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"Stoffs"
Drucksache 401/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2 effiziente Technologien - COM(2015) 337 final
... In diesem Zusammenhang sind auch die Vermeidungskosten insbesondere von prozessbedingten Emissionen, die nicht aus einem Verbrennungsvorgang resultieren, zu berücksichtigen. Diese Emissionen entstehen aus der stofflichen Nutzung eines energetischen Rohstoffs. Für diese Emissionen sollten spezifische Regelungen vorgesehen werden. In diesem Zusammenhang spricht sich der Bundesrat für eine konsistente europäische Politik und dementsprechend auch eine Angleichung an die
Drucksache 169/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten
... In der weit überwiegenden Anzahl der europäischen Länder kann die "Pille danach" auf Basis des Wirkstoffs Levonorgestrel rezeptfrei und komplikationslos in Apotheken gekauft werden. Im Gegensatz zu den Nachbarländern ist der Zugang zu diesem Medikament in der Bundesrepublik Deutschland an eine ärztliche Verschreibung gebunden. Für die betroffenen Frauen führt dies zu einer höchst unbefriedigenden Situation, für die es keine tragfähige Begründung gibt und die deshalb dringend änderungsbedürftig ist.
Drucksache 607/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... Ein besonders hohes Potenzial für den Klimaschutz besteht in der intelligenten Verwendung des umweltfreundlichen Rohstoffs Holz als Bau- und Werkstoff, als Dämmstoff und als Brennstoff. Dies sollte in den fachlichen Strategien sowie bei künftigen Fortschreibungen des Aktionsprogramms und des Klimaschutzplans 2050 verstärkt adressiert werden.
Drucksache 360/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Integration des Strommarktes in den Kraftstoffsektor durch Aufnahme von Wasserstoff und synthetisch erzeugtem Methan (Power- -Gas), die mit to erneuerbaren Energien gewonnen wurden, zu nutzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur Anrechenbarkeit von Powerto-Gas insbesondere Berechnungsverfahren für die Treibhausgasemissionen der eingesetzten Mengen an Wasserstoff und synthetisch erzeugtem Methan festzulegen und das Nachweisverfahren zu regeln und hierzu die Ermächtigungsgrundlagen im Gesetzentwurf zu schaffen.
Drucksache 169/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten
... In der weit überwiegenden Anzahl der europäischen Länder kann die "Pille danach" auf Basis des Wirkstoffs Levonorgestrel rezeptfrei und komplikationslos in Apotheken gekauft werden. Im Gegensatz zu den Nachbarländern ist der Zugang zu diesem Medikament in der Bundesrepublik Deutschland an eine ärztliche Verschreibung gebunden. Für die betroffenen Frauen führt dies zu einer höchst unbefriedigenden Situation, für die es keine tragfähige Begründung gibt und die deshalb dringend änderungsbedürftig ist.
Drucksache 360/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... d) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Integration des Strommarktes in den Kraftstoffsektor durch Aufnahme von Wasserstoff und synthetisch erzeugtem Methan (PowertoGas), die mit erneuerbaren Energien gewonnen wurden, zu nutzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur Anrechenbarkeit von PowertoGas insbesondere Berechnungsverfahren für die Treibhausgasemissionen der eingesetzten Mengen an Wasserstoff und synthetisch erzeugtem Methan festzulegen und das Nachweisverfahren zu regeln und hierzu die Ermächtigungsgrundlagen im Gesetzentwurf zu schaffen.
Drucksache 536/14
... Auf Grund der ausnahmslosen Unterstellung des Wirkstoffes Chinin unter die Verschreibungspflicht (zur Anwendung beim Menschen) und der (partiellen) Entlassung des Wirkstoffs Ketotifen aus der Verschreibungspflicht ergibt sich, basierend auf Daten des Jahres 2013, für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Saldo künftig eine jährliche Entlastung von ca. 1,5 Mio. Euro; für die Versicherten der GKV ergibt sich eine jährliche Belastung in der gleichen Höhe. Für die Unternehmen der privaten Krankenversicherung, für Kliniken, pharmazeutische Unternehmer, Arztpraxen oder Apotheken entstehen durch den Erlass dieser Verordnung keine weiteren Kosten. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 473/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... beziehen sich in den Fällen der Sätze 1, 2 und 4 jeweils auf den Energiegehalt der Menge fossilen Otto- oder fossilen Dieselkraftstoffs zuzüglich des
Drucksache 406/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV )
... -Bindungspotenzial aufweisen. Gleichzeitig weisen diese Kreuzungen bessere Eigenschaften für den Boden- und Gewässerschutz auf als die nach Anlage 1 zugelassenen Arten, da diese deutlich mehr organische Masse in den Boden einbringen und eine größere Nährstoffsenke darstellen. Auch in Bezug auf die Ziele der Bundesregierung zur Energiewende sind diese Kreuzungen auf Grund deren höheren
Drucksache 362/1/14
... /EU können die Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung aus dem Produkt des Emissionsfaktors des Schadstoffes und der Fahrzeugklasse und den monetären Kosten des Schadstoffs für eine Straßenkategorie selbst festgelegt werden, wenn die daraus resultierenden Beträge die in Anhang IIIb Tabelle 1 für die einzelnen Fahrzeugklassen angegebenen Werte je Einheit nicht überschritten werden.
Drucksache 604/14
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Zwölfte Verordnung zur Änderung des ATP -Übereinkommens)
... - wenn die entsprechende Gesamtmenge des Wärmedämmstoffs aller dieser Veränderungen weniger als 1/100 der Gesamtmenge des Wärmedämmstoffs in der wärmegedämmten Einheit entspricht,
Drucksache 400/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffe n
... 2. Gefahrstoffströme von einem schnell und ungehindert erreichbaren Ort aus durch Stillsetzen der Förderung unterbrochen werden können,
Drucksache 406/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV )
... -Bindungspotenzial aufweisen. Gleichzeitig weisen diese Kreuzungen bessere Eigenschaften für den Boden- und Gewässerschutz auf als die nach Anlage 1 zugelassenen Arten, da diese deutlich mehr organische Masse in den Boden einbringen und eine größere Nährstoffsenke darstellen. Auch in Bezug auf die Ziele der Bundesregierung zur Energiewende sind diese Kreuzungen auf Grund deren höheren
Drucksache 199/14
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Sportentwicklung im städtischen Raum
... durch Einführung eines Irrelevanzkriteriums von 1 dB(A) zur Objektivierung der Wesentlichkeit einer Anlagenänderung. Hinsichtlich der Wesentlichkeit einer Anlagenänderung ist weiterhin klarzustellen, dass insbesondere die Umwandlung eines Tennenspielfeldes in ein Kunststoffspielfeld keine wesentliche Änderung darstellt und für diese Anlagen der Bestandsschutz gilt.
Drucksache 453/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Kernbrennstoffsteuergesetz
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... (98) Wachstum und Wohlstand erfordern eine sichere Versorgung und einen effizienten Umgang mit metallischen und mineralischen sowie biotischen Rohstoffen. Deshalb hat die Bundesregierung im Jahr 2012 die Rahmenbedingungen für mehr Recycling und höhere Ressourceneffizienz verbessert: Sie hat im Februar 2012 das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) verabschiedet, so wie es im Rahmen ihrer Rohstoffstrategie aus dem Jahr 2010 vorgesehen war (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 43). Im Juni 2012 trat zudem das neue
Drucksache 149/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Für die Ermittlung der Therapiehäufigkeit wird die Anzahl der Behandlungstage erfasst. Es ist nicht verständlich, warum Antibiotika, die einen Wirkstoffspiegel von 48 Stunden aufweisen, nur mit einem Behandlungstag in die Berechnung eingehen sollen und erst bei Wirkstoffspiegeln von mehr als 48 Stunden die Anzahl der Behandlungstage um die Anzahl der Tage, in denen das betroffene Arzneimittel seinen therapeutischen Wirkstoffspiegel behält, zu ergänzen ist. Durch solche "Gesetzeslücken" lässt sich die Therapiehäufigkeit für den Tierhalter leicht halbieren, in dem er alle zwei Tage Antibiotika appliziert, die einen Wirkstoffspiegel von bis zu 48 Stunden verfügen.
Drucksache 266/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
... "(4) Einer Berufssport treibenden Person, in deren Körper sich ein Inhaltsstoff eines Arzneimittels oder ein Wirkstoff der in Absatz 2 Satz 1 benannten Art oder einer der Metabolite oder Marker eines solchen Stoffs befindet, ist es verboten, an einem berufssportlichen Wettkampf teilzunehmen, es sei denn, der Stoff, der Metabolit oder der Marker rührt aus der bestimmungsgemäßen Einnahme oder Anwendung eines für einen konkreten Krankheitsfall ärztlich verschriebenen Arzneimittels her.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu § 6a
Zu § 6a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 23/13
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
... Reaktionsfähige Stoffe und Stoffsysteme
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
Artikel 1 Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV)
§ 1 Kosten
§ 2 Gebührenfestsetzung
Artikel 2 Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
3 Inhaltsübersicht
I. Teil: Verkehrsträgerübergreifende Gebühren
II. Teil: Straßenverkehr
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6
III. Teil: Eisenbahnverkehr
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4
IV. Teil: Binnenschiffsverkehr
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
V. Teil: Seeschiffsverkehr
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
3. Abschnitt : Gebühren der Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
VI. Teil: Ortsbewegliche Druckgeräte
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Bundesamtes für Strahlenschutz
I. Teil: Amtshandlungen nach § 11 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
II. Teil: Amtshandlungen nach § 6 Absatz 6 der Gefahrgutverordnung See
Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Anlage 4 (zu § 1 Absatz 4) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes
Anlage 5 (zu § 1 Absatz 5) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
I. Allgemeiner Teil
4 Alternativen
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
II. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
III. Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 :
Zu den entfallenen Gebührennummern 001 bis 012:
Zu Gebührennummer 013:
Zu den entfallenen Gebührennummern 014, 015 und 016:
Zu den entfallenen Gebührennummern 017 und 018:
Zu der entfallenen Gebührennummer 019:
Zu den Gebührennummern 102, 311.1, 411, 701, 801, 901 und 1001:
Zu der entfallenen Gebührennummer 103:
Zu den Gebührennummern 211 und 212:
Zu Gebührennummer 213:
Zu Gebührennummer 221.1:
Zu den Gebührennummern 222 bis 226 und 613 bis 617:
Zu den Gebührennummern 222.5, 223.1, 613.5 und 614.1:
Zu den Gebührennummern 226 und 617:
Zu den Gebührennummern 225.4, 225.5, 613.3.1, 614.3.1 und 616.1:
Zu den Gebührennummern 701 bis 833 allgemein:
Zu den Gebührennummern 702.1 und 702.2:
Zu den Gebührennummern 703 bis 705:
Zu den Gebührennummern 704, 706, 707, 708, 709, 710, 717, 718, 721, 722 und 724:
Zu den Gebührennummern 721.1 bis 721.5
Zu Gebührennummer 723:
Zu den Gebührennummern 711 bis 716 und 724 bis 734:
Zu Gebührennummer 735:
Zu den Gebührennummern 901 bis 1050:
Zu den Gebührennummern 1101 und 1102:
Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 2 :
Zu Anlage 4 zu § 1 Absatz 4 :
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2133: Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (BMVBS)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 193/2/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumordnung und das integrierte Küstenzonenmanagement - COM(2013) 133 final; Ratsdok. 7510/13
... Der Bereich der Rohstoffsicherung sollte im Rahmen der maritimen Raumordnung und des integrierten Küstenzonenmanagement jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, da im entsprechenden Aufstellungsverfahren der Abbau von Rohstoffen mit anderen möglichen Nutzungsinteressen (u.a. Windkraftanlagen, Fischfanggebiete, Fischzuchtanlagen, Naturschutzgebiete) frühzeitig abgewogen werden sollte. Die "Rohstoffgewinnung" muss daher bei den "Spezifischen Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne" und bei den "Spezifischen Mindestanforderungen für Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement" ausdrücklich Berücksichtigung finden.
Drucksache 665/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
... Für eine effiziente Überwachung ist die Angabe der Herkunft des Abfalls erforderlich. Eine stoffstrombezogene Überwachung kann nur erfolgen, wenn Angaben zur abgebenden Person in das Register aufzunehmen sind. Die Angabe des Abfallschlüssels reicht nicht aus. Die Angabe des Abfallschlüssels ermöglicht keinerlei Nachprüfung, wenn Zweifel an der korrekten Abfalleinstufung oder bezüglich der Abfallzusammensetzung bestehen. Ohne Angabe der abgebenden Person ist zudem keine zuständige Erzeugerbehörde ermittelbar, die bei entsprechenden Nachprüfungen einbezogen werden kann. Eine Stoffstromüberwachung gerade auch in Fällen, in denen über mehrere Entsorgungsanlagen entsorgt wird, ist damit praktisch nicht möglich, wenn die konkrete Herkunft nicht im Register verzeichnet wird.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV
Zu Artikel 1
Zur Folgeänderung:
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2 Nummer 2
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV
5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV
7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV
8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - AbfAEV
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV
10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV
11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV
12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV
13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV
14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 4, 5, 6 AbfAEV
15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV
16. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV
§ 13a Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
17. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV
18. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV
19. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV
20. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV
§ 16b Mitführungspflicht
21. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV
22. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV
23. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV
24. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV
25. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV
27. Zur Verordnung allgemein
28. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV
Drucksache 427/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten hinsichtlich bestimmter Bedingungen für den Zugang zum Markt COM(2013) 288 final
... (7) Um die Ausarbeitung von Anträgen auf Produktzulassung bis zum Datum der Genehmigung eines Wirkstoffs gemäß Artikel 89 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Parteien und der Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Artikel 1
Artikel 86 Wirkstoffe, die in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG aufgeführt sind
Artikel 94 Übergangsmaßnahmen für behandelte Waren
Artikel 95 Übergangsmaßnahmen für den Zugang zum Wirkstoffdossier
Artikel 2
Drucksache 98/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
... a) bei der Genehmigung eines Wirkstoffs und bei der Verlängerung und Überprüfung der Genehmigung eines Wirkstoffs nach den Kapiteln II, III und XI der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 307/13
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Zweite Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge
... Es erfolgt eine Korrektur der Bezeichnung und eine Umstellung der Synonymbezeichnungen eines bereits in der Untergruppe 1 erfassten Stoffs.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)
Anlage
I. Anabole Stoffe
1. Anabol-androgene Steroide
a Exogene anabol-androgene Steroide
b Endogene anabol-androgene Steroide
2. Andere anabole Stoffe
II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Stoffe
1. Erythropoese stimulierende Stoffe
2. Choriongonadotropin CG und Luteinisierendes Hormon LH
3. Corticotropine
4. Wachstumshormon, Releasingfaktoren, Releasingpeptide und Wachstumsfaktoren
III. Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren
1. Aromatasehemmer
2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs
3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe
4. Myostatinfunktionen
5. Stoffwechsel-Modulatoren
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt
II. Alternativen
III. Nachhaltigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und gleichstellungspolitische Bedeutung
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2539: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Feststellung der nicht geringen Menge
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 718/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick - COM(2013) 685 final; Ratsdok. 13920/13
... Dabei sollte nicht auf eine EU-weite Regelung verzichtet werden. Der Erhalt der Bodenfunktionen als Grundlage für die biologische Vielfalt, als Kohlenstoffspeicher, als Rohstoffquelle bzw. als Nahrungsmittellieferant kann gemeinschaftsweit besser als durch rein nationale Regelungen erreicht werden, zumal das Bewusstsein zum Schutz des Bodens durch eine europäische Rahmenregelung auf der politischen und der Verwaltungsebene wie auch in der Bevölkerung gesteigert wird.
Drucksache 325/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... (13) Schutzstufen orientieren sich an der Risikogruppe des jeweiligen Biostoffs und sind ein Maßstab für die Höhe der Infektionsgefährdung einer Tätigkeit. Entsprechend den Risikogruppen nach § 3 werden vier Schutzstufen unterschieden. Die Schutzstufen umfassen die zusätzlichen Schutzmaßnahmen, die in den Anhängen II und III festgelegt oder empfohlen sind.
Drucksache 527/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/71 /Euratom des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - COM(2013) 343 final
... 14. "Auslegungsstörfall" Unfallbedingungen, gegen die eine Anlage gemäß festgelegten Kriterien ausgelegt ist und bei denen die Schädigung des Brennstoffs und die Freisetzung radioaktiver Stoffe innerhalb zulässiger Grenzwerte gehalten werden;
Drucksache 515/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... -Emissionen führt, sollte sie gefördert werden. Dafür muss jedoch hochwertiger Stahlschrott verfügbar sein, der unter umweltverträglichen Bedingungen aufgearbeitet wurde. Die Rohstoffstrategie 32 der Kommission bildet den geeigneten Rahmen, in dem dieses Ziel verfolgt werden sollte.
Drucksache 699/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -
... Gleichzeitig kann die Waldbewirtschaftung die Auswirkungen des Klimawandels mindern, wenn die Rolle der Wälder als Kohlenstoffsenken im Kohlenstoffzyklus erhalten oder gestärkt wird, und indem Biomaterialien bereitgestellt werden, die als temporäre Kohlenstoffspeicher oder als Ersatz für kohlenstoffintensive Materialien und Brennstoffe dienen können. Die EU hat kürzlich Regeln für die Anrechnung und Verbuchung, die Überwachung und die Berichterstattung für den LULUCF-Sektor14 erlassen, denen zufolge die Mitgliedstaaten beispielsweise Informationen über ihre Pläne zur Vergrößerung von Senken und zur Reduzierung forstbasierter Emissionen bereitstellen müssen. Die EU und die Mitgliedstaaten sind außerdem weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem LULUCF-Sektor eingegangen, die bis zum Jahr 2020, dem zweiten Verpflichtungszeitraum des KyotoProtokolls, erfüllt werden müssen.
Drucksache 262/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte - Erleichterung einer besseren Information über die Umweltleistung von Produkten und Organisationen - COM(2013) 196 final
... Zu den größten Mängeln einiger methodischer Ansätze zur Messung der Umweltleistung zählt deren Unvollständigkeit. Es werden nicht alle direkten und indirekten Auswirkungen des betreffenden Produkts bzw. der betreffenden Organisation (d.h. nicht der gesamte Lebensweg) betrachtet. Viele Indikatoren konzentrieren sich auf die Nutzungsphase (z.B. Wasserverbrauch einer Waschmaschine), lassen die Herstellungs- und Entsorgungskosten oder das Wiederverwendungs- oder Recyclingpotenzial aber unberücksichtigt. Einige Bewertungen stützen sich auf einen Umweltindikator, so dass andere möglicherweise unberücksichtigt bleiben, was zu Verlagerungseffekten (Burden shifting) führen kann. Beispielsweise kann ein neues Niedrigenergieprodukt den Einsatz eines seltenen oder gefährlichen Werkstoffs erfordern. Unter dem Gesichtspunkt Energieeinsparung ist dies möglicherweise vorteilhaft, unter dem Gesichtspunkt der Ressourcenerschöpfung oder der Auswirkungen am Ende des Lebenswegs des Produkts kann es aber nachteilig sein. In jedem Fall sollte dieser Aspekt im Rahmen einer vollständigen Ökobilanz berücksichtigt werden, so dass Entscheidungen zur Verbesserung der Umweltleistung auf der Grundlage lückenloser Informationen getroffen werden können.
Drucksache 718/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick - COM(2013) 685 final; Ratsdok. 13920/13
... Dabei sollte nicht auf eine EU-weite Regelung verzichtet werden. Der Erhalt der Bodenfunktionen als Grundlage für die biologische Vielfalt, als Kohlenstoffspeicher, als Rohstoffquelle bzw. als Nahrungsmittellieferant kann gemeinschaftsweit besser als durch rein nationale Regelungen erreicht werden, zumal das Bewusstsein zum Schutz des Bodens durch eine europäische Rahmenregelung auf der politischen und der Verwaltungsebene wie auch in der Bevölkerung gesteigert wird.
Drucksache 149/1/13
... Erst eine Verpflichtung zur Meldung von Name und Anschrift der Tierärzte oder Tierhalter, an die antimikrobielle Stoffe enthaltende Arzneimittel oder Fütterungsarzneimittel abgegeben wurden und damit verbunden die Aufschlüsselung nach vollständigen Postleitzahlen ermöglicht den Überwachungsbehörden, die Stoffströme effektiv und zeitnah zu überwachen. Eine entsprechende Ergänzung der Verordnungsermächtigung des § 47 Absatz 1 c Satz 2
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 1c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 , Doppelbuchstabe cc - neu - 56a Absatz 1 Nummer 4a - neu - , Buchstabe b Doppelbuchstabe aa 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 58 Absatz 3
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz, Absatz 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 - neu -, Satz 2, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, Satz 1 Nummer 2, Nummer 3a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b - neu -
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3 Satz 1
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 4, Absatz 4a - neu -, Absatz 6 Satz 4 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1 Nummer 2, § 58e Absatz 2 Nummer 1
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d
§ 58d Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe
Zu § 58d
Zu § 58d
Zu § 58d
Zu § 58d
Zu § 58d
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e Absatz 2 Nummer 3 - neu -
16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58f
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23b
18. Zu Artikel 1
21. Zu Artikel 1 § 58d Absatz 4
Drucksache 819/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 2003/35 /EG - COM(2013) 920 final
... 21. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gegenüber der Kommission auf eine Änderung der in Artikel 4 Absatz 2 und dem Anhang II genannten Emissionsmengenberechnung auf der Basis der Kraftstoffverkäufe hinzuwirken. Schadstoffemissionen entstehen unabhängig von der Menge des verkauften Kraftstoffs auch aus anderen Quellen und müssen entsprechend ermittelt werden.
Drucksache 149/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... (3) Bei Arzneimitteln, die antibakterielle Stoffe enthalten und einen therapeutischen Wirkstoffspiegel von mehr als 48 Stunden aufweisen, teilt der Tierarzt dem Tierhalter die Anzahl der Behandlungstage im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 ergänzt um die Anzahl der Tage, in denen das betroffene Arzneimittel seinen therapeutischen Wirkstoffspiegel behält, mit. Ergänzend zu Absatz 1 Nummer 3 teilt der Tierhalter diese Tage auch als Behandlungstage mit.
Drucksache 188/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... Kunststoff ist ein relativ neues Material, das erst seit 1907 industriell hergestellt wird2. Heutzutage ist er in vielen Industrie- und Konsumgütern enthalten, und ein modernes Leben ohne Kunststoff ist unvorstellbar. Gleichzeitig machen die spezifischen Merkmale des Kunststoffs, die ihn auch so nützlich machen, wie Langlebigkeit, geringes Gewicht und3 kostengünstige Herstellung, seine Beseitigung so problematisch .
Drucksache 48/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - COM(2013) 18 final
... (7) "Tankstelle" ist eine Vorrichtung zur Aufnahme eines Kraftstoffs - mit Ausnahme von LNG - über eine physisch vorhandene Pumpe.
Drucksache 543/13
... (3) Bei Arzneimitteln, die antibakterielle Stoffe enthalten und einen therapeutischen Wirkstoffspiegel von mehr als 24 Stunden aufweisen, teilt der Tierarzt dem Tierhalter die Anzahl der Behandlungstage im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 3 ergänzt um die Anzahl der Tage, in denen das betroffene Arzneimittel seinen therapeutischen Wirkstoffspiegel behält, mit. Ergänzend zu Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 teilt der Tierhalter diese Tage auch als Behandlungstage mit."
Drucksache 665/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
... Für eine effiziente Überwachung ist die Angabe der Herkunft des Abfalls erforderlich. Eine stoffstrombezogene Überwachung kann nur erfolgen, wenn Angaben zur abgebenden Person in das Register aufzunehmen sind. Die Angabe des Abfallschlüssels reicht nicht aus. Die Angabe des Abfallschlüssels ermöglicht keinerlei Nachprüfung, wenn Zweifel an der korrekten Abfalleinstufung oder bezüglich der Abfallzusammensetzung bestehen. Ohne Angabe der abgebenden Person ist zudem keine zuständige Erzeugerbehörde ermittelbar, die bei entsprechenden Nachprüfungen einbezogen werden kann. Eine Stoffstromüberwachung gerade auch in Fällen, in denen über mehrere Entsorgungsanlagen entsorgt wird, ist damit praktisch nicht möglich, wenn die konkrete Herkunft nicht im Register verzeichnet wird.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV
Zu Artikel 1
Zur Folgeänderung:
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2 Nummer 2
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV
5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV
7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV
8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV
9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV
10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV
12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV
13. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV
§ 13a Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
14. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV
15. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV
16. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV
17. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV
§ 16b Mitführungspflicht
18. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV
19. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV
20. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV
21. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV
22. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV
1. Zur Verordnung allgemein
2. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV
Drucksache 819/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 2003/35 /EG - COM(2013) 920 final
... 17. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, gegenüber der Kommission auf eine Änderung der in Artikel 4 Absatz 2 und dem Anhang II genannten Emissionsmengenberechnung auf der Basis der Kraftstoffverkäufe hinzuwirken. Schadstoffemissionen entstehen unabhängig von der Menge des verkauften Kraftstoffs auch aus anderen Quellen und müssen entsprechend ermittelt werden.
Drucksache 91/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... /EG) für Humanarzneimittel ergänzt. Die Forderung, dass die zusätzlichen Angaben der Bezeichnung "folgen" müssen, bedeutet, dass sie sich im gleichen Blickfeld befinden und von gleicher Erkennbarkeit und adäquater Schriftgröße sein müssen. Die Regelung dient der Sicherheit der Arzneimittelanwendung. Sie wird in der Praxis bereits umgesetzt. Entsprechend der bisherigen Formulierung des § 10 Absatz 1a wird klargestellt, dass die Bezeichnung des Wirkstoffs nur dann gefordert wird, wenn die Bezeichnung des Arzneimittels ein Phantasiename ist. Für Tierarzneimittel existiert eine entsprechende Regelung im geltenden Gesetz (Absatz 5).
Drucksache 136/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft - COM(2012) 93 final
... 24. Um die tatsächliche Klimaschutzleistung des Forstsektors sachgerecht zu ermitteln, sind für eine Klima-Gesamtbilanz neben den stofflichen Kohlenstoffspeichern Sektor übergreifend auch die Substitutions- und Einspareffekte der Holzverwendung aus dem Sektor "Energie" zu quantifizieren und einzukalkulieren. Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Drucksache 676/12
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen , zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen
... (9) "Dieselmotoranlage" im Sinne dieser Verordnung ist eine nach dem Dieselprinzip arbeitende Verbrennungsmotoranlage mit Selbstzündung des Kraftstoffs.
Drucksache 413/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20 /EG COM(2012) 369 final
... - Besondere Merkmale der Bevölkerungsgruppe, an der die Prüfung durchgeführt wird, wie z.B. nicht einwilligungsfähige Probanden oder Minderjährige; - ob die Prüfung die erstmalige Verabreichung eines neuen Wirkstoffs an Menschen einschließt;
Drucksache 314/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
... es mit der (Wiedereinführung der) Pflicht zur Führung von Betriebstagebüchern und zur Übermittlung von Jahresübersichten. Eine solche Regelung ermöglicht eine effektive Stoffstromverfolgung sowie eine angemessene Überwachung und Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung.
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 6c1 - neu - BImSchG *
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 10 BImSchG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1a BImSchG *
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10 Absatz 7 Satz 2, 3 - neu - bis 5 - neu - und Absatz 8a BImSchG
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG *
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1b Satz 1 BImSchG
8. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4a1 - neu - BImSchG *
9. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 28 Satz 3 - neu - BImSchG
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 1 BImSchG
11. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - BImSchG
12. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1a Satz 2 - neu - und 3 - neu - BImSchG *
13. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 52 Absatz 1 Satz 1 BImSchG
14. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 52 Absatz 1 Satz 4 BImSchG *
15. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 52 Absatz 1b Satz 2 BImSchG
16. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 1 BImSchG
17. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 3 BImSchG
18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 67 Absatz 5 Satz 3 - neu - BImSchG
19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 54 Absatz 5 Satz 2 - neu -WHG * In Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b ist dem § 54 Absatz 5 folgender Satz anzufügen:
20. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG
21. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 1 und 2 - neu - WHG *
22. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 3 WHG
23. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 WHG *
24. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 WHG
25. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 5 WHG
Zu Satz 1 zweiter Halbsatz:
26. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a, b, c § 60 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b WHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
27. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c § 60 Absatz 3 Satz 4 WHG
28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 - neu - KrWG
29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
30. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 2 KrWG
31. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 7 - neu - KrWG
32. Zu Artikel 3 Nummer 2b - neu - § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG
33. Zu Artikel 3 Nummer 2b - neu - § 56 Absatz 8 Satz 3 - neu - KrWG
34. Zu Artikel 6 Nummern 22, 26, 28, 30, 32 und 34 Anlage 1 Nummern 7.17.1 und 7.17.2, 7.22.1 und 7.22.2, 7.23.1 und 7.23.2, 7.24.1 und 7.24.2, 7.26.1 und 7.26.2 sowie 7.28.1 UVPG
35. Zu Artikel 6 Nummer 35 Anlage 1 Nummer 7.29 UVPG
36. Zu Artikel 6 Nummer 37, 39, 40, 41 und 43 Anlage 1 Nummer 8.3, 8.4.1, 8.5, 8.6 und 8.9 UVPG
37. Zu Artikel 6 Nummer 39 Anlage 1 Nummer 8.4.2.1 und 8.4.2.2 Spalte Vorhaben UVPG
38. Zu Artikel 6 Nummer 43 Anlage 1 Nummer 8.7.2 Spalte Vorhaben UVPG
39. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.2 Spalte Vorhaben UVPG
40. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.3 UVPG
41. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.4 Spalte Vorhaben UVPG
42. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 508/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Meereskenntnisse 2020 - Von der Kartierung des Meeresbodens bis zu ozeanologischen Prognosen - COM(2012) 473 final
... Ein optimiertes, zugängliches und interoperables Meeresbeobachtungssystem, das Wissenschaftlern bei der Reduzierung der Unsicherheit hilft, wäre ein wichtiger Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Die Versauerung der Meere bzw. Änderungen des Salzgehalts und des in den Meeren gelösten Sauerstoffs werden sicherlich Auswirkungen auf die marinen Ökosysteme und unsere Fähigkeit haben, aus ihnen Lebensmittel und anderes zu gewinnen. Frühzeitigere Information wird Gewerben z.B. im Bereich der Schalentier-Aquakultur Zeit zur Anpassung verschaffen. Und obwohl die Erderwärmung eine Tatsache ist, ist nicht klar, wie sich lokale Klimazonen in Europa in den nächsten Jahrzehnten entwickeln werden22. Es ist jedoch bekannt, dass Änderungen bei den Meeresströmungen bestimmen werden, wie streng oder mild die Jahreszeiten in Europa ausfallen. Mit größerer Sicherheit können auch Vorhersagen zur Stromnachfrage oder zur landwirtschaftlichen Erzeugung verbessert werden. Investitionen in Anpassungsmaßnahmen können mit größerem Selbstvertrauen vorgenommen werden. Das dritte spezifische Ziel der Mitteilung "Meereskenntnisse 2020" ist es, die Unsicherheit in Bezug auf unser Verständnis der Abläufe in Meeren und Ozeanen zu reduzieren.
Drucksache 683/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Verbrennungsmaschine, Flüssigkeiten, Kraftstoffsystem, elektrische Anlage, Zündung, Kraftübertragung
Drucksache 671/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutzmittelverordnung - PflSchMV )
... 1. ein Beistoff oder eine Beistoffsubstanz enthalten ist, die in keinem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel enthalten ist,
Drucksache 578/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe - COM(2012) 548 final
... Trotz eines sehr signifikanten Rückgangs der sichergestellten Menge an Essigsäureanhydrid in der EU seit 2008 stellt das Internationale Suchtstoffkontrollamt der Vereinten Nationen (INCB1) in seinem Jahresbericht nach wie vor fest, dass die europäischen Rechtsvorschriften für Kontrollmaßnahmen nicht streng genug sind, um die Abzweigung des wichtigsten Drogenausgangsstoffs für Heroin aus dem Intra-EU-Handel zu verhindern.
Drucksache 618/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70 /EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen COM(2012) 595 final
... - Der Vorschlag erhält die Form einer Richtlinie, in der die Mindestspezifikationen für Kraftstoffe ausgehend von Umweltschutzüberlegungen festgelegt sind. In der Richtlinie werden keine weiteren technischen Aspekte der Kraftstoffspezifikationen behandelt, da diese vielmehr in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung durch Europäische Normen geregelt werden sollten.
Drucksache 808/12
... a) Die Behälter müssen aus Kohlenstoffstahl, der mindestens die Anforderungen an die Stahlsorte 1.0044 nach DIN EN 10025-2, Ausgabe April 2005 erfüllt, oder aus rostfreiem Stahl, der mindestens die Anforderungen an die Stahlsorte 1.4301, 1.4404, 1.4432 oder 1.4435 nach DIN EN 10088-1, Ausgabe September 2005, erfüllt, bestehen.
Drucksache 610/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... 11. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, dass der Aspekt der Rohstoffsicherung um eine Strategie der Nutzung von Sekundärrohstoffen verstärkt werden muss. Dabei müssen Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass sie Innovationen anregen und nicht wirtschaftliche Grundlagen von Industrieunternehmen gefährden.
Drucksache 575/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte und zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 - COM(2012) 542 final
... (f) Bevor Änderungen bezüglich eines im Medizinprodukt verwendeten Hilfsstoffs vorgenommen werden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Herstellungsprozess, informiert der Hersteller die benannte Stelle über die Änderungen, woraufhin diese die zuständige Arzneimittelbehörde, die an der ursprünglichen Konsultation beteiligt war, konsultiert, um zu bestätigen, dass Qualität und Sicherheit des Hilfsstoffs erhalten bleiben. Die zuständige Arzneimittelbehörde berücksichtigt die Angaben über den Nutzen der Verwendung des Stoffes in dem Produkt, wie von der benannten Stelle ermittelt, um sicherzustellen, dass sich die Änderungen nicht negativ auf das Nutzen-/Risiko-Profil auswirken, das für die Aufnahme des Stoffes in das Produkt erstellt wurde. Sie übermittelt ihr Gutachten innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen zu den Änderungen.
Drucksache 655/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92 /EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - COM(2012) 628 final
... (UVP) den Umweltschutz zu verbessern, die Ressourceneffizienz zu erhöhen und ein nachhaltiges Wachstum in Europa zu unterstützen. Es wird ferner befürwortet, dass die vorgeschlagene UVP-Richtlinie inhaltlich an aktuelle ökologische Anforderungen wie die Erhaltung der Biodiversität, die Anpassung an den Klimawandel und die Nutzung natürlicher Ressourcen angepasst wird. Letzteres sollte noch konkretisiert werden im Hinblick auf die innerhalb der UVP zu prüfende Effizienz des Einsatzes von Ressourcen und Energie (energie-, wasser- und rohstoffsparende Bau- und Verfahrensweisen).
Drucksache 655/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92 /EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - COM(2012) 628 final
... (UVP) zu prüfende Effizienz des Einsatzes von Ressourcen und Energie (energie-, wasser- und rohstoffsparende Bau- und Verfahrensweisen).
Drucksache 555/2/12
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... "(3) Bei Arzneimitteln, die antimikrobiell wirkende Stoffe enthalten und einen Wirkstoffspiegel von mehr als 48 Stunden aufweisen, teilt der Tierarzt dem Tierhalter die Anzahl der Behandlungstage, ergänzt um die Tage, in denen das betreffende Arzneimittel seinen Wirkstoffspiegel behält, mit. Abweichend von Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 teilt der Tierhalter diese Tage als Behandlungstage mit."
Drucksache 692/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: CARS 2020 - Ein Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Automobilindustrie in Europa - COM(2012) 636 final
... 22. Umfasst Emissionen, die während des Lebenszyklus des Kraftstoffs (einschließlich Gewinnung, Herstellung und tatsächlicher Verbrauch) entstehen.
Drucksache 313/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG )
... Unter Contracting versteht man die gewerbliche Wärmelieferung für Gebäude durch spezialisierte Unternehmen. Technisch geht es bei vermieteten Wohnungen darum, dass der Contractor im Auftrag des Vermieters für den Betrieb der Heizungsanlage bzw. Warmwasseranlage verantwortlich ist. Es gibt unterschiedliche Modelle des Contracting: Bei dem praktisch wichtigsten Modell finanziert der Contractor den Austausch der meist veralteten Heizkessel gegen eine moderne Neu-Anlage mit höherer Effizienz. Er übernimmt außerdem den Brennstoffeinkauf und die laufende Wartung. Beim BetriebsführungsContracting beschränkt sich der Contractor darauf, den Wirkungsgrad der vorhandenen Anlage durch Wartung und Steuerung zu verbessern; auch hier übernimmt er die Beschaffung des Brennstoffs.
Drucksache 789/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
... "5. das Verwenden oder das Inverkehrbringen von Gegenständen zu verbieten oder zu beschränken, die dazu bestimmt sind, bei dem Herstellen, Behandeln, Inverkehrbringen oder Verfüttern von Futtermitteln verwendet zu werden und dabei mit Futtermitteln in Berührung kommen oder auf diese einwirken, wenn zu befürchten ist, dass gesundheitlich nicht unbedenkliche Anteile eines Stoffs in ein Futtermittel übergehen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
§ 17a Versicherung
§ 49a Zusammenarbeit von Bund und Ländern
Artikel 2 Änderung des BVL-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes
§ 61b Rechtsverordnungen des Bundessortenamtes
§ 61c Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 4 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzesänderung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
IV.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
IV.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
IV.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VII. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1899: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 490/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Reform des Kapitalanleger -Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften
... Bei dem Mittel der Verfahrenstrennung handelt es sich um ein unverzichtbares Instrument der Verfahrenssteuerung und der Ordnung des Prozessstoffs, das dem Prozessgericht nicht ohne Not aus der Hand genommen werden sollte. Auch die Schaffung einer neuen Spezialmaterie (
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.