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"Progress"


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0213/05
0555/05
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0937/1/05
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0951/04
0668/04
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Drucksache 259/11

... Bei Einkünften, die nach diesem Abkommen in Deutschland von der Besteuerung auszunehmen sind, hat sich Deutschland nach Absatz 2 das Recht gesichert, diese in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Austausch von Informationen

Artikel 26
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 27
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 28
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 29
Protokoll

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Registrierung des Abkommens bei den Vereinten Nationen

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

1. Zu den Artikeln 3, 4, 8, 13, 14 und 21:

2. Zu Artikel 7:

3. Zu Artikel 8:

4. Zu Artikel 14:

5. Zu Artikel 25:

6. Rechtsakte der Europäischen Union werden durch dieses Abkommen nicht berührt.

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Nummer 7


 
 
 


Drucksache 229/11

... Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bestimmt die Ermittlung der Beitragskomponente „Passiva“. Als Indikator für die Größe eines Kreditinstituts wird dessen Bilanzsumme herangezogen. Da wesentliche Ansteckungseffekte über die Fremdfinanzierung (Verbindlichkeiten) eines Instituts erfolgen, wird die Vernetztheit eines Kreditinstituts als zweites Kriterium neben der Größe bei der Berechnung der Abgabe berücksichtigt, indem erstens auf die Passivseite der Bilanz abgestellt wird und zweitens von der Summe der Passiva die unter Nummer 1 Buchstabe a bis d aufgeführten Passivposten abgezogen werden, Nummer 1 Satz 3 ff. stellt die Anwendung der Abgabesätze in Form eines progressiven Stufentarifs dar, womit die durch die Bemessungsgrundlage erzielte Lenkungswirkung hinsichtlich der Größe verstärkt wird.



Drucksache 341/11 (Beschluss)

... Vergütungsprogression Anfangsvergütung



Drucksache 360/11

... 1. nach der Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ergäbe, wenn die tarifliche Einkommensteuer nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte zu bemessen wäre;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/11




Steuervereinfachungsgesetz 2011

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 25a
Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre

§ 26
Veranlagung von Ehegatten

§ 26a
Einzelveranlagung von Ehegatten

§ 34b
Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 51
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

§ 61
Antrag auf hälftige Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes

§ 64
Nachweis von Krankheitskosten

§ 68
Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten

§ 25
Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

§ 26
Kontenabrufmöglichkeit

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Achter Abschnitt

§ 22a
Ermächtigung

Artikel 10
Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

§ 4a
Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft

Artikel 11
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 14
Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften

Artikel 15
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 17
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 45/11

... 3. SEK xx – Recent progress in developing energy from renewable sources and technical evaluation of the use of biofuels and other renewable fuels in transport (Jüngste Fortschritte bei der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und technische Bewertung der Verwendung von



Drucksache 25/1/11

... 12. Der Bundesrat stimmt mit der Meinung des Sachverständigenrates überein, dass die Haushaltskonsolidierung derzeit Priorität gegenüber größeren Steuersenkungen genießt. Allerdings mahnt er an, die Ziele einer steuerlichen Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen und eines Abbaus der kalten Progression in der Einkommensbesteuerung weiter zu verfolgen. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, alle Möglichkeiten für systematische, weitgehend aufkommensneutrale Verbesserungen des Steuerrechts zu nutzen. Die hierzu von der Bundesregierung vor allem im Arbeitnehmerbereich bereits geplanten Maßnahmen werden begrüßt. Darüber hinaus werden aber auch weitere Vereinfachungen und Entlastungen für Unternehmen kurzfristig für notwendig erachtet. Dazu gehören die dauerhafte Beibehaltung der Ist-Besteuerungsgrenze von 500.000 Euro bei der Umsatzsteuer, eine Vereinfachung der Dienstwagenbesteuerung und die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. Ebenso notwendig sind eine Reform der Gemeindefinanzen sowie eine Entschlackung des Anwendungsbereichs des ermäßigten Steuersatzes in der Mehrwertsteuer. (bei Annahme entfällt Ziffer 13)



Drucksache 616/11

... Die Aufnahme erfolgte bis zur Neuregelung auf Grundlage eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Januar 1991. Mit den Beschlüssen der Innenministerkonferenz (IMK) vom Dezember 2004, Juni 2005 und November 2005 haben die Länder das Aufnahmeverfahren im Einvernehmen mit dem Bund, dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der Union progressiver Juden in Deutschland e. V. neu geregelt. Die notwendigen rechtlichen Änderungen wurden in § 23 Abs. 2 und § 75 Nr. 8



Drucksache 341/9/11

... Vergütungsprogression Anfangsvergütung



Drucksache 339/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen durch selbstnutzende Wohneigentümer so auszugestalten, dass der Fördervorteil unabhängig von der Steuerprogression für alle steuerpflichtigen Eigentümer gleich hoch ausfällt.



Drucksache 588/11

... Die Folgenabschätzung macht zudem deutlich, dass eine Finanztransaktionssteuer einen progressiven Umverteilungseffekt hat, d.h. ihre Wirkung nimmt proportional zum Einkommen zu, da die vom Finanzsektor erbrachten Dienstleistungen eher höheren Einkommensgruppen zugutekommen. Dies gilt insbesondere für eine auf Transaktionen mit Finanzinstrumenten wie Anleihen und Anteilen und ihren Derivaten beschränkte Finanztransaktionssteuer. Private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen, die nicht als Anleger an den Finanzmärkten tätig sind, wären von dem vorliegenden Vorschlag kaum betroffen - aufgrund des auf Abkopplung ausgerichteten Konzepts der Finanztransaktionssteuer



Drucksache 847/11 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression



Drucksache 839/1/10

... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass die Mitteilung kaum Aussagen zur vorgesehenen Arbeitsweise der Plattform enthält. Er fordert die Kommission deshalb auf, die diesbezüglichen Pläne näher zu erläutern. Der Bundesrat erachtet es als zwingend, dass die Regionen und die örtliche Ebene in einem ausreichenden Umfang in die Armutsplattform einbezogen werden. Bisher ist eine Einbindung der Regionen nur im Rahmen des Ausschusses der Regionen, über europäische Netzwerke oder im Rahmen von Projekten des PROGRESS-Programms vorgesehen.



Drucksache 323/10

... Bei Einkünften, die nach diesem Abkommen von der deutschen Steuer freigestellt sind, hat sich Deutschland nach Absatz 1 Buchstabe d das Recht gesichert, diese in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Unselbständige Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Informationsaustausch

Artikel 26
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 27
Mitglieder diplomatischer

Artikel 28
Protokoll

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet am 17. Februar 2010

1. Zu Artikel 2:

2. Zu Artikel 4:

3. Zu Artikel 5:

4. Zu Artikel 7:

5. Zu den Artikeln 10 und 11:

6. Zu Artikel 10:

7. Zu Artikel 12:

8. Zu Artikel 19:

9. Zu den Artikeln 6 bis 21:

10. Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

11. Zu Artikel 25:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 737/10

... Das alles überragende Ziel der europäischen Wirtschaftspolitik ist rascheres Wachstum. Nur nachhaltiges Wirtschaftswachstum kann mehr Arbeitsplätze schaffen und unser soziales Gemeinwesen absichern. Das Wachstumspotential unserer Volkswirtschaften zu erhöhen wird indessen eine große Herausforderung darstellen, eine Herausforderung, der mit dem Dreifachziel der Strategie Europa 20201 - intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum - begegnet werden soll. Diese Mitteilung ist ein Kernbestandteil der Außendimension der Strategie Europa 2020. Darin wird dargelegt, welchen Beitrag die Handels- und Investitionspolitik zum Erreichen dieses Ziels wie auch zu den Strategien für unser auswärtiges Handeln insgesamt leisten muss. Die Mitteilung sollte in Verbindung mit zwei flankierende Papieren gelesen werden: dem Bericht „Progress achieved on the Global Europe strategy 2006-2010“ (Bericht über die Fortschritte bei der Strategie für ein global wettbewerbsfähiges Europa 2006-2010) und dem Analysepapier „Trade as a driver of prosperity“ (Handel als Motor des Wohlstands).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/10




Mitteilung

1. Kontext und Grundlinien

Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels

2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen

2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft

2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland

2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland

3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums

3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems

3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen

3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung

4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung

5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Handel und Außenbeziehungen

7. Fazit

1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms

2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften

3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011

4. Durchsetzung unserer Rechte

Anhang

Abbildung 1:

Abbildung 2:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 218/10

... 41. ist der Auffassung, dass die EU und die NATO – unbeschadet der internationalen Verpflichtungen der EU nach der Charta der Vereinten Nationen – eine intensivere und wirksamere Partnerschaft entwickeln und dabei die progressive Entwicklung der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU berücksichtigen sowie die Entscheidungsautonomie beider Organisationen achten sollten; empfiehlt zu diesem Zweck eine Überprüfung der sogenannten Berlinplus-Vereinbarungen sowie die Entwicklung eines strategiebezogeneren Dialogs über gemeinsame strategische Interessen und Eventualfallplanung; drängt auf eine breitere praktische Zusammenarbeit vor Ort auf militärischem oder zivilem Gebiet, insbesondere in Fällen, in denen beide Organisationen im gleichen Einsatzgebiet tätig werden; bedauert in diesem Zusammenhang den anhaltenden Konflikt zwischen der Türkei und Zypern, der die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit sowohl der EU als auch der NATO zunehmend beeinträchtigt;



Drucksache 850/10 (Beschluss)

... soll klarstellend dahin gehend ergänzt werden, dass die Anwendung des Progressionsvorbehalts gemäß § 32b Absatz 1 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b § 43 Absatz 3 Satz 4 InvG

2. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 43 Absatz 5 Satz 2, 3 und 4 InvG

3. Zu Artikel 1 Nummer 93 Buchstabe b § 145 Absatz 2 InvG

4. Zu Artikel 5 Nummer 2, 3 - neu - § 16 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, § 17 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz

6. Zu Artikel 9 Nummer 2 § 1 InvStG

7. Zu Artikel 9 nach Nummer 3 und Nummer 4 § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 InvStG

8. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz

Begründung

9. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 InvStG

10. Zu Artikel 12 Grunderwerbsteuergesetz


 
 
 


Drucksache 41/1/10

... 7. Der Bundesrat hebt hervor, dass eine nachhaltige Konsolidierung der Staatsfinanzen durch eine Steigerung des Potenzialwachstums erreicht werden muss. Um die langfristigen Wachstumschancen und damit auch die Chancen für neue Arbeitsplätze und höhere Steuereinnahmen zu verbessern, sieht es der Bundesrat als erforderlich an, Wirtschaft und Bürgern entlang der Vorgaben des Koalitionsvertrags eine verlässliche Perspektive auf dauerhafte steuerliche Entlastungen zu verschaffen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Steuerreformen voranzutreiben in Richtung eines einfacheren, gerechteren und niedrigeren Steuersystems. Bei der Einkommensteuer ist ein Abbau der kalten Progression und eine Abflachung des Mittelstandsbauchs dringend erforderlich.



Drucksache 839/10

... Parallel zu den Aktivitäten des ESF sorgt das Programm PROGRESS dafür, dass die EU-Sozialpolitik angesichts zentraler politischer Herausforderungen auf Kurs bleibt. Das Programm unterstützt die Mitgliedsstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen: mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen, Armut und Ausgrenzung zu bekämpfen, Gleichstellung zu garantieren und EU-Sozialrecht umzusetzen. PROGRESS hat maßgeblich dazu beigetragen, die EU-Zusammenarbeit im Sozialbereich zu formen und zu konsolidieren, und fördert zunehmend das Voneinander-Lernen und soziale Innovationen.



Drucksache 679/10

... "Der ermäßigte Steuersatz beträgt 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ergäbe, wenn die tarifliche Einkommensteuer nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte zu bemessen wäre, mindestens jedoch 14 Prozent."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/10




Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 50f
Bußgeldvorschriften

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 36
Endbestände

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 6
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Artikel 10
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 12
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 9
Rechtsbehelf und sofortige Vollziehung

Artikel 13
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

§ 5
Hilfsmerkmale

Artikel 16
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 19
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 20
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 21
Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 24
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes

Artikel 26
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 28
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 29
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 30
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 31
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

§ 4
Zuschlagsatz

Artikel 32
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 718/10

... (4) Die Aufteilung des Gewinns einer ARGE oder eines GIE auf deren deutsche und französische Betriebsstätten richtet sich nach den Grundsätzen des Artikels 4 des Abkommens. Soweit die Gewinne von Betriebstätten von der deutschen oder der französischen Steuer freizustellen sind, gilt Artikel 20 des Abkommens entsprechend. Die Gewinnanteile unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Unter dem Begriff der Betriebstätte sind nur Geschäftseinrichtungen oder ständige Vertreter zu verstehen, die Betriebstätten im Sinn des Artikels 2 Absatz 1 Nummer 7 des Abkommens sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Abkommen

§ 2
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Anwendungsfälle

§ 3
Aufsichtsratsvergütungen

§ 4
Deutsche Arbeitsgemeinschaften und französische „Groupements d’intérêt économique“

§ 5
Grenzgebiet

Abschnitt 3
183-Tage-Regelung,Grenzgänger

§ 6
Fristberechnung

§ 7
Grenzgängerregelung

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 8
Anwendungsregelung

§ 9
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 5 Absatz 1) Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens zählenden deutschen Städte und Gemeinden

Anlage 2
(zu § 5 Absatz 1) Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens zählenden französischen Städte und Gemeinden

Anlage 3
(zu § 5 Absatz 2) Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe c des Abkommens zählenden Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeines :

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Aufsichtsratsvergütungen, Arbeitsgemeinschaften, Grenzgebiet :

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 3 183-Tage-Regelung,Grenzgänger :

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 4 Schlussbestimmungen :

Zu § 8

Zu § 9

Zu Anlage 1 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens zählenden deutschen Städte und Gemeinden :

Zu Anlage 2 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens zählenden französischen Städte und Gemeinden :

Zu Anlage 3 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe c des Abkommens gehörenden Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1495: Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik


 
 
 


Drucksache 843/10

... - EU-Bürger, die ins Ausland ziehen, um dort befristet oder dauerhaft zu arbeiten, oder die täglich die Grenzen überqueren, um im Ausland zu arbeiten, über die Schwierigkeit, bei ausländischen Steuerbehörden Freibeträge oder Steuerermäßigungen bzw. -abzüge zu erhalten. Ebenso beschweren sie sich häufig über höhere progressive Steuersätze für Gebietsfremde sowie eine stärkere Besteuerung ausländischer Einkommen. Häufig genannt werden außerdem Probleme infolge von Doppelbesteuerung, die sich aus Konflikten im Zusammenhang mit dem steuerlichen Wohnsitz ergeben, der Begrenzung von Steuergutschriftsbeträgen im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen und in einigen Fällen sogar aus dem Fehlen solcher Abkommen;



Drucksache 561/10 (Beschluss)

... Ebenso bewertet der Bundesrat das PROGRESS-Mikrofinanzierunginstrument kritisch. Aufgrund der geringen Mittelausstattung dieses Instruments sind messbare Effekte auf makroökonomische Indikatoren in den Mitgliedstaaten nicht zu erwarten. Zugleich entstehen den Mitgliedstaaten zusätzliche Bürokratiekosten, weil Verwaltungsstrukturen und -verfahren für dieses Instrument erst zu schaffen sind. Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Strukturfonds oder nationalen Mittel zur Schaffung von Mikrofinanzangeboten erscheint das PROGRESS-Mikrofinanzierunginstrument deshalb nicht angemessen.



Drucksache 136/10

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung von Beschluss Nr. 1672/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – PROGRESS (KOM (2009)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/10




Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. Februar 2010 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. .../2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung von Beschluss Nr. 1672/2006/EG über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – Progress

Artikel 1

Artikel 2

Anhang
Statement by the Commission


 
 
 


Drucksache 861/10

... Absatz 2 enthält einen Progressionsvorbehalt für Fälle, in denen eine in Deutschland ansässige Person Einkünfte erzielt, die nur in den Vereinigten Arabischen Emiraten besteuert werden können (z.B. Rentenbezüge aus einer gesetzlichen Sozialversicherung der Vereinigten Arabischen Emirate, Artikel 17 Absatz 2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Artikel 1

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Unselbständige Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studierende

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vorteilsbegrenzung

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Informationsaustausch

Artikel 26
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 27
Diplomatische und konsularische Vorrechte

Artikel 28
Protokoll

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Geltungsdauer

1. Zu Artikel 4:

2. Zu Artikel 7:

3. Zu Artikel 10:

4. Zu den Artikeln 10 und 11:

5. Zu Artikel 13 Absatz 5:

6. Zu Artikel 25:

7. Zum Abkommen:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 725/10

... 8. Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 Kilowatt ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird;



Drucksache 130/10

... " zu schaffen; fordert deshalb die Hohe Vertreterin der EU und das Kommissionsmitglied für Klimapolitik auf, mit dieser Strategie, besonders gegenüber den progressiveren Entwicklungs- und Schwellenländern, voranzugehen; fordert die EU nachdrücklich auf, sich auf einen "



Drucksache 804/10

... Zur Behandlung früher Anzeichen und Symptome von rezidivierendem Herpes labialis (Fieberblasen), zur Senkung der Progression von Fieberblasen zu ulzerativen Läsionen bei immunkompetenten Erwachsenen und Jugendlichen (12 Jahre und älter)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Zehnte Verordnung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu den Positionen

Zur Position Eltrombopag

Zur Position Pazopanib

Zur Position Pseudoephedrin

Zur Position Roflumilast

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1488: Zehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BMG)


 
 
 


Drucksache 561/10

... - mit Unterstützung durch das Programm PROGRESS ein neues Programm für das wechselseitige Lernen für die europäischen Arbeitsverwaltungen einrichten (2010), damit diese junge Menschen besser erreichen und ihnen maßgeschneiderte Dienstleistungen bieten können; im Rahmen dieses Programms werden die wesentlichen Elemente der in den öffentlichen Arbeitsverwaltungen praktizierten vorbildlichen Verfahren ermittelt und ihre Übertragbarkeit gefördert;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/10




1. Einleitung

1.1. Schwerpunkt der Initiative

2. Ausarbeitung moderner Systeme für die Allgemeine und berufliche Bildung, die Schlüsselkompetenzen vermitteln und Exzellenz Hervorbringen

3. Steigerung der Attraktivität der Hochschulbildung im Hinblick auf die wissensbasierte Wirtschaft

4. Förderung einer umfassenden Ausweitung des Transnationalen Lernens sowie der Beschäftigungsmobilität Junger Menschen

4.1. Förderung der Mobilität zu Lernzwecken

4.2. Förderung der Beschäftigungsmobilität

5. Ein Rahmen für die Jugendbeschäftigung

5.1. Unterstützung auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle und beim Start in den Beruf

5.2. Unterstützung besonders gefährdeter junger Menschen

5.3. Adäquate soziale Absicherung junger Menschen

5.4. Förderung von Jungunternehmern und selbständiger Tätigkeit

6. Volle Ausschöpfung des Potenzials der EU-Finanzierungsprogramme

7. überwachung und Berichterstattung

8. Informationskampagne

9. Fazit


 
 
 


Drucksache 561/1/10

... Ebenso bewertet der Bundesrat das PROGRESS-Mikrofinanzierunginstrument kritisch. Aufgrund der geringen Mittelausstattung dieses Instruments sind messbare Effekte auf makroökonomische Indikatoren in den Mitgliedstaaten nicht zu erwarten. Zugleich entstehen den Mitgliedstaaten zusätzliche Bürokratiekosten, weil Verwaltungsstrukturen und -verfahren für dieses Instrument erst zu schaffen sind. Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Strukturfonds oder nationalen Mittel zur Schaffung von Mikrofinanzangeboten erscheint das PROGRESS-Mikrofinanzierunginstrument deshalb nicht angemessen.



Drucksache 786/10

... Vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltszwänge in den Mitgliedstaaten müssen sich diese und die Kommission darum bemühen, die EU-Mittel besser einzusetzen. Die Kohäsionspolitik leistet bereits einen Beitrag zur Entwicklung neuer Kompetenzen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, auch in dem aufstrebenden Bereich der grünen Wirtschaft. Es kann noch mehr getan werden, um das Potenzial der EU-Finanzinstrumente und der Verordnungen, die Reformen in den Bereichen Beschäftigung und Aus- und Weiterbildung unterstützen, voll auszuschöpfen: dies betrifft in erster Linie den Europäischen Sozialfonds (ESF), aber auch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), das Programm Lebenslanges Lernen und Progress.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/10




2 Einleitung

Prioritäten der Agenda

1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen

1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten

Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:

Umfassendes lebenslanges Lernen:

Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:

Moderne Systeme der sozialen Sicherheit

1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity

Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt

2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen

2.2. Der richtige Kompetenzmix

2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa

2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU

2.5. Nutzung des Potenzials der Migration

Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen

Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre

Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente

3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente

Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung

Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können

4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen

4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation

Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 850/1/10

... soll klarstellend dahin gehend ergänzt werden, dass die Anwendung des Progressionsvorbehalts gemäß § 32b Absatz 1 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b § 43 Absatz 3 Satz 4 InvG

2. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 43 Absatz 5 Satz 2, 3 und 4 InvG

3. Zu Artikel 1 Nummer 93 Buchstabe b § 145 Absatz 2 InvG

4. Zu Artikel 5 Nummer 2, 3 - neu - § 16 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, § 17 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz

6. Zu Artikel 9 Nummer 2 § 1 InvStG

7. Zu Artikel 9 nach Nummer 3 und Nummer 4 § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 InvStG

8. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz

9. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 InvStG

10. Zu Artikel 12 Grunderwerbsteuergesetz


 
 
 


Drucksache 839/10 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass die Mitteilung kaum Aussagen zur vorgesehenen Arbeitsweise der Plattform enthält. Er fordert die Kommission deshalb auf, die diesbezüglichen Pläne näher zu erläutern. Der Bundesrat erachtet es als zwingend, dass die Regionen und die örtliche Ebene in einem ausreichenden Umfang in die Armutsplattform einbezogen werden. Bisher ist eine Einbindung der Regionen nur im Rahmen des Ausschusses der Regionen, über europäische Netzwerke oder im Rahmen von Projekten des PROGRESS-Programms vorgesehen.



Drucksache 673/09

... Ein Ziel des zweiten Gesundheitsprogramms und laufender nationaler Demenz-Strategien besteht in der Stärkung der Mitsprache nationaler und internationaler Alzheimer-Vereinigungen und einschlägiger Patientenverbände, um sicherzustellen, dass Patienten und ihre Interessenvertreter ausreichend konsultiert werden. Das EU-Programm PROGRESS (2007-2013)26 zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Diskriminierung, zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Integration von Menschen mit Behinderungen wird weiterhin Organisationen unterstützen, die Patienten und deren Angehörige vertreten. Auch werden gegebenenfalls die Möglichkeiten eingesetzt, die der EU-Aktionsplan zugunsten behinderter Menschen (DAP) 2003-2010 bietet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/09




Mitteilung

1. Einleitung und Problemstellung

1.1. Hintergrund

1.2. Die Problematik

2. Ziele und Gemeinschaftsmaßnahmen

2.1. Frühzeitig handeln, um Demenzen zu erkennen und ein gesundes Altern zu fördern

Aktionen:

2.2. Gemeinsame europäische Anstrengungen zum besseren Verständnis von

Aktionen:

2.3. Unterstützung nationaler Solidarität in Bezug auf Demenzerkrankungen:

Aktionen:

2.4. Wahrung der Rechte von Menschen mit Demenzerkrankungen

Aktion:

3. Fazit und Ausblick


 
 
 


Drucksache 770/09

... 16. betont, dass Fortschritte bei der Schaffung einer gemeinsamen europäischen Energiepolitik in hohem Maße vom Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon abhängen; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um eine verbindliche, progressive und allumfassende Grundlage für eine gemeinsame europäische Politik der Energieversorgung und Energieversorgungssicherheit im Vertrag zu gewährleisten; fordert eine rasche Ratifizierung des Vertrags von Lissabon, der eine Solidaritätsklausel für die Energieversorgung beinhaltet und eine gemeinsame Verantwortung der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten für die Energiepolitik vorsieht, was ein Schritt in die richtige Richtung ist;



Drucksache 260/09

... 34. betont, dass der informelle Sektor und die Schattenwirtschaft in den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums große Ausmaße aufweisen; ist der Auffassung, dass die Unterstützung der progressiven Eingliederung dieser Aktivitäten in die formelle Wirtschaft eine Voraussetzung für die Entwicklung der Region darstellt;



Drucksache 793/09

... Mittels der offenen Koordinierungsmethode (OKM Soziales)13 für Sozialschutz und soziale Eingliederung haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf das Ziel verständigt, Unterschiede im Gesundheitszustand der Bevölkerung in Angriff zu nehmen. Dies wird durch eine Reihe gemeinsamer Indikatoren auf der Grundlage der Arbeiten von Eurostat zu Statistiken zur öffentlichen Gesundheit unterstützt.. Die Auswertung der nationalen Strategieberichte der Mitgliedstaaten über Sozialschutz und soziale Eingliederung auf EU-Ebene hat dazu beigetragen die Debatte und Maßnahmen in den Mitgliedstaaten anzustoßen. Auf EU-Ebene arbeitet seit 2005 eine Sachverständigengruppe daran, die Erkenntnisse zu prüfen und Informationen über Politik und Praxis auszutauschen.14 Im Rahmen der EU-Gesundheitsprogramme wurde eine Reihe von Initiativen zum Thema gesundheitliche Ungleichheit unterstützt. Die Forschungsrahmenprogramme (derzeit 7. RP) liefern wichtige Unterstützung für die Forschung in diesem Bereich. Es gibt eine Vielzahl von Aktionsprogrammen, wie das Gesundheitsprogramm und das Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität PROGRESS15, Finanzierungsstudien, Beispiele bewährter Verfahren und politische Innovationen.



Drucksache 120/09 (Beschluss)

... 3. Die Anhebung des Grundfreibetrages und die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer sind zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie reichen aber nicht aus. Aus Sicht des Bundesrates sollten die geplanten Entlastungen in voller Höhe rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Außerdem muss zeitnah eine strukturelle Reform des Einkommensteuerrechts in Angriff genommen werden, die die Bürger spürbar entlastet und die kalte Progression deutlich abmildert.



Drucksache 884/1/09

... Die Einfügung der Sätze 6 und 8 ist auf Grund der Einführung der pauschalierten Ermittlung der Abzüge erforderlich geworden. Auch in den Fällen, in denen sowohl Einkommen aus nichtselbständiger als auch aus selbstständiger Erwerbstätigkeit bezogen wird, soll für letztere Lohnsteuerklasse I Anwendung finden. Die Berechnung mittels des Unterschiedsbetrages bei der Ermittlung der progressiven Einkommensteuer berücksichtigt, dass neben den selbstständigen Einkünften auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt werden. Die Berechnung kann programmgesteuert erfolgen.



Drucksache 190/09

... 8. Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 Kilowatt ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird;



Drucksache 794/09

... 19. ist der Ansicht, dass eine internationale Koordinierung weltweit zu einer progressiven Verbesserung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften führen muss, um Aufsichtsarbitrage zu vermeiden; betont, dass der im weiteren Kontext erzielte Fortschritt der G20 in einem Ansatz zur Harmonisierung auf einem Mindestniveau gesehen werden kann, der die Europäische Union jedoch nicht von der Anwendung höherer Standards abhalten darf; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Union einen ehrgeizigeren Ansatz vertritt, was den Umfang von und die Anforderungen an Regulierung und Aufsicht betrifft, was vor kurzem verabschiedete oder gegenwärtig diskutierte Rechtsvorschriften zeigen;



Drucksache 168/09

... Bei der Arbeitslosenversicherung handelt es sich um eine Versicherung, mit der die Folgen eines durch Arbeitslosigkeit bedingten Verdienstausfalls - insoweit vergleichbar dem Krankengeld - gemindert werden sollen. Die gewährten Leistungen sind steuerfrei und unterliegen lediglich dem Progressionsvorbehalt. Auch vor diesem Hintergrund ist ein gesonderter Abzugstatbestand nicht angezeigt. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden weiter im Rahmen der Günstigerprüfung nach Absatz 4 angesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 10c
Sonderausgaben-Pauschbetrag

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Abschnitt 2
Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes

Abschnitt 4
Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle

§ 22
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 23
Erprobung des Verfahrens

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434t
Bürgerentlastungsgesetz – Krankenversicherung

Artikel 5
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Behandlung von Grenzgängern

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen insgesamt

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 10

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 10c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Erster Teil

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zweiter Teil

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 22

Zu § 23

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 764: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung – BürgerEntlastG)


 
 
 


Drucksache 120/2/09

... 2. Die Anhebung des Grundfreibetrages und die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer sind zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie reichen aber nicht aus. Aus Sicht des Bundesrates sollten die geplanten Entlastungen in voller Höhe rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Außerdem muss zeitnah eine strukturelle Reform des Einkommensteuerrechts in Angriff genommen werden, die die Bürger spürbar entlastet und die kalte Progression deutlich abmildert.



Drucksache 869/09

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. November 2009 zu dem von der Kommission vorgeschlagenen Entwurf des Progress-Jahresarbeitsplans 2010 und der nach Programmteilen aufgeschlüsselten Liste der Aktivitäten



Drucksache 434/09

... Progress

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/09




1. Einführung

2. Chancen und Herausforderungen der Jugend von Heute

3. Wozu ein Gemeinsamer Rahmen?

3.1. Die Zusammenarbeit in der EU

3.2. Bewertung jugendpolitischer Maßnahmen

4. Jugend – Investitionen und Empowerment

4.1. Die EU-Vision für junge Menschen

4.2. Eine langfristige Strategie für die Jugend mit kurzfristigen Prioritäten

4.2.1. Der Jugend mehr Chancen eröffnen

Aktionsbereich 1 – Bildung

Aktionsbereich 2 – Beschäftigung

Aktionsbereich 3 – Kreativität und unternehmerische Initiative

4.2.2. Zugangsmöglichkeiten verbessern und alle jungen Menschen umfassend an der Gesellschaft teilhaben lassen

Aktionsbereich 4 – Gesundheit und Sport

Aktionsbereich 5 – Partizipation

4.2.3. Gegenseitige Solidarität zwischen der Gesellschaft und den jungen Menschen fördern

Aktionsbereich 6 – Soziale Integration

Aktionsbereich 7 – Freiwilligentätigkeit

Aktionsbereich 8 – Jugend und die Welt

4.3. Eine neue Aufgabe für die Jugendarbeit

5. Umsetzung der Vision in einen neuen umfassenden Kooperationsrahmen

5.1. Ein bereichsübergreifender Ansatz

5.2. Dialog mit der Jugend

5.3. Peer-Lernen für eine bessere Politikgestaltung

5.4. Durchführung

5.5. Evidenzbasierte Politik

5.6. Vereinfachte Berichterstattung

5.7. Einsatz von EU-Programmen und EU-Mitteln

5.8. Zusammenarbeit mit anderen Organen der Europäischen Union und internationalen Organisationen


 
 
 


Drucksache 184/09

... Bei Einkünften, die nach diesem Abkommen von der Steuer freigestellt sind, hat sich Deutschland nach Absatz 1 Buchstabe d das Recht gesichert, diese in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studierende

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 28
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 29
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 30
Protokoll

Artikel 31
Inkrafttreten

Artikel 32
Kündigung

1. Zum Abkommen:

2. Zu den Artikeln 3, 4, 8, 13, 15 und 22:

3. Zu Artikel 7:

4. Zu Artikel 8:

5. Zu Artikel 10:

6. Zu den Artikeln 10 und 11:

7. Zu den Artikeln 11 und 12:

8. Zu Artikel 19:

9. Zu Artikel 26:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 858: Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Juli 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen


 
 
 


Drucksache 548/09

... 13. betont, dass Möglichkeiten gefunden werden müssen, um die nationalen Sozialversicherungssysteme zu modernisieren und zu reformieren, und zwar insbesondere hinsichtlich eines Mindesteinkommens, der Altersversorgung und der Gesundheitsdienste, damit langfristig die Armut beseitigt werden kann; unterstreicht, dass es möglich ist, die finanzielle Nachhaltigkeit des Mindestlohns und der Rentensysteme sowie die Qualität und Effizienz von Gesundheitsdiensten durch eine verbesserte Organisation und Zugänglichkeit und eine engere Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zu stärken, wobei verstärkte Bemühungen um die Einführung progressiver Besteuerungssysteme gefördert werden sollten, um die Ungleichheit zu verringern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/09




Prioritäre Aktionen

Europäische Sozialmodelle

Sozial - und beschäftigungspolitische Maßnahmen

3 Einwanderung

Die EU und ihre Außenbeziehungen

3 Strukturfonds

Instrumentelle Aktionen

Sozialer und ziviler Dialog

EU -Recht

Offene Koordinierungsmethode OKM


 
 
 


Drucksache 884/09 (Beschluss)

... Die Einfügung der Sätze 6 und 8 ist auf Grund der Einführung der pauschalierten Ermittlung der Abzüge erforderlich geworden. Auch in den Fällen, in denen sowohl Einkommen aus nichtselbstständiger als auch aus selbstständiger Erwerbstätigkeit bezogen wird, soll für letztere Lohnsteuerklasse I Anwendung finden. Die Berechnung mittels des Unterschiedsbetrages bei der Ermittlung der progressiven Einkommensteuer berücksichtigt, dass neben den selbstständigen Einkünften auch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt werden. Die Berechnung kann programmgesteuert erfolgen.



Drucksache 549/09

... 52. fordert einen konkreten Plan für die Umsetzung von Strategien zur aktiven Eingliederung auf der Grundlage der Teilnahme der Zivilgesellschaft sowie anderer Akteure einschließlich der von Armut betroffenen Menschen; ist der Auffassung, dass der Plan einen zeitlichen Rahmen sowie realistische qualitative und quantitative Ziele enthalten sollte, die auf spezifischen Indikatoren und einem ausführlichen Dialog zwischen den Beteiligten basieren; ist der Ansicht, dass darin festgelegt werden sollte, wie die Maßnahmen der aktiven Eingliederung durch die offene Koordinierungsmethode für Sozialschutz und soziale Eingliederung umzusetzen und zu begleiten sind, insbesondere auf örtlicher, regionaler und nationaler Ebene; begrüßt daher die Initiative der Kommission, durch Finanzierung eines Netzes von kommunalen Beobachtungsstellen für aktive Eingliederung im Rahmen des Progress-Programms die örtlichen Behörden in die Kontrolle der Umsetzung aktiver Eingliederungsstrategien einzubeziehen; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, diesen Beobachtungsstellen einen wichtigen Platz im künftigen politischen Prozess einzuräumen und Programme zur aktiven Eingliederung im Zuge der nationalen Reformprogramme der überarbeiteten Lissabon-Strategie und insbesondere der Europäischen Beschäftigungsstrategie in alle Bereiche einfließen zu lassen;



Drucksache 310/09

... 54. fordert die Mitgliedstaaten auf, Projekte zu entwickeln und durchzuführen, die der Bekämpfung von negativen Klischeevorstellungen von Roma auf allen Ebenen dienen und die gefordert werden können im Rahmen des Strukturfonds und des Kohäsionsfonds sowie durch spezielle Programme wie beispielsweise - Progress oder durch Initiativen wie das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 und das bevorstehende Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010;

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Drucksache 310/09




Roma auf dem Arbeitsmarkt: Zugangsmöglichkeiten oder Ausgrenzung?

Überlebenskampf am Rand der Gesellschaft

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 414/09

... 13. beglückwünscht die Mitgliedstaaten zu ihren Bemühungen, Investitionen Vorrang einzuräumen, durch die die Erwerbsbeteiligung verbessert, die Chancengleichheit gewährleistet und daher die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds und des Programms PROGRESS 2007-2013 geförderten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung und zur Verbesserung der Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt unterstützt werden sollen; würdigt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in ihren durch den Europäischen Sozialfonds finanzierten Programmen, durch die Fähigkeiten verbessert sowie die Armut und die soziale Ausgrenzung bekämpft werden sollen; unterstreicht, wie wichtig und notwendig es angesichts der sich verstärkenden Wirtschaftskrise ist, die Anstrengungen zur Förderung der Erwerbsbeteiligung fortzusetzen und die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen in allen Phasen der Umsetzung und Bewertung der Kohäsionspolitik zu berücksichtigen;



Drucksache 504/09

... J. weist darauf hin, dass die Stärkung des NVV als Kernstück des weltweiten Systems der Nichtverbreitung von Kernwaffen von wesentlicher Bedeutung ist, und erkennt an, dass eine mutige politische Führung und eine Reihe progressiver, aufeinander folgender Schritte dringend notwendig sind, um die Gültigkeit des NVV zu bekräftigen und die Übereinkommen, Verträge und Agenturen zu stärken, aus denen das derzeitige System der Nichtverbreitung und Abrüstung besteht, einschließlich insbesondere des CTBT und der IAEO,



Drucksache 536/08

... Alle Optionen wurden anhand der folgenden sechs operationellen Ziele bewertet: Die vorgenannten Ziele, d.h. 1. allmähliche Angleichung des Schutzes von Urhebern und ausübenden Künstlern, 2. progressive Erhöhung des Einkommens ausübender Künstler, 3. Verringerung der Diskrepanzen bei der Schutzdauer in der EU und in den USA, 4. progressive Erhöhung der A&R-Mittel (A&R: Artist and Repertoire), d.h. Entwicklung neuer Talente, 5. Erhältlichkeit von Musik zu vertretbaren Preisen und 6. Förderung der Digitalisierung älterer Aufnahmen. Die FA kommt zu dem Schluss, dass ein Verzicht auf Maßnahmen nicht anzuraten ist. Wird nicht gehandelt, so werden Tausende von europäischen Interpreten, deren Stücke Ende der 50er und in den 60er Jahren aufgenommen wurden, in den kommenden zehn Jahren ihr gesamtes Einkommen aus vertraglich vereinbarten Lizenzeinnahmen oder gesetzlichen Einnahmen bei der öffentlichen Sendung und Wiedergabe verlieren. Dies hätte erhebliche soziale und kulturelle Auswirkungen. Außerdem wäre die Musikbranche gezwungen, bei neuen Tonträgeraufnahmen in Europa Einschnitte vorzunehmen. Die Produktion müsste möglicherweise auf den US-amerikanischen Geschmack zugeschnitten werden, da dort eine längere Schutzfrist gilt.



Drucksache 464/08

... 23. ersucht die Kommission, Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten im Rahmen des Programms Progress und des Europäischen Sozialfonds zu Gunsten von Programmen, die die Chancengleichheit und die Beseitigung von Diskriminierungen fördern, auf praktische und effiziente Art und Weise zu unterstützen;



Drucksache 345/08

... unlauter weil die Chancen, neue Kunden zu werben, wegen des progressiven Charakters des Systems sinken, was unerfahrene oder leichtfertige Verbraucher nicht erkennen. Nach § 16 Abs. 2 UWG können derartige Verkaufsförderungsmaßnahmen auch strafbar sein.



Drucksache 668/08

... führen, unterzeichnet und sich somit verpflichtet, in allen Unterzeichnerstaaten nach einem vorgegebenen Zeitplan progressiv aus Ozon abbauenden Stoffen (ozone depleting substances, ODS) auszusteigen. Im Jahr 2007 feierten die Vertragspartner (darunter auch die Europäische Gemeinschaft) den zwanzigsten Jahrestag des Montrealer Protokolls als einen der erfolgreichsten aller internationalen Umweltverträge. Zu diesem Zeitpunkt war es allen 191 Vertragspartner gelungen, ihren ODS-Verbrauch gegenüber den Ausgangswerten um 95 % zu reduzieren.1 Die größten Erfolge (99,2 %) wurden in Industrieländern verzeichnet, gefolgt von den Entwicklungsländern mit einem etwas niedrigen Wert von 80 %.2



Drucksache 796/08

... P. in der Erwägung, dass der Bologna-Prozess zur Schaffung eines neuen progressiven Bildungsmodells führen muss, das den Zugang zur Bildung für alle gewährleistet, dessen Hauptziel die Vermittlung von Kenntnissen und Werten ist, und das eine echte Zukunftsgesellschaft schafft, die sich der sozialen Ungleichgewichte bewusst und davon frei ist,



Drucksache 401/1/08

... 14. Der Bundesrat spricht sich dagegen aus, den Fortschritt innerhalb dieser Partnerschaft (monitoring of progress) mit einem neuen Indikatorensystem ohne Prüfung der bestehenden Erhebungen und Auswertungen zu überwachen. Er bittet die Bundesregierung, der Kommission vorzuschlagen, bestehende Modelle und Systeme der Zahlenerhebung zu vergleichen, abzustimmen und ggf. zu optimieren, bevor neuer Verwaltungsaufwand ausgelöst wird. Dabei sind die vorgeschlagenen Indikatoren ebenfalls auf ihre Aussagekraft kritisch zu beleuchten.



Drucksache 553/08

... . Während das Verbot unlauterer Telefonwerbung bereits den Anruf an sich und das damit verbundene Eindringen in die Privatsphäre verbietet, betrifft § 16 UWG inhaltliche Verstöße gegen die Verbote irreführender Werbung und progressiver Kundenwerbung. Vor diesem Hintergrund ist die Androhung einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro bei einem Verstoß gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung angemessen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.