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132 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Reservierung"


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Drucksache 274/09

... ". Für Beförderungen im Zusammenhang mit einem Huckepackverkehr nach Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b ist für die Anfuhr auf der Straße durch eine Reservierungsbestätigung der Eisenbahn oder den von ihr beauftragten Stellen und für die Abfuhr auf der Straße durch das Beförderungspapier für den Bahntransport die Teilnahme am Huckepackverkehr glaubhaft zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

§ 7
Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen

§ 8
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 9
Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen

§ 10
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 12
Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen

§ 13
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 14
Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr

§ 15
Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr

§ 16
Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 18
Pflichten des Absenders

§ 19
Pflichten des Beförderers

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 21
Pflichten des Verladers

§ 22
Pflichten des Verpackers

§ 23
Pflichten des Befüllers

§ 24
Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU

§ 25
Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC

§ 26
Sonstige Pflichten

§ 27
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 28
Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

§ 29
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

§ 30
Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr

§ 31
Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr

§ 32
Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

§ 33
Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt

§ 34
Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt

§ 35
Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr

§ 36
Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsbestimmungen

§ 39
Aufheben von Vorschriften

§ 40
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 35)

Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2

Anlage 3

1. Berlin:

2. Hamburg:

3. Niedersachsen:

4. Nordrhein-Westfalen:

5. Thüringen:

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

4 Bürokratiekosten:

II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 25

Zu § 27

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Anlage 3:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)


 
 
 


Drucksache 358/09

... 1. Der Reisende kann die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Zug durchführen sofern vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird. Der Reisende kann die Benutzung des anderen Zuges jedoch nicht verlangen, wenn für diesen eine Reservierungspflicht besteht oder der Zug eine Sonderfahrt durchführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/09




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)

§ 1

§ 2

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 5
Beförderungsbedingungen

§ 14
Informationen

§ 17
Verspätung im Schienenpersonennahverkehr

§ 37
Schlichtungsstelle

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 24/09

... (d) Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Bereitstellung sicherer Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge sowie IVS-gestützter Park- und Reservierungssysteme, insbesondere:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

Option A:

Option B:

Option B+:

im Rahmen ihres Auftrags – und soweit erforderlich – über folgende spezifische Maßnahmen beschließen:

Informationen mit den Mitgliedstaaten austauschen.

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassende Darstellung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Einführung von IVS

Artikel 4
Spezifikationen

Artikel 5
Typengenehmigung für straßeninfrastrukturbezogene IVS-Ausrüstungen und -Software

Artikel 6
Vorschriften über Vertraulichkeit, Sicherheit und Weiterverwendung von Informationen

Artikel 7
Änderungsverfahren

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Europäische IVS-Beratergruppe

Artikel 10
Berichterstattung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten

Anhang I
Grundsätze für die Einführung von IVS gemäss Artikel 3

Anhang II
Hauptelemente der Spezifikationen gemäss Artikel 4

Anhang III
Leitlinien für die inhaltliche Gestaltung der Berichte über Nationale Massnahmen im Bereich der IVS gemäss Artikel 10

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 759/08 (Beschluss)

... Dieser Position ist entgegen zu halten, dass mit einer Beschränkung auf eine begrenzte Anzahl von reservierungspflichtigen Fahrrad-Stellplätzen pro ICE-Zug der Verlust von Sitzplätzen und die Verspätungsanfälligkeit minimiert werden. Da heute die Fahrradmitnahme nur in einigen Fernzügen möglich ist, ist dies oft mit mehreren Umsteigevorgängen verbunden. Hierdurch wird die Verspätungsanfälligkeit eher erhöht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/08 (Beschluss)




6. Zu Artikel 1

7. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz

8. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe c § 5a Abs. 8 AEG

9. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 AEG

10. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO Nr. 5 § 14 Abs. 2 EVO

11. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO

12. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 5 Satz 2 EVO

13. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 8 Abs. 3 Satz 2 - neu - EVO

14. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Satz 1 EVO

15. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO

16. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO

17. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 1 Satz 2 - neu - EVO

18. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 2 Satz 3 - neu - EVO

Zu Artikel 3

23. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 631/08

... Bei einer kapitalmarktorientierten Reservierung zur Sicherstellung garantierter Mindestleistungen bei fonds- oder indexgebundenen Versicherungen muss der gemäß § 3 Abs. 3 anzuwendende Rechnungszins während der gesamten Vertragslaufzeit geändert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 89a
Keine aufschiebende Wirkung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 4
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 5
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 8
Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 759/1/08

... Dieser Position ist entgegen zu halten, dass mit einer Beschränkung auf eine begrenzte Anzahl von reservierungspflichtigen Fahrrad-Stellplätzen pro ICE-Zug der Verlust von Sitzplätzen und die Verspätungsanfälligkeit minimiert werden. Da heute die Fahrradmitnahme nur in einigen Fernzügen möglich ist, ist dies oft mit mehreren Umsteigevorgängen verbunden. Hierdurch wird die Verspätungsanfälligkeit eher erhöht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/1/08




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

8. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob eine Bagatellgrenze von vier Euro notwendig ist.

9. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern in Fernzügen deutlich ausgeweitet werden können.

10. Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz

12. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe c § 5a Abs. 8 AEG

13. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 AEG

14. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO Nr. 5 § 14 Abs. 2 EVO

15. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO

16. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 5 Satz 2 EVO

19. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 8 Abs. 3 Satz 2 - neu - EVO

20. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Satz 1 EVO

21. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO

22. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 2 - neu - EVO

23. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO

24. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO

25. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 1 Satz 2 - neu - EVO

26. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 2 Satz 3 - neu - EVO

27. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 EVO

31. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 983/08

... " erfolgen sollte und dass Drittstaaten keinen direkten Zugriff auf PNR-Daten in EU-Reservierungssystemen haben sollten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/08




Verfahrenstechnische Fragen

2 Subsidiarität

2 Verhältnismäßigkeit

2 Zweckbindung

Schutz personenbezogener Daten

Einzelheiten zur Umsetzung

Folgen für die Fluggesellschaften

Vermittler/PNR -Zentralstellen


 
 
 


Drucksache 759/08

... 1. Der Reisende kann die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Zug durchführen, sofern vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird und für den ursprünglich gewählten wie für den anderen Zug die Anwendung desselben Tarifs vorgesehen ist, auch wenn der Fahrausweis des Reisenden nicht diesem Tarif unterfällt. Der Reisende kann die Benutzung des anderen Zuges jedoch nicht verlangen, wenn für diesen eine Reservierungspflicht besteht, der Zug eine Sonderfahrt oder eine solche des Charterverkehrs durchführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)

§ 1

§ 2

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 5
Beförderungsbedingungen

§ 14
Informationen

§ 17
Verspätung im Schienenpersonennahverkehr

§ 37
Schlichtungsstelle

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Notwendigkeit einer Regelung

1. Bisherige Rechtslage

2. Rechtslage nach Inkrafttreten der Verordnung EG Nr. 1371/2007

3. Anpassung des nationalen Rechts

III. Inhalt der Regelung

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VII. Sonstige Kosten

VIII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 620: Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr


 
 
 


Drucksache 283/07

... (1) Der Netzbetreiber hat dem Anschlussnehmer zusammen mit dem Prüfungsergebnis nach § 3 Abs. 3 eine Anschlusszusage zu erteilen, soweit er nicht den Anschluss verweigern darf. Haben Anschlussnehmer für einen Anschlusspunkt mehrere Anschlussbegehren an den Netzbetreiber gerichtet, und beeinflussen sich die Anschlussbegehren gegenseitig in der Weise, dass nicht alle begehrten Anschlüsse hergestellt werden können, so ist auf diejenigen Netzanschlussbegehren vorrangig eine Anschlusszusage zu erteilen, die einschließlich der Angaben, die nach § 3 Abs. 1 und 2 notwendig sind, zeitlich früher beim Netzbetreiber eingegangen sind. Die Anschlusszusage beinhaltet die verbindliche Reservierung von Netzanschlussleistung an einem bestimmten Netzanschlusspunkt unbeschadet des Zustandekommens der weiteren erforderlichen vertraglichen Regelungen zu Netzanschluss (Netzanschlussvertrag) und Anschlussnutzung. Die Anschlusszusage wird wirksam, wenn der Anschlussnehmer innerhalb von einem Monat nach Erteilung der Anschlusszusage eine Reservierungsgebühr in Höhe von 1000 Euro pro Megawatt Netzanschlussleistung und die Kosten der Prüfung nach § 3 Abs. 3 zahlt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/07




A. Probleme und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau).

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Verfahren

§ 4
Anschlusszusage und Netzanschlussvertrag

§ 5
Informationspflichten des Netzbetreibers

§ 6
Netzanschluss

§ 7
Netzzugang bei Engpässen

§ 8
Kostentragung

Teil 2
Sonstige Bestimmungen

§ 9
Kraftwerksanschluss-Register

§ 10
Festlegungen der Regulierungsbehörde

Teil 3
Schlussvorschriften

§ 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

3 Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abs. 1

Zu Abs. 2

Zu Abs. 3

Zu Abs. 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage


 
 
 


Drucksache 951/07

... 38. ist der Auffassung, dass die rasche Entwicklung bei der Nutzung von IT-Technologien im Bereich der Tourismusdienstleistungen einen Rahmen für den Verbraucherschutz sowie den Schutz personenbezogener Daten bei elektronischen Buchungen erforderlich macht, der auf einer vorherigen Analyse dieses Marktes durch die Kommission beruhen könnte; ist der Auffassung, dass dieser Rahmen gewährleisten sollte dass die digitalen Verbraucherrechte sowie die personenbezogenen Daten geschützt werden und die Verbraucher wahre, nicht irreführende, aktuelle und unmissverständliche Informationen erhalten; im Dienste des Verbraucherschutzes empfiehlt sich eine Autorisierung der Websites, die Informationen und Dienste für Touristen (Reservierungen, Zahlungen) anbieten, auf elektronischem Wege;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 951/07




Der Fremdenverkehr und die Visapolitik der Europäischen Union

Statistische Daten

Harmonisierung von Qualitätsstandards für Beherbergungsbetriebe in Europa

Systeme für das Qualitätsmanagement

2 Verbraucherschutz

2 Gesundheitstourismus

Barrierefreier Tourismus

Soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit

2 Passagierrechte

Werbung für die europäischen Reiseziele

Entwicklung des Fremdenverkehrs

2 Verschiedenes


 
 
 


Drucksache 547/07

... Absatz 5 regelt die Datenschutzverpflichtungen der Luftfahrtunternehmen sowie der Grenzschutzbehörde bei Anwendung des vorliegenden Gesetzes. Maßgebend für den Lauf der 24-Stunden-Frist für die Luftfahrtunternehmen ist der Zeitpunkt der abgeschlossenen Datenübermittlung. Die Speicherung von Fluggastdaten in den jeweiligen Reservierungssystemen der Luftfahrtunternehmen, deren Zulässigkeit sich nach den (beförderungs-)vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden richtet, wird durch die Vorschrift nicht tangiert. Für die Bundespolizei beginnt der Lauf der 24Stunden-Frist erst, wenn alle Fluggäste des betreffenden Fluges in das Bundesgebiet tatsächlich eingereist sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 2

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 4. Juni 2007: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes (Fluggastdatenübermittlung)


 
 
 


Drucksache 860/07 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme KOM (2007)



Drucksache 860/07

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme KOM (2007)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 860/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

5 Schutzmaßnahmen

5 Schienenverkehrsdienste

Abschnitt 1
Eingangsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Verhaltensregeln für Systemverkäufer

Artikel 3
Beziehungen zu Anbietern von Verkehrsdiensten

Artikel 4
Vertriebseinrichtungen

Artikel 5
Anzeigen

Artikel 6
Beziehungen zu abonnierten Nutzern

Artikel 7
Marketingdatenbänder (MIDT)

Artikel 8
Gleichbehandlung in Drittstaaten

Abschnitt 3
Verhaltensregeln für Anbieter von Verkehrsdiensten

Artikel 9
Von teilnehmenden Verkehrsunternehmen bereitgestellte Daten

Artikel 10
Besondere Vorschriften für Mutterunternehmen

Abschnitt 4
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 11

Abschnitt 5
Verstöße und Sanktionen

Artikel 12
Verstöße

Artikel 13
Ermittlungsbefugnisse

Artikel 14
Geldbußen

Artikel 15
Verfahren

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Aufhebung

Artikel 17
Überprüfung

Artikel 18
Inkrafttreten

Anhang I
Vorschriften für Hauptanzeigen

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 863/07

... Artikel 8: Aufgaben der Behörde im Bereich der Nummerierung, einschließlich der Verwaltung und Entwicklung des ETNS, der Verwaltung harmonisierter Nummerierungsbereiche (z.B. Bearbeitung von Anträgen auf Reservierung bestimmter Rufnummern aus dem mit "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 863/07




Begründung

1. Gründe und Ziele des Vorschlags / allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und die Entscheidungsfindung: Die europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation

3.1. Die Erfahrungen der ERG

3.2. Hauptaufgaben der neuen Behörde

3.3. Rechtliche Aspekte

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum EWR

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Aufgaben

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Aufgaben der Behörde

Kapitel II
Aufgaben der Behörde im Hinblick auf die Stärkung des Binnenmarkts

Artikel 4
Rolle der Behörde bei der Anwendung des Rechtsrahmens

Artikel 5
Konsultation der Behörde zu Fragen der Definition und Analyse nationaler Märkte sowie zu Abhilfemaßnahmen

Artikel 6
Überprüfung nationaler Märkte durch die Behörde

Artikel 7
Definition und Analyse länderübergreifender Märkte

Artikel 8
Harmonisierung der Nummerierung und Nummernübertragbarkeit

Artikel 9
Umsetzung der europäischen Notrufnummer 112

Artikel 10
Beratung zu Frequenzfragen im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 11
Harmonisierung der Bedingungen und Verfahren für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte

Artikel 12
Vorschlag für die Auswahl von Unternehmen

Artikel 13
Zurücknahme der in gemeinsamen Verfahren erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern

Artikel 15
Tätigkeiten aus eigener Initiative

Kapitel III
Ergänzende Aufgaben der Behörde

Artikel 16
Einziehung von Verwaltungsgebühren für Dienste der Behörde

Artikel 17
Einziehung und Weiterverteilung von Nutzungsentgelten für die im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern sowie der Verwaltungsgebühren

Artikel 18
Grenzübergreifende Streitigkeiten

Artikel 19
Austausch, Verbreitung und Erfassung von Informationen

Artikel 20
Verwaltung des Frequenzinformationsregisters und der Mobilfunk-Roaming-Datenbank

Artikel 21
Beobachtung und Berichterstattung im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 22
Zugänglichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 23
Zusätzliche Aufgaben

Kapitel IV
Organisation der Behörde

Artikel 24
Organe der Behörde

Artikel 25
Verwaltungsrat

Artikel 26
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 27
Regulierungsrat

Artikel 28
Aufgaben des Regulierungsrats

Artikel 29
Direktor

Artikel 30
Aufgaben des Direktors

Artikel 31
Der leitende Beamte für Netzsicherheit

Artikel 32
Ständige Gruppe der Interessenvertreter

Artikel 33
Einspruchskammer

Artikel 34
Rechtsbehelfe

Artikel 35
Verfahren vor dem Gericht Erster Instanz und dem Gerichtshof

Kapitel V
Finanzvorschriften

Artikel 36
Haushalt der Behörde

Artikel 37
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 38
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 39
Finanzvorschriften

Artikel 40
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 41
Übermittlung von Informationen an die Behörde

Artikel 42
Konsultation

Artikel 43
Aufsicht, Durchsetzung und Sanktionen

Artikel 44
Interessenerklärung

Artikel 45
Transparenz

Artikel 46
Vertraulichkeit

Artikel 47
Zugang zu Dokumenten

Artikel 48
Rechtsstatus

Artikel 49
Personal

Artikel 50
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 51
Haftung der Behörde

Artikel 52
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 53
Beteiligung von Drittländern

Artikel 54
Kommunikationsausschuss

Artikel 55
Bewertung

Artikel 56
Übergangsvorschriften

Artikel 57
Inkrafttreten

Anhang In
das Register aufzunehmende Informationen über Nutzungsrechte (gemäß Artikel 20)

2 Finnanzbogen


 
 
 


Drucksache 826/07

... " einen Datensatz mit den für den Reiseantritt notwendigen Angaben zu jedem einzelnen Fluggast, die die Bearbeitung und Überprüfung der von einer Person oder in ihrem Namen getätigten Reservierungen durch die an der Buchung beteiligten Fluggesellschaften ermöglichen. Für die Zwecke dieses Rahmenbeschlusses sind unter PNR-Daten die im Anhang aufgelisteten Datenelemente zu verstehen, soweit sie von den Fluggesellschaften erhoben werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 826/07




Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Gewähltes Verfahren, Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Informationen

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 3
PNR-Zentralstelle

Artikel 4
Zuständige Behörden

Artikel 5
Pflichten der Fluggesellschaften

Artikel 6
Datenmittler

Artikel 7
Datenaustausch

Artikel 8
Datenübermittlung an Drittstaaten

Artikel 9
Speicherfrist

Artikel 10
Sanktionen

Kapitel III
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 11
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 12
Datensicherheit

Kapitel IV
Komitologie

Artikel 13
Gemeinsame Protokolle und Verschlüsselungsstandards

Artikel 14
Ausschussverfahren

Artikel 15
Verfahren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Durchführung

Artikel 17
Überprüfung

Artikel 18
Statistische Daten

Artikel 19
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
PNR-Daten gemäß Artikel 2

Angaben für alle Fluggäste

Zusätzliche Angaben für unbegleitete Minderjährige unter 18 Jahren


 
 
 


Drucksache 679/07

... (13) Zur Stärkung des Vertrauens in den Markt müssen seine Teilnehmer sicher sein, dass missbräuchliches Verhalten sanktioniert werden kann. Die zuständigen Behörden sollten in die Lage versetzt werden, Fälle von behauptetem Marktmissbrauch wirksam zu untersuchen. Daher benötigen die zuständigen Behörden Zugang zu Daten, die Aufschluss über betriebliche Entscheidungen der Versorgungsunternehmen geben. Auf den Gasmärkten werden alle diese Entscheidungen den Netzbetreibern in Form von Kapazitätsreservierungen, Kapazitätsnominierungen und erfolgten Lastflüssen mitgeteilt. Die Netzbetreiber sollten diese Informationen den zuständigen Behörden eine bestimmte Zeit lang zur Verfügung halten.



Drucksache 665/07

... 2. Datum der Reservierung/der Ausstellung des Flugscheins

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Schreiben der USA an die EU

I. Verwendungszweck der PNR:

II. Austausch von PNR:

III. Arten der erhobenen Informationen:

Arten der erhobenen EU-PNR:

IV. Zugang und Rechtsmittel:

V. Durchsetzung:

VI. Bekanntmachung:

VII. Speicherung von Daten:

VIII. Übermittlung:

IX. Gegenseitigkeit:

X. Überprüfung:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu den Schlussbestimmungen des Abkommens

Zu Abschnitt I des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt II des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt III des US-Zusicherungsschreibens

Zu den Abschnitten IV und V des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt VI des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt VII des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt VIII des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt IX des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt X des US-Zusicherungsschreibens

Antwortschreiben der EU

Anlage zur
Denkschrift

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 6. September 2007: Entwurf des Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen 2007)


 
 
 


Drucksache 420/07

... " mit einer Laufzeit von bis zu 35 Monaten einschließt. Dagegen fallen im Voraus bezahlte Hotelaufenthalte für zwei Aufenthalte innerhalb eines Jahres nicht unter den Vorschlag, da der Vertrag eine Laufzeit von weniger als einem Jahr hat. Gleiches gilt auch für Hotelreservierungen mehrere Jahre im Voraus, sofern es sich dabei nicht um "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe des Vorschlags und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Erläuterungen zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorvertragliche Information und Werbung

Artikel 4
Vertrag

Artikel 5
Widerrufsrecht

Artikel 6
Anzahlung

Artikel 7
Beendigung akzessorischer Verträge

Artikel 8
Unabdingbarkeit der Richtlinie

Artikel 9
Rechtsbehelfe bei Gericht oder Verwaltungsbehörden

Artikel 10
Verbraucherinformation und außergerichtlicher Rechtsschutz

Artikel 11
Sanktionen

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Überprüfung

Artikel 14
Aufhebung

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten

Anhang I
(Teilzeitnutzungsrechte) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2

Anhang II
(Teilzeitnutzungsrechte) Zusätzliche Anforderungen für im Bau befindliche Unterkünfte gemäß Artikel 3

Anhang III
(Langfristige Urlaubsprodukte) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2

Anhang IV
(Wiederverkauf) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2

Anhang V
(Tausch) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2

Anhang VI
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 299/06

... Danach haben die Mitgliedstaaten bei Versicherungsunternehmen, die über eine Erlaubnis nach der Richtlinie 2002/83/EG über Lebensversicherungen, der Richtlinie 73/239/EWG (Erste Richtlinie Schadenversicherung) oder der Rückversicherungsrichtlinie verfügen, davon abzusehen ein System von versicherungstechnischen Bruttorückstellungen durch die Besicherung von Vermögenswerten zur Bedeckung noch nicht verdienter Prämien und noch nicht abgewickelter Schadensfälle beizubehalten oder einzuführen. Absatz 6a Satz 2 in der bisherigen Fassung in Verbindung mit § 67 in der bisherigen Fassung sah bislang eine Bruttoreservierungspflicht für den Bereich der Lebensversicherung, der substitutiven Krankenversicherung, der privaten Pflegepflichtversicherung und der in § 65 Abs. 4 bezeichneten Versicherungen vor. Auch wenn diese Pflicht nicht mit einer gesetzlich vorgesehenen Depotstellung durch die Rückversicherer korrespondierte, waren die Erstversicherer insoweit doch verpflichtet, selbst für eine ausreichende Besicherung ihrer Forderungen gegen die Rückversicherer zu sorgen. Diese Fassung des Gesetzes steht mit dem Wortlaut der Rückversicherungsrichtlinie insofern nicht mehr in Einklang, als es sich um Rückstellungen für Beitragsüberträge und Schadenrückstellungen handelt. Demgegenüber sind die sonstigen Rückstellungen, insbesondere die Deckungsrückstellung in den entsprechenden Richtlinienbestimmungen nicht genannt. Insoweit besteht kein Anlass, die Bruttoreservierungspflicht auch für diese aufzuheben, zumal ihr in den sozialpolitisch bedeutsamen Versicherungssparten der Lebens-, substitutiven Kranken- und der privaten Pflegepflichtversicherung sowie der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr eine besondere Bedeutung zukommt.



Drucksache 811/1/05

... 6. die Reservierung des Kennzeichens bei Außerbetriebsetzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/1/05




1. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 3 Abs. 4 FZV

2. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 1 FZV

3. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 5 FZV

4. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - FZV

5. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 6 Abs. 8 FZV

6. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 8 Abs. 2 FZV

7. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 9 Abs. 1 FZV

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 4 FZV

9. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 2 FZV

10. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 3 - neu - FZV

11. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 12 Satz 1 FZV

12. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 12 Abs. 6 Satz 3 - neu - FZV

13. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 2 FZV

14. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 3 FZV

Zu Artikel 1

17. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 15 Abs. 2 FZV

18. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 3 Satz 1 FZV

19. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 5 FZV

20. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

21. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

22. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 20 FZV

23. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 22 Satz 2 FZV

24. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 FZV

25. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 Nr. 6 - neu - FZV

26. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 26 Abs. 1 Satz 1 FZV

27. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 1 Nr. 23 FZV

28. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 2 bis 4 FZV

29. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 9 Satz 2 FZV

30. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 Nr. 2 FZV

31. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 45 Abs. 5 FZV

33. b In Absatz 2 ist Satz 1 durch folgende Sätze zu ersetzen:

34. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 1 Satz 2 FZV

35. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

36. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

Zu Artikel 1

37. a Die Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:

38. b Die Nummer 3 ist wie folgt zu fassen:

39. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV

40. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 3 FZV

41. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 50 FZV und Artikel 12 Abs. 2 Satz 1 Inkrafttreten,

42. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

43. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

44. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchstabe a § 19 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 StVZO

45. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31d Abs. 4 Satz 2 StVZO

46. Zu Artikel 2 Nr. 23 § 72 Abs. 2 StVZO und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 2 Nr. 26a - neu - Anlage VIIIb StVZO

48. Zu Artikel 2 Nr. 27 Anlage XXIX zu § 20 Abs. 3a Satz 4 StVZO

Zu Artikel 8a

Zu Artikel 8a

Zu Artikel 12

51. Zu Artikel 8b - neu - § 3 Abs. 1 FreiwFortbV und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

52. Zu Artikel 9 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 9

53. a Artikel 9 Nr. 2 Buchstabe b ist wie folgt zu ändern:

1. Nach Doppelbuchstabe aa1 - neu - ist folgender Doppelbuchstabe aa2 - neu - einzufügen:

2. Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu fassen:

3. Nach Doppelbuchstabe bb wird folgender Doppelbuchstabe bb1 eingefügt:


 
 
 


Drucksache 811/05 (Beschluss)

... "6. die Reservierung des Kennzeichens bei Außerbetriebsetzung".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 3 Abs. 4 FZV

2. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 1 FZV

3. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 5 FZV

4. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - FZV

5. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 6 Abs. 8 FZV

6. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 8 Abs. 2 FZV

7. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 9 Abs. 1 FZV

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 4 FZV

9. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 2 FZV

10. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 3 - neu - FZV

11. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 12 Satz 1 FZV

12. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 12 Abs. 6 Satz 3 - neu - FZV

13. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 2 FZV

14. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 3 FZV

15. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 4 FZV

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 15 Abs. 2 FZV

17. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 3 Satz 1 FZV

18. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 5 FZV

19. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

20. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

21. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 20 FZV

22. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 22 Satz 2 FZV

23. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 FZV

24. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 Nr. 6 - neu - FZV

25. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 26 Abs. 1 Satz 1 FZV

26. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 1 Nr. 23 FZV

27. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 2 bis 4 FZV

28. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 9 Satz 2 FZV

29. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Absatz 3 Nr. 2 FZV

30. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 45 Abs. 5 FZV

31. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 1 und 2 FZV

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 1 Satz 2 FZV

33. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

34. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

35. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 1 FZV

36. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV

37. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 3 FZV

38. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 50 FZV und Artikel 12 Abs. 2 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

39. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

40. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

41. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchstabe a § 19 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 StVZO

42. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31d Abs. 4 Satz 2 StVZO

43. Zu Artikel 2 Nr. 23 § 72 Abs. 2 StVZO und

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

44. Zu Artikel 2 Nr. 26a - neu - Anlage VIIIb StVZO

45. Zu Artikel 2 Nr. 27 Anlage XXIX zu § 20 Abs. 3a Satz 4 StVZO

46. Zu Artikel 8a - neu - §§ 4, 21 FeV und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

47. Zu Artikel 8b - neu - § 3 Abs. 1 FreiwFortbV und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

48. Zu Artikel 9 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

49. Zu Artikel 9 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und Artikel 12 Abs. 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


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