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0581/08
0900/08
0553/1/08
0012/08B
0576/08
1004/08
0694/08
0238/08B
0181/08
0444/08
0037/08B
0037/1/08
0879/08
0782/08
0010/08
0238/2/08
0010/1/08
0759/08
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0598/07
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0834/07
0544/07B
0430/07B
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0533/07
0717/07B
0005/07
0800/07
0247/07
0073/1/07
0461/07
0191/07
0678/07
0664/07
0712/07
0719/07
0117/1/07
0430/1/07
0275/07B
0128/07
0012/07
0068/07
0798/07
0931/07
0860/07
0384/07
0555/07B
0278/1/07
0582/07
0150/07B
0275/1/07
0717/1/07
0299/07
0150/07
0769/07
0874/07
0595/07
0701/07
0392/07
0598/1/07
0198/07B
0769/1/07
0380/07
0802/07
0679/07
0930/07
0769/07B
0600/07
0073/07B
0278/07
0275/07
0743/07
0673/07
0568/07
0579/07
0198/07
0352/07
0331/06
0833/06B
0627/06
0158/06
0910/1/06
0499/06
0247/06
0262/06
0555/06
0505/06
0622/06B
0010/06
0217/06B
0259/06
0556/06
0206/06
0656/06B
0111/1/06
0886/06
0199/06
0142/2/06
0263/06
0359/06
0040/1/06
0834/06
0332/2/06
0778/06
0301/06
0833/1/06
0142/1/06
0671/06
0217/06
0071/06B
0332/06
0179/06
0111/06B
0142/5/06
0071/1/06
0257/06B
0677/06
0142/06
0800/06
0142/06B
0171/06
0100/06
0778/1/06
0656/1/06
0369/06
0910/06
0512/06
0171/1/06
0480/06B
0103/06
0302/06B
0503/06
0257/06
0330/1/06
0178/06
0040/06
0302/1/06
0480/1/06
0021/06
0257/1/06
0399/06
0207/06
0693/06
0302/06
0141/06
0337/06
0935/06
0153/06
0755/06
0171/06B
0231/06
0306/06
0852/05
0194/1/05
0618/05B
0655/05
0618/1/05
0656/05B
0083/05
0938/05
0361/1/05
0064/05
0194/05
0516/05B
0408/05
0438/05
0121/05
0212/05
0516/05
0286/1/05
0936/05B
0897/05
0334/05
0391/1/05
0479/05B
0391/05
0706/05
0656/05
0587/05
0398/05
0651/05
0321/1/05
0065/05
0329/05
0085/05
0045/05B
0872/05
0236/05
0391/05B
0194/05B
0212/05B
0286/05B
0479/2/05
0210/05
0516/1/05
0937/05B
0937/1/05
0326/05B
0212/1/05
0262/05
0138/05B
0395/05
0836/05
0937/05
0235/05
0326/1/05
0479/1/05
0326/05
0569/05
0817/05
0683/05
0726/05
0092/05
0304/05
0361/4/05
0138/05
0622/05
0020/05
0045/1/05
0233/05
0219/05
0210/1/05
0937/3/05
0920/05
0513/05
0196/05
0618/05
0936/1/05
0524/05
0942/05
0038/05
0773/04B
0525/04
0994/04
0919/04
0696/04B
0917/04
0664/2/04
0983/04
0610/04
0967/1/04
0457/04
1002/04
0965/04B
0466/04B
0878/04
0458/04B
0783/04
0965/04
0967/04B
0702/04
0664/04B
0994/1/04
0826/04
0994/04B
0431/04
0613/04
0441/04
0901/03B
0736/03
0450/03
0901/03
0253/03
0061/2/03
Drucksache 88/17

... Der Ausschluss von beweglichen, nicht für den Straßenverkehr bestimmten Maschinen mit Netzantrieb aus dem Geltungsbereich der Richtlinie wird die industrielle Entwicklung in diesem Sektor fördern, indem die Ungleichbehandlung von Maschinen beseitigt wird. In der Reinigungsmaschinenbranche in der EU wird der Vorschlag beispielsweise das Inverkehrbringen von jährlich 14 000 Geräten mit Netzkabel (Umsatz: 300 Mio. EUR) ermöglichen, wodurch das Risiko, dass diese Maschinenmodelle vom EU-Markt verschwinden könnten, ausgeschlossen wird. Außerdem werden Kosten und unnötiger Verwaltungsaufwand sowohl für Unternehmen, einschließlich KMU, als auch für Behörden verringert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität, Verhältnismässigkeit und Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3. Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzungen

Konsultation der Interessenträger

4 Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt und andere Aspekte

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 216/17

... Unter dem Begriff des "Handeltreibens" wird grundsätzlich jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit verstanden, auch wenn sich diese nur als gelegentlich, einmalig oder ausschließlich vermittelnd darstellt. Es reicht hierfür bereits aus, wenn der Täter eine auf Umsatz gerichtete Tätigkeit entfaltet (BGH, Urteil vom 1. Juli 1954 - 3 StR 657/53, NJW 1954, 1537; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - GSST 1/05, NStZ 2006, 171). Die Begrifflichkeit entspricht der Verwendung in § 29 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 416/17 (Beschluss)

... Die Nutzung der LKW könnte mittels Kurzzeitmiete (Mietdauer nicht mehr als 24 Stunden) zwischen den Mietparteien signifikant gesteigert werden. Die gegenseitige Nutzung bietet hohe Flexibilität und lässt Spitzen in der jeweiligen Auftragslage kurzfristig abfangen und ermöglicht zusätzlichen Umsatz für beide Mietparteien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 416/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 2 Absatz 4 Satz 2 FPersV

2. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 20 Absatz 4 Satz 8 FPersV

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 21 Absatz 1 Nummer 3 FPersV

4. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 21 Absatz 1 Nummer 4 FPersV


 
 
 


Drucksache 366/17

... ccc) einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro hat und



Drucksache 487/17

... Umsatzsteuergesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 487/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

§ 1
Elektronische Aufzeichnungssysteme

§ 2
Protokollierung von digitalen Grundaufzeichnungen

§ 3
Speicherung der Grundaufzeichnungen

§ 4
Einheitliche digitale Schnittstelle

§ 5
Anforderungen an die technische Sicherungseinrichtung

§ 6
Anforderungen an den Beleg

§ 7
Zertifizierung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Satz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4163, BMF: Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 773/17

... es (FAG) regelt, dass das Bundesministerium der Finanzen nach Ablauf eines Ausgleichsjahres die endgültige Höhe der Länderanteile an der Umsatzsteuer sowie die endgültige Höhe der Ausgleichszuweisungen und der Ausgleichsbeiträge (Ausgleichsleistungen) im Länderfinanzausgleich durch Rechtsverordnung feststellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 773/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1
Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2015

§ 2
Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2015

§ 3
Abschlusszahlungen für 2015

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 416/1/17

... Die Nutzung der LKW könnte mittels Kurzzeitmiete (Mietdauer nicht mehr als 24 Stunden) zwischen den Mietparteien signifikant gesteigert werden. Die gegenseitige Nutzung bietet hohe Flexibilität und lässt Spitzen in der jeweiligen Auftragslage kurzfristig abfangen und ermöglicht zusätzlichen Umsatz für beide Mietparteien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 416/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 2 Absatz 4 Satz 2 FPersV

2. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 4 FPersV

3. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 20 Absatz 4 Satz 8 FPersV

4. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 21 Absatz 1 Nummer 3 FPersV

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 21 Absatz 1 Nummer 4 FPersV


 
 
 


Drucksache 5/17

... verbotenen Waffen könnte es zu Umsatzeinbußen bei den Herstellern bzw. Händlern kommen, die jedoch nicht näher bezifferbar sind. Weitere Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/17




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Waffengesetzes

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 120/17

... - Eine vollständige Einhaltung des EU-Abfallrechts bis 2020 könnte weitere 400 000 Arbeitsplätze schaffen und der Abfallbewirtschaftungs- und -recyclingindustrie einen zusätzlichen Jahresumsatz in Höhe von 42 Mrd. EUR sichern3; - bei vollständiger Einhaltung der geltenden EU-Wassergesetzgebung und vorbehaltlich des Erreichens eines "guten" Zustands für alle Gewässer ließe sich ein kombinierter Jahresgewinn von mindestens 2,8 Mrd. EUR erwirtschaften4;



Drucksache 650/17

... Die Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs wird zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit Investitionsstreitigkeiten beitragen, indem alle Streitigkeiten zentral im Rahmen eines einheitlichen Verfahrensregelwerks verhandelt werden. Mit der Initiative soll der Zugang von Investoren - unabhängig von Größe und/oder Umsatz des Unternehmens - zu einem legitimierten, unabhängigen und wirksamen System zur Beilegung internationaler Investitionsstreitigkeiten gewährleistet werden. Für KMU kann eine zusätzliche Unterstützung ins Auge gefasst werden, die ihrem geringeren Umsatz Rechnung trägt. Die Verfahren vor dem Gerichtshof dürften kürzer und damit für Investoren weniger kostspielig sein als die Verfahren nach dem herkömmlichen, nicht reformierten System. Im Übrigen wird die größere Berechenbarkeit und Kohärenz bei der Auslegung materiellrechtlicher Investitionsbestimmungen zu einem Rückgang der Zahl der Streitigkeiten beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/17




Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Verfahrenstechnische Aspekte

Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

ANNEX 1 Anhang zur Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten {SWD(2017) 302 final}{SWD(2017) 303 final}

3 ANLAGE

Zum Ablauf der Verhandlungen:

Zum Inhalt der Verhandlungen:


 
 
 


Drucksache 232/17 (Beschluss)

... Mittelbar können sich finanzielle Auswirkungen dadurch ergeben, dass auf Grund des Gesetzes internationalen Einrichtungen Befreiungen von direkten Steuern sowie der Umsatzsteuer und den Verbrauchsteuern gewährt werden können, sofern eine internationale Einrichtung, die sich in Deutschland ansiedeln möchte, die im Gesetz für die jeweiligen Organisationsformen genannten Merkmale erfüllt und die Bundesregierung einer Ansiedlung in Deutschland zustimmt. Im Falle einer internationalen Organisation werden bei Vorliegen der Zustimmung unmittelbar durch Gesetz Steuerbefreiungen gewährt. Auch bei weiteren internationalen Einrichtungen (internationale Institutionen) setzen die vorgesehenen Steuervergünstigungen zunächst die Zustimmung der Bundesregierung zur Ansiedlung voraus; die Zustimmung erfolgt durch eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)

Artikel 1
Gaststaatgesetz

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Internationale Organisationen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 3
Internationale Organisationen

§ 4
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

§ 5
Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen

Kapitel 2
Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 6
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

§ 7
Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen

§ 8
Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

§ 9
Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung

§ 10
Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

§ 11
Befreiung von direkten Steuern

§ 12
Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer

§ 13
Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern

§ 14
Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen

§ 15
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

§ 16
Einreise, Aufenthaltstitel

§ 17
Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen

§ 18
Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen

§ 19
Soziale Sicherheit

§ 20
Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte

§ 21
Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden

§ 22
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder

§ 23
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation

Kapitel 3
Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 24
Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen

§ 25
Sachverständige im Auftrag

§ 26
Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen

Teil 3
Weitere internationale Einrichtungen

Kapitel 1
Internationale Institutionen

§ 27
Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung

§ 28
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 2
Quasizwischenstaatliche Organisationen

§ 29
Quasizwischenstaatliche Organisationen, Verordnungsermächtigung

§ 30
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 3
Sonstige internationale Einrichtungen

§ 31
Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 32
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Teil 4
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 33
Internationale Nichtregierungsorganisation

§ 34
Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit

§ 35
Aufenthaltsrechtliche Begünstigung

§ 36
Sozialversicherungsbeiträge

§ 37
Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 38
Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

§ 39
Beilegung von Streitigkeiten

§ 40
Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, Maßnahmen bei Missbrauch

§ 41
Verhältnis zu bestehenden Abkommen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

B. Lösung

II. Alternativen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

B. Besonderer Teil

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Teil 2
- Internationale Organisationen

Kapitel 1
Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Kapitel 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 3
- Weitere internationale Einrichtungen

Erstes Kapitel

Zu § 27

Zu § 28

Kapitel 2
Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 4
- Internationale Nichtregierungsorganisationen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Teil 5
- Schlussbestimmungen

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 227/1/16

... - Förderbegünstigte könnten einerseits alle KMU nach Definition der Kommission vom 6. Mai 2003 sein, d.h. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Analog zum ZIM des BMWi wäre auch eine Ausweitung der Förderfähigkeit bei Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten denkbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/16




Zu Nummer 8


 
 
 


Drucksache 409/2/16

... nicht mehr möglich. Der Zugriff auf die Kfz-Datenbestände wurde und wird nach Rückmeldung aller Länder jedoch für die Arbeitsbereiche Veranlagung, Umsatzsteuerprüfung und -innendienst, Betriebsprüfung, Vollstreckung, Erbschaftsteuer, Bußgeld- und Strafsachenstelle als weiterhin unbedingt erforderlich angesehen, um so eine gleichmäßige Steuerfestsetzung und -erhebung zu gewährleisten (§ 85 AO) .

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Drucksache 409/2/16




Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 227/16

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung ein wesentlicher Aspekt zur Steigerung der Investitions- und Innovationskraft der Wirtschaft ist. Zwar wird der deutschen Volkswirtschaft in internationalen Vergleichen regelmäßig eine hohe Innovationsfähigkeit bescheinigt. Diverse Untersuchungen zeigen allerdings, dass die Wissensintensivierung in der Wirtschaft vor allem in den großen Betrieben stattgefunden hat. Dafür spricht, dass KMU 60 Prozent der Erwerbstätigen beschäftigen, über 40 Prozent der Bruttoanlageinvestitionen tätigen, jeden dritten Euro Umsatz erwirtschaften, nach Angaben des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft im Jahr 2013 aber nur jeden zehnten Euro zum FuE-Budget der Wirtschaft beisteuerten.



Drucksache 601/1/16

... Gefälschte Arzneimittel schädigten darüber hinaus nach einem Bericht des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum die europäische pharmazeutische Industrie im vergangenen Jahr in Höhe von rund 10,2 Milliarden Euro. Allein in Deutschland entstand ein Umsatzverlust von etwa einer Milliarde Euro.

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Drucksache 601/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 10

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG

26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 769/16 (Beschluss)

... a) Die maßgeblichen Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzgefüge treten mit Ablauf des Jahres 2019 außer Kraft. Infolgedessen ist für die Zeit ab dem Jahr 2020 eine entsprechende Neuregelung erforderlich. Hierzu haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern nach umfangreichen Verhandlungen mit Beschluss vom 14. Oktober 2016 eine grundsätzliche Einigung erzielt. Danach sollen zum einen die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf eine neue Grundlage gestellt werden, insbesondere durch die Integration des bisherigen Länderfinanzausgleichs in die Umsatzsteuerverteilung. Zum andern enthält die Einigung Maßnahmen zur Verbesserung der Aufgabenerledigung im Bundesstaat.

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Drucksache 769/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 90 GG allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2 Satz 3 und 4 GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 91c GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Artikel 104c GG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Artikel 109a GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 GG

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2a - neu - GG


 
 
 


Drucksache 769/16

... es (GG) wird das bestehende mehrstufige System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs umfassend reformiert. Die in Artikel 107 GG vorgesehene Möglichkeit eines Umsatzsteuervorwegausgleichs entfällt. Die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe der Einwohnerzahl, jedoch modifiziert durch Zu- und Abschläge zum angemessenen Ausgleich der Unterschiede in der Finanzkraft. Darüber hinaus werden Sondertatbestände für die Einbeziehung der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe bei der Ermittlung der Finanzkraft sowie für die Gewährung von Zuweisungen des Bundes geregelt. Der Bund kann leistungsschwachen Ländern künftig auch Zuweisungen zum Ausgleich der Steuerkraftunterschiede auf Gemeindeebene und zum Ausgleich unterdurchschnittlicher Teilhabe an Fördermitteln zur Forschungsförderung nach Artikel 91b GG gewähren.

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Drucksache 769/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Teil A des Beschlusses vom 14. Oktober 2016

2. Teil B des Beschlusses vom 14. Oktober 2016

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 104c

Artikel 143e

Artikel 143f

Artikel 143g

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Teil A des Beschlusses vom 14. Oktober 2016 Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs

Finanzhilfen Seehäfen/ Gemeindeverkehrsfinanzierung

4 Sanierungshilfen

Stärkung des Stabilitätsrates

2. Teil B des Beschlusses vom 14. Oktober 2016 Digitalisierung

Infrastrukturgesellschaft Verkehr

Bessere Förderung von Investitionen

Kontrollrechte bei Mitfinanzierung von Länderaufgaben

4 Steuerverwaltung

Geltungsdauer/ Übergangsregelung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Unterziffer aa

Zu Unterziffer bb

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 143e

Zu Artikel 143f

Zu Artikel 143g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 797/16 (Beschluss)

... Die vom deutschen Brauerbund koordinierte "Vereinbarung zu Herstellung und Qualität der 0,5 l-Verbandsflasche der deutschen Brauwirtschaft" (StandardPoolflasche) gewährleistete in der Vergangenheit bundesweit eine Wiedernutzung des zurückgeführten Pool-Leerguts durch die große Mehrzahl der Brauereien und damit bei einem Anteil von ca. 90 Prozent Mehrweg am Gesamtgebinde Bier ein funktionierendes Mehrwegsystem. Seit mehreren Jahren findet eine zunehmende Abkehr von der Standard-Poolflasche statt, indem vorrangig durch umsatzstarke Großbrauereien im Mehrweg sogenannte gebrandete Individualflaschen eingesetzt werden. Das Aussortieren dieser Flaschen bei den Brauereien, die die Standard-Poolflaschen verwenden, und der erforderliche Rücktransport zu den die Individualflaschen nutzenden Betrieben verursachen einen unnötigen Energie- und Transportaufwand mit nachteiligen ökologischen Auswirkungen. Je nach regionalem Marktanteil des Individualmehrweggutes kann der Umfang am Gesamtleergut bis zu 40 Prozent erreichen. Der vorgelegte Entwurf des Verpackungsgesetzes ändert die Rahmenbedingungen für diese Entwicklung nicht.



Drucksache 142/1/16

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit der vorliegenden Mitteilung die Bedeutung der europäischen Stahlindustrie mit einem jährlichen Umsatz von 166 Milliarden Euro und rund 328 000 direkten Arbeitsplätzen und einer noch größeren Anzahl von indirekten Arbeitsplätzen für viele industrielle Wertschöpfungsketten ausdrücklich anerkennt. Deutschland ist dabei mit einer Rohstahlproduktion von aktuell rund 42 Millionen Tonnen der mit Abstand stärkste Stahlstandort.



Drucksache 704/1/16

... 2. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Start-ups bemisst sich nicht nur nach dem erzielten Umsatz und den geschaffenen, oft hochwertigen Arbeitsplätzen. Auch als Innovationstreiber und Umsetzer der neuesten Technologien sind Start-ups Impulsgeber für die gesamte Wirtschaft. Die Stärkung von Start-ups und Scale-ups sollte inhaltlich eng verzahnt werden mit aktuellen und zukünftigen europäischen Förderprogrammen und Initiativen zur Unterstützung von KMU und größeren Unternehmen.



Drucksache 320/16

... Umsatzsteuergesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/16




Gesetz

Kapitel 1
Allgemeine Regelungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Gesetzlicher Vertreter

§ 4
Zuständige Finanzbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 5
Prüfung der steuerlichen Verhältnisse

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

Kapitel 2
Investmentfonds

Abschnitt 1
Besteuerung des Investmentfonds

§ 6
Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds

§ 7
Erhebung der Kapitalertragsteuer gegenüber Investmentfonds

§ 8
Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger

§ 9
Nachweis der Steuerbefreiung

§ 10
Investmentfonds oder Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger; Nachweis der Steuerbefreiung

§ 11
Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehörden

§ 12
Leistungspflicht gegenüber steuerbegünstigten Anlegern

§ 13
Wegfall der Steuerbefreiung eines Anlegers

§ 14
Haftung bei unberechtigter Steuerbefreiung oder -erstattung

§ 15
Gewerbesteuer

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Investmentfonds

§ 16
Investmenterträge

§ 17
Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds

§ 18
Vorabpauschale

§ 19
Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen

§ 20
Teilfreistellung

§ 21
Anteilige Abzüge aufgrund einer Teilfreistellung

§ 22
Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes

Abschnitt 3
Verschmelzung von Investmentfonds

§ 23
Verschmelzung von Investmentfonds

Abschnitt 4
Verhältnis z u den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

§ 24
Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

Kapitel 3
Spezial-Investmentfonds

Abschnitt 1
Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds

§ 25
Getrennte Besteuerungsregelungen

§ 26
Anlagebestimmungen

§ 27
Rechtsformen von inländischen Spezial-Investmentfonds Inländische Spezial-Investmentfonds können gebildet werden

§ 28
Beteiligung von Personengesellschaften

§ 29
Steuerpflicht des Spezial-Investmentfonds

§ 30
Inländische Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Einkünfte mit Steuerabzug

§ 31
Steuerabzug und Steueranrechnung bei Ausübung der Transparenzoption

§ 32
Haftung bei ausgeübter Transparenzoption

§ 33
Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds

§ 34
Spezial-Investmenterträge

§ 35
Ausgeschüttete Erträge und Ausschüttungsreihenfolge

§ 36
Ausschüttungsgleiche Erträge

§ 37
Ermittlung der Einkünfte

§ 38
Vereinnahmung und Verausgabung

§ 39
Werbungskosten, Abzug der Direktkosten

§ 40
Abzug der Allgemeinkosten

§ 41
Verlustverrechnung

§ 42
Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen

§ 43
Steuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der Teilfreistellung

§ 44
Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung

§ 45
Gewerbesteuer bei Spezial-Investmenterträgen

§ 46
Zinsschranke

§ 47
Anrechnung und Abzug von ausländischer Steuer

§ 48
Fonds-Aktiengewinn, Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn

§ 49
Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen, Teilwertansatz

§ 50
Kapitalertragsteuer

§ 51
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

Abschnitt 3
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

§ 52
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

Kapitel 4
Altersvorsorgevermögenfonds

§ 53
Altersvorsorgevermögenfonds

Kapitel 5
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und von Altersvorsorgevermögenfonds

§ 54
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und Altersvorsorgevermögenfonds

Kapitel 6
Bußgeldvorschriften, Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 55
Bußgeldvorschriften

§ 56
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Investmentsteuergesetzes

§ 22a
Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz

§ 24
Bußgeldvorschriften

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 36a
Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Artikel 9
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 290/16

... Die Branche bietet europäischen Startups, aber auch etablierten Marktteilnehmern zahlreiche Innovationsmöglichkeiten zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen. Europa hat eine lebendige Startup-Landschaft mit dynamischen Unternehmern, die gezielt neue Geschäftsfelder in der partizipativen Wirtschaft sowie in den Bereichen Energie, Gesundheit, Bankwesen und kreative Inhalte, um nur einige zu nennen, erschließen. So entfallen beispielsweise 30 % des weltweiten Gesamtumsatzes führender App-Plattformen auf Apps europäischer Entwickler9.



Drucksache 601/16 (Beschluss)

... Hinzu kommt, dass mit der Festlegung eines Ausgabenwerts ein Anreiz zur Preisgestaltung der pharmazeutischen Unternehmen verbunden sein kann, sowohl als Anreiz für eine Begrenzung oder für die Ausschöpfung der Preisgestaltung bis zu einem erwarteten Umsatz knapp unterhalb des festgelegten Ausgabenwerts. Eine derartige Beeinflussung der Preisgestaltung steht nicht im Einklang mit einer marktwirtschaftlichen Preisfindung. Die Preisfindung sollte zwischen dem anbietenden pharmazeutischen Unternehmen und den nachfragenden Krankenkassen erfolgen.

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Drucksache 601/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 688/16

... "Vom verbleibenden Aufkommen der Umsatzsteuer stehen den Gemeinden ab 1998 2,2 vom Hundert zu, zuzüglich eines Betrages von jährlich 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016, 1 500 Millionen Euro im Jahr 2017, 2 760 Millionen Euro im Jahr 2018 und 2 400 Millionen Euro ab dem Jahr 2019; dieser Betrag ist zur Kompensation einer Minderung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 46 Absatz 10 des

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Drucksache 688/16




,Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes


 
 
 


Drucksache 180/16

... 1. in den Fällen der Absätze 3b und 3d Nummer 2 den höheren der Beträge von fünfzehn Millionen Euro und 15 Prozent des Gesamtumsatzes, den die juristische Person oder Personenvereinigung im der Behördenentscheidung vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielt hat,

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Drucksache 180/16




Erstes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3
Marktmissbrauchsüberwachung.

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 3
Marktmissbrauchsüberwachung.

§ 12
Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren, Emissionsberechtigungen und ausländische Zahlungsmittel

§ 15
Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Rechtsverordnung

§ 34b
Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Rechtsverordnung

§ 34c
Anzeigepflicht

§ 38
Strafvorschriften

§ 40d
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014

§ 50
Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Weitere Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 36a
Tätigkeitsverbot für natürliche Personen

§ 53p
Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014

§ 53q
Eigentumsrechte an Zentralverwahrern

§ 60c
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014

§ 64v
Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz

Artikel 4
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 47
Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014

Artikel 5
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 6
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 295
Zuständige Behörde in Bezug auf EU-Verordnungen

§ 308a
Maßnahmen gegenüber PRIIP-Herstellern und PRIIP-Verkäufern

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 4d
Meldung von Verstößen; Verordnungsermächtigung

§ 17
Zwangsmittel; Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen.

Artikel 10
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 11
Weitere Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 12
Änderung des Depotgesetzes

§ 43
Übergangsregelung zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz

Artikel 13
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 14
Änderung des Kleinanlegerschutzgesetzes

Artikel 15
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 16
Folgeänderungen

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 729/16 (Beschluss)

... 4. Vor dem Hintergrund der Steueraufsicht und der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs erscheint es dem Bundesrat nicht sinnvoll, dass behördliche Ermittlungen (Prüfungsmaßnahmen bei dem Unternehmer) grundsätzlich dem Mitgliedstaat der Identifizierung vorbehalten sind bzw. weitestgehend dessen Zustimmung voraussetzen. Damit wäre die Sicherung des inländischen Steueraufkommens von den Ermittlungen bzw. Genehmigungen anderer Mitgliedstaaten abhängig.



Drucksache 142/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit der vorliegenden Mitteilung die Bedeutung der europäischen Stahlindustrie mit einem jährlichen Umsatz von 166 Milliarden Euro und rund 328 000 direkten Arbeitsplätzen und einer noch größeren Anzahl von indirekten Arbeitsplätzen für viele industrielle Wertschöpfungsketten ausdrücklich anerkennt. Deutschland ist dabei mit einer Rohstahlproduktion von aktuell rund 42 Millionen Tonnen der mit Abstand stärkste Stahlstandort.



Drucksache 142/16

... Eine starke Stahlindustrie bietet die Grundlage für viele industrielle Wertschöpfungsketten. Die Branche verzeichnet in Europa einen jährlichen Umsatz1 von 166 Mrd. EUR und macht 1,3 % des BIP der EU aus. Im Jahr 2015 bot sie 328 000 direkte und eine noch größere Zahl indirekter Arbeitsplätze. Die europäische Stahlindustrie hat moderne, energie- und CO

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Drucksache 142/16




1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen

2. Herausforderungen ANNEHMEN

A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren

Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels

Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens

Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente

Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten

B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN

Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie

In die Menschen investieren

Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor

C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN

Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten

Überarbeitung des Emissionshandelssystems

Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 176/16

... Als Antwort auf die von der G20 und andernorts erhobenen Forderungen ist mehr Transparenz auf Seiten der Unternehmen notwendig, um öffentliche Kontrolle darüber zu ermöglichen, ob Steuern dort gezahlt werden, wo Gewinne entstehen. Der vorliegende Vorschlag schreibt vor, dass multinationale Unternehmen in einem speziellen Bericht die von ihnen entrichtete Ertragsteuer zusammen mit anderen relevanten steuerlichen Informationen veröffentlichen müssen. Diese zusätzlichen Transparenzanforderungen werden von multinationalen Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. EUR erfüllt werden müssen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in oder außerhalb der EU unterhalten. Erstmals werden also nicht nur für europäische, sondern auch für nichteuropäische multinationale Unternehmen, die in Europa Geschäfte betreiben, dieselben Berichtspflichten gelten.

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Drucksache 176/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Erläuternde Dokumente

4 Bankengruppen

4 Inhalt

4 Veröffentlichung

4 Durchsetzung

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2013/34/EU

Kapitel 10a
Ertragsteuerinformationsbericht

Artikel 48a
Begriffsbestimmungen für die Ertragsteuerberichterstattung Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck

Artikel 48b
Zur Ertragsteuerberichterstattung verpflichtete Unternehmen und Zweigniederlassungen

Artikel 48c
Inhalt des Ertragsteuerinformationsberichts

Artikel 48d
Veröffentlichung und Zugänglichkeit

Artikel 48e
Verantwortlichkeit für die Erstellung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung des Ertragsteuerinformationsberichts

Artikel 48f
Unabhängige Prüfung

Artikel 48g
Gemeinsame Unionsliste bestimmter Steuergebiete

Artikel 48h
Beginn der Ertragsteuerberichterstattung

Artikel 48i
Bericht

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 168/16

... ) eine Haftungsbeschränkung auf 12 500 Euro pro Endkunde für Vermögensschäden möglich oder - wie in den Vertragsmodellen der US-Anbieter üblich - umsatzbezogene Haftungsgrenzen.



Drucksache 648/16

... Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) wurde die Definition der Umsatzerlöse in § 277 des

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Drucksache 648/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Pflege-Buchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Rechtsverordnung

II. Wesentlicher Inhalt der Rechtsverordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 409/16 (Beschluss)

... nicht mehr möglich. Der Zugriff auf die Kfz-Datenbestände wurde und wird nach Rückmeldung aller Länder jedoch für die Arbeitsbereiche Veranlagung, Umsatzsteuerprüfung und -innendienst, Betriebsprüfung, Vollstreckung, Erbschaftsteuer, Bußgeld- und Strafsachenstelle als weiterhin unbedingt erforderlich angesehen, um so eine gleichmäßige Steuerfestsetzung und -erhebung zu gewährleisten (§ 85 AO) .

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1

2. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 6 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7b - neu - SchwarzArbG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 3 SchwarzArbG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 36 Absatz 2a StVG


 
 
 


Drucksache 759/16

... es wurden Länder und Kommunen in einer Größenordnung von ca. 31 Millionen Euro im Jahre 2015 und von jeweils ca. 43 Millionen Euro in den Folgejahren entlastet. Hinzu kommen Entlastungen der Kommunen bei den Impfkosten von ca. 10 Millionen Euro. - Als Ergebnis einer Verabredung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015 hat der Bund den für 2015 vorgesehenen Betrag zur Entlastung der Länder um eine Milliarde Euro erhöht, die über Umsatzsteuer-punkte verteilt werden. Seit dem 1. Januar 2016 trägt darüber hinaus der Bund einen Teil der Kosten für den Zeitraum von der Registrierung bis zur Erteilung des Asylbescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der ermittelte durchschnittliche Aufwand pro Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 670 Euro monatlich wird den Ländern erstattet. Einbezogen sind darin alle Fälle, die am 1. Januar 2016 im Verfahren sind und im Laufe des Jahres in das Verfahren kommen für die jeweilige Dauer. Unter den zugrunde gelegten Prämissen (durchschnittlich 800.000 Asylbewerber im Verfahren beim BAMF und einer Verfahrensdauer von fünf Monaten) ergibt sich daraus ein rechnerischer Betrag von 2,68 Mrd. Euro. Ende 2016 erfolgt eine Spitzabrechnung für 2016, die bei der für 2017 festzulegenden Abschlagszahlung berücksichtigt wird.

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Drucksache 759/16




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung BR-Drucksache 75/14 B


 
 
 


Drucksache 545/16

... Bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Juni 2016 wurde zudem der Transferweg für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro ab 2018 festgelegt. 1 Milliarde Euro soll über den Umsatzsteueranteil der Länder und 4 Milliarden Euro sollen im Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung an den KdU bereitgestellt werden. Die Bundesauftragsverwaltung bei den KdU soll durch diese Anhebung der Bundesbeteiligung nicht ausgelöst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 545/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Änderungen Finanzausgleichsgesetz

Änderungen Zweites Buch Sozialgesetzbuch

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VII. Weitere Kosten

VIII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IX. Nachhaltigkeit

X. Demografie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 373/16

... Im April 2016 schlug die Kommission vor, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. EUR und einer Niederlassung in der EU verpflichtet sein sollten, bestimmte Steuerinformationen im Internet zu veröffentlichen. Solche Unternehmen sollen länderspezifische Informationen für jeden EU-Mitgliedstaat sowie für die Steuergebiete, die die Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich nicht einhalten, offenlegen müssen. Ferner müssen aggregierte Zahlen für Geschäftstätigkeiten in der übrigen Welt vorgelegt werden. Diese Vorschriften werden die Rechenschaftspflicht großer multinationaler Unternehmen im Steuerbereich verstärken, es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, deren Steuerverhalten besser zu verfolgen, und die Unternehmen dazu veranlassen, dort Steuern zu zahlen, wo sie Gewinne erzielen, während die Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Verwaltungslasten für kleinere Unternehmen vermieden werden. Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, diesen Vorschlag rasch zu prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/16




2 Einleitung

Mehr Steuertransparenz

Gerechtere Besteuerung

Bewältigung der VERBLEIBENDEN Herausforderungen

1. Verstärkte Verknüpfung der Bekämpfung von Geldwäsche mit den Steuertransparenzvorschriften

2. Verbesserung des Informationsaustauschs über wirtschaftliches Eigentum

3. Stärkere Beaufsichtigung der Gestalter und Förderer aggressiver Steuerplanung

4. Förderung höherer Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit

5. Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern

2 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 418/1/16

... Umsatzsteuerbetrugsmodellen mit Schäden [ bis ] in Milliardenhöhe oder im Bereich der Organisierten Kriminalität nicht zeitnah möglich ist. Nach bisherigem Recht kann der strafprozessuale Arrest in solchen Fällen aus dringenden Gründen regelmäßig verlängert werden, bis die Steuerbehörden den Sachverhalt hinreichend aufgeklärt haben und das arrestierte Vermögen für die hinterzogenen Steuern in das Besteuerungsverfahren überleiten können. Diese Möglichkeit entfällt nunmehr, da mit Mitteilung über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung bereits das Opferentschädigungsverfahren eingeleitet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 13 §§ 73a, 76a Absatz 4 StGB , Artikel 2 Nummer 12 § 437 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 73d Absatz 1 Satz 2 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 75 Absatz 1 Satz 2 StGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 76a Absatz 1 Satz 2 StGB

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111i Absatz 2 Satz 2 StPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 §§ 111d, 111h und 111i StPO

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111e Absatz 4 Satz 2 StPO

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111p Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 StPO

9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 2a - neu - StPO

10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 3 Satz 2 -neuStPO

11. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459h Absatz 2 StPO

12. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459j Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO, § 459k Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO

13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459k Absatz 4 Satz 1a - neu - StPO

14. Zu Artikel 4 Absatz 29 Nummer 5 Buchstabe c § 29a Absatz 3 OWiG

15. Zu Artikel 4 Absatz 32 Nummer 01 - neu - § 324 Absatz 1a - neu - und Absatz 1b -neu AO

16. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 80/16

... 7. Durch Energieleistungsverträge können energetische Verbesserungen aus Kostensenkungen finanziert werden. Ein Energiedienstleister führt ein Projekt zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zur Nutzung von erneuerbaren Energien durch und verwendet die Kosteneinsparungen/den mit erneuerbaren Energien erzielten Umsatz zur Kostenerstattung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. VISIONEN und Ziele

3. Herausforderungen

Abbildung 1: Primärenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung

Abbildung 2: Endenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung 2012

Hindernisse für die energetische Sanierung von Gebäuden

4 Finanzierung

Heiz - und Kühlanlagen

Abbildung 3: Effizienzeinstufung neuer Raumheizgeräte13

Abwärme und Abkälte

4. Synergien IM Energiesystem

Fernwärme und -kälte

Kraft -Wärme-Kopplung KWK

Intelligente Gebäude

5. Instrumente und LÖSUNGEN

4 Gebäude

Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen

Intelligente Systeme

4 Innovation

4 Finanzierung

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 552/16

... Gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 9 GebOSt kann die auf die Kosten der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr und der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung entfallende Mehrwertsteuer als Auslage erhoben werden. Sofern die Technischen Prüfstellen, die privatrechtlich organisiert und damit umsatzsteuerpflichtig sind, von dieser Regelung Gebrauch machen, werden sich Auslagen, die sich auf die o.g. Gebühren-Nummern beziehen, entsprechend prozentual erhöhen.



Drucksache 74/16

... "Wer Bücher für den Verkauf an Letztabnehmer in Deutschland verlegt oder importiert, ist verpflichtet, einen Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer in Deutschland festzusetzen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 728/16 (Beschluss)

... 2. Er begrüßt auch die vorgesehene Aufhebung der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Kleinsendungen aus Drittstaaten. Diese Befreiung führt gegenwärtig zu einer Benachteiligung von in der EU ansässigen Unternehmern.



Drucksache 820/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission zur Einführung einer generellen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren). Ein generelles Reverse-Charge-Verfahren ist nicht nur als Maßnahme zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs (hier insbesondere mittels Karussellgeschäften) geeignet, sondern verhindert Steuerausfälle auch bei Sachverhalten, bei denen Unternehmer in der Umsatzkette nicht mehr zahlungsfähig sind, der Vorsteuerabzug aber nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.



Drucksache 816/16 (Beschluss)

... sind Telekommunikationsüberwachungen derzeit nur in Fällen der bandenmäßig durchgeführten Umsatz- oder Verbrauchsteuerhinterziehung zulässig. Entsprechende Maßnahmen sind damit in sonstigen besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung nicht möglich. Gleiches gälte ohne Gesetzesänderung künftig auch für die in § 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 6 Abgabenordnung-E enthaltenen besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung unter Verwendung einer Drittstaat-Gesellschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 117c Absatz 2 und 4 AO

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 §§ 138b, 138c AO

Zu § 138b

Zu § 138c

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 §§ 138b, 138c AO-E

5. Zu Artikel 1 nach Nummer 10 § 175b AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 379 Absatz 4 AO

7. Zu Artikel 1a - neu - § 4i Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

8. Zu Artikel 1a - neu - § 32a Absatz 1 Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1a - neu - § 39b Absatz 2 EStG Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Im Einzelnen

Satz 13

Satz 14

Satz 15

Satz 16

10. Zu Artikel 1a - neu - § 39e Absatz 3 Satz 3 und § 52 Absatz 39 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

11. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 1b - neu -, 3a - neu -, 3b - neu -, 3c - neu und 4 § 3 Absatz 2 Nummer 4, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 1 Satz 1, § 35 Absatz 4 und § 37 Absatz 15 - neu ErbStG

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Nummer 3c

Zu Nummer 4

12. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 3, 4 § 13 Absatz 1 Nummer 16, § 17 Absatz 3, § 37 Absatz 14 ErbStG

Zu a:

Zu b:

Zu c:

13. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 37 Absatz 13 und 14 ErbStG

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

14. Zu Artikel 5a - neu - § 7 Absatz 1 Satz 4 und § 50 Absatz 4 - neu - InvStG

Artikel 5a
Änderung des Investmentsteuergesetzes

15. Zu Artikel 5b - neu - § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO Artikel 5c - neu - Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 5b
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 5c
Einschränkung eines Grundrechts

Zu Artikel 5b

Zu Artikel 5c


 
 
 


Drucksache 77/16 (Beschluss)

... Umsatzsteuergesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 77/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50,00 Euro bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr


 
 
 


Drucksache 356/16

... -Wärme-Kopplungsgesetzes erfolgen kann, wobei dieser Belastungsausgleich mit der Maßgabe erfolgen kann, dass sich das Netzentgelt für selbstverbrauchte Strombezüge, die über 1 Gigawattstunde hinausgehen, an dieser Abnahmestelle höchstens um 0,05 Cent je Kilowattstunde und für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten für selbstverbrauchten Strom im vorangegangenen Geschäftsjahr 4 Prozent des Umsatzes im Sinne von § 277 Absatz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/16




§ 13k
Netzstabilitätsanlagen

,Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 26a
Erbringung von Regelleistung durch Letztverbraucher

§ 10
Verfahren bei geplanter endgültiger Stilllegung von Anlagen, Art des Einsatzes, Vergütung


 
 
 


Drucksache 77/16

... Umsatzsteuergesetz



Drucksache 507/16

... Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen sind Teil der Sicherheitsausrüstung, die zur Kontrolle von Personen, Handgepäck, aufgegebenem Gepäck, Bordvorräten, Luftfracht und Luftpost verwendet wird. Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen bilden einen beträchtlichen Markt mit einem jährlichen Umsatz von 14 Mrd. EUR weltweit, davon 4,2 Mrd. EUR allein in der EU. Flughäfen und Flugverkehrsdrehkreuze zählen zu den Sektoren mit dem größten globalen Wachstumspotenzial mit einer starken Ausrichtung auf die asiatischen Märkte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verkauf und Inbetriebnahme von Ausrüstungen

Artikel 5
Pflichten der Hersteller

Artikel 6
Genehmigungsbehörden

Artikel 7
Anträge auf Erteilung der EU-Typgenehmigung

Artikel 8
Prüfungen

Artikel 9
Genehmigung von Typ und Konfiguration einer Ausrüstung

Artikel 10
Beziehungen zwischen der Kommission und der für die Ausarbeitung der gemeinsamen

Artikel 11
EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 12
Übereinstimmung der Produktion

Artikel 13
Anträge auf Änderung von EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 14
Änderungsarten

Artikel 15
Vornahme und Notifizierung von Änderungen

Artikel 16
Erlöschen der Gültigkeit von EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 17
Verfahren für die Behandlung von Ausrüstungen, von denen eine Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene

Artikel 18
Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 19
Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Ausrüstungen

Artikel 20
Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe

Artikel 21
Notifizierung von technischen Diensten

Artikel 22
Anforderungen an technische Dienste

Artikel 23
Bewertung der Fähigkeiten technischer Dienste

Artikel 24
Koordinierung von technischen Diensten

Artikel 25
Änderungen der Benennungen

Artikel 26
Anfechtung der Kompetenz von technischen Diensten

Artikel 27
Änderungen der Anhänge

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Sanktionen

Artikel 30
Übergangsbestimmungen

Artikel 31
Bewertungen

Artikel 32
Inkrafttreten

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen

LISTE der ANHÄNGE

Anhang I
LEISTUNGSANFORDERUNGEN

Anhang II
EU-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG

1. Allgemeine BESCHREIBUNG

Anhang III
EU-TYPGENEHMIGUNGSZEICHEN

Anhang IV
Gemeinsame PRÜFMETHODEN für die Typgenehmigung von AUSRÜSTUNGEN für LUFTSICHERHEITSKONTROLLEN

Anhang V
MUSTER [ERWEITERUNG] [VERWEIGERUNG] [ENTZUG] des EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGENS

Abschnitt II

Anlage n
: Beschreibungsunterlagen PrüfergebnisseName(n), Unterschriftsprobe(n) und Dienststellung(en) der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen

Anhang VI
Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion

Anhang VII
von den TECHNISCHEN DIENSTEN zu Erfüllende NORMEN


 
 
 


Drucksache 229/16

... Gleichzeitig können den Unternehmen Umsatzeinbußen durch entgangene Gewinne entstehen, die nicht näher beziffert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

§ 20a
Verbot der Außenwerbung

§ 20b
Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung

Artikel 2
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3576: Entwurf eines Gesetzes einer Ersten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Erfüllungsaufwand

Im Einzelnen

2.3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 641/1/16

... 9. Der Anwendungsbereich der Regelung zum Verlustuntergang bei einem qualifizierten Anteilseignerwechsel ("Mantelkauf") ist gegenüber dem nationalen Recht stark eingeschränkt. Es besteht damit die Gefahr eines Handels mit Verlustmänteln mit der Folge erheblicher Steuerausfälle. Zudem enthält der Entwurf durch die Anknüpfung an bestimmte Umsatzgrenzen gestaltungsanfällige und schwer zu administrierende Voraussetzungen. Der Vorschlag ist daher insoweit abzulehnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/1/16




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 287/16

... (a) den Namen des Anbieters, seine Rechtsstellung und Rechtsform, die Nummer der Eintragung in ein Handelsregister oder in ein ähnliches Register, die Umsatzsteuernummer, die Anschrift der Niederlassung sowie einen Ansprechpartner;

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Drucksache 287/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Ziele

1.3. Politischer Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkte der Interessenträger

2.2. Fachgutachten

2.3. Abschätzung der Folgen des Verordnungsvorschlags

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

3.3. Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Aufbau des Vorschlags und hauptsächliche Rechte und Pflichten

Gegenstand und Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Artikel 1 und 2

Bereitstellung von Informationen Artikel 3

Transparenz von Tarifen und Endgebühren Artikel 4 und Anhang

Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen Artikel 5

Transparenz und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang Artikel 6

Sanktionen Artikel 7

Überprüfungsklausel Artikel 8

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Regulierungsaufsicht

Artikel 3
Informationspflicht

Artikel 4
Transparenz der Tarife und Endgebühren

Artikel 5
Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen

Artikel 6
Transparenter und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang

Kapitel III
Durchführung, Überprüfung und Inkrafttreten

Artikel 7
Sanktionen

Artikel 8
Überarbeitung

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Inkrafttreten

Anhang
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste {SWD(2016) 166 final} {SWD(2016) 167 final}

Anhang
Postsendungen, für die den nationale Regulierungsbehörden die öffentliche Liste der inländischen und aller grenzüberschreitenden Tarife für die Zustellung in anderen Mitgliedstaaten vorzulegen ist:


 
 
 


Drucksache 728/1/16

... 2. Der Bundesrat begrüßt auch die vorgesehene Aufhebung der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Kleinsendungen aus Drittstaaten. Diese Befreiung führt gegenwärtig zu einer Benachteiligung von in der EU ansässigen Unternehmern.



Drucksache 797/1/16

... Die vom deutschen Brauerbund koordinierte "Vereinbarung zu Herstellung und Qualität der 0,5 l-Verbandsflasche der deutschen Brauwirtschaft" (StandardPoolflasche) gewährleistete in der Vergangenheit bundesweit eine Wiedernutzung des zurückgeführten Pool-Leerguts durch die große Mehrzahl der Brauereien und damit bei einem Anteil von ca. 90 Prozent Mehrweg am Gesamtgebinde Bier ein funktionierendes Mehrwegsystem. Seit mehreren Jahren findet eine zunehmende Abkehr von der Standard-Poolflasche statt, indem vorrangig durch umsatzstarke Großbrauereien im Mehrweg sogenannte gebrandete Individualflaschen eingesetzt werden. Das Aussortieren dieser Flaschen bei den Brauereien, die die Standard-Poolflaschen verwenden, und der erforderliche Rücktransport zu den die Individualflaschen nutzenden Betrieben verursachen einen unnötigen Energie- und Transportaufwand mit nachteiligen ökologischen Auswirkungen. Je nach regionalem Marktanteil des Individualmehrweggutes kann der Umfang am Gesamtleergut bis zu 40 Prozent erreichen. Der vorgelegte Entwurf des Verpackungsgesetzes ändert die Rahmenbedingungen für diese Entwicklung nicht.



Drucksache 124/1/16

... "(3) Die Angaben zu Investitionen, tätigen Personen und Umsatz in Unternehmen und Betrieben nach § 2 Satz 2 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 4 und Ziffer II, Buchstabe B Ziffer II Nummer 1, 3 und 4, § 3 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 3, Ziffer II Nummer 1 und Ziffer III Nummer 1 und 2, § 6 Buchstabe A Nummer 1, Buchstabe B Ziffer I Nummer 1 und Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a und d sowie § 6a Buchstabe A Nummer 1, Buchstabe B Ziffer I Nummer 1 und 3 und Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a und d des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe dürfen, zusammen mit den Hilfsmerkmalen nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe, für den Abgleich des Kreises der zu Befragenden und für die Plausibilisierung der erhobenen Daten über Investitionen für den Umweltschutz nach § 11 verwendet werden."

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Drucksache 124/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 16 Absatz 3 UStatG

2. Zu Artikel 2 § 3 HBauStatG


 
 
 


Drucksache 704/16 (Beschluss)

... 2. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Start-ups bemisst sich nicht nur nach dem erzielten Umsatz und den geschaffenen, oft hochwertigen Arbeitsplätzen. Auch als Innovationstreiber und Umsetzer der neuesten Technologien sind Start-ups Impulsgeber für die gesamte Wirtschaft. Die Stärkung von Start-ups und Scale-ups sollte inhaltlich eng verzahnt werden mit aktuellen und zukünftigen europäischen Förderprogrammen und Initiativen zur Unterstützung von KMU und größeren Unternehmen. Diese Verzahnung sollte den Aufbau von Geschäftspartnerschaften unterstützen und damit gleichzeitig dem identifizierten Problemfeld "Mangel an Partnern und Gelegenheiten" entgegenwirken. Ziel ist die noch stärkere Implementierung von Innovationen in Unternehmensprozesse bestehender KMU und größerer Unternehmen, um damit die Wettbewerbsfähigkeit der Gesamtwirtschaft zu stärken.



Drucksache 418/16 (Beschluss)

... Gerade bei unklaren Vermögensverhältnissen und in Verschiebungsfällen ist der dingliche Arrest nach derzeitiger Fassung des § 324 AO insgesamt untauglich. Ein staatlicher Zugriff durch einen Vermögensarrest zur Sicherung deliktisch erlangter Vermögenswerte erfolgt in aller Regel zu einem Zeitpunkt, zu dem die steuerrechtliche Aufarbeitung erst begonnen hat und folglich - gerade in umfangreichen Steuerstrafsachen - weder Steuerschuldner noch Grund und Höhe der Steuerschuld für einen dinglichen Arrest nach § 324 AO hinreichend genau benannt werden können. Dies hat zur Folge, dass aktuell eine Überleitung der mit Vermögensarrest sichergestellten Taterträge in einen dinglichen Arrest nach § 324 AO für die hinterzogenen Steuern gerade bei komplexen Wirtschaftsstraftaten, den besonders schädlichen grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugsmodellen mit Schäden bis in Milliardenhöhe oder im Bereich der Organisierten Kriminalität nicht zeitnah möglich ist. Nach bisherigem Recht kann der strafprozessuale Arrest in solchen Fällen aus dringenden Gründen regelmäßig verlängert werden, bis die Steuerbehörden den Sachverhalt hinreichend aufgeklärt haben und das arrestierte Vermögen für die hinterzogenen Steuern in das Besteuerungsverfahren überleiten können. Diese Möglichkeit entfällt nunmehr, da mit Mitteilung über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung bereits das Opferentschädigungsverfahren eingeleitet wird.

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Drucksache 418/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 13 §§ 73a, 76a Absatz 4 StGB , Artikel 2 Nummer 12 § 437 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 73d Absatz 1 Satz 2 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 75 Absatz 1 Satz 2 StGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 76a Absatz 1 Satz 2 StGB

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111i Absatz 2 Satz 2 StPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 §§ 111d, 111h und 111i StPO

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111e Absatz 4 Satz 2 StPO

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111p Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 StPO

9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 2a - neu - StPO

10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 3 Satz 2 -neuStPO

11. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459h Absatz 2 StPO

12. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459j Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO, § 459k Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO

13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459k Absatz 4 Satz 1a - neu - StPO

14. Zu Artikel 4 Absatz 29 Nummer 5 Buchstabe c § 29a Absatz 3 OWiG

15. Zu Artikel 4 Absatz 32 Nummer 01 - neu - § 324 Absatz 1a - neu - und Absatz 1b -neu AO

16. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 601/16

... es tätig wird, beauftragt, können der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Krankenkasse von der Apotheke auch einen Nachweis über den tatsächlichen Einkaufspreis dieses Betriebs verlangen. Der Anspruch nach Satz 7 umfasst jeweils auch die auf das Fertigarzneimittel und den Gesamtumsatz bezogenen Rabatte. Klagen über den Auskunftsanspruch haben keine aufschiebende Wirkung; ein Vorverfahren findet nicht statt."

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Drucksache 601/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Anderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel

Artikel 5
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6
Anderung der Arzneimittelpreisverordnung

§ 7
Betäubungsmittel und Arzneimittel nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 1b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 704/16

... Nur 9 % der kleinen Unternehmen in der EU nutzen registriertes geistiges Eigentum, und sogar noch weniger nutzen Rechte auf EU-Ebene (3 % registrieren EU-Marken).41 Dadurch verzichten sie oft auf viele potenzielle Vorteile ihrer innovativen Bemühungen. Im Vergleich zu anderen Unternehmen erwirtschaften KMU, die geistiges Eigentum aktiv nutzen, einen um 32 % höheren Umsatz je Mitarbeiter, wodurch sie attraktivere Gehälter zahlen und ihre Belegschaft schneller ausbauen können. Geistiges Eigentum ist daher entscheidend für den Innovationsausbauprozess kleiner Unternehmen.

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Drucksache 704/16




1. Einleitung

2. BESEITIGUNG der Hindernisse

3. Schaffung NEUER MÖGLICHKEITEN

3.1 Partner, Cluster und Ökosysteme

3.2 Mit öffentlichen Aufträgen verbundene Möglichkeiten

3.3 Kompetenzen

3.4 Verbesserung der Innovationschancen für Start-ups und Scale-ups in der EU

3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen

4. Zugang zu FINANZMITTELN

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 229/1/16

... Kalkulationsbasis der Verträge sind neben Prognosen zur wirtschaftlichen und urbanen Entwicklung die zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Im Falle des Tabakwerbeverbotes würde ein wesentlicher Umsatzanteil verlorengehen und die Werbewirtschaft erheblich belastet. Vertragsanpassungen während der Laufzeit sind dagegen nicht ohne weiteres möglich (die Investitionen sind bereits getätigt). Um die negativen Folgen eines etwaigen Tabakwerbeverbotes auszugleichen, bedarf es daher entsprechend längerer Übergangsfristen.

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Drucksache 229/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Gesetzgebungskompetenz

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Nummer 9 TabakerzG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20a Satz 2 TabakerzG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20b Absatz 1, Absatz 2 TabakerzG

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 21 Absatz 1 Nummer 5 - neu - TabakerzG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 47 Absatz 6 TabakerzG

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1 Nummer 14

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 47 Absatz 6 TabakerzG

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5

Zu Artikel 1 Nummer 14


 
 
 


Drucksache 321/16

... "(3) Die Angaben zu Investitionen, zu tätigen Personen und zum Umsatz in Unternehmen und Betrieben nach § 2 Satz 2 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 4 und Ziffer II, Buchstabe B Ziffer II Nummer 1, 3 und 4, § 3 Buchstabe A Ziffer I Nummer 1 und 3, Ziffer II Nummer 1 und Ziffer III Nummer 1 und 2, § 6 Buchstabe A Nummer 1, Buchstabe B Ziffer I Nummer 1 und Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a und d sowie § 6a Buchstabe A Nummer 1, Buchstabe B Ziffer I Nummer 1 und 3 und Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a und d des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe dürfen, zusammen mit den Hilfsmerkmalen nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe, für den Abgleich des Kreises der zu Befragenden und für die Plausibilisierung der erhobenen Daten über Investitionen für den Umweltschutz nach § 11 verwendet werden." ‘

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Drucksache 321/16




‚Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 37e
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Artikel 4
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 545/1/16

... II enthaltene Bekräftigung der Entlastungszusage des Bundes um 5 Mrd. Euro und die damit verbundene Absichtserklärung, im Falle einer notwendigen Minderung der KdU-Bundesbeteiligung die dadurch eintretende Unterschreitung der Gesamtentlastung durch eine höhere Umsatzsteuer-Beteiligung der Gemeinden zu kompensieren. Er sieht allerdings kritisch, dass diese Absichtserklärung keinen Niederschlag in der rechtlichen Ausgestaltung gefunden hat und somit keinen unmittelbaren Rechtsanspruch der Länder begründet. Der Bundesrat bittet daher, Sorge dafür zu tragen, dass diesbezüglich ein Rechtsanspruch der Länder entsteht, und in diesem Zusammenhang für den Fall einer zu erhöhenden Umsatzsteuerbeteiligung der Gemeinden sicherzustellen, dass diese höhere Beteiligung ausschließlich zu Lasten des Bundes erfolgt.

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Drucksache 545/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 1 Satz 5 und § 11 Absatz 3a FAG

Artikel 1
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 1 Nummer 1 SGB II

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 3 SGB II

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 46 SGB II


 
 
 


Drucksache 516/16 (Beschluss)

... 7. Eine einheitliche Befreiung der Träger von der Umsatzsteuer sollte umgesetzt werden.

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Drucksache 516/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bunderates Treiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.