[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1329 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Spitze"


⇒ Schnellwahl ⇒

0109/1/20
0015/20
0164/20B
0125/1/20
0289/20B
0083/20
0105/20B
0175/20
0164/1/20
0344/20
0359/20
0164/20
0037/20
0086/2/20
0121/20
0246/20
0293/20
0111/1/20
0121/1/20
0109/20B
0086/20B
0097/20
0233/20
0086/20
0289/20
0121/20B
0002/20
0498/20
0105/20
0145/20
0075/20
0528/20
0077/19
0360/19B
0418/19
0661/19
0092/19
0533/19
0418/19B
0504/19
0392/19
0538/19
0351/19B
0517/19
0053/19B
0196/19B
0359/2/19
0053/1/19
0196/1/19
0572/19
0359/19B
0096/19
0254/1/19
0359/1/19
0397/19
0373/19
0120/19
0311/19
0354/1/19
0517/19B
0204/19
0239/19
0518/19
0517/2/19
0557/19
0354/19B
0620/19
0094/19
0396/19
0333/19
0591/19B
0094/19B
0042/19
0351/1/19
0505/19
0128/19
0506/19
0556/19
0592/19
0092/19B
0514/19
0517/1/19
0398/18
0158/18
0444/18
0175/18
0005/1/18
0219/18
0372/18B
0193/18
0378/18
0034/1/18
0445/18
0048/18B
0223/18
0020/18
0495/18
0495/18B
0551/18B
0034/18B
0582/18
0157/18
0375/18
0281/18
0048/18
0635/18
0310/18
0522/18
0380/18
0005/18B
0551/18
0316/18
0469/18
0103/18
0547/18
0005/18
0504/1/18
0691/17
0414/17
0106/17
0429/17
0089/17B
0732/17
0721/17
0090/17
0412/17
0189/1/17
0135/17
0693/17
0004/17B
0195/17
0073/1/17
0585/17
0186/2/17
0055/17B
0456/17
0654/17
0433/17
0314/1/17
0231/17
0004/1/17
0055/17
0428/17
0416/17B
0290/17
0713/17
0189/17B
0573/17
0089/1/17
0416/1/17
0005/17
0120/17
0387/17
0315/16
0089/16B
0193/16
0196/16
0285/16
0453/16
0601/1/16
0318/1/16
0235/16
0806/1/16
0121/16
0749/16B
0601/16B
0266/1/16
0459/16
0142/16
0809/16B
0811/16
0296/1/16
0266/16B
0809/1/16
0446/16
0447/16
0080/16
0815/16B
0681/1/16
0294/16
0181/16
0689/16
0494/16
0643/16
0160/1/16
0748/16
0310/16B
0601/16
0296/16B
0018/16
0738/1/16
0667/16
0545/1/16
0738/16B
0572/16
0806/16B
0263/16
0435/16
0023/16
0318/16B
0089/1/16
0089/16
0160/16B
0787/16B
0317/16
0334/16
0750/16
0681/16
0429/16B
0720/1/16
0279/16
0490/16
0015/16
0538/16
0040/16
0787/1/16
0068/16
0720/3/16
0429/1/16
0690/16
0126/1/15
0364/15
0360/15
0061/15
0126/15B
0390/1/15
0324/1/15
0065/15
0033/15
0542/15B
0533/15
0446/15
0551/15B
0390/15B
0630/15B
0076/15
0551/1/15
0052/15
0283/15
0127/15B
0419/15
0630/1/15
0551/15
0354/15B
0519/15
0500/15
0465/15
0518/15
0195/15B
0046/15
0257/15B
0278/15
0324/15B
0127/1/15
0323/14B
0122/14B
0560/14
0191/1/14
0641/14B
0443/14
0147/14B
0636/2/14
0338/14
0151/2/14
0183/14
0068/14
0223/1/14
0323/14
0541/14
0641/4/14
0265/14
0147/1/14
0571/2/14
0265/1/14
0265/14B
0319/2/14
0530/14
0288/14
0323/1/14
0640/1/14
0534/14
0036/14
0319/1/14
0122/1/14
0151/14B
0544/14
0062/1/14
0094/14B
0147/2/14
0400/14
0095/14
0223/14B
0095/14B
0640/14B
0151/1/14
0571/14B
0640/2/14
0641/3/14
0062/14
0002/14
0216/13
0088/13
0209/1/13
0556/13
0440/13B
0207/13
0440/1/13
0093/13B
0687/13B
0737/13
0006/13
0186/1/13
0087/13
0209/2/13
0029/13
0653/13
0110/13
0136/13
0266/13B
0556/13B
0471/13B
0025/13B
0264/1/13
0342/13B
0731/1/13
0731/13B
0093/1/13
0093/13
0680/13
0095/13B
0440/13
0182/13
0320/13B
0451/13
0007/13
0687/13
0320/13
0373/1/13
0325/13
0095/1/13
0493/13
0011/1/13
0321/13
0025/1/13
0598/13
0823/13
0004/1/13
0569/13
0094/13
0600/1/13
0695/13
0067/13
0192/13
0247/13
0343/13B
0262/13
0636/13
0348/13
0091/13B
0663/13
0264/13B
0185/13
0471/1/13
0444/13
0074/13
0072/13
0600/13B
0050/13X
0451/13B
0750/13
0186/13B
0136/13B
0217/2/13
0330/13
0342/13
0091/13
0209/13B
0568/12
0092/12
0432/12
0312/12B
0091/5/12
0446/12
0349/12
0160/12
0346/12
0487/1/12
0453/12
0745/12
0356/12
0676/12
0557/12
0458/1/12
0414/12
0170/12
0413/12
0546/12
0432/12B
0303/12
0372/12
0650/12
0814/12
0297/12B
0657/12
0815/12
0542/12
0330/12
0511/12
0237/12
0419/12
0722/1/12
0107/12
0692/12
0201/1/12
0300/1/12
0065/12
0722/12
0297/12
0454/12
0302/1/12
0573/12
0064/12
0559/2/12
0458/4/12
0722/12B
0564/12
0450/1/12
0300/12B
0487/12B
0110/12
0299/12
0571/12
0252/12
0652/12
0458/12B
0214/12
0607/12
0312/1/12
0721/12
0488/12
0610/12
0077/12
0606/12
0257/12
0460/12
0487/12
0292/12
0730/12
0387/12
0134/12
0577/12
0746/12
0064/12B
0170/12B
0064/1/12
0409/11
0698/11B
0072/11
0342/11
0343/11B
0150/5/11
0407/11
0459/11
0202/3/11
0713/11
0129/11
0670/1/11
0631/11
0664/11
0542/11
0151/11B
0698/1/11
0141/11
0374/11
0214/11
0398/11
0150/4/11
0189/2/11
0189/11
0201/1/11
0719/11
0151/11
0361/11
0805/11
0281/4/11
0339/3/11
0628/11
0587/1/11
0201/11B
0809/11
0847/1/11
0150/11B
0339/1/11
0161/1/11
0281/11
0372/11
0150/11
0785/11
0670/2/11
0805/11B
0373/11
0343/1/11
0741/11
0782/11
0150/1/11
0390/1/11
0283/11
0867/11
0007/11B
0456/3/11
0829/11
0831/11
0361/1/11
0810/11
0341/11B
0855/11
0087/11
0580/11
0027/11
0007/1/11
0251/11
0239/11
0315/11
0037/11
0202/11B
0805/1/11
0368/1/11
0190/11
0339/11B
0094/11
0118/11
0095/11
0379/11
0847/10
0616/10
0540/10B
0438/1/10
0680/6/10
0540/1/10
0310/10
0349/10
0475/10
0810/10
0385/10B
0847/3/10
0870/10
0306/10
0680/4/10
0063/10B
0874/10
0872/10
0667/10
0737/10
0069/10B
0809/10
0738/10
0003/10
0218/10
0774/10
0629/10
0312/10
0445/10
0226/10
0846/10
0062/4/10
0661/2/10
0483/1/10
0152/10
0532/1/10
0492/10
0697/10
0250/10
0847/4/10
0438/10
0005/1/10
0718/10
0226/2/10
0062/10B
0005/10B
0385/1/10
0062/1/10
0763/10
0694/10
0698/10
0096/1/10
0063/1/10
0797/2/10
0260/10
0850/10
0484/10B
0312/10B
0155/10
0517/10
0483/10B
0062/3/10
0156/10
0849/10
0270/10
0436/10
0312/1/10
0388/10
0740/10
0226/10B
0264/10
0781/10
0074/10
0226/1/10
0293/10
0762/10
0096/10B
0228/10
0265/10
0632/10
0532/10B
0786/10
0117/10
0518/10
0438/10B
0428/10
0113/10
0680/10B
0096/10
0697/10B
0813/09
0026/09
0177/09
0070/09
0059/1/09
0712/1/09
0169/09C
0242/09
0263/09
0280/09
0240/09
0316/09
0675/09
0488/09
0823/09B
0122/09
0870/09
0281/1/09
0823/09
0173/09
0052/09
0535/09
0877/09
0377/09
0281/09B
0712/09B
0577/09
0846/09
0308/09
0282/09
0311/09
0237/09
0401/09
0572/09
0171/09B
0086/09
0795/09
0339/09
0665/09
0011/09
0915/09
0049/09
0296/09
0272/09
0168/09
0395/09
0667/09
0335/09
0386/09
0204/1/09
0338/09
0171/09
0632/09
0007/09
0821/09B
0817/09
0822/09
0816/09
0516/09
0172/09
0154/09
0116/09
0827/09
0166/09
0620/09
0253/09
0392/09
0171/1/09
0758/09
0031/09
0059/2/09
0059/09B
0023/09
0678/09
0277/09
0834/09
0806/09
0821/09
0204/09
0178/08
0563/08
0238/08
0758/08
0342/1/08
0342/08B
0810/08
0542/08B
0692/08
0822/08
0648/08B
0297/08
0757/08
0541/08
0554/08
0556/08
0775/08
0756/08
0266/08
0401/08
0295/08
0304/08B
0796/08
0133/08
0401/1/08
0703/08
0758/1/08
0147/08
0543/1/08
0004/08
0520/08
0914/08
0489/08
0514/08
0147/08B
0113/08
0683/08
0723/08
0010/08A
0839/08
0239/08
0894/08
0542/1/08
0648/08
0091/08
0342/08
0760/08
0113/08B
0906/08
0597/08
0210/08
0531/08
0561/08B
0542/08
0010/08B
0167/08B
0543/08
0387/08
0733/08
0401/08B
0398/08
0465/08
0102/08
0466/08
0653/08
0959/08
0870/08
0304/08
0129/08
0605/08
0113/1/08
0009/08
0180/08
0544/08
0747/08
0240/08
0311/08
0167/1/08
0202/08
0589/08
0758/08B
0105/08
0346/08
0438/08
0302/08
0630/08
0984/08
0539/08
0561/1/08
0892/08
0795/08
0195/08
0607/08
0633/08
0520/1/08
0696/08
0543/08B
0253/08
0807/08
0010/1/08
0942/08
0147/1/08
0059/08
0702/07
0543/07
0838/07
0951/07
0469/1/07
0567/07
0899/07
0251/07B
0718/07
0285/07
0674/07
0223/07
0896/07
0947/07
0731/07
0762/1/07
0685/07
0789/07
0820/07B
0675/07
0744/07B
0040/07
0388/2/07
0309/07
0417/1/07
0838/07B
0734/07
0777/07
0533/07
0918/07
0488/07
0251/1/07
0603/07
0075/07
0599/07
0005/07
0800/07
0712/2/07
0253/07
0597/1/07
0678/07
0075/07B
0864/07
0417/07B
0388/1/07
0479/07
0657/07
0712/07
0075/1/07
0436/07
0597/07B
0542/07
0744/2/07
0244/07
0718/07B
0068/07
0251/07
0783/07
0820/1/07
0528/07
0252/07
0017/07
0744/07
0720/07
0114/07
0797/07
0169/07
0929/07
0705/07
0543/07B
0241/07
0744/1/07
0338/2/07
0701/07
0489/07
0682/07
0392/07
0622/07
0820/07
0282/07
0314/07
0597/07
0813/07
0838/1/07
0720/07A
0469/07B
0679/07
0815/07
0139/07
0718/1/07
0065/07
0444/07
0081/07
0383/07
0762/07B
0837/07
0731/1/07
0673/07
0543/1/07
0550/07
0746/07
0807/07
0456/07
0295/07
0374/07
0751/06
0659/06
0093/06B
0621/06
0658/06
0425/06B
0623/06B
0684/06
0353/06
0755/10/06
0780/06
0505/06
0330/06
0367/1/06
0329/06
0508/06
0207/1/06
0622/06B
0159/06
0206/06
0054/06
0929/06
0309/06
0113/3/06
0902/06
0150/06
0880/06
0508/06B
0827/06B
0367/06B
0172/06
0620/1/06
0354/06
0729/06
0537/06
0866/06
0671/06
0332/06
0113/06
0138/06
0505/06B
0507/06
0298/06
0122/06
0519/06
0142/06
0827/06
0005/06
0456/06
0916/06
0073/06
0081/06
0093/1/06
0207/06B
0804/06
0005/06B
0320/06
0670/06B
0128/06
0425/06
0305/06
0608/06
0684/06B
0716/06
0623/06
0359/1/06
0005/1/06
0102/06
0399/06
0207/06
0761/06
0141/06
0918/06
0670/1/06
0751/1/06
0716/1/06
0153/06
0745/1/06
0782/06
0755/06
0745/06B
0485/06
0240/06
0827/1/06
0447/05
0655/05
0037/1/05
0588/1/05
0696/05
0730/05
0034/05
0081/05B
0566/05
0165/05
0213/05B
0252/05
0251/05
0849/05
0668/05
0083/1/05
0003/3/05
0238/05
0248/05
0285/05
0263/05
0286/1/05
0005/1/05
0081/1/05
0268/05
0391/05
0656/05
0932/05
0633/05
0288/05
0319/05
0085/05
0220/1/05
0236/05
0199/05
0635/1/05
0616/05
0783/05
0018/05
0477/05
0523/05
0286/05B
0401/05
0543/05B
0729/05
0727/05
0812/05
0037/05B
0725/05
0392/05
0245/05
0819/05B
0209/05
0728/05
0110/05
0588/05
0819/2/05
0543/05
0676/05B
0287/05
0102/05
0615/05
0316/05
0819/1/05
0569/05
0042/05
0679/05
0099/05
0683/05
0726/05
0097/05
0304/05
0575/05
0220/05
0692/05
0731/05
0614/05
0321/05
0622/05
0611/05
0360/05
0393/05
0390/05
0360/05B
0588/05B
0219/05
0330/05
0083/05B
0513/05
0538/05
0038/05
0848/05
0635/05B
0275/05
0003/05B
0936/05
0508/05
0835/04
0712/04B
0712/04
0822/04
0727/1/04
0590/04
0622/04
0985/04
0676/2/04
0676/04B
0544/04B
0586/04
0727/04B
0232/04
0578/04
0636/04
0894/04
0661/1/04
0703/1/04
0666/04
0613/04
0818/04
0490/03B
0715/03
0715/03B
Drucksache 216/13

... Der Deutsche Apothekerverband e.V. vertritt als Spitzenorganisation auf Bundesebene die wirtschaftlichen Interessen von Apothekenleiterinnen und -leitern und nimmt in dieser Funktion bereits gesetzliche geregelte Aufgaben im System der gesetzlichen Krankenversicherung wahr. Daher ist es sachgerecht, ihm auch die Errichtung und Verwaltung des Fonds zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken zu übertragen. Einer Übertragung der Aufgaben auf eine Bundesbehörde steht die fehlende Sachnähe der bestehenden Behörden entgegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für Bund, Länder und Gemeinden

2. Kosten für die gesetzliche und private Krankenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Apothekengesetzes

§ 18

§ 19

§ 20

§ 20a

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen Keine

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2.1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für Bund, Länder und Gemeinden

2.2. Kosten für die gesetzliche und private Krankenversicherung

3. Erfüllungsaufwand

Artikel 1
Apothekengesetz

Artikel 2
Arzneimittelgesetz

Artikel 3
Arzneimittelpreisverordnung

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 18

Zu § 18

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20a

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2522: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 88/13

... (e) im Falle einer juristischen Person Verwaltungsgeldstrafen von bis zu 10 % des jährlichen Gesamtumsatzes der juristischen Person im vorangegangenen Geschäftsjahr; handelt es sich bei der juristischen Person um das Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens, bezeichnet "jährlicher Gesamtumsatz" den jährlichen Gesamtumsatz, der im vorangegangenen Geschäftsjahr im konsolidierten Abschluss des Mutterunternehmens an der Spitze ausgewiesen ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Kapitel II
Pflichten der Zahlungsdienstleister

Artikel 4
Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers

Artikel 5
Geldtransfers innerhalb der Union

Artikel 6
Geldtransfers in Drittländer

Abschnitt 2
Pflichten des Zahlungsdienstleisters des Begünstigten

Artikel 7
Feststellung des Fehlens von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 8
Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 9
Bewertung und Verdachtsmeldung

Abschnitt 3
Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsdienstleister

Artikel 10
Erhalt der Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei einem Geldtransfer

Artikel 11
Feststellung des Fehlens von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 12
Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 13
Bewertung und Verdachtsmeldung

Artikel 14
Technische Beschränkungen

Kapitel III
Zusammenarbeit und Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Artikel 15
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 16
Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Kapitel IV
Sanktionen und überwachung

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Besondere Bestimmungen

Artikel 19
Bekanntmachung von Sanktionen

Artikel 20
Anwendung von Sanktionen durch die zuständigen Behörden

Artikel 21
Meldung von Verstößen

Artikel 22
Überwachung

Kapitel V
Durchführungsbefugnisse

Artikel 23
Ausschussverfahren

Kapitel VI
Ausnahmeregelungen

Artikel 24
Vereinbarungen mit den in Artikel 355 AEUV genannten Gebieten oder Ländern

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Aufhebung

Artikel 26
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle gemäß Artikel 25


 
 
 


Drucksache 209/1/13

... Die Regelung entspricht im Kern den Vereinbarungen der Mobilfunknetzbetreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden aus dem Jahr 2001. Diese Vereinbarungen haben sich in der Praxis bewährt, wenn es darum geht, die Vorsorge zu stärken und Akzeptanz der Mobilfunkinfrastruktur zu verbessern. Beispielsweise können kommunale Mobilfunkkonzepte zur Anwendung kommen (siehe auch die Entscheidung des BVerwG (4 C 1/11) vom 30. August 2012).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2 Nummer 2 der 26. BImSchV

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - der 26. BImSchV

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Absatz 2 Satz 2 der 26. BImSchV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Absatz 2 Satz 2 der 26. BImSchV

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3a Satz 2 der 26. BImSchV

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 2 neu - der 26. BImSchV

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 2 Satz 1 der 26. BImSchV

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 3 der 26. BImSchV

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 3 Satz 2 der 26. BImSchV

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 7 Absatz 1 Satz 2 der 26. BImSchV

13. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 7a - neu - der 26. BImSchV

§ 7a
Beteiligung der Kommunen

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anhang 1a Überschrift der Spalten 2 und 3 der 26. BImSchV


 
 
 


Drucksache 556/13

... Deutschland hat im Jahr 2011 den historischen Höchstwert von 2,88 Prozent seines Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Forschung und Entwicklung ausgegeben - die Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung von Wirtschaft und öffentlicher Hand beliefen sich auf 74,6 Milliarden Euro. Dazu leisten die Länder, bei denen die Hauptverantwortung für die Hochschulen liegt, angesichts des Konsolidierungsbedarfs in Zeiten der Schuldenbremse unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen ihren stetig zunehmenden Beitrag. Auch der Bund und private Unternehmen haben ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung weiter erhöht. Das deutsche Wissenschaftssystem ist im internationalen Vergleich damit sehr gut aufgestellt - im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf den vorderen Plätzen, aber (noch) nicht an der Spitze.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/13




Entschließung

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 440/13 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass die im Rahmen der Strategie angestrebte Fokussierung auf den Ausbau von drei europäischen Spitzenclustern der Mikro- und Nanoelektronik mit dem in der Strategie ebenfalls angestrebten Ziel konkurriert, nicht nur die Produktion von mikro- und nanoelektronischen Bauteilen zu unterstützen, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette den Entwurf, die Equipmenthersteller, die Materialhersteller sowie Forschungs- und Technologieorganisationen und Universitäten und vor allem die industriellen Anwender mit einzubinden.



Drucksache 207/13

... (81) Die Bundesregierung und die Länder haben sich in den letzten Jahren nachdrücklich dafür eingesetzt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu steigern. Sie werden auch weiterhin die notwendigen Anstrengungen unternehmen, Frauen eine faire Teilhabe auch an den Spitzenpositionen in der Wirtschaft zu ermöglichen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15). Auf Einladung der Bundesregierung haben sich fast alle DAX-30- Unternehmen inzwischen konkrete Ziele für die Förderung von Frauen in Führungspositionen unterhalb der Ebene des Vorstands gesetzt. Die Bundesregierung unterstützt weiterhin mit einer Vielzahl von Projekten und Fördermaßnahmen die notwendigen Veränderungsprozesse in der Wirtschaft. Zur weiteren Begleitung dieses Prozesses prüft die Bundesregierung Maßnahmen auf freiwilliger und ggf. gesetzlicher Basis, damit der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft auf allen Ebenen weiter erhöht werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 440/1/13

... 2. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass die im Rahmen der Strategie angestrebte Fokussierung auf den Ausbau von drei europäischen Spitzenclustern der Mikro- und Nanoelektronik mit dem in der Strategie ebenfalls angestrebten Ziel konkurriert, nicht nur die Produktion von mikro- und nanoelektronischen Bauteilen zu unterstützen, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette den Entwurf, die Equipmenthersteller, die Materialhersteller sowie Forschungs- und Technologieorganisationen und Universitäten und vor allem die industriellen Anwender mit einzubinden.



Drucksache 93/13 (Beschluss)

... Die Formulierung beruht auf den Beratungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und orientiert sich an einem Vorschlag des Abschlussberichts der Expertengruppe zu dem seitens des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekt "Neuregelung der Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Kinder- und Jugendhilfe" vom 27. Januar 2010, der ein zweistufiges Verfahren der Kostenerstattung vorsieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 89d SGB VIII

§ 89d
Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise

2. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 89h SGB VIII

§ 89h
Übergangsvorschrift

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 93 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 93 Absatz 4 und Absatz 5 - neu - und Absatz 6 - neu - SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 98 Absatz 1 Nummer 10 SGB VIII und Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 101 Absatz 1 Satz 3 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 2 Nummer 6 SGB VIII

8. Zu Artikel 3 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 687/13 (Beschluss)

... Dieser ursprüngliche Anwendungsbereich von Werkvertragskonstruktionen hat sich in den letzten Jahren allerdings massiv ausgeweitet und erfasst heute Bereiche des Fremdpersonaleinsatzes, die bis zu der im Jahr 2011 erfolgten "Reregulierung" des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes maßgeblich durch Leiharbeitsverhältnisse geprägt waren. Bis 2011 haben Unternehmen nicht nur wegen des dadurch möglichen flexibleren Personaleinsatzes und der Abdeckung von Auftragsspitzen, sondern auch um Personalkosten zu senken, in noch weitaus höherem Maß Leiharbeit genutzt. In das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurden als Folge und Reaktion auf die immer heftigeren Diskussionen um Lohndumping und Ersetzung ganzer Stammbelegschaften mittels Leiharbeit unter anderem eine "Lohnuntergrenze" und die sogenannte "Drehtürklausel" eingefügt, um Leiharbeitskräfte effektiver zu schützen. Nachdem nunmehr auch noch das Bundesarbeitsgericht die Tariffähigkeit einiger christlicher Gewerkschaften verneint und seine Rechtsprechung zur Konzernleihe sowie zur Frage, welche Zeitspanne bei der Überlassung als im Sinne des Gesetzes "vorübergehend" anzusehen ist, zugunsten der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer verändert hat, haben viele Unternehmen zur Vermeidung der mit der Leiharbeit verbundenen Einschränkungen sowie der im Vergleich zu Werkverträgen höheren Kosten, "Gefahren und Risiken" auf Fremdpersonaleinsatz mittels Werkvertragskonstruktionen umgestellt.



Drucksache 737/13

... D. in der Erwägung, dass der Übergangspräsident das Oberhaus des Parlaments aufgelöst, einen Fahrplan für eine neunmonatige Übergangsperiode, während der die Verfassung von 2012 geändert und durch ein Referendum angenommen und anschließend Parlaments- und Präsidentschaftswahlen abgehalten werden sollten, angekündigt und einen amtierenden Premierminister ernannt hat; in der Erwägung, dass die Führungsspitzen der islamischen Glaubensgemeinschaft und der koptischen Christen in Ägypten, prominente liberale Politiker und die salafistische Nour-Partei den Fahrplan für den Übergang befürwortet haben; in der Erwägung, dass am 1. September 2013 ein aus 50 Sachverständigen bestehender neuer Verfassungsausschuss eingesetzt wurde, der Änderungen für die Verfassung ausarbeiten soll;



Drucksache 6/13

... (3) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute nähere Bestimmungen erlassen über

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/13




Ausführungsgesetz zur Verordnung EU Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Sechster Abschnitt

§ 53e
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 53f
Aufsichtskollegien

§ 53g
Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien

§ 53h
Liquidität

§ 53i
Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 53j
Anzeigen; Verordnungsermächtigung

§ 53k
Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen

§ 53l
Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln

§ 53m
Inhalt des Zulassungsantrags

§ 53n
Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei

§ 60b
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 64o
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 2
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister.

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister

§ 18
Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister

§ 19
Mitteilungspflichten nichtfinanzieller Gegenparteien

§ 20
Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 48
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 50a
Bekanntmachung von Maßnahmen

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 123g
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102b
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 1
Ausfallbestimmungen von zentralen Gegenparteien

§ 2
Unanfechtbarkeit

Artikel 10
Folgeänderungen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 186/1/13

... Der zunehmenden Ungleichheit und Polarisierung in Deutschland ist entgegenzuwirken. Das erfordert eine umverteilende Steuerpolitik, die eine stärkere Besteuerung großer Vermögen durch die Wiedereinführung einer Vermögensteuer, die Erhöhung der Erträge aus der Erbschaftsteuer und die Stärkung des Prinzips der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit durch die Anhebung des Spitzensteuersatzes verwirklicht.



Drucksache 87/13

... Der Euro ist nach wie vor Ziel organisierter krimineller Vereinigungen von Geldfälschern. Durch Euro-Fälschungen ist seit der Einführung des Euro im Jahr 2002 ein finanzieller Schaden in Höhe von mindestens 500 Mio. EUR entstanden. Laut den Daten der Europäischen Zentralbank (EZB) erreichte die Menge gefälschter Banknoten im Zeitraum 2009-2010 sowie jeweils in der zweiten Jahreshälfte der Jahre 20112 und 20123 Spitzenwerte. Ferner verzeichnete die EZB in der zweiten Hälfte des Jahres 2012 eine Zunahme der sichergestellten Falschgeldmenge um 11,6 % gegenüber den Vormonaten. Laut dem Jahresbericht 2011 des Europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrums (ETSC)4 werden ständig neue Arten gefälschter Euro-Münzen aufgedeckt, und die Anzahl ausgefeilter Falschmünzen hat sich stark erhöht. Nach Einschätzung von Europol5 werden derartige Delikte langfristig noch zunehmen und weiterhin eine große Bedrohung darstellen. Für diese Einschätzung sprechen auch die in jüngster Zeit erfolgten Beschlagnahmen von großen Mengen gefälschter Euro-Banknoten und -Münzen sowie die Tatsache, dass jedes Jahr neue illegale Gelddruckereien und Münzprägestätten aufgedeckt werden.6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Rechtlicher Rahmen

1.2.1. Strafrecht

1.2.2. Sonstige EU-Vorschriften für diesen Bereich

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3. Wahl des Instruments

3.4. Spezifische Bestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftatbestände

Artikel 4
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 7
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 8
Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Ermittlungsinstrumente

Artikel 10
Pflicht zur Übermittlung falscher Banknoten und Münzen zu Analyse- und Identifizierungszwecken

Artikel 11
Beziehung zum Genfer Abkommen

Artikel 12
Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Berichterstattung durch die Kommission und Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 209/2/13

... Die Regelung entspricht im Kern den Vereinbarungen der Mobilfunknetzbetreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden aus dem Jahr 2001. Diese Vereinbarungen haben sich in der Praxis bewährt, wenn es darum geht, die Vorsorge zu stärken und Akzeptanz der Mobilfunkinfrastruktur zu verbessern. Beispielsweise können kommunale Mobilfunkkonzepte zur Anwendung kommen, (siehe auch die Entscheidung des BVerwG (4 C 1/11) vom 30.08.2012).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/2/13




Zu Nummer 7


 
 
 


Drucksache 29/13

... Die Regelungen dienen der Rechtsklarheit. Die Hinweise der kommunalen Spitzenverbände wurden inhaltlich eingearbeitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag

Artikel 2
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

§ 95a
Prüfungsanordnung und Entfall der aufschiebenden Wirkung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin Finanzvermögen-Staatsvertrag

2 Präambel

Artikel 1
Regelungsgegenstand

Artikel 2
Vermögensaufteilung

Artikel 3
Sanierungsaufwendungen der Wismut GmbH

Artikel 4
Finanzierung der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung (SinA)

Artikel 5
Entschädigungsfonds

Artikel 6 Ansprüche nach § 8 Absatz 4 des Vermögenszuordnungsgesetzes

Artikel 7
Nicht zugeordnetes Finanzvermögen

Artikel 8

Artikel 9
Ratifikation, Inkrafttreten

Erläuterungstext zur Präambel des Staatsvertrages

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2356: Gesetz zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund und den neuen Ländern (Finanzvermögens- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:

1. Finanzvermögensstaatsvertrag

2. Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 10. Dezember 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung


 
 
 


Drucksache 653/13

... In § 1 Absatz 2 werden im Satzteil nach Nummer 2 die Wörter "ihre Spitzenverbände" durch die Wörter "die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Nachhaltigkeit

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

VIII. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

IX. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

X. Weitere Kosten

XI. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Renten Service Verordnung (NKR-Nr. 2587)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 110/13

... Da die Erhebung der Schiffsunfalldaten durch die Dienststellen der Wasserschutzpolizeien der Länder erfolgt und diese den Inhalt der Datenbank für weitere Aufgaben nutzen möchten, sind Länderinteressen betroffen. Allerdings greift das Gesetz nicht in die Organisations- und Verwaltungshoheit der Länder ein, insbesondere verhindert das Gesetz nicht eine Abweichungsmöglichkeit der Länder aufgrund eines besonderen Bedürfnisses nach bundeseinheitlicher Regelung des Verwaltungsverfahrens. Die Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 3 GG ist daher nicht erforderlich. Die Länder und kommunalen Spitzenverbände wurden beteiligt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Länder und Gemeinden

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Errichtung

§ 4
Datenerhebung

§ 5
Datenspeicherung und Datennutzung

§ 6
Datenübermittlung

§ 7
Löschung

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Zustimmungsbedürftigkeit

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Länder und Gemeinden

VI. Weitere Kosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2464: Schiffsunfalldatenbankgesetz (SchUnfDatG) (BMVBS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 136/13

... (2) Die Mindestlohnkommission besteht aus je drei Vertreterinnen oder Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie drei weiteren sachverständigen Personen aus der Wissenschaft, die weder bei Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften noch bei deren Spitzenorganisationen beschäftigt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Ziel des Mindestlohngesetzes

§ 2
Wirkung des Mindestlohns

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohnes

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 266/13 (Beschluss)

... Andere sehen in der geringen Zahl positiver Dopingproben einen Beleg dafür, dass die Verbände dem Dopingproblem nicht gewachsen sind. Sie fordern den Einsatz des Strafrechts, weil Doping zwangsläufig Betrug an Konkurrenten, Veranstaltern, Sponsoren und Zuschauern sei, und weil die dopenden Sportler ihre Gesundheit riskierten. Dopende Spitzensportler würden der Vorbildfunktion, die ihnen die Gesellschaft zuerkenne, nicht gerecht. Der den Sport beherrschende Fairnessgedanke habe eine wichtige soziale Funktion, die durch Doping nicht gefährdet werden dürfe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 556/13 (Beschluss)

... Deutschland hat im Jahr 2011 den historischen Höchstwert von 2,88 Prozent seines Bruttoinlandsproduktes für Forschung und Entwicklung ausgegeben - die Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung von Wirtschaft und öffentlicher Hand beliefen sich auf 74,6 Milliarden Euro. Dazu leisten die Länder, bei denen die Hauptverantwortung für die Hochschulen liegt, angesichts des Konsolidierungsbedarfs in Zeiten der Schuldenbremse unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen ihren stetig zunehmenden Beitrag. Auch der Bund und private Unternehmen haben ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung weiter erhöht. Das deutsche Wissenschaftssystem ist im internationalen Vergleich damit sehr gut aufgestellt - im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf den vorderen Plätzen, aber (noch) nicht an der Spitze.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 471/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Feststellung der vorgeschlagenen Ratsempfehlung, dass die öffentlichen Finanzen in Deutschland insgesamt solide sind. Der Bundesrat hält zum einen fest, dass hierzu die Konsolidierungsanstrengungen aller staatlichen Ebenen beigetragen haben. Zum anderen ist er der Auffassung, dass eine Verbesserung der strukturellen Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich ist, um die Erbringung der notwendigen staatlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitiger Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldengrenzen auch künftig zu gewährleisten. Der Bundesrat hält es vor diesem Hintergrund für geboten, Bezieher sehr hoher Einkommen und Vermögende stärker an der weiteren Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu beteiligen. Hierzu ist insbesondere der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent zu erhöhen, damit Besserverdienende einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Zusätzlich bedarf es der Wiedereinführung einer Vermögensteuer, um große Vermögen auch wieder an der Finanzierung staatlicher Leistungen zu beteiligen.



Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat hält es für geboten, Bezieher sehr hoher Einkommen und Vermögende stärker an der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu beteiligen. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent erhöht werden sollte, damit Besserverdienende einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Zusätzlich bedarf es der Wiedererhebung einer Vermögensteuer, um große Vermögen auch wieder an der Finanzierung staatlicher Leistungen zu beteiligen.



Drucksache 264/1/13

... Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen könnte dann - gesetzlich legitimiert - eine Lösung für den einheitlichen Umgang mit den, insbesondere in der Vergangenheit nach § 24 Absatz 1a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 264/1/13




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 342/13 (Beschluss)

... (2) Die Bundesregierung schlägt dem Rat als Mitglieder des Ausschusses der Regionen und deren Stellvertreter die von den Ländern benannten Vertreter vor. Die Länder regeln ein Beteiligungsverfahren für die Gemeinden und Gemeindeverbände, das sichert, dass diese auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände mit drei gewählten Vertretern im Ausschuss der Regionen vertreten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/13 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)

§ 1
Mitwirkung des Bundesrates

§ 2
Grundsätze der Unterrichtung

§ 3
Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten

§ 4
Vorhaben der Europäischen Union

§ 5
Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren

§ 6
Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten

§ 7
Vorbereitende Beratungen

§ 8
Stellungnahme des Bundesrates

§ 9
Berücksichtigung der Bundesratsstellungnahme

§ 10
Beteiligung an den Verhandlungen und Verhandlungsführung

§ 11
Verfahren vor den Europäischen Gerichten

§ 12
Vertragsrevision, Beitritts- und Assoziierungsverhandlungen der Europäischen Union

§ 13
Ausschuss der Regionen

§ 14
Ständige Verbindungen der Länder zu Einrichtungen der Europäischen Union

§ 15
Wahrung der kommunalen Belange

§ 16
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 5 Absatz 2) Berichtsbogen Thema:

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17


 
 
 


Drucksache 731/1/13

... Im Rahmen der Erhaltungszucht von genetisch veränderten Linien werden zahlreiche Tiere genetisch typisiert, wofür in der Regel Schwanzspitzenbiopsien auf der Grundlage von § 6 Absatz 1 Nummer 4 TierSchG durchgeführt werden. Da auch diese Eingriffe im Kontext mit dem Einsatz von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken i.S. von § 4 Absatz 3 bzw. § 7 Absatz 2 TierSchG stehen, wäre es sinnvoll, über den Umfang dieser Maßnahmen belastbare Daten zu erhalten.



Drucksache 731/13 (Beschluss)

... Im Rahmen der Erhaltungszucht von genetisch veränderten Linien werden zahlreiche Tiere genetisch typisiert, wofür in der Regel Schwanzspitzenbiopsien auf der Grundlage von § 6 Absatz 1 Nummer 4 TierSchG durchgeführt werden. Da auch diese Eingriffe im Kontext mit dem Einsatz von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken i.S. von § 4 Absatz 3 bzw. § 7 Absatz 2 TierSchG stehen, wäre es sinnvoll, über den Umfang dieser Maßnahmen belastbare Daten zu erhalten.



Drucksache 93/1/13

... Die Formulierung beruht auf den Beratungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und orientiert sich an einem Vorschlag des Abschlussberichts der Expertengruppe zu dem seitens des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekt "Neuregelung der Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Kinder- und Jugendhilfe" vom 27. Januar 2010, der ein zweistufiges Verfahren der Kostenerstattung vorsieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 89d SGB VIII

§ 89d
Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise

2. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 89h SGB VIII

§ 89h
Übergangsvorschrift

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 93 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 93 Absatz 4 und Absatz 5 - neu- und 6 - neu - SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 98 Absatz 1 Nummer 10 SGB VIII und Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 einleitender Satzteil und Nummern 2, 3 und 5 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 Nummer 2 und 4 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 2 Nummer 6 SGB VIII

8. Zu Artikel 3 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 93/13

... Diese Konzeption und auch die im Gesetzentwurf umgesetzten Lösungsvorschläge basieren auf den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe, an der neben Vertreterinnen und Vertretern der obersten Landesjugendbehörden und Landesjugendämter, Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der von ihnen repräsentierten kommunalen Gebietskörperschaften sowie anderen Fachexpertinnen und -experten aus der wirtschaftlichen Kinder- und Jugendhilfe beteiligt waren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes

1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe

2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund

3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe

4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang

5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

3. Weitere Kosten

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

V. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

a Erfüllungsaufwand für Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:


 
 
 


Drucksache 680/13

... Die Vorschläge für Verschärfungen bei der Einkommensteuer (Erhöhung des Spitzensteuersatzes, Abschaffung des Ehegattensplittings, Verminderung des Kinderfreibetrages usw.) zielen nicht nur auf die Reichen, sondern belasten insbesondere die Mittelschicht. So beginnt die Mehrbelastung bereits bei einem Einkommen von rd. 53.000 EUR.



Drucksache 95/13 (Beschluss)

... Beteiligt sich ein Steuerpflichtiger dagegen an einer ausländischen Personengesellschaft mit originär gewerblicher Tätigkeit, führt das o.g. Modell nicht zu einer Steuerstundung, sondern aufgrund der Wirkungen des sog. Progressionsvorbehalts zu einer endgültigen Steuervermeidung. Da derartige Einkünfte über das Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig in Deutschland steuerfrei gestellt sind, wirken sie sich über den Progressionsvorbehalt auf den persönlichen Steuersatz des an der Gesellschaft beteiligten Steuerpflichtigen aus. Werden bereits die inländischen steuerpflichtigen Einkünfte des Steuerpflichtigen mit dem Spitzensteuersatz besteuert, wirken sich positive Progressionseinkünfte (aus dem späteren Verkauf der Wirtschaftsgüter) steuerlich nicht mehr aus, während die negativen Progressionseinkünfte (aus dem Kauf der Wirtschaftsgüter) seinerzeit zu einer Steuerminderung geführt haben. Aufgrund dieser technischen Wirkungsweise des § 32b EStG ist es erforderlich, bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes für den Progressionsvorbehalt ebenfalls die Regelung des § 15b EStG anzuwenden. Zudem werden in- und ausländische Steuerstundungsmodelle somit steuerlich identisch behandelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

Zu § 1

Zu § 11

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 InvStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 Nummer 3 Satz 2, Nummer 4 Satz 3 und Absatz 1d Satz 1 InvStG

Zu § 1

Zu § 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a InvStG

§ 3a
Ausschüttungsreihenfolge

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 19 InvStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 22 Absatz 2 und 5 InvStG

Zu § 22

Zu § 22

7. Zu Artikel 1a - neu - § 4f - neu -,§ 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 4f
Verpflichtungsübernahme im Konzern

Zu § 4f

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 52

8. Zu Artikel 1a - neu - § 9b Absatz 2 und § 52 Absatz 23 e1 - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu § 9b

Zu § 52

9. Zu Artikel 1a - neu - § 15b Absatz 3a - neu -,§ 32b Absatz 1 Satz 3, § 52 Absatz 33a und Absatz 43a EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

10. Zu Artikel 1a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 440/13

... Ein Schwerpunkt ist dabei die Stärkung und Fortentwicklung der Spitzenkapazitäten der Forschungs- und Technologieorganisationen (RTO) im Hinblick auf deren Anlagen und Personal. Die RTO sollten talentierte Ingenieure und Forscher anziehen und im Mittelpunkt von "Ökosystemen" stehen, die für private Investitionen in Entwurf und Fertigung attraktiv sind. Im Hinblick auf möglichst hohe Renditen und die Gewährleistung von Spitzenleistungen wird der Erfolg davon abhängen, ob weitere Fortschritte hin zu einer ergänzenden Spezialisierung und einer verstärkten Zusammenarbeit der hauptsächlichen RTO erzielt werden, wie es mit der EU-Strategie für eine intelligente Spezialisierung29 angestrebt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/13




1. Einleitung

2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?

2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung

2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik

3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen

3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld

3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle

3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette

4. Europas stärken und Schwächen

4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten

4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen

4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik

4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden

5. Bisherige Europäische Bemühungen

5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster

5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene

5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette

6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie

6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion

6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa

6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU

7. Die Maßnahmen

7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet

7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte

7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

7.4. Internationale Dimension

8. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 182/13

... c) der für die Sportart zuständige deutsche Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund die sportliche Qualifikation als Berufssportlerin oder Berufssportler oder die fachliche Eignung als Trainerin oder Trainer bestätigt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zuwanderung von Fachkräften

§ 2
Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

§ 3
Führungskräfte

§ 4
Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für

§ 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an

§ 6
Ausbildungsberufe

§ 7
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen

§ 8
Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 9
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3
Vorübergehende Beschäftigung

§ 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte

§ 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche

§ 12
Aupair-Beschäftigungen

§ 13
Hausangestellte von Entsandten

§ 14
Sonstige Beschäftigungen

§ 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken

Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 16
Geschäftsreisende

§ 17
Betriebliche Weiterbildung

§ 18
Journalistinnen und Journalisten

§ 19
Werklieferungsverträge

§ 20
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr

§ 21
Dienstleistungserbringung

Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen

§ 22
Besondere Berufsgruppen

§ 23
Internationale Sportveranstaltungen

§ 24
Schifffahrt- und Luftverkehr

§ 25
Kultur und Unterhaltung

§ 26
Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger

§ 27
Grenzgängerbeschäftigung

§ 28
Deutsche Volkszugehörige

Teil 6
Sonstiges

§ 29
Internationale Abkommen

§ 30
Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten

Teil 7
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

§ 31
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 33
Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 34
Beschäftigung von Personen im Asylverfahren

Teil 8
Verfahrensregelungen

§ 35
Beschränkung der Zustimmung

§ 36
Reichweite der Zustimmung

§ 37
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

§ 38
Härtefallregelung

Artikel 2
Änderungen der Aufenthaltsverordnung

§ 17a
Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Artikel 3
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12d
Haushaltshilfen

§ 12f
Schaustel lergehilfen

§ 12g
Fertighausmonteure

§ 12h
Werkverträge

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem, Ziel und Lösung

II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
- Zuwanderung von Fachkräften

Teil 3
- Vorübergehende Beschäftigung

Teil 4
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 5
- Besondere Berufs- oder Personengruppen

Teil 6
- Sonstiges

III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 320/13 (Beschluss)

... Es besteht bereits seit längerer Zeit weitgehend Konsens darüber, dass von einem nicht lediglich zu vernachlässigenden Problem auszugehen ist. Bereits im Jahr 1995 empfahlen die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft auf Initiative der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ihren Mitgliedsunternehmen, jedem Verbraucher auf Wunsch ein Guthabenkonto ("Girokonto für jedermann") zur Verfügung zu stellen. Im Jahre 2002 verpflichtete sodann auch der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu, alle zwei Jahre über die Umsetzung dieser Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zu berichten, um außerdem auch jeweils die Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung zu überprüfen. Dementsprechend hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den Verbraucherschutzverbänden in inzwischen sechs Berichten, zuletzt am 27. Dezember 2011 (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Bedeutung des Zugangs zu Girokonten

II. Problem des mangelnden Zugangs zum Girokonto

III. Bisher kein Rechtsanspruch

IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

V. Verfassungsrechtliche Aspekte

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Auswirkungen gesellschaftspolitischer Art

3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 675f

Zu § 675f

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 451/13

... Auf diese Defizite hat der GKV-Spitzenverband wiederholt hingewiesen. Er hat zuletzt in seiner Stellungnahme zu der am 17. April 2013 durchgeführten öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit dargelegt, dass die vom Gesetzgeber beabsichtigte eigenständige sozialrechtliche Ahndung von Verstößen gegen das Zuwendungsverbot in der täglichen Ermittlungspraxis der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen ins Leere laufe. Die Regelung des § 128 Absatz 3 SGB V ermögliche in der gegenwärtigen Ausgestaltung weder empfindliche Sanktionen noch eine wirksame Abschreckung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 7/13

... "(3a) Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. Wird ein im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterverfahren durchgeführt, hat die Krankenkasse ab Antragseingang innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden; der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet. Die Krankenkasse berichtet dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen jährlich über die Anzahl der Fälle, in denen Fristen nicht eingehalten oder Kostenerstattungen vorgenommen wurden. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14, 15 des Neunten Buches zur Zuständigkeitsklärung und Erstattung selbst beschaffter Leistungen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Titel 8
Dienstvertrag und ähnliche Verträge.

Untertitel 1 Dienstvertrag.

Untertitel 2 Behandlungsvertrag

§ 630a
Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag

§ 630b
Anwendbare Vorschriften

§ 630c
Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten

§ 630d
Einwilligung

§ 630e
Aufklärungspflichten

§ 630f
Dokumentation der Behandlung

§ 630g
Einsichtnahme in die Patientenakte

§ 630h
Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 219d
Nationale Kontaktstelle

Artikel 3
Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 4a
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 4b
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 4c
Änderung der Bundesärzteordnung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 687/13

... Dieser ursprüngliche Anwendungsbereich von Werkvertragskonstruktionen hat sich in den letzten Jahren allerdings massiv ausgeweitet und erfasst heute Bereiche des Fremdpersonaleinsatzes, die bis zu der im Jahr 2011 erfolgten "Reregulierung" des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes maßgeblich durch Leiharbeitsverhältnisse geprägt waren. Bis 2011 haben Unternehmen nicht nur wegen des dadurch möglichen flexibleren Personaleinsatzes und der Abdeckung von Auftragsspitzen, sondern auch um Personalkosten zu senken, in noch weitaus höherem Maß Leiharbeit genutzt. In das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde als Folge und Reaktion auf die immer heftigeren Diskussionen um Lohndumping und Ersetzung ganzer Stammbelegschaften mittels Leiharbeit u.a. eine "Lohnuntergrenze" und die sogenannte "Drehtürklausel" eingefügt, um Leiharbeitskräfte effektiver zu schützen. Nachdem nunmehr auch noch das Bundesarbeitsgericht die Tariffähigkeit einiger christlicher Gewerkschaften verneint und seine Rechtsprechung zur Konzernleihe sowie zur Frage, welche Zeitspanne bei der Überlassung als im Sinne des Gesetzes "vorübergehend" anzusehen ist, zugunsten der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer verändert hat, haben viele Unternehmen zur Vermeidung der mit der Leiharbeit verbundenen Einschränkungen sowie im Vergleich zu Werkverträgen höheren Kosten, "Gefahren und Risiken" auf Fremdpersonaleinsatz mittels Werkvertragskonstruktionen umgestellt.



Drucksache 320/13

... Es besteht bereits seit längerer Zeit weitgehend Konsens darüber, dass von einem nicht lediglich zu vernachlässigenden Problem auszugehen ist. Bereits im Jahre 1995 empfahlen die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft auf Initiative der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ihren Mitgliedsunternehmen, jedem Verbraucher auf Wunsch ein Guthabenkonto ("Girokonto für jedermann") zur Verfügung zu stellen. Im Jahre 2002 verpflichtete sodann auch der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu, alle zwei Jahre über die Umsetzung dieser Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zu berichten, um außerdem auch jeweils die Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung zu überprüfen. Dementsprechend hat die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Verbraucherschutzverbänden in inzwischen 6 Berichten, zuletzt unter dem 27.12.2011 (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Bedeutung eines Zugangs zu Girokonten

II. Problem mangelnden Zugangs zum Girokonto

III. Bisher kein Rechtsanspruch

IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

V. Verfassungsrechtliche Aspekte

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. finanzielle Auswirkungen

2. gesellschaftspolitischer Art

3. gleichstellungspolitischer Art

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 373/1/13

... Die Formulierung beruht auf den Beratungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und orientiert sich an einem Vorschlag des Abschlussberichts der Expertengruppe zu dem seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekt "Neuregelung der Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Kinder- und Jugendhilfe" vom 27. Januar 2010, der ein zweistufiges Verfahren der Kostenerstattung vorsieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/1/13




1. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 8

§ 89d
Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise

§ 89h
Übergangsvorschrift

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 8


 
 
 


Drucksache 325/13

... /EU des Rates vom 10. Mai 2010 zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor (ABl. L 134 vom 1.6.2010, Seite 66, nachfolgend

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung

§ 6
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

§ 7
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

§ 8
Grundpflichten

§ 9
Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie

§ 11
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

§ 12
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle

§ 14
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten

§ 15
Erlaubnispflicht

§ 16
Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische

§ 17
Unterrichtung der Behörde

§ 18
Behördliche Ausnahmen

§ 19
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Straftaten

§ 22
Übergangsvorschrift

Anhang I
Symbol für Biogefährdung

Anhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung

Anhang III
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

§ 25
Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

Nummer 2

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Gefährdungsbeurteilung

2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung

2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen

2.5.1 Betriebliche Organisation

2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände

2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen

2.5.4 Organisatorische Maßnahmen

2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen

2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit

2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen

2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle

2.6.3 Instandsetzungsarbeiten

2.6.4 Laboratorien

2.6.5 Prüfstände

2.6.6 Schießstände

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Begriffsbestimmungen

3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen

3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände

3.6 Bauliche Anforderungen

3.7 Zündquellen

3.8 Innerbetrieblicher Transport

3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide

3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

4. Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

Zu § 20

Zu § 22

Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung

Nummer 3

Nummer 15

Nummer 17

Nummer 18

Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Wirtschaft

II.2 Verwaltung

II.3 Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 95/1/13

... Beteiligt sich ein Steuerpflichtiger dagegen an einer ausländischen Personengesellschaft mit originär gewerblicher Tätigkeit, führt das o.g. Modell nicht zu einer Steuerstundung, sondern aufgrund der Wirkungen des sog. Progressionsvorbehalts zu einer endgültigen Steuervermeidung. Da derartige Einkünfte über das Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig in Deutschland steuerfrei gestellt sind, wirken sie sich über den Progressionsvorbehalt auf den persönlichen Steuersatz des an der Gesellschaft beteiligten Steuerpflichtigen aus. Werden bereits die inländischen steuerpflichtigen Einkünfte des Steuerpflichtigen mit dem Spitzensteuersatz besteuert, wirken sich positive Progressionseinkünfte (aus dem späteren Verkauf der Wirtschaftsgüter) steuerlich nicht mehr aus, während die negativen Progressionseinkünfte (aus dem Kauf der Wirtschaftsgüter) seinerzeit zu einer Steuerminderung geführt haben. Aufgrund dieser technischen Wirkungsweise des § 32b EStG ist es erforderlich, bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes für den Progressionsvorbehalt ebenfalls die Regelung des § 15b EStG anzuwenden. Zudem werden in- und ausländische Steuerstundungsmodelle somit steuerlich identisch behandelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

Zu § 1

Zu § 11

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 InvStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 Nummer 3 Satz 2, Nummer 4 Satz 3 und Absatz 1d Satz 1 InvStG

Zu § 1

Zu § 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a InvStG

§ 3a
Ausschüttungsreihenfolge

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 19 InvStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 22 Absatz 2 und 5 InvStG

Zu § 22

Zu § 22

7. Zu Artikel 1a - neu - § 4f - neu -,§ 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 4f
Verpflichtungsübernahme im Konzern

Zu § 4f

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 52

8. Zu Artikel 1a - neu - § 9b Absatz 2 und § 52 Absatz 23 e1 - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu § 9b

Zu § 52

9. Zu Artikel 1a - neu - § 15b Absatz 3a - neu -,§ 32b Absatz 1 Satz 3, § 52 Absatz 33a und Absatz 43a EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

10. Zu Artikel 1a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 493/13

... (4) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen regelt das Nähere zur Ermäßigung und zum Erlass von Beiträgen und Säumni szuschlägen nach den Absätzen 1 bis 3, insbesondere zu einem Verzicht auf die Inanspruchnahme von Leistungen als Voraussetzung für die Ermäßigung oder den Erlass. Die Regelungen nach Satz 1 bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit und sind diesem spätestens bis zum 15. September 2013 vorzulegen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 493/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 256a
Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2b
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 50a
Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 12h
Notlagentarif

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz

Artikel 7 Krankenversicherung, Versicherungsverhältnisse nach § 193 Absatz 6 des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 5a
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5b
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 5c
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 5d
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 11/1/13

... Die durch die Bundesrepublik Deutschland führende hochbelastete Hauptgüterverkehrsstrecke Genua - Rotterdam ist gekennzeichnet durch extrem hohe Mittelungs- und Spitzenpegel. So liegen beispielsweise die nächtlichen Mittelungspegel zwischen 70 und 80 dB(A), die Spitzenpegel erreichen regelmäßig mehr als 100 dB(A). Mit der vorgeschlagenen Regelung eines nächtlichen Durchfahrtsverbots für nicht umgerüstete Güterzüge können die Mittelungspegel um bis zu 10 dB(A) gesenkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/1/13




1. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2, § 67 Absatz 11 - neu - BImSchG , Artikel 2 § 3 Satz 2, Anlage 2 der 16. BImSchV

'Artikel 1

'Artikel 2 Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung

2. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2 und 3 BImSchG , Artikel 2 Inkrafttreten

'Artikel 1

3. Zu Artikel 1a - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 1a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

4. Zu Artikel 1b - neu - § 5a Absatz 2a - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

5. Zu Artikel 1b - neu - § 14h - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 14h
Lärmmonitoring

6. Zu Artikel 1b - neu - § 14i - neu -, § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1e - neu -, § 28 Absatz 1 Nummer 5 - neu -, 5a - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 14i
Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten

7. Zu Artikel 1b - neu - § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes


 
 
 


Drucksache 321/13

... Bei vertikal integrierten Unternehmen können zudem Bedenken durch den Umstand aufkommen, dass bestimmte Plattformen eine hohe Beliebtheit bei den Benutzern genießen und für Inhalteanbieter somit zu einem wichtigen Kanal werden, über den sie ihr Publikum erreichen; dadurch besteht die Gefahr, dass diese Plattformen bestimmte Unternehmen oder ihre eigenen Dienste begünstigen könnten. Darüber hinaus können diese Plattformen durch ihren umfassenden Zugang zu Benutzerdaten einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil erlangen30. Einige Mitgliedstaaten wie das Vereinigte Königreich haben geprüft, ob auf der Großkundenebene Exante Veröffentlichungsverpflichtungen für Spitzensportereignisse und Erstausstrahlungen von Hollywoodfilmen eingeführt werden müssen, deren Verfügbarkeit für Wettbewerber geschäftsentscheidend sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/13




1. Einleitung1

2. Wachstum und Innovation

2.1. Marktüberlegungen

2.2. Finanzierungsmodelle

2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen

2.4. Infrastruktur und Frequenzen

3. Werte

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62

3.3. Kommerzielle Kommunikation

3.4. Schutz von Minderjährigen

3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 25/1/13

... 11. Der Bundesrat hält es für geboten, Bezieher sehr hoher Einkommen und Vermögende stärker an der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu beteiligen. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent erhöht werden sollte, damit Besserverdienende einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Zusätzlich bedarf es der Wiedererhebung einer Vermögensteuer, um große Vermögen auch wieder an der Finanzierung staatlicher Leistungen zu beteiligen.



Drucksache 598/13

... Mit dem am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen AMNOG wurde ein neues Verfahren zur Bewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen eingeführt. Für erstattungsfähige Arzneimittel, die in Deutschland neu auf den Markt kommen, muss seitdem der Zusatznutzen im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie nachgewiesen werden. Auf dieser Grundlage vereinbart dann der GKV-Spitzenverband mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer einen Erstattungsbetrag sowie Anforderungen an die Zweckmäßigkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/13




I. Berichtsauftrag

II. Inhalt und Ziel der gesetzlichen Regelung

III. Stand der Umsetzung und bisherige Erfahrungen

a Nutzenbewertung

b Preisbildung und Erstattung

c Bisherige Erfahrungen und Weiterentwicklung

IV. Erfahrungen aus Sicht der beteiligten Akteure bei der Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 823/13

... (Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft) auf eine Vertragsänderung mit dem Ziel hinzuwirken, den regionalen Untergliederungen der Koordinierungsstelle in geeigneter Weise stärkere Eigenverantwortlichkeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich einzuräumen. Hierzu soll die Bundesregierung innerhalb eines Jahres berichten.



Drucksache 4/1/13

... In ihrer Gegenäußerung hält die Bundesregierung eine Änderung für nicht erforderlich und verweist darauf, dass der Tierhalter ohnehin verpflichtet sei, seine Tiere ausreichend zu füttern und zu tränken. Der besondere gesetzliche Regelungsbedarf besteht jedoch nicht im Hinblick auf eine quantitativ unzureichende Versorgung, sondern darin, dass die Tiere durch das Fütterungsregime leistungsmäßig überfordert werden können. So haben etwa Untersuchungen zur Schwanznekrose beim Schwein ergeben, dass die Ursachen für das Absterben von Schwanzspitzen- und Ohrrandgewebe in einer alimentär bedingten Endotoxinbildung liegen können. Die sich hierbei ergebende rechtliche Lücke soll mit diesem Änderungsvorschlag geschlossen werden.



Drucksache 569/13

... Hinsichtlich dieser Belange ist aber die zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung noch nicht absehbare rasante technische Entwicklung der Windkraftanlagen - insbesondere was Rotorengröße und Gesamthöhe (Abstand zwischen Geländeoberfläche und Rotorblattspitze am höchsten Punkt) betrifft - von wesentlicher Bedeutung:



Drucksache 94/13

... (4) Das Bundesministerium der Finanzen kann im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über Art, Umfang, Zeitpunkt und Form der Mitwirkungspflichten erlassen, die insbesondere auch regelmäßig bereitzustellende Informationen umfassen können, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich ist. Es kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt mit der Maßgabe übertragen, dass Rechtsverordnungen der Bundesanstalt im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank ergehen. Vor Erlass der Rechtsverordnung sind die Spitzenverbände der Institute anzuhören.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/13




A. Problem und Ziel

I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1

II. Abschirmung von Risiken Artikel 2

III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4

B. Lösung

I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:

1. Sanierungsplanung

2. Abwicklungsplanung

II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken

1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds

2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit

III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

C. Alternativen

Zu allen Artikeln:

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Unterabschnitt 4a
Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung

§ 47
Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen

§ 47a
Ausgestaltung von Sanierungsplänen

§ 47b
Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen

§ 47c
Abwicklungseinheit

§ 47d
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

§ 47e
Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit

§ 47f
Erstellung eines Abwicklungsplans

§ 47g
Gruppenabwicklungspläne

§ 47h
Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung

§ 47i
Vertraulichkeit und Informationsaustausch

§ 47j
Rechtsschutz

Artikel 2
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung

§ 64q
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

Artikel 3
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 54a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 142
Strafvorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu § 47

Zu § 47a

Im Einzelnen

Zu § 47b

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu § 47e

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

Zu Artikel 3 Nummer 4

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2a

Zu Artikel 4 Nummer 2b

Zu Artikel 4 Nummer 3

V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 600/1/13

... d) Aus Sicht des Bundesrates ist weiterhin auch eine strukturelle Steigerung der Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen unerlässlich, um die Erbringung der notwendigen staatlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitiger Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldengrenzen dauerhaft sicherzustellen. Ein qualitativ attraktives Angebot an öffentlichen Gütern und Leistungen ist notwendige Bedingung für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands und den Wohlstand seiner Bürgerinnen und Bürger. Der Bundesrat hält es daher für geboten, Bezieher sehr hoher Einkommen und Vermögende stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent erhöht werden sollte. Zusätzlich bedarf es der Wiedereinführung einer Vermögensteuer, um auch große Vermögen an der Finanzierung staatlicher Leistungen zu beteiligen. Der Bundesrat sieht in den genannten Maßnahmen einen Beitrag, die notwendige Konsolidierung nicht zu Lasten derjenigen vorzunehmen, die aufgrund ihrer Lebenssituation staatlicher Unterstützung bedürfen.



Drucksache 695/13

... Da der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zum 1. Januar 2013 in die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau eingegliedert wurde, wird § 42a aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 695/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Achte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2675: Entwurf einer Achten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 67/13

... Für den Spitzenverband Bund der Pflegekassen entsteht ein Mehraufwand dadurch, dass die maßgeblichen Betroffenen- und Selbsthilfeorganisationen zukünftig ein Mitberatungs- und Anwesenheitsrecht haben. Da die Zahl der Teilnehmer jedoch auf sechs begrenzt ist, entsteht keine nennenswerte Belastung. Gleichzeitig entfällt für den Spitzenverband Bund der Pflegekassen der Aufwand für die bisher üblichen Verfahren der Beteiligung der Organisationen im schriftlichen Verfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Für die Wirtschaft

E.3 Für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Voraussetzungen für die Anerkennung maßgeblicher Organisationen auf Bundesebene

§ 2
Anerkannte Organisationen

§ 3
Anerkennung weiterer Organisationen

§ 4
Entzug der Anerkennung

§ 5
Verfahren der Beteiligung

§ 6
Übergangsvorschrift

§ 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und wesentliche Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für die Wirtschaft

Für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2424: Entwurf einer Verordnung zur Beteiligung der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 192/13

... Erhöhung des Spitzensteuersatzes zur Verbesserung der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und zur dauerhaften Stabilisierung der Haushaltslage

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 192/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung


 
 
 


Drucksache 247/13

... Die EU verfügt über einen klaren Rahmen für ihre Energie- und Klimapolitik bis zum Jahr 2020. Dieser Rahmen deckt verschiedene politische Ziele ab, etwa die Minderung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen), die Sicherung der Energieversorgung und die Förderung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung durch einen auf Spitzentechnologie beruhenden, kostenwirksamen und ressourceneffizienten Ansatz. Diese politischen Ziele sollen durch drei Kernziele erreicht werden, die die THG-Emissionsminderung, die erneuerbaren Energien und Energieeinsparungen betreffen. Für den Energieverbrauch im Verkehrssektor gibt es zusätzliche Zielvorgaben. Außerdem hat die EU ein Regelwerk eingeführt, um die Verwirklichung eines offenen, integrierten und wettbewerbsfähigen Energiebinnenmarktes, der die Energieversorgungssicherheit fördert, voranzubringen. Wenngleich die EU gute Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung der Ziele für 2020, bei der Schaffung des Energiebinnenmarktes und bei den anderen energiepolitischen Zielen macht, besteht nun die Notwendigkeit, Überlegungen zu einem neuen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 anzustellen. Eine frühzeitige Einigung auf den Rahmen für 2030 ist aus drei Gründen wichtig:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/13




1. Einleitung

2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte

2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen

2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt

3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation

3.1. Zielvorgaben

3.2. Kohärenz der politischen Instrumente

3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten

4. Fragen

4.1. Allgemeine Fragen

4.2. Zielvorgaben

4.3. Instrumente

4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

4.5. Kapazitäten und Lastenteilung

5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation

Anhang
Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik

1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung

2. Weiterführende Informationen


 
 
 


Drucksache 343/13 (Beschluss)

... 2. Sicherstellung des equalpay-Grundsatzes in der Leiharbeit ("Gleiche Arbeit - Gleiches Geld") spätestens nach einer kurzen Einarbeitungszeit sowie Rückführung der Leiharbeit auf ihre eigentliche Kernfunktion der Abdeckung von Auftragsspitzen und Vertretungsfällen;



Drucksache 262/13

... 13. Dänemark, Schweden und Finnland liegen bei sauberen Technologien weltweit mit an der Spitze, was aber auch für wichtige Wettbewerber wie die USA gilt. China und Indien weisen bereits höhere Werte auf als die Niederlande, Österreich, Belgien, Frankreich und Spanien. Siehe Global Cleantech Innovation Index 2012 report, CleanTech Group und WWF.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Kontext des Vorschlags

2.1. Die Herausforderungen der Umwelt- und Ressourceneffizienz

2.2. Die Umweltvorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

2.3. Die wirtschaftlichen Vorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

3. die Probleme, die mit Diesem Vorschlag in Angriff Genommen werden Sollen

3.1. Fehlen einer gemeinsamen Definition für grünes Produkt und grüne Organisation

3.2. Unnötige Kosten für die Unternehmen

3.3. Hindernisse für den freien Verkehr von als grün vermarkteten Produkten

Kasten 1 - Konkrete Hindernisse für den Handel mit als grün vermarkteten Produkten im Binnenmarkt

3.4. Mangelndes Vertrauen der Verbraucher gegenüber Umweltaussagen

4. die politische Antwort der EU

4.1. Handlungsziel der EU

4.2. Methodische Arbeiten zur Messung der Umweltwirkung von Produkten und Organisationen

4.3. Das Vorschlagspaket als erste Phase einer neuen Politik

4.3.1. Die Empfehlung der Kommission

4.3.2. Pilotphase: Testen der Anwendung der Umweltfußabdruckmethoden

4.3.3. Umweltaussagen und bessere Leitlinien für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

4.3.4. Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen

4.4. Die zweite Phase: Evaluierung und künftige Politik

5. Globaler Kontext und internationale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 636/13

... (2) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt unter Berücksichtigung der Gesundheitsziele nach Absatz 1 Satz 3 bis 5 und der in Absatz 1 Satz 6 genannten Ziele einheitliche Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen nach Absatz 1 fest, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten, Methodik, Qualität, wissenschaftlicher Evaluation und der Messung der Erreichung der mit den Leistungen verfolgten Ziele. Er bestimmt außerdem die Anforderungen und ein einheitliches Verfahren für die Zertifizierung von Leistungsangeboten durch die Krankenkassen, um insbesondere die einheitliche Qualität von Leistungen zur individuellen Verhaltensprävention sicherzustellen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen stellt sicher, dass seine Festlegungen nach den Sätzen 1 und 2 sowie eine Übersicht der Leistungen der Krankenkassen nach Absatz 1 auf seiner Internetseite veröffentlicht werden. Die Krankenkassen erteilen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen hierfür sowie für den Bericht nach § 20e die erforderlichen Auskünfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/13




Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20
Primäre Prävention

§ 20e
Ständige Präventionskonferenz; Bericht über die Entwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention

§ 307c
Strafvorschriften

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 58
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 348/13

... Die Strategie der EU für Technologien und Innovationen im Energiebereich ist integraler Bestandteil ihrer Energiepolitik. Sie muss die bestehenden rechtlichen Maßnahmen ergänzen, sicherstellen, dass die EU bei Innovationen auf den internationalen Energiemärkten eine Spitzenstellung einnimmt, und die Herausforderungen der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage bewältigen. Außerdem muss sie zur Stärkung unserer preislichen Wettbewerbsfähigkeit im Energiebereich und zu einer zuverlässigen Versorgung beitragen. In der vorliegenden Mitteilung hat die Kommission ihre Strategie dargestellt, mit der sie gewährleisten will, dass die EU im Bereich Technologie und Innovation weiterhin Weltrang genießt, um so die Herausforderungen bis 2020 und darüber hinaus bewältigen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 91/13 (Beschluss)

... Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2012 (I ZB 80/ 11 - "Alles kann besser werden"), auf dessen Grundlage Internet-Provider seither an die Rechteinhaber die Namen und Adressen von Nutzern, die unbefugt Titel auf Online-Tauschbörsen einstellen, auch dann herausgeben müssen, wenn diese nicht in gewerblichem Ausmaß gehandelt haben, dürfte zudem nicht auszuschließen sein, dass die Anzahl von Abmahnungen künftig noch zunehmen, sich die Problematik also weiter zuspitzen wird.



Drucksache 663/13

... Die Unternehmenspraxis ist durch eine Vielzahl unterschiedlicher Formen von Konzernen gekennzeichnet. Das Spektrum reicht von losen Verbindungen zwischen wirtschaftlich unabhängigen Unternehmensträgern bis hin zu integrierten Varianten. Je enger die Konzernorganisation und die leistungs- und finanzwirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den Konzerngesellschaften, desto dringlicher werden im Insolvenzfall Koordinierungsmechanismen zur Vermeidung eines insolvenzbedingten Auseinanderreißens der durch den Konzern gebildeten wirtschaftlichen Einheit. Die Vielgestaltigkeit des Konzernphänomens spricht gegen eine gesetzliche Einheitslösung und für einen differenzierten und flexiblen rechtlichen Rahmen, der eine dem jeweiligen Einzelfall gerecht werdende Koordinierung der Verfahren erlaubt. Ein für sämtliche Konzernfälle verbindlicher Verfahrensrahmen würde insbesondere in solchen Konstellationen übermäßig erscheinen, in denen die Konzernverbindungen nur lose über reine Beteiligungsverhältnisse vermittelt werden oder in denen von der Insolvenz nur einzelne, entlegene Konzernteile betroffen sind. Auch kann sich der Koordinierungsbedarf bei Konglomeraten in Grenzen halten, bei denen unter dem Dach einer Konzernspitze eine Vielzahl unterschiedlicher Sparten zusammengeführt sind, die voneinander unabhängig organisiert sind und selbständig geführt werden. Vor diesem Hintergrund sieht der Entwurf von der Einführung eines konsolidierten Konzernverfahrens ab, bei dem das Vermögen der konzernangehörigen Unternehmensträger unter dem Dach eines einzigen Verfahrens verwertet wird.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.