[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

3228 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Transparenz"


⇒ Schnellwahl ⇒

0116/1/20
0109/1/20
0158/20
0126/20
0164/20B
0295/20
0013/2/20
0095/1/20
0166/20
0116/20B
0198/1/20
0325/20B
0511/20
0018/1/20
0375/20
0013/20B
0095/20B
0375/20B
0047/20
0274/20B
0196/20B
0413/1/20
0375/1/20
0028/1/20
0048/20B
0087/1/20
0013/20
0316/20
0105/20B
0028/20B
0117/1/20
0286/20
0280/1/20
0048/20
0164/1/20
0369/20
0004/20
0169/1/20
0325/1/20
0114/20
0355/20
0338/20
0164/20
0037/20
0196/20
0494/20B
0440/20B
0286/20B
0109/20
0198/2/20
0274/1/20
0012/20
0266/1/20
0029/20
0295/1/20
0338/20B
0117/20B
0096/20B
0360/20
0179/20
0088/20
0395/20B
0295/20B
0109/20B
0255/20
0057/20
0096/1/20
0097/20
0196/1/20
0213/20
0494/20
0013/1/20
0087/20
0376/20
0086/20
0158/1/20
0227/20
0169/20B
0098/1/20
0280/20B
0376/20B
0395/1/20
0002/20
0105/20
0392/20
0007/20
0075/20
0021/20
0360/20B
0325/20
0087/20B
0393/20
0464/3/19
0063/19B
0360/19B
0494/19
0352/2/19
0588/19
0579/19
0598/19
0170/19
0352/19B
0165/19B
0007/19B
0230/19B
0533/19
0464/1/19
0520/19
0201/19
0121/19
0611/19
0517/19
0570/19B
0288/19
0053/19B
0492/19B
0336/19
0232/19B
0053/1/19
0293/19
0313/19
0002/19
0232/1/19
0165/1/19
0355/1/19
0359/19B
0232/19
0587/19
0254/1/19
0570/19
0359/1/19
0584/19B
0373/19
0212/1/19
0657/19
0120/19
0585/19
0649/19
0063/1/19
0288/2/19
0144/2/19
0489/19B
0157/19B
0621/19B
0517/19B
0540/19
0489/1/19
0204/19
0632/19B
0017/19B
0368/1/19
0518/19
0557/19
0116/19
0641/19
0540/19B
0368/19B
0351/1/19
0621/19
0212/19B
0442/19
0492/19
0230/1/19
0231/19
0506/19
0254/19B
0090/19
0157/1/19
0556/19
0584/19
0632/19
0206/19
0657/19B
0031/1/19
0411/19
0352/1/19
0066/19
0398/19
0517/1/19
0096/1/19
0355/19B
0168/18
0259/18
0158/18
0305/1/18
0095/18B
0169/18
0210/1/18
0219/18
0097/18
0431/18B
0261/1/18
0467/18B
0578/18
0162/1/18
0430/18B
0251/18
0107/18
0166/18B
0374/18
0431/1/18
0519/18
0371/18
0445/18
0170/18
0617/18
0116/18
0153/18B
0289/1/18
0195/18B
0202/1/18
0356/18
0127/18
0391/18
0223/18
0020/18
0170/1/18
0369/18
0305/18B
0107/18B
0312/18
0300/18
0067/18
0202/18
0582/18
0578/18B
0075/18
0629/18B
0387/18
0156/18
0252/18
0290/1/18
0032/1/18
0261/18B
0440/1/18
0176/18
0032/18B
0630/18
0361/1/18
0563/18
0069/18B
0152/18
0072/18
0630/1/18
0067/1/18
0153/1/18
0105/18
0428/18B
0289/18B
0067/18B
0065/18
0231/18B
0231/1/18
0361/18
0440/18
0015/18
0466/18
0467/1/18
0574/18
0027/18
0145/18
0095/1/18
0210/18B
0294/18
0069/1/18
0428/1/18
0073/18
0173/18
0631/18B
0617/1/18
0016/18
0217/18
0358/18
0631/2/18
0617/18B
0213/18
0070/18
0345/18
0469/18
0195/1/18
0474/1/18
0554/18
0245/18
0162/18B
0442/18
0361/18B
0166/1/18
0453/18
0170/18B
0519/2/18
0547/18
0005/18
0488/18
0214/18
0202/18B
0519/1/18
0098/1/18
0077/1/18
0362/18
0222/18
0504/1/18
0430/1/18
0218/18
0630/18B
0519/18B
0290/18B
0440/18B
0218/17
0743/1/17
0667/17
0777/17
0045/17
0666/17
0546/17
0715/1/17
0389/17B
0069/17B
0145/17B
0006/17
0649/17B
0743/17B
0065/17
0649/1/17
0182/17B
0008/1/17
0678/17
0162/1/17
0498/17
0158/17B
0288/17
0164/1/17
0529/1/17
0043/17B
0667/17B
0698/17
0645/17
0003/1/17
0775/17B
0680/1/17
0750/1/17
0732/17
0721/17
0074/17B
0434/17
0620/17
0288/1/17
0708/17
0403/17B
0189/1/17
0440/17B
0135/17
0521/17
0152/17
0715/17B
0365/17B
0529/17
0144/17
0403/1/17
0272/17
0524/17B
0747/17
0440/1/17
0004/17B
0073/1/17
0529/17B
0494/17
0059/1/17
0325/17
0777/1/17
0456/17
0588/1/17
0004/17
0680/17B
0365/17
0755/17
0543/2/17
0452/17
0448/17B
0543/17B
0162/17B
0770/1/17
0700/1/17
0182/1/17
0770/17B
0315/17
0650/1/17
0400/1/17
0361/17
0389/1/17
0059/17B
0713/1/17
0017/1/17
0138/17
0365/1/17
0004/1/17
0183/17
0158/1/17
0524/1/17
0679/1/17
0688/17
0074/1/17
0253/17
0713/17
0366/17
0543/1/17
0045/2/17
0360/17
0062/17
0008/17B
0731/17
0069/1/17
0073/17B
0418/17
0043/1/17
0448/1/17
0145/1/17
0666/1/17
0120/17
0650/17
0775/1/17
0355/17
0679/17B
0003/17B
0777/17B
0387/17
0725/17
0649/17
0403/17
0667/1/17
0650/17B
0288/17B
0232/17B
0185/17
0254/17
0713/17B
0606/16B
0392/2/16
0315/16
0315/1/16
0082/16
0119/16B
0812/16
0285/16
0601/1/16
0413/16
0073/16B
0769/16B
0533/16
0072/16
0302/16
0490/1/16
0518/16
0047/1/16
0333/16
0491/1/16
0235/16
0813/16B
0491/16B
0577/1/16
0619/16B
0157/1/16
0803/1/16
0073/16
0373/16B
0784/1/16
0320/16
0806/1/16
0208/16
0290/16
0208/16B
0436/1/16
0535/1/16
0236/1/16
0749/16B
0601/16B
0532/16
0186/16B
0351/16
0236/16B
0459/16
0142/16
0803/16B
0112/16B
0096/3/16
0811/16
0300/16
0296/1/16
0176/16
0535/16B
0294/1/16
0168/16
0073/1/16
0648/16
0119/1/16
0161/16
0432/16
0618/16
0346/16
0327/16
0569/16
0620/16B
0126/16
0096/2/16
0194/16
0570/16
0436/16
0545/16
0373/16
0067/16
0815/16B
0013/16
0565/16
0303/16
0640/1/16
0569/1/16
0816/16B
0356/16
0492/16
0169/16B
0752/16B
0476/1/16
0521/16
0534/16
0405/16
0294/16
0223/16
0436/16B
0317/16B
0565/16B
0172/16
0278/16
0641/1/16
0287/16
0570/1/16
0380/16B
0160/1/16
0490/16B
0569/16B
0392/1/16
0310/16B
0601/16
0018/16
0550/1/16
0649/16
0386/1/16
0317/1/16
0806/16B
0263/16
0157/16B
0315/16B
0290/16B
0433/16
0311/16
0768/16
0047/16B
0160/16B
0046/16
0317/16
0533/1/16
0385/1/16
0570/16B
0195/16
0422/16
0641/16B
0547/1/16
0784/16B
0612/1/16
0626/16
0681/16
0110/16
0278/16B
0769/1/16
0533/16B
0758/16
0677/16
0548/16
0475/1/16
0169/16
0741/16
0490/16
0535/16
0015/16
0281/16
0606/1/16
0112/16
0577/16B
0205/16
0612/16B
0701/16
0640/16B
0620/1/16
0380/1/16
0741/16B
0068/16
0168/16B
0044/1/16
0475/16B
0290/1/16
0385/16B
0565/1/16
0114/16
0813/1/16
0186/16
0653/16
0289/16
0207/16
0176/1/16
0044/16B
0020/16B
0310/16
0335/1/16
0058/15B
0543/1/15
0019/15
0360/15
0553/15B
0145/1/15
0547/1/15
0022/15B
0143/15
0550/15
0277/15B
0500/15B
0454/1/15
0465/1/15
0617/15B
0634/1/15
0373/15
0260/15
0027/15
0324/1/15
0465/15B
0296/15B
0319/15
0509/1/15
0033/15
0542/15B
0022/1/15
0190/15
0446/15
0242/15B
0543/15B
0323/15
0553/15
0551/15B
0537/15B
0510/1/15
0041/15
0015/15
0462/15
0532/15
0437/15B
0439/1/15
0200/1/15
0368/15B
0242/1/15
0022/15
0200/15B
0410/15
0296/1/15
0438/15B
0510/15B
0634/15B
0064/15
0517/15
0438/15
0509/15
0052/15
0194/15B
0335/15
0503/15
0283/15
0547/15B
0188/1/15
0016/15
0023/1/15
0551/15
0354/15B
0212/15B
0252/15
0109/15
0105/15
0063/15
0500/15
0188/15
0437/1/15
0342/15
0395/15
0509/15B
0111/1/15
0368/1/15
0111/15B
0518/15
0502/15
0228/15
0058/15
0617/1/15
0632/15B
0142/15
0046/15
0111/2/15
0439/15B
0058/1/15
0440/15
0324/15B
0462/15B
0438/1/15
0454/15B
0359/15B
0063/1/15
0482/15B
0359/1/15
0530/15
0071/15
0386/1/15
0632/1/15
0386/15
0063/15B
0386/15B
0508/14
0641/14B
0205/14
0045/14B
0583/14
0147/14B
0309/14
0270/1/14
0402/14
0044/14B
0068/14
0223/1/14
0267/14
0216/14
0265/14
0147/1/14
0252/14
0322/14B
0507/14
0265/1/14
0533/14
0456/14B
0580/14
0539/14
0295/14
0252/14B
0265/14B
0055/14
0308/14
0252/1/14
0506/14
0242/1/14
0456/14
0295/14B
0153/1/14
0628/1/14
0044/1/14
0640/1/14
0319/1/14
0122/1/14
0258/1/14
0151/14B
0270/14
0544/14
0153/14
0319/14B
0123/3/14
0154/14
0279/14
0217/14
0156/14
0258/14B
0270/14B
0071/14B
0280/14
0400/14
0322/1/14
0205/14B
0400/14B
0242/14B
0165/2/14
0244/14
0223/14B
0629/14
0272/14B
0280/14B
0272/1/14
0628/14B
0151/1/14
0111/14
0441/1/14
0400/1/14
0641/3/14
0441/14B
0244/1/14
0412/2/13
0461/1/13
0088/13
0094/13B
0208/13
0333/13
0608/1/13
0207/13
0193/13
0709/13
0289/13B
0719/13
0470/13
0703/13B
0687/13B
0113/13
0737/13
0363/13
0112/1/13
0113/1/13
0344/1/13
0584/1/13
0202/13
0627/13
0376/13B
0212/13
0032/13
0041/13
0589/13
0677/13
0190/13B
0072/2/13
0025/13B
0461/13B
0418/13
0219/13B
0516/13
0344/13
0479/13
0731/1/13
0731/13B
0175/13
0160/3/13
0335/13
0323/13
0315/13
0524/13
0095/13B
0465/13
0717/13
0589/13B
0439/13B
0320/13B
0451/13
0418/1/13
0687/13
0059/13
0590/13B
0199/13
0217/1/13
0317/13
0608/13B
0807/13B
0315/13B
0320/13
0473/13
0775/13
0566/13
0352/1/13
0412/13B
0512/13
0590/1/13
0095/1/13
0808/13B
0584/13B
0011/1/13
0527/13
0151/1/13
0321/13
0410/13B
0025/1/13
0062/13B
0598/13
0203/13
0160/2/13
0018/13
0018/13B
0143/13
0398/1/13
0141/13
0190/13
0030/13
0410/1/13
0387/1/13
0590/13
0695/13
0412/1/13
0092/13
0067/13
0515/13
0062/13
0290/13
0526/1/13
0808/1/13
0187/13
0094/1/13
0262/13
0262/1/13
0108/13B
0589/1/13
0807/1/13
0060/13
0007/1/13
0612/13
0149/1/13
0066/13
0174/13B
0112/13B
0289/13
0240/1/13
0430/13
0725/13
0474/13
0068/13
0151/13B
0447/13
0444/13
0524/3/13
0074/13
0201/13
0174/13
0143/13B
0376/1/13
0289/1/13
0721/13
0072/13B
0032/1/13
0527/1/13
0173/13
0233/13
0451/13B
0439/1/13
0114/13
0347/13
0418/13B
0521/13
0527/13B
0062/1/13
0524/13B
0387/13B
0032/13B
0240/13B
0063/13
0344/13B
0262/13B
0526/13B
0108/1/13
0703/1/13
0568/12
0305/1/12
0001/12
0474/1/12
0091/12
0414/1/12
0328/12B
0363/12
0312/12B
0446/12
0566/12
0346/12
0621/12
0144/12
0383/12
0760/12
0745/12
0328/1/12
0555/3/12
0052/1/12
0253/1/12
0356/12
0113/12
0030/1/12
0745/12B
0756/12
0557/12
0414/12
0170/12
0413/12
0395/1/12
0550/12
0508/12
0761/1/12
0546/12
0725/12
0086/1/12
0814/12B
0789/1/12
0445/12
0405/1/12
0520/12
0799/12
0223/12
0372/12
0168/12
0308/12B
0791/1/12
0814/12
0414/12B
0470/12
0789/12B
0291/12
0388/12
0514/1/12
0328/12
0249/1/12
0415/12
0113/12B
0791/12B
0306/12
0373/12B
0581/12
0330/12
0511/12
0323/12
0277/12B
0557/12B
0476/12
0030/12B
0224/12
0015/12B
0671/12
0040/12
0538/12
0651/12
0370/12
0470/1/12
0016/12
0758/12
0722/1/12
0405/12B
0514/12B
0817/12B
0785/1/12
0575/12
0655/1/12
0086/12
0434/12
0389/1/12
0692/12
0300/1/12
0464/1/12
0473/12
0789/12
0307/12
0722/12
0255/12
0656/1/12
0663/12B
0305/12B
0256/12
0416/12
0249/12B
0559/2/12
0464/12B
0109/12
0395/12
0162/12
0159/12
0615/12
0722/12B
0253/12
0761/12B
0554/12
0728/12
0388/12B
0300/12B
0611/12
0389/12B
0128/12
0411/12
0469/12
0501/12
0264/12
0691/12
0571/12
0785/12B
0252/12
0652/12
0395/12B
0263/12
0074/12
0214/12
0277/1/12
0725/12B
0312/1/12
0721/12
0249/12
0522/12
0373/1/12
0242/12
0610/12
0820/12
0656/12B
0606/12
0656/12
0015/1/12
0474/12B
0527/12
0814/1/12
0655/12
0725/1/12
0663/1/12
0691/12B
0470/12B
0513/12
0799/1/12
0021/12
0253/12B
0265/12
0371/12
0438/1/12
0730/12
0387/12
0557/1/12
0624/12
0817/1/12
0298/12
0177/12
0134/12
0535/12
0308/1/12
0745/1/12
0408/12
0746/12
0747/12
0747/12B
0544/12
0086/12B
0761/12
0388/1/12
0757/12
0701/12
0464/12
0170/12B
0656/2/12
0819/12
0558/12
0657/11
0739/1/11
0629/11B
0113/11B
0409/11
0629/1/11
0072/11
0052/11
0342/11
0343/11B
0848/1/11
0407/11
0740/11B
0825/1/11
0257/11
0518/11
0459/11
0400/11
0520/1/11
0052/11B
0827/11
0724/11B
0803/1/11
0663/11B
0713/11
0357/11
0820/11
0870/11
0037/1/11
0129/11
0371/11
0035/11
0347/1/11
0631/11
0740/1/11
0086/11
0664/11
0739/11
0378/11
0781/11
0320/11
0114/11
0176/1/11
0073/11B
0767/1/11
0066/11
0129/11B
0876/11
0374/11
0314/11
0694/11B
0822/11
0191/11
0214/11
0047/11
0255/11
0870/11B
0060/1/11
0189/11
0156/11B
0347/11B
0280/11
0799/11
0638/11
0767/11B
0090/11
0150/7/11
0632/11B
0774/11B
0370/11
0135/11
0665/11
0571/11
0624/11
0395/11
0177/11
0717/1/11
0366/11
0599/11B
0209/11B
0073/1/11
0300/11
0834/1/11
0454/2/11
0588/2/11
0772/2/11
0424/11B
0311/11
0650/2/11
0525/11
0052/1/11
0664/11B
0313/1/11
0809/11
0216/11X
0877/11
0388/11
0237/11
0555/11
0402/11
0156/11
0645/1/11
0772/11
0150/11B
0267/11
0302/11B
0313/11B
0462/3/11
0800/11
0780/11
0326/11
0150/11
0785/11
0664/1/11
0129/1/11
0142/11
0159/11
0738/11
0818/11
0399/11B
0302/1/11
0369/2/11
0089/11
0766/11B
0518/1/11
0342/11B
0805/11B
0720/11
0724/1/11
0766/1/11
0343/1/11
0774/1/11
0741/11
0038/11
0211/11B
0834/11B
0253/11B
0150/1/11
0209/1/11
0367/11
0054/11
0103/1/11
0232/11
0340/1/11
0662/11
0361/1/11
0179/11
0048/11
0276/1/11
0636/11
0808/11
0064/11
0045/11
0181/11
0556/1/11
0087/11
0062/11
0580/11
0065/11
0048/11B
0113/11
0723/11
0231/11
0347/11
0590/11
0194/11
0342/1/11
0027/11
0733/11
0401/11
0155/2/11
0348/11
0803/11B
0635/11
0518/11B
0874/11B
0632/1/11
0685/1/11
0708/11
0037/11
0874/2/11
0060/11B
0805/1/11
0763/11
0176/11
0739/11B
0190/11
0874/11
0878/11
0340/11B
0378/11B
0349/11
0317/11
0645/11B
0073/2/11
0462/11
0305/11
0209/2/11
0520/11B
0113/1/11
0379/11
0176/11B
0140/11
0588/11
0874/1/11
0661/10
0507/10
0267/10
0841/10
0310/10
0666/10
0575/10B
0692/10
0707/10
0726/1/10
0063/10
0663/10
0510/10
0779/10
0314/10B
0175/10
0667/2/10
0211/10
0581/1/10
0033/10
0306/10
0151/10
0432/10
0183/10
0063/10B
0246/10B
0832/10
0708/10
0337/10
0231/1/10
0104/10
0667/10
0413/1/10
0187/10B
0844/10
0126/10
0485/10
0863/10
0737/10
0187/10
0341/10
0139/10
0667/10B
0347/10B
0738/10
0394/10B
0188/1/10
0738/10B
0389/10
0347/2/10
0218/10
0509/10
0774/10
0259/10B
0188/10B
0705/10
0815/1/10
0214/10
0312/10
0445/10
0226/10
0662/10
0035/10
0771/2/10
0058/10
0839/10
0163/10
0153/10
0532/1/10
0059/10
0394/1/10
0431/10
0007/10
0581/11/10
0164/10
0676/10
0733/10
0249/10
0438/10
0782/10
0419/1/10
0188/10
0673/10
0201/10B
0187/1/10
0575/10
0141/10
0267/1/10
0601/10
0165/10
0825/1/10
0231/10B
0278/10
0256/10
0329/10
0726/10
0694/10
0873/10
0698/10
0208/10
0139/10B
0843/10
0259/1/10
0830/10
0771/10B
0246/1/10
0698/10B
0063/1/10
0231/10
0100/10
0453/10
0235/10
0549/10
0225/10
0319/10
0575/1/10
0379/1/10
0726/10B
0477/10
0183/10B
0217/10
0850/10
0484/10B
0155/10
0274/2/10
0131/10
0379/10
0127/10
0091/10
0490/10
0216/10
0637/10
0133/10
0125/10
0631/10B
0799/10
0664/10
0812/1/10
0581/12/10
0771/10
0707/10B
0130/10
0267/10B
0247/10B
0771/1/10
0292/10B
0693/10
0698/1/10
0312/1/10
0283/1/10
0145/10
0413/10B
0840/10
0812/10B
0561/10
0740/10
0226/10B
0314/10
0201/10
0264/10
0439/10
0811/10
0584/1/10
0292/1/10
0781/10
0074/10
0226/1/10
0426/10
0738/1/10
0831/10
0162/10
0176/10
0829/10
0413/10
0834/10
0419/10B
0087/10
0539/10
0134/10
0182/10
0265/10
0040/10
0667/1/10
0650/10
0813/10
0422/10
0786/10
0247/10
0212/10
0734/10
0394/10
0259/2/10
0581/10B
0812/10
0830/10B
0700/10
0645/1/10
0057/10
0151/10B
0707/1/10
0748/10
0631/1/10
0113/10
0631/10
0825/10B
0511/10
0219/10
0177/10
0508/10
0830/1/10
0649/10
0379/10B
0780/10
0283/10B
0282/1/09
0475/09
0422/09
0300/09
0501/09
0335/09B
0140/09
0747/09
0026/09
0552/09
0116/1/09
0442/09
0221/09
0270/09
0157/09
0417/09
0766/09
0407/09
0195/09
0441/09
0056/09B
0824/1/09
0116/09B
0056/1/09
0263/09
0020/09
0107/09
0664/09B
0105/09
0770/09
0195/2/09
0228/09
0240/09
0481/1/09
0476/09
0616/09B
0841/1/09
0004/1/09
0022/09
0553/09
0488/09
0805/09
0429/09
0133/09
0826/09
0122/09
0895/09
0756/1/09
0094/09
0870/09
0325/09
0174/1/09
0173/09
0231/09
0626/09
0535/09
0148/09
0854/09
0440/09
0254/09
0877/09
0306/09
0132/09
0846/09
0348/09
0066/09
0856/09
0232/09
0431/09
0828/09
0054/09
0603/09B
0311/09
0408/09
0174/09B
0167/09B
0180/09
0211/09
0664/1/09
0305/09
0529/09
0100/09
0171/09B
0503/09
0656/09
0872/09
0811/09
0430/09
0794/09
0005/09
0192/09
0616/1/09
0664/09
0426/09
0110/09
0339/09
0665/09
0287/09
0278/09A
0279/1/09
0756/09B
0226/09
0174/09
0313/09
0340/1/09
0049/09
0616/09
0910/09
0296/09
0261/09
0481/09B
0272/09
0841/09
0740/09
0021/09
0841/09B
0418/09
0739/09
0335/1/09
0395/09
0389/1/09
0102/09
0386/09
0004/09B
0296/1/09
0205/09
0309/09
0340/09B
0171/09
0074/09
0603/09
0554/09
0157/09B
0410/09
0640/09
0139/09
0822/09
0167/09
0195/09B
0004/09
0282/09B
0116/09
0906/09
0421/09
0781/09
0485/09
0551/09
0654/09
0747/1/09
0258/09
0846/09B
0171/1/09
0137/09
0747/09B
0138/09
0233/09
0506/09
0067/09
0191/09
0291/1/09
0099/09
0149/09
0603/1/09
0855/09
0522/09
0738/09
0423/09
0096/09
0060/09
0012/09
0917/09
0824/09B
0262/09
0023/09
0619/09
0109/09
0114/09
0279/09B
0157/1/09
0735/09
0846/1/09
0277/09
0002/09
0143/09
0165/09
0420/09
0821/09
0065/09
0389/09
0331/09
0167/1/09
0103/09
0414/09
0824/09
0317/09
0255/09
0502/09
0349/08B
0497/08B
0475/08
0123/08
0558/08B
0264/08
0650/08B
0029/08
0772/08
0780/08
0916/1/08
0841/08
0521/08B
0548/08
0342/1/08
0936/08
0680/08
0342/08B
0400/08
0487/08
0166/1/08
0004/08B
0848/08B
0551/08
0686/08
0985/08
0340/08
0625/08B
0999/1/08
0521/08
0822/08
0315/08B
0487/08B
0560/08
0799/08
0143/08
0379/08
0116/08
0684/08
0486/08B
0451/08B
0757/08
0488/1/08
0047/08
0165/08
0554/08
0755/08
0775/08
0596/08
0300/08
0012/08
0394/08
0196/08
0595/08
0553/08B
0878/08
0116/08B
0632/08
0479/1/08
0765/08
0345/08
0951/08
0521/1/08
0777/08
0400/08B
0133/08
0401/1/08
0629/08
0703/08
0553/08
0643/08
0615/08
0249/08
0979/08
0119/08
0628/08
0350/08
0004/08
0476/08
0691/08
0631/08
0914/08
0515/08
0514/08
0113/08
0847/08B
0004/1/08
0755/08B
0746/08
0462/08
0723/08
0010/08A
0625/08
0451/1/08
0137/08
0848/1/08
0168/08
0083/08
0687/08
0239/08
0560/08B
0052/2/08
0505/08
0982/08
0665/08
0718/08
0606/1/08
0097/08
0548/08B
0084/08
0806/08
0378/08
0487/1/08
0091/08
0716/08
0342/08
0760/08
0110/08B
0488/08
0638/08B
0167/08
0402/08
1003/08
0210/08
0244/08
0093/08
0486/1/08
0035/08
0558/1/08
0559/3/08
0166/08
0010/08B
0486/08
0963/08
0592/08
0047/1/08
0315/08
0490/08
0110/08
0014/08
0168/1/08
0775/08B
0401/08B
0818/08
0392/08
0030/08
0502/08
0398/08
0571/08B
0625/1/08
0228/08
0765/1/08
0102/08
0817/08
0110/2/08
0236/08
0250/08
0703/1/08
0586/08
0959/08
0168/08B
0338/1/08
0638/1/08
0883/08
0588/08
0717/08
0260/08
0753/08
0571/1/08
0383/08
0930/08
0116/1/08
0981/08
0605/08
0498/08
0495/08
0403/08
0026/08
0497/1/08
0263/08
0180/08
0400/1/08
0700/08
0821/08
0229/08
0367/1/08
0349/1/08
0166/08B
0827/08
0437/08
0491/08
0789/08
0650/1/08
0699/08
0580/08
0689/08
0589/08
0755/1/08
0547/1/08
0395/08
0463/08
0384/08
0915/08
0532/08
0372/08
0047/08B
0587/08
0029/08B
0547/08B
0649/08
0105/08
0916/08B
0349/08
0136/08
0102/08B
0194/08
0272/08
0575/1/08
0325/08
0798/08
0548/1/08
0665/2/08
0844/08
0983/08
0526/08
0142/08B
0506/08
0913/08
0581/08
0606/08B
0703/08B
0539/08
0560/1/08
0814/08
0553/1/08
0251/08
0743/08
0769/08
0816/08
0873/08
0110/1/08
0665/08B
0338/08B
0999/08B
0088/08
0195/08
0978/08
0418/08
0540/08
0451/08
0811/08
0813/08
0633/08
0949/08
0804/08
0037/08B
0396/08
0037/1/08
0102/1/08
0197/08
0696/08
0488/08B
0690/08
0879/08
0374/08
0142/1/08
0847/08
0807/08
0010/08
0010/1/08
0367/08B
0759/08
0847/1/08
0479/08B
0482/08
0568/08
0775/1/08
0354/07B
0555/2/07
0714/07
0543/07
0112/07B
0538/1/07
0283/07
0917/07
0923/07
0763/07B
0357/07
0862/07B
0443/3/07
0951/07
0695/07
0334/07
0861/07
0697/07
0276/07
0251/07B
0076/07
0718/07
0674/07
0260/07
0766/07
0680/07
0544/07B
0896/07
0306/1/07
0390/07
0171/07
0378/07
0947/07
0261/07
0617/07
0762/1/07
0495/07
0338/07
0789/07
0689/07
0207/07
0680/1/07
0763/1/07
0273/07B
0081/07B
0405/07
0862/1/07
0752/07
0859/07B
0675/07
0271/07
0953/07
0125/07
0641/07
0040/07
0297/07
0390/07B
0259/07
0475/07
0331/07
0417/1/07
0914/07
0208/07
0620/07
0463/07B
0040/07B
0533/07
0141/1/07
0211/07
0861/1/07
0918/07
0066/07
0681/07
0251/1/07
0075/07
0599/07
0895/07
0453/07
0824/07
0005/07
0800/07
0165/07
0247/07
0170/07
0762/07
0538/07B
0694/07
0461/07
0794/07
0485/07
0273/1/07
0409/07
0504/07
0597/1/07
0263/07
0678/07
0075/07B
0521/07
0354/07
0492/07
0776/07
0417/07B
0657/07
0712/07
0075/1/07
0040/1/07
0830/07
0894/07
0597/07B
0861/07B
0305/07
0508/07
0718/07B
0553/07
0566/1/07
0068/07
0508/07B
0799/07
0306/07
0470/07
0865/1/07
0889/07
0072/07
0147/07
0750/07
0686/07
0497/07
0004/1/07
0471/07
0931/07
0112/1/07
0688/07
0788/07
0860/07
0915/07
0390/1/07
0088/07
0002/07B
0865/07
0618/07
0863/07
0720/07
0555/07B
0135/07
0169/07
0582/07
0898/07
0354/1/07
0612/07
0357/1/07
0120/07
0462/07B
0862/07
0800/1/07
0535/07B
0090/07
0680/07B
0500/07
0778/07
0153/07B
0273/07
0298/07
0011/07
0654/07
0270/07
0661/07
0440/07
0333/07
0657/07B
0505/07
0865/07B
0535/1/07
0566/07
0566/07B
0408/07
0489/07
0682/07
0454/07
0447/07
0357/07B
0508/1/07
0720/07C
0414/07
0136/07
0141/07B
0763/07
0538/07
0404/07
0282/07
0748/07
0859/1/07
0597/07
0081/1/07
0502/07
0659/07
0478/07
0802/07
0247/1/07
0690/07
0720/07A
0056/07
0679/07
0800/07B
0484/07
0417/07
0718/1/07
0065/07
0657/2/07
0098/07
0218/07
0254/07
0444/07
0081/07
0919/07
0002/1/07
0462/07
0569/07B
0435/07
0687/07
0383/07
0463/1/07
0665/07
0762/07B
0153/1/07
0496/07
0306/07B
0275/07
0673/07
0022/07
0456/07
0476/07
0172/07
0423/07
0295/07
0094/07
0859/07
0455/07
0247/07B
0262/07
0214/07
0443/4/07
0016/07
0499/07
0949/07
0331/06
0833/06B
0142/3/06
0627/06
0152/06
0154/06
0390/06
0919/06
0865/06B
0038/06
0158/06
0235/1/06
0584/06B
0579/06B
0579/1/06
0247/06
0854/06
0591/06
0353/06
0555/06
0376/06
0505/06
0121/06
0483/06
0096/06
0533/06
0820/06B
0367/1/06
0359/06B
0329/06
0753/06
0281/1/06
0779/06
0590/06
0207/1/06
0254/06
0008/06
0223/06
0306/06B
0597/06
0556/06
0536/06B
0210/06
0054/06
0031/06
0324/06
0783/06
0930/06
0281/06
0598/06
0820/06
0539/06
0187/06
0209/06B
0059/1/06
0359/06
0375/06
0394/06
0904/06
0150/06
0895/06
0173/06
0917/06
0927/06
0367/06B
0917/1/06
0920/1/06
0094/06
0449/06
0016/06
0847/1/06
0085/06
0729/06
0059/06B
0390/1/06
0833/1/06
0511/06
0891/06
0866/06
0750/06
0671/06
0854/06B
0102/06B
0374/06
0868/06
0865/06
0349/06
0682/06
0206/1/06
0434/06
0584/2/06
0209/06
0281/06B
0474/06
0588/06
0917/06B
0222/06
0688/06
0250/06
0349/1/06
0257/06B
0258/06
0507/06
0238/06
0349/06B
0122/06
0235/06
0920/06
0427/06
0028/06
0225/06
0827/06
0800/06
0005/06
0017/06
0009/1/06
0891/06B
0083/06
0209/1/06
0324/1/06
0261/06
0006/06
0100/06
0306/1/06
0131/06
0668/06
0584/1/06
0207/06B
0804/06
0673/06
0390/06B
0931/06
0910/06
0320/06
0791/06
0512/06
0128/06
0381/06
0103/06
0452/06
0732/06
0102/1/06
0160/06
0394/06B
0009/06
0536/1/06
0257/06
0009/06B
0819/06
0793/06
0909/06
0206/06B
0494/06
0130/06
0015/06
0944/06
0373/06
0178/06
0008/06B
0382/06
0327/06
0413/06
0528/06B
0657/06
0498/06
0623/06
0627/06B
0257/1/06
0299/06
0311/06
0359/1/06
0844/06B
0030/06
0102/06
0477/06
0472/06
0038/06B
0207/06
0094/06B
0693/06
0379/06
0486/06
0141/06
0631/1/06
0844/06
0731/06
0008/1/06
0153/06
0052/06
0865/1/06
0589/06
0782/06
0596/06
0755/06
0743/06
0211/06
0528/1/06
0631/06B
0497/06
0358/06
0871/06
0546/06
0367/06
0306/06
0324/06B
0394/1/06
0485/06
0240/06
0303/06
0395/06
0496/06
0380/06
0852/05
0320/1/05
0590/05
0606/05
0194/1/05
0240/05
0875/1/05
0352/1/05
0655/05
0948/05B
0431/05
0900/05
0351/05
0874/05B
0626/05
0933/05
0765/05
0286/05
0745/05
0081/05B
0566/05
0601/05
0790/05
0605/05
0424/05
0594/1/05
0434/05
0230/05B
0509/05B
0947/1/05
0540/05
0710/05
0294/05
0408/05
0554/05B
0397/05B
0620/05
0238/05
0248/05
0554/1/05
0471/05
0478/05
0900/1/05
0285/05
0631/1/05
0089/05B
0212/05
0313/05
0286/1/05
0397/05
0763/05
0290/05
0897/05
0195/05B
0911/1/05
0648/05
0073/05
0616/05B
0081/1/05
0244/05B
0706/1/05
0092/05B
0391/05
0706/05
0190/1/05
0312/05
0295/05
0195/1/05
0246/05
0261/05
0398/05
0003/05
0232/05
0947/05
0288/05
0202/05
0023/05
0817/1/05
0329/05
0515/1/05
0085/05
0085/05B
0364/05
0290/05B
0052/1/05
0911/05B
0785/1/05
0872/05
0572/05B
0019/05
0784/05
0911/05
0194/05B
0875/05B
0018/05
0477/05
0818/05
0523/05
0286/05B
0074/05
0785/05
0299/05
0247/05
0519/1/05
0249/05
0511/05
0729/05
0727/05
0573/05
0230/05
0398/1/05
0339/1/05
0875/05
0002/05
0706/05B
0594/05
0163/1/05
0078/05B
0873/05
0413/1/05
0725/05
0430/05
0175/05
0195/05
0245/05
0151/05
0631/05B
0509/1/05
0803/05
0244/05
0188/05
0728/05
0413/05B
0519/05B
0262/05
0397/1/05
0512/05
0218/05
0287/05B
0244/1/05
0299/05B
0289/05
0785/05B
0054/05
0588/05
0354/05
0572/05
0847/05
0603/05
0352/05
0015/05
0287/05
0168/05
0449/05
0766/05
0429/05
0363/05
0900/05B
0595/05
0509/05
0014/1/05
0363/05B
0690/05
0884/05
0299/1/05
0795/05B
0316/05
0819/1/05
0285/1/05
0820/05
0687/05
0339/05B
0572/1/05
0085/1/05
0817/05
0683/05
0726/05
0467/05
0631/05
0092/05
0924/05
0336/05
0097/05
0567/05
0674/05
0137/05
0636/05
0731/05
0853/05
0948/1/05
0874/05
0947/05B
0080/05
0913/05
0089/2/05
0564/05
0363/1/05
0577/05
0714/05
0020/05
0556/05
0290/1/05
0694/05
0423/05
0183/05
0795/1/05
0804/05
0233/05
0270/05
0052/05B
0078/1/05
0883/05
0210/1/05
0574/05
0330/05
0616/2/05
0576/05
0237/05
0817/05B
0300/05
0538/05
0910/05
0107/05
0648/2/05
0846/05
0014/05B
0942/05
0594/05B
0092/1/05
0918/05
0095/05
0287/1/05
0607/05
0764/05
0621/04
0269/04
0901/04
0569/04
0872/04B
0983/2/04
0525/04
0729/04B
0901/1/04
0366/1/04
0883/04
0917/04
0683/3/04
0565/04
0336/04
0983/04
0806/04
0872/1/04
0789/04
0466/04
0622/04
0967/1/04
0746/1/04
0912/04
0805/04
0576/04
0891/04
0860/04
0710/04
0366/04B
0408/04
0665/04
0232/04
0466/04B
0983/04B
0979/04
1012/04
0907/04
1009/04
0729/1/04
0327/04
0578/04
0450/04
0636/04
0911/04
0571/04
0380/04
0939/04
0901/04B
0664/04
0967/04B
0025/04B
0687/04
0365/04
0693/04
0945/04B
0283/04
1003/04B
1003/04
0613/04
0945/1/04
0441/04
1003/1/04
0967/04
0915/04
1013/04
0818/04
0269/1/04
0269/04B
0049/03
0546/03
0450/03
0504/03
0325/03B
0661/03B
0831/03
0715/03
0849/03
0856/03
Drucksache 142/16

... - Im Rahmen der WTO wird die EU China daran erinnern, seinen WTO-Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz und die Mitteilung von Subventionen nachzukommen. Sie wird diese Frage auch bei der Peer-Überprüfung der chinesischen Handelspolitik durch die WTO im Juni 2016 ansprechen. Die Kommission prüft derzeit die Subventionsregelungen Chinas, einschließlich der Regelungen für die Stahlindustrie. Sie wird alle ihr zu Gebote stehenden, geeigneten Mittel einsetzen und den Abbau der Überkapazitäten auch innerhalb der G20 thematisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/16




1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen

2. Herausforderungen ANNEHMEN

A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren

Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels

Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens

Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente

Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten

B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN

Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie

In die Menschen investieren

Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor

C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN

Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten

Überarbeitung des Emissionshandelssystems

Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 803/16 (Beschluss)

... Ein Verbot graugussklotzgebremster lauter Güterwagen ist ein wichtiger Bestandteil der Strategie des Bundes zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms, insbesondere den durch nächtlichen Schienengüterverkehrslärm massiv betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wurde eine mittelfristige Perspektive zur Verbesserung ihrer Situation gegeben, die Erwartungshaltung ist entsprechend hoch. Bereits wenige Verstöße gegen das Verbot können die potenzielle Lärmminderungswirkung lokal zunichtemachen. Im Sinne des Vertrauensschutzes und der Transparenz sollen daher statistische Angaben und Auswertungen zu den Überwachungsaktivitäten der zuständigen Behörden sowie deren Ergebnisse und damit zur Wirksamkeit der Verbotsregelung jährlich veröffentlicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 803/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 1

3. Zu § 5 Absatz 3

4. Zu § 9

5. Zu § 10 Absatz 3

6. Zu § 10 Absatz 4 - neu -


 
 
 


Drucksache 112/16 (Beschluss)

... Seit Jahren ist EU-weit in den Vermarktungsnormen für Eier festgelegt, dass die Haltungsform der Legehennen jeweils zu deklarieren ist. Dies hat zur Transparenz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern geführt und den Anteil der vermarkteten Eier aus tierwohlgerechteren Haltungsformen verstärkt. Gleichzeitig gehen aber die Hühnereier, die nicht aus dem ökologischen Landbau oder aus Freilandhaltungen stammen, in die Verarbeitung. Hier ist es Verbraucherinnen und Verbrauchern derzeit nicht möglich, Informationen über die Haltungsform der Legehennen zu bekommen. Einige Unternehmen geben entsprechende Hinweise auf freiwilliger Basis. Nur eine verpflichtende Kennzeichnung kann jedoch den Verbraucherwünschen nach mehr Information gerecht werden und letztendlich auch die Tierhaltungssituation verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Eibestandteile enthalten, mit der Haltungsform der Legehennen


 
 
 


Drucksache 96/3/16

... Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Der vom Bundesrat eingebrachte Vorschlag zur Entgeltregelung orientiert sich an rein objektiven Kriterien, nämlich an den Entgelten, die das Institut üblicherweise für vergleichbare Konten verlangt. Dieses Kriterium ist damit nicht nur juristisch überprüfbar. Es gibt dem Verbraucher - anders als bei der Überprüfung eines marktüblichen Entgelts - sogar die Möglichkeit, die Entgelthöhe vor Ort im Institut zu vergleichen und zu kontrollieren. Diese Transparenz und die verbraucherschützende Wirkung sind höher einzustufen als die unter Umständen eintretenden Einzelfälle, in denen das marktübliche Entgelt günstiger ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/3/16




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 811/16

... In ihrer Mitteilung "Saubere Energie für alle Europäer"12 stellt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor, die dazu beitragen sollen, die Finanzflüsse im Sinne der Energiewende umzulenken, so auch Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz bei den Subventionen und deren Auswirkungen auf die Innovation.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. EIN Energiesystem IM Wandel

3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen

4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors

5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT

6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen

7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE

B. Fazit

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie

Anhang
Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE

a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln

b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern

c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung

d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems


 
 
 


Drucksache 300/16

... Normen haben sich vom Waren- und Dienstleistungsektor bis hin zu den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) als flexible Möglichkeit zur Steigerung des Qualitäts- und Sicherheitsniveaus, von Transparenz und Interoperabilität sowie zur Verringerung der Kosten und zur Öffnung der Märkte für Unternehmen (insbesondere für KMU) erwiesen. Von Normen profitieren Verbraucher, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/16




Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT

Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT

1. NORMEN SIND von Bedeutung

... weil sie innovationsfördernd sind

2. ZUSAMMENSPIEL der NORMEN: eine Plattform für VIELE POLITIKFELDER

3. NORMEN als Unterstützung einer BRANCHENÜBERGREIFENDEN Politik: Dienstleistungen und IKT

4. Ausblick

5. Fazit

Anhang I
Vorschlag der Gemeinsamen Initiative für ein erstes Maßnahmenpaket mit Pilotprojekten

1. Sensibilisierung für das europäische Normungssystem und dessen Funktionsweise sowie relevante Weiterbildung

2. Koordinierung, Zusammenarbeit, Transparenz und Integration

3. Wettbewerbsfähigkeit und internationale Dimension


 
 
 


Drucksache 296/1/16

... Ein Wegfall der Pflichtparameter ab der 3. Regulierungsperiode im Rahmen der ARegV-Novelle würde hingegen in der Ausgestaltung des Effizienzvergleiches zu einer völligen Intransparenz und Unvorhersehbarkeit für die Netzbetreiber führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 ARegV Nummer 30 Anlage 2a zu § 6 Absatz 4 Nummer 3a - neu -, Nummer 4 ARegV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe aaa § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ARegV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe aaa § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ARegV - Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc - neu - und Buchstabe c § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15a - neu -, Absatz 5 Satz 1 ARegV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 4 ARegV

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16 Absatz 1 ARegV

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 23 Absatz 2b Satz 9 - neu - ARegV

8. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 ARegV

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 2 Satz 6 - neu - ARegV

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 3 Satz 5 - neu - ARegV

11. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d § 34 Absatz 5 Satz 1 ARegV

12. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d § 34 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und Absatz 7 Satz 7 ARegV

13. Zu Artikel 1 Nummer 30 Anlage 2a zu § 6 Absatz 4 Nummer 8 und 9 ARegV

14. Zu Artikel 2a - neu - § 4 Absatz 5a GasNEV , Artikel 2b - neu - § 4 Absatz 5a StromNEV

'Artikel 2a Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 2b
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Artikel 2a

Zu Artikel 2b


 
 
 


Drucksache 176/16

... Als Antwort auf die von der G20 und andernorts erhobenen Forderungen ist mehr Transparenz auf Seiten der Unternehmen notwendig, um öffentliche Kontrolle darüber zu ermöglichen, ob Steuern dort gezahlt werden, wo Gewinne entstehen. Der vorliegende Vorschlag schreibt vor, dass multinationale Unternehmen in einem speziellen Bericht die von ihnen entrichtete Ertragsteuer zusammen mit anderen relevanten steuerlichen Informationen veröffentlichen müssen. Diese zusätzlichen Transparenzanforderungen werden von multinationalen Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. EUR erfüllt werden müssen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in oder außerhalb der EU unterhalten. Erstmals werden also nicht nur für europäische, sondern auch für nichteuropäische multinationale Unternehmen, die in Europa Geschäfte betreiben, dieselben Berichtspflichten gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Erläuternde Dokumente

4 Bankengruppen

4 Inhalt

4 Veröffentlichung

4 Durchsetzung

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2013/34/EU

Kapitel 10a
Ertragsteuerinformationsbericht

Artikel 48a
Begriffsbestimmungen für die Ertragsteuerberichterstattung Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck

Artikel 48b
Zur Ertragsteuerberichterstattung verpflichtete Unternehmen und Zweigniederlassungen

Artikel 48c
Inhalt des Ertragsteuerinformationsberichts

Artikel 48d
Veröffentlichung und Zugänglichkeit

Artikel 48e
Verantwortlichkeit für die Erstellung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung des Ertragsteuerinformationsberichts

Artikel 48f
Unabhängige Prüfung

Artikel 48g
Gemeinsame Unionsliste bestimmter Steuergebiete

Artikel 48h
Beginn der Ertragsteuerberichterstattung

Artikel 48i
Bericht

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 535/16 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission sich unverzüglich mit allen Betroffenen gemeinsam um einen Mechanismus zur Nachverfolgung der Geldflüsse auf Selbstregulierungsbasis bemühen möchte. Ebenso bewertet er Initiativen, die es der Werbewirtschaft ermöglichen, gemeinsam auf Werbeschaltungen auf Online-Seiten zu verzichten, die strukturell darauf ausgerichtet sind, mit Urheberrechtsverletzungen Einnahmen zu erzielen, grundsätzlich positiv. Dabei ist sicherzustellen, dass entsprechende Vereinbarungen Transparenz und Überprüfbarkeit gewährleisten und der Anwendungsbereich klar definiert ist, um negativen Folgen für die Meinungsfreiheit und für innovative neue Dienstleistungen entgegenzuwirken. Der Bundesrat ermutigt die Kommission, im weiteren Verfahren gegebenenfalls flankierende Maßnahmen auf legislativer Ebene vorzuschlagen, um entsprechende Vereinbarungen auf eine rechtssichere und überprüfbare Grundlage zu stellen. Er unterstützt die Kommission ferner bei dem Ansatz, im weiteren Verfahren auch die verstärkte Mitwirkung der Anbieter von Vermittlungsdiensten am Schutz von Rechten des geistigen Eigentums zu prüfen.



Drucksache 294/1/16

... Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, mehr Transparenz für Leiharbeitnehmer zu schaffen und damit eine zusätzliche Vorkehrung gegen missbräuchliche Werkverträge und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 1 Absatz 3 Nummer 2

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 11 Absatz 2 Satz 4 AÜG


 
 
 


Drucksache 168/16

... 38. Der Bundesrat hält die vorgeschlagene allgemeine Beweislastumkehr zu Lasten des Anbieters für nicht schlüssig. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, für die Bereitstellung digitaler Inhalte, den Online-Warenhandel und den stationären Handel eine einheitliche Beweislastregelung hinsichtlich der Vertragsmäßigkeit des Vertragsgegenstandes vorzusehen. Insbesondere bei kaufrechtlichen Vertragsbeziehungen handelt es sich bei der Frage der Beweislast für die Vertragsgemäßheit um einen zentralen Punkt, bei dem schon unter den Aspekten der Transparenz und Rechtssicherheit eine Differenzierung nach unterschiedlichen Vertriebswegen zu vermeiden ist. Anders als in Erwägungsgrund 32 beschrieben, vermag ein etwaiger Wissensvorsprung des Anbieters bei digitalen Inhalten keine besondere Beweislastregelung für digitale Inhalte zu rechtfertigen. Diese Erwägungen treffen gleichermaßen auch bei Werkunternehmern und Verkäufern sonstiger körperlicher Waren oder Werke (beispielsweise PKW, Hardware, Gebäude) zu. Ebenso wenig kann eine Sonderregelung auf die These in Erwägungsgrund 43 gestützt werden, dass digitale Inhalte "naturgemäß nicht der Abnutzung unterliegen". Ungeachtet dessen, ob diese These haltbar ist, können digitale Daten äußeren Einflüssen ausgesetzt sein, die bei der Frage der Vertragsgemäßheit der digitalen Inhalte (zum Zeitpunkt der Bereitstellung) von entscheidender Bedeutung sind. Beispielhaft zu nennen sind Computerviren oder Schäden am Datenträger.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/16




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 73/1/16

... NRW stellt die Ablehnung unter den Vorbehalt, dass bei der Offenbarung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ein wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist eher transparenzfreundlich, so dass möglicherweise die Zivilgerichte die Einsicht nach dem EnWG verweigern, die Verwaltungsgerichte dem Anspruch nach dem



Drucksache 648/16

... Die Rechtsverordnung steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Die PBV und die KHBV werden an die aktuelle Gesetzeslage angepasst, um die sachgerechte Rechnungslegung der Pflegeleistungen zu ermöglichen und für Transparenz zu sorgen. Zudem werden im Interesse der Rechtssicherheit Übergangsvorschriften ergänzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Pflege-Buchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Rechtsverordnung

II. Wesentlicher Inhalt der Rechtsverordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 119/1/16

... § 36 Absatz 2 InvStG weitet die schon im bisherigen Recht bestehende Möglichkeit, bestimmte Erträge [insbesondere auf Fondsebene bereits realisierte (!) Veräußerungsgewinne] steuerfrei zu thesaurieren, noch aus. So sollen zukünftig auch alle Veräußerungsgewinne aus sämtlichen sonstigen Kapitalforderungen (wie z.B. Anleihen und Zertifikaten) vorerst nicht der Besteuerung unterliegen. Eine Steuerpflicht tritt grundsätzlich erst bei der - durch die Anleger von Spezial-Investmentfonds gezielt steuerbaren - tatsächlichen Ausschüttung ein. Hierdurch werden Fondsanlagen - entgegen dem Transparenzprinzip - gegenüber der Direktanlage begünstigt, da der Anleger den Versteuerungszeitpunkt frei wählen kann. Angesichts des nach Angaben des BVI allein in Deutschland in Spezial-Investmentvermögen investierten Anlagevolumens von 1.339.000.000.000 Euro (Quelle: BMF-Monatsbericht 03/2016 vom 21.03.2016 unter Bezugnahme auf BVI Investmentstatistik zum 31.12.2015) besteht ein erhebliches Potenzial, auf Fondsebene bereits tatsächlich realisierte Veräußerungsgewinne langfristig von der Besteuerung abzuschirmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein*

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 4 InvStG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG

6. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG

8. Zu Artikel 1 § 6 InvStG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 3, § 12 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 14 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie Absatz 6 Satz 5 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

10. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG

11. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 InvStG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 und 3

Zu Artikel 1

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG

15. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG

16. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG

17. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG

18. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG

19. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG

20. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG

21. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG

22. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG

23. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 2a InvStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG

26. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG

Artikel 3a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

30. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG

Zu Artikel 3 Nummer 8

Zu Artikel 8

31. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes

32. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

33. Zu Artikel 5 § 5 FVG

34. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG

Artikel 5
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

35. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG


 
 
 


Drucksache 161/16

... Artikel 6a des Statuts des Nürnberger Militärgerichtshofs, der die "Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen [...]" unter Strafe stellte, stellte auf den Briand-Kellogg-Pakt von 1928 ab, der die Vertragsstaaten zur Unterlassung von Angriffskriegen und -handlungen verpflichtete. In der Nachfolge der Prozesse von Nürnberg und Tokyo erwies es sich jedoch als außerordentlich schwierig, "das schwerste internationale Verbrechen", wie es vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg bezeichnet worden war, in einem Straftatbestand zu kodifizieren. Mit der Aggression befasste sich die Resolution 3314 (XXIX) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. Dezember 1974. Die mit dieser nicht verbindlichen Resolution vereinbarte Definition sollte allerdings nicht völkerstrafrechtlichen Zwecken, sondern als Hilfsmittel für den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bei der Bestimmung einer Aggressionshandlung im Sinne des Artikels 39 der Charta der Vereinten Nationen dienen. In dem am 17. Juli 1998 auf der Diplomatischen Bevollmächtigtenkonferenz in Rom verabschiedeten Römischen Statut des IStGH, das für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist (BGBl. 2003 II S. 293), wurde das Aggressionsverbrechen zwar neben dem Verbrechen des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in die Liste der Völkerstraftaten des Artikels 5 Absatz 1 des Römischen Statuts aufgenommen, die der Gerichtsbarkeit des IStGH unterliegen. Anders als bei den zuerst genannten drei Verbrechen konnte in Rom aber keine Einigung über die Definition des Verbrechens der Aggression und die Bedingungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit erzielt werden. Streitig war insbesondere, welche Rolle der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bei der Entscheidung darüber, ob ein Akt der Aggression vorliegt, spielen sollte. Deshalb wurde die Ausübung der Gerichtsbarkeit des IStGH über das Verbrechen der Aggression ausdrücklich unter den Vorbehalt einer späteren Einigung der Vertragsstaaten über die Definition des Verbrechens und über die Bedingungen der Ausübung der Gerichtsbarkeit gestellt (Artikel 5 Absatz 2 des Römischen Statuts). Die Schlussakte der Konferenz in Rom sah vor, dass eine Kommission für die noch offenen Fragen Vorschläge erarbeiten und der Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts unterbreiten sollte. Die mit dieser Aufgabe beauftragte und zwischen Frühling 1999 und Sommer 2002 tagende Vorbereitungskommission für den IStGH richtete eine Arbeitsgruppe zum Verbrechen der Aggression ("Working Group on the Crime of Aggression") ein, welche die wichtigsten Positionen zum Verbrechen der Aggression am 11. Juli 2002 in einem Diskussionspapier zusammenfasste. Nach dem Inkrafttreten des Römischen Statuts im Juli 2002 berief die Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts am 9. September 2002 eine Sonderarbeitsgruppe zum Verbrechen der Aggression ("Special Working Group on the Crime of Aggression") ein, welche die Arbeiten zum Verbrechen der Aggression fortführen und abschließen sollte. Die Beratungen in dieser Sonderarbeitsgruppe, die zwischen September 2003 und Februar 2009 tagte und durch informelle Treffen im Liechtenstein Institute on Self-Determination in der Woodrow Wilson School der Universität Princeton ergänzt wurde, waren von einem umfassenden Dialog und größtmöglicher Transparenz geprägt. Neben den Vertragsstaaten des Römischen Statuts waren auch Nichtvertragsstaaten sowie Vertreter der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft über nichtstaatliche Organisationen in die Beratungen und Diskussionen einbezogen. Da die Arbeit der Sonderarbeitsgruppe nach jeder Sitzung durch ausführliche Berichte dokumentiert wurde, konnte der Dialog mit Zivilgesellschaft und Wissenschaft im Anschluss an die Sitzungen fortgeführt und vertieft werden. Die Sonderarbeitsgruppe legte ihre Vorschläge der Versammlung der Vertragsstaaten am 13. Februar 2009 vor, die diese am 26. November 2009 einstimmig annahm. Die Vorschläge enthielten eine vorläufige Einigung in Bezug auf den Tatbestand des Aggressionsverbrechens, aber noch offene Fragen hinsichtlich der Ausübung der Gerichtsbarkeit. Diese Vorschläge wurden Grundlage für die Verhandlungen der Überprüfungskonferenz in Kampala.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

Abschnitt 3
Verbrechen der Aggression

§ 13
Verbrechen der Aggression

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Vorgeschichte

2. Ergebnis der Verhandlungen in Kampala

3. Anlass für den Gesetzentwurf

4. Ratifikation und Umsetzung in anderen Staaten

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 13

Zu Absatz 1

5 Angriffshandlung

5 Schwellenklausel

5 Strafandrohung

Zu Absatz 2

Objektive Bedingung der Strafbarkeit

5 Strafrahmen

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

5 Führungsklausel

Zu Absatz 5

Zu den Nummer n

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3520: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuchs

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

2.3. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 432/16

... Das Bewertungsverfahren des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist gegenüber früheren Bundesverkehrswegeplänen im Hinblick auf internationale Standards, wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn sowie Effizienz der Anwendung umfassend methodisch weiterentwickelt worden. Dies erfolgte auf Grundlage mehrerer Forschungsprojekte. Die Transparenz, fachliche Fundierung und Qualitätssicherung des Bundesverkehrswegeplan-Verfahrens und seiner Ergebnisse spielten bei der Überarbeitung eine zentrale Rolle. Dem Bundesverkehrswegeplan liegen vier Bewertungsmodule zugrunde. Detaillierte Erläuterungen zur Berechnungsmethodik aller Module können dem Methodenhandbuch zum Bewertungsverfahren des Bundesverkehrswegeplans 2030 entnommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Anlage
(zu § 1 Absatz 1) Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen

Abschnitt 1
Laufende und fest disponierte Vorhaben

Abschnitt 2
Neue Vorhaben, Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)

Artikel 2
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Bundesverkehrswegeplan 2030

a Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung

b Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel

c Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa

d Investitionen für Ersatz und Erhaltung

2. Rahmenbedingungen für das Bundeswasserstraßenausbaugesetz

3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030

4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten

a Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse Modul A

b Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B

c Weitere Module

5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung

III. Alternative

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demografie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Besonderer Teil zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1

I. Einstufungen der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorien des BVWP

1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E

2. Weiterer Bedarf WB

II. Auswirkungen auf die weiteren Planungsstufen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 618/16

... Im Rahmen der Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns der Union, der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik5, des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik6 und der Agenda für den Wandel7 sowie ihrer anschließenden Änderungen und Ergänzungen besteht ein zentrales Ziel der Zusammenarbeit nach dieser Verordnung in der Verringerung und langfristig in der Beseitigung der Armut im Einklang mit Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und somit in der Bekämpfung der Migrationsursachen. Die Zusammenarbeit nach dieser Verordnung wird auch dazu beitragen, eine nachhaltige und inklusive wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung zu fördern und die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die verantwortungsvolle Staatsführung, die Menschenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und die einschlägigen Grundsätze des Völkerrechts zu konsolidieren und zu unterstützen, einen rechtebasierten Ansatz, der alle Menschenrechte umfasst, im Einklang mit den zugehörigen Leitprinzipien (Transparenz, Partizipation, Nichtdiskriminierung, Rechenschaftspflicht) umzusetzen und den Aktionsplan für die Gleichstellung8 durchzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Fachwissen

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
EINLEITENDE Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Europäischer FONDS für Nachhaltige Entwicklung

Artikel 3
Zweck

Artikel 4
Struktur des EFSD

Artikel 5
Strategieausschuss des EFSD

Kapitel III
EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS

Artikel 6
EFSD-Garantie

Artikel 7
Voraussetzungen für den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 8
Förderkriterien für den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 9
Förderfähige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie

Artikel 10
Förderfähigkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen

Artikel 11
Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 12
Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 13
EFSD-Garantiefonds

Artikel 14
Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union

Kapitel IV
Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung

Artikel 15
Berichterstattung und Rechnungslegung

Artikel 16
Bewertung und Überprüfung

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 17
Transparenz und Offenlegung von Informationen

Artikel 18
Prüfung durch den Rechnungshof

Artikel 19
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 20
Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 346/16

... (1) Die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde ist verpflichtet, ein zentrales Internetportal zum Kulturgutschutz zu errichten und zu unterhalten. Das Internetportal dient insbesondere der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Herstellung von Transparenz im Kulturgutschutz, namentlich durch die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/16




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz - KGSG)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Internetportal zum Kulturgutschutz

Kapitel 2
Schutz von Kulturgut vor Abwanderung

Abschnitt 1
Unterschutzstellen des nationalen Kulturgutes

§ 5
Grundsatz

§ 6
Nationales Kulturgut

§ 7
Eintragung in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes

§ 8
Nachträgliche Eintragung

§ 9
Kulturgut im Eigentum der Kirchen und Religionsgemeinschaften

§ 10
Ausnahmen zur Eintragung von Kulturgut bei Leihgaben aus dem Ausland und nach Rückkehr in das Bundesgebiet

§ 11
Ortswechsel von eingetragenem Kulturgut

§ 12
Steuerliche Begünstigung von national wertvollem Kulturgut, Ausgleich bei Verkauf infolge wirtschaftlicher Notlage

§ 13
Löschung der Eintragung

Abschnitt 2
Verfahren und Mitwirkungspflichten; Veröffentlichung

§ 14
Eintragungsverfahren

§ 15
Mitwirkungspflichten während des Eintragungsverfahrens

§ 16
Führung und Veröffentlichung der Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes

§ 17
Öffentliche Bekanntmachung

Abschnitt 3
Beschädigungsverbot und Mitteilungspflicht

§ 18
Beschädigungsverbot

§ 19
Mitteilungspflichten

Kapitel 3
Kulturgutverkehr

Abschnitt 1
Grundsatz

§ 20
Kulturgutverkehrsfreiheit

Abschnitt 2
Ausfuhr

§ 21
Ausfuhrverbot

§ 22
Genehmigung der vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut

§ 23
Genehmigung der dauerhaften Ausfuhr von nationalem Kulturgut

§ 24
Genehmigungspflichtige Ausfuhr von Kulturgut; Verordnungsermächtigung

§ 25
Allgemeine offene Genehmigung

§ 26
Spezifische offene Genehmigung

§ 27
Genehmigung der Ausfuhr von kirchlichem Kulturgut

Abschnitt 3
Einfuhr

§ 28
Einfuhrverbot

§ 29
Ausnahmen vom Einfuhrverbot

§ 30
Nachweis der Rechtmäßigkeit der Einfuhr

Abschnitt 4
Unrechtmäßiger Kulturgutverkehr

§ 31
Unrechtmäßige Ausfuhr von Kulturgut

§ 32
Unrechtmäßige Einfuhr von Kulturgut

§ 33
Sicherstellung von Kulturgut

§ 34
Verwahrung sichergestellten Kulturgutes

§ 35
Aufhebung der Sicherstellung

§ 36
Herausgabe sichergestellten Kulturgutes

§ 37
Einziehung sichergestellten Kulturgutes

§ 38
Folgen der Einziehung; Entschädigung

§ 39
Kosten für Sicherstellung, Verwahrung, Erhaltung und Herausgabe

Kapitel 4
Pflichten beim Inverkehrbringen von Kulturgut

§ 40
Verbot des Inverkehrbringens

§ 41
Allgemeine Sorgfaltspflichten

§ 42
Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen

§ 43
Erleichterte Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen Erleichterte Sorgfaltspflichten gelten, wenn

§ 44
Erhöhte Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen

§ 45
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 46
Auskunftspflicht

§ 47
Rechtsfolge bei Verstößen

§ 48
Einsichtsrechte des Käufers

Kapitel 5
Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes

Abschnitt 1
Rückgabeanspruch

§ 49
Öffentlichrechtliche Rückgabeansprüche

§ 50
Rückgabeanspruch eines Mitgliedstaates Auf Ersuchen eines Mitgliedstaates ist Kulturgut zurückzugeben, wenn es

§ 51
Rückgabeanspruch wegen Verstoßes gegen das Recht der Europäischen Union

§ 52
Rückgabeanspruch eines Vertragsstaates

§ 53
Rückgabeanspruch nach der Haager Konvention

§ 54
Anzuwendendes Zivilrecht

§ 55
Befristung und Verjährung des Rückgabeanspruchs

§ 56
Beginn der Verjährung

§ 57
Hemmung und Neubeginn der Verjährung und Erlöschensfristen

Abschnitt 2
Rückgabeverfahren

§ 58
Grundsatz der Rückgabe

§ 59
Rückgabeersuchen

§ 60
Kollidierende Rückgabeersuchen

§ 61
Aufgaben der Länder

§ 62
Aufgaben der obersten Bundesbehörden

§ 63
Zulässigkeit der Klage auf Rückgabe

§ 64
Kosten der behördlichen Sicherstellung

§ 65
Kosten der Rückgabe und Erhaltungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Entschädigung und Erstattungsanspruch

§ 66
Entschädigung bei Rückgabe

§ 67
Höhe der Entschädigung

§ 68
Erstattungsanspruch des ersuchenden Mitglied- oder Vertragsstaates

Kapitel 6
Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes

§ 69
Rückgabeanspruch gegenüber Mitgliedstaaten

§ 70
Rückgabeanspruch gegenüber Vertragsstaaten

§ 71
Kosten

§ 72
Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut

Kapitel 7
Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr

§ 73
Rechtsverbindliche Rückgabezusage

§ 74
Erteilung der rechtsverbindlichen Rückgabezusage

§ 75
Verlängerung

§ 76
Wirkung

Kapitel 8
Datenschutz, gemeinsames Verfahren, Zoll

§ 77
Erhebung und Verarbeitung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten

§ 78
Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an die zuständige Behörde

§ 79
Gemeinsames Verfahren von Bund und Ländern

§ 80
Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an

§ 81
Mitwirkung der Zollbehörden, Anhaltung von Kulturgut

§ 82
Anmeldepflicht bei Ein- und Ausfuhr im Kulturgutverkehr mit Drittstaaten

Kapitel 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 83
Strafvorschriften

§ 84
Bußgeldvorschriften

§ 85
Einziehung und erweiterter Verfall

§ 86
Besondere Voraussetzung der Verwertung von Kulturgut

§ 87
Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden

§ 88
Straf- und Bußgeldverfahren

Kapitel 10
Evaluierung, Übergangs- und Ausschlussvorschriften

§ 89
Evaluierung

§ 90
Fortgeltung und Befristung bisherigen Abwanderungsschutzes

§ 91
Ausschluss abweichenden Landesrechts

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Artikel 6
Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 327/16

... Durch die generelle Benennung der Grünr Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als zehn Prozent gegenüber den Mieterinnen und Mietern wird die notwendige Transparenz zu Mietbeginn geschaffen. Mieterinnen und Mieter brauchen keine Auskunft mehr vom Vermieter verlangen. Sie geben damit gegenüber dem Vermieter auch nicht mehr zu erkennen, dass sie die Zulässigkeit der Miete prüfen wollen. Allen Mieterinnen und Mietern stehen damit bei Mietbeginn alle Informationen zur Verfügung, um unzulässig hohe Mieten sofort zu rügen. Aufgrund der Änderung wird die Wirkung der Mietpreisbremse verbessert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 569/16

... Der vorliegende Beschluss ist eine der Initiativen der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen6 und ergänzt die anderen in diesem Rahmen vorgeschlagenen Maßnahmen. Er steht im Einklang mit der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR)7. Mit dieser Empfehlung wurde ein gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für acht allgemeine Lernniveaus eingerichtet, der als "Übersetzungsraster" zwischen den nationalen Qualifikationssystemen dienen soll. Diese Niveaus sollen die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Qualifikationen fördern. Der Europass-Rahmen soll auch Informationen zum EQR umfassen, mit dem Ziel, dass jeder seine Qualifikationen unter Verwendung der EQR-Niveaus angeben kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz

Option 2 - Bessere Integration der Dienste

Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke

Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Instrumente und Informationen

Artikel 4
Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale

Artikel 5
Europass-Qualifikationserläuterung(en)

Artikel 6
Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)

Artikel 7
Durchführung und Monitoring

Artikel 8
Rolle der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Datenverarbeitung und Datenschutz

Artikel 10
Evaluierung

Artikel 11
Teilnehmende Länder

Artikel 12
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 620/16 (Beschluss)

... Das Transparenzgesetz ist entsprechend anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 1 und Satz 1

3. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 1 Satz 1 Entsorgungsübergangsgesetz

4. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - Entsorgungsübergangsgesetz

5. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 Entsorgungsübergangsgesetz

6. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 3 Satz 3, 4 Entsorgungsübergangsgesetz

7. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 4 Satz 4 - neu - Entsorgungsübergangsgesetz

8. Zu Artikel 2 §§ 2 und 3 Entsorgungsübergangsgesetz

9. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 2 Entsorgungsübergangsgesetz

10. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 2 Satz 2 Entsorgungsübergangsgesetz

11. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 2 2. Halbsatz; Absatz 2 Satz 2 2. Halbsatz Entsorgungsübergangsgesetz

12. Zu Artikel 2 Anhang Tabelle 2 Fußnote ** Entsorgungsübergangsgesetz

13. Zu Artikel 2 Anhang Tabelle 3 Spalte Zwischenlager Zeile Neckarwestheim Entsorgungsübergangsgesetz

14. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 7 Absatz 3 Satz 4 AtG

15. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 7 Absatz 3 Satz 5 AtG

16. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 18 Absatz 2 Nummer 1a - neu - AtG

17. Zu Artikel 8 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nachhaftungsgesetz

18. Zu Artikel 9 § 1 Absatz 2 - neu - Evaluierung, Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 126/16

... Bisher waren die Länder jeweils einzeln ermächtigt, für ihr Landesgebiet die Fahrzeugzulassung von der vorherigen Entrichtung zulassungsbedingter Kosten abhängig zu machen. In der weiteren Entwicklung ist nun das Erfordernis nach bundeseinheitlichen derartigen Vorgaben insoweit entstanden, als das Zulassungsverfahren auch bundeseinheitlich geregelt wird: Im Rahmen der internetbasierten Wiederzulassung werden Zulassungsverfahren bundeseinheitlich und nutzerfreundlich gestaltet und daher ist auch eine bundeseinheitliche Regelung der Kostenabhängigkeit erforderlich. Sie dient der Wahrung gleichwertiger Verhältnisse im gesamten Bundesgebiet und gewährleistet die Transparenz und Handhabbarkeit der internetbasierten Verfahren. Eine solche Regelung soll zweckmäßig in einer Rechtsverordnung durch das zuständige Bundesministerium geregelt werden. Durch das Zustimmungserfordernis des Bundesrates werden die Interessen der für den Vollzug zuständigen Länder gewahrt. Die erforderliche Ermächtigung wird nun in § 6a Abs. 8 Satz 2 Nr. 1 StVG neu geschaffen. Durch die Konkurrenzregelung "solange und soweit" in § 6a Abs. 8 Satz 2 Nr. 2 StVG neu wird im Übrigen den Ländern möglichst großer Spielraum auf diesem Gebiet belassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 3
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa KBA

bb Überwachungsinstitutionen

cc Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten

3. Weitere Kosten

4. Evaluierung

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 14

Zu Artikel 1 Nummer 17

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3486: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 96/2/16

... Denn nach wörtlicher Auslegung lässt gerar Begriff "Nutzerverhalten" eine individuelle, nicht an objektive Kriterien gebundene und damit missbräuchliche Preisgestaltung zu. Insbesondere Verbrauchergruppen, die beispielsweise durch fehlende Sprachkenntnisse oder ohne Internetzugang persönliche Beratungen seitens der Banken in Anspruch nehmen müssen, könnten durch ihr "Nutzerverhalten" eine Preissteigerung erfahren. Je nach Auslegung dieses Kriteriums können Entgelte für das Basiskonto deutlich nach oben steigen, sich im Laufe des Vertragsverhältnisses zu Lasten der Kunden ändern und für jeden Kunden neu und anders berechnet werden. Die gewünschte Transparenz, Rechtssicherheit, Verlässlichkeit sowie eine Obergrenze von Entgelten werden damit faktisch ausgehebelt. Den Banken wird die Möglichkeit eröffnet, individuelle Preise zu vereinbaren und nichterwünschte Kunden durch zu hohe Entgelte auszuschließen.



Drucksache 194/16

... Die Öffnung der Daten und Dienste zwischen den öffentlichen Verwaltungen sowohl innerhalb der einzelnen Länder als auch über Grenzen hinweg verbessert die Effizienz und unterstützt die Mobilität der Menschen und Unternehmen. Angesichts eines immer stärker digitalisierten Lebensumfelds der Menschen steigen auch die Erwartungen an die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung11. Die Nutzerinnen und Nutzer möchten die Funktionsweise öffentlicher Dienste verstehen12 und erwarten eine größere Transparenz. Zudem können die öffentlichen Verwaltungen durch ihre Öffnung und die Beteiligung der einzelnen Interessengruppen an der Entscheidungsfindung13 ihre Vertrauenswürdigkeit erhöhen und verstärkt Rechenschaft über ihre Tätigkeiten ablegen. Darüber hinaus lassen sich Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördern, wenn Daten und Dienstleistungen des öffentlichen Sektors - unter vollständiger Einhaltung des Rechtsrahmens für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre - für Dritte geöffnet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/16




1. Einleitung

2. Ziele und Grundsätze

3. Politische SCHWERPUNKTE

3.1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien

3.2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste

3.3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste

4. Umsetzung des Aktionsplans


 
 
 


Drucksache 570/16

Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister - COM(2016) 627 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 570/16




Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich der interinstitutionellen Vereinbarung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Von der interinstitutionellen Vereinbarung erfasste und nicht erfasste Tätigkeiten

Artikel 4
Von der interinstitutionellen Vereinbarung nicht erfasste Einrichtungen

Artikel 5
An die vorherige Registrierung geknüpfte Formen der Zusammenarbeit

Beim Europäischen Parlament

Beim Rat der Europäischen Union

Artikel 6
Registrierungsvoraussetzungen und Registrierung von Antragstellern

Artikel 7
Verbänden, NRO, Gewerkschaften, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen (Mitglieder des Typs C) im Sinne des Kommissionsbeschlusses C(2016) 3301 vom 30.5.2016.

Verhaltenskodex für registrierte Interessenvertreter und Sanktionen

Artikel 8
Verwaltungsrat des Registers

Artikel 9
Das Sekretariat des Registers

Artikel 10
Gründungsrechtsakt

Artikel 11
Ressourcen

Artikel 12
Freiwillige Beteiligung anderer Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU

Artikel 13
Freiwillige Beteiligung der Ständigen Vertretungen von Mitgliedstaaten der EU

Artikel 14
Schluss- und Übergangsbestimmungen

ANHÄNGE zum Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister

Anhang I
Klassifizierung der REGISTRIERTEN INTERESSENVERTRETER

Kategorien REGISTRIERTER INTERESSENVERTRETER

Anhang II
von den SICH REGISTRIERENDEN Organisationen und EINZELPERSONEN BEREITZUSTELLENDE Informationen

I. Allgemeine Angaben

II. spezifische Angaben

A. Vom Register erfasste Tätigkeiten

B. Verbindungen zu EU-Organen

C. Finanzielle Auskünfte in Bezug auf die vom Register erfassten Tätigkeiten

3 Kosten

3 Einnahmen

Spezifische Informationspflichten

3 Durchführung

Anhang III
VERHALTENSKODEX

Anhang IV
UNTERSUCHUNGEN und Massnahmen

1. Allgemeines

2. Beschwerden und die Einleitung von Untersuchungen

3. Ersuchen um Klarstellung

4. Untersuchungsbefugnisse

5. Untersuchungen

6. Bemühen um eine Lösung

7. Ausbleiben einer loyalen und konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Sekretariat

8. Recht auf Anhörung

9. Beschluss

10. Maßnahmen

11. Überprüfung

12. Rechtsbehelfe


 
 
 


Drucksache 436/16

... erfordert auch eine ausreichende Transparenz gegenüber den Endnutzern. So sind Endnutzer darüber zu informieren,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet

2. Änderung der Roaming-Verordnung

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes

1. Zu Nr. 1

2. Zu Nr. 2

3. Zu Nr. 3

4. Zu Nr. 4

5. Zu Nr. 5

6. Zu Nr. 6

II. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 545/16

... Die gesonderte Darstellung der Werte der Absätze 6 und 7 erfolgt einerseits aus Gründen der Transparenz und andererseits zur handhabbaren Minderung der Werte nach Absatz 7 Satz 1 und - soweit deren Minderung nicht ausreichend ist - der anschließenden Minderung der Werte nach Absatz 6 in dem erforderlichen Umfang, dass sich der Bund mit höchstens 49 Prozent an den bundesweiten Ausgaben für KdU des jeweiligen Jahres beteiligt (siehe Absatz 10 Satz 8 und 9, Absatz 5 Satz 2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 545/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Änderungen Finanzausgleichsgesetz

Änderungen Zweites Buch Sozialgesetzbuch

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VII. Weitere Kosten

VIII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IX. Nachhaltigkeit

X. Demografie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 373/16

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung - COM(2016) 451 final; Ratsdok. 10977/16

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/16




2 Einleitung

Mehr Steuertransparenz

Gerechtere Besteuerung

Bewältigung der VERBLEIBENDEN Herausforderungen

1. Verstärkte Verknüpfung der Bekämpfung von Geldwäsche mit den Steuertransparenzvorschriften

2. Verbesserung des Informationsaustauschs über wirtschaftliches Eigentum

3. Stärkere Beaufsichtigung der Gestalter und Förderer aggressiver Steuerplanung

4. Förderung höherer Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit

5. Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern

2 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 67/16

... In Anlehnung an die Subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung wird das gewählte Instrument der Sonderabschreibung nach § 7b EStG fünf Jahre nach dem Inkrafttreten hinsichtlich Zielerreichung, Kohärenz mit finanzpolitischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Kriterien sowie auf Effizienz und Transparenz evaluiert und auf mögliche Optimierungspotenziale (ggf. direkte Förderung) hin untersucht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 7b
Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3624: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Inhalt des Regelungsvorhabens

II.2 Erfüllungsaufwand

II.3 ‘One in one out’-Regel

II.4 Alternativen

II.5 Evaluation

II.6 Definition des Gesetzesziels

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 2. Februar 2016 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

Im Einzelnen:

a Alternativen

b Erfüllungsaufwand

c One in, one out-Regelung


 
 
 


Drucksache 815/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat hatte sich bereits bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie dafür ausgesprochen, dass die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen rechtlich verbindlich geregelt wird (vgl. BR-Drucksache 359/15(B), Ziffer 9). Auch die Bundesregierung hat mittlerweile einen entsprechenden Handlungsbedarf anerkannt, nachdem sie in ihrer damaligen Gegenäußerung (vgl. BT-Drucksache 18/6286) noch die Erforderlichkeit einer entsprechenden Vorgabe verneint hat. So haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium der Finanzen eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zum Thema "Vorfälligkeitsentschädigung" eingesetzt, die sich derzeit insbesondere der Frage widmet, ob es weiteren Kodifizierungsbedarf gibt, welcher Berechnungsweg den Schaden des Kreditinstituts widerspiegelt und wie für Verbraucher mehr Transparenz und damit Kontrollierbarkeit und Vorhersehbarkeit der Vorfälligkeitsentschädigung gewährleistet werden kann. Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe könnten bereits im Frühjahr 2017 vorliegen (vgl. BT-Drucksachen 18/10231 und 18/10123). Um Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig vor fehlerhaften Berechnungen der Vorfälligkeitsentschädigung zu schützen, sollten eine weitere zeitliche Verzögerung unbedingt vermieden und bereits jetzt eine entsprechende Regelung sowie eine Verordnungsermächtigung in § 502 BGB aufgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe 0

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 18a Absatz 10a KWG , Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 10a KWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 12 - neu - KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 KWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 KWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5 - neu - KWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 Satz 1 KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 KWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 6 Satz 1 KWG

15. Zum Gesetzentwurf allgemein und zu Artikel 1 Nummer 12

16. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6, Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 4 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB

18. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 491a Absatz 4 Satz 1 BGB

19. Zu Artikel 6 Nummer 10a - neu - § 492b Absatz 3 BGB

20. Zu Artikel 6 Nummer 10b - neu - § 502 Absatz 4 - neu - BGB

21. Zu Artikel 6 § 505d BGB

22. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e BGB

23. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 3 - neu - BGB

24. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a und Buchstabe b - neu § 514 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 und Absatz 3 - neu - BGB

25. Zu Artikel 6 Nummer 6 § 514 Absatz 3 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 6 § 314 Absatz 3 BGB


 
 
 


Drucksache 13/16

... Dabei muss die Kommission insbesondere die in Artikel 24 der Verordnung vorgesehenen Berichte berücksichtigen, die die europäischen Normungsorganisationen und die europäischen Organisationen von Interessenträgern, die von der Union eine Finanzierung erhalten, vorzulegen haben, um Transparenz und eine stärkere Beteiligung der großen Normungsgemeinschaft sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Durchführung der Verordnung

2.1. Artikel 24 der Verordnung

2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6

2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative

2.3. Leitfaden zur europäischen Normung

3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

3.1. IKT-Normung

3.2. Normung im Dienstleistungsbereich

3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016

4. Integration

5. Internationale Zusammenarbeit

6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN

6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung

6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen

7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse

7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union

7.3. Unerledigte Aufträge


 
 
 


Drucksache 565/16

... Die Entwicklung der digitalen Technologien hat zur Entstehung neuer Geschäftsmodelle geführt und die Rolle des Internet als wichtigsten Markt für die Verbreitung und den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten gestärkt. In diesem neuen Umfeld sehen sich Rechteinhaber mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie eine Lizenzvergabe für ihre Rechte und eine Vergütung für den Vertrieb ihrer Werke über das Internet anstreben. Dadurch könnte die Entwicklung der Kreativität und die Produktion kreativer Inhalte in Europa gefährdet werden. Es muss daher gewährleistet werden, dass Urheber und Rechteinhaber einen fairen Anteil an der durch die Verwertung ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände generierten Wertschöpfung erhalten. Der Vorschlag sieht daher Maßnahmen vor, die die Position der Rechteinhaber im Hinblick auf Verhandlungen und ihre Vergütung für die Verwertung ihrer Inhalte durch Online-Dienste, die von den Nutzern hochgeladene Inhalte zugänglich machen, verbessern sollen. Eine gerechte Aufteilung der Wertschöpfung ist auch notwendig, um die Tragfähigkeit des Sektors der Presseerzeugnisse zu gewährleisten. Für Presseverlage ist es mit Schwierigkeiten verbunden, Online-Lizenzen für ihre Erzeugnisse zu erlangen und einen fairen Anteil an der von ihnen erzeugten Wertschöpfung zu erhalten. Dadurch könnte letztendlich der Zugang der Bürger zu Informationen beeinträchtigt werden. Der Vorschlag sieht ein neues Recht für Presseverlage vor, das die Online-Lizenzierung ihrer Erzeugnisse, die Amortisierung ihrer Investitionen und die Stärkung ihrer Rechte erleichtern soll. Außerdem soll die Rechtsunsicherheit ausgeräumt werden, die bezüglich der Möglichkeit für alle Presseverlage, einen Anteil an der Entschädigung für die Nutzung von Werken im Rahmen einer Ausnahmeregelung zu erhalten, noch besteht. Auch befinden sich Urheber und ausübende Künstler im Rahmen ihrer Vertragsverhältnisse oft in einer schwachen Verhandlungsposition, wenn es um die Lizenzierung ihrer Rechte geht. Noch dazu ist die Transparenz der durch die Verwertung ihrer Werke oder Darbietungen entstandenen Einnahmen oft nach wie vor begrenzt. Hierdurch wird letztendlich die Vergütung der Autoren und ausübenden Künstler beeinträchtigt. Der Vorschlag enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Ausgewogenheit der Vertragsverhältnisse zwischen Autoren und ausübenden Künstlern einerseits und denjenigen, denen sie ihre Rechte übertragen, andererseits. Allgemein wird erwartet, dass die in Titel IV des Vorschlags vorgeschlagenen Maßnahmen, die auf die Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für Urheberrechte abzielen, sich mittelfristig positiv auf die Produktion und die Verfügbarkeit von Inhalten und auf den Medienpluralismus auswirken und somit auch für die Verbraucher von Nutzen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmen und BESCHRÄNKUNGEN an das DIGITALE und Grenzübergreifende Umfeld

Artikel 3
Text- und Data-Mining

Artikel 4
Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten

Artikel 5
Erhalt des Kulturerbes

Artikel 6
Gemeinsame Bestimmungen

Titel III
Massnahmen zur Verbesserung der LIZENZIERUNGSPRAXIS und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu INHALTEN

Kapitel 1
Vergriffene Werke

Artikel 7
Nutzung von vergriffenen Werken durch Einrichtungen des Kulturerbes

Artikel 8
Grenzübergreifende Nutzungen

Artikel 9
Dialog der Interessenträger

Kapitel 2
Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke auf Plattformen für den Videoabruf

Artikel 10
Verhandlungsmechanismus

Titel IV
Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für den URHEBERRECHTSSCHUTZ

Kapitel 1
Rechte an Veröffentlichungen

Artikel 11
Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen

Artikel 12
Ausgleichsansprüche

Kapitel 2
Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste

Artikel 13
Nutzung geschützter Inhalte durch

Kapitel 3
Faire Verträge mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung

Artikel 14
Transparenzpflicht

Artikel 15
Vertragsanpassungsmechanismus

Artikel 16
Streitbeilegung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Änderungen anderer Richtlinien

Artikel 18
Zeitliche Anwendung

Artikel 19
Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Überprüfung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten


 
 
 


Drucksache 303/16

... (12) Zur Erhöhung der Transparenz und mit Blick auf eine einfachere Meldung von Freistellungen und Anträgen auf Ausnahmeregelungen durch die Mitgliedstaaten sollte die Kommission für diesen Zweck eine Datenbank einrichten und betreiben. Darin sollten die gemeldeten Maßnahmen im Entwurf und in der angenommenen Form enthalten sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1 Rechtsgrundlage

2.2 Subsidiarität

2.3 Verhältnismäßigkeit

2.4 Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1 Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2 Konsultation der Interessenträger

3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3.4 Folgenabschätzung

3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

3.6 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

5.2 Erläuternde Dokumente

5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Angaben zu den Personen an Bord

5 Gesellschaften

5 Freistellungen

5 Mitgliedstaaten

Zusätzliche Bestimmungen

Ausschussverfahren und Änderungsverfahren

5 Bewertung

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen an der Richtlinie 98/41/EG

Artikel 5

Artikel 8

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 12a

Artikel 14a

Artikel 2
Änderungen am Anhang der Richtlinie 2010/65/EU

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 640/1/16

... 1. Eine von allen Mitgliedstaaten mitgetragene EU-weite einheitliche und konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage bietet die Chance, die Transparenz der Unternehmensbesteuerung zu erhöhen, die Befolgungskosten für die Unternehmen zu reduzieren, bestehende Hindernisse für den Binnenmarkt zu beseitigen und grenzüberschreitende Tätigkeiten zu erleichtern. Insofern begrüßt und unterstützt der Bundesrat die Bestrebungen der Kommission, eine einheitliche und konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/1/16




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 569/1/16

... 1. Der Bundesrat unterstützt den Europass als Transparenzinstrument zur Förderung von Vergleichbarkeit von Qualifikationen und zur Erhöhung der Mobilität in Europa. Er befürwortet die Beibehaltung des Europass-Lebenslaufs, um Fertigkeiten und Qualifikationen transparent darzustellen. Grundsätzlich begrüßt der Bundesrat die Absicht der Kommission, den Europass aktuell zu halten und zu verbessern, sofern dies erforderlich ist. Der Kommissionsvorschlag bleibt jedoch an vielen Stellen unklar. Daher sollten in dem Vorschlag Konkretisierungen vorgenommen und dabei die Bedenken des Bundesrates berücksichtigt werden.



Drucksache 816/16 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Steuerumgehung mittels ausländischer Briefkastenfirmen zu bekämpfen. Mit dem Gesetzentwurf werden die wesentlichen Punkte aus der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen (BR-Drucksache 186/16) - die auf Antrag aller Länder zustande kam - umgesetzt. Diese Punkte sind insbesondere:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 117c Absatz 2 und 4 AO

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 §§ 138b, 138c AO

Zu § 138b

Zu § 138c

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 §§ 138b, 138c AO-E

5. Zu Artikel 1 nach Nummer 10 § 175b AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 379 Absatz 4 AO

7. Zu Artikel 1a - neu - § 4i Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

8. Zu Artikel 1a - neu - § 32a Absatz 1 Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1a - neu - § 39b Absatz 2 EStG Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Im Einzelnen

Satz 13

Satz 14

Satz 15

Satz 16

10. Zu Artikel 1a - neu - § 39e Absatz 3 Satz 3 und § 52 Absatz 39 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

11. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 1b - neu -, 3a - neu -, 3b - neu -, 3c - neu und 4 § 3 Absatz 2 Nummer 4, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 1 Satz 1, § 35 Absatz 4 und § 37 Absatz 15 - neu ErbStG

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Nummer 3c

Zu Nummer 4

12. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 3, 4 § 13 Absatz 1 Nummer 16, § 17 Absatz 3, § 37 Absatz 14 ErbStG

Zu a:

Zu b:

Zu c:

13. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 37 Absatz 13 und 14 ErbStG

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

14. Zu Artikel 5a - neu - § 7 Absatz 1 Satz 4 und § 50 Absatz 4 - neu - InvStG

Artikel 5a
Änderung des Investmentsteuergesetzes

15. Zu Artikel 5b - neu - § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO Artikel 5c - neu - Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 5b
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 5c
Einschränkung eines Grundrechts

Zu Artikel 5b

Zu Artikel 5c


 
 
 


Drucksache 356/16

... 4. die Veröffentlichung von Daten zur Schaffung von Markttransparenz."



Drucksache 492/16

... Auf der anderen Seite besteht ein generelles Informationsinteresse der Öffentlichkeit an einem gerichtlichen Verfahren. Gerichtliche Entscheidungen sollten von der Öffentlichkeit verstanden und möglichst akzeptiert werden. Dafür ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit die wesentlichen Gegenstände einer Verhandlung nachvollziehen kann. Für die mittelbare - also hier die mediale - Öffentlichkeit sollte ebenfalls eine gewisse Transparenz hergestellt werden, wobei hier - wie zuvor ausgeführt - besonderes Augenmerk auf die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten zu richten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

§ 17a

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 5
Übergangsvorschriften

§ 43

§ 112
Übergangsregelungen.

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG

b Erforderlichkeit der Regelung

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen

aa Ausgangspunkt

bb Keine Abgrenzung nach Verfahrensarten

cc Abwägung der Interessen von am Verfahren Beteiligten, von Dritten sowie der Öffentlichkeit

dd Keine weitere gesetzliche Öffnung

aaa Andere Teile der Verhandlung

bbb Nur oberste Bundesgerichte

b Gerichtsinterne Übertragungen

aa Geringere Eingriffsintensität

bb Medienarbeitsraum

cc Beschränkung auf die Tonübertragung

c Audiovisuelle Dokumentation von Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung

d Keine Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit

e Andere Gerichtsbarkeiten

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

3. Weitere Folgeänderungen

III. Alternativen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa Zusatzkosten für die Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

bb Zusatzkosten für Übersetzungsleistungen für hör- und sprachbehinderte Personen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Im Einzelnen

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3823: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt und Erfüllungsaufwand

- Medienöffentlichkeit/Dokumentation

- Übersetzungsleistungen

II.2 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 169/16 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, für die Bereitstellung digitaler Inhalte, den Online-Warenhandel sowie den stationären Handel eine einheitliche Beweislastregelung hinsichtlich der Vertragsmäßigkeit des Vertragsgegenstandes vorzusehen. Insbesondere in kaufrechtlichen Vertragsbeziehungen handelt es sich bei der Frage der Beweislast für die Vertragsgemäßheit um einen zentralen Punkt, bei dem schon unter den Aspekten der Transparenz und Rechtssicherheit eine Differenzierung nach unterschiedlichen Vertriebswegen zu vermeiden ist. Es ist zudem kein Grund ersichtlich, der eine unterschiedliche Dauer der Beweislastumkehr allein in Abhängigkeit vom Vertriebsweg (zwei Jahre bei einem Erwerb im Online-Warenhandel im Vergleich zu sechs Monaten im stationären Handel) rechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Vorlage im Übrigen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 752/16 (Beschluss)

... -Verordnung des Bundes kann der Vollzug der Regelungen der POP-Verordnung zur Entsorgung POP-haltiger Abfälle wirksam überwacht werden. Abfälle, die in der POP-Verordnung aufgeführte persistente organische Schadstoffe oberhalb der dort genannten Konzentrationswerte enthalten, werden als gefährlich eingestuft und unterliegen damit dem abfallrechtlichen Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle. Somit wird die notwendige Transparenz bei der Ausschleusung dieser Schadstoffe aus dem Wirtschaftskreislauf sichergestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der AbfallverzeichnisVerordnung1

Artikel 1
Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 476/1/16

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass große Anlagen der Intensivtierhaltung häufig mit nachteiligen Auswirkungen für Mensch und Umwelt verbunden sind. Die Öffentlichkeit und insbesondere betroffene Anwohnerinnen und Anwohner stehen dieser Form der Tierhaltung zunehmend kritisch gegenüber. Bürgerbeteiligung und Transparenz sind auch hier zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Anhang 1 Nummer 1.2.1, Spalte b, der 4. BImSchV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe f1 - neu - Anhang 1 Nummer 7.12.1.3, Spalte b, der 4. BImSchV

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe k Anhang 1 Nummer 7.25 und 7.25.2 der 4. BImSchV

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe l Anhang 1 Nummer 7.26 der 4. BImSchV

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe s Anhang 1 Nummer 8.1.1.4 der 4. BImSchV

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe s Anhang 1 Nummer 8.1.1.4 und 8.1.1.5 der 4. BImSchV

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe v Anhang 1 Nummer 9.1, Spalte b, der 4. BImSchV

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe

9. Zu Artikel 2 § 1 Satz 1 der 11. BImSchV


 
 
 


Drucksache 521/16

... Damit die verfügbaren Mittel des EU-Haushaltsplans und des Europäischen Entwicklungsfonds eine Hebelwirkung entfalten, zusätzliche Beiträge aus verschiedenen Quellen und Programmen zusammengezogen und Maßnahmen koordiniert werden konnten, wurden mehrere externe Treuhandfonds der Europäischen Union und eine Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei eingerichtet. Diese werden eingehend überwacht27, und Verfahren zur Verbesserung der demokratischen Kontrolle, Transparenz und Legitimierung durch eine rechtzeitige Einbindung des Europäischen Parlaments sind im Vorschlag zur Vereinfachung der Finanzvorschriften, der zusammen mit dieser Überprüfung vorgelegt wird, dargelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/16




1. Einleitung

2. HALBZEITÜBERPRÜFUNG des MFR: STAND der Umsetzung und neue Herausforderungen

Beseitigung des Zahlungsrückstands

Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

Programme im Bereich Wettbewerbsfähigkeit

Europäischer Fonds für strategische Investitionen EFSI

Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

Migration, Flüchtlingskrise und Sicherheit

Genauere Überprüfung und Analyse

3. Stärkere und FLEXIBLERE Ausrichtung des HAUSHALTS auf Prioritäten und neue Herausforderungen

Bessere Ausrichtung des Haushalts auf politische Prioritäten und neue Herausforderungen

Mehr Flexibilität und Dynamik bei der Mobilisierung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln

Einfachere Vorschriften und stärkere Leistungsorientierung

Kasten 1: Ziele der vorgeschlagenen Überarbeitung der Finanzvorschriften:

4. Auf dem Weg ZUM nächsten MEHRJÄHRIGEN Finanzrahmen

2 Finanzanhang


 
 
 


Drucksache 534/16

... Ferner wird vorgeschlagen, die Transparenz bei Investitionsentscheidungen und Steuerungsverfahren zu erhöhen. Der Investitionsausschuss wird in seinen Entscheidungen, die veröffentlicht werden, darlegen müssen, warum eine bestimmte Maßnahme seiner Ansicht nach durch die EU-Garantie unterstützt werden sollte - insbesondere mit Blick auf die Zusätzlichkeit. Außerdem wird nach Genehmigung einer Maßnahme im Rahmen der EU-Garantie die Bewertungsmatrix mit Indikatoren veröffentlicht. Darüber hinaus enthält der Vorschlag eine Verpflichtung für die EIB und den Europäischen Investitionsfonds (EIF), die Endbegünstigten - einschließlich KMU - über die gewährte EFSI-Unterstützung zu unterrichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/16




I. Die Investitionsoffensive für Europa - EFSI 2.0

II. Die europäische Investitionsoffensive für Drittländer

1. Mobilisierung von Investitionen

1.1 Wie wird das in der Praxis aussehen?

1.2 Steigerung der Wirkung

1.3 Wer entscheidet?

2. Ausbau der technischen Hilfe in Partnerländern

3. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft

III. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 405/16

... /EU einzurichtende nationale Sortenverzeichnis relevanten Sorten aufgenommen. Aus Gründen der Transparenz und zur Information der Verbraucher soll auch Vermehrungsmaterial von Obst in die Gesamtliste aufgenommen werden, das zur Wahrung der genetischen Vielfalt vermarktet werden soll. Aus den gleichen Gründen sollen zudem Sorten von Obst in die Gesamtliste eingetragen werden, die an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 405/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Nachhaltigkeit

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 57a
Gesamtliste der Obstsorten, Gemeinsames Sortenverzeichnis

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen auf die Umwelt

VII. Nachhaltigkeit

VIII. Sonstige Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 294/16

... Die gesetzliche Niederlegung der von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzung von abhängiger zu selbstständiger Tätigkeit in § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) führt zu verbesserter Transparenz und Rechtssicherheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

2. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

§ 8
Grundsatz der Gleichstellung

§ 10a
Rechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 611a
Arbeitnehmer

Artikel 3
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

b. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Streichung der bisherigen Regelung

Inhalt der Neuregelung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3715: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 223/16

Bericht der Bundesregierung 2015 nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates: Bessere Rechtsetzung 2015: Mehr Entlastung. Mehr Transparenz. Mehr Zeit für das Wesentliche.



Drucksache 436/16 (Beschluss)

... Eine Rechtsverordnung nach § 41a TKG könnte die grundlegenden Kriterien für Einzelfallentscheidungen festlegen und sowohl Transparenz wie auch Rechtssicherheit gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/16 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 41a TKG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Nummer 1b - neu - § 45d Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 4 - neu - , Nummer 7 - neu - § 150 Absatz 16 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 48 Überschrift, Absatz 4 - neu - TKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 116 Satz 2 - neu - TKG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 123 Absatz 2 Satz 3 - neu - TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 126 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 127 Absatz 1 Satz 1 TKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 149 Absatz 1b Nummer 01 - neu - und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 317/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der von der Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Empfehlung zur Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) weitreichende Ziele und eine Weiterentwicklung oder Umgestaltung des EQR in zahlreichen Punkten verfolgt. Er erkennt an, dass der EQR ein Instrument darstellt, das auf europäischer Ebene durch die Schaffung von Transparenz von Qualifikationen einen Mehrwert generieren kann. Gleichzeitig gibt der Bundesrat zu bedenken, dass die Etablierung von Instrumenten Zeit benötigt. Insbesondere bei der Arbeit am Europäischen sowie Nationalen Qualifikationsrahmen sind nach wie vor grundlegende Fragen unbeantwortet. Deshalb sollte der EQR nicht mit neuen Zielen und Vorgaben überfordert werden.



Drucksache 565/16 (Beschluss)

... 35. Er begrüßt die Einführung von Transparenzpflichten in Artikel 14 des Richtlinienvorschlags zum Nutzen von Urhebern und ausübenden Künstlern, die künftig einen Informationsanspruch hinsichtlich der Verwertung ihrer Werke und der damit erzielten Einnahmen erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Im Einzelnen

Zu Titel II

Zu Titel III

Zu Titel IV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 172/16

... Die Kommission wird eine Studie über die mögliche Entwicklung eines Verfahrens auf EU-Ebene durchführen lassen, mit dem die Transparenz verbessert und die Abstimmung zwischen potenziellen Migranten und Arbeitgebern vereinfacht werden soll. Einige entwickelte Länder, die mit der EU um die Anwerbung qualifizierter Migranten47 konkurrieren, sind jüngst zu einem Vorauswahlverfahren mit einem "Pool vorausgewählter Bewerber" übergangen, an das sich die eigentlichen Zulassungsverfahren anschließen. Solch ein Verfahren ist zum einen nachfrageorientiert (d.h. ein Einstellungsangebot oder ein Vertrag sind eine notwendige Grundvoraussetzung) und stellt zum anderen das Humankapital (d.h. die Kompetenzen und Qualifikationen der betreffenden Person, ihre Erfahrung usw.) in den Mittelpunkt48. Mit der Studie soll die Möglichkeit eines Vorauswahlverfahrens zur Erstellung eines Bewerberpools geprüft werden, auf den die Mitgliedstaaten und die Arbeitgeber in der EU zugreifen können; dabei soll die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Anzahl der Wirtschaftsmigranten, die sie aufnehmen, nicht in Frage gestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/16




I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK

I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise

I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten

5 Prioritäten

a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Stärkung des Eurodac-Systems

c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem

d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU

e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur

a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems

c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem

d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern

e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU

II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE

II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung

II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik

a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung

b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU

c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene

d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern

III. Fazit


 
 
 


Drucksache 278/16

... Zum Abschluss des Verfahrens stellt das Bundeszentralamt für Steuern das Datum der Beendigung der Sonderzuständigkeit für die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes fest, so dass anschließend wegen der bestehenden allgemeinen Zuständigkeit nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 des Finanzverwaltungsgesetzes die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit die Kindergeldbearbeitung der betroffenen Bediensteten fortführen. Die Bediensteten werden von dem Beginn und dem Abschluss des Übergabeverfahrens rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Zur Schaffung von Transparenz und Rechtssicherheit werden vom Bundeszentralamt für Steuern zeitnah im Bundessteuerblatt die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Namen und Anschrift, deren besondere Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes endet, sowie das Datum der Beendigung der Zuständigkeit veröffentlicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 7
Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Artikel 8
Aufhebung der Bundesfamilienkassenverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

3. Zu Artikel 7 Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3311: Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II. 1 Inhalt des Regelungsvorhabens

II.2 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Konzentration der Familienkassen

Einführung des Familienkassenschlüssels

Änderung des Steuerstatistikgesetzes

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger

II. 3 Alternativen

II.4 Evaluation

II.6 E-Government

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen


 
 
 


Drucksache 641/1/16

... 1. Eine von allen Mitgliedstaaten mitgetragene EU-weite einheitliche Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage bietet die Chance, die Transparenz der Unternehmensbesteuerung zu erhöhen, die Befolgungskosten für die Unternehmen zu reduzieren, bestehende Hindernisse für den Binnenmarkt zu beseitigen und grenzüberschreitende Tätigkeiten zu erleichtern. Insofern begrüßt und unterstützt der Bundesrat die Bestrebungen der Kommission, eine einheitliche und konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/1/16




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 287/16

... i) mehr Transparenz und Informationen für alle Akteure der Wertschöpfungskette des elektronischen Handels,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Ziele

1.3. Politischer Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkte der Interessenträger

2.2. Fachgutachten

2.3. Abschätzung der Folgen des Verordnungsvorschlags

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

3.3. Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Aufbau des Vorschlags und hauptsächliche Rechte und Pflichten

Gegenstand und Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Artikel 1 und 2

Bereitstellung von Informationen Artikel 3

Transparenz von Tarifen und Endgebühren Artikel 4 und Anhang

Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen Artikel 5

Transparenz und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang Artikel 6

Sanktionen Artikel 7

Überprüfungsklausel Artikel 8

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Regulierungsaufsicht

Artikel 3
Informationspflicht

Artikel 4
Transparenz der Tarife und Endgebühren

Artikel 5
Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen

Artikel 6
Transparenter und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang

Kapitel III
Durchführung, Überprüfung und Inkrafttreten

Artikel 7
Sanktionen

Artikel 8
Überarbeitung

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Inkrafttreten

Anhang
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste {SWD(2016) 166 final} {SWD(2016) 167 final}

Anhang
Postsendungen, für die den nationale Regulierungsbehörden die öffentliche Liste der inländischen und aller grenzüberschreitenden Tarife für die Zustellung in anderen Mitgliedstaaten vorzulegen ist:


 
 
 


Drucksache 570/1/16

Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister - COM(2016) 627 final



Drucksache 380/16 (Beschluss)

... - Bezüglich des Vorhabens der Kommission, durch Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) die Transparenz und das Verständnis über in Drittstaaten erworbene Qualifikationen zu verbessern, weist er darauf hin, dass die Beratungen über den Entwurf einer Empfehlung des Rates über den EQR erst begonnen haben. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die EU und die Mitgliedstaaten zunächst weiter auf den Prozess der innereuropäischen Etablierung des EQR und der Referenzierung der verschiedenen nationalen Qualifikationsrahmen konzentrieren sollten. Zudem wird eine Nutzung des EQR zur Verbesserung von Transparenz und des Verständnisses von in Drittstaaten erworbenen Qualifikationen von Flüchtlingen als nicht realisierbar angesehen. Dies würde voraussetzen, dass die Staaten, aus denen die Flüchtlinge überwiegend stammen, über Qualifikationsrahmen verfügen und in der Lage sind, mit der EU an einer Vergleichbarkeit der Rahmen zu arbeiten. In den typischen Herkunftsstaaten der Flüchtlinge fehlen jedoch häufig die hierfür erforderlichen staatlichen Strukturen oder sind außer Kraft gesetzt.



Drucksache 160/1/16

... Der Bundesrat würdigt das Bemühen um erhöhte Transparenz bei der Mittelvergabe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG In § 2 ist Satz 1 wie folgt zu ändern:

3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG § 54 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

4. Zu § 56 Absatz 3 FFG

5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG


 
 
 


Drucksache 490/16 (Beschluss)

... Aus diesem Grund sollten in diesen Verträgen insbesondere Grundsätze der Vergütungen und ihrer Strukturen einschließlich der Transparenzvorgaben für die Vergütungsverhandlungen zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Tariflöhne oder Arbeitsentgelte verpflichtend geregelt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Heilmittelleistungen von den Krankenkassen angemessen vergütet werden. Mit der Ergänzung soll dabei eine bessere Berücksichtigung von Tariflöhnen und Arbeitsentgelten bei den Verhandlungen (im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts) erreicht werden. Die Berücksichtigung dieser Komponenten setzt dabei ein Mindestmaß an Transparenz und Nachweis voraus, wozu die vorgeschlagene Ergänzung dient. Der Nachweis über die Zahlung von Tariflöhnen bzw. die Höhe der gezahlten Arbeitsentgelte hat dabei in anonymisierter Form zu erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 64d SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 125 Absatz 2 Satz 7 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 279 Absatz 4a Satz 8 SGB V

6. Zu Artikel 1 Zur Kostenübernahme von Leistungen für Kinder mit DiabetesTyp-1

7. Zur Anlagemöglichkeit der Mittel für Altersrückstellungen


 
 
 


Drucksache 569/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat unterstützt den Europass als Transparenzinstrument zur Förderung von Vergleichbarkeit von Qualifikationen und zur Erhöhung der Mobilität in Europa. Er befürwortet die Beibehaltung des Europass-Lebenslaufs, um Fertigkeiten und Qualifikationen transparent darzustellen. Grundsätzlich begrüßt er die Absicht der Kommission, den Europass aktuell zu halten und zu verbessern, sofern dies erforderlich ist. Der Kommissionsvorschlag bleibt jedoch an vielen Stellen unklar. Daher sollten in dem Vorschlag Konkretisierungen vorgenommen und dabei die Bedenken des Bundesrates berücksichtigt werden.



Drucksache 392/1/16

... 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Richtlinienvorschlag verfolgte Anliegen, die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu verbessern und die Transparenz von finanziellen Transaktionen und Unternehmen innerhalb des präventiven Rechtsrahmens der Richtlinie (EU) Nr.



Drucksache 310/16 (Beschluss)

... Durch die räumlichen Veränderungen der Erzeugungs- und Verbrauchsstruktur innerhalb des deutschen Strommarkts und die Verzögerungen beim Ausbau der Übertragungsnetzkapazitäten, insbesondere von Nord- nach Süddeutschland, hat der Redispatchbedarf in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Auf Grund des derzeit noch zu verzeichnenden hohen konventionellen mustruns werden dabei vermehrt auch regenerative Stromerzeugungsanlagen im Rahmen des Einspeisemanagements nach § 14 EEG herangezogen. Die Abregelung von regenerativen Stromerzeugungsanlagen steht jedoch im Widerspruch zu den energie- und klimapolitischen Zielen der Energiewende und führt dazu, dass die poteziell nutzbare regenerative Stromerzeugung nicht vollständig ausgeschöpft werden kann. Um dieser Entwicklung entgegen zu steuern, ist eine umfassende Prüfung von Maßnahmen zur Absenkung des konventionellen mustruns notwendig. Ziel muss es sein, den konventionellen mustrun auf das für die Netzstabilität notwendige Maß zu minimieren. In diesem Zusammenhang bedarf es auch einer eindeutigen und rechtssicheren Definition der in § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EEG angeführten "sonstigen Stromerzeuger", die zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems am Netz verbleiben dürfen. Weiterhin ist zu konstatieren, dass die Transparenz der Einspeisemanagementmaßnahmen bislang ungenügend ist. Wichtig wäre daher, dass - insbesondere wenn bei einer Abregelung von regenerativen Stromerzeugungsanlagen gleichzeitig konventionelle Stromerzeugungsanlagen am Netz verbleiben - der Grund und der Umfang der Einspeisemanagementmaßnahme detailliert ohne Zeitverzug veröffentlicht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 15 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - EEG 2016

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 19 EEG 2016

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 33 EEG 2016

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 43a - neu - EEG 2016

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 19 Absatz 2 EEG 2016

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 24 Absatz 1 Satz 4 - neu - EEG 2016

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - § 27a Satz 1 und Absatz 2 - neu - sowie § 61 Absatz 2 Nummer 5 EEG 2016

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 28 Absatz 7 - neu - EEG 2016

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36c Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 EEG 2016

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36e Absatz 2 - neu - EEG 2016

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36f EEG 2016

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 39a EEG 2016

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 39 ff EEG 2016

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44 Nummer 2 EEG 2016

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44a EEG 2016

17. Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - EEG 2016

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aao - neu - § 61 Absatz 2 Nummer 1 EEG 2016

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und dd - neu - § 61 Absatz 2 Nummer 4 und 6 EEG 2016

20. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 61a Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - EEG 2016

22. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 61a Absatz 3 EEG 2016

23. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 64 Absatz 1a - neu -, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 6 EEG 2016

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 80 Absatz 1 Satz 4 EEG 2016

25. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88 Satzteil vor Nummer 1 EEG 2016

26. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88b EEG 2016

27. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88b Nummer 01 - neu - EEG 2016

28. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe d § 95 Nummer 6 EEG 2016

29. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 97 Absatz 01 - neu - EEG 2016

30. Zu Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe a § 101 Absatz 1 EEG 2016

31. Zu Artikel 1 Nummer 50 Buchstabe d § 104 Absatz 3 Satz 1 EEG 2016

32. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 3 Nummer I Nummer 5 EEG 2016

33. Zu Artikel 1 allgemein

34. Zu Artikel 2 § 3 Nummer 6 WindSeeG

35. Zu Artikel 2 § 26 Absatz 1 WindSeeG

36. Zu Artikel 2 § 71 Satzteil vor Nummer 1 WindSeeG

37. Zu Artikel 2 allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

38. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Nummer 18b und Nummer 32 EnWG

39. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 13 EnWG

40. Zu Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe a § 17b Absatz 1 Satz 4 - neu - EnWG

41. Zu Artikel 6 Nummer 9 § 17d Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - EnWG

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt

43. Zum Gesetzentwurf insgesamt

44. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.