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"Spitze"
Drucksache 573/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa - COM(2012) 529 final
... Während das World Wide Web überall für jedermann Informationen zugänglich macht, stellt das Cloud-Computing überall für jedermann Rechenleistung zur Verfügung. Wie das Web stellt auch das Cloud-Computing eine technische Entwicklung dar, die schon seit einiger Zeit im Gange ist und sich auch künftig fortsetzen wird. Im Gegensatz zum Web befindet sich das Cloud-Computing aber noch in einer relativ frühen Entwicklungsphase, was Europa die Chance gibt, jetzt zu handeln und sich an die Spitze der weiteren Entwicklung zu setzen, um durch eine breite Cloud-Nutzung und ein breites Cloud-Angebot sowohl auf der Nachfrage-als auch der Angebotsseite davon zu profitieren.
1. Einleitung
2. Merkmale Vorteile des CLOUD-Computing
3. Weitere Schritte
3.1. Cloud-Computing und Digitale Agenda Digitaler Binnenmarkt
3.2. Besondere Schlüsselaktionen zum Cloud-Computing
3.3. Schlüsselaktion 1- Lichten des Normendschungels
3.4. Schlüsselaktion 2 - Sichere und faire Vertragsbedingungen
3.5. Schlüsselaktion 3 - Förderung einer gemeinsamen Führungsrolle des öffentlichen Sektors durch eine europäische Cloud-Partnerschaft
4. Zusätzliche politische Schritte
4.1. Stimulierungsmaßnahmen
4.2. Internationaler Dialog
5. Fazit
Drucksache 64/12
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 Prozent auf 49 Prozent
Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 Prozent auf 49 Prozent
Drucksache 559/2/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
... Die durch die Bundesrepublik Deutschland führende hochbelastete Hauptgüterverkehrsstrecke Genua - Rotterdam ist gekennzeichnet durch extrem hohe Mittelungs- und Spitzenpegel. So liegen beispielsweise die nächtlichen Mittelungspegel zwischen 70 und 80 dB(A), die Spitzenpegel erreichen regelmäßig mehr als 100 dB(A). Mit der vorgeschlagenen Regelung eines nächtlichen Durchfahrtsverbots für nicht umgerüstete Güterzüge können die Mittelungspegel um bis zu 10 dB(A) gesenkt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 ERegG
3. Zu Artikel 1 Inhaltsverzeichnis ERegG § 2 Absatz 2 ERegG § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG § 61 ERegG § 71 Absatz 1 Nummer 5 ERegG
§ 61 Missbräuchliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen beim Vertrieb von Fahrausweisen und Bahnstrom
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 ERegG
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Nummer 10 ERegG § 15 Absatz 1 Nummer 1 ERegG § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Absatz 6 ERegG § 22 Absatz 5 ERegG
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 10 - neu - ERegG
7. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ERegG
8. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 ERegG
9. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 38 Satz 2 - neu - ERegG , zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9 Absatz 2 AEG
10. Zu Artikel 1 § 37 ERegG
§ 37 Kapitalverzinsung
11. Zu Artikel 1 § 38 ERegG
12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Satz 4 - neu - ERegG
13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ERegG
14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - ERegG
15. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 5 ERegG
16. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 ERegG
17. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 5 - neu - ERegG
18. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 ERegG
19. Zu Artikel 1 § 45a - neu -, § 70 Absatz 2a - neu -, § 71 Absatz 1a - neu - ERegb
§ 45a Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten
20. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG
21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 ERegG
22. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 4 ERegG
23. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 ERegG
24. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - 5a Absatz 2a - neu - AEG , Nummer 12 Buchstabe 0a - neu -, 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG
25. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 9c AEG
§ 9c Überwachung der Entflechtungsvorschriften
26. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 12 Absatz 3 Satz 2 AEG
27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AEG
28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - AEG
29. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 14a AEG
§ 14a Lärmmonitoring
30. Zu Artikel 2a - neu - § 25 DBGrG
'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
Zu § 25
Zu § 25
31. Zu Artikel 3a - neu - Inhaltsübersicht § 7a - neu -,§§ 8a und b - neu - BSWAG
'Artikel 3a Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
§ 7a Infrastruktur- und Zustandsbericht
§ 8a Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 8b Übertragung regionaler Netze und neue Betreibermodelle
Zu § 7a
Zu § 7a
Zu § 8a
Zu § 8a
Zu § 8b
32. Zu Artikel 3b - neu - § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG *
'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
33. Zu Artikel 3b - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG
'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
34. Zu Artikel 4a - neu - § 26 BEZNG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen
Zu § 26
Zu § 26
Zu § 26
Zu § 26
Drucksache 458/4/12
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer-und des Stromsteuergesetz es
... Das im Wesentlichen aus drei Elementen bestehende System der Steuerbegünstigungen (vollständig von Energie- und Stromsteuer befreite Prozesse, Spitzenausgleich sowie allgemeine Steuerbegünstigung für das Produzierende Gewerbe) setzt nur geringe Anreize zur Energieeinsparung und erzeugt Mitnahmeeffekte für Unternehmen, die nicht hoch energieintensiv und/oder nicht von Abwanderung bedroht sind. Das System der Steuervergünstigungen ist daher neu zu gestalten.
Drucksache 722/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen - COM(2012) 614 final
... 3. Der Bundesrat hebt hervor, dass die Einschätzung der Kommission zur Ungeeignetheit von Selbstverpflichtungslösungen durch die nationale Entwicklung bestätigt wird. So beträgt der Anteil an weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern in börsennotierten Unternehmen nach dem aktuellen Womenon-Board-Index der Initiative Frauen in die Aufsichtsräte e.V. (FidAR) lediglich 15,32 Prozent; auf Eignerseite sind es sogar nur 10,63 Prozent. Über zehn Jahre nach Abschluss der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft haben nach Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. mehr als ein Viertel der Aufsichtsräte von TOP-200- Unternehmen kein einziges weibliches Aufsichtsratsmitglied.
Drucksache 564/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Abschlussbericht der informellen Gruppe elf europäischer Außenminister zur Zukunft der Europäischen Union
... - Die Stärkung konkreter politischer Maßnahmen muss mit institutionellen Reformen einhergehen. Die Kommission sollte gestärkt werden, damit sie ihre Rolle als Motor der Gemeinschaftsmethode in vollem Umfang und wirksam ausfüllen kann. Eine Möglichkeit wäre die Schaffung spezifischer Gruppen mit "Senior"- und "Junior"-Kommissaren. Der Allgemeine Rat sollte ermächtigt werden, die für ihn im Vertrag vorgesehene Koordinationsrolle in vollem Umfang wahrzunehmen. Das Europäische Parlament sollte sein demokratisches Profil durch die Ernennung eines europäischen Spitzenkandidaten durch jede politische Fraktion für die nächsten EP-Wahlen schärfen.
Abschlussbericht der Gruppe zur Zukunft Europas der Außenminister Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals und Spaniens
Einleitung und Zusammenfassung
I. Überwindung der gegenwärtigen Krise durch grundlegende Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion
Ein integrierter Haushaltsrahmen
Ein integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen
Ein integrierter Finanzrahmen
Stärkung der demokratischen Legitimation und Rechenschaftspflicht
II. Erleichterung der weiteren Integrationsschritte und die langfristige Governance-Struktur der Europäischen Union
a Globaler Spieler Europa
b Stärkung anderer Politikbereiche
c Institutionelle Reformen: Stärkung der Handlungsfähigkeit und demokratischen Legitimation der EU
Verbesserung der Handlungsfähigkeit
Stärkung der demokratischen Legitimation
d Stärkung der EU als Wertegemeinschaft
e Verbesserung der allgemeinen Funktionsweise der Europäischen Union
Drucksache 450/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013): Finanzplan des Bundes 2012 bis 2016
... a) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass trotz aktueller konjunkturell bedingter Mehreinnahmen weiterhin auch eine Verbesserung der strukturellen Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich ist. Vor dem Hintergrund erheblicher struktureller Defizite der Haushalte der Gebietskörperschaften als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise ist ansonsten die Erbringung der notwendigen staatlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitiger Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldengrenzen nicht zu bewältigen. Der Bundesrat lehnt deshalb die von der Bundesregierung verfolgten Pläne zu weiteren umfangreichen Steuersenkungen ab. Neben der strikten Begrenzung der staatlichen Ausgaben hält es der Bundesrat vielmehr für geboten, Bezieher sehr hoher Einkommen und Vermögende stärker an der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu beteiligen. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent erhöht werden sollte, damit Besserverdienende einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Zusätzlich bedarf es der Wiedererhebung einer Vermögensteuer, um große Vermögen auch wieder an der Finanzierung staatlicher Leistungen zu beteiligen.
Drucksache 300/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... es verbietet u.a. das teilweise Entnehmen von Geweben eines Wirbeltieres. Teilweise wird unter diese Verbotsnorm auch das Entnehmen einer Gewebeprobe, z.B. aus der Schwanz- oder Ohrenspitze einer Maus, zur Genotypisierung eines Versuchstieres subsumiert. Da diese Gewebeentnahmen keinerlei Eingriffsqualität haben, lediglich der Identifizierung eines Tieres dienen und wissenschaftlich unabdingbar sind, soll klargestellt werden, dass sie von dem Verbot nicht betroffen sind.
Drucksache 487/12 (Beschluss)
... Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) sieht eine Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss mit anschließender Preisverhandlung zwischen pharmazeutischem Unternehmer und GKV-Spitzenverband für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen vor. Das Ergebnis der Preisverhandlung ist ein Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU), der vom pharmazeutischen Unternehmer ursprünglich festgelegt wurde.
Drucksache 110/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rohstoffe für das künftige Wohlergehen Europas nutzbar machen - Vorschlag für eine Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe - COM(2012) 82 final
... - Förderung der Entwicklung von sowohl technologiegestützten als auch nicht technologiegestützten Innovationen wie neuen Kombinationen von Produkten-Dienstleistungen, neuen Dienstleistungen, besserer Produktgestaltung, um ihre Recycelfähigkeit am Ende ihres Lebenszyklus zu gewährleisten, benutzergesteuerter Gestaltung, neuen Politikwerkzeugen für Forschung und Innovation; - Ansporn zu Spitzenleistungen in der Wissenschaftsbasis geben und in Menschen (Fähigkeiten) investieren;
1. Einleitung
2. Innovationschancen entlang der Rohstoff-Wertschöpfungskette
3. Mehrwert der Europäischen Innovationspartnerschaft für Rohstoffe
3.1. Geltungsbereich und Ziele
3.2. Mechanismen
3.3. Arbeitspakete
Technologiefokussierte Maßnahmenbereiche
Nicht technologiefokussierte Maßnahmenbereiche
Internationale Zusammenarbeit - horizontaler Ansatz
3.4. Governancestruktur
3.5. Offensives Zugehen auf die Öffentlichkeit
3.6. Zeitplan
Drucksache 299/12
Vorlage an den Bundesrat
Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Beirats gemäß § 182 SGB III bei der Bundesagentur für Arbeit
... Dieser Beirat setzt sich aus 11 Mitgliedern zusammen mit je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, der Bildungsverbände, der Verbände der privaten Arbeitsvermittler, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), sowie zwei unabhängigen Expertinnen oder Experten.
Drucksache 571/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
... Vollzugsbedingte Mehrbelastungen können im Wesentlichen nur im Zusammenhang mit der Einrichtung eines unabhängigen Beirats (§ 7 StabiRatG) entstehen. So werden unter anderem Reisekosten von jährlich bis zu 40 000 Euro für die von Bund, Ländern, Sozialversicherungen und kommunalen Spitzenverbänden benannten Sachverständigen des zu errichtenden unabhängigen Beirats beim Stabilitätsrat zu übernehmen sein. Daneben kann zusätzlicher Verwaltungsaufwand dadurch entstehen, dass der Beirat das Sekretariat des Stabilitätsrates in Anspruch nehmen kann, das beim Bundesministerium der Finanzen und der Finanzministerkonferenz der Länder angesiedelt ist. Der genaue Aufwand hierfür ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bezifferbar, da nicht absehbar ist, ob und in welchem Ausmaß der unabhängige Beirat die Dienste des Sekretariats in Anspruch nehmen wird. Da der Beirat ein kleines Gremium ist, dessen Tätigkeit sich zeitlich überwiegend auf das Umfeld der zweimal jährlich erfolgenden Überwachung der Defizitobergrenze durch den Stabilitätsrat beschränken dürfte, und das Sekretariat lediglich eine organisatorisch-unterstützende Funktion wahrnimmt, werden hierdurch entstehende Mehrbelastungen in jedem Fall gering sein. Hierzu trägt auch bei, dass mit dem Sekretariat des Stabilitätsrates vorhandene Geschäftsprozesse und Organisationsstrukturen genutzt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
Artikel 2 Änderung des Stabilitätsratsgesetzes
§ 6 Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach § 51 Absatz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes
§ 7 Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrates
Artikel 3 Änderung des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes
§ 1 Gegenstand
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
Kapitel 1 Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013.
§ 4 Mittelabruf; Nachweis der Mittelverwendung; Abschlussbericht
Kapitel 2 Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014
§ 5 Zweck der Finanzhilfen
§ 6 Höhe und Aufteilung der Programmkosten
§ 7 Anpassung der Verfügungsrahmen
§ 8 Verfahren und Durchführung
§ 9 Qualifiziertes Monitoring; Berichtspflichten
§ 10 Rückforderung von Bundesmitteln
§ 11 Grundvereinbarung
Artikel 6 Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
§ 4a Aufstockung des Sondervermögens
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ausgangslage und rechtliche Vorgaben
Innerstaatliche Umsetzung der Vorgaben des Fiskalvertrags Schuldenbremse und Fiskalvertrag
Verankerung der Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit im Haushaltsgrundsätzegesetz
Überwachung der Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits durch den Stabilitätsrat
Weitere Inhalte des Gesetzes
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
3 Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Weitere Kosten
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
3 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2276: Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
Drucksache 252/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG )
... Das deutsche Wissenschaftssystem steht in einem zunehmend scharfen internationalen Wettbewerb. Die weltweiten Ausgaben für Forschung und Innovation haben sich seit 1997 verdoppelt. Immer mehr Staaten erkennen, dass Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und Wohlstand sind. Weltweite Konkurrenz besteht insbesondere um wissenschaftliche Spitzenkräfte, zukunftsweisende Forschungsprojekte und Infrastrukturen sowie um neue Maßstäbe für erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Globalhaushalt
§ 4 Einschränkung des Besserstellungsverbots
§ 5 Beteiligung an Unternehmen
§ 6 Durchführung von Bauverfahren
§ 7 Verhältnis zur Bundeshaushaltsordnung
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Herausforderungen und Ziele
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
V. Weitere Kosten
VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2104: Gesetz zur Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen von außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)
Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... Das Ziel: Nachhaltiges Wachstum und eine erfolgreiche Beschäftigungsförderung erfordern ein stabiles makroökonomisches Umfeld zusammen mit der Fähigkeit, im globalen Wettbewerb zu bestehen. Europa verfügt über Stärken, die ihm dank einer den Erfordernissen der Zeit angepassten sozialen Marktwirtschaft einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und ihm dabei helfen können, sich an die Spitze der neuen industriellen Revolution zu setzen. Binnenmarkt und fairer Wettbewerb können einhergehen mit gezielten Investitionen und einer Unternehmenspolitik, die so konzipiert ist, dass die sich durch neue Technologien und Innovationen bietenden Wachstumschancen genutzt werden.
Mitteilung
Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen
Errichtung eines sicheren und geschützten Europa
Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Anhang Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Anhang I Künftige Initiativent
Anhang II Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang III Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3
Drucksache 458/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer-und des Stromsteuergesetz es
... ohne weitere Voraussetzungen, während alle anderen Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ein Energiemanagementsystem einführen müssen, um den Spitzenausgleich des § 55 EnergieStG bzw. § 10 StromStG zu erhalten. Von daher erscheint es nur sachgerecht, dieses Erfordernis auch bei energieintensiven Unternehmen zu fordern. Denn in diesen Branchen fällt der Energiekostenanteil vier- bis achtmal so hoch aus wie im Durchschnitt der gesamten Industrie, so dass gerade hier wirksame Anreize zur Erhöhung der Energieeffizienz gesetzt werden müssen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 51 Absatz 1 EnergieStG , Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 9a Absatz 1 StromStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 55 Absatz 4 bis 9 EnergieStG und Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe d § 10 Absatz 3 bis 9 StromStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 55 Absatz 4 bis 9 EnergieStG und Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe d § 10 Absatz 3 bis 9 StromStG
4. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 214/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 11. fordert die Entwicklung der "Dritten Aufgabe" der Universitäten gegenüber der Gesellschaft; weist darauf hin, dass diese auch bei der Entwicklung der multidimensionalen Kriterien für die Einstufung und bei der Anerkennung von Spitzenleistungen zu berücksichtigen ist;
Drucksache 607/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
... § 26a: Die Vorschrift stellt sicher, dass Handelsteilnehmer ein angemessenes Verhältnis zwischen an einer Börse eingestellten Orders und tatsächlich durchgeführten Transaktionen zu beachten haben. Insbesondere Hochfrequenzhändler stellen regelmäßig eine Vielzahl von Orders ein, die in kürzester Zeit wieder storniert werden. Dieses Verhalten lässt auf das Fehlen einer echten Handelsabsicht schließen und dient teilweise nur dazu, das Ordervolumen anderer Teilnehmer auszuloten und den Preis alleine durch die Ordereinstellungen in eine gewünschte Richtung zu bewegen und anschließend auszunutzen. Dieses Verhalten birgt, auch ohne Nachweis eines Manipulationsvorsatzes, Risiken für den ordnungsgemäßen Börsenhandel und ist daher einzudämmen. Durch die Festlegung eines Referenzzeitraumes von einem Monat und die Möglichkeit der Konkretisierung in der Börsenordnung werden die berechtigten Interessen der Handelsteilnehmer und der im internationalen Wettbewerb stehenden Börsen angemessen berücksichtigt, ohne das Ziel der Regelung, einer Eindämmung von Exzessen und der Kappung von Spitzenwerten einzelner Handelsteilnehmer, zu gefährden. Bei der Festlegung eines angemessenen Order-Transaktions-Verhältnisses ist insbesondere zu berücksichtigen, ob dieses aufgrund der Liquidität des betroffenen Finanzinstruments, der konkreten Marktlage oder der Funktion des handelnden Unternehmens wirtschaftlich nachvollziehbar ist. Daher bleibt im angemessenen Rahmen die Möglichkeit, bei der Festlegung des Order-Transaktions-Verhältnisses die unterschiedliche Liquidität von Finanzinstrumenten, die Belange von Liquiditätsspendern und die konkrete Marktlage ausreichend zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Vorgaben ist von den Handelsüberwachungsstellen gemäß § 7 des
A. Problem und Ziel
B Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
3 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Börsengesetzes
§ 26a Order-Transaktions-Verhältnis
§ 26b Mindestpreisänderungsgröße
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 64p Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 5 Änderung der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung
Artikel 6 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt der Gesetzgebung
1. Änderung des Börsengesetzes
2. Änderung des Kreditwesengesetzes
3. Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
4. Änderung des Investmentgesetzes
5. Änderung der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung
6. Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Geschlechterspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2265: Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hoch frequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
I. Zusammenfassung:
II. Im Einzelnen:
Drucksache 312/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
... Der Fall, dass die geforderte Vergütung das Marktübliche um mehr als 50 Prozent übersteigt ist an der Rechtsprechung zum Mietwucher bei Wohnraum orientiert. Zur gemeinsamen Orientierung für Behandelnde und Patienten sollte die Möglichkeit bestehen, sich über Vergleichspreise zu informieren. Es sollte daher geprüft werden, ob eine solche Information zum Beispiel durch die Ärztekammern zusammengestellt und veröffentlicht werden könnte. Zurzeit gibt der "IGe-Leistungen-Monitor" des GKV-Spitzenverbands schon für die häufigsten Zusatzleistungen Preisspannen an.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630b BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1 und § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 3 BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - und § 630d Absatz 1 Satz 2 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB *
14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 4 BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 BGB *
16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 3 BGB
17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 1 Satz 2a - neu - BGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 3 BGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 1 Satz 3 - neu - BGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB
22. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB
23. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 2 Satz 3 - neu - BGB
25. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 3 BGB
26. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 5 Satz 2 BGB
27. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 6 - neu - BGB
28. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB
§ 630i Besondere Bestimmung bei der Erbringung von Zusatzleistungen
29. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB
§ 630i Rücktritt vom Behandlungsvertrag
30. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 3a - neu - SGB V
31. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V
32. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 55 Absatz 4 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB V ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V
34. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65c SGB V
§ 65c Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern
35. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 66 SGB V
36. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 3 SGB V , Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 2 SGB V und Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 2 SGB V
37. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 5 SGB V
38. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 4 SGB V
39. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 95 Absatz 3 Satz 4 - neu - und Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB V
40. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 4 SGB V
41. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe 0a -neu-
'Artikel 3 Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
42. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 140h Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB V
43. Zu Artikel 2 Nummer 12 - neu - § 299 Absatz 3 Satz 3a - neu - und 3b - neu - SGB V Dem Artikel 2 ist folgende Nummer 12 anzufügen:
44. Zur Patientenquittung § 305 Absatz 2 SGB V
45. Zur Anpassung des Gesetzentwurfs an die UN-Behindertenrechtskonvention
46. Zur Einrichtung eines Härtefallfonds
47. Zum Patientenentschädigungsfonds*
Drucksache 721/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein funktionierender Energiebinnenmarkt - COM(2012) 663 final
... Die rechtzeitige Einführung intelligenter Messsysteme entsprechend den EU-Vorschriften kann Demand-Response-Lösungen und andere innovative, intelligente Dienste hervorbringen. Verbrauchern kann zum Beispiel die Möglichkeit gegeben werden, in Zeiten geringerer Nachfrage niedrigere Preise zu nutzen, während in Spitzenlastperioden der Energieverbrauch unattraktiv gemacht wird. Dadurch erhöhen sich die Vorteile für den Verbraucher und stehen ihm größere Wahlmöglichkeiten zur Verfügung. Solche Dienstleistungsangebote hängen nicht nur von der Fähigkeit der Unternehmen ab, auf die unterschiedliche Motivation und die unterschiedlichen Möglichkeiten der Energieverbraucher in Bezug auf ihren Energieverbrauch abzustellen, sondern auch von der Verfügbarkeit von diversifizierten, flexiblen und/oder dynamischen Preissystemen. 37
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte
2.1. Wir haben schon viel erreicht
Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher
Konkurrenzfähigere Preise
Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte
Eine sicherere Versorgung
2.2. Es kann noch mehr erreicht werden
Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher
Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien
Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen
Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze
3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes
3.1. Durchsetzung
3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets
3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten
3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten
3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen
3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher
3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?
3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen
5 Flexibilität
Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger
Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung
3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU
Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze
Bessere Demand Response in den Verteilernetzen
4. Fazit
Anhang 1 Aktionsplan für Europa
Drucksache 488/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG )
... Die Meldung durch die Pflegekassen erfolgt bis zum 31. März des dem Berichtsjahr folgenden Jahres an den Spitzenverband Bund der Pflegekassen. Näheres über das Meldeverfahren und die Inhalte entwickelt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 7b Beratungsgutscheine
§ 18a Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten
§ 18b Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren
§ 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
Sechster Abschnitt
§ 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
§ 45f Weiterentwicklung neuer Wohnformen
§ 53b Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
§ 97d Begutachtung durch unabhängige Gutachter
§ 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung
§ 123 Übergangsregelung: Verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
§ 124 Übergangsregelung: Häusliche Betreuung
§ 125 Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste
Dreizehntes Kapitel Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge
§ 126 Zulageberechtigte
§ 127 Pflegevorsorgezulage, Fördervoraussetzungen
§ 128 Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens
§ 129 Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen
§ 130 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 24c Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
§ 24d Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
§ 24e Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
§ 24f Entbindung
§ 24g Häusliche Pflege
§ 24h Haushaltshilfe
§ 24i Mutterschaftsgeld
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Artikel 6 Änderung des Mutterschutzgesetzes
Artikel 7 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 14 Mutterschaftsgeld
Artikel 10 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Artikel 11 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 13 Änderung des LSV-Neuordnungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 15 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 16 Inkrafttreten
Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Wenn wir in einem frühen Stadium in die Einführung und Verbreitung neuer Technologien investieren, werden wir eine technologische Spitzenposition einnehmen, so dass Innovationen in Europa auch künftig für Wachstum und Beschäftigung sorgen werden. Durch den sogenannten Vorreitervorteil können Produktivität, Ressourceneffizienz und Marktanteile gesteigert werden. Die Konsultation der Interessenträger zeigt, dass sich die ungewisse künftige Entwicklung neuer Märkte häufig leider negativ auf das Vertrauen der Unternehmen und auf die Investitionsbereitschaft auswirkt. Die mit neuen Märkten assoziierte Ungewissheit muss daher unbedingt ausgeräumt werden, indem ein einfacher, solider, verlässlicher und langfristiger Rahmen für technische Bestimmungen und Normen sowie für sonstige Rechtsvorschriften im Binnenmarkt geschaffen wird.
Mitteilung
I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie
II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle
III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik
A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern
1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen
i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion
ii Märktefür Schlüsseltechnologien
iii Märktefür biobasierte Produkte
iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe
v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe
vi Intelligente Netze
2. Begleitmaßnahmen
B. Marktzugang
1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren
2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums
3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
4. Internationale Märkte
C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten
1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital
2. Zugang zu den Kapitalmärkten
D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen
1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels
3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen
IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele
1. Investitionen
2. Binnenhandel
Drucksache 77/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hochleistungsrechnen - Europas Position im weltweiten Wettlauf - COM(2012) 45 final
... Der Wettlauf um die Spitzenstellung bei HPC-Systemen wird sowohl durch die Notwendigkeit vorangetrieben, große gesellschaftliche und wissenschaftliche Herausforderungen auf wirksamere Weise zu bewältigen, beispielsweise die Früherkennung und Behandlung von Erkrankungen wie Alzheimer, die Entschlüsselung des menschlichen Gehirns4, die Vorhersage der Klimaentwicklung oder die Verhütung und Bewältigung von Katastrophen großen Ausmaßes, sowie vom Innovationsbedarf der Industrie bei Produkten und Dienstleistungen.
1. Zweck
2. High-Performance Computing: Wozu?
3. Der Europäische Markt für High-Performance Computing
4. Erneuerung des HPC in Europa
5. Die vor uns liegenden Herausforderungen
6. Ein Aktionsplan zur Erreichung einer Spitzenstellung Europas im Bereich HPC
4 Einzelziele
6.1. Leitungsstrukturen auf EU-Ebene
6.2. Finanzausstattung
6.3. Verfahren zur vorkommerziellen Auftragsvergabe und Zusammenlegung von Ressourcen
6.4. Ausbau des europäischen HPC-Ökosystems
6.5. Ausschöpfung des HPC-Potenzials durch die Industrie
6.6. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 606/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz)
... (3) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute nähere Bestimmungen erlassen über
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Siebenter Abschnitt
§ 53e Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 53f Aufsichtskollegien
§ 53g Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien
§ 53h Liquidität
§ 53i Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 53j Anzeigen; Verordnungsermächtigung
§ 53k Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen
§ 53l Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
§ 53m Inhalt des Zulassungsantrags
§ 53n Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei
§ 64q Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz
Artikel 2 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Abschnitt 3b OTC-Derivate und Transaktionsregister.
Abschnitt 3b OTC-Derivate und Transaktionsregister
§ 18 Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister
§ 19 Mitteilungspflichten nichtfinanzieller Gegenparteien
§ 20 Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 48 Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz
Artikel 3 Änderung des Börsengesetzes
§ 50a Bekanntmachung von Maßnahmen
Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 123g Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz
Artikel 5 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 6 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 102b Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 1 Ausfallbestimmungen von zentralen Gegenparteien
§ 2 Unanfechtbarkeit; Nachteilsausgleich
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Nachhaltigkeitsprüfung
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
VIII. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu § 53e
Zu § 53f
Zu § 53g
Zu § 53h
Zu § 53i
Zu § 53j
Zu § 53k
Zu § 53l
Zu § 53m
Zu § 53n
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2308: Ausführungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz)
I. Zusammenfassung:
II. Im Einzelnen:
Drucksache 257/12
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes (Systemstabilitätsverordnung - SysStabV )
... Die PV-Anlagen werden nach Leistungsklassen differenziert. Als (Nominal-) Leistung des PV-Generators wird die Leistung bezeichnet, die sich aus der Summe der Nennleistungen aller eingesetzten Module entsprechend den Herstellerangaben ergibt. Diese Leistung wird vielfach auch als "Spitzenleistung" oder "maximale Leistung" mit der Dimension Wp bzw. kWp ("Wattpeak" bzw. "Kilowattpeak") bezeichnet. Von der Verordnung werden Anlagen mit einer installierten maximalen Leistung von mehr als 10 kW erfasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Sachlicher Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen im Niederspannungsnetz
§ 5 Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen im Mittelspannungsnetz
§ 6 Informationspflicht der Übertragungsnetzbetreiber
§ 7 Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen
§ 8 Durchführung der Nachrüstung; Fristen
§ 9 Pflichten der Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber
§ 10 Kosten
§ 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Verordnungsentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
B. Im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2082: Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes
I. Abschätzung und Darstellung des Erfüllungsaufwands
II. Darstellung der Alternativen
III. Votum
Drucksache 460/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
... XII) im sogenannten Arbeitgebermodell sicherstellen, die Möglichkeit der Assistenzpflege bei stationärer Krankenhausbehandlung verankert. Die Assistenz von pflegebedürftigen Personen umfasst die speziell wegen einer Behinderung notwendige und auf diese ausgerichtete besondere pflegerische und persönliche Betreuung/Hilfe/Assistenz. Die Praxis hat gezeigt, dass die besondere pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen, auch während eines Aufenthalts in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nicht ausreichend sichergestellt ist. Dies ist auch das Ergebnis eines Expertengesprächs des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages mit der Bundesärztekammer, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Heilbäderverband. Eine Ausweitung der Assistenzpflege auf stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen - über die Reichweite des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30. Juli 2009 hinaus - ist daher geboten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
a Bund, Länder und Gemeinden
b Gesetzliche Krankenversicherung
c Soziale Pflegeversicherung
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Gesetzliche Krankenversicherung
2. Soziale Pflegeversicherung
3. Öffentliche Haushalte
V. Sonstige Kosten
VI. Nachhaltigkeit
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VIII. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2214: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Drucksache 487/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... (4) Der Inhaber der Zulassung hat Unbedenklichkeitsprüfungen nach den Absätzen 1 und 2 auch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. unverzüglich anzuzeigen. Dabei sind Ort, Zeit, Ziel und Protokoll der Prüfung sowie Name und lebenslange Arztnummer der beteiligten Ärzte anzugeben. Sofern beteiligte Ärzte Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen, sind bei Anzeigen nach Satz 1 auch die Art und die Höhe der an sie geleisteten Entschädigungen anzugeben und ist jeweils eine Ausfertigung der mit ihnen geschlossenen Verträge zu übermitteln.
Zweites Gesetz
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 6a Verbote von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport, Hinweispflichten.
§ 52c Arzneimittelvermittlung
§ 62 Organisation des Pharmakovigilanz-Systems der zuständigen Bundesoberbehörde.
§ 63b Allgemeine Pharmakovigilanz-Pflichten des Inhabers der Zulassung
§ 63c Dokumentations- und Meldepflichten des Inhabers der Zulassung für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, für Verdachtsfälle von Nebenwirkungen
§ 63d Regelmäßige aktualisierte Unbedenklichkeitsberichte
§ 63e Europäisches Verfahren
§ 63f Allgemeine Voraussetzungen für nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen
§ 63g Besondere Voraussetzungen für angeordnete nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen
§ 63h Dokumentations- und Meldepflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind
§ 63i Dokumentations- und Meldepflichten bei Blut- und Gewebezubereitungen und Gewebe
§ 63j Ausnahmen
Achtzehnter Unterabschnitt Übergangsvorschrift
§ 146 Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 2 Weitere Änderungen des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2a Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 4 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 5 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
Artikel 6 Aufhebung der Bezeichnungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe
§ 4a Bezug und Rücknahme von Arzneimitteln
§ 9 Anforderungen an Arzneimittelvermittler
Artikel 8 Änderung der GCP-Verordnung
Artikel 9 Änderung der AMG-Anzeigeverordnung
Artikel 10 Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Artikel 11 Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 11a Änderung des Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
Artikel 12 Änderung der DIMDI-Arzneimittelverordnung
Artikel 12a Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 14 Außerkrafttreten
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 292/12
... "Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft oder die Bundesverbände der Krankenhausträger gemeinsam haben darauf zu achten, dass die Koordinierungsstelle die Voraussetzungen des Satzes 3 erfüllt und dabei nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit arbeitet. Die Koordinierungsstelle hat die grundsätzlichen finanziellen und organisatorischen Entscheidungen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder den Bundesverbänden der Krankenhausträger gemeinsam unverzüglich vorzulegen. Die Haushaltslegung und die finanzielle Eigenständigkeit kann auf Veranlassung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder der Bundesverbände der Krankenhausträger gemeinsam durch unabhängige Sachverständige geprüft werden. Die Koordinierungsstelle hat jährlich einen Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft oder die Bundesverbände der Krankenhausträger gemeinsam haben sicherzustellen, dass die Koordinierungsstelle die Veröffentlichungspflicht erfüllt."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Transplantationsgesetzes
Abschnitt 4 Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben.
§ 9a Entnahmekrankenhäuser
§ 9b Transplantationsbeauftragte
§ 10a Organ- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport
§ 13 Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen.
Artikel 1a Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes
§ 3a Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen oder Geweben
Artikel 1b Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 44a Krankengeld bei Spende von Organen oder Geweben
Artikel 2a Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2b Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
§ 12a Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe
Artikel 2c Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2d Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 730/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schutz von Unternehmen vor irreführenden Vermarktungspraktiken und Gewährleistung der wirksamen Durchsetzung - Überarbeitung der Richtlinie 2006/114 /EG über irreführende und vergleichende Werbung - COM(2012) 702 final
... Eine im Jahr 2008 für den Bericht im Auftrag des Europäischen Parlaments durchgeführte Umfrage verzeichnete mehr als 13 000 Beschwerden aus 16 Mitgliedstaaten und ließ vermuten, dass es sich hierbei lediglich um die Spitze des Eisbergs handelt. 31
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Richtlinie und IHRE Anwendung in den Mitgliedstaaten
2.1. Entwicklung und Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über Werbung im Geschäftsverkehr
2.2. Überblick über die Anwendung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten
3. öffentliche Konsultation und ermittelte Probleme
3.1. Die gängigsten irreführenden Vermarktungspraktiken
3.2. Betrügerische Adressbuchfirmen
3.2.1. Hintergrund
3.2.2. Daten zum Ausmaß des Problems
3.2.3. Gesetzgebungs- und Durchsetzungsmaßnahmen gegen betrügerische Adressbuchfirmen
3.3. Allgemeines Echo der Konsultation
4. Bewertung der Kommission
4.1. Vermarktungspraktiken, die legislativer Maßnahmen auf EU-Ebene bedürfen
4.2. Vergleichende Werbung
5. weitere Schritte
5.1. Verstärkte Durchsetzung der bestehenden Vorschriften als unmittelbare Maßnahme
5.2. Vorlage eines Legislativvorschlags
5.2.1. Neue materiellrechtliche Vorschriften über irreführende Vermarktungspraktiken
5.2.2. Neues Verfahren der Zusammenarbeit bei der Durchsetzung
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 387/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen COM(2012) 350 final
... (x) im Falle einer juristischen Person Verwaltungsgeldstrafen von bis zu 10 % des jährlichen Gesamtumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr; handelt es sich bei der juristischen Person um das Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens, bezeichnet "jährlicher Gesamtumsatz" den jährlichen Gesamtumsatz, der im vorangegangenen Geschäftsjahr im konsolidierten Abschluss des Mutterunternehmens an der Spitze ausgewiesen ist,
Drucksache 134/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG - COM(2012) 73 final
... (g) im Falle einer juristischen Person Geldbußen von bis zu 10 % ihres jährlichen Gesamtumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr; handelt es sich bei dem Unternehmen um die Tochtergesellschaft einer Muttergesellschaft, bezeichnet "jährlicher Gesamtumsatz" den jährlichen Gesamtumsatz, der im vorangegangenen Geschäftsjahr im konsolidierten Abschluss der Muttergesellschaft an der Spitze der Gruppe ausgewiesen ist.
Drucksache 577/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen - COM(2012) 537 final
... Kultur steht im Zentrum unseres sozialen Gefüges. Sie prägt unsere Identitäten, Bestrebungen und unsere Beziehungen zu anderen sowie zur Welt ebenso wie die Orte und Landschaften, in denen wir leben, und unsere Lebensweisen. Kulturerbe, bildende und darstellende Kunst, Kino, Musik, Verlagswesen, Mode und Design prägen zwar stark unseren Alltag, doch der Beitrag, den die Kultur- und Kreativwirtschaft1 zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in der EU leisten kann, wird noch immer nicht in vollem Umfang anerkannt. Zudem bringen Globalisierung und Digitalisierung große Herausforderungen mit sich, während die notwendigen Anpassungen erst noch vorangetrieben werden müssen, damit die Kultur- und Kreativwirtschaft ihr Potenzial voll ausschöpfen kann und Europa die Spitzenleistungen, die es hier seit langem hervorbringt, besser als Wettbewerbsvorteil auf globaler Ebene nutzen kann. Entsprechend wird in der vorliegenden Mitteilung eine Strategie für die intensivere Nutzung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft für Wachstum und Beschäftigung in der EU vorgeschlagen.
1. Eine weitgehend Ungenutzte Ressource für die Strategie Europa 2020
Wachstumsstarke Sektoren
3 Innovationskatalysator
Ein Schlüsselelement im globalen Wettbewerb und Soft Power
2. Herausforderungen als neue Wachstums- und Beschäftigungschancen Nutzen
3. Notwendigkeit einer vielschichtigen Strategie: Rolle der Mitgliedstaaten
Ein ganzheitlicher Ansatz für integrierte Strategien
Schwerpunkte der Politik
Wandel des Qualifikationsbedarfs
Besserer Zugang zu Kapital
Erweiterung des Marktes: neue Partnerschaften und Geschäftsmodelle
Vergrößerung der internationalen Reichweite
Mehr fruchtbare sektorübergreifende Zusammenarbeit
4. Mehrwert schaffen durch Massnahmen auf EU-Ebene
Ein geeigneter Rechtsrahmen
Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren und des Peer Learning
2014 -2020: Mobilisierung einer breiten Palette spezifischer und allgemeiner Förderinstrumente
5. Überwachung der Fortschritte
Drucksache 746/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU COM(2012) 698 final
... Sowohl große als auch kleine Online-Einzelhändler benötigen mehr Flexibilität der Zustelldienste im Allgemeinen und insbesondere in Bezug auf Kapazität und technologische Innovation der Beförderer. Online-Einzelhändler müssen in Spitzenverkehrszeiten wie vor Weihnachten, in denen die Kapazität der Beförderer möglicherweise nicht ausreicht, um die Nachfrage zu befriedigen, besondere Herausforderungen bewältigen. Dies ist angesichts der Bedeutung dieses Zeitraums für den Jahresumsatz ein wichtiges Thema.
Grünbuch Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU Text von Bedeutung für den EVR
1. Einleitung
2. Derzeitige Marktlage und Vorausschau
2.1 Der europäische Markt für den elektronischen Handel und die Bedeutung der Zustellung
2.2 Der europäische Zustellungsmarkt
2.3 Der Verbund des Marktes für den elektronischen Handel und des Zustellungsmarktes
3. Zentrale Herausforderungen für die verschiedenen Akteure
3.1 Erfahrung und Erwartungen der Verbraucher
3.2 Herausforderungen für Online-Einzelhändler bei der Lieferung der Waren an ihre Kunden
3.3 Herausforderungen für Zustelldienstbetreiber
4. Die Angemessenheit des derzeitigen rechtlichen und institutionellen Rahmens
5. Auf dem Weg zu einem echten integrierten europäischen Paketzustellungsmarkt
5.1 Verbesserung von Verbrauchererlebnis und -komfort
5.1.1 Erhöhung der Transparenz
5.1.2 Eine bessere Dienstleistung und mehr Garantien für die Verbraucher
5.2 Kosteneffizientere und wettbewerbsfähigere Zustelllösungen
5.2.1 Kostendämpfung
5.2.2 Wettbewerbsfähige und zugleich nachhaltige Preise Die Notwendigkeit nachhaltiger Tarife
5.3 Verbesserung der Interoperabilität entlang der Zustellkette
5.3.1 Investitionen in den verstärkten Technologieeinsatz
5.3.2 Vertiefte Partnerschaften zwischen Online -Einzelhändlern und Zustelldienstbetreibern
5.3.3 Miteinander verbundene Netze und Plattformen
6. Steuerung eines integrierten europäischen Paketzustellungsmarkts
7. Folgemaßnahmen und nächste Schritte:
Drucksache 64/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 Prozent auf 49 Prozent - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg -
Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 Prozent auf 49 Prozent - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg -
Drucksache 170/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG )
... "Sie können hierzu insbesondere mit den Trägern der Sozialhilfe und den kommunalen Spitzenverbänden auf der Landesebene Vereinbarungen mit dem Ziel schließen, eine ortsnahe, aufeinander bezogene Beratungsinfrastruktur zu gewährleisten." '
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 bis 3, Absatz 2a - neu - SGB XI und Nummer 3 § 7b SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - SGB XI
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 6 SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 8 Absatz 4 - neu - SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a 18 Absatz 1 Satz 1 und 4 bis 8 SGB XI ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 1 - neu - § 18 Absatz 1 Satz 3 SGB XI ,
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 19 Satz 2 SGB XI
10. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 30 SGB XI
§ 30 Dynamisierung
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 34 Absatz 3 SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 37 Absatz 2 Satz 2 SGB XI , Nummer 12 § 38 Satz 4 SGB XI , Nummer 13a - neu - § 39 SGB XI und Nummer 16 Buchstabe a und b § 42 Absatz 2 und 4 SGB XI
§ 39 Häusliche Pflege bei Vertretung der Pflegeperson
13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 38a Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4, Absatz 2, Absatz 3 - neu - und Absatz 4 - neu - SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 40 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 42 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 45 Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB XI
17. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 45d Absatz 1 SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 45e SGB XI
Sechster Abschnitt
§ 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen und Weiterentwicklung neuer Wohnformen
19. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB XI
20. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 4 - neu - SGB XI
21. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 75 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 und Nummer 10 - neu - SGB XI
22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 77 Absatz 1 Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB XI
23. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 1 SGB XI
24. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB XI
25. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 3 Satz 3 SGB XI
26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 82b Satz 1 SGB XI
27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 84 Absatz 2 Satz 4 und Satz 4a - neu - SGB XI , Nummer 36 Buchstabe a § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI
28. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 85 Absatz 5 Satz 3a - neu - SGB XI
29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 89 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 SGB XI
30. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Nummer 5 SGB XI und Buchstabe b § 109 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 Nummer 7, 8 - neu - und Nummer 9 - neu - SGB XI
31. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 SGB XI
32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b § 114 Absatz 3 Satz 2a - neu - SGB XI
33. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a § 114a Absatz 1 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB XI
34. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI
35. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe b § 117 Absatz 2 Satz 01, 02 und 03 SGB XI
36. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 118 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB XI
37. Zu Artikel 1 Nummer 47a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 4a - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
38. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 2, § 124 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
39. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 5 - neu - SGB XI
40. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 124 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB XI
41. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 87a Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und Nummer 2 SGB V ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
42. Zu Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
43. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 2 SGB VI
44. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten
45. Zur Verbesserung der Bekämpfung des Abrechnungsbetrugs
46. Zum Versicherungsschutz pflegender Personen
Drucksache 64/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 Prozent auf 49 Prozent - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg -
Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 Prozent auf 49 Prozent - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg -
Drucksache 409/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Den Verbraucher auf den Geschmack bringen - eine Strategie mit hohem europäischen Mehrwert zur Absatzförderung für Europas Agrarerzeugnisse KOM (2011) 436 endg.
... - Werbemaßnahmen zur Veranschaulichung des europäischen Erzeugungsmodells In bestimmten Fällen bestehen enge Bindungen zwischen einerseits einem Erzeugnis und andererseits einem besonderen Aspekt des europäischen Agrar- und Ernährungsmodells. Im Rahmen von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen könnten solche Erzeugnisse als Zugpferd fungieren, die die Besonderheiten und die Spitzenstellung der Erzeugungsverfahren in der EU herausstellen können. Bereits jetzt werben bestimmte Programme über Gütezeichen mit einzelnen Erzeugnissen oder wie beispielsweise im Fleischsektor mit der Beachtung der artgerechten Tierhaltung.
1. Einleitung: Warum ein Grünbuch über die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?
2. Europäischer Mehrwert bei der Informations- und Absatzförderungspolitik
2.1. Vor welchen Herausforderungen steht die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?
2.1.1. Stärken und Schwächen der bislang durchgeführten Maßnahmen
2.1.2. Mit welchen Zielen lässt sich der größte europäische Mehrwert erreichen?
Frage 1:
3. Der Binnenmarkt: Aufwertung des landwirtschaftlichen Binnen-Markts durch seine Erzeugnisse
3.1. Der regionale und örtliche Markt
3.1.1. Chancen auf den regionalen und lokalen Märkten
3.1.2. Instrumente zur Entwicklung der regionalen und lokalen Märkte
3.1.3. Verwaltungsmodalitäten der Förderung für den regionalen und lokalen Markt
Frage 2:
3.2. Der europäische Binnenmarkt: die Bindung zwischen den Europäern und der Landwirtschaft stärken
3.2.1. Spezielle Erfordernisse und Ziele für die Förderung im Binnenmarkt nicht regional und lokal
Frage 3:
3.2.2. Maßnahmenfür den Binnenmarkt ohne regionalen und lokalen Markt
Frage 4:
4. Der Aussenmarkt mit seiner immer Stärkeren Konkurrenz: Ein Vorzugsplatz der Absatzförderung für Europäische Erzeugnisse
4.1. Die Stellung der europäischen Landwirtschaft auf dem Weltmarkt festigen
Frage 5:
4.2. Maßnahmen für den Außenmarkt
Frage 6:
5. Programminhalt Verwaltungsmodalitäten für den Binnen- und den Aussenmarkt
5.1. Wer sollten die Begünstigten sein?
Frage 7:
5.2. Mehr Kohärenz mit den übrigen GAP-Instrumenten
Frage 8:
5.3. Maßnahmen besser abgrenzen und klarer definieren
Frage 9:
Frage 10:
5.4. Geografische Herkunft und/oder Markennamen stärker zur Geltung bringen
Frage 11:
Frage 12:
5.5. Wie kann man eine Programmverwaltung durch mehrere Länder fördern?
Frage 13:
Frage 14:
5.6. Wie sollte die Programmumsetzung aussehen?
Frage 15:
5.7. Wie hoch sollte die europäische Mittelausstattung zur Erreichung unserer Ziele sein?
6. Schlussbemerkungen: öffentliche Debatte weitere Massnahmen
Frage 16:
Drucksache 698/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG)
... aa) In Absatz 1 sind die Wörter "die Dienstordnung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung," durch die Wörter "die jeweilige Dienstordnung der ehemaligen Anstellungskörperschaft weiter," zu ersetzen.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 3 und 3a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4, Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
6. Zu Artikel 1 § 7 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
7. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu -, Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Zu a
Zu b
8. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 3 Satz 5 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
9. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
10. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
11. Zu Artikel 2 § 7 Absatz 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
12. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 und 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
13. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 5 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
14. Zu Artikel 2 § 9 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
15. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
16. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
§ 11
17. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 5 SGB VII
18. Zu Artikel 3 Nummer 19, Nummer 19a - neu - bis 19c - neu - Überschrift Abschnitt 3a des Fünften Kapitels, §§ 143a bis 143 i SGB VII
Zu § 143
Zu § 143
19. Zu Artikel 3 Nummer 30 § 187a Absatz 1 Satz 3 SGB VII , Zu Artikel 4 Nummer 25 § 79 Absatz 1 Satz 3 ALG , Zu Artikel 5 Nummer 11 § 18a Absatz 1 Satz 3 KVLG 1989
20. Zu Artikel 3 Nummer 31 Buchstabe d § 197 Absatz 4 Satz 2 SGB VII
21. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 3 SGB VII
22. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 4 SGB VII Nummer 35 § 22 1 b Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 KVLG 1989
23. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 2 SGB VII
24. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - KVLG 1989
Zu a:
Zu b:
25. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 4 SGB VII
26. Zu Artikel 4 Nummer 5a - neu - § 23 Absatz 7 ALG
27. Zu Artikel 4 Nummer 26 Buchstabe a, Buchstabe b § 80 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ALG
28. Zu Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b Satz 4 - neu - ALG
29. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 36 KVLG 1989
30. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 KVLG 1989
31. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 5 KVLG 1989
32. Zu Artikel 6 Nummer 5 - neu - § 19 Absatz 2 FELEG
Drucksache 72/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundstoffmärkte und Rohstoffe - Herausforderungen und Lösungsansätze KOM (2011) 25 endg.
... Darüber hinaus stehen die Märkte unter dem zunehmenden Einfluss des Finanzsektors, denn in den vergangenen Jahren haben die Finanzinvestitionen in die Märkte für Grundstoffderivate beträchtlich zugenommen. Zwischen 2003 und 2008 beispielsweise steigerten die institutionellen Kapitalanleger ihre Investitionen in die Rohstoffmärkte von 13 Mrd. EUR im Jahr 2003 auf 170 - 205 Mrd. EUR im Jahr 2008. Die steigende Tendenz wurde zwar durch die Finanzkrise unterbrochen, doch näherten sich 2010 viele Märkte wieder den Spitzenwerten von 2008 an oder übertrafen sie sogar, und die Investitionen insbesondere der Indexhändler haben stark zugenommen. Die Diskussion über die relative Bedeutung der vielfältigen Faktoren, die die Grundstoffpreise beeinflussen, ist noch nicht abgeschlossen, allerdings ist es offensichtlich, dass Preisschwankungen quer durch verschiedene Grundstoffmärkte inzwischen in einem engeren Zusammenhang stehen und dass die2 Grundstoffmärkte nun stärker mit den Finanzmärkten verknüpft sind.
1. Einführung
2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten
2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten
2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
2.1.3. Rohstoff
2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten
3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten
3.1. Physische Märkte
3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
3.2. Regulierung der Finanzmärkte
3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe
4. die Europäische Rohstoffinitiative
4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe
4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen
4.3. Entwicklungsinstrumente
4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen
4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien
4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung
5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative
5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe
5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule
5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen
5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel
5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule
5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule
5.5 Innovation: ein Querschnittsthema
6. die nächsten Schritte
Anhang Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten
Drucksache 342/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... schafft Rechtssicherheit, um Entschädigungszahlungen der Übertragungsnetzbetreiber an Städte und Gemeinden, die durch die Errichtung von Transportleitungen betroffen sind, bis zu einer Höchstgrenze in der Kostenregulierung abzubilden. Hierzu bedarf es weiterer Verbändevereinbarungen der Netzbetreiber mit kommunalen Spitzenverbänden.
A. Problem Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grundsatz
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Bundesfachplanung
§ 4 Zweck der Bundesfachplanung
§ 5 Inhalt der Bundesfachplanung
§ 6 Antrag auf Bundesfachplanung
§ 7 Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 8 Unterlagen
§ 9 Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 10 Erörterungstermin
§ 11 Vereinfachtes Verfahren
§ 12 Abschluss der Bundesfachplanung
§ 13 Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung
§ 14 Einwendungen der Bundesländer
§ 15 Bindungswirkung der Bundesfachplanung
§ 16 Veränderungssperren
§ 17 Bundesnetzplan
Abschnitt 3 Planfeststellung
§ 18 Erfordernis einer Planfeststellung
§ 19 Antrag auf Planfeststellungsbeschluss
§ 20 Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 21 Einreichung des Plans und der Unterlagen
§ 22 Anhörungsverfahren
§ 23 Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 24 Planfeststellungsbeschluss
§ 25 Unwesentliche Änderungen
§ 26 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben
§ 27 Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren
§ 28 Durchführung eines Raumordnungsverfahrens
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
§ 29 Projektmanager
§ 30 Kostenpflichtige Amtshandlungen
Abschnitt 5 Behörden und Gremien
§ 31 Zuständige Behörde
§ 32 Bundesfachplanungsbeirat
§ 33 Bußgeldvorschriften
§ 34 Zwangsgeld
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 43f Unwesentliche Änderungen
§ 43g Projektmanager
§ 43h Ausbau des Hochspannungsnetzes
§ 45b Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren
§ 117b Verwaltungsvorschriften
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)
Artikel 4 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 5 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze und zum Ausbaubedarf
a Allgemeines
b Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der erneuerbaren Energien
3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
4. Gender Mainstreaming
5. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
V. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Abschnitt 2: Bundesfachplanung §§ 4 bis 17
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Abschnitt 3: Planfeststellung §§ 18 bis 28
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften §§ 29 bis 30
Zu § 29
Zu § 30
Zu Abschnitt 5: Behörden und Gremien §§ 31 bis 32
Zu § 31
Zu § 32
Zu Abschnitt 6: Sanktions- und Schlussvorschriften §§ 33 bis 35
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1766: Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Drucksache 343/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... Der Netzstabilität wird in der Zukunft bei zunehmend volatiler Energieerzeugung eine immer wichtigere Rolle zukommen. Zur besseren Steuerung von Angebot und Nachfrage werden zukünftig verstärkt zeit- und lastvariable Tarife angeboten und Informationselektronik sowohl auf der Verbraucherseite (Smart Meter) als auch auf der Netzseite (Smart Grid) zum Einsatz kommen. Zur Absenkung von Lastspitzen und zur Optimierung des Netzbetriebs können unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen vom Lieferanten oder Netzbetreiber gesteuert werden. Der Katalog der geeigneten Verbrauchseinrichtungen sollte daher, wie vorgeschlagen, auf Haushaltsgroßgeräte, Wärmepumpen, Klimaanlagen sowie Einrichtungen für die Speicherung von elektrischer Energie erweitert werden.
Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG
§ 12h Speicherkataster
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein
9. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 25 allgemein
11. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb, Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc § 46 Absatz 2 Satz 2, 5 - neu - 6 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 46 Absatz 2 Satz 4 und Satz 6 - neu - EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG
17. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG
18. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG
19. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG
21. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG
22. Zu Artikel 6 allgemein
23. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 150/5/11
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetz es und weiterer Gesetze
... "(5a) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen vereinbart mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. das Nähere über die Beteiligung an den Qualitätsprüfungen. Die Vereinbarung regelt insbesondere Inhalt, Umfang und Verfahren der Beteiligung sowie die Berechnung des Finanzierungsanteils, sofern § 114a Absatz 5 Satz 3 nicht zutrifft. Kommt eine Vereinbarung nach Satz 1 bis 31. Dezember 2011 nicht zustande, wird das Nähere durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geregelt."
Drucksache 407/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (20. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) KOM(2011) 348 endg.
Spitze
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Konsultation der Betroffenen Kreise Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Expositionsgrenzwerte, Orientierungswerte und Auslösewerte
Artikel 4 Ermittlung der Exposition und Bewertung der Risiken
Artikel 5 Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Risiken
Artikel 8 Gesundheitsüberwachung
Artikel 11 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 12 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 14 Umsetzung
Drucksache 459/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes (Bundesgeoreferenzdatengesetz - BGeoRG )
... festgelegten Standards dienen dazu, den Austausch und die gemeinsame Nutzung von Geodaten, also auch geotopographischen Referenzdaten und Daten des amtlichen Vermessungswesens, zu ermöglichen. Ziel des GeoZG ist die von der Richtlinie geforderte Interoperabilität auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu gewährleisten. Deshalb wurde das GeoZG in enger Abstimmung mit den Ländern und unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und eine enge Verbindung zu der in Deutschland in Aufbau befindlichen Geodateninfrastruktur GDI-DE hergestellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
§ 4 Weitere geotopographische Referenzdaten führende Stellen des Bundes
§ 5 Austausch unter Behörden
§ 6 Technische Richtlinien des Interministeriellen Ausschusses für Geoinformationswesen
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziele und Maßnahmen
1. Standardisierung von geodätischen Referenzsystemen, -netzen und geotopographischen Referenzdaten des Bundes
2. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie BKG
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten
V. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten für die Wirtschaft
b Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VII. Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil (BGeoRG)
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
Zu 5.
Zu 6.
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1332: Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes
Drucksache 202/3/11
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG )
... b) Der Bundesrat unterstützt die Intention des Gesetzes, die lokalen Netzwerke "Früher Hilfen" durch den Einsatz von Hebammen zu stärken. Er teilt die Haltung der Bundesregierung, dass Hebammenleistungen im Zusammenhang mit der Geburt und unmittelbar danach für Prävention und Gesundheitsförderung bei dem Neugeborenen und der Mutter wichtig sind. Hebammen können Familien, zu denen sie typischerweise einen guten Zugang haben, frühzeitig unterstützen; damit können sie eine wichtige Brückenfunktion zur Jugendhilfe erfüllen. Der auf der Rechtsgrundlage des § 134a SGB V zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und den Spitzenverbänden der Krankenkassen abgeschlossene Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe enthält in der als Anlage 1 zu diesem Vertrag beigefügten Hebammen-Vergütungsvereinbarung Bestimmungen über die gegenüber der Krankenkasse abrechnungsfähigen Leistungen. Ohne eine ärztliche Anordnung sind innerhalb der ersten zehn Tage maximal 20 Leistungen (Wochenbettbetreuung und Beratung) abrechnungsfähig, zwischen dem elften Tag nach der Geburt bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Geburt sind insgesamt bis zu 16 weitere Leistungen abrechnungsfähig.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 713/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten zur Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas KOM (2011) 688 endg.
... Wenngleich einige Mitgliedstaten über Offshore-Regulierungssysteme von weltweitem Spitzenniveau verfügen, besteht überall Spielraum für Verbesserungen. Insbesondere ist es erforderlich, die Beherrschung ernster Gefahren in der Offshore-Industrie in der gesamten Union auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Hintergrund der Regulierungsinitiative
Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise Hinsichtlich der Verordnung Ergebnisse der Folgenabschätzung für die verschiedenen politischen Optionen
Anhörung interessierter Kreise
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Verhütung von Unfällen
Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften und Haftung bei Schäden
Transparenz, Informationsaustausch und bestmögliche Praktiken
4 Notfallmaßnahmen
Internationale Aktivitäten
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Politische Optionen und Bewertung der Auswirkungen
3. Rechtliche Aspekte der Verordnung
4 Betreiber
4 Mitgliedstaaten
4 Kommission
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Informationen
Änderung geltender Rechtsvorschriften
4 Übertragung
Europäischer Wirtschaftsraum und Energiegemeinschaft
Vorschlag
Kapitel I Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II vermeidung ernster Gefahren bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
Artikel 3 Allgemeine Grundsätze des Risikomanagements bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
Artikel 4 Sicherheitserwägungen im Rahmen der Genehmigung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten gemäß der Richtlinie 94/22/EG
Artikel 5 Beteiligung der Öffentlichkeit an Lizenzvergabeverfahren
Artikel 6 Akzeptanz von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten innerhalb von Lizenzgebieten
Artikel 7 Haftung für Umweltschäden
Artikel 8 Zuständige nationale Behörde
Kapitel III Vorbereitung Durchführung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf der Basis einer Risikobewertung
Artikel 9 Bedingungen für den Betrieb von Offshore-Anlagen
Artikel 10 Gefahrenbericht für Förderanlagen
Artikel 11 Gefahrenbericht für Nichtförderanlagen
Artikel 12 Interne Notfalleinsatzpläne
Artikel 13 Mitteilung über Bohrungsarbeiten
Artikel 14 Mitteilung über den kombinierten Betrieb
Artikel 15 Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten
Artikel 16 Befugnis, Aktivitäten zu untersagen
Artikel 17 Grenzüberschreitende Auswirkungen
Kapitel IV Beste Praxis für die Beherrschung ernster Gefahren
Artikel 18 Verhütung schwerer Unfälle durch die Betreiber
Artikel 19 Anforderungen an die zuständigen Behörden
Artikel 20 Gewährleistung der Einhaltung des Regulierungsrahmens zur Verhütung schwerer Unfälle
Artikel 21 Anonyme Meldung von Sicherheitsbedenken
Kapitel V Transparenz Austausch von Informationen
Artikel 22 Informationsaustausch
Artikel 23 Transparenz
Artikel 24 Berichterstattung über die Auswirkungen von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf die Sicherheit und Umwelt
Artikel 25 Untersuchungen nach einem schweren Unfall
Artikel 26 Vertraulichkeit
Kapitel IV Koordinierung Zusammenarbeit
Artikel 27 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
Artikel 28 Koordinierter Ansatz für Sicherheit in angrenzenden Regionen und internationale Aktivitäten
Kapitel VII Vorbereitung auf den Notfall Noftallmassnahmen
Artikel 29 Anforderungen an interne Notfalleinsatzpläne
Artikel 30 Externe Notfalleinsatzpläne und Vorbereitung auf den Notfall
Artikel 31 Notfallmaßnahmen
Artikel 32 Grenzüberschreitende Vorbereitung auf den Notfall und Notfallmaßnahmen
Kapitel VIII Schlussbestimmungen
Artikel 33 Sanktionen
Artikel 34 Der Kommission übertragene Befugnisse
Artikel 35 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 36 Ausschussverfahren
Artikel 37 Änderung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden 25
Artikel 38 Übergangsbestimmungen
Artikel 39 Inkrafttreten
Anhang I Beteiligung der Öffentlichkeit in Verbindung mit Genehmigungen gemäß der Richtlinie 94/22/EG
Anhang II Anforderungen an Dokumente für das Akzeptanzverfahren
1. in einer Auslegungsmitteilung für eine Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen
2. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für den Betrieb einer Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen
3. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für eine NICHTFörder-Anlage zu übermittelnde Informationen
4. in einer Mitteilung über Bohrungsarbeiten zu übermittelnde Informationen
5. Aspekte eines überprüfungssystems
6. BEI einem grösseren Umbau einer Anlage, EINSCHLIESSLICH der Entfernung einer Festen Anlage, zu übermittelnde Informationen
7. in einer Mitteilung über kombinierten Betrieb zu übermittelnde Informationen
Anhang III Vorkehrungen der zuständigen Behörden zur Regelung von Betriebsvorgängen, die mit ernsten Gefahren behaftet sind
Anhang IV Vorkehrungen des Betreibers zur Verhütung schwerer Unfälle
Anhang V Anforderungen in Bezug auf Notfallvorsorge und Notfallmaßnahmen
1. Interne Notfallpläne
2. Externe Notfallpläne
Anhang VI Informationsaustausch und Transparenz
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Die neu gestalteten Regelungen zum Anbieterwechsel und der damit zusammenhängenden Rufnummernportierung werden die Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit und die Betreiber von Telekommunikationsnetzen ebenfalls zu einmaligen Investitionen veranlassen, deren Höhe nach Angaben der Spitzenverbände derzeit nicht beziffert werden kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 15a Regulierungskonzepte
§ 31 Entgeltgenehmigung
§ 40 Funktionelle Trennung
§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
§ 43a Verträge
§ 43b Vertragslaufzeit
§ 45n Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
§ 45o Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
§ 53 Frequenzzuweisung
§ 54 Frequenznutzung
§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 66g Warteschleifen
§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66m Umgehungsverbot
§ 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 109a Datensicherheit
§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
§ 123b Bereitstellung von Informationen
§ 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Europäisches Recht
II. Zweck und Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Nummer 81
Zu Nummer 82
Zu Nummer 83
Zu Nummer 84
Zu Nummer 85
Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)
Zu Nummer 87
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Nummer 93
Zu Nummer 94
Zu Nummer 95
Zu Nummer 96
Zu Nummer 97
Zu Nummer 98
Zu Nummer 99
Zu Nummer 100
Zu Nummer 101
Zu Nummer 102
Zu Nummer 103
Zu Nummer 104
Zu Nummer 105
Zu Nummer 106
Zu Nummer 107
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Drucksache 670/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG )
... Der Bundesrat unterstützt die Intention des Gesetzes, die lokalen Netzwerke "Frühe Hilfen" durch den Einsatz von Hebammen zu stärken. Er teilt die Haltung der Bundesregierung, dass Hebammenleistungen im Zusammenhang mit der Geburt und unmittelbar danach für Prävention und Gesundheitsförderung bei den Neugeborenen und der Mutter wichtig sind. Hebammen können Familien, zu denen sie typischerweise einen guten Zugang haben, frühzeitig unterstützen; damit können sie eine wichtige Brückenfunktion zur Jugendhilfe erfüllen. Der auf der Rechtsgrundlage des § 134a SGB V zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und den Spitzenverbänden der Krankenkassen abgeschlossene Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe enthält in der als Anlage 1 zu diesem Vertrag beigefügten Hebammen-Vergütungsvereinbarung Bestimmungen über die gegenüber der Krankenkasse abrechnungsfähigen Leistungen. Ohne eine ärztliche Anordnung sind innerhalb der ersten zehn Tage maximal 20 Leistungen (Wochenbettbetreuung und Beratung) abrechnungsfähig, zwischen dem elften Tag nach der Geburt bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Geburt sind insgesamt bis zu 16 weitere Leistungen abrechnungsfähig.
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KKG i.V.m. § 134a SGB V
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KKG
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KKG i.V.m. Artikel 3 SGB V
4. Zu Artikel 2 Nummer 21 § 79a SGB VIII
5. Zu den Kosten des Gesetzes
Drucksache 631/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Industriepolitik: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit KOM (2011) 642 endg.
... Das verarbeitende Gewerbe in Europa hat jedoch durchaus besser als erwartet abgeschnitten. Im zweiten Quartal produzierte es 5,3 % mehr als ein Jahr zuvor, obwohl es gegenüber dem Vorquartal keinen Zuwachs verzeichnete. Jetzt liegt die Produktion des verarbeitenden Gewerbes um etwa 14 % über dem Tiefpunkt von Anfang 2009, aber immer noch 9 % unter dem Spitzenwert von Anfang 2008.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
2.1. Industrie im Wandel
2.2. Eine innovative Industrie
2.3. Eine nachhaltige Industrie
3. auf dem Weg zu einem unternehmensfreundlicheren Europa
3.1. Rahmenbedingungen für Unternehmen
3.2. Förderung des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors
3.3. Kleine und mittlere Unternehmen
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 664/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Strategie (2011-2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) KOM (2011) 681 endg.
... Immer mehr Unternehmen legen soziale und ökologische Informationen offen. KMU tun dies häufig informell oder auf freiwilliger Basis. Einer Quelle22 zufolge veröffentlichen schätzungsweise 2500 europäische Unternehmen CSR- oder Nachhaltigkeitsberichte, womit die EU weltweit an der Spitze liegt. Allerdings handelt es sich dabei lediglich um einen Bruchteil der 42 000 in der EU operierenden Großunternehmen.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. Sich mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen auseinanderzusetzen, liegt im Interesse der Unternehmen ...
1.2. ... und im Interesse der Gesellschaft insgesamt.
1.3. Warum legt die Kommission diese neue Strategie jetzt vor?
2. Evaluierung der Auswirkungen der EU-Politik auf CSR
3. Ein modernes Verständnis von sozialer Verantwortung der Unternehmen
3.1. Eine neue Definition
3.2. International anerkannte Grundsätze und Leitlinien
3.3. Der multidimensionale Charakter von CSR
3.4. Die Rolle der Behörden und anderer Stakeholder
3.5. CSR und die Initiative für soziales Unternehmertum SBI
3.6. CSR und der soziale Dialog
4. Ein Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2014
4.1. CSR ins Blickfeld rücken und bewährte Verfahren verbreiten
4.2. Das den Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen verbessern und dokumentieren
4.3. Selbst- und Koregulierungsprozesse verbessern
4.4. CSR durch den Markt stärker belohnen
4.4.1. Verbrauch
4.4.2. Öffentliches Auftragswesen
4.4.3. Investitionen
4.5. Die Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen durch die Unternehmen verbessern
4.6. CSR stärker in Aus- und Weiterbildung sowie Forschung integrieren
4.7. Die Bedeutung von CSR-Strategien auf nationaler und subnationaler Ebene hervorheben
4.8. Europäische und globale CSR-Konzepte besser aufeinander abstimmen
4.8.1. Sich auf international anerkannte CSR-Grundsätze und -Leitlinien konzentrieren
4.8.2. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte umsetzen 23
4.8.3. Die Bedeutung von CSR für die Beziehungen mit anderen Ländern und Regionen der Welt hervorheben
5. Fazit
Drucksache 542/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung des Vertrauens in eine EU-weite Rechtspflege - Eine neue Dimension der justiziellen Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene KOM (2011) 551 endg.
... Es ist großes Engagement erforderlich, um sicherzustellen, dass die justizielle Aus- und Fortbildung das Spitzenniveau erreicht, das für eine echte europäische Rechtskultur erforderlich ist. Deshalb fordert die Europäische Kommission alle Akteure dazu auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen: Es müssen Haushaltsmittel zugewiesen, Zeit investiert, Anreize entwickelt und klare Verpflichtungen eingegangen werden.
Mitteilung
1. Einleitung
Umsetzung des Unionsrechts auf nationaler Ebene
Der Ausbau gegenseitigen Vertrauens zur Förderung gegenseitiger Anerkennung
Die wirksame Umsetzung des Unionsrechts
Der klare Auftrag der Europäischen Union zur Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung
2. eine neue Gangart: Aus- und Fortbildungsmassnahmen für die Hälfte Aller Rechtspraktiker in der Europäischen Union BIS ZUM JAHR 2020
3. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die SICH an den Bedürfnissen der Rechtspraktiker Orientieren
Ein praktischer Ansatz für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene
Festlegung von Schwerpunktbereichen
Kurze Austauschaufenthalte
Technische Hilfsmittel zur Unterstützung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen: Das Europäische Justizportal und das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln
Entwicklung von Sprachkenntnissen
4. Nutzung bestehender Einrichtungen - Netze
Nutzung der auf nationaler Ebene bereits vorhandenen Stärken
Nutzung der auf europäischer Ebene bereits vorhandenen Stärken
Die Rolle der Berufsverbände auf europäischer Ebene
Maßnahmen der Europäischen Rechtsakademie und anderer Aus- und Fortbildungseinrichtungen der europäischen Ebene
Das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten
5. die Europäische Kommission als tatkräftiger Partner
5.1. Entwicklung neuer Strategien zur Erweiterung des Aus- und Fortbildungsangebots
Öffentlich -Private Partnerschaften
Gegenseitige Anerkennung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Vorhandene Erfahrungswerte nutzen
5.2. Bereitstellung von Fördermitteln
6. Schlussfolgerung
Drucksache 151/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verminderung des Bahnlärms
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in einem ersten Schritt für einen besseren Schutz den Schienenbonus in der Nacht zu streichen und zu prüfen, ob neben dem Dauerschallpegel ein Spitzenschallpegelkriterium für die Nacht eingeführt werden kann, um die Realität besser abzubilden und um die Gefahr gesundheitlicher Schäden an besonders hoch belasteten Strecken zu vermindern. Die Lärmsanierungsgrenzwerte an Schienenwegen sind im Übrigen stufenweise abzusenken. Des Weiteren sind ordnungsrechtliche Maßnahmen vorzubereiten, um auch diejenigen lauten Fahrzeuge zu erreichen, die trotz Einführung eines lärmabhängigen Schienenbonus sonst nicht umgerüstet würden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Verminderung des Bahnlärms
Zu 1.:
Zu 2.:
Zu 3.:
Zu 4.:
Zu 5.:
Drucksache 698/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG)
... - Zwar kann der Strukturwandel in der Landwirtschaft nicht übersehen werden. Mit der Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in der Trägerschaft des Bundes kann diesem Strukturwandel jedoch nicht beigekommen werden. Der hohe Subventionsbedarf wird auch in der Trägerschaft des Bundes bestehen bleiben, da er unabhängig von der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist. Bei einem Gesamtvolumen von ca. 3,8 Milliarden Euro an Zuschüssen des Bundes für die landwirtschaftliche Sozialversicherung nehmen sich die Zuschüsse des Bundes zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in Höhe von 200 Millionen Euro bzw. 150 Millionen Euro eher bescheiden aus und sind daher als Begründung für die Neuordnung der LSV in Trägerschaft des Bundes nicht geeignet. - Zur Verfolgung derselben Anliegen wie mit dem nun vorgelegten LSV-NOG wurde vor gerade einmal vier Jahren die letzte Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beschlossen. Der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurde gegründet, um die Verwaltung effizienter zu gestalten. Es gibt insoweit schon heute eine funktionale Aufgabenverteilung. Die Reduzierung der Verwaltungskosten um 20 Prozent gegenüber 2004 in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist nach § 187a
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
Zum Gesetzentwurf insgesamt:
9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 3 und 3a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4, Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
13. Zu Artikel 1 § 7 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
14. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu -, Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
15. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 3 Satz 5 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
16. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
17. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
18. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
19. Zu Artikel 2 § 7 Absatz 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
20. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 und 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
21. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 5 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
22. Zu Artikel 2 § 9 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
23. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
24. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
25. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Satz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
26. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
§ 11
27. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
§ 11
28. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 5 SGB VII
29. Zu Artikel 3 Nummer 19, Nummer 19a - neu - bis 19c - neu - Überschrift Abschnitt 3a des Fünften Kapitels, §§ 143a bis 143 i SGB VII
Abschnitt 3a Regionale Geschäftsstellen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 143a Rechtsstellung und Aufgaben
§ 143b Regionalbeiräte
Zu § 143
Zu § 143
30. Zu Artikel 3 Nummer 30 § 187a Absatz 1 Satz 3 SGB VII ,
Zu Artikel 4 Nummer 25
31. Zu Artikel 3 Nummer 31 Buchstabe d § 197 Absatz 4 Satz 2 SGB VII
32. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 3 SGB VII
33. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 4 SGB VII Nummer 35 § 221b Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 KVLG 1989
34. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 2 SGB VII
35. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - SGB VII
36. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 4 SGB VII
37. Zu Artikel 4 Nummer 5a - neu - § 23 Absatz 7 ALG
38. Zu Artikel 4 Nummer 26 Buchstabe a, Buchstabe b § 80 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ALG
39. Zu Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b Satz 4 - neu - ALG Dem Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b ist folgender Satz anzufügen:
40. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 36 KVLG 1989
41. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 KVLG 1989
42. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 5 KVLG 1989
43. Zu Artikel 6 Nummer 5 - neu - § 19 Absatz 2 FELEG
Drucksache 141/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012 - 2013) KOM (2011) 72 endg.; Ratsdok. 7421/11
... Die Vorschläge für das Euratom-Rahmenprogramm haben einen eindeutigen Bezug zu den Zielen der Strategien „Europa 2020“ und „Energie 2020“. Das Programm leistet einen Beitrag zur Leitinitiative „Innovationsunion“, da es die vorkommerzielle Forschung unterstützt und den Technologietransfer zwischen Hochschulen und Industrie erleichtert, und zur Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“, indem die Nachhaltigkeit der Kernenergie insgesamt bedeutend erhöht wird. Indem bei allen Tätigkeiten der Schwerpunkt auf die Ausbildung gelegt, die Wettbewerbsfähigkeit der bestehenden Nuklearindustrie erhöht und eine neue spitzentechnologische Industriebranche speziell für die Fusionsenergie geschaffen wird, bringt das Euratom-Rahmenprogramm Wachstum und neue Arbeitsplätze in einer Vielzahl von Bereichen.
Drucksache 374/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung von Transparenz in der Pflege auf der Grundlage des § 115 Absatz 1a des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... Im Juli 2010 wurde der Abschlussbericht „Wissenschaftliche Evaluation zur Beurteilung der Pflege-Transparenzvereinbarungen für den ambulanten (PTVA) und stationären (PTVS) Bereich“, erstellt im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes federführend für die Vereinbarungspartner von Frau Prof. Dr. Martina Hasseler, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und Frau Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann, Alice Salomon Hochschule Berlin, vorgelegt.
Drucksache 214/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... Von Bedeutung ist das Gesetz auch für die Technologieführerschaft im Industrie- und Kraftwerkssektor. Durch ein engagiertes Herangehen an die CCS-Technologien kann Deutschland seine Führungsposition in diesem Sektor behaupten. Diese Vorreiterrolle stärkt die Position der deutschen Exportwirtschaft, insbesondere falls die CCS-Technologien in anderen Teilen der Welt eine wichtige Rolle spielen. Deshalb ermöglicht das Gesetz gezielt die Anwendung technologischer Innovationen, welche die Spitzenposition der deutschen Energiebranche und Industrie im internationalen Wettbewerb stärken. Zudem bewirken Investitionen in neue Kraftwerke und Industrieanlagen eine Wertschöpfung im Inland, die neue Arbeitsplätze schaffen kann. Perspektivisch dient es zudem dem Klimaschutz, wenn alte, nicht mit CCS nachrüstbare Kraftwerke, die nur einen geringen Wirkungsgrad haben und besonders viel Kohlendioxid ausstoßen, stillgelegt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich, landesrechtliche Gebietsbestimmung
§ 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Transport
§ 4 Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Verordnungsermächtigung
Kapitel 3 Dauerhafte Speicherung
Abschnitt 1 Bundesweite Bewertung und Register
§ 5 Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung
§ 6 Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die Kommission
Abschnitt 2 Genehmigung und Betrieb
Unterabschnitt 1 Untersuchung
§ 7 Untersuchungsgenehmigung
§ 8 Verfahrens- und Formvorschriften
§ 9 Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung
§ 10 Benutzung fremder Grundstücke
Unterabschnitt 2 Errichtung und Betrieb
§ 11 Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers
§ 12 Antrag auf Planfeststellung
§ 13 Planfeststellung
§ 14 Duldungspflicht
§ 15 Enteignungsrechtliche Vorwirkung
§ 16 Widerruf der Planfeststellung
Unterabschnitt 3 Stilllegung und Nachsorge
§ 17 Stilllegung
§ 18 Nachsorge
Unterabschnitt 4 Nachweise und Programme
§ 19 Sicherheitsnachweis
§ 20 Überwachungskonzept
Unterabschnitt 5 Betreiberpflichten
§ 21 Anpassung
§ 22 Eigenüberwachung
§ 23 Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten
§ 24 Anforderungen an Kohlendioxidströme
Unterabschnitt 6 Verordnungsermächtigungen
§ 25 Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher
§ 26 Regelung von Anforderungen an das Verfahren
Abschnitt 3 Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht
§ 27 Überprüfung durch die zuständige Behörde
§ 28 Aufsicht
Kapitel 4 Haftung und Vorsorge
§ 29 Haftung
§ 30 Deckungsvorsorge
§ 31 Übertragung der Verantwortung
§ 32 Verordnungsermächtigung für die Deckungsvorsorge und die Übertragung der Verantwortung
Kapitel 5 Anschluss und Zugang Dritter
§ 33 Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigung
§ 34 Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungsermächtigung
§ 35 Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung
Kapitel 6 Forschungsspeicher
§ 36 Geltung von Vorschriften
§ 37 Genehmigung von Forschungsspeichern
§ 38 Anwendung von Vorschriften
Kapitel 7 Schlussbestimmungen
§ 39 Zuständige Behörden
§ 40 Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung
§ 41 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 42 Landesrechtliche Speicherabgaben
§ 43 Bußgeldvorschriften
§ 44 Evaluierungsbericht
§ 45 Übergangsvorschrift
§ 46 Ausschluss abweichenden Landesrechts
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nr. 1) Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer Umgebung
1. Datenerhebung Stufe 1 :
1.1 Es sind die erforderlichen Daten zu erheben,
1.2 Die folgenden Merkmale der Umgebung des Speicherkomplexes sind zu dokumentieren:
2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2
3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, Charakterisierung der Sensibilität, Risikobewertung Stufe 3
3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1
3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:
3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über
3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2
3.3 Risikobewertung Stufe 3.3
3.3.2. Bewertung der Gefährdung
3.3.3. Folgenabschätzung
3.3.4. Risikocharakterisierung
Anlage 2 (zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge
1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans
1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts
1.1.1 Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen,
1.1.2 Es wird festgestellt,
1.1.3 Die Wahl der Überwachungsmethode
1.2. Aktualisierung des Plans
2. Nachsorgeüberwachung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung2)
Artikel 3 Änderung des Umweltschadensgesetzes3)
Artikel 4 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes4
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen5)
Artikel 8 Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen6)
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
3. Kosten für die Wirtschaft
4. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Europarechtskonformität
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Teil 2 Transport
Zu § 4
Teil 3 Genehmigung und Betrieb
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Teil 4 Haftung und Vorsorge
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
Drucksache 398/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Das System der Europäischen Union zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck - in einer Welt des Wandels Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten KOM (2011) 393 endg.
... Die Dual-Use-Branche in der EU ist von beträchtlichem Umfang; rund 5000 Unternehmen tätigen Exporte kontrollierter Güter mit doppeltem Verwendungszweck, deren prozentualer Anteil an den Ausfuhren der Union nicht zu vernachlässigen ist. 6 Außerdem deckt die Dual-Use-Branche ein breites Spektrum von Ausführern ab, die unter anderem in folgenden Bereichen tätig sind: Ausrüstungen zur Verarbeitung kerntechnischer, biologischer und chemischer Materialien, allgemeine Elektronik, Computer, Telekommunikation, Verschlüsselung, Sensoren und Laser, Luftfahrtelektronik und Navigation, Schiffsausrüstung, Raumfahrzeuge und Antriebssysteme. Aufgrund des Charakters dieser Tätigkeiten sind Güter mit doppeltem Verwendungszweck häufig Spitzentechnologie und spiegeln die weltweit führende Stellung der EU auf technischem Gebiet wider. Die Dual-Use-Branche beschäftigt zahlreiche hochqualifizierte Arbeitskräfte, die von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der EU sind.
1. Einleitung
2. Zweck des Grünbuchs
3. Aufbau dieses Grünbuchs
4. EU-Ausfuhrkontrollen in einer WELT des Wandels
4.1. Bedeutung des Dual-Use-Bereichs für die Wirtschaft der EU
4.2. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in einer sich entwickelnden Welt
4.3. Unterschiede in den nationalen Ansätzen zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
4.4. Gleiche Ausgangschancen für EU-Ausführer
5. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch die EU NACH der Verordnung 428/2009
5.1. Überblick über das Ausfuhrkontrollsystem der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
5.2. Die vorliegenden Genehmigungsarten
5.3. „Catch-all“-Kontrollen
5.4. Durchfuhr- und Vermittlungskontrollen
5.5. Weitere von den Mitgliedstaaten eingeführte Kontrollen
5.6. Kriterien für die Entscheidung über eine Ausfuhrgenehmigung
5.7. Genehmigungsverweigerungen
5.8. Kontrollen der Verbringung innerhalb der EU
5.9. EU-Kontrollliste
6. Die Entwicklung der Dual-Use-Ausfuhrkontrollen in der EU
6.1. Auf dem Weg zu einem neuen Modell der EU-Ausfuhrkontrolle
6.2. Strategisches Ziel und risikoorientierte EU-Ausfuhrkontrollen
6.3. Künftige Organisation der EU-Ausfuhrkontrollen
6.4. Gemeinsame Risikobewertung und angemessene Überprüfungsverfahren
6.5. Systematischer Informationsaustausch
6.6. Ausweitung des Geltungsbereichs der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU
6.7. Ein gemeinsamer Ansatz für „Catch-all“-Kontrollen
6.8. Auf dem Weg zu einem vollständig integrierten Binnenmarkt für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
6.9. Verbesserte Durchsetzung der Ausfuhrkontrollen
7. Fazit
7.1. Nächste Schritte
7.2. Konsultationsfrist
7.3. Veröffentlichung von Stellungnahmen
Drucksache 150/4/11
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetz es und weiterer Gesetze
... Pflegestützpunkte können gemäß § 92c Absatz 5 Satz 1 und 2 SGB XI bis zum 30. Juni 2011 beim GKV-Spitzenverband eine Anschubfinanzierung in Höhe von maximal 50 000 Euro beantragen. Die Errichtung von Pflegestützpunkten ist ein Prozess, der bis zum 30. Juni 2011 in den Ländern nicht vollständig abgeschlossen ist.
Drucksache 189/2/11
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg
Grünbuch der Kommission: Europäischer Corporate Governance-Rahmen
... Es hat sich gezeigt, dass Bemühungen auf der Grundlage von freiwilligen Vereinbarungen oder "Soft Law" entweder gar nicht oder nur schleppend vorangekommen sind. Eine Erhöhung des Frauenanteils auch in Führungspositionen war ausdrücklicher Bestandteil der von der Bundesregierung im Juli 2001 mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft geschlossenen Vereinbarung. Dennoch hat sich fast zehn Jahre später nur wenig getan. Auch das Ende März diesen Jahres geführte Gespräch der Bundesregierung mit den Personalvorständen von 25 der 30 im DAX notierten Unternehmen hat keine Hoffnungen wecken können, eine hinreichende Beteiligung von Frauen an Führungspositionen könne doch noch im Wege von freiwilligen Selbstverpflichtungen erreicht werden. Die Wirtschaft ist auch anlässlich dieses Treffens nicht konkret genug geworden, was Konzepte, Zahlen und Zielvorstellungen angeht.
Drucksache 189/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Europäischer Corporate Governance-Rahmen KOM (2011) 164 endg.
... Bei einer Stichprobe großer börsennotierter Unternehmen waren durchschnittlich 29 % der Verwaltungsratmitglieder Nicht-Staatsangehörige22. Allerdings bestanden zwischen den europäischen Ländern erhebliche Unterschiede. Während die Niederlande eine Spitzenstellung mit 54 % einnahmen, waren in Deutschland lediglich 8 % der Verwaltungsratmitglieder Nicht-Staatsangehörige. Noch heute hat ein von vier großen börsennotierten Unternehmen kein ausländisches Mitglied in seinem Verwaltungsrat.
Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen Text von Bedeutung für den EWR
1. Verwaltungsrat
1.1 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
1.1.1 Berufliche Vielfalt
1.1.2 Internationale Diversität
1.1.3 Geschlechterspezifische Diversität
1.2 Verfügbarkeit und zeitliches Engagement
1.3 Beurteilung des Verwaltungsrats
1.4 Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern
1.5 Risikomanagement
2. Aktionäre
2.1 Mangelndes Engagement der Aktionäre
2.2 Kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten
2.3 Bevollmächtigtenverhältnis zwischen institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern
2.3.1 Kurzfristiges Denken und Vermögensverwaltungsverträge
2.3.1 Mangelnde Transparenz bei der Wahrnehmung treuhänderischer Verpflichtungen
2.4 Sonstige mögliche Hindernisse für das Engagement institutioneller Anleger
2.4.1 Interessenkonflikte
2.4.2 Hindernisse für die Zusammenarbeit zwischen Aktionären
2.5 Berater für die Stimmrechtsvertretung „Proxy advisors
2.6 Identifizierung der Aktionäre
2.7 Schutz von Minderheitsaktionären
2.7.1 Möglichkeiten für ein Engagement und die Funktionsweise des Grundsatzes „Mittragen oder Begründen ‘comply or explain’ im Falle eines Mehrheitsaktionärs oder eines Aktionärs mit beherrschendem Einfluss
2.7.2 Schutz gegen möglichen Missbrauch
2.8 Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern
3. der Grundsatz „Mittragen ODER Begründen ‘COMPLY OR EXPLAIN’ – überwachung Umsetzung der Corporate Governance-Kodizes
3.1 Verbesserung der Qualität der Erläuterungen in Corporate Governance-Erklärungen
3.2 Bessere Überwachung der Corporate Governance
4. Nächste Schritte
Anhang 1 Fragenkatalog
Allgemeine Fragen
3 Verwaltungsrat
3 Aktionäre
Überwachung und Umsetzung der Corporate Governance- Kodizes
Anhang 2 Aufstellung der EU-Maßnahmen auf dem Gebiet der Corporate Governance
Drucksache 201/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Intelligente Stromnetze - von der Innovation zur Realisierung KOM (2011) 202 endg.
... - Der Bundesrat hält für die erforderliche Netzintegration der erneuerbaren Energien die alleinige Einführung intelligenter Netze nicht für ausreichend. Netzausbau und der Bau von Stromspeichern sind daneben unumgänglich. Daher sind bei jedem Schritt zum Ausbau intelligenter Netze Aufwand und Nutzen kritisch zu hinterfragen. Im Rahmen der Regulierung sollten daher nur Investitionen in intelligente Netze begünstigt werden, soweit damit Effizienzzuwächse und niedrigere Kosten für die Deckung der Spitzenlast verbunden sind und auch die Endverbraucher hiervon einen Vorteil haben.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.