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0317/05
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0232/04
0578/04
0666/04
0818/04
0715/03
0856/03
Drucksache 863/06

... - Das Lernangebot für Rentner muss ausgeweitet werden (u. a. sollte die Zahl der Seniorenstudierenden gesteigert werden), da die Rentner heute körperlich und geistig gesünder sind als früher und die allgemeine Lebenserwartung steigt. Das Lernen sollte einen wesentlichen Bestandteil dieser neuen Lebensphase bilden. In ihrer jüngsten Mitteilung über das Hochschulwesen forderte die Kommission die Universitäten auf "



Drucksache 350/1/06

... 9. Auch bei der Gestaltung der Studienprogramme der Hochschulen hat die EU keine Kompetenzen. Der in der Mitteilung angesprochene Aspekt der Beschäftigungsfähigkeit ebenso wie die Befähigung zu unternehmerischen Aktivitäten sind Kernelemente von Studienprogrammen für Bachelor- und Masterabschlüsse. Ein unmittelbarer und eindeutiger Zusammenhang zwischen der Arbeitslosigkeit der Hochschulabsolventen und der Konzeption von Studienprogrammen, die mit einem formellen Abschluss enden, ist für den Bundesrat daher nicht erkennbar. Zahlreiche Hochschulen bieten darüber hinaus schon jetzt - in Rückkoppelung zwischen der Wirtschaft und den Hochschulen - zertifizierte Weiterbildungsmöglichkeiten an, mit denen durch den Erwerb zusätzlicher Kompetenzen die Beschäftigungschancen der Absolventen gesteigert werden. Außerdem sind an den meisten Hochschulen so genannte Career Centers eingerichtet, durch deren Aktivitäten die Beschäftigungsmöglichkeiten von Studierenden erhöht werden.



Drucksache 172/06

... Das ETI wird als Betreiber in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Innovation fungieren. Seine Struktur wird diese drei Bereiche integrieren, die gemeinsam der Schlüssel zur Wissensgesellschaft sind. Es soll bei Studierenden, Forscherinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen die besten Köpfe Europas anziehen und halten, um gemeinsam mit führenden Unternehmen an der Entwicklung und Nutzung von Wissen und Forschung zu arbeiten und um Forschungs- und Innovationsmanagementfähigkeiten allgemein zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/06




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. das Wissensdreieck erfolgreich Nutzen - WARUM WIR eine NEUE Initiative brauchen

3. WIE WÜRDE das ETI Funktionieren?

3.1. Funktion und Aufgaben des ETI

3.2. Struktur des ETI

3.2.1. Der Verwaltungsrat und die Zentrale des ETI

3.2.2. Die Wissensgemeinschaften

3.3. Rechtliche Fragen

3.4. Budget

4. Nutzen der Mitwirkung am ETI für die Partner

5. BEZÜGE ZU den anderen Aktivitäten der EU den Bereichen Ausbildung, Forschung und Innovation

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 537/06

... Als europäische Einrichtung, die in der Lage ist, Spitzenleistung zu fördern, Talente aus der ganzen Welt anzuziehen und Studierenden, Forschenden und Innovationsmanagerinnen ein europäisches Arbeitsumfeld zu bieten, wird das ETI zu einem europäischen Symbol für verstärkte Bemühungen um die Schaffung einer wettbewerbsfähigen, wissensbasierten Gesellschaft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/06




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Struktur und Governance

2.1. Die Wissensgemeinschaften

2.2. Der Verwaltungsrat

3. Personalarrangements zwischen dem ETI und den Wissensgemeinschaften

4. Akademische Grade

5. Welche Vorteile bringt es, sich zu beteiligen?

6. Weitere Themen

6.1. Geistige Eigentumsrechte

6.2. Rechtsgrundlage

6.3. Finanzierung

7. Weltweiter Anziehungspunkt

8. Verbindung zu anderen Ausbildungs-, Forschungs- und Innovationsaktivitäten der EU

9. Die nächsten Schritte

10. Fazit


 
 
 


Drucksache 350/06

... Mit 4.000 Hochschulen, über 17 Millionen Studierenden und ungefähr 1,5 Millionen Mitarbeitern - darunter 435.000 Forscher

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 350/06




Mitteilung

2 Einführung

die VOR UNS liegenden Herausforderungen.

1. Die Hürden um die Universitäten IN Europa abbauen

2. WIRKLICHE Autonomie und Verantwortlichkeit für die Universitäten sichern

3. Anreize für strukturierte Partnerschaften mit Unternehmen bieten

4. Die richtige Mischung von Fertigkeiten und können für den Arbeitsmarkt anbieten

5. Die Finanzierungslücke verringern und die Finanzierung für Bildung und Forschung effizienter einsetzen

6. INTERDISZIPLINARITÄT und Transdisziplinarität verstärken

7. Wissen IM Zusammenspiel mit der Gesellschaft aktivieren

8. EXZELLENZ auf höchster Ebene anerkennen

9. Die Sichtbarkeit und Anziehungskraft des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums IN der WELT erhöhen

UND WAS die Kommission beitragen KANN und sollte

Schlussfolgerungen

Anhang 1
Statistische Tabellen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Danksagung


 
 
 


Drucksache 257/06 (Beschluss)

... Forschungseinrichtungen und Schulen, erweitert werden. Zum Bildungsauftrag der Schulen und Hochschulen gehört es, die Medienkompetenz zu fördern und gerade den Schülerinnen und Schülern sowie den Studierenden, die nicht selbst über die erforderlichen Geräte verfügen, die Nutzung digitaler Medien nahe zu bringen. Auch bietet die maßgebliche EU-Richtlinie einen großen Spielraum, den der Regierungsentwurf nicht nutzt. Neben den im Entwurf genannten Einrichtungen gehören hierzu auch sonstige nichtgewerbliche Bildungseinrichtungen, zu deren Gunsten eine Urheberrechtsschranke für die Zugänglichmachung an elektronischen Leseplätzen eingeführt werden kann (Artikel 5 Abs. 3 Buchstabe n i.V.m. Artikel 5 Abs. 2 Buchstabe c EU-Richtlinie).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 20b Abs. 2 UrhG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 UrhG

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 Satz 2, 3 - neu - UrhG

5. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 32 Abs. 1a - neu - , 3 UrhG , Nr. 6 § 32c UrhG , Nr. 21 § 137l Abs. 5 UrhG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - UrhG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 52a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 UrhG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 2 - neu - UrhG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 52c - neu - UrhG

12. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhG

13. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe f § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG

14. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 53a Abs. 1 Satz 2 UrhG

15. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 ff. UrhG

16. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 Abs. 1 UrhG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2, 3 UrhG

18. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a UrhG

19. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54c Abs. 1 UrhG

20. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 101a UrhG

21. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 137k UrhG

22. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 137l UrhG

23. Zu Artikel 2 Nr. 2 Überschrift zu § 13a, § 13a Abs. 2 UrhWahrnG

24. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 13a Abs. 1 Satz 3 UrhWahrnG


 
 
 


Drucksache 827/06

... " an personellen und materiellen Ressourcen aufbauen und dabei langfristige private Investitionen in Innovation, Ausbildung sowie Forschung und Entwicklung akquirieren und Studierende im Master- und Promotionsstudium sowie Forscher aller Karrierestufen aus Wissenschaft und Industrie dauerhaft für sich gewinnen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/06




Begründung

1. Kontext

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung des Vorschlags

1.3. Ziele und inhaltliche Schwerpunkte des Vorschlags

1.4. Bestehende Initiativen und zusätzlicher europäischer Nutzen des ETI

2. Konsultation Betroffener und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation der Betroffenen

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

5.1. Überprüfungsklausel

5.2. Flexibilität

5.3. Personal

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziel

Artikel 4
Aufgaben

Artikel 5
Wissens- und Innovationsgemeinschaften

Artikel 6
Akademische Grade und Abschlüsse

Artikel 7
Unabhängigkeit des ETI und Kohärenz mit den Maßnahmen der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und auf zwischenstaatlicher Ebene

Artikel 8
Die Organe des ETI

Artikel 9
Umgang mit geistigem Eigentum

Artikel 10
Rechtsstatus

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Transparenz und Zugang zu Dokumenten

Artikel 13
Ressourcen

Artikel 14
Planung und Berichterstattung

Artikel 15
Evaluierung des ETI

Artikel 16
Mittelbindungen

Artikel 17
Aufstellung und Verabschiedung des Jahreshaushalts

Artikel 18
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 19
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 20
Überprüfungsklausel

Artikel 21
Satzung

Artikel 22
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des Europäischen Technologieinstituts

Artikel 1
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 2
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 3
Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Artikel 4
Der Exekutivausschuss

Artikel 5
Der Direktor

Artikel 6
Der Prüfungsausschuss

Artikel 7
Personal des ETI

Artikel 8
Grundsätze der Organisation und Verwaltung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC)

Artikel 9
Grundsätze für die Evaluierung und Überwachung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften

Artikel 10
Dauer, Verlängerung und Ende einer Wissens- und Innovationsgemeinschaft

Artikel 11
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 12
Auflösung des ETI


 
 
 


Drucksache 800/06

... 35. empfiehlt der Kommission, spezifische EU-Indien-Programme in Bereichen wie Hochschulbildung und berufliche Fortbildung sowie Programme zur Förderung des Austauschs von Studierenden, Lehrkräften und Forschern zu prüfen und zu vertiefen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/06




Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien

Die wirtschaftliche und soziale Lage Indiens

Entwicklung und Umwelt


 
 
 


Drucksache 149/06 (Beschluss)

... " und weist auf die zahlreichen in allen deutschen Ländern in beiden Bildungsbereichen unternommenen Initiativen zur Stärkung des Unternehmergeists bei Schülern und Studierenden hin.



Drucksache 673/06

... Die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Hilfskräften, die als Studierende an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind (studentische Hilfskräfte), ist bis zur Dauer von vier Jahren zulässig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG)

§ 1
Befristung von Arbeitsverträgen

§ 2
Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

§ 3
Privatdienstvertrag

§ 4
Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten Hochschulen

§ 5
Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen

§ 6
Studentische Hilfskräfte

§ 7
Rechtsgrundlage für bereits abgeschlossene Verträge; Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 3
Anpassung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Artikel 4
Neufassung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

Sonderregelungen zur Befristung in der Qualifizierungsphase:

3 Drittmitteltatbestand:

Familienfreundliche Komponente:

Politischer Handlungsrahmen:

3 Alternativen:

Gesetzesfolgenabschätzung / Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

Sonderregelungen zur Befristung in der Qualifizierungsphase:

Familienfreundliche Komponente:

Drittmitteltatbestand:

Gesetzgebungskompetenz des Bundes:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu §§ 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 149/1/06

... " und weist auf die zahlreichen in allen deutschen Ländern in beiden Bildungsbereichen unternommenen Initiativen zur Stärkung des Unternehmergeists bei Schülern und Studierenden hin.



Drucksache 160/06

... in Lissabon am 11. April 1997 vorgelegten Übereinkommens ist es, jene sechs Übereinkommen durch ein einziges zu ersetzen. Dadurch wird es zu einer Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von Hochschulleistungen kommen, da mehr Transparenz geschaffen und der Verwaltungsaufwand verringert wird. Die Mobilität von Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern wird gefördert, da ihnen der Zugang zu den Bildungsinstitutionen der Vertragsparteien erleichtert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region Lissabon, 1997

Abschnitt I
Begriffsbestimmungen

Artikel I

Abschnitt II
Zuständigkeit der Behörden

Artikel II.1

Artikel II.2

Artikel II.3

Abschnitt III
Wesentliche Grundsätze in Bezug auf die Bewertung von Qualifikationen

Artikel III.1

Artikel III.2

Artikel III.3

Artikel III.4

Artikel III.5

Abschnitt IV
Anerkennung von Qualifikationen, die den Zugang zur Hochschulbildung ermöglichen

Artikel IV.1

Artikel IV.2

Artikel IV.3

Artikel IV.4

Artikel IV.5

Artikel IV.6

Artikel IV.7

Artikel IV.8

Artikel IV.9

Abschnitt V
Anerkennung von Studienzeiten

Artikel V.1

Artikel V.2

Artikel V.3

Abschnitt VI
Anerkennung von Hochschulqualifikationen

Artikel VI.1

Artikel VI.2

Artikel VI.3

Artikel VI.4

Artikel VI.5

Abschnitt VII
Anerkennung von Qualifikationen, die Flüchtlinge, Vertriebene und den Flüchtlingen gleich gestellte Personen innehaben

Artikel VII

Abschnitt VIII
Informationen über die Bewertung von Hochschuleinrichtungen und -programmen

Artikel VIII.1

Artikel VIII.2

Abschnitt IX
Informationen über Anerkennungsangelegenheiten

Artikel IX.1

Artikel IX.2

Artikel IX.3

Abschnitt X
Durchführungsmechanismen

Artikel X.1

Artikel X.2

Artikel X.3

Abschnitt XI
Schlussklauseln

Artikel XI.1

Artikel XI.2

Artikel XI.3

Artikel XI.4

Artikel XI.5

Artikel XI.6

Artikel XI.7

Artikel XI.8

Artikel XI.9

Denkschrift

1 . Allgemeines

2 . Besonderes


 
 
 


Drucksache 687/06

... 3.3. Hochschulbildung: Die Investitionen verbessern und den Kreis der Studierenden vergrößern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/06




Mitteilung

1. Einleitung

1.1 Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen bewältigen

2. Effizienz und Gerechtigkeit in Strategien für lebenslanges Lernen einbeziehen

3. Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung verwirklichen

3.1. Vorschulbildung: Das Lernen vom frühesten Kindesalter an in den Vordergrund stellen

3.2. Primar- und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern

3.3. Hochschulbildung: Die Investitionen verbessern und den Kreis der Studierenden vergrößern

3.4. Berufliche Aus- und Weiterbildung: Qualität und Relevanz verbessern

4. Massnahmen der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 623/06

... b) Neue Studiengänge Auch im Bereich der Hochschulausbildung wird der zunehmenden Verrechtlichung des Wirtschaftslebens durch neue Studiengänge Rechnung getragen: Universitäts- und Fachhochschulstudiengänge verbinden wirtschafts- oder sozialwissenschaftliche Ausbildungsinhalte mit einem juristischen Studienschwerpunkt. Mittlerweile wird der ursprünglich auf die Qualifikation der Studierenden für eine Tätigkeit in einem Wirtschaftsunternehmen ausgerichtete Studiengang Wirtschaftsrecht an über zwanzig Fachhochschulen und an mehreren Universitäten angeboten. Bei den Studieninhalten entfallen mindestens 50% auf das Wirtschaftsrecht und 25% auf Betriebs- und Volkswirtschaftslehre; zusätzlich werden Schlüsselqualifikationen (z.B. Sprachen, Informatik, Rhetorik, soziale Kompetenz) angeboten. Nach einer regelmäßig achtsemestrigen Studiendauer erlangen derzeit jährlich etwa 800 Absolventen den Abschluss Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) als berufsqualifizierenden Abschluss. Angesichts dieser Entwicklung verleihen mittlerweile auch zahlreiche Universitäten den Studierenden mit dem erfolgreichen Abschluss der Ersten Staatsprüfung ein universitäres Abschlussdiplom.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung

§ 3
Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

§ 4
Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

§ 5
Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

Teil 2
Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen

§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

§ 7
Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

§ 8
Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

§ 9
Untersagung von Rechtsdienstleistungen

Teil 3
Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen

§ 10
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde

§ 11
Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen

§ 12
Registrierungsvoraussetzungen

§ 13
Registrierungsverfahren

§ 14
Widerruf der Registrierung

§ 15
Vorübergehende Rechtsdienstleistungen

Teil 4
Rechtsdienstleistungsregister

§ 16
Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters

§ 17
Löschung der Eintragung

Teil 5
Datenübermittlung und Zuständigkeiten

§ 18
Umgang mit personenbezogenen Daten

§ 19
Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)

§ 1
Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz

§ 2
Versicherungsberater

§ 3
Gerichtliche Vertretung

§ 4
Vergütung der registrierten Personen

§ 5
Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet

§ 6
Schutz der Berufsbezeichnung

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 11
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 15
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 16
Änderung des Markengesetzes

Artikel 17
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 18
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 19
Änderungen sonstigen Bundesrechts

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Verfassungsrechtliche Vorgaben

2. Europarechtliche Vorgaben

3. Rechtslage in Europa

4. Gesellschaftliche Entwicklungen

II. Leitlinien und wesentliche

1. Keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes

2. Keine Einführung eines allgemeinen Rechtsdienstleistungsberufs unterhalb der Rechtsanwaltschaft

3. Keine abschließende

4. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

5. Regelung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis in den Verfahrensordnungen

6. Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung

7. Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

8. Verbot der Rechtsdienstleistung bei Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

9. Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen

10. Erstreckung der Mitgliederberatung auch auf nicht berufliche Vereinigungen

11. Rechtsdienstleistungen in einzelnen Rechtsbereichen aufgrund besonderer Sachkunde

12. Rechtsdienstleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland

13. Neuregelung des Justizverwaltungsverfahrens

14. Wegfall des Bußgeldtatbestands

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Teil 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Teil 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummern 4 bis 8

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 257/1/06

... Forschungseinrichtungen und Schulen, erweitert werden. Zum Bildungsauftrag der Schulen und Hochschulen gehört es, die Medienkompetenz zu fördern und gerade den Schülerinnen und Schülern sowie den Studierenden, die nicht selbst über die erforderlichen Geräte verfügen, die Nutzung digitaler Medien nahe zu bringen. Auch bietet die maßgebliche EU-Richtlinie einen großen Spielraum, den der Regierungsentwurf nicht nutzt. Neben den im Entwurf genannten Einrichtungen gehören hierzu auch sonstige nichtgewerbliche Bildungseinrichtungen, zu deren Gunsten eine Urheberrechtsschranke für die Zugänglichmachung an elektronischen Leseplätzen eingeführt werden kann (Artikel 5 Abs. 3 Buchstabe n i.V.m. Artikel 5 Abs. 2 Buchstabe c EU-Richtlinie).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 20b Abs. 2 UrhG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 UrhG

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 Satz 2, 3 - neu - UrhG

5. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu § 32 Abs. 1a - neu - , 3 UrhG , Nr. 6 § 32c UrhG , Nr. 21 § 137l Abs. 5 UrhG

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 2 Satz 2 UrhG ,

7. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - UrhG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 52a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 UrhG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 2 - neu - UrhG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 52c - neu - UrhG

13. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhG

14. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe f § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG

15. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 53a Abs. 1 Satz 2 UrhG

16. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 ff. UrhG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 Abs. 1 UrhG

18. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2 und 3 UrhG

19. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2 und 3 UrhG

20. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a UrhG

21. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54c Abs. 1 UrhG

22. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 87 Abs. 5 Satz 2 UrhG

23. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 101a UrhG

24. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 137k UrhG

25. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 137l UrhG

26. Zu Artikel 2 Nr. 2 Überschrift zu § 13a, § 13a Abs. 2 UrhWahrnG

27. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 13a Abs. 1 Satz 3 UrhWahrnG


 
 
 


Drucksache 102/06

... • Die Annahme des Programms Bürger/innen für Europa würde eine neue Möglichkeit eröffnen, Bürgerkontakte zu fördern und den Menschen mehr Mitsprache im Rahmen des europäischen Regierens einzuräumen. Mit dem Programm sollen auch europaweit tätige Organisationen der Zivilgesellschaft dabei unterstützt werden, länderübergreifende Projekte zur Förderung einer aktiven Unionsbürgerschaft sowie Diskussionsveranstaltungen zu Europathemen durchzuführen. Mehrere bestehende bzw. geplante EU-Programme könnten ebenfalls stärker dafür genutzt werden, Kontakte zwischen den europäischen Bürgern und eine Mobilisierung der Menschen zu fördern. Die Kommission könnte im Zuge einer Bestandsaufnahme des derzeitigen Instrumentariums vorbildliche Verfahren aufzeigen und verbreiten. Beispielsweise könnten wertvolle Anregungen aus den positiven Erfahrungen der Erasmus-Studenten gewonnen werden. Im Laufe der Jahre haben sie von sich aus ein Netzwerk von 150 000 Studierenden aus allen Mitgliedstaaten aufgebaut. Ihre Webseiten fungieren als Schnittstelle, über die Aktivitäten angekündigt, persönliche Treffen organisiert und weit reichende Diskussionen zu europäischen Themen initiiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/06




Einleitung: die KLUFT überbrücken

Teil I
Die Kommunikation IN den Dienst der Bürger Stellen

1. Kommunikation ALS eigenständige Politik

2. INTENSIVIERUNG von Diskussion und Dialog - eine Europäische öffentliche SPHÄRE

Teil II
Die Dinge voranbringen

1. gemeinsame Grundsätze festlegen

Einbeziehung.

Vielfalt.

Teilnahme.

2. Die Rolle der Bürger stärken

3. mit den Medien zusammenarbeiten und NEUE Technologien Nutzen

4. EIN klares BILD von der öffentlichen Meinung IN Europa gewinnen

5. Die Aufgabe gemeinsam angehen

6. Schlussfolgerung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 141/06

... Dies zeigt, dass immer mehr Studierende die Möglichkeit der BAföG-Förderung im EU-Ausland nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 852/05

... Die Lehrpläne und Strukturen für die Ausbildung von Fremdsprachenlehrkräften müssen auf sich ändernde Anforderungen an die Fremdsprachenkompetenzen von Schülerinnen/Schülern und Studierenden reagieren. Die Kommission hat eine neue, unabhängige Studie zu Good Practice in ganz Europa20 finanziert, die gemeinsame Kernkompetenzen und Grundwerte für Fremdsprachenlehrkräfte in Europa vorschlägt. Die Kommission wird zu diesem Thema eine Diskussion anregen, die in eine Empfehlung münden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 852/05




I Einleitung

I.1 Mehrsprachigkeit und Europäische Werte

I.2 Was bedeutet Mehrsprachigkeit?

II eine multilinguale Gesellschaft

II.1 Sprachenlernen

II.1.1 Sprachenkenntnisse

II.1.2 Wie unterstützt die Gemeinschaft den Erwerb von Sprachenkenntnissen und die Sprachenvielfalt?

II.1.3 Schlüsselbereiche für das Aktivwerden in den Bildungssystemen und der Bildungspraxis

II.2 Forschung und Entwicklung im Bereich der Mehrsprachigkeit

II.3 Maßnahmen

III Die multilinguale Wirtschaft

III.1 Sprachenkenntnissen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

III.2 Mehrsprachigkeit und Verbraucher/innen

III.3 Mehrsprachigkeit und die Informationsgesellschaft

III.4 Sprachenberufe und -industrien

III.5 Übersetzungsdienstleistungen

III.6 Dolmetschdienstleistungen

III.7 Fremdsprachenkenntnisse: Unterrichten, Überprüfen, Zertifizieren

III.8 Maßnahmen Die Kommission wird

IV Mehrsprachigkeit und die Beziehungen Kommission - Bürger/innen

IV.1 Zugang und Transparenz

IV.2 Mehrsprachigkeit - eine Besonderheit der EU

IV.3 Maßnahmen

V Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 83/05

... Die Hochschulen sind zur Finanzierung ihrer Ausgaben im steigenden Maße auf Zusatzmittel und moderne Finanzierungsinstrumente angewiesen. Diese Aspekte spiegeln sich in den Haushaltssystematiken nur begrenzt wieder. Drittmittel in einer Differenzierung nach den Zwecken Lehre und Forschung bzw. separate Angaben zu Sachspenden, Sponsoringeinnahmen und den Finanzbeiträgen der Studierenden können beispielsweise nicht auf der Basis der derzeitigen Regelung erhoben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

§ 5
Statistik über die Schulden, Bürgschaften und Finanzaktiva

§ 13
Zusammenführung

Artikel 2
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 2

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 471/05

... über die Durchführung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft16 festgehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 471/05




1. Einführung

2. DieROLLE der Jugend IN der IM Rahmen der Lissabon-Strategie begründeten Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung

2.1. Kontext

2.2. Der Europäische Pakt für die Jugend

2.2.1. Maßnahmen zugunsten von Beschäftigung, Integration und sozialem Aufstieg von Jugendlichen

2.2.2. Maßnahmen zugunsten von allgemeiner und beruflicher Bildung und Mobilität

2.2.3. Maßnahmen zugunsten der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

3. Dieaktive Bürgerschaft Jugendlicher

4. AUFNAHME der Jugendpolitischen Dimension IN andere Politikbereiche

5. Unterstützung der Strategie durch Programme

6. Engagement Jugendlicher

7. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Europäischer Pakt für die Jugend

Beschäftigung, Integration, sozialer Aufstieg

Allgemeine und berufliche Bildung, Mobilität

Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

Anhang 2
Auszüge aus dem Vorschlag der Kommission für Integrierte Leitlinien 2005-2008

Mikroökonomische Reformen

3 Beschäftigungsleitlinien

2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung

Anhang 3
14 Zielvorgaben für die Jugendpolitik

3 Partizipation20

3 Information21

FreiwilligeAktivitäten Jugendlicher22

Besseres Verständnis und eine bessere Kenntnis der Jugendlichen23

Anhang 4
für die Jugendpolitik relevante Gemeinschaftsprogramme


 
 
 


Drucksache 319/05 (Beschluss)

... 7. Als zwei der wichtigsten Ziele für 2006 sieht die Kommission die Verabschiedung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) und die Umsetzung der Empfehlungen zur Qualitätssicherung im Hochschulbereich an. Bei der Qualitätssicherung im Hochschulbereich arbeiten die Mitgliedsländer des Bologna-Prozesses daran, die akademische Ausbildung weiter zu verbessern und die Mobilität der Studierenden zu erhöhen. Ziel ist es, bis 2010 eine Europäische Hochschulregion zu schaffen, parallel zum Europäischen Forschungsraum. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Flexibilisierung im Studium durch eine zweistufige Studienstruktur und die Qualitätssicherung durch "Standards und Guidelines" auf der nationalen Ebene. Insofern enthält die vorliegende Mitteilung Forderungen, die für den Hochschulbereich im Rahmen des Bologna-Prozesses im Wesentlichen bereits beschlossen sind und umgesetzt werden. Soweit der EQR betroffen ist, hat die Kommission eine gesonderte Konsultations-Arbeitsunterlage vorgelegt, zu der entsprechend Stellung genommen werden wird.



Drucksache 319/05

... Während in Europa die Ansicht, dass Hochschulbildung ein „öffentliches Gut“ sei, weit verbreitet ist, sind die Studierendenzahlen in anderen Teilen der Welt höher und steigen rascher - in erster Linie dank wesentlich höherer privater Finanzierung. Mit einer durchschnittlichen Immatrikulationsquote von 52% liegt die EU geringfügig vor Japan (49%), hinkt jedoch hinter Kanada (59%) und weit hinter den USA (81%) und Südkorea (82%) her.



Drucksache 714/1/05

... 7. Der Bundesrat sieht es im Sinne der Qualitätssicherung für Mobilität als nicht zielführend an, einheitliche Vorgaben für die stark heterogene Personengruppe im Bereich der Bildungsmobilität als generelles Qualitätskriterium auszugeben. Das betrifft z.B. die Forderung, dass jeder Mobilitätsphase zu Bildungs- oder Ausbildungszwecken die Erstellung eines Lernplans vorauszugehen hätte, dem Entsende- und Aufnahmeorganisation sowie die mobile Person zustimmen müssten (Nummer 3 der Charta). Im Bereich eines Praktikums (placement) kann das sinnvoll und machbar sein - im Bereich z.B. eines kompletten Auslandsstudiums ist es jedoch unrealistisch anzunehmen, die aufnehmende Universität würde gemeinsam mit jedem auswärtigen Studierenden einen individuellen Lernplan erstellen wollen oder können. Im Bereich kurzfristiger Studienaufenthalte oder bei Teilnahme an ausländischen Kursangeboten kann das Angebot nur in der Form wahrgenommen werden, wie es vom Anbieter konzipiert ist. Lernpläne haben hier ebenso wenig Raum wie im Bereich der informellen Bildung. Auch die Forderung, Mobilität nach persönlichen Belangen der Teilnehmenden zu konzipieren (Nummer 3 der Charta), wird auf der Angebotsseite in aller Regel nicht erfüllbar sein. Damit reduziert sich das Qualitätskriterium "Personalisierung" auf die Selbstverständlichkeit, dass eine mobilitätswillige Person sich ein zu ihrer Situation passendes Angebot suchen sollte. Ähnlich selbstverständlich erscheint es dem Bundesrat, dass Mobilität einer bedarfs- und situationsgerechten Vorbereitung bedarf (Nummer 4 der Charta). In der Auflistung solcher Selbstverständlichkeiten vermag der Bundesrat jedoch keine Qualitätsreferenz in Sachen Mobilität zu erkennen.



Drucksache 797/05

... Lehrpools umgesetzt, der allen Studierenden grundsätzlich den freien Zugang zu allen Angeboten der Hochschule ermöglichen soll. Der Vorteil der angestrebten Vernetzung liegt nach der Darstellung des Landes in einer Multifunktionalität der Lehrveranstaltungen und damit in einer Verdichtung der vorhandenen Lehrkapazitäten. Durch die prinzipielle Nutzung aller Angebote des Netzwerkes soll Interdisziplinarität befördert werden, was den Studierenden den fachübergreifenden Charakter ihrer jeweiligen Studienfelder deutlicher machen und eine größere inhaltliche Breite des Studiums gewährleisten soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierunddreißigste Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 1
Nr. 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2006 in Kraft.

Begründung

1. Universitätsklinikum der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Universitätsklinikum der Ottovon-Guericke-Universität Magdeburg

2. Muthesius Kunsthochschule

3. Kosten für die Wirtschaft


 
 
 


Drucksache 714/05 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat sieht es im Sinne der Qualitätssicherung für Mobilität als nicht zielführend an, einheitliche Vorgaben für die stark heterogene Personengruppe im Bereich der Bildungsmobilität als generelles Qualitätskriterium auszugeben. Das betrifft z.B. die Forderung, dass jeder Mobilitätsphase zu Bildungs- oder Ausbildungszwecken die Erstellung eines Lernplans vorauszugehen hätte, dem Entsende- und Aufnahmeorganisation sowie die mobile Person zustimmen müssten (Nummer 3 der Charta). Im Bereich eines Praktikums (placement) kann das sinnvoll und machbar sein - im Bereich z.B. eines kompletten Auslandsstudiums ist es jedoch unrealistisch anzunehmen, die aufnehmende Universität würde gemeinsam mit jedem auswärtigen Studierenden einen individuellen Lernplan erstellen wollen oder können. Im Bereich kurzfristiger Studienaufenthalte oder bei Teilnahme an ausländischen Kursangeboten kann das Angebot nur in der Form wahrgenommen werden, wie es vom Anbieter konzipiert ist. Lernpläne haben hier ebenso wenig Raum wie im Bereich der informellen Bildung. Auch die Forderung, Mobilität nach persönlichen Belangen der Teilnehmenden zu konzipieren (Nummer 3 der Charta), wird auf der Angebotsseite in aller Regel nicht erfüllbar sein. Damit reduziert sich das Qualitätskriterium "Personalisierung" auf die Selbstverständlichkeit, dass eine mobilitätswillige Person sich ein zu ihrer Situation passendes Angebot suchen sollte. Ähnlich selbstverständlich erscheint es dem Bundesrat, dass Mobilität einer bedarfs- und situationsgerechten Vorbereitung bedarf (Nummer 4 der Charta). In der Auflistung solcher Selbstverständlichkeiten vermag der Bundesrat jedoch keine Qualitätsreferenz in Sachen Mobilität zu erkennen.



Drucksache 80/05

... (1) Die Anerkennung eines Masterstudiengangs nach § 1 Satz 2 setzt voraus, dass mit dem Studiengang das Ziel erreicht wird, den Studierenden die Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die dem Berufsprofil des Wirtschaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüferin entsprechen. Künftige Berufsangehörige müssen am Ende ihrer Ausbildung insbesondere die Fähigkeit zur Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen sowie in den Tätigkeitsbereichen der Steuer- und Wirtschaftsberatung und der

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Drucksache 80/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Anerkennung von Hochschulausbildungsgängen (§ 8a der Wirtschaftsprüferordnung)

§ 1
Besondere Eignung von Masterstudiengängen

§ 2
Anerkennungsgrundlagen

§ 3
Anforderungen an den Zugang zum Masterstudiengang und dessen Ausgestaltung

§ 4
Referenzrahmen

§ 5
Akkreditierung

§ 6
Anrechnung von Leistungen aus dem Masterstudiengang auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und Anrechnungsverfahren

Teil 2
Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen (§ 13b der Wirtschaftsprüferordnung)

§ 7
Voraussetzungen der Anrechnung

§ 8
Bestätigung der Gleichwertigkeit an die Hochschule

§ 9
Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen

Teil 3
Schlussbestimmungen

§ 10
Berücksichtigung von Diplomstudiengängen

§ 11
Übergangsvorschriften

§ 12
Inkrafttreten

Amtliche Begründung

I. Zielsetzung

II. Aufbau der Verordnung; Verordnungskompetenz; Gleichstellung

IV. Evaluation

B. Zu den einzelnen Vorschriften Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12


 
 
 


Drucksache 830/05

... Die Förderung der Mobilität ausländischer Studierender, die in das eigene Land kommen, ist offensichtlich ein weit verbreitetes Instrument, um die Attraktivität der Hochschulbildung in Europa zu steigern. Nur wenige Länder gehen noch einen Schritt weiter, indem sie aktiv Marketing betreiben oder gezielt internationale Anwerbungsmaßnahmen durchführen (z.B. DE, FI, FR, IE, NL, UK). Einige neue Mitgliedstaaten bauen zur Steigerung der Attraktivität Partnerschaften mit Hochschulen im Ausland auf, um Doppelabschlüsse vergeben zu können.



Drucksache 319/1/05

... 8. Als zwei der wichtigsten Ziele für 2006 sieht die Kommission die Verabschiedung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) und die Umsetzung der Empfehlungen zur Qualitätssicherung im Hochschulbereich an. Bei der Qualitätssicherung im Hochschulbereich arbeiten die Mitgliedsländer des Bologna-Prozesses daran, die akademische Ausbildung weiter zu verbessern und die Mobilität der Studierenden zu erhöhen. Ziel ist es, bis 2010 eine Europäische Hochschulregion zu schaffen, parallel zum Europäischen Forschungsraum. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Flexibilisierung im Studium durch eine zweistufige Studienstruktur und die Qualitätssicherung durch "Standards und Guidelines" auf der nationalen Ebene. Insofern enthält die vorliegende Mitteilung Forderungen, die für den Hochschulbereich im Rahmen des Bologna-Prozesses im Wesentlichen bereits beschlossen sind und umgesetzt werden. Soweit der EQR betroffen ist, hat die Kommission eine gesonderte Konsultations-Arbeitsunterlage vorgelegt, zu der entsprechend Stellung genommen werden wird.



Drucksache 714/05

... Im Juli 2001 folgte die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern (2001/613/EG)2. Die Empfehlung schuf einen Rahmen für die verstärkte politische Zusammenarbeit, um so die Mobilität im Bildungsbereich zu erhöhen. Sie verfolgte das Ziel, Mobilitätshindernisse zu beseitigen und für bessere Vorbereitung sowie effizientere Aufnahme bei der Ankunft zu sorgen. Darüber hinaus behandelte sie die Anerkennung von im Ausland erworbener Erfahrung.

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Drucksache 714/05




Begründung

1 Hintergrund

Begründung und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Union

2 Konsultation der Betroffenen und Folgenabschätzung

Konsultation der Betroffenen Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rechtsinstrument Vorgeschlagener Rechtsakt: Empfehlung

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Ergänzende Informationen

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Anhang

Europäische Qualitätscharta für Mobilität

1. Beratung und Information

2. Lernplan

3. Personalisierung

4. Allgemeine Vorbereitung

5. Sprachliche Aspekte

6. Logistische Unterstützung

7. Mentoring

8. Anrechnung

9. Wiedereingliederung und Evaluierung

10. Verpflichtungen und Zuständigkeiten


 
 
 


Drucksache 317/05

... 15. verlangt die Einrichtung eines gezielten bildungspolitischen Programms, aus dem Stipendien, besonders für Studierende der Europäischen Humanistischen Universität (EHU) in Minsk, die in der Europäischen Union studieren möchten, vergeben werden und aus dem wissenschaftliche Einrichtungen finanziell gefördert werden, die bereit sind, diese Studierenden aufzunehmen; verlangt die Einführung eines Ad-hoc-Verfahrens, durch das die Studienleistungen der Studierenden der EHU angerechnet werden können;



Drucksache 848/05

... - die Mobilität von Studierenden, Praktikanten, Arbeitnehmern und ihren Familien sowie von Forschern zu erhöhen sowie die gegenseitige Anerkennung der Qualifikationen zu beschleunigen;



Drucksache 12/04

... Ein weiterer Vorteil des neuen Konzepts besteht in dem höheren Aussagegehalt der Ergebnisse für Merkmale, die starken saisonalen oder konjunkturellen Schwankungen unterliegen (z.B. Zahl der Arbeitslosen und Erwerbstätigen, geringfügige Beschäftigung, Ferientätigkeiten von Schülern und Studierenden). Angaben für solche Merkmale werden, wenn sie sich - wie bisher - auf eine einzige Berichtswoche bzw. einen einzigen Stichtag im Jahr beziehen, häufig über- oder unterschätzt. Bei unterjährigen Erhebungen, die kontinuierlich über das Jahr verteilt sind, werden dagegen saisonale und andere kurzfristige Entwicklungen deutlich besser berücksichtigt. Erstmals ist es auch möglich, z.B. Ergebnisse für das Arbeitsvolumen im Quartal bzw. im Jahr zur Verfügung zu stellen.

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Drucksache 12/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Art und Zweck der Erhebung

§ 2
Erhebungseinheiten und Stichprobenauswahl

§ 3
Periodizität

§ 4
Erhebungsmerkmale

§ 5
Hilfsmerkmale

§ 6
Erhebungsbeauftragte

§ 7
Auskunftspflicht

§ 8
Trennung und Löschung

§ 9
Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes

§ 10
Datenübermittlung

§ 11
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung

§ 12
Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte in der Europäischen Union

§ 13
Verordnungsermächtigung

§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummern 8 bis 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

C. Kosten


 
 
 


Drucksache 232/04

... 2.2 Die Strukturfonds werden von den durch die Mitgliedsstaaten benannten Verwaltungsbehörden umgesetzt. Jedoch können auch Maßnahmen, die unmittelbarer von der EU unterstützt werden, die Aktivitäten in den Mitgliedsstaaten auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ergänzen und damit Ergebnisse erzielen, die nur durch Gemeinschaftsaktionen oder auf Gemeinschaftsebene möglich sind. So ist die Mobilität von Studierenden, Auszubildenden, erwachsenen Lernern, Lehrkräften, Ausbildern und Wissenschaftlern – aber auch von Verfahren und Ideen – ein wichtiges Tätigkeitsfeld, in dem Maßnahmen der Mitgliedstaaten allein nicht zu den benötigten Resultaten führen. Zudem haben solche Maßnahmen eine Schlüsselbedeutung für die Entwicklung der Wissensgesellschaft, da damit der direkte Transfer und Einsatz neuer Konzepte und Kompetenzen sowie die Vernetzung von Einrichtungen für die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene verbunden ist.

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Drucksache 232/04




Mitteilung

2 Zusammenfassung

2 Einleitung

Teil I
Politischer Kontext

Der Lissabon-Prozess

Der Ziele-Prozess – Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa

Lebenslanges Lernen

Wandel in der Hochschulbildung - Der Bologna-Prozess

Steigerung von Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung - Der Kopenhagen-Prozess

Die EU im Wandel und mit neuen Grenzen

Teil II
Notwendigkeit von Gemeinschaftsmassnahmen

3 Mobilität

Erlernen von Fremdsprachen

Informations - und Kommunikationstechnologien IKT

Veränderung der Gesellschaft

Alternde Gesellschaft = länger lernen

Schneller Wandel des Arbeitsmarktes

Größere soziale Vielfalt

Entwicklung der externen Dimension im Bereich allgemeine und berufliche Bildung

Künftige Bedürfnisse

Teil III
Im Rahmen der Programme gesammelte Erfahrungen

Sokrates und Leonardo da Vinci – Zwischenevaluierungen

Tempus III Zwischenevaluierung

Teil IV
Gemeinschaftsinterne Politik: Das integrierte Programm für Mobilität und Zusammenarbeit im Bereich lebenslanges lernen

Leitgedanken für die neue Programmgeneration

Das Querschnittsprogramm

Das Programm Jean Monnet

Teil V
Aussenpolitik: Tempus PLUS

Tempus Plus – ein Förderprogramm für lebenslanges Lernen

Teil VI
Vereinfachung der Verfahren

Nächste Schritte und Zeitplan für die Annahme des Vorschlags


 
 
 


Drucksache 578/04

... – 3 Millionen Erasmus-Studierende bis 2011

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Drucksache 578/04




Begründung

1. Einleitung

2. Der Weg nach vorn

2.1. Ein integriertes Programm für die allgemeine und die berufliche Bildung

2.2. Mehr Substanz

2.3. Vereinfachung

2.4. Dezentralisierung

3. Vorgeschlagener Beschlusstext

3.1. Titel I: Allgemeine Bestimmungen

3.2. Titel II, Kapitel I bis IV: Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci und Grundtvig

3.3. Titel II, Kapitel V: Querschnittsprogramm

3.4. Titel II, Kapitel VI: Programm Jean Monnet

3.5. Anhang mit Verwaltungs- und Finanzbestimmungen

4. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel I
Integriertes Programm

Artikel 1
Festlegung des integrierten Programms

Artikel 2
Einzelprogramme

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zugang zum integrierten Programm

Artikel 5
Aktionen der Gemeinschaft

Artikel 6
Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten

Artikel 7
Teilnahme von Drittländern

Artikel 8
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel II
Durchführung des integrierten Programms

Artikel 9
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Sozialpartner

Artikel 12
Bereichsübergreifende Fragen

Artikel 13
Gemeinsame Aktionen

Artikel 14
Kohärenz und Komplementarität

Kapitel III
Finanzvorschriften – Evaluierung

Artikel 15
Finanzierung

Artikel 16
Überprüfung und Evaluierung

Titel II
Einzelprogramme

Kapitel I
Programm Comenius

Artikel 17
Zugang zum Programm Comenius

Artikel 18
Operative Ziele

Artikel 19
Aktionen

Artikel 20
Budget

Artikel 21
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel II
Programm Erasmus

Artikel 22
Zugang zum Programm Erasmus

Artikel 23
Operative Ziele

Artikel 24
Aktionen

Artikel 25
Budget

Artikel 26
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel III
Programm Leonardo da Vinci

Artikel 27
Zugang zum Programm Leonardo da Vinci

Artikel 28
Operative Ziele

Artikel 29
Aktionen

Artikel 30
Budget

Artikel 31
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel IV
Programm Grundtvig

Artikel 32
Zugang zum Programm Grundtvig

Artikel 33
Operative Ziele

Artikel 34
Aktionen

Artikel 35
Budget

Artikel 36
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel V
Querschnittsprogramm

Artikel 37
Operative Ziele

Artikel 38
Aktionen

Artikel 39
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel VI
Programm Jean Monnet

Artikel 40
Zugang zum Programm Jean Monnet

Artikel 41
Operative Ziele

Artikel 42
Aktionen

Artikel 43
Budget

Artikel 44
Durchführungsmaßnahmen

Titel III
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 45
Übergangsbestimmung

Artikel 46
Inkrafttreten

Anhang Verwaltung
und Finanzierung

A. Verwaltung

1. Abwicklung über nationale Agenturen NA-Verfahren

1.1 Verfahren 1

1.2 Verfahren 2

2. Abwicklung durch die Kommission Kommissionsverfahren

B. Finanzierung

1. Im NA-Verfahren verwaltete Aktionen

2. Benennung von Empfängern

3. Empfänger

4. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise

5. Einrichtungen, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen

6. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller

7. Teilnahme von Partnern aus Drittländern

8. Mindesthöhe der Mittelausstattung

9. Nationale Agenturen

10. Technische Unterstützung

11. Betrugsbekämpfung


 
 
 


Drucksache 818/04

... Für die Vertretung in den nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Gremien bilden die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Studierenden und die sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich je eine Gruppe; alle Mitgliedergruppen müssen vertreten sein und wirken nach Maßgabe des Satzes 2 grundsätzlich stimmberechtigt an Entscheidungen mit.

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Drucksache 818/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 2
Aufhebung bisherigen Rechts

Artikel 3
Anpassung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Artikel 4
Anpassung des Abgeordnetengesetzes

Artikel 5
Anpassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes

Artikel 6
Anpassung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 7
Anpassung der Erholungsurlaubsverordnung

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Neufassung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

a Gesetzgebungskompetenz

b Erforderlichkeit im Sinne von Artikel 75 Abs. 2 GG

c Erforderlichkeit im Sinne von Artikel 72 Abs. 2 GG

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Vollzugsaufwand


 
 
 


Drucksache 856/03

... Der beruflichen Bildung mangelt es im übrigen an Attraktivität und Qualität, so dass sie nicht den neuen Anforderungen der wissensbasierten Wirtschaft und des europäischen Arbeitsmarkts entspricht, während in der EU zudem die Gefahr eines Lehrermangels immer weiter wächst. Im Hochschulbereich entscheiden sich Studierende aus Drittländern mittlerweile immer öfter für die USA statt für Europa, und die EU hat große Mühe, hier wieder Boden gutzumachen.

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Drucksache 856/03




Einleitung: EIN maßgebliches Element der Lissabon-Strategie

Teil I
NOCH VIEL ZU TUN IN der kurzen verbliebenen ZEIT

1.1 Unzureichende Fortschritte

1.1.1 Das Fundament für die Zusammenarbeit ist gelegt

1.1.2 Mangel an kohärenten Strategien für lebenslanges Lernen

1.1.3 Keine europäische Wissensgesellschaft ohne ein Europa der Hochschulen

1.1.4 Qualität und Attraktivität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung weiter unzureichend

1.1.5 Unzureichendes Mobiliätsniveau in der allgemeinen und beruflichen Bildung

1.2 EU im Vergleich zu den wichtigsten Wettbewerbern weiter im Hintertreffen

1.3 Weiterhin Alarmsignale in vielen Bereichen

Teil II
VIER Ansatzpunkte für den Erfolg

2.1 Sämtliche Reformen und Investitionen auf die Schlüsselfragen ausrichten

2.1.1 Festlegung nationaler politischen Strategien zur Erreichung der Ziele von Lissabon

2.1.2 Mobilisierung der benötigten Ressourcen in efizienter Weise

2.1.3 Steigerung der Attraktivität des Lehrer- und Ausbilderberufs

2.2 Lebenslanges Lernen Realität werden lassen

2.2.1 Festlegung umfassender, kohärenter und konzertierter Strategien

2.2.2 Ausrichtung der Maßnahmen auf benachteiligte Gruppen

2.2.3 Gemeinsame europäische Grundsätze und Bezugspunkte

2.3 Endlich ein Europa der Bildung schaffen

2.3.1 Unverzügliche Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für Qualifikationen

2.3.2 Ausbau der europäischen Dimension im Bildungswesen

2.4 Dem Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ den ihm gebührenden Stellenwert einräumen

2.4.1 Aufwertung des Arbeitsprogramms

2.4.2 Efizientere Umsetzung

Fazit: INTENSIVERE Kooperation und genauere Beobachtung der Fortschritte

STATISTISCHER Anhang


 
 
 


Drucksache 9/17 PDF-Dokument



Drucksache 18/14 PDF-Dokument



Drucksache 19/18 PDF-Dokument



Drucksache 20/16 PDF-Dokument



Drucksache 20/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 36/18 PDF-Dokument



Drucksache 61/16 PDF-Dokument



Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 117/16 PDF-Dokument



Drucksache 139/18 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.