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69 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Protokollerklärung"


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Drucksache 290/1/20

... Der Bundesrat begrüßt daher die in der Protokollerklärung zu TOP 1d der 988. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2020 (Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) abgegebene Zusage der Bundesregierung, die den Ländern im Jahr 2020 durch die Änderung des § 56



Drucksache 266/20

... Um die Klimaschutzziele zu erreichen, wurde am 19. Dezember 2019 als Teil des Klimapaketes das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG, BGBl. I S. 2728 ff.) verkündet, wodurch ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt wurde. Der Bundesrat hatte am 29. November 2019 wegen der steuergesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans 2030 den Vermittlungsausschuss angerufen, nicht aber wegen des BEHG. Im Rahmen dieses Vermittlungsverfahrens haben sich Bundestag und Bundesrat auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise verständigt. Hierzu hat die Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat in einer Protokollerklärung angekündigt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf einzubringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese Ankündigung umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 5178, BMU: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 290/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt daher die in der Protokollerklärung zu TOP 1d der 988. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2020 (Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) abgegebene Zusage der Bundesregierung, die den Ländern im Jahr 2020 durch die Änderung des § 56



Drucksache 595/19

... Als Berichterstatter des Bundestages zu den abschließenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses am 6. November 2019 mache ich darauf aufmerksam, dass sich die Bundesregierung bereiterklärt hat, in der Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019 die folgende Protokollerklärung abzugeben:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/19




2 Nachrichtlich:

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021

Anlage
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)

Zur Inhaltsübersicht zu § 36 - neu -,

Zu § 20

§ 36
Finanzzuweisung

Anlage 2
Erklärung des Abgeordneten Carsten Schneider (SPD) zur Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Durchführung des Zensus Im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 -ZensG 2021)


 
 
 


Drucksache 670/19 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat stellt aber fest, dass die Bundesregierung - anders als in der Protokollerklärung zu TOP 9 der 982. Sitzung des Bundesrates angezeigt - die Verordnung mit den Ländern im Vorfeld nicht adäquat abgestimmt hat, sodass finanzielle und fachliche Aspekte erneut offengeblieben sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/19 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)

A Änderungen

1. Zu § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 PsychThApprO

2. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 PsychThApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu § 6, § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Nummer 5, Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 PsychThApprO

4. Zu § 8 Absatz 1 PsychThApprO

5. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 2, § 15 Absatz 4, § 17 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 PsychThApprO

6. Zu § 13 Absatz 1 Satz 2 PsychThApprO

7. Zu § 13 Absatz 3 PsychThApprO

8. Zu § 14 Absatz 3 PsychThApprO

9. Zu § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b, § 38 Absatz 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - PsychThApprO

10. Zu § 18 Absatz 5 Satz 2 - neu - PsychThApprO

11. Zu § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Nummer 4a - neu - PsychThApprO

12. Zu § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 PsychThApprO

13. Zu § 22 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - PsychThApprO

14. Zu § 24 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 PsychThApprO

15. Zu § 24 Absatz 4 Satz 2 PsychThApprO

16. Zu § 25 Absatz 4 PsychThApprO

17. Zu § 26 Satz 2 - neu - PsychThApprO

18. Zu § 35 Absatz 1 und § 46 Absatz 1 PsychThApprO

19. Zu § 37 Absatz 2 Satz 2 PsychThApprO

20. Zu § 38 Absatz 2 Satz 1 und § 45 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 PsychThApprO

21. Zu § 38 Absatz 4 Nummer 3 PsychThApprO

22. Zu § 38 Absatz 6 - neu - PsychThApprO

23. Zu § 43 Absatz 2 PsychThApprO

24. Zu § 48 Absatz 7 PsychThApprO

25. Zu § 51 Absatz 1 und Absatz 2 PsychThApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu § 84 Absatz 1 und Absatz 2 PsychThApprO

27. Zu Anlage 1 zu § 8 Absatz 2 Nummer 1 Nummer 8 Satz 1 Buchstabe d - neu - PsychThApprO

28. Zu Anlage 2 zu § 8 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 7 Satz 1 Buchstabe a, b, e und Satz 1a - neu - PsychThApprO

B Entschließung

1. Zur Verordnung allgemein

2. Zu § 18 PsychThApprO Fehlende Psychotherapie unter Supervision

3. Zu § 18 PsychThApprO Fehlende Pflichteinsätze in der Psychiatrie

4. Zu §§ 18, 38, 41, 43 und 44 PsychThApprO Zum schriftlichen Protokoll von Patientenanamnesen / Sitzungsprotokoll

5. Zu § 22 PsychThApprO Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung

6. Zu § 25 PsychThApprO Aufgaben und Zuständigkeiten der/des Vorsitzenden der Prüfungskommission

7. Zu § 62 Absatz 1 Nummer 3 und § 76 Absatz 1 Nummer 3 PsychThApprO Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation

8. Zu § 66 PsychThApprO Modalitäten des Anpassungslehrgangs

9. Zu Anlage 1 zu § 8 Absatz 2 Nummer 1 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a PsychThApprO

10. Zu Anlage 2 zu § 8 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 8 PsychThApprO Selbstreflexion

11. Zu den Begriffen der wissenschaftlich fundierten Behandlungsleitlinien und der leitlinienorientierten Behandlungsempfehlung


 
 
 


Drucksache 233/1/18

... 11. Der Bundesrat lehnt die in Artikel 17 in Verbindung mit Artikel 19 des Verordnungsvorschlags vorgesehenen delegierten Rechtsetzungsbefugnisse der Kommission zur Ausarbeitung eines Rahmens für die Überwachung und Evaluierung einschließlich der Überarbeitung oder Ergänzung der Evaluierungsindikatoren ab. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die seitens der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Beschlussfassung über "Kreatives Europa (2014 bis 2020)" abgegebene Protokollerklärung.



Drucksache 233/18 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat lehnt die in Artikel 17 in Verbindung mit Artikel 19 des Verordnungsvorschlags vorgesehenen delegierten Rechtsetzungsbefugnisse der Kommission zur Ausarbeitung eines Rahmens für die Überwachung und Evaluierung einschließlich der Überarbeitung oder Ergänzung der Evaluierungsindika-toren ab. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die seitens der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Beschlussfassung über "Kreatives Europa (2014 bis 2020)" abgegebene Protokollerklärung.



Drucksache 412/17

... - Umstellung des Refinanzierungsverfahrens des ausgezahlten Kindergeldes beim Bundesverwaltungsamt zur Umsetzung der von der Bundesregierung in der 951. Sitzung des Bundesrates vom 25. November 2016 abgegebenen Protokollerklärung zum Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes, § 2 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 3
Änderung der Steuerdaten-Abrufverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

Artikel 4
Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung

§ 3
Anwendungsvorschrift

Artikel 5
Änderung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine

§ 4a
Eröffnung und Verlegung einer Beratungsstelle

Artikel 7
Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 9
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 10
Anwendungsregelung

Artikel 11
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 8

Zu § 8

Zu Nummer 7

Zu § 10

Zu § 10

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 406/1/16

... Mit Protokollerklärung vom 19. Dezember 2014 hatte die Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat erklärt, sie werde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erörterung der Umsetzung der in 2015 vorliegenden Ergebnisse des BEPSProjekts der OECD einberufen. Auf der Basis der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sollte dann zeitnah ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der insbesondere die Thematik hybrider Gestaltungen umfasst. Ziel der eingesetzten und in unregelmäßigen Abständen tagenden Arbeitsgruppe ist ein umfassendes gesetzgeberisches Konzept zur vollständigen Umsetzung der OECD/G20-Empfehlungen. Der Abschluss der umfangreichen Arbeiten und die Vorlage von Gesetzesvorschlägen sind aber derzeit noch nicht absehbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - § 52 Absatz 2 Nummer 10 und 68 Nummer 4 AO

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2. Zu Artikel 7 Nummer 1

§ 4i
Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug

4 Allgemein

Zu Satz 1

Zu Satz 2

3. Zu Artikel 7 Nummer 1b - neu -, Nummer 2a - neu -, Nummer 3 § 6 Absatz 3, § 50i Absatz 1 und 2, § 52 Absatz 48 EStG

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2a

4 Unionsrecht

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

5. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu - und 1d - neu - § 7h Absatz 1a - neu -, Absatz 2 und 3, § 11a Absatz 4 EStG

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1d

6. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu -* § 7h Absatz 2 Satz 1 EStG

7. Zu Artikel 7 Nummer 1e - neu - § 10 Absatz 1a EStG

8. Zu Artikel 7 Nummer 1f - neu - und 3 § 23 Absatz 1 und § 52 EStG Artikel 12 Inkrafttreten

Zu Artikel 7 Nummer 1f

Zu Artikel 7 Nummer 3

Zu Artikel 12

9. Zu Artikel 7 Nummer 1g - neu - § 32d Absatz 2 Satz 1 EStG

10. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 5 EStG

11. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - und 1i - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 7a - neu -, § 50 Absatz 1, § 52 Absatz 46 EStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 50d Absatz 9 und 12 - neu - EStG

13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 52 Absatz 45a EStG Artikel 11a - neu - Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Artikel 11a
Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11a

14. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu - Inhaltsübersicht, Zwischenüberschrift, § 21b KStG

15. Zu Artikel 9 § 1 Absatz 1 AStG

16. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 2 GewStG

17. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 §§ 7 und 9 GewStG

18. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG

19. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG

20. Zu Artikel 11 nach Nummer 3 § 8 Nummer 12 GewStG

21. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 36 Absatz 2b GewStG

22. Zu Artikel 11b - neu - Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11b
Änderung des Zerlegungsgesetzes

23. Zu Artikel 11c - neu - Änderung des Umwandlungssteuergesetzes Nach dem neuen Artikel 11b ist folgender Artikel 11c einzufügen:

Artikel 11c
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 294/1/16

... Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zwar vor, die Personalgestellung im öffentlichen Dienst weitestgehend aus dem Anwendungsbereich des AÜG herauszunehmen. Erfasst von der Ausnahmeregelung ist jedoch nur die Arbeitnehmerüberlassung zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, sofern diese einen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes oder Regelungen der öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften anwenden. Damit wird auch die sogenannte "Abordnung" nach der Protokollerklärung zu § 4 Absatz 1 Nummer 1 TVöD/TV-L legitimiert, allerdings beschränkt auf den Bereich des öffentlichen Dienstes einschließlich Kirchen. Dies ist aber für die Kooperationen im schulischen Bereich nicht ausreichend. Aufgrund der Öffnung der Schule in Form des in allen Ländern fortschreitenden Ausbaus der Ganztagsschulen ist für den Bildungsbereich die Zusammenarbeit mit ideellen Zielen verfolgenden Einrichtungen mindestens genauso bedeutsam. Sie ist daher für den eingeschränkten Bereich der schulischen Bildung ebenso aus dem Anwendungsbereich des AÜG auszunehmen. Der Schutzgedanke des AÜG, den "entliehenen" Arbeitnehmer vor seinem bisherigen Arbeitgeber zu schützen, ist bei der Erbringung von Bildungsleistungen durch Einrichtungen mit ausschließlich sozialem, kulturellem, künstlerischem, sportlichem oder sonstigem ideellen Engagement in öffentlichen Schulen nicht berührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 1 Absatz 3 Nummer 2

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 11 Absatz 2 Satz 4 AÜG


 
 
 


Drucksache 294/16 (Beschluss)

... Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zwar vor, die Personalgestellung im öffentlichen Dienst weitestgehend aus dem Anwendungsbereich des AÜG herauszunehmen. Erfasst von der Ausnahmeregelung ist jedoch nur die Arbeitnehmerüberlassung zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, sofern diese einen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes oder Regelungen der öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften anwenden. Damit wird auch die sogenannte "Abordnung" nach der Protokollerklärung zu § 4 Absatz 1 Nummer 1 TVöD/TV-L legitimiert, allerdings beschränkt auf den Bereich des öffentlichen Dienstes einschließlich Kirchen. Dies ist aber für die Kooperationen im schulischen Bereich nicht ausreichend. Aufgrund der Öffnung der Schule in Form des in allen Ländern fortschreitenden Ausbaus der Ganztagsschulen ist für den Bildungsbereich die Zusammenarbeit mit ideellen Zielen verfolgenden Einrichtungen mindestens genauso bedeutsam. Sie ist daher für den eingeschränkten Bereich der schulischen Bildung ebenso aus dem Anwendungsbereich des AÜG auszunehmen. Der Schutzgedanke des AÜG, den "entliehenen" Arbeitnehmer vor seinem bisherigen Arbeitgeber zu schützen, ist bei der Erbringung von Bildungsleistungen durch Einrichtungen mit ausschließlich sozialem, kulturellem, künstlerischem, sportlichem oder sonstigem ideellen Engagement in öffentlichen Schulen nicht berührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/16 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 48/1/16

... 2. Der Bundesrat setzt sich bereits seit längerem für Maßnahmen gegen missbräuchliche Steuervermeidungspraktiken ein, beispielsweise zur Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung. Mit Protokollerklärung vom 19. Dezember 2014 hatte die Bundesregierung erklärt, sie werde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen und zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, der insbesondere die Thematik hybrider Gestaltungen umfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/1/16




Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 48/16 (Beschluss)

... 2. Er setzt sich bereits seit längerem für Maßnahmen gegen missbräuchliche Steuervermeidungspraktiken ein, beispielsweise zur Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung. Mit Protokollerklärung vom 19. Dezember 2014 hatte die Bundesregierung erklärt, sie werde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen und zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, der insbesondere die Thematik hybrider Gestaltungen umfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/16 (Beschluss)




Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 121/2/15

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der



Drucksache 340/15

... Die Auswirkungen, die mit der Anpassung an die Gefährlichkeitskriterien der CLP-Verordnung einhergehen, sind als gering zu bewerten. Ursächlich hierfür ist, dass bei der Anpassung der Gefährlichkeitskriterien an die CLP-Verordnung, soweit es erforderlich war, abfallspezifische Grenzwerte festgelegt worden sind. Nur bei einigen wenigen Gefährlichkeitskriterien ist es durch die Angleichung an die chemikalienrechtlichen Einstufungskriterien zu Abweichungen im Vergleich zu deren bisheriger Konkretisierung gekommen. Darüber hinaus wird die Anpassung nur auf eine beschränkte Anzahl von Abfallarten Auswirkungen entfalten. Ursächlich hierfür ist, dass der weit überwiegende Teil der Abfallarten ausschließlich Einstufungen als "gefährlich" oder als "nicht gefährlich" vorsieht. Bei diesen sog. "absoluten Abfallschlüsseln" ist keine weitere Prüfung hinsichtlich der Gefährlichkeitskriterien erforderlich, da deren Einstufung im Rahmen der AVV als abschließend anzusehen ist. In diesen Konstellationen haben die absoluten Abfallschlüssel im Hinblick auf die Einstufung Vorrang vor den Gefährlichkeitskriterien. Folglich können lediglich die sogenannten "Spiegeleinträge", Abfallarten für die sowohl ein gefährlicher als auch ein nicht gefährlicher Abfallschlüssel in Betracht kommt, von der Anpassung der Gefährlichkeitskriterien betroffen sein, da bei deren Einstufung die Gefährlichkeitskriterien HP 1 bis HP 15 anzuwenden sind. Diese auf die Spiegeleinträge beschränkte Anwendung der neuen Einstufungskriterien hat die Europäische Kommission, Direktion Umwelt, in ihrem Explanatory Memorandum (GW/amp Ares.env. A.2(2014) 439915-2) vorgegeben. Dieser Auffassung hat sich auch Deutschland gegenüber der Europäischen Kommission durch die Abgabe einer diesbezüglichen Protokollerklärung in der Komitologieausschuss-Sitzung (TAC) am 5. Juni 2014 angeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

1. Begriffsbestimmungen

2. Bewertung und Einstufung

2.2.5.1 Verordnung EG Nr. 1272/2008/EG, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.1 genannten

3. Abfallverzeichnis

Artikel 2
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Ausgangslage auf EU-Ebene

2. Ausgangslage auf nationaler Ebene

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben / Prozesse der Verordnung

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 1

a Änderung des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie

b Einführung neuer Abfallarten

Erfüllungsaufwand bei der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung

Erfüllungsaufwand bei der Änderung der abfallrechtlichen Anlagenzulassung Deponien

Erfüllungsaufwand zur Änderung der Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle

Erfüllungsaufwand im abfallrechtlichen Nachweisverfahren

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zur Nummer 2 Umstellung behördlicher Entscheidungen

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3297: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Änderung der Einstufungskriterien

2. Einführung neuer Abfallarten


 
 
 


Drucksache 196/15

... Die Bundesregierung ist verpflichtet, nach Ablauf von vier Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes seine Anwendung und Auswirkungen auf der Grundlage der Statistik zu überprüfen (§ 18 BQFG). Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Bundesrat anlässlich der Beratung zum Anerkennungsgesetz in einer Protokollerklärung (889. Sitzung am 4.11.2011, Seite 521) zugesagt, neben den im Gesetz geregelten Evaluationsfristen den Vollzug in geeigneter Weise kontinuierlich zu beobachten und bei Anpassungsbedarf unverzüglich, gegebenenfalls auch gesetzgeberisch, tätig zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

8. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3213: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 59/1/15

... In den Ausführungen zur Verordnung bleiben entgegen der Vereinbarungen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 11. Dezember 2014 in Berlin zu TOP 1.5 die Interessen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zwar nicht gänzlich unerwähnt, jedoch fehlt es an einer ausdrücklichen Berücksichtigung der Belange der BOS. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Protokollerklärung des Landes Sachsen-Anhalt hingewiesen, die diesen Aspekt noch einmal gesondert aufgreift.

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Drucksache 59/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage Teil A Nummer 249A FreqV Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa1 - neu Anlage Teil B Abschnitt 2 Nummer 36A - neu - FreqV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage Teil A Nummer 249A FreqV , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage Teil B Abschnitt 2 Nummer 42 - neu - FreqV


 
 
 


Drucksache 506/1/14

... ist nicht Gegenstand der Protokollerklärung der Bundesregierung.

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Drucksache 506/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 61 Absatz 1d Satz 1, Satz 3 AufenthG , Artikel 2 Nummer 6 § 60Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 AsylVfG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 61 Absatz 1d Satz 3a - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 60 Absatz 4 - neu - AsylVfG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 AsylbLG


 
 
 


Drucksache 550/14 (Beschluss)

... f) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, im Zuge der weiteren Beratungen darauf hinzuwirken, dass die Befugnisse der Mitgliedstaaten zur Beibehaltung und Fortentwicklung datenschutzrechtlicher Garantien im Staat-Bürger-Verhältnis jedenfalls durch weitere Schritte wie Klarstellungen in den Erwägungsgründen, Prüfungen der juristischen Dienste, Protokollerklärungen und bestandsbewahrende Übergangsregelungen rechtssicher ausgestaltet werden.

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Drucksache 550/14 (Beschluss)




1. Zum Verfahrensstand

4. Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich

5. Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts in besonderen Bereichen

6. Zur Ausgestaltung der datenschutzaufsichtlichen Zuständigkeiten

7. Zu weiteren Einzelfragen

8. Zur Übergangsregelung

9. Zum weiteren Verfahren


 
 
 


Drucksache 392/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die im Rahmen der Protokollerklärung zum "Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer" niedergelegte Absicht der Bundesregierung, im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen mit den Ländern darüber zu verhandeln, wie Länder und Kommunen von den ansteigenden Kosten aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern und Asylbewerberinnen entlastet werden können.

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Drucksache 392/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 3 AsylbLG , Nummer 2 § 1a AsylbLG , Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 AsylbLG , Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 3 Absatz 2 Satz 1 AsylbLG , Buchstabe c § 3 Absatz 3, 4 - neu -, 5 und 6 AsylbLG , Artikel 2a - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2 SGB II

'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 AsylbLG Nummer 4b - neu - § 6 Absatz 2 AsylbLG Artikel 2b - neu - § 264 Absatz 8 - neu - SGB V

§ 4
Hilfen zur Gesundheit

'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

3. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 550/14

... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, im Zuge der weiteren Beratungen darauf hinzuwirken, dass die Befugnisse der Mitgliedstaaten zur Beibehaltung und Fortentwicklung datenschutzrechtlicher Garantien im StaatBürger-Verhältnis jedenfalls durch weitere Schritte wie Klarstellungen in den Erwägungsgründen, Prüfungen der juristischen Dienste, Protokollerklärungen und bestandsbewahrende Übergangsregelungen rechtssicher ausgestaltet werden.

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Drucksache 550/14




Zum Verfahrensstand

Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich

Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts in besonderen Bereichen

Zur Ausgestaltung der datenschutzaufsichtlichen Zuständigkeiten

Zu weiteren Einzelfragen

Zur Übergangsregelung

Zum weiteren Verfahren


 
 
 


Drucksache 392/1/14

... Der Bundesrat begrüßt die im Rahmen der Protokollerklärung zum "Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer" niedergelegte Absicht der Bundesregierung, im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen mit den Ländern darüber zu verhandeln, wie Länder und Kommunen von den ansteigenden Kosten aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern und Asylbewerberinnen entlastet werden können.

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Drucksache 392/1/14




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Artikel 1
Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2

Zu Artikel 1 Nummer 1

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 4a

§ 4
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 467/1/12

... Letztlich steht die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung im Widerspruch zu der Protokollerklärung der Bundesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (vgl. Anlage 9 zum Bericht der 890. BR-Sitzung am 25. November 2011), wonach die aus einer Steuerhinterziehung resultierenden Steueransprüche von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden sollen. Eine Beschränkung auf Steueransprüche, denen eine rechtskräftige Verurteilung zugrunde liegt, ist der Protokollerklärung nicht zu entnehmen.

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Drucksache 467/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 InsO

8. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 9 Absatz 4 - neu - InsO

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 26a Absatz 1 Satz 2 InsO

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 287 Absatz 1 Satz 3 InsO , Buchstabe b § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO

11. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 296 Absatz 1 Satz 3 InsO

12. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 300 Absatz 1 Satz 2 InsO

13. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 302 Nummer 1 InsO Artikel 11 Nummer 2 § 251 Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

14. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 305 Absatz 3 Satz 2 und 3 InsO

Zum Verbraucherinsolvenzverfahren allgemein

21. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 305a InsO Nummer 37a - neu - § 306a - neu - InsO Nummer 38 § 307 InsO Nummer 38a - neu - §§ 308, 309 InsO Nummer 40 § 311 InsO Nummer 40a - neu - §§ 312 bis 314 InsO *

§ 305a
Antrag auf Zustimmungsersetzung

§ 306a
Vorausgehendes Verfahren der Zustimmungsersetzung

§ 307
Zustellung an die Gläubiger

§ 308
Annahme des Schuldenbereinigungsplans

§ 309
Ersetzung der Zustimmung

§ 311
Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag

22. Zu Artikel 2 § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 3 RPflG

23. Zu Artikel 10 Nummer 1 Nummer 2502 der Anlage 1 zum RVG

24. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - Nummer 2509 - neu - der Anlage 1 zum RVG

25. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 InsO

26. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 GenG


 
 
 


Drucksache 467/12 (Beschluss)

... Letztlich steht die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung im Widerspruch zu der Protokollerklärung der Bundesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (vgl. Anlage 9 zum Bericht der 890. BR-Sitzung am 25. November 2011), wonach die aus einer Steuerhinterziehung resultierenden Steueransprüche von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden sollen. Eine Beschränkung auf Steueransprüche, denen eine rechtskräftige Verurteilung zugrunde liegt, ist der Protokollerklärung nicht zu entnehmen.

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Drucksache 467/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 InsO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 9 Absatz 4 - neu - InsO

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 26a Absatz 1 Satz 2 InsO

5. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 287 Absatz 1 Satz 3 InsO , Buchstabe b § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO

6. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 296 Absatz 1 Satz 3 InsO

7. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 300 Absatz 1 Satz 2 InsO

8. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 302 Nummer 1 InsO Artikel 11 Nummer 2 § 251 Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 305 Absatz 3 Satz 2 und 3 InsO

10. Zum Verbraucherinsolvenzverfahren allgemein

11. Zu Artikel 2 § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 3 RPflG

12. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 258/12

... Um eine angemessene Beteiligung der Länder sicherzustellen, ist es erforderlich, dass die Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich einleitet und die Länder frühzeitig einbezieht. Dies hatte die Bundesregierung im Rahmen einer Protokollerklärung auch zugesichert. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung bis zum heutigen Zeitpunkt keinen Referentenentwurf vorgelegt hat und es den Ländern somit verwehrt wird, frühzeitig eigene Aspekte in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.



Drucksache 93/12

... Das Übereinkommen von 1994 wurde am 21. Oktober 2010 im Wege einer Protokollerklärung ergänzt. Die Ergänzung betrifft die Einführung der papierlosen Vignette sowie die Anpassung des Übereinkommens an die durch die Richtlinie 2006/38/EG geänderte Fahrzeugdefinition. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Protokoll infolge der fortbestehenden Mitgliedschaft mit unterzeichnet. Gebührenrechtliche Auswirkungen ergeben sich hieraus für Deutschland nicht, da sich an der Einstellung der Erhebung der gemeinsamen Gebühr in Deutschland nichts ändert.

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Drucksache 93/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 9
Gebührenentrichtung

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Denkschrift

I. Allgemeines

Übereinkommen vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen Übereinkommen

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 161/1/11

... b) unverzüglich die in der Protokollerklärung von Bund und Ländern vom 23. Februar 2011 vereinbarten Kontroll- und Sanktionsvorschriften analog des

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Drucksache 161/1/11




1. Der Bundesrat stellt fest:

2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 543/11

... XII jährlich Mehrausgaben von insgesamt rund 153 Mio. Euro für Länder und Kommunen. Nach geltendem Recht beteiligt sich der Bund an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem Jahr 2012 mit einem Anteil von 16 Prozent an den Nettoausgaben des Vorvorjahres. Dadurch verringern sich die jährlichen Mehrausgaben von Ländern und Kommunen ab dem Jahr 2014 um rund 18 Mio. Euro, für den Bund ergeben sich entsprechende Mehrausgaben. Nach der Protokollerklärung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und

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Drucksache 543/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festsetzung der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012

§ 2
Regelbedarfsstufen im Jahr 2012

§ 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Fortschreibung der Regelbedarfsstufen mit der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012

2. Bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen

3. Bundesdurchschnittliche Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

4. Berechnung der Veränderungsrate des Mischindexes

II. Gleichstellungspolitische Bedeutung

III. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

1. Methodik der Fortschreibung

2. Berechnung der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012

2.1. Erste Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 1 SGB XII

2.2. Zweite Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 2 SGB XII

2.2.1. Berechnung der Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindexes

2.2.2. Berechnung der Veränderungsrate der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer

2.2.3. Veränderungsrate des Mischindexes für die zweite Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 2 SGB XII

Zu § 2

Zu § 3

C. Finanzieller Teil

1. Sozialhilfe nach SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz

2. Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II

3. Kriegsopferfürsorge

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1870: Entwurf einer Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nummer 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012


 
 
 


Drucksache 391/1/11

... Der Bundesrat nimmt die Protokollerklärungen der Bundesregierung zum Reservebetrieb und zur ergebnisoffenen Endlagersuche zur Kenntnis. Er stellt fest, dass eine eventuelle Störungslage durch die Inbetriebnahme eines fossilen Reservekraftwerks beseitigt werden sollte. Er begrüßt, dass die Bundesregierung bis zum Ende des Jahres einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung mit dem Ziel unterbreiten wird, ergebnisoffen allgemeine geologische Eignungskriterien und mögliche Entsorgungsoptionen zu ermitteln.



Drucksache 828/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat erinnert ferner an die bei dieser Beschlussfassung abgegebene Protokollerklärung des Vertreters der Bundesregierung, wonach der Bund die Kosten, die sich nachweislich aus notwendigen Umstellungen bis Ende des Jahres 2015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen 790 - 862 MHz bisher nutzen, Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer, insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen, in angemessener Form tragen werde.

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Drucksache 828/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Digitalen Dividende, insbesondere zur Erstattung von Umstellungskosten durch den Bund, die Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzern in Folge der Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 20. Juli 2009 entstehen


 
 
 


Drucksache 495/10

... davon abhängig macht, dass die Handlung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. An diesem Tatbestandsmerkmal soll im deutschen Recht festgehalten werden. Wie das Bundesverfassungsgericht zu § 130 Absatz 4 StGB jüngst festgestellt hat (Beschluss vom 4. November 2009, 1 BvR 2150/08, Rn. 94), handelt es sich beim Tatbestandsmerkmal des öffentlichen Friedens um ein Korrektiv, das es insbesondere erlaubt, auch grundrechtlichen Wertungen im Einzelfall Geltung zu verschaffen. Bei der förmlichen Annahme des Rahmenbeschlusses hat Deutschland durch eine Protokollerklärung klargestellt, dass der in § 130

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Drucksache 495/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Änderungsbedarf im deutschen Strafrecht

III. Anforderungen, denen das geltende Recht bereits genügt

IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgen

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 828/10

... Der Bundesrat erinnert ferner an die bei dieser Beschlussfassung abgegebene Protokollerklärung des Vertreters der Bundesregierung, wonach der Bund die Kosten, die sich nachweislich aus notwendigen Umstellungen bis Ende des Jahres 2015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen 790 - 862 MHz bisher nutzen, Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer, insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen, in angemessener Form tragen werde.



Drucksache 43/09

... ob der durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl. I S.



Drucksache 884/08

... es i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl. I S.



Drucksache 716/08 Protokollerklärung

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Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 565/1/07

... 1. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, das Einvernehmen zu der Zustimmung zu dem Vorhaben gemäß § 5 Abs. 3 EUZBLG zu erklären und die Bundesregierung jedoch aufzufordern dafür Sorge zu tragen, dass in Anhang III des Vorschlags folgende Protokollerklärung veröffentlicht wird:



Drucksache 548/07

... 4. Die bereits in der jetzigen Fassung enthaltene Voraussetzung, dass sich die Bevorzugung oder Pflichtverletzung auf den Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen beziehen muss, wird durch diese Rechtsinstrumente nicht berührt. Eine bereits abgegebene Protokollerklärung zum EU-Rahmenbeschluss stellt die deutsche Interpretation klar dass Handlungen "

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Drucksache 548/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des EU-Bestechungsgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes

Artikel 4
Änderung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung

Artikel 6
Änderung des Wehrstrafgesetzes

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

3 V.

3 VI.

3 VII.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 802/07

... " durch eine Protokollerklärung des Rates.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 802/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Finanzielle Auswirkungen der Änderungen des neuen Eigenmittelbeschlusses

Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Erklärungen für das Ratsprotokoll

Denkschrift

I. Einleitung und Vorgeschichte

1. Die Römischen Verträge und der erste Eigenmittelbeschluss

2. Der Eigenmittelbeschluss vom 7. Mai 1985

3. Der Eigenmittelbeschluss vom 24. Juni 1988

4. Der Eigenmittelbeschluss vom 31. Oktober 1994

5. Der Eigenmittelbeschluss vom 29. September 2000

II. Der Eigenmittelbeschluss vom 7 . Juni 2007

1. Der Bericht der Kommission vom 14. Juli 2004

2. Der Europäische Rat in Brüssel am 15./16. Dezember 2005

3. Der Vorschlag der Kommission für einen neuen Eigenmittelbeschluss vom 20. März 2006

4. Ratsberatungen; Europäisches Parlament

III. Die einzelnen Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzentwurf zu dem Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Juni 2007


 
 
 


Drucksache 374/06

... 5 Artikel 207 Absatz 3 EGV: Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Rat legt zur Anwendung des Artikels 255 Absatz 3 in seiner Geschäftsordnung die Bedingungen fest, unter denen die Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten des Rates erhält. Für die Zwecke dieses Absatzes bestimmt der Rat die Fälle, in denen davon auszugehen ist, dass er als Gesetzgeber tätig wird, damit in solchen Fällen umfassenderer Zugang zu den Dokumenten gewährt werden kann, gleichzeitig aber die Wirksamkeit des Beschlussfassungsverfahrens gewahrt bleibt. In jedem Fall werden, wenn der Rat als Gesetzgeber tätig wird, die Abstimmungsergebnisse sowie die Erklärungen zur Stimmabgabe und die Protokollerklärungen veröffentlicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/06




Anhang
AUSFÜHRLICHE Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags

Empfehlung 1 zu Artikel 255 EGV und zu der Verordnung EG Nr. 1049/2001 aus verfassungsmäßiger Sicht

Empfehlung 2 zum Begriff der legislativen und nichtlegislativen Dokumente

Empfehlung 3 zu den vertraulich zu behandelnden Dokumenten

Empfehlung 4 zum Verhältnis zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Bereitstellung von Informationen/Dokumenten

Empfehlung 5 zu den praktischen Modalitäten bei der Gewährleistung des Zugangs der Bürger zu Dokumenten


 
 
 


Drucksache 162/1/06

... Anlässlich der Beratung der 29. Verordnung haben die Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zugesagt (siehe Protokollerklärung zu TOP 54 der Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005), dass sie noch im Januar 2006 einen ersten Entwurf von Vorschriften bezüglich Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Partikelminderungssystemen vorlegen werden. Sowohl für leichte Nutzfahrzeuge als auch für Pkw ist dabei eine gesonderte Stufe für die Nachrüstung von so genannten Euro 1-Kraftfahrzeugen zugesagt worden.

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Drucksache 162/1/06




1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 - Zeichen 270.1 und Zeichen 270.2 StVO

6. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu -, Nr. 1 und 2 Einleitungssatz, § 39 Abs. 2 Satz 3 und § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO

8. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 162/2/06

... durch Einfügen von Vorschriften über die Anforderungen an Partikelminderungssysteme für Diesel-Kfz - das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium eine Protokollerklärung abgegeben. Darin wurde zugesagt, dass im Januar 2006 ein erster Entwurf für die Vorschriften für Partikelminderungssysteme für Nutzfahrzeuge und die Ergänzung der zur Beschlussfassung anstehenden Vorschriften für PKW für sog. EURO-1-Fahrzeuge vorgelegt würde. Dieser Entwurf ging einigen Ländern auf Arbeitsebene zu. Die formelle Länderanhörung steht jedoch aus. Eine Terminierung für das Bundesratsverfahren ist derzeit nicht absehbar. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, ihrer Zusage nachzukommen. Der Zeitdruck ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass die diesjährigen Messergebnisse für den Luftschadstoff Feinstaub bereits im ersten Quartal 2006 in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte verzeichnen. Maßnahmen der Länder, die an der Feinstaubquelle Verkehr ansetzen, sind ohne vollständiges rechtliches Instrumentarium erschwert. Gerade für vergleichsweise alte Fahrzeuge ist mit Verkehrsbeschränkungen im Rahmen von Luftreinhalteplänen zu rechnen. Aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen muss für die Halter solcher Fahrzeuge klar sein, ob und unter welchen Bedingungen für sie eine Nachrüstung ihres Fahrzeugs in Betracht kommt. Die Vorschriften für Nutzfahrzeuge sind dringlich damit der gewerbliche Verkehrssektor sich entsprechend einstellen kann. Nicht zuletzt braucht die Automobilindustrie Klarheit, in welche Richtung die einschlägige Produktion gehen muss.



Drucksache 162/06 (Beschluss)

... Anlässlich der Beratung der 29. Verordnung haben die Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zugesagt (siehe Protokollerklärung zu TOP 54 der Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005), dass sie noch im Januar 2006 einen ersten Entwurf von Vorschriften bezüglich Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Partikelminderungssystemen vorlegen werden. Sowohl für leichte Nutzfahrzeuge als auch für Pkw ist dabei eine gesonderte Stufe für die Nachrüstung von so genannten Euro 1-Kraftfahrzeugen zugesagt worden.

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Drucksache 162/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge

1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 - neu - und Anhang 3 - neu - ... BImSchV *

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 der ... BImSchV

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - und Anhang 1 der ... BImSchV **

4. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe g und h, Nr. 3 Buchstabe j

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 - Zeichen 270.1 und Zeichen 270.2 StVO

6. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu -, Nr. 1 und 2 Einleitungssatz, § 39 Abs. 2 Satz 3 und § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO

7. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 321/05

... Es ist darüber hinaus vorgesehen, den Verlustabzug künftig auf 50 % des Gesamtbetrags der Einkünfte bei einem Sockelbetrag von 1 Mio. Euro zu begrenzen. Diese Maßnahme dient vorrangig der weiteren Verstetigung der Steuereinnahmen. Sie ist die Fortsetzung der mit dem Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz eingeleiteten Stabilisierung des von Unternehmen erbrachten Steueraufkommens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 15b
Verluste in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 285/04 (Beschluss)

... "Die Änderung ist auf Grund der Protokollerklärung der Kommission zu Artikel 4 der Verordnung REG 1 und der Vorgaben des genannten Artikels("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/04 (Beschluss)




Anlage
Gründe für die Einberufung des Vermittlungsausschusses und Entschließung zum Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

1. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 BetrPrämDruchfG

2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 und 2 BetrPrämDurchfG

3. Zu Artikel 1 §§ 5, 6 BetrPrämDurchfG

4. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1, Anlage 3 zu § 6 Abs. 1 BetrPrämDurchfG

5. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 DirektZahlVerpflG

Zu Buchstabe a

Doppelbuchstabe aa: Doppelbuchstabe bb: Doppelbuchstaben cc und dd: Doppelbuchstabe ee:

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 2 DirektZahlVerpflG

7. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 DirektZahlVerpflG

8. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 4 DirektZahlVerpflG

9. Zu Artikel 2 § 3 DirektZahlVerpflG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

10. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 DirektZahlVerpflG

11. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 InVeKoSDG

12. Zu Artikel 4 Nr. 9 § 9a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 MOG

Entschließung


 
 
 


Drucksache 725/04

... - Nach dem Buchstaben c dürfen die personenbezogenen Daten auch verwendet werden, soweit dies zur Abwehr einer unmittelbaren und ernsthaften Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. Die Umwidmung von für repressive Zwecke gewonnenen Daten in präventive Daten kann zu rechtlichen Problemen führen. Die Bundesregierung hat daher anlässlich der Annahme des Übereinkommens durch den Rat eine Protokollerklärung zu Artikel 23 abgegeben, nach der es sich Deutschland vorbehält, zu gegebener Zeit im geeigneten Rahmen eine neue Initiative innerhalb der EU zur Lösung dieser Frage einzubringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Dem in Brüssel am 29. Mai 2000 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Übereinkommen

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zu anderen Übereinkommen über Rechtshilfe

Artikel 2
Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Schengen-Besitzstand

Artikel 3
Verfahren, in denen ebenfalls Rechtshilfe geleistet wird

Artikel 4
Formvorschriften und Verfahren bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 5
Übersendung und Zustellung von Verfahrensurkunden

Artikel 6
Übermittlung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 7
Informationsaustausch ohne Ersuchen

Titel II
Ersuchen um bestimmte spezifische Formen der Rechtshilfe

Artikel 8
Rückgabe

Artikel 9
Zeitweilige Überstellung inhaftierter Personen zu Ermittlungszwecken

Artikel 10
Vernehmung per Videokonferenz

Artikel 11
Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen per Telefonkonferenz

Artikel 12
Kontrollierte Lieferungen

Artikel 13
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen

Artikel 15
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 16
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Titel III
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 17
Für die Anordnung der Überwachung von Telekommunikationsverkehr zuständige Behörden

Artikel 18
Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 19
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im eigenen Hoheitsgebiet durch Einschaltung von Dienstanbietern

Artikel 20
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe eines anderen Mitgliedstaats

Artikel 21
Übernahme der den Betreibern von Telekommunikationsanlagen entstehenden Kosten

Artikel 22
Bilaterale Vereinbarungen

Titel IV

Artikel 23
Schutz personenbezogener Daten

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Erklärungen

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Territorialer Geltungsbereich

Artikel 27
Inkrafttreten

Artikel 28
Beitritt neuer Mitgliedstaaten

Artikel 29
Inkrafttreten für Island und Norwegen

Artikel 30
Verwahrer

Erklärung des Rates zu Artikel 10 Absatz 9

Denkschrift

I. Allgemeines

II . Neuerungen durch das Übereinkommen

III. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

I V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

V. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 441/04

... Wie im europäischen Recht (Art. 2 VO 1/2003) liegt die Beweislast dafür, dass die Freistellungsvoraussetzungen des § 2 vorliegen, grundsätzlich bei dem Unternehmen oder der Unternehmensvereinigung, die sich darauf beruft. Die Bundesregierung hat jedoch bei Verabschiedung der VO 1/2003 in einer Protokollerklärung (MD 75/02 1) deutlich gemacht, dass diese Beweislastregelung nicht die verfassungsrechtlich geschützte Unschuldsvermutung in Bußgeldverfahren beeinträchtigen kann. Gleiches gilt auch im Rahmen der Anwendung des § 2.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes

§ 22
Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

§ 23
Europafreundliche Anwendung

§ 27
Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen

§ 29
Kredit- und Versicherungswirtschaft

§ 30
Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften

§ 31
Anzeigenkooperationen

§ 32
Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen

§ 32a
Einstweilige Maßnahmen

§ 32b
Verpflichtungszusagen

§ 32c
Kein Anlass zum Tätigwerden

§ 32d
Entzug der Freistellung

§ 32e
Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen

§ 33
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde

§ 34a
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 43
Bekanntmachungen

§ 50
Vollzug des europäischen Rechts

§ 50a
Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden

§ 50b
Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden

§ 50c
Behördenzusammenarbeit

§ 62
Bekanntmachung von Verfügungen

§ 82a
Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 86a
Vollstreckung

§ 89a
Streitwertanpassung

§ 90a
Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den Kartellbehörden

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeines

1. Vorgeschichte

2. Anlass und Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Grundzüge der Novellierung

5. Gender Mainstreaming

6. Kosten Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Mehrkosten belastet.

7. Befristung, Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

unterliegen. Die Verweisungen sind deshalb so gefasst, dass sie die einschlägigen Fälle in dem neuen System erfassen.

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den neuen §§ 22 und 23

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32c

Zu § 32d

Zu § 32e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abs atz 4

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 20

Zu Nummer 2l

Zu Absatz la

Zu Absatz l

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 32

Zu § 50a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 bis 8

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 940/03 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz



Drucksache 560/03

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/03




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 8a
Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften

Artikel 7
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Absatz 1

Absatz 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

5 Allgemeines

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 940/03

Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 940/03




Gesetz

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 546/03

... Durch den neuen § 11 Abs. 2a wird im Anschluss an die Protokollerklärung der deutschen Delegation im Binnenmarktrat vom 27. November 1997 (Fußnote 2) die Reichweite des Forschungsprivilegs für die Züchtung, Entdeckung und Entwicklung neuer Pflanzensorten geregelt.



Drucksache 560/2/03

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz



Drucksache 735/1/03

Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 735/1/03




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d


 
 
 


Drucksache 735/03

Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 735/03




I. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

II. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

IV. Artikel 8 wird wie folgt gefasst:

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 560/03 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/03 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 und 6 § 10d, § 52 Abs. 25 EStG

§ 10d
Verlustabzug

2. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 8a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 3 KStG

3. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchst. a und b § 8b Abs. 2 und 3 KStG

4. Zu Artikel 3

5. Zu Artikel 5 Nr. 1a - neu -, Nr. 3 § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, § 21 Abs. 11 AStG


 
 
 


Drucksache 560/1/03

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/1/03




3. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu -, Nr. 6 Buchst. b1 - neu - § 5a Abs. 3, § 52 Abs. 15 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 und 6 § 10d, § 52 Abs. 25 EStG

§ 10d
Verlustabzug

5. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 8a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 3 KStG

6. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchst. a und b § 8b Abs. 2 und 3 KStG

7. Zu Artikel 3

8. Zu Artikel 5 Nr. 1a - neu -, Nr. 3 § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, § 21 Abs. 11 AStG


 
 
 


Drucksache 735/03 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 735/03 (Beschluss)




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 22/2/16 PDF-Dokument



Drucksache 148/18 PDF-Dokument



Drucksache 195/20 PDF-Dokument



Drucksache 283/16 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.