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"Varianten"


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0867/04B
0305/04B
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0012/1/04
Drucksache 90/06

... Statistisch gesehen bilden die aktuellen ESSOSS-Daten den kleinsten gemeinsamen Nenner, auf den die zahlreichen Varianten in den nationalen Sozialfürsorgesystemen zurückgeführt werden können. Die derzeitige jährliche Datenerhebung über den Sozialschutz erfolgt auf freiwilliger Basis (Gentlemen"s Agreement) und stützt sich jetzt auf eine umfassende gemeinsame Methodik (ESSOSS-Handbuch 1996). Zuvor stützte sich die Dateneinholung auf eine Methodik aus dem Jahr 1981, die die Sozialbilanz ablöste, die 1963 mit sechs Mitgliedstaaten aufgebaut wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Einschlägige Vorschriften

Kohärenz mit anderen Politikfeldern und Zielsetzungen der Europäischen Union

2 Ergebnisse der Öffentlichen Anhörungen von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Öffentliche Anhörung von Interessengruppen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassende Darstellung des Maßnahmenvorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments Vorgeschlagenes Instrument:

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zweck des Systems

Artikel 4
Modul Rentenempfänger

Artikel 5
Zusätzliche Module

Artikel 6
Datenquellen

Artikel 7
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 8
Verfahren

Artikel 9
Inkrafttreten

Anhang I
Kernsystem von ESSOSS

1. Quantitative Daten

1.1. Übermittelte Daten

1.1.1. Ausgaben

1.1.2. Einnahmen

1.2. Bereitstellung der Daten

1.3. Verbreitung

2. Qualitative Informationen nach Systemen und detaillierten Leistungen

2.1. Behandelte Themen

2.2. Vorlage von Daten und Aktualisierung der qualitativen Informationen

2.3. Verbreitung

Anhang II
Modul für die Rentenempfänger

1. Thematik

2. Bereitstellung der Daten

3. Verbreitung

Anhang III
Pilot-Datenerhebung über die Nettosozialleistungen

1. Thematik

2. Bereitstellung von Daten


 
 
 


Drucksache 477/06

... Es gibt zwei Varianten. Die erste bietet schnelle Lösungen für die derzeitigen Probleme, verlangt dem Sektor aber auch eine schnelle und flexible Anpassung ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/06




Mitteilung

3 Hintergrund

1. derzeitige LAGE des Weinmarkts und mittelfristige Vorausschau

2. Die derzeitige GMO für WEIN

3. Probleme mit der derzeitigen GMO und veränderte Rahmenbedingungen

3.1. Marktlage

3.2. Regulierung des Produktionspotenzials

3.3. Marktstützungsmaßnahmen

3.4. Weinbereitungsverfahren, geografische Angaben und Etikettierung

3.5. Gesundheit und Lebensstil

4. Ziele einer neuen EU-Weinpolitik

5. IN der Folgenabschätzung untersuchte und abgelehnte Optionen

5.1. Beibehaltung des Status quo, gegebenenfalls mit geringfügigen Anpassungen

5.2. Reform in Anlehnung an die GAP-Reform

5.3. Deregulierung des Weinmarkts

6. Grundlegende Reform der GMO für WEIN

6.1. Grundlegende Reform der GMO – Variante A - einstufig

6.2. Grundlegende Reform der GMO – Variante B - zweistufig

6.3. gemeinsame Merkmale der VARIANTEN A und B

6.3.1. Abschaffung der Marktsteuerungsinstrumente und Einführung zukunftsweisender Maßnahmen

6.3.2. Nationaler Finanzrahmen

6.3.3. Entwicklung des ländlichen Raums

6.3.4. Qualitätspolitik/geografische Angaben

6.3.5. Weinbereitungsverfahren

6.3.6. Anreicherung

6.3.7. Etikettierung

6.3.8. Absatzförderung und Information

6.3.9. Umweltschutz

6.3.10. WTO

7. SO genannte vorschriftswidrige und UNZULÄSSIGE Pflanzungen

8. Auswirkungen auf den Haushalt

9. Schlussbemerkungen


 
 
 


Drucksache 20/06

... Gültig für die Varianten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Vorschriften für die Typgenehmigung

Artikel 4
Pflichten des Herstellers

Artikel 5
Anforderungen und Prüfungen

Kapitel III
Zugang zu Reparaturinformation

Artikel 6
Pflichten des Herstellers

Artikel 7
Gebühren für den Zugang zu Reparaturinformation

Artikel 8
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel IV
Pflichten der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Typgenehmigung

Artikel 10
Typgenehmigung von Ersatzteilen

Artikel 11
Finanzielle Anreize

Artikel 12
Sanktionen bei Verstößen

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Neufestsetzung der Grenzwerte

Artikel 14
Änderungen

Artikel 15
Änderung der Richtlinie XXXX/XX/EG

Artikel 16
Änderung der Richtlinie 72/306/EWG

Artikel 17
Aufgehobene Rechtsvorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten

2 Anhänge

Anhang I
- Emissionsgrenzwerte

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anhang II
: Änderung der Richtlinie XXXX/XX/EG


 
 
 


Drucksache 153/06

... "Dabei wird zugleich festgelegt, welche der Varianten, die in Art. 18 Absatz 3 Satz 2 für den Ansatz von Schuldtiteln und Derivaten angeboten werden, nunmehr auf nationaler Ebene anzuwenden ist. Demgemäß sind Schuldtitel zwingend mit ihrem Marktpreis und Derivate zwingend entsprechend dem Marktpreis der ihnen zugrunde liegenden Instrumente anzusetzen, falls ein solcher Marktpreis existiert und dieser über dem Nennwert der betroffenen Schuldtitel bzw. über dem Nominalwert der den betroffenen Derivaten zugrunde liegenden Instrumente liegt. Die Aufteilung des bisherigen Satzes 2 trägt der Erweiterung des ersten Teilsatzes Rechnung und dient der besseren Lesbarkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 1 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

4. § 2 wird wie folgt geändert:

5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

6. Die bisherigen §§ 2a bis 2c werden zu §§ 2b bis 2d.

7. § 8 wird wie folgt geändert:

8. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:

9. Der bisherige § 8a wird zu § 8b und wie folgt geändert:

10. Der bisherige § 8b wird zu § 8c und wie folgt neu gefasst:

11. Der bisherige § 8c wird zu § 8d.

12. § 10 wird wie folgt geändert:

13. § 10a wird wie folgt gefasst:

14. § 10b Abs. 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:

15. Nach § 10b wird folgender § 10c eingefügt:

16. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

17. § 12 wird wie folgt geändert:

18. § 12a wird wie folgt geändert:

19. § 13 wird wie folgt geändert:

20. In § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 und 6

21. § 13b wird wie folgt geändert:

22. § 13c Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

23. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

24. § 15 wird wie folgt geändert:

25. In § 18 Satz 4

26. § 19 wird wie folgt geändert:

27. § 20 wird wie folgt gefasst:

28. Nach § 20 werden folgende §§ 20a bis 20c eingefügt:

29. § 22 wird wie folgt gefasst:

30. § 24 wird wie folgt geändert:

31. In § 24c Abs. 3 Satz 1 wird Nr. 1 wie folgt gefasst:

32. § 25 wird wie folgt geändert:

33. § 25a wird wie folgt geändert:

34. In § 25b Abs. 1 Satz 1

35. Nach § 26 werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 26a eingefügt:

36. In § 28 Abs. 3

37. § 29 wird wie folgt geändert:

38. Nach § 29 wird folgender § 30 eingefügt:

39. § 31 wird wie folgt geändert:

40. § 33 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

41. In § 33a Satz 1

42. In § 33b Satz 1

43. Dem § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt:

44. § 44 wird wie folgt geändert:

45. § 44a wird wie folgt geändert:

46. In § 44b

47. § 45 Abs. 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

48. § 45a wird wie folgt geändert:

49. Nach § 45a wird folgender § 45b eingefügt:

50. Dem § 46d Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

51. In § 46e Abs. 5 Satz 1

52. § 49 wird wie folgt gefasst:

53. § 53 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt geändert:

54. In § 53b Abs. 3 Satz 1

55. § 53e wird wie folgt geändert:

56. In § 55a Abs. 1

57. In § 55b Abs. 1

58. § 56 wird wie folgt geändert:

59. § 64a wird aufgehoben.

60. § 64c wird aufgehoben.

61. § 64e wird wie folgt geändert:

62. In § 64f werden die Absätze 3 bis 6 aufgehoben.

63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt:

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 9
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Neufassung des Kreditwesengesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

1. Ziele der Regelungen:

2. Regelungsansatz

2.1. Säule I - Mindestkapitalanforderungen

2.1.1. Standardansatz

2.1.2. Basis-IRB-Ansatz

2.1.3. Fortgeschrittener IRB-Ansatz

2.1.4. Anerkannte Sicherheiten, wie z.B. Bargeld, Gold, Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentfonds,

2.2. Säule II - Qualitative Bankenaufsicht

2.3. Säule III - Offenlegungspflichten

2.4. Verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

3. Rechtliche Regelungen zur Umsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Verstärkte Differenzierung nach Bonität des Schuldners/Auswirkungen auf den Mittelstand

2. Die gewünschte künftige Entwicklung sollte wie folgt aussehen:

3. Allgemeine finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

B. Besonderer Teil

I. Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 38

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

II. Zu Artikel 2 bis 9 Folgeänderungen in anderen Gesetzen

III. Zu Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes

IV. Zu Artikel 11 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 755/06

... (1a) Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland, welche die substitutive Krankenversicherung betreiben, haben einen Basistarif anzubieten, dessen Vertragsleistungen in Art und Höhe den Leistungen nach dem 3. Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, auf die ein Anspruch besteht, jeweils vergleichbar sind. Der Basistarif muss Varianten für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige, vorsehen, bei denen die Vertragsleistungen auf die Ergänzung der Beihilfe beschränkt sind. Den Versicherten muss die Möglichkeit eingeräumt werden, Selbstbehalte von 300, 600, 900 oder 1200 Euro zu vereinbaren und die Änderung der Selbstbehaltsstufe zum Ende des vertraglich vereinbarten Zeitraums unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu verlangen. Die vertragliche Mindestbindungsfrist für Verträge mit Selbstbehalt im Basistarif beträgt drei Jahre. Für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte aus der Anwendung des durch den Beihilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf die Werte 300, 600, 900 oder 1200 Euro. Der Abschluss ergänzender Krankheitskostenversicherungen ist zulässig. (1b) Die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten- und Preiswirkungsklausel

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 16
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 29d
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 588/1/05

... 27. Die Auffassung der Kommission wird geteilt, dass die Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung von PPP-Projekten ist. Ziel muss die weitgehende Annäherung der rechtlichen Rahmenbedingungen der beiden Varianten öffentliche Eigenrealisierung und Public-Private-Partnerships (PPP) sein, damit ein fairer Wirtschaftlichkeitsvergleich ermöglicht wird.



Drucksache 668/05

... III und anderer Gesetze die Fördervoraussetzungen für Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss einander angeglichen, jedoch rechtfertigt die unterschiedliche materielle Ausrichtung der Förderung die Beibehaltung des befristeten Existenzgründungszuschusses. Nach Abschluss der Evaluation der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt kann auf der Basis empirisch gesicherter Erkenntnisse an eine Neukonzeption der Existenzgründungsförderung im SGB III gegangen werden. Eine Zusammenfassung zu nur einem Instrument, die grundsätzlich eine bedenkenswerte Option ist, hat nach heutigem Erkenntnisstand noch keine eindeutigen Vorteile gegenüber einer Beibehaltung von zwei Fördervarianten.



Drucksache 897/05

... Die wichtigsten Änderungen sind, dass die elektronische Zollanmeldung nun die Regelform der Zollanmeldung ist und dass die bisherigen Varianten der vereinfachten Zollanmeldung, einschließlich des Anschreibeverfahrens, einander angeglichen worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 897/05




Begründung

1 sachlicher Hintergrund des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien Methoden der Anhörung, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Wahl der Instrumente Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Titel I
: allgemeine Bestimmungen

Titel II
: Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie sonstiger für den Warenverkehr vorgesehener Massnahmen

Titel III
: Zollschuld und Sicherheitsleistung

Titel IV
: ANKUNFT von Waren IM Zollgebiet der Gemeinschaft

Titel V
: allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status und die Zollverfahren

Titel VI
: ÜBERFÜHRUNG IN den zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben

Titel VII
: besondere Verfahren

Titel VIII
: ABGANG von Waren AUS dem Zollgebiet der Gemeinschaft

Titel IX
: Ausschuss für den Zollkodex und Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
allgemeine Vorschriften

Kapitel 1
Geltungsbereich der zollrechtlichen Vorschriften, Auftrag des Zolls und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Auftrag der Zollbehörden

Artikel 3
Zollgebiet

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
RECHTE und Pflichten von Personen NACH den zollrechtlichen Vorschriften

Artikel 5
Datenaustausch

Artikel 6
Datenschutz

Artikel 7
Austausch zusätzlicher Informationen zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten

Artikel 8
Übermittlung von Informationen durch die Zollbehörden

Artikel 9
Übermittlung von Informationen an die Zollbehörden

Artikel 10
Gemeinsames System der elektronischen Datenverarbeitung

Artikel 11
Zollvertreter

Artikel 12
Vertretungsmacht

Artikel 13
Vertretung in Sonderfällen

Artikel 14
Antrag und Bewilligung

Artikel 15
Bewilligung des Status

Artikel 16
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 17
Allgemeine Vorschriften

Artikel 18
Gemeinschaftsweite Geltung von Entscheidungen

Artikel 19
Rücknahme begünstigender Entscheidungen

Artikel 20
Aufhebung und Änderung begünstigender Entscheidungen

Artikel 21
Besondere Entscheidungen

Artikel 22
Zollsanktionen

Artikel 23
Von einem Gericht erlassene Entscheidungen

Artikel 24
Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs

Artikel 25
Aussetzung der Vollziehung

Artikel 26
Entscheidung über den Rechtsbehelf

Artikel 27
Zollamtliche Prüfungen

Artikel 28
Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Artikel 29
Nachträgliche Prüfung

Artikel 30
Ausnahmen

Artikel 31
Aufbewahrung der Unterlagen und Speicherung sonstiger Informationen

Artikel 32
Gebühren und Kosten

Kapitel 3
Währungsumrechnung, Fristen und Vereinfachungen

Artikel 33
Währungsumrechnung

Artikel 34
Fristen

Artikel 35
Vereinfachungen

Titel II
Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie sonstiger für den Warenverkehr vorgesehener Massnahmen

Kapitel 1
gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von Waren

Artikel 36
Gemeinsamer Zolltarif

Artikel 37
Zolltarifliche Einreihung von Waren

Kapitel 2
Warenursprung

Artikel 38
Geltungsbereich

Artikel 39
Ursprungserwerb

Artikel 40
Ursprungsnachweis

Artikel 41
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 42
Präferenzieller Ursprung von Waren

Kapitel 3
ZOLLWERT der Waren

Artikel 43
Geltungsbereich

Artikel 44
Transaktionswert

Artikel 45
Nachrangige Methoden der Zollwertbestimmung

Artikel 46
Schlussmethode

Artikel 47
Durchführungsmaßnahmen

Titel III
Zollschuld und Sicherheitsleistung

Kapitel 1
ENTSTEHEN der Zollschuld

Artikel 48
Zollschuld

Artikel 49
Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und vorübergehende Verwendung

Artikel 50
Besondere Vorschriften über Nichtursprungswaren

Artikel 51
Entstehen der Zollschuld bei Verstößen

Artikel 52
Verrechnung mit bereits entrichteten Abgaben

Artikel 53
Ausfuhranmeldung

Artikel 54
Entstehen der Zollschuld bei Verstößen

Artikel 55
Verbote und Beschränkungen

Artikel 56
Mehrere Zollschuldner

Artikel 57
Allgemeine Vorschriften für die Bemessung des Abgabenbetrags

Artikel 58
Besondere Vorschriften für die Bemessung des Abgabenbetrags

Artikel 59
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 60
Ort des Entstehens der Zollschuld

Kapitel 2
Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder entstandene Zollschuld

Artikel 61
Allgemeine Vorschriften

Artikel 62
Zwingend vorgeschriebene Sicherheitsleistung

Artikel 63
Fakultative Sicherheitsleistung

Artikel 64
Leistung der Sicherheit

Artikel 65
Wahl der Sicherheitsleistung

Artikel 66
Bürge

Artikel 67
Gesamtsicherheit

Artikel 68
Zusätzliche Vorschriften über die Verwendung von Sicherheitsleistungen

Artikel 69
Zusätzliche Sicherheitsleistung oder Ersetzung der geleisteten Sicherheit

Artikel 70
Freigabe der Sicherheit

Kapitel 3
ERHEBUNG und Entrichtung der Abgaben sowie Erstattung und Erlass der Abgaben

Artikel 71
Bemessung des Abgabenbetrags

Artikel 72
Mitteilung der Zollschuld

Artikel 73
Frist für die Mitteilung einer Zollschuld

Artikel 74
Buchmäßige Erfassung

Artikel 75
Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung

Artikel 76
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 77
Allgemeine Zahlungsfristen, Überwachung der Abgabenentrichtung

Artikel 78
Abgabenentrichtung

Artikel 79
Zahlungsaufschub

Artikel 80
Aufschubfrist

Artikel 81
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 82
Sonstige Zahlungserleichterungen

Artikel 83
Zwangsvollstreckung, Verzugszinsen

Artikel 84
Allgemeine Vorschriften

Artikel 85
Erstattung und Erlass

Artikel 86
Erstattung und Erlass zu hoch bemessener Abgabenbeträge

Artikel 87
Schadhafte Waren

Artikel 88
Erstattung und Erlass aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden

Artikel 89
Erstattung und Erlass der Abgaben aus Billigkeitsgründen

Artikel 90
Verfahren für die Erstattung und den Erlass

Artikel 91
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel 4
ERLÖSCHEN der Zollschuld

Artikel 92
Erlöschen

Titel IV
ANKUNFT von Waren IM Zollgebiet der Gemeinschaft

Kapitel 1
VERBRINGEN von Waren IN das Zollgebiet

Artikel 93
Verpflichtung zur Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung

Artikel 94
Abgabe und Verantwortlicher

Artikel 95
Änderung einer summarischen Anmeldung

Artikel 96
Zollanmeldung anstelle der summarischen Anmeldung

Kapitel 2
ANKUNFT der Waren

Artikel 97
Zollamtliche Überwachung

Artikel 98
Beförderung zum zugelassenen Ort

Artikel 99
Innergemeinschaftlicher Luft- und Seeverkehr

Artikel 100
Beförderung unter besonderen Umständen

Artikel 101
Gestellung der Waren

Artikel 102
Entladung und Beschau der Waren

Artikel 103
Verpflichtung zur Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in ein Zollverfahren

Artikel 104
Waren, die als in die vorübergehende Verwahrung übergeführt gelten

Artikel 105
Ausnahmeregelung für im Versand eintreffende Waren

Artikel 106
Vorschriften für Nichtgemeinschaftswaren nach Beendigung eines Versands

Titel V
allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status und die Zollverfahren

Kapitel 1
ZOLLRECHTLICHER Status von Waren

Artikel 107
Vermutung des Gemeinschaftsstatus

Artikel 108
Verlust des Gemeinschaftsstatus Gemeinschaftswaren werden zu Nichtgemeinschaftswaren,

Artikel 109
Das Zollgebiet vorübergehend verlassende Waren

Kapitel 2
Zollanmeldung

Artikel 110
Zollanmeldung von Waren und zollamtliche Überwachung von Gemeinschaftswaren

Artikel 111
Zuständige Zollstellen

Artikel 112
Arten der Zollanmeldung

Artikel 113
Inhalt einer Zollanmeldung und Begleitunterlagen


 
 
 


Drucksache 3/05

... dahingehend, dass die Neuregelung nur gilt für Hauptversammlungen, zu denen nach dem Tage des Inkrafttretens des UMAG einberufen wird. Es wird dadurch die Situation vermieden, dass zum Zeitpunkt der Einberufung insofern ein anderes Recht gilt und anzuwenden ist, als zum Zeitpunkt der Abhaltung der Hauptversammlung. Die Übergangsregelung bedeutet ferner, dass Satzungsbestimmungen, die die Hinterlegung von Aktien als Voraussetzung für die Teilnahme oder die Ausübung des Stimmrechts bestimmen, für Hauptversammlungen nach dem Inkrafttreten des UMAG zwar vorbehaltlich einer zwischenzeitlich erfolgten und sicherlich auch anzuratenden Satzungsänderung weiterhin wirksam sind, dass jedenfalls aber der Nachweis des depotführenden Finanzinstituts ausreichend ist. Denn insoweit verdrängt das zwingende Gesetz entgegenstehende Satzungsregelungen, die aber als zusätzliche und ergänzende Regelungen weitere Legitimationsvarianten eröffnen können.



Drucksache 319/05

... Zwischen den beiden Extremen, beihilfengestützte freie Bildung und kostendeckende Studiengebühren, sind viele Varianten möglich. Das Prinzip der Chancengleichheit muss dabei unbedingt gesichert werden. Wo Studiengebühren eingeführt werden, sollte ein beträchtlicher Teil der Mittel in Form von einkommensabhängigen Beihilfen/Darlehen wieder verteilt werden, mit dem Ziel, den Zugang für alle zu gewährleisten, und in Form von leistungsgebundenen Stipendien, die Spitzenleistungen fördern sollen. Gestaffelte Gebühren - und Beihilfensysteme können eingesetzt werden, um die Attraktivität von Studiengängen mit hohem Nutzen für die Allgemeinheit zu sichern, z.B. um Arbeitskräftemangel in einigen Bereichen und Akademikerarbeitslosigkeit in anderen zu verhindern. Das sollte so weit gehen, dass bestimmte Kategorien als in Ausbildung stehende Expertinnen und Experten eine Vergütung bekommen, z.B. junge Forscher/innen in der Doktoratsphase.



Drucksache 249/05

... (1) Ein Betreiber der Schienenwege und ein Zugangsberechtigter können einen Rahmenvertrag über die Benutzung von Schienenwegkapazität in dem betreffenden Netz schließen, der eine Laufzeit von mehr als einer Netzfahrplanperiode hat. In einem Rahmenvertrag kann für den Fall, dass bei der Netzfahrplanerstellung Anträge auf zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Nutzung vorliegen, insbesondere festgelegt werden, inwieweit der Betreiber der Schienenwege innerhalb einer im Rahmenvertrag zu vereinbarenden Bandbreite zu der beantragten Zugtrasse Varianten anzubieten hat. Die im Rahmenvertrag zu vereinbarende Bandbreite soll so gewählt werden, dass unter den betrieblichen Bedingungen mindestens drei Trassen zur Verfügung stehen können. Der Rahmenvertrag darf nicht die Zuweisung einzelner Zugtrassen regeln. Dem Zugangsberechtigten ist bei der Erstellung des Netzfahrplans im Rahmen der jeweils vereinbarten Bandbreite eine Zugtrasse ohne Durchführung des Höchstpreisverfahrens nach § 9 Abs. 6 anzubieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Serviceeinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Serviceeinrichtungen

§ 25
Veröffentlichungen, Bekanntmachungen

Begründung

Allgemeiner Teil


 
 
 


Drucksache 86/05

... Die in § 4 vorgesehene Zustellung durch die Post mittels Einschreiben soll wie bisher erhalten bleiben. Sie wird jedoch unter den Möglichkeiten der von den Postdienstleistern angebotenen Einschreibevarianten auf das Einschreiben mittels Übergabe und das Einschreiben mit Rückschein beschränkt, so dass ein "Einwurf-Einschreiben" im Hinblick auf die Nachweisschwierigkeit bei bestrittenem Zugang ausscheidet.



Drucksache 789/1/05

... a) Die Notwendigkeit todesfallbedingter Nachwahlen soll weitestgehend ausgeschlossen werden. Neben dem vom Bundesrat auf Initiative von Rheinland-Pfalz unterbreiteten Vorschlag - BR-Drucksache 789/05 (Beschluss) - sollen weitere Lösungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel das im hessischen Landtagswahlrecht verankerte Modell mit obligatorischen Ersatzbewerbern, ebenso in die Prüfung einbezogen werden wie Varianten, bei denen die Ersatzbewerberfunktion auf die Zeit bis zur Wahl beschränkt wird.



Drucksache 14/1/05

... Die Aufzählung im Anhang 3 Nr. 3 wird der Vielzahl der möglichen Varianten zur Herstellung stabilisierter Abfälle keinesfalls gerecht. Sie ist zudem Trivialchemie, spiegelt in keiner Weise die Komplexität ablaufender Prozesse der Stabilisierung wider und findet in der Praxis in dieser Einfachheit wohl nur in Ausnahmen statt. Der Umkehrschluss wäre aber, dass bei Ablauf eines der aufgezählten Prozesse regelmäßig ein stabilisierter Abfall entsteht, was unter Umständen ebenso wenig richtig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/1/05




2 A.

1. Zu § 1 Abs. 1 Nr. 2

4 Folgeänderung:

2. Zu § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a, b und d

5 Folgeänderungen:

3. Zu § 1 Abs. 3 Nr. 2*

4. Zu § 1 Abs. 3 Nr. 3**

5 Folgeänderung:

5. Zu § 2 Nr. 1

5 Folgeänderung:

6. Zu § 2 Nr. 2 Buchstabe a und b

7. Zu § 2 Nr. 5

8. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

5 Folgeänderung:

9. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

10. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

5 Folgeänderung:

11. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

12. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4

13. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2 - neu -

5 Folgeänderung:

14. Zu § 3 Abs. 2a - neu -

15. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 3

5 Folgeänderungen*:

16. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 5

5 Folgeänderungen:

17. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 1

18. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 1

19. Zu § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -

20. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 2

21. Zu § 5

§ 5
Inverkehrbringen von Abfällen

22. Zu § 6 Überschrift

23. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3

24. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4

5 Folgeänderungen:

25. Zu § 6 Abs. 2

26. Zu § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2

27. Zu § 8 Abs. 1 Satz 2

28. Zu Anhang 1 Einleitung Satz 2

29. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Tabellenkopf Spalte 2

30. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Tabellenkopf Überschrift der Spalten 3 bis 6 In Anhang 1 Tabelle 1 ist im Tabellenkopf in der Überschrift zu den Spalten 3 bis 6 das Wort Annahmekriterien durch das Wort Zuordnungskriterien zu ersetzen.

31. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Zeile 3 und 3.l

5 Folgeänderung:

32. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Zeile 4.2 Spalte 2

33. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 1 Satz 2

34. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 2

5 Folgeänderung:

Zu Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 2:

Zu Anhang 1 Tabelle 2 Fußnote 01:

35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Anhang 1 Tabelle 1 Zeile Nr. 5.3 Spalte 2 Fußnote 2a - neu -

36. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Spalte DK I Zeile 4.2 und Zeile 4.3 sowie Fußnote 4

37. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile l.01, l.02, l.03, 2.01, 2.02, 4.23 - jeweils Spalte 4 und 5

38. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 3.01 Spalte 7

39. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 3.01 Spalte 8

40. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 3.02 bis 3.07 Spalte 3

41. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 3.07 Spalte 2

42. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile Nr. 4.03 Spalte 7 Fußnote 5a - neu -

43. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 4.04 Spalte 4 und 5

5 Folgeänderung:

44. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile Nr. 4.11 Spalte 6 und Zeile Nr. 4.18 Spalte 8 Anhang 1 Tabelle 2 ist wie folgt zu ändern:

45. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 4.12 Spalte 4 und 5

5 Folgeänderung:

46. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 4.18 Spalte 4 und 5

5 Folgeänderung:

47. Zu Anhang 3 Nr. 3 und 4 Buchstabe b Satz 6 - neu -

48. Zu Anhang 3 Nr. 3 Satz 3 i

49. Zu Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe a Satz 3 - neu -

50. Zu Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe b

51. Zu Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe b Satz 2 i

52. Zu Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe b Satz 6 - neu - und 7 - neu -

53. Zu Artikel 2 - neu - § 8 Abs. 3 Satz 3 - neu - GewAbfV

5 Folgeänderungen:

2 B.

54. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung


 
 
 


Drucksache 14/05

... . Nicht einbezogen wurde § 3 Abs. 8 DepV und die danach zulässigen geringerwertigeren Ausführungsvarianten des Basisabdichtungssystems.



Drucksache 631/05

... erteilt werden. Der Bundesnachrichtendienst kann durch Funktionsprüfungen beispielsweise Multiplexverfahren und Kompressionsverfahren spezifizieren und überprüfen, selbst wenn diese dem Betreiber der Telekommunikationsanlage nicht vollständig bekannt sind. Ferner sind vorhandene Signalisierungsdaten und - varianten zu ermitteln und zu evaluieren. Der Bundesnachrichtendienst ist daher auf vergleichbare Funktionsprüfungen angewiesen, wie sie § 23 Abs. 1 Satz 1 bereits für den Bereich der Individualmaßnahmen vorsieht, um die technischen Parameter zu bestimmen, die der Konfiguration der jeweiligen Einrichtung dienen.



Drucksache 92/05

... . Eine Umgehung stellt es insbesondere dar, wenn Dienste entgegen ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung aufgrund der Zuteilungsregelungen genutzt werden. Eine solche Regelung ist vor dem Hintergrund der vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten, die immer neue Varianten und Ausgestaltungen hervorbringen, zwingend notwendig. Dies bedeutet, dass hierdurch insbesondere die gesamten Regelungsmechanismen des § § 66a bis 66k

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/05




A. Ziele

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Entwurf

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4

Artikel 2
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes 367-3

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftung

§ 451
(unbesetzt)

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftungsbegrenzung

§ 45
Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen

§ 45a
Nutzung von Grundstücken

§ 45b
Entstörungsdienst

§ 45c
Normgerechte technische Dienstleistung

§ 45d
Netzzugang

§ 45e
Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

§ 45f
Vorausbezahlte Leistung

§ 45g
Verbindungspreisberechnung

§ 45h
Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

§ 45i
Beanstandungen

§ 45j
Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens

§ 45k
Sperre

§ 45m
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

§ 45n
Veröffentlichungspflichten

§ 45o
Rufnummernmissbrauch

§ 45
P Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen

§ 47a
Schlichtung

Artikel 4
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 451
Kurzwahldienste

§ 661
Umgehungsverbot.

§ 66a
Preisangabe

§ 66b
Preisansage

§ 66c
Preisanzeige

§ 66d
Preishöchstgrenzen

§ 66e
Verbindungstrennung

§ 66f
Anwählprogramme (Dialer)

§ 66g
Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 66h
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66i
R-Gespräche

§ 66
J Rufnummernübermittlung

§ 66k
Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 661
Umgehungsverbot

Artikel 5
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a)

4 Nutzungsvertrag

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu 5 45 a Nutzung von Grundstücken

Zu § 45b

Zu § 45c

Zu § 45d

Zu § 45e

Zu § 45f

Zu § 45q

Zu § 45h

Zu 45i Beanstandungen

Zu § 451

Zu § 45k

Zu § 45m

Zu § 45n

Zu § 45o

Zu § 45p

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 66a

Zu § 66b

Zu § 66c

Zu § 66d

Zu § 66e

Zu § 66f

Zu § 66q

Zu § 66h

Zu § 66i

Zu § 66i

Zu § 66k

Zu § 661

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 394/05

... Diskutiert werden andere Varianten der Förderung besonders partikelreduzierter Personenwagen wie "Bonus-Malus-Regelungen“, Beschränkung der Förderung auf Nachrüstfälle und Zuschüsse. Im Hinblick auf das angestrebte Ziel einer nachhaltigen Reduktion der Partikelemissionen des Straßenverkehrs ist die vorgeschlagene Lösung die schnellst wirkende.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. Nach § 3b wird folgender § 3c eingefügt:

§ 3c
Steuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen

3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:

§ 9a
Zuschlag für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor

4. Dem § 18 wird folgender Absatz 5 angefügt:

Artikel 2
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 617/05

... Nummer 4 erfasst bestimmte, näher bezeichnete Drohungsvarianten.



Drucksache 588/05 (Beschluss)

... 17. Die Auffassung der Kommission wird geteilt, dass die Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung von PPP-Projekten ist. Ziel muss die weitgehende Annäherung der rechtlichen Rahmenbedingungen der beiden Varianten öffentliche Eigenrealisierung und Public-Private-Partnerships (PPP) sein, damit ein fairer Wirtschaftlichkeitsvergleich ermöglicht wird.



Drucksache 52/05

Trassenvarianten einzubeziehen."



Drucksache 942/05

... Diese Gebühr betrifft den Abruf von Registerdaten. Dabei kann es sich um die aktuellen Eintragungen zum Zeitpunkt des Abrufs, die chronologische Darstellung der jeweils erfolgten Änderungen des Registerinhaltes sowie um die Darstellung des historischen Registerblattes zum Zeitpunkt der Umstellung auf die elektronische Registerführung handeln. Die Gebühr soll für den mehrfachen Abruf innerhalb einer Stunde nur einmal entstehen. Bei dem Abruf von Daten desselben Registerblatts soll die Gebühr nur einmal anfallen, unabhängig davon, ob lediglich eine oder mehrere der vorgenannten Auszugsvarianten abgerufen werden.



Drucksache 275/05

... Die Gemeinschaft bezuschusst Aktionen und Projekte zur erstmaligen Umsetzung neuer Technologien von gemeinschaftspolitischer Bedeutung in marktfähige Produkte, um in den Mitgliedstaaten unter verschiedenen wirtschaftlichen oder natürlichen Gegebenheiten oder in verschiedenen technischen Varianten den Einsatz innovativer Technologien, Prozesse oder Produkte zu fördern, die bereits erfolgreich demonstriert worden sind, sich aber wegen der Restrisiken noch nicht am Markt durchsetzen konnten; die Gemeinschaft trägt so einen Teil der mit der Verwertung von Ergebnissen der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration verbundenen Risiken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/05




Begründung

1. Einleitung

2. DAS Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation

3. Verwaltung des neuen Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

4. ÜBEREINSTIMMUNG mit anderen Politikbereichen

5. Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Artikel 1
Einrichtung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Budget

Artikel 4
Teilnahme von Drittländern

Kapitel II
Durchführung des Rahmenprogramms

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Art der Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Technische Unterstützung

Artikel 8
Überwachung und Bewertung

Artikel 9
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Titel II
Die spezifischen Programme

Kapitel I
Programm „unternehmerische Initiative und Innovation“

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 10
Einrichtung und Ziele

Artikel 11
Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase

Artikel 12
Zusammenarbeit zwischen KMU

Artikel 13
Innovation, einschließlich Öko-Innovation, in Unternehmen

Artikel 14
Unternehmerische Initiative und Innovationskultur

Artikel 15
Unternehmens- und innovationsorientierte Wirtschafts- und Verwaltungsreform

Abschnitt 2
Durchführung

Artikel 16
Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU

Artikel 17
Die GIF

Artikel 18
Die SMEG-Fazilität

Artikel 19
Das CBS

Artikel 20
Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation

Artikel 21
Instrument zur Förderung von Innovation in Unternehmen

Artikel 22
Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern

Artikel 23
Partnerschaften zwischen Behörden auf nationaler und regionaler Ebene

Artikel 24
Unterstützungsmaßnahmen zur Durchführung des Programms

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 25
Arbeitsprogramm

Kapitel II
Programm zur Unterstützung der IKT-Politik

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 26
Einrichtung und Ziele

Artikel 27
Europäischer Informationsraum

Artikel 28
Förderung der Innovation durch verstärkten Einsatz von und Investitionen in IKT

Artikel 29
Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und Verbesserung der Lebensqualität Aktionen zur Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, zur Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und zur Verbesserung der Lebensqualität haben folgende Ziele:

Abschnitt 2
Durchführung

Unterabschitt 1 Projekte

Artikel 30
Allgemeines

Artikel 31
Projekte, Best Practice-Aktionen und thematische Netze

Unterabschnitt 2
Sonstige Bestimmungen

Artikel 32
Anträge

Artikel 33
Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern

Artikel 34
Werbung, Kommunikation, Information und Verbreitung

Artikel 35
Projekte von gemeinsamem Interesse: Vergabe öffentlicher Aufträge auf der Grundlage von gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten technischen Spezifikationen

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 36
Arbeitsprogramm

Kapitel III
Das Programm „Intelligente Energie - Europa“

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 37
Einrichtung und Ziele

Artikel 38
Operative Ziele

Artikel 39
Energieeffizienz und rationelle Nutzung von Energie (SAVE)

Artikel 40
Neue und erneuerbare Energiequellen (ALTENER)

Artikel 41
Energie im Verkehrswesen (Steer)

Artikel 42
Bereichsübergreifende Aktionen

Abschnitt 2
Durchführung

Artikel 43
Projekte zur Werbung und Informationsverbreitung Folgendes wird unterstützt:

Artikel 44
Technologievermarktungsprojekte

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 45
Arbeitsprogramm

Titel II
allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausschüsse

Artikel 47
Aufgehobene Rechtsakte

Artikel 48
Übergangsbestimmungen

Artikel 49
Inkrafttreten

Anhang I
Vorläufige Aufteilung der Mittel

Anhang II
Bestimmungen für den zum Einsatz der in Artikel 16 genannten Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU

1. Gemeinsame Bestimmungen für alle Finanzierungsinstrumente

2. Durchführung der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF

3. Durchführung der KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG

4. Durchführung des Programms für den Aufbau von Kapazitäten CBS

5. Bewertung

Anhang III
Nähere Angaben zu den in Artikel 20 genannten Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation


 
 
 


Drucksache 305/1/04

... Zur Verhinderung zunehmender Täuschungshandlungen bei theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen mittels Prüfbogen in Fremdsprachen sind vom TÜV-Verlag Prüfbogen mit individueller Antwortreihenfolge in den elf eingeführten Fremdsprachenversionen entwickelt worden. Dadurch ist es möglich, die Reihenfolge der Antworten ebenso variabel wie bei den üblichen Prüfbogen in deutscher Sprache zu gestalten. Damit stehen für alle elf ausländischen Sprachen gleichermaßen 32 Bogen zur Verfügung, die inhaltlich den zur Zeit gültigen 32 deutschen Bogenvarianten entsprechen. Durch die Variantenbreite in den Antwortreihenfolgen ist es erheblich erschwert, das Prüfergebnis mit unzulässigen Hilfsmitteln zu manipulieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV

2. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - Anlage 2.8 zu § 4 Abs. 4 FahrschAusbO

3. Zu Artikel 5 Nr. 1 - neu - und Nr. 2 - neu - Gebührennummer 214.6 - neu - und 401.3 zweiter Spiegelstrich der Anlage zu § 1 GebOSt

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

4. Zu Artikel 6 Satz 2 Inkrafttreten

5. Zu Anhang 2 zu Artikel 1 Anlage 11 zu § 31 FeV :


 
 
 


Drucksache 789/04 (Beschluss)

... Die Definition der "diffusen Quellen" sollte konkret gefasst werden. Die jetzige Definition der "diffusen Quellen" ist geprägt durch unscharfe Begriffe wie "zahlreich", "verteilt", "erheblich" und "praktikabel". Sie lässt für Auslegungsvarianten zu großen Spielraum und führt zu unterschiedlichster Sachbehandlung. Verschärft wird die Problematik durch die Ermächtigung der Kommission in Artikel 8, bislang nicht abschätzbare Maßnahmen zu ergreifen.



Drucksache 962/1/04

... 1. Im Rentenversicherungsbericht 2004 stellt die Bundesregierung die weitere finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2018 in verschiedenen Szenarien dar. Der gesetzlich vorgesehene Beitragssatz von maximal 20 Prozent bis zum Jahr 2020 würde danach bei der unteren von drei Varianten bereits im Jahr 2017 mit bis zu 20,5 Prozent deutlich überschritten. Annahmekombinationen zwischen unterer und mittlerer Variante führen zu Beitragssätzen bis 20,2 Prozent in 2017 bzw. 20,3 Prozent in 2018.



Drucksache 891/04

... (1) Ein Betreiber der Schienenwege und ein Zugangsberechtigter können einen Rahmenvertrag über die Benutzung von Schienenwegkapazität in dem betreffenden Netz schließen, der eine Laufzeit von mehr als einer Netzfahrplanperiode hat. In einem Rahmenvertrag kann für den Fall, dass bei der Netzfahrplanerstellung Anträge auf zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Nutzung vorliegen, insbesondere festgelegt werden, inwieweit der Betreiber der Schienenwege innerhalb einer im Rahmenvertrag zu vereinbarenden Bandbreite zu der beantragten Zugtrasse Varianten anzubieten hat. Die im Rahmenvertrag zu vereinbarende Bandbreite soll so gewählt werden, dass unter den betrieblichen Bedingungen mindestens drei Trassen zur Verfügung stehen können. Der Rahmenvertrag darf nicht die Zuweisung einzelner Zugtrassen regeln. Dem Zugangsberechtigten ist bei der Erstellung des Netzfahrplans im Rahmen der jeweils vereinbarten Bandbreite eine Zugtrasse ohne Durchführung des Höchstpreisverfahrens nach § 9 Abs. 6 anzubieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 891/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 25
Schlussbestimmungen, Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu §§ 3, 21 und 24) Für die Zugangsberechtigten zu erbringende Leistungen

Anlage 2
(zu § 4 Abs. 2) Inhalt der Schienennetz-Benutzungsbedingungen

Artikel 2
Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage n

Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 4
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der neuen Regelungen und das Außerkrafttreten der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997.


 
 
 


Drucksache 408/04

... 3 Die Abkürzung PFI steht für Private Finance Initiative, ein Programm der britischen Regierung, das die Modernisierung öffentlicher Infrastruktur mittels privater Finanzierung ermöglicht. Dasselbe Modell findet in anderen Mitgliedstaaten Anwendung, manchmal mit beträchtlichen Varianten. Beispielsweise ist in Anlehnung daran das deutsche "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/04




1. Die Entwicklung der Öffentlich-Privaten Partnerschaft: Feststellungen und Herausforderungen

1.1. Was ist unter einer öffentlichprivaten Partnerschaft zu verstehen?

1.2 Der Binnenmarkt als Herausforderung, die Weiterentwicklung von ÖPP auf der Basis effektiven Wettbewerbs und rechtlicher Klarheit zu gewährleisten6

1.3. Ziel und Struktur des Grünbuchs

2. ÖPP auf Vertragsbasis vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen

2.1. Auswahl des privaten Partners

2.1.1. Partnerschaft auf Vertragsbasis: als öffentlicher Auftrag eingestufte Beauftragung

2.1.2. Partnerschaft auf Vertragsbasis: als Konzession eingestufte Beauftragung

2.2. Fragen in Zusammenhang mit der Auswahl eines Wirtschaftsteilnehmers im Rahmen einer privat initiierten ÖPP

2.3. Die Phase nach der Auswahl des privaten Partners

2.3.1. Vertraglicher Rahmen

2.3.2. Die Vergabe von Unteraufträgen für bestimmte Aufgaben

3. Institutionalisierte ÖPP vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen

3.1. Einrichtung einer Partnerschaft durch die Gründung eines gemeinsamen Adhoc-Wirtschaftsgebildes des öffentlichen und des privaten Sektors1

3.2. Übernahme der Kontrolle über ein öffentliches Unternehmen durch einen privaten Akteur

4. Schlussbemerkungen


 
 
 


Drucksache 867/1/04

... Im Falle eines MKS - Ausbruches kann es grundsätzlich nur zwei Fallvarianten geben:



Drucksache 962/04 (Beschluss)

... 1. Im Rentenversicherungsbericht 2004 stellt die Bundesregierung die weitere finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2018 in verschiedenen Szenarien dar. Der gesetzlich vorgesehene Beitragssatz von maximal 20 Prozent bis zum Jahr 2020 würde danach bei der unteren von drei Varianten bereits im Jahr 2017 mit bis zu 20,5 Prozent deutlich überschritten.



Drucksache 380/04

... Konzentration auf die Identifikation der Antigendrift in neuen Stämmen, Virostatikaresistenz oder Aufkommen anderer Varianten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Grundsätze, Ziele und Bestandteile des Bereitschaftsplans

3. PHASEN und Stufen

Tabelle

4. Die Kommission und die Mitgliedstaaten: HAUPTAUFGABEN und ROLLE

4.1. Management und Koordinierung

4.1.1. Hauptziele

4.1.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.2. Überwachung

4.2.1. Ziele

4.2.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.3. Prävention, Mitigierung und Reaktion

4.3.1. Ziele

4.3.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.4. Kommunikation

4.5. Katastrophenschutz

4.6. Forschung

5. BEREITSCHAFT und Reaktion auf Influenzapandemien: Wichtigste Massnahmen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.