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"Spitze"
Drucksache 349/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... (5) Die kommunalen Spitzenverbände, die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung Bund können Vereinbarungen über das Verfahren nach den Absätzen 2 und 3 schließen."
§ 6d Jobcenter
§ 109a Hilfen in Angelegenheiten der Grundsicherung.
§ 224b Erstattung für Begutachtung in Angelegenheiten der Grundsicherung
§ 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
Drucksache 475/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
... Ländern und kommunalen Spitzenverbänden wurde Gelegenheit gegeben, zu eventuellen Mehrkosten, die durch die Durchführung der Verordnung entstehen, Stellung zu nehmen. Es wurden folgende Mehrkosten genannt:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Sechzehnte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
A. Allgemeiner Teil
I. Kosten, Preiswirkung
II. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1037: Entwurf der 16. Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
Drucksache 810/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2010) 715 endg.
... In der Region muss eine Verbindung zwischen den Menschen und ihren Ideen und Bedürfnissen hergestellt werden. Die Verkehrsnetze müssen modernisiert und der EDV-Zugang verbessert werden. Energie kann durch bessere Verbindungen und alternative Quellen billiger und sicherer werden. Die Entwicklung kann im Rahmen eines nachhaltigen Entwicklungskonzepts und im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Umwelt in ein ausgewogenes Verhältnis zum Umweltschutz gebracht werden. Zusammenarbeit ist nötig, um Gefahren und Katastrophen wie Überschwemmungen, Dürren und Industrieunfälle zu minimieren. Wenn die Region auf aussichtsreichen Forschungs- und Innovationsmöglichkeiten aufbaut, kann sie in den Bereichen Handel und unternehmerische Initiative in der EU eine Spitzenposition einnehmen. Unterschiede in Bildung und Beschäftigung können überwunden werden. Die Region kann zu einem sicheren Gebiet werden, in dem angemessen mit Konflikten, Ausgrenzung und Kriminalität umgegangen wird.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen
2.2. Chancen
3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan
3.1. Anbindung des Donauraums
Die wichtigsten Themen Verkehr
5 Energie
Kultur und Tourismus
3.2. Umweltschutz im Donauraum
Die wichtigsten Themen
5 Wasser
5 Risiken
Biologische Vielfalt, Boden
3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum
Forschung und Innovation
5 Unternehmen
5 Beschäftigungsmarkt
Marginalisierte Bevölkerungsgruppen
3.4. Stärkung des Donauraums
Die wichtigsten Themen
Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit
5 Sicherheit
4. Durchführung und politische Steuerung
5. Zusammenhang mit der EU-Politik
6. Schlussfolgerung
Drucksache 385/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV )
... Die zentrale Regelungsfrage der Personalausweisgebührenverordnung stellt die regelmäßige Gebührenhöhe für die Ausstellung des neuen Personalausweises nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 dar. Die Gebührenhöhe von 28,80 Euro ergibt sich aus einem Produktionskostenanteil in Höhe von 22,70 Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für die Herstellung des Dokuments, der von den Personalausweisbehörden an den Ausweishersteller abzuführen ist, einem Infrastrukturanteil in Höhe von 0,10 Euro für die Pflege und Wartung des sog. Bürgerclient und einem Verwaltungskostenanteil in Höhe von 6 Euro für die Amtshandlungen der Personalausweisbehörde im Rahmen des Antragsverfahrens. Die Kommunen gehen auch aufgrund der Erfahrungen der Feldtestbehörden davon aus, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für den elektronischen Personalausweis bei ca. 20 Minuten liegt und damit deutlich über der bisherigen Bearbeitungsdauer. Belastbare Berechnungen für die Durchschnittskosten aller Personalausweisbehörden liegen nicht vor. Die Kommunen gehen jedoch davon aus, dass der Verwaltungskostenanteil für die Personalausweisbehörden in Höhe von 6,00 Euro nicht auskömmlich ist bzw. eine deutliche Kostenunterdeckung zur Folge hat. Aus diesem Grunde soll die regelmäßige Gebührenhöhe unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene evaluiert werden. Der Evaluierungszeitraum von zwei Jahren berücksichtigt mögliche Optimierungen im Bearbeitungsablauf und bei der Elektronisierung der Kommunikation.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV)
A. Änderungen
1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 1
2. Zu § 1 Absatz 5
3. Zu § 2 Absatz 7
4. Zu § 3a – neu –
§ 3a Evaluierung
B. Entschließung
Drucksache 847/3/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
... Zu den dem Mitbestimmungsrecht unterliegenden Grundsätzen zählen vor allem Vereinbarungen über die Voraussetzungen eines Leiharbeitseinsatzes im Betrieb (von den Betriebsparteien übereinstimmend festgelegte oder im Einzelfall übereinstimmend zu bestätigende Ereignisse, z.B. Auftragsspitzen oder krankheitsbedingte Personalengpässe), Vereinbarungen über die Dauer und den Umfang der Tätigkeit im Entleiherbetrieb einschließlich der Festlegung einer Obergrenze (Quote oder absolute Höchstzahl) der im Betrieb höchstens einsetzbaren Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie der möglichen Einsatzbereiche.
Drucksache 870/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
... Im Rahmen der Anhörung wurde den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden Gelegenheit gegeben, zu eventuellen Mehrkosten, die durch die Durchführung der Verordnung entstehen, Stellung zu nehmen. Es wurden keine Mehrkosten beziffert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Kosten, Preiswirkung
II. Bürokratiekosten
III. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
IV. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 2 Nummer 2
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1202: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung
Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... Durch Technologien für ein umgebungsunterstütztes Leben (Ambient Assisted Living, AAL) werden die IKT für jedermann zugänglich. Das dem AAL gewidmete gemeinsame Programm von EU und Mitgliedstaaten, einschlägige Spitzenforschung sowie Anwendungen wie Fernbetreuung und Online-Hilfe für Sozialdienste werden weiter ausgebaut. Dabei geht es um die Zertifizierung von Pflegern (die Personen, denen die Internetnutzung Schwierigkeiten bereitet, den Zugang zu Informationsdiensten erleichtern) und die Schaffung neuer Möglichkeiten, um die IKT in den Dienst der sozial Schwächsten zu stellen. Mit diesem Programm wird dafür gesorgt, dass die digitale Gesellschaft gebrechlichen, chronisch kranken oder behinderten Menschen ein würdiges und unabhängiges Leben ermöglicht. AAL wird die Innovation und Einführung von IKT-Lösungen in wichtigen Bereichen fördern darunter die Vorbeugung von Stürzen (betroffen sind über ein Drittel der Personen über 65) und Unterstützung für Demenzkranke (mehr als 7 Millionen in der EU), mit dem Ziel, unabhängiges Wohnen im Alter bis spätestens 2015 zu verdoppeln.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft
• Fragmentierung der digitalen Märkte
• Mangelnde Interoperabilität
• Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze
• Mangelnde Investitionen in Netze
• Unzureichende Forschung und Innovation
• Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen
• Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda
2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten
Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen
4 Aktionen
2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen
4 Aktionen
2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld
Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben
4 Aktionen
2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste
4 Aktionen
2.2. Interoperabilität und Normen
2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung
2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards
2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung
4 Aktionen
2.3. Vertrauen und Sicherheit
4 Aktionen
2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang
2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten
2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen
Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009
2.4.3. Offenes und neutrales Internet
4 Aktionen
2.5. Forschung und Innovation
Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007
2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung
2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts
2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft
4 Aktionen
2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen
2.6.2. Integrative digitale Dienste
4 Aktionen
2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt
4 Aktionen
2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54
4 Aktionen
2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten
4 Aktionen
2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment
4 Aktionen
2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität
4 Aktionen
2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda
4 Aktionen
3. Durchführung und Verwaltung
Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda
Anhang 1 Liste legislativer Maßnahmen
Anhang 2 Wichtige Leistungsziele
1. Breitbandziele:
2. Digitaler Binnenmarkt:
3. Digitale Integration:
4. Öffentliche Dienste:
5. Forschung und Innovation:
6. CO2-arme Wirtschaft:
Drucksache 680/4/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... Neben KWK-Anlagen sind Heizwerke ein wichtiger und notwendiger Bestandteil in den meisten Fernwärmenetzen. Sie gewährleisten nicht nur die effiziente Abdeckung von Bedarfsspitzen, sondern auch den ökologisch und ökonomisch sinnvollen Ausbau von Wärmenetzen.
Drucksache 63/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung von Transparenz in der Pflege auf der Grundlage des § 115 Absatz 1a des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... Anlässlich der Kritik an dem Beurteilungsverfahren ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung den GKV-Spitzenverband beauftragt hat, zügig eine wissenschaftliche Begleitung der Einführung der Pflegenoten durchzuführen. Die Evaluation soll gesicherte Erkenntnisse liefern, inwieweit die gewählten Qualitätskriterien, inklusive Ausfüllanleitung, das vereinbarte Bewertungssystem sowie das Layout der Transparenzberichte geeignet sind, die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für Pflegebedürftige und deren Angehörige valide, verständlich, übersichtlich und vergleichbar darzustellen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung von Transparenz in der Pflege auf der Grundlage des § 115 Absatz 1a des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Drucksache 874/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV) KOM (2010) 801 endg.
... Umfragen zeigen, dass sich die Unternehmen darum sorgen, welche Auswirkungen Arbeitszeitregelungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Fähigkeit, auf saisonale und andere Schwankungen zu reagieren, haben können, dies insbesondere angesichts der Schwierigkeiten bei der Einstellung von Personal in Spitzenzeiten. Deshalb halten sie es für notwendig, auf Flexibilitätsmodelle zurückzugreifen, die etwa eine Mittelung der Arbeitszeit vorsehen (meist über Zeiträume von bis zu 4 Monaten, aber auch für mehr als 12 Monate). In den meisten Stellungnahmen wird eine Ausdehnung dieser Zeiträume befürwortet. Nur in wenigen Unternehmen gibt es Bereitschaftsdienste am Arbeitsplatz; allerdings würde die volle Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit denjenigen Unternehmen, die darauf zurückgreifen, Probleme bereiten.
1. Einleitung
2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5
3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7
4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20
5. Optionen für die überarbeitung
5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung
i Bereitschaftsdienst
ii Ausgleichsruhezeiten
5.2 Umfassende Überarbeitung
i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen
ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten
iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis
iv Mehrfachverträge
v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme
vi Opt-out
vii Bezahlter Jahresurlaub
viii Bessere Rechtsetzung
ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen
6. Nächste Schritte
7. Fragen an die Sozialpartner
3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe
Drucksache 872/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im vereinfachten Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 EUV
... Die Mitgliedstaaten werden sich bemühen, mittelfristig die Laufzeiten bei der Begebung neuer Anleihen zu verlängern, um Refinanzierungsspitzen zu vermeiden.
Drucksache 667/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... In anderen Bereichen wiederum ist der Einsatz des EU-Haushalts die vernünftige Lösung und der beste Weg zur Verwirklichung der Ziele der EU. Die EU zählt 500 Millionen Bürger und bildet den größten Wirtschaftsblock der Erde. Es gibt viele Möglichkeiten, den daraus resultierenden Mehrwert zu nutzen. Der EU-Haushalt ermöglicht Größenvorteile, eine wirksame Ausrichtung politischer Prioritäten und die Vermeidung unnötiger Überschneidungen. Seine kontinentale Reichweite ermöglicht erst das Funktionieren wichtiger Vorhaben, wie der Identifizierung von Spitzenforschung im Wettbewerb, bei dem die kritische Masse auf nationaler Ebene allein oft nicht vorhanden ist. Er kann die Lücken, die die Politikgestaltung auf nationaler Ebene zwangsläufig hinterlässt, schließen, indem er grenzüberschreitende Herausforderungen auf Gebieten wie Infrastruktur, Mobilität, territorialer Zusammenhalt oder Forschungszusammenarbeit in Angriff nimmt. Diese Lücken würden andernfalls dem Gesamtinteresse der EU schaden. Er kann Zugang zu viel umfassenderen und vielfältigeren öffentlichen und privaten Ressourcen eröffnen als jenen, die auf der rein nationalen Ebene zur Verfügung stehen.
1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen
2. Grundsätze für den EU-Haushalt
2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten
2.2. Mehrwert durch die EU
2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt
2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität
2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung
3. Ein Haushalt für die Zukunft
3.1. Intelligentes Wachstum
Forschung, Innovation und Bildung
Infrastrukturen der Zukunft
3.2. Nachhaltiges Wachstum
Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik
3.3. Integratives Wachstum
Kohäsionspolitik und Europa 2020
Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft
Verbesserte Ausgabenqualität
Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen
3.4. Unionsbürgerschaft
3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung
3.6 Europa in der Welt
Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU
5 Krisenreaktion
5 Armutsbekämpfung
Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern
3.6. Verwaltungsausgaben
4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik
4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel
4.2. Anleihen für EU-Projekte
4.3. Großprojekte
4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen
4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan
4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens
4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände
4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand
4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument
6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen
7. Reform des Einnahmensystems der EU
Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten
Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten
Das Problem der Korrekturmechanismen
8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... - Wir sollten dafür sorgen, dass der zeitlich befristete grenzüberschreitende Verkehr natürlicher Personen zwecks Erbringung von Dienstleistungen 16 dazu beiträgt, unsere Dienstleister und Investoren wettbewerbsfähiger zu machen, sowohl innerhalb der EU als auch im Ausland. Es ist von entscheidender Bedeutung, den qualifiziertesten Personen aus der ganzen Welt Zugang zur EU zu geben, damit unsere Unternehmen und Forschungszentren ihre Spitzenposition bei Innovationen halten können. In gleicher Weise müssen unsere Unternehmen ihre europäischen Führungskräfte und Sachverständigen in ihre Niederlassungen im Ausland entsenden können. Wir müssen den Unternehmen unserer Partner dieselbe Behandlung zugestehen, wenn wir weiterhin von ihren Investitionen in der EU und den damit verbundenen Arbeitsplätzen profitieren wollen. In dieser Hinsicht sollte die vorgeschlagene Richtlinie über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer innerbetrieblichen Versetzung dazu beitragen, ein stabiles und offenes Umfeld für Drittstaatsangehörige zu schaffen, die innerbetrieblich in die EU versetzt werden.
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 69/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... serlaubnisnorm des § 8 Absatz 1 Nummer 2 RDG ihren Niederschlag. Diese Regelung erlaubt ausdrücklich Rechtsdienstleistungen von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Unternehmen und Zusammenschlüsse im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs. Erfasst sind zunächst Behörden im Sinne des § 1 Absatz 4 VwVfG und alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, das heißt, alle Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vereinigungen des öffentlichen Rechts, insbesondere auch die Industrie- und Handelskammern sowie Kirchen. Daneben werden alle Arten von Zusammenschlüssen erfasst, die von Personen des öffentlichen Rechts zum Zweck der Erfüllung ihrer Aufgaben gebildet werden, etwa Verbände, Spitzenverbände und Arbeitsgemeinschaften.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
§ 13
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 BerHG-E
b Möglichkeit zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Absatz 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Absatz 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Absatz 2 und 3 - neu - BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Absatz 4 - neu - BerHG-E
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 3
Drucksache 809/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht des Bewertungsausschusses über die Entwicklung der Vergütungs- und Leistungsstruktur in der vertragsärztlichen Versorgung für das 1. bis 4. Quartal 2009 und Stellungnahme der Bundesregierung
... mit dem Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBI. I 2009, Seite 1990) wurde eine neue Berichtspflicht zur Honorarentwicklung in der vertragsärztlichen Versorgung eingeführt. Nach § 87 Absatz 3a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ist der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen gebildete Bewertungsausschuss verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vierteljährlich vorläufige und endgültige Daten und Berichte zur aktuellen Entwicklung der Vergütungs- und Leistungsstruktur in der vertragsärztlichen Versorgung im Quartal (Quartalsbericht) zu übermitteln. Außerdem muss der Bewertungsausschuss jährlich bis spätestens zum 30. Juni einen Jahresbericht vorlegen.
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... Die EU ist auf den internationalen Technologiemärkten einem harten Wettbewerb ausgesetzt. Länder wie China, Japan, Südkorea und die USA verfolgen eine ehrgeizige industriepolitische Strategie auf den Märkten für Solar-, Wind und Kernenergie. Die Forscher und Unternehmen in der EU müssen verstärkte Anstrengungen unternehmen, um ihre Spitzenstellung auf dem boomenden internationalen Markt für Energietechnologien weiter zu behaupten, und sollten, sofern dies zum gegenseitigen Nutzen ist, die Zusammenarbeit mit Drittländern bei bestimmten Technologien ausbauen.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 3/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz - SozVersStabG )
... Der gemeinsame Schätzerkreis der Finanzexperten von Bundesversicherungsamt, Bundesministerium für Gesundheit und Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 5. und 6. Oktober 2009 für das Jahr 2009 Beitragsmindereinnahmen im Vergleich zur Schätzung im Oktober 2008 von 2,3 Milliarden Euro prognostiziert. Trotz der für das Jahr 2010 prognostizierten leichten wirtschaftlichen Erholung entstehen der gesetzlichen Krankenversicherung durch zeitlich verzögerte Auswirkungen der außergewöhnlichen Finanz- und Wirtschaftskrise auf Löhne und Beschäftigung auch im Jahr 2010 krisenbedingte Beitragsausfälle. Diese ungünstige Entwicklung bei den Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung trägt maßgeblich dazu bei, dass der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2010 die für die Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen relevanten Einnahmen aus Beiträgen und Bundeszuschüssen um rund 7,5 Milliarden Euro niedriger veranschlagt als die für das Jahr 2010 erwarteten Ausgaben der Krankenkassen. Zum Ausgleich einer solchen, zu einem erheblichen Teil konjunkturbedingten Finanzierungslücke wären die Krankenkassen nahezu flächendeckend gezwungen, Zusatzbeiträge zu erheben und damit den Versicherten in erheblichem Umfang Kaufkraft zu entziehen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Bundesregierung das Anliegen, krisenbedingte Mindereinnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung aus Steuermitteln aufzufangen. Der Gesetzentwurf sieht deshalb die Zahlung eines konjunkturbedingten Zuschusses im Jahr 2010 in Höhe von 3,9 Milliarden Euro vor. Der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen nach § 221 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter (Milch-Sonderprogrammgesetz – MilchSoPrG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Durchführung von Unionsrecht
§ 3 Milcherzeuger
§ 4 Weitere Begriffsbestimmungen
§ 5 Grünlandprämie
§ 6 Zusätzliche Grünlandprämie
§ 7 Kuhprämie
§ 8 Aufbringen der Mittel
§ 9 Weitere Verordnungsermächtigungen
§ 10 Weitere Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 11 Bußgeldvorschriften
§ 12 Verkündung von Rechtsverordnungen
Anlage (zu § 4 Absatz 2)
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 221a Konjunkturbedingte Beteiligung des Bundes
Artikel 5 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 6 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Konzeptionelle Lösungsansätze
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Finanzielle Auswirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Kosten- und Preiswirkungen
7. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
8. Bürokratiekosten
9. Vereinbarkeit mit EU-Recht
10. Befristung des Gesetzes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu den §§ 9
Zu § 12
Zur Anlage:
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1135: Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (BMF)
Drucksache 218/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), dem Europäischen Parlament gemäß Teil II Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt (2009/2057(INI))
... 46. fordert den Rat auf, mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft seine Bemühungen zur Führung eines Dialogs mit den Spitzenpolitikern in Bosnien und Herzegowina fortzusetzen, damit dieses Land und seine Bevölkerungsgruppen ihren Weg in die europäische Integration fortsetzen können; nimmt die gemeinsamen diplomatischen Bemühungen des EU-Ratsvorsitzes, der Kommission und der amerikanischen Regierung zur Kenntnis und empfiehlt weitere Verhandlungen unter Berücksichtigung früherer politischer Vereinbarungen in Bosnien und Herzegowina; weist darauf hin, dass die Parlamentarier und die Zivilgesellschaft stärker eingebunden werden und dazu beitragen müssen, dass das Land funktionsfähig bleibt;
Drucksache 774/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz KOM (2010) 677 endg.
... Nach der von KEMA und dem Imperial College London auf der Basis des PRIMES-Referenzszenarios durchgeführten Analyse sollte die Stromerzeugung im Jahr 2020 ausreichen, um die Spitzennachfrage in praktisch allen Mitgliedstaaten trotz des Ausbaus der variablen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu decken (Karte 2 und Karte 343). Während die Mitgliedstaaten daher für ihre Versorgungssicherheit voraussichtlich nicht auf Importe zurückgreifen müssen, könnte eine stärkere Integration der 27 europäischen Stromsysteme zu einer erheblichen Preisreduzierung und zu einer Verbesserung der Gesamteffizienz durch die Senkung der Kosten für den ständigen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage führen.
1. Einleitung
2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf
2.1. Stromnetze und -speicherung
2.2. Erdgasnetze und -speicherung
2.3 Fernwärme- und -kältenetze
2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS
2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen
2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort
2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke
3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung
4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach
4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl
4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten
4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz
4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
4.1.4. Einführung intelligenter Netze
4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.2.1. Europäische Stromautobahnen
4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
4.3. Von Prioritäten zu Projekten
5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung
5.1. Regionale Cluster
5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern
5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens
5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung
5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos
Anhang Vorschl äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach
1. Einleitung
2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage
3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL
3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten
3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren
5 Empfehlungen
3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa
5 Empfehlungen
3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
5 Empfehlungen
3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom
3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz
3.2.1. Südlicher Korridor
3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa
3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas
3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa
3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
3.4. Einführung intelligenter Netze
5 Empfehlungen
4. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.1. Europäische Stromautobahnen
5 Empfehlungen
4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
5 Empfehlungen
Drucksache 629/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 KOM (2010) 553 endg.
... Um das Europa-2020-Ziel "intelligentes Wachstum" zu erreichen, muss das gesamte Innovationspotenzial der EU-Regionen mobilisiert werden. Innovation ist wichtig für alle Regionen – für die Spitzengruppe, um auch an der Spitze zu bleiben, und für das Verfolgerfeld, um aufzuholen.3
Mitteilung
1. Einleitung
2. Regionales Innovationspotential und Herausforderungen
2.1. Regionale Vielfalt im Dienste eines gemeinsamen Ziels – des intelligenten Wachstums
2.2. Regionalpolitik unterstützt intelligentes Wachstum in allen Regionen
3. Europa 2020: Ein grösserer Beitrag der EU-Regionalpolitik
3.1. Innovationscluster für regionales Wachstum
3.2. Innovationsfreundliches Geschäftsumfeld für KMU
3.3. Lebenslanges Lernen in Forschung und Innovation
3.4. Attraktive regionale Forschungsinfrastrukturen und Kompetenzzentren
3.5. Kreativität und Kulturbranchen
3.6. Digitale Agenda
3.7. Öffentliches Auftragswesen
3.8. Regionalpolitik reagiert mit Europäischen Innovationspartnerschaften auf die großen Herausforderungen
4. Mehr Synergieeffekte bei den Strategieinstrumenten
5. Fazit
Anhang 1 Maßnahmen zum Erreichen der Ziele zu intelligentem Wachstum der Strategie Europa 2020 mittels Regionalpolitik und deren Finanzmitteln
Anhang 2 Liste der von der Kommission zu ergreifenden Maßnahmen
Drucksache 312/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... Absatz 2 Satz 1verpflichtet den Fernleitungsnetzbetreiber, von Transportkunden nicht nominierte Kapazitäten für den darauf folgenden Tag (day ahead) als feste Kapazitäten anzubieten, es sei denn, die nicht angebotenen Kapazitäten werden für die Ausübung bestehender Nominierungsrecht benötigt. Marktteilnehmer erhalten so die Möglichkeit, entsprechend ihrem Bedarf kurzfristig feste Kapazitäten anstelle von unterbrechbaren Kapazitäten für den Gastransport zu buchen und zu nutzen. Das mit einem Gastransport verbundene wirtschaftliche Risiko (insbes. das Unterbrechungsrisiko) dürfte sich in diesem Fall verringern. Satz 2 hat ebenfalls das Ziel, einer größeren Zahl von Transportkunden einen Gastransport zu ermöglichen, und sieht daher vor, dass die in § 11 vorgesehene Verpflichtung der Fernleitungsnetzbetreiber, unterbrechbare Kapazitäten anzubieten, unberührt bleibt. Insbesondere zu Zeiten, in denen keine Spitzenlasten auftreten, kann durch unterbrechbare Kapazitäten die Zahl der tatsächlich physikalisch durchführbaren Transporte erhöht werden. Satz 3 schafft finanzielle Anreize für Transportkunden, die zwar gebuchte, aber tatsächlich nicht benötigte Kapazität zu einem möglichst frühen Zeitpunkt frei zu geben, und vermindert so möglicherweise beim Transportkunden bestehende Anreize, Kapazitäten zu horten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 3 Verträge für den Netzzugang
§ 4 Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 5 Haftung bei Störung der Netznutzung
§ 6 Registrierung
Teil 3 Abwicklung des Netzzugangs
§ 7 Netzkopplungsvertrag
§ 8 Abwicklung des Netzzugangs
§ 9 Ermittlung technischer Kapazitäten
§ 10 Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren
§ 11 Kapazitätsprodukte
§ 12 Kapazitätsplattformen
§ 13 Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 14 Vertragslaufzeiten
§ 15 Nominierung und Nominierungsersatzverfahren
§ 16 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 17 Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs
§ 18 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 19 Gasbeschaffenheit
Teil 4 Kooperation der Netzbetreiber
§ 20 Marktgebiete
§ 21 Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete
Teil 5 Bilanzierung und Regelenergie
Abschnitt 1 Bilanzierung
§ 22 Grundsätze der Bilanzierung
§ 23 Bilanzkreisabrechnung
§ 24 Standardlastprofile
§ 25 Mehr- oder Mindermengenabrechnung
§ 26 Datenbereitstellung
Abschnitt 2 Regelenergie
§ 27 Einsatz von Regelenergie
§ 28 Beschaffung externer Regelenergie
§ 29 Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen
§ 30 Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems
Teil 6 Biogas
§ 31 Zweck der Regelung
§ 32 Begriffsbestimmungen
§ 33 Netzanschlusspflicht
§ 34 Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas
§ 35 Erweiterter Bilanzausgleich
§ 36 Qualitätsanforderungen für Biogas
§ 37 Monitoring
Teil 7 Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber
§ 38 Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke
§ 39 Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen
Teil 8 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 40 Veröffentlichungspflichten
Teil 9 Wechsel des Gaslieferanten
§ 41 Lieferantenwechsel
§ 42 Rucksackprinzip
Teil 10 Messung
§ 43 Messung
§ 44 Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases
§ 45 Messung nach Vorgabe des Transportkunden
§ 46 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 47 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 48 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 11 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 49 Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 50 Festlegungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 51 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Messzugangsverordnung
Artikel 3 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5
Artikel 4 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6
Artikel 5 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 6 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Teil 6
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 8 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.
Anlage 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
Drucksache 445/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zu den Fortschritten auf dem Weg zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele: Halbzeitüberprüfung in Vorbereitung auf das UN-Gipfeltreffen im September 2010 (2010/2037(IN I))
... 67. fordert die EU auf, sich für einen anspruchsvollen, konstruktiven Dialog mit allen bisherigen und neu hinzukommenden Gebern einzusetzen, damit die MDG erreicht werden und die Armutsbekämpfung ihren Platz an der Spitze der globalen Agenda behält;
Drucksache 226/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... (2) Bei der Beobachtung und Beratung zentraler Fragen der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Ausschuss besetzt mit Vertretern der Bundesregierung, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesagentur. Der Ausschuss kann sich von den Trägern berichten lassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 6a Zugelassene kommunale Träger
§ 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft
§ 18b Kooperationsausschuss
§ 18c Bund-Länder-Ausschuss
§ 18d Örtlicher Beirat
§ 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Gemeinsame Einrichtung
§ 44c Trägerversammlung
§ 44d Geschäftsführer
§ 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
§ 44f Bewirtschaftung von Bundesmitteln
§ 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung
§ 44h Personalvertretung
§ 44i Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 44j Gleichstellungsbeauftragte
§ 44k Stellenbewirtschaftung
§ 47 Aufsicht
§ 48 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger
§ 48a Vergleich der Leistungsfähigkeit
§ 48b Zielvereinbarungen
Kapitel 6 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung.
§ 75 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7 und des § 51b
§ 76 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Artikel 2 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Gemeinsame Einrichtungen
Leistungserbringung aus einer Hand
Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts
Dezentrale Handlungsspielräume - Struktur der gemeinsamen Einrichtungen
Haushalt und Personal
2. Zugelassene kommunale Träger
Zulassung weiterer kommunaler Träger
Anpassungen an Gebietsreformen
Absicherung der Finanzbeziehungen und Aufsicht
3. Ergänzende Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu § 18e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 44a
Zu § 44b
Zu Nummer 10
Zu § 44c
Zu § 44d
Zu § 44e
Zu § 44f
Zu § 44g
Zu § 44h
Zu § 44i
Zu § 44j
Zu § 44k
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu § 47
Zu § 48
Zu Nummer 14
Zu § 48a
Zu § 48b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Maßstäbe für Betreuungsschlüssel
Aufsichtsstrukturen beim Bund
Statistik und Leistungsvergleich
Übergangsprozesse bei der Umwandlung von Grundsicherungsstellen
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1280: Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Entwurf der Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Drucksache 846/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze
... Außerdem wird die Benachrichtigung der Träger des Beschäftigungslandes im Fall von Entsendungen geregelt. Entweder werden dazu die von einem deutschen Träger ausgestellten Entsendebescheinigungen (Bescheinigung A1) über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA), an die Träger des Beschäftigungslandes übermittelt oder die darin enthaltenen Daten werden in einer Datei zwischengespeichert, um diese den Trägern des Beschäftigungslandes auf Nachfrage zur Verfügung stellen zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständige Behörde
§ 3 Verbindungsstelle für die berufsständischen Versorgungseinrichtungen
§ 4 Verbindungsstelle für Familienleistungen
§ 5 Koordinierungsstelle für die Sondersysteme für Beamte
§ 6 Zugangsstellen
§ 7 Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 312a Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts
Artikel 3 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 140e Verträge mit Leistungserbringern europäischer Staaten.
Zwölfter Abschnitt
§ 140e Verträge mit Leistungserbringern europäischer Staaten
§ 219b Datenaustausch im automatisierten Verfahren zwischen den Trägern der sozialen Sicherheit und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
§ 219c Dateien bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 127a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene sowie für Vorruhestandsleistungen
§ 128a Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Saarland
§ 136a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene der knappschaftlichen Rentenversicherung
§ 274 Dateien bei der Datenstelle hinsichtlich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971
Artikel 6 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 10 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen
Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
3 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 219
Zu § 219
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.: 1406: Entwurf eines Gesetzes betreffend die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
Drucksache 62/4/10
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen und Berlin, Brandenburg -
... 1. Der Bundesrat bekennt sich zur Zeitarbeit, die betriebliche Auftragsspitzen abfängt oder im Falle von Urlaub und Krankheit Vertretungen bereitstellt. Die Nutzung des Instruments der Zeitarbeit zum Ersatz von "
Drucksache 661/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, nach einem Gespräch auf politischer Spitzenebene unverzüglich in Verhandlungen einzutreten, um den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Dabei müssen die folgenden vier Ziele verwirklicht werden:
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 483/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Der Bundesrat bedauert, dass die Anhebung der reduzierten Steuersätze und Einschränkung des Spitzenausgleichs gemäß
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 2 Absatz 4a EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG In Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a sind in § 28 Satz 1 Nummer 1 vor dem Komma am Ende folgende Wörter einzufügen:
Drucksache 152/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... – Möglichkeit der Veröffentlichung von verbindlichen Entscheidungen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im elektronischen Bundesanzeiger
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 18h Ausstellung des Sozialversicherungsausweises und Pflicht zu dessen Vorlage.
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
§ 225 Umsetzung der Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Artikel 4 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
§ 83a
Artikel 6 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 8 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 12 Krankengeld
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
Artikel 10 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 11 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe ab
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Artikel 12
C. Finanzielle Auswirkungen
D. Sonstige Kosten
E. Bürokratiekosten
a Informationspflichten der Wirtschaft
b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
c Informationspflichten der Verwaltung
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1211: Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Drucksache 532/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)
... Die geltenden Steuerbegünstigungen, also die Steuersatzermäßigungen mit den geltenden Sockelbeträgen und der Spitzenausgleich, in den übrigen Fällen bleiben demgegenüber unverändert bestehen. Ein Missbrauchsvorwurf kann gegenüber diesen Regelungen nicht erhoben werden. Vielmehr kann nur so den wirtschaftspolitischen Erfordernissen des Wirtschaftsstandorts Deutschland, der zu einem wesentlichen Teil im internationalen Wettbewerb steht, Rechnung getragen werden. Regelmäßig sind nämlich energieintensive Unternehmen betroffen, die bereits unter den geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Kostensituation der inländischen Produktion an die wirtschaftlichen Grenzen stoßen. Dieser Bereich der deutschen Wirtschaft darf nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Diese Unternehmen brauchen vielmehr ein positives Signal für die Beibehaltung ihrer Produktion im Inland.
Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zur Eingangsformel
Zu Artikel 1
13. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG
14. Zu Artikel 3 § 14 Absatz 1, § 55 Absatz 4, § 96 Absatz 3 InsO
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Artikel 3 Nummer 3
15. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 InsO
16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 InsO
17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 55 Absatz 4 InsO
18. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 96 Absatz 3 InsO
19. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung
20. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung
21. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstaben c und d § 54 Absatz 2 und 3 EnergieStG Nummer 2 Buchstaben b und c § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG , zu Artikel 7 Nummer 2 § 9b Absatz 2 StromStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 StromStG Zu Artikel 8 StromStV
22. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 § 54 Absatz 2 und 3, § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG Artikel 7 Nummer 2 und 3 § 9b Absatz 2, § 10 StromStG
23. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein
Zu Buchstabe b
24. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
26. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein
27. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes *
28. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein *
29. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV
30. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,
31. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG
Drucksache 492/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarung vom 20. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit
... c) für die Alterssicherung der Landwirte der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel,
Drucksache 697/10
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zum Rentenlastenausgleich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
... Nach Berechnungen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zeichnet sich ab, dass bestimmte Regionen ab 2011 mit unverhältnismäßigen Beitragserhöhungen rechnen müssen, da das Ausgleichsvolumen für 2010 nicht wie ursprünglich vorgesehen 28 Mio. €, sondern voraussichtlich 40 Mio. € beträgt. Auch für die Folgejahre ergeben sich mittlerweile beträchtliche Abweichungen von den ursprünglichen Berechnungen.
Drucksache 250/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (21. RSA-ÄndV)
... Für Krankenkassen, die in dem auf das Ausgleichsjahr folgenden Jahr miteinander vereinigt worden sind, kann das Bundesversicherungsamt im Einvernehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen eine gemeinsame Berechnung vornehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Einundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1245: Entwurf der einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (21. RSA-ÄndV)
Drucksache 847/4/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
... Die Situation in der Leiharbeit bedarf dringend einer Verbesserung. Das Grundprinzip jeder gerechten Entgeltgestaltung ist "Gleiches Geld für gleiche Arbeit (Equal pay)". Leiharbeit darf nicht zur Lohndrückerei benutzt werden und Leiharbeitnehmer dürfen nicht zu Arbeitnehmern zweiter Klasse werden. Eine mindestens gleiche Bezahlung wie für die Stammbelegschaft ist wegen des unsicheren Beschäftigungsverhältnisses auch gerechtfertigt. Dieses Grundprinzip ist uneingeschränkt einzuführen, um die Leiharbeit wieder auf ihre ursprüngliche Funktion der Abdeckung von Auftragsspitzen oder für Vertretungsfälle zurückzuführen. Der bestehende weit gefasste Tarifvorbehalt in den §§ 3 und 9
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... 56. Die Umsetzung der mit Unterstützung der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Wirtschaft erarbeiteten Breitbandstrategie der Bundesregierung ist auf einem guten Weg. Die Breitbandentwicklung ist nach wie vor hoch dynamisch und die Schließung weißer Flecken kommt voran.
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen
4 Wettbewerbsentwicklung
4 Marktregulierungsfragen
Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte
Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks
Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung
Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende
Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur
C. Stellungnahme zum Bereich Post
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen
3 Universaldienst
Teil leistungen
Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen
Der Bund als Anteilseigner
Vertretung im Weltpostverein
Drucksache 5/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... ausgeführt hat, ist in Deutschland ein derartiges Potenzial nicht vorhanden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass kurzfristige Maßnahmen die Ozonspitzen nur sehr geringfügig oder gar nicht senken können.
Drucksache 718/10
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik (Deutsch-Französische Konsultationsvereinbarungsverordnung - KonsVerFRAV )
... Geispitzen
Drucksache 226/2/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag auf, vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens die Sperre zur Entfristung der 3 200 Stellen bei den Jobcentern entsprechend der am 24. März 2010 im Spitzengespräch der Bundesregierung, der Länder und der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP getroffenen Vereinbarung aufzuheben.
Drucksache 62/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern
... 1. Der Bundesrat bekennt sich zur Zeitarbeit, die betriebliche Auftragsspitzen abfängt oder im Falle von Urlaub und Krankheit Vertretungen bereitstellt. Die Nutzung des Instruments der Zeitarbeit zum Ersatz von "
Drucksache 5/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... ausgeführt hat, ist in Deutschland ein derartiges Potenzial nicht vorhanden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass kurzfristige Maßnahmen die Ozonspitzen nur sehr geringfügig oder gar nicht senken können.
Drucksache 385/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV )
... Die zentrale Regelungsfrage der Personalausweisgebührenverordnung stellt die regelmäßige Gebührenhöhe für die Ausstellung des neuen Personalausweises nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 dar. Die Gebührenhöhe von 28,80 Euro ergibt sich aus einem Produktionskostenanteil in Höhe von 22,70 Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für die Herstellung des Dokuments, der von den Personalausweisbehörden an den Ausweishersteller abzuführen ist, einem Infrastrukturanteil in Höhe von 0,10 Euro für die Pflege und Wartung des sog. Bürgerclient und einem Verwaltungskostenanteil in Höhe von 6 Euro für die Amtshandlungen der Personalausweisbehörde im Rahmen des Antragsverfahrens. Die Kommunen gehen auch aufgrund der Erfahrungen der Feldtestbehörden davon aus, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für den elektronischen Personalausweis bei ca. 20 Minuten liegt und damit deutlich über der bisherigen Bearbeitungsdauer. Belastbare Berechnungen für die Durchschnittskosten aller Personalausweisbehörden liegen nicht vor. Die Kommunen gehen jedoch davon aus, dass der Verwaltungskostenanteil für die Personalausweisbehörden in Höhe von 6,00 Euro nicht auskömmlich ist bzw. eine deutliche Kostenunterdeckung zur Folge hat. Aus diesem Grunde soll die regelmäßige Gebührenhöhe unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene evaluiert werden. Der Evaluierungszeitraum von zwei Jahren berücksichtigt mögliche Optimierungen im Bearbeitungsablauf und bei der Elektronisierung der Kommunikation.
1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 1
2. Zu § 1 Absatz 5
3. Zu § 2 Absatz 7
4. Zu § 3a – neu –
§ 3a Evaluierung
Drucksache 62/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen und Berlin, Brandenburg -
... a) Der Bundesrat bekennt sich zur Zeitarbeit, die betriebliche Auftragsspitzen abfängt oder im Falle von Urlaub und Krankheit Vertretungen bereitstellt.
Drucksache 763/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
... "(8) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt und veröffentlicht Übersichten über sämtliche Festbeträge und die betroffenen Arzneimittel und übermittelt diese im Wege der Datenübertragung dem Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information zur abruffähigen Veröffentlichung im Internet. Die Übersichten sind vierteljährlich zu aktualisieren."
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 35a Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
§ 65b Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung
§ 130b Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel
§ 130c Verträge von Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmern
Artikel 2 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
§ 207
Artikel 3 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung
Artikel 5 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 6 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 7 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Siebzehnter Unterabschnitt
§ 145 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes.
§ 42b Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Prüfungen
Siebzehnter Unterabschnitt
§ 145 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes
Artikel 8 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 9a Änderung der Packungsgrößenverordnung
Artikel 10 Änderung der Packungsgrößenverordnung
§ 15
Artikel 11 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 11a Gesetz über Rabatte für Arzneimittel
§ 1 Anspruch auf Abschläge
§ 2 Nachweis
§ 3 Prüfung durch Treuhänder
§ 4 Angaben auf dem Verordnungsblatt
§ 5 Datenübermittlung durch pharmazeutische Unternehmer
Artikel 11b Gesetz zur Einführung von Abschlägen der pharmazeutischen Großhändler
§ 1 Abschläge der pharmazeutischen Großhändler
§ 2 Abschläge bei unmittelbarem Bezug
§ 3 Weiterleitung der Abschläge
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Außerkrafttreten
Drucksache 694/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit KOM (2010) 614 endg.
... - Das Zusammenbringen von horizontaler Basis und sektorspezifischer Umsetzung. Angesichts der Herausforderungen werden den verschiedenen Wirtschaftszweigen umfassende Anpassungsmaßnahmen und ehrgeizige Übergangsstrategien abverlangt. Alle Wirtschaftszweige sind wichtig, und die Kommission wird auch weiterhin auf jeden Zweig ein maßgeschneidertes Konzept anwenden. Wo dies angezeigt ist, wird die Kommission geeignete Maßnahmen prüfen, um die Verbraucher zu informieren und industrielle Spitzenleistungen in bestimmten Wirtschaftszweigen zu fördern. Koordinierte europäische Politikkonzepte: Die weltumspannende Arbeitsteilung nimmt an Intensität zu, und die Vorstellung von nationalen Sektoren und Industrien, die kaum in Wechselwirkung mit der übrigen Welt stehen, entspricht immer weniger der der Wirklichkeit. - Die gesamte Wertschöpfungs- und Lieferkette muss in Betracht gezogen werden, vom Zugang zu Energie und Rohstoffen bis zum Kundendienst und zum Wertstoffrecycling. Da einige Glieder dieser Kette zwangsläufig nicht in Europa angesiedelt sind, müssen alle Industriezweige immer von vorn herein die Globalisierung berücksichtigen.
Mitteilung
1. Europa braucht die Industrie
2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik
3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie
3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung
3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
4. Stärkung des Binnenmarkts
4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen
4.2. Wettbewerbspolitik
4.3. Verbesserung der Infrastruktur
5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation
5.1. Industrielle Innovation
5.2. Qualifikationsbasis
6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen
6.1. Handel und internationale Regulierung
6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern
7. Förderung der industriellen Modernisierung
7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz
7.2. Strukturelle Überkapazitäten
7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen
8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz
8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger
8.2. Nachhaltige Mobilität
8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette
8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige
8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz
9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Damit unsere Unternehmen alle vom Binnenmarkt – unter anderem durch die Niederlassungsfreiheit – gebotenen Chancen nutzen können, müssen die Regeln, auf denen der Binnenmarkt beruht, einfach und angemessen sein und Lösungen für die Probleme bieten, mit denen die Unternehmen in der täglichen Ausübung ihrer Tätigkeit konfrontiert sind. Die in diesem Abschnitt vorgeschlagenen Maßnahmen zielen unter anderem auf eine Reduzierung des Verwaltungs- und Regelungsaufwands ab, was sich positiv auf Wachstum und Arbeitsplatzschaffung auswirken wird. 17 Entsprechend sind sehr konkrete Initiativen geplant: Die Unternehmensregister in der Europäischen Union sollen miteinander verknüpft und eine gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung sichergestellt werden. Von grundlegender Bedeutung sind auch steuerliche Fragen. Mit den in Sachen Unternehmensbesteuerung und Mehrwertsteuer geplanten Initiativen sollen der Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduziert und ihnen die grenzüberschreitende Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtert werden. Darüber hinaus verdienen der Verteidigungs- und der Sicherheitssektor besondere Aufmerksamkeit, denn Spitzentechnologien, Innovation und Know-how in diesen Wirtschaftszweigen fördern Entwicklung und Wachstum in der gesamten Wirtschaft.
Drucksache 96/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... Nach § 20 SGB V sollen die Krankenkassen in ihren Satzungen Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen beschließt hierfür prioritäre Handlungsfelder und Kriterien.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu - SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 02 und 03 - neu - § 73b Absatz 4 Satz 6 und 7 § 73c Absatz 3 Satz 4 und 5 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 04 - neu - § 105 Absatz 5 SGB V und
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 171b Absatz 2 Satz 3 - neu - und Absatz 7 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 207 Absatz 4a Satz 2 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 217c Absatz 1 Satz 6 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 und aa2 - neu - § 274 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V
8. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 77 Absatz 1a Satz 4 - neu - SGB IV *
9. Zu Artikel 2a - neu - § 12 Absatz 3 - neu - SVRV *
Artikel 2a Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
10. Zu Artikel 2b - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2, 3 und 5 SGB XI
Artikel 2b Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
11. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - BPflV
Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - BApO
13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 1 BApO
14. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BApO
15. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 8 BApO
16. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2b - neu - BApO
17. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 3 Satz 2 BApO
18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BApO
19. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 und 5 - neu - BApO
20. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - BÄO
21. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 6a, 6b - neu - BÄO
22. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 8 BÄO
23. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2b - neu - BÄO
24. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 3 BÄO
25. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 bis 3 - neu -, Satz 4 und 5 BÄO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 und 3 BÄO
27. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BÄO
28. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BÄO
29. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 5 Satz 2 BÄO
30. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - ZHG
31. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - ZHG
32. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 8 ZHG
33. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2b - neu - ZHG
34. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 3 ZHG
35. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 und 3 ZHG
36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 ZHG
37. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 ZHG
38. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 und 6 - neu - KrPflG
39. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 3 KrPflG
40. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 7a und 7b - neu - KrPflG
41. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 9 KrPflG
42. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 7 - neu - KrPflG
43. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - HebG
44. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 3 HebG
45. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 7a und 7b - neu - HebG
46. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 9 HebG
47. Zu Artikel 8 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6 - neu - HebG
48. Zu Artikel 10 Nummer 1 § 39 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO
49. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 59 Absatz 2 Satz 1 ZÄPrO
50. Zu den Berufsgesetzen der akademischen Heilberufe allgemein Der Bundesrat bittet erneut um Prüfung, wie die Berufsgesetze der akademischen Heilberufe - Bundes-Apothekerordnung, Bundesärzteordnung,
51. Zu Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten entfällt bei Ablehnung von Ziffer 8 und 9
Drucksache 63/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung von Transparenz in der Pflege auf der Grundlage des § 115 Absatz 1a des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... Anlässlich der Kritik an dem Beurteilungsverfahren ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung den GKV-Spitzenverband beauftragt hat, zügig eine wissenschaftliche Begleitung der Einführung der Pflegenoten durchzuführen.
Drucksache 797/2/10
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Bayern
Umweltbericht 2010 - Umweltpolitik ist Zukunftspolitik
... formulierten Ziele nehmen im weltweiten Vergleich eine Spitzenposition ein. Die Kernkraft war und ist im Energiekonzept nur eine zeitlich befristete Brückentechnologie bis zu ihrem endgültigen Auslaufen. Darin unterscheidet sich Deutschland bereits heute diametral von der überwiegenden Zahl der Industrienationen weltweit. Das Energiekonzept sieht nur eine zeitweise Allianz von Kernenergie und Erneuerbaren Energien vor, um im Übergang Klimaschutzziele schneller zu erreichen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
Drucksache 260/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Eine europäisches Strategie für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge KOM (2010) 186 endg.
... Bis zum Jahr 2030 wird ein Anstieg des weltweiten Kraftfahrzeugbestands von 800 Mio. auf 1,6 Mrd. erwartet6. Die Verdoppelung des weltweiten Kraftfahrzeugbestands macht einen technologischen Qualitätssprung erforderlich, damit das Ziel eines kohlenstoffarmen Verkehrswesens unter langfristiger Gewährleistung einer nachhaltigen Mobilität erreicht werden kann. Die Strategie sollte daher der europäischen Industrie dabei helfen, eine weltweite Spitzenposition beim Einsatz alternativer Antriebstechnologien einzunehmen. Die globale Tendenz hin zu einem nachhaltigen Verkehrswesen zeigt, dass die europäische Automobilindustrie nur wettbewerbsfähig bleiben kann, wenn sie bei umweltfreundlichen Technologien eine führende Rolle spielt. Dies erfordert eine schrittweise Abkehr von der derzeitigen Situation. Ein neuer industrieller Ansatz auf der Grundlage sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie steigern, für neue Arbeitsplätze in der Automobilindustrie und anderen vor- und nachgelagerten Sektoren sorgen und die Umstrukturierung unterstützen. Die vorliegende Initiative baut daher auf der Europäischen Initiative für umweltfreundliche Kraftfahrzeuge auf, die im November 2008 im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms7 gestartet wurde.
Mitteilung
1. Ziele der Strategie
2. Aktionsplan für umweltfreundliche Fahrzeuge
2.1. Regulierungsrahmen
2.2. Förderung von Forschung und Innovation im Bereich umweltfreundliche Technologien
2.3. Marktakzeptanz und Verbraucherinformation
2.4. Globale Aspekte
2.5. Beschäftigung
2.6. Halbzeitbewertung der Rechtsvorschriften zu CO2-Emissionen
2.7. Besondere Maßnahmen für Elektrofahrzeuge
1. Inverkehrbringen
2. Normung
3. Infrastruktur
4. Energie, Stromerzeugung und -verteilung
5. Wiederverwertung und Transport von Batterien
3. Governance
Drucksache 850/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65 /EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz - OGAW-IV-UmsG)
... Die Neuregelung beinhaltet eine grundlegende verfahrensmäßige Umstellung bei dem Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf Dividenden inländischer sammel- und streifbandverwahrter Aktien. Sie ist erforderlich, um weitere missbräuchliche steuerliche Gestaltungen bei Leerverkäufen von Aktien über den Dividendenstichtag zu verhindern, durch die durch Verwendung unlauterer Mittel Steuermindereinnahmen in beträchtlicher Höhe verursacht werden. Die Neuregelung ist in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit Unterstützung der Spitzenverbände der Kreditwirtschaft konzipiert worden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Investmentgesetzes
§ 12 Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 12a Besonderheiten für die Verwaltung von EU-Investmentvermögen durch Kapitalanlagegesellschaften
§ 13 Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften.
§ 13a Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften
§ 15 Meldungen an die Europäische Kommission
§ 20 Beauftragung und jährliche Prüfung
§ 40 Genehmigung der Verschmelzung
§ 40a Verschmelzung eines EU-Investmentvermögens auf ein richtlinienkonformes Sondervermögen
§ 40b Verschmelzungsplan
§ 40c Prüfung der Verschmelzung
§ 40d Verschmelzungsinformationen
§ 40e Rechte der Anleger
§ 40f Kosten der Verschmelzung
§ 40g Wirksamwerden der Verschmelzung
§ 40h Rechtsfolgen der Verschmelzung
§ 42 Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen.
§ 42a Information mittels eines dauerhaften Datenträgers
§ 45 Veröffentlichung des Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts.
Abschnitt 1a Master-Feeder-Strukturen
§ 45a Genehmigung des Feederfonds
§ 45b Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen
§ 45c Pflichten und Besonderheiten für Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank
§ 45d Mitteilungspflichten der Bundesanstalt
§ 45e Abwicklung eines Masterfonds
§ 45f Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds
§ 45g Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds
§ 61 Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen.
§ 63a Anlagegrenzen und Anlagebeschränkungen für Feederfonds
§ 94 Rechnungslegung für Spezial-Sondervermögen.
§ 99a Sondervorschriften für selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften
§ 103 Ausgabe der Aktien.
§ 121 Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten.
§ 123 Maßgebliche Sprachfassung
§ 127 Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen.
§ 128 Anzeigepflicht
§ 129 Veröffentlichungspflichten
Abschnitt 3 Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
§ 130 Auf den öffentlichen Vertrieb von EU-Investmentanteilen anwendbare Vorschriften
§ 131 Pflichten bei öffentlichem Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Inland
§ 132 Anzeige von EU-Investmentanteilen zum öffentlichen Vertrieb im Inland
§ 133 Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs
§ 143c Beschwerde- und Schlichtungsverfahren
§ 148 Übergangsvorschrift zur Aufhebung des § 127 Absatz 5
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 10 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des REIT-Gesetzes
Artikel 12 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 13 Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
Artikel 14 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG
a Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften
b Grenzüberschreitende Verschmelzung
c Master-Feeder-Konstruktionen
d Wesentliche Anlegerinformationen
e Grenzüberschreitende Notifizierung
f Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden
2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mikrofinanzfonds
3. Anpassungen der steuerlichen Rahmenbedingungen im Investmentsteuergesetz
4. Anpassung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens bei sammel- und streifbandverwahrten Aktien und Anteilen
5. Verlängerung der Fristen für Vor-REITs
6. Anpassung der Umstrukturierungsvergünstigung von Unternehmen im Rahmen der Grunderwerbsteuer
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Nachhaltigkeit
4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 6
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 6a
Zu Buchstabe g
Zu Absatz 8a
Zu Buchstabe h
Zu Absatz 10
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe j
Zu Absatz 17
Zu Absatz 18
Zu Buchstabe k
Zu Absatz 21
Zu Buchstabe l
Zu Absatz 25
Zu Absatz 26
Zu Absatz 27
Zu Absatz 28
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 7
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 3a
Zu Absatz 3b
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 14
Zu § 12a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 17
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Absatz 2c
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 28
Zu Absatz 3
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 40a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 40b
Zu § 40c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 40d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 40e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 40f
Zu § 40g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 40h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Absatz 2c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe h
Zu Absatz 6
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5a
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 42
Zu § 45a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 45b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 45c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 45d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 45e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 45f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 45g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Nummer 60
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 6
Zu Nummer 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 67
Zu Absatz 5
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 78
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1a
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 79
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 80
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 81
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 82
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 83
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 84
Zu Abschnitt 3 Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes :
Zu § 130
Zu § 131
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 132
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 133
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 85
Zu Nummer 86
Zu Nummer 87
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 6b
Zu Nummer 6c
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 16a
Zu Nummer 16b
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 93
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 94
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 95
Zu Artikel 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer n
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
5 Allgemein
Ist -Zustand
5 Neuregelung
Im Einzelnen:
5 Inlandsabwicklung
5 Auslandsbezug
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
5 Allgemein
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1443: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Richtlinie)
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 3. Dezember 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
Drucksache 484/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
... "(3) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen veranlasst im Rahmen der Fördersumme nach Absatz 2 die wissenschaftliche Begleitung der Verbraucher- und Patientenberatung insbesondere hinsichtlich des Zugangs und der Beratungsqualität."
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13 Absatz 2 Satz 11 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 129 Absatz 1 Satz 5 und 6 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 2 Satz 1a, b, c und d - neu - SGB V
Zu Satz 1a, b, c und d - neu -:
Zu Satz 1 c letzter Halbsatz - neu -:
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 3 Satz 2 und 2a - neu - SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 9 - neu - SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 10 - neu - SGB V und Nummer 17 § 130b Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 4 Satz 1a - neu - SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 1 Satz 2a - neu -, 5 und Absatz 3 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69 Absatz 2 Satz 1 und 3 SGB V , Artikel 2 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 3, 4 und 5 Inhaltsübersicht, § 29 Absatz 5, § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, Teil 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 und § 207 SGG und Artikel 3 § 87 Satz 3, § 116 Absatz 3 Satz 1 und § 124 Absatz 2 Satz 1 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 129 Absatz 1 Satz 2 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 129 Absatz 7 Satz 2 - neu - SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a - neu - und b § 130a Absatz 1 Satz 2a - neu - und Absatz 8 Satz 6 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b Absatz 10 - neu - SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 134a Absatz 2a - neu - SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 140b Absatz 1 Nummer 8 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 21 - neu - § 285 Absatz 3 Satz 2 SGB V
17. Zu Artikel 1a - neu - Artikel 5 Nummer 3 und Artikel 46 Absatz 12 GKV-WSG
Artikel 1a Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
18. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 AMG
19. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 3 AMG
20. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 97 Absatz 2 Nummer 9a und Absatz 4 AMG
21. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 AMPreisV
22. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Absatz 1 und 1a - neu - PackungsV und Nummer 4 Anlage 1 bis 6 PackungsV
23. Zu Artikel 10 Änderung der Packungsgrößenverordnung insgesamt
24. Zu Artikel 1 1a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 und . § 21 Absatz 3 Nummer 3 KHEntgG
'Artikel 11a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
a Die Nutzung für Gesundheitsberichtserstattung oder eine veränderte Form der Bedarfsplanung
b Die Sicherung und Transparenz der Versorgungsqualität der öffentlich geförderten Krankenhäuser
25. Zu Artikel 12 Absatz 1 und 3 - neu - Inkrafttreten
26. Zum Gesetzentwurf allgemein
27. Zu den Pickup-Stellen
Drucksache 312/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... (LNG-Anlage) zu den energiewirtschaftlich wichtigen Infrastrukturen. LNG-Anlagen erhöhen die Optionen bei Versorgungsstörungen, erschließen zusätzliche Lieferländer für die Gasversorgung, bringen zusätzliche Liquidität in den Gasmarkt, beleben den Wettbewerb und können insbesondere Preisspitzen auf dem Gas-Großhandelsmarkt entgegenwirken. LNG-Anlagen und Speicheranlagen unterliegen bereits im aktuellen
Drucksache 155/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... "(3) Ist die Bundesanstalt für die Beaufsichtigung einer Institutsgruppe oder einer Finanzholding-Gruppe auf zusammengefasster Basis zuständig, an deren Spitze ein EU-Mutterinstitut oder eine EU-Mutterfinanzholding-Gesellschaft steht, soll sie mit den für die Beaufsichtigung der gruppenangehörigen Unternehmen zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum eine gemeinsame Entscheidung treffen, ob die Eigenmittelausstattung der Gruppe auf zusammengefasster Basis ihrer Finanzlage und ihrem Risikoprofil angemessen ist und welche zusätzliche Eigenmittelanforderungen für jedes gruppenangehörige Unternehmen und auf zusammengefasster Basis erforderlich sind. Die Entscheidung ist schriftlich umfassend zu begründen und hat angemessen die von den jeweils zuständigen Stellen durchgeführte Risikobewertung der Tochterunternehmen zu berücksichtigen. Die Bundesanstalt stellt die Entscheidung dem übergeordneten Unternehmen der Gruppe zu. Stimmen nicht alle für die Beaufsichtigung der gruppenangehörigen Unternehmen zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum der Entscheidung der Bundesanstalt zu, beteiligt die Bundesanstalt von sich aus oder auf Antrag einer der anderen zuständigen Stellen den Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden. Dessen Stellungnahme ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen; erhebliche Abweichungen hiervon sind in der Entscheidung zu begründen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 1b Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
§ 8e Aufsichtskollegien
§ 18a Verbriefungen
§ 18b Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen
§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
§ 64m Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank
§ 29 Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung
§ 30 Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Sachwalterernennung
Artikel 4 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 5 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 69
Artikel 7 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Änderung der Großkreditvorschriften zur besseren Erfassung von Konzentrationsrisiken
2. Einheitliche Prinzipien für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital
3. Stärkung der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden
4. Verbriefungen und Verschärfung der Offenlegungsanforderungen
5. Änderungen des Pfandbriefgesetzes PfandBG
6. Verbesserung der Liquiditätssteuerung der Institute
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe k
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 18a
Zu § 18b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1145: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen
Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1236: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Anlage 3 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 15. März 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Drucksache 517/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt - Beschäftigungschancengesetz
... "Für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften können die Mitglieder des Verwaltungsrates, die auf Vorschlag der Bundesregierung, und die Mitglieder des Verwaltungsrates, die auf Vorschlag des Bundesrates in den Verwaltungsrat berufen worden sind, jeweils zwei und das Mitglied, das auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände in den Verwaltungsrat berufen worden ist, einen Stellvertreter benennen." ‘
Entwurf
'§ 421u Versicherungsfreiheit von Bürgerarbeit
'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 483/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... 1. Wie überlagern die bestehenden Sonderregelungen für Unternehmen (Steuerbefreiung für bestimmte energieintensive Prozesse, allgemeine Steuerbegünstigung, Spitzenausgleich, Befreiung der Einsatzstoffe in der Stromerzeugung) die explizit neu einzuführende Steuer auf Sekundär- und Ersatzbrennstoffe
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 2 Absatz 4a EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG
Drucksache 62/3/10
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen und Berlin, Brandenburg -
... 1. Der Bundesrat bekennt sich zur Zeitarbeit, die betriebliche Auftragsspitzen abfängt oder im Falle von Urlaub und Krankheit Vertretungen bereitstellt. Die Nutzung des Instruments der Zeitarbeit zum Ersatz von "
Drucksache 156/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
... Den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften ist im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 118 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zustimmung zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
Artikel 2 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen
Artikel 4 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Lösung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
C. Stellungnahmen der Gewerkschaften
Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Diensherrenwechseln Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1185: Entwurf für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung der Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
Drucksache 849/10
... 6. eine Vertreterin oder ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG)
§ 1 Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes
§ 2 Freiwillige
§ 3 Einsatzbereiche, Dauer
§ 4 Pädagogische Begleitung
§ 5 Anderer Dienst im Ausland
§ 6 Einsatzstellen
§ 7 Zentralstellen
§ 8 Vereinbarung
§ 9 Haftung
§ 10 Beteiligung der Freiwilligen
§ 11 Bescheinigung, Zeugnis
§ 12 Datenschutz
§ 13 Anwendung arbeitsrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Bestimmungen
§ 14 Zuständige Bundesbehörde
§ 15 Beirat für den Bundesfreiwilligendienst
§ 16 Übertragung von Aufgaben
§ 17 Kosten
Artikel 2 Änderung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zivildienstgesetzes
§ 1a Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes
§ 83 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
Artikel 4 Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes
Artikel 5 Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes für das Jahr 2012
Artikel 6 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 13 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 14 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 15 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Artikel 17 Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
Artikel 18 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
Änderung von Informationspflichten
Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 16
Zu Artikel 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1557: Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
Drucksache 270/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011)
... Den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften ist im Rahmen der Beteiligung nach § 118
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2010
Artikel 2 Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2010
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2011
Artikel 4 Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2011
Artikel 5 Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes für das Jahr 2010
Artikel 6 Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes für das Jahr 2011
Artikel 7 Weitere Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes für das Jahr 2011
Artikel 8 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes für das Jahr 2011
Artikel 10 Weitere Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes für das Jahr 2011
Artikel 11 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 12 Änderung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
Artikel 13 Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2010
Artikel 14 Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2011
Artikel 15 Weitere Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2011
Artikel 16 Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
Artikel 17 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Artikel 18 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 19 Inkrafttreten
Anhang
Begründung
A. Allgemeines
I. Regelungsschwerpunkt
II. Gesetzgebungskompetenzen
III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Kosten
V. Sonstige Kosten
VI. Bürokratiekosten
VII. Befristung
VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IX. Recht der Europäischen Union
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 18
C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1265: Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2010/2011 (Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011)
Drucksache 436/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Systeme für die Entschädigung der Anleger KOM (2010) 371 endg.
... – Kredite sollten spätestens fünf Jahre nach Antragstellung an die kreditgebenden Systeme zurückgezahlt werden. Die Kredite sollten verzinslich sein. Der Zinssatz sollte dem Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der EZB entsprechen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.3. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
4.3.1. Anpassung an die MiFID – Von der Richtlinie erfasste Dienstleistungen und Einstufung der Kunden – Artikel 1 Absatz 2 und Anhang I
4.3.2. Zahlungsunfähigkeit eines als Verwahrer tätigen Dritten – Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 12
4.3.3. Zahlungsunfähigkeit einer OGAW-Verwahrstelle – Artikel 1 Absatz 4, Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4a, Artikel 5, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 12
4.3.4. Ausschluss von Ansprüchen in Fällen von Marktmissbrauch – Artikel 3 und Artikel 9 Absatz 3
4.3.5. Höhe der Entschädigung – Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 3
4.3.6. Finanzierungsgrundsätze – Artikel 4a
4.3.7. Kreditmechanismus zwischen den nationalen Systemen als letztes Mittel – Artikel 4b
4.3.8. Entschädigungsobergrenze Prinzip des Selbstbehalts – Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 8 Absatz 1
4.3.9. Auszahlungsfristen – Artikel 2 und Artikel 9 Absatz 2
4.3.10. Information der Anleger – Artikel 10 Absatz 1
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 97/9/EG
Artikel 3
Artikel 4a
Artikel 4b
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 12
Artikel 13a
Artikel 13b
Artikel 13c
Artikel 14a
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 312/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... (LNG-Anlage) zu den energiewirtschaftlich wichtigen Infrastrukturen. LNG-Anlagen erhöhen die Optionen bei Versorgungsstörungen, erschließen zusätzliche Lieferländer für die Gasversorgung, bringen zusätzliche Liquidität in den Gasmarkt, beleben den Wettbewerb und können insbesondere Preisspitzen auf dem Gas-Großhandelsmarkt entgegenwirken. LNG-Anlagen und Speicheranlagen unterliegen bereits im aktuellen
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
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