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0914/08
0113/08
0004/1/08
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0687/08
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0067/08
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0315/08
0134/08B
0952/08
0170/08
0483/08
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0759/1/08
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0883/08
0588/08
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0997/08
0397/08
0039/08
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0713/08
0879/08
0782/08
0010/08
0018/08
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0555/2/07
0831/07
0952/07
0155/07
0838/07
0178/07
0951/07
0235/07
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0560/07
0446/07
0405/07
0480/07
0373/07
0127/07
0309/07
0128/1/07
0722/07B
0797/1/07
0146/07
0234/07
0666/07
0722/1/07
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0230/07
0681/07
0824/07
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0057/07B
0532/07
0235/07B
0128/07
0736/07
0553/07
0233/07B
0583/07
0277/1/07
0272/07
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0129/07
0085/07
0148/07
0735/07
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0797/07
0309/2/07
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0241/07
0228/07
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0778/07
0575/07
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0355/07
0823/07B
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0061/07
0146/07B
0722/07
0636/07
0720/07A
0474/07B
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0469/07
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0049/07
0383/07
0229/07
0600/07
0922/07
0383/1/07
0309/07B
0746/07
0568/07
0121/07
0460/07
0823/1/07
0295/07
0277/07B
0420/07
0214/07
0233/07
0256/06
0612/06
0095/06B
0818/06
0315/06
0247/06
0803/06
0577/06
0343/06B
0095/1/06
0938/06
0780/06
0074/06
0505/06
0465/06
0117/06B
0116/06
0520/06
0273/06B
0206/06
0054/06
0175/1/06
0522/06
0175/06B
0734/06
0802/06
0263/06
0161/06
0273/06
0174/06
0672/06
0701/06
0173/06
0764/06
0778/06
0058/06
0620/1/06
0103/1/06
0104/06B
0350/06
0795/06
0332/06
0865/06
0138/06B
0206/1/06
0678/06
0563/1/06
0322/06
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0156/06
0033/06
0507/06
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0830/06
0142/06
0827/06
0310/06
0261/06
0006/06
0073/06
0778/1/06
0260/06
0081/06
0909/1/06
0910/06
0116/06B
0128/06
0305/06
0057/06B
0103/06
0104/06
0924/06
0070/06
0206/06B
0918/1/06
0040/06
0033/06B
0577/06B
0021/06
0138/1/06
0343/06
0174/06B
0117/06
0174/1/06
0818/06B
0418/06
0141/06
0176/06
0918/06
0751/1/06
0629/06
0175/06
0563/06B
0103/06B
0143/06
0153/06
0745/06
0362/06
0231/06
0075/06
0033/1/06
0303/06
0606/1/05
0240/05
0626/05
0463/05
0566/05
0790/05
0484/05
0752/05
0341/05
0252/05
0593/05
0710/05
0752/05B
0829/05
0006/05
0184/05
0250/05
0516/05
0286/1/05
0147/05
0763/05
0897/05
0515/05
0041/05
0706/05
0116/05
0312/05
0402/05
0932/05
0945/05
0459/05
0710/1/05
0651/05
0329/05
0085/05
0923/05
0227/05
0606/05B
0923/05B
0333/05
0616/05
0286/05B
0249/05
0773/05
0241/05
0941/05
0729/05
0600/05B
0727/05
0721/05
0428/05
0746/05
0753/05B
0404/05
0678/05B
0725/05
0941/05B
0640/05
0946/05
0089/05
0463/1/05
0728/05
0323/05
0289/05
0109/05
0940/05
0035/05
0054/05
0654/05B
0395/05
0834/05
0352/05
0449/05
0836/05
0788/05
0139/05
0509/05
0678/05
0654/2/05
0615/05
0724/05
0710/3/05
0762/05
0225/05
0819/1/05
0753/05
0459/05B
0895/05
0042/05
0654/1/05
0817/05
0944/05
0726/05
0322/05
0197/05
0336/05
0575/05
0137/05
0945/05B
0341/05B
0082/05
0913/05
0173/05
0321/05
0710/05B
0087/05
0240/05B
0132/05
0463/05B
0362/05
0802/05
0219/05
0654/05
0237/05
0942/05
0600/1/05
0095/05
0122/05
0016/05
0268/04
0802/1/04
0901/1/04
0940/1/04
0413/04B
0166/04
0663/04
0983/04
0789/04
0466/04
0590/04
0802/04B
0622/04
0879/04
0985/04
0782/04
0891/04
0280/04
0408/04
0645/04
0734/04
0429/04
0904/04
0901/04B
0995/04
0105/04
0507/04B
0940/04B
0808/04
0940/04
0958/04
0709/04
0140/04
0915/04
0491/04B
0244/03
0560/03
0736/03
0661/03B
0244/03B
0679/03
0831/03
0954/03B
0560/1/03
0679/03B
Drucksache 607/11

... -Untersuchungs-Gesetzes und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 763/11

... (13) Vorschriften für die Überwachung von Emissionen aus dem Seeverkehr durch die Mitgliedstaaten und für die diesbezügliche Berichterstattung sollten so festgelegt werden, dass sie die UNFCCC-Anforderungen und weitestgehend auch die Anforderungen für Schiffe im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation ("IMO") ergänzen oder mit diesen Anforderungen vereinbar sind, oder über eine EU-Maßnahme zur Regelung der THG-Emissionen aus dem Seeverkehr angenommen werden. Eine solche Überwachung und Berichterstattung würde zu einem besseren Verständnis dieser Emissionen führen und die wirksame Durchführung der Maßnahmen fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/11




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Ergebnis der öffentlichen Online-Konsultation

Konsultation der Mitgliedstaaten

Folgenabschätzung

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit

b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Politiken für eine emissionsarme Entwicklung

Artikel 4
Politiken für eine emissionsarme Entwicklung

Kapitel 3
Berichterstattung über historische Emissionen von Treibhausgasen und deren Abbau

Artikel 5
Nationale Inventarsysteme

Artikel 6
Inventarsystem der Union

Artikel 7
Treibhausgasinventare

Artikel 8
Vorläufige Treibhausgasinventare

Artikel 9
Verfahren für die Vervollständigung der Emissionsschätzungen

Artikel 10
Berichterstattung über CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr

Kapitel 4
Register

Artikel 11
Errichtung und Führung von Registern

Artikel 12
Ausbuchung von Einheiten im Rahmen des Kyoto-Protokolls

Kapitel 5
Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen sowie Prognosen für anthropogene Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und den Abbau dieser Gase durch Senken

Artikel 13
Nationale Systeme für Politiken, Maßnahmen und Prognosen

Artikel 14
Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen

Artikel 15
Berichterstattung über Prognosen

Kapitel 6
Berichterstattung über andere klimaschutzrelevante Informationen

Artikel 16
Berichterstattung über nationale Anpassungsmaßnahmen

Artikel 17
Berichterstattung über die finanzielle und technologische Unterstützung von Entwicklungsländern

Artikel 18
Berichterstattung über die Verwendung von Versteigerungseinkünften und Projektgutschriften

Artikel 19
Zweijahresberichte und nationale Mitteilungen

Kapitel 7
Überprüfung von Treibhausgasemissionen durch EU-Experten

Artikel 20
Expertenprüfung der Inventare

Artikel 21
Auswirkungen von Neuberechnungen

Kapitel 8
Bewertung des Fortschritts bei der Erfüllung EU-interner und internationaler Verpflichtungen

Artikel 22
Fortschrittsbewertung

Artikel 23
Bericht über den zusätzlichen Zeitraum für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem KyotoProtokoll

Kapitel 9
Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 24
Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Union

Artikel 25
Rolle der Europäischen Umweltagentur

Kapitel 10
Befugnisübertragung

Artikel 26
Ausführliche Berichterstattungsvorschriften

Artikel 27
Vorschriften für nationale Systeme

Artikel 28
Aufhebung und Änderung von Verpflichtungen

Artikel 29
Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel 11
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Ausschussverfahren

Artikel 31
Überprüfung

Artikel 32
Aufhebung

Artikel 33
Inkrafttreten

Anhang I
Treibhausgase

Anhang II
Neuberechnung der Summe der Treibhausgasemissionen der einzelnen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 21 Absatz 1

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 358/11

... "(1) Der Verkauf, die Ausfuhr und die Durchfuhr von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL) erfassten Gütern an die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 (ABl. L 139 vom 29.5.2002, S. 9), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 317/2011 (ABl. L 86 vom 1.4.2011, S. 63) geändert worden ist, oder an die in der Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Vereinigungen oder Körperschaften nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 83/2011 des Rates vom 31. Januar 2011 zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 610/2010 (ABl. L 28 vom 2.2.2011, S.14) aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen oder Organisationen vom Wirtschaftsgebiet aus oder unter Benutzung eines Schiffes oder Luftfahrzeugs, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen, sind verboten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

Verordnung

Einundneunzigste Verordnung

Artikel 1

Kapitel VIIq
Besondere Beschränkungen gegen Libyen

§ 69q
Beschränkungen auf Grund der Resolution 1970(2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 26. Februar 2011 (Kapitel VII der Charta) sowie auf Grund des Beschlusses 2011/137/GASP des Rates vom 28. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 10

Nummer 14

Nummer 16

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 23

Nummer 23

Nummer 23

Nummer 23

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1577: Einundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 227/11

... Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Bundeswasserstraßen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/11




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2010

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE


 
 
 


Drucksache 216/11 (Beschluss)

... "13. die Erfassung und Übergabe von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen in den Binnen- oder Seehäfen, soweit dies auf Grund internationaler oder supranationaler Übereinkommen durch Bundes- oder Landesrecht geregelt wird,"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 4 KrWG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 7 KrWG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 8a - neu - KrWG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 13 KrWG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Nummer 2 KrWG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 13 KrWG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 16 KrWG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 18 Satz 1 und 2 KrWG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 KrWG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 erster Halbsatz, Nummer 1, Nummer 2 KrWG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 KrWG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KrWG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KrWG

14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 5 - neu - KrWG

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 KrWG

17. Zu Artikel 1 § 12 KrWG

18. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 2,

19. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 4 und Absatz 3 KrWG

Zu Buchstabe n

20. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2 KrWG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3a - neu -, § 69 Absatz 2 Nummer 01 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 21 Satz 2 - neu - KrWG

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 KrWG

24. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 KrWG

25. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KrWG

26. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4a - neu - KrWG

27. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 6 - neu - KrWG

28. Zu Artikel 1 § 47a - neu - KrWG

§ 47a
Abfallrechtlicher Wertausgleich bei Grundstücken

29. Zu Artikel 1 § 49 KrWG

§ 49
Registerpflichten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3a - neu - KrWG

31. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2a - neu - KrWG

32. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 und 6 Satz 3 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 Satz 1, 2 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 KrWG

35. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 Nummer 1 und 2 KrWG

36. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 KrWG

37. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 1 und 2 KrWG

38. Zu Artikel 1 § 56 Absatz Satz 3 KrWG

39. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

40. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 8 KrWG

41. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 7 Buchstabe a und b KrWG

42. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 8 KrWG

43. Zu Artikel 1 § 62 KrWG

44. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 - neu - KrWG

45. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Nummer 1 KrWG

46. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 1 Satz 2 - neu - KrWG

47. Zu Artikel 1 Anlage 1 D7, Fußnote 1 KrWG

48. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

49. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - ElektroG

50. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 14 Absatz 8 ElektroG

51. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a und a1 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 7a - neu - und Absatz 2 ElektroG

52. Zu Artikel 4a - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 AbfVerbrV

'Artikel 4a Änderung des Abfallverbringungsgesetzes

53. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 3 Buchstabe b § 1 Absatz 1 TgV

54. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 8 § 5 TgV

§ 5
Anforderungen an beauftragte Dritte

55. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 1 Satz 1 TgV

56. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 4 - neu - TgV

57. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 14 § 12 TgV

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

58. Zu Artikel 5 Änderung der 5. BImSchV

'Artikel 5a Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

60. Zum Gesetzentwurf allgemein

61. Zum Gesetzentwurf allgemein

62. Zum Gesetzentwurf insgesamt vorrangig Artikel 1 und 2, KrWG und BImSchG

63. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 874/11

... 6. Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung eines geografisch abgegrenzten Gebiets mit dem Zweck, für Luft-, See- oder Binnenschifffahrts-Verkehrsunternehmen Flughäfen, See- oder Binnenhäfen oder andere Terminaleinrichtungen bereitzustellen.



Drucksache 393/11 (Beschluss)

Erstes Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 340/11 (Beschluss)

... Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Konkretisierung der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu stellenden Anforderungen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Beteiligung der für Fragen der Reaktorsicherheit zuständigen Sachverständigengremien festzulegen, welche Sicherheitsvorkehrungen der Inhaber einer Genehmigung zum Betrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen nach § 7d, insbesondere zur Abwehr von Gefahren aus terroristischen Angriffen, Flugzeug- und Schiffsunfällen, Erdbeben und Hochwasser, verwirklichen muss." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/11 (Beschluss)




1. Zu den Gesetzentwürfen allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 7 Absatz 1 e

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - § 7d und § 12a0 - neu -

§ 7d
Dynamische Risikovorsorge

§ 12a0
Ermächtigungsvorschrift (dynamische Risikovorsorge)

4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9a Absatz 4 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 57c - neu -

§ 57c
Kostentragung beim Umgang mit Kernbrennstoffen aus Forschungsreaktoren

Zum Gesetzentwurf insgesamt

Nationales Forum Energiewende

Parlamentarischer Beauftragter für die Energiewende


 
 
 


Drucksache 658/11

... ) gilt für die Beförderung von Personen mit Schiffen befristet bis zum 31.12.2011 ein ermäßigter Steuersatz von 7 %. Angesichts der vom Bund eingesetzten Regierungskommission, die eine grundlegende Neuregelung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Mehrwertsteuersätze erarbeiten soll, erscheint es nicht gerechtfertigt, alleine für die Personenschifffahrt bereits im Vorgriff auf ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Neufestsetzung der Mehrwertsteuersätze in Deutschland den Steuersatz anzuheben. Vor diesem Hintergrund soll die Geltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % verlängert werden bis zum 31.12.2013.

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Drucksache 658/11




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 462/11

... Für den Antrag auf Genehmigung eines Personenfernverkehrs werden zwei Erleichterungen geschaffen (12 Absatz 1 Satz 2). In der Übersichtskarte müssen bereits vorhandene Schienenbahnen, Obuslinien, Kraftfahrzeuglinien und Schifffahrtslinien nicht eingezeichnet sein. Außerdem entfällt die Angabe der Beförderungsentgelte.

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Drucksache 462/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 8a
Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge

§ 8b
Wettbewerbliches Vergabeverfahren

§ 42a
Personenfernverkehr

§ 62
Übergangsbestimmungen

§ 63
Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 65
Ausnahmen für Straßenbahnen

§ 66
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Regionalisierungsgesetzes

§ 4
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen

Artikel 5 Aufhebung der Verordnung zur Anwendung von § 13a Absatz 1 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten 1. Wirtschaft

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8a

Zu § 8b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

II. Zu Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

III. Zu Artikel 3 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Regionalisierungsgesetzes

V. Zu Artikel 5 Aufhebung der Verordnung zur Anwendung von § 13a Absatz 1 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes

VI. Zu Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis

VII. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1644: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 607/11 (Beschluss)

... -Untersuchungs-Gesetzes und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 582/11

... /EG vom 21. Oktober 2005 zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße, ABl. L 280 vom 27.10.2009; Bericht über die Richtlinie

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Drucksache 582/11




Mitteilung

Ein Anliegen der EU-Bürger

Der Mehrwert des EU-Strafrechts

Stärkung des gegenseitigen Vertrauens

Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der EU-Politik

Einheitlichkeit und Kohärenz

Ein neuer Rechtsrahmen

Warum die EU tätig werden sollte - der Mehrwert eines EU-Strafrechts

1. Anwendungsbereich des EU-Strafrechts

2. Welche Grundsätze sollten das EU-STRAFRECHT leiten?

2.1. Zu beachtende allgemeine Grundsätze

2.2. Ein zweistufiges Konzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts

2.2.1. Stufe 1: Der Beschluss, ob überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen werden sollen

- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit - Strafrecht als ultima ratio

2.2.2. Stufe 2: Grundsätze für den Beschluss über die Art der zu erlassenden strafrechtlichen Maßnahmen

- Mindestvorschriften

- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

- Klare Fakten

- Die Sanktion der Straftat anpassen

3. in Welchen politischen Bereichen der EU Wären Strafvorschriften erforderlich?

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 879/10

... Binnenschifffahrtsaufgabengesetz



Drucksache 79/10

... Änderungen des Übereinkommens beschlossen. Mit den Änderungen soll sichergestellt werden, dass die Regierungsorganisation neben der zwischenstaatlichen Aufsicht über die kontinuierliche Erfüllung bestimmter Verpflichtungen im öffentlichen Interesse durch das 1999 privatisierte Betriebsunternehmen Inmarsat Ltd. – hier insbesondere das Weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) – zusätzlich eine zweite Hauptaufgabe als Koordinator des neu einzuführenden LRIT-Systems (Long Range Identification and Tracking System; System der Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen) im Auftrag der Internationalen Schifffahrts-Organisation (IMO) wahrnimmt.

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Drucksache 79/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand bei Bund, Ländern und Gemeinden

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Änderungen des Übereinkommens über die Internationale Organisation für mobile Satellitenkommunikation,

Artikel 3
Hauptzweck

Artikel 4
Sonstige Aufgaben

Artikel 5
Aufsicht über das GMDSS

Artikel 6
Erleichterung

Artikel 7
Vereinbarungen über LRIT-Leistungen

Artikel 12
Direktorium

Artikel 13
Kosten

Artikel 14
Haftung

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Einzelheiten zu den Übereinkommensänderungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1124: Gesetz zu den Änderungen vom 2. Oktober 2008 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die internationale Organisation für mobile Satellitenkommunikation


 
 
 


Drucksache 692/10

... Nach dem Unfall des Öltankers „Erika“ und der dadurch verursachten großen Ölverschmutzung schlug die Kommission Ende 2000 eine Verordnung zur Errichtung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) als Fachinstanz vor, deren Ziel die Gewährleistung eines hohen, einheitlichen und effektiven Niveaus bei der Sicherheit und der Gefahrenabwehr im Seeverkehr sowie bei der Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe in der EU ist. Die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 wurde am 27. Juni 2002 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet. Die Verordnung trat im August 2002 in Kraft; die EMSA nahm im März 2003 ihre Arbeit auf.

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Drucksache 692/10




1. Hintergrund

2. Ziel und Begründung der vorgeschlagenen Maßnahme

2.1. Externe Bewertung der EMSA

2.2. Empfehlungen des Verwaltungsrats der EMSA

I. Änderungen der Verordnung EG Nr. 1406/2002:

II. Empfehlungen zur Agentur und ihren Arbeitspraktiken

III. Sonstige/allgemeine Empfehlungen

2.3. Mehrjahresstrategie der EMSA

2.4. Aufgaben der EMSA

2.5. Leitungsaspekte

2.6. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Inhalt des Vorschlags

5.1.2. Änderungen von Artikel 2 Aufgaben

5.1.3. Änderungen von Artikel 3 Inspektionen

5.1.4. Änderungen von Artikel 5 Rechtsform, administrative Regelungen, regionale Zentren Agentur, Mitgliedstaaten, Kommission

5.1.5. Änderungen von Artikel 10 Verwaltungsrat

5.1.6. Änderungen von Artikel 15 Exekutivdirektor

5.1.7. Änderungen von Artikel 18 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter

5.1.8. Änderungen von Artikel 18 Haushalt

5.1.9. Änderungen von Artikel 22 Bewertung

5.1.10. Änderungen von Artikel 23

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

1 Die Artikel 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Aufgaben der Agentur

Artikel 3
Inspektionen

2 In Artikel 5 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt geändert:

3 Artikel 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

4 Artikel 15 wird wie folgt geändert:

5 Artikel 16 erhält folgende Fassung:

Artikel 16
Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter

6 Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

7 Artikel 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

8 Artikel 23 erhält folgende Fassung:

Artikel 23
Ausschuss

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 4/1/10

... 6. in einer Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle an Bord eines Schiffes, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn (§ 3e Absatz 1).

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Drucksache 4/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG

3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG

5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG Artikel 3 Nummer 1 und 2 § 9 Nummer 5 und § 36 Absatz 8b GewStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG

Zu Artikel 5 Nummer 2

14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG

15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG

16. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG

17. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz Artikel 10 Absatz 4 Inkrafttreten

Artikel 7a
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 11
Absatz 1 FeuerschStG

§ 11
Absatz 3 FeuerschStG

§ 11
Absatz 4 FeuerschStG

18. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz

Artikel 9a
Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes

§ 3
Absatz 3 - neu - und § 3a ZuInvG

§ 6a
ZuInvG

§ 7
Absatz 1 Satz 1 - neu - und § 8 Satz 2 - neu - ZuInvG


 
 
 


Drucksache 810/10 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat begrüßt das Ziel einer umweltgerechten Entwicklung der europäischen Verkehrswege und unterstützt gleichzeitig die Forderung, keine über den gegebenen Rechtsrahmen hinausgehenden Regelungen im Aktionsplan zu verankern. Die Aufnahme des Ziels einer Beseitigung bestehender Engpässe für die Schifffahrt, damit Schiffe der Kategorie VIb (Viererzüge) bis 2015 ganzjährig verkehren können (Nummer 3.1 der Vorlage), widerspricht jedoch diesem Prinzip. Weder existieren hierfür die entsprechenden rechtlichen Grundlagen noch verfolgen die derzeit mit Förderung der EU untersuchten Ausbauvarianten an der bayerischen Donau dieses Ziel. Die Zielsetzung steht nicht im Einklang mit den TEN-Leitlinien, wonach der Ausbau entsprechend den Wasserstraßenklassen IV, Va und Vb erfolgen soll. Auch aus dem von der Kommission genannten Dokument der UNECE "European Agreement on main inland waterways of international importance (AGN)" ergibt sich diese Anforderung nicht. Im Annex III ist die Wasserstraßenklasse Va und VIb lediglich für bestimmte in Annex I genannte "coastal routes" empfohlen. Dazu gehört die Donau nicht. Zudem ist dort für Flüsse mit wechselnden Wasserständen (wie die Donau) eine Abladetiefe von 2,5 m an durchschnittlich 240 Tagen pro Jahr bzw. 60 Prozent der schiffbaren Zeitspanne gefordert, also keine Ganzjährigkeit der Schiffbarkeit. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen der Mitteilung und des Aktionsplans für eine Streichung des Verweises auf das Ziel einer ganzjährigen Schiffbarkeit der Donau für Schiffe der Kategorie VIb bis 2015 einzusetzen.



Drucksache 810/10

... - Mobilität: Die Donau selbst ist ein wichtiger TEN-V-Korridor, dessen Kapazität jedoch bei weitem nicht ausgeschöpft wird. Der Güterverkehr auf der Donau entspricht lediglich 10-20 % des Güterverkehrs auf dem Rhein. Da die Binnenschifffahrt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Herausforderungen und Chancen

2.1. Herausforderungen

2.2. Chancen

3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan

3.1. Anbindung des Donauraums

Die wichtigsten Themen Verkehr

5 Energie

Kultur und Tourismus

3.2. Umweltschutz im Donauraum

Die wichtigsten Themen

5 Wasser

5 Risiken

Biologische Vielfalt, Boden

3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum

Forschung und Innovation

5 Unternehmen

5 Beschäftigungsmarkt

Marginalisierte Bevölkerungsgruppen

3.4. Stärkung des Donauraums

Die wichtigsten Themen

Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit

5 Sicherheit

4. Durchführung und politische Steuerung

5. Zusammenhang mit der EU-Politik

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 323/10

... " jede Beförderung mit einem Seeschiff oder Luftfahrzeug, das von einem Unternehmen mit tatsächlicher Geschäftsleitung in einem Vertragsstaat betrieben wird, es sei denn, das Seeschiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich zwischen Orten im anderen Vertragsstaat betrieben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Unselbständige Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Informationsaustausch

Artikel 26
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 27
Mitglieder diplomatischer

Artikel 28
Protokoll

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet am 17. Februar 2010

1. Zu Artikel 2:

2. Zu Artikel 4:

3. Zu Artikel 5:

4. Zu Artikel 7:

5. Zu den Artikeln 10 und 11:

6. Zu Artikel 10:

7. Zu Artikel 12:

8. Zu Artikel 19:

9. Zu den Artikeln 6 bis 21:

10. Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

11. Zu Artikel 25:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 583/10

... "(3) Der Antrag auf Anwendung der Gewinnermittlung nach Absatz 1 ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des Handelsschiffs (Indienststellung) mit Wirkung ab Beginn dieses Wirtschaftsjahres zu stellen. Vor Indienststellung des Handelsschiffs durch den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr erwirtschaftete Gewinne sind in diesem Fall nicht zu besteuern; Verluste sind weder ausgleichsfähig noch verrechenbar. Bereits erlassene Steuerbescheide sind insoweit zu ändern. Das gilt auch dann, wenn der Steuerbescheid unanfechtbar geworden ist; die Festsetzungsfrist endet insoweit nicht, bevor die Festsetzungsfrist für den Veranlagungszeitraum abgelaufen ist, in dem der Gewinn erstmals nach Absatz 1 ermittelt wird. Wird der Antrag auf Anwendung der Gewinnermittlung nach Absatz 1 nicht nach Satz 1 im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des Handelsschiffs (Indienststellung) gestellt, kann er erstmals in dem Wirtschaftsjahr gestellt werden, das jeweils nach Ablauf eines Zeitraumes von zehn Jahren, vom Beginn des Jahres der Indienststellung gerechnet, endet. Die Sätze 2 bis 4 sind insoweit nicht anwendbar. Der Steuerpflichtige ist an die Gewinnermittlung nach Absatz 1 vom Beginn des Wirtschaftsjahres an, in dem er den Antrag stellt, zehn Jahre gebunden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes kann er den Antrag mit Wirkung für den Beginn jedes folgenden Wirtschaftsjahres bis zum Ende des Jahres unwiderruflich zurücknehmen. An die Gewinnermittlung nach allgemeinen Vorschriften ist der Steuerpflichtige ab dem Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem er den Antrag zurücknimmt, zehn Jahre gebunden."



Drucksache 244/10

... Eingedenk der allgemeinen Verpflichtungen in Artikel 2 des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks; ernstlich besorgt über die Auswirkungen der Klimaänderungen und der Versauerung des Meeres aufgrund erhöhter Kohlendioxid-Konzentrationen in der Atmosphäre auf die Meeresumwelt; unter Betonung der Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Energieformen; in der Erkenntnis, dass die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid eine aus einer ganzen Reihe von Möglichkeiten zur Verminderung des Kohlendioxidgehalts der Atmosphäre ist und dass dies eine wichtige Übergangsmaßnahme zur Ergänzung von Maßnahmen zur Verminderung und Verhütung von Kohlendioxidemissionen darstellt und nicht als Ersatz für solche Maßnahmen anzusehen ist; in Anbetracht dessen, dass Fortschritte in der technischen Entwicklung seit der Annahme des Übereinkommens es ermöglicht haben, Kohlendioxid aus Industriequellen und energiebezogenen Quellen abzuscheiden, zu transportieren und in geologische Formationen einzuspeichern, um es langfristig von Atmosphäre und Meer fernzuhalten; einig in dem Entschluss, die Anlagen II und III des Übereinkommens zu ändern, um die langfristige sichere Speicherung von Kohlendioxidströmen in geologischen Formationen zu ermöglichen, und in Anbetracht dessen, dass die Regelung einer solchen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Übereinkommens fällt; überzeugt dass die Speicherung von Kohlendioxid in der Wassersäule oder am Meeresboden keine nachhaltige Speicherungsmöglichkeit ist, dass sich daraus eine Schädigung der lebenden Ressourcen und von Meeresökosystemen ergeben kann und dass sie deshalb weder eine tragfähige Lösung zur Abschwächung der Klimaänderungen darstellt noch mit den Zielen des Übereinkommens vereinbar ist; besorgt darüber, dass in internationalen Foren die Speicherung von Kohlendioxid in der Wassersäule oder am Meeresboden dennoch weiterhin in Betracht gezogen wird; in Anbetracht des Artikels 1 Buchstabe g Ziffer i, der die Beseitigung von Abfällen oder sonstigen Stoffen, die mit dem normalen Betrieb von Schiffen oder Luftfahrzeugen, wie sie in Artikel 1 Buchstabe n, oder von Offshore-Anlagen, wie sie in Artikel 1 Buchstabe l definiert sind, zusammenhängen oder davon herrühren, von der Definition des Einbringens ausschließt; ferner in Anbetracht des Artikels 1 Buchstabe g Ziffer ii, der das Absetzen von Stoffen zu einem anderen Zweck als dem der bloßen Beseitigung von der Definition des Einbringens ausschließt – beschließen die Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks Folgendes:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufgaben

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Beschlüsse 2006/1 und 2007/1

Beschluss 2007/2

F. Bürokratiekosten

Beschlüsse 2006/1 und 2007/1

Beschluss 2007/2

G. Gender-Mainstreaming

H. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

OSPAR -Beschluss 2006/1 zur Änderung des OSPAR-Beschlusses 98/4: Emissions- und Einleitungsgrenzwerte für die Herstellung von Vinylchloridmonomer VCM , einschließlich der Herstellung von 1,2 Dichlorethan EDC , und des OSPAR-Beschlusses 98/5: Emissions- und Einleitungsgrenzwerte für den Vinylchloridsektor zur Anwendung bei der Herstellung von Suspensions-PVC S-PVC aus Vinylchloridmonomer Übersetzung

OSPAR -Beschluss 2007/1 zum Verbot der Speicherung von Kohlendioxidströmen in der Wassersäule oder am Meeresgrund Übersetzung

OSPAR -Beschluss 2007/2 zur Speicherung von Kohlendioxidströmen in geologischen Formationen Übersetzung

1. Begriffsbestimmungen

2. Zweck und Geltungsbereich

3. Programme und Maßnahmen

4. Inkrafttreten

5. Durchführungsbericht

Anhang 1
Formblatt für die Berichterstattung über die Durchführung des OSPAR-Beschlusses 2007/2 zur Speicherung von Kohlendioxidströmen in geologischen Formationen

I. Durchführungsbericht zur Einhaltung

II. Durchführungsbericht zur Wirksamkeit

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ziele

Beschluss 2006/1

Beschlüsse 2007/1 und 2007/2

2. Kosten und Preiswirkung

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufgaben

5 Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

5 Bürokratiekosten

Gesamtkosten der Berichterstattung

3. Gender-Mainstreaming

4. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 196/10

... - Schifffahrt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Bestimmungen auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

2.3. Analyse der Auswirkungen und Folgen

2.3.1. Option 1: Beibehaltung der bisherigen Datenerhebung nach dem Gentlemen`s Agreement.

2.3.2. Option 2: Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Unterstützung der Erhebung von umweltökonomischen Gesamtrechnungsdaten

2.3.3. Zusammenfassung der Risiken bei Festhalten am Status quo

2.3.4. Bevorzugte Option

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Module

Artikel 4
Pilotstudien

Artikel 5
Datenerhebung

Artikel 6
Übermittlung an die Kommission (Eurostat)

Artikel 7
Qualitätsbewertung

Artikel 8
Ausnahmeregelungen

Artikel 9
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 10
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 11
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang I
Modul für Luftemissionsrechnungen

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 2
Erfassungsbereich

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume

Anhang II
Modul für umwelbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 2
Erfassungsbereich

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume

Anhang III
Modul für gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 2
Erfassungsbereich

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Tabelle

1 Biomasse

2 Erze Roherze

3 Nichtmetallische Mineralstoffe

4 Fossile Energiematerialien/-träger

Tabelle

1 Biomasse und Biomassenprodukte

2 Metallerze und ihre Konzentrate, roh und verarbeitet

3 Nichtmetallische Mineralstoffe, roh und verarbeitet

4 Fossile Energiematerialien/-träger, roh und verarbeitet

5 Sonstige Produkte

6 Abfallstoffe eingeführt Tabellen B und C /ausgeführt Tabellen D und E für Endbehandlung und Endlagerung

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume


 
 
 


Drucksache 241/10

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

§ 39a

§ 77

Artikel 2
Inkrafttreten

Vorderseite Anlage 4a zu § 39a

Rückseite Anlage 4a zu § 39a

Vorderseite Anlage 6a zu § 44

Rückseite Anlage 6a zu § 44

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenstand und Ziel der Rechtsverordnung

II. Kosten und Preise

III. Bürokratiekosten

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1209: Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung


 
 
 


Drucksache 306/10

... Intelligente Verkehrssysteme (IVS) machen den Verkehr effizienter, schneller, einfacher und zuverlässiger. Der Schwerpunkt liegt dabei auf intelligenten Lösungen für die Integration der Personen- und Güterverkehrsströme über verschiedene Verkehrsträger hinweg sowie auf nachhaltigen Lösungen für Infrastrukturengpässe im Straßen-, Schienen-, Luft-, See- und Binnenschiffsverkehr.



Drucksache 796/10

... 2. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum (Schiffbau)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/10




I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

1. Ausschuss für Handelspolitik Stahl

2. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Schiffbau

3. Vergabe öffentlicher Bauaufträge

4. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Industrie und Weisungssitzungen zum Ministerrat Wettbewerbsfähigkeit; Bereich Industrie

5. Territorialentwicklung und städtische Angelegenheiten TCUM

6. - in explosibler Atmosphäre verwendete elektrische

7. - Ständiger Ausschuss zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Aufzüge und Arbeitsgruppe Aufzüge

8. - Druckbehälter und Verfahren zu deren Prüfung Komitologieausschuss

9. - Koordinierungsgremium Spielzeuge der Richtlinie 88/378/EWG; Regelungsausschuss der Richtlinie 2009/48/EG

10. Ausschuss nach Artikel 19 der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände

11. Ausschuss für Maschinen

12. Expertengruppe Medizinproduktewesen Medical Devices Expert Group - MDEG

13. Ausschuss für die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen für den Themenschwerpunkt:

14. Ausschuss für das Programm Unternehmerische Initiative und Innovation EIP-Verwaltungsausschuss

15. Multilaterale Sitzungen zu beihilferechtlichen Regelungen

16. Gruppe hoher Beamter für Normungs- und Konformitätsbewertungspolitik SOGS

17. Messgeräteausschuss Richtlinie 2004/22/EG

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung

18. Ausschuss für Bildungsfragen und Weisungssitzungen zum Ministerrat Bildung, Jugend, Kultur und Sport; Bereich Bildung

19. Programmausschuss zum Jugendaustauschprogramm Jugend in Aktion Komitologieausschuss

20. Begleitende Ausschüsse zu den EU-Abkommen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich EU/USA sowie EU/Kanada

21. Lenkungsgruppe der Leiter/innen der nationalen Informationsstellen im Eurydice - Netz

22. Ständige Arbeitsgruppe Indikatoren und Benchmarks

23. Koordinatorengruppe für das Programm Bildung und Ausbildung 2010

24. Programmausschuss für das integrierte Programm im Bereich des lebenslangen Lernens 2007 bis 2013

25. Europäisches Netzwerk zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung ENQA-VET

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich

26. Agrar- und Marktstruktur

27. Gruppe Pflanzengesundheit

28. Interne Fischereipolitik und Weisungssitzungen zum Ministerrat Landwirtschaft und Fischerei; Bereich Fischerei

29. Ständiger Agrarstatistischer Ausschuss Komitologieausschuss

30. Ständiger Tierzuchtausschuss Komitologieausschuss

31. Ständiger Agrarstrukturausschuss und ländliche Entwicklung STAR Komitologieausschuss

32. Verwaltungsausschuss für Direktzahlungen Verordnung EG Nr. 1782/2003

33. Ständiger Ausschuss für Pflanzengesundheit Komitologieausschuss

34. Ständiger Forstausschuss Komitologieausschuss

35. Verwaltungsausschuss Europäischer Agrarfonds für die Landwirtschaft - EGFL und ELER Komitologieausschuss

IV. Bereich Verkehr

36. Ausschuss für das transeuropäische Verkehrsnetz TEN-T

37. Maritimes Industrieforum MIF-EU

38. Ausschuss für Sicherheit im Seeverkehr und die Verhütung von Umweltverschmutzung durch Schiffe Committee on Save Seas - COSS

V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

39. Qualität der Badegewässer Komitologieausschuss

40. Ausschuss für das Aktionsprogramm für den Katastrophenschutz und das Gemeinschaftsverfahren

41. Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG-Wasserrahmenrichtlinie

VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik

42. Forschung und Weisungssitzungen zum Ministerrat Wettbewerbsfähigkeit; Bereich Forschung

43. Statistik - Untergruppe ECOFIN Statistik und Binnenmarktstatistik

44. Ausschuss für Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen ISA - Ausschuss

45. Ausschuss für den Europäischen Forschungsraum European Research Area Committee - ERAC

VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation

46. Exekutivausschuss der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle

47. E-Recht Europäische E-Justiz

VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik

48. Regionalpolitik/Strukturpolitik, -maßnahmen

49. Fondsübergreifende Arbeitsgruppe der Protokollpartner

IX. Bereich Kultur

50. Kulturfragen und Weisungssitzungen zum Ministerrat Bildung, Jugend, Kultur und Sport; Bereich Kultur

51. Programmbegleitender Ausschuss des EU-Förderprogramms Kultur 2007 - 2013

52. Expertengruppe zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung

X. Bereich Inneres und Justiz

53. Ausschuss MARSEC - Maritime Security Committee

I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

54. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Tourismusfragen/Fremdenverkehr

II. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

55. Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch Komitologieausschuss

III. Bereich Finanzinstitutionen und Gesellschaftsrecht, Versicherungswesen

56. - Wertpapiere

57. - Kreditinstitute und Wertpapierbörsen

58. Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport einschl. audiovisueller Bereich ;

Allgemeine Hinweise:


 
 
 


Drucksache 128/10

... D. in der Erwägung, dass Terrorismus in Jemen bereits vor dem 11. September 2001 seit vielen Jahren verbreitet war, was auch der Angriff von Al-Qaida auf die USS Cole vom 12. Oktober 2000 belegt, und dass sich der Terrorismus in Jemen seit 2007 mit vielen Anschlägen auf Pipelines, Ölanlagen, Regierungsgebäude, Botschaften (darunter die italienische und die US-amerikanische), Schiffe und Touristen im Land verschärft hat,



Drucksache 161/10

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 4
Verständigungsverfahren

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1189: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen


 
 
 


Drucksache 278/10 (Beschluss)

... 10. Die politische Neuausrichtung der TEN-V ist daher sachgerecht und sollte auf die im Rahmen der EU-Nachhaltigkeitsstrategie im Juni 2006 beschlossenen Ziele des Europäischen Rates (Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Verkehrsnachfrage, Verlagerung von Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsträger, Steuerung der Verkehrsnachfrage über die Kosten des Verkehrs einschließlich einer Internalisierung externer Kosten, Maßnahmen zur Verringerung der Umweltauswirkungen des wachsenden Flug- und Schiffsverkehrs) ausgerichtet werden.



Drucksache 716/10

... (1) Bei den unter Artikel 15 Absatz 3 des Abkommens fallenden Arbeitnehmern an Bord von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr ist Artikel 15a des Abkommens nicht anzuwenden.



Drucksache 506/10

... 51. begrüßt, dass die Kommission das Ziel in ihren Aktionsplan aufgenommen hat, die Ostsee zu einer Region zu machen, die als Modell für saubere Schifffahrt und als weltweiter Vorreiter bei der Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr gelten kann; erachtet diese Ziele für ausschlaggebend, um das Tourismuspotential der Region zu erhalten und auszubauen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/10




Entschließung

Externe Dimension

Umwelt - und Energieaspekte

Verkehrs - und Tourismusaspekte


 
 
 


Drucksache 821/10

... ) und die Binnenschifffahrt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

H. Nachhaltigkeit

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Befreiungen

§ 3
Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

§ 4
Schulungsnachweis

§ 5
Schulungsanforderungen

§ 6
Prüfungen

§ 7
Zuständigkeiten

§ 8
Pflichten des Gefahrgutbeauftragten

§ 9
Pflichten der Unternehmer

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Übergangsbestimmungen

§ 12
Aufheben von Vorschriften

§ 13
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4.:

Zu 5.:

Zu 6.:

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1341: Entwurf der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen


 
 
 


Drucksache 278/1/10

... 12. Die politische Neuausrichtung der TEN-V ist daher sachgerecht und sollte auf die im Rahmen der EU-Nachhaltigkeitsstrategie im Juni 2006 beschlossenen Ziele des Europäischen Rates (Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Verkehrsnachfrage, Verlagerung von Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsträger, Steuerung der Verkehrsnachfrage über die Kosten des Verkehrs einschließlich einer Internalisierung externer Kosten, Maßnahmen zur Verringerung der Umweltauswirkungen des wachsenden Flug- und Schiffsverkehrs) ausgerichtet werden.



Drucksache 29/10 (Beschluss)

... Über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, ist beispielsweise das verbindliche Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) geschaffen worden. Diese Regel wurde ergänzt und fortgeschrieben mit den Regeln zur Reduzierung der Schadstoffemissionen. Das Helsinki-Abkommen (HELCOM) schützt die Meeresumwelt der Ostsee und ihre Zugänge; das OSPAR-Abkommen die Meeresumwelt des Nordatlantiks und der Nordsee.



Drucksache 642/1/10

Zweite Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt



Drucksache 218/10

... 71. stellt mit großer Zufriedenheit fest, dass die Operation EU NAVFOR Atalanta weiterhin erfolgreich zur Gefahrenabwehr in der Schifffahrt vor der Küste Somalias beiträgt, indem sie die vom Welternährungsprogramm gecharterten Schiffe mit Hilfsgütern für Somalia sowie Schiffe mit kritischen Ladungen, die für die Friedensunterstützungsoperation der Afrikanischen Union in Somalia bestimmt sind, und andere gefährdete Schiffe schützt; begrüßt die Entscheidung des Rates, das Mandat der Operation bis 12. Dezember 2010 zu verlängern; unterstützt den Start einer Krisenmanagementoperation, die zur Ausbildung der nationalen Sicherheitskräfte der somalischen Übergangsbundesregierung beitragen soll; betont, dass die ausgebildeten Sicherheitskräfte nach ihrer Rückkehr so in die staatlichen Kommandostrukturen eingebunden werden müssen, dass ausgeschlossen werden kann, dass sie sich gegen die Regierung stellen, für deren Schutz sie zuständig sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/10




Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union

Der Jahresbericht 2008 des Rates über die GASP

Auswirkungen des Vertrags von Lissabon

GASP -Angelegenheiten thematischer Art

Hauptprioritäten in den einzelnen geografischen Gebieten

Internationale Organisationen

Transatlantische Beziehungen

Westliche Balkanstaaten

Östliche Partnerschaft, Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum

2 Russland

2 Südkaukasus

Naher Osten

Union für den Mittelmeerraum

2 Asien

2 Afrika

2 Lateinamerika


 
 
 


Drucksache 774/10

... -Speicherung und –Abscheidung in Europa notwendig sein, um in den europäischen Volkswirtschaften nach 2020 ein hohes Maß an Dekarbonisierung zu erreichen. Hierfür wird eine ausgedehnte Pipeline-Infrastruktur und, sofern zweckmäßig, eine Infrastruktur für den Schiffstransport gebaut werden müssen, die über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinausgehen könnte, falls Länder über keine geeigneten CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/10




1. Einleitung

2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf

2.1. Stromnetze und -speicherung

2.2. Erdgasnetze und -speicherung

2.3 Fernwärme- und -kältenetze

2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS

2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen

2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort

2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke

3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung

4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach

4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl

4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten

4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz

4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

4.1.4. Einführung intelligenter Netze

4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.2.1. Europäische Stromautobahnen

4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

4.3. Von Prioritäten zu Projekten

5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung

5.1. Regionale Cluster

5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren

5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern

5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens

5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung

5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos

Anhang Vorschl
äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach

1. Einleitung

2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage

3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL

3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten

3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren

5 Empfehlungen

3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa

5 Empfehlungen

3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa

5 Empfehlungen

3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom

3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz

3.2.1. Südlicher Korridor

3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa

3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas

3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa

3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

3.4. Einführung intelligenter Netze

5 Empfehlungen

4. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.1. Europäische Stromautobahnen

5 Empfehlungen

4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

5 Empfehlungen


 
 
 


Drucksache 34/10

... 8. die der Entscheidung zugrunde liegende Tat ganz oder zum Teil im Inland oder auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen wurde, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen, und die Tat nach deutschem Recht nicht als Straftat mit Strafe bedroht oder als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bewehrt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 77a
Elektronische Kommunikation und Aktenführung

§ 77b
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Geldsanktionen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 86
Vorrang

Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen

§ 87
Grundsatz

§ 87a
Vollstreckungsunterlagen

§ 87b
Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 87c
Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

§ 87d
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

§ 87e
Beistand

§ 87f
Bewilligung der Vollstreckung

§ 87g
Gerichtliches Verfahren

§ 87h
Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

§ 87i
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

§ 87j
Rechtsbeschwerde

§ 87k
Zulassung der Rechtsbeschwerde

§ 87l
Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

§ 87m
Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

§ 87n
Vollstreckung

Unterabschnitt 3
Ausgehende Ersuchen

§ 87o
Grundsatz

§ 87p
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98
Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Wesentliche Neuerungen des RbGeld

III. Gründe für die Umsetzung des RbGeld im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG

IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbGeld

V. Grundzüge des Verfahrensgangs

VI. Verhältnis des RbGeld zu anderen Übereinkommen

VII. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zur Neufassung der Inhaltsübersicht Nummer 1 und 2

2. Zu § 55 IRG – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Nummer 3

3. Zu § 74 IRG – Zuständigkeit des Bundes Nummer 4

4. Zu §§ 77a und 77b – Elektronische Kommunikation und Aktenführung Nummer 5

5. Zu § 86 IRG-E – Vorrang Nummer 6

6. Zu § 87 IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

7. Zu § 87a IRG-E – Vollstreckungsunterlagen

9. Zu § 87b IRG-E – Zulässigkeitsvoraussetzungen

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

9. Zu § 87c IRG-E – Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

10. Zu § 87d IRG-E – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Bewilligungshindernisse

11. Zu § 87e IRG-E – Beistand

12. Zu § 87f IRG-E – Bewilligung der Vollstreckung

13. Zu § 87g IRG-E – Gerichtliches Verfahren

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

14. Zu § 87h IRG-E – Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

a Zu Absatz 1 und 2

b Zu Absatz 3

c Zu Absatz 4

15. Zu § 87i IRG-E – Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

16. Zu § 87j IRG-E – Rechtsbeschwerde

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2 und Absatz 3

c Zu Absatz 4

d Zu Absatz 5 und Absatz 6

17. Zu § 87k IRG-E – Zulassung der Rechtsbeschwerde

18. Zu § 87l IRG-E – Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

19. Zu § 87m IRG-E – Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

20. Zu § 87n IRG-E – Vollstreckung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

21. Zu § 87o IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

22. Zu § 87p IRG-E – Inländisches Vollstreckungsverfahren

24. Zu § 98 IRG-E – Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4 JVKostO Nummer 1

III. Zu Artikel 3 – Änderung des Gerichtskostengesetzes

1. Zu § 1 GKG Nummer 1

2. Zur Änderung des Kostenverzeichnisses Nummer 2

Zu Teil 3

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

1. Zur Gliederung des Vergütungsverzeichnisses zum RVG Nummer 1

2. Zu Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG Nummer 2

V. Zu Artikel 5 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 457: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen


 
 
 


Drucksache 445/10

... 24. fordert die EU auf, ihre Fischereiabkommen auf ihre Vereinbarkeit mit der Entwicklungspolitik zu überprüfen, sodass in ihnen die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die lokalen Gemeinschaften uneingeschränkt Berücksichtigung finden, namentlich durch langfristige sektorspezifische Unterstützung durch die EU und durch einen Mechanismus, mit dem die Schiffseigner einen angemessenen Anteil der Kosten für den Zugang der EU-Flotte übernehmen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/10




Entschließung

I. Finanzierung

II. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung

III. Prioritäre MDG-Ziele

Gesundheit und Bildung

Schutzbedürftige Gruppen

Beseitigung des Hungers

Menschenwürdige Arbeit

IV. Governance


 
 
 


Drucksache 241/10 (Beschluss)

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung



Drucksache 810/1/10

... 19. Der Bundesrat begrüßt das Ziel einer umweltgerechten Entwicklung der europäischen Verkehrswege und unterstützt gleichzeitig die Forderung, keine über den gegebenen Rechtsrahmen hinausgehenden Regelungen im Aktionsplan zu verankern. Die Aufnahme des Ziels einer Beseitigung bestehender Engpässe für die Schifffahrt, damit Schiffe der Kategorie VIb (Viererzüge) bis 2015 ganzjährig verkehren können (Nummer 3.1 der Vorlage), widerspricht jedoch diesem Prinzip. Weder existieren hierfür die entsprechenden rechtlichen Grundlagen noch verfolgen die derzeit mit Förderung der EU untersuchten Ausbauvarianten an der bayerischen Donau dieses Ziel. Die Zielsetzung steht nicht im Einklang mit den TEN-Leitlinien, wonach der Ausbau entsprechend den Wasserstraßenklassen IV, Va und Vb erfolgen soll. Auch aus dem von der Kommission genannten Dokument der UNECE "European Agreement on main inland waterways of international importance (AGN)" ergibt sich diese Anforderung nicht. Im Annex III ist die Wasserstraßenklasse Va und VIb lediglich für bestimmte in Annex I genannte "coastal routes" empfohlen. Dazu gehört die Donau nicht. Zudem ist dort für Flüsse mit wechselnden Wasserständen (wie die Donau) eine Abladetiefe von 2,5 m an durchschnittlich 240 Tagen pro Jahr bzw. 60 Prozent der schiffbaren Zeitspanne gefordert, also keine Ganzjährigkeit der Schiffbarkeit. [Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen der Mitteilung und des Aktionsplans für eine Streichung des Verweises auf das Ziel einer ganzjährigen Schiffbarkeit der Donau für Schiffe der Kategorie VIb bis 2015 einzusetzen.]



Drucksache 846/10

... Bis zum 27. Dezember 2007 galt die Regelung in § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nicht für Seeleute; diese unterlagen damit unabhängig vom erzielten Jahresarbeitsentgelt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V. Für nicht-deutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe wurde in § 6 Absatz 1 Nummer 1a SGB V eine abweichende Regelung getroffen, nach der – ebenfalls unabhängig vom erzielten Jahresarbeitsentgelt – für diese Personengruppe Versicherungsfreiheit besteht. Da die Regelung in § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V seit dem 28. Dezember 2007 auch Seeleute erfasst, wird mit der Streichung von "abweichend von Nummer 1" klargestellt, dass die Versicherungsfreiheit nichtdeutscher Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe in § 6 Absatz 1 Nummer 1a SGB V einen originären Tatbestand darstellt.



Drucksache 483/1/10

... Entlastungen bei der Energiesteuer für landwirtschaftliche Betriebe und Schiffe sind mit gleichzeitigen Belastungen für energieintensive Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes nicht vereinbar.

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Drucksache 483/1/10




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 2 Absatz 4a EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG In Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a sind in § 28 Satz 1 Nummer 1 vor dem Komma am Ende folgende Wörter einzufügen:


 
 
 


Drucksache 492/10

... Würden für eine Person, die Mitglied der Besatzung eines Seeschiffs ist, ohne diesen Artikel die Rechtsvorschriften beider Vertragsparteien gelten, so gelten in Bezug auf diese Beschäftigung allein die Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, wenn das Schiff berechtigt ist, die Flagge der Bundesrepublik Deutschland zu führen; in allen anderen Fällen gelten für die Person die Rechtsvorschriften von Quebec.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich

Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 4
Gleichbehandlung

Artikel 5
Nichtanwendung von Wohnortklauseln

Artikel 6
Territorialitätsprinzip

Artikel 7
Entsendung

Artikel 8
Seeleute

Artikel 9
Beschäftigte bei öffentlichen Arbeitgebern

Artikel 10
Vereinbarung von Ausnahmen

Teil II
Bestimmungen über Leistungen

Artikel 11
Berücksichtigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Artikel 12
Sachleistungen bei Verlegung des Aufenthalts

Artikel 13
Sachleistungsaushilfe

Artikel 14
Erstattung der Sachleistungsaushilfekosten

Kapitel 2
Renten

Artikel 15
Zusammenrechnung von Versicherungszeiten

Artikel 16
Besonderheiten für Quebec

Artikel 17
Besonderheiten für die Bundesrepublik Deutschland

Teil III
Verschiedene Bestimmungen

Artikel 18
Durchführungsvereinbarung

Artikel 19
Amtshilfe

Artikel 20
Datenschutz

Artikel 21
Währung und Umrechnungskurs

Artikel 22
Gebühren und Befreiung von der Legalisation

Artikel 23
Einreichung von Schriftstücken

Artikel 24
Ärztliche Untersuchungen

Artikel 25
Amtssprachen und Bekanntgaben

Artikel 26
Beilegung von Streitigkeiten

Teil IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 27
Leistungsansprüche aufgrund der Vereinbarung

Artikel 28
Schlussprotokoll

Artikel 29
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Artikel 30
Geltungsdauer

Schlussprotokoll zur Vereinbarung vom 20. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit

1. Zu Artikel 2 der Vereinbarung:

2. Zu Artikel 3 der Vereinbarung:

3. Zu den Artikeln 4 und 5 der Vereinbarung und zu Nummer 4 Buchstabe c des Schlussprotokolls:

4. Zu Artikel 4 der Vereinbarung:

5. Zu Artikel 5 der Vereinbarung:

6. Zu den Artikeln 6 bis 10 der Vereinbarung:

7. Zu den Artikeln 6 bis 8 der Vereinbarung:

8. Zu den Artikeln 6 bis 8 und 10 der Vereinbarung:

9. Zu Artikel 7 der Vereinbarung:

10. Zu Artikel 7 bis 10 der Vereinbarung:

11. Zu Artikel 9 der Vereinbarung:

12. Zu Artikel 10 der Vereinbarung:

13. Zu Artikel 15 der Vereinbarung:

14. Zu Artikel 17 der Vereinbarung:

15. Zu den Artikeln 19 und 24 der Vereinbarung:

16. Zu Artikel 20 der Vereinbarung:

Vereinbarung zur Durchführung der Vereinbarung vom 20. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit Durchführungsvereinbarung

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Verbindungsstellen

Artikel 3
Aufklärung

Artikel 4
Verwaltungsvereinbarungen

Artikel 5
Mitteilungen

Artikel 6
Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Abschnitt II
Besondere Bestimmungen

Artikel 7
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Artikel 8
Anspruchsbescheinigung für Sachleistungen

Artikel 9
Arbeitsunfallanzeige

Kapitel 2
Renten

Artikel 10
Antragstellung

Kapitel 3
Verschiedenes

Artikel 11
Statistiken

Abschnitt III
Schlussbestimmungen

Artikel 12
Inkrafttreten und Vereinbarungsdauer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 679/10

... "6. in der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistung), wenn diese Abgabe an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn erfolgt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/10




Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 50f
Bußgeldvorschriften

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 36
Endbestände

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 6
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Artikel 10
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 12
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 9
Rechtsbehelf und sofortige Vollziehung

Artikel 13
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

§ 5
Hilfsmerkmale

Artikel 16
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 19
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 20
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 21
Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 24
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes

Artikel 26
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 28
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 29
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 30
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 31
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

§ 4
Zuschlagsatz

Artikel 32
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 418/10

... ") regelt die höchstzulässigen Werte für die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffen (HC), Stickstoffoxiden (NOx) und Partikeln aus Dieselmotoren in Baumaschinen, land– und forstwirtschaftlichen Maschinen, Triebwagen, Lokomotiven und Binnenschiffen sowie aus Motoren mit konstanter Drehzahl und kleinen Ottomotoren, die in verschiedenen Typen von Maschinen und Geräten zum Einsatz kommen.



Drucksache 468/10 (Beschluss)

Erste Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt



Drucksache 642/10 (Beschluss)

Zweite Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt



Drucksache 487/1/10

... /EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie



Drucksache 461/10

... Die Kommission erlässt, ähnlich wie für den Schiffbau und die Stahlindustrie, Leitlinien auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), nach denen die Mitgliedstaaten ausschließlich Beihilfen für von dem Bergbauunternehmen zu leistende Abfindungszahlungen an stilllegungsbedingt entlassene oder in den Vorruhestand versetzte Arbeitnehmer sowie Beihilfen zur Deckung der Kosten der Beratung dieser Arbeitnehmer und ihrer beruflichen Umschulung gewähren könnten. Gedeckt werden könnten auch die Kosten für die Abarbeitung laufender Aufträge (für eine Dauer von maximal sechs Monaten) bzw. für die Stornierung solcher Aufträge, je nach dem, welche Kosten niedriger sind. Ein weiterer möglicher Verwendungszweck wären die Kosten der sofortigen Reinigung und Sanierung der Produktionsstandorte, nicht jedoch die zum Teil erheblichen Kosten der Sanierung unter Tage, da Umfang und Dauer (manchmal unbegrenzt) solcher Arbeiten den Rahmen des nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV Zulässigen sprengen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Öffentliche Anhörungen

3. Folgenabschätzung

Option 1: Basisszenario

Option 2: Leitlinien der Kommission

Option 3: Verordnung des Rates zur Genehmigung zeitlich befristeter Betriebsbeihilfen Stilllegungsbeihilfen

Option 4: Verordnung des Rates zur Genehmigung von Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten soziale Altlasten und Umweltaltlasten

Option 5: Kombination der Optionen 3 und 4

Option 6: Verlängerung der geltenden Kohleverordnung um zehn Jahre

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

4 Stilllegungsbeihilfen

Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten

4 Verfahren

Vorschlag

Abschnitt I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Abschnitt II
Vereinbarkeit der Beihilfe

Artikel 2
Grundsatz

Artikel 3
Stilllegungsbeihilfe

Artikel 4
Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten

Artikel 5
Kumulierung

Artikel 6
Getrennte Buchführung

Abschnitt III
Verfahren

Artikel 7
Von den Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen

Abschnitt IV
Schlussbestimmungen

Artikel 8
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 9
Inkrafttreten

Anhang
Definition der in Artikel 4 genannten Kosten


 
 
 


Drucksache 483/10

... - Der verstärkte Einsatz von umweltfreundlicherem Erdgas wird für die steuerbegünstigte Herstellung von Energieerzeugnissen ermöglicht. - Aus Gründen des Umweltschutzes soll die landseitige Stromversorgung von Schiffen steuerlich begünstigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 26
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Finanzielle Auswirkungen

1. Bund

2. Länder und Kommunen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1252: Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BMF)


 
 
 


Drucksache 718/10

... Schiffweiler

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Abkommen

§ 2
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Anwendungsfälle

§ 3
Aufsichtsratsvergütungen

§ 4
Deutsche Arbeitsgemeinschaften und französische „Groupements d’intérêt économique“

§ 5
Grenzgebiet

Abschnitt 3
183-Tage-Regelung,Grenzgänger

§ 6
Fristberechnung

§ 7
Grenzgängerregelung

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 8
Anwendungsregelung

§ 9
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 5 Absatz 1) Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens zählenden deutschen Städte und Gemeinden

Anlage 2
(zu § 5 Absatz 1) Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens zählenden französischen Städte und Gemeinden

Anlage 3
(zu § 5 Absatz 2) Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe c des Abkommens zählenden Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeines :

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Aufsichtsratsvergütungen, Arbeitsgemeinschaften, Grenzgebiet :

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 3 183-Tage-Regelung,Grenzgänger :

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 4 Schlussbestimmungen :

Zu § 8

Zu § 9

Zu Anlage 1 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens zählenden deutschen Städte und Gemeinden :

Zu Anlage 2 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens zählenden französischen Städte und Gemeinden :

Zu Anlage 3 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe c des Abkommens gehörenden Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1495: Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik


 
 
 


Drucksache 315/10

... Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Artikel 2
Änderung der Gefahrgutverordnung See

Artikel 3
Änderung der Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte

Artikel 4
Änderung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines:

II. Im Einzelnen:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 1 Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 1 Nummer 14

Zu Artikel 1 Nummer 15

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2 Nummer 2

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 4

Zu Artikel 2 Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1268: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 278/10

... -Emissionen bei Straßenfahrzeugen sowie im Luft- und Schiffsverkehr (u. a. Einleitung einer großen Initiative für saubere und energieeffiziente Automobile2, mit der auf der Grundlage der Forschung, gemeinsamer Normen und der Entwicklung der notwendigen Infrastruktur neue Technologien wie elektrische und Hybridfahrzeuge gefördert werden).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/10




Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen Konsultation über die künftige Politik für das Transeuropäische Verkehrsnetz

1. Einleitung

2. Im Anschluss an das Grünbuch

3. Methodik für die TEN-V-Planung

Planung des Gesamtnetzes

Planung des Kernnetzes

Beitrag zu Klimaschutzzielen und sonstigen Umweltzielen

Innovative Infrastrukturmaßnahmen

4. DIE TEN-V-Umsetzung

4.1. Bewertung, Priorisierung und nicht finanzielle Instrumente

4.2. Finanzierung

5. Rechtlicher und institutioneller Rahmen der Überprüfung der Ten-V-Politik

3 Anmerkungen


 
 
 


Drucksache 447/10

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zu dem israelischen Militäreinsatz gegen den humanitären Schiffsverband und der Blockade des Gaza-Streifens



Drucksache 599/1/10

... 6. Der Bundesrat hält maritime Wissenschaft, Forschung und Technologie für die nachhaltige Entwicklung der meeresgestützten Tätigkeiten für grundlegend. Er begrüßt die Möglichkeit der Weiterfinanzierung von Projekten, die den Aufbau von geeigneten Wissens- und Innovationsgrundlagen für die Meerespolitik voranbringen. Der Bundesrat hält dabei insbesondere einen verstärkten Dialog zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und gesellschaftlichen Gruppen der Meeresanrainerstaaten für notwendig. Innovationen in sowie Vernetzungen zwischen den einzelnen Wirtschaftssektoren, wie z.B. Schiffbau, Umwelttechnologien, maritimer Transport einschließlich Häfen, Logistik und Hinterlandanbindung, Off-Shore-Energien, blaue Biotechnologien und maritimer Tourismus, können die Zukunftsfähigkeit der maritimen Wirtschaft unterstützen. Dies gilt insbesondere für die sichere und umweltfreundliche Entwicklung der Schifffahrt. Vor dem Hintergrund wachsender globaler Warenströme ist es ökonomisch und ökologisch sinnvoll, eine engere Kooperation zwischen den europäischen Häfen anzustreben.



Drucksache 879/10 (Beschluss)

... Binnenschifffahrtsaufgabengesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 879/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes


 
 
 


Drucksache 17/10

... (4) Die Einfuhr von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL) erfassten Gütern aus Nordkorea in das Wirtschaftsgebiet, der Erwerb dieser Güter aus Nordkorea und die Beförderung dieser Güter, auch unter Benutzung eines Schiffes oder Luftfahrzeuges, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatsangehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen, sind verboten, unabhängig davon, ob die Güter ihren Ursprung in Nordkorea haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/10




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Achtundachtzigste Verordnung

Artikel 1

§ 1a
Verfahren über eine einheitliche Stelle

Kapitel VIIp
Besondere Beschränkungen gegen die Republik Guinea

§ 69p
Beschränkungen auf Grund des Gemeinsamen Standpunkts 2009/788/GASP des Rates vom 27. Oktober 2009 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1094: Achtundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 694/10

... - Sie wird konkrete Maßnahmen einleiten, um einen effizienten Binnenmarkt für den Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr zu schaffen (demnächst erscheinendes Weißbuch zur Verkehrspolitik) und um Verkehrsengpässe durch die baldige Überarbeitung der Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz, basierend auf einer neuen Methodik für die Planung eines Kernnetzes, zu überwinden. - Sie wird ein Paket zur Energieinfrastruktur verabschieden, um unter anderem die Entwicklung eines Binnenmarkts für Energie zu fördern, indem auf wichtige Lücken in der europäischen Infrastruktur eingegangen wird und die nötigen Instrumente zur zügigen Schließung dieser Lücken vorgeschlagen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/10




Mitteilung

1. Europa braucht die Industrie

2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik

3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie

3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung

3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

4. Stärkung des Binnenmarkts

4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen

4.2. Wettbewerbspolitik

4.3. Verbesserung der Infrastruktur

5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation

5.1. Industrielle Innovation

5.2. Qualifikationsbasis

6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen

6.1. Handel und internationale Regulierung

6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern

7. Förderung der industriellen Modernisierung

7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz

7.2. Strukturelle Überkapazitäten

7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen

8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz

8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger

8.2. Nachhaltige Mobilität

8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette

8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige

8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz

9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik


 
 
 


Drucksache 462/10

... In den letzten Jahren wurde ein umfangreiches Regelwerk zur Verkehrssicherheit geschaffen, besonders im Hinblick auf den Luft- und den Seeverkehr. Der Luftverkehr ist durch dieses gemeinsame Regelwerk nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb der EU sicherer geworden. Nachdem 2006 auf Flüge zwischen der EU und den USA Anschläge mit Flüssigsprengstoff verübt werden sollten, wurden gesetzliche Vorkehrungen getroffen, um diese Gefahr einzudämmen. Gerade erst hat die Kommission eine Mitteilung über den Einsatz von Sicherheitsscannern auf EU-Flughäfen16 herausgegeben. Die EU arbeitet auch zusammen mit internationalen Partnern an der Einführung neuer Technologien, um neue Bedrohungen in den Griff zu bekommen. Um die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen, hat die EU den Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen in ihr Regelwerk übernommen. Die Kommission spielt auch eine aktive Rolle bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. Sowohl im Luft- als auch im Seeverkehr arbeitet die Kommission eng mit den Verwaltungen der Mitgliedstaaten zusammen, um systematische Inspektionen von Flughäfen und Hafenanlagen einzurichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen

2.1. Prävention

2.1.1. Wichtigste Errungenschaften

2.1.2. Künftige Herausforderungen

2.2. Schutz

2.2.1. Wichtigste Errungenschaften

2.2.2. Künftige Herausforderungen

2.3. Verfolgung

2.3.1. Wichtigste Errungenschaften

2.3.2. Künftige Herausforderungen

2.4. Reaktion

2.4.1. Wichtigste Errungenschaften

2.4.2. Künftige Herausforderungen

2.5. Horizontale Aspekte

2.5.1. Achtung der Grundrechte

2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern

2.5.3. Finanzierung

3. Ausblick


 
 
 


Drucksache 822/1/10

Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 822/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 1 Absatz 3 Nummer 3 GGVSEB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe ao - neu - § 2 Nummer 3 GGVSEB

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg § 16 Absatz 2 Nummer 11 GGVSEB

4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe ccc § 18 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d GGVSEB

5. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b Doppelbuchstabe aao - neu - § 19 Absatz 2 Nummer 11 GGVSEB

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 2 Nummer 17 GGVSEB

7. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 21 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c GGVSEB

8. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b1 - neu und Nummer 33 Buchstabe k1 - neu - § 23 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe e, Nummer 3 und Nummer 4 - neu und § 37 Absatz 1 Nummer 14 Buchstabe b, Buchstabe c und Buchstabe dneu - GGVSEB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 37 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe n GGVSEB


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.