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"Rhein"
Drucksache 653/2/17
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates - COM(2017) 489 final; Ratsdok. 12181/17
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 625/17
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 12. September 2017
Drucksache 611/17
Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
... Der vom Bundesrat in seiner 942. Sitzung am 26. Februar 2016 (BR-Drucksache 38/16(B)) benannte Bundesratsbeauftragter für die Arbeitsgruppe "Modernisierung der Hochschulbildung" Nordrhein-Westfalen Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (RD Dr. Patrick Neuhaus) kann seine Funktion in dem oben genannten Gremium nicht mehr wahrnehmen.
Drucksache 107/17
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk
... Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Thüringen
Drucksache 250/17
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der Blutversorgung
... Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Drucksache 524/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16 /EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle - COM(2017) 335 final; Ratsdok. 10582/17
... 11. Der Bundesrat benennt für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung einen Vertreter des LandesNordrhein-Westfalen, Ministerium der Finanzen (RD Marcus Spahn und vertretungsweise ORR Tim Hannig).
Drucksache 427/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Vertreters oder einer Vertreterin für den Beirat für die Zusammenarbeit gemäß Artikel 45 der Europol-Verordnung (EU) Nr. 2016/794
... Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, gemäß § 5 EuropolG als Vertreter der Länder für den "Beirat für die Zusammenarbeit" gemäß Artikel 45 der Europol-Verordnung (EU) Nr. 2016/794 Herrn Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Rheinland-Pfalz sowie als seine Stellvertreterin Frau Antonia Buchmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Stabsstelle Europa, Rheinland-Pfalz zu ernennen.
Drucksache 603/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bestellung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Der Bundesrat hat in seiner 960. Sitzung am 22. September 2017 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau Herrn Minister Lutz Lienenkämper (Nordrhein-Westfalen) anstelle von Herrn Minister a. D. Dr. Norbert Walter-Borjans (Nordrhein-Westfalen) für dessen restliche Amtszeit bis zum 31. Dezember 2019 als Mitglied des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bestellen.
Drucksache 81/1/17
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 622/17
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Einführung eines Freibetrags für selbst genutztes Wohneigentum im Grunderwerbsteuerrecht"
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 585/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetz es (Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung - UStSchlFestV )
... Nordrhein-Westfalen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Drucksache 572/17
Antrag des Präsidenten
Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
... Staatsminister Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz)
Drucksache 274/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksam bekämpfen"
... Darüber hinaus hat das BMBF am 3. November 2016 die Bundesländer auf KMK- und WMKEbene zu einem vertieften Gespräch über die Kooperationsmöglichkeiten eingeladen. Teilgenommen haben Bremen, Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Dabei wurde vereinbart, dass die Bundesländer die von der Zentralstelle der Bundesregierung zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (GOVET) eingerichtete Datenbank zu internationalen Aktivitäten konsequent nutzen und das BMBF den Ländern ermöglicht, vor Tagungen der internationalen Arbeitsgruppen ihre Anliegen in die Gespräche einzubringen.
Drucksache 71/1/17
... Die A 45 ist eine wichtige Nord-Süd-Verbindung zur Entlastung der Rheinschiene und eine wichtige Verbindung des östlichen Ruhrgebiets zum Rhein-Main-Gebiet. Hier ist wegen vieler abgängiger Bauwerke die Funktion bzw. der Bestand der Verbindung gefährdet, so dass die Verfahren zum Ersatz der Bauwerke und zum Ausbau möglichst schnell und effizient betrieben werden sollten. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 und im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Vordringlichen Bedarf und teilweise (vom AK Hagen bis zur AS Lüdenscheid-Nord und von der AS Haiger-Burbach bis zur AS Wilnsdorf) im Vordringlichen Bedarf - Engpassbeseitigung eingestuft. Der Ausbau hat eine besondere Funktion zur Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengpässe und zur Sicherung der Funktion unseres Verkehrsnetzes.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage zu § 17e Absatz 1 Tabelle Nummer 21, 24, 25, 46
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage zu § 17e Absatz 1 Tabelle Nummer 28 Buchstabe a - neu -, 31 Buchstabe a - neu -, 40 Buchstabe a - neu -
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage zu § 17e Absatz 1 Tabelle Nummer 37
Drucksache 712/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Koordinierungsgruppe "Medizinprodukte" der Kommission
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die Koordinierungsgruppe "Medizinprodukte" der Kommission einen Vertreter des LandesNordrhein-Westfalen,
Drucksache 626/17
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 12. September 2017
Drucksache 594/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Drucksache 769/17
Vorlage an den Bundesrat
Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Wegen der Beendigung seines Studiums in Trier ist Herr Florian Krause, Studierender in Rheinland-Pfalz, Mitglied in der zweiten Berufungsperiode seit Oktober 2015, durch Abberufung aus dem Beirat ausgeschieden (§ 5 Abs. 1 S. 3
Drucksache 614/17
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 29. August 2017
Drucksache 188/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppe "Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit" (FREMP))
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Ratsarbeitsgruppe "Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit" (FREMP) zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten einen Vertreter des LandesNordrhein-Westfalen, Justizministerium (OStA Martin Diesterheft).
Drucksache 72/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
... Die Vulnerabilität/Verletzbarkeit weltweit vernetzter Verkehrswege und wichtiger Infrastrukturen durch Wettererscheinungen, wie Orkane (zum Beispiel Orkan Kyrill, Januar 2007), Starkniederschlagsereignisse (zum Beispiel Hochwasser an Elbe und Donau, August 2002 und Mai/Juni 2013 und die Sturzfluten im Mai/Juni 2016), Luftverfrachtungen (zum Beispiel Vulkanausbruch Eyjafjallajökull auf Island, April 2010) und hohe Schneefälle, Nassschneefälle und Sturm (zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen im November 2005, die zu Vereisung und Bruch von Stromleitungen mit tagelangem Stromausfall führten) können eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen und bergen ein hohes Schadenspotential.
Drucksache 533/1/17
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 232/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz) - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz) - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
Drucksache 181/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
... Die Länder hatten bereits in der Vergangenheit mehrfach Initiativen zur gesetzlichen Einführung dieser sogenannten Bestätigungslösung ergriffen (vgl. beispielsweise Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg vom 14. Mai 2008, BR-Drucksache 326/08, oder Gesetzentwurf der Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz vom 16. September 2010, BR-Drucksachen 557/10 und 271/11(B)). Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt der Bundesrat diesen Ansatz weiter.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 181/17
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
... Das Problem der meist unerbetenen und belästigenden Telefonwerbung sowie darauf basierender, unerwünschter Folgeverträge besteht seit vielen Jahren fort. Um diesem Problem zu begegnen, haben die Bundesländer immer wieder Initiativen zur gesetzlichen Einführung der sogenannten Bestätigungslösung ergriffen (vgl. beispielsweise Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg vom 14. Mai 2008, BR-Drs. 326/08 oder Gesetzentwurf der Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz vom 16. September 2010, BR-Drs. 557/10 bzw. 271/11(B)). Den Regelungskern dieses Ansatzes bildete stets das Erfordernis einer nicht nur mündlichen Bestätigung der auf den Abschluss eines telefonisch angebahnten Fernabsatzvertrags gerichteten Willenserklärung eines Verbrauchers.
Drucksache 427/17
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Vertreters oder einer Vertreterin für den Beirat für die Zusammenarbeit gemäß Artikel 45 der Europol-Verordnung (EU) Nr. 2016/794
... Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat in ihrer 93. Sitzung am 29./30. März 2017 in Göttingen beschlossen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus Rheinland-Pfalz, Herr Prof. Dr. Kugelmann, der Vertreter der Landesbeauftragten sein soll. Seine Vertreterin soll Frau Antonia Buchmann werden.
Drucksache 180/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Lebensmittelverluste in Deutschland verringern - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
Entschließung des Bundesrates - Lebensmittelverluste in Deutschland verringern - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
Drucksache 524/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16 /EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle - COM(2017) 335 final; Ratsdok. 10582/17
... 17. Der Bundesrat benennt für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung einen Vertreter des LandesNordrhein-Westfalen, Ministerium der Finanzen (RD Marcus Spahn und vertretungsweise ORR Tim Hannig).
Drucksache 61/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Aufbauend auf dem Antrag Nordrhein-Westfalens im Rechtsausschuss zu prüfen, ob im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens die Strafvorschriften um ein generelles Verbot des öffentlichen Feilbietens von Schusswaffen zum illegalen Erwerb ergänzt werden können, unterbreitet der Freistaat Bayern einen konkreten Formulierungsvorschlag, um dem öffentlichen Feilbieten von Schusswaffen Einhalt zu gebieten.
Drucksache 268/2/17
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 234/17
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 6)
... Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 122/17
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zum Beitritt der Bundesregierung zu einem Fonds zur Unterstützung von Familienplanungsangeboten in Ländern des globalen Südens
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 774/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetz es im Jahr 2018
... es wird für das Jahr 2018 in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Freie Hansestadt Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein um 4,3 Prozentpunkte erhöht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Drucksache 547/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl von Vorsitzenden der Ausschüsse
... Finanzausschuss Minister Lutz Lienenkämper (Nordrhein-Westfalen)
Drucksache 181/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung - Antrag der Länder Baden-Württemberg und Hessen, Saarland -
... Die Länder hatten bereits in der Vergangenheit mehrfach Initiativen zur gesetzlichen Einführung dieser sogenannten Bestätigungslösung ergriffen (vgl. beispielsweise Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg vom 14. Mai 2008, BR-Drucksache 326/08, oder Gesetzentwurf der Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz vom 16. September 2010, BR-Druck-sachen 557/10 und 271/11(B)). Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt der Bundesrat diesen Ansatz weiter.
'Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 259/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen
... Das Gesetz über Bergmannssiedlungen ist gesetzliche Grundlage des Bergmannssiedlungsvermögens, das nach dem Ersten Weltkrieg durch eine Kohleabgabe zur Errichtung von Bergarbeiterwohnungen entstanden ist. Das Bergmannssiedlungsvermögen war in verschiedenen Treuhandstellen gebunden, von denen als letzte die Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Braunkohlenrevier GmbH in Köln (WBG) verblieben ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Artikel 1 Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 712/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Koordinierungsgruppe "Medizinprodukte" der Kommission
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die Koordinierungsgruppe "Medizinprodukte" der Kommission einen Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG)
Drucksache 685/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Nordrhein-Westfalen
Drucksache 614/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Der Bundesrat hat in seiner 960. Sitzung am 22. September 2017 beschlossen, gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG Herrn Staatssekretär Dr. Hendrik Schulte (Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) als stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 685/17
Vorlage an den Bundesrat
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Nordrhein-Westfalen
Drucksache 649/2/17
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 108/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Mieterstrommodellen - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Mieterstrommodellen - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
Drucksache 597/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (5. CDNI -Verordnung - 5. CDNI-V)
... , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und
Drucksache 540/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020)
... 8. Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen eine Vertreterin des LandesNordrhein-Westfalen, Ministerium für Kultur und Wissenschaft (TB'e Dr. Beate Müller),
Drucksache 773/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2015
... für Nordrhein-Westfalen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2015
§ 2 Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2015
§ 3 Abschlusszahlungen für 2015
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 233/17
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes -Immissionsschutzgesetz - BImSchG )
... Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 120/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... Nordrhein-Westfalen (Deutschland) hat zur Compliance-Sicherung ein risikobasiertes Verfahren für die Planung von Inspektionen und anderen Tätigkeiten entwickelt, das dank der Tätigkeit von IMPEL, des Gemeinschaftsnetzes für die Anwendung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Umweltrechts, von mehreren Mitgliedstaaten übernommen wurde.
Drucksache 188/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppe "Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit" (FREMP))
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Ratsarbeitsgruppe "Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit" (FREMP) zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten einen Vertreter des LandesNordrhein-Westfalen, Justizministerium (OStA Martin Diesterheft).
Drucksache 626/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... Der Bundesrat hat in seiner 960. Sitzung am 22. September 2017 beschlossen, gemäß § 5 BEGTPG Herrn Staatssekretär Christoph Dammermann (Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen) als Mitglied und Herrn Staatssekretär Nathanael Liminski (Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen) als stellvertretendes Mitglied für den Beirat der
Drucksache 180/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Lebensmittelverluste in Deutschland verringern
... Auf Ebene der Länder gibt es bereits zahlreiche Initiativen und Projekte, um die Verringerung von Lebensmittelverlusten durch akteursübergreifenden Austausch und wissenschaftliche Erkenntnisse zu befördern: 2010 wurde der erste Runde Tisch zum Thema Lebensmittelverluste in Nordrhein-Westfalen gegründet, 2015 bzw. 2016 wurden diese auch in Hamburg und Bayern bzw. Niedersachsen initiiert und sorgen für kontinuierlichen Austausch mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Drucksache 625/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 960. Sitzung am 22. September 2017 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung anstelle von Herrn Staatssekretär a.D. Bernd Neuendorf Frau Staatssekretärin Annette Storsberg (Nordrhein-Westfalen) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 436/3/17
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62 /EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge - COM(2017) 275 final; Ratsdok. 9672/17
... Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 603/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Bestellung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau Herrn Minister Lutz Lienenkämper (Nordrhein-Westfalen) anstelle von Herrn Minister a. D. Dr. Norbert Walter-Borjans (Nordrhein-Westfalen) für dessen restliche Amtszeit bis zum 31. Dezember 2019 als Mitglied des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bestellen.
Drucksache 411/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung - BinSchArbZV )
... Da bereits jetzt in der Rheinschifffahrt Aufzeichnungspflichten bestehen, dürfte der zusätzliche Erfüllungsaufwand für die Aufzeichnungspflichten für die Wirtschaft eine geringe zusätzliche Belastung darstellen. Hierfür wird mit einem Erfüllungsaufwand von rund 860 000 Euro pro Jahr gerechnet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Anwendung des Arbeitszeitgesetzes
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Arbeitszeit
§ 5 Ruhepausen
§ 6 Ruhezeiten
§ 7 Arbeits- und Ruhetage
§ 8 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
§ 9 Notfälle
§ 10 Aufzeichnungspflichten
§ 11 Arbeitsmedizinische Untersuchungen
§ 12 Arbeitsrhythmus, Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 13 Abweichende Regelungen
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
§ 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4151, BMAS: Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung
5 Wirtschaft
II.2 Umsetzung von EU-Recht
III. Votum
Drucksache 226/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetz es - Aufhebung des Mindestalters für die Beobachtung von Minderjährigen
... Zunehmend schließen sich auch Minderjährige, die jünger als 14 Jahre sind, dem islamistischen Terrorismus an. So wurde der Fall eines Zwölfjährigen bekannt, der - wohl veranlasst von einem Mitglied der Terrormiliz des sogenannten Islamischen Staates (IS) - versucht haben soll, zwei Sprengstoffanschläge auf einen Weihnachtsmarkt im rheinland\-pfälzischen Ludwigshafen zu verüben. Nur weil die Sprengvorrichtung versagte, kam es nicht zur Detonation. Da Minderjährige vor Voll-endung des 14. Lebensjahres nicht strafmündig sind (§ 19
Drucksache 402/17
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2017 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2017 - BBFestV 2017)
... Buches Sozialgesetzbuch, der für das Jahr 2018 festgelegt und für das Jahr 2017 rückwirkend zum 1. Januar 2017 angepasst wird, beträgt4,5 Prozentpunkte für Baden-Württemberg,3,7 Prozentpunkte für den Freistaat Bayern,3,1 Prozentpunkte für Berlin,3,3 Prozentpunkte für Brandenburg,5,9 Prozentpunkte für die Hansestadt Bremen,8,1 Prozentpunkte für die Freie und Hansestadt Hamburg,3,8 Prozentpunkte für Hessen,4,7 Prozentpunkte für Mecklenburg-Vorpommern,5,2 Prozentpunkte für Niedersachsen,4,4 Prozentpunkte für Nordrhein-Westfalen,3,3 Prozentpunkte für Rheinland-Pfalz,4,6 Prozentpunkte für das Saarland,4,3 Prozentpunkte für den Freistaat Sachsen,3,4 Prozentpunkte für Sachsen-Anhalt,4,1 Prozentpunkte für Schleswig-Holstein und4,9 Prozentpunkte für den Freistaat Thüringen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Festlegung und Anpassung der Werte nach § 46 Absatz 8 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 2 Festlegung und Anpassung der Werte nach § 46 Absatz 9 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 3 Festlegung und Anpassung der landesspezifischen Beteiligungsquoten nach § 46
§ 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 250/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der Blutversorgung - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der Blutversorgung - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
Drucksache 570/17
Beschluss des Bundesrates
Wahl des Präsidiums
... Präsident des Bundesrates Regierender Bürgermeister des Landes Berlin Michael M ü l l e r, Erste Vizepräsidentin Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Malu Dreyer, Zweiter Vizepräsident Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Daniel G ü n t h e r
Drucksache 602/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
... Die Regelung des vorgeschlagenen § 486 Absatz 3 FamFG erfolgt, um den aus § 63 BeurkG resultierenden landesrechtlichen Besonderheiten in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz Rechnung zu tragen. Diese Länder haben von der Befugnisnorm des § 63 BeurkG Gebrauch gemacht und damit "anderen Personen oder Stellen" die Zuständigkeit zur öffentlichen Beglaubigung übertragen. Dabei handelt es sich in Baden-Württemberg um die Ratschreiber, in Hessen um die Vorsteher der hessischen Ortsgerichte und in Rheinland-Pfalz um die rheinlandpfälzischen Ortsbürgermeister, Gemeinde- und Stadtverwaltungen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b § 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 § 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 59 und § 59a BeurkG
8. Zu Artikel 5a - neu - § 378 Absatz 3 -neu-, § 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - § 15 Absatz 3 -neu-, § 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten
'Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 5b Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 5c Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen
I. Zielsetzung
1 Filter- und Entlastungsfunktion
2 Medienbruchstelle und Lieferung von strukturierten XML-Daten
II. Wesentlicher Inhalt
III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen
B. Die Regelungsvorschläge im Einzelnen
I. Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
II. Artikel 5b - neu - Änderung der Grundbuchordnung
III. Artikel 5c - neu - Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
1. Nummer 1 Vorbemerkung 2.2 KV
a Buchstabe a Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 KV
b Buchstabe b Vorbemerkung 2.2 Absatz 2 KV
2. Nummer 2 Nummer 22122 KV
IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten
Drucksache 452/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
... Staatsminister Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz)
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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