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0120/03B
Drucksache 344/08 (Beschluss)

... Der Änderungsvorschlag soll diese unbeabsichtigte Regelungslücke beseitigen, indem für die Zurechnung auf die aus dem Steuerrecht bekannte und bewährte Formulierung zur Zurechnung von Wirtschaftsgütern des § 39 AO zurückgegriffen wird. Ein Auseinanderfallen von Zurechnung und Realisationszeitpunkten in Handels- und Steuerbilanz wird hiermit vermieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 2 HGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB , Nr. 10 § 253 Abs. 3 HGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 2 HGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 §§ 253 und 254 HGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe c § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 285 HGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 340h HGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 71 Buchstabe b § 340k Abs. 5 Satz 2 - neu - HGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 77 § 341k Abs. 4 Satz 2 - neu - HGB

16. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 66 EGHGB

17. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 5 Abs. 1 EStG

18. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b1 - neu - § 5 Abs. 1b - neu - EStG Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 12e EStG

19. Zu Artikel 3 Nr. 2a - neu - § 6a EStG

20. Zu Artikel 10 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung


 
 
 


Drucksache 241/08

... Durch das Doppelbesteuerungsabkommen werden keine eigenständigen Informationspflichten oder Bürokratielasten begründet, da es lediglich die nach nationalem Steuerrecht bestehenden Besteuerungsrechte der beteiligten Vertragsstaaten voneinander abgrenzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Einkünfte und Vermögen

Artikel 4
Vergütungen für unselbständige Arbeit

Artikel 5
Verständigungsverfahren

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer


 
 
 


Drucksache 841/08

... Durch Artikel 1 Nr. 14 des Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) vom 5. Juli 2004 (BGBl. I 2004, S. 1427) ist in § 22a des



Drucksache 923/1/08

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "



Drucksache 304/1/08

... Dieser außergerichtliche Rechtsbehelf wird im Steuerrecht nicht als "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 755 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 802k Abs. 1 Satz 2 - neu - , Abs. 2 Satz 2 ZPO , Nr. 16 § 882b Abs. 1 Nr. 2 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 802k Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 829a - neu - ZPO ,

§ 829a
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 882c Abs. 3 - neu - ZPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 882e Abs. 4 - neu - ZPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 882g Abs. 4 Satz 4, Abs. 7 Satz 1 ZPO

8. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - § 93 Abs. 9a - neu - , 10 AO

Zu Nummer 1b

9. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - allgemei/steuerao_ges.htm

10. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - allgemei/steuerao_ges.htm

11. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 6 Satz 4 AO

12. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 10 Satz 1, 3 AO

13. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 10 Satz 2 AO

14. Zu Artikel 2 Nr. 5 - neu - und 6 - neu - §§ 338, 341a - neu -, 341b - neu - , 341c - neu - und 341d - neu - allgemei/steuerao_ges.htm

§ 338
Gebührenarten

§ 341a
Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft

§ 341b
Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

§ 341c
Gebühr für die Einholung von Drittauskünften

§ 341d
Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der

15. Zu Artikel 3 Abs. 3 Nr. 2 § 7 Satz 1, 4 - neu - JBeitrO


 
 
 


Drucksache 876/2/08

... " auf Erträge aus Lebensversicherungsverträgen vor, soweit die Verträge zwei Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss der Vertrag ein biometrisches Risiko (z.B. den Todesfall) während der Vertragslaufzeit im Schnitt mit weniger als 5 Prozent des versicherten Kapitals abdecken. Zum anderen muss die tatsächliche Vertragsleistung vollständig an Zinsen oder vergleichbare Erträge im Sinne der vorgeschlagenen Richtlinie geknüpft sein. Erträge aus Kapitallebensversicherungen gehören nach dem deutschen Einkommensteuerrecht zu den grundsätzlich steuerpflichtigen Kapitalerträgen, so dass für die inländische Besteuerung möglichst umfassende Informationen über im Ausland erzielte Erträge aus Kapitallebensversicherungen bereitgestellt werden sollten. Die Informationspflichten ausländischer Zahlstellen sollten sich daher grundsätzlich auf alle Erträge aus Kapitallebensversicherungen (jeweils Unterschiedsbetrag zwischen Versicherungsleistung im Erlebensfall und geleisteten Beiträgen) erstrecken. Eine Beschränkung auf Produkte, die als Kapitalanlagen mit Sparcharakter behandelt werden, weil die Absicherung des biometrischen Risikos von ganz untergeordneter Bedeutung ist, ist hierbei nicht zielführend. Den beteiligten Staaten kann allerdings - wie bei Investmentfonds bereits vorgesehen - das Recht eingeräumt werden, Versicherungserträge (aus fondsgebundenen Versicherungen) von der Anwendung der Zinsrichtlinie auszunehmen, wenn der Anteil der verzinslichen Anlagen im Vertragskapital nicht mehr als 15 Prozent beträgt. Auch bei Inanspruchnahme einer solchen Ausnahmeregelung bliebe die Informationspflicht für Versicherungserträge aus Kapitallebensversicherungen mit Sparcharakter erhalten. Mit einer grundsätzlichen Ausdehnung auf alle Kapitallebensversicherungsprodukte wird die Definition des Anwendungsbereichs der vorgeschlagenen Richtlinie erheblich vereinfacht. Eine möglichst umfassende Informationspflicht dürfte auch den Belangen inländischer Versicherungsunternehmen und Anlageinstitute entgegenkommen, deren Produkte dem inländischen Steuerabzug unterliegen und die aus Wettbewerbsgründen an der Sicherstellung der Besteuerung ausländischer Versicherungserträge ein Interesse haben.



Drucksache 644/08

... Aktualisierung der zur Ermittlung des korrigierten Wirtschaftswerts benötigten Beziehungswerte, um für landwirtschaftliche Betriebe, die keine Buchführung oder Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung nach steuerrechtlichen Vorschriften betreiben, ein Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft ermitteln zu können.



Drucksache 4/08 (Beschluss)

... Ein Gleichklang der Fristen bei den Sanktionsmechanismen Betriebsfortführung und Lohnsumme trägt zudem zur Vereinfachung und zur Transparenz des Steuerrechts bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 4 ErbStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 18 § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 ErbStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5a - neu - ErbStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 6 und 7 ErbStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 ErbStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 Nr. 2 ErbStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 15 und 17 §§ 16 und 19 Abs. 1 ErbStG ,

18. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28 ErbStG

19. Zu Artikel 2 Nr. 2 11 Abs. 2 Satz 4 BewG

20. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 8 § 11 Abs. 3 - neu - und § 109 Abs. 2 BewG

21. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG

22. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 BewG

23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 und 3 BewG

24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 166 BewG

25. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 4 - neu - BewG

26. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, Abs. 8 BewG

27. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 164 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 - neu - sowie Abs. 5 Satz 2 - neu - BewG

28. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 Satz 3 BewG

29. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 179 BewG

§ 179
Bewertung unbebauter Grundstücke

30. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1a - neu - BauGB

31. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB

32. Zu Artikel 2 Nr. 14 §§ 157 bis 187 BewG

33. Zu Artikel 3 Abs. 2

34. Zu Artikel 4 Nr. 3 und 5 §§ 198 und 246 Abs. 6 BauGB

35. Zu Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB


 
 
 


Drucksache 551/08

... Das Problem der zu erwartenden mangelnden Vollzugseffizienz bei der Heranziehung ausländischer Video-on-Demand-Anbieter stellt auch einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Video-on-Demand-Anbietern dar. Zwischen den beiden Gruppen bestehen zudem auch sonst erhebliche Unterschiede. Nach der Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste unterstehen Video-on-Demand-Anbieter mit Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Bezug auf die harmonisierten Bereiche der Rechtshoheit des entsprechenden Mitgliedstaates. Da die Richtlinie lediglich Mindeststandards festlegt, können im Einzelfall noch erhebliche Unterschiede zwischen den in den verschiedenen Mitgliedstaaten anwendbaren Regelungen bestehen. Zudem unterfallen die ausländische Unternehmen auch in Bezug auf steuerrechtliche Regelungen häufig den Regeln ihres Sitzstaates. Eine Heranziehung ausländischer Video-on-Demand-Anbieter führt daher zur Gefahr einer doppelten Heranziehung für Zwecke der Filmförderung in Fällen, in denen in anderen Mitgliedstaaten die nationale Filmförderung durch eine Abgabe vom Gesamtumsatz des Unternehmens mit Video-on-Demand-Angeboten finanziert wird, die unabhängig vom Ort des Empfangs erhoben wird.



Drucksache 876/08 (Beschluss)

... " auf Erträge aus Lebensversicherungsverträgen vor, soweit die Verträge zwei Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss der Vertrag ein biometrisches Risiko (z.B. den Todesfall) während der Vertragslaufzeit im Schnitt mit weniger als 5 Prozent des versicherten Kapitals abdecken. Zum anderen muss die tatsächliche Vertragsleistung vollständig an Zinsen oder vergleichbare Erträge im Sinne der vorgeschlagenen Richtlinie geknüpft sein. Erträge aus Kapitallebensversicherungen gehören nach dem deutschen Einkommensteuerrecht zu den grundsätzlich steuerpflichtigen Kapitalerträgen, so dass für die inländische Besteuerung möglichst umfassende Informationen über im Ausland erzielte Erträge aus Kapitallebensversicherungen bereitgestellt werden sollten. Die Informationspflichten ausländischer Zahlstellen sollten sich daher grundsätzlich auf alle Erträge aus Kapitallebensversicherungen (jeweils Unterschiedsbetrag zwischen Versicherungsleistung im Erlebensfall und geleisteten Beiträgen) erstrecken. Eine Beschränkung auf Produkte, die als Kapitalanlagen mit Sparcharakter behandelt werden, weil die Absicherung des biometrischen Risikos von ganz untergeordneter Bedeutung ist, ist hierbei nicht zielführend. Den beteiligten Staaten kann allerdings - wie bei Investmentfonds bereits vorgesehen - das Recht eingeräumt werden, Versicherungserträge (aus fondsgebundenen Versicherungen) von der Anwendung der Zinsrichtlinie auszunehmen, wenn der Anteil der verzinslichen Anlagen im Vertragskapital nicht mehr als 15 Prozent beträgt. Auch bei Inanspruchnahme einer solchen Ausnahmeregelung bliebe die Informationspflicht für Versicherungserträge aus Kapitallebensversicherungen mit Sparcharakter erhalten. Mit einer grundsätzlichen Ausdehnung auf alle Kapitallebensversicherungsprodukte wird die Definition des Anwendungsbereichs der vorgeschlagenen Richtlinie erheblich vereinfacht. Eine möglichst umfassende Informationspflicht dürfte auch den Belangen inländischer Versicherungsunternehmen und Anlageinstitute entgegenkommen, deren Produkte dem inländischen Steuerabzug unterliegen und die aus Wettbewerbsgründen an der Sicherstellung der Besteuerung ausländischer Versicherungserträge ein Interesse haben.



Drucksache 96/08 (Beschluss)

... Die mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements herbeigeführten Änderungen des Einkommensteuerrechts sind danach ungeeignet die ehrenamtliche Tätigkeit im Betreuungswesen weiter zu fördern.



Drucksache 828/08

... Die zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen, die sich aus dem NATO-Truppenstatut, dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, dem Hauptquartierprotokoll, dem Ergänzungsabkommen und dem Statusübereinkommen ergeben werden durch das Truppenzollgesetz (TrZG) aus dem Jahre 1962 national umgesetzt. Das TrZG basiert hierbei auf dem nationalen Zollgesetz von 1961 (ZG) und verweist zum Teil auf dieses. Das ZG wurde 1994 durch das europäische Zollrecht (Zollkodex der Gemeinschaft und seine Durchführungsvorschriften) abgelöst. Durch die statischen Verweise des TrZG auf das ZG findet dieses zum Teil jedoch noch weiterhin Anwendung (Beschluss des BFH vom 17. August 2000, VII B 45/00, BFHE 192, 149).



Drucksache 632/1/08

... Hinzu kommt, dass mit einer Implementierung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes in das Steuerrecht erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand einherginge. Denn dessen Einhaltung wäre von den Finanzbehörden in jedem Einzelfall zu überprüfen.

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Drucksache 632/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 3 Nr. 39 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 52 Abs. 35 EStG

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a § 13 Abs. 1 5. VermBG

5. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 90m InvG

6. Zu Artikel 4 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 105/1/08

... e, die in Übereinstimmung mit Artikel 15 gewonnen werden, nicht aus sonstigen Nachhaltigkeitsgründen außer Acht lassen dürfen, für zu weitgehend. Den Mitgliedstaaten muss innerhalb des Rahmens der Richtlinie die Möglichkeit verbleiben, erforderlichenfalls zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien festzulegen. Dies gilt insbesondere für die Frage der finanziellen Förderung nach Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c, die in den Mitgliedstaaten häufig über steuerrechtliche Regelungen erfolgt und somit in der Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten liegt. Dies muss auch weiterhin möglich bleiben.



Drucksache 923/08

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "



Drucksache 385/08

... 27. erinnert daran, dass die Verträge trotz des einzuhaltenden Einstimmigkeitsgrundsatzes im Steuerrecht die Möglichkeit der verstärkten Zusammenarbeit bieten und es die offene Koordinierungsmethode gibt; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, auf europäischer Ebene Fortschritte bei den ökologischen Steuern zu erzielen, um jegliche Art von Steuerdumping zu verhindern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/08




Kritik am Grünbuch

2 Maßnahmen

2 Grundsätze

Welche Instrumente für welchen Sektor?

Besondere Instrumente und Sektoren

Die internationale Dimension


 
 
 


Drucksache 641/08

... Grundsätzlich werden durch Doppelbesteuerungsabkommen keine eigenständigen Informationspflichten oder Bürokratielasten begründet, da sie lediglich die nach nationalem Steuerrecht bestehenden Besteuerungsrechte der beteiligten Vertragsstaaten voneinander abgrenzen. In diesem Fall werden jedoch in Artikel 2 des Änderungsprotokolls Informationspflichten für die Verwaltung erweitert. Die Erweiterung beinhaltet die Übernahme der Regelung zum Informationsaustausch entsprechend dem OECD-Musterabkommen 2005.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 29. Mai 1996 und des Protokolls hierzu vom 29. Mai 1996

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 3

Artikel 4

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 581: Entwurf eines Gesetzes Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Oktober 2007 zur Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 29. Mai 1996 und des Protokolls hierzu vom 29. Mai 1996


 
 
 


Drucksache 924/08 (Beschluss)

... Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.



Drucksache 923/2/08

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "



Drucksache 479/1/08

... - Die Rechtsberatung muss sich weiterhin auf 27 verschiedene Rechtssysteme beziehen. Zentrale Rechtsgebiete, insbesondere Steuerrecht, Arbeitnehmermitbestimmung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/1/08




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

8. Zum Statut

9. Zur Gründung

Nennung des Unternehmensgegenstands

16. Zur Satzung

17. Zur Anmeldung

- Zur Online-Anmeldung

- Zum Registerverfahren

18. Zum Gläubigerschutzkonzept

- Allgemeines

- Zur Kapitalaufbringung

- Zur Kapitalerhaltung

25. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten

- Änderungen im Leitungsorgan

- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen

28. Zum Gesellschaftsanteil

- Zum Verzeichnis der Anteilseigner

- Zur Anteilsabtretung

- Zum Ausschluss von Anteilseignern

- Zum Ausscheiden von Anteilseignern

Zum zu entrichtenden Entgelt

- Zur Löschung von Anteilen

- Gefahr des Transparenzverlustes

- Zur Arbeitnehmermitbestimmung

- Zum Insolvenzrecht

- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung

- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung

- Zur Gefahr des Forum-Shopping

Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan

- Zu den Informationspflichten

Zur Haftung der Unternehmensleitung

Zur Vertretung gegenüber Dritten


 
 
 


Drucksache 295/08

... Das gilt insbesondere im Hinblick auf die veränderte einkommensteuerrechtliche Behandlung der aus öffentlichen Kassen finanzierten Kindertagespflege. Nach dem Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 17. Dezember 2007 zur "



Drucksache 401/1/08

... 5. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass die vorgeschlagenen partnerschaftlichen Maßnahmen innerstaatlich umzusetzen sind, und macht darauf aufmerksam, dass vor allem in den Bereichen des Arbeits-, Aufenthalts-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts die innerstaatlichen Kompetenzen gewahrt werden müssen. Er bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass bei konkreten Umsetzungsschritten die Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten sowie die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips gewahrt bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/1/08




Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen

Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher


 
 
 


Drucksache 629/08

... Vergleichbares gilt für die steuerrechtlichen Arbeitgeberpflichten in Bezug auf das Wertguthaben: Nach § 38 des

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Drucksache 629/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Wertguthabenvereinbarungen

§ 7c
Verwendung von Wertguthaben

§ 7d
Führung und Verwaltung von Wertguthaben

§ 7e
Insolvenzschutz

§ 7f
Übertragung von Wertguthaben

§ 7g
Bericht der Bundesregierung

§ 116
Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben

Artikel 2
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 6
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 7f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7g

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

C. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 575: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen


 
 
 


Drucksache 222/08 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Schaffung der Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht - Antrag der Länder Bremen und Berlin -



Drucksache 295/1/08

... " ablehnen, weil sie die zusätzlich anfallenden Steuern abdecken müssten und sich die steuerpflichtige Erstattung wegen der Anknüpfung des Sozialversicherungsrechts an das Steuerrecht zudem beitragssteigernd in den Zweigen der Sozialversicherung auswirken würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 16 Abs. 4 Satz 2 - neu - SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB VIII

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 24 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 24 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 24a SGB VIII

8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 24a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII

9. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 69 Abs. 1, 2, 5 und 6 SGB VIII und Nr. 27 § 102 Abs. 2 Nr. 5 SGB VIII

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 74a Satz 1a SGB VIII

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 90 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB VIII

12. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe b § 99 Abs. 7 Nr. 3 Buchstabe c SGB VIII

13. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 101 Abs. 2 Nr. 10 und 11 SGB VIII

14. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 101 Abs. 2 Nr. 10 SGB VIII

15. Zu Artikel 1 Nr. 28 - neu - § 103 Abs. 1 Satz 2 - neu - SGB VIII

16. Zu Artikel 1 Nr. 28* - neu - § 103 Abs. 3 - neu - SGB VIII

17. Zu der Inhaltsübersicht und Artikel 4a - neu - § 3 Nr. 57a - neu - und § 10 Abs.4 Satz 2 - neu - EStG

Artikel 4a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

18. Zu Artikel 4a *- neu - § 12 - neu - AdVermiG

Artikel 4a
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

19. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 6/08

... " verdeutlicht, dass die Gründe, die die Vereinbarung des Erfolgshonorars rechtfertigen, aus Umständen der einzelnen Rechtsangelegenheit abgeleitet werden müssen, für die Rechtsschutz begehrt wird. Die Tatsache etwa, dass eine Rechtsangelegenheit auch Bedeutung für andere Verfahren haben kann, wie es etwa in Angelegenheiten des Steuerrechts der Fall sein kann, begründet für sich genommen keine besonderen Umstände der Rechtsangelegenheit. Die erforderliche Betrachtung der konkreten Angelegenheit steht einer schematischen Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen, insbesondere einer gleichförmigen Anknüpfung an den Streitwert, entgegen. Der Tatbestand ist insgesamt als begrenzter Ausnahmetatbestand zu verstehen und belässt den beteiligten Rechtsanwälten oder Rechtsanwältinnen und ihren Mandanten oder Mandantinnen im Einzelfall hinreichend Spielraum, um unterschiedliche Lebenssachverhalte bei ihrer Entscheidung, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren berücksichtigen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Einleitung

2. Grundlinien der vorgeschlagenen Neuregelung

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

6. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absätzen 2 bis 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 293: Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren


 
 
 


Drucksache 4/08

... – Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht wird auch künftig einen erheblichen Beitrag dazu leisten können, durch die Besteuerung die Chancengerechtigkeit in der Gesellschaft zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 3
Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Maßnahmen

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Preis- und Kostenwirkungen

5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

7. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 12

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Nummern 25 bis 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Teil A (Allgemeines)

Zu § 157

Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 158

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 159

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 160

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 161

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 162

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 163

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 164

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 165

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 166

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 167

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu § 171

Zu § 172

Zu § 173

Zu § 174

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 175

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil C (Grundvermögen)

Zu § 176

Zu § 177

Zu § 178

Zu § 179

Zu § 180

Zu § 181

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 182

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 183

Zu § 184

Zu § 185

Zu § 186

Zu § 187

Zu Nummer 15

Zu § 188

Zu § 189

Zu Nummer 16

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 924/2/08

... Durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1996 ist die Lastentragung im bisherigen Verhältnis fortgeschrieben worden. Danach tragen der Bund 74 v.H., die Länder und Kommunen 26 v.H. der Aufwendungen (vgl. Art. 106 Abs. 3 Satz 5 GG, § 4 Abs. 2 Maßstäbegesetz und § 1 Satz 6 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.



Drucksache 4/1/08

... Ein Gleichklang der Fristen bei den Sanktionsmechanismen Betriebsfortführung und Lohnsumme trägt zudem zur Vereinfachung und zur Transparenz des Steuerrechts bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 12 § 13a Abs. 01 - neu -, § 13b Abs. 1 Satz 1 ErbStG

3 2.

4. Zu Buchstabe a:

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 2 bis 7 und Absatz 4 ErbStRG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 7, Abs. 5 Satz 1 ErbStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 4 ErbStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 18 § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 ErbStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 Satz 1 ErbStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 Satz 2 ErbStRG

15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5a - neu - ErbStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 6 und 7 ErbStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ErbStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 ErbStG

22. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 Nr. 2 ErbStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG

24. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG

25. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG

26. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a - neu - § 15 Abs. 1 ErbStG

27. Zu Artikel 1 Nr. 15 und 17 §§ 16 und 19 Abs. 1 ErbStG ,

28. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28 ErbStG

29. Zu Artikel 2 Nr. 2 11 Abs. 2 Satz 4 BewG

30. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 8 § 11 Abs. 3 - neu - und § 109 Abs. 2 BewG

31. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG

32. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 BewG

33. Hilfsempfehlung zu Ziffer 32

Zu Artikel 2

34. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 und 3 BewG

35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 32

Zu Artikel 2

36. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 4 - neu - BewG

37. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, Abs. 8 BewG

38. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 2, § 164 Abs. 2 Satz 1 BewG

39. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 BewG

40. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 164 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 - neu - sowie Abs. 5 Satz 2 - neu - BewG

41. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 167 Abs. 2 Satz 2 - neu - BewG

42. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 Satz 3 BewG

43. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 179 BewG

§ 179
Bewertung unbebauter Grundstücke

44. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 182 Abs. 2 Satz 3 BewG

45. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe a § 193 Abs. 5 Satz 2a - neu - BauGB

46. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB

47. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1a - neu - BauGB

48. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 3 BauGB

49. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB

50. Zu Artikel 2 Nr. 14 §§ 157 bis 187 BewG

51. Zu Artikel 3 Abs. 2

52. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 6 BauGB

53. Zu Artikel 4 Nr. 3 und 5 §§ 198 und 246 Abs. 6 BauGB

54. Zu Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB

55. Zu Artikel 5 Abs. 1 Inkrafttreten

56. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 788/08

... Anpassung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 an die Entwicklung des Einkommensteuerrechts wegen der Rechtsänderungen aus den seit 2005 ergangenen Gesetzen, Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung und der zwischenzeitlichen Verwaltungsentscheidungen.



Drucksache 7/1/08

... Daher ist auch durch Ausgestaltung des Steuerrechts dafür zu sorgen, dass die Entwicklung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/1/08




5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 37a Abs. 3a Satz 1 BImSchG

6. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 37d Abs. 2 Nr. 3 BImSchG

7. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 37d Abs. 4 - neu - BImSchG

8. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b - neu - § 50 Abs. 3 Satz 2 EnergieStG , Nr. 2a - neu - § 57 Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a und b EnergieStG

9. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 168/08

... Unberührt hiervon bleiben die steuerrechtliche Verpflichtung zur Kontenwahrheit gemäß § 154 Abs. 2 AO und das damit verbundene, in Artikel 6 der Dritten EU-Geldwäscherichtlinie enthaltene Verbot zur Führung anonymer Konten.



Drucksache 239/08

... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich für die steuerrechtlichen Regelungen in Artikel 1, 7 und 8 aus Artikel 105 Abs. 2 GG i. V. m. Artikel 106 Abs. 3 Satz 1 GG, im Fall der Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (Artikel 2) und des Gesetzes über Bausparkassen (Artikel 3) sowie der Änderung der



Drucksache 399/08

... enthält in § 69 i. V. m. § 34 Absatz 1 S. 1 eine den Vereinsvorstand persönlich und unbeschränkt treffende Schadensersatzhaftung für den Fall, dass steuerrechtliche Ansprüche gegen den Verein infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der dem Vorstand auferlegten steuerlichen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Die Pflichten, die das Steuerrecht in diesem Zusammenhang den vertretungsberechtigten Organen auferlegt sind sehr vielschichtig. Sie können sich sowohl aus der Abgabenordnung als auch aus den Einzelsteuergesetzen ergeben. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang z.B. neben der Steuererklärungs- und Steueranmeldungspflicht die Steuerentrichtungspflicht nach § 34 Absatz 1 S. 2 AO, die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach §§ 140 ff. AO und die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer nach § 38 Absatz 3, § 41a Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31a
Haftung ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorstandsmitglieder

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 31a

Zu § 31a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 316/08

... sgesetz sollen nur für den Bereich der Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht zwei gesonderte Teilbereiche bestimmt werden, nämlich einerseits der gewerbliche Rechtsschutz und andererseits das Steuerrecht. In den Bereichen Inkasso und Rentenberatung soll eine Aufspaltung der einheitlichen Berufsbilder dagegen nicht erfolgen. Bei den Registrierungsvoraussetzungen soll darauf verzichtet werden, die bereits in § 11 RDG detailliert aufgeführten fachlichen Anforderungen an die besondere Sachkunde weiter zu spezifizieren. Dagegen soll die Verordnung Regelungen zu den Mindestanforderungen der zu absolvierenden Sachkundelehrgänge enthalten, um zu verhindern, dass Sachkundenachweise durch unseriöse Anbieter erteilt werden. Auf ein förmliches Zertifizierungsverfahren soll demgegenüber auch um zusätzlichen Bürokratieaufwand zu vermeiden, verzichtet werden. Die Verordnung soll schließlich ergänzende Bestimmungen zur Berufshaftpflichtversicherung sowie die aus datenschutzrechtlicher Sicht erforderlichen Bestimmungen zum Registrierungsverfahren und zur öffentlichen Bekanntmachung im Rechtsdienstleistungsregister enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Bestimmung von Teilbereichen

§ 2
Nachweis der theoretischen Sachkunde

§ 3
Nachweis der praktischen Sachkunde

§ 4
Sachkundelehrgang

§ 5
Berufshaftpflichtversicherung

§ 6
Registrierungsverfahren

§ 7
Aufbewahrungsfristen

§ 8
Öffentliche Bekanntmachungen im Rechtsdienstleistungsregister

§ 9
Löschung von Veröffentlichungen

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

5. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

- Registrierungsverfahren § 6 RDV

- Mitteilungspflicht der Versicherung § 5 Abs. 6 Satz 1 RDV

b Bürokratiekosten der Verwaltung

- Aufbewahrung der Registrierungsakten § 7 RDV

- Öffentliche Bekanntmachung im Rechtsdienstleistungsregister § 8 RDV

c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 435: Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz


 
 
 


Drucksache 105/08 (Beschluss)

... e, die in Übereinstimmung mit Artikel 15 gewonnen werden, nicht aus sonstigen Nachhaltigkeitsgründen außer Acht lassen dürfen, für zu weitgehend. Den Mitgliedstaaten muss innerhalb des Rahmens der Richtlinie die Möglichkeit verbleiben, erforderlichenfalls zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien festzulegen. Dies gilt insbesondere für die Frage der finanziellen Förderung nach Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c, die in den Mitgliedstaaten häufig über steuerrechtliche Regelungen erfolgt und somit in der Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten liegt. Dies muss auch weiterhin möglich bleiben.



Drucksache 96/2/08

... Die mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements herbeigeführten Änderungen des Einkommensteuerrechts sind danach ungeeignet, die ehrenamtliche Tätigkeit im Betreuungswesen weiter zu fördern. Eine solche Förderung ist wegen der überragenden Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Betreuungswesen aber dringend erforderlich. Ende 2005 standen bundesweit knapp 1,2 Millionen Menschen unter rechtlicher Betreuung. Gut 68 Prozent aller neu eingerichteten Betreuungen werden dabei ehrenamtlich geführt, darunter etwa 62 Prozent von Familienangehörigen und etwa 6 Prozent von freiwillig handelnden Dritten (gegenüber etwa 25 Prozent Berufsbetreuern und etwa 6 Prozent Vereins- und Behördenbetreuern). In einzelnen Ländern liegt die Quote der ehrenamtlichen Betreuer, die nicht aus der Familie des betreuten Menschen stammen, sogar deutlich über 10 Prozent. Dies zeigt, wie wichtig das Ehrenamt in diesem Lebensbereich ist und angesichts stetig weiter steigender Betreuungszahlen auch bleiben muss. Um das ehrenamtliche Engagement im Betreuungsbereich weiter zu fördern, ist die vom Bundesrat empfohlene gesetzliche Änderung der Besteuerung des Aufwendungsersatzes für ehrenamtliche Betreuungspersonen dringend geboten.



Drucksache 207/08

... vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern - 2 BvL 2/ 08 - 2 BvL 1/ 08 -



Drucksache 597/08

... Die Neuregelung stellt sicher, dass bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern nach den Nummern 1 und 2 weder volle Sozialversicherungsbeiträge noch (bei Minijobs eigentlich fällig werdende) Pauschalbeiträge entrichtet werden müssen. Auf das Steuerrecht ergeben sich keine Auswirkungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 597/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 753/08 (Beschluss)

... Artikel 106 Abs. 3 Satz 5 GG, § 1 Satz 6 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.



Drucksache 561/08 (Beschluss)

... Durch die vorgeschlagene Regelung wird erreicht, dass für die fiktiven steuerlichen Begünstigungen und deren eventuelle Rückgängigmachung bei der sozialen Wohnraumförderung die einkommensteuerrechtlichen Regelungen weiterhin nicht übernommen werden. Dadurch wird auf den tatsächlichen Gewinn abgestellt.



Drucksache 448/08

... Übt die Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft ausschließlich Tätigkeiten im Sinne von § 4 Satz 1 aus und hält sie ausschließlich Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist sie einkommensteuerrechtlich als vermögensverwaltend einzustufen. Die Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft ist insbesondere dann nicht vermögensverwaltend tätig, wenn nachfolgende Tätigkeiten ausgeübt werden:



Drucksache 968/08 Steuerrecht


Drucksache 923/4/08

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "



Drucksache 168/1/08

... Mit dieser Verpflichtung wird über die Anforderungen der Geldwäscherichtlinien hinausgegangen. Die Erfassung der Daten der Vertretungsberechtigten ist eine deutsche Besonderheit und ein weiterer Beleg für die im europäischen Vergleich sehr strengen und detaillierten Anforderungen im Rahmen der Identifizierungspflichten. Der wesentliche Inhalt der Regelung deckt sich zudem mit dem der steuerrechtlichen Regelung des § 154 AO über die Legitimationsprüfung des Kunden, einschließlich der Pflicht zur Erfassung der Verfügungsberechtigten. Diese Pflichten sollen offenbar neben denen des



Drucksache 401/08 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass die vorgeschlagenen partnerschaftlichen Maßnahmen innerstaatlich umzusetzen sind, und macht darauf aufmerksam, dass vor allem in den Bereichen des Arbeits-, Aufenthalts-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts die innerstaatlichen Kompetenzen gewahrt werden müssen. Er bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass bei konkreten Umsetzungsschritten die Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten sowie die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips gewahrt bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/08 (Beschluss)




Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen

Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher


 
 
 


Drucksache 753/1/08

... Durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1996 ist die Lastentragung im bisherigen Verhältnis fortgeschrieben worden. Danach tragen der Bund 74 v.H., die Länder und Kommunen 26 v.H. der Aufwendungen (vgl. Artikel 106 Abs. 3 Satz 5 GG, § 1 Satz 6 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.



Drucksache 96/1/08

... daher grundsätzlich von der Steuerpflicht frei gestellt und die im Zivilrecht getroffene Entscheidung für den pauschalen Ersatz der Auslagen ohne Abrechnungsaufwand auch im Steuerrecht nachgezeichnet werden. Dies trägt gleichzeitig zum Bürokratieabbau bei, da bei den Finanzämtern der bislang für die Kontrolle der Einzelnachweise entstehende Prüfaufwand wegfallen wird.

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Drucksache 96/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 1585 Abs. 2 BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 1835a Abs. 2 Satz 2 - neu - BGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 1836e Abs. 1 Satz 2 BGB Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a ist zu streichen.

4. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 2050 Abs. 4 BGB Nr. 12 § 2053 Abs. 1 Satz 2 BGB Nr. 18 § 2278 Abs. 2 Nr. 4 BGB Nr. 23 § 2315 Abs. 1 Satz 4 BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 1 Satz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 1 Satz 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 1 Satz 1 BGB *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 2 BGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 2333 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BGB


 
 
 


Drucksache 222/1/08

Entschließung des Bundesrates zur Schaffung der Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht - Antrag der Länder Bremen und Berlin -



Drucksache 168/08 (Beschluss)

... Mit dieser Verpflichtung wird über die Anforderungen der Geldwäscherichtlinien hinausgegangen. Die Erfassung der Daten der Vertretungsberechtigten ist eine deutsche Besonderheit und ein weiterer Beleg für die im europäischen Vergleich sehr strengen und detaillierten Anforderungen im Rahmen der Identifizierungspflichten. Der wesentliche Inhalt der Regelung deckt sich zudem mit dem der steuerrechtlichen Regelung des § 154 AO über die Legitimationsprüfung des Kunden, einschließlich der Pflicht zur Erfassung der Verfügungsberechtigten. Diese Pflichten sollen offenbar neben denen des



Drucksache 753/08

... Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen dienen der erheblichen steuerrechtlichen Vereinfachung und Entbürokratisierung zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung sowie der Stärkung der Familien durch Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Sie geben einen gezielten Impuls für legale Beschäftigung im Bereich der Privathaushalte sowie in Dienstleistungsagenturen. Sie dienen auch der Vermeidung von Abgrenzungsproblemen, so brauchen z.B. die unterschiedlichen Pflegestufen nicht mehr nachgewiesen werden.



Drucksache 652/08

... Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - mit Zustimmung des Bundesrates erlässt. Außerdem sind eine redaktionelle Änderung und Klarstellungen zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung in Folge steuerrechtlicher Pauschalbesteuerung notwendig.

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Drucksache 652/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

D. Kosten für die Wirtschaft

E. Bürokratiekosten

F. Gleichstellungspolitische Aspekte

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 569: Entwurf einer Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)


 
 
 


Drucksache 923/6/08

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "



Drucksache 9/08

... ") kontrollieren sollen. Da eine lückenlose Kontrolle kaum möglich ist, müssen die Behörden geeignete Stichprobenverfahren anwenden. Die Erfahrungen in anderen Rechtsgebieten, z.B. im Steuerrecht, zeigen, dass gezielte Stichproben die Erreichung gesetzlicher Ziele sicherstellen. Zugleich kann der Vollzugsaufwand dadurch auf das erforderliche Minimum reduziert werden.

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Drucksache 9/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Nutzung Erneuerbarer Energien

§ 3
Nutzungspflicht

§ 4
Geltungsbereich der Nutzungspflicht

§ 5
Anteil Erneuerbarer Energien

§ 6
Versorgung mehrerer Gebäude

§ 7
Ersatzmaßnahmen

§ 8
Kombination

§ 9
Ausnahmen

§ 10
Nachweise

§ 11
Überprüfung

§ 12
Zuständigkeit

Teil 3
Finanzielle Förderung

§ 13
Fördermittel

§ 14
Geförderte Maßnahmen

§ 15
Verhältnis zur Nutzungspflicht

Teil 4
Schlussbestimmungen

§ 17
Bußgeldvorschriften

§ 18
Erfahrungsbericht

§ 19
Übergangsvorschrift

§ 20
Inkrafttreten

Anlage
(zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen

I. Solare Strahlungsenergie

II. Biomasse

III. Geothermie und Umweltwärme

IV. Kraft-Wärme-Kopplung

V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Alternativen

V. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen

a Überblick

b Preiswirkungen

c Beschäftigungsimpulse

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für Private

a Überblick

b Investitionskosten 6

c Investitionsvolumen

d Amortisation

e Nachweiskosten

4. Kosten für die Wirtschaft

5. Bürokratiekosten

a Überblick

b Informationspflicht nach §§ 9 und 10

c Alternativenprüfung

d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10

e Weitere Kosten

f Überprüfung

VI. Zeitliche Geltung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Teil 1
. Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Teil 2
. Nutzung Erneuerbarer Energien

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Teil 3
. Finanzielle Förderung

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Teil 4
. Schlussbestimmungen

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zur Anlage zu §§ 3 und 7

Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)


 
 
 


Drucksache 23/08

... (5) Fragen der Besteuerung von Einkommen und Vermögen werden in Übereinstimmung mit dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bezüglich der Steuern auf Einkommen und Vermögen zwischen den Vertragsstaaten behandelt. Falls es ein solches Abkommen zwischen den Vertragsstaaten nicht gibt, findet das einschlägige nationale Steuerrecht Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sultanat Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Förderung und Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 3
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung von Kapitalanlagen

Artikel 4
Entschädigung im Fall von Enteignung und Verstaatlichung

Artikel 5
Entschädigung für Verluste

Artikel 6
Transfers

Artikel 7
Subrogation

Artikel 8
Anwendbarkeit anderer Regeln und Bestimmungen

Artikel 9
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Investor und einem Vertragsstaat

Artikel 11
Geltungsbereich des Vertrags

Artikel 12
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzentwürfe zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen der Bundesrepublik Deutschland


 
 
 


Drucksache 544/08

... definiert. Schwarzarbeit leistet danach, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei gegen sozialversicherungsrechtliche oder steuerrechtliche Pflichten verstößt bzw. unberechtigt Sozialleistungen bezieht oder gegen Anzeige- und Eintragungspflichten nach Handwerks- und Gewerberecht verstößt.



Drucksache 642/08

... Steuerrechtliche Regelungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Abschnitt 1
Gegenstand des Vertrags

Artikel 1
Umfang des Vertrags

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bau von Grenzbrücken

Artikel 3
Erneuerung und Neubau

Artikel 4
Anwendung technischer Normen und Bauvorschriften

Artikel 5
Abnahme

Artikel 6
Baukosten

Artikel 7
Abstimmung

Abschnitt 3
Instandhaltung von Grenzbrücken

Artikel 8
Gegenstand der Instandhaltung

Artikel 9
Durchführung der Instandhaltung

Artikel 10
Austausch von Unterlagen

Artikel 11
Informationen über geplante Arbeiten

Artikel 12
Kosten der Instandhaltung

Artikel 13
Durchführung von Prüfungen

Abschnitt 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Informationen

Artikel 15
Betretungsrecht

Artikel 16
Steuerrechtliche Regelungen

Artikel 17
Datenschutz

Artikel 18
Arbeitsrechtliche Regelungen

Artikel 19
Gemeinsame Arbeitsgruppe

Abschnitt 5
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 21
Geltungsdauer

Artikel 22
Änderung der Anlagen

Artikel 23
Inkrafttreten

Anlage
A zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Anlage
B zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 643: Gesetz zum Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienen wegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung


 
 
 


Drucksache 7/08 (Beschluss)

... Daher ist auch durch Ausgestaltung des Steuerrechts dafür zu sorgen, dass die Entwicklung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 37d Abs. 2 Nr. 3 BImSchG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 37d Abs. 4 - neu - BImSchG

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b - neu - § 50 Abs. 3 Satz 2 EnergieStG , Nr. 2a - neu - § 57 Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a und b EnergieStG


 
 
 


Drucksache 298/08

... Grundsätzlich werden durch Doppelbesteuerungsabkommen keine eigenständigen Informationspflichten oder Bürokratielasten begründet, da sie lediglich die nach nationalem Steuerrecht bestehenden Besteuerungsrechte der beteiligten Vertragsstaaten voneinander abgrenzen. In diesem Fall werden jedoch in Artikel 26 Abs. 1 und Artikel 27 Abs. 7 des Abkommenstextes erstmals im Verhältnis zu Algerien zwei Informationspflichten für die Verwaltung und in Artikel 28 Abs. 1 eine für Bürger und Wirtschaft eingeführt. Wegen fehlender Daten ist eine Quantifizierung jedoch nicht möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Artikel 15
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 28
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 29
Anwendung des

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer

Artikel 31
Protokoll

Artikel 32
Inkrafttreten

Artikel 33
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 12. November 2007

1. Zu Artikel 7:

2. Zu den Artikeln 10 und 11:

3. Zu Artikel 26:

Denkschrift

I . Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 424: Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 12. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung


 
 
 


Drucksache 827/08

... Bei einem Zahlungskonto handelt es regelmäßig um ein Konto, das den steuerrechtlichen Kontobegriff des § 154 Absatz 2



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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