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"TEN-V"
Drucksache 61/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Zweite Verordnung zur Änderung der Kontaminanten -Verordnung
... Änderung der Kontaminanten-Verordnung
Drucksache 164/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... Regelungen über die Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen. Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass Betroffene nur im Arzt-Patienten-Verhältnis mit den Ergebnissen genetischer Untersuchungen und Analysen konfrontiert werden.
Drucksache 2/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Die Vorschrift bestimmt, dass für die rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits in der Berufskrankheiten-Verordnung bezeichnet sind, weiterhin die Regelungen des § 6 BKV gelten. Die mit diesem Gesetz in § 9 Absatz 2a getroffene neue Rückwirkungsregelung gilt nur für künftige Berufskrankheiten.
Drucksache 579/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Die hohen volkswirtschaftlichen Nutzen, die in den herausragenden Nutzen-Kosten-Verhältnissen der Wasserstraßenprojekte zum Ausdruck kommen, sind der wesentliche Indikator dafür, dass die schnelle Verwirklichung der Vorhaben von besonderer Bedeutung für das Gemeinwohl ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieser Nutzen bei Wasserstraßenprojekten zu einem großen Anteil aus der Einsparung von CO
Drucksache 598/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... In § 69a Absatz 1 der Patentanwaltsordnung vom 7. September 1966 (BGBl. I S. 557), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, werden nach dem Wort "Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung" die Wörter "und nach § 56 des Geldwäschegesetzes" eingefügt.
Drucksache 2/19
... wurde das EU-Recht zu Lizenzen und zur Erhebung, Verwaltung und Freigabe von Sicherheiten grundlegend überarbeitet. Aus diesem Grund sind die EG-Lizenz-Verordnung sowie die EG-Sicherheiten-Verordnung, beide auf das Marktorganisationsgesetz gestützte Rechtsverordnungen, zu überarbeiten.
Drucksache 581/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Dieser Fördersatz von bis zu 75 Prozent bleibt den Vorhaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 3 sowie den Vorhaben nach § 11 Absatz 1 Satz 1 vorbehalten, deren Gesamtwirtschaftlichkeit (Nutzen-Kosten-Verhältnis) nach dem bundesweit einheitlichen Verfahren der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr nachgewiesen ist. Für Vorhaben gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2, deren Gesamtwirtschaftlichkeit (Nutzen-Kosten-Verhältnis) nach dem bundesweit einheitlichen Verfahren der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr nachgewiesen ist, ist eine Förderung in Höhe von bis zu 90 Prozent möglich. Für Vorhaben, die dagegen gemäß § 3 Nummer 1 Buchstabe c) Satz 2 in die Bundesprogramme aufgenommen werden, gilt einheitlich ein Fördersatz von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Drucksache 524/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Siebte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskosten-verordnung
Siebte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskosten-verordnung
Drucksache 252/2/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Bestreben der Kommission, die Vollendung des sogenannten TEN-V-Netzes (Transeuropäisches Verkehrsnetz - Straßen und Bahnstrecken) voranzutreiben.
Drucksache 48/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern
... b) Der Personalschlüssel muss so hoch sein, dass eine bedarfsgerechte Versorgung und Pflege der Patientinnen und Patienten sichergestellt ist. Hierfür ist eine Pflegekraft-Patienten-Verhältniszahl zu verwenden.
Drucksache 112/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten
... 8. Gleichwohl ist der Bundesrat der Auffassung, dass das vorgeschlagene "Accelerated Extrajudicial Collateral Enforcement"-Verfahren (beschleunigte außergerichtliche Sicherheiten-Verwertung - AECE-Verfahren; Artikel 23 bis 33 des Richtlinienvorschlags) zwar einen Beitrag zum Abbau künftiger notleidender Kredite leisten kann. Weil abzuwarten bleibt, wie groß dieser Effekt ist, sollten aber weder die parallelen Verfahren zurückgestellt noch die bewährten Verfahren in vielen Mitgliedstaaten gefährdet werden. Im Einzelnen:
Drucksache 270/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013
und (EU) Nr. 283/2014
... 3. Er erkennt in der nahezu unveränderten Größenordnung der Mittelzuweisung des Programms für die Förderung der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) nach Artikel 4 Absatz 2a) i) mit 12,83 Milliarden Euro im Cluster "europäische strategische Investitionen" eine Kontinuität im Ausbau des europäischen Verkehrsnetzes.
Drucksache 252/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
... Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur leisten einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung dieser Ziele. So wird insbesondere erwartet, dass die Vollendung des Kernnetzes des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und seiner Korridore bis 2030 EU-weit ein BIP-Wachstum um zusätzlich 4,5 Billionen EUR oder 1,8 % anstoßen und 13 Millionen Arbeitsjahre schaffen würde.2 Schätzungen zufolge beläuft sich der Investitionsbedarf zur Vollendung des TEN-V-Kernnetzes im Zeitraum von 2021 bis 2030 auf etwa 500 Mrd. EUR bzw. etwa 1,5 Billionen EUR bei Einbeziehung des TEN-V-Gesamtnetzes und anderer Verkehrsinvestitionen.3
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Konsultationen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen
Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Minimierung des Risikos von Verzögerungen bei einzelnen TEN-V-Vorhaben:
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 3 Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 4 bis 6 Zusammenfassung der Genehmigungsverfahren
Artikel 7 Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren
Artikel 8 Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 9 Technische Hilfe
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Erteilung der GENEHMIGUNG
Artikel 3 Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 4 Zusammenfassung von Genehmigungsverfahren
Artikel 5 Einzige zuständige Genehmigungsbehörde
Artikel 6 Dauer und Durchführung des Genehmigungsverfahrens
Artikel 7 Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren
Kapitel III VERGABE öffentlicher Aufträge
Artikel 8 Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem
Artikel 9 Technische Hilfe
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 10 Übergangsbestimmungen
Artikel 11 Inkrafttreten
Drucksache 48/18
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern
... b. Der Personalschlüssel muss so hoch sein, dass eine bedarfsgerechte Versorgung und Pflege der Patientinnen und Patienten sichergestellt ist. Hierfür ist eine Pflegekraft-Patienten-Verhältniszahl zu verwenden.
Drucksache 270/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013
und (EU) Nr. 283/2014
... 3. Der Bundesrat erkennt in der nahezu unveränderten Größenordnung der Mittelzuweisung des Programms für die Förderung der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) nach Artikel 4 Absatz 2a) i) mit 12,83 Milliarden Euro im Cluster "europäische strategische Investitionen" eine Kontinuität im Ausbau des europäischen Verkehrsnetzes.
Drucksache 252/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse*
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Bestreben der Kommission, die Vollendung des sogenannten TEN-V-Netzes (Transeuropäisches Verkehrsnetz - Straßen und Bahnstrecken) voranzutreiben.
Drucksache 112/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten
... 8. Gleichwohl ist er der Auffassung, dass das vorgeschlagene "Accelerated Extrajudicial Collateral Enforcement"-Verfahren (beschleunigte außergerichtliche Sicherheiten-Verwertung - AECE-Verfahren; Artikel 23 bis 33 des Richtlinienvorschlags) zwar einen Beitrag zum Abbau künftiger notleidender Kredite leisten kann. Weil abzuwarten bleibt, wie groß dieser Effekt ist, sollten aber weder die parallelen Verfahren zurückgestellt noch die bewährten Verfahren in vielen Mitgliedstaaten gefährdet werden. Im Einzelnen:
Drucksache 182/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... "Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre zuständigen Behörden im Einklang mit ihrem nationalen Recht im Strafregister überprüfen, ob eine einschlägige Verurteilung der betreffenden Person vorliegt." Die Sinnhaftigkeit dieser europarechtlichen Vorgabe erschließt sich nicht unmittelbar, ihre Einszu-Eins-Umsetzung in das nationale Recht teilt dieses Schicksal. Gemeint sein könnte, dass die Aufsichtsbehörden, soweit sie nach § 56 Absatz 5 auch Verwaltungsbehörde für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sind - was allerdings nicht durchgängig der Fall ist - in einem Ordnungswidrigkeiten-verfahren das Vorliegen einschlägiger Verurteilungen als für den Rechtsfolgen relevanten Umstand überprüfen. Welche in das Bundeszentralregister eingetragenen Verurteilungen dem Kriterium "einschlägig" entsprechen sollen, bleibt dabei unausgesprochen, am ehesten werden Verurteilungen wegen Geldwäsche in Betracht kommen. Angesichts der Vielzahl der Aufsichtsbehörden (vgl. § 50) stellt sich dabei allerdings die Frage, ob sämtliche der Aufsichtsbehörden, deren Kreis zudem von den Bestimmungen des sonstigen Bundes- oder Landesrechts abhängig ist (§ 50 Nummer 9), zur Einholung von unbeschränkten Auskünften aus dem Bundeszentralregister (§ 41 BZRG) berechtigt sind. Im Ergebnis mag dies - europarechtlich betrachtet - unschädlich sein, da die Vorgabe des Artikels 62 Absatz 2 der Vierten Geldwäscherichtlinie unter dem Vorbehalt "im Einklang mit ihrem nationalen Recht" steht.
Drucksache 771/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
... 14. Es sind die sektorspezifischen Besonderheiten bei den Bauprodukten zu berücksichtigen; die bloße Streichung von Artikel 56 Absatz 1 der Bauproduktenver-ordnung ist hierzu weder ausreichend noch sinnvoll. Insbesondere sind auch die Begrifflichkeiten der vorgeschlagenen Verordnung an die der Bauprodukten-verordnung anzupassen und der Harmonisierungsgegenstand zu respektieren:
Drucksache 709/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen COM(2017) 534 final; Ratsdok. 12419/17
... Auf EU-Ebene sind eine stärkere Harmonisierung und Koordinierung von technischen und rechtlichen Normen, ebenso wie die Erlangung der Interoperabilität im Verkehrsbereich wichtige Prioritäten. Die Koordinierung und Harmonisierung wurde im Bereich TEN-V erfolgreich umgesetzt; dies kann auch über den Verkehrsbereich hinaus als Vorbild dienen. Ein Beispiel: Bei der Bereitstellung von EU-weiten multimodalen Reiseinformationsdiensten werden künftig die EU-Rechtsvorschriften angemessene Rahmenbedingungen bieten, damit alle relevanten Interessenträger entlang der Reiseinformationswertschöpfungskette zusammenarbeiten können.29
Mitteilung
1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union
2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN
3. HANDLUNGSANSÄTZE
3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs
3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens
3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung
3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung
3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland
3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen
3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit
3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens
3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 721/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2014/94 /EU, einschließlich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2014/94 /EU - COM(2017) 652 final
... /EU über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ergänzt und besser umgesetzt werden sollen. Es geht darum, den Aufbau einer interoperablen EU-Basisinfrastruktur bis 2025 insbesondere für die Kernnetzkorridore des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zu unterstützen, damit Fahrzeuge und Schiffe ohne Schwierigkeiten im grenzüberschreitenden und Langstreckenverkehr eingesetzt werden können. Eine rasche Einigung aller relevanten öffentlichen und privaten Akteure auf ein gemeinsames Konzept für die Interoperabilität von Diensten ist hier von entscheidender Bedeutung.
Mitteilung
1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN
2. WO stehen WIR?
2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen
2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
5 Strom
Der NPF
5 Erdgas
Im NPF
5 Wasserstoff
Der NPF
2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?
3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan
3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF
3.2. Investitionsförderung
Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes
Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung
Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln
Aufbau von Kapazitäten
3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten
3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher
3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz
3.6. Neue Fragestellungen
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 410/17
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten -Verordnung
... hiermit übersende ich die von der Bundesregierung beschlossene Vierte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung mit Begründung und Vorblatt.
Drucksache 182/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... "Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre zuständigen Behörden im Einklang mit ihrem nationalen Recht im Strafregister überprüfen, ob eine einschlägige Verurteilung der betreffenden Person vorliegt." Die Sinnhaftigkeit dieser europarechtlichen Vorgabe erschließt sich nicht unmittelbar, ihre Einszu-Eins-Umsetzung in das nationale Recht teilt dieses Schicksal. Gemeint sein könnte, dass die Aufsichtsbehörden, soweit sie nach § 56 Absatz 5 auch Verwaltungsbehörde für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sind - was allerdings nicht durchgängig der Fall ist - in einem Ordnungswidrigkeiten-verfahren das Vorliegen einschlägiger Verurteilungen als für den Rechtsfolgen relevanten Umstand überprüfen. Welche in das Bundeszentralregister eingetragenen Verurteilungen dem Kriterium "einschlägig" entsprechen sollen, bleibt dabei unausgesprochen, am ehesten werden Verurteilungen wegen Geldwäsche in Betracht kommen. Angesichts der Vielzahl der Aufsichtsbehörden (vgl. § 50) stellt sich dabei allerdings die Frage, ob sämtliche der Aufsichtsbehörden, deren Kreis zudem von den Bestimmungen des sonstigen Bundes- oder Landesrechts abhängig ist (§ 50 Nummer 9), zur Einholung von unbeschränkten Auskünften aus dem Bundeszentralregister (§ 41 BZRG) berechtigt sind. Im Ergebnis mag dies - europarechtlich betrachtet - unschädlich sein, da die Vorgabe des Artikels 62 Absatz 2 der Vierten Geldwäscherichtlinie unter dem Vorbehalt "im Einklang mit ihrem nationalen Recht" steht.
Drucksache 725/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 648 final
... über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse
- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 und Artikel 9
Artikel 9a
Artikel 10a
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 9a
Artikel 10a
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 432/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Mit der TEN-Verordnung und der Finanzierungsvorschrift Connecting Europe Facility (CEF) hat die EU-Kommission zusammen mit den Mitgliedsstaaten 2013 einen neuen verkehrspolitischen Rahmen vereinbart. Ziel ist ein leistungsfähiges und nachhaltiges Verkehrssystem, das der Europäischen Union im globalen Wettbewerb Vorteile verschaffen soll. Das setzt leistungsfähige Infrastrukturen voraus, die Anziehungspunkt für internationale Investoren und damit zentraler Standortfaktor sind. Dabei setzen Bundesregierung und Kommission gleiche Schwerpunkte: Konzentration auf die am stärksten belasteten Hauptstrecken und Engpassbeseitigung. Bis 2030 soll ein hoch leistungsfähiges Kernnetz, bis 2050 das gesamte transeuropäische Verkehrsnetz nach einheitlichen Standards realisiert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen
Abschnitt 1 Laufende und fest disponierte Vorhaben
Abschnitt 2 Neue Vorhaben, Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)
Artikel 2 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Bundesverkehrswegeplan 2030
a Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung
b Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel
c Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa
d Investitionen für Ersatz und Erhaltung
2. Rahmenbedingungen für das Bundeswasserstraßenausbaugesetz
3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030
4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten
a Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse Modul A
b Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B
c Weitere Module
5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung
III. Alternative
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeit
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Demografie-Check
XIII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Besonderer Teil zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1
I. Einstufungen der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorien des BVWP
1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E
2. Weiterer Bedarf WB
II. Auswirkungen auf die weiteren Planungsstufen
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Drucksache 534/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:
... 4. Bei Verkehrs- und Energieprojekten sollte der Fokus des EFSI der Kommission zufolge noch stärker gemäß den politischen Prioritäten der EU ausgerichtet werden, die in den Leitlinien der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) und des transeuropäischen Verkehrsnetzes TEN-V definiert sind. Darüber hinaus erkennt die Kommission an, wie wichtig es ist, Teile des EU-Haushalts - wie etwa das CEF-Budget - in Form von Zuschüssen in Kombination mit dem EFSI zu nutzen. Die kombinierte Nutzung von Zuschüssen und EFSI wird dazu beitragen, dass Projekte wirtschaftlich und finanziell tragfähig werden und so den Mehrwert von Unionsausgaben erhöhen, indem zusätzliche Mittel privater Investoren mobilisiert werden.
I. Die Investitionsoffensive für Europa - EFSI 2.0
II. Die europäische Investitionsoffensive für Drittländer
1. Mobilisierung von Investitionen
1.1 Wie wird das in der Praxis aussehen?
1.2 Steigerung der Wirkung
1.3 Wer entscheidet?
2. Ausbau der technischen Hilfe in Partnerländern
3. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
III. Nächste Schritte
Drucksache 433/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
... Mit der TEN-Verordnung und der Finanzierungsvorschrift Connecting Europe Facility (CEF) hat die EU-Kommission zusammen mit den Mitgliedsstaaten 2013 einen neuen verkehrspolitischen Rahmen vereinbart. Ziel ist ein leistungsfähiges und nachhaltiges Verkehrssystem, das der Europäischen Union im globalen Wettbewerb Vorteile verschaffen soll. Das setzt leistungsfähige Infrastrukturen voraus, die Anziehungspunkt für internationale Investoren und damit zentraler Standortfaktor sind. Dabei setzen Bundesregierung und Kommission gleiche Schwerpunkte: Konzentration auf die am stärksten belasteten Hauptstrecken und Engpassbeseitigung. Bis 2030 soll ein hochleistungsfähiges Kernnetz, bis 2050 das gesamte transeuropäische Verkehrsnetz nach einheitlichen Standards realisiert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder inklusive Kommunen
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Anlage (zu § 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege
Abschnitt 1 Laufende und fest disponierte Vorhaben
Abschnitt 2 Neue Vorhaben
Unterabschnitt 1 Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)
Unterabschnitt 2 Vorhaben des Potentiellen Bedarfs, die in den VB aufsteigen können
Unterabschnitt 3 Neue Vorhaben, Weiterer Bedarf (WB)
Artikel 2
Artikel 3
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Inhalt des Entwurfs
1. Bundesverkehrswegeplan 2030
1.1. Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung
1.2. Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel
1.3. Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa
1.4. Gezielte Engpassbeseitigung im Verkehrssystem
1.5. Investitionen für Ersatz und Erhaltung
2. Rahmenbedingungen für das Bundesschienenwegeausbaugesetz
3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030
4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten
4.1. Weiterentwicklung der Nutzen-Kosten-Analyse Modul A
4.2. Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B
4.3. Raumordnerische Beurteilung Modul C
4.4. Städtebauliche Beurteilung Modul D
5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung
6. Förderung Transeuropäischer Netze
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeitsaspekt
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a. Erfüllungsaufwand des Bundes
b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen
IX. Weitere Kosten
X. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XI. Demografie-Check
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 5
Zu § 8
Zur Anlage zu § 1 :
1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E
2. Weiterer Bedarf WB
3. Potentieller Bedarf
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 108/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... durch Änderung der Kontaminanten-Verordnung.
Drucksache 534/14
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten -Verordnung
... hiermit übersende ich die von der Bundesregierung beschlossene Dritte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung mit Begründung und Vorblatt.
Drucksache 136/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Zucker
... -Quoten-Verordnung und die Zucker-ProduktionsabgabenVerordnung müssen aufgrund der neuen einheitlichen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (VO (EU) Nr.
Drucksache 439/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen - COM(2013) 296 final; Ratsdok. 10154/13
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass die Kommission mit dem vorgelegten Vorschlag einerseits die Hafenverwaltungen als zentrale Schaltstellen bei der zukünftigen Entwicklung der europäischen Häfen anerkennt und gleichzeitig die besondere Heterogenität der europäischen Häfen herausstellt. Hieraus zieht sie in ihrer Begründung auch den zutreffenden Schluss, nicht einen "one size fits all"-Ansatz verfolgen zu wollen, sondern die Heterogenität der Häfen bei ihren Regelungszielen und Regelungsmethoden berücksichtigen zu wollen. Dabei wird im Rahmen der Erläuterung der verfolgten Ziele ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits gut funktionierende Häfen nicht weiter belastet und für die anderen TEN-V-Häfen die Voraussetzungen zur Bewältigung ihrer strukturellen Herausforderungen geschaffen werden sollen, um Leistungsdefizite zu verringern. Diesen von der Kommission dargelegten Zielsetzungen wird der vorgelegte Verordnungsvorschlag allerdings nicht gerecht, vielmehr würde er in weiten Bereichen eher gegenteilige Auswirkungen haben. Der Bundesrat lehnt den Vorschlag in der vorliegenden Form daher ab.
Drucksache 48/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - COM(2013) 18 final
... Die Errichtung von H2-Tankstellen für den Individualverkehr im Abstand von höchstens 300 km an den TEN-Verkehrsachsen bis 2020 erfordert aufgrund des hohen Finanzierungsbedarfs in Höhe von ca. 1 Millionen Euro je H2-Tankstelle ein verstärktes Engagement der Wirtschaft, was in Deutschland aber nicht in allen Landesteilen, trotz des Angebots staatlicher Förderung, vorhanden ist. Ein Sicherstellen einer verbindlichen Anzahl öffentlich zugänglicher Tankstellen erscheint somit vorerst unrealistisch. Anstelle einer Vorgabe zur Anzahl von H2-Tankstellen wären zusätzliche Marktanreizprogramme für H2-Anwendungen zielführender.
Drucksache 290/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen COM(2013) 213 final
... Auch die Rückversicherungssysteme könnten von staatlicher Seite verwaltet werden. Von der Privatwirtschaft kann durch Quoten-Verträge verlangt werden, einen Teil des Risikos zu übernehmen und dafür aufzukommen.
Drucksache 48/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - COM(2013) 18 final
... Die Errichtung von H2-Tankstellen für den Individualverkehr im Abstand von höchstens 300 km an den TEN-Verkehrsachsen bis 2020 erfordert aufgrund des hohen Finanzierungsbedarfs in Höhe von ca. 1 Millionen Euro je H2-Tankstelle ein verstärktes Engagement der Wirtschaft, was in Deutschland aber nicht in allen Landesteilen, trotz des Angebots staatlicher Förderung, vorhanden ist. Ein Sicherstellen einer verbindlichen Anzahl öffentlich zugänglicher Tankstellen erscheint somit vorerst unrealistisch. Anstelle einer Vorgabe zur Anzahl von H2-Tankstellen wären zusätzliche Marktanreizprogramme für H2-Anwendungen zielführender.
Drucksache 48/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - COM(2013) 18 final
... LNG-Betankungsstationen müssen in allen See- und Binnenhäfen ebenso wie innerhalb bestimmter maximaler Entfernungen entlang den Autobahnen des TEN-V-Kernnetzes errichtet werden. Sowohl für LNG-Tankstellen als auch für CNG-Tankstellen für Kraftfahrzeuge müssen einheitliche Spezifikationen festgelegt werden.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund und Ziele des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts
3.2 Inhalt des Vorschlags
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Nationaler Strategierahmen
Artikel 4 Stromversorgung für den Verkehrsbereich
Artikel 5 Wasserstoffversorgung für den Verkehrsbereich
Artikel 6 Erdgasversorgung für den Verkehrsbereich
Artikel 7 Verbraucherinformationen über Kraftstoffe im Verkehrsbereich
Artikel 8 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Berichterstattung und Überprüfung
Artikel 11 Umsetzung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten
Anhang I Nationaler Strategierahmen
1. Einen Regelungsrahmen
2. Politische Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des nationalen Strategierahmens
3. Förderung von Verbreitung und Produktion
4. Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration
5. Ziele
Anhang II Mindestanzahl der Ladestationen für Elektrofahrzeuge je Mitgliedstaat
Anhang III Technische Spezifikationen
1. Technische Spezifikationen für Strom-Ladestationen
1.1. Langsamladestationen für Kraftfahrzeuge
1.2. Schnellladestationen für Kraftfahrzeuge
1.3. Landseitige Stromversorgung für Schiffe
2. Technische Spezifikationen für Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge
3. Technische Spezifikationen für Erdgas-Tankstellen
3.3. Technische Spezifikationen für CNG-Tankstellen komprimiertes Erdgas für Kraftfahrzeuge
4. Technische Spezifikationen für Otto- und Dieselkraftstoffe, die Biokraftstoffe enthalten
Finanzbogen
Drucksache 439/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen - COM(2013) 296 final; Ratsdok. 10154/13
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass die Kommission mit dem vorgelegten Vorschlag einerseits die Hafenverwaltungen als zentrale Schaltstellen bei der zukünftigen Entwicklung der europäischen Häfen anerkennt und gleichzeitig die besondere Heterogenität der europäischen Häfen herausstellt. Hieraus zieht sie in ihrer Begründung auch den zutreffenden Schluss, nicht einen "one size fits all"-Ansatz verfolgen zu wollen, sondern die Heterogenität der Häfen bei ihren Regelungszielen und Regelungsmethoden berücksichtigen zu wollen. Dabei wird im Rahmen der Erläuterung der verfolgten Ziele ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits gut funktionierende Häfen nicht weiter belastet und für die anderen TEN-V-Häfen die Voraussetzungen zur Bewältigung ihrer strukturellen Herausforderungen geschaffen werden sollen, um Leistungsdefizite zu verringern. Diesen von der Kommission dargelegten Zielsetzungen wird der vorgelegte Verordnungsvorschlag allerdings nicht gerecht, vielmehr würde er in weiten Bereichen eher gegenteilige Auswirkungen haben. Der Bundesrat lehnt den Vorschlag in der vorliegenden Form daher ab.
Drucksache 160/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum - COM(2012) 128 final
... 4. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Rahmen des Ziels "Anbindung der Region" den Abschluss der sieben vorrangigen TEN-V-Land- und Seeverkehrsprojekte, wie z.B. die feste Fehmarnbelt-Querung, bis zum Jahr 2020 als Indikator vorschlägt. Der Kommission kommt insoweit eine besondere Umsetzungsverantwortung zu, da sie mit der "Connecting Europe Facility" ein in Brüssel zentral gesteuertes Finanzierungsinstrument vorgeschlagen hat.
Drucksache 312/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
... Durch das Angebot von Zusatzleistungen (insbesondere individuelle Gesundheitsleistungen) wandelt sich das Arzt-Patienten-Verhältnis in ein Anbieter-Kunden-Verhältnis unter ungleichen Voraussetzungen. Patientinnen und Patienten sind oft nur ungenügend in der Lage, Bedarf, Qualität und Nutzen sowie damit einhergehend die Angemessenheit der Leistung sowie der entstehenden Kosten zu beurteilen.
Drucksache 160/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum
... Die Zusammenarbeit im Ostseeraum stärkt und fördert andere EU-Politiken, wie die Klimaschutzpolitik, Horizont 2020 im Bereich Forschung und Innovation sowie das Programm "Erasmus für alle" im Bereich Bildung, und unterstützt die Durchführung der integrierten Meerespolitik und der Politik des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Die derzeitigen Arbeiten zeigen, dass dieser makroregionale Ansatz dem Fortschritt ein neues kooperatives und praktisches Element verleiht.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Übergang zu einem neuen Ordnungsrahmen für die Strategie
2.1. Politisches Engagement
2.2. Abstimmung der politischen Maßnahmen
2.3. Abstimmung der Finanzierung
2.4. Governance
2.5. Einbindung der Stakeholder, auch des Privatsektors
2.6. Nachbarstaaten, regionale und internationale Organisationen
2.7. Sensibilisierung
2.8. Monitoringsystem
3. Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis
3.1. Rettung der Ostsee
3.2. Anbindung der Region
3.3. Steigerung des Wohlstands
4. Konkrete Schritte in die richtige Richtung
Drucksache 346/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erneuerbare Energien - ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt COM(2012) 271 final
... endg.) und in den überarbeiteten TEN-V-Leitlinien (KOM (2011)
Mitteilung
1. Einleitung
2. Integration der Erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt
Marktentwicklungen und Kosten
Bessere Förderregelungen
3. ÖFFNUNG des Elektrizitätsmarktes Erneuerbare Energien
4. VERÄNDERUNG UNSERER Infrastrukturen
5. STÄRKUNG der POSITION der Verbraucher
6. Förderung der Technologischen Innovation
7. Gewährleistung der Nachhaltigkeit Erneuerbarer Energien
8. Politik IM Bereich der Erneuerbaren Energien NACH 2020
9. NÄCHSTE Schritte
Drucksache 390/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (19. Bericht über "Bessere Rechtsetzung" 2011) - COM(2012) 373 final
... Das Netzwerk für Subsidiaritätskontrolle des Ausschusses der Regionen zählte Ende 2011 insgesamt 134 Partner. Die Anzahl der Partner, insbesondere im Hinblick auf die regionalen Parlamente und Regierungen, ist damit stark angewachsen. 2011 führte das Netzwerk gezielte Konsultationen zu fünf Vorschlägen der Kommission durch (Fazilität " Connecting Europe"; Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger; Überprüfung der EU-Politik für Luftqualität und Emissionen; Energieeffizienz und Integration der Roma9). Es brachte außerdem einen zweiten Aktionsplan mit Schwerpunkt auf der TEN-V-Politik auf den Weg, der darauf abstellt, bewährte Verfahrensweisen für die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in Europas Regionen und Städten zu ermitteln.
Bericht
1. Einleitung
2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-Organe
2.1. Kommission
2.2. Nationale Parlamente
2.3. Europäisches Parlament und Rat
2.4. Ausschuss der Regionen
2.5. Gerichtshof
3. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität Verhältnismassigkeit erhoben wurden
3.1. Follow-up der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle
3.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab
Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GKKB 18
Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen19
5 Fluggastdatensätze20
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 160/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum - COM(2012) 128 final
... 8. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Rahmen des Ziels "Anbindung der Region" den Abschluss der sieben vorrangigen TEN-V-Land- und Seeverkehrsprojekte, wie z.B. die feste Fehmarnbelt-Querung, bis zum Jahr 2020 als Indikator vorschlägt. Der Kommission kommt insoweit eine besondere Umsetzungsverantwortung zu, da sie mit der "Connecting Europe Facility" ein in Brüssel zentral gesteuertes Finanzierungsinstrument vorgeschlagen hat.
Drucksache 99/12
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht
... Entsprechendes gilt für das Vertrauensverhältnis zwischen psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ihren Patienten. Psychotherapeutische Gespräche gewähren intime Einblicke in die Persönlichkeit der Patienten. Ihnen kommt erhebliche Grundrechtsrelevanz zu, da vielfach der Kernbereich privater Lebensführung betroffen ist. Der Vertraulichkeit der Gesprächsinhalte kommt damit eine ebenso besondere Bedeutung zu wie derjenigen im Arzt-Patienten-Verhältnis. Dies gilt um so mehr, als eine rückhaltlose Offenheit der Patienten für eine erfolgreiche Psychotherapie konstitutiv ist. Nicht nur das tatsächlich mit strafprozessualen Maßnahmen belegte - beispielsweise mittels Telekommunikationsmaßnahmen mitgehörte - psychotherapeutische Gespräch wird beeinträchtigt. Die Therapie wird vielmehr bereits durch die Möglichkeit belastet, dass das Gespräch nicht vertraulich bleiben könnte und eine Kenntnisnahme Dritter von seinem Inhalt nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Dies birgt - noch dazu wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen (namentlich psychotischen oder paranoiden Störungen) betroffen sind - die Gefahr, dass trotz dringenden Therapiebedarfs bereits die Anbahnung einer Inanspruchnahme psychotherapeutischer Hilfe unterbleibt.
Drucksache 434/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen COM(2012) 433 final
... Ein "Kernnetz", dessen Entwicklung von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde, soll effiziente multimodale Verbindungen zwischen EU-Hauptstädten und anderen wichtigen Städten, Häfen, Flughäfen und weiteren bedeutenden Wirtschaftszentren gewährleisten und ist deshalb für die Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung. Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober 2011 ein neues Maßnahmenpaket vorgelegt, mit dem geeignete Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) geschaffen werden sollen. Dieses Paket enthält die überarbeiteten Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, die Fazilität "Connecting Europe" mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. EUR sowie einen Vorschlag für die frühzeitige Umsetzung von projektbezogenen Anleihen bei der Europäischen Investitionsbank.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen
2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext
2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette
2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft
2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten
3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes
3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen
3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche
3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen
3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft
3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb
4. Steuerung Umsetzung der Strategie
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 789/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
... Nach den Angaben im Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2011, herausgegeben vom BMELV, S. 226, trifft diese Verpflichtung 319 Mischfuttermittelbetriebe. Jeder dieser Mischfuttermittelbetriebe besitzt eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, mit der Schäden zumindest bis zu 2 Mio. € versichert sind. Darüber hinaus haben die Mitglieder des Deutschen Verbandes Tiernahrung eine Exzedenten-Versicherung, durch die die vorhandene Grundversicherung um die vereinbarte Versicherungssumme aufgestockt wird. Die darin vereinbarte Versicherungssumme übersteigt die in § 17a LFGB - neu - vorgesehene Mindestversicherungssumme. Die im Deutschen Raiffeisenverband eingebundenen Hauptgenossenschaften verfügen im Rahmen einer Gruppenlösung ebenfalls über Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen, mit der Schäden über die nach § 17a LFGB - neu - vorgesehene Mindestversicherungssumme hinaus versichert sind.
Drucksache 238/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... In Anbetracht der großen Bedeutung sozialer und kommunikativer Fähigkeiten der Ärztin oder des Arztes für das Arzt-Patienten-Verhältnis und damit für eine erfolgreiche Krankenbehandlung ("Sprechende Medizin"), sollten diese Aspekte verpflichtend Eingang in die ärztliche Ausbildung erhalten.
Drucksache 238/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... In Anbetracht der großen Bedeutung sozialer und kommunikativer Fähigkeiten der Ärztin oder des Arztes für das Arzt-Patienten-Verhältnis und damit für eine erfolgreiche Krankenbehandlung ("Sprechende Medizin"), sollten diese Aspekte verpflichtend Eingang in die ärztliche Ausbildung erhalten.
Drucksache 312/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
... Durch das Angebot von Zusatzleistungen (insbesondere individuelle Gesundheitsleistungen) wandelt sich das Arzt-Patienten-Verhältnis in ein Anbieter-Kunden-Verhältnis unter ungleichen Voraussetzungen. Patientinnen und Patienten sind oft nur ungenügend in der Lage, Bedarf, Qualität und Nutzen sowie damit einhergehend die Angemessenheit der Leistung sowie der entstehenden Kosten zu beurteilen.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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