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"Protokollerklärung"
Drucksache 290/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... Der Bundesrat begrüßt daher die in der Protokollerklärung zu TOP 1d der 988. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2020 (Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) abgegebene Zusage der Bundesregierung, die den Ländern im Jahr 2020 durch die Änderung des § 56
Drucksache 266/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... Um die Klimaschutzziele zu erreichen, wurde am 19. Dezember 2019 als Teil des Klimapaketes das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG, BGBl. I S. 2728 ff.) verkündet, wodurch ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt wurde. Der Bundesrat hatte am 29. November 2019 wegen der steuergesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans 2030 den Vermittlungsausschuss angerufen, nicht aber wegen des BEHG. Im Rahmen dieses Vermittlungsverfahrens haben sich Bundestag und Bundesrat auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise verständigt. Hierzu hat die Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat in einer Protokollerklärung angekündigt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf einzubringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese Ankündigung umgesetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Befristung; Evaluierung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 5178, BMU: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 290/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... Der Bundesrat begrüßt daher die in der Protokollerklärung zu TOP 1d der 988. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2020 (Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) abgegebene Zusage der Bundesregierung, die den Ländern im Jahr 2020 durch die Änderung des § 56
Drucksache 595/19
Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
... Als Berichterstatter des Bundestages zu den abschließenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses am 6. November 2019 mache ich darauf aufmerksam, dass sich die Bundesregierung bereiterklärt hat, in der Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019 die folgende Protokollerklärung abzugeben:
2 Nachrichtlich:
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021
Anlage Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
Zur Inhaltsübersicht zu § 36 - neu -,
Zu § 20
§ 36 Finanzzuweisung
Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Carsten Schneider (SPD) zur Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Durchführung des Zensus Im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 -ZensG 2021)
Drucksache 670/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
... b) Der Bundesrat stellt aber fest, dass die Bundesregierung - anders als in der Protokollerklärung zu TOP 9 der 982. Sitzung des Bundesrates angezeigt - die Verordnung mit den Ländern im Vorfeld nicht adäquat abgestimmt hat, sodass finanzielle und fachliche Aspekte erneut offengeblieben sind.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
A Änderungen
1. Zu § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 PsychThApprO
2. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 PsychThApprO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu § 6, § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Nummer 5, Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 PsychThApprO
4. Zu § 8 Absatz 1 PsychThApprO
5. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 2, § 15 Absatz 4, § 17 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 PsychThApprO
6. Zu § 13 Absatz 1 Satz 2 PsychThApprO
7. Zu § 13 Absatz 3 PsychThApprO
8. Zu § 14 Absatz 3 PsychThApprO
9. Zu § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b, § 38 Absatz 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - PsychThApprO
10. Zu § 18 Absatz 5 Satz 2 - neu - PsychThApprO
11. Zu § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Nummer 4a - neu - PsychThApprO
12. Zu § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 PsychThApprO
13. Zu § 22 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - PsychThApprO
14. Zu § 24 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 PsychThApprO
15. Zu § 24 Absatz 4 Satz 2 PsychThApprO
16. Zu § 25 Absatz 4 PsychThApprO
17. Zu § 26 Satz 2 - neu - PsychThApprO
18. Zu § 35 Absatz 1 und § 46 Absatz 1 PsychThApprO
19. Zu § 37 Absatz 2 Satz 2 PsychThApprO
20. Zu § 38 Absatz 2 Satz 1 und § 45 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 PsychThApprO
21. Zu § 38 Absatz 4 Nummer 3 PsychThApprO
22. Zu § 38 Absatz 6 - neu - PsychThApprO
23. Zu § 43 Absatz 2 PsychThApprO
24. Zu § 48 Absatz 7 PsychThApprO
25. Zu § 51 Absatz 1 und Absatz 2 PsychThApprO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
26. Zu § 84 Absatz 1 und Absatz 2 PsychThApprO
27. Zu Anlage 1 zu § 8 Absatz 2 Nummer 1 Nummer 8 Satz 1 Buchstabe d - neu - PsychThApprO
28. Zu Anlage 2 zu § 8 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 7 Satz 1 Buchstabe a, b, e und Satz 1a - neu - PsychThApprO
B Entschließung
1. Zur Verordnung allgemein
2. Zu § 18 PsychThApprO Fehlende Psychotherapie unter Supervision
3. Zu § 18 PsychThApprO Fehlende Pflichteinsätze in der Psychiatrie
4. Zu §§ 18, 38, 41, 43 und 44 PsychThApprO Zum schriftlichen Protokoll von Patientenanamnesen / Sitzungsprotokoll
5. Zu § 22 PsychThApprO Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung
6. Zu § 25 PsychThApprO Aufgaben und Zuständigkeiten der/des Vorsitzenden der Prüfungskommission
7. Zu § 62 Absatz 1 Nummer 3 und § 76 Absatz 1 Nummer 3 PsychThApprO Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
8. Zu § 66 PsychThApprO Modalitäten des Anpassungslehrgangs
9. Zu Anlage 1 zu § 8 Absatz 2 Nummer 1 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a PsychThApprO
10. Zu Anlage 2 zu § 8 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 8 PsychThApprO Selbstreflexion
11. Zu den Begriffen der wissenschaftlich fundierten Behandlungsleitlinien und der leitlinienorientierten Behandlungsempfehlung
Drucksache 233/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013
... 11. Der Bundesrat lehnt die in Artikel 17 in Verbindung mit Artikel 19 des Verordnungsvorschlags vorgesehenen delegierten Rechtsetzungsbefugnisse der Kommission zur Ausarbeitung eines Rahmens für die Überwachung und Evaluierung einschließlich der Überarbeitung oder Ergänzung der Evaluierungsindikatoren ab. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die seitens der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Beschlussfassung über "Kreatives Europa (2014 bis 2020)" abgegebene Protokollerklärung.
Drucksache 233/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013
... 11. Der Bundesrat lehnt die in Artikel 17 in Verbindung mit Artikel 19 des Verordnungsvorschlags vorgesehenen delegierten Rechtsetzungsbefugnisse der Kommission zur Ausarbeitung eines Rahmens für die Überwachung und Evaluierung einschließlich der Überarbeitung oder Ergänzung der Evaluierungsindika-toren ab. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die seitens der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Beschlussfassung über "Kreatives Europa (2014 bis 2020)" abgegebene Protokollerklärung.
Drucksache 412/17
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
... - Umstellung des Refinanzierungsverfahrens des ausgezahlten Kindergeldes beim Bundesverwaltungsamt zur Umsetzung der von der Bundesregierung in der 951. Sitzung des Bundesrates vom 25. November 2016 abgegebenen Protokollerklärung zum Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes, § 2 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
Artikel 3 Änderung der Steuerdaten-Abrufverordnung
§ 1 Anwendungsbereich
Artikel 4 Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung
§ 3 Anwendungsvorschrift
Artikel 5 Änderung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung
Artikel 6 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine
§ 4a Eröffnung und Verlegung einer Beratungsstelle
Artikel 7 Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
Artikel 8 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 9 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
§ 10 Anwendungsregelung
Artikel 11 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 12 Änderung der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 8
Zu § 8
Zu Nummer 7
Zu § 10
Zu § 10
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Drucksache 406/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EUAmtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
... Mit Protokollerklärung vom 19. Dezember 2014 hatte die Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat erklärt, sie werde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erörterung der Umsetzung der in 2015 vorliegenden Ergebnisse des BEPSProjekts der OECD einberufen. Auf der Basis der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sollte dann zeitnah ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der insbesondere die Thematik hybrider Gestaltungen umfasst. Ziel der eingesetzten und in unregelmäßigen Abständen tagenden Arbeitsgruppe ist ein umfassendes gesetzgeberisches Konzept zur vollständigen Umsetzung der OECD/G20-Empfehlungen. Der Abschluss der umfangreichen Arbeiten und die Vorlage von Gesetzesvorschlägen sind aber derzeit noch nicht absehbar.
1. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - § 52 Absatz 2 Nummer 10 und 68 Nummer 4 AO
Artikel 2 Weitere Änderung der Abgabenordnung
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
2. Zu Artikel 7 Nummer 1
§ 4i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug
4 Allgemein
Zu Satz 1
Zu Satz 2
3. Zu Artikel 7 Nummer 1b - neu -, Nummer 2a - neu -, Nummer 3 § 6 Absatz 3, § 50i Absatz 1 und 2, § 52 Absatz 48 EStG
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2a
4 Unionsrecht
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
5. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu - und 1d - neu - § 7h Absatz 1a - neu -, Absatz 2 und 3, § 11a Absatz 4 EStG
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1d
6. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu -* § 7h Absatz 2 Satz 1 EStG
7. Zu Artikel 7 Nummer 1e - neu - § 10 Absatz 1a EStG
8. Zu Artikel 7 Nummer 1f - neu - und 3 § 23 Absatz 1 und § 52 EStG Artikel 12 Inkrafttreten
Zu Artikel 7 Nummer 1f
Zu Artikel 7 Nummer 3
Zu Artikel 12
9. Zu Artikel 7 Nummer 1g - neu - § 32d Absatz 2 Satz 1 EStG
10. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 5 EStG
11. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - und 1i - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 7a - neu -, § 50 Absatz 1, § 52 Absatz 46 EStG
12. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 50d Absatz 9 und 12 - neu - EStG
13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 52 Absatz 45a EStG Artikel 11a - neu - Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
Artikel 11a Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
Zu Artikel 7
Zu Artikel 11a
14. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu - Inhaltsübersicht, Zwischenüberschrift, § 21b KStG
15. Zu Artikel 9 § 1 Absatz 1 AStG
16. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 2 GewStG
17. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 §§ 7 und 9 GewStG
18. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG
19. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG
20. Zu Artikel 11 nach Nummer 3 § 8 Nummer 12 GewStG
21. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 36 Absatz 2b GewStG
22. Zu Artikel 11b - neu - Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 11b Änderung des Zerlegungsgesetzes
23. Zu Artikel 11c - neu - Änderung des Umwandlungssteuergesetzes Nach dem neuen Artikel 11b ist folgender Artikel 11c einzufügen:
Artikel 11c Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Drucksache 294/1/16
... Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zwar vor, die Personalgestellung im öffentlichen Dienst weitestgehend aus dem Anwendungsbereich des AÜG herauszunehmen. Erfasst von der Ausnahmeregelung ist jedoch nur die Arbeitnehmerüberlassung zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, sofern diese einen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes oder Regelungen der öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften anwenden. Damit wird auch die sogenannte "Abordnung" nach der Protokollerklärung zu § 4 Absatz 1 Nummer 1 TVöD/TV-L legitimiert, allerdings beschränkt auf den Bereich des öffentlichen Dienstes einschließlich Kirchen. Dies ist aber für die Kooperationen im schulischen Bereich nicht ausreichend. Aufgrund der Öffnung der Schule in Form des in allen Ländern fortschreitenden Ausbaus der Ganztagsschulen ist für den Bildungsbereich die Zusammenarbeit mit ideellen Zielen verfolgenden Einrichtungen mindestens genauso bedeutsam. Sie ist daher für den eingeschränkten Bereich der schulischen Bildung ebenso aus dem Anwendungsbereich des AÜG auszunehmen. Der Schutzgedanke des AÜG, den "entliehenen" Arbeitnehmer vor seinem bisherigen Arbeitgeber zu schützen, ist bei der Erbringung von Bildungsleistungen durch Einrichtungen mit ausschließlich sozialem, kulturellem, künstlerischem, sportlichem oder sonstigem ideellen Engagement in öffentlichen Schulen nicht berührt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 1 Absatz 3 Nummer 2
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 11 Absatz 2 Satz 4 AÜG
Drucksache 294/16 (Beschluss)
... Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zwar vor, die Personalgestellung im öffentlichen Dienst weitestgehend aus dem Anwendungsbereich des AÜG herauszunehmen. Erfasst von der Ausnahmeregelung ist jedoch nur die Arbeitnehmerüberlassung zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, sofern diese einen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes oder Regelungen der öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften anwenden. Damit wird auch die sogenannte "Abordnung" nach der Protokollerklärung zu § 4 Absatz 1 Nummer 1 TVöD/TV-L legitimiert, allerdings beschränkt auf den Bereich des öffentlichen Dienstes einschließlich Kirchen. Dies ist aber für die Kooperationen im schulischen Bereich nicht ausreichend. Aufgrund der Öffnung der Schule in Form des in allen Ländern fortschreitenden Ausbaus der Ganztagsschulen ist für den Bildungsbereich die Zusammenarbeit mit ideellen Zielen verfolgenden Einrichtungen mindestens genauso bedeutsam. Sie ist daher für den eingeschränkten Bereich der schulischen Bildung ebenso aus dem Anwendungsbereich des AÜG auszunehmen. Der Schutzgedanke des AÜG, den "entliehenen" Arbeitnehmer vor seinem bisherigen Arbeitgeber zu schützen, ist bei der Erbringung von Bildungsleistungen durch Einrichtungen mit ausschließlich sozialem, kulturellem, künstlerischem, sportlichem oder sonstigem ideellen Engagement in öffentlichen Schulen nicht berührt.
Drucksache 48/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts - COM(2016) 26 final; Ratsdok. 5639/16
... 2. Der Bundesrat setzt sich bereits seit längerem für Maßnahmen gegen missbräuchliche Steuervermeidungspraktiken ein, beispielsweise zur Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung. Mit Protokollerklärung vom 19. Dezember 2014 hatte die Bundesregierung erklärt, sie werde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen und zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, der insbesondere die Thematik hybrider Gestaltungen umfasst.
Drucksache 48/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts - COM(2016) 26 final; Ratsdok. 5639/16
... 2. Er setzt sich bereits seit längerem für Maßnahmen gegen missbräuchliche Steuervermeidungspraktiken ein, beispielsweise zur Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung. Mit Protokollerklärung vom 19. Dezember 2014 hatte die Bundesregierung erklärt, sie werde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen und zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, der insbesondere die Thematik hybrider Gestaltungen umfasst.
Drucksache 121/2/15
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der
Drucksache 340/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
... Die Auswirkungen, die mit der Anpassung an die Gefährlichkeitskriterien der CLP-Verordnung einhergehen, sind als gering zu bewerten. Ursächlich hierfür ist, dass bei der Anpassung der Gefährlichkeitskriterien an die CLP-Verordnung, soweit es erforderlich war, abfallspezifische Grenzwerte festgelegt worden sind. Nur bei einigen wenigen Gefährlichkeitskriterien ist es durch die Angleichung an die chemikalienrechtlichen Einstufungskriterien zu Abweichungen im Vergleich zu deren bisheriger Konkretisierung gekommen. Darüber hinaus wird die Anpassung nur auf eine beschränkte Anzahl von Abfallarten Auswirkungen entfalten. Ursächlich hierfür ist, dass der weit überwiegende Teil der Abfallarten ausschließlich Einstufungen als "gefährlich" oder als "nicht gefährlich" vorsieht. Bei diesen sog. "absoluten Abfallschlüsseln" ist keine weitere Prüfung hinsichtlich der Gefährlichkeitskriterien erforderlich, da deren Einstufung im Rahmen der AVV als abschließend anzusehen ist. In diesen Konstellationen haben die absoluten Abfallschlüssel im Hinblick auf die Einstufung Vorrang vor den Gefährlichkeitskriterien. Folglich können lediglich die sogenannten "Spiegeleinträge", Abfallarten für die sowohl ein gefährlicher als auch ein nicht gefährlicher Abfallschlüssel in Betracht kommt, von der Anpassung der Gefährlichkeitskriterien betroffen sein, da bei deren Einstufung die Gefährlichkeitskriterien HP 1 bis HP 15 anzuwenden sind. Diese auf die Spiegeleinträge beschränkte Anwendung der neuen Einstufungskriterien hat die Europäische Kommission, Direktion Umwelt, in ihrem Explanatory Memorandum (GW/amp Ares.env. A.2(2014) 439915-2) vorgegeben. Dieser Auffassung hat sich auch Deutschland gegenüber der Europäischen Kommission durch die Abgabe einer diesbezüglichen Protokollerklärung in der Komitologieausschuss-Sitzung (TAC) am 5. Juni 2014 angeschlossen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
1. Begriffsbestimmungen
2. Bewertung und Einstufung
2.2.5.1 Verordnung EG Nr. 1272/2008/EG, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.1 genannten
3. Abfallverzeichnis
Artikel 2 Änderung der Deponieverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Ausgangslage auf EU-Ebene
2. Ausgangslage auf nationaler Ebene
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Gleichstellung von Frauen und Männern
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben / Prozesse der Verordnung
a Vorgaben
b Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 1
a Änderung des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie
b Einführung neuer Abfallarten
Erfüllungsaufwand bei der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung
Erfüllungsaufwand bei der Änderung der abfallrechtlichen Anlagenzulassung Deponien
Erfüllungsaufwand zur Änderung der Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle
Erfüllungsaufwand im abfallrechtlichen Nachweisverfahren
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Nummer 1
Zur Nummer 2 Umstellung behördlicher Entscheidungen
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
IX. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3297: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
1. Änderung der Einstufungskriterien
2. Einführung neuer Abfallarten
Drucksache 196/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze
... Die Bundesregierung ist verpflichtet, nach Ablauf von vier Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes seine Anwendung und Auswirkungen auf der Grundlage der Statistik zu überprüfen (§ 18 BQFG). Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Bundesrat anlässlich der Beratung zum Anerkennungsgesetz in einer Protokollerklärung (889. Sitzung am 4.11.2011, Seite 521) zugesagt, neben den im Gesetz geregelten Evaluationsfristen den Vollzug in geeigneter Weise kontinuierlich zu beobachten und bei Anpassungsbedarf unverzüglich, gegebenenfalls auch gesetzgeberisch, tätig zu werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
8. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3213: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 59/1/15
... In den Ausführungen zur Verordnung bleiben entgegen der Vereinbarungen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 11. Dezember 2014 in Berlin zu TOP 1.5 die Interessen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zwar nicht gänzlich unerwähnt, jedoch fehlt es an einer ausdrücklichen Berücksichtigung der Belange der BOS. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Protokollerklärung des Landes Sachsen-Anhalt hingewiesen, die diesen Aspekt noch einmal gesondert aufgreift.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage Teil A Nummer 249A FreqV Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa1 - neu Anlage Teil B Abschnitt 2 Nummer 36A - neu - FreqV
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage Teil A Nummer 249A FreqV , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage Teil B Abschnitt 2 Nummer 42 - neu - FreqV
Drucksache 506/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
... ist nicht Gegenstand der Protokollerklärung der Bundesregierung.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 61 Absatz 1d Satz 1, Satz 3 AufenthG , Artikel 2 Nummer 6 § 60Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 AsylVfG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 61 Absatz 1d Satz 3a - neu - AufenthG
3. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 60 Absatz 4 - neu - AsylVfG
4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 AsylbLG
Drucksache 550/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) - COM(2012) 11 final; Ratsdok. 5853/12
... f) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, im Zuge der weiteren Beratungen darauf hinzuwirken, dass die Befugnisse der Mitgliedstaaten zur Beibehaltung und Fortentwicklung datenschutzrechtlicher Garantien im Staat-Bürger-Verhältnis jedenfalls durch weitere Schritte wie Klarstellungen in den Erwägungsgründen, Prüfungen der juristischen Dienste, Protokollerklärungen und bestandsbewahrende Übergangsregelungen rechtssicher ausgestaltet werden.
1. Zum Verfahrensstand
4. Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich
5. Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts in besonderen Bereichen
6. Zur Ausgestaltung der datenschutzaufsichtlichen Zuständigkeiten
7. Zu weiteren Einzelfragen
8. Zur Übergangsregelung
9. Zum weiteren Verfahren
Drucksache 392/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... Der Bundesrat begrüßt die im Rahmen der Protokollerklärung zum "Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer" niedergelegte Absicht der Bundesregierung, im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen mit den Ländern darüber zu verhandeln, wie Länder und Kommunen von den ansteigenden Kosten aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern und Asylbewerberinnen entlastet werden können.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 3 AsylbLG , Nummer 2 § 1a AsylbLG , Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 AsylbLG , Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 3 Absatz 2 Satz 1 AsylbLG , Buchstabe c § 3 Absatz 3, 4 - neu -, 5 und 6 AsylbLG , Artikel 2a - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2 SGB II
'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 AsylbLG Nummer 4b - neu - § 6 Absatz 2 AsylbLG Artikel 2b - neu - § 264 Absatz 8 - neu - SGB V
§ 4 Hilfen zur Gesundheit
'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
3. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 550/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) - COM(2012) 11 final; Ratsdok. 5853/12
... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, im Zuge der weiteren Beratungen darauf hinzuwirken, dass die Befugnisse der Mitgliedstaaten zur Beibehaltung und Fortentwicklung datenschutzrechtlicher Garantien im StaatBürger-Verhältnis jedenfalls durch weitere Schritte wie Klarstellungen in den Erwägungsgründen, Prüfungen der juristischen Dienste, Protokollerklärungen und bestandsbewahrende Übergangsregelungen rechtssicher ausgestaltet werden.
Zum Verfahrensstand
Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich
Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts in besonderen Bereichen
Zur Ausgestaltung der datenschutzaufsichtlichen Zuständigkeiten
Zu weiteren Einzelfragen
Zur Übergangsregelung
Zum weiteren Verfahren
Drucksache 392/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... Der Bundesrat begrüßt die im Rahmen der Protokollerklärung zum "Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer" niedergelegte Absicht der Bundesregierung, im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen mit den Ländern darüber zu verhandeln, wie Länder und Kommunen von den ansteigenden Kosten aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern und Asylbewerberinnen entlastet werden können.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Artikel 1 Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Begründung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2
Zu Artikel 1 Nummer 1
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 4a
§ 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 467/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
... Letztlich steht die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung im Widerspruch zu der Protokollerklärung der Bundesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (vgl. Anlage 9 zum Bericht der 890. BR-Sitzung am 25. November 2011), wonach die aus einer Steuerhinterziehung resultierenden Steueransprüche von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden sollen. Eine Beschränkung auf Steueransprüche, denen eine rechtskräftige Verurteilung zugrunde liegt, ist der Protokollerklärung nicht zu entnehmen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 InsO
8. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 9 Absatz 4 - neu - InsO
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 26a Absatz 1 Satz 2 InsO
10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 287 Absatz 1 Satz 3 InsO , Buchstabe b § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO
11. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 296 Absatz 1 Satz 3 InsO
12. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 300 Absatz 1 Satz 2 InsO
13. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 302 Nummer 1 InsO Artikel 11 Nummer 2 § 251 Absatz 3 Satz 2 - neu - AO
14. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 305 Absatz 3 Satz 2 und 3 InsO
Zum Verbraucherinsolvenzverfahren allgemein
21. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 305a InsO Nummer 37a - neu - § 306a - neu - InsO Nummer 38 § 307 InsO Nummer 38a - neu - §§ 308, 309 InsO Nummer 40 § 311 InsO Nummer 40a - neu - §§ 312 bis 314 InsO *
§ 305a Antrag auf Zustimmungsersetzung
§ 306a Vorausgehendes Verfahren der Zustimmungsersetzung
§ 307 Zustellung an die Gläubiger
§ 308 Annahme des Schuldenbereinigungsplans
§ 309 Ersetzung der Zustimmung
§ 311 Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag
22. Zu Artikel 2 § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 3 RPflG
23. Zu Artikel 10 Nummer 1 Nummer 2502 der Anlage 1 zum RVG
24. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - Nummer 2509 - neu - der Anlage 1 zum RVG
25. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 InsO
26. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 GenG
Drucksache 467/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
... Letztlich steht die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung im Widerspruch zu der Protokollerklärung der Bundesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (vgl. Anlage 9 zum Bericht der 890. BR-Sitzung am 25. November 2011), wonach die aus einer Steuerhinterziehung resultierenden Steueransprüche von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden sollen. Eine Beschränkung auf Steueransprüche, denen eine rechtskräftige Verurteilung zugrunde liegt, ist der Protokollerklärung nicht zu entnehmen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 InsO
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 9 Absatz 4 - neu - InsO
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 26a Absatz 1 Satz 2 InsO
5. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 287 Absatz 1 Satz 3 InsO , Buchstabe b § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO
6. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 296 Absatz 1 Satz 3 InsO
7. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 300 Absatz 1 Satz 2 InsO
8. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 302 Nummer 1 InsO Artikel 11 Nummer 2 § 251 Absatz 3 Satz 2 - neu - AO
9. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 305 Absatz 3 Satz 2 und 3 InsO
10. Zum Verbraucherinsolvenzverfahren allgemein
11. Zu Artikel 2 § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 3 RPflG
12. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 InsO
Drucksache 258/12
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates - Fortentwicklung der Bundesbeteiligung gemäß § 46a SGB Xll
... Um eine angemessene Beteiligung der Länder sicherzustellen, ist es erforderlich, dass die Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich einleitet und die Länder frühzeitig einbezieht. Dies hatte die Bundesregierung im Rahmen einer Protokollerklärung auch zugesichert. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung bis zum heutigen Zeitpunkt keinen Referentenentwurf vorgelegt hat und es den Ländern somit verwehrt wird, frühzeitig eigene Aspekte in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Drucksache 93/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21. Oktober 2010 zur Änderung des Übereinkommens vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen
... Das Übereinkommen von 1994 wurde am 21. Oktober 2010 im Wege einer Protokollerklärung ergänzt. Die Ergänzung betrifft die Einführung der papierlosen Vignette sowie die Anpassung des Übereinkommens an die durch die Richtlinie 2006/38/EG geänderte Fahrzeugdefinition. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Protokoll infolge der fortbestehenden Mitgliedschaft mit unterzeichnet. Gebührenrechtliche Auswirkungen ergeben sich hieraus für Deutschland nicht, da sich an der Einstellung der Erhebung der gemeinsamen Gebühr in Deutschland nichts ändert.
Drucksache 161/1/11
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg
Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es – Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
... b) unverzüglich die in der Protokollerklärung von Bund und Ländern vom 23. Februar 2011 vereinbarten Kontroll- und Sanktionsvorschriften analog des
1. Der Bundesrat stellt fest:
2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
Drucksache 543/11
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nummer 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 - RBSFV 2012)
... XII jährlich Mehrausgaben von insgesamt rund 153 Mio. Euro für Länder und Kommunen. Nach geltendem Recht beteiligt sich der Bund an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem Jahr 2012 mit einem Anteil von 16 Prozent an den Nettoausgaben des Vorvorjahres. Dadurch verringern sich die jährlichen Mehrausgaben von Ländern und Kommunen ab dem Jahr 2014 um rund 18 Mio. Euro, für den Bund ergeben sich entsprechende Mehrausgaben. Nach der Protokollerklärung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Festsetzung der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012
§ 2 Regelbedarfsstufen im Jahr 2012
§ 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Fortschreibung der Regelbedarfsstufen mit der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012
2. Bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen
3. Bundesdurchschnittliche Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
4. Berechnung der Veränderungsrate des Mischindexes
II. Gleichstellungspolitische Bedeutung
III. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
1. Methodik der Fortschreibung
2. Berechnung der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012
2.1. Erste Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 1 SGB XII
2.2. Zweite Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 2 SGB XII
2.2.1. Berechnung der Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindexes
2.2.2. Berechnung der Veränderungsrate der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer
2.2.3. Veränderungsrate des Mischindexes für die zweite Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 2 SGB XII
Zu § 2
Zu § 3
C. Finanzieller Teil
1. Sozialhilfe nach SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz
2. Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II
3. Kriegsopferfürsorge
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1870: Entwurf einer Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nummer 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012
Drucksache 391/1/11
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetz es
... Der Bundesrat nimmt die Protokollerklärungen der Bundesregierung zum Reservebetrieb und zur ergebnisoffenen Endlagersuche zur Kenntnis. Er stellt fest, dass eine eventuelle Störungslage durch die Inbetriebnahme eines fossilen Reservekraftwerks beseitigt werden sollte. Er begrüßt, dass die Bundesregierung bis zum Ende des Jahres einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung mit dem Ziel unterbreiten wird, ergebnisoffen allgemeine geologische Eignungskriterien und mögliche Entsorgungsoptionen zu ermitteln.
Drucksache 828/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Digitalen Dividende, insbesondere zur Erstattung von Umstellungskosten durch den Bund, die Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzern in Folge der Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 20. Juli 2009 entstehen
... Der Bundesrat erinnert ferner an die bei dieser Beschlussfassung abgegebene Protokollerklärung des Vertreters der Bundesregierung, wonach der Bund die Kosten, die sich nachweislich aus notwendigen Umstellungen bis Ende des Jahres 2015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen 790 - 862 MHz bisher nutzen, Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer, insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen, in angemessener Form tragen werde.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Digitalen Dividende, insbesondere zur Erstattung von Umstellungskosten durch den Bund, die Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzern in Folge der Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 20. Juli 2009 entstehen
Drucksache 495/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art
... davon abhängig macht, dass die Handlung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. An diesem Tatbestandsmerkmal soll im deutschen Recht festgehalten werden. Wie das Bundesverfassungsgericht zu § 130 Absatz 4 StGB jüngst festgestellt hat (Beschluss vom 4. November 2009, 1 BvR 2150/08, Rn. 94), handelt es sich beim Tatbestandsmerkmal des öffentlichen Friedens um ein Korrektiv, das es insbesondere erlaubt, auch grundrechtlichen Wertungen im Einzelfall Geltung zu verschaffen. Bei der förmlichen Annahme des Rahmenbeschlusses hat Deutschland durch eine Protokollerklärung klargestellt, dass der in § 130
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte
II. Änderungsbedarf im deutschen Strafrecht
III. Anforderungen, denen das geltende Recht bereits genügt
IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Gesetzesfolgen
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 828/10
Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates zur Digitalen Dividende, insbesondere zur Erstattung von Umstellungskosten durch den Bund, die Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzern in Folge der Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 20. Juli 2009 entstehen
... Der Bundesrat erinnert ferner an die bei dieser Beschlussfassung abgegebene Protokollerklärung des Vertreters der Bundesregierung, wonach der Bund die Kosten, die sich nachweislich aus notwendigen Umstellungen bis Ende des Jahres 2015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen 790 - 862 MHz bisher nutzen, Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer, insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen, in angemessener Form tragen werde.
Drucksache 43/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... ob der durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl. I S.
Drucksache 884/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... es i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl. I S.
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Protokollerklärung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 565/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung) KOM (2006) 29 endg.; Ratsdok. 5865/06
... 1. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, das Einvernehmen zu der Zustimmung zu dem Vorhaben gemäß § 5 Abs. 3 EUZBLG zu erklären und die Bundesregierung jedoch aufzufordern dafür Sorge zu tragen, dass in Anhang III des Vorschlags folgende Protokollerklärung veröffentlicht wird:
Drucksache 548/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes
... 4. Die bereits in der jetzigen Fassung enthaltene Voraussetzung, dass sich die Bevorzugung oder Pflichtverletzung auf den Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen beziehen muss, wird durch diese Rechtsinstrumente nicht berührt. Eine bereits abgegebene Protokollerklärung zum EU-Rahmenbeschluss stellt die deutsche Interpretation klar dass Handlungen "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung des EU-Bestechungsgesetzes
Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
Artikel 4 Änderung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
Artikel 6 Änderung des Wehrstrafgesetzes
Artikel 7 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 I.
3 II.
3 III.
3 IV.
3 V.
3 VI.
3 VII.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 802/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften
... " durch eine Protokollerklärung des Rates.
Drucksache 374/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission zum Zugang zu den Dokumenten der Organe
... 5 Artikel 207 Absatz 3 EGV: Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Rat legt zur Anwendung des Artikels 255 Absatz 3 in seiner Geschäftsordnung die Bedingungen fest, unter denen die Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten des Rates erhält. Für die Zwecke dieses Absatzes bestimmt der Rat die Fälle, in denen davon auszugehen ist, dass er als Gesetzgeber tätig wird, damit in solchen Fällen umfassenderer Zugang zu den Dokumenten gewährt werden kann, gleichzeitig aber die Wirksamkeit des Beschlussfassungsverfahrens gewahrt bleibt. In jedem Fall werden, wenn der Rat als Gesetzgeber tätig wird, die Abstimmungsergebnisse sowie die Erklärungen zur Stimmabgabe und die Protokollerklärungen veröffentlicht.
Anhang AUSFÜHRLICHE Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags
Empfehlung 1 zu Artikel 255 EGV und zu der Verordnung EG Nr. 1049/2001 aus verfassungsmäßiger Sicht
Empfehlung 2 zum Begriff der legislativen und nichtlegislativen Dokumente
Empfehlung 3 zu den vertraulich zu behandelnden Dokumenten
Empfehlung 4 zum Verhältnis zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Bereitstellung von Informationen/Dokumenten
Empfehlung 5 zu den praktischen Modalitäten bei der Gewährleistung des Zugangs der Bürger zu Dokumenten
Drucksache 162/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
... Anlässlich der Beratung der 29. Verordnung haben die Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zugesagt (siehe Protokollerklärung zu TOP 54 der Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005), dass sie noch im Januar 2006 einen ersten Entwurf von Vorschriften bezüglich Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Partikelminderungssystemen vorlegen werden. Sowohl für leichte Nutzfahrzeuge als auch für Pkw ist dabei eine gesonderte Stufe für die Nachrüstung von so genannten Euro 1-Kraftfahrzeugen zugesagt worden.
1. Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 1
3. Zu Artikel 1
4. Zu Artikel 1
5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 - Zeichen 270.1 und Zeichen 270.2 StVO
6. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu -, Nr. 1 und 2 Einleitungssatz, § 39 Abs. 2 Satz 3 und § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:
7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO
8. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 162/2/06
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge Punkt 57 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
... durch Einfügen von Vorschriften über die Anforderungen an Partikelminderungssysteme für Diesel-Kfz - das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium eine Protokollerklärung abgegeben. Darin wurde zugesagt, dass im Januar 2006 ein erster Entwurf für die Vorschriften für Partikelminderungssysteme für Nutzfahrzeuge und die Ergänzung der zur Beschlussfassung anstehenden Vorschriften für PKW für sog. EURO-1-Fahrzeuge vorgelegt würde. Dieser Entwurf ging einigen Ländern auf Arbeitsebene zu. Die formelle Länderanhörung steht jedoch aus. Eine Terminierung für das Bundesratsverfahren ist derzeit nicht absehbar. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, ihrer Zusage nachzukommen. Der Zeitdruck ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass die diesjährigen Messergebnisse für den Luftschadstoff Feinstaub bereits im ersten Quartal 2006 in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte verzeichnen. Maßnahmen der Länder, die an der Feinstaubquelle Verkehr ansetzen, sind ohne vollständiges rechtliches Instrumentarium erschwert. Gerade für vergleichsweise alte Fahrzeuge ist mit Verkehrsbeschränkungen im Rahmen von Luftreinhalteplänen zu rechnen. Aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen muss für die Halter solcher Fahrzeuge klar sein, ob und unter welchen Bedingungen für sie eine Nachrüstung ihres Fahrzeugs in Betracht kommt. Die Vorschriften für Nutzfahrzeuge sind dringlich damit der gewerbliche Verkehrssektor sich entsprechend einstellen kann. Nicht zuletzt braucht die Automobilindustrie Klarheit, in welche Richtung die einschlägige Produktion gehen muss.
Drucksache 162/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
... Anlässlich der Beratung der 29. Verordnung haben die Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zugesagt (siehe Protokollerklärung zu TOP 54 der Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005), dass sie noch im Januar 2006 einen ersten Entwurf von Vorschriften bezüglich Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Partikelminderungssystemen vorlegen werden. Sowohl für leichte Nutzfahrzeuge als auch für Pkw ist dabei eine gesonderte Stufe für die Nachrüstung von so genannten Euro 1-Kraftfahrzeugen zugesagt worden.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 - neu - und Anhang 3 - neu - ... BImSchV *
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 der ... BImSchV
3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - und Anhang 1 der ... BImSchV **
4. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe g und h, Nr. 3 Buchstabe j
5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 - Zeichen 270.1 und Zeichen 270.2 StVO
6. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu -, Nr. 1 und 2 Einleitungssatz, § 39 Abs. 2 Satz 3 und § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO
7. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 321/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen
... Es ist darüber hinaus vorgesehen, den Verlustabzug künftig auf 50 % des Gesamtbetrags der Einkünfte bei einem Sockelbetrag von 1 Mio. Euro zu begrenzen. Diese Maßnahme dient vorrangig der weiteren Verstetigung der Steuereinnahmen. Sie ist die Fortsetzung der mit dem Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz eingeleiteten Stabilisierung des von Unternehmen erbrachten Steueraufkommens.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 15b Verluste in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Drucksache 285/04 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
... "Die Änderung ist auf Grund der Protokollerklärung der Kommission zu Artikel 4 der Verordnung REG 1 und der Vorgaben des genannten Artikels("
Anlage Gründe für die Einberufung des Vermittlungsausschusses und Entschließung zum Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
1. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 BetrPrämDruchfG
2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 und 2 BetrPrämDurchfG
3. Zu Artikel 1 §§ 5, 6 BetrPrämDurchfG
4. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1, Anlage 3 zu § 6 Abs. 1 BetrPrämDurchfG
5. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 DirektZahlVerpflG
Zu Buchstabe a
Doppelbuchstabe aa:
Doppelbuchstabe bb:
Doppelbuchstaben cc und dd:
Doppelbuchstabe ee:
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 2 DirektZahlVerpflG
7. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 DirektZahlVerpflG
8. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 4 DirektZahlVerpflG
9. Zu Artikel 2 § 3 DirektZahlVerpflG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
10. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 DirektZahlVerpflG
11. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 InVeKoSDG
12. Zu Artikel 4 Nr. 9 § 9a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 MOG
Entschließung
Drucksache 725/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
... - Nach dem Buchstaben c dürfen die personenbezogenen Daten auch verwendet werden, soweit dies zur Abwehr einer unmittelbaren und ernsthaften Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. Die Umwidmung von für repressive Zwecke gewonnenen Daten in präventive Daten kann zu rechtlichen Problemen führen. Die Bundesregierung hat daher anlässlich der Annahme des Übereinkommens durch den Rat eine Protokollerklärung zu Artikel 23 abgegeben, nach der es sich Deutschland vorbehält, zu gegebener Zeit im geeigneten Rahmen eine neue Initiative innerhalb der EU zur Lösung dieser Frage einzubringen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Gesetz
Artikel 1 Dem in Brüssel am 29. Mai 2000 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
2 Übereinkommen
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Verhältnis zu anderen Übereinkommen über Rechtshilfe
Artikel 2 Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Schengen-Besitzstand
Artikel 3 Verfahren, in denen ebenfalls Rechtshilfe geleistet wird
Artikel 4 Formvorschriften und Verfahren bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen
Artikel 5 Übersendung und Zustellung von Verfahrensurkunden
Artikel 6 Übermittlung von Rechtshilfeersuchen
Artikel 7 Informationsaustausch ohne Ersuchen
Titel II Ersuchen um bestimmte spezifische Formen der Rechtshilfe
Artikel 8 Rückgabe
Artikel 9 Zeitweilige Überstellung inhaftierter Personen zu Ermittlungszwecken
Artikel 10 Vernehmung per Videokonferenz
Artikel 11 Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen per Telefonkonferenz
Artikel 12 Kontrollierte Lieferungen
Artikel 13 Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Artikel 14 Verdeckte Ermittlungen
Artikel 15 Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten
Artikel 16 Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten
Titel III Überwachung des Telekommunikationsverkehrs
Artikel 17 Für die Anordnung der Überwachung von Telekommunikationsverkehr zuständige Behörden
Artikel 18 Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs
Artikel 19 Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im eigenen Hoheitsgebiet durch Einschaltung von Dienstanbietern
Artikel 20 Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe eines anderen Mitgliedstaats
Artikel 21 Übernahme der den Betreibern von Telekommunikationsanlagen entstehenden Kosten
Artikel 22 Bilaterale Vereinbarungen
Titel IV
Artikel 23 Schutz personenbezogener Daten
Titel V Schlussbestimmungen
Artikel 24 Erklärungen
Artikel 25 Vorbehalte
Artikel 26 Territorialer Geltungsbereich
Artikel 27 Inkrafttreten
Artikel 28 Beitritt neuer Mitgliedstaaten
Artikel 29 Inkrafttreten für Island und Norwegen
Artikel 30 Verwahrer
Erklärung des Rates zu Artikel 10 Absatz 9
Denkschrift
I. Allgemeines
II . Neuerungen durch das Übereinkommen
III. Verhältnis zu anderen Übereinkommen
I V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
V. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Drucksache 441/04
... Wie im europäischen Recht (Art. 2 VO 1/2003) liegt die Beweislast dafür, dass die Freistellungsvoraussetzungen des § 2 vorliegen, grundsätzlich bei dem Unternehmen oder der Unternehmensvereinigung, die sich darauf beruft. Die Bundesregierung hat jedoch bei Verabschiedung der VO 1/2003 in einer Protokollerklärung (MD 75/02 1) deutlich gemacht, dass diese Beweislastregelung nicht die verfassungsrechtlich geschützte Unschuldsvermutung in Bußgeldverfahren beeinträchtigen kann. Gleiches gilt auch im Rahmen der Anwendung des § 2.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes
§ 22 Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
§ 23 Europafreundliche Anwendung
§ 27 Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen
§ 29 Kredit- und Versicherungswirtschaft
§ 30 Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften
§ 31 Anzeigenkooperationen
§ 32 Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
§ 32a Einstweilige Maßnahmen
§ 32b Verpflichtungszusagen
§ 32c Kein Anlass zum Tätigwerden
§ 32d Entzug der Freistellung
§ 32e Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
§ 33 Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht
§ 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde
§ 34a Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen
§ 43 Bekanntmachungen
§ 50 Vollzug des europäischen Rechts
§ 50a Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
§ 50b Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden
§ 50c Behördenzusammenarbeit
§ 62 Bekanntmachung von Verfügungen
§ 82a Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren
§ 86a Vollstreckung
§ 89a Streitwertanpassung
§ 90a Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den Kartellbehörden
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeines
1. Vorgeschichte
2. Anlass und Ziele des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Grundzüge der Novellierung
5. Gender Mainstreaming
6. Kosten Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Mehrkosten belastet.
7. Befristung, Evaluierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
unterliegen. Die Verweisungen sind deshalb so gefasst, dass sie die einschlägigen Fälle in dem neuen System erfassen.
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu den neuen §§ 22 und 23
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 23
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 32b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 32c
Zu § 32d
Zu § 32e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abs atz 4
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 34a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 20
Zu Nummer 2l
Zu Absatz la
Zu Absatz l
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 32
Zu § 50a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 50b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 50c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Nummer 48
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 bis 8
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 940/03 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Drucksache 560/03
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Drucksache 940/03
Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Drucksache 546/03
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
... Durch den neuen § 11 Abs. 2a wird im Anschluss an die
Protokollerklärung der deutschen Delegation im
Binnenmarktrat vom 27. November 1997 (Fußnote 2) die
Reichweite des Forschungsprivilegs für die Züchtung,
Entdeckung und Entwicklung neuer Pflanzensorten geregelt.
Drucksache 560/2/03
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Drucksache 735/1/03
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Drucksache 735/03
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
I. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
II. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
III. Artikel 5 wird wie folgt geändert:
IV. Artikel 8 wird wie folgt gefasst:
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 560/03 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 und 6 § 10d, § 52 Abs. 25 EStG
§ 10d Verlustabzug
2. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 8a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 3 KStG
3. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchst. a und b § 8b Abs. 2 und 3 KStG
4. Zu Artikel 3
5. Zu Artikel 5 Nr. 1a - neu -, Nr. 3 § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, § 21 Abs. 11 AStG
Drucksache 560/1/03
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
3. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu -, Nr. 6 Buchst. b1 - neu - § 5a Abs. 3, § 52 Abs. 15 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 und 6 § 10d, § 52 Abs. 25 EStG
§ 10d Verlustabzug
5. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 8a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 3 KStG
6. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchst. a und b § 8b Abs. 2 und 3 KStG
7. Zu Artikel 3
8. Zu Artikel 5 Nr. 1a - neu -, Nr. 3 § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, § 21 Abs. 11 AStG
Drucksache 735/03 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 22/2/16
Empfehlungen der Ausschüsse 943. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2016
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
Drucksache 148/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2015/2436
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungs-gesetz - MaMoG )
Drucksache 195/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Drucksache 283/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.