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0714/05
0869/05
0317/05
0848/05
0012/04
0232/04
0578/04
0666/04
0818/04
0715/03
0856/03
Drucksache 395/15

... Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben sind, sind bis zur Dauer von insgesamt vier Jahren zulässig. Innerhalb der zulässigen Befristungsdauer sind auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrages möglich."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 6
Wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten

§ 8
Evaluation

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3410: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (1. WissZeitVGÄndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung des Bundes und der Länder

II.4 Evaluation


 
 
 


Drucksache 395/15 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf sieht zwar in die Schaffung eines neuen § 6 WissZeitVG-E vor, der die Befristung von Arbeitsverträgen zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten von eingeschriebenen Studierenden regelt. Insofern könnte die ausdrückliche Eröffnung des persönlichen Anwendungsbereichs des WissZeitVG für studentische Beschäftigte als entbehrlich angesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 WissZeitVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 3 WissZeitVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - WissZeitVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Satz 1 WissZeitVG


 
 
 


Drucksache 386/15

... Die Förderung der Internationalisierung in der Hochschulbildung bleibt eine Priorität; dies umfasst u.a. die Entwicklung strategischer Partnerschaften und gemeinsamer Studienangebote sowie die Förderung der Mobilität von Studierenden, Personal und Wissenschaftlern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/15




Mitteilung

1. Hintergrund

2. WICHTIGSTE Herausforderungen und Künftige Prioritäten

2.1. Qualität und Relevanz der Lernergebnisse sind entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen

2.2. Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Bürgerkompetenz durch Bildung

2.3. Voraussetzungen für relevante, hochwertige Lernergebnisse

3. Governance und ARBEITSMETHODEN

Anhang 1
PRIORITÄRE BEREICHE für die Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen und BERUFLICHEN Bildung

Anhang 2
spezifische Prioritäten für die BERUFSBILDUNG und die ERWACHSENENBILDUNG BIS 2020

Mittelfristige Zielvorgaben für die Berufsbildung gemäß den Rigaer Schlussfolgerungen

Prioritäten der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung


 
 
 


Drucksache 323/14

... Für eine international wettbewerbsfähige Wissenschafts- und Forschungslandschaft kommt den Hochschulen eine Schlüsselfunktion zu. Sie sind mit ihrer Einheit aus Forschung und Lehre das zentrale Element des Wissenschaftssystems. In Verbindung mit der Aufgabe des Wissens- und Technologietransfers tragen sie entscheidend zur Innovationsfähigkeit Deutschlands in einer globalisierten Welt bei. Sie bilden mittlerweile mehr als 50 Prozent eines Altersjahrganges aus. Zudem stellen sich ihnen vielfältige Herausforderungen: Heterogenität der Studierendenschaft, demographische Entwicklung sowie die Sicherung einer angemessenen Grundfinanzierung. All dies erfordert es, die Hochschulen verstärkt zu fördern und ihnen vor allem verlässliche finanzielle Perspektiven zu geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1/E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger/für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

VII. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 497/14

... -Verordnung hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Beirat eingerichtet, der das Ministerium bei der Anwendung und Weiterentwicklung des Deutschlandstipendiums unterstützt. Die beiden Vertreter oder Vertreterinnen der Studierenden in diesem Gremium werden vom Bundesrat vorgeschlagen. Bislang waren dies Herr Florian Krause (Rheinland-Pfalz) und Frau Nina Klett (Baden-Württemberg).



Drucksache 375/1/14

... Durch die in Umsetzung des Bologna-Prozesses entstandene neue Studienstruktur, verbunden mit einer strafferen Studienorganisation, einer relativ erhöhten Anzahl von Prüfungen und restriktiven Prüfungsfristen, wird der Spielraum der Studierenden zur zeitlichen Gestaltung ihres Studiums weitgehend eingeschränkt. Ein "faktisches Teilzeitstudium" ist - abhängig von der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung - nicht mehr möglich bzw. wird deutlich erschwert. Für Studierende in besonderen Lebenssituationen wie Studierende mit Kind oder Studierende mit zu pflegenden nahen Angehörigen kann sich dadurch - zumindest temporär - die Notwendigkeit ergeben, förmlich ein Studium in Teilzeit zu absolvieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/1/14




1. Zu Artikel 1 allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 14/1/14

... 3. Um die Stellengesuche und -angebote effektiver abgleichen zu können, sollte weiter intensiv auf ein gemeinsames System der Klassifizierung hingearbeitet werden. Der Bundesrat begrüßt es, dass etablierte Instrumente wie der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) hierzu genutzt werden sollen. Der EQR ermöglicht es Berufstätigen, Arbeitssuchenden und Studierenden, ihre Qualifikationen bei Bewerbungen innerhalb der EU adäquat darzustellen, und erleichtert es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, passende Bewerberinnen und Bewerber zielgerichtet auszuwählen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang die Entwicklung eines weiteren Klassifizierungssystems kritisch gesehen wird. Vielmehr sollte auf eine Verknüpfung des EQR mit dem EURES-Netzwerk hingearbeitet werden. Eine erneute Diskussion um die Harmonisierung von Qualifikationen könnte damit vermieden werden.



Drucksache 14/14 (Beschluss)

... 3. Um die Stellengesuche und -angebote effektiver abgleichen zu können, sollte weiter intensiv auf ein gemeinsames System der Klassifizierung hingearbeitet werden. Der Bundesrat begrüßt es, dass etablierte Instrumente wie der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) hierzu genutzt werden sollen. Der EQR ermöglicht es Berufstätigen, Arbeitssuchenden und Studierenden, ihre Qualifikationen bei Bewerbungen innerhalb der EU adäquat darzustellen, und erleichtert es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, passende Bewerberinnen und Bewerber zielgerichtet auszuwählen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang die Entwicklung eines weiteren Klassifizierungssystems kritisch gesehen wird. Vielmehr sollte auf eine Verknüpfung des EQR mit dem EURES-Netzwerk hingearbeitet werden. Eine erneute Diskussion um die Harmonisierung von Qualifikationen könnte damit vermieden werden.



Drucksache 556/13

... Erfolge in Wissenschaft und Forschung basieren auf einer hervorragenden Studienqualität und einer exzellenten Lehre. Die wichtigste Voraussetzung für gute Lehre sind gute Betreuungsrelationen an den Hochschulen. Gute Lehre muss denselben Stellenwert bekommen wie gute Forschung. Deshalb liegt der Schlüssel für gute Lehre in einer verbesserten Grundfinanzierung der Hochschulen. Für eine wachsende Zahl von Studierenden müssen gute Studien- und Forschungsbedingungen bereitgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/13




Entschließung

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 207/13

... Zur Deckung des Lehrkräftebedarfs im Bereich der sonderpädagogischen Förderung stehen im Rahmen der Maßnahme bis 2018 insgesamt 2500 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Es handelt sich um eine 18 monatige berufsbegleitende Ausbildung von schon ausgebildeten Lehrkräften mit abschließender Staatsprüfung. Zusätzlich ist eine Erhöhung der Studienkapazitäten (500 Studienplätze für Studienanfänger der Sonderpädagogik) geplant. Ziel ist ein Start zusätzlicher Studierender noch 2013.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 709/13

... Durch die weiter verbreitete Nutzung neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien wird nicht nur der Zugang zur Bildung erweitert, auch die Kosten für die Bildungseinrichtungen und die Studierenden - vor allem für benachteiligte Gruppen - können gesenkt werden. Um diese Gerechtigkeitswirkung zu erzielen, sind jedoch nachhaltige Investitionen in Bildungsinfrastrukturen und Humanressourcen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/13




Mitteilung

... dabei bieten die neuen Technologien die Chance für eine effizientere und gerechtere Bildung

1. Offene Lernumgebungen: Innovationschance für Einrichtungen, Lehrkräfte und Lernende

1.1. Innovative Bildungsträger

... um Anreize für innovative Lernmethoden zu schaffen

1.2. Innovative Lehrkräfte

... um sich in Nutzergemeinschaften zu vernetzen

... und sollten Anerkennung für neue Lehrmethoden erhalten

1.3 Innovation für Lernende

... und dass ihre digital erworbenen Kompetenzen problemlos bescheinigt und für weiteres Lernen oder eine Beschäftigung anerkannt werden

2. Freie Lehr- und Lernmaterialien: frei verfügbares Wissen als Chance für eine bessere und leichter zugängliche Bildung

... und die Rechte und Pflichten der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Lehrmitteln sollten grenzüberschreitend transparenter werden

3. Konnektivität und Innovation: Partnerschaften für Infrastrukturen, neue Produkte und Dienstleistungen sowie Interoperabilität

... und es bedarf offener Standards für die Interoperabilität, um Größenvorteile nutzen zu können

... damit die europäischen Märkte für digitale Anwendungen und Inhalte wachsen können

4. Die Chancen der digitalen Revolution durch abgestimmtes Handeln nutzen

... zwischen allen Akteuren abgestimmtes Handeln

.. und ein besseres Verständnis aller noch nicht genutzten Chancen der digitalen Revolution


 
 
 


Drucksache 470/13

... (außer Vollzeitstudierenden),



Drucksache 556/13 (Beschluss)

... Erfolge in Wissenschaft und Forschung basieren auf einer hervorragenden Studienqualität und einer exzellenten Lehre. Die wichtigste Voraussetzung für gute Lehre sind gute Betreuungsrelationen an den Hochschulen. Gute Lehre muss denselben Stellenwert bekommen wie gute Forschung. Deshalb liegt der Schlüssel für gute Lehre in einer verbesserten Grundfinanzierung der Hochschulen. Für eine wachsende Zahl von Studierenden müssen gute Studien- und Forschungsbedingungen bereitgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 22/13

... Die Kommission nimmt auch die Bedenken hinsichtlich der Finanzierungsmodalitäten für Mobilitätsmaßnahmen zur Kenntnis, insbesondere im Hinblick auf die Garantiefazilität für Studiendarlehen. Die Kommission versichert dem Bundesrat, dass die Förderung der Mobilität von Leistungspunkten (credit mobility) wie bisher erfolgt: Studierende, die einen Teil ihres Studiums bzw. Fortbildungsmaßnahmen im Ausland absolvieren, erhalten weiterhin nichtrückzahlbare Stipendien. Nur im Falle der vollen Mobilität zum Erwerb eines Studienabschlusses auf Master-Ebene bietet das Programm Darlehensmöglichkeiten für das Auslandsstudium. Die Garantiefazilität für Studiendarlehen ersetzt somit nicht bestehende Stipendien, sondern soll zu zusätzlichen Formen der Finanzierung führen, um stärker als bislang die Mobilität von Abschlüssen und weniger die Mobilität von Leistungspunkten zu fördern.



Drucksache 526/13

... - In Italien wurden im Rahmen des Kohäsionsaktionsplans 1,4 Mrd. EUR zugewiesen für Maßnahmen zugunsten junger Menschen, darunter ein Jugendbeschäftigungsplan im Umfang von 452 Mio. EUR in Sizilien, Ausbildungsmaßnahmen für 65 300 Studierende aus den südlichen Regionen und 13 000 neue Mobilitätsmöglichkeiten. In einer zweiten Phase wurden weitere 620 Mio. EUR für neue Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen, insbesondere von NEETs, bereitgestellt, unter anderem auch für Kinderbetreuung, die Unterstützung von Unternehmensgründern und die Bekämpfung des vorzeitigen Schulabbruchs. Der ESF wird zudem Maßnahmen zur Unterstützung von Lehrlingsausbildungsprogrammen (100 Mio. EUR) und von Beratungs- und Vermittlungsdiensten für Schüler und junge Hochschulabsolventen (36 Mio. EUR) kofinanzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/13




1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen

2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren

3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben

3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen

3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben

4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF

5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern

5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren

5.2 Praktika hoher Qualität anbieten

5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten

5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen

6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen

7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen

Anhang 1
: Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Anhang 2
: Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen


 
 
 


Drucksache 1/12

... Es gibt keine einheitliche Linie bei der Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Bildungsbudgets auf die Krise reagiert haben. Die Mitgliedstaaten haben sehr unterschiedliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausgaben ergriffen. Viele von ihnen haben die Personalkosten reduziert (BE nl, BG, EL, ES, FR, HU, IE, LV, PT, RO, SI) oder die Leistungen für Infrastruktur, Instandhaltung und Ausrüstung zurückgeschraubt (BE nl, BG, IE, RO). Einige haben die Mittel für die Vorschulerziehung gekürzt (für 2-Jährige in FR), die Durchführung von Reformen verschoben oder verlangsamt (BG) oder sonstige Maßnahmen ergriffen, wie etwa die Kürzung der Finanzhilfen für Studierende (BE nl, IE, PT).

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Drucksache 1/12




Mitteilung

1. die Allgemeine berufliche Bildung IM Kontext der Strategie Europa 2020

2. Fortschritte Herausforderungen in Schlüsselbereichen

2.1. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und einschlägige Reformen

2.2. Schulabbruch

2.3. Hochschulabschluss

2.4. Strategien für lebenslanges Lernen

2.5. Mobilität zu Lernzwecken

2.6. Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

3. der Beitrag des strategischen Rahmens ET 2020 zur Strategie Europa2020

Anhang
Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2012-2014)

1 Lebenslanges Lernen und Mobilität als Realität

Europäische Referenzinstrumente

Mobilität zu Lernzwecken

Strategien für lebenslanges Lernen

2 Verbesserung der Qualität und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung

Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik , Sprachkenntnisse

Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern

Modernisierung der Hochschulbildung und Erhöhung der Hochschulabschlussquoten

Attraktivität und Relevanz der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung

Effiziente Finanzierung und Evaluierung

3 Förderung von Gerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgerschaft

4 Schulabbruch

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Gerechtigkeit und Vielfalt

4 Förderung von Kreativität und Innovation - einschließlich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung

Partnerschaften mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft


 
 
 


Drucksache 419/1/12

... Dabei ist unbestritten, dass die Bedingungen in Forschung und Lehre weiter verbessert werden müssen. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Studierendenzahlen und des wachsenden Investitionsbedarfs im Hochschulbau ist es dringend geboten, eine ganzheitliche Strategie zur flächendeckenden Unterstützung der Hochschulen zu entwickeln und umzusetzen. Mit der selektiven Intention des vorliegenden Gesetzentwurfs, eine gemeinsame Förderung nur für wenige ausgewählte Hochschuleinrichtungen zu ermöglichen, sind diese Aufgaben nicht zu lösen.



Drucksache 725/12

... Allgemeine und berufliche Bildung können nur zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen, wenn die Bildungsgänge auf die Lernergebnisse ausgerichtet sind - also auf das Wissen, die Kompetenzen und die Fertigkeiten, die die Schülerinnen, Schüler und Studierenden im Lernprozess erwerben sollen, - statt auf das Absolvieren einer bestimmten Stufe oder eines bestimmten Zeitraums an einer Bildungseinrichtung.

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Drucksache 725/12




Mitteilung

1. Bildung und Qualifikationen - zentrale Strategische Faktoren für das Wachstum

2. IM Europäischen Semester aufzugreifende Herausforderungen in den Mitgliedstaaten

2.1. Qualifikationen für das 21. Jahrhundert aufbauen

Querschnittskompetenzen und Grundfertigkeiten

Berufliche Qualifikationen

2.2. Offenes und flexibles Lernen anregen

Qualifikationen sollten so viele Türen öffnen wie möglich

Die Lehrkräfte18 in Europa unterstützen

2.3. Gemeinsame Anstrengungen fördern

Finanzierung der Bildung

5 Partnerschaften

3. Prioritäten für die Mitgliedstaaten

4. Europäische Ebene: Koordinierung und Beiträge

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 674/12

... Ab 1. Oktober 2013 ist es verpflichtend, während des Medizinstudiums einen Monat der Famulatur in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung zu absolvieren. Durch diese Änderung entfällt die bisher bestehende Wahlmöglichkeit, die Famulatur entweder einen Monat in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung bzw. einer geeigneten ärztlichen Praxis oder in einem Krankenhaus bzw. einer stationären Rehabilitationseinrichtung abzuleisten. Da der Nachweis über die Ableistung der Famulatur dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung beizufügen ist, sind von dieser Änderung (faktisch rückwirkend) auch Studierende betroffen, die sich derzeit im klinischen Studienabschnitt befinden und ab dem Prüfungsdurchgang April 2014 den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ablegen. Teilweise haben diese Studierenden die Famulatur bereits vollständig absolviert.

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Drucksache 674/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 2
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen

III. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

VIII. Weitere Kosten

IX. Nachhaltigkeit

X. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 542/12

... Selbst bei Vernachlässigung von Schülern, Studierenden und Rentnern arbeitet bundesweit mehr als jeder Fünfte für einen Niedriglohn.

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Drucksache 542/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufwand ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Mindestlohn

§ 2
Wirkung des Mindestlohnes

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohnes

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 476/12

... a) Unterstützung gemeinsamer Kooperationsprojekte von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in der Europäischen Union und der Republik Korea im Hinblick auf die Förderung der Entwicklung von Lehrplänen, gemeinsamer Studien - programme und der Mobilität von Studierenden,

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Drucksache 476/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

Titel I
Grundlage und Geltungsbereich

Artikel 1
Grundlage der Zusammenarbeit

Artikel 2
Ziele der Zusammenarbeit

Titel II
Politischer Dialog und Zusammenarbeit

Artikel 3
Politischer Dialog

Artikel 4
Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Artikel 5
Kleinwaffen und leichte Waffen

Artikel 6
Schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft berühren

Artikel 7
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus

Titel III
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Artikel 8
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Titel IV
Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung

Artikel 9
Handel und Investitionen

Artikel 10
Wirtschaftspolitischer Dialog

Artikel 11
Zusammenarbeit zwischen Unternehmen

Artikel 12
Steuern

Artikel 13
Zoll

Artikel 14
Wettbewerbspolitik

Artikel 15
Informationsgesellschaft

Artikel 16
Wissenschaft und Technologie

Artikel 17
Energie

Artikel 18
Verkehr

Artikel 19
Seeverkehrspolitik

Artikel 20
Verbraucherpolitik

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Entwicklung

Artikel 21
Gesundheit

Artikel 22
Beschäftigung und Soziales

Artikel 23
Umwelt und natürliche Ressourcen

Artikel 24
Klimawandel

Artikel 25
Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft

Artikel 26
Meeres- und Fischereiangelegenheiten

Artikel 27
Entwicklungshilfe

Titel VI
Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Kultur

Artikel 28
Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Information, Kommunikation, Audiovisuelles und Medien

Artikel 29
Bildung

Titel VII
Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit

Artikel 30
Rechtsstaatlichkeit

Artikel 31
Justizielle Zusammenarbeit

Artikel 32
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 33
Migration

Artikel 34
Bekämpfung illegaler Drogen

Artikel 35
Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption

Artikel 36
Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus

Artikel 37
Bekämpfung der Computerkriminalität

Artikel 38
Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung

Titel VIII
Zusammenarbeit in anderen Bereichen

Artikel 39
Tourismus

Artikel 40
Zivilgesellschaft

Artikel 41
Öffentliche Verwaltung

Artikel 42
Statistik

Titel IX
Institutioneller Rahmen

Artikel 43
Andere Abkommen

Artikel 44
Gemischter Ausschuss

Artikel 45
Durchführungsmodalitäten

Artikel 46
Schiedsverfahren

Titel X
Schlussbestimmungen

Artikel 47
Begriffsbestimmung

Artikel 48
Nationale Sicherheit und Offenlegung von Informationen

Artikel 49
Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung

Artikel 50
Notifikationen

Artikel 51
Erklärungen und Anhänge

Artikel 52
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 53
Verbindlicher Wortlaut

2 Schlussakte

Denkschrift

A. Allgemeines

Titel I
Grundlage und Geltungsbereich (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog und Zusammenarabeit (Artikel 3 bis 7)

Titel III
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen (Artikel 8)

Titel IX
Institutioneller Rahmen (Artikel 43 bis 46)

Titel X
Schlussbestimmungen (Artikel 47 bis 53)


 
 
 


Drucksache 434/12

... Der künftige Bedarf an Fähigkeiten und Qualifikationen muss früher erkannt werden, eine ausreichende große Zahl an Studierenden muss für die einschlägigen Bauberufe gewonnen werden und es müssen die Bedingungen für ein besseres Arbeitsumfeld und eine bessere Gestaltung der beruflichen Laufbahn, für größere Mobilität von Bauarbeitern sowie für einen Ausbau des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs geschaffen werden. Dabei sind die Auswirkungen der Alterung der Erwerbsbevölkerung in der EU und die besonderen Umstände in der Baubranche in Bezug auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen

2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext

2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette

2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft

2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten

3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes

3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen

3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche

3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen

3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft

3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb

4. Steuerung Umsetzung der Strategie

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 505/12

... 1. Studierenden an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule sowie Auszubildenden in anerkannten Lehrberufen oder in staatlich geförderten Berufsvorbereitungsmaßnahmen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/12




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Verwaltungsaufwand

3. Auswirkungen auf die private Wirtschaft

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 25b
Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 4

Nummer 5

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 238/12 (Beschluss)

... Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung werden jedoch nicht für ausreichend gehalten. Die Absolvierung eines PJ-Abschnitts in der "Allgemeinmedizin" bleibt weiterhin freiwillig. Im Interesse einer möglichst frühzeitigen Bindung der Studierenden an das Gebiet "Allgemeinmedizin" hält der Bundesrat verpflichtende Ausbildungsbestandteile in der hausärztlichen Praxis für unerlässlich. Neben dem PJ kommen hierfür auch Famulatur und Hospitationen in Betracht. Die Quotenregelung wird insoweit nur als ein kleiner Zwischenschritt auf dem Weg zur Realisierung des geforderten Ziels betrachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/12 (Beschluss)




Anlage
Anlage zur Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 5 ÄApprO , Nummer 8a - neu - § 28 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO und Artikel 4 Nummer 19 § 30 Absatz 3 Satz 1 ÄApprO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 10 und Satz 11 - neu - ÄApprO und Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 3 Absatz 1 Satz 10 und 11 ÄApprO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 bis 5 ÄApprO

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 1 Satz 5 Nummer 3 und Nummer 13 ÄApprO ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 1 Satz 5 Nummer 13 und Nummer 14 - neu - und Satz 10 - neu - ÄApprO ,

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 4 - neu -, Satz 5 und Absatz 2a Satz 1, Satz 1a - neu - ÄApprO , Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 3 Absatz 2 ÄApprO

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 3 Absatz 4 Satz 8 - neu - ÄApprO

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Absatz 3 Satz 1 bis 3 ÄApprO

9. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 3 Satz 12a - neu - und § 7 Absatz 2 Nummer 3 ÄApprO

'Artikel 3 Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Oktober 2013

10. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Satz 3 ÄApprO und Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 und 2 ÄApprO


 
 
 


Drucksache 238/12

... "Die Universitäten stellen sicher, dass bis zum Beginn des Praktischen Jahres im Oktober 2014 30 Prozent und bis zum Beginn des Praktischen Jahres im Oktober 2016 60 Prozent der Studierenden an der jeweiligen Universität den Ausbildungsabschnitt nach Satz 4 Nummer 3 in der Allgemeinmedizin absolvieren können. Abweichend von Satz 4 Nummer 3 findet für Studierende, die das Studium der Medizin nach dem 30. September 2013 aufgenommen haben, die Ausbildung ausschließlich im Fach Allgemeinmedizin statt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 5 ÄApprO , Nummer 8a - neu - § 28 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO und Artikel 4 Nummer 19 § 30 Absatz 3 Satz 1 ÄApprO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 10 und Satz 11 - neu - ÄApprO und Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 3 Absatz 1 Satz 10 und 11 ÄApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 10 und Satz 11 - neu - ÄApprO und Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 3 Absatz 1 Satz 10 und 11 ÄApprO

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 bis 5 ÄApprO

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 15 Überschrift und Absatz 1 Satz 5 ÄApprO

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 1 Satz 5 Nummer 3 und Nummer 13 ÄApprO , zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 10 Anlage 2b zu § 2 Absatz 7 Satz 1, Querschnittsbereich Nummer 3 ÄApprO und zum Anhang zu Artikel 4 Nummer 27 Anlage 11 a zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29, Querschnittsbereich Nummer 3 ÄApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 1 Satz 5 Nummer 13 und Nummer 14 - neu - und Satz 10 - neu - ÄApprO , zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 10 Anlage 2b zu § 2 Absatz 7 Satz 1, Querschnittsbereiche Nummer 13 und Nummer 14 - neu - ÄApprO und zum Anhang zu Artikel 4 Nummer 27 Anlage 11a zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29, Querschnittsbereiche Nummer 13 und Nummer 14 - neu - ÄApprO

8. Zu Artikel 1 Nummer 8b - neu - § 30 Absatz 2 ÄApprO

9. Zu Artikel 1 Nummer 8c - neu - § 39 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ÄApprO

10. Zu Artikel 1 Nummer 8d - neu - § 39 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 ÄApprO

11. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 43 Absatz 9 - neu - ÄApprO

12. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 4 - neu -, Satz 5 und Absatz 2a Satz 1, Satz 2 - neu - ÄApprO , Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 3 Absatz 2 ÄApprO

13. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2a Satz 3 ÄApprO

14. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 3 Absatz 4 Satz 8 - neu - ÄApprO

15. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Absatz 3 Satz 1 bis 3 ÄApprO

16. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 3 Satz 12a - neu - und § 7 Absatz 2 Nummer 3 ÄApprO

'Artikel 3 Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Oktober 2013

17. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Satz 3 ÄApprO und Nummer 10 § 16 Absatz 1 ÄApprO

18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Satz 3 ÄApprO und Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 ÄApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 4 Nummer 5 Buchstabe 0a § 10 Absatz 3 ÄApprO

20. Zu Artikel 4 Nummer 19 § 30 Absatz 2 Satz 3 ÄApprO

21. Zu Artikel 5 Inkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 238/2/12

... Die Änderung greift einen Kompromissvorschlag der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) und der Gesellschaft der Hochschullehrer für Allgemeinmedizin auf. Danach soll, abweichend von der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, statt eines Pflichttertials in der Allgemeinmedizin ein Pflichtquartal in diesem Fach unter Beibehaltung des Wahlfaches vorgesehen werden. Dies würde zwar zu einer - gerade noch vertretbaren - Verkürzung der einzelnen Ausbildungsabschnitte führen. Andererseits wird den Studierenden aber die Möglichkeit belassen, sich während ihrer Ausbildung von einem weiteren (Wahl-) Fach einen intensiveren Eindruck zu verschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/2/12




Zu Artikel 4 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 214/12

... - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 zu dem Bologna-Prozess und der Mobilität der Studierenden6,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/12




Bedeutung des Prozesses

3 Entscheidungsfindung

3 Konsolidierung

Maßnahmen auf europäischer Ebene

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 137/12

... Die aufgeführten Tatbestände führen mit der geänderten Formulierung nicht mehr automatisch zu einer Verlängerung des Vorbereitungsdienstes. Es wird ein Ermessensspielraum eingeführt, der ermöglicht, dass auf Einzelfälle bedarfsgerechter reagiert werden kann. Beispielsweise kann die oder der Studierende in bestimmten Krankheitsfällen den Lernstoff nachholen, so dass für eine Verlängerung kein Bedarf besteht. Zudem sei auf die Ausführungen zu Nummer 1 verwiesen. Da die oder der Studierende einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung hat, bleiben ihre oder seine Rechte gewahrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO)

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Anhang
(zu Artikel 1 Nummer 44)

Anlage 1
zu § 5 Abs. 1 - mittlerer/gehobener Dienst- Plan für die praktische Ausbildung

Anlage 2
zu § 5 Abs. 2 - mittlerer Dienst - Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung

Anlage 3
zu § 5 Abs. 2 - gehobener Dienst - Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten

Anlage 4
zu § 15 - mittlerer Dienst - Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung

Anlage 5
zu § 15 Abs. 3 - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung

Anlage 6
zu § 15 Abs. 3 - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung/Abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung

Anlage 7
zu § 18 Abs. 10 - gehobener Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung

Anlage 8
zu zu § 18 Abs. 10 und 11 - gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Grundstudium

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

4 Ermächtigungsgrundlage

4 Alternativen

Mitteilung

Rechts - und Verwaltungsvereinfachung

Gleichstellungspolitische Relevanz

Nationale Nachhaltigkeitsstrategie

Finanzielle Auswirkungen / Erfüllungsaufwand

4 Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu den Buchstabe n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu den Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu den Buchstabe n

Zu den Nummern 15 bis 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe i

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummern 21 bis 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

§ 53
Die Ausbildung, die von Beamtinnen und Beamten vor Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung (1. Juli 2012) begonnen wurde, ist nach bisheriger Vorschrift zu beenden.

Zu Nummer 45

Anlage 4

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10

Anlage 11

Anlage 14

Anlage 18

Anlage 19

Anlage 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1974: Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten


 
 
 


Drucksache 610/12

... 67. Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) spielt eine entscheidende Rolle bei der grenzübergreifenden Förderung von Talenten und von Innovationen durch einzelne Akteure, indem Forschung, Hochschulbildung und Unternehmen zu einem Wissensdreieck verknüpft werden. Mit den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) bietet das EIT neue Karrieremöglichkeiten zwischen Hochschule und Wirtschaft sowie innovative Programme für die berufliche Weiterentwicklung. Unternehmergeist ist ein Schlüsselfaktor in den KIC-Programmen des EIT, mit denen führenden Forschern und Studierenden das Wissen und die richtige Herangehensweise vermittelt werden, um ihre Ideen in neue Geschäftsmodelle umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 43/12

... Die Bundesrepublik Deutschland steht als die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt nicht nur im ständigen internationalen Wettbewerb um Märkte und Ressourcen, sondern konkurriert auch weltweit um Wissen und Innovation. Für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands ist daher neben einem konkurrenzfähigen Wirtschaftssektor auch eine international wettbewerbsfähige Bildungs-, Forschungs- und Hochschullandschaft von entscheidender Bedeutung. Zur Gewährleistung dieser Wettbewerbsfähigkeit ist es erforderlich, vorhandene Stärken zu stärken und gleichzeitig Exzellenz in weiteren Bildungs- und Wissenschaftsfeldern zu schaffen. Deutschland ist ein rohstoffarmes Land, das nur auf der Grundlage einer wissensbasierten Gesellschaft und Wirtschaft im internationalen Wettbewerb bestehen und den allgemeinen Wohlstand sichern kann. Dabei kommt den Schulen und Hochschulen eine Schlüsselrolle zu, da diese als Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen den Kern des deutschen Bildungssystems darstellen und die Verantwortung für Bildung und Ausbildung der dringend benötigten Fachkräfte tragen. Nur durch die weitere Stärkung der Bildung kann Deutschland im internationalen Wettbewerb um die "klügsten Köpfe" nachhaltig erfolgreich sein. Die Länder sehen sich in der gemeinsamen Verantwortung, durch die Sicherung der Qualität der Bildungssysteme und die Verbesserung der Mobilität von Schülern und Studierenden das hohe Niveau der Schulabschlüsse zu erhalten. Im Rahmen dieser Verantwortung sichern die Hochschulen durch ihr Angebot in allen Disziplinen, auch den sogenannten kleinen Fächern, ein breit aufgestelltes Wissenschaftssystem, das die Grundlage für internationalen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Erfolg darstellt.

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Drucksache 43/12




Entschließung

Begründung

1. Hintergrund:

2. Problem:

3. Lösung:

a Neufassung von Art. 91b Abs. 1

b Neufassung von Art. 91b Abs. 2

c Änderung von Art. 104b

d Änderung von Art. 143c Abs. 3


 
 
 


Drucksache 238/1/12

... Um einer speziell im hausärztlichen Bereich in naher Zukunft drohenden Unterversorgung mit Ärzten entgegenzuwirken, muss alles unternommen werden, um eine Aufwertung des Faches "Allgemeinmedizin" auch schon während der Ausbildung der Medizinstudenten zu erreichen. Deshalb soll ein Pflichtabschnitt "Allgemeinmedizin" in das Praktische Jahr eingeführt werden. Hierdurch soll erreicht werden, dass die Anzahl von Medizinstudierenden, die sich für eine Facharztausbildung in der "Allgemeinmedizin" entscheiden, erhöht wird. Um dem Anliegen vieler medizinischer Fachgesellschaften und Medizinstudierender nach Erhalt eines Wahlfaches im Praktischen Jahr entgegenzukommen, soll eine Einteilung des Praktischen Jahres in Quartale statt wie bisher in Tertiale erfolgen, mit dem Ergebnis, dass bei gleicher Dauer der Ausbildung das Wahlfach im Praktischen Jahr erhalten bleibt.



Drucksache 419/2/12

... Dabei ist unbestritten, dass die Bedingungen in Forschung und Lehre weiter verbessert werden müssen. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Studierendenzahlen und des wachsenden Investitionsbedarfs im Hochschulbau ist es dringend geboten, eine ganzheitliche Strategie zur flächendeckenden Unterstützung der Hochschulen zu entwickeln und umzusetzen. Mit der selektiven Intention des vorliegenden Gesetzentwurfs, eine gemeinsame Förderung nur für wenige ausgewählte Hochschuleinrichtungen zu ermöglichen, sind diese Aufgaben nicht zu lösen.



Drucksache 632/1/12

... verfolgt das Ziel die Vorgaben des Artikels 132 Absatz 1 Buchstabe g MwStSystRL zielgenauer umzusetzen. Die Regelung macht aber nicht hinreichend klar, was zu den "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen" im Einzelnen gehört. Klärungsbedarf besteht daher bei der Frage, in wieweit die Hauptaufgaben der anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitglieder künftig nach dieser und anderen Vorschriften von der Umsatzsteuer befreit wären, etwa bei der Frage, ob das durch Studierendenwerke angebotene Mensaessen oder das von Elternvereinen angebotene Schulessen unter die Steuerbefreiung fallen würden. Die Änderung des § 4 Nummer 18

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Drucksache 632/1/12




1. Zu Artikel 2 Nummer 3, 13a - neu - und 35 Buchstabe a1 - neu - und j 1 - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3, § 32d Absatz 2 Nummer 4, § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 Buchstabe a § 8b Absatz 1 Satz 2 und § 34 Absatz 7 Satz 13 - neu - KStG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 und 35 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 und § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 § 8b Absatz 7 und § 34 Absatz 7 Satz 13 - neu - KStG *

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 35

3. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 13a - neu - und Nummer 35 Buchstabe j 1 - neu - § 33 Absatz 3a - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG * Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

5. Zu Artikel 2 Nummer 33 und 35 Buchstabe o § 50d Absatz 9 Satz 3 und § 52 Absatz 59a Satz 9 - neu - EStG

6. Zu Artikel 2 Nummer 33 und 35 Buchstabe o § 50d Absatz 10 und § 52 Absatz 59a Satz 10 - neu - EStG * Artikel 3 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 2 - neu - KStG

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu -, Nummer 33a - neu - und Nummer 35p - neu - Inhaltsübersicht, § 50i - neu - und § 52 Absatz 59c1 - neu - EStG

§ 50i
Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

8. Zu Artikel 3 Nummer 1, 2a - neu -, 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 4 - neu - und Absatz 10, § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 - neu -, § 34 Absatz 7a Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KStG *

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zu Artikel 3

Zu § 8b

Zu § 8b

Zu § 8b

Zu § 15

Zu § 34

Zu Artikel 8

Zu § 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4a

Zu § 15

Zu Absatz 1a

Zu § 16

Zu § 18

Zu § 19

Zu Artikel 9

Zu § 4

Zu § 24

Zu § 27

9. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 8b Absatz 10 KStG

10. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 02 - neu - und 4 § 3 Absatz 3, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 18 Absatz 22 InvStG *

Zu Artikel 8

Zu § 3

Zu Satz 1 und 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Satz 6

Zu Satz 7

Zu § 5

Zu § 18

11. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 02 - neu - und 4 Inhaltsübersicht, § 3a - neu - und § 18 Absatz 23 - neu - InvStG *

§ 3a
Ausschüttungsreihenfolge

Zu Artikel 8

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

Zu § 18

12. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - § 2 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - und § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG *

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

13. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu -, 3 - neu - und 4 - neu - § 20 Absatz 2 Satz 3 und 4, § 21 Absatz 1 Satz 2 und 3, § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG *

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

14. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe c § 4 Nummer 18 UStG

15. Zu Artikel 10 Nummer 6 Buchstabe a und b § 13b Absatz 2 und 5 UStG

16. Zu Artikel 10 Nummer 9, 15 und 17 § 14b Absatz 1 Satz 1, § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 27 Absatz 19 UStG Artikel 11 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1 AO Artikel 12 Nummer 2 § 19a EGAO Artikel 27 HGB Artikel 28 EGHGB Artikel 32 Artikel 33 Absatz 8

17. Zu Artikel 19a ErbStG

18. Zu Artikel 26 §§ 1, 6a, 8, 13, 16, 17, 19, 20 und 23 GrEStG

Artikel 26
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

Zu Nummer 9

19. Zum Gesetz allgemein


 
 
 


Drucksache 657/11

... Im Bereich Bildung und Kultur werden Garantiefazilitäten entwickelt, die zu den Zielen von Europa 2020 beitragen sollen: eine Garantiefazilität für Studiendarlehen, die Master-Studierenden die Möglichkeit zu einem Auslandsstudium eröffnen und so zu dem Ziel beitragen soll, die Mobilität von Hochschulstudierenden auf 20 % zu erhöhen, und eine Garantiefazilität (möglicherweise in Kombination mit einem anderen KMU-Finanzierungsinstrument), die Finanzintermediären einen Anreiz bieten soll, Darlehen an KMU im Kultur- und Kreativsektor (CCS) zu vergeben, d.h. unter anderem an Produzenten, Musikgesellschaften, Videospielentwickler und Vertreiber von meist immateriellen Werten (wie Rechten des geistigen Eigentums), was oft dazu führt, dass Finanzintermediäre das Finanzierungsrisiko von CCS als zu hoch einschätzen.

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Drucksache 657/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Innovative Finanzierungsinstrumente EU-Haushaltsausgaben

2.1. Reichweite und Sektoren

2.2. Management der Risiken für den EU-Haushalt

2.3. Die Argumente für innovative Finanzierungsinstrumente

2.3.1. Beförderung von EU-Politikzielen

2.3.2. Öffentliche Mittel effizienter und wirkungsvoller einsetzen

2.3.3. Wertentwicklung und Finanzdisziplin steigern

2.3.4. Multiplikatorwirkung des EU-Haushalts

3. Bewertung der Umsetzung innovativer Finanzierungsinstrumente IM Finanzrahmen 2007-2013

3.1. Lehren aus den bestehenden Instrumenten

3.1.1. Erfahrungsschatz, auf dem man aufbauen kann

3.1.2. Innovative Finanzierungsinstrumente verschaffen den nötigen Finanzierungszugang und fördern die Produktentwicklung und empfehlenswerte Praktiken

3.1.3. Mehr Kohärenz und Konsistenz zwischen den Instrumenten

3.1.4. Leitungsstrukturen und Kontrolle bei Instrumenten aufEU-Ebene

3.1.5. Sichtbarkeit und Transparenz der Instrumente noch verbesserungsfähig

3.1.6. Neue Risikoteilungsvereinbarungen könnten Finanzierungsvolumen erhöhen

4. Innovative Finanzierungsinstrumente für den Finanzrahmen 2014-2020

5. Ein neuer Rahmen für Innovative Finanzierungsinstrumente

5.1. Gemeinsame Regeln für die Straffung und Rationalisierung der Instrumente

5.1.1. EU-Instrumente

5.1.2. Strukturfondsinstrumente

5.1.3. Externe Dimension EU-politischer Instrumente

5.1.4. Außenpolitische Instrumente

5.2. Inhalt der EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen

5.2.1. Reichweite der Plattformen

5.2.2. Spezifische operationelle Anforderungen

5.2.3. Bereitstellung der Finanzierungsinstrumente

6. Schlussfolgerung Nächste Schritte

Anhang
Beschreibung der innovativen Finanzierungsinstrumente im Finanzrahmen 2007-2013

1. Risiko -/Beteiligungskapitalinstrumente auf EU-Ebene: CIP/GIF, Marguerite

1.1. CIP - Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF

1.2. Fonds Marguerite

2. Kreditfinanzierungsinstrumente auf EU-Ebene Garantien/Risikoteilung : CIPSMEG, RSFF, LGTT

2.1. Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.2. CIP - KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG

2.3. Kreditgarantieinstrument für TEN-V-Vorhaben LGTT

3. Instrumente zur kombinierten Förderung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen

3.1. Europäisches Progress-Mikrofinanzierungsinstrument EPMF

3.2. Europäischer Energieeffizienzfonds EEEF

4. Strukturfonds

5. Außenpolitische Instrumente im Heranführungsbereich


 
 
 


Drucksache 629/1/11

... endg.)" zu stehen. Sie muss zudem nach dem Willen der Kommission ins Detail gehende Maßnahmen zur Steigerung von Zahl und Erfolg der Studierenden, zur Steigerung der Qualität und zugunsten von Beschäftigungsfähigkeit und Unternehmergeist umfassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. Förderfähigkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. Übergangsbestimmungen

XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 114/11

... Die Kommission hat Unternehmer und KMU ins Zentrum ihrer Innovations- und Forschungspolitik gestellt12. Ihr Ziel ist es, die Hindernisse zu beseitigen, die der "Vermarktung von Ideen" noch entgegenstehen, und bei Studierenden und Forschenden unternehmerisches Denken zu fördern. In diesem Vorschlag sind unter anderem neue Finanzierungsinstrumente für neu gegründete und schnellwachsende Unternehmen vorgesehen, die auf den Märkten der EU und weltweit expandieren (z.B. Kredite, Wagniskapital und Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis), ferner eine weitere Vereinfachung der EU-Programme für Forschung und Innovation, erschwingliche Rechte am geistigen Eigentum und strategischer Einsatz der Mittel für Beschaffungen. Die Kommission beabsichtigt ferner, international wettbewerbsfähige Bündelungen zu unterstützen, die Großunternehmen und KMU, Universitäten, Forschungseinrichtungen und Vereinigungen von Wissenschaftlern und Praktikern zum Austausch von Wissen und Ideen zusammenbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Umsetzung des SBA schreitet stetig voran, doch muss noch mehr getan werden

2.1. Die Fortschritte der Europäischen Kommission

2.2. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

2.3. Es muss noch mehr geschehen

3. Frischer Schwung für den SBA

3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KMU ankommen

3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit

3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU

3.3.1. Maximaler Nutzen des Binnenmarktes für KMU

3.3.2. Unterstützung für KMU angesichts globalisierter Märkte

3.3.3. Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft.

3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums KMU sind in der EU führend bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber infolge der Wirtschaftskrise gingen in KMU etwa 3,25 Millionen Arbeitsplätze verloren.

4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erziehlung greifbarer Ergebnisse

5. Nächste Schritte

Anhang
Überprüfung des SBA

Grundsatz 1: Förderung unternehmerischer Initiative

Grundsatz 2: Eine zweite Chance

Grundsatz 3: Vorfahrt für KMU

Grundsatz 4: Sensibilisierung der Behörden

Grundsatz 5: Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen

Grundsatz 6: Zugang zu Finanzierungsmitteln

Grundsatz 7: Binnenmarkt

Grundsatz 8: Kompetenzen und Innovation

Grundsatz 9: Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen

Grundsatz 10: Förderung der Internationalisierung


 
 
 


Drucksache 767/1/11

... 22. Der Bundesrat fordert, dass bei der Förderung der Mobilität von Studierenden in Bezug auf die Finanzierungsart Masterstudierende den Bachelorstudierenden gleichgestellt werden, indem auch im Masterstudium eine Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird. Um Studierenden unabhängig von ihrer Herkunft ein Masterstudium in einem anderen Teilnahmeland ermöglichen zu können, darf die Förderung nicht über ein Darlehen erfolgen. Es ist nicht zu erwarten, dass sozial schlechter gestellte Studierende zusätzlich zu ihrem bereits durch ein Darlehen geförderten Studium an der Heimathochschule bereit sind, weitere Schulden für einen Auslandsaufenthalt aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 767/1/11




Programmziele und Leistungsmessung:

Integrierter Ansatz

Mittelausstattung und -verteilung

2 Programmabwicklung

Maßgebliche Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 876/11

... Praktika können Studierenden und jungen Graduierten helfen, erste Arbeitserfahrungen zu sammeln. Eine Erweiterung des Angebots an Gelegenheiten zum Lernen am Arbeitsplatz muss Hand in Hand gehen mit einer klaren Festlegung der Bedingungen, unter denen Praktika stattfinden. 2012 wird die Kommission einen Qualitätsrahmen für Bereitstellung und Inanspruchnahme hochwertiger Praktika vorlegen, einschließlich eines EU-Panoramas über Praktika zur Verbesserung der Transparenz hinsichtlich der Bedingungen für Praktikanten in der gesamten EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 876/11




1. Ist eine verlorene Generation zu befürchten?

2. Die zentrale Rolle der Mitgliedstaaten

3. Die Rolle der EU in der initiative Chancen für Junge Menschen

3.1. Stärkere Nutzung des Europäischen Sozialfonds für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für junge Menschen

3.2. Innovative Konzepte zur Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt

3.3. Unterstützung der Mobilität junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt

4. Nächste Schritte

Die neue Initiative Chancen für junge Menschen

Mobilisierung des ESF zur Förderung der Entwicklung von Kompetenzen und des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt

Unterstützung beim Übergang vom Bildungssystem in die Arbeitswelt

Unterstützung der Arbeitsmarktmobilität

Intensivere Politikumsetzung als Teil des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 767/11 (Beschluss)

... 22. Der Bundesrat fordert, dass bei der Förderung der Mobilität von Studierenden in Bezug auf die Finanzierungsart Masterstudierende den Bachelorstudierenden gleichgestellt werden, indem auch im Masterstudium eine Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird. Um Studierenden unabhängig von ihrer Herkunft ein Masterstudium in einem anderen Teilnahmeland ermöglichen zu können, darf die Förderung nicht über ein Darlehen erfolgen. Es ist nicht zu erwarten, dass sozial schlechter gestellte Studierende zusätzlich zu ihrem bereits durch ein Darlehen geförderten Studium an der Heimathochschule bereit sind, weitere Schulden für einen Auslandsaufenthalt aufzunehmen. Sofern allerdings die Implementierung der Förderung von Masterstudierenden durch ein Darlehensprogramm in "ERASMUS für ALLE" unumgänglich werden sollte, ist es unbedingt notwendig, die entstehenden Darlehensrückzahlungen der Studierenden deren späterer Einkommenssituation anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 767/11 (Beschluss)




Programmziele und Leistungsmessung:

Integrierter Ansatz

Mittelausstattung und -verteilung

2 Programmabwicklung

Maßgebliche Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 805/11

... "c) Aus- und Weiterbildungstätigkeiten auf Master- und Promotionsebene sowie Berufsbildungskurse in Fachgebieten, die künftige europäische Bedürfnisse auf sozioökonomischem Gebiet bedienen, die Entwicklung innovationsorientierter Kompetenzen fördern, Managementkompetenzen und unternehmerische Fähigkeiten sowie die Mobilität von Forschern und Studierenden verbessern können;"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Auftrag und Ziele

Artikel 7a
Grundsätze für die Evaluierung und Überwachung der KIC

Artikel 7b
Dauer, Verlängerung und Ende einer KIC

Artikel 15
Programmplanung und Berichterstattung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 22a
Auflösung des EIT

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Satzung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts

Abschnitt 1
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Abschnitt 2
Aufgaben des Verwaltungsrats

Abschnitt 3
Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Abschnitt 4
Der Direktor/Die Direktorin

Abschnitt 5
Personal des EIT


 
 
 


Drucksache 767/2/11

... 'Sofern allerdings die Implementierung der Förderung von Masterstudierenden durch ein Darlehensprogramm in "ERASMUS für ALLE" unumgänglich werden sollte, ist es unbedingt notwendig, die entstehenden Darlehensrückzahlungen der Studierenden deren späterer Einkommenssituation anzupassen.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 767/2/11




Zu Abschnitt Mittelausstattung und -verteilung:


 
 
 


Drucksache 639/11

... 3.6. Kapitel VI: Schutz von Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Subsidiarität

1.3. Geltende Rechtsvorschriften

1.4. Vereinfachung

1.5. Internationaler Kontext

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung 2. 1. Interessierte Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3. 1. Kapitel I: Gegenstand und Anwendungsbereich

3.2. Kapitel II: Begriffsbestimmungen

3.3. Kapitel III: Strahlenschutzsystem

3.4. Kapitel IV: Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Bereich des Strahlenschutzes

3.5. Kapitel V: Rechtfertigung und aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

3.6. Kapitel VI: Schutz von Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden

3.7. Kapitel VII: Schutz von Patienten und anderen Personen bei medizinischer Exposition

3.9. Kapitel IX: Umweltschutz

3.10. Kapitel X: Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

3.11. Kapitel XI: Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 4

Kapitel III
Strahlenschutzsystem

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt 1
Optimierungsinstrumente

Artikel 6
Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen und Expositionen der Bevölkerung

Artikel 7
Dosisrichtwerte für medizinische Expositionen

Artikel 8
Referenzwerte

Abschnitt 2
Dosisbegrenzung

Artikel 9
Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte

Artikel 10
Dosisgrenzwerte für berufliche Expositionen

Artikel 11
Schutz von Schwangeren

Artikel 12
Dosisgrenzwerte für Auszubildende und Studierende

Artikel 13
Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Artikel 14
Schätzung der effektiven Dosis und der Äquivalentdosis

Kapitel IV
Anforderungen an Ausbildung, FORTBILDUNG Unterweisung IM Bereich des Strahlenschutzes

Artikel 15
Allgemeine Zuständigkeiten für die Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung

Artikel 16
Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden und deren Unterweisung

Artikel 17
Unterweisung und Fortbildung von Arbeitskräften, die einer potenziellen Exposition durch herrenlose Strahlenquellen ausgesetzt sind

Artikel 18
Unterweisung und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte

Artikel 19
Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition

Kapitel V
Rechtfertigung aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

Artikel 20
Rechtfertigung von Tätigkeiten

Artikel 21
Rechtfertigung von Tätigkeiten mit Geräten oder Produkten, die ionisierende Strahlung aussenden

Artikel 22
Verbot von Tätigkeiten

Artikel 23
Tätigkeiten mit einer absichtlichen Exposition von Menschen zu nicht medizinischen Zwecken

Artikel 24
Ermittlung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Artikel 25
Notifizierung

Artikel 26
Aufsichtsrechtliche Kontrolle

Artikel 27
Genehmigung

Artikel 28
Genehmigungsverfahren

Artikel 29
Freigabe aus der aufsichtsrechtlichen Kontrolle

Kapitel VI
Schutz von Arbeitskräften, AUSZUBILDENDEN Studierenden

Artikel 30
Zuständigkeiten

Artikel 31
Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte

Artikel 32
Konsultation des Strahlenschutzexperten

Artikel 33
Vorkehrungen am Arbeitsplatz

Artikel 34
Einstufung der Arbeitsstätten

Artikel 35
Anforderungen für Kontrollbereiche

Artikel 36
Anforderungen für Überwachungsbereiche

Artikel 37
Radiologische Überwachung des Arbeitsumfeldes

Artikel 38
Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 39
Individuelle Überwachung

Artikel 40
Überwachung bei unfallbedingter Strahlenexposition

Artikel 41
Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse

Artikel 42
Zugang zu den Ergebnissen

Artikel 43

Artikel 44
Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 45
Medizinische Einstufung

Artikel 46
Verbot der Beschäftigung oder Einstufung nicht tauglicher Arbeitskräfte als Kategorie-A-Arbeitskräfte

Artikel 47
Gesundheitsakten

Artikel 48
Besondere medizinische Überwachung

Artikel 49
Rechtsbehelfe

Artikel 50
Schutz externer Arbeitskräfte

Artikel 51
Gesondert genehmigte Strahlenexpositionen

Artikel 52
Berufsbedingte Notfallexposition

Artikel 53
Radon am Arbeitsplatz

Kapitel VII
Schutz von Patienten Anderen Personen bei medizinischer Exposition

Artikel 54
Rechtfertigung

Artikel 55
Optimierung

Artikel 56
Zuständigkeiten

Artikel 57
Verfahren

Artikel 58
Fortbildung

Artikel 59
Ausrüstung

Artikel 60
Besondere Anwendungen

Artikel 61
Besonderer Schutz während Schwangerschaft und Stillzeit

Artikel 62
Unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass

Artikel 63
Abschätzung der Bevölkerungsdosis

Kapitel VIII
Schutz der Bevölkerung

Abschnitt 1
Schutz der Bevölkerung UNTER normalen Bedingungen

Artikel 64
Grundsätze des Schutzes der Bevölkerung

Artikel 65
Schutz der Bevölkerung

Artikel 66
Abschätzung der Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung

Artikel 67
Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe

Artikel 68
Aufgaben der Unternehmen

Artikel 69
Umweltüberwachungsprogramm

Abschnitt 2
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 70
Notfalleinsätze

Artikel 71
Informationen für die von einem Notfall wahrscheinlich betroffene Bevölkerung

Artikel 72
Informationen für die von einem Notfall tatsächlich betroffene Bevölkerung

Abschnitt 3
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 73
Kontaminierte Bereiche

Artikel 74
Radon in Wohnräumen und öffentlich zugänglichen Gebäuden

Artikel 75
Baumaterialien

Kapitel IX
Umweltschutz

Artikel 76
Umweltkriterien

Artikel 77
Genehmigte Ableitungsgrenzwerte

Artikel 78
Unfallbedingte Freisetzungen

Artikel 79
Umweltüberwachung

Kapitel X
Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

Abschnitt 1
Institutionelle Infrastruktur

Artikel 80
Zuständige Behörde

Artikel 81
Anerkennung von Diensten und Fachleuten

Artikel 82
Arbeitsmedizinische Dienste

Artikel 83
Dosimetrie-Dienste

Artikel 84
Strahlenschutzexperte

Artikel 85
Medizinphysik-Experte

Artikel 86
Strahlenschutzbeauftragter

Abschnitt 2
Kontrolle Umschlossener Strahlenquellen

Artikel 87
Allgemeine Anforderungen

Artikel 88
Anforderungen an die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Artikel 89
Besondere Anforderungen an die Zulassung für den Umgang mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen

Artikel 90
Aufzeichnungen des Unternehmens

Artikel 91
Aufzeichnungen der zuständigen Behörden

Artikel 92
Sicherung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Abschnitt 3
herrenlose Strahlenquellen

Artikel 93
Entdeckung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 94
Metall-Kontaminierung

Artikel 95
Bergung, Handhabung und Entsorgung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 96
Finanzielle Absicherung für den Umgang mit herrenlosen Strahlenquellen

Abschnitt 4
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 97
Notfallmanagementsystem

Artikel 98
Notfallvorsorge

Artikel 99
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 100
Programme für bestehende Expositionssituationen

Artikel 101
Festlegung von Strategien

Artikel 102
Durchführung der Strategien

Artikel 103
Radon-Maßnahmenplan

Abschnitt 6
Durchsetzungssystem

Artikel 104
Inspektionen

Artikel 105
Durchsetzung

Artikel 106
Sanktionen

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 107
Umsetzung

Artikel 108
Aufhebung

Artikel 109
Inkrafttreten

Artikel 110
Adressaten

Anhang I
Bandbreiten für Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Anhang II
Aktivitätswerte zur Definition hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang III
Inverkehrbringen von Geräten oder Produkten

Anhang IV
Tätigkeiten, die mit einer Exposition zwecks nicht medizinischer Bildgebung verbunden sind

Anhang V
Liste industrieller Tätigkeiten mit Einsatz natürlich vorkommender radioaktiver Materialien

Anhang VI
Freistellungs- und Freigabekriterien

1. Freistellung

2. Freistellungs- und Freigabewerte

3. Allgemeine Freistellungs- und Freigabekriterien

Anhang VII
Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baumaterialien emittierte Gammastrahlung

Anhang VIII
Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung

Allgemeine Bestimmungen

A: Daten, die in das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung aufzunehmen sind

B: Daten zu externen Arbeitskräften, die über das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung zu übermitteln sind

C. Bestimmungen für den persönlichen Strahlenschutzpass

Anhang IX

A. Im Rahmen eines Notfallmanagementsystems zu berücksichtigende Aspekte

B. Im Rahmen eines Notfallplans zu berücksichtigende Aspekte

Anhang X

A. Im Voraus bereitzustellende Informationen für die in einer Notfallsituation voraussichtlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

B. In einem Notfall bereitzustellende Informationen für die betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

Anhang XI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Baumaterialien, für die Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der emittierten Gammastrahlen in Betracht zu ziehen sind

Anhang XII
Informationen in den Aufzeichnungen über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIII
Bereitstellung von Daten über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIV
Anforderungen an für hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen zuständige Unternehmen

Anhang XV
Identifizierung und Kennzeichnung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang XVI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Punkten, die im nationalen Maßnahmenplan zum Umgang mit langfristigen Risiken von Radon-Expositionen enthalten sein sollten


 
 
 


Drucksache 178/1/11

... Der federführende Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, gemäß § 12 StipG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 3 StipV dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreter der zuständigen Obersten Landesbehörden Herrn Stefan Jungeblodt, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Niedersachsen) und Frau Ministerialrätin Gabriela Lichtenthäler, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Brandenburg) sowie als Vertreter der Studierenden Frau Nina Klett, Tübingen (Baden-Württemberg) und Herrn Florian Krause, Trier (Rheinland-Pfalz) vorzuschlagen.



Drucksache 71/11

... ÄndG) vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1422). Die Überarbeitung der Formblätter ist durch die Formblattkommission erfolgt, in der Verantwortliche aus der Vollzugspraxis vertreten sind. Zudem hat eine Beteiligung der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung stattgefunden. Bei der Überarbeitung wurden unter Beteiligung des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) alle Verbesserungsvorschläge aus dem Abschlussbericht „Einfacher zum Studierenden-BAföG (März 2010)“ des NKR geprüft und weitestgehend umgesetzt. Die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge führt zu einer Erleichterung für die Antragstellenden und die Bearbeiter/innen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1600: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der Formblätter nach § 46 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 178/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 883. Sitzung am 27. Mai 2011 beschlossen, gemäß § 12 des Stipendienprogramm-Gesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 3 Stipendienprogramm-Verordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreter der zuständigen Obersten Landesbehörden Herrn Stefan Jungeblodt, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Niedersachsen) und Frau Ministerialrätin Gabriela Lichtenthäler, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Brandenburg) sowie als Vertreter der Studierenden Frau Nina Klett, Tübingen (Baden-Württemberg) und Herrn Florian Krause, Trier (Rheinland-Pfalz) vorzuschlagen.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.