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0645/1/10
0661/1/10
0107/2/10
0647/2/10
0842/09B
0659/09B
0712/09
0278/3/09
0868/09
0646/09
0280/1/09
0194/09
0831/2/09
0842/09
0120/09
0521/3/09
0895/09
0829/3/09
0621/09
0786/09
0819/1/09
0831/1/09
0877/09
0280/09B
0829/2/09
0152/09
0031/2/09
0521/4/09
0375/09
0067/1/09
0867/1/09
0833/09
0500/2/09
0278/2/09
0878/09
0876/09
0278/09A
0622/09B
0540/2/09
0667/09
0748/09
0205/09
0684/09
0842/1/09
0723/09B
0829/1/09
0004/3/09
0003/09B
0723/09
0166/09
0003/1/09
0773/09
0743/09
0067/09B
0831/09
0280/09A
0748/09B
0622/1/09
0391/09B
0880/1/09
0753/09
0059/2/09
0819/09B
0896/09
0659/09
0151/09
0786/1/09
0865/2/09
0834/09
0806/09
0829/09
0084/09
0748/1/09
0797/2/09
0665/1/08
0405/08B
0752/08
0238/08
0663/08
0766/5/08
0755/08
0245/08
0445/08
0436/1/08
0924/4/08
0924/2/08
0759/2/08
0004/2/08
0445/08B
0753/3/08
0606/08
0576/1/08
0665/08
0606/1/08
0314/1/08
0716/08
0418/3/08
0692/3/08
0531/08
0225/1/08
0442/1/08
0753/2/08
0314/08
0009/3/08
0411/08B
0895/1/08
0923/6/08
0102/2/08
0704/08
0254/08B
0576/08B
0992/08
0057/08
0349/2/08
0349/08
0665/2/08
0302/08
0606/08B
0405/08
0576/08
0663/08B
0254/08
0860/1/08
0411/1/08
0181/08
0224/08
0696/08
0254/1/08
0445/1/08
0131/08
0543/07
0831/07
0357/07
0937/07
0632/07
0718/07
0388/4/07
0530/07
0622/07B
0752/07
0634/1/07
0319/07
0129/2/07
0855/07
0676/07
0713/07
0872/07
0105/1/07
0623/07
0718/2/07
0479/07
0075/1/07
0200/07
0542/07
0012/07
0508/07
0718/07B
0508/07B
0867/07
0368/07B
0368/07
0368/1/07
0649/07B
0528/07
0129/07
0634/07B
0744/07
0071/2/07
0462/07B
0150/07B
0273/07
0150/07
0634/07
0063/07
0661/07
0105/07B
0858/07
0282/2/07
0508/1/07
0117/3/07
0622/07
0769/1/07
0120/5/07
0342/07
0622/1/07
0720/07A
0905/07
0718/1/07
0462/07
0769/07B
0649/1/07
0107/1/07
0568/07
0632/07B
0867/07B
0623/1/07
0256/06
0718/2/06
0755/5/06
0755/10/06
0815/2/06
0421/06
0400/06
0345/06
0217/06B
0738/1/06
0054/06
0898/1/06
0683/06
0828/06
0401/06B
0086/1/06
0888/06
0744/06B
0345/06B
0884/06
0217/06
0738/06B
0332/06
0179/06
0190/1/06
0815/06B
0156/06
0519/06
0718/3/06
0142/06
0941/06
0081/06
0460/1/06
0697/06
0670/06
0400/06B
0401/06
0755/2/06
0718/1/06
0040/2/06
0190/06B
0213/06
0790/06
0755/4/06
0744/1/06
0431/06
0359/2/06
0755/6/06
0604/1/06
0086/06B
0431/06B
0683/06B
0755/3/06
0141/06
0004/2/06
0844/1/06
0670/1/06
0553/06
0887/06
0841/05
0664/1/05
0361/1/05
0064/05
0253/05
0702/05B
0749/05B
0325/05
0751/05B
0760/1/05
0751/1/05
0170/2/05
0334/05
0780/05
0311/1/05
0327/05
0361/2/05
0065/05
0619/2/05
0591/2/05
0616/05
0222/05B
0477/05
0339/1/05
0702/05
0349/05
0749/1/05
0664/05B
0435/05
0901/05
0789/05
0473/1/05
0298/2/05
0139/05
0789/1/05
0444/2/05
0041/2/05
0296/05
0284/2/05
0286/2/05
0675/05
0789/05B
0638/05
0029/05B
0812/1/05
0029/1/05
0611/05
0311/05B
0390/05
0760/05B
0855/2/05
0435/1/05
0473/05B
0760/05
0920/05
0648/2/05
0775/04
0983/2/04
0700/04
0698/04
0707/5/04
0799/04
0998/04
0699/04
0919/3/04
0720/04
0890/1/04
0983/3/04
0889/2/04
0586/04
0991/04
0919/2/04
0729/3/04
0983/04B
0568/2/04B
0728/2/04
0890/04B
0721/04
0259/04
0707/4/04
0759/2/04
0441/04
0606/2/04
0061/3/03
0061/03B
0061/4/03
0762/03
0061/5/03
0061/1/03
Drucksache 337/18

... - in Rheinland-Pfalz 5 969 775 Euro,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 337/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2016

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Anlage Verteilung
der Entschädigungsaufwendungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 59. Verordnung zu § 172 Bundesentschädigungsgesetz (BEG)


 
 
 


Drucksache 439/18

Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/18




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 84/18 (Beschluss)

... ÄndG) - Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz -



Drucksache 595/18

... Antrag des Landes Rheinland-Pfalz



Drucksache 446/18

... Antrag des Landes Rheinland-Pfalz



Drucksache 344/18

... 3,5 Prozentpunkte für Rheinland-Pfalz,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festlegung und Anpassung der Werte nach § 46 Absatz 8 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 2
Festlegung und Anpassung der Werte nach § 46 Absatz 9 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 3
Festlegung und Anpassung der landesspezifischen Beteiligungsquoten nach § 46 Absatz 5 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 85/18 (Beschluss)

... ) - Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen und Rheinland-Pfalz -



Drucksache 26/18

... Antrag der Länder Thüringen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/18




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur aufgabengerechten Mittelausstattung der Jobcenter zur Umsetzung des SGB II


 
 
 


Drucksache 99/17

... Antrag des Landes Rheinland-Pfalz



Drucksache 685/1/17

... Rheinland-Pfalz



Drucksache 362/17

... Antrag des Landes Rheinland-Pfalz



Drucksache 572/17 (Beschluss)

... Staatsminister Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz)



Drucksache 571/17

... Der Bundesrat hat in der 960. Sitzung am 22. September 2017 gemäß § 45c seiner Geschäftsordnung Herrn Bürgermeister Dr. Klaus L e d e r e r (Berlin) zum Vorsitzenden, Herrn Staatsminister Roger L e w e n t z (Rheinland-Pfalz) zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden, und Frau Ministerin Dr. Sabine S ü t t e r l i n - W a a c k (Schleswig-Holstein) zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für das Geschäftsjahr 2017/2018 gewählt.



Drucksache 621/17

... Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen



Drucksache 709/17

... Auf Verlangen des Landes Rheinland-Pfalz vom 14. November 2017 erscheint die Mitteilung gemäß § 45a GO BR als Drucksache des Bundesrates.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/17




Mitteilung

1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union

2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN

3. HANDLUNGSANSÄTZE

3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs

3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens

3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung

3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung

3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland

3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen

3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit

3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens

3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 427/1/17

... Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, gemäß § 5 EuropolG als Vertreter der Länder für den Beirat für die Zusammenarbeit gemäß Artikel 45 der Europol-Verordnung (EU) Nr. 2016/794 Herrn Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Rheinland-Pfalz sowie als seine Stellvertreterin Frau Antonia Buchmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Stabsstelle Europa, Rheinland-Pfalz zu ernennen.



Drucksache 95/1/17

... Antrag der Länder Saarland, Rheinland-Pfalz



Drucksache 250/17

... Antrag des Landes Rheinland-Pfalz



Drucksache 427/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, gemäß § 5 EuropolG als Vertreter der Länder für den "Beirat für die Zusammenarbeit" gemäß Artikel 45 der Europol-Verordnung (EU) Nr. 2016/794 Herrn Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Rheinland-Pfalz sowie als seine Stellvertreterin Frau Antonia Buchmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Stabsstelle Europa, Rheinland-Pfalz zu ernennen.



Drucksache 585/17

... Rheinland-Pfalz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 585/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 572/17

... Staatsminister Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz)



Drucksache 769/17

... Wegen der Beendigung seines Studiums in Trier ist Herr Florian Krause, Studierender in Rheinland-Pfalz, Mitglied in der zweiten Berufungsperiode seit Oktober 2015, durch Abberufung aus dem Beirat ausgeschieden (§ 5 Abs. 1 S. 3



Drucksache 181/17 (Beschluss)

... Die Länder hatten bereits in der Vergangenheit mehrfach Initiativen zur gesetzlichen Einführung dieser sogenannten Bestätigungslösung ergriffen (vgl. beispielsweise Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg vom 14. Mai 2008, BR-Drucksache 326/08, oder Gesetzentwurf der Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz vom 16. September 2010, BR-Drucksachen 557/10 und 271/11(B)). Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt der Bundesrat diesen Ansatz weiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 181/17

... Das Problem der meist unerbetenen und belästigenden Telefonwerbung sowie darauf basierender, unerwünschter Folgeverträge besteht seit vielen Jahren fort. Um diesem Problem zu begegnen, haben die Bundesländer immer wieder Initiativen zur gesetzlichen Einführung der sogenannten Bestätigungslösung ergriffen (vgl. beispielsweise Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg vom 14. Mai 2008, BR-Drs. 326/08 oder Gesetzentwurf der Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz vom 16. September 2010, BR-Drs. 557/10 bzw. 271/11(B)). Den Regelungskern dieses Ansatzes bildete stets das Erfordernis einer nicht nur mündlichen Bestätigung der auf den Abschluss eines telefonisch angebahnten Fernabsatzvertrags gerichteten Willenserklärung eines Verbrauchers.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/17




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312c1
Vertragsschluss bei telefonischen Fernabsatzverträgen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 427/17

... Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat in ihrer 93. Sitzung am 29./30. März 2017 in Göttingen beschlossen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus Rheinland-Pfalz, Herr Prof. Dr. Kugelmann, der Vertreter der Landesbeauftragten sein soll. Seine Vertreterin soll Frau Antonia Buchmann werden.



Drucksache 774/17

... es wird für das Jahr 2018 in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Freie Hansestadt Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein um 4,3 Prozentpunkte erhöht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 181/1/17

... Die Länder hatten bereits in der Vergangenheit mehrfach Initiativen zur gesetzlichen Einführung dieser sogenannten Bestätigungslösung ergriffen (vgl. beispielsweise Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg vom 14. Mai 2008, BR-Drucksache 326/08, oder Gesetzentwurf der Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz vom 16. September 2010, BR-Druck-sachen 557/10 und 271/11(B)). Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt der Bundesrat diesen Ansatz weiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/1/17




'Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 685/17 (Beschluss)

... Rheinland-Pfalz



Drucksache 685/17

... Rheinland-Pfalz



Drucksache 773/17

... für Rheinland-Pfalz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 773/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1
Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2015

§ 2
Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2015

§ 3
Abschlusszahlungen für 2015

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 226/17

... Zunehmend schließen sich auch Minderjährige, die jünger als 14 Jahre sind, dem islamistischen Terrorismus an. So wurde der Fall eines Zwölfjährigen bekannt, der - wohl veranlasst von einem Mitglied der Terrormiliz des sogenannten Islamischen Staates (IS) - versucht haben soll, zwei Sprengstoffanschläge auf einen Weihnachtsmarkt im rheinland\-pfälzischen Ludwigshafen zu verüben. Nur weil die Sprengvorrichtung versagte, kam es nicht zur Detonation. Da Minderjährige vor Voll-endung des 14. Lebensjahres nicht strafmündig sind (§ 19



Drucksache 402/17

... Buches Sozialgesetzbuch, der für das Jahr 2018 festgelegt und für das Jahr 2017 rückwirkend zum 1. Januar 2017 angepasst wird, beträgt4,5 Prozentpunkte für Baden-Württemberg,3,7 Prozentpunkte für den Freistaat Bayern,3,1 Prozentpunkte für Berlin,3,3 Prozentpunkte für Brandenburg,5,9 Prozentpunkte für die Hansestadt Bremen,8,1 Prozentpunkte für die Freie und Hansestadt Hamburg,3,8 Prozentpunkte für Hessen,4,7 Prozentpunkte für Mecklenburg-Vorpommern,5,2 Prozentpunkte für Niedersachsen,4,4 Prozentpunkte für Nordrhein-Westfalen,3,3 Prozentpunkte für Rheinland-Pfalz,4,6 Prozentpunkte für das Saarland,4,3 Prozentpunkte für den Freistaat Sachsen,3,4 Prozentpunkte für Sachsen-Anhalt,4,1 Prozentpunkte für Schleswig-Holstein und4,9 Prozentpunkte für den Freistaat Thüringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festlegung und Anpassung der Werte nach § 46 Absatz 8 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 2
Festlegung und Anpassung der Werte nach § 46 Absatz 9 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 3
Festlegung und Anpassung der landesspezifischen Beteiligungsquoten nach § 46

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 250/1/17

Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der Blutversorgung - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -



Drucksache 570/17

... Präsident des Bundesrates Regierender Bürgermeister des Landes Berlin Michael M ü l l e r, Erste Vizepräsidentin Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Malu Dreyer, Zweiter Vizepräsident Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Daniel G ü n t h e r



Drucksache 602/1/16

... Die Regelung des vorgeschlagenen § 486 Absatz 3 FamFG erfolgt, um den aus § 63 BeurkG resultierenden landesrechtlichen Besonderheiten in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz Rechnung zu tragen. Diese Länder haben von der Befugnisnorm des § 63 BeurkG Gebrauch gemacht und damit "anderen Personen oder Stellen" die Zuständigkeit zur öffentlichen Beglaubigung übertragen. Dabei handelt es sich in Baden-Württemberg um die Ratschreiber, in Hessen um die Vorsteher der hessischen Ortsgerichte und in Rheinland-Pfalz um die rheinlandpfälzischen Ortsbürgermeister, Gemeinde- und Stadtverwaltungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b § 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 § 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 59 und § 59a BeurkG

8. Zu Artikel 5a - neu - § 378 Absatz 3 -neu-, § 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - § 15 Absatz 3 -neu-, § 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten

'Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5b
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 5c
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

I. Zielsetzung

1 Filter- und Entlastungsfunktion

2 Medienbruchstelle und Lieferung von strukturierten XML-Daten

II. Wesentlicher Inhalt

III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

B. Die Regelungsvorschläge im Einzelnen

I. Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

II. Artikel 5b - neu - Änderung der Grundbuchordnung

III. Artikel 5c - neu - Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

1. Nummer 1 Vorbemerkung 2.2 KV

a Buchstabe a Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 KV

b Buchstabe b Vorbemerkung 2.2 Absatz 2 KV

2. Nummer 2 Nummer 22122 KV

IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 452/16 (Beschluss)

... Staatsminister Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz)



Drucksache 825/16

... Mit Ablauf der vierjährigen Berufungsperiode endet die Mitgliedschaft von Herrn Ministerialrat Dr. Klaus Riedel, Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Sachsen, im März 2017. Herr Ministerialrat Jörg Nittscher, Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Niedersachsen, ist weiterhin als Vertreter der zuständigen Landesbehörden Mitglied des Beirats. Als Studierendenvertreter sind Herr Florian Krause, Studierender aus Rheinland-Pfalz, und Frau Katharina Kollenda, Studierende aus Bayern, weiterhin Mitglieder des Beirats.



Drucksache 101/16

... Davon abgesehen berichten zahlreiche Länder, die von der Aufhebung der Richtervorbehalte bereits Gebrauch gemacht haben (Bayern [eingeschränkt], Bremen, Hamburg, Hessen [eingeschränkt], Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz [eingeschränkt], Sachsen, vgl. im Einzelnen dazu: Rellermeyer, Rechtspflegerblatt 2015, S. 26), über positive Erfahrungen. Im Fall einer landesrechtlich vollumfänglich vollzogenen Aufhebung der Richtervorbehalte wird die Sachbearbeitung im Nachlassbereich einheitlich in der Hand des Rechtspflegers liegen. Hierdurch werden Sachkompetenzen gebündelt und die Aufgaben des Rechtspflegers (und seine Stellung) insgesamt aufgewertet.

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Drucksache 101/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 18/1/16

... Nicht nur die dem Publikumsverkehr dienenden Teile der Gebäude, sondern auch die Bereiche der Arbeitsplätze sollten in die Verpflichtung zur Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen und Investitionen einbezogen werden. Diese Regelungen gibt es bereits im Baurecht einzelner Länder (Berlin, Rheinland-Pfalz) und sollten auch bundesweit Standard werden. Wo immer möglich und sinnvoll sind auch Gebäudeteile mit Arbeitsplätzen barrierefrei zu gestalten, um die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

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Drucksache 18/1/16




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Ziffer 2


 
 
 


Drucksache 331/16

... Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz hat mit Schreiben vom 9. September 2015 beantragt, die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1489), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juni 2012 (BGBl. I S. 1388) geändert worden ist, bis zum Ablauf des 30. September 2026 zu verlängern.

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Drucksache 331/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 268/16

... es im Jahr 2015 rückwirkend zum 1. Januar 2016 für das Jahr 2016 sowie für das Jahr 2017 auf bundesdurchschnittlich 4,1 Prozentpunkte festgelegt. Von diesem Wert werden auf Grund der in den Ländern unterschiedlichen Ausgaben für diese Leistungen im Jahr 2015 rückwirkend zum 1. Januar 2016 für das Jahr 2016 sowie für das Jahr 2017 die folgenden länderspezifischen Werte abgeleitet:4,5 Prozentpunkte für Baden-Württemberg,3,6 Prozentpunkte für den Freistaat Bayern,2,9 Prozentpunkte für Berlin,3,0 Prozentpunkte für Brandenburg,6,2 Prozentpunkte für die Freie Hansestadt Bremen,7,7 Prozentpunkte für die Freie und Hansestadt Hamburg,3,7 Prozentpunkte für Hessen,4,2 Prozentpunkte für Mecklenburg-Vorpommern,5,0 Prozentpunkte für Niedersachsen,4,1 Prozentpunkte für Nordrhein-Westfalen,3,3 Prozentpunkte für Rheinland-Pfalz,4,5 Prozentpunkte für das Saarland,3,9 Prozentpunkte für den Freistaat Sachsen,3,3 Prozentpunkte für Sachsen-Anhalt,4,0 Prozentpunkte für Schleswig-Holstein,4,6 Prozentpunkte für den Freistaat Thüringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festlegung des Wertes nach § 46 Absatz 6 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bis zum Jahr 2017

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 72/16

... Durch Beschluss der VMK vom 04./05.10.2012 ist das BMVI gebeten worden, die rechtlichen Grundlagen für den Nachweis nach 2 in Deutschland zu schaffen. Dafür müssen die gemäß Möglichkeit 2 nach "einem Gemeinschaftsmodell zu erstellenden Fahrerqualifizierungsnachweise" in Deutschland hergestellt und zur Verfügung gestellt werden. Dieser Bitte wird mit Änderung dieses Gesetzes nachgekommen. Insbesondere das Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg - Grenzbundesländer zu Frankreich - sowie Bayern benötigen die Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises, um bestehende Nachteile für in ihren Bundesländern beschäftigte Grenzgänger zu beheben. Diese Problematik wurde aus anderen Bundesländern bisher nicht vorgebracht. Es existieren somit regionale Besonderheiten, die eine Rahmenregelung des Bundes rechtfertigen, die es den Bundesländern freistellt, den Fahrerqualifizierungsnachweis einzuführen oder nicht einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

4 Bund:

Länder und Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 7a
Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der Anerkennung

§ 7b
Überwachung von Ausbildungsstätten

§ 9
Bußgeldvorschriften

§ 10
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 11
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

II. Lösung und Inhalt der Regelungen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger:

2. Wirtschaft:

3. Verwaltung:

5 Bund:

Länder und Kommunen:

VIII. Weitere Kosten

IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 2 Satz 4 GGO

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

§ 11
:

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3376: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 328/16

... Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz



Drucksache 416/16 (Beschluss)

... Besonders dringend ist eine Überprüfung des § 3 Absatz 2 Satz 1 VereinsG-E, der die zuständige Behörde für ein Vereinsverbot bestimmt. Danach ist Verbotsbehörde für Vereine und Teilvereine, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken, die oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde. Für Vereine und Teilvereine, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt, ist der Bundesminister des Innern zuständig. Die Regelung lässt offen, was unter den Merkmalen der erkennbaren Organisation und Tätigkeit eines Vereins zu verstehen ist. In der Rechtsprechung und in der Literatur gibt es hierzu zum Teil unterschiedliche Auffassungen. Ferner ist es für die Verwaltungspraxis häufig schwierig oder kaum möglich, die Strukturen und Aktivitäten eines Vereins zur Klärung der Zuständigkeit in dem gebotenen Umfang aufzuklären. Die fehlende klare Zuständigkeitsregelung kann allein aus formellen Gründen zur Aufhebung von Vereinsverboten führen. Im Juli dieses Jahres hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Verbotsverfügung des rheinlandpfälzischen Innenministeriums, mit der der Verein "Hells Angels Motorradclub (MC) Bonn" verboten wurde, wieder hergestellt. Das Gericht kam - anders als die Verbotsbehörde - zu dem Ergebnis, dass der Verein landesübergreifend tätig ist und die Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern für das Vereinsverbot gegeben ist. Auch deuten aktuelle Entwicklungen in der Rockerszene darauf hin, dass die einschlägigen Gruppierungen ihre Organisation und Tätigkeit so steuern, dass für die potentiellen Verbotsbehörden Zuständigkeitsprobleme entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 416/16 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 591/16

... Rheinland-Pfalz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Pauschalen

§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 502/16

... Rheinland-Pfalz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Monitoring

§ 2
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 3
Mitteilungen der Länder

§ 4
Weitergehende Maßnahmen

§ 5
Inkrafttreten

Anlage
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 4) Probenschlüssel für die nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 durchzuführenden Untersuchungen auf das Virus der Klassischen Schweinepest

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3672: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Abschließende Stellungnahme des NKR


 
 
 


Drucksache 572/1/16

... Rheinland-Pfalz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/1/16




Zu § 2

§ 2
Verteilung

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 112/16 (Beschluss)

... Bereits mit dem Entschließungsantrag (BR-Drucksache 813/11) des Landes Rheinland-Pfalz wurutlich gemacht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mehrheitlich Eier aus Käfighaltungen ablehnen. Die in den europäischen Vermarktungsnormen festgelegten Haltungssysteme sind bei Eiern zu kennzeichnen. Die Haltungsformen sind im Detail beschrieben. Über die Kennzeichnung mit den Ziffern 0, 1, 2, 3 ist ein für Verbraucher bekanntes und eingängiges System der Kennzeichnung geschaffen. Dies sollte auch für die Herstellung von Lebensmitteln mit der Zutat Ei verpflichtend geregelt werden. In einem ersten Schritt kann eine nationale Regelung ausreichend sein. Der Bund muss sich aber auf EU-Ebene für eine EU-weite Regelung einsetzen. Auch wenn die EU-Kommission bisher nur eine Evaluation zur Kennzeichnung der Herkunft von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Eibestandteile enthalten, mit der Haltungsform der Legehennen


 
 
 


Drucksache 808/16

... Der Landesvervielfältiger nach § 6 Absatz 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2017 in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Freie Hansestadt Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein um 4,5 Prozentpunkte erhöht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 326/16 (Beschluss)

... es Staatsministerin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) als Nachfolgerin der ausscheidenden Staatsministerin a. D. Eveline Lemke (Rheinland-Pfalz) zum stellvertretenden Mitglied der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gewählt.



Drucksache 101/16 (Beschluss)

... Davon abgesehen berichten zahlreiche Länder, die von der Aufhebung der Richtervorbehalte bereits Gebrauch gemacht haben (Bayern [eingeschränkt], Bremen, Hamburg, Hessen [eingeschränkt], Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz [eingeschränkt], Sachsen, vgl. im Einzelnen dazu: Rellermeyer, Rechtspflegerblatt 2015, Seite 26), über positive Erfahrungen. Im Fall einer landesrechtlich vollumfänglich vollzogenen Aufhebung der Richtervorbehalte wird die Sachbearbeitung im Nachlassbereich einheitlich in der Hand des Rechtspflegers liegen. Hierdurch werden Sachkompetenzen gebündelt und die Aufgaben des Rechtspflegers (und seine Stellung) insgesamt aufgewertet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz

Artikel 1
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 746/16

... Antrag des Landes Rheinland-Pfalz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/16




Entschließung

Zu 1:

Zu 2:

Zu 3:

Zu 4:

Zu 5:

Zu 6.:


 
 
 


Drucksache 93/16

... Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein



Drucksache 91/16

... Antrag der Länder Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz



Drucksache 782/16 (Beschluss)

... Die Fassweinpreise für weiße Standardsorten bewegen sich in Rheinland-Pfalz seit zwei Jahren auf völlig unauskömmlichem Niveau. Der Markt ist empfindlich gestört. Der Marktanteil deutscher Weine im Handel war im In- und Ausland rückläufig, die Bestände sind stark gestiegen, in Rheinland-Pfalz von 2011 bis 2016 um fast 18 Prozent. Selbst wenn es im Zeitraum bis zum Jahr 2020 zu einer Verbesserung der Fassweinpreise kommen sollte, wäre dadurch nicht die instabile Situation am Fassweinmarkt widerlegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 1 WeinG 1994

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 9 Absatz 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 22g Absatz 1 Satz 2 WeinG 1994

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 22g Absatz 3 WeinG 1994

5. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WeinG 1994

6. Zu Artikel 1 Nummer 10b - neu - § 44 Absatz 1 Satz 1 WeinG 1994

7. Zu Artikel 1a - neu - § 9 Absatz 3 Satz 1 AgrarMSG

'Artikel 1a Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes


 
 
 


Drucksache 452/16

... Staatsminister Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz)



Drucksache 508/16 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates für ein Einwanderungsgesetz: Einwanderung offensiv gestalten und effektiv regeln - Antrag der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen -



Drucksache 96/2/16

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Zahlungskontengesetz erstmals für alle Bürgerinnen und Bürger ein Rechtsanspruch auf Zugang zu einem eigenen Konto geschaffen wird und damit der vom Bundesrat bereits am 7. Juni 2013 eingebrachte, auf einem Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein beruhende Gesetzentwurf (BR-Drucksache 320/13(B)), aufgegriffen worden ist. Damit wird endlich ein Basiskonto für Jedermann geschaffen.



Drucksache 545/16

... 2. im Land Rheinland-Pfalz mit 37,6 Prozent sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 545/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Änderungen Finanzausgleichsgesetz

Änderungen Zweites Buch Sozialgesetzbuch

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VII. Weitere Kosten

VIII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IX. Nachhaltigkeit

X. Demografie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 450/16

... Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.