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0913/05
0918/1/04
0983/04
0852/04
0918/04B
Drucksache 543/1/15

... 34. bb) In Nummer 4 sind die Wörter "sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt" zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/15




Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 MsbG

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 MsbG

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 - neu - und § 36 Absatz 3 sowie Absatz 4 - neu - MsbG

18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1a - neu -, § 21 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG * **

19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG

20. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG

21. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG

22. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG

23. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG

24. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG

25. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Nummer 2 MsbG

26. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG

27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG

28. Zu Artikel 1 § 29 MsbG

29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummern 2, 3, 4, 5 und 6, Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3, Absatz 3 Nummern 1, 2, 3 und 4 sowie § 32 Satz 1 MsbG

30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4 MsbG

31. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG

32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

38. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG

39. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG

40. Zu Artikel 1 § 46 MsbG

41. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG

42. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG

43. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG

44. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG

45. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG

Zur Übermittlung von Messdaten

49. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG

50. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

51. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG

52. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG

Zu Artikel 1

56. Zu Artikel 1 allgemein

57. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG

58. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung

59. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung


 
 
 


Drucksache 326/15 (Beschluss)

... Minderungsbeitrag des Stromsektors und Netzausbau auf wesentliche Inhalte verständigt hat.



Drucksache 414/15

... Die Rückführungsrichtlinie bietet den Mitgliedstaaten ebenfalls mehr Flexibilität bei der Handhabung von Fällen besonderen Migrationsdrucks. Die Notlagenklausel11gewährt den Mitgliedstaaten im Fall eines unvorsehbaren Massenzustroms von Migranten eine gewisse Flexibilität im Hinblick auf die Haftbedingungen von Migranten in geschlossenen Einrichtungen. Die Mitgliedstaaten können ferner vereinfachte und zügige Rückkehrverfahren bei Migranten anwenden, die in Verbindung mit dem nach nationalem Recht illegalen Grenzübertritt aufgegriffen bzw. abgefangen werden, unter Beachtung bestimmter grundlegender Garantien12.



Drucksache 415/15 (Beschluss)

... 2. Da weiterhin mit hohen Flüchtlingszahlen gerechnet werden muss, kann der Ratsbeschluss vom 22. September 2015 nur ein erster Schritt in Richtung mehr Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten sein. Anzustreben ist ein permanenter Mechanismus zur Verteilung von Flüchtlingen, mit dem gewährleistet wird, dass jeder Mitgliedstaat nach seinen Möglichkeiten an der Bewältigung des Flüchtlingszustroms mitwirkt.



Drucksache 542/15 (Beschluss)

... und § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014 behandeln die vermiedenen Netzentgelte. Vermiedene Netzentgelte werden an Betreiber dezentraler Stromerzeugungsanlagen gezahlt. Bei Anlagen, die nach dem EEG gefördert werden, ist das vermiedene Netzentgelt Bestandteil der Förderung. Der Übertragungsnetzbetreiber erstattet dem Verteilernetzbetreiber die Vergütung nach dem EEG abzüglich der vermiedenen Netzentgelte. Hintergrund für die Zahlung von vermiedenen Netzentgelten war die Annahme, dass durch den Ausbau von dezentralen Stromerzeugungsanlagen auf vorgelagerten Netzebenen der Netzausbau und damit Infrastrukturkosten vermieden werden. Volatil und dargebotsabhängig einspeisende Anlagen - wie Photovoltaik und Wind - erfüllen diese Annahme heute nicht mehr. Vielmehr ist wegen der nicht im Voraus planbaren Einspeisung durch diese Anlagen sogar häufig ein gegenteiliger Effekt zu verzeichnen. Es kommt zu Rückspeisungen des zu viel eingespeisten Stroms in die vorgelagerte Netz- oder Umspannebene. Das Netz muss mittelfristig sogar ausgebaut werden. Die Kostenersparnis bei den vorgelagerten Netzkosten tritt bei volatilen Wind- und PV-Einspeisungen nicht ein. Die vorgeschlagenen Regelungen würden dazu beitragen, die regional unterschiedlichen Netzentgelte zu verringern und eine fairere Lastenverteilung bewirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein:

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 9 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Nummer 25 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 12 Buchstabe a § 3 Nummer 25 und § 17 Absatz 1 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13d Absatz 2 Satz 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 5 Satz 3 Nummer 1, 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 7 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 3 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13h Absatz 1 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 5 Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 22 Absatz 2 Satz 4a - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 51 Absatz 4 Satz 3a - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b § 63 Absatz 2a Satz 2 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 111f Satzteil vor Nummer 1 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG

24. Zu Artikel 3 § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Satz 4a - neu - StromNEV Artikel 9 Nummer 9 § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014

'Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 26 Absatz 3 Satz 3 und 4 - neu - StromNZV

26. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 19 Absatz 1a EEG

27. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 24 Absatz 1 Satz 2 EEG


 
 
 


Drucksache 446/15

... Trotz der unvollständigen Angaben macht der Nationale Normenkontrollrat im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags keine Einwände gegen die Darstellungen der Gesetzesfolgen im vorliegenden Regelungsvorhaben geltend. Gleichwohl fordert er die Bundesregierung auf, die für Mitte 2016 geplante Überprüfung der eingeleiteten Maßnahmen zum Anlass zu nehmen, die fehlenden Angaben nachzuerfassen. Zu gegebener Zeit sollte außerdem evaluiert werden, inwiefern befristete Erleichterungen möglicherweise dauerhaft Bestand haben können. Der NKR begrüßt es daher, dass dieser Gesetzentwurf binnen drei Jahren evaluiert wird. Angesichts der absehbaren Herausforderungen bei der anhaltenden Bewältigung des Flüchtlingszustroms stellen die im vorliegenden Regelungsentwurf enthaltenen Verfahrenserleichterungen nur einen ersten Schritt dar. Aus Sicht des NKR sind zudem weitere Maßnahmen nötig, die auf eine effektivere und effizientere



Drucksache 555/1/15

... "7. Der Bundesrat geht davon aus, dass der angestrebte Ausbaupfad von netto 100 MW/Jahr in erster Linie durch Effizienzgewinne bei der Konversion und weiteren Inanspruchnahme von Rest- und Abfallstoffen generiert werden kann. Strom aus Biogas wird jedoch immer teurer sein als Strom aus Solar- oder Windkraftanlagen. Bezogen auf das gesamte Stromsystem kann Biogasstrom die Gesamtkosten der Stromversorgung jedoch senken, wenn er effizient erzeugt und systemdienlich genutzt wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/1/15




1. Zu Nummer 3 Satz 3

2. Zu Nummer 4 Satz 1

3. Zu Nummer 5 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu Der Nummer 5 sind folgende Sätze anzufügen:

4. Zu Nummer 5 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu Der Nummer 5 sind folgende Sätze anzufügen:

5. Zu Nummer 7

6. Zu Nummer 9

7. Zu Nummer 9

8. Zu Nummer 9 Satz 2


 
 
 


Drucksache 543/15 (Beschluss)

... bb) In Nummer 4 sind die Wörter "sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt" zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG

7. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG

8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG

9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG

11. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG

12. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG

13. Zu Artikel 1 § 29 MsbG

14. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG

15. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG

16. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummern 3, 4, 6 und 7 sowie Absatz 2 Satz 3 Nummern 6 und 7 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG

18. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG

19. Zu Artikel 1 § 46 MsbG

20. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG

21. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG

22. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG

23. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG

24. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG

25. Zur Übermittlung von Messdaten

26. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG

27. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

28. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG

29. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG

30. Zu Artikel 1 allgemein MsbG

31. Zu Artikel 1 allgemein

32. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG

33. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung

34. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung


 
 
 


Drucksache 517/15

... Artikel 11 Änderung des Stromsteuergesetz

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Drucksache 517/15




‚Artikel 10 Änderung des Energiesteuergesetzes

Artikel 11
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Tabaksteuergesetztes


 
 
 


Drucksache 555/15

... im Energiemix aus erneuerbaren Energien eine besondere Aufmerksamkeit im EEG. Darüber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass knapp ein Drittel des erneuerbaren Stroms in Deutschland aus Bioenergie stammt (rd. 50 TWh).



Drucksache 127/15 (Beschluss)

... Der Begriff des Mengenstroms taucht in § 22 Absatz 3 sehr unvermittelt und zusammenhanglos auf. Erst nach Durchsicht der Begründung wird klar, dass die zur Verfügung zustellenden Daten zur Ermittlung (oder zum Nachvollziehen der Berechnung) eines Mengenstroms erforderlich sind. Dies sollte mit der Regelung deutlich gemacht werden.



Drucksache 326/1/15

... Minderungsbeitrag des Stromsektors und Netzausbau auf wesentliche Inhalte verständigt hat.



Drucksache 555/15 (Beschluss)

... im Energiemix aus erneuerbaren Energien eine besondere Aufmerksamkeit im EEG. Darüber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass knapp ein Drittel des erneuerbaren Stroms in Deutschland aus Bioenergie stammt (rund 50 Terawattstunden).

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Drucksache 555/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016


 
 
 


Drucksache 47/15

... es vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 1007), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, und § 10 Absatz 7 des Stromsteuergesetz



Drucksache 415/1/15

... 7. Da weiterhin mit hohen Flüchtlingszahlen gerechnet werden muss, kann der Ratsbeschluss vom 22. September 2015 nur ein erster Schritt in Richtung mehr Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten sein. Anzustreben ist ein permanenter Mechanismus zur Verteilung von Flüchtlingen, mit dem gewährleistet wird, dass jeder Mitgliedstaat nach seinen Möglichkeiten an der Bewältigung des Flüchtlingszustroms mitwirkt.



Drucksache 507/15

... Der Erfüllungsaufwand für die Erstprüfung von Schnellladepunkten beläuft sich auf jährlich maximal rund 434 000 Euro. Der Schätzung wurde mittelfristig eine jährliche Fallzahl von 1 400 neu zu errichtenden Schnellladepunkten zugrunde gelegt (angestrebte Anzahl bis 2020 = 7 000). Dabei wird zur Vereinfachung von einem linearen Ausbau der Ladepunkte ausgegangen. Der Prüfaufwand wird im Einzelfall auf maximal 310 Euro beziffert, das heißt Kosten für eine Erstprüfung gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 1 bei Gleichstromladepunkten. Die Kosten für die Erstprüfung gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 1 bei WechselstromSchnellladepunkten belaufen sich im Einzelfall auf circa 250 Euro pro Ladepunkt. Da eine Einschätzung über die Anteile von Gleichstrom- und Wechselstromladepunkten derzeit nicht möglich ist, wurde der Schätzung der Maximalwert zugrunde gelegt.



Drucksache 447/15

... Angesichts des aktuellen Flüchtlingszustroms nach Deutschland und der damit verbundenen Herausforderungen will die Bundesregierung mit dem vorliegenden Regelungsentwurf das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (NKR-Nr. 3467) flankieren und einzelne gesetzgeberische Maßnahmen wie folgt konkretisieren.



Drucksache 594/15

... 1. der physikalische Import des KWK-Stroms aus hocheffizienten KWK-Anlagen nachgewiesen werden kann,

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Drucksache 594/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anschluss- und Abnahmepflicht

§ 4
Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen

§ 5
Zuständigkeit

Abschnitt 2
Zuschlagzahlungen für KWK-Strom

§ 6
Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen

§ 7
Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

§ 8
Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen

§ 9
Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt

§ 10
Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

§ 11
Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung

§ 12
Vorbescheid für neue KWK-Anlagen

§ 13
Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung

Abschnitt 3
Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten a n das Statistische Bundesamt

§ 14
Messung von KWK-Strom und Nutzwärme

§ 15
Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage

§ 16
Maßnahmen der zuständigen Stelle zur Überprüfung

§ 17
Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt

Abschnitt 4
Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze

§ 18
Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

§ 19
Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

§ 20
Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid

§ 21
Zuschlagzahlungen für Kältenetze

Abschnitt 5
Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher

§ 22
Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern

§ 23
Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern

§ 24
Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid

§ 25
Kältespeicher

Abschnitt 6
Regelungen zur Umlage der Kosten

§ 26
Umlage der Kosten

§ 27
Bestimmung der Höhe des KWK-Aufschlags auf die Netzentgelte

§ 28
Belastungsausgleich

§ 29
Begrenzung der Höhe der KWKG-Umlage und der Zuschlagzahlungen

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 30
Vorschriften für Prüfungen

§ 31
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung

§ 32
Gebühren und Auslagen

§ 33
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 8
Evaluierungen und Übergangsbestimmungen

§ 34
Evaluierungen

§ 35
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 127/1/15

... Der Begriff des Mengenstroms taucht in § 22 Absatz 3 sehr unvermittelt und zusammenhanglos auf. Erst nach Durchsicht der Begründung wird klar, dass die zur Verfügung zustellenden Daten zur Ermittlung (oder zum Nachvollziehen der Berechnung) eines Mengenstroms erforderlich sind. Dies sollte mit der Regelung deutlich gemacht werden.



Drucksache 71/15

... - Ein zukunftsorientierter Ansatz für die Kohlenstoffabtrennung und -speicherung (CCS) und die Kohlenstoffabtrennung und -nutzung (CCU) im Stromsektor und in der Industrie, der für das kosteneffiziente Erreichen der Klimaziele von 2050 kritische Bedeutung hat. Dies erfordert einen grundlegenden politischen Rahmen, einschließlich der Reform des

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Drucksache 71/15




1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN

2. Weiteres Vorgehen

2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit

Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten

Mehr Transparenz bei der Gasversorgung

2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen

Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes

Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher

2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor

Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen

2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik

Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

3. Lenkung der Energieunion

4. Verwirklichung der Energieunion

15 Maßnahmen für die Energieunion

ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION

Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie


 
 
 


Drucksache 191/1/14

... Eine Begrenzung der EEG-Umlage würde die Kosten der alternativen Stromversorgung entsprechend mindern und deren Akzeptanz bei den Schiffsbetreibern deutlich erhöhen. Den gleichen Ansatz hat der Gesetzgeber bereits durch die stromsteuerrechtliche Entlastung einer landseitigen Stromversorgung von Schiffen in § 9 Absatz 3 Stromsteuergesetz

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Drucksache 191/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -, § 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014

§ 62a
Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt

2. Zu Artikel 1 allgemein EEG 2014 - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 1 Nummer 4 - neu - EEG 2014

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 EEG 2014

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 1 EEG 2014

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014

19. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 5a - neu - und Absatz 2 Nummer 2a - neu - *

20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014

23. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 6

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 607/1/14

... -Äquivalenten bis 2020 könnte daher höher ausfallen als erwartet. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass es noch weitreichenderer Anstrengungen insbesondere im Stromsektor bedarf, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein aussagekräftiges Monitoring zur Identifizierung der tatsächlichen Reduktionslücken und deren Ursachen sowie zur Wirksamkeit der Maßnahmen zu erstellen.

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Drucksache 607/1/14




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 402/14

... a) die Stromsteuer nach § 3 des Stromsteuergesetz

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Drucksache 402/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

§ 5a
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen

Artikel 2
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

§ 5a
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter Belastungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigung

III. Alternativen

IV. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Folgen

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher

a Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher

b Kosten für die Unternehmen

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Im Einzelnen

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

V. Zeitliche Geltung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

VIII. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2958: Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich und regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 191/5/14

... Im Unterschied zur bisher vorliegenden Ausschussempfehlung (Ziffer 1 in BR-Drucksache 191/1/14) stellt der vorliegende Antrag ausschließlich auf die genannte Privilegierung des Landstroms ab.



Drucksache 360/1/14

... 11. Der Bundesrat weist darauf hin, dass durch eine Nutzung des nicht bedarfsgerecht erzeugten Stroms die Systemintegration der erneuerbaren Energien in das bestehende Marktsystem gefördert und auch die Kosten der Energiewende (z.B. Härtefallregelung) reduziert werden können.

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Drucksache 360/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 37f Absatz 2

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 308/14

... (21) Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle ist in der Union nach wie vor problematisch, und für einen Teil dieses Abfallstroms liegen gar keine Daten über die Behandlung vor. Daher müssen die Aufzeichnungs- und Rückverfolgungsmechanismen durch die Einführung elektronischer Register für gefährliche Abfälle in den Mitgliedstaaten gestärkt werden. Die elektronische Datenerfassung sollte auf andere Abfallarten ausgeweitet werden, um Aufzeichnungen für Unternehmen und Verwaltungsstellen zu vereinfachen und die Überwachung der Abfallströme in der Union zu verbessern.



Drucksache 360/14 (Beschluss)

... g) Der Bundesrat weist darauf hin, dass durch eine Nutzung des nicht bedarfsgerecht erzeugten Stroms die Systemintegration der erneuerbaren Energien in das bestehende Marktsystem gefördert und auch die Kosten der Energiewende (z.B. Härtefallregelung) reduziert werden können.

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Drucksache 360/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 37f Absatz 2

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 598/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es Betreibern mehrerer Anlagen, die über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden, ermöglicht, auch weiterhin einen Teil des produzierten Stroms direkt zu vermarkten.



Drucksache 598/1/14

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es Betreibern mehrerer Anlagen, die über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden, ermöglicht, auch weiterhin einen Teil des produzierten Stroms direkt zu vermarkten.



Drucksache 544/14

... system verfügen oder ein Energiemanagementsystem eingeführt haben, unter anderem um die Vorteile aus der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG oder aus der Steuerentlastungsmöglichkeit im Energie-/Stromsteuergesetz

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Drucksache 544/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

§ 5
Verbot der Behinderung oder Beeinträchtigung durch Energieunternehmen

§ 8
Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits; Verpflichtungsbefreiung

§ 8a
Anforderungen an Energieaudits; Verfügbarkeit von Energieaudits

§ 8b
Anforderungen an die das Energieaudit durchführenden Personen

§ 8c
Nachweisführung

§ 8d
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

Artikel 3
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu § 8a

Zu § 8b

Zu § 8c

Zu § 8d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2924: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht

3. Darstellung von Evaluierungserwägungen


 
 
 


Drucksache 473/14

... a) das Berechnungsverfahren für die Treibhausgasemissionen der eingesetzten Mengen elektrischen Stroms festzulegen und

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Drucksache 473/14




§ 37g
Bericht der Bundesregierung

,Artikel 2 Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

Artikel 3
Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung


 
 
 


Drucksache 191/14 (Beschluss)

... Eine Begrenzung der EEG-Umlage würde die Kosten der alternativen Stromversorgung entsprechend mindern und deren Akzeptanz bei den Schiffsbetreibern deutlich erhöhen. Den gleichen Ansatz hat der Gesetzgeber bereits durch die stromsteuerrechtliche Entlastung einer landseitigen Stromversorgung von Schiffen in § 9 Absatz 3 Stromsteuergesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -,§ 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014

§ 62a
Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu - EEG 2014

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 EEG 2014

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 16/14

... Sobald die genannten Maßnahmen eingeleitet wurden und fest etabliert sind, gilt es, die im Bereich der Meeresenergie erzielten Fortschritte bei der Ausschöpfung ihres Potenzials als strategische Energietechnologie zu überwachen. Hierzu könnten beispielsweise folgende Parameter dienen: installierte Kapazität und Menge des erzeugten Stroms, Zahl der ausgeführten und geplanten Vorhaben, Umfang der Investitionen, Ausmaß der Senkung der Kapitalkosten oder Zahl der gemeinsamen Unternehmen. Ferner wird es wichtig sein, zu ermitteln, inwieweit der Sektor zu den übergeordneten Zielen der EU in den Bereichen Beschäftigung, Wachstum und Nachhaltigkeit beiträgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/14




1. Beitrag zu BESCHÄFTIGUNGS-, INNOVATIONS-, KLIMASCHUTZ-UND ENERGIEZIELEN

2. AKTUELLER STAND der Erneuerbaren Energien aus dem MEER

3. VORHANDENE Unterstützung

4. VERBLEIBENDE Herausforderungen

5. Aktionsplan für MEERESENERGIE

5.1. Erste Stufe des Maßnahmenplans 2014-2016

i. Forum zum Thema Meeresenergie

a Arbeitsbereich Technologien und Ressourcen

b Arbeitsbereich Verwaltung und Finanzen

c Arbeitsbereich Umweltschutz

ii. Strategischer Fahrplan für die Meeresenergie

5.2. Zweite Stufe des Maßnahmenplans 2017-2020

iii. Europäische Industrieinitiative

iv. Sektorspezifische Leitlinien für die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften

6. BESTANDSAUFNAHME der Fortschritte

7. Schlussfolgerung

8. Anhang 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Massnahmen


 
 
 


Drucksache 191/3/14

... Der Bundesrat stellt fest, dass der Gesetzentwurf keine Begrenzung der EEG-Umlage für die alternative Stromversorgung von Schiffen vorsieht. Wirtschaftliche Anreize zur Inanspruchnahme der alternativen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Luft- und Lärmemissionen in Häfen deutlich zu senken. Wirksame finanzielle Anreize würden die Kosten der alternativen Stromversorgung reduzieren und die Akzeptanz bei den Schiffsbetreibern erhöhen. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund bereits durch die stromsteuerrechtliche Privilegierung die landseitige Stromversorgung von Schiffen in § 9 Absatz 3 Stromsteuergesetz



Drucksache 157/14 (Beschluss)

... anlagen inklusive Biomasse-(heiz)kraftwerke bereits auf einem Tiefstand von etwa 240 Megawatt. Der Rückgang des Zubaus auf 42 Prozent des Vorjahres setzt dem schrittweisen Aufbau eines auf erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems starke Grenzen, indem die regel- und speicherbare Bioenergie stark beschränkt wird. Bei einem jährlichen Ausbaupfad von etwa 6 000 Megawatt an fluktuierenden Erneuerbaren Energien ist deshalb mindestens die Stilllegung auf den Zubau von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 EEG 2014

2. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 4, § 25 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 27 Absatz 1 EEG 2014

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 EEG 2014

4. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 5 EEG 2014

5. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 EEG 2014

6. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, Absatz 2 EEG 2014

7. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 - neu - EEG 2014

8. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 5 Satz 1, Satz 2 EEG 2014

9. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 6 Nummer 1 EEG 2014

10. Zu Artikel 1 § 5 8 Absatz 6 Nummer 2 EEG 2014

11. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 8 EEG 2014

12. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 und § 91 EEG 2014

13. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b EEG 2014

14. Zu Artikel 1 § 95 Satz 1 EEG 2014

15. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 3 EEG 2014

16. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 1 Satz 3 EEG 2014

17. Zu Artikel 1 allgemein

18. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 17d Absatz 3 Satz 2 und 3 EnWG

19. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 17d Absatz 6 Satz 3 EnWG

20. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 17d Absatz 6 EnWG

21. Zu Artikel 6 Änderung des EnWG

22. Zu Artikel 6 Nummer 10 § 53b Nummer 3 EnWG

23. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 113/13

... Die Sätze 2 und 3 sind neu; sie gelten nur für Wohngebäude. Satz 2 verpflichtet bei der Ermittlung des Endenergieverbrauchs zur Berücksichtigung einer Pauschale bei dezentraler Warmwasserbereitung. Energieverbrauchsausweise werden unter Verwendung von Verbrauchsdaten nach Absatz 3 ausgestellt. Die Gebäuderichtlinie erfordert generell eine Einbeziehung des Verbrauchs für die Warmwasserbereitung sowie ggf. auch für die Kühlung bei der Ermittlung des Energieverbrauchs. Im Falle der dezentralen - in der Regel elektrischen - Warmwasserbereitung wird der Energieverbrauch jedoch über Stromzähler gemessen, die eine gesonderte Erfassung des für diesen Zweck verbrauchten Stroms nicht oder allenfalls mit erheblichem Aufwand erlauben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Überblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 41/13

... Die Finanzierung des Ökostroms nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 41/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Teil 3
Quotenpflicht

Abschnitt 1
Allgemeine Quotenpflicht

§ 16
Quotenpflicht

§ 17
Berechnung und Umfang der Quote

§ 18
Ausnahmen

§ 19
Beginn der Quotenpflicht

§ 20
Anzeige- und Registrierungspflicht

§ 21
Erklärungspflicht

§ 22
Annullierung von Stromzertifikaten

§ 23
Sanktion

§ 24
Abmeldung von Quotenpflichtigen

Abschnitt 2
Zuteilung von Zertifikaten, Zertifikatshandel

§ 25
Zuteilung von Stromzertifikaten

§ 26
Anerkennung von Anlagen

§ 27
Stromzertifikatsregister und Registrierung im Stromzertifikatsregister

§ 28
Antrag auf Registrierung im Stromzertifikatsregister

§ 29
Übertragung von Zertifikaten

§ 30
Rechtsfolge einer Registrierung

Teil 4
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 31
Grundsatz

§ 32
Pflichten der Erklärungspflichtigen

§ 33
Pflichten der Netzbetreiber

§ 34
Pflichten von Anlagenbetreiberinnen, Anlagenbetreibern und Elektrizitätsversorgungsunternehmen

§ 35
Formularvorlagen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Nummern 10 bis 17

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Nummer 18

Zu Teil 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 467/13

... Der in den Regelsätzen enthaltene Anteil zur Deckung des Haushaltsstroms für Berechtige von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Sozialhilfe beträgt rund 30 Euro. Der durchschnittliche Stromverbrauch eines Alleinstehenden liegt bei einem Verbrauch von rund 1500 Kilowattstunden im Jahr in der Regel bei über 40 € im Monat und damit etwa zehn Euro über dem im Regelbedarf vorgesehenen Anteil für Haushaltsstrom. Die Stromkosten sind daher mit dem vorgesehenen Regelsatz nicht abzudecken, Schulden bei den Energieversorgungsunternehmen sind häufig die Konsequenz. Denn insbesondere Haushalte von Leistungsberechtigten verfügen in der Regel über wenig effiziente Geräte, so dass der monatliche Verbrauch häufig noch deutlich über dem der Bemessung zugrunde liegenden Durchschnitt liegt und für Stromschulden in den meisten Fällen kein verschwenderisches Verhalten ursächlich ist.



Drucksache 247/13

... -Preis für große Industrieanlagen, den Stromsektor und die Luftfahrt ermittelt. Mehr als 10 000 Anlagen und nahezu 50 % aller THG-Emissionen in der EU sind in das System einbezogen. Mit diesem einheitlichen Preis wird sichergestellt, dass die Klimaziele kostenwirksam erreicht werden und für die Unternehmen in der gesamten EU die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten. Der CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/13




1. Einleitung

2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte

2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen

2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt

3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation

3.1. Zielvorgaben

3.2. Kohärenz der politischen Instrumente

3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten

4. Fragen

4.1. Allgemeine Fragen

4.2. Zielvorgaben

4.3. Instrumente

4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

4.5. Kapazitäten und Lastenteilung

5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation

Anhang
Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik

1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung

2. Weiterführende Informationen


 
 
 


Drucksache 348/13

... Die Windkraft (überwiegend an Land) leistet bereits einen erheblichen Beitrag zur Energieproduktion: Mit einer Ende 2012 installierten Windkraftkapazität von 106 GW wurden 210 TWh bzw. 7 % des europäischen Stroms erzeugt8.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 672/12

... 10. entgegen Artikel 15 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Nummer 1.9. Satz 3 nicht sicherstellt, dass ein Stromstoß nur an den Muskelpartien der Hinterviertel verabreicht wird,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Grundsätze

§ 4
Sachkunde

§ 5
Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes

Abschnitt 2
Vorschriften über Schlachthöfe

§ 6
Anforderungen an die Ausstattung

§ 7
Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren

§ 8
Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden

Abschnitt 3
Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren

§ 9
Aufbewahren von Fischen

§ 10
Aufbewahren von Krebstieren

Abschnitt 4
Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren

§ 11
Ruhigstellen warmblütiger Tiere

§ 12
Betäuben, Schlachten und Töten

§ 13
Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren

§ 14
Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten

§ 15
Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

§ 16
Ordnungswidrigkeiten

§ 17
Übergangsbestimmungen

§ 18
Aufheben von Vorschriften

§ 19
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 2 und 9) Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009

1. Bolzenschuss

2. Kugelschuss

3. Zerkleinerung

4. Genickbruch

5. Stumpfer Schlag auf den Kopf

6. Elektrobetäubung

7. Kohlendioxidbetäubung

8. Kohlenmonoxidbetäubung

9. Betäubungsverfahren für Fische

Anlage 2
(zu § 12 Absatz 5) Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Spezieller Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Anlage 1 Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung EG Nr. 1099/2009:

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Anlage 2 Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2209: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009; Neufassung der Tierschutz-Schlachtverordnung


 
 
 


Drucksache 346/12

... , Wasserkraft), sondern auch von den Verwaltungs 9- und Kapitalkosten der Projekte. Komplizierte Genehmigungsverfahren, das Fehlen zentraler Anlaufstellen, die Einführung von Registrierungsverfahren, Planungsverfahren, die sich über Monate oder Jahre hinziehen sowie die Furcht vor retroaktiven Änderungen erhöhen das Projektrisiko (siehe Kapitel 2 des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen). Bei derart hohen Risiken sind insbesondere in Ländern, deren Kapitalmärkte unter Druck stehen, die Kapitalkosten sehr hoch, wodurch sich die Kosten für Projekte zugunsten erneuerbarer Energien erhöhen und deren Konkurrenzfähigkeit geschmälert wird. Daher wird durch einfache Verwaltungsverfahren, stabile und zuverlässige Förderregelungen sowie einen leichteren Zugang zu Kapital (z.B. durch öffentliche Förderregelungen) ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien geleistet. In diesem Zusammenhang können die Europäische Investitionsbank und nationale öffentliche Einrichtungen eine wichtige Rolle spielen. Heute gibt es für die meisten Erneuerbare-Energien-Technologien nationale Förderregelungen10, durch die jedoch nur ein kleiner Teil des Energiemarktes betroffen ist: weniger als ein Drittel der 19 % unseres Stroms aus erneuerbaren Energiequellen muss nicht mit Marktpreisen konkurrieren. Im Verkehrssektor können alle Formen alternativer Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen auf das 10 %-Ziel für diesen Sektor angerechnet werden, allerdings wird die Entwicklung hier durch hohe Preise der entsprechenden Verkehrssysteme und eine unzureichende Kraftstoffinfrastruktur gehemmt11. Es bestehen häufig Verpflichtungen zur Beimischung von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Integration der Erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt

Marktentwicklungen und Kosten

Bessere Förderregelungen

3. ÖFFNUNG des Elektrizitätsmarktes Erneuerbare Energien

4. VERÄNDERUNG UNSERER Infrastrukturen

5. STÄRKUNG der POSITION der Verbraucher

6. Förderung der Technologischen Innovation

7. Gewährleistung der Nachhaltigkeit Erneuerbarer Energien

8. Politik IM Bereich der Erneuerbaren Energien NACH 2020

9. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 204/4/12

... 2. Der Bundesrat hält eine bessere Integration der Photovoltaikanlagen durch eine Kombination mit Speichern für erforderlich und fordert ein technologieoffenes Marktanreizprogramm zum 1. Januar 2013 für dezentrale Speichertechnologien in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr für Anlagen bis zu 30 kW installierte Leistung. Eine sichere, effiziente und ökologische Energieversorgung der Zukunft sollte sich auch auf dezentrale Versorgungslösungen stützen können. Dies sollte mit einer Regelung kombiniert werden, die den Eigenverbrauch (über 20 Prozent des erzeugten Stroms) besser honoriert. Damit ließen sich auch eine Erhöhung der Netzstabilität und eine höhere Nachfrage nach Photovoltaikanlagen erreichen.



Drucksache 151/12

Entschließung des Bundesrates zu den mit der EEG-Novelle vorgesehenen Änderungen bei der Förderung des Solarstroms



Drucksache 676/12

... Verbleibender Teil des normierten Abgasstroms.



Drucksache 458/1/12

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 51 Absatz 1 EnergieStG , Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 9a Absatz 1 StromStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 55 Absatz 4 bis 9 EnergieStG und Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe d § 10 Absatz 3 bis 9 StromStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 55 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 EnergieStG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 55 Absatz 4 bis 9 EnergieStG und Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe d § 10 Absatz 3 bis 9 StromStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage zu § 55 Tabelle und Nummer 2 EnergieStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zum Gesetzentwurf insgesamt

7. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 86/1/12

... Herkunft des Stroms

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 StromGVV , Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GasGVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 01 - neu - StromGVV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 01 - neu - GasGVV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Mustertarifblatt Strom

3 Erläuterungen:

Mustertarifblatt Gas

3 Erläuterungen:


 
 
 


Drucksache 520/12

... "Die Freistellung nach Satz 1 wird nur gewährt, wenn die elektrische Energie zur Speicherung in einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Stromspeicher aus einem Transport- oder dem Verteilernetz entnommen und die zur Ausspeisung zurück gewonnene elektrische Energie zeitlich verzögert wieder in dasselbe Netz eingespeist wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen, Verordnungsermächtigung.

§ 17
Netzanschluss, Verordnungsermächtigung.

§ 17a
Bundesfachplan Offshore des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie

§ 17b
Offshore-Netzentwicklungsplan

§ 17c
Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde

§ 17d
Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans

§ 17e
Entschädigung bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen

§ 17f
Belastungsausgleich

§ 17g
Haftung für Sachschäden an Offshore-Anlagen

§ 17h
Abschluss von Versicherungen

§ 17i
Evaluierung

§ 17j
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Energiestatistikgesetzes

Artikel 3
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 4
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 6
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Artikel 1

a Allgemeiner Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

b Informationspflichten für die Wirtschaft

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6
Durch die Änderungen in Artikel 6 entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, da die zu übermittelnden Daten ohnehin den Regulierungsbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen, um einen Abgleich zwischen prognostizierten und tatsächlichen Erlösen zu ermöglichen. Die Prozesse ändern sich für die Wirtschaft nicht, so dass sich auch keine Veränderung beim Erfüllungsaufwand ergibt

2. Erfüllungsaufwand für die öffentlichen Haushalte

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

3. Sonstige Kosten

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VIII. Befristung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu § 17f

Grundrechtsbetroffenheit der Stromverbraucher

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu § 17j

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Artikel 2
(Energiestatistikgesetz)

Artikel 3
(Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 4
(Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)

Artikel 5
(Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung)

Artikel 6
(Änderung der Anreizregulierungsverordnung)

Zu Ziffer 1

Zu Ziffer 2

Zu Ziffer 3

Zu Ziffer 4

Zu Ziffer 5

Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2284: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Zu 1.: Entschädigungsregelung und Auswirkungen auf die Strompreise

Zu 2.: Offshore-Netzentwicklungsplan

Zu 3.: Austausch statistischer Daten


 
 
 


Drucksache 740/12 (Beschluss)

... Dessen ungeachtet bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob die Netzentgeltpflicht von Speicherbetreibern nicht grundsätzlich anders bewertet werden müsste. Aus Sicht des Bundesrates sind Anlagen zur Speicherung von Strom energiewirtschaftlich und physikalisch betrachtet keine "Letztverbraucher". Sie verbrauchen den Strom nicht endgültig, sondern entnehmen Strom aus dem Netz, um ihn später wieder einzuspeisen. Entscheidend ist die stabilisierende Wirkung vor allem von Pumpspeicherwerken für das Stromsystem insgesamt, die im gegenwärtigen gesetzlichen Rahmen nicht hinreichend berücksichtigt ist. Letztverbraucher sind die Speicheranlagen allenfalls für die Differenz aus entnommenem und wieder eingespeistem Strom, für den sich dann eine Netzentgeltpflicht ergeben würde.



Drucksache 346/1/12

... 5. Der Bundesrat weist für die weiteren Beratungen darauf hin, dass Regelungen über Quoten- oder Mengenmodelle zur Förderung der Erneuerbaren Energien, die den Energieversorgern bestimmte Anteile oder Mengen erneuerbaren Stroms vorschreiben, nur vordergründig transparenter und leichter umsetzbar sind. Ein wesentliches Manko bei diesen Regelungen besteht darin, dass für den Anlagenbetreiber, anders als beim



Drucksache 346/12 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat weist für die weiteren Beratungen darauf hin, dass Regelungen über Quoten- oder Mengenmodelle zur Förderung der Erneuerbaren Energien, die den Energieversorgern bestimmte Anteile oder Mengen erneuerbaren Stroms vorschreiben, nur vordergründig transparenter und leichter umsetzbar sind. Ein wesentliches Manko bei diesen Regelungen besteht darin, dass für den Anlagenbetreiber, anders als beim



Drucksache 688/2/12

Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz



Drucksache 819/1/12

... wurden die Vorhaben aber nicht bestätigt, weil der energiewirtschaftliche Bedarf nicht mit der notwendigen Robustheit feststellbar sei. Eine Bestätigung dieser oder weiterentwickelter Maßnahmen in künftigen Netzentwicklungsplänen sei aber vorstellbar. Um den Abtransport des gegenwärtig bereits produzierten Stroms aus der Region und die angesichts der Neuausweisung von Windeignungsflächen erforderliche Steigerung der Transportkapazitäten bedarfsgerecht zu ermöglichen, sollen die Windenergieprognosen wie von der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/1/12




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BBPlG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 BBPlG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Anlage zu § 1 Absatz 1 Kennzeichnung C und D BBPlG und Artikel 2 § 12e Absatz 3 Satz 1 EnWG

'Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - BBPlG

5. Zu Artikel 1 § 4 BBPlG , Artikel 4 § 50 Absatz 1 Nummer 6 VwGO

6. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Absatz 1, Nummer 5 und Nummer 10 BBPIG

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage BBPlG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage BBPlG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 2 § 12e Absatz 3 Satz 1 EnWG

10. Zu Artikel 2a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - NABEG

11. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 1 und Anlage Nummer 22 EnLAG

'Artikel 3 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:


 
 
 


Drucksache 688/12

Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 688/12




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 3
Begünstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt

§ 53a
Vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 53b
Teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 66b
Ermächtigung zu § 55 Absatz 4, 5 und 8

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 12
Ermächtigung zu § 10 Absatz 3, 4 und 7

Anlage
(zu § 10) Zielwerte für die zu erreichende Reduzierung der Energieintensität

Artikel 3
Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 458/2/12

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer-und des Stromsteuergesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/2/12




'Zu Artikel 2 Nummer 01 bis 03 - neu - § 3 Satz 2 und 3 - neu -, § 9 Absatz 2, § 9b Absatz 2 Satz 1 StromStG


 
 
 


Drucksache 575/12

... 15.7. Die Produkte werden so konzipiert und hergestellt, dass das Risiko von unbeabsichtigten Stromstößen am Patienten, Anwender oder einem Dritten sowohl bei normaler Anwendung des Produkts als auch beim Erstauftreten eines Defekts so weit wie möglich ausgeschaltet wird, vorausgesetzt, das Produkt wird gemäß den Angaben des Herstellers installiert und instand gehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen Kapitel I

3.2. Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr Kapitel II

3.3. Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Eudamed Kapitel III

3.4. Benannte Stellen Kapitel IV

3.5. Einstufung und Konformitätsbewertung Kapitel V

3.6. Klinische Bewertung und klinische Prüfungen Kapitel VI

3.7. Vigilanz und Marktüberwachung Kapitel VII

3.8. Governance Kapitel VIII und IX

3.9. Schlussbestimmungen Kapitel X

3.10. Zuständigkeit der EU, Subsidiarität und Rechtsform

3.11. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Rechtlicher Status eines Produkts

Kapitel II
Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr

Artikel 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme

Artikel 5
Fernabsatz

Artikel 6
Harmonisierte Normen

Artikel 7
Gemeinsame technische Spezifikationen

Artikel 8
Allgemeine Pflichten des Herstellers

Artikel 9
Bevollmächtigter Vertreter

Artikel 10
Wechsel des bevollmächtigten Vertreters

Artikel 11
Allgemeine Pflichten der Importeure

Artikel 12
Allgemeine Pflichten der Händler

Artikel 13
Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zuständige Person

Artikel 14
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure, Händler und andere Personen gelten

Artikel 15
Einmalprodukte und ihre Aufbereitung

Artikel 16
Implantationsausweis

Artikel 17
EU-Konformitätserklärung

Artikel 18
CE-Konformitätskennzeichnung

Artikel 19
Produkte für besondere Zwecke

Artikel 20
Systeme und Behandlungseinheiten

Artikel 21
Teile und Komponenten

Artikel 22
Freier Verkehr

Kapitel III
Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Europäische Datenbank für Medizinprodukte

Artikel 23
Identifizierung innerhalb der Lieferkette

Artikel 24
System der einmaligen Produktnummer

Artikel 25
Elektronisches System für die Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren

Artikel 26
Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung

Artikel 27
Europäische Datenbank

Kapitel IV
Benannte Stellen

Artikel 28
Für benannte Stellen zuständige nationale Behörden

Artikel 29
Anforderungen an benannte Stellen

Artikel 30
Zweigstellen und Unterauftragnehmer

Artikel 31
Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung

Artikel 32
Bewertung des Antrags

Artikel 33
Notifizierungsverfahren

Artikel 34
Kennnummern und Verzeichnis benannter Stellen

Artikel 35
Überwachung der benannten Stellen

Artikel 36
Änderungen der Notifizierung

Artikel 37
Anfechtung der Kompetenz benannter Stellen

Artikel 38
Erfahrungsaustausch zwischen für benannte Stellen zuständigen nationalen Behörden

Artikel 39
Koordinierung der benannten Stellen

Artikel 40
Gebühren

Kapitel V
Klassifizierung und Konformitätsbewertung Abschnitt 1 Klassifizierung

Artikel 41
Klassifizierung von Medizinprodukten

Abschnitt 2
Konformitätsbewertung

Artikel 42
Konform itätsbewertungsverfahren

Artikel 43
Beteiligung benannter Stellen

Artikel 44
Mechanismus zur Kontrolle bestimmter Konformitätsbewertungen

Artikel 45
Prüfbescheinigungen

Artikel 46
Freiwilliger Wechsel der benannten Stelle

Artikel 47
Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 48
Freiverkaufszertifikate

Kapitel VI
Klinische Bewertung und klinische Prüfungen

Artikel 49
Klinische Bewertung

Artikel 50
Allgemeine Anforderungen an klinische Prüfungen

Artikel 51
Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung

Artikel 52
Registrierung klinischer Prüfungen

Artikel 53
Elektronisches System für klinische Prüfungen

Artikel 54
Klinische Prüfungen mit Produkten, die die CE-Kennzeichnung tragen dürfen

Artikel 55
Wesentliche Änderung einer klinischen Prüfung

Artikel 56
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 57
Informationspflichten des Sponsors bei vorübergehender Aussetzung oder Abbruch einer klinischen Prüfung

Artikel 58
In mehreren Mitgliedstaaten durchgeführte klinische Prüfungen

Artikel 59
Aufzeichnung und Meldung der bei der klinischen Prüfung auftretenden Ereignisse

Artikel 60
Durchführungsrechtsakte

Kapitel VII
Vigilanz und Marktüberwachung

Abschnitt 1
Vigilanz

Artikel 61
Meldung von Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 62
Elektronisches Vigilanz-System

Artikel 63
Analyse schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 64
Meldung von Tendenzen

Artikel 65
Aufzeichnung der Vigilanz-Daten

Artikel 66
Durchführungsrechtsakte

Abschnitt 2
Marktüberwachung

Artikel 67
Marktüberwachungstätigkeiten

Artikel 68
Elektronisches System für die Marktüberwachung

Artikel 69
Bewertung von Produkten, die ein Sicherheits- und Gesundheitsrisiko auf nationaler Ebene darstellen

Artikel 70
Verfahren für den Umgang mit nicht konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 71
Verfahren auf EU-Ebene

Artikel 72
Verfahren für den Umgang mit konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 73
Amtliche Feststellung der Nichtkonformität

Artikel 74
Präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 75
Gute Verwaltungspraxis

Kapitel VIII
Kooperation der Mitgliedstaaten, Koordinierungsgruppe Medizinprodukte, EU-Referenzlaboratorien, Produktverzeichnisse

Artikel 76
Zuständige Behörden

Artikel 77
Kooperation

Artikel 78
Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 79
Unterstützung durch die Kommission

Artikel 80
Aufgaben der Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 81
EU-Referenzlaboratorien

Artikel 82
Interessenkonflikte

Artikel 83
Produktverzeichnisse

Kapitel IX
Vertraulichkeit, Datenschutz, Finanzierung, Sanktionen

Artikel 84
Vertraulichkeit

Artikel 85
Datenschutz

Artikel 86
Gebührenerhebung

Artikel 87
Sanktionen

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 88
Ausschussverfahren

Artikel 89
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 90
Dringlichkeitsverfahren für delegierte Rechtsakte

Artikel 91
Änderung der Richtlinie 2001/83/EG

Artikel 92
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Artikel 93
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Artikel 94
Übergangsbestimmungen

Artikel 95
Bewertung

Artikel 96
Aufhebung

Artikel 97
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I
Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

I. Allgemeine Anforderungen

II. Anforderungen an die Konzeption und die Konstruktion

7. Chemische, physikalische und biologische Eigenschaften

8. Infektion und mikrobielle Kontamination

9. Produkte, zu deren Bestandteilen ein Stoff gehört, der als Arzneimittel gilt, und Produkte, die aus Stoffen oder Kombinationen von Stoffen bestehen, die zur Einnahme, Einatmung oder zur rektalen oder vaginalen Verabreichung bestimmt sind

10. Produkte, zu deren Bestandteilen Materialien biologischen Ursprungs gehören

11. Wechselwirkungen von Produkten mit ihrer Umgebung

12. Produkte mit Diagnose- oder Messfunktion

13. Schutz vor Strahlung

13.1. Allgemein

13.2. Beabsichtigte Strahlung

13.3. Unbeabsichtigte Strahlung

13.4. Ionisierende Strahlung

14. Software als Bestandteil von Produkten und eigenständige Software

15. Aktive Produkte und mit diesen verbundene Produkte

16. Schutz vor mechanischen und thermischen Risiken

17. Schutz vor Risiken infolge der Abgabe von Energie oder Stoffen an den Patienten oder Anwender

18. Schutz vor den Risiken durch Medizinprodukte, für die der Hersteller die Anwendung durch Laien vorsieht

III. Anforderungen an die mit dem Produkt gelieferten Informationen

19. Etikett und Gebrauchsanweisung

19.1. Allgemeine Anforderungen an die vom Hersteller gelieferten Informationen

19.2. Angaben auf dem Etikett

19.3. Angaben in der Gebrauchsanweisung

Anhang II
Technische Dokumentation

1. Produktbeschreibung Spezifikation, einschliesslich der Varianten Zubehörteile

1.1. Produktbeschreibung und Spezifikation

1.2. Hinweis auf frühere und ähnliche Generationen des Produkts

2. Vom Hersteller Gelieferte Informationen

3. Informationen zur Konzeption Herstellung

4. Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

5. Risiko-Nutzen-Analyse Risikomanagement

6. überprüfung Validierung des Produkts

6.1. Vorklinische und klinische Daten

6.2. Zusätzliche Informationen in besonderen Fällen

Anhang III
EU-Konformitätserklärung

Anhang IV
CE-Konformitäts-Kennzeichnung

Anhang V
mit der Registrierung von Produkten Wirtschaftsteilnehmern Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Teil
A mit der Registrierung von Produkten Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen

Teil
B Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Anhang VI
von den Benannten Stellen zu Erfüllende Mindestanforderungen

1. ORGANISATORISCHE Allgemeine Anforderungen

1.1. Rechtsstatus und Organisationsstruktur

1.2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

1.3. Geheimhaltung

1.4. Haftung

1.5. Finanzvorschriften

1.6. Beteiligung an Koordinierungstätigkeiten

2. Anforderungen an das Qualitätsmanagement

3. Erforderliche Resourcen

3.1. Allgemein

3.2. Qualifikationsanforderungen an das Personal

3.3. Dokumentation der Qualifikation, Schulung und Zulassung des Personals

3.4. Unterauftragnehmer und externe Sachverständige

3.5. Überwachung der Kompetenzen und des Schulungsbedarfs

4. Verfahrensanforderungen

Anhang VII
Klassifizierungskriterien

I. spezifische Definitionen zu den Klassifizierungsregeln

1. Dauer der Verwendung

2. Invasive aktive Produkte

II. Durchführungsbestimmungen für die Klassifizierungsregeln

III. Klassifizierungsregeln

3. nicht Invasive Produkte

3.1. Regel 1

3.2. Regel 2

3.4. Regel 4

4. Invasive Produkte

4.1. Regel 5

4.2. Regel 6

4.3. Regel7

4.4. Regel 8

5. Aktive PRODUKTE

5.1. Regel 9

5.2. Regel 10

5.3. Regel 11

5.4. Regel 12

6. besondere Regeln

6.1. Regel 13

6.2. Regel 14

6.3. Regel 15

6.4. Regel 16

6.5. Regel 17

6.6. Regel 18

6.7. Regel 19

6.8. Regel 20

6.9. Regel 21

Anhang VIII
Konformitätsbewertung auf Grundlage der Vollständigen Qualitätssicherung einer Überprüfung der Konzeption

Kapitel I
Vollständiges Qualitätssicherungssystem

Kapitel II
Prüfung des Konzeptionsdossiers

Kapitel III
Verwaltungsbestimmungen

Anhang IX
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Baumusterprüfung

Anhang X
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Produktkonformitätsprüfung

Teil
A Produktionsqualitätssicherung

Teil
B Produktprüfung

Anhang XI
Konformitätsbewertungsverfahren für Sonderanfertigungen

Anhang XII
Mindestangaben auf den von einer Benannten Stelle Ausgestellten Bescheinigungen

Anhang XIII
Klinische Bewertung Klinische Weiterverfolgung NACH dem Inverkehrbringen

Teil
A Klinische Bewertung

Teil
B Klinische Weiterverfolgung nach dem Inverkehrbringen

Anhang XIV
Klinische Prüfungen

I. Allgemeine Anforderungen

1. Ethische Erwägungen

2. Methoden

II. Mit dem Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung vorzulegende Unterlagen

1. Antragsformular

2. Prüferinformationen

3. Klinischer Prüfplan

4. Weitere Informationen

III. Weitere Pflichten des Sponsors

Anhang XV
VERZEICHNIS der PRODUKTE, die UNTER den Letzten Unterabsatz der Definition von Medizinprodukt Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Punkt 1 Fallen

Anhang XVI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 28/2/12

... 7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die im Sommer 2011 beschlossene Energiewende stringent und zeitnah umzusetzen. Die bisher erreichten Fortschritte sind nach seiner Auffassung unzureichend. Notwendig sind insbesondere umfangreiche Investitionen in die erneuerbaren Energien, ein effizientes Stromübertragungsnetz, Stromspeicher und hochmoderne flexible fossile Erzeugungskapazitäten, die ohne weitere zeitliche Verzögerung auf den Weg gebracht werden müssen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, hierzu unter Beteiligung der Länder einen Masterplan Energie zu entwickeln.



Drucksache 204/12 (Beschluss)

... Im Gesetzesbeschluss fehlen Regelungen zur sinnvollen Integration des Fotovoltaik-Stroms in das Netz. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass endlich konkrete Maßnahmen zur besseren netztechnischen Integration von hohen Einspeisekapazitäten ergriffen werden müssen. Es sind besondere Anreize für dezentrale Speichersysteme zu schaffen, die eine Lastverschiebung ermöglichen. Ferner sind Regelungen zu treffen, die auch die Verbrauchsseite, zum Beispiel durch zuschaltbare Lasten, in das Versorgungs- und Netzmanagement mit einbeziehen.



Drucksache 458/4/12

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer-und des Stromsteuergesetz



Drucksache 204/1/12

... Im Gesetzesbeschluss fehlen Regelungen zur sinnvollen Integration des Fotovoltaik-Stroms in das Netz. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass endlich konkrete Maßnahmen zur besseren netztechnischen Integration von hohen Einspeisekapazitäten ergriffen werden müssen. Es sind besondere Anreize für dezentrale Speichersysteme zu schaffen, die eine Lastverschiebung ermöglichen. Ferner sind Regelungen zu treffen, die auch die Verbrauchsseite, zum Beispiel durch zuschaltbare Lasten, in das Versorgungs- und Netzmanagement mit einbeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/1/12




1. Hauptempfehlung

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

a Zu Artikel 1 Nummer 7 § 20a und § 20b EEG

b Zu Artikel 1 Nummer 11 § 32 Absatz 2 EEG

3. Hilfs- Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 1 Nummer 11

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 11

5. Zu Artikel 7 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.