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"Rahmenbeschluss"


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0581/05
0764/05
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0720/1/04
0901/1/04
0846/1/04
0196/04B
0798/04
0406/04
0912/04
0726/04
0995/04B
0995/1/04
0901/04B
0995/04
0723/1/04
0725/04
0283/04
0723/04B
0299/03
0155/03B
Drucksache 495/1/10

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/1/10




Zu Artikel 1 Nummer 1

'Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches


 
 
 


Drucksache 459/1/10

... 4. Ein gegenseitiges Vertrauen kann nur dann gestärkt werden, wenn der europäische Mindeststandard an eine Belehrung nicht zu niedrig angesetzt wird. Die im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Belehrungspflichten unterschreiten nicht nur den in Deutschland bereits existierenden, sondern auch den mit dem Vorschlag des Rahmenbeschlusses des Rates vom 28. April 2004 über bestimmte Verfahrensrechte in Strafverfahren innerhalb der EU, KOM (2004)



Drucksache 181/10

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation der interessierten Kreise

2.1.1. Konsultationsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung SEK 2009 358 und Zusammenfassung der

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.1.1. Bestimmungen des materiellen Strafrechts

3.1.2. Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung

3.1.3. Unterstützung und Betreuung der Opfer

3.1.4. Schutz der Opfer bei Strafverfahren

3.1.5. Prävention

3.1.6. Kontrolle

3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur

3.3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

8.1. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

8.2. Geografischer Anwendungsbereich

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel

Artikel 3
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 4
Strafen

Artikel 5
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 6
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 7
Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer

Artikel 8
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 9
Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 10
Unterstützung und Betreuung von Opfern des Menschenhandels

Artikel 11
Schutz der Opfer von Menschenhandel bei Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 12
Allgemeine Bestimmungen über Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind

Artikel 13
Unterstützung und Betreuung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind

Artikel 14
Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, bei Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 15
Prävention

Artikel 16
Nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen

Artikel 17
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Berichterstattung

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Adressaten


 
 
 


Drucksache 462/10

... Das für Terrorakte maßgebliche Rechtsinstrument der EU ist der Rahmenbeschluss 2002/475/JI8 zur Terrorismusbekämpfung, der festlegt, welche Handlungen von den Mitgliedstaaten als terroristische Straftat eingestuft werden sollten. Auf Betreiben der Kommission wurde dieses Rechtsinstrument geändert, um dem Aspekt der Prävention stärker Rechnung zu tragen9. Der geänderte Rahmenbeschluss schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Annäherung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften in Bezug auf folgende Aspekte:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen

2.1. Prävention

2.1.1. Wichtigste Errungenschaften

2.1.2. Künftige Herausforderungen

2.2. Schutz

2.2.1. Wichtigste Errungenschaften

2.2.2. Künftige Herausforderungen

2.3. Verfolgung

2.3.1. Wichtigste Errungenschaften

2.3.2. Künftige Herausforderungen

2.4. Reaktion

2.4.1. Wichtigste Errungenschaften

2.4.2. Künftige Herausforderungen

2.5. Horizontale Aspekte

2.5.1. Achtung der Grundrechte

2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern

2.5.3. Finanzierung

3. Ausblick


 
 
 


Drucksache 732/10

... 21. Rahmenbeschluss 2001/220/JI des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren (ABl L 82 vom 22.3.2001, S. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/10




Bericht

1. Einleitung

2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen

2.1. Bürger als Privatpersonen

2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren

2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz

2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen

2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern

2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth

2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger

2.2. Bürger als Verbraucher

2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung

2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten

2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige

2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse

2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen

2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern

2.4. Bürger als politische Akteure

2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger

2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 856/10

... 1) Dieses Gesetz dient der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates vom 26. Februar 2009 über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 93 vom 7.4.2009, S. 23), des Beschlusses 2009/316/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) gemäß Artikel 11 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI (ABl. L 93 vom 7.4.2009, S. 33) und der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 15
Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

§ 43a
Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen

§ 53a
Grenzen der internationalen Zusammenarbeit

§ 56a
Mitteilung über ausländische Verurteilungen

§ 56b
Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 57a
Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

§ 150c
Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen

§ 150d
Protokollierungen

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zum europäischen Strafregisterinformationsaustausch

1. Zur Entstehungsgeschichte

2. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung

a Allgemeines

b Neuerungen des Rb sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

c Neuerungen des Beschlusses ECRIS sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

II. Sonstige Änderungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Gesetzesfolgenabschätzung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

2 I.

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

a Zu § 56a BZRG Mitteilung über ausländische Verurteilungen

b Zu § 56b BZRG Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer n

2 II.

Zu Artikel 2

2 III.

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2 IV.

Zu Artikel 4

2 V.

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1414: Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 129/10

... – unter Hinweis auf den Rahmenbeschluss 2002/629/JI des Rates vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/10




2 Allgemeines

2 Informationserfassung

2 Prävention

2 Verfolgung

Schutz, Unterstützung und Betreuung der Opfer


 
 
 


Drucksache 519/10 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen



Drucksache 246/1/10

... 24. Deutschland hat sich in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt, dass in den kommenden Jahren mehr Gewicht auf die Umsetzung und Evaluierung des europäischen Rechts gelegt wird. Dabei soll es entscheidend darauf ankommen, dass das Erreichte auch in der Praxis ankommt und dass neue Rechtsakte gut vorbereitet werden. Der Bundesrat sieht daher für die geforderte Übertragung weiterer Befugnisse auf Eurojust derzeit keinen Bedarf. Eurojust ist von seiner Konzeption und personellen Ausstattung her eine Koordinierungs- und keine Ermittlungsbehörde. Die nationalen Mitglieder von Eurojust haben durch den neuen Rahmenbeschluss soeben erweiterte Kompetenzen erhalten. Nach der Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten sollte zunächst die praktische Handhabung abgewartet und evaluiert werden, um auf dieser Grundlage neue Möglichkeiten zu prüfen. Dies schließt auch die Einsetzung einer Europäischen Staatsanwaltschaft ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/10




Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 425/10

... 3 Beschluss 2002/494/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Einrichtung eines Europäischen Netzes von Anlaufstellen betreffend Personen, die für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich sind (ABl. L 167 vom 26.6.2002, S. 1). Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1); Beschluss 2003/335/JI des Rates vom 8. Mai 2003 betreffend die Ermittlung und Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (ABl. L 118 vom 14.5.2003, S. 12).



Drucksache 495/10

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Änderungsbedarf im deutschen Strafrecht

III. Anforderungen, denen das geltende Recht bereits genügt

IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgen

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 180/10

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2010)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

Konsultation der interessierten Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung SEK 2009 355 und Zusammenfassung der Folgenabschätzung SEK 2009 356

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Materielles Strafrecht im Allgemeinen

Neue Straftaten mittels Informationstechnologie

Strafermittlung und Einleitung von Strafverfahren

Verfolgung von im Ausland begangenen Straftaten

Opferschutz

Prävention von Straftaten

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Geografischer Anwendungsbereich

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch

Artikel 4
Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung

Artikel 5
Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie

Artikel 6
Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke

Artikel 7
Anstiftung, Beihilfe und Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten

Artikel 8
Auf gegenseitigem Einverständnis beruhende sexuelle Handlungen Gleichaltriger

Artikel 10
Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten

Artikel 11
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 12
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 13
Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer

Artikel 14
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 15
Meldung des Verdachts sexueller Ausbeutung oder sexuellen Missbrauchs

Artikel 16
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 17
Allgemeine Bestimmungen für Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen

Artikel 18
Unterstützung und Betreuung von Opfern

Artikel 19
Schutz von Opfern im Kindesalter in Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 20
Interventionsprogramme oder -maßnahmen

Artikel 21
Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten

Artikel 22
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 24
Berichterstattung

Artikel 25
Inkrafttreten

Artikel 26
Adressaten


 
 
 


Drucksache 853/1/10

... Der Bundesrat widerspricht den Auslegungshinweisen des Gesetzentwurfs zum absoluten Datenübermittlungsverbot der "durch Zwangsmaßnahmen erlangten Erkenntnisse und Informationen" und bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass in den regelungsgleichen Normen des § 92 Absatz 3 Nummer 2 IRG-E, § 27 Absatz 2 Nummer 3 BKAG-E, § 33 Absatz 3a Nummer 3 BPolG-E, § 35 Absatz 2 Nummer 3 ZFdG-E, § 1 1a Absatz 4 Nummer 3 ZollVG-E und § 6a Absatz 3 Nummer 3 SchwarzArbG-E eine dem Hauptanliegen des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI vom 18. Dezember 2006 - einen vereinfachten Datenaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sicherzustellen entsprechende Legaldefinition der "durch Zwangsmaßnahmen erlangten Erkenntnisse und Informationen" aufgenommen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 92 Absatz 3 Nummer 2 IRG ,

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 478 Absatz 1 Satz 5 StPO

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 481 Absatz 3 StPO Artikel 2 Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 3 Satz 1 BKAG

5. Zu Artikel 9 §§ 117a - neu - und 117b - neu - AO

'Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung

§ 117a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 117b
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117b

Zu § 117b


 
 
 


Drucksache 707/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat verweist zu den von der Kommission angedachten Prüfungsabsichten für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zunächst auf die Umsetzung der Stellungnahme des Bundesrates zum Vorschlag für einen Rahmenbeschluss vom 25. November 2005 (BR-Drucksache 764/05(B)). Demnach darf die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten weder zu Absenkungen noch zu Anhebungen des deutschen Datenschutzniveaus führen. Die Regelungen müssen auf grenzüberschreitende Sachverhalte begrenzt werden; eine Ausweitung auf die innerstaatliche Datenverarbeitung muss unterbleiben und es muss den besonderen Anforderungen und Spezifika der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ausreichend Rechnung getragen werden.



Drucksache 543/10

... , 27. Aufl., § 46 Rn. 32). Für Vortaten, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgeurteilt wurden, folgt dies nun im Hinblick auf den Rahmenbeschluss 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (ABl. L 220 vom 15.8.2008, S. 32) auch aus dem Gebot rahmenbeschlusskonformer Auslegung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmung

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Innerstaatliche Maßnahmen zur Verhütung des Terrorismus

Artikel 4
Internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung des Terrorismus

Artikel 5
Öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 6
Anwerbung für terroristische Zwecke

Artikel 7
Ausbildung für terroristische Zwecke

Artikel 8
Unerheblichkeit der tatsächlichen Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 9
Ergänzende Straftatbestände

Artikel 10
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 11
Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 12
Bedingungen und Garantien

Artikel 13
Schutz, Entschädigung und Unterstützung für Opfer des Terrorismus

Artikel 14
Gerichtsbarkeit

Artikel 15
Ermittlungspflicht

Artikel 16
Nichtanwendbarkeit des Übereinkommens

Artikel 17
Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen

Artikel 18
Auslieferung oder Strafverfolgung

Artikel 19
Auslieferung

Artikel 20
Ausschluss der Ausnahmeregelung für politische Straftaten

Artikel 21
Diskriminierungsklausel

Artikel 22
Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen

Artikel 23
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 24
Beitritt zum Übereinkommen

Artikel 25
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 26
Wirkungen des Übereinkommens

Artikel 27
Änderungen des Übereinkommens

Artikel 28
Überarbeitung des Anhangs

Artikel 29
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 30
Konsultationsrunde der Vertragsparteien

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Notifikation

Anhang

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu den Artikeln 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32


 
 
 


Drucksache 693/10

... Web 2. Anwendungen wie sozialen Netzwerken und die Rechte der Nutzer privater Netzwerke. Die Mitteilung soll die Überprüfung des EU-Rahmenbeschluss über Datenschutz ergänzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 643/10

... Für das Zollinformationssystem nach dem ZIS-Beschluss gelten nunmehr für den Bereich des Datenschutzes die Regelungen des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI, sofern der ZIS-Beschluss nichts anderes bestimmt (Artikel 20). Datenschutzregelungen aus der Zeit vor dem Rahmenbeschluss (Artikel 13 des ZIS-Übereinkommens i. V.m. Artikel 28 des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI) sind damit gegenstandslos.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes

§ 3

Artikel 2
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Erfordernis spiegelbildlicher Regelungen des Beschlusses zur Verordnung EG Nr. 515/97 - Abgrenzungen der insgesamt vier Datenbanken voneinander

Zollinformationssystem - Übersicht über die Terminologie

III. Neuerungen des ZIS-Beschlusses

IV. Änderungen im deutschen Recht aufgrund des ZIS-Beschlusses und der Verordnung EG Nr. 515/97

V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1430: Gesetz zur Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 840/10

... Die Kommission war in ihrem Vorschlag einigen der wichtigsten Empfehlungen des Europäischen Parlaments nachgekommen. So wird Europol durch den Rahmenbeschluss sowohl in Bezug auf seine Rechtsgrundlage als auch in Bezug auf seine Finanzierung in den institutionellen Rahmen der EU eingebunden. Durch Europols künftige Stellung als Gemeinschaftseinrichtung erhöhen sich die Möglichkeiten für eine parlamentarische Kontrolle, weil das Europäische Parlament im Wege seiner obligatorischen Anhörung in das Verfahren zur Annahme von Durchführungsbeschlüssen eingebunden ist und - was noch wichtiger ist – weil es eine fundamentale Rolle bei der Annahme des Haushaltsplans einschließlich des Stellenplans und beim Entlastungsverfahren innehat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 840/10




Mitteilung

1. Einleitung: die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL

2. die Parlamentarische Kontrolle der Tätigkeiten von EUROPOL nach dem geltenden Rechtsrahmen

2.1. Europäisches Parlament

2.2. Nationale Parlamente

3. Die Debatte über die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL

3.1. Der Standpunkt des Europäischen Parlaments

Verankerung im Gemeinschaftsrecht und Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt

Unterrichtung und Anhörung des Europäischen Parlaments

Stärkung der Verfahren für die parlamentarische Kontrolle

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten und Ausübung bestehender Rechte durch die nationalen Parlamente

Ausweitung der Befugnisse von Europol

Möglichkeit der Einrichtung eines interparlamentarischen Ausschusses

Erhöhung der Transparenz durch einen verbesserten Informationsaustausch

Mitwirkung bei der Ernennung bzw. Entlassung des Direktors von Europol

Vertreter des Europäischen Parlaments im Verwaltungsrat von Europol

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle insbesondere durch einen interparlamentarischen Ausschuss

Einbindung des Europäischen Parlaments in die Ernennung des Direktors von Europol

Schärfere Datenschutzbestimmungen

3.2. Die Ansichten der nationalen Parlamente

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle auf nationaler Ebene nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 31

4. Ausblick auf die Zukunft: EUROPOL im neuen institutionellen Rahmen

4.1. Übertragung von Zwangsbefugnissen — Artikel 88 Absatz 3 AEUV

4.2. Die Rolle der nationalen Parlamente nach dem Vertrag von Lissabon

5. Schlussfolgerungen Empfehlungen

5.1. Einrichtung eines ständigen gemeinsamen oder interparlamentarischen Forums

5.2. Mehr Transparenz: eine neue Strategie für die Kommunikation mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten

5.3. Rollentrennung


 
 
 


Drucksache 281/10

... 21 Vorschlag der Kommission zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates, KOM (2010)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Daten

Rechtliche Bewertung und Umsetzung

Agenturen und Netze

Sammlung von Informationen

3. Prävention von unsicherer Migration und Menschenhandel – Verstärkte Schutzkapazitäten in Drittstaaten

3.1. Prävention

5 Finanzierung

Beziehungen zu Drittländern

Bekämpfung des Menschenhandels

Visa und Information

3.2. Schutzprogramme in Drittstaaten

5 Finanzierung

Beziehungen zu Drittstaaten

4. Aufnahme- und Verfahrensgarantien in der EU

4.1. Erste Maßnahmen und Schutznormen

Gesetzgeberische Maßnahmen

Informationsaustausch und -analyse

5 Agenturen

4.2. Altersbestimmung und Suche nach Familienangehörigen

5. Nachhaltige Lösungen

5.1. Rückführung und Reintegration im Herkunftsland

5 Finanzierung

Legislative Kontrolle

5.2. Internationaler Schutzstatus, sonstiger Rechtsstatus und Integration unbegleiteter Minderjähriger

5 Finanzierung

Politische Entwicklung

5.3. Neuansiedlung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 180/10 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2010)



Drucksache 772/10

... 11. Rahmenbeschluss 2001/500/JI über Geldwäsche und Einziehung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 772/10




1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen

2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit

Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke

Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke

Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration

Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten

Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen

Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen

Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen

Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger

Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace

Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz

Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger

Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen

Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen

Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials

Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen

Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr

Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden

Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel

Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt

Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren

Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall

3. Umsetzung der Strategie

4 Umsetzung

Überwachung und Bewertung

Abschliessende Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 258/10

... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft7, die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf8, den Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit9, mit dem für eine Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften gesorgt wird, die die Mitgliedstaaten bei rassistischen und fremdenfeindlichen Angriffen befolgen sollten, und die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten10, durch die sichergestellt wird, dass alle Bürger das Recht auf Freizügigkeit in der EU haben, vorausgesetzt, sie arbeiten oder suchen nach Arbeit, studieren, sorgen für ihren Lebensunterhalt oder sind im Ruhestand,



Drucksache 459/10

... 20 Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/10




Vorschlag

Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Das Recht auf Belehrung nach Massgabe der Charta und der EMRK

4. Der Vorschlag im Einzelnen

Artikel 1
– Ziel

Artikel 2
– Anwendungsbereich

Artikel 3
– Recht auf Rechtsbelehrung

Artikel 4
– Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung bei Festnahme

Artikel 5
– Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Artikel 6
– Recht auf Belehrung über den Tatvorwurf

Artikel 7
– Recht auf Akteneinsicht

Artikel 8
– Überprüfung und Rechtsmittel

Artikel 9
– Schulung

Artikel 10
– Regressionsverbot

Artikel 11
– Umsetzung

Artikel 12
– Bericht

Artikel 13
– Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

5. Subsidiaritätsprinzip

6. Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Recht auf Rechtsbelehrung

Artikel 4
Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung bei Festnahme

Artikel 5
Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Artikel 6
Recht auf Belehrung über den Tatvorwurf

Artikel 7
Recht auf Akteneinsicht

Artikel 8
Überprüfung und Rechtsmittel

Artikel 9
Schulung

Artikel 10
Regressionsverbot

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Bericht

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14

Anhang I

A. Information über den Verdacht

B. Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

C. Hinzuziehung eines Dolmetschers

D. Wie lange kann Ihnen die Freiheit entzogen werden?

Anhang II

A. Recht auf Information über den Festnahmegrund

B. Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

C. Hinzuziehung eines Dolmetschers

D. Recht auf Zustimmung zur Übergabe

E. Recht auf Anhörung

F. Recht auf Freilassung nach Fristablauf


 
 
 


Drucksache 179/10

... 3. Der vorliegende Vorschlag ersetzt den inhaltlich ähnlichen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates vom 8. Juli 20091 . Der Text wurde in den Arbeitsgruppen des Rates erörtert. Am 23. Oktober 2009 wurde im Rat "Justiz und Inneres” eine Einigung über das allgemeine Vorgehen erzielt. Für eine Annahme vor dem 1. Dezember 2009, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon, reichte aber die Zeit nicht aus, so dass der frühere Vorschlag obsolet wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/10




Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Das Recht auf Übersetzungs- und Dolmetschleistungen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

4. Der Vorschlag im Einzelnen

Artikel 1
- Anwendungsbereich

Artikel 2
- Recht auf Dolmetschleistungen

Artikel 3
- Recht auf Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4
– Kosten der Dolmetsch- und Übersetzungsdienste

Artikel 5
– Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsdienste

Artikel 6
- Regressionsverbot

Artikel 7
– Umsetzung

Artikel 8
- Berichterstattung

Artikel 9
- Inkrafttreten

5. Subsidiaritätsprinzip

6. Grundsatz Der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Recht auf Dolmetschleistungen

Artikel 3
Recht auf schriftliche Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4
Übernahme der Dolmetsch- und Übersetzungskosten durch die Mitgliedstaaten

Artikel 5
Effizienz von Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen

Artikel 6
Regressionsverbot

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bericht

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10


 
 
 


Drucksache 600/10 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Angriffe auf Informationssysteme und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates KOM (2010)



Drucksache 180/1/10

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2010)



Drucksache 280/1/10

... " sei, wird jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht geteilt. Die Umsetzungsfrist für den Rahmenbeschluss 2008/978/JI vom 18. Dezember 2008 über die Europäische Beweisanordnung zur Erlangung von Sachen, Schriftstücken und Daten zur Verwendung in Strafsachen (ABl. L 350 vom 30. Dezember 2008, Seite 72) endet erst am 19. Januar 2011. Somit liegen kaum Erfahrungen mit dem praktischen Vollzug des Rahmenbeschlusses vor.



Drucksache 494/10

... Der gleichzeitig vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art regelt die innerstaatliche Umsetzung des Zusatzprotokolls.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art Übersetzung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmung

Kapitel II
Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen

Artikel 3
Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Materials über Computersysteme

Artikel 4
Rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Drohung

Artikel 5
Rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Beleidigung

Artikel 6
Leugnung, grobe Verharmlosung, Billigung oder Rechtfertigung von Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Artikel 7
Beihilfe und Anstiftung

Kapitel III
Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und diesem Protokoll

Artikel 8
Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und diesem Protokoll

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 9
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Beitritt

Artikel 12
Vorbehalte und Erklärungen

Artikel 13
Status und Rücknahme von Vorbehalten

Artikel 14
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 15
Kündigung

Artikel 16
Notifikation

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Entstehungsgeschichte

2. Inhalt und Würdigung des Zusatzprotokolls

3. Deutscher Vorbehalt

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Kapitel II – Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Kapitel III – Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und dem Zusatzprotokoll

Zu Artikel 8

Zu Kapitel IV – Schlussbestimmungen

Zu den Artikeln 9


 
 
 


Drucksache 853/2/10

... Er widerspricht den Auslegungshinweisen des Gesetzentwurfs zum absoluten Datenübermittlungsverbot der "durch Zwangsmaßnahmen erlangten Erkenntnisse und Informationen" im Bereich der präventiv motivierten Datenübermittlung und bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren um Klarstellung, dass ein polizeilicher Datenabgleich grundsätzlich keine Zwangsmaßnahme im Sinne des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI vom 18. Dezember 2006 darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/2/10




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 459/10 (Beschluss)

... 3. Ein gegenseitiges Vertrauen kann nur dann gestärkt werden, wenn der europäische Mindeststandard an eine Belehrung nicht zu niedrig angesetzt wird. Die im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Belehrungspflichten unterschreiten nicht nur den in Deutschland bereits existierenden, sondern auch den mit dem Vorschlag des Rahmenbeschlusses des Rates vom 28. April 2004 über bestimmte Verfahrensrechte in Strafverfahren innerhalb der EU, KOM (2004)



Drucksache 151/10 (Beschluss)

... 3.1 Die Anordnung der Übermittlung von Banktransaktionsdaten an die Vereinigten Staaten von Amerika stellt einen hoheitlichen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bankkunden dar, der durch zwingende Erfordernisse der Bekämpfung des internationalen Terrorismus gerechtfertigt und durch hohe Anforderungen an die Regelungen zur Datenübermittlung und -auswertung begrenzt werden muss. Dazu ist der Anwendungsbereich des Abkommens strikt auf Zwecke der Terrorismusbekämpfung gemäß der Definition in Artikel 1 des Rahmenbeschlusses des Rates 2002/475/JI vom 13. Juni 2002 zu begrenzen. Gleichzeitig ist auszuschließen, dass übermittelte Banktransaktionsdaten und die aus ihrer Auswertung gewonnenen Erkenntnisse für gerichtliche Verfahren verwertet werden, für die gesonderte Rechtshilfeabkommen gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu den Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über das Verarbeiten von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (Swift-Abkommen)


 
 
 


Drucksache 707/1/10

... 9. Der Bundesrat verweist zu den von der Kommission angedachten Prüfungsabsichten für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zunächst auf die Umsetzung der Stellungnahme des Bundesrates zum Vorschlag für einen Rahmenbeschluss vom 25. November 2005 (BR-Drucksache 764/05(B)).

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Drucksache 707/1/10




Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:

Zu Ziffern 8, 9 bis 13:

Zu Ziffer 14:

Zu Ziffer 15:

Zu Ziffer 16:


 
 
 


Drucksache 43/10

... (12) Diese Richtlinie sollte zum Schutz von Personen, die sich in Gefahr befinden, beitragen und dadurch die in diesem Bereich bereits vorhandenen Rechtsinstrumente ergänzen, wie etwa den Rahmenbeschluss 2008/947/JI des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen1 und den Rahmenbeschluss 2009/829/JI des Rates vom 23. Oktober 2009 über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft2 –

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Drucksache 43/10




Richtlinie 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung

Artikel 1
Definitionen

Artikel 2
Geltungsbereich der Europäischen Schutzanordnung

Artikel 3
Pflicht zur Anerkennung der Europäischen Schutzanordnung

Artikel 4
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 5
Erlass einer Europäischen Schutzanordnung

Artikel 6
Form und Inhalt der Europäischen Schutzanordnung

Artikel 7
Übermittlungsverfahren

Artikel 8
Maßnahmen im Vollstreckungsstaat

Artikel 9
Gründe für die Nichtanerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

Artikel 10
Weitere Entscheidungen im Anordnungsstaat

Artikel 11
Gründe für den Widerruf der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

Artikel 12
Fristen

Artikel 13
Maßgebliches Recht

Artikel 14
Pflichten der beteiligten Behörden

Artikel 15
Konsultation zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 16
Sprachenregelung

Artikel 17
Kosten

Artikel 18
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Überprüfung

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang I
Europäische Schutzanordnung

Anhang II
Formblatt nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe D der Richtlinie 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung* Meldung eines Verstosses gegen die der Europäischen Schutzanordnung zugrunde liegende und in derselben beschriebene Schutzmassnahme


 
 
 


Drucksache 501/09

... – die Unterstützung der nationalen Parlamente für eine umfassendere interparlamentarische Zusammenarbeit, vor allem im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, nachgewiesen durch ihre Beiträge zu den allgemeinen Debatten und zu besonderen Anlässen wie der Revision der EU-Regeln über Transparenz, zum Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung2, den neuen EU-PNR-Rechtsvorschriften3, der Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten1, der Bewertung der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten2 und der Umsetzung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen,

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Drucksache 501/09




Entschließung

A. in der Erwägung, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam

B. in der Erwägung, dass die obengenannten positiven Faktoren kein Ausgleich für folgende Mängel sein können:

C. in der Erwägung, dass auf Folgendes hingewiesen werden muss:


 
 
 


Drucksache 730/09

... Ein weiteres Instrument, das für Fingerabdruckabfragen genutzt werden kann, ist der Rahmenbeschluss 2006/960/JI über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden (Rahmenbeschluss 2006/960). Der Beschluss vereinfacht den Austausch von Informationen (Fingerabdruckdaten wie auch weitere Informationen), die die Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedstaats gespeichert haben oder auf die sie zugreifen können. Der Beschluss ist seit 18. Dezember 2008 wirksam.

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Drucksache 730/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benannte Behörden

Artikel 4
Prüfstellen

Artikel 5
Europol

Kapitel II
Verfahren für den Abgleich und die Übermittlung von Daten

Artikel 6
Verfahren für den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit EURODAC-Daten

Artikel 7
Bedingungen für den Zugriff benannter Behörden auf EURODAC-Daten

Artikel 8
Bedingungen für den Zugriff von Europol auf EURODAC-Daten

Artikel 9
Kommunikation zwischen den Prüfstellen und den nationalen Zugangsstellen

Kapitel III
Datenschutz

Artikel 10
Datenschutz

Artikel 11
Datensicherheit

Artikel 12
Verbot der Übermittlung von Daten an Drittländer, internationale Organisationen oder private Stellen

Artikel 13
Protokollierung und Dokumentierung

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Kosten

Artikel 15
Sanktionen

Artikel 16
Meldung der benannten Behörden und Prüfstellen

Artikel 17
Überwachung und Bewertung

Artikel 18
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 394/09

... Im Hinblick auf die derzeit nicht abschätzbaren Auswirkungen und Gesetzesfolgen erscheint es notwendig, dass die Anwendung des Gesetzes durch die Bundesregierung evaluiert wird. Sie soll dazu einen Bericht erstellen. Dieser Bericht wird - insbesondere vor dem Hintergrund des am 25. März 2009 vorgelegten Entwurfs der Europäischen Kommission für einen "Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates - auch die Frage zum Gegenstand haben, ob Telemedienangebote, die Jugendpornographie nach § 184c des

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Drucksache 394/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telemediengesetzes

§ 8a
Erschwerung des Abrufs von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Evaluierung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Finanzielle Auswirkung

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

V. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Nr. 1 Einfügung eines neuen § 8a Telemediengesetz:

1. Zu Absatz 1:

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

II. Zu Art. 1 Nr. 2 Einführung neuer Bußgeldtatbestände:

III. Zu Art. 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

IV. Zu Artikel 3 Evaluierung:

VI. Zu Art. 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 924: Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen


 
 
 


Drucksache 298/09

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009)

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Drucksache 298/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

A Bestimmungen des materiellen Strafrechts

B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung

C Opferrechte im Strafverfahren

D Unterstützung der Opfer

E Prävention

F Kontrolle

3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur

3.3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel

Artikel 2
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 3
Strafen und erschwerende Umstände

Artikel 4
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 5
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 6
Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer

Artikel 7
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 8
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 9
Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren

Artikel 10
Unterstützung der Opfer

Artikel 11
Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder

Artikel 12
Prävention

Artikel 13
Kontrolle

Artikel 14
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 15
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 616/09 (Beschluss)

... 30. Der Bundesrat kann die Ausführungen der Kommission zum Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen jedenfalls in der in der Mitteilung enthaltenen Allgemeinheit nicht unterstützen. Ein Rahmenbeschluss des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung bei Geldstrafen und Geldbußen (Rahmenbeschluss 2005/214/JI vom 24. Februar 2005, ABl. L 76 vom 22. März 2005, Seite 16) existiert bereits. Aus der Mitteilung wird nicht hinreichend deutlich, auf welche konkreten anderen Arten von Entscheidungen und Verfahrensabschnitte der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ausgedehnt werden soll. Vor der Vorlage neuer Rechtsinstrumente bedarf es jedenfalls einer genauen und konkreten Prüfung, ob wirklich Bedarf für diese besteht. Zunächst sollten die bereits verabschiedeten Rechtsinstrumente in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

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Drucksache 616/09 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 435/09

... Die Europäische Kommission wird dennoch die Lage aufmerksam überwachen, um etwaige Fälle von Menschenhandel zum Zwecke der Organentnahme aufzudecken. In diesem Zusammenhang zieht die Kommission eine Überarbeitung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung des Menschenhandels1 in Erwägung, um den Menschenhandel zum Zwecke der Organentnahme als Strafbestand einzubeziehen und somit die Ermittlungsarbeit und Strafverfolgung auf diesem Gebiet zu stärken.

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Drucksache 435/09




Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2008 818 – Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe


 
 
 


Drucksache 191/09 (Beschluss)

Initiative der Tschechischen Republik, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren Ratsdok. 5208/09



Drucksache 906/09 (Beschluss)

... 4. Vor Ankündigung einer neuen, umfassenderen Europäischen Beweisanordnung sollte der Bedarf eines solchen neuen Rechtsinstruments im Hinblick auf den aktuellen Rahmenbeschluss zur Europäischen Beweisanordnung (Rahmenbeschluss 2008/978/JI des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Europäische Beweisanordnung zur Erlangung von Sachen, Schriftstücken und Daten zur Verwendung in Strafsachen, ABl. L 350 vom 30. Dezember 2008, S. 72), der erst bis Januar 2011 umzusetzen ist, gründlich geprüft und geklärt werden, ob es einen Mehrwert gegenüber den traditionellen Instrumenten der Rechtshilfe bringt. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die am 10./11. Dezember 2009 beschlossene Fassung des Stockholmer Programms. Dort wird unter Punkt 1.2.2 betont, dass in den nächsten Jahren besondere Aufmerksamkeit der Implementierung, Durchsetzung und Evaluierung der bestehenden Instrumente Europäischer Zusammenarbeit im Strafrechtsbereich gewidmet werden soll. Dem wirkt das Anliegen des Grünbuchs entgegen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass vor einer Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Europäische Beweisanordnung bereits über weitergehende Regelungen nachgedacht wird.



Drucksache 788/1/09

... "6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Übermittlung und weitere Verarbeitung nur zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung gemäß der Definition in Artikel 1 des Rahmenbeschlusses des Rates 2002/475/JI vom 13. Juni 2002 erfolgen darf. Dieser Zweck ist durch eine konkrete Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse weiter einzugrenzen.

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Drucksache 788/1/09




1. Zu Ziffer 4 Satz 2 - neu - und Ziffer 5 Satz 2 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Ziffer 6 bis 8 - neu -

3. Zu Ziffer 9 bis 11 - neu -

Zu Ziffer 9

Zu Ziffer 10

Zu Ziffer 11


 
 
 


Drucksache 477/09

... – unter Hinweis auf den Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit1,



Drucksache 657/1/09

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren KOM (2009)



Drucksache 496/09

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr4 und der Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden5,

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Drucksache 496/09




Erstellung von Personenprofilen und Datenschürfung Data Mining

Rechtliche Verpflichtungen

2 Wirksamkeit

Erstellung von Personenprofilen auf der Grundlage ethnischer Merkmale


 
 
 


Drucksache 67/1/09

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschluss Einziehung)

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Drucksache 67/1/09




1. Zur Eingangsformel, Zu Artikel 2a - neu - § 7 Absatz 3 StrEG

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 JVKostO


 
 
 


Drucksache 655/1/09

Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, des Königreichs Dänemark, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Republik Litauen, der Republik Lettland, der Republik Ungarn, des Königreichs der Niederlande, Rumäniens, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss 2009/.../JI des Rates vom ... über die Übertragung von Strafverfahren Ratsdok. 11119/09



Drucksache 298/1/09

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009)



Drucksache 694/09

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen)

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Drucksache 694/09




Artikel 3
Änderung des Strafgesetzbuchs


 
 
 


Drucksache 331/1/09

... 3. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind vor allem im Hinblick auf die unterschiedlichen Datenschutzstandards der Vertragsparteien zu bewerten. Für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union gelten die allgemeinen Grundsätze des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates vom 27. November 2008. Eine vergleichbare Grundlage fehlt im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika.



Drucksache 694/09 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen)



Drucksache 616/1/09

... 30. Der Bundesrat kann die Ausführungen der Kommission zum Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen jedenfalls in der in der Mitteilung enthaltenen Allgemeinheit nicht unterstützen. Ein Rahmenbeschluss des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung bei Geldstrafen und Geldbußen (Rahmenbeschluss 2005/214/JI vom 24. Februar 2005, ABl. L 76 vom 22. März 2005, Seite 16) existiert bereits. Aus der Mitteilung wird nicht hinreichend deutlich, auf welche konkreten anderen Arten von Entscheidungen und Verfahrensabschnitte der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ausgedehnt werden soll. Vor der Vorlage neuer Rechtsinstrumente bedarf es jedenfalls einer genauen und konkreten Prüfung, ob wirklich Bedarf für diese besteht. Zunächst sollten die bereits verabschiedeten Rechtsinstrumente in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/1/09




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 616/09

... Der Kampf gegen Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Homophobie muss mit aller Entschlossenheit fortgesetzt werden. Die Union wird zu diesem Zweck die vorhandenen Instrumente, darunter vor allem die Finanzierungsprogramme, voll ausschöpfen. Die Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften einschließlich des neuen Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit muss noch besser überwacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09




Mitteilung

1. Einleitung

Ein neues Mehrjahresprogramm

Die politischen Prioritäten

Die Instrumente

2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit

2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden

2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre

2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union

2.5. Schutz in Drittländern

2.6. Ausbau des Zivilschutzes

3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

3.2. Stärkung des Vertrauens

3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen

3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger

3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz

3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft

3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen

4. Ein Europa, das Schutz bietet

4.1. Ausbau des Instrumentariums

4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur

4.1.2. Informationsmanagement

4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente

4.2. Wirksame Strategien

4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa

4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger

4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU

4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen

4.2.3.2. Informationssysteme

4.2.3.3. Visumpolitik

4.3. Gemeinsame Ziele

4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität

5 Menschenhandel

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie

5 Cyberkriminalität

5 Wirtschaftskriminalität

Strategie zur Drogenbekämpfung

4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung

5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität

5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik

5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes

5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen

5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer

5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung

5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität

5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz

5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten

5.2.3. Solidarität mit Drittländern

6. Schlussfolgerung

Anhang
Künftige Handlungsschwerpunkte

Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

4 Grundrechte

4 Freizügigkeit

Achtung der Vielfalt

Schutzbedürftige Personen

4 Datenschutz

Teil habe
am demokratischen Leben

Konsularischer Schutz

Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

Ein Europa, das Schutz bietet

Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität


 
 
 


Drucksache 298/09 (Beschluss)

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009)



Drucksache 910/09

... 26. betont, dass die wachsende Intoleranz in der Europäischen Union nicht nur durch die vollständige Durchführung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates1 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bekämpft werden muss, sondern auch durch weitere legislative Maßnahmen auf europäischer Ebene zu Hassverbrechen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/09




Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR

Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten

Ein Europa der Rechte

Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration

Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft

2 Migration

2 Asyl

Grenzen und Visa

Schutz von Kindern

Datenschutz und Sicherheit

Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen

Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen

Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht

Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz

Entwicklung einer europäischen Rechtskultur

E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe

Prioritäten im Strafrecht

Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel

Dringliche Fragen


 
 
 


Drucksache 176/09

... Vertrages (Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr) und Artikel 27 des Prümer Vertrages (Zusammenarbeit auf Ersuchen). Artikel 25 des Prümer Vertrages betrifft Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben und erlaubt in Extremsituationen den Grenzübertritt und die Gefahrenabwehr durch ausländische Beamte ohne vorherige Zustimmung des Nachbarstaates. Artikel 27 des Prümer Vertrages trifft nähere Bestimmungen zur Zusammenarbeit auf Ersuchen und konkretisiert insbesondere Artikel 39 des Übereinkommens vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (SDÜ) (BGBl. 1993 II S. 1010). Diese Bestimmung wird durch den am 18. Dezember 2006 angenommenen Rahmenbeschluss 2006/960/JI (ABl. L 386 S. 89 v. 29.12.2006) abgedeckt und ist daher nicht mehr erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Ausführungsgesetzes zum Prümer Vertrag

§ 1
Unmittelbare Anwendbarkeit

§ 8
Schadensersatz

Artikel 2
Änderung des Bundespolizeigesetzes

Artikel 3
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 593: Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität


 
 
 


Drucksache 178/09

... Dem Opfer im Strafverfahren wird seit rund 20 Jahren von Rechtswissenschaft und Rechtspolitik verstärkte Aufmerksamkeit zugewendet. Im Zuge dieser Entwicklung wurde das Erste Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) vom 18. Dezember 1986 verabschiedet. Später folgten unter anderem das Gesetz zum Schutz von Zeugen bei Vernehmungen im Strafverfahren und zur Verbesserung des Opferschutzes (Zeugenschutzgesetz) vom 30. April 1998 und das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz) vom 1. September 2004. Wichtige Impulse lieferte auch der Rahmenbeschluss der Europäischen Union vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 57

§ 68

§ 68b

§ 154f

§ 395

§ 397

§ 397a

§ 406f

§ 406h

§ 473a

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Grundzüge der Reform

1. Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren

a. Nebenklage und Opferanwalt

b. Verletztenbeistand

c. Informationspflichten gegenüber Verletzten

d. Anzeige von Auslandsstraftaten

2. Stärkung der Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen

3. Stärkung der Rechte von Zeugen

III. Einordnung des Entwurfs in der rechtspolitischen Diskussion

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 799: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)


 
 
 


Drucksache 191/1/09

Initiative der Tschechischen Republik, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren Ratsdok. 5208/09



Drucksache 745/09

... Insgesamt gingen zwölf Stellungnahmen ein. Lediglich das britische Unterhaus lehnte den Vorschlag mit Berufung auf das Subsidiaritätsprinzip ab. Fünf Kammern nationaler Parlamente baten die Kommission um die Erläuterung bestimmter Aspekte im Zusammenhang mit der Subsidiarität; fünf weitere ersuchten um Erklärung der Verbindung zwischen dem Rahmenbeschluss und dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/09




Bericht

1. Einführung

2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen

2.1. Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle

3. Anwendung der Grundsätze durch die Kommission 2008

3.1. Behandlung der Grundsätze durch die Kommission

3.2. Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission in ihren Folgenabschätzungen

4. Einbindung der nationalen Parlamente

4.1. Bei der Kommission eingegangene Stellungnahmen

4.2. Aktionen zum Thema Subsidiarität des COSAC

5. Anwendung durch den Rat

6. Anwendung durch das Europäische Parlament

7. Anwendung durch den Ausschuss der Regionen

8. Anwendung durch den Gerichtshof

9. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Anzahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten


 
 
 


Drucksache 297/1/09

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2009)



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