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"Strafverfolgung"
Drucksache 168/2/08
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... In Artikel 2 § 14 Abs. 2 soll eine Anzeigepflicht u. a. der Finanzbehörden gegenüber der zuständigen Strafverfolgungsbehörde und der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen beim Bundeskriminalamt über Tatsachen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung schließen lassen, normiert werden.
Drucksache 187/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/35 /EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße KOM (2008) 134 endg.; Ratsdok. 7616/08
... /EG festgelegten Sanktionssystem wird das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) nur teilweise umgesetzt. Damit gewährleistet ist, dass die Sanktionen streng genug sind, um etwaige Umweltverschmutzer gemäß Artikel 4 Absatz 4 des MARPOL von Verstößen abzuhalten, muss die Abschreckungswirkung des Sanktionssystems verstärkt und an die potenziellen Täter ein eindeutiges und starkes Signal gesandt werden, damit sie geplante Straftaten unterlassen.1 Außerdem können strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung sowie die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten effizient und schlagkräftiger sein als verwaltungsrechtliche Maßnahmen.
Drucksache 638/08
... berührt die bestehenden Regelungen zur Datenübermittlung des Bundeskartellamts an die Strafverfolgungsbehörden und die Polizei nicht.
A. Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung:
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
§ 53 Beschränkung nach § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 6 AWG
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Im Einzelnen
Artikel 1 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsordnung
Drucksache 451/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08
... - Der Bundesrat ist sich mit der Kommission darin einig, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen durch Präventivmaßnahmen, Strafverfolgung und Sanktionen wirksam zu bekämpfen. Der Bundesrat bekräftigt, dass illegal auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten aufhältige Ausländer deren Gebiet verlassen müssen. Jeder Mitgliedstaat sollte sich ausdrücklich verpflichten, für die wirksame Anwendung dieses Grundsatzes zu sorgen und zudem die sich illegal auf seinem Hoheitsgebiet aufhältigen Staatsangehörigen zurückzuführen.
Drucksache 918/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa -Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz - VISZG )
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum
Drucksache 319/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen, der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen, der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates Ratsdok. 5037/08
... 3. Die Einrichtung einer rund um die Uhr erreichbaren und einsatzbereiten Koordinierungsstelle bei Eurojust ist aus praktischer Sicht positiv zu bewerten. Die Zuweisung von einheitlichen Notfallbefugnissen an Eurojust in diesem wie in anderen Zusammenhängen ist demgegenüber mit der (föderalen) Struktur der Strafverfolgungsbehörden in Deutschland nicht vereinbar und abzulehnen. Es ist auch kein Fall bekannt, in dem das Fehlen von Eingriffsbefugnissen deutscher Mitglieder von Eurojust zu praktischen Unzuträglichkeiten geführt hat.
Drucksache 266/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu dem Thema "Gleichstellung und Teilhabe – die Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit " (2007/2182(INI))
... 25. begrüßt die Initiative der Kommission zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Gewalt gegen Frauen durch die verstärkte Behandlung dieser Frage in den Medien und die Ausbildung von in den Bereichen Militär, Strafverfolgung und Justiz tätigen Personen; ruft jedoch dazu auf, Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, der Folter und traditioneller, die Gesundheit schädigender Bräuche mehr Aufmerksamkeit zu schenken und dabei besonderes Augenmerk auf weibliche Genitalverstümmelung, Ehrenverbrechen sowie Früh- und Zwangsehen zu richten, und unterstreicht dass die Anzahl der weiblichen Arbeitskräfte in den Einrichtungen, die zur Unterstützung der Opfer solcher Praktiken direkt mit diesen in Berührung kommen erhöht werden muss;
Drucksache 641/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Oktober 2007 zur Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 29. Mai 1996 und des Protokolls hierzu vom 29. Mai 1996
... (2) Alle Informationen, die ein Vertragsstaat gemäß Absatz 1 erhalten hat, sind ebenso geheim zu halten wie die aufgrund des innerstaatlichen Rechts dieses Staates beschafften Informationen und dürfen nur den Personen oder Behörden (einschließlich der Gerichte und der Verwaltungsbehörden) zugänglich gemacht werden, die mit der Veranlagung oder Erhebung, der Vollstreckung oder Strafverfolgung oder mit der Entscheidung von Rechtsmitteln hinsichtlich der in Absatz 1 genannten Steuern oder mit der Aufsicht darüber befasst sind. Diese Personen oder Behörden dürfen die Informationen nur für diese Zwecke verwenden. Sie dürfen die Auskünfte in einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder in einer Gerichtsentscheidung offenlegen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 29. Mai 1996 und des Protokolls hierzu vom 29. Mai 1996
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 26 Informationsaustausch
Artikel 3
Artikel 4
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 581: Entwurf eines Gesetzes Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Oktober 2007 zur Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 29. Mai 1996 und des Protokolls hierzu vom 29. Mai 1996
Drucksache 304/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... 5. für Zwecke der Strafverfolgung;
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 754 Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
§ 755 Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
§ 802b Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung
§ 802c Vermögensauskunft des Schuldners
§ 802d Erneute Vermögensauskunft
§ 802e Zuständigkeit
§ 802f Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
§ 802g Erzwingungshaft
§ 802h Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
§ 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
§ 802j Dauer der Haft; erneute Haft
§ 802k Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse
§ 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
§ 807 Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
§ 829a Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
Titel 6 Schuldnerverzeichnis
§ 882b Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
§ 882c Eintragungsanordnung
§ 882d Vollziehung der Eintragungsanordnung
§ 882e Löschung
§ 882f Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
§ 882g Erteilung von Abdrucken
§ 882h Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
§ 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners
§ 338 Gebührenarten
§ 341a Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft
§ 341b Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls
§ 341c Gebühr für die Einholung von Drittauskünften
§ 341d Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Artikel 3 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
§ 22a Entschädigung von Auskunftsstellen
Artikel 4 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 5 Übergangsbestimmungen
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn
b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft
c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses
d Förderung der gütlichen Einigung
e Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
f Verwaltungsvollstreckung
4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder
b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
5. Gesetzgebungskompetenz
6. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 802a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802e
Zu § 802f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 802g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802h
Zu § 802i
Zu § 802j
Zu § 802k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 802l
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 882b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu 882c
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 882f
Zu § 882g
Zu § 882h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 458/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG)
... Die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte werden mittels eines Normanwendungsbefehls dazu angehalten, menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche Motive und mit der Tat erstrebte Erfolge des Täters im Rahmen des allgemeinen Strafzumessungsvorgangs zu würdigen, und zwar regelmäßig - vor dem Hintergrund der Schutzrichtung - in einem strafschärfenden Sinne.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG)
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines Strafrecht
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 538/08
Gesetzesantrag der Freistaaten Sachsen, Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß
... Das Vorhaben ist geeignet, da es dem Bürger dadurch Rechtssicherheit verschafft, dass auch bei einem seriös erscheinenden Angebot verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Internet dann offensichtlich sein wird, dass es sich um einen illegalen Vertriebsweg handeln muss. Für die Strafverfolgungsbehörden wird die Verfolgung dahingehend einfacher, dass bei Versandangeboten von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus dem In- und Ausland grundsätzlich von nach deutschem Recht illegalen Praktiken ausgegangen werden kann.
Drucksache 451/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08
... - Der Bundesrat ist sich mit der Kommission darin einig, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen durch Präventivmaßnahmen, Strafverfolgung und Sanktionen wirksam zu bekämpfen. Der Bundesrat bekräftigt, dass illegal auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten aufhältige Ausländer deren Gebiet verlassen müssen. Jeder Mitgliedstaat sollte sich ausdrücklich verpflichten, für die wirksame Anwendung dieses Grundsatzes zu sorgen und zudem die sich illegal auf seinem Hoheitsgebiet aufhältigen Staatsangehörigen zurückzuführen.
Drucksache 452/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künftige Asylstrategie - ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz KOM (2008) 360 endg.; Ratsdok. 11022/08
... 10. Der Bundesrat begrüßt, dass im nächsten Jahr ein Vorschlag zur Änderung der EURODAC-Verordnung mit dem Ziel vorgelegt werden soll, den Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten sowie Europol zum Zwecke der Strafverfolgung Zugang zu EURODAC zu gewähren.
Drucksache 168/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... 1. für Verpflichtete im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 die Bestellung eines der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordneten Geldwäschebeauftragten, der Ansprechpartner für die Strafverfolgungsbehörden, das Bundeskriminalamt - Zentralstelle für Verdachtsanzeigen - und die nach § 16 Abs. 2 zuständigen Behörden ist; für Verpflichtete im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 gilt dies als übergeordnetes Unternehmen auch hinsichtlich einer Institutsgruppe im Sinne des § 10a Abs. 1 oder Abs. 2 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen und Verpflichtete
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verpflichtete
Abschnitt 2 Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen
§ 3 Allgemeine Sorgfaltspflichten
§ 4 Durchführung der Identifizierung
§ 5 Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 6 Verstärkte Sorgfaltspflichten
§ 7 Ausführung durch Dritte
§ 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 9 Interne Sicherungsmaßnahmen
Abschnitt 3 Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, Anzeigepflichten und Datenverwendung
§ 10 Zentralstelle für Verdachtsanzeigen
§ 11 Anzeige von Verdachtsfällen
§ 12 Verbot der Informationsweitergabe
§ 13 Freistellung von der Verantwortlichkeit
§ 14 Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden
§ 15 Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen
Abschnitt 4 Aufsicht und Bußgeldvorschriften
§ 16 Aufsicht
§ 17 Bußgeldvorschriften
Artikel 3 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 25c Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 25d Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 25e Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung
§ 25f Verstärkte Sorgfaltspflichten
§ 25g Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten
§ 25h Verbotene Geschäfte
Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 80c Verpflichtete Unternehmen
§ 80d Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 80e Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 80f Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung
Artikel 5 Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 9 Änderung der Monatsausweisverordnung
Artikel 10 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
Neufassung des Geldwäschegesetzes
Änderung des Kreditwesengesetzes
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
a Bürokratiekosten infolge geänderter Informationspflichten
b Bürokratiekosten infolge neuer Informationspflichten
3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
4. Informationspflichten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
§ 1 (Begriffsbestimmungen)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Absatz 7
§ 2 (Verpflichtete)
Zu Absatz 1
Absatz 2
§ 3 (Allgemeine Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Absatz 5
Zu Absatz 6
§ 4 (Durchführung der Identifizierung)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
§ 5 (Vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Absatz 4
§ 6 (Verstärkte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Absatz 3
§ 7 (Ausführung durch Dritte)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 8 (Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 9 (Interne Sicherungsmaßnahmen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 10 (Zentralstelle für Verdachtsanzeigen)
§ 11 (Anzeige von Verdachtsfällen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
§ 12 (Verbot der Informationsweitergabe)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 13 (Freistellung von der Verantwortlichkeit)
§ 14 (Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden)
§ 15 (Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen)
§ 16 (Aufsicht)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 17 (Bußgeldvorschriften)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 25c (Interne Sicherungsmaßnahmen)
Zu Absatz 1
§ 25d (Vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 2
§ 25e (Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung)
§ 25f (Verstärkte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 25g (Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten)
§ 25h (Verbotene Geschäfte)
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
§ 80c (Verpflichtete Unternehmen)
§ 80d (Interne Sicherungsmaßnahmen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 80e (Vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 80f (Vereinfachungen bei der Kundenidentifizierung)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 24. Januar 2008: NKR-Nr. 165: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Drucksache 83/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zur Bekämpfung des Terrorismus
... – Die terroristische Bedrohung hat nicht nur eine direkte Auswirkung auf die Sicherheit der Bürger der Länder, die Opfer terroristischer Angriffe geworden sind, sondern beinhaltet auch das Potenzial, die Sicherheit eines jeden Einzelnen überhaupt zu untergraben. Aus diesem Grund ist eine globale Antwort erforderlich, um den Bedürfnissen nach Sicherheit gerecht zu werden - indem Strafverfolgungsbehörden die erforderlichen Ressourcen und den rechtlichen Rahmen erhalten und gleichzeitig die Grundrechte umfassend geachtet und ferner ein angemessener Datenschutz gewährleistet werden.
Drucksache 365/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (Verdeckter Zugriff auf Informationssysteme)
... Die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden wird immer stärker von den neuen Technologien bestimmt. Internet, Miniaturisierung der Technologien, die nahezu grenzenlose Erhöhung des Speichervolumens und die Schnelligkeit der Informationsverarbeitung und -verbreitung haben sich auch Straftäter nutzbar gemacht. Islamistische Extremisten verbreiten im Internet ihre Propaganda oder organisieren Terroranschläge. Detaillierte Bombenbauanleitungen werden für jedermann zugänglich eingestellt. Einschlägige Foren und Tauschbörsen bieten einen Tummelplatz für Pädophile zur Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie zur Verbreitung kinderpornografischer Darstellungen.
Drucksache 320/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen, der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen, der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates über das Europäische Justizielle Netz Ratsdok. 5039/08
... 3. Die Einrichtung nationaler Koordinierungsstellen im Sinne der bisherigen Praxis ist zu begrüßen. Abzulehnen wäre demgegenüber die Einführung eines nationalen Nadelöhrs, das im Widerspruch zum unmittelbaren Verkehr der Strafverfolgungsbehörden die Rechtshilfe erschwert.
Drucksache 548/08 (Beschluss)
... " , es sei denn dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält"
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 BDSG und Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6a Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 3 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 und 2 Satz 1 und 4 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zur Artikel 1 Nr. 6 § 28b Satz 1 BDSG
5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 1 BDSG
6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 2a - neu - BDSG
7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 und 4 und 5 - neu - und Satz 2 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
8. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 29 Abs. 2 Satz 3 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs.1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1 BDSG
10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4, Absatz 3 und 4 Satz 3 - neu -, Absatz 7, 8 und 8a - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
11. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG
12. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e - neu - § 35 Abs. 5 BDSG
13. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - § 43 Abs. 1 Nr. 4a - neu - und Absatz 2 Nr. 1 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 44 Abs. 2 Satz 1 BDSG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 84/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zu dem Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008
... 35. stellt fest, dass das Arbeitsprogramm der Kommission das künftige PNR-System der EUnicht erwähnt, und fordert eine verstärkte operative Zusammenarbeit auf EU-Ebene bei der Bekämpfung des Terrorismus sowie gegebenenfalls eine verstärkte Einbeziehung des Europäischen Parlaments; betont, dass effektive und durchsetzbare Datenschutzinstrumente nicht als Hindernis im Kampf gegen den Terrorismus bzw. gegen Formen der Radikalisierung, sondern als unerlässliche vertrauensbildende Maßnahmen beim Austausch von Informationen zwischen Strafverfolgungsbehörden angesehen werden müssen;
Drucksache 319/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen, der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen, der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates Ratsdok. 5037/08
... 3. Die Einrichtung einer rund um die Uhr erreichbaren und einsatzbereiten Koordinierungsstelle bei Eurojust ist aus praktischer Sicht positiv zu bewerten. Die Zuweisung von einheitlichen Notfallbefugnissen an Eurojust in diesem wie in anderen Zusammenhängen ist demgegenüber mit der (föderalen) Struktur der Strafverfolgungsbehörden in Deutschland nicht vereinbar und abzulehnen. Es ist auch kein Fall bekannt, in dem das Fehlen von Eingriffsbefugnissen deutscher Mitglieder von Eurojust zu praktischen Unzuträglichkeiten geführt hat.
Drucksache 320/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen, der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen, der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates über das Europäische Justizielle Netz Ratsdok. 5039/08
... 3. Die Einrichtung nationaler Koordinierungsstellen im Sinne der bisherigen Praxis ist zu begrüßen. Abzulehnen wäre demgegenüber die Einführung eines nationalen Nadelöhrs, das im Widerspruch zum unmittelbaren Verkehr der Strafverfolgungsbehörden die Rechtshilfe erschwert.
Drucksache 319/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates Ratsdok. 5037/08
... i) zu bestimmten Tatbeständen Ermittlungen zu führen oder die Strafverfolgung aufzunehmen;
Artikel 1 Der Beschluss 2002/187/JI wird wie folgt geändert:
Artikel 5a Koordinierungszelle für dringende Fälle
Artikel 6 Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust durch seine nationalen Mitglieder
Artikel 7 Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust als Kollegium
Artikel 8 Wirkungen der Entscheidungen von Eurojust
Artikel 9a Auf nationaler Ebene übertragene Befugnisse des nationalen Mitglieds
Artikel 12 Nationales Eurojust-Koordinierungssystem
Artikel 13a Informationsübermittlung von Eurojust an nationale Behörden
Artikel 26a In Drittstaaten entsandte Verbindungsrichter/-staatsanwälte
Artikel 27a Ersuchen von Drittstaaten um justizielle Zusammenarbeit
Artikel 27b Haftung
Artikel 41 Mitteilung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 458/08
Antrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG) - Antrag der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern -
... Die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte werden mittels eines Normanwendungsbefehls dazu angehalten, menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche Motive und mit der Tat erstrebte Erfolge des Täters im Rahmen des allgemeinen Strafzumessungsvorgangs zu würdigen, und zwar regelmäßig - vor dem Hintergrund der Schutzrichtung - in einem strafschärfenden Sinne. Daneben erfolgt - vorgelagert - eine erhöhte Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden bereits im Ermittlungsverfahren: Ebenso wie schon jetzt jene Tatsachen, die als Grundlage für die Strafzumessungskriterien in § 46
Drucksache 918/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa -Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz - VISZG )
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum
Drucksache 134/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... Zugang der Strafverfolgungsbehörden zum System EURODAC
Drucksache 932/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat vom 22. Oktober 2008 zu dem Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) aus der Europäischen Union und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an die australische Zollbehörde (2008/2187(INI))
... - zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und für Strafverfolgungszwecke (Einleitung),
Drucksache 880/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... 1. die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte einschließlich der für Steuerstrafverfahren zuständigen Finanzbehörden um die Erteilung von Auskunft und, sofern die Zweifel fortbestehen, um Akteneinsicht zu ersuchen,
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
§ 12b Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
§ 57b Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen
Kosten der öffentlichen Haushalte
4 Bürokratiekosten
Sonstige Kosten
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 217: 10. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Drucksache 404/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
... an dem bewährten Verfahren nach § 4 Abs. 3 BKAG im Bereich der Strafverfolgung
Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 4a Abs. 1 Satz 2 - neu - BKAG *
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 4a Abs. 1 Satz 2 BKAG *
6. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 20c Abs. 3 Satz 2 BKAG
Zu Artikel 1
9. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 20l Abs. 5 BKAG
10. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 20v Abs. 5 Satz 3 BKAG
Drucksache 134/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... Zugang der Strafverfolgungsbehörden zum System EURODAC
Drucksache 168/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse Entwurf
eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Der Inhalt der ursprünglichen Regelung des § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfes sollte im Interesse einer effektiven Strafverfolgung und Geldwäschebekämpfung zwingend beibehalten werden, zumal auch Artikel 5 der 3. EG-Geldwäsche-Richtlinie den Mitgliedstaaten den Erlass strengerer Vorschriften ermöglicht.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 2 § 1 Abs. 5 GwG
3. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG
4. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG
5. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG
6. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 GwG
7. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 3 GwG *
8. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 2c - neu - GwG
9. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 Nr. 2 GwG
10. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG
11. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG
12. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG
13. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2 Satz 1 GwG entfällt bei Annahme von Ziffer 11
14. Zu Artikel 2 § 6 GwG
15. Zu Artikel 2 § 6 Abs. 1 Satz 2 GwG
16. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG
17. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG
18. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz GwG
19. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 3 GwG
20. Zu Artikel 2 § 11 Abs. 6 GwG
21. Zu Artikel 2 § 12 Abs. 1 Satz 3 GwG
22. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 2 GwG
Artikel 7a Änderung der Abgabenordnung
§ 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche
23. Zu Artikel 2 § 16 GwG
24. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 Satz 1, Satz 2 - neu - KWG
25. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 KWG
26. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 398/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Weißbuch Sport (2007/2261(INI))
... 21. fordert die Union als Teilnehmer der WADA auf, im Kampf gegen Doping in erster Linie bestehende Netzwerke zu verstärken und erst in einem zweiten Schritt neue Partnerschaften zu gründen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten, den von der WADA akkreditierten Labors, Europol und Interpol, um einen schnellen und sicheren Informationsaustausch über neue Dopingsubstanzen und -praktiken zu gewährleisten;
2 Doping
Sport und Drittländer
Sicherung von Sportveranstaltungen
Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern
Drucksache 817/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Lage in Belarus nach der Parlamentswahl vom 28. September 2008
... b) darauf verzichtet, Studenten, die aufgrund ihres Eintretens für die Bürgerrechte von Universitäten relegiert wurden und ihr Studium im Ausland fortsetzen müssen mit Strafverfolgung, auch wegen der Umgehung des Wehrdienstes in Belarus, zu bedrohen,
Drucksache 550/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... 2. Fahndung oder Aufenthaltsfeststellung zum Zwecke der Strafverfolgung, Strafvollstreckung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder
1. Zu Artikel 1 Überschrift des Gesetzes - PAG
2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 3, § 32 Abs. 1 Nr. 3 PAG
3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 PAG
4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Nr. 12, § 9 Abs. 3 Satz 2, § 18 Abs. 3 Satz 2 Nr. 12, § 23 Abs. 3 Nr. 18 PAG Artikel 2 Nr. 1 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PassG Nummer 9 Buchstabe b § 21 Abs. 2 Nr. 4 PassG Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Nr. 5 MRRG und Nummer 2 § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MRRG
5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 3 Satz 2 - neu - PAG
6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 PAG
7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 2 PAG
8. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Absatz 2 Satz 2 PAG
9. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 2 PAG
10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 bis 4 PAG
11. Zu Artikel 1 § 15 PAG
§ 15 Automatisierter Abruf und automatisierte Speicherung durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden
12. Zu Artikel 1 § 17 Satz 4 - neu - PAG :
13. Zu Artikel 1 § 17 Satz 5 - neu - PAG
14. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 2 PAG
15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 PAG
16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 19 - neu - PAG Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe a und b § 21 Abs. 1 und Absatz 2 Nr. 12 PassG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 Satz 4 PAG
18.* Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 PAG Artikel 2 Nr. 11 § 22a Abs. 2 Satz 1 PassG
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
19. *Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 PAG Artikel 2 Nr. 11 Buchstabe b - neu - § 22a Abs. 2 Satz 2 PassG
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe a
20*. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 2 PAG
21. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 2 und 3 PAG
22. Zu Artikel 1 § 35 PAG
Drucksache 168/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Der Inhalt der ursprünglichen Regelung des § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfes sollte im Interesse einer effektiven Strafverfolgung und Geldwäschebekämpfung zwingend beibehalten werden, zumal auch Artikel 5 der 3. EG-Geldwäsche-Richtlinie den Mitgliedstaaten den Erlass strengerer Vorschriften ermöglicht.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 2 § 1 Abs. 5 GWG
3. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG
4. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG
5. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 GwG
6. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 2c - neu - GwG
7. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 Nr. 2 GwG
8. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG
9. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG
10. Zu Artikel 2 § 6 GwG
11. Zu Artikel 2 § 6 Abs. 1 Satz 2 GwG
12. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG
13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG
14. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz GwG
15. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 3 GwG
16. Zu Artikel 2 § 11 Abs. 6 GwG
17. Zu Artikel 2 § 12 Abs. 1 Satz 3 GwG
18. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 2 GwG Artikel 7a - neu - Abgabenordnung
Artikel 7a Änderung der Abgabenordnung
§ 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche
19. Zu Artikel 2 § 16 GwG
20. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 Satz 1, Satz 2 - neu - KWG
21. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... Entsprechend der allgemeinen Kinderschutzpolitik soll der Vorschlag mehr Schutz für Kinder bieten, als derzeit auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses 2004/68/E gegen sexuellen Missbrauch, insbesondere in Form der sexuellen Ausbeutung und der Kinderpornografie, geboten werden kann. Es ist notwendig, neuen Kriminalitätsphänomenen Rechnung zu tragen und neue Bestimmungen einzuführen, so dass die EU-Rechtsvorschriften höchsten internationalen Standards genügen. Durch den Vorschlag soll eine konsequentere Strafverfolgung, eine Stärkung der Instrumente zur Unterstützung der Opfer sowie eine Stärkung der Rechte der Opfer in Strafverfahren, insbesondere schwacher Opfer, unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und der Gleichstellung der Geschlechter erreicht werden. Der Rahmenbeschluss 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren ist unbefriedigend und wurde unzureichend umgesetzt. Ein neuer Rahmenbeschluss wird angeregt, um den Opfern von Straftaten in allen EU-Mitgliedstaaten die erforderliche Unterstützung besser leisten zu können. Zentrales Ziel ist die Bereitstellung von Lösungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit und Flexibilität, womit die legitimen Erwartungen der Bürger erfüllt werden können.
Mitteilung
1. Bewährungsproben für Europa
2. Prioritäten für 2009
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Ein bürgernahes Europa
2.4. Europa als Partner in der Welt
3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur
4. Europa vermitteln
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Strategische Initiativen
Vorrangige Initiativen
Anhang 2 Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Drucksache 304/08
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... 5. für Zwecke der Strafverfolgung;
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 754 Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
§ 755 Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
§ 802b Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung
§ 802c Vermögensauskunft des Schuldners
§ 802d Erneute Vermögensauskunft
§ 802e Zuständigkeit
§ 802f Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
§ 802g Erzwingungshaft
§ 802h Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
§ 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
§ 802j Dauer der Haft; erneute Haft
§ 802k Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse
§ 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
§ 807 Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
Titel 6 Schuldnerverzeichnis
§ 882b Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
§ 882c Eintragungsanordnung
§ 882d Vollziehung der Eintragungsanordnung
§ 882e Löschung
§ 882f Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
§ 882g Erteilung von Abdrucken
§ 882h Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
§ 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners
Artikel 3 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
§ 22a Entschädigung von Auskunftsstellen
Artikel 4 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 5 Übergangsbestimmungen
§ 35
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn
b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft
c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses
d Allgemeines Vollstreckungsrecht
e Verwaltungsvollstreckung
4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder
b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
5. Gesetzgebungskompetenz
6. Zustimmungsbedürftigkeit
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 802a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802e
Zu § 802f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 802g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802h
Zu § 802i
Zu § 802j
Zu § 802k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 802l
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu § 882b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 882c
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 882d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882f
Zu § 882g
Zu § 882h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 431/08
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... Die Kommission prüft die von Deutschland gestartete Initiative für den Zugang der Strafverfolgungsbehörden zum System EURODAC. 2007 wurden Sachverständigenkonferenzen veranstaltet. Angesichts der Komplexität des Themas im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Datenschutz und den Status der Asylbewerber könnte es notwendig werden, die Folgenabschätzungen auf Aspekte auszudehnen, die bei den Sachverständigenkonferenzen nicht ausreichend geprüft werden konnten.
Bemerkungen der Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2008 72 endg. – Jährliche Strategieplanung für 2009
Punkt 3 – Soziales Europa
Punkt 4 – Klimawandel
Punkt 5 – Marktbeobachtung
Punkt 6 – Regelung für KMU
Punkt 7 – Bessere Rechtsetzung
Punkt 9 – Kohäsionspolitik
Punkt 10 – Finanzdienstleistungen
Punkt 11 – Meerespolitik
Punkt 12 – Kultur- und Kreativwirtschaft
Punkt 13 - Verkehrspolitik
Punkt 15 - EURODAC
Punkt 16 - Asyl
Punkt 17 – Zuwanderung
Punkt 18 - Chemische, biologische, nukleare und radiologische Gefahren
Punkt 19 – Zivilschutz
Punkt 20 – Gesundheitswesen
Punkt 21 – Chancengleichheit
Punkt 22 – Demografie
Punkt 23 - Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik
Punkt 25 - Personal
Punkt 26 – Übersetzung
Punkt 27 – Agenturen
Drucksache 550/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Die strenge Löschungsvorschrift in § 17 Satz 4 PAG berücksichtigt nicht den Fall, dass die Kontrolle keine Übereinstimmung der Personalien ergibt, was regelmäßig den Verdacht einer Straftat nahe legen wird. In diesem Fall muss gewährleistet sein dass die gewonnenen Daten insbesondere im Falle der Flucht des Betroffenen für Strafverfolgungszwecke und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Verfügung stehen.
1. Zu Artikel 1 Überschrift des Gesetzes - PAG
2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 3, § 32 Abs. 1 Nr. 3 PAG
3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 PAG
4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Nr. 12, § 9 Abs. 3 Satz 2, § 18 Abs. 3 Satz 2 Nr. 12, § 23 Abs. 3 Nr. 18 PAG Artikel 2 Nr. 1 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PassG Nummer 9 Buchstabe b § 21 Abs. 2 Nr. 4 PassG Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Nr. 5 MRRG und Nummer 2 § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MRRG
5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 3 Satz 2 - neu - PAG
6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 PAG
7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 2 PAG
8. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Absatz 2 Satz 2 PAG
9. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 2 PAG
10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 bis 4 PAG
11. Zu Artikel 1 § 17 Satz 5 - neu - PAG
12. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 2 PAG
13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 PAG
14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 19 - neu - PAG Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe a und b § 21 Abs. 1 und Absatz 2 Nr. 12 PassG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 Satz 4 PAG
16. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 PAG
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
17. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 2 und 3 PAG
18. Zu Artikel 1 § 35 PAG
Drucksache 452/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künftige Asylstrategie - ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz KOM (2008) 360 endg.; Ratsdok. 11022/08
... Zudem wird die Kommission im Einklang mit Kommissionsmitteilung über Interoperabilität und den Schlussfolgerungen des Rates vom 12./13. Juni 2007 weiter prüfen ob und unter welchen Voraussetzungen die Behörden der Mitgliedstaaten und Europol zum Zwecke der Strafverfolgung Zugang zu EURODAC erhalten können5.
1. Einführung
1.1. Hintergrund
1.2. Tendenzen
2. Übergeordnete Ziele des gemeinsamen Europäischen Asylsystems
3. Qualitativ bessere und stärker vereinheitlichte Standards im Bereich des internationalen Schutzes
3.1. Richtlinie über Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern Mindestnormen-Richtlinie
3.2. Asylverfahrensrichtlinie
3.3. Anerkennungsrichtlinie
4. Praktische Zusammenarbeit
5. Förderung von Verantwortung und Solidarität
5.1. Solidarität und gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb der EU
5.1.1. Änderung des Dublin-Systems
5.1.2. Solidaritätsmechanismen
5.2. Solidarität nach außen
5.2.1. Regionale Schutzprogramme
5.2.2. Wiederansiedlung
5.2.3. Gut organisierte und regelgerechte Ankunft von Schutzbedürftigen
6. SCHLUSSFOLGERUNG
Drucksache 263/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 an den Rat zur Rolle der Europäischen Union im Irak (2007/2181(INI))
... J. in der Erwägung, dass die Europäische Union in ihrer Unterstützung des Irak bei seinem Fortschritt in dem Bestreben, ein demokratischer Bundesstaat zu werden, strategischer vorgehen muss; in der Erwägung, dass nach Auffassung der Europäischen Union als grundlegende Voraussetzungen für eine tragende Rolle der Europäischen Union im Irak eine belastungsfähige Partnerschaft mit dem Volk des Irak, ein ständiger Einsatz der irakischen Regierung für Sicherheit, Versöhnung, Bereitschaft zur Zusammenarbeit, Anstrengungen zum Aufbau von Kapazitäten und Demokratie und Anstrengungen zur Bekämpfung von Korruption und zur Gewährleistung von Transparenz und Effizienz vorhanden sein müssen, damit sie wirksame Unterstützung leisten kann; in der Erwägung, dass die größten Herausforderungen beim Wiederaufbau institutioneller und gesellschaftlicher Art sind, vor allem Aufbau von Kapazitäten in Institutionen und Verwaltung und Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit, der Strafverfolgung und der Achtung der Menschenrechte,
Drucksache 468/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über die Türkei (2007/2269(INI))
... " und Zwangsverheiratungen vorzugehen, insbesondere durch eine vollständige Umsetzung der entsprechenden Gesetzesvorschriften, die Fortführung einer entschlossenen öffentlichen Kampagne, die Bereitstellung von mehr Frauenhäusern, verstärkte Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden sowie eine genaue Überwachung der ergriffenen Initiativen; stellt mit Besorgnis fest, dass der Zugang zu verlässlichen Angaben über die Häufigkeit von Gewalt gegen Frauen weiterhin ein Problem darstellt, und fordert die türkische Regierung mit Nachdruck auf, diese Schwachstelle zu beheben
Drucksache 48/08
Verordnung der Bundesregierung
Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Einundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 21. BtMÄndV)
... ; Erleichterung der Bekämpfung des Missbrauchs und der Strafverfolgung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Einundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Kosten und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
zu 1.a
zu 1.b
Zu 2.
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (21. BtMÄndV)
Drucksache 298/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... (2) Alle Informationen, die ein Vertragsstaat gemäß Absatz 1 erhalten hat, sind ebenso geheim zu halten wie die aufgrund des innerstaatlichen Rechts dieses Staates beschafften Informationen und dürfen nur den Personen oder Behörden (einschließlich der Gerichte und der Verwaltungsbehörden) zugänglich gemacht werden, die mit der Veranlagung oder Erhebung, der Vollstreckung oder Strafverfolgung oder mit der Entscheidung von Rechtsmitteln hinsichtlich der in Absatz 1 genannten Steuern oder mit der Aufsicht darüber befasst sind. Diese Personen oder Behörden dürfen die Informationen nur für diese Zwecke verwenden. Sie dürfen die Auskünfte in einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder für eine Gerichtsentscheidung offenlegen.
Drucksache 493/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA am 10. Juni 2008
... 11. hebt hervor, dass die gemeinsame Nutzung von Daten und Informationen ein wertvolles Instrument zur internationalen Bekämpfung des Terrorismus und der damit zusammenhängenden Verbrechen sein kann; betont jedoch, dass die Weitergabe personenbezogener Daten innerhalb eines angemessenen Rechtsrahmens erfolgen muss der klare Regeln und Bedingungen enthält, einen angemessenen Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten einzelner Bürger sicherstellt und Mechanismen zur Verfügung stellt, durch die Abhilfe geschaffen werden kann, wo dies notwendig ist, und dass sich eine solche gemeinsame Datennutzung auf eine verbindliche internationale Vereinbarung unter uneingeschränkter Beteiligung des Parlaments und des US-Kongresses stützen sollte; betont, dass der notwendige Datenaustausch im Einklang mit dem geltenden Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über Auslieferung und gegenseitige Rechtshilfe sowie unter Einhaltung der EU- und gemeinschaftsrechtlichen Datenschutzvorschriften erfolgen sollte und mit einer Abstimmung zwischen den Geheimdiensten und den Strafverfolgungsbehörden, soweit erforderlich auch auf operationeller Ebene und einer justiziellen Zusammenarbeit mittels des bestehenden Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über Auslieferung und gegenseitige Rechtshilfe einhergehen sollte;
Drucksache 827/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... Das Gericht, die Strafverfolgungs- oder die Strafvollstreckungsbehörde hat in Strafverfahren gegen Inhaber oder Geschäftsleiter von Zahlungsinstituten sowie gegen Inhaber bedeutender Beteiligungen an Zahlungsinstituten oder deren gesetzliche Vertreter wegen Verletzung ihrer Berufspflichten oder anderer Straftaten bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung, im Fall der Erhebung der öffentlichen Klage der Bundesanstalt
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme
§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
§ 2 Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
§ 3 Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
§ 7 Zugang zu Zahlungssystemen
Abschnitt 2 Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 8 Erlaubnis
§ 9 Versagung der Erlaubnis
§ 10 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 11 Inhaber bedeutender Beteiligungen2
Abschnitt 3 Eigenkapital
§ 12 Eigenkapital
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13 Sicherungsanforderungen
§ 14 Auskünfte und Prüfungen
§ 15 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 16 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
§ 17 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
§ 18 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 19 Inanspruchnahme von Agenten
§ 20 Auslagerung
§ 21 Aufbewahrung von Unterlagen
§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche
§ 23 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 24 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 25 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 26 Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 27 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 6 Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
§ 28 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 29 Anzeigen
§ 30 Zahlungsinstituts-Register
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 34 Mitteilung in Strafsachen
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Schaffung eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten -Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG
2. Änderung des Kreditwesengesetzes
3. Änderung sonstiger Gesetze
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.
4. Für die Verwaltung werden 13 Informationspflichten neu eingeführt.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 9
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 13
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 27
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 572: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie sowie einer Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Zahlungsinstituten
Drucksache 404/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
... (2) Die Benachrichtigung erfolgt, sobald dies ohne Gefährdung des Zwecks der Maßnahme, des Bestandes des Staates, von Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung in öffentlichem Interesse geboten ist, im Fall des 20g Abs. 2 Nr. 4 und 5 auch der Möglichkeit der weiteren Verwendung des Verdeckten Ermittlers oder der Vertrauensperson, möglich ist. Wird wegen des zugrunde liegenden Sachverhaltes ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt, erfolgt die Benachrichtigung durch die Strafverfolgungsbehörde entsprechend den Vorschriften des Strafverfahrensrechts. Wird die Benachrichtigung aus einem der vorgenannten Gründe zurückgestellt, ist dies zu dokumentieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 4a Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
Unterabschnitt 3a Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
§ 20a Allgemeine Befugnisse
§ 20b Erhebung personenbezogener Daten
§ 20c Befragung und Auskunftspflicht
§ 20d Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
§ 20e Erkennungsdienstliche Maßnahmen
§ 20f Vorladung
§ 20g Besondere Mittel der Datenerhebung
§ 20h Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
§ 20i Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
§ 20j Rasterfahndung
§ 20k Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme
§ 20l Überwachung der Telekommunikation
§ 20m Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
§ 20n Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
§ 20o Platzverweisung
§ 20p Gewahrsam
§ 20q Durchsuchung von Personen
§ 20r Durchsuchung von Sachen
§ 20s Sicherstellung
§ 20t Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
§ 20u Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
§ 20v Gerichtliche Zuständigkeit, Kennzeichnung, Verwendung und Löschung
§ 20w Benachrichtigung
§ 20x Übermittlung an das Bundeskriminalamt
Artikel 2 Änderung des Telemediengesetzes
Artikel 3 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
Artikel 5 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
Erster Teil
A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs
C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
D. Finanzielle Auswirkung
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Zweiter Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 20a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 20i
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 bis 5
Zu § 20j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 20l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 20m
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20n
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20o
Zu § 20p
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20q
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20r
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20s
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20t
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 20u
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20v
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 20w
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20x
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 136: Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
Drucksache 452/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künftige Asylstrategie - ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz KOM (2008) 360 endg.; Ratsdok. 11022/08
... 10. Der Bundesrat begrüßt, dass im nächsten Jahr ein Vorschlag zur Änderung der EURODAC-Verordnung mit dem Ziel vorgelegt werden soll, den Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten sowie Europol zum Zwecke der Strafverfolgung Zugang zu EURODAC zu gewähren.
Drucksache 589/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2008 zur Stabilisierung Afghanistans: Herausforderungen für die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft (2007/2208(INI))
... K. in der Erwägung, dass Hunderte von afghanischen Gefangenen im Rahmen des US-Programms geheimer Inhaftierungen nach wie vor in verschiedenen Haftanstalten festgehalten werden, beispielsweise dem Militärstützpunkt Bagram und in Guantánamo, was gegen internationales humanitäres Recht und gegen die Menschenrechte verstößt; in der Erwägung, dass die Gefangenen in afghanischem Gewahrsam nach wie vor einem Strafverfolgungssystem ausgesetzt sind, in dem rechtsstaatliche Mindeststandards und Achtung der grundlegenden Menschenrechte nicht gegeben sind,
Drucksache 372/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 zu Organspende und -transplantation: Maßnahmen auf EU-Ebene (2007/2210)(INI))
... 55. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen sollten, dass Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden und medizinisches Personal Schulungen zum Thema Organhandel erhalten, damit der Polizei jeder bekannte Fall gemeldet wird;
Drucksache 548/1/08
... Verbraucherinnen und Verbraucher scheinen wegen des oft erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwandes im Vergleich zum Schaden einen Strafantrag zu meiden. Zur Verfolgung ihrer Interessen und zum Zwecke einer effektiven Strafverfolgung erscheint es daher sachgerecht, auch weiteren Stellen die Möglichkeit einzuräumen ein Strafantrag zu stellen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 BDSG und Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6a Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 3 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 und 2 Satz 1 und 4 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b BDSG
6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG
7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - BDSG
9. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BDSG
10. Zur Artikel 1 Nr. 6 § 28b Satz 1 BDSG
11. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 1 BDSG
12. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 2a - neu - BDSG
13. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 und Satz 2 - neu - BDSG
14. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 Satz 2 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15.1 Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 4 - neu - BDSG
16. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 29 Abs. 2 Satz 3 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs.1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 1* und Absatz 4 Satz 1 BDSG
18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4, Absatz 3 und 4 Satz 3 - neu -, Absatz 7, 8 und 8a - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Artikel 1
21. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG
22. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 BDSG
23. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e - neu - § 35 Abs. 5 BDSG
24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - § 43 Abs. 1 Nr. 4a - neu - BDSG
25.2 Zu Artikel 1 Nr. 10 § 43 Abs. 1 Nr. 8a bis 8c, Absatz 2 Nr. 1 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 983/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu dem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu dem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken
Drucksache 156/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien KOM (2008) 106 endg.; Ratsdok. 7241/08
... Was als illegal gilt, wird von Land zu Land durchaus unterschiedlich im jeweils geltenden nationalen Recht bestimmt und fällt in den Tätigkeitsbereich von Strafverfolgungsbehörden oder anderen staatlichen Stellen. Trotz zahlreicher gemeinsamer Merkmale können sich die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und Drittländer, in denen Inhalte produziert oder bereitgehalten werden, im Detail beträchtlich unterscheiden.
Begründung
1. Einleitung
2. Förderung der sichereren Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien
2.1. Rechtlicher Hintergrund
2.2. Verbindungen mit anderen Gemeinschaftsinitiativen
2.3. Künftige Entwicklungen
2.3.1. Weiterentwicklung des technologischen Umfelds
2.3.2. Zunahme der Menge illegalen Materials und der Schwere der Rechtsverletzungen
2.3.3. Verbleibende Generationskluft
2.4. Fazit
3. Ein neues Programm
3.1. Ziele und Ansatz
3.2. Aktionen
3.2.1. Aktion 1: Verringerung illegaler Inhalte und Bekämpfung schädlichen Verhaltens im Online-Umfeld
3.2.2. Aktion 2: Förderung eines sichereren Online-Umfelds
3.2.3. Aktion 3: Sensibilisierung der Öffentlichkeit
3.2.4. Aktion 4: Aufbau einer Wissensbasis
3.2.5. Internationale Zusammenarbeit
4. Rechtsgrundlage
Vorschlag
Artikel 1 Ziel des Programms
Artikel 2 Beteiligung
Artikel 3 Zuständigkeiten der Kommission
Artikel 4 Ausschuss
Artikel 5 Überwachung und Bewertung
Artikel 6 Finanzbestimmungen
Artikel 7
Anhang I Aktionen
4 Einleitung
Anhang II Vorläufige Aufschlüsselung der Ausgaben
Anhang III Durchführungsmodalitäten
A. Aktionen auf Kostenteilungsbasis
B. Begleitmaßnahmen
Finanzbogen
Drucksache 548/3/08
... , es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält
Drucksache 1004/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Dezember 2008 zum Sonderbericht Nr. 8/2007 des Europäischen Rechnungshofs über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (2008/2151(INI))
... 33. fordert die Mitgliedstaaten auf, Bestimmungen im nationalen Recht abzuschaffen, die die grenzüberschreitende Strafverfolgung behindern, insbesondere in Fällen, in denen MwSt.-Ausfälle in einem anderen Mitgliedstaat entstehen;
Quantifizierung von MwSt.-Betrug
Unzulänglichkeiten bei den Behörden der Mitgliedstaaten
Neue gemeinschaftliche Rechtsvorschriften als Folgemaßnahmen zu den Feststellungen des Rechnungshofs
Die derzeitige Rolle der Kommission und künftige Perspektiven
Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden
Drucksache 829/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
... , 51. Auflage, § 114b StPO, Rn. 2; Boujong in: Karlsruher Kommentar, 5. Auflage, § 114b StPO, Rn. 2). Das daraus resultierende Fehlen eines formellen Rechts der vorläufig Festgenommenen auf Benachrichtigung wurde vom Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) in seinen Berichten über Besuche in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2000 und 2005 bemängelt (siehe dazu bereits die Ausführungen oben, zu A. II. 1. der Begründung). Zwar räumen die Strafverfolgungsbehörden vorläufig Festgenommenen in der Praxis auch derzeit schon in aller Regel die Möglichkeit zur Benachrichtigung eines Angehörigen oder einer Vertrauensperson ein. In Anbetracht des mit einer Festnahme verbundenen erheblichen Eingriffs in die Freiheitsrechte und der nach § 128 Abs. 1 StPO bestehenden Möglichkeit, dass Festgenommene erst am Tag nach der Festnahme dem Richter vorgeführt werden, erscheint es jedoch u. a. aufgrund der Kritik des CPT geboten, ein entsprechendes Benachrichtigungsrecht vorläufig Festgenommener gesetzlich zu verankern und damit verbindlich zu gewähren. Dies geschieht durch Aufnahme eines Verweises auf § 114c StPO-E in § 127 Abs. 4, in § 127b Abs. 1 Satz 2 und – für Festgehaltene – in § 163c Abs. 1 Satz 3 StPO-E. Festgehaltene haben schon bislang ein Benachrichtigungsrecht nach § 163c Abs. 2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 114a
§ 114b
§ 114c
§ 114d
§ 114e
§ 116b
§ 119
§ 119a
Artikel 2 Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
§ 72b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
§ 89b Ausnahme vom Jugendstrafvollzug
Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft
§ 89c Vollstreckung der Untersuchungshaft
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Artikel 5 Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes
Artikel 6 Folgeänderungen
Artikel 7 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Umsetzung der Föderalismusreform
II. Forderungen von europäischer Ebene
III. Übersichtlichere und verständlichere Gestaltung für die Praxis
IV. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten
V. Bürokratiekosten
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitscher Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114b
Zu § 114b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu § 114c
Zu § 114c
Zu § 114c
Zu § 114d
Zu § 114d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu § 114d
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu § 114e
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 119
Zu § 119
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu § 119
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu § 119
Zu § 119
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu § 119
Zu § 119
Zu § 119a
Zu § 119a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu § 119a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu § 119a
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Artikel 2
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 625: Gesetz zur Überarbeitung des Untersuchungshaftrechts
Drucksache 439/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... es oder eine Terrorismusfinanzierung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Geldwäschegesetzes begangen oder versucht wurde oder wird, unverzüglich den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und in Kopie dem Bundeskriminalamt – Zentralstelle für Verdachtsanzeigen – mitzuteilen."‘
Artikel 7a Änderung der Abgabenordnung
§ 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Drucksache 715/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zu einem EU-Drogenaktionsplan 2009 - 2012 KOM (2008) 567 endg.; Ratsdok. 13407/08
... Bereits die Annahme der Strategie war ein deutliches Zeichen dafür, dass wegen der EU-weiten politischen Bedeutung dieser Problematik die Unterschiede bei den Ansätzen der Mitgliedstaaten eine untergeordnete Rolle spielen. Die Strategie verdeutlichte, dass sich alle Mitgliedstaaten den gleichen Grundprinzipen verschrieben haben, nämlich: ausgewogener Ansatz zur Verringerung von Drogenangebot und –nachfrage, der sich auf verlässliche Daten über Wesen und Ausmaß des Problems, die Achtung der Grundrechte und der Menschenwürde und zunehmend auf eine koordinierte, grenzübergreifende Strafverfolgung in den Bereichen Drogenhandel und –schmuggel sowie Organisierte Kriminalität stützt.
2 Einleitung
Ein neuer Drogenaktionsplan 2009-2012
1. Verringerung der Drogennachfrage und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
2. Mobilisierung der Unionsbürger zur Übernahme einer aktiven Rolle
3. Verringerung des Drogenangebots
4. Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit
5. Besseres Verständnis des Drogenproblems
I. Koordination
II. Nachfragereduzierung
III. Angebotsreduzierung
IV. Internationale Zusammenarbeit
V. Information, Forschung und Evaluierung
Drucksache 451/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08
... Verstärkte Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Null-Toleranz gegenüber Menschenhandel Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten eine kohärente Strategie zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels entwickeln. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung12 in ihren unterschiedlichen Ausprägungen sollten durch Präventivmaßnahmen, Strafverfolgung und Sanktionen wirksam bekämpft werden. Der Schutz von Opfern des Menschenhandels und die ihnen gewährte Unterstützung sollten verstärkt werden.
I. Einleitung
II. Gemeinsame Grundsätze für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Einwanderungspolitik
1. Wohlstand und Einwanderung:
2. Wohlstand und Einwanderung:
3. Wohlstand und Einwanderung:
4. Solidarität und Einwanderung:
5. Solidarität und Einwanderung:
6. Solidarität und Einwanderung:
7. Sicherheit und Einwanderung:
8. Sicherheit und Einwanderung:
9. Sicherheit und Einwanderung:
10. Sicherheit und Einwanderung:
III. Schlussfolgerungen: verantwortungsvolles Regieren im Bereich Einwanderung
1. Koordinierte und kohärente Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten:
2. Eine gemeinsame Methodik für die EU und ihre Mitgliedstaaten, um Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und Kohärenz zu gewährleisten.
Anhang Zusammenfassung – Die zehn gemeinsamen Grundsätze
Drucksache 633/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... Auf die Aufklärung und die Einwilligung des Vertreters nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 findet Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 und 2 keine Anwendung, soweit er auf die Entscheidung, ob und inwieweit das Untersuchungsergebnis zur Kenntnis zu geben oder zu vernichten ist, nach § 8 Abs. 1 Satz 2 und auf § 9 Abs. 2 Nr. 2 und 5 verweist. Die Aufklärung nach den Absätzen 1 und 3 kann abweichend von Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz im Verfahren vor einer Auslandsvertretung von einer anderen als der für die Untersuchung verantwortlichen Person vorgenommen werden, die nicht die Anforderungen nach Absatz 4 erfüllen muss. Ergibt sich der Verdacht einer Straftat, dürfen abweichend von Absatz 5 das Ergebnis der genetischen Untersuchung und die genetische Probe auch nach einem Widerruf der Einwilligung zum Zwecke der Strafverfolgung übermittelt werden; § 11 Abs. 4, § 12 Abs. 1 Satz 4 und § 13 Abs. 1 finden in diesem Fall keine Anwendung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Benachteiligungsverbot
§ 5 Qualitätssicherung genetischer Analysen
§ 6 Abgabe genetischer Untersuchungsmittel
Abschnitt 2 Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken
§ 7 Arztvorbehalt
§ 8 Einwilligung
§ 9 Aufklärung
§ 10 Genetische Beratung
§ 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 12 Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 13 Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
§ 14 Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
§ 15 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
§ 16 Genetische Reihenuntersuchungen
Abschnitt 3 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
§ 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
Abschnitt 4 Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich
§ 18 Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages
Abschnitt 5 Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
§ 19 Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
§ 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
§ 21 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 22 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik
§ 23 Richtlinien
§ 24 Gebühren und Auslagen
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 25 Strafvorschriften
§ 26 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 27 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften:
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu § 6
Zu Abschnitt 2 – Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken:
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 – Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung:
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Abschnitt 4 – Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich:
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 5 – Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben:
Zu § 19
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 22
Zu Abschnitt 6 – Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik:
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 7 – Straf- und Bußgeldvorschriften:
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 8 – Schlussvorschriften:
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 657: Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)
Drucksache 918/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa -Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz - VISZG )
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Unmittelbare Anwendbarkeit
§ 2 Zugangsberechtigte Behörden und zentrale Zugangsstellen
§ 3 Terroristische und sonstige schwerwiegende Straftaten
§ 4 Datenschutzkontrolle
§ 5 Protokollierung
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
B. Gesetzgebungskompetenz
C. Vereinbarkeit mit EU-Recht
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
a Finanzieller Aufwand
b Personeller Aufwand
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
G. Bürokratiekosten
H. Befristung
I. Evaluation
II. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 633: Gesetz über den Zugang der Sicherheitsbehörden zum Visa-Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz)
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.