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0619/05B
0248/05
0140/05B
0286/1/05
0267/05
0619/05
0813/05
0854/2/05
0053/05
0140/05
0321/1/05
0361/2/05
0319/05
0732/05
0619/1/05
0018/05
0286/05B
0773/05
0941/05
0490/05
0914/1/05
0428/05
0243/05
0318/05
0481/05
0546/05B
0271/05
0352/05
0569/05B
0914/05B
0429/05
0762/05
0569/1/05
0569/05
0924/05B
0944/05
0321/05B
0631/05
0924/05
0137/05
0948/1/05
0361/4/05
0321/05
0714/05
0390/05
0436/05
0162/05
0210/1/05
0924/1/05
0485/05
0269/04
0846/04B
0918/1/04
0846/1/04
0662/1/04
0767/04
0846/2/04
0622/04
0720/04
0983/3/04
0438/04
0892/1/04
0892/04
0280/04
0918/04B
0450/04
0892/04B
0734/04
0664/04
0662/04B
1011/04
0365/04
0613/04
0889/04
0856/03
Drucksache 458/08 (Beschluss)

... " Angriffsziel menschenverachtender und fremdenfeindlich motivierter krimineller Handlungen. Diese Kriminalität fügt den Opfern schwerste physische und psychische Verletzungen zu und ist darüber hinaus geeignet, in weiten Kreisen der Bevölkerung Angst und Schrecken zu verbreiten. Auch wenn solche Gewalttaten kein auf Deutschland beschränktes Phänomen sind, so haben diese hier sowohl quantitativ als auch qualitativ eine besondere Bedeutung. Gegen diese Ausbreitung einer menschenverachtenden Vorurteils- und Gewaltkriminalität gilt es, im Verständnis von Strafrecht als sozialem Schutzrecht (Artikel 1 Abs. 1 GG) durch den Gesetzgeber deutliche Signale zu setzen. Auf die Missachtung von Werten zum Schutz der Menschenwürde, die in einer derart motivierten (Gewalt-) Kriminalität regelmäßig zum Ausdruck kommt, ist in verhaltensbildender, normverdeutlichender Weise zu reagieren. Bei der Bekämpfung dieser Straftaten gebietet die Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung die Ausschöpfung der vom

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines Strafrecht

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 185/1/08

... In der inhaltlichen Aufbereitung würden zentrale Ansätze der Mitteilung zu einer Vergemeinschaftung des Katastrophenschutzes führen, zwingende Verantwortlichkeitsregeln verschieben und falsche politische Signale setzen. Die Mitteilung wird zudem modernen europäischen Entwicklungstendenzen hin zu einer Aufgabenerledigung auf der sachlich wirksamsten Ebene und intensiven Deregulierungsbestrebungen nicht gerecht.



Drucksache 111/1/08

... " könnten durch eine derartige Maßnahme unterstützt werden, indem dem Verbraucher bereits beim Kauf und Verzehr von Lebensmitteln frühzeitiger eine drohende Überschreitung des täglichen Energiebedarfs signalisiert wird. Allein durch die redaktionelle Absenkung dieser Energiereferenzmenge könnte, ohne damit verbundene größere Kosten, ein wesentlicher Beitrag zur Kalorienreduktion und zur Gesunderhaltung der Bevölkerung geleistet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in diesem Sinne bei der Kommission vorstellig zu werden, um ggf. auf der Grundlage einer diese Aspekte berücksichtigenden wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit einen wesentlichen Beitrag zur Energiereduktion leisten zu können.



Drucksache 185/08 (Beschluss)

... In der inhaltlichen Aufbereitung würden zentrale Ansätze der Mitteilung zu einer Vergemeinschaftung des Katastrophenschutzes führen, zwingende Verantwortlichkeitsregeln verschieben und falsche politische Signale setzen. Die Mitteilung wird zudem modernen europäischen Entwicklungstendenzen hin zu einer Aufgabenerledigung auf der sachlich wirksamsten Ebene und intensiven Deregulierungsbestrebungen nicht gerecht.



Drucksache 249/08

... 4. Eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates auf Grundlage der Artikel 149 und 150 EG-Vertrag würde dagegen als bedeutsames politisches Signal verstanden werden, das das Engagement der Organe dafür verdeutlicht, auf den Schlussfolgerungen des Rates aus dem Jahr 2004 aufzubauen, die Berufsbildungssysteme und das Berufsbildungsangebot weiterzuentwickeln und zugleich die europaweite Mobilität zu erleichtern. Offensichtlich entspricht diese Option den Erwartungen der Mitgliedstaaten, der Sozialpartner und der anderen Stakeholder, da ein solches Instrument eine Qualitätsverbesserung in den Berufsbildungssystemen mittels europäischer Zusammenarbeit ermöglicht und seine Anwendung weiterhin freiwillig bleibt. Außerdem würde die Verwendung einer Empfehlung der Praxis entsprechen, die auch für vergleichbare Initiativen (z.B. den EQR) angewandt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige; Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten; Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen Siehe oben Abschnitt Anhörungsmethoden...

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Anhang 1
Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung: Qualitätskriterien und Deskriptoren (Richtgrössen)33

Anhang 2
Referenzindikatoren für die Qualität der Berufsbildung


 
 
 


Drucksache 145/08

... H. unter Hinweis darauf, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien, falls die richtigen politischen Signale gegeben werden, zusätzliche Produktivitätszuwächse über das der Europäischen Union gesetzte Ziel von 20% hinaus schaffen könnten und dass bestimmte Technologien, wie die Technologien für intelligente Netze, intelligente Managementsysteme und punktuelle Rechnertechnologien, deshalb Gegenstand konkreter politischer Empfehlungen sein sollten,

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Drucksache 145/08




Anlage n
und Geräte

Energieeffizienzanforderungen an Gebäude

Stromerzeugung - und -verteilung

2 Verkehr

Finanzielle Regelungen und Regionalpolitik

2 Besteuerung

2 Verhaltensänderungen

2 Städte

Die Weltebene


 
 
 


Drucksache 350/08

... stellt in diesen Fällen die erste Etappe des Berufszugangsverfahrens dar. Nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gewerbe, die zwar erlaubnispflichtig, aber nicht an bestimmte Berufsqualifikationen gebunden sind, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Vorschrift. Es werden für sie folglich keine neuen bürokratischen Hürden aufgebaut. Die Vorschrift stellt aber für den betroffenen Bereich sicher, dass die Behörden frühzeitig Kenntnis von gewerblichen Tätigkeiten erlangen und sie ihrer Aufsichtsfunktion nachkommen können. Sie hat durch ihre zentrale Positionierung eine Signalwirkung und unterstreicht, dass der Berufszugang bei nur vorübergehender und gelegentlicher Dienstleistungserbringung grundsätzlich geringeren Anforderungen ausgesetzt ist (Anzeige) als bei einer Niederlassung (Antrag auf Berufszulassung). Diese Unterscheidung ist ein grundlegendes Anliegen der Richtlinie. Eine Regelung in der

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Drucksache 350/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 11b
Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes

§ 13a
Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgenabschätzung, insbes. finanzielle Auswirkungen, Standardkostenmodell

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 472: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe und weiterer Anpassungen


 
 
 


Drucksache 520/08

... Von den Abgaben, die die Mitgliedstaaten derzeit erheben, geht in den meisten Fällen nicht das richtige Preissignal aus. Allen Nutzern des Straßennetzes wird unabhängig von der von ihnen verursachten Infrastrukturbelastung oder Umweltverschmutzung ohne Differenzierung die gleiche Behandlung zuteil. Es werden ihnen keine wirksamen Anreize zur Nutzung umweltfreundlicherer Fahrzeuge und zur Änderung ihrer Streckenwahl und ihres Mobilitätsverhaltens geboten. So wird für einen Lkw, der auf der Autobahn durch ein ländliches Gebiet fährt eventuell eine Maut erhoben, während bei der Durchquerung eines Ballungsraums in der Regel kein Entgelt fällig wird, obwohl die dabei in Form von Umweltverschmutzung und Staubildung verursachten Kosten im allgemeinen bis zu fünfmal höher liegen können.



Drucksache 140/08

... s) genauer festgelegt und der Welt ein positives Signal vermittelt werden kann, dass auf dem 17. Kongress der Kommunistischen Partei Chinas der Weg für eine stärkere Beachtung unterschiedlicher Meinungen geebnet wurde



Drucksache 10/08A

... " Anschlusskosten sendet im Gegensatz zu anderen möglichen Anschlusskosten-Regimen die besten ökonomischen Signale zur Netzintegration dezentraler Anlagen. Die Kostenregelung sorgt dafür, dass die Kosten für Anlagenbetreiber möglichst niedrig sind, die Marktzutrittsschranken so niedrig wie möglich gehalten werden, die Kalkulation einfach und transparent ist und die Transaktionskosten bei Anlagen- und Netzbetreibern reduziert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08A




Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Kosten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Differenzkosten

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 63

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 65

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Technologiebonus

Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

Zu Anlage 3 KWK-Bonus

Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus

Zu Anlage 5 Referenzertrag

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)


 
 
 


Drucksache 83/08

... 31. ist besorgt über das reflexhafte Verhalten der Mitgliedstaaten in der Anti-Terror-Gesetzgebung, bei der vielfach dem Willen, ein politisches Signal zu senden, gegenüber einer ernsthaften und gewissenhaften Auseinandersetzung mit den Grenzen des Machbaren und Sinnvollen – hierunter fällt auch die zunehmend mangelhafte Berücksichtigung rechtsstaatlicher Prinzipien wie u. a. des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Unschuldsvermutung – der Vorrang gegeben wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/08




Hinsichtlich der Prävention:

Hinsichtlich des Schutzes:

Hinsichtlich der Verfolgung:

Hinsichtlich der Reaktion:

Hinsichtlich der Wurzeln des Terrorismus:

Hinsichtlich der Notwendigkeit einer intensiveren und wirksameren interparlamentarischen Zusammenarbeit bei der neuen Antiterror-Strategie:

Zusammenarbeit mit Kommission und Rat


 
 
 


Drucksache 111/08 (Beschluss)

... " könnten durch eine derartige Maßnahme unterstützt werden, indem dem Verbraucher bereits beim Kauf und Verzehr von Lebensmitteln frühzeitiger eine drohende Überschreitung des täglichen Energiebedarfs signalisiert wird. Allein durch die redaktionelle Absenkung dieser Energiereferenzmenge könnte, ohne damit verbundene größere Kosten, ein wesentlicher Beitrag zur Kalorienreduktion und zur Gesunderhaltung der Bevölkerung geleistet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in diesem Sinne bei



Drucksache 537/08

... Nach der Doha-Erklärung der WTO im Jahr 200169 und den darauf folgenden Beschlüssen70 zur Änderung des TRIPS-Übereinkommens erließ die EU im Mai 2006 die Verordnung über Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit71. Die Ratifizierung des Protokolls zur Änderung des TRIPS-Übereinkommens 2005 durch die EU ist ein wichtiges Signal für ihren Einsatz in dieser Angelegenheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte

2.2. Änderung des Umfelds für Innovation

2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte

3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte

3.1. Patente

3.2. Marken

3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte

3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb

4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten

4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren

4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte

5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie

5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll

5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen

6. Internationale Dimension

6.1. Reform des Markenrechts

6.2. Agenda der Patentrechtsreform

6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern

6.4. Entwicklungsfragen

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 806/08

... R. in der Erwägung, dass der gegenwärtige Regulierungsrahmen für die Telekommunikation, der den direkten Zusammenhang und die Interdependenz zwischen Regelungen über Infrastrukturen und Regelungen über Inhalte widerspiegelt, den Mitgliedstaaten geeignete technische Instrumente zum Schutz des Pluralismus von Medien und Inhalten an die Hand gibt, wie z.B. die Vorschriften über die Zugänglichkeit und die Sendesignale (access and must-carry rules),



Drucksache 999/08

... sowie sonstige Produkte oder Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Tönen oder Bildern, einschließlich Signalen, oder andere Technologien zur Übertragung von Tönen und Bildern mit anderen als Telekommunikationsmitteln

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 999/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf Den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Neufassung

5.4. Entsprechungstabelle

5.5. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Produktkonzeption

Artikel 5
Getrennte Sammlung

Artikel 6
Beseitigung und Beförderung von gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Artikel 7
Sammelquote

Artikel 86
Behandlung

Artikel 9
Genehmigungen und Inspektionen

Artikel 10
erbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Artikel 117
Zielvorgaben für die Verwertung

Artikel 128
Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten

Artikel 139
Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte

Artikel 1410
Informationen für die Nutzer

Artikel 1511
Informationen für Behandlungsanlagen

Artikel 1612
Registrier-, Informations- und Berichtspflicht

Artikel 1713
Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt

Artikel 1814
Ausschuss

Artikel 1915
Sanktionen

Artikel 2016
Inspektion und Überwachung

Artikel 2117
Umsetzung

Artikel 22
Aufhebung

Artikel 2318
Inkrafttreten

Artikel 2419
Adressaten

Anhang I
A Von dieser Richtlinie erfasste Gerätekategorien

Anhang I
B Auflistung der Produkte, die im Sinne dieser Richtlinie zu berücksichtigen sind und unter die in Anhang IA aufgeführten Kategorien fallen

1. Haushaltsgroßgeräte

2. Haushaltskleingeräte

3. IT- und Telekommunikationsgeräte

4. Geräte der Unterhaltungselektronik

5. Beleuchtungskörper

6. Elektrische und elektronische Werkzeuge Mit Ausnahme ortsfester industrieller Grosswerkzeuge

7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte

8. Medizinische Geräte Mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte

9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente

10. Automatische Ausgabegeräte

Anhang I
Mindestüberwachungsanforderungen für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

ANHANG II Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß Artikel 86 Absatz 21

Anhang III
Technische Anforderungen gemäß Artikel 86 Absatz 3

Anhang IV
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten

Anhang V

Teil
A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (genannt in Artikel 22)

Teil
B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (genannt in Artikel 22)

Anhang VI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 367/08

... • Die Unterstützung der Erzeuger erfolgt zurzeit weitgehend (90 %) produktionsentkoppelt, d.h., die europäischen Landwirte können bei ihren betrieblichen Entscheidungen auf Marktsignale reagieren und sich bei der Anpassung an das veränderte wirtschaftliche Umfeld auf ihr landwirtschaftliches Potenzial und ihre Präferenzen stützen. Dies ist die wirksamste Art der Stützung der landwirtschaftlichen Einkommen.



Drucksache 646/08

... Der Auftrag an alle staatlichen Ebenen, die Kultur zu schützen und zu fördern, setzt ein wichtiges rechtliches und politisches Signal für die Bedeutung der Kultur in unserer Gesellschaft. Er definiert über das Bekenntnis zur Kunstfreiheit (Artikel 5 Abs. 3 GG) hinaus die Bundesrepublik als Kulturstaat und bringt den Charakter der Kultur als öffentliches Gut deutlich zum Ausdruck.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 646/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 20b

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 716/08 Signal

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 513/08

... L. in der Erwägung, dass der ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit auf seiner Tagung am 2. Juni 2008 den Vorschlag der Kommission mit 316 Nein-Stimmen, keiner einzigen Ja-Stimme und 29 Enthaltungen abgelehnt und so im Vorfeld des EU-USA-Gipfels in Brdo (Slowenien) ein klares Signal gegeben hat,



Drucksache 760/08

... Die Unterzeichnung durch Deutschland während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft war ein politisch wichtiges Signal für die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und trug dazu bei, dass bereits am 30. März 2007 der Großteil der EU-Mitgliedstaaten das Abkommen zeichnete. Daneben hat auch die Europäische Gemeinschaft das Übereinkommen auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 20. März 2007 (7404/07) unterschrieben und zeichnete damit erstmalig einen menschenrechtlichen Vertrag. Die Europäische Kommission plant, dem Rat der Europäischen Union in der ersten Jahreshälfte 2008 den Entwurf eines Beschlusses zur Bestätigung des Übereinkommens vorzulegen der zum Inkrafttreten des Übereinkommens für die Europäische Gemeinschaft führen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

3 Präambel

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Artikel 6
Frauen mit Behinderungen

Artikel 7
Kinder mit Behinderungen

Artikel 8
Bewusstseinsbildung

Artikel 9
Zugänglichkeit

Artikel 10
Recht auf Leben

Artikel 11
Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Artikel 12
Gleiche Anerkennung vor dem Recht

Artikel 13
Zugang zur Justiz

Artikel 14
Freiheit und Sicherheit der Person

Artikel 15
Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Artikel 16
Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch

Artikel 17
Schutz der Unversehrtheit der Person

Artikel 18
Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

Artikel 19
Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Artikel 20
Persönliche Mobilität

Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Artikel 22
Achtung der Privatsphäre

Artikel 23
Achtung der Wohnung und der Familie

Artikel 24
Bildung

Artikel 25
Gesundheit

Artikel 26
Habilitation und Rehabilitation

Artikel 27
Arbeit und Beschäftigung

Artikel 28
Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz

Artikel 29
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Artikel 30
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

Artikel 31
Statistik und Datensammlung

Artikel 32
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 33
Innerstaatliche Durchführung und Überwachung

Artikel 34
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 35
Berichte der Vertragsstaaten

Artikel 36
Prüfung der Berichte

Artikel 37
Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss

Artikel 38
Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen

Artikel 39
Bericht des Ausschusses

Artikel 40
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 41
Verwahrer

Artikel 42
Unterzeichnung

Artikel 43
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel 44
Organisationen der regionalen Integration

Artikel 45
Inkrafttreten

Artikel 46
Vorbehalte

Artikel 47
Änderungen

Artikel 48
Kündigung

Artikel 49
Zugängliches Format

Artikel 50
Verbindliche Wortlaute

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte

1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen

2. Verhandlung des Übereinkommens

II. Sachstand

III. Würdigung des Übereinkommens

IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens

Artikel 1
(Zweck)

Artikel 2
(Begriffsbestimmungen)

Artikel 3
(Allgemeine Grundsätze)

Artikel 4
(Allgemeine Verpflichtungen)

Artikel 5
(Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)

Artikel 6
(Frauen mit Behinderungen)

Artikel 7
(Kinder mit Behinderungen)

Artikel 8
(Bewusstseinsbildung)

Artikel 9
(Zugänglichkeit)

Artikel 10
(Recht auf Leben)

Artikel 11
(Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)

Artikel 12
(Gleiche Anerkennung vor dem Recht)

Artikel 13
(Zugang zur Justiz)

Artikel 14
(Freiheit und Sicherheit der Person)

Artikel 15
(Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)

Artikel 16
(Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)

Artikel 17
(Schutz der Unversehrtheit der Person)

Artikel 18
(Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)

Artikel 19
(Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)

Artikel 20
(Persönliche Mobilität)

Artikel 21
(Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)

Artikel 22
(Achtung der Privatsphäre)

Artikel 23
(Achtung der Wohnung und der Familie)

Artikel 24
(Bildung)

Artikel 25
(Gesundheit)

Artikel 26
(Habilitation und Rehabilitation)

Artikel 27
(Arbeit und Beschäftigung)

Artikel 28
(Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)

Artikel 29
(Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)

Artikel 30
(Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)

Artikel 31
(Statistik und Datensammlung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 34
(Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

Artikel 35
(Berichte der Vertragsstaaten)

Artikel 36
(Prüfung der Berichte)

Artikel 37
(Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)

Artikel 38
(Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)

Artikel 39
(Bericht des Ausschusses)

Artikel 40
(Konferenz der Vertragsstaaten)

Artikel 41
(Verwahrer)

Artikel 42
(Unterzeichnung)

Artikel 43
(Zustimmung, gebunden zu sein)

Artikel 44
(Organisationen der regionalen Integration)

Artikel 45
(Inkrafttreten)

Artikel 46
(Vorbehalte)

Artikel 47
(Änderungen)

Artikel 48
(Kündigungen)

Artikel 49
(Zugängliches Format)

Artikel 50
(Verbindliche Wortlaute)

B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Sachstand des Fakultativprotokolls

II. Würdigung des Fakultativprotokolls

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


 
 
 


Drucksache 367/08D

... (8) Begrenzt durch die Milchquoten, wird die Milcherzeugung der Gemeinschaft auf mittlere Sicht insgesamt allmählich zurückgehen, da der anhaltende Strukturwandel in den Mitgliedstaaten, die der Gemeinschaft vor der Erweiterung von 2004 noch nicht angehörten zu einem Rückgang der Subsistenzproduktion führen dürfte, während der Produktionszuwachs durch die Quoten beschränkt bleibt. Zugleich werden im Projektionszeitraum die Milchlieferungen an die Molkereien zur Verarbeitung weiter zunehmen. Anders als bei Einführung der Quoten als Reaktion auf die Überproduktion wird nun durch die Quotenregelung das Produktionswachstum gegenüber der starken Binnen- und Außennachfrage gebremst. Unter diesen Gegebenheiten wirken die Quoten der Marktorientierung entgegen, da die Landwirte nicht angemessen auf Preissignale reagieren, und verhindern Effizienzgewinne, indem sie den Strukturwandel verlangsamen. Die Quoten sollen mit schrittweisen Anpassungen bis 2015 auslaufen. Durch die jährliche Anhebung der Milchquoten gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung (1% je Wirtschaftsjahr von 2009/10 bis 2013/14) würden ein reibungsloser Übergang ermöglicht und eine übermäßige Korrektur nach dem Auslaufen der Quoten vermieden.



Drucksache 488/08

... Eine Verbesserung der Interoperabilität der in den Mitgliedstaaten von der Zivilgesellschaft oder von staatlichen Behörden ausgerichteten Freiwilligenstrukturen stellt daher die von der Kommission bevorzugte Lösung dar. Eine Empfehlung des Rates auf Grundlage von Artikel 149 Absatz 4 EG-Vertrag wäre ein klares politisches Signal und würde gleichzeitig das Subsidiaritätsprinzip und die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten respektieren. Bei dieser Lösung würde das EFD-Programm weiterhin Anreize zur grenzüberschreitenden Freiwilligentätigkeit geben und zur Erprobung von Verbesserungen bei Qualität, Anerkennung und Unterstützung dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Haupthindernisse für grenzüberschreitende Freiwilligenvorhaben zwischen EU-Mitgliedstaaten

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Anhörung der betroffenen Akteure

Anhörung der Mitgliedstaaten

4 Folgenabschätzung

2. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 402/08

... – Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger29



Drucksache 753/08 (Beschluss)

... Die Erhöhung des Steuerbonus auf 20 % von 6 000 Euro (= 1 200 Euro) zum 1. Januar 2009 ist ein richtiges Signal.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 753/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b, 3, 4, 5, 6, 9, 11, 13, 14, 15 und 16 §§ 9, 9a, 9c, 10, 26a, 33, 35a, 37, 39a und 50 EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 35a EStG

4. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 24a Satz 3 SGB II Artikel 4 § 31 Abs. 4 - neu - SGB XII

Artikel 4
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

5. Zu Artikel 5a - neu - Finanzausgleichsgesetz

Artikel 5a
Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 170/1/08

... es befreit. Mit der beabsichtigten Aufhebung des § 7 Abs. 1 AtKostV wird die Forschung in Deutschland ausweislich der Gesetzesbegründung mit zusätzlichen Kosten belastet. Ein solches Signal für den Forschungsstandort Deutschland muss vermieden werden. Die damit verbundene Belastung der Länder, die die betroffenen Forschungseinrichtungen teilweise finanzieren, wird abgelehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/1/08




Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 779/1/08

... 2. Der Bundesrat unterstützt dabei die Initiative und den konkreten Vorschlag der Kommission zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags, da dieser weltweit in erheblichem Maße zur Entwaldung beiträgt und enorme Umweltschäden verursacht. Europäische Initiativen könnten hierbei eine weltweite Signalwirkung für andere Handelsregionen setzen.



Drucksache 10/08 (Beschluss)

... an ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes geliefert wird (§ 4 Abs. 3a KWKG-E). Andererseits wird dieser Strom nach § 37 Abs. 6 EEG-E weiterhin mit der EEG-Umlage belastet. Beide Vorgänge - Zuschlagszahlung, also Begünstigung, im Rahmen des KWKG und Belastung durch EEG-Umlage - führen zu widersprüchlichen Signalen an die Wirtschaft und zu Verwaltungsaufwand an verschiedenen Stellen. Es sollte ein widerspruchsfreies System im Rahmen des IEKP konzipiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG

§ 33a
Virtuelle Kraftwerke

2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG

3. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG

4. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG

5. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG

6. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG

7. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG

8. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG

9. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG

10. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG

11. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG

12. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG

13. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG

14. Zu Artikel 1 § 27 EEG

15. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG

16. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG

17. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG

18. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG

19. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG

20. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG

21. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG

22. Zu Artikel 1 § 57 EEG

23. Zu Artikel 1 § 58 EEG

24. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG

25. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG

26. Zu Artikel 1 § 64 EEG

27. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG

28. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG

29. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG

30. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III. 4 und 10 bis 12 - neu -, Nr. IV. 1, Nr. V. Tabelle und Satz 1 - neu - EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

31. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG

32. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.2, 4 bis 6 EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.5* - neu -, Nr. IV.2 EEG

34. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG

35. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

36. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

37. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG

38. Zu Artikel 1 allgemein EEG

39. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 315/08

... 3. unentgeltlich Messfahrten auf dem Schienennetz der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes durchzuführen, bei denen insbesondere als Parameter die Gleisgeometrie, der Zustand des Fahrdrahtes oder der Stromschienen, das Schienenquerprofil, die Schienenoberfläche, der Zustand der Signale sowie die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Untergrundes gemessen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

3 Bund

Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Bundesschienenwegegesetz

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Artikel 2
Gesetz zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhaltung der Schienenwege

Teil 1
Grundregeln der Erhaltung der Schienenwege

§ 3
Verpflichtung zur Erhaltung der Schienenwege

Teil 2
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 4
Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 5
Geltungsdauer von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen

§ 5a
Option zur Übertragung von regionaler Infrastruktur auf Dritte

Teil 3
Kontrolle der Erhaltung der Schienenwege

§ 6
Der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht

§ 7
Befugnisse des Bundes

§ 7a
Gewährleistung der Kapazität und der Zugangsrechte

Teil 4
Pflichtverletzungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes

§ 8
Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 9
Verletzungen sonstiger Pflichten

§ 10
Wiederholte Pflichtverletzungen

§ 11
Schadensersatz

Abschnitt 3
Ausbau von Schienenwegen

§ 12
Ausbau der Schienenwege

§ 13
Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen

§ 14
Gegenstand des Bedarfsplans

§ 15
Überprüfung des Bedarfs

§ 16
Planungszeitraum

§ 17
Unvorhergesehener Bedarf

§ 18
Berichtspflicht

§ 19
Finanzierung

§ 20
Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung

§ 21
Nahverkehr

§ 22
Rückzahlung von Mitteln des Bundes

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 23
Übergangsregelungen

Anlage
(zu § 12 Abs. 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege

Artikel 2
Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)

§ 1
Gewährleistungsauftrag

§ 2
Gegenstand der Gewährleistung

§ 3
Mindestumfang des Schienenpersonenfernverkehrs

§ 4
Schienenpersonenfernverkehrsplan und –bericht

§ 5
Verkehrsdurchführungsverträge

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 3
Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Wesentliche Regelungsbereich des Gesetzes

a Erhaltung und Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes

b Die Sicherstellung des Fernverkehrs

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5 Bund

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

5 Vollzugsaufwand

Länder und Gemeinden

5. Sonstige Kosten

6. Bürokratiekosten

a Unternehmen:

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Bestimmungen

§ 1

§ 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

§ 4
Allgemeines

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

§ 5

§ 5a

§ 6

Zu Absatz 1

Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 7a

§§ 8 bis 11

4 Allgemeines

§ 8

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

§ 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 18

§ 19

§ 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

§ 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 22

§ 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Artikel 2
Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Bestimmungen

§ 1
:

§ 2
:

§ 3
:

§ 4
:

§ 5
:

§ 6
:

Artikel 3
Aufhebung des Bundeschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 669/1/08

... Eine Begünstigung bei der Kfz-Steuer ist das falsche Signal. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit von Motorrädern sind die Ausrüstungsvorschriften heranzuziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 669/1/08




1. Zu Nummer 2 3. Tiret


 
 
 


Drucksache 952/08

... • Sie konkurrieren mit heimischen Organismen um Nahrung und Lebensraum. Beispiel: In vielen Gebieten Europas werden das einheimische Eichhörnchen (Sciurus vulgaris) vom Amerikanischen Grauhörnchen (Sciurus carolinensis) und der einheimische Flusskrebs (Astacus spp.) vom Amerikanischen Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) verdrängt, ebenso wie einheimische Vogelarten mit den verschiedenen Sitticharten konkurrieren müssen, die sich in vielen europäischen Städten eingebürgert haben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 952/08




1. Was sind invasive Arten?

2. Erfordernis sofortigen Handelns auf Eu-Ebene

3. Invasive Arten in Europa und Ihre Auswirkungen

3.1. Invasive Arten in Europa

3.2. Einschleppungswege

3.3. Ökologische Auswirkungen invasiver Arten

3.4. Wirtschaftliche Auswirkungen invasiver Arten

3.5. Gesundheitliche Auswirkungen invasiver Arten

3.6. IA-bezogene Kosten

4. Von Einschleppung bis Einbürgerung und Verbreitung

5. Strategien für den Umgang mit invasiven Arten

5.1. Der hierarchische Dreistufenansatz

5.2. Vorhandene Instrumente für den Umgang mit invasiven Arten in Europa

6. Politische Optionen

7. Horizontale Fragen

8. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 99/1/08

... und ein unzulässiges Anfahren gegen Halt zeigende Signale selbsttätig verhindert

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 15 Abs. 2

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 28 Abs. 1 Nr. 4


 
 
 


Drucksache 563/08 (Beschluss)

... Die Änderung entspricht § 2 Abs. 2 Nr. 9 Satz 2 des geltenden ROG. Dieser Passus zur Flächenvorhaltung ist im ROG nicht enthalten. Eine mögliche Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten wird dadurch erschwert. Die Stärkung der Wirtschaft als Grundsatz in der Raumordnung ist damit entfallen. Gründe dafür wurden in der Begründung des Gesetzentwurfs nicht angegeben. Das stellt ein falsches politisches Signal dar. Daher sollte der Satz bzw. die Aussage wieder in das neue ROG aufgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 3a - neu - ROG

3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4a - neu - ROG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 7 ROG

6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 ROG

7. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 8 ROG

8. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz und Abs. 2 Satz 2 ROG

9. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 ROG

10. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 ROG

11. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 ROG

12. Zu Artikel 7 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 3 Nr. 2 UVPG

13. Zu Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 25 Abs. 10 Satz 1 UVPG


 
 
 


Drucksache 102/08

... -Preissignal gegeben wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/08




Begründung

1. Einleitung

2. Geltungsbereich

3. Überwachung, Berichterstattung, Prüfung

4. Weitere Harmonisierung und stärkere Berechenbarkeit

5. Verknüpfung mit Emissionshandelssystemen in Drittländern und geeignete Wege zur Einbeziehung von Entwicklungs- und Schwellenländern

6. Inkrafttreten

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG

Artikel 9
Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate

Artikel 9a
Anpassung der Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate

Artikel 10
Versteigerung von Zertifikaten

Artikel 10a
Gemeinschaftsweite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenfreien Zuteilung

Artikel 10b
Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien im Falle der Verlagerung von CO2-Emissionen

Artikel 11
Nationale Umsetzungsmaßnahmen

Artikel 11a
Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem vor Inkrafttreten eines künftigen internationalen Klimaschutzübereinkommens

Artikel 14
Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen

Artikel 22
Änderungen der Anhänge

Artikel 24a
Harmonisierte Vorschriften für Projekte zur Emissionsminderung

Artikel 27
Ausschluss von Kleinfeuerungsanlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen

Artikel 28
Anpassungen nach Abschluss eines internationalen Klimaschutzübereinkommens

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Übergangsbestimmung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten

Anhang I

Anhang II

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 193/08

... – den Wortlaut verschiedener Textpassagen des Vertrags bzw. der Protokolle und Erklärungen im Anhang zum Vertrag abzuändern, was zu Unrecht zu einer negativen Note führte, wodurch der Eindruck eines Misstrauens gegenüber der Union und ihren Organen erweckt und ein falsches Signal an die Öffentlichkeit gesendet wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/08




Ein positiver Schritt für die Zukunft der Union

Mehr demokratische Kontrolle

Bekräftigung der Werte, Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, mehr Klarheit

Größere Effizienz

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 356/08

... 4. Geräte zur Nachrichtenübermittlung und Signalgebung zwischen dem schnellen Bereitschaftsboot und einem Hubschrauber sowie einem Schiff zu bedienen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Erläuterungen zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Entschließung

Anlage
Änderungen zu dem Internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten in der jeweils geltenden Fassung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Regel I/1 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen

Kapitel VI
Aufgaben im Zusammenhang mit Notfällen, beruflicher Sicherheit, medizinischer Fürsorge und dem Überleben

Regel VI/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausstellung von Befähigungsnachweisen an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

Entschließung

Anlage
Änderungen des Codes für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code)

Teil
A Verbindliche Normen bezüglich der Bestimmungen der Anlage des STCW-Übereinkommens

Abschnitt
A-VI/5 Mindestanforderungen für die Ausstellung von Befähigungsnachweisen an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

5 Befähigungsnorm

5 Übergangsbestimmungen

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 493: Entwurf einer Siebten Verordnung über die Inkraftsetzung der Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten


 
 
 


Drucksache 751/08

... Dadurch werden die Beitragszahlenden entlastet und positive Signale auf dem Arbeitsmarkt für die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse gesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 751/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten

E. Bürokratiekosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 730: Entwurf eines Gesetzes zur Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung


 
 
 


Drucksache 129/08

... 1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.7 bis 2.9 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/08




§ 21a
Stellvertretungserlaubnis

§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

Anlage
(zu § 15 Abs. 2 Nr. 2) Waffen- und Munitionsarten

Artikel 7
In- und Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 99/08

... Einer Anzahl schwerer Bahnbetriebsunfälle in den Neunzehnhundertneunziger Jahren lag eine bis dahin nicht gekannte Unfallursache zugrunde: Wiederholt waren Züge nach unmittelbar vorangegangenem Halt gegen Halt zeigende Hauptsignale angefahren und dann hinter dem Signal mit anderen Zügen zusammengestoßen. Die bis zu dieser Erkenntnis seit vielen Jahrzehnten bewährte in §§ 15 Abs. 2 und 28 Abs. 1 Nr. 4 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vorgesehene Zugbeeinflussungstechnik bewirkt zwar bei in Fahrt befindlichen Zügen wirkungsvoll eine Zwangsbremsung bei einem unzulässigen Vorbeifahren an Halt zeigenden Hauptsignalen, nicht jedoch bei dem neu aufgetretenen Unfalltyp von Signalverfehlungen unmittelbar nach einem Zughalt. Aus diesem Grund haben Ende des Jahres 2000 Bund, Länder, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) und verschiedene Eisenbahnunternehmen einschließlich der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) nach gemeinsamer Analyse einvernehmlich bestimmte Sofortmaßnahmen als zwingend notwendig erachtet. Diese umfassten die unverzügliche Einführung einer funktional erweiterten Zugbeeinflussungstechnik, mit der grundsätzlich sämtliche führenden Fahrzeuge auszurüsten sind. Die erweiterte Zugbeeinflussung bewirkt auch eine Zwangsbremsung nach dem so genannten Anfahren gegen Halt zeigende Hauptsignale. Zur Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahme hat der vorgenannte Kreis von Eisenbahnfachleuten seinerzeit die konsequente Nachrüstung sowohl der führenden Fahrzeuge als auch der Infrastruktur in ehest möglichen Fristen einvernehmlich konkret festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Ermächtigungsgrundlage

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4 Bund

4 Länder

4 Gemeinden

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

1. § 15 Abs. 2

2. § 28 Abs. 1 Nr. 4

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer vierten Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung


 
 
 


Drucksache 605/08 Signal


Drucksache 713/1/08

... "Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass mit der ersatzlosen Streichung des Verbots der religiösen Voraustrauung zum 1. Januar 2009 ein falsches Signal gesetzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/1/08




1. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -In § 10 Abs. 1 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:

2. Zu § 15 Abs. 1 Satz 2

3. Zu §§ 19, 29 Abs. 3, § 30 Satz 3 und 4, § 34 Abs. 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1, § 48 Abs. 1, § 65 Abs. 1 Satz 1 und 2

§ 19
Aufbau und Gestaltung der Registereinträge

4. Zu § 33 Satz 1 Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu § 33 Satz 1 Nr. 4

6. Zu § 54 Nr. 1

7. Zu § 56 Abs. 3 Nr. 3

8. Zu § 56 Abs. 9

9. Zu § 59 Abs. 1 Satz 1

10. Zu § 62 Abs. 5

11. Zu § 65 Abs. 2

12. Zu § 70 Abs. 1 Satz 3 - neu -In § 70 Abs. 1 ist nach Satz 2 folgender Satz anzufügen:

13. Zu Anlage 1 Datenfelder in den Personenstandsregistern

14. Zu den Anlagen 2 bis 5 Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister

15. Zu den Anlagen 10 und 11 Niederschriften über die Eheschließung und die der Lebenspartnerschaft


 
 
 


Drucksache 642/08

... Artikel 8 beschreibt die Grundsätze der Instandhaltung von Grenzbrücken. Welche Vertragspartei für welche Brücke zuständig ist, wird in Anlage B geregelt. Im Falle des Baus einer neuen Grenzbrücke ist die Vertragspartei für die Instandhaltung zuständig, der bereits der Bau obliegt. Hinsichtlich der den Grenzbrücken zugehörigen Anlagen wird den Eisenbahninfrastrukturunternehmen die Möglichkeit gegeben, schriftliche Absprachen über eine andere Zuordnung von Instandhaltungspflichten zu treffen. Damit wird sichergestellt, dass auch künftig praxisgerechte Verfahren, z.B. bei der Instandhaltung von Signalanlagen, im gegenseitigen Einvernehmen angewendet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Abschnitt 1
Gegenstand des Vertrags

Artikel 1
Umfang des Vertrags

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bau von Grenzbrücken

Artikel 3
Erneuerung und Neubau

Artikel 4
Anwendung technischer Normen und Bauvorschriften

Artikel 5
Abnahme

Artikel 6
Baukosten

Artikel 7
Abstimmung

Abschnitt 3
Instandhaltung von Grenzbrücken

Artikel 8
Gegenstand der Instandhaltung

Artikel 9
Durchführung der Instandhaltung

Artikel 10
Austausch von Unterlagen

Artikel 11
Informationen über geplante Arbeiten

Artikel 12
Kosten der Instandhaltung

Artikel 13
Durchführung von Prüfungen

Abschnitt 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Informationen

Artikel 15
Betretungsrecht

Artikel 16
Steuerrechtliche Regelungen

Artikel 17
Datenschutz

Artikel 18
Arbeitsrechtliche Regelungen

Artikel 19
Gemeinsame Arbeitsgruppe

Abschnitt 5
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 21
Geltungsdauer

Artikel 22
Änderung der Anlagen

Artikel 23
Inkrafttreten

Anlage
A zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Anlage
B zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 643: Gesetz zum Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienen wegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung


 
 
 


Drucksache 821/08

... (iv) Abgabe von Frühwarnsignalen bei dynamischen Entwicklungen, die die Stabilität des Finanzsystems gefährden können;



Drucksache 779/08

... Es wurde argumentiert, Maßnahmen, die die Einfuhren von Holz und Holzerzeugnissen betreffen würden lediglich zu einer Verlagerung des Handels nach Märkten ohne solche Erschwernisse führen. Die EU ist jedoch ein wichtiger Akteur auf internationaler Ebene und könnte mit einer solchen Initiative ein Beispiel setzen, ein deutliches Signal für ihre Entschlossenheit im Kampf gegen illegalen Holzeinschlag, den Verlust an Biodiversität und den Klimawandel aussenden und damit Anstöße für vergleichbare Initiativen anderer wichtiger Verbraucherländer geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 779/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Option 1: Ausweitung des bilateralen Ansatzes über freiwillige FLEGT-Partnerschaftsabkommen

Option 2: Förderung freiwilliger privatwirtschaftlicher Maßnahmen

Option 3: Grenzmaßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr von illegal geschlagenem Holz

Option 4: Verbot der Vermarktung von illegal geschlagenem Holz auf dem EU-Markt

Option 4A: Rechtsvorschriften, die den Handel mit und den Besitz von unter Verstoß gegen die Rechtsvorschriften des Ursprungslandes geschlagenem Holz sowie Erzeugnissen aus solchem Holz verbieten

Option 4B: Rechtsvorschriften, nach denen nur legal geschlagenes Holz und Erzeugnisse aus solchem Holz auf den Markt gebracht werden dürfen

Option 5: Rechtsvorschriften, die für alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse auf den Gemeinschaftsmarkt bringen, eine Sorgfaltspflicht vorschreiben

Öffentliche Konsultation

Nationale Studien

Konsultationen mit Drittländern

Folgenabschätzung

Ad-hoc-Konsultationen

3. Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Wahl des Instruments

Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

6. Vereinfachung

7. Aufhebung

8. Neufassung

9. Entsprechungstabelle

10. Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verpflichtungen der Marktteilnehmer

Artikel 4
Sorgfaltspflichtregelung

Artikel 5
Anerkennung von Überwachungsorganisationen

Artikel 6
Verzeichnis von Überwachungsorganisationen

Artikel 7
Überwachungsmaßnahmen

Artikel 8
Aufzeichnungen über die Kontrollen

Artikel 9
Zusammenarbeit

Artikel 10
Zuständige Behörden

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Änderungen

Artikel 13
Sanktionen

Artikel 14
Berichterstattung

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang
Unter die vorliegende Verordnung fallende(s) Holz und Holzerzeugnisse nach der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates16

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 598/08 (Beschluss)

... Es muss eine stärkere Bewusstseinsbildung für die Werte des geistigen Eigentums geschaffen werden. Es müssen in Europa alle Anstrengungen unternommen werden, durch eine umfassende Erziehung und Sensibilisierung ein stärkeres Bewusstsein für den Schutz geistiger Schöpfungen heranzubilden. Es muss auf allen Ebenen das Bewusstsein dafür vermittelt werden, dass die geistigen Schutzrechte nicht grundlos geschaffen worden sind, sondern einen wichtigen Zweck erfüllen, und dass das geistige Eigentum für die Gesellschaft und nicht nur für den Einzelnen eine große Bedeutung hat. Immaterielle Güter müssen wie materielle Güter geschützt und geachtet werden. Durch Initiativen und Öffentlichkeitsarbeit kann die Politik hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Die Einrichtung eines Koordinators wäre bereits ein positives Beispiel mit großer Signalwirkung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/08 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums


 
 
 


Drucksache 493/08

... 6. erklärt sich besorgt darüber, dass allein schon die Existenz des Gefangenenlagers in der Bucht von Guantánamo und die Praxis willkürlicher Verhaftungen und außerordentlicher Überstellungen weiterhin eine negative Signalwirkung auf die Art und Weise hat, wie der Terrorismus bekämpft wird; fordert den Rat dringend auf, eine klare und nachdrückliche Erklärung abzugeben, in der die Regierung der Vereinigten Staaten aufgefordert wird, die Praxis der willkürlichen Verhaftungen und außerordentlichen Überstellungen aufzugeben, und die noch in Haft befindlichen Personen in voller Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den internationalen Standards anzuklagen oder aber freizulassen sowie sie wiederanzusiedeln und zu entschädigen und eine Klarstellung in Bezug auf das Bestehen von Geheimgefängnissen außerhalb des Hoheitsgebiets der Vereinigten Staaten zu geben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 493/08




Transatlantische Beziehungen im Allgemeinen

2 Klimawandel

Terrorismus und Menschenrechte

Verbreitung von Kernwaffen, Raketenabwehr, Rüstungskontrolle und NATO

Entwicklungszusammenarbeit und Nahrungsmittelpreise

Internationale Beziehungen


 
 
 


Drucksache 333/08

... " haben die zuständigen Landesminister auf der 115. Bauministerkonferenz ein starkes Signal der Zustimmung ausgesandt. Im Mai 2008 tagt erstmals das Kuratorium der Initiative, das die Einbindung der Nationalen Stadtentwicklungspolitik in den gesellschaftlichen und fachlichen Dialog sicherstellt. Diesem ehrenamtlichen Gremium gehören neben Vertretern der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie zahlreicher Vertreter aus Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft auch namhafte Einzelpersönlichkeiten an, die über umfangreiche Kenntnisse bei der Lösung aktueller städtischer Aufgaben verfügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/08




Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik

1. Bedeutung der Städte für Deutschland:

2. Ausgangspunkt der Nationalen Stadtentwicklungspolitik:

2.1 Die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt

2.2 Nationale Stadtentwicklungspolitik:

2.2.1 Strategieelement Gute Praxis

Handlungsfeld Städtebauliche Sanierung und Entwicklung:

Handlungsfeld Erhaltung historischer Städte:

Handlungsfeld Sozial benachteiligte Stadtteile:

Handlungsfeld Stadtumbau Ost:

Handlungsfeld Stadtumbau West:

Handlungsfeld Lebendige Innenstädte:

Handlungsfeld Klimagerechte Stadt:

2.2.2 Projektreihe für Stadt und Urbanität

3. Ausblick: Themenschwerpunkte, Ziele und Handlungsansätze

Bürger für ihre Stadt aktivieren - Zivilgesellschaft:

Chancen schaffen und Zusammenhalt bewahren – soziale Stadt:

Die Stadt von morgen bauen – Klimaschutz und globale Verantwortung:

Städte besser gestalten – Baukultur:

Die Zukunft der Stadt ist die Region – Regionalisierung:

1. Abstimmungsprozesse verbessern:

2. Ressortübergreifend denken und handeln:

3. Mehr Bewusstsein für städtische Chancen und Handlungsmöglichkeiten schaffen:


 
 
 


Drucksache 437/08

... " zur Demokratieerziehung und Menschenrechtsbildung fortgesetzt. Deutschland hat im Rahmen der 22. EEMK Ablehnung gegenüber einem rechtlich bindenden Instrument mit umfangreichen Berichtspflichten signalisiert.



Drucksache 580/08

... 2. Die mit dem Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz von 1996 bezweckte Signal- und Anstoßwirkung der Regelungen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (§§ 71a ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes – VwVfG) ist erreicht worden. Einzelne dieser Regelungen können verallgemeinert werden, im Übrigen kann an ihrer Stelle ein neues weiter reichendes Verfahrensmodell treten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 42a
Genehmigungsfiktion

Abschnitt 1a
Verfahren über eine einheitliche Stelle

§ 71a
Anwendbarkeit

§ 71b
Verfahren

§ 71c
Informationspflichten

§ 71d
Gegenseitige Unterstützung

§ 71e
Elektronisches Verfahren

Artikel 2
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (FNA 860-10-1)

Artikel 3
Änderung des Personenstandsgesetzes (FNA 211-1)

Artikel 4
Änderung des Konsulargesetzes (FNA 27-5)

Artikel 5
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (FNA 303-8)

§ 73a
Einheitliche Stelle

Artikel 6
Änderung des Steuerberatungsgesetzes (FNA 610-10)

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (FNA 701-1)

§ 10
Aufgabenübertragung und öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss

Artikel 8
Änderung der Handwerksordnung (FNA 7110-1)

§ 5b
Verfahren über eine einheitliche Stelle

Artikel 9
Änderung des Luftverkehrsgesetzes (FNA 96-1)

Artikel 10
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

III. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Einführung einer neuen besonderen Verfahrensart Verfahren über eine einheitliche Stelle

2. Einführung von Regelungen über die Genehmigungsfiktion

3. Einführung von Öffnungsklauseln, damit die Länder bestimmten Berufskammern die Aufgaben der einheitlichen Stelle übertragen können und Einführung von Regelungen zur Anordnung der Geltung des neuen Verfahrensmodells und der Genehmigungsfiktion in einigen Berufskammergesetzen.

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft.

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VI. Rechtsvereinfachung

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 71a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 71b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 71c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 71d

Zu § 71e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 595: Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften / Gesetz zur verwaltungsrechtlichen Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie


 
 
 


Drucksache 551/08 (Beschluss)

... Unter Verweis auf die Begründung zu § 22 Abs. 1 Satz 3 gilt auch hier, dass das Prädikat der Filmbewertungsstelle Wiesbaden (FBW) als Signal für eine besondere künstlerische Qualität bei der Referenzförderung angemessene Berücksichtigung finden soll. Die im Regierungsentwurf beabsichtigte Herabstufung der FBW-Prädikate führt zu einer von den Ländern nicht hinnehmbaren Schlechterstellung der FBW insbesondere im Hinblick auf die Förderung junger Filmemacher und Talente.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a0 - neu - und Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 5 Abs. 1 und Abs. 2 FFG

2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 14a FFG

3. Zu Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe a § 22 Abs. 1 FFG

4. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 23 Abs. 2 Satz 1 FFG

5. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 25 Abs. 3 Nr. 7 FFG

6. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 26 Abs. 2 Nr. 3 FFG Nr. 37 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 37 Abs. 1 Nr. 3 FFG

7. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 41 Abs. 2 Satz 2 FFG

8. Zu Artikel 1 Nr. 46 Buchstabe c Doppelbuchstaben bb, cc und dd § 53 Abs. 3 Nr. 5 und Nummer 6 FFG Nr. 47 Buchstabe b Doppelbuchstaben ee, ff und gg § 53a Abs. 1 Nr. 5 und Nummer 6 FFG Nr. 48 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 53b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und Nummer 6 FFG Nr. 52 § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nummer 3 FFG

9. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 66 Überschrift, Absatz 1 sowie Absatz 2 FFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

10. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe a0 - neu - § 67 Abs. 1 Satz 3 - neu - FFG


 
 
 


Drucksache 170/08 (Beschluss)

... es befreit. Mit der beabsichtigten Aufhebung des § 7 Abs. 1 AtKostV wird die Forschung in Deutschland ausweislich der Gesetzesbegründung mit zusätzlichen Kosten belastet. Ein solches Signal für den Forschungsstandort Deutschland muss vermieden werden. Die damit verbundene Belastung der Länder, die die betroffenen Forschungseinrichtungen teilweise finanzieren, wird abgelehnt.


 
 
 


Drucksache 532/08

... als Mittel zur Einbeziehung von Umweltbelangen in das kollektive Wertesystem der betreffenden Organisation und zur Aufwertung des Firmenimages angesehen wird. EMAS gilt nicht nur als ein System zur Verringerung der Kosten der Abfallbeseitigung, der Energiekosten usw., sondern wird auch als Signal für Umweltfreundlichkeit gewertet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union

2. Konsultation Von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation von interessierten Kreisen

Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Aufhebung geltender Vorschriften

5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.4. Europäischer Wirtschaftsraum

5.5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Registrierung von Organisationen

Artikel 3
Bestimmung der zuständigen Stelle

Artikel 4
Vorbereitung der Registrierung

Artikel 5
Registrierungsantrag

Kapitel III
Verpflichtungen registrierter Organisationen

Artikel 6
Aufrechterhaltung der EMAS-Registrierung

Artikel 7
Ausnahmeregelung für kleine Organisationen

Artikel 8
Wesentliche Änderungen

Artikel 9
Umweltbetriebsprüfung

Artikel 10
Verwendung des EMAS-Zeichens

Kapitel IV
Vorschriften für zuständige Stellen

Artikel 11
Benennung und Aufgaben der zuständigen Stellen

Artikel 12
Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Registrierungsverfahren

Artikel 13
Registrierung von Organisationen

Artikel 14
Aussetzung oder Löschung der Registrierung von Organisationen

Artikel 15
Forum der zuständigen Stellen

Artikel 16
Bewertung der zuständigen Stellen durch Fachkollegen

Kapitel V
Umweltgutachter

Artikel 17
Aufgaben der Umweltgutachter

Artikel 18
Häufigkeit der Begutachtungen

Artikel 19
Anforderungen an Umweltgutachter

Artikel 20
Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die als natürliche Personen eigenständig Begutachtungen und Validierungen durchführen

Artikel 21
Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in Drittländern durchführen

Artikel 22
Aufsicht über die Umweltgutachter

Artikel 23
Zusätzliche Vorschriften für die Aufsicht über Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat durchführen

Artikel 24
Bedingungen für die Begutachtung und Validierung

Artikel 25
Begutachtung und Validierung von kleinen Organisationen

Artikel 26
Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat des Umweltgutachters

Artikel 27
Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in Drittländern

Kapitel VI
Akkreditierungsstellen

Artikel 28
Akkreditierungsverfahren

Artikel 29
Aussetzung oder Entzug der Akkreditierung

Artikel 30
Versammlung der Akkreditierungsstellen

Artikel 31
Bewertung der Akkreditierungsstellen durch Fachkollegen

Kapitel VII
Vorschriften für die Mitgliedstaaten

Artikel 32
Informationen über zuständige Stellen

Artikel 33
Unterstützung der Organisationen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften

Artikel 34
Werbeprogramm

Artikel 35
Information

Artikel 36
Werbemaßnahmen

Artikel 37
Förderung der Teilnahme von kleinen Organisationen

Artikel 38
Clusterkonzept und schrittweises Vorgehen

Artikel 39
EMAS und andere Umweltpolitiken und –instrumente der Gemeinschaft

Artikel 40
Kosten und Gebühren

Artikel 41
Nichteinhaltung von Vorschriften

Artikel 42
Information und Berichterstattung an die Kommission

Kapitel VIII
Vorschriften für die Europäische Kommission

Artikel 43
Information

Artikel 44
Zusammenarbeit und Koordinierung

Artikel 45
Beziehungen zu anderen Umweltmanagementsystemen

Artikel 46
Ausarbeitung von sektorspezifischen Referenzdokumenten

Artikel 47
Berichterstattung

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 48
Änderung der Anhänge

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Überarbeitung

Artikel 51
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 52
Inkrafttreten

Anhang I
Umweltprüfung

Anhang II
Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und von EMAS-Teilnehmerorganisationen zu regelnde zusätzliche Fragen

Anhang III
Interne Umweltbetriebsprüfung

A. Programm für die Umweltbetriebsprüfung und Häufigkeit der Prüfungen

1. Programm für die Umweltbetriebsprüfung

2. Ziele des Programms für die Umweltbetriebsprüfung

3. Umfang der Umweltbetriebsprüfung

4. Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfungen

B. Tätigkeiten der Umweltbetriebsprüfung

C. Berichterstattung über die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Umweltbetriebsprüfung

Anhang IV
Umweltberichterstattung

A. Einleitung

B. Umwelterklärung

C. Bericht über die Umweltleistung

D. Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

1. Einleitung

2. Kernindikatoren

3. Andere einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

E. Öffentlicher Zugang

F. Lokale Rechenschaftspflicht

Anhang V
EMAS-Zeichen

Anhang VI
Für die Registrierung erforderliche Angaben (gegebenenfalls bereitzustellende Angaben)

Anhang VII
Erklärung des Gutachters zu den Begutachtungs- und Validierungstätigkeiten

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 349/08

... " können dem Auftragnehmer auch mittelbar bestimmte Produktionsverfahren bei der Ausführung des Auftrags vorgegeben werden. Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen kann die Berücksichtigung innovativer Verfahren oder Produkte im Stadium der Bedarfsanalyse nicht nur bessere Lösungen bringen, sondern auch ein Signal für die Innovationsbereitschaft öffentlicher Auftraggeber sein. In vielen Fällen kann es aber auch schon darauf ankommen, durch eine funktionale Leistungsbeschreibung oder die ausdrückliche Zulassung von Nebenangeboten Angebote über innovative Lösungen zu erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 101a
Informations- und Wartepflicht

§ 101b
Unwirksamkeit

§ 106a
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern

§ 129
Korrekturmechanismus der Kommission

§ 129a
Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen

§ 129b
Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz

§ 132
Ausschluss von abweichendem Landesrecht

Anlage zu
§ 98 Nr. 4 Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs sind:

Artikel 2
Änderung der Vergabeverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Vorgeschichte

2. Notwendigkeit zur Korrektur des Vergaberechts

3. Zielsetzung

4. Lösung

5. Alternativen

6. Gesetzgebungskompetenz

7. Primärrechtsschutz für Aufträge unterhalb der EG-Schwellenwerte

8. Gender Mainstreaming

9. Kosten

10. Befristung, Evaluierung

B. Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu § 101a

Zu § 101b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 129a

Zu § 129b

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 10: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts


 
 
 


Drucksache 102/08 (Beschluss)

... /EG als Teil des Klima- und Energiepakets der Kommission untermauert die Bereitschaft, konkrete Fortschritte im Klimaschutz zu erreichen und ist deshalb - aber auch wegen seiner Signalwirkung für die weiteren internationalen Klimaverhandlungen - zu begrüßen.



Drucksache 563/1/08

... Die Änderung entspricht § 2 Abs. 2 Nr. 9 Satz 2 des geltenden ROG. Dieser Passus zur Flächenvorhaltung ist im ROG nicht enthalten. Eine mögliche Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten wird dadurch erschwert. Die Stärkung der Wirtschaft als Grundsatz in der Raumordnung ist damit entfallen. Gründe dafür wurden in der Begründung des Gesetzentwurfs nicht angegeben. Das stellt ein falsches politisches Signal dar. Daher sollte der Satz bzw. die Aussage wieder in das neue ROG aufgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/1/08




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 ROG

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 ROG

3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 3a - neu - ROG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG

6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG

7. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4a - neu - ROG

8. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 7 ROG

9. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 ROG

10. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 8 ROG

11. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz und Abs. 2 Satz 2 ROG

12. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz und Abs. 2 Satz 2 ROG

13. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 ROG

14. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1 Satz 3 ROG

15. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 ROG

16. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 ROG

17. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 2 Buchstabe a, Anlage 2 Nr. 2.6.10 - neu - ROG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 7 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 3 Nr. 2 UVPG

19. Zu Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 25 Abs. 10 Satz 1 UVPG


 
 
 


Drucksache 89/08

... 6. betont, dass die strenge Einhaltung der Vorschriften zur Seeverkehrssicherheit ein wesentliches Element der Seeverkehrssicherheitspolitik darstellt, und fordert die Mitgliedstaaten und die Nachbarländer der Europäischen Union mit Nachdruck auf, sicherzustellen dass Schiffsbesatzungen und Seeverkehrsbehörden unter keinen Umständen Alarmsignale oder Sturmwarnungen ignorieren;



Drucksache 967/08

... " die über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst zu einem Notrufanschluss aufgebaute Telefon- oder Telefaxverbindung, die durch Wahl einer Notrufnummer oder durch Aussenden einer in den technischen Standards für die Gestaltung von Telekommunikationsnetzen ausschließlich für Notruf vorgesehen Signalisierungsinformation eingeleitet wird, wobei das Endgerät zum Aussenden der Notrufnummer oder der entsprechenden Signalisierungsinformation veranlasst wird durch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 967/08




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Verordnung

Verordnung

§ 1
Notrufnummern

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einzugsgebiete

§ 4
Notrufverbindungen

§ 5
Anforderungen an Notrufanschlüsse

§ 6
Technische Richtlinie

§ 7
Übergangsvorschriften

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1 Zielsetzung

2 Sachverhalt

3 Erledigung durch Private/Selbstverpflichtung

4 Informationspflichten

5 Befristung

6 Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen

7 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

8 Änderungen zur geltenden Rechtslage

9 Gesetzesfolgen

9.1 Einahmen und Ausgabe der öffentlichen Haushalte

9.2 Kosten

9.2.1 Auswirkungen auf Haushalte der Länder und Kommunen

9.2.2 Kosten für die Wirtschaft

9.2.3 Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau und Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher

9.3 Bürokratiekosten

9.4 Überprüfung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 736: Verordnung über Notrufverbindungen


 
 
 


Drucksache 713/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass mit der ersatzlosen Streichung des Verbots der religiösen Voraustrauung zum 1. Januar 2009 ein falsches Signal gesetzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/08 (Beschluss)




1. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -

2. Zu § 15 Abs. 1 Satz 2

3. Zu §§ 19, 29 Abs. 3, § 30 Satz 3 und 4, § 34 Abs. 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1, § 48 Abs. 1, § 65 Abs. 1 Satz 1 und 2

4. Zu § 33 Satz 1 Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu § 33 Satz 1 Nr. 4

6. Zu § 54 Nr. 1

7. Zu § 56 Abs. 3 Nr. 3

8. Zu § 56 Abs. 9

9. Zu § 59 Abs. 1 Satz 1

10. Zu § 62 Abs. 5

11. Zu § 65 Abs. 2

12. Zu § 70 Abs. 1 Satz 3 - neu -In § 70 Abs. 1 ist nach Satz 2 folgender Satz anzufügen:

13. Zu Anlage 1 Datenfelder in den Personenstandsregistern

14. Zu den Anlagen 2 bis 5 Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister

15. Zu den Anlagen 10 und 11 Niederschriften über die Eheschließung und die Begründung der Lebenspartnerschaft


 
 
 


Drucksache 753/4/08

... " in Bezug auf die darin enthaltene Ausweitung der Absatzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Die Erhöhung des Steuerbonus auf 20 % von 6.000 Euro (= 1.200 Euro) zum 01.01.2009 ist ein richtiges Signal.



Drucksache 278/1/08

... Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages für eine Verschiebung des Stichtags eine Grenze gefallen ist. Es ist zu befürchten, dass es jetzt immer leichter wird, den Schutz des ungeborenen Lebens noch weiter auszuhöhlen. Mit jeder Aufweichung kann weitergehenden Forderungen immer weniger entgegengesetzt werden. Wegen des christlichen Menschenbilds und der Unantastbarkeit allen menschlichen Lebens darf die Forschung mit embryonalen Stammzelllinien nicht ausgeweitet werden. Die Stichtagsvorgabe von 2002 soll ein Signal setzen gegen Anreize zur Tötung menschlichen embryonalen Lebens zur Gewinnung von Stammzelllinien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/1/08




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 102/1/08

... /EG als Teil des Klima- und Energiepakets der Kommission untermauert die Bereitschaft, konkrete Fortschritte im Klimaschutz zu erreichen und ist deshalb - aber auch wegen seiner Signalwirkung für die weiteren internationalen Klimaverhandlungen - zu begrüßen.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.