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0581/08
0900/08
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0576/08
1004/08
0694/08
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0181/08
0444/08
0037/08B
0037/1/08
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0191/07
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0664/07
0712/07
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0117/1/07
0430/1/07
0275/07B
0128/07
0012/07
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0798/07
0931/07
0860/07
0384/07
0555/07B
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0582/07
0150/07B
0275/1/07
0717/1/07
0299/07
0150/07
0769/07
0874/07
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0769/1/07
0380/07
0802/07
0679/07
0930/07
0769/07B
0600/07
0073/07B
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0275/07
0743/07
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0568/07
0579/07
0198/07
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0331/06
0833/06B
0627/06
0158/06
0910/1/06
0499/06
0247/06
0262/06
0555/06
0505/06
0622/06B
0010/06
0217/06B
0259/06
0556/06
0206/06
0656/06B
0111/1/06
0886/06
0199/06
0142/2/06
0263/06
0359/06
0040/1/06
0834/06
0332/2/06
0778/06
0301/06
0833/1/06
0142/1/06
0671/06
0217/06
0071/06B
0332/06
0179/06
0111/06B
0142/5/06
0071/1/06
0257/06B
0677/06
0142/06
0800/06
0142/06B
0171/06
0100/06
0778/1/06
0656/1/06
0369/06
0910/06
0512/06
0171/1/06
0480/06B
0103/06
0302/06B
0503/06
0257/06
0330/1/06
0178/06
0040/06
0302/1/06
0480/1/06
0021/06
0257/1/06
0399/06
0207/06
0693/06
0302/06
0141/06
0337/06
0935/06
0153/06
0755/06
0171/06B
0231/06
0306/06
0852/05
0194/1/05
0618/05B
0655/05
0618/1/05
0656/05B
0083/05
0938/05
0361/1/05
0064/05
0194/05
0516/05B
0408/05
0438/05
0121/05
0212/05
0516/05
0286/1/05
0936/05B
0897/05
0334/05
0391/1/05
0479/05B
0391/05
0706/05
0656/05
0587/05
0398/05
0651/05
0321/1/05
0065/05
0329/05
0085/05
0045/05B
0872/05
0236/05
0391/05B
0194/05B
0212/05B
0286/05B
0479/2/05
0210/05
0516/1/05
0937/05B
0937/1/05
0326/05B
0212/1/05
0262/05
0138/05B
0395/05
0836/05
0937/05
0235/05
0326/1/05
0479/1/05
0326/05
0569/05
0817/05
0683/05
0726/05
0092/05
0304/05
0361/4/05
0138/05
0622/05
0020/05
0045/1/05
0233/05
0219/05
0210/1/05
0937/3/05
0920/05
0513/05
0196/05
0618/05
0936/1/05
0524/05
0942/05
0038/05
0773/04B
0525/04
0994/04
0919/04
0696/04B
0917/04
0664/2/04
0983/04
0610/04
0967/1/04
0457/04
1002/04
0965/04B
0466/04B
0878/04
0458/04B
0783/04
0965/04
0967/04B
0702/04
0664/04B
0994/1/04
0826/04
0994/04B
0431/04
0613/04
0441/04
0901/03B
0736/03
0450/03
0901/03
0253/03
0061/2/03
Drucksache 431/14

... e) ein Amtsträger der Finanzbehörde zu einer Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 398a
Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 164

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu § 371

Zu § 371

Zu § 371

Zu § 371

Zu § 371

Zu § 371

Zu § 371

Zu § 371

Zu § 371

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 398a

Zu § 398a

Zu § 398a

Zu § 398a

Zu § 398

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3051: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 147/14 (Beschluss)

... Artikel 1 § 1 Absatz 2 legt fest, dass der Mindestlohn brutto 8,50 Euro je Zeitstunde beträgt. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zudem klargestellt, dass der Mindestlohn auch bei der Vereinbarung von Stück- und Akkordlohn gilt. Diese Regelung wird seitens des Bundesrates ausdrücklich begrüßt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass bei Stücklöhnen und Umsatzbeteiligungen und deren Umrechnung auf einen Stundenlohn die Gefahr unrealistischer Annahmen zu Lasten der Beschäftigten besteht. Ungeachtet dessen erfolgen in der Begründung zum Gesetzentwurf keine weiteren klarstellenden Ausführungen, welche Lohnbestandteile in die Berechnung des Mindestlohns eingehen. Aufgrund praktischer Erfahrungen aus der Umsetzung landesrechtlicher Regelungen zum vergabespezifischen Mindestentgelt und der branchenspezifischen Regelungen auf Grundlage des Bundesrechts geht der Bundesrat davon aus, dass durch die fehlende Konkretisierung die Gefahr besteht, dass durch Um- bzw. Anrechnung von Entgeltbestandteilen der Mindestlohn unterlaufen werden könnte. Daher bedarf es einer Klarstellung, dass unter anderem Zahlungen, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer als Ausgleich für zusätzliche Leistungen erhält, wenn sie oder er auf Verlangen ein Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet, nicht auf den Mindestlohn pro Zeitstunde umgerechnet werden und zu dessen Minderung führen dürfen. Zudem sollte klargestellt werden, dass einmal jährlich und nicht monatlich verstetigte zusätzlich gezahlte Vergütungen, wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sowie Aufwendungsersatzleistungen und vermögenswirksame Leistungen, nicht anzurechnen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/14 (Beschluss)




1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG

4. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG

7. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG

9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG

11. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG

12. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 MiLoG

13. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG

14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG

15. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X


 
 
 


Drucksache 309/14

... 49. Im Rahmen der gezielten Transparenz müsste ein Unternehmen, das plant, eine Minderheitsbeteiligung zu erwerben, die das Kriterium der "wettbewerbsrelevanten Verbindung" erfüllt, der Kommission eine Informationsmitteilung übermitteln. Die Informationsmitteilung würde Angaben zu den beteiligten Unternehmen und ihrem Umsatz, eine Beschreibung des Erwerbsvorgangs, die Höhe der Beteiligung vor und nach dem Erwerbsvorgang, etwaige mit der Minderheitsbeteiligung verbundene Rechte und einige begrenzte Angaben zu den Marktanteilen enthalten. Auf der Grundlage dieser Informationsmitteilung entscheidet dann die Kommission, ob eine weitere Prüfung des Erwerbsvorgangs gerechtfertigt ist, und die Mitgliedstaaten prüfen, ob sie eine Verweisung beantragen. Die beteiligten Unternehmen müssten nur dann eine vollständige Anmeldung übermitteln, wenn sich die Kommission für die Einleitung eines Prüfverfahrens entschieden hat, und die Kommission würde nur dann einen Beschluss erlassen, wenn sie vorher ein Prüfverfahren eingeleitet hat. Im Interesse der Rechtssicherheit sollten die beteiligten Unternehmen auch die Möglichkeit haben, freiwillig eine vollständige Anmeldung zu übermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/14




1. Einführung

2. MATERIELLRECHTLICHE Prüfung von UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN NACH der Reform der FUSIONSKONTROLLVERORDNUNG IM JAHR 2004

2.1. Materiellrechtliche Würdigung

2.2. Weitere Förderung von Zusammenarbeit und Konvergenz

2.3. Schlussfolgerung

3. ERWERB NICHTKONTROLLIERENDER MINDERHEITSBETEILIGUNGEN

3.1. Warum benötigt die Kommission die Zuständigkeit für die Prüfung nicht kontrollierender Minderheitsbeteiligungen?

3.1.1. Schadenstheorien

3.1.2. Artikel 101 und 102 AEUV sind möglicherweise nicht für das Vorgehen gegen wettbewerbswidrige Minderheitsbeteiligungen geeignet

3.2. Wettbewerbspolitische Optionen und vorgeschlagene Maßnahmen für die Prüfung des Erwerbs von Minderheitsbeteiligungen

3.2.1. Ausgestaltung des Verfahrens und Optionen - welche Grundsätze sollten für die Kontrolle von Minderheitsbeteiligungen aufEU-Ebene gelten?

3.2.2. Das vorgeschlagene System: gezielte Transparenz

3.2.3. Das Verfahren im Einzelnen

3.2.4. Umfang der Prüfung nach der Fusionskontrollverordnung und Verhältnis zu Artikel 101 AEUV

3.3. Schlussfolgerung zur Prüfung von Minderheitsbeteiligungen

4. VERWEISUNG von FUSIONSKONTROLLSACHEN

4.1. Ziele und Grundsätze für die Verweisung von Fusionskontrollsachen

4.2. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Verweisung von Fusionskontrollsachen

4.2.1. Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an die Kommission

4.2.2. Artikel 22 der Fusionskontrollverordnung: Verweisung angemeldeter Zusammenschlüsse an die Kommission

4.2.3. Artikel 4 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an einen Mitgliedstaat

5. VERSCHIEDENES

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 432/14

... Die Einführung der Pflicht zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft oder eines Firmenmantels im Jahr der Übernahme und dem folgenden Jahr führt zu einem Mehraufwand für die betroffenen Unternehmen von rund 53 Tsd. Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 3c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu § 19

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 40

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 52

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 5

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 26

Zu Buchstabe c

Zu § 26

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 34

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 3

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 36

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 6

Zu Buchstabe b

Zu § 6

Zu Nummer 3

Zu § 21

Zu § 21

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu § 3a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu § 4

Zu Buchstabe b

Zu § 4

Zu Nummer 3

Zu § 13b

Zu Nummer 4

Zu § 18

Zu Nummer 5

Zu § 27

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 338/14

Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

Begründung

Allgemeiner Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Tabelle

Tabelle

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 402/14

... ) verpflichtet, Allgemeine Bedingungen und Preise für die Grundversorgung in Niederspannung bzw. Niederdruck öffentlich bekannt zu geben, im Internet zu veröffentlichen sowie zu diesen Bedingungen und Preisen im Grundsatz jeden Haushaltskunden zu beliefern. Der Grundversorger ist bisher nicht verpflichtet, die in die Kalkulation des Grundversorgungspreises eingeflossenen gesetzlich oder durch den Netzzugang veranlassten Kostenbelastungen auszuweisen. Der vom Kunden zu zahlende Brutto-Endpreis ergibt sich aus einem Netto-Endpreis zuzüglich Umsatzsteuer. In den Netto-Endpreis fließen kalkulatorisch in der Regel weitere Preisbestandteile ein, die ihren Ursprung in gesetzlichen Regelungen haben oder als Netzentgelte für den Grundversorger in seiner Funktion als Energielieferanten nicht unmittelbar beeinflussbar sind. Die Höhe solcher Bestandteile ergibt sich zwar im Grundsatz aus gesetzlichen Regelungen und öffentlich verfügbaren Angaben. Den Kunden wird aber nicht ohne nähere Nachforschung deutlich, in welchem Umfang und in welcher Höhe dem Grundversorger entsprechende Kostenbelastungen entstehen. Dies gilt auch bei Änderungen der Höhe des Saldos dieser Belastungen. Den Kunden sollen diese zusätzlichen Informationen bereitgestellt werden, um für sie die Transparenz zu erhöhen und sie besser in die Lage zu versetzen, Zusammensetzung und Änderungen des Allgemeinen Preises der Grundversorgung zu bewerten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

§ 5a
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen

Artikel 2
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

§ 5a
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter Belastungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigung

III. Alternativen

IV. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Folgen

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher

a Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher

b Kosten für die Unternehmen

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Im Einzelnen

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

V. Zeitliche Geltung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

VIII. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2958: Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich und regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 100/14 (Beschluss)

... 5. Die in Aussicht gestellten Mittelaufstockungen für die Verkehrsinfrastruktur, die Städtebauförderung und zur Finanzierung von außeruniversitärer Forschung, für den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative sowie die zugesagte Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen sollten frühzeitig umgesetzt werden. Darüber hinaus erinnert der Bundesrat an die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Länder in Höhe eines Drittels der zusätzlich entstehenden finanziellen Spielräume des Bundes. Die Entlastungen sollten den Ländern ungebunden zur Verfügung gestellt werden, z.B. in Form eines höheren Umsatzsteueranteils.

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Drucksache 100/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 393/1/14

... c) Daher fordert der Bundesrat, den Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer dauerhaft zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Satz 5 FAG

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 46 Absatz 5 Satz 5 - neu - SGB II

5. Zu Artikel 4 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 2 und § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 4 § 12 Absatz 2 Satz 1 KitaFinHG


 
 
 


Drucksache 147/1/14

... Artikel 1 § 1 Absatz 2 legt fest, dass der Mindestlohn brutto 8,50 Euro je Zeitstunde beträgt. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zudem klargestellt, dass der Mindestlohn auch bei der Vereinbarung von Stück- und Akkordlohn gilt. Diese Regelung wird seitens des Bundesrates ausdrücklich begrüßt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass bei Stücklöhnen und Umsatzbeteiligungen und deren Umrechnung auf einen Stundenlohn die Gefahr unrealistischer Annahmen zu Lasten der Beschäftigten besteht. Ungeachtet dessen erfolgen in der Begründung zum Gesetzentwurf keine weiteren klarstellenden Ausführungen, welche Lohnbestandteile in die Berechnung des Mindestlohns eingehen. Aufgrund praktischer Erfahrungen aus der Umsetzung landesrechtlicher Regelungen zum vergabespezifischen Mindestentgelt und der branchenspezifischen Regelungen auf Grundlage des Bundesrechts geht der Bundesrat davon aus, dass durch die fehlende Konkretisierung die Gefahr besteht, dass durch Um- bzw. Anrechnung von Entgeltbestandteilen der Mindestlohn unterlaufen werden könnte. Daher bedarf es einer Klarstellung, dass unter anderem Zahlungen, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer als Ausgleich für zusätzliche Leistungen erhält, wenn sie oder er auf Verlangen ein Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet, nicht auf den Mindestlohn pro Zeitstunde umgerechnet werden und zu dessen Minderung führen dürfen. Zudem sollte klargestellt werden, dass einmal jährlich und nicht monatlich verstetigte zusätzlich gezahlte Vergütungen, wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sowie Aufwendungsersatzleistungen und vermögenswirksame Leistungen, nicht anzurechnen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/1/14




1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 MiLoG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG

5. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG

6. Zu Artikel 1 § 6 MiLoG

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MiLoG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG

10. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG

11. Zu Artikel 1 § 15 Satz 2 MiLoG

12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG

14. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG

15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 und Absatz 4 MiLoG

17. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG

18. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG

19. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG

20. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X


 
 
 


Drucksache 338/14 (Beschluss)

Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des



Drucksache 535/14

... - Übertragung der Zuständigkeit für das "Minionestopshop"-Verfahren für in Polen ansässige Unternehmen auf das Finanzamt Cottbus (§ 1 Absatz 1 Nummer 20 Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

§ 20a
Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle

Artikel 2
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Deutsch-Luxemburgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

Artikel 6
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3098: Entwurf einer Verordnung zur Änderung steuerlicher

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 592/14

... cc) einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro hat und dd) nicht börsennotiert ist und keinen Börsengang vorbereitet,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/14




Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen Für ein Wirtschaftsjahr betragen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 11
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Anlage 4
(zu § 13b Absatz 2 Nummer 11) Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Artikel 12
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 15
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 308/14

... "20a. "kleine Betriebe oder Unternehmen" Betriebe, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft;"



Drucksache 166/1/14

... Nach der vorgeschlagenen Änderungsrichtlinie müssen Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, die mehr als 5 Prozent des Vermögens des Unternehmens betreffen, oder Transaktionen, die erhebliche Auswirkungen auf den Gewinn oder den Umsatz des Unternehmens haben können, den Aktionären im Rahmen einer Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Sie dürfen erst nach Genehmigung durch die Aktionäre vollzogen werden. Dadurch soll verhindert werden, dass dem Unternehmen maßgebliche Werte zulasten der (Minderheits-)Aktionäre ohne deren Zustimmung entzogen werden können.



Drucksache 100/1/14

... 5. Die in Aussicht gestellten Mittelaufstockungen für die Verkehrsinfrastruktur, die Städtebauförderung und zur Finanzierung von außeruniversitärer Forschung, für den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative sowie die zugesagte Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen sollten frühzeitig umgesetzt werden. Darüber hinaus erinnert der Bundesrat an die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Länder in Höhe eines Drittels der zusätzlich entstehenden finanziellen Spielräume des Bundes. Die Entlastungen sollten den Ländern ungebunden zur Verfügung gestellt werden, z.B. in Form eines höheren Umsatzsteueranteils.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 544/14

... /EU bezogen auf ein mittleres Unternehmen mit 260 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro von Kosten für ein Energieaudit in Höhe von 4 000 Euro aus. Dies dürfte den durchschnittlichen Kosten der von diesem Gesetzesentwurf betroffenen Unternehmen entsprechen und wird dafür für die Ermittlung des Erfüllungsaufwands zugrunde gelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

§ 5
Verbot der Behinderung oder Beeinträchtigung durch Energieunternehmen

§ 8
Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits; Verpflichtungsbefreiung

§ 8a
Anforderungen an Energieaudits; Verfügbarkeit von Energieaudits

§ 8b
Anforderungen an die das Energieaudit durchführenden Personen

§ 8c
Nachweisführung

§ 8d
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

Artikel 3
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu § 8a

Zu § 8b

Zu § 8c

Zu § 8d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2924: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht

3. Darstellung von Evaluierungserwägungen


 
 
 


Drucksache 84/14

... es erforderlich, da die in Artikel 10 des Abkommens vorgesehenen Vergünstigungen auch die Einfuhrumsatz- und die



Drucksache 147/2/14

... 1. Beschäftigungsverhältnisse mit hohen erfolgs- oder umsatzabhängigen Entlohnungsbestandteilen (zum Beispiel beim Taxigewerbe, im Tourismus, in der Gastronomie) können bei der Umsetzung der im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen benachteiligt sein. In vielen Fällen scheidet eine Erhöhung des Fixums zur Erreichung des Mindestlohnes aus, da dadurch zu Lasten der Unternehmen, aber auch der Beschäftigten, Leistungsanreize abgeschwächt werden. Die vorgesehene Neuregelung lässt konjunkturelle und strukturelle Besonderheiten außer Acht. Eine Regelung, welche eine zeitliche Erweiterung der Bemessungszeiträume auf mehrere Monate (Halbjahres- oder Jahreszeitraum), gerade auch bei stark saisonabhängigen Branchen, zulassen würde, könnte hier für Abhilfe sorgen.



Drucksache 393/14 (Beschluss)

... c) Daher fordert der Bundesrat, den Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer dauerhaft zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Satz 5 FAG

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 46 Absatz 5 Satz 5 - neu - SGB II

5. Zu Artikel 4 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 2 und § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 589/1/14

... 8. Der Bundesrat fordert zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen, der zum 1. Januar 2010 durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (



Drucksache 244/14

... Die bisherige Regelung des § 6 Absatz 2 wird daher so weit angepasst, wie es erforderlich ist, um dem ursprünglich vom Verordnungsgeber intendierten Ansatz gerecht zu werden und zugleich eine sachgerechte Kontrolle durch die Vollzugsbehörden zu ermöglichen. Dabei wird darauf geachtet, bereits bestehende und funktionierende, insbesondere herstellergetragene Branchenlösungen nicht mehr als zwingend notwendig zu beschränken. Der neue § 6 Absatz 2 ermöglicht daher weiterhin eine Befreiung der Hersteller und Vertreiber von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen von der Systembeteiligungspflicht nach Absatz 1, soweit sie die ihnen bekannten gleichgestellten Anfallstellen entweder unmittelbar selbst oder mittels zwischengeschalteter Vertreiber, zum Beispiel Großhändler, beliefern und die restentleerten Verkaufsverpackungen im Rahmen einer branchenspezifischen Erfassungsstruktur wieder an der Anfallstelle zurücknehmen und ordnungsgemäß verwerten. Ausgeschlossen von einer Branchenlösung sind damit lediglich die Fälle, in denen gleichgestellte Anfallstellen nicht beliefert werden, sondern die Waren selbst in Handelsgeschäften erwerben, zum Beispiel im Großmarkt. Diese Einschränkung ist nötig, da solche Anfallstellen, die nicht im Wege einer Belieferung versorgt werden, aufgrund des geringeren Umsatzes ihre Verpackungsabfälle in der Praxis regelmäßig über die dualen Systeme entsorgen. Außerdem wäre in diesen Fällen eine Überprüfung der einzelnen Kaufbelege nur unter erheblichem Mehraufwand möglich, abgesehen davon, dass den Herstellern und Vertreibern solche SelbstversorgerAnfallstellen in aller Regel ohnehin nicht bekannt sein dürften, weshalb auch aus diesem Grund die Einbindung in eine seriöse Branchenlösung ausscheidet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

4 Bürokratiekosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2885: Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten

2.2 Evaluation der Kostenschätzung

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 291/1/14

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass in das vorliegende Gesetz weitere wichtige steuerfachliche Anliegen der Länder, insbesondere Maßnahmen zur Eindämmung von missbräuchlichen Umstrukturierungs- und Umgehungsfällen im Bereich der Ertragsteuern und Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Übertragung der Steuerschuldnerschaft in der Bauwirtschaft, aufgenommen wurden.



Drucksache 166/14 (Beschluss)

... Nach der vorgeschlagenen Änderungsrichtlinie müssen Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, die mehr als 5 Prozent des Vermögens des Unternehmens betreffen, oder Transaktionen, die erhebliche Auswirkungen auf den Gewinn oder den Umsatz des Unternehmens haben können, den Aktionären im Rahmen einer Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Sie dürfen erst nach Genehmigung durch die Aktionäre vollzogen werden. Dadurch soll verhindert werden, dass dem Unternehmen maßgebliche Werte zulasten der (Minderheits-)Aktionäre ohne deren Zustimmung entzogen werden können.



Drucksache 291/14 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass in das vorliegende Gesetz weitere wichtige steuerfachliche Anliegen der Länder, insbesondere Maßnahmen zur Eindämmung von missbräuchlichen Umstrukturierungs- und Umgehungsfällen im Bereich der Ertragsteuern und Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Übertragung der Steuerschuldnerschaft in der Bauwirtschaft, aufgenommen wurden.



Drucksache 447/14

... Für Wohnungsvermittler wird die voraussichtliche Änderung des Verhaltens von Vermietern durch die Neuregelungen im Wohnungsvermittlungsrecht wahrscheinlich zu deutlichen Umsatzrückgängen führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.

Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten

§ 556d
Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung

§ 556e
Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung

§ 556f
Ausnahmen

§ 556g
Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschriften zum Mietrechtsnovellierungsgesetz vom ... [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsbedarf

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

a Beschreibung der aktuellen Situation

b Beispielhaftes Datenmaterial zu angespannten Wohnungsmärkten

aa Abweichung der Angebotsmieten zu Vergleichsmieten der Mietspiegel 2013 in ausgewählten Städten

bb Mittlere Abweichung von ortsüblicher Vergleichsmiete und Angebotsmiete für Mietwohnungen mit mittlerer Ausstattung und Wohnungsgröße nach Wohnlagen für ausgewählte Städte Kiel / Hannover / Bonn / Berlin / München / Hamburg / Frankfurt am Main

cc Entwicklung der Neuvermietungsangebote für Berlin; prozentualer Preisanstieg 2012/ 2013

c Heterogenität der Mietwohnungsmärkte in Deutschland

d Verfügbares rechtliches Instrumentarium

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

IV. Alternativen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

V. Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Grundgesetzes

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

a Zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung

b Kein Eingriff in die Substanz des Eigentums durch die neuen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn

c Verhältnismäßigkeit der Regelung

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

VIII. Gesetzesfolgen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Demografische Auswirkungen

5. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

6. Erfüllungsaufwand Vorbemerkung

7. Weitere Kosten

8. Weitere Gesetzesfolgen

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 556d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 556e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 556f

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 556g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2845: Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

I. Zusammenfassung

Sonstige Kosten

Im Einzelnen

1 Regelungsinhalt

2 Erfüllungsaufwand

3 Evaluation

4 Befristung


 
 
 


Drucksache 202/14

... sicherzustellen, dass die Bundesagentur für Arbeit in ihre Vollzugshinweise zu § 7 SGB II den Hinweis aufnimmt, dass als Voraussetzung für den Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende als selbständiger Gewerbetreibender der Nachweis eines Mindestumsatzes verlangt wird, sodass die SGB II-Leistung lediglich als Aufstockung dient.



Drucksache 448/13

... Insbesondere für das Handwerk und das Baugewerbe wird sich die steuerliche Förderung im Sinne einer Stabilisierung und Belebung der Nachfrage positiv auf den Umsatz und den Gewinn auswirken. Ob und in welchem Umfang gesamtwirtschaftliche Auswirkungen zu verzeichnen sind, lässt sich dagegen wegen der Vielzahl der zu berücksichtigenden Faktoren nicht identifizieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 448/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7e
Erhöhte Absetzungen für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen

§ 10j
Steuerbegünstigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 412/2/13

... 13. Ergänzend zu seiner Stellungnahme vom 5. Juli 2013 (Ziffer 18) weist der Bundesrat darauf hin, dass die derzeit im Legislativvorschlag vorgesehene generelle Gebührenbefreiung von Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme nicht über 2 Millionen Euro liegt (Kleinstunternehmen), allein im Bereich der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung auf Grund der in Deutschland bestehenden Betriebsstrukturen zu erheblichen Einnahmeausfällen führen würde.



Drucksache 216/13

... Bisher können die Apotheken einen zusätzlichen Betrag von 2,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Inanspruchnahme während der in § 6 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) genannten Notdienstzeiten berechnen. Hinzu kommen die Erlöse aus den im Notdienst abgegebenen Arzneimitteln. Der darüber hinausgehende Aufwand wird aus dem Gesamtumsatz der Apotheken finanziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für Bund, Länder und Gemeinden

2. Kosten für die gesetzliche und private Krankenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Apothekengesetzes

§ 18

§ 19

§ 20

§ 20a

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen Keine

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2.1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für Bund, Länder und Gemeinden

2.2. Kosten für die gesetzliche und private Krankenversicherung

3. Erfüllungsaufwand

Artikel 1
Apothekengesetz

Artikel 2
Arzneimittelgesetz

Artikel 3
Arzneimittelpreisverordnung

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 18

Zu § 18

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20a

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2522: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 88/13

... (e) im Falle einer juristischen Person Verwaltungsgeldstrafen von bis zu 10 % des jährlichen Gesamtumsatzes der juristischen Person im vorangegangenen Geschäftsjahr; handelt es sich bei der juristischen Person um das Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens, bezeichnet "jährlicher Gesamtumsatz" den jährlichen Gesamtumsatz, der im vorangegangenen Geschäftsjahr im konsolidierten Abschluss des Mutterunternehmens an der Spitze ausgewiesen ist;



Drucksache 556/13

... Der Bundesrat hält es mit Blick auf die genannten Herausforderungen, angesichts der bisher beschriebenen Handlungsnotwendigkeiten und in Anerkennung der Erfahrungen der Auswirkungen der Föderalismusreform II für angemessen, in der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit dem Bund zügig Gespräche über eine Erhöhung der Umsatzsteuerbeteiligung der Länder sowie eine Änderung des

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Drucksache 556/13




Entschließung

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 470/13

... -Emissionen, insbesondere im Verkehrs- und Bausektor, hat entsprechend den EU-Verpflichtungen weiterhin hohe Priorität. Das Potenzial des Abfall- und Recyclingsektors sollte genutzt werden. Schätzungen zufolge würde eine vollständige Umsetzung der EU-Abfallvorschriften zu jährlichen Einsparungen von 72 Mrd. EUR, einer Erhöhung des jährlichen Branchenumsatzes um 42 Mrd. EUR und mehr als 400 000 neuen Arbeitsplätzen bis 2020 führen9.



Drucksache 638/13

... 6. wenn mit der Inkassovergütung Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht werden, eine Erklärung, dass die Auftraggeberin oder der Auftraggeber diese Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann.

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Drucksache 638/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

§ 11a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 13a
Aufsichtsmaßnahmen

§ 15b
Betrieb ohne Registrierung

§ 20
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

Artikel 4
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 6
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 7
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 8
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 97a
Abmahnung

§ 104a
Gerichtsstand

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 51
Gewerblicher Rechtsschutz

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 758/13

... /EG der Kommission definiert, und in der Arbeitsunterlage werden die Elemente der in der Empfehlung dargelegten Definition erläutert (weniger als 250 Beschäftigte, ein jährlicher Umsatz von höchstens 50 Mio. EUR und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR). Für die Definition des Begriffs "Beschäftigte" gelten nationale arbeitsrechtliche Bestimmungen. In der Arbeitsunterlage wird erläutert, dass gemäß den EU-Vorgaben festgestellt werden muss, ob ein Unternehmen ein Partnerunternehmen oder ein verbundenes Unternehmen in einem anderen Land hat. Dies ist dann der Fall, wenn das Unternehmen über mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens 16 verfügt (oder umgekehrt). In diesem Fall ist die Gesamtzahl der Beschäftigten der Partnerunternehmen bzw. verbundenen Unternehmen zu betrachten, um festzustellen, ob die Unternehmen die Kriterien für KMU erfüllen.

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Drucksache 758/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Energieeffizienzrichtlinie

3. ARBEITSUNTERLAGEN der Kommissionsdienststellen mit Detaillierten Leitlinien zu den Bestimmungen der EED

3.1. Leitlinien zu Artikel 5 Vorbildcharakter der Gebäude der Zentralregierung

3.2. Leitlinien zu Artikel 6 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

3.3. Leitlinien zu Artikel 7 Energieeffizienzverpflichtungen und Alternativen

3.4. Leitlinien zu Artikel 8 Energieaudits und Energiemanagementsysteme

3.5. Leitlinien zu den Artikeln 9 bis 11 Verbrauchserfassung und Abrechnung

3.6. Leitlinien zu Artikel 14 Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung

3.7. Leitlinien zu Artikel 15 Energieumwandlung, -übertragung bzw. -fernleitung und -verteilung

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 589/13

... Biobasierte Industriezweige sind der Eckpfeiler der Bioökonomie der EU für die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen. Obwohl auf biobasierte Produkte und auf Biokraft- und -brennstoffe derzeit nur etwa 3 % des Jahresumsatzes der europäischen Bioökonomie in Höhe von 2 Billionen EUR und 1 % ihrer 22 Millionen Arbeitsplätze entfallen 8, dürften die biobasierten Industriezweige rascher und deutlicher wachsen als traditionelle Bioökonomiesektoren910. Schätzungen aus unterschiedlichen Quellen ergeben folgendes Bild:



Drucksache 266/13 (Beschluss)

... Das Umgangsverbot mit Dopingmitteln in § 6a Absatz 1 AMG beschränkt sich auf das Inverkehrbringen, das Verschreiben und das Anwenden bei anderen. Dies erweist sich als zu eng. Strafwürdigen Umgang mit Dopingmitteln hat auch, wer mit den entsprechenden Substanzen zu Dopingzwecken im Sport unerlaubt Handel treibt. Der eigennützigen, auf Umsatz entsprechender Mittel gerichteten Tätigkeit kommt auf der Seite des Vertriebs maßgebliche Bedeutung zu. Es sind vornehmlich die durch den illegalen Umgang mit Dopingmitteln erzielbaren Gewinne, die auf Seiten der Abgebenden die Triebfeder ihres Handelns sind. Dieses strafwürdige Verhalten wird durch die bisherige Fassung der Norm nicht zureichend erfasst. Das Inverkehrbringen als "Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe, das Feilhalten, das Feilbieten und die Angabe an andere" (§ 4 Absatz 17 AMG) reicht zwar einerseits weiter als das Handeltreiben, weil es keine Eigennützigkeit voraussetzt. Andererseits ist es insofern enger, als es die tatsächliche Verfügungsgewalt über die entsprechenden Stoffe voraussetzt. Lässt sich die tatsächliche Verfügungsgewalt, das Absenden oder Übergeben einer Lieferung und so weiter nicht sicher feststellen, geht der Händler straffrei aus. Die Lücke, die in der Straflosigkeit des nicht widerlegbar besitzlosen Handels besteht, ist durch die Einführung der weiteren Tatalternative des Handeltreibens zu schließen. Einer Einschränkung auf den "unerlaubten" Handel bedarf es nicht, da der Handel zu Dopingzwecken im Sport generell als unerlaubt anzusehen ist.

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Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 556/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält es mit Blick auf die genannten Herausforderungen, angesichts der bisher beschriebenen Handlungsnotwendigkeiten und in Anerkennung der Erfahrungen der Auswirkungen der Föderalismusreform II für angemessen, in der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit dem Bund zügig Gespräche über eine Erhöhung der Umsatzsteuerbeteiligung der Länder sowie eine Änderung des

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Drucksache 556/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 471/13 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat hält wie die vorgeschlagene Ratsempfehlung eine Überprüfung der bisherigen Anwendungsbereiche für den ermäßigten Umsatzsteuersatz und der vollständigen Umsatzsteuerbefreiung für dringend erforderlich. Er bedauert, dass die derzeitige Legislaturperiode des Deutschen Bundestags abzulaufen droht, ohne dass die von der Bundesregierung seit Langem angekündigte Überprüfung des Anwendungsbereichs des ermäßigten Satzes bei der Umsatzsteuer tatsächlich angegangen worden sein wird.



Drucksache 23/13

... Da die Kostenschuldner ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit der Informationen bezogen auf die Kenngrößen Umsatz und Gewinn im zu regelnden Bereich haben, wurden die Fallzahlen für die Ermittlung des Aufwandes bei den beteiligten Behörden und Organisationen (Kostengläubigern) erhoben. Soweit verfügbar, wurden jeweils die Fallzahlen der vorangegangenen zwei bzw. drei Jahre angefordert. Aus den ermittelten Fallzahlen wurde ein Durchschnittswert für die Häufigkeit der jeweiligen Amtshandlung bezogen auf ein Jahr errechnet. Dieser Wert diente als Grundlage zur Bestimmung des bisherigen Erfüllungsaufwandes. Die so ermittelten durchschnittlichen Häufigkeiten der jeweiligen Amtshandlungen wurden auch als Richtwerte für die Prognose der Änderungen des Erfüllungsaufwandes im Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Regelungsvorhabens angesetzt. Diese prognostizierte Häufigkeit der Amtshandlungen pro Jahr wurde im Weiteren mit den ermittelten tatsächlichen Kosten-, Zeit- und Personalansätzen multipliziert, um einen konkreten Vergleichswert für die Ermittlung der Änderung im Erfüllungsaufwand zu erhalten. Im Rahmen des Regelungsbereiches des Vorhabens sind teilweise mehrere Kostengläubiger für jeweils gleichartige Amtshandlungen zuständig. Es sind somit die Werte unterschiedlicher Einrichtungen zu berücksichtigen. Aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Kostengläubiger verwertbare Aufzeichnungen über die Anzahl der durchgeführten Amtshandlungen und damit über den bisherigen Aufwand für die Wirtschaft zuliefern konnten, wurden die vorgelegten Zahlen anteilig gewertet. Die rechnerisch ermittelten Werte der Änderungen des Erfüllungsaufwandes wurden deshalb ins Verhältnis zur geschätzten Anzahl der nicht gemeldeten Amtshandlungen gesetzt. Der angenommene, prozentuale Anteil wurde anhand der Informationen der Beteiligten und unter Bezug auf die vermutete Gesamtzahl der Amtshandlungen bei 80 % eingegrenzt. Entsprechend wurde angenommen, dass der ermittelte Wert 80 % des tatsächlichen Erfüllungsaufwandes darstellt. Das dargestellte Ergebnis stellt somit eine Hochrechnung auf einen anzunehmenden Gesamtwert dar.

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Drucksache 23/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt

Artikel 1
Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV)

§ 1
Kosten

§ 2
Gebührenfestsetzung

Artikel 2
Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis

3 Inhaltsübersicht

I. Teil: Verkehrsträgerübergreifende Gebühren

II. Teil: Straßenverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6

III. Teil: Eisenbahnverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4

IV. Teil: Binnenschiffsverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

V. Teil: Seeschiffsverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

3. Abschnitt : Gebühren der Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

VI. Teil: Ortsbewegliche Druckgeräte

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

Anlage 2
(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Bundesamtes für Strahlenschutz

I. Teil: Amtshandlungen nach § 11 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

II. Teil: Amtshandlungen nach § 6 Absatz 6 der Gefahrgutverordnung See

Anlage 3
(zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Anlage 4
(zu § 1 Absatz 4) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes

Anlage 5
(zu § 1 Absatz 5) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

I. Allgemeiner Teil

4 Alternativen

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

II. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

III. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 :

Zu den entfallenen Gebührennummern 001 bis 012:

Zu Gebührennummer 013:

Zu den entfallenen Gebührennummern 014, 015 und 016:

Zu den entfallenen Gebührennummern 017 und 018:

Zu der entfallenen Gebührennummer 019:

Zu den Gebührennummern 102, 311.1, 411, 701, 801, 901 und 1001:

Zu der entfallenen Gebührennummer 103:

Zu den Gebührennummern 211 und 212:

Zu Gebührennummer 213:

Zu Gebührennummer 221.1:

Zu den Gebührennummern 222 bis 226 und 613 bis 617:

Zu den Gebührennummern 222.5, 223.1, 613.5 und 614.1:

Zu den Gebührennummern 226 und 617:

Zu den Gebührennummern 225.4, 225.5, 613.3.1, 614.3.1 und 616.1:

Zu den Gebührennummern 701 bis 833 allgemein:

Zu den Gebührennummern 702.1 und 702.2:

Zu den Gebührennummern 703 bis 705:

Zu den Gebührennummern 704, 706, 707, 708, 709, 710, 717, 718, 721, 722 und 724:

Zu den Gebührennummern 721.1 bis 721.5

Zu Gebührennummer 723:

Zu den Gebührennummern 711 bis 716 und 724 bis 734:

Zu Gebührennummer 735:

Zu den Gebührennummern 901 bis 1050:

Zu den Gebührennummern 1101 und 1102:

Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 2 :

Zu Anlage 4 zu § 1 Absatz 4 :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2133: Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (BMVBS)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 219/13 (Beschluss)

... es und unter Einschluss der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer - künftig eine Vergütung in Höhe von 155,30 Euro verlangen. Dies stellt jedoch im Ergebnis eine Verschlechterung gegenüber der geltenden Rechtslage dar, die mit - dem erst im Jahre 2008 neu eingeführten - § 97a Absatz 2 UrhG an sich eine Begrenzung des Aufwendungsersatzes für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen auf (nur) 100 Euro in einfach gelagerten Fällen bzw. im Fall einer nur unerheblichen Rechtsverletzung vorsieht. Die infolge der in § 49

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Drucksache 219/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 RDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BRAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - RDG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 -neuRDG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b - neu - RDG , Nummer 3 § 14 Nummer 3 RDG

§ 11a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 11b
Berufsrechtliche Pflichten

6. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 13a - neu - RDG

§ 13a
Aufsichtsmaßnahmen

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 4 RDG

8. Zu Artikel 2 § 10 RDV

9. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 RDGEG

10. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - RDGEG

11. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 RDGEG

12. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 BRAO

13. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - BRAO

14. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - BRAO

15. Zu Artikel 5 §§ 312b1 -neu-, 675 Absatz 3 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 312g Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

17. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG , Nummer 5 Buchstabe a § 20 Absatz 1 UWG

18. Zu Artikel 7 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 -neu-, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5, Absatz 6 - neu - UWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - Inhaltsübersicht zum UrhG , Nummer 3 - neu - § 104a - neu - UrhG

'Artikel 9 Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 104a
Örtliche Zuständigkeit

20. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 101 Absatz 2 UrhG

21. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 49 Absatz 1 GKG

Zu Buchstabe a

22. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 4 GKG

23. Zu Artikel 10a - neu - §§ 40a - neu - bis 40c -neu-, § 49 Absatz 1 Nummer 8a - neu - bis 8c -neu-, Absatz 2 PostG

'Artikel 10a Änderung des Postgesetzes

§ 40a
Eröffnung eines Postfachs

§ 40b
Dokumentation

§ 40c
Auskunftsanspruch

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Zur Beseitigung von Missständen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen


 
 
 


Drucksache 539/13

... IKT-Anbieter selbst sind von dem Anbieterbindungsproblem ebenfalls betroffen. Wie die Umfrage von 2011 gezeigt hat, wäre die Mehrheit der IKT-Anbieter durchaus für ein offeneres Beschaffungswesen, das sich auf Standards stützt, weil dies für sie alle neue Märkte eröffnen und somit die Wettbewerbsfähigkeit des IKT-Markts in der EU steigern würde. Es steht jedoch außer Frage, dass die Umsatzaussichten einiger marktbeherrschender Anbieter beeinträchtigt würden, wenn neue Marktteilnehmer effektiver mit ihnen in den Wettbewerb treten könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/13




1. Einleitung

2. Das Problem der Anbieterbindung bei IKT-Systemen

3. Standardisierte und Proprietäre IKT-Systeme

3.1. Interaktion mit den Bürgern - Effizienzgewinne und Wahlfreiheit

3.2. Interaktion mit anderen Behörden

3.3. Verstärkte Innovation

3.4. Geringere Kosten für IKT-Anbieter

4. Leitfaden für die Beschaffung standardisierter IKT-Lösungen

5. Ähnliche Initiativen

6. Und wenn keine Normen oder Standards vorliegen?

7. Aufträge für Standardisierte IKT-Lösungen: Das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 73/13

... b) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "so darf bei der Ermittlung der Zuwendungshöhe der bei der Entnahme angesetzte Wert nicht überschritten werden" durch die Wörter "so bemisst sich die Zuwendungshöhe nach dem Wert, der bei der Entnahme angesetzt wurde und nach der Umsatzsteuer, die auf die Entnahme entfällt" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 60a
Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

§ 62
Rücklagen und Vermögensbildung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31a
Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern

§ 31b
Haftung von Vereinsmitgliedern

Artikel 7
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 8
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Artikel 11
Änderung der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 93/13

... Aus einem Jahreseinkommen ist das durchschnittliche Monatseinkommen zu ermitteln. Die Bildung des Durchschnitts verhindert eine Benachteiligung selbstständig erwerbstätiger Kostenbeitragsschuldner gegenüber unselbstständig erwerbstätigen Kostenbeitragsschuldnern. Denn häufig ist selbstständige Tätigkeit durch hohe Schwankungen beim Umsatz gekennzeichnet. In Monaten, in denen hohe Einnahmen anfallen, stehen den Einkünften nicht zwangsläufig die damit verbundenen Ausgaben gegenüber. So treten Unternehmerinnen und Unternehmer oftmals in Vorleistung, die Einnahmen fallen dann zu einem späteren Zeitpunkt an. Bei strenger monatsweiser Betrachtung der Einkommenssituation müssten Selbstständige damit rechnen, in dem Monat, in dem sie eine Einnahme erzielen, mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenbeitrag belastet zu werden, weil die mit der Einnahme verbundenen Ausgaben in einem anderen Monat angefallen sind. Die mit der Einkommenserzielung verbundenen Ausgaben könnten sie nicht zwingend einkommensmindernd geltend machen, weil sie in einem Monat fällig werden, in denen die Ausgaben über den Einnahmen liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes

1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe

2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund

3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe

4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang

5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

3. Weitere Kosten

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

V. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

a Erfüllungsaufwand für Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:


 
 
 


Drucksache 665/1/13

... Es ist ausreichend, dass die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer - wie in Anlage 3 vorgesehen - im Antragsformular enthalten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/1/13




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV

Zu Artikel 1

Zur Folgeänderung:

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - AbfAEV

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV

12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV

13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 4, 5, 6 AbfAEV

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV

16. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV

§ 13a
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

17. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV

18. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV

19. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV

20. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV

§ 16b
Mitführungspflicht

21. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV

22. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV

23. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV

24. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV

25. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV

27. Zur Verordnung allgemein

28. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV


 
 
 


Drucksache 323/13

... "Liegen dem Bundesamt in einem Verfahren nach den Absätzen 1 bis 5 keine Anhaltspunkte über die Einstufung einer Gesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 bis 3 oder des § 267a vor, kann es den in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Beteiligten aufgeben, die Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Absatz 3), die Umsatzerlöse (§ 277 Absatz 1) und die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (§ 267 Absatz 5) für das betreffende Geschäftsjahr und für diejenigen Geschäftsjahre, die für die Einstufung erforderlich sind, anzugeben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 335a
Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld; Rechtsbeschwerde; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Aufteilung des § 335 HGB in zwei Vorschriften

2. Senkung der Mindestordnungsgelder

3. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Verschulden

4. Verfahren zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2534: Formulierungshilfe zur Umsetzung der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 29. November 2012

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 524/13

... Zur Finanzierung der Hilfen für Privathaushalte und Unternehmen sowie der Maßnahmen des Wiederaufbaus in den geschädigten Regionen wird ein nationaler Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" als Sondervermögen des Bundes errichtet. Der Fonds wird durch den Bund mit Mitteln in Höhe von 8 Milliarden Euro ausgestattet. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung durch die Übernahme von Zinsen und Tilgungen. Dies geschieht von 2014 bis 2019 durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern und von 2020 bis 2033 durch direkte Zahlungen der Länder an den Bund.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe(Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG)

§ 1
Errichtung des Fonds

§ 2
Zweck und Mittelverwendung; Verordnungsermächtigung

§ 3
Stellung im Rechtsverkehr

§ 4
Finanzierung des Fonds

§ 5
Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht

§ 6
Rechnungslegung

§ 7
Verwaltungskosten

Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz

§ 1

§ 2

Artikel 4
Änderung des Entflechtungsgesetzes

§ 2
Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben

§ 3
Finanzierung beendeter Finanzhilfen

§ 5
Zweckbindung

§ 6
Überweisung an die Länder

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Nachhaltigkeit

C. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr.2638: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Aufbauhilfegesetz)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 95/13 (Beschluss)

... § 9b Absatz 2 EStG enthält eine Vereinfachungsregelung für die Behandlung der umsatzsteuerlichen Vorsteuerberichtigungsbeträge in der ertragsteuerlichen Gewinn- und Überschussermittlung. Sie ermöglicht, nachträgliche Korrekturen des Vorsteuerabzugs sofort erfolgswirksam zu behandeln und die ursprünglich angesetzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten unberührt zu belassen (vgl. BT-Drucksache V/2185 vom 17. Oktober 1967).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

Zu § 1

Zu § 11

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 InvStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 Nummer 3 Satz 2, Nummer 4 Satz 3 und Absatz 1d Satz 1 InvStG

Zu § 1

Zu § 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a InvStG

§ 3a
Ausschüttungsreihenfolge

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 19 InvStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 22 Absatz 2 und 5 InvStG

Zu § 22

Zu § 22

7. Zu Artikel 1a - neu - § 4f - neu -,§ 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 4f
Verpflichtungsübernahme im Konzern

Zu § 4f

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 52

8. Zu Artikel 1a - neu - § 9b Absatz 2 und § 52 Absatz 23 e1 - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu § 9b

Zu § 52

9. Zu Artikel 1a - neu - § 15b Absatz 3a - neu -,§ 32b Absatz 1 Satz 3, § 52 Absatz 33a und Absatz 43a EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

10. Zu Artikel 1a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 88/13 (Beschluss)

... 3. Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe e des Verordnungsvorschlags sieht bei der Sanktionierung juristischer Personen eine umsatzbezogene Geldbuße vor. Eine solche Regelung kennt das deutsche Recht bisher - soweit ersichtlich - nur in § 81 Absatz 4 Satz 2



Drucksache 440/13

... • Der weltweite Gesamtumsatz des Sektors lag im Jahr 2012 bei ungefähr 230 Milliarden EUR5. Der Gesamtwert der Produkte, die Mikro- und Nanokomponenten enthalten, beläuft sich auf etwa 1,6 Billionen EUR weltweit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/13




1. Einleitung

2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?

2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung

2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik

3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen

3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld

3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle

3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette

4. Europas stärken und Schwächen

4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten

4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen

4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik

4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden

5. Bisherige Europäische Bemühungen

5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster

5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene

5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette

6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie

6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion

6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa

6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU

7. Die Maßnahmen

7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet

7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte

7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

7.4. Internationale Dimension

8. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 320/13 (Beschluss)

... d) das Konto ein Jahr lang umsatzlos geführt wurde,



Drucksache 59/13

... Die Vertragsfreiheit ist ein Eckstein jeglicher B2B-Beziehungen in der Marktwirtschaft; Vertragsparteien sollten Verträge so ausgestalten können, wie es ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Dies betrifft insbesondere unlautere Handelspraktiken in vorvertraglichen Verhandlungen, die anschließend in die Vertragsbedingungen Eingang finden. Damit die Vertragsfreiheit den Vertragsparteien zum gegenseitigen Nutzen gereicht, müssen diese in der Lage sein, die Vertragsbedingungen auch wirklich auszuhandeln. In bestimmten Fällen jedoch, in denen sich eine der Vertragsparteien in einer stärkeren Verhandlungsposition befindet, kann sie der schwächeren Partei einseitig Bedingungen diktieren und die Geschäftsbeziehung in allzu starkem Maße zu ihrem eigenen Vorteil ausgestalten und allein an ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen ausrichten. Insbesondere kann die betreffende Vertragspartei Bedingungen zugrunde legen, die in hohem Maße unausgewogen sind und die sie auch aufgrund ihrer Verhandlungsmacht nicht einzeln aushandeln wird. In derartigen Situationen ist die schwächere Partei unter Umständen nicht in der Lage, solche einseitig auferlegten ungünstigen Bedingungen abzulehnen, weil sie befürchten muss, dass der Vertrag dann nicht zustande kommt oder dass sie gar ganz aus dem Geschäft herausgedrängt wird. Derart ungleiche Verhandlungspositionen können auf unterschiedliche Faktoren zurückzuführen sein, z.B. einen erheblichen Unterschied in der relativen Größe / dem relativen Umsatz der Parteien, eine wirtschaftliche Abhängigkeit oder erhebliche versunkene Kosten, die einer der Parteien bereits entstanden sind (z.B. hohe Vorabinvestitionen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/13




Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken

2.1. Der Begriff unlautere Handelspraktiken

2.2. Beispiele unlauterer Handelspraktiken

2.3. Potenzielle Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken

3. Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.1. Fragmentierung der Rechtsrahmen auf nationaler Ebene

Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken

Zivilrecht, Handelsrecht und unlautere Handelspraktiken

Spezifische nationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.2. Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auf EU-Ebene

4. Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

4.1. Durchsetzungsmechanismen auf nationaler Ebene

4.2. Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene

5. Arten unlauterer Handelspraktiken

5.1. Mehrdeutige Vertragsbestimmungen

5.2. Fehlen eines schriftlichen Vertrags

5.3. Rückwirkende Vertragsänderungen

5.4. Unbillige Übertragung des kommerziellen Risikos

5.5. Missbräuchliche Nutzung von Informationen

5.6. Unbillige Beendigung einer Geschäftsbeziehung

5.7. Regionale Angebotsbeschränkungen

5.8. Gemeinsame Merkmale unlauterer Handelspraktiken

6. Allgemeine Bemerkungen

7. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 320/13

... d) das Konto ein Jahr lang umsatzlos geführt wurde,



Drucksache 338/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Einführung eines generellen Reverse-Charge-Verfahrens für Warenlieferungen und Dienstleistungen ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der derzeitigen system- und betrugsbedingten Umsatzsteuerausfälle sein kann. Diese Maßnahme setzt eine entsprechende Reform des Mehrwertsteuersystems auf EU-Ebene voraus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug


 
 
 


Drucksache 412/13 (Beschluss)

... 18. Er teilt grundsätzlich die Auffassung der Kommission, die Interessen von kleinen Unternehmen bei der Berechnung der Gebührensätze zu berücksichtigen. Die im Legislativvorschlag vorgesehene generelle Befreiung von der Zahlung der Gebühren für Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme nicht über 2 Millionen Euro liegt, steht jedoch im Widerspruch zu den Grundsätzen des Artikels 76, die eine angemessene Personal- und Finanzausstattung sicherstellen sollen. Unter Bezugnahme auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes würden in Deutschland demnach 80 bis 90 Prozent der Unternehmen nicht unter die Gebührenpflicht fallen. Im Hinblick auf die Berücksichtigung der Interessen kleiner Unternehmen müssen daher praxistauglichere Alternativen gefunden werden, die mit einem deutlich geringeren zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Überwachungsbehörden verbunden sind.



Drucksache 95/1/13

... § 9b Absatz 2 EStG enthält eine Vereinfachungsregelung für die Behandlung der umsatzsteuerlichen Vorsteuerberichtigungsbeträge in der ertragsteuerlichen Gewinn- und Überschussermittlung. Sie ermöglicht, nachträgliche Korrekturen des Vorsteuerabzugs sofort erfolgswirksam zu behandeln und die ursprünglich angesetzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten unberührt zu belassen (vgl. BT-Drucksache V/2185 vom 17. Oktober 1967).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

Zu § 1

Zu § 11

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 InvStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 Nummer 3 Satz 2, Nummer 4 Satz 3 und Absatz 1d Satz 1 InvStG

Zu § 1

Zu § 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a InvStG

§ 3a
Ausschüttungsreihenfolge

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 19 InvStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 22 Absatz 2 und 5 InvStG

Zu § 22

Zu § 22

7. Zu Artikel 1a - neu - § 4f - neu -,§ 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 4f
Verpflichtungsübernahme im Konzern

Zu § 4f

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 52

8. Zu Artikel 1a - neu - § 9b Absatz 2 und § 52 Absatz 23 e1 - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu § 9b

Zu § 52

9. Zu Artikel 1a - neu - § 15b Absatz 3a - neu -,§ 32b Absatz 1 Satz 3, § 52 Absatz 33a und Absatz 43a EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

10. Zu Artikel 1a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 177/13 (Beschluss)

... Wer heute eine Mietwohnung sucht und zu diesem Zweck auf Mietinserate in Zeitungen oder im Internet reagiert, kommt oft nicht gleich in Kontakt mit seinem potenziellen Vermieter, sondern kommuniziert zunächst mit einem von diesem, der Hausverwaltung oder auch einem Vormieter eingeschalteten Wohnungsvermittler. Insbesondere in Großstädten ist es vielfach schwer, eine Wohnung anzumieten, die nicht über einen Makler vermittelt wird. Der Makler entfaltet dabei Tätigkeiten, die der Vermieter andernfalls selbst übernehmen müsste, angefangen von der Aufgabe der Inserate über die Durchführung der Besichtigungstermine bis hin zur Sondierung der Mietinteressenten. Gleichwohl wird nach Zustandekommen des Mietvertrags die Maklerprovision zumeist nicht von Vermieter-, sondern von Mieterseite getragen. Je nach Lage des Mietwohnungsmarktes können sich Wohnungssuchende einem Provisionsverlangen des Maklers oder auch einem Überwälzungsverlangen ihres künftigen Vermieters nur schwer entziehen, wenn sie vermeiden wollen, dass an ihrer Stelle ein anderer Mietinteressent zum Zuge kommt. Die nach geltender Rechtslage zulässige Provisionsobergrenze nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) von zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird in angespannten Mietmärkten fast durchgängig ausgeschöpft. Dies führt - in Verbindung mit der dem Mieter regelmäßig abverlangten Kaution - zu einer erheblichen finanziellen Belastung des Mieters zu Beginn eines Mietverhältnisses, die insbesondere für Geringverdiener und Familien nur schwer zu schultern ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 1

§ 1a

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 410/13 (Beschluss)

... - sich für eine Überprüfung der Kriterien einzusetzen, nach denen das Zulassungsverfahren für eine Sorte eröffnet werden muss. Insbesondere sollte überprüft werden, ob hier in Anlehnung an das Zulassungsverfahren für Obstsorten nicht mehr die Unternehmensgröße oder die Ursprungsregion für eine Erhaltungssorte, sondern vielmehr umsatzbezogene Mengenschwellen für die auf den Markt zu bringenden Sorten als Kriterium eingeführt werden sollten; - sich dafür einzusetzen, dass bei amtlich zugelassenen Sorten und Pflanzmaterial größtmögliche Transparenz sichergestellt wird. So sollten insbesondere die Herkunft der Grundsorten und die Züchtungsmethoden (wie z.B. auch Zellfusionstechniken) öffentlich zugänglich sein. Dies kann auf einfache Weise durch eine entsprechende Ergänzung des Anhangs III zu Artikel 21 (Ergänzung des amtlichen Etiketts um Angaben zur Züchtungsmethode) erfolgen;



Drucksache 89/13 (Beschluss)

... 19. Artikel 56 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe e des Richtlinienvorschlags sieht bei der Sanktionierung juristischer Personen eine umsatzbezogene Geldbuße vor. Eine solche Regelung kennt das deutsche Recht bisher - soweit ersichtlich - nur in § 81 Absatz 4 Satz 2



Drucksache 598/13

... Pharmazeutische Unternehmer sind auf Antrag von der Pflicht zur Einreichung eines Dossiers freizustellen, wenn nur ein geringfügiger Umsatz zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwarten ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss kann diese Freistellung befristen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/13




I. Berichtsauftrag

II. Inhalt und Ziel der gesetzlichen Regelung

III. Stand der Umsetzung und bisherige Erfahrungen

a Nutzenbewertung

b Preisbildung und Erstattung

c Bisherige Erfahrungen und Weiterentwicklung

IV. Erfahrungen aus Sicht der beteiligten Akteure bei der Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 194/13

... (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit sich ein Unternehmen, das nicht im Sinne des § 36 Absatz 2 abhängig ist und im letzten Geschäftsjahr weltweit Umsatzerlöse von weniger als 10 Millionen Euro erzielt hat, mit einem anderen Unternehmen zusammenschließt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/13




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.