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"Vergabeverfahren"
Drucksache 779/10
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
... Die Vorschrift stellt nunmehr ausdrücklich fest, dass neben den Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen
Drucksache 33/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung)
... Nach Satz 3 legt die BaFin für jede Regelprüfung das Datum des Prüfungsbeginns und den Berichtszeitraum fest. Dadurch wird es ermöglicht, alle anstehenden Regelprüfungen in einem einheitlichen Vergabeverfahren auszuschreiben und für einen zügigen und gleichmäßigen Prüfungsverlauf zu sorgen. Zudem wird der BaFin die Prüfungsteilnahme nach Satz 5 erleichtert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Abschnitt 3a Ratingagenturen
§ 17 Überwachung von Ratingagenturen
Abschnitt 3a Ratingagenturen
§ 17 Überwachung von Ratingagenturen
Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt der Gesetzgebung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1129: .. Entwurf für ein Rahmengesetz zur EU-Verordnung über Ratingagenturen .. Entwurf für eine Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... • bei offenen und transparenten elektronischen Behördendiensten beispielhaft vorangehen: 2010 Erstellung und Umsetzung eines ehrgeizigen Aktionsplans eKommission 2010–2015, der vollständig elektronische Vergabeverfahren einschließt.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft
• Fragmentierung der digitalen Märkte
• Mangelnde Interoperabilität
• Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze
• Mangelnde Investitionen in Netze
• Unzureichende Forschung und Innovation
• Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen
• Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda
2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten
Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen
4 Aktionen
2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen
4 Aktionen
2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld
Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben
4 Aktionen
2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste
4 Aktionen
2.2. Interoperabilität und Normen
2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung
2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards
2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung
4 Aktionen
2.3. Vertrauen und Sicherheit
4 Aktionen
2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang
2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten
2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen
Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009
2.4.3. Offenes und neutrales Internet
4 Aktionen
2.5. Forschung und Innovation
Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007
2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung
2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts
2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft
4 Aktionen
2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen
2.6.2. Integrative digitale Dienste
4 Aktionen
2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt
4 Aktionen
2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54
4 Aktionen
2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten
4 Aktionen
2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment
4 Aktionen
2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität
4 Aktionen
2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda
4 Aktionen
3. Durchführung und Verwaltung
Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda
Anhang 1 Liste legislativer Maßnahmen
Anhang 2 Wichtige Leistungsziele
1. Breitbandziele:
2. Digitaler Binnenmarkt:
3. Digitale Integration:
4. Öffentliche Dienste:
5. Forschung und Innovation:
6. CO2-arme Wirtschaft:
Drucksache 347/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union (Neufassung) KOM (2010) 260 endg.
... Die Vergabe öffentlicher Aufträge, die ganz oder teilweise aus dem EU-Haushalt finanziert werden, muss den Grundsätzen der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung genügen. Hiernach gelten europaweit dieselben rechtlichen Vorgaben für die öffentliche Auftragsvergabe. Um die Einhaltung dieser Grundsätze und sämtlicher hierauf fußender Rechtsvorschriften zu gewährleisten, ist eine effektive Kontrolle der öffentlichen Auftraggeber vonnöten. Sofern die Unionsorgane Aufträge vergeben, ist bislang als Rechtsbehelf das Gericht der EU als zuständige Stelle für das Nachprüfverfahren anzurufen. Es ist jedoch angezeigt, für diese Vergabeverfahren eine dem nationalen Recht entsprechende unabhängige und außergerichtliche Kontrollstelle vorzuschalten. Die nationalen
Drucksache 188/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 35. Überlegungen und Aktivitäten anderer Fachpolitiken der Kommission müssen besser mit europäischen Initiativen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe koordiniert werden, um nicht die Kohärenz mit den Richtlinien der öffentlichen Auftragsvergabe zu gefährden und die Anwender vor weitere und neue rechtliche Probleme zu stellen. Eine verbindliche Koordinierung der Kommissionsdienststellen zur Erhöhung der Transparenz und Anwenderfreundlichkeit der Rechtsetzung ist hier unerlässlich. Insgesamt gesehen ist davon auszugehen, dass z.B. die europäische Vergabekoordinierungsrichtlinie bereits umfassende Spielräume zur Berücksichtigung von ökologischen, innovativen und sozialen Kriterien bei der Auftragsvergabe ermöglicht. Letztlich muss es den öffentlichen Auftraggebern überlassen bleiben, welche Kriterien in welchem Ausmaß in konkreten Vergabeverfahren sinnvoll berücksichtigt werden können. Hierbei sollte durch Hilfestellungen über Informationsportale und Benchmarks den Anwendern die Möglichkeit zur Berücksichtigung derartiger Kriterien erleichtert werden. Der Bundesrat erinnert aber daran, dass das wesentliche Ziel der Auftragsvergabe die effektive Bedarfsdeckung bleiben muss.
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 347/2/10
Antrag des Freistaats Thüringen
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union (Neufassung) KOM (2010) 260 endg.
... Die Vergabe öffentlicher Aufträge, die ganz oder teilweise aus dem EU-Haushalt finanziert werden, muss den Grundsätzen der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung genügen. Hiernach gelten europaweit dieselben rechtlichen Vorgaben für die öffentliche Auftragsvergabe. Um die Einhaltung dieser Grundsätze und sämtlicher hierauf fußender Rechtsvorschriften zu gewährleisten, ist eine effektive Kontrolle der öffentlichen Auftraggeber vonnöten. Sofern die Unionsorgane Aufträge vergeben, ist bislang als Rechtsbehelf das Gericht der EU als zuständige Stelle für das Nachprüfverfahren anzurufen. Es ist jedoch angezeigt, für diese Vergabeverfahren eine dem nationalen Recht entsprechende unabhängige und außergerichtliche Kontrollstelle vorzuschalten. Die nationalen Kontrollverfahren bei Vergaben öffentlicher Auftraggeber haben sich bewährt. Es sollte daher angestrebt werden, äquivalente Strukturen im Bereich der Auftragsvergabe durch die EU zu etablieren.
Drucksache 188/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 35. Überlegungen und Aktivitäten anderer Fachpolitiken der Kommission müssen besser mit europäischen Initiativen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe koordiniert werden, um nicht die Kohärenz mit den Richtlinien der öffentlichen Auftragsvergabe zu gefährden und die Anwender vor weitere und neue rechtliche Probleme zu stellen. Eine verbindliche Koordinierung der Kommissionsdienststellen zur Erhöhung der Transparenz und Anwenderfreundlichkeit der Rechtsetzung ist hier unerlässlich. Insgesamt gesehen ist davon auszugehen, dass z.B. die europäische Vergabekoordinierungsrichtlinie bereits umfassende Spielräume zur Berücksichtigung von ökologischen, innovativen und sozialen Kriterien bei der Auftragsvergabe ermöglicht. Letztlich muss es den öffentlichen Auftraggebern überlassen bleiben, welche Kriterien in welchem Ausmaß in konkreten Vergabeverfahren sinnvoll berücksichtigt werden können. Hierbei sollte durch Hilfestellungen über Informationsportale und Benchmarks den Anwendern die Möglichkeit zur Berücksichtigung derartiger Kriterien erleichtert werden. Der Bundesrat erinnert aber daran, dass das wesentliche Ziel der Auftragsvergabe die effektive Bedarfsdeckung bleiben muss.
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Ex -Post-Bewertung und Eignungstests
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 40/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV ) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
... Die in § 6 Absatz 2 Nummer 1 enthaltene Regelung ist zu modifizieren, da bei vielen auf dem Markt angebotenen Produkten die Unterschiede im Energieverbrauch nur geringfügig sind. Die Grundsatzentscheidung über den künftigen Energieverbrauch fällt bereits in der Planung und nicht im Vergabeverfahren. Die Angabe hat in solchen Fällen keine Bedeutung für das Vergabeverfahren. Die Verfahren sollten nicht mit entbehrlichen Abfragen belastet werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Nummer 1 VgV
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 1 Satz 1 VgV
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 1 Satz 2 VgV
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 3 Absatz 7 Satz 2 und 3 VgV
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 3 Absatz 7 Satz 3 VgV
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 VgV
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 4 Absatz 5 VgV
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Ziffer 1 § 6 Absatz 1 VgV
10. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Nummer 1 VgV
Zu Artikel 1 Nummer 9
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 17 Absatz 3 VgV
15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 23 Satz 2 VgV
16. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a, b und c § 33 Absatz 3 Nummer 2 SektVO
Drucksache 312/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... 5. Ergebnisse des Kapazitätsvergabeverfahrens nach § 13 Absatz 1,
Drucksache 226/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Absatz 5 enthält die Verpflichtung für die Bundesagentur, in Absprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der gemeinsamen Einrichtung Dienstleistungen anzubieten; das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann im Rahmen der Fachaufsicht Einfluss nehmen. Die Dienstleistungen umfassen insbesondere Verwaltungsdienstleistungen wie zum Beispiel Personaldienstleistungen, Vergabeverfahren, den Forderungseinzug oder die Bereitstellung einer Redaktionsumgebung und Betrieb für eine Internetpräsenz.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 6a Zugelassene kommunale Träger
§ 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft
§ 18b Kooperationsausschuss
§ 18c Bund-Länder-Ausschuss
§ 18d Örtlicher Beirat
§ 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Gemeinsame Einrichtung
§ 44c Trägerversammlung
§ 44d Geschäftsführer
§ 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
§ 44f Bewirtschaftung von Bundesmitteln
§ 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung
§ 44h Personalvertretung
§ 44i Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 44j Gleichstellungsbeauftragte
§ 44k Stellenbewirtschaftung
§ 47 Aufsicht
§ 48 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger
§ 48a Vergleich der Leistungsfähigkeit
§ 48b Zielvereinbarungen
Kapitel 6 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung.
§ 75 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7 und des § 51b
§ 76 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Artikel 2 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Gemeinsame Einrichtungen
Leistungserbringung aus einer Hand
Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts
Dezentrale Handlungsspielräume - Struktur der gemeinsamen Einrichtungen
Haushalt und Personal
2. Zugelassene kommunale Träger
Zulassung weiterer kommunaler Träger
Anpassungen an Gebietsreformen
Absicherung der Finanzbeziehungen und Aufsicht
3. Ergänzende Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu § 18e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 44a
Zu § 44b
Zu Nummer 10
Zu § 44c
Zu § 44d
Zu § 44e
Zu § 44f
Zu § 44g
Zu § 44h
Zu § 44i
Zu § 44j
Zu § 44k
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu § 47
Zu § 48
Zu Nummer 14
Zu § 48a
Zu § 48b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Maßstäbe für Betreuungsschlüssel
Aufsichtsstrukturen beim Bund
Statistik und Leistungsvergleich
Übergangsprozesse bei der Umwandlung von Grundsicherungsstellen
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1280: Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Entwurf der Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Drucksache 662/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zum Ausbau der E-Beschaffung in der EU KOM (2010) 571 endg.
... Außerdem besteht nun ein Zeitfenster zur Angleichung von Entwicklungen und Prozessen, um zu gewährleisten, dass die zentralen Komponenten der entstehenden e-Beschaffungs-Infrastruktur eine grenzüberschreitende Teilnahme an Vergabeverfahren unterstützen. Die ungezügelte Entwicklung einer Vielfalt von technischen Lösungen und Anwendungen könnte zu unnötigen Hindernissen führen, die die Teilnahme von Wirtschaftsakteuren an Verfahren, die auf Systemen von Partnerstaaten organisiert werden, hemmen würden. Obwohl die grenzüberschreitende Beteiligung an der e-Beschaffung noch die Ausnahme ist, hält die Kommission es für zweckmäßig, nun tätig zu werden, um zu verhindern, dass sich technische oder betriebliche Hindernisse im entstehenden Umfeld der e-Beschaffung festsetzen und verbreiten.
Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU
1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung
2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig
3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen
4. WAS hat die EU Bisher getan
5. Stand der E-Beschaffung
6. Herausforderungen
5 Fragen
7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene
7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“
5 Fragen
7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung
5 Fragen
7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur
5 Fragen
7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens
5 Frage
7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen
7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit
Anhang I Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung
Anhang II Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen
Drucksache 40/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV ) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
... Die in § 6 Absatz 2 Nummer 1 enthaltene Regelung ist zu modifizieren, da bei vielen auf dem Markt angebotenen Produkten die Unterschiede im Energieverbrauch nur geringfügig sind. Die Grundsatzentscheidung über den künftigen Energieverbrauch fällt bereits in der Planung und nicht im Vergabeverfahren. Die Angabe hat in solchen Fällen keine Bedeutung für das Vergabeverfahren. Die Verfahren sollten nicht mit entbehrlichen Abfragen belastet werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Nummer 1 VgV
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 1 Satz 1 VgV
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 1 Satz 2 VgV
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 3 Absatz 7 Satz 2 und 3 VgV
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 VgV
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 4 Absatz 5 VgV
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Ziffer 1 § 6 Absatz 1 VgV
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Nummer 1 VgV
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 17 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 Buchstabe b, Absatz 3 VgV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 17 Absatz 3 VgV
11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 23 Satz 2 VgV
12. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a, b und c § 33 Absatz 3 Nummer 2 SektVO
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... 70. Die Bundesregierung verweist zunächst darauf, dass die Umwidmung der Frequenzen im 800 MHz-Bereich nur deshalb so rasch vollzogen werden konnte, weil die Frequenzen prädestiniert sind für eine schnelle Breitbanderschließung ländlicher Räume. Das Vergabeverfahren stellt damit einen wesentlichen Baustein der Breitbandstrategie der Bundesregierung dar. Letzteres ist auch der Grund für die von der
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen
4 Wettbewerbsentwicklung
4 Marktregulierungsfragen
Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte
Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks
Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung
Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende
Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur
C. Stellungnahme zum Bereich Post
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen
3 Universaldienst
Teil leistungen
Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen
Der Bund als Anteilseigner
Vertretung im Weltpostverein
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Es ist denkbar, das Ökodesign-Konzept einer Überprüfung zu unterziehen, um dafür zu sorgen, dass die Anforderungen des Binnenmarkts für Produkte in der gesamten Europäischen Union angewendet werden. Auch sollten Konzepte für einen gezielteren und besseren Einsatz öffentlicher Geldern und öffentlicher Vergabeverfahren erarbeitet werden, die den Aufbau von Energieeffizienzmärkten in der EU voranbringen, insbesondere in den Bereichen Gebäudesanierung und nachhaltige Mobilität in der Stadt Der Plan wird des Weiteren der Notwendigkeit eines gemeinsamen europäischen Rahmens Rechnung tragen, der den Energielieferanten eine aktive Rolle bei der Erzielung von Energieeinsparungen aufseiten ihrer Kunden zuweist und die Entwicklung europäischer Märkte für
Drucksache 231/10
... /EG). Maßgeblich sind dabei der Erfahrungsaustausch gemäß der Richtlinie einerseits sowie die wissenschaftlichen Erkenntnisse über wirtschaftliche Beschaffungen mit dem Ziel der Energieeinsparung andererseits. Gegebenenfalls unterstützt die Bundesstelle für Energieeffizienz verpflichtete Behörden nach Maßgabe und in den Grenzen der §§ 4 bis 8 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (Nummer 14). Mit dieser unterstützenden Aufgabe wird der Bundesstelle für Energieeffizienz im Rahmen der relevanten Vergabeverfahren eine beratende Funktion zugewiesen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind
§ 3 Energieeinsparziele
§ 4 Information und Beratung der Endkunden; Verordnungsermächtigung
§ 5 Sorgepflicht der Energieunternehmen; Verordnungsermächtigung
§ 6 Information der Marktteilnehmer
§ 7 Anbieterliste; Verordnungsermächtigung
§ 8 Energieaudits
§ 9 Bundesstelle für Energieeffizienz
§ 10 Beirat
§ 11 Datenerhebung; Verordnungsermächtigung
§ 12 Bußgeldvorschriften
§ 13 Zwischenüberprüfung
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Alternativen
V. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1.2. Vollzugsaufwand
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2. Bürokratiekosten
VI. Zeitliche Geltung
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Änderungen zur geltenden Rechtslage
IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 567: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... /EG) modernisiert und vereinfacht werden. Ziel der Neuausrichtung ist, unter Bewahrung der Grundsätze der Transparenz und Nichtdiskriminierung den EU-Rechtsrahmen für das öffentliche Beschaffungswesen gemäß den Grundsätzen der intelligenten Rechtsetzung so zu optimieren, dass eine optimale Auftragsvergabe mit einem Minimum an Transaktionskosten und Verwaltungsaufwand erzielt wird. Dabei wird unter anderem auf Fragen der Vereinfachung der Vergabeverfahren, der Aktualisierung der Vorschriften zur elektronischen Auftragsvergabe, der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit sowie der etwaigen Nutzung des öffentlichen Beschaffungswesens zur Erreichung anderer Politikziele eingegangen.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 40/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV ) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
... Die Verordnung hilft zudem, über die dann anzuwendenden novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen VOB, VOF und VOL Verfahrensabläufe zu vereinfachen und für Unternehmen die Teilnahme am Vergabeverfahren über die Erleichterung bei deren Eignungsnachweisführung zu verbessern. Dies geschieht in VOF und VOL/A durch die grundsätzliche Forderung, bei der Eignungsprüfung der Bewerber/Bieter Eigenerklärungen zu verlangen. Hierdurch wird der Bürokratieaufwand für öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer erheblich reduziert. Zudem sorgen Umstrukturierungen der Regelwerke für mehr Anwenderfreundlichkeit und damit für effiziente und Kosten sparende Verfahren.
A. Allgemeines
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)
§ 17 Melde- und Berichtspflichten
Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO)
Artikel 3
Begründung
A Allgemeines
I. Sachverhalt
II. Kosten- und Preiswirkungen
III. Bürokratiekosten
IV. Informationspflichten für die Verwaltung
V. Informationspflichten für Bürger
VI. Gleichstellungspolitische Belange
B Begründung im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Abs. 1:
Zu Abs. 2:
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
a zu Abs. 1:
b zu Abs. 4
c zu Abs. 5
zu Abs. 5 alt
d zu Abs. 6
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
a zu Abs. 1
b zu Abs. 2 alt
c zu Abs. 2 neu
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1126: Vierte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie Erste Verordnung zur Änderung der Sektorenverordnung
Drucksache 263/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform
... Die in Satz 2 vorgesehene rechtzeitige Bereitstellung der Vergabeunterlagen zur Einsicht dient zum einen der Information der Länder über die Umsetzung der gemeinsam festgelegten Anforderungen; zum anderen wird so der in den Ländern vorhandene Sachverstand in die Erstellung der Vergabeunterlagen einfließen. Die Vergabeunterlagen sind inklusive der Bewertungsmatrix bereit zu stellen. Bei der Bereitstellung und Einsichtnahme vertraulicher Dokumente ist zu gewährleisten, dass sie nicht vor ihrer Veröffentlichung bekannt werden; dies würde das Vergabeverfahren gefährden. Es sind daher geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählt beispielsweise die Einrichtung so genannter Leseräume.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
II. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)
§ 1 Stabilitätsrat
§ 2 Aufgaben des Stabilitätsrates
§ 3 Regelmäßige Haushaltsüberwachung
§ 4 Drohende Haushaltsnotlage
§ 5 Sanierungsverfahren
Artikel 2 Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz
§ 1 Kreditermächtigungen
§ 2 Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben
§ 3 Bereinigung um finanzielle Transaktionen
§ 4 Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme
§ 5 Konjunkturkomponente
§ 6 Ausnahmesituationen
§ 7 Kontrollkonto
§ 8 Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan
§ 9 Übergangsregelung
Artikel 3 Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)
§ 1 Konsolidierungshilfen
§ 2 Konsolidierungsverpflichtungen
§ 3 Finanzierung
§ 4 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 4 Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -
§ 1 Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Datenaustausch über das Verbindungsnetz
§ 4 Beschlüsse über das Verbindungsnetz
§ 5 Vergabe
§ 6 Betrieb
§ 7 Kosten
§ 8 Übergangsregelung
Artikel 5 Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)
§ 1 Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten
§ 2 Aufgaben
§ 3 Datenübermittlung
§ 4 Kontrollnummer, Datenabgleich
§ 5 Datennutzung
§ 6 Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern
Artikel 6 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 21a Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Artikel 7 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 11 Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 12 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 14 (Evaluation)
§ 15 (Ermächtigungen)
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 10
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
• Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 4
Zu § 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 13
Drucksache 877/09
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Um dies zu erreichen, können die Zentren – wie bisher die Arbeitsgemeinschaften – gegen Kostenerstattung Dienstleistungen durch die Träger wahrnehmen lassen. Die Dienstleistungen umfassen insbesondere Verwaltungsdienstleistungen wie z.B. Personaldienstleistungen, Vergabeverfahren, den Forderungseinzug oder die Bereitstellung einer Redaktionsumgebung und Betrieb für eine Internetpräsenz.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung und Organisation von Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG-Organisationsgesetz)
Abschnitt 1 Errichtung, Rechtsform, Aufgaben
§ 1 Errichtung, Träger und Rechtsform
§ 2 Aufgaben
§ 3 Ausgestaltung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abschnitt 2 Organe
§ 4 Organe
§ 5 Trägerversammlung
§ 6 Geschäftsführer
Abschnitt 3 Aufsicht
§ 7 Aufsicht
Abschnitt 4 Personal
§ 8 Personal
§ 9 Abordnung des bisherigen Personals zum Zentrum für Arbeit und Grundsicherung
§ 10 Übernahme zum Zentrum für Arbeit und Grundsicherung
§ 11 Personalvertretung
§ 12 Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte
§ 13 Übermittlung von Personalaktendaten zum Zwecke der Personalverwaltung und Personalwirtschaft
Abschnitt 5 Haushalt
§ 14 Aufstellung des Haushaltsplans
§ 15 Haushaltspläne der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 16 Sonderregelung für das Jahr 2011
§ 17 Vorläufige Haushaltsführung
§ 18 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
§ 19 Nachtragshaushalt
§ 20 Verpflichtungsermächtigungen
§ 21 Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 22 Rechnungsabschluss, Jahresrechnung und Entlastung
§ 23 Geltung der Haushaltsvorschriften des Bundes für die Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 24 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Überleitungsvorschriften
§ 25 Überleitung in Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 26 Zusammenarbeit vor der Errichtung der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 6a Zugelassene kommunale Träger
§ 18b Kooperationsausschuss
§ 18c Bund-Länder-Ausschuss
§ 18d Örtliche Beiräte
§ 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
§ 34a Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen
§ 43 Aufrechnung
§ 43a Anrechnung der Zahlung auf mehrere Forderungen
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 44c Trägerversammlung
§ 44d Geschäftsführer
§ 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
§ 47 Aufsicht
Artikel 3 Folgeänderungen anderer Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Leistungserbringung aus einer Hand
Beibehaltung und Entwicklung der bestehenden Organisationsstrukturen; Errichtung von Anstalten öffentlichen Rechts
Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts
Dezentrale Handlungsspielräume
Organe der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Haushalt und Personal
2. Zugelassene kommunale Träger
3. Weitere Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 18b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu § 18e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu 16 § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Nummer 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 20
Zu § 44c
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44d
Zu § 44e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Drucksache 846/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels - Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften KOM (2009) 615 endg.; Ratsdok. 16586/09
... Dienstleistungskonzessionen fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinien über öffentliche Aufträge. Gleichwohl hat der Europäische Gerichtshof mehrfach bestätigt, dass die im EG-Vertrag verankerten Grundsätze (wie Transparenz und Gleichbehandlung) auch für Dienstleistungskonzessionen gelten18. Gegenwärtig finden Überlegungen statt, um die Transparenz, die Gleichbehandlung aller Wirtschaftsakteure und somit die Rechtssicherheit im Vergabeverfahren für Dienstleistungskonzessionen zu verbessern. Die Kommission bereitet eine Folgenabschätzung vor, um zu bewerten, welche künftigen Initiativen notwendig sind, um einen klaren und berechenbaren Rechtsrahmen in diesem Bereich zu gewährleisten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Öffentlich-Private Partnerschaften5: Warum und wann können sie wirksam Sein?
3. Der Beitrag der EU zu Öpp-Vorhaben
3.1. Gemeinschaftsbestimmungen
3.2. ÖPPs auf EU-Ebene: Gemeinsame Technologieinitiativen
3.3. Strukturfonds
Harilaos -Trikoupis-Brücke:
3.4. Europäische Investitionsbank EIB
3.5. TEN-V-Instrumente
3.6. Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung und Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
3.7. ÖPPs außerhalb der EU
4. Herausforderungen: Warum schöpfen die ÖPPs nicht ihr volles Potential aus?
4.1. Herausforderungen in der jetzigen Krise28
4.2. Herausforderungen im Zusammenhang mit komplexen Vergabemodellen wie ÖPPs
4.3. Besondere Herausforderungen für gemeinsame Technologieinitiativen
5. Der Weg in die Zukunft: Was muss getan werden?
1. verbessert den Zugang zu Finanzierungsmitteln für ÖPPs durch:
2. erleichtert die Einrichtung von ÖPPs mittels der Vergabe öffentlicher Aufträge an ÖPPs durch:
3. gewährleistet eine ordnungsgemäße Schulden- und Defizitbehandlung von ÖPPs durch:
4. verbessert die Information und verbreitet einschlägiges Fachwissen und Knowhow durch:
5. bewältigt die besonderen Herausforderungen der gemeinsamen Technologieinitiativen JTI und der Finanzierung der Innovation durch:
6. Fazit
Drucksache 62/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
... Die Bereitstellung von IT-Sicherheitsprodukten durch das Bundesamt nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 11 erfolgt nach Durchführung von Vergabeverfahren auf Grund einer entsprechenden Bedarfsfeststellung oder durch Eigenentwicklung."
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 Absatz 3 - neu § 8 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu Absatz 4 - neu § 9 Absatz 4 Nummer 3 - neu § 10 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 BSIG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 BSIG
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 BSIG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1a - neu - BSIG
5. Zu Artikel 3 § 15 Absatz 3 und 9, § 16 Absatz 2 Nummer 5 TMG
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
6. Zu Artikel 3 § 19 Absatz 9 TMG
Drucksache 795/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten der EU - branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009 KOM (2009) 544 endg.; Ratsdok. 15019/09
... " (PEPPOL) ist ein wichtiger Schritt, der es allen Unternehmen ermöglicht, während des gesamten Vergabeverfahrens auf elektronischem Wege mit allen europäischen Regierungsstellen Kontakt aufzunehmen.
Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU – branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009
1. Einleitung
2. Ergebnisse der EU-Basisberechnung und Überblick über die branchenspezifischen Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten
Tabelle
3. Erfüllung der Zielvorgabe für EU-Rechtsvorschriften
Tabelle
3.1. Bislang erzielte Ergebnisse – verabschiedete Maßnahmen
3.2. Bislang erzielte Ergebnisse – vorgeschlagene Maßnahmen
3.3. Angestrebte Ergebnisse - Maßnahmen in Vorbereitung
4. Fortschritte auf einzelstaatlicher Ebene
5. Empfehlungen zum Geltungsbereich des Aktionsprogramms
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 35/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
... (6) Eine elektronische Auktion dient der elektronischen Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Ein dynamisches elektronisches Verfahren ist ein zeitlich befristetes ausschließlich elektronisches offenes Vergabeverfahren zur Beschaffung marktüblicher Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Spezifikationen den Anforderungen des Auftraggebers genügen.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 101a Informations- und Wartepflicht
§ 101b Unwirksamkeit
§ 106a Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern
§ 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht
§ 129 Korrekturmechanismus der Kommission
§ 129a Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen
§ 129b Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz
Anlage zu § 98 Nr. 4 Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs sind:
1. Trinkwasserversorgung:
2. Elektrizitäts- und Gasversorgung:
3. Wärmeversorgung:
4. Verkehr:
Artikel 2 Änderung der Vergabeverordnung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 415/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 mit Empfehlungen an die Kommission zu einer europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung (2008/2122(INI))
... (c) Die Kommission sollte Regelungen vorsehen, die es ermöglichen, dass Waren und Dienstleistungen von Kleinkreditnehmern in öffentlichen Vergabeverfahren bevorzugt behandelt werden.
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge
Drucksache 309/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zum "Small Business Act " (2008/2237(INI))
... – Ausweitung der Möglichkeit, bei allen Vergabeverfahren als Konsortium in Erscheinung zu treten,
Drucksache 522/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln
... verweist in § 7 SektVO mehrfach auf Prüfberichte anerkannter Stellen und definiert diese in § 7 Absatz 8 SektVO für das Inland. Im Hinblick auf die den Vergaberichtlinien zu Grunde liegende Marktöffnung im Binnenmarkt wird die Verpflichtung zur Anerkennung von Prüfberichten in anderen Mitgliedstaaten anerkannter Stellen ausgesprochen. In § 21 SektVO wird nach der Aufzählung einschlägiger Straftatbestände des deutschen Rechts der Verstoß gegen diese Vorschriften mit dem Verstoß gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleichgestellt. Auskünfte von zuständigen Behörden über vorliegende Erkenntnisse über Verstöße gegen die Bestimmungen können verwendet werden. Auch hierfür sind aus dem Zusammenhang heraus Behörden zumindest aller 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verstehen. In § 23 SektVO wird die Anerkennung von gleichwertigen Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten gefordert. Unter Gesichtspunkten der effizienten Bearbeitung ist den Vergabestellen, die die Gleichwertigkeit von Nachweisen unter dem Zeitdruck der laufenden Vergabeverfahren beurteilen sollen die jeweils individuelle Ermittlung kaum zumutbar. Hierzu sollte diejenige Stelle Daten vorhalten, bei der die Information aus allen Mitgliedstaaten einmalig zusammenlaufen kann.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 3 und Satz 4 SektVO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 8 SektVO
3. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 13 SektVO
Drucksache 522/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln
... (9)Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswertes ist der Tag, an dem die Bekanntmachung der beabsichtigten Auftragsvergabe abgesendet wird, oder die sonstige Einleitung des Vergabeverfahrens.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektV0)2
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Schätzung des Auftragswertes
§ 3 Ausnahme für Sektorentätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
§ 4 Dienstleistungen des Anhangs 1
§ 5 Wege der Informationsübermittlung, Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote
Abschnitt 2 Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 6 Vergabeverfahren
§ 7 Leistungsbeschreibung, technische Anforderungen
§ 8 Nebenangebote und Unteraufträge
§ 9 Rahmenvereinbarungen
§ 10 Dynamische elektronische Verfahren
§ 11 Wettbewerbe
Abschnitt 3 Bekanntmachungen und Fristen
§ 12 Pflicht zur Bekanntmachung, Beschafferprofil, zusätzliche Bekanntmachungen
§ 13 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
§ 14 Bekanntmachungen von Aufrufen zum Teilnahmewettbewerb
§ 15 Bekanntmachung von vergebenen Aufträge
§ 16 Abfassung der Bekanntmachungen
§ 17 Fristen
§ 18 Verkürzte Fristen
§ 19 Fristen für Vergabeunterlagen, zusätzliche Unterlagen und Auskünfte
Abschnitt 4 Anforderungen an Unternehmen
§ 20 Eignung und Auswahl der Unternehmen
§ 21 Ausschluss vom Vergabeverfahren
§ 22 Bewerber- und Bietergemeinschaften
§ 23 Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen
§ 24 Prüfungssysteme
§ 25 Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung
Abschnitt 5 Prüfung und Wertung der Angebote
§ 26 Behandlung der Angebote
§ 27 Ungewöhnlich niedrige Angebote
§ 28 Angebote, die Waren aus Drittländern umfassen
§ 29 Zuschlag und Zuschlagskriterien
§ 30 Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens
§ 31 Ausnahme von Informationspflichten
Abschnitt 6 Dokumentation, Statistik und Übergangsbestimmungen
§ 32 Dokumentation und Aufbewahrung der sachdienlichen Unterlagen
§ 33 Statistik
§ 34 Übergangsbestimmungen
Anhang 1
Teil A4
Teil B
Anhang 2 Technische Spezifikationen
3 Begriffsbestimmungen
Anhang 3 In die Bekanntmachungen über Vergebene Aufträge aufzunehmende Informationen
I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union13
Artikel 2 Änderung der Vergabeverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
Zu Artikel 1
A. Allgemein
1. Sachverhalt
2. Zielsetzung
3. Lösung
4. Alternativen
5. Rechtssetzungskompetenz
6. Gender Mainstreaming
7. Kosten
9. Befristung
10. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht
B. Im Einzelnen
3 Inhaltsübersicht
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Abschnitt 3 (§§ 12 bis 19) Bekanntmachungen und Fristen
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu §§ 17
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Abschnitt 4 Anforderungen an Unternehmen
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Abschnitt 5 Prüfung und Wertung der Angebote
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Abschnitt 6 Besondere Bestimmungen
Zu § 32
Zu § 33
Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Zu § 34
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 923: Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung
Drucksache 62/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
... Die Bereitstellung von IT-Sicherheitsprodukten durch das Bundesamt nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 11 erfolgt nach Durchführung von Vergabeverfahren auf Grund einer entsprechenden Bedarfsfeststellung oder durch Eigenentwicklung.
1*. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 Absatz 3 - neu § 8 Absatz 4 - neu § 9 Absatz 4 Nummer 3 - neu § 10 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 BSIG
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 BSIG
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 BSIG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1a - neu - BSIG
5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu - BSIG
6. Zu Artikel 3 § 15 Absatz 3 und 9 TMG *
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes
7. Zu Artikel 3 § 15 Absatz 9, § 16 Absatz 2 Nummer 5 TMG
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes
8. Zu Artikel 3 § 19 Absatz 9 TMG
Drucksache 806/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
... 4. Der Bund ist die Vergabestelle für das Verbindungsnetz. Als Vergabestelle ist der Bund für die rechtlich korrekte Durchführung der Vergabe inklusive der Wahl des Vergabeverfahrens verantwortlich und wird nach dem Zuschlag Vertragspartner des Auftragnehmers.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Hintergrund des Entwurfs
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
III. Kosten
IV. Informationspflichten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
3 Präambel
Abschnitt I Der IT-Planungsrat
§ 1 Einrichtung, Aufgaben, Beschlussfassung
§ 2 Geschäftsstelle
Abschnitt II Gemeinsame Standards und Sicherheitsanforderungen, Informationsaustausch
§ 3 Festlegung von IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards
§ 4 Aufgaben im Bereich Verbindungsnetz
§ 5 Informationsaustausch
Abschnitt III Schlussbestimmungen
§ 6 Änderung, Kündigung
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
Anhang Gemeinsames Grundverständnis der technischen und organisatorischen Ausgestaltung der Bund-Länder-Zusammenarbeit bei dem Verbindungsnetz und der IT-Steuerung
A. Verbindungsnetz
B. IT-Steuerung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1088: Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag über die Ausführung von Artikel 91c GG
Drucksache 62/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
... (2) Das Bundesamt stellt im Rahmen seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 technische Richtlinien bereit, die von den Stellen des Bundes als Rahmen für die Entwicklung sachgerechter Anforderungen an Auftragnehmer (Eignung) und IT-Produkte (Spezifikation) für die Durchführung von Vergabeverfahren berücksichtigt werden. Die Vorschriften des Vergaberechts und des Geheimschutzes bleiben unberührt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG)
§ 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Aufgaben des Bundesamtes
§ 4 Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik
§ 5 Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes
§ 6 Löschung
§ 7 Warnungen
§ 8 Vorgaben des Bundesamts
§ 9 Zertifizierung
§ 10 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 11 Einschränkung von Grundrechten
§ 12 Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Kosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 3
Zu Absatz 1
Nummer n
Nummer 3
Nummer n
Nummer n
Nummer 9
Nummer 10
Nummer 11
Nummer n
Nummer 14
Nummer 15
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 574: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 204/09
... - Der Frequenzbereich 790 – 862 MHz dient der Verbesserung der Breitbandversorgung ländlicher Bereiche. Dies bedeutet, dass zunächst Versorgungslücken in ländlichen Bereichen und danach in anderen Regionen geschlossen werden sollen und dass nicht zunächst eine Planung für nichtländliche Bereiche erfolgen darf. In dem Vergabeverfahren bei der
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2499), die durch die Verordnung vom 23. August 2006 (BGBl. I S. 1977) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
2. In § 3 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort durchgehende gestrichen.
3. Die Anlage wird wie folgt gefasst:
Anlage Frequenzbereichszuweisungsplan mit Nutzungsbestimmungen
Teil A: Tabelle
Teil B: Nutzungsbestimmungen
Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zur Praxis der Frequenzbereichszuweisung
II. Notwendigkeit der Verordnung
III. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 641: Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
Drucksache 522/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln
... verweist in § 7 SektVO mehrfach auf Prüfberichte anerkannter Stellen und definiert diese in § 7 Absatz 8 SektVO für das Inland. Im Hinblick auf die den Vergaberichtlinien zu Grunde liegende Marktöffnung im Binnenmarkt wird die Verpflichtung zur Anerkennung von Prüfberichten in anderen Mitgliedstaaten anerkannter Stellen ausgesprochen. In § 21 SektVO wird nach der Aufzählung einschlägiger Straftatbestände des deutschen Rechts der Verstoß gegen diese Vorschriften mit dem Verstoß gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleichgestellt. Auskünfte von zuständigen Behörden über vorliegende Erkenntnisse über Verstöße gegen die Bestimmungen können verwendet werden. Auch hierfür sind aus dem Zusammenhang heraus Behörden zumindest aller 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verstehen. In § 23 SektVO wird die Anerkennung von gleichwertigen Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten gefordert. Unter Gesichtspunkten der effizienten Bearbeitung ist den Vergabestellen, die die Gleichwertigkeit von Nachweisen unter dem Zeitdruck der laufenden Vergabeverfahren beurteilen sollen die jeweils individuelle Ermittlung kaum zumutbar. Hierzu sollte diejenige Stelle Daten vorhalten, bei der die Information aus allen Mitgliedstaaten einmalig zusammenlaufen kann.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 8 SektVO
4. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 13 SektVO
Drucksache 349/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
... " vom weiteren Vergabeverfahren ausschließen zu können.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 97 GWB
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 99 GWB
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 1 GWB
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - GWB
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe g - neu - § 99 Abs. 9 - neu - GWB
7. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 100 Abs. 2 GWB
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 101 Abs. 6 GWB
9. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 2 GWB
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB
12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 2 GWB
13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Überschrift; Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -; Abs. 3 - neu - GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Abs. 2 GWB
15. Zu Artikel 1 Nr. 8 und 9 §§ 102 und 103 GWG
16. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 104 Abs. 2 GWB
17. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 106 Abs. 2 Satz 2 GWB
18. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 106a Abs. 3 Satz 2 - neu - GWB
19. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 2 Satz 2 GWB
21. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 113 Abs. 1 Satz 3 GWB
22. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB
23. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 3 und 4 GWB
24. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 2, 3 GWB
25. Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d § 115 Abs. 4 GWB
26. Zu Artikel 1 Nr. 17a - neu - § 115a - neu - GWB
§ 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht
27. Zu Artikel 1 Nr. 17b - neu - § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB
28. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB
29. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 3 GWB
Zu § 118
30. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 3 GWB
Zu § 121
31. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB
32. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 128 Abs. 3 Satz 4a - neu - GWB
33. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB
34. Zu Artikel 2 § 5 VgV
Drucksache 173/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
... - dritte Stufe: Erlöschen der Bestellung mit Ablauf des 31. Dezember 2014; Erfordernis der Teilnahme an einem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, um erneut Bezirksbevollmächtigter zu werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
Teil 1 Berufsrecht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Eigentümerpflichten
§ 2 Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen
§ 3 Schornsteinfegerregister
§ 4 Nachweise
§ 5 Mängel
§ 6 Erbbaurecht und Gebäudeeigentum
Kapitel 2 Bezirke, Bezirksbevollmächtigte
§ 7 Bezirke
§ 8 Bezirksbevollmächtigte
§ 9 Anforderungen und Verfahren
§ 10 Bestellung
§ 11 Verhinderung der bestellten Bezirksbevollmächtigten
§ 12 Aufhebung der Bestellung
Kapitel 3 Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 13 Allgemeine Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 14 Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids durch Bezirksbevollmächtigte
§ 15 Anlassbezogene Überprüfungen durch Bezirksbevollmächtigte
§ 16 Weitere Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten
§ 17 Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister
§ 18 Berufspflichten der Bezirksbevollmächtigten
§ 19 Führung des Kehrbuchs
§ 20 Kosten
§ 21 Aufsicht
§ 22 Verhältnis zu Bestimmungen des Immissionsschutzrechts
§ 23 Zuständige Behörden
Kapitel 4 Bußgeldvorschriften, Ersatzvornahme
§ 24 Bußgeldvorschriften
§ 25 Nichterfüllung, Zweitbescheid
§ 26 Ersatzvornahme
Teil 2 Versorgung der Bezirksbevollmächtigten im Schornsteinfegerhandwerk
Kapitel 1 Organisation
§ 27 Träger der Zusatzversorgung
§ 28 Organe
§ 29 Vertreterversammlung
§ 30 Vorstand und Geschäftsführung
§ 31 Satzung
§ 32 Geschäftsjahr, Rechnungs- und Kassenbücher
§ 33 Härtefonds
§ 34 Aufsicht
Kapitel 2 Allgemeine Anspruchsregelungen
§ 35 Mitteilungspflicht und Datenübermittlung
§ 36 Übertragung, Verpfändung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen
§ 37 Übergang von Schadensersatzansprüchen
§ 38 Verjährung
§ 39 Rechtsweg
Kapitel 3 Mitgliedschaft und Beiträge
§ 40 Mitgliedschaft
§ 41 Beiträge
Kapitel 4 Versorgungsleistungen
§ 42 Arten der Versorgungsleistungen
§ 43 Ruhegeld
§ 44 Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
§ 45 Witwen- und Witwergeld
§ 46 Waisengeld
§ 47 Bemessungsgrundlage des Ruhegeldes
Teil 3 Übergangsregelungen
§ 48 Übergangsregelungen für Bezirksschornsteinfegermeister
§ 49 Ansprüche auf Versorgungsleistungen vor dem 1. Januar 2013
§ 50 Versorgungsanwartschaften vor dem 1. Januar 2013
§ 51 Versorgungsanstalt
§ 52 Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder
§ 53 Weitere Anwendung von Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Schornsteinfegergesetzes
§ 5 Bestellung
§ 12 Allgemeine Berufspflicht
§ 24 Gebührenordnung
§ 30 Jahreshöchstbetrag des Ruhegeldes
§ 42 Aufsicht
§ 57a Geltung für Bezirksbevollmächtigte
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
A. Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
I. Zielsetzungen der Reform des Schornsteinfegerrechts
II. Inhaltliche Ausgestaltung der Reform des Schornsteinfegerrechts
III. Vorteile der Neuregelung:
a. zwingende Gründe des Allgemeininteresses
b. nicht diskriminierend
c. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
B. Änderung des Schornsteinfegergesetzes und des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
C. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht
I. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht
II. Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
D. Gesetzgebungskompetenz
I. Kompetenztitel
II. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung des Berufsrechts im Schornsteinfegerhandwerk
E. Gesetzesfolgen
I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen ohne Vollzugsaufwand
3. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen mit Vollzugsaufwand
II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
1. Kosten für die Bezirksbevollmächtigten
2. Kosten für die übrigen Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks und sonstige Handwerksbetriebe
3. Preiswirkungen auf die Einzelpreise und das Verbraucherpreisniveau
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
2.1 Bürokratiekosten der Bezirksbevollmächtigten
2.2 Bürokratiekosten für die Bayerische Versorgungskammer
2.3 Bürokratiekosten der staatlichen Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
3. Geprüfte Alternativen zur Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts
3.1 Modifiziertes Kehrbezirkssystem
3.2 Versicherungsmodell
3.3 Freies Marktmodell
3.4 Konzessionsmodell
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
H. Befristung
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Drucksache 486/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt für KMU in Europa: Der "Small Business Act " für Europa KOM (2008) 394 endg.; Ratsdok. 11262/08
... ") beim Zugang zum öffentlichen Auftragswesen wird ausdrücklich begrüßt. Dieser Freiwilligenkodex kann als Leitfaden für einfachere Vergabeverfahren und eine verbesserte Transparenz dienen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen für KMU sicherstellen.
Drucksache 755/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
... Absatz 4 stellt aufgrund der Erfahrungen in der Praxis klar, dass das Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberecht) Anwendung findet. Es wird immer dann ein Vergabeverfahren durchzuführen sein, wenn die Agentur für Arbeit einen privaten Dritten mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gegen Entgelt beauftragt (Geschäftsbesorgungsvertrag). Aufgrund der vielseitigen inhaltlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ist die Anwendung des Vergaberechts für jeden Förderansatz und Förderfall gesondert zu prüfen. Es wird davon ausgegangen, dass in diesem Zusammenhang die zu erbringenden Leistungen in den Verdingungsunterlagen so beschrieben werden, dass für die Teilnehmer eine Maßnahme von hoher Qualität zu erwarten ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 1 Ziele der Arbeitsförderung
§ 8 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
§ 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung
§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
§ 39 Rechte und Pflichten der Arbeitgeber
§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget
§ 46 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
§ 47 Verordnungsermächtigung
§ 61a Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
§ 69 Maßnahmekosten
§ 100 Leistungen
§ 235d Anordnungsermächtigung
§ 240 Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung
§ 241 Ausbildungsbegleitende Hilfen
§ 242 Außerbetriebliche Berufsausbildung
§ 244 Sonstige Förderungsvoraussetzungen
§ 245 Förderungsbedürftige Jugendliche
§ 246 Leistungen
§ 421h Erprobung innovativer Ansätze
§ 434s Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 16 Leistungen zur Eingliederung nach dem Dritten Buch
§ 16a Kommunale Eingliederungsleistungen
§ 16b Einstiegsgeld
§ 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
§ 16d Arbeitsgelegenheiten
§ 16f Freie Förderung
§ 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
§ 39 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 66 Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 73 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 7 Änderung von Verordnungen
§ 1 Grundsatz
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
Umsetzung der Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik
Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 39
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu § 45
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 47
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu § 240
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 241
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 242
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu § 244
Zu § 245
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 246
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu §§ 248
Zu §§ 252
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 66
Zu § 421m
Zu § 421n
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16a
Zu Nummer 6
Zu § 16b
Zu § 16c
Zu § 16d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 16f
Zu § 16g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit
a Finanzielle Auswirkungen der Abschaffung bestehender Förderinstrumente
b Finanzielle Auswirkungen neu geregelter Instrumente
2. Bundeshaushalt
3. Haushalte von Ländern und Kommunen
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten der Wirtschaft
2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger
3. Informationspflichten der Verwaltung
4. Informationspflichten der Maßnahmeträger
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 561: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Drucksache 668/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den endgültigen Ausstieg aus Produktion und Verbrauch von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen: Bessere Rechtsetzung auf der Basis 20-jähriger Erfahrungen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Neufassung) KOM (2008) 505 endg.; Ratsdok. 12832/08
... Es sollte eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die es der Kommission ermöglicht, Lizenzanträge abzulehnen, wenn nach Angaben des Ausfuhr- oder Einfuhrlandes die geplante Lieferung die innerstaatlichen Kontrollvorschriften nicht erfüllt. Die Möglichkeit, die im Rahmen des Lizenzvergabeverfahrens übermittelten Informationen auszutauschen, wird zu einer wirksameren Beteiligung der Gemeinschaft an dem im Rahmen des Montrealer Protokolls eingerichteten iPIC-System (informal Prior Informed Consent - informelle vorherige informierte Zustimmung) beitragen (Artikel 18).
Drucksache 543/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
... IX, also ohne zusätzliches Vergabeverfahren möglich sein. Die bisherigen gesetzlichen Aufgaben der Integrationsfachdienste sind mit der Unterstützten Beschäftigung weitestgehend deckungsgleich (vgl. § 110 Abs. 2 Nr. 1, 1b, 2, 3 und 4 SGB IX). Damit bliebe in den Ländern, die bereits funktionierende Strukturen unter Einbeziehung der Integrationsfachdienste aufgebaut haben, der Weg für deren weitere Beteiligung auch im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung offen. Zusätzliche Voraussetzungen für die Beauftragung der Integrationsfachdienste müssen nicht vorgesehen werden. Die fachlichen Voraussetzungen für die Integrationsfachdienste sind bereits in § 112 SGB IX vollständig geregelt, der im Übrigen auch Vorbild für die Regelung in § 38a Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 4 SGB IX-E für andere Träger war.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 2 Nr. 2a - neu - § 16 SGB VI
3. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 38a Abs. 2 Satz 5 - neu - SGB IX
4. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 38a Abs. 5 Satz 1 SGB IX
5. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 38a Abs. 6 Satz 1 und 2 SGB IX
6. Zu Artikel 4 Nr. 4 § 40 Abs. 4 SGB IX
7. Zu Artikel 4 Nr. 5a - neu - § 77 Abs. 6 Satz 1 SGB IX
Artikel 5 Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
8. Zu Artikel 4 Nr. 7 § 102 Abs. 3a SGB IX
9. Zu Artikel 4 Nr. 7a – neu – § 111 Abs. 1 Satz 1 SGB IX
10. Zu Artikel 4 Nr. 10 - neu - § 160 SGB IX
§ 160 Überprüfungsregelung
11. Zu Artikel 6a - neu - § 26 Abs. 1 BVG
Artikel 6a Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
12. Zu Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe c - neu - § 3 Abs. 5 - neu - AufwErstV
Drucksache 520/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62 /EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge KOM (2008) 436 endg.; Ratsdok. 11857/08
... 3. Mautsysteme, die am 10. Juni 2008 bereits eingeführt waren oder für die vor dem 10. Juni 2008 im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens Angebote oder Antworten auf Einladungen zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren eingesandt wurden, sind von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Verpflichtungen ausgenommen, solange sie in Kraft bleiben und sofern sie nicht wesentlich geändert werden.
Drucksache 723/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... Das IQWiG hat außerdem Pilotstudien zur Überprüfung der Machbarkeit der Methodik für Kosten-Nutzen-Bewertungen zur Umsetzung der Vorgaben des § 35b SGB V ausgeschrieben. Die Pilotstudien sollen auch zum wissenschaftlichen Austausch mit den Fachkreisen beitragen. IQWiG beabsichtigt eine freihändige Vergabe der Pilotstudien mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Frist für Teilnahmeanträge war der 19. Juli 2008. Das Vergabeverfahren ist nach Auskunft des IQWiG noch nicht abgeschlossen.
Anlage Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen der Spitzenverbände der Krankenkassen bei der Festsetzung der Erstattungshöchstbeträge und die Auswirkungen auf die pharmazeutischen Unternehmen
I. Berichtsauftrag
II. Rechtslage
III. Stand der Umsetzung
1. Stand der Umsetzung durch das IQWiG
a. Allgemeine Methoden
b. Kosten-Nutzen-Bewertung
2. Weiteres Vorgehen des IQWiG
IV. Erfahrungen der Spitzenverbände der Krankenkassen bei der Festsetzung der Erstattungshöchstbeträge und die Auswirkungen auf die pharmazeutischen Unternehmen
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Vergabeverfahren
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 486/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt für KMU in Europa: Der "Small Business Act " für Europa KOM (2008) 394 endg.; Ratsdok. 11262/08
... ") beim Zugang zum öffentlichen Auftragswesen wird ausdrücklich begrüßt. Dieser Freiwilligenkodex kann als Leitfaden für einfachere Vergabeverfahren und eine verbesserte Transparenz dienen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen für KMU sicherstellen.
Drucksache 180/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im automatisierten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift - KoA-VV)
... Die Kommune muss die Methodik bzw. das Erhebungsdesign und das Vergabeverfahren mit dem BMAS im Vorfeld der Erhebung abstimmen, ansonsten besteht für den Bund keine Bindung, das Gutachten für die Abrechnung zu akzeptieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Geltungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verhältnis zu den Verwaltungsvereinbarungen
Abschnitt 2 Abrechnung von Aufwendungen
Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen
§ 3 Haushaltsjahr
§ 4 Einzahlungen und Auszahlungen
§ 5 Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
§ 6 Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 7 Eingliederungsleistungen
§ 8 Verwaltungskosten
§ 9 Vollzeitäquivalent
§ 10 Personalkosten
§ 11 Personalnebenkosten
§ 12 Versorgungsaufwendungen bei Beamtinnen und Beamten
§ 13 Personalgemeinkosten
§ 14 Sachkosten
§ 15 Investitionen
Unterabschnitt 2 Vorschriften über die Rechnungslegung
§ 16 Grundsätze der Abrechnung
§ 17 Buchung nach Haushaltsjahren
§ 18 Abgrenzung von kommunalen Aufgaben und Bundesaufgaben
§ 19 Abrechnung von Personalkosten
§ 20 Abrechnung von Personalnebenkosten
§ 21 Versorgungszuschlag
§ 22 Abrechnung von Personalgemeinkosten
§ 23 Abrechnung von Sachkosten
§ 24 Abrechnung von Investitionen
§ 25 Kommunaler Finanzierungsanteil
Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze
§ 26 Sachliche und zeitliche Bindung
§ 27 Deckungsfähigkeit
§ 28 Übertragbarkeit
§ 29 Verbot von Vorleistungen
Unterabschnitt 2 Vorschriften über den Mittelabruf
§ 30 Bedarfsgerechter Mittelabruf
§ 31 Verzinsung
§ 32 Mittelzuweisung bei schrittweiser Freigabe des Ermächtigungsrahmens in besonderen Einzelfällen
Abschnitt 4 Informations- und Sorgfaltspflichten
§ 33 Kassensicherheit
§ 34 Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 35 Sonstige Dokumentations- und Mitteilungspflichten
Abschnitt 5 Übergangsvorschriften und Inkrafttreten
§ 36 Übergangsvorschrift
§ 37 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 19 Abs. 2) Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu Personalkostensätzen und Sachkostenpauschalen vom 30. Juli 2007 (II A 3 – H 1012 – 10/07/0001)
Anlage 2 (zu § 24) Merkblatt zur Abrechnung von Investitionen als Verwaltungskosten bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zb1 – 04611)
Anlage 3 (zu § 25 Abs. 2) Merkblatt zur Erhebung des kommunalen Finanzierungsanteils (IIb6 – 28534 – 2)
Merkblatt zur Erhebung des kommunalen Finanzierungsanteils KFA an den Verwaltungskosten bei den zugelassenen kommunalen Trägern zkT – Stand 04.10.2007 Mit diesem Merkblatt werden die Hinweise für eine Erhebung zum kommunalen Finanzierungsanteil KFA vom 08. Mai 2007 aufgrund neuer Erkenntnisse ersetzt.
3 Hintergrund
Anlage 4 (zu § 25 Abs. 2) Leitfaden Ermittlung des kommunalen Aufgabenanteils bei den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II
Leitfaden Ermittlung des kommunalen Aufgabenanteils bei den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II – Kriterien für Organisationsuntersuchungen – erstellt für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin
1 Einleitung
2 Die Durchführung von Organisationsuntersuchungen zum kommunalen Aufgabenanteil
2.1 Projektmanagement
2.1.1 Projektbegleitende Strukturen
2.1.2 Offensive Informationspolitik im Projekt
2.2 Vorbereitung der Organisationsuntersuchung:
2.2.1 Aufbauorganisation:
2.2.2 Prozessorganisation:
2.3 Aufgabenkatalog
2.3.1 Das gesamte Aufgaben-Portfolio der Grundsicherungsstelle:
2.3.2 Die Abgrenzung von kommunalen und Bundesaufgaben
2.3.3 Querschnitts-, Führungs- und sonstige nichtoperative Aufgaben
2.3.4 Verteil- und Verlustzeiten
2.4 Methodenwahl und methodisches Design der Organisationsuntersuchung
2.4.1 Allgemeines zur Methodenwahl
2.4.2 Mindestanforderungen an das Ergebnis der Organisationsuntersuchung
2.4.3 Erhebungsdesign für die gesamte Organisation festlegen
2.4.4 Datengewinnung über Arbeitsaufzeichnungen Selbstaufschreibung der Mitarbeiter
2.5 Durchführung der Erhebung, Auswertung und Dokumentation
2.5.1 Plausibilisierung der Daten
2.5.2 Ermittlung des Gesamtergebnisses
2.5.3 Kommunaler Aufgabenanteil = kommunaler Finanzierungsanteil?
2.5.4 Dokumentation der Organisationsuntersuchung
3 Schlussbemerkung
4 Abbildungsverzeichnis
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Finanzbeziehungen zwischen Bund und zugelassenen kommunalen Trägern
2. Regelungsbefugnis und verfassungsrechtlicher Rahmen
3. Alternative zum Erlass einer Verwaltungsvorschrift: Änderung der Verwaltungsvereinbarungen
4. Übertragbarkeit auf den Bereich der Arbeitsgemeinschaften und der Kooperationsmodelle getrennte Aufgabenwahrnehmung
5. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Geltungsbereich
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Abrechnung von Aufwendungen
Zu Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Unterabschnitt 2 Vorschriften über die Rechnungslegung
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Unterabschnitt 2 Vorschriften über den Mittelabruf
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 31
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Informations- und Sorgfaltspflichten
Zu § 33
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Übergangsvorschriften und Inkrafttreten
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 37
C. Finanzieller Teil
D. Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf von Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Drucksache 349/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
... " vom weiteren Vergabeverfahren ausschließen zu können.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 97 GWB
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 97 Abs. 3 GWB
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 97 Abs. 3 Satz 2 und 3 GWB
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 97 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 97 Abs. 4 Satz 2a - neu - GWB entfällt bei Annahme von Ziffer 6
8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 99 GWB
9. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 1 GWB
10. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - GWB
11. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe g - neu - § 99 Abs. 9 - neu - GWB
12. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 100 Abs. 2 GWB
14. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 101 Abs. 6 GWB
15. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 2 GWB
16. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 1 und 2 GWB
17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB
18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB
19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB
20. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 2 GWB
21. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Überschrift; Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -; Abs. 3 - neu - GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
24. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Abs. 2 GWB
25. Zu Artikel 1 Nr. 8 und 9 §§ 102 und 103 GWG
26. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 104 Abs. 2 GWB
27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 106 Abs. 2 Satz 2 GWB
28. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 106a Abs. 3 Satz 2 - neu - GWB
29. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 1 Satz 2 und 3 GWB
32. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 2 Satz 2 GWB
33. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 113 Abs. 1 Satz 3 GWB
34. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB
35. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB
36. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 3 und 4 GWB
37. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 2, 3 GWB
38. Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d § 115 Abs. 4 GWB
39. Zu Artikel 1 Nr. 17a - *neu - § 115a - neu - GWB
§ 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht
40. Zu Artikel 1 Nr. 17a - *neu - § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB
41. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB
42. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 3 GWB
Zu § 118
43. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 3 GWB
Zu § 121
44. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB
45. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB
46. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 128 Abs. 3 Satz 4a - neu - GWB
47. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB *
48. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB
49. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB *
50. Zu Artikel 2 § 5 VgV
Drucksache 573/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Eckpunkte der Initiative "Wissenschaftsfreiheitsgesetz "
... 5. Schnelle und effiziente Beschaffung von Waren und Dienstleistungen ermöglichen Die Forschungseinrichtungen nehmen in vielfältiger Weise am Geschäftsverkehr teil, um den Forschern die bestmögliche Ausstattung zu sichern. Hier muss schnelles, flexibles und wirtschaftliches Handeln ermöglicht werden. Ziel ist ein wissenschaftsfreundliches Vergabeverfahren, das die Einrichtungen von administrativen Hemmnissen befreit. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der anstehenden Neufassung der VOL/ A für die Aufnahme einer Regelung für den Bereich unterhalb des EU-Schwellenwertes ein, die die freie Wahl der Vergabeart für alle Liefer- und Dienstleistungen, die nur zum Zwecke von Forschung und Entwicklung beschafft werden, ermöglicht.
Eckpunkte der Initiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz
Drucksache 349/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
... "(6) Eine elektronische Auktion dient der elektronischen Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Ein dynamisches elektronisches Verfahren ist ein zeitlich befristetes ausschließlich elektronisches offenes Vergabeverfahren zur Beschaffung marktüblicher Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Spezifikationen den Anforderungen des Auftraggebers genügen."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 101a Informations- und Wartepflicht
§ 101b Unwirksamkeit
§ 106a Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern
§ 129 Korrekturmechanismus der Kommission
§ 129a Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen
§ 129b Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz
§ 132 Ausschluss von abweichendem Landesrecht
Anlage zu § 98 Nr. 4 Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs sind:
Artikel 2 Änderung der Vergabeverordnung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Vorgeschichte
2. Notwendigkeit zur Korrektur des Vergaberechts
3. Zielsetzung
4. Lösung
5. Alternativen
6. Gesetzgebungskompetenz
7. Primärrechtsschutz für Aufträge unterhalb der EG-Schwellenwerte
8. Gender Mainstreaming
9. Kosten
10. Befristung, Evaluierung
B. Begründung im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu § 101a
Zu § 101b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 129a
Zu § 129b
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 10: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
Drucksache 5/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 Ausgleichsleistungsgesetz und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz - FlErwÄndG )
... Hinter der Regelung des § 3 Abs. 8 AusglLeistG stand ursprünglich der Gedanke, in den neuen Bundesländern möglichst leistungsfähige Forstbetriebe zu gründen. Aus dem höchstmöglichen Erwerbsumfang von 1000 Hektar lässt sich ablesen, dass die Schaffung möglichst großer Verkaufseinheiten angestrebt wurde und insbesondere Haupterwerbsbetriebe vorrangig gefördert werden sollten. Die verbleibenden Forstflächen der BVVG verteilen sich nunmehr auf immer kleinere Lose. Damit wird der eigentliche Zweck der Regelung nicht mehr erreicht, denn für einen leistungsfähigen Forstbetrieb sind in der Regel mehrere 100 Hektar Betriebsfläche erforderlich. Die Privatisierungspraxis hat zudem gezeigt, dass insbesondere der Verkauf von Waldflächen nach § 3 Abs. 8 AusglLeistG zu hohen Verwaltungskosten führt, weil in jedem Einzelfall ein aufwendiges Vergabeverfahren unter Beurteilung des Betriebskonzepts durchzuführen ist. Die Erlöse stehen in einem Missverhältnis zu den dabei entstehenden Kosten. Nach dem neuen Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor 2007-2013 und der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 ist ab dem 1. Januar 2008 zudem nur noch eine Beihilfe von bis zu 10% der förderfähigen Kosten für den Kauf forstwirtschaftlicher Flächen zulässig. Daher kann der begünstigte Flächenerwerb auch aus diesem Grund keinen besonderen Beitrag zum Aufbau leistungsfähiger Forstbetriebe in den neuen Ländern mehr leisten. Der sog. Bauernwalderwerb nach § 3 Abs. 4 AusglLeistG ist ab dem 1. Januar 2008 ebenfalls nicht mehr gerechtfertigt, da die Verkäufe bis Ende 2007 abgeschlossen werden können. Zudem spricht auch hier die vorgenannte geringe Beihilfeintensität für die Streichung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Flächenerwerbsverordnung
Artikel 3 Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Vermögensgesetzes
Artikel 5 Änderung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes
II. Ausschluss einer Erwerbsberechtigung in den Fällen des Abschlusses oder der Verlängerung von langfristigen Pachtverträgen nach dem 01. Januar 2007
III. Normierung von Fristsetzungsmöglichkeiten
IV. Lockerung der mit dem Flächenerwerb verbundenen Auflagen
V. Abschaffung des begünstigten Erwerbs von Waldflächen nach § 3 Abs. 4 AusglLeistG und § 3 Abs. 8 AusglLeistG Ausnahme: Alteigentümer und Einführung eines neuen Auswahlverfahrens
VI. Veröffentlichung der Regionalen Wertansätze im elektronischen Bundesanzeiger
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Bürokratiekosten
B. Begründung im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Artikel 2 Ziffer 11 Buchstabe f – Aufhebung von § 12 Abs. 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 Ausgleichsleistungsgesetz und der Flächenerwerbsverordnung
Drucksache 539/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (ERI) KOM (2008) 467 endg.; Ratsdok. 12259/08
... Sie ist somit von der Mehrwertsteuer und von Verbrauchersteuern befreit, und ihre Vergabeverfahren fallen nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Aufgaben und sonstige Tätigkeiten
Artikel 3 Anforderungen an die Infrastruktur
Artikel 4 Antrag auf Gründung einer ERI
Artikel 5 Entscheidung über den Antrag
Artikel 6 Status einer ERI
Artikel 7 Sitz und Name
Artikel 8 Mitgliedschaft
Artikel 9 Satzung
Artikel 10 Änderungen der Satzung, die eine Änderung des Auszugs aus der Satzung erforderlich machen
Artikel 11 Sonstige Änderungen der Satzung
Artikel 12 Aufbau der ERI
Artikel 13 Haushaltsgrundsätze, Abschlüsse, Rechnungsprüfung und Versicherung
Artikel 14 Gemeinschaftsmittel
Artikel 15 Haftung
Artikel 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Artikel 17 Auflösung, Insolvenz
Artikel 18 Berichterstattung und Kontrolle
Artikel 19 Erforderliche Vorkehrungen
Artikel 20 Bericht und Überprüfung
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 22 Inkrafttreten
Anhang Auszug aus der Satzung
Finanzbogen
Drucksache 957/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung zur Förderung grenzübergreifender öffentlicher Dienste im Binnenmarkt KOM (2008) 798 endg.; Ratsdok. 16836/08
... 6 Im Zuge der Online-Abwicklung ihrer Vergabeverfahren müssen öffentliche Auftraggeber in der Lage sein, elektronische Angebote grenzüberschreitend zu empfangen und zu bearbeiten. Vollständig elektronisch übermittelte Angebote sind komplexe "
1. Einleitung
1.1. Ziele dieses Aktionsplans
1.2. Derzeitiger Rahmen für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung auf EU-Ebene
1.2.1. Die E-Signatur-Richtlinie
1.2.2. Der E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative
1.3. Verbesserung der grenzübergreifenden Interoperabilität elektronischer Signaturen und der elektronischen Identifizierung
2. Teil 1 Maßnahmen zur Verbesserung der grenzübergreifenden Interoperabilität elektronischer Signaturen
2.1. Qualifizierte elektronische Signaturen und fortgeschrittene elektronische
2.2. Fortgeschrittene elektronische Signaturen
3. TEIL 2: Maßnahmen zur Verbesserung der grenzübergreifenden Interoperabilität der elektronischen Identität
4. Beobachtung und Umsetzung
Drucksache 929/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2008 zur Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts – 24. Jahresbericht der Kommission (2008/2046(INI))
... 28. ruft insbesondere die Mitgliedstaaten, die am meisten von den Strukturfonds im mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2007-2013 profitieren können, dazu auf, ihr nationales Recht rasch und korrekt an europäische Standards anzupassen, insbesondere im Bereich des Umweltschutzes, und die Vergabeverfahren für die Bürger transparent zu machen, um die verfügbaren Strukturmittel tatsächlich ausschöpfen zu können und die sozioökonomische Entwicklung der Regionen zu beschleunigen;
Drucksache 543/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
... IX, also ohne zusätzliches Vergabeverfahren möglich sein. Die bisherigen gesetzlichen Aufgaben der Integrationsfachdienste sind mit der Unterstützten Beschäftigung weitestgehend deckungsgleich (vgl. § 110 Abs. 2 Nr. 1, 1b, 2, 3 und 4 SGB IX). Damit bliebe in den Ländern, die bereits funktionierende Strukturen unter Einbeziehung der Integrationsfachdienste aufgebaut haben, der Weg für deren weitere Beteiligung auch im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung offen. Zusätzliche Voraussetzungen für die Beauftragung der Integrationsfachdienste müssen nicht vorgesehen werden. Die fachlichen Voraussetzungen für die Integrationsfachdienste sind bereits in § 112 SGB IX vollständig geregelt, der im Übrigen auch Vorbild für die Regelung in § 38a Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 4 SGB IX-E für andere Träger war.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 2 Nr. 2a - neu - § 16 SGB VI
3. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 38a Abs. 2 Satz 5 - neu - SGB IX
4. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 38a Abs. 5 Satz 1 SGB IX
5. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 38a Abs. 6 Satz 1 und 2 SGB IX
6. Zu Artikel 4 Nr. 4 § 40 Abs. 4 SGB IX
7. Zu Artikel 4 Nr. 5a - neu - § 77 Abs. 6 Satz 1 SGB IX
Artikel 5 Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
8. Zu Artikel 4 Nr. 7 § 102 Abs. 3a SGB IX
9. Zu Artikel 4 Nr. 7a – neu – § 111 Abs. 1 Satz 1 SGB IX
10. Zu Artikel 4 Nr. 10 - neu - § 160 SGB IX
§ 160 Überprüfungsregelung
11. Zu Artikel 6a - neu - § 26 Abs. 1 BVG
Artikel 6a Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
12. Zu Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe c - neu - § 3 Abs. 5 - neu - AufwErstV
Drucksache 621/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Migrationsnetzes KOM (2007) 466 endg.; Ratsdok. 12481/07
... 2. Bei der Organisation der Arbeit des EMN wird die Kommission von einem auf der Basis eines Vergabeverfahrens ausgewählten Diensteanbieter unterstützt. Dieser erfüllt die in Artikel 5 Absatz 2 genannten Anforderungen sowie alle sonstigen relevanten Anforderungen, die die Kommission festlegt.
Drucksache 931/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit KOM (2007) 766 endg.; Ratsdok. 16488/07
... /EG, die durch den vorliegenden Vorschlag in Artikel 44 lediglich mit einer Änderung des Artikels 10 in Bezug genommen ist. Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag enthält aber keine eigenständigen Regelungen zum Rechtsschutz oder zu Nachprüfungsverfahren im Hinblick auf die von der beabsichtigten Richtlinie erfassten Vergabeverfahren. Das heißt, durch die Verweisung von Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie 2007/66/EG auf die Ausnahmetatbestände der Artikel 10 bis 18 der Richtlinie
Drucksache 75/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 beauftragt im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine fachlich unabhängige Institution, Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität für die Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 115b Abs. 1, § 116b Abs. 4 Satz 4 und 5, § 137 Abs. 1 und § 137f Abs. 2 Nr. 2 zu entwickeln, die möglichst sektorenübergreifend anzulegen sind. Dieser Institution soll auch die Aufgabe übertragen werden, sich an der Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu beteiligen. Bereits existierende Einrichtungen sollen genutzt und, soweit erforderlich, in ihrer Organisationsform den in den Sätzen 1 und 2 genannten Aufgaben angepasst werden.
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte
Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen
Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung
Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen
Einrichtung eines Gesundheitsfonds
Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2a Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten
Artikel 13 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 16 Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 18 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 20 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 21 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 22 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 23 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 24 Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 25 Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 25a Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 26 Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 28 Änderung der Verordnung über die
Artikel 29 Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 30 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 31 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 32 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 33 Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 34 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 35 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 36 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 37 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 38 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 39 Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen
Artikel 40 Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse
Artikel 41 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 42 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 43 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 44 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 45 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 45a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 46 Inkrafttreten
Drucksache 800/07
... 2. Entsorgungsleistungen (Erfassung, Sortierung, Verwertung) in einem Verfahren ausgeschrieben werden, das eine Vergabe im Wettbewerb sichert, wobei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, für deren Entsorgungsgebiet ausgeschrieben wird, vor der Vergabe Gelegenheit zu geben ist ihre Belange im Vergabeverfahren geltend zu machen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Eckpunkte der Novellierung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
4. Kosten- und Preiswirkungen
5. Bürokratiekosten
Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 15
Zu § 16
Zu Anhang I zu § 6
Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3
Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung
Drucksache 931/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit KOM (2007) 766 endg.; Ratsdok. 16488/07
... /EG, die durch den vorliegenden Vorschlag in Artikel 44 lediglich mit einer Änderung des Artikels 10 in Bezug genommen ist. Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag enthält aber keine eigenständigen Regelungen zum Rechtsschutz oder zu Nachprüfungsverfahren im Hinblick auf die von der beabsichtigten Richtlinie erfassten Vergabeverfahren. Das heißt, durch die Verweisung von Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie 2007/66/EG auf die Ausnahmetatbestände der Artikel 10 bis 18 der Richtlinie
Drucksache 646/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über den Dialog zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Bereich Sicherheitsforschung und Innovation KOM (2007) 511 endg.; Ratsdok. 12918/07
... Dem privaten Sektor kommt ebenfalls eine wichtige Rolle zu: Für den Aufbau angemessener Sicherheitskapazitäten ist eine starke und wettbewerbsfähige industrielle Basis erforderlich, die sich wiederum genau auf den Bedarf der Kunden, für die neue Produkte, Systeme und Dienstleistungen entwickelt werden, einstellen muss. Um eine derartige wettbewerbsfähige industrielle Basis zu schaffen und dem im Sicherheitsbereich bestehenden Bedarf des öffentlichen Sektors und der Bürger gerecht zu werden, gilt es, auf eine Reihe von bereichsübergreifenden politischen Fragen einzugehen. So muss etwa das Zusammenspiel und die Verknüpfung von Systemen verbessert werden. Hierfür ist es vor allem notwendig, gemeinsame Normen zu entwickeln, Best-Practice auszutauschen und zur Analyse von verbesserten Vergabeverfahren beizutragen, die einschlägigen Forschungsprogramme auf europäischer und nationaler Ebene zu koordinieren, die KMU verstärkt in die Lieferkette einzubeziehen, die Endnutzer einzubinden und eine internationale Kooperationsstrategie zu formulieren.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Über Bedarf und Prioritäten im Bereich der europäischen Sicherheitsforschung muss allen ein klarer Überblick gegeben werden
- Internationale Zusammenarbeit
2. Sicherheitsforschung im Dienste eines EU-weiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Mehr Sicherheit für Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen
- Organisierte Kriminalität und Terrorismus
- Sicherheit und Gesellschaft
- Intelligente Überwachung und bessere Grenzkontrollen
- Wiederherstellung der Sicherheit in einer Krisensituation
3. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie in der Sicherheitsforschung
4. Der Kontakt zwischen Sicherheitsforschung und öffentlichen und privaten Interressenträgern muss hergestellt werden
5. Bündelung der Kräfte: Einrichtung des Europäischen Forums für Sicherheitsforschung und Innovation ESRIF
1. Aufgaben und Ziele
2. Struktur
6. Schlussfolgerungen und wichtigste Massnahmen
Drucksache 931/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit KOM (2007) 766 endg.; Ratsdok. 16488/07
... Die Konsultationen der letzten Jahre haben gezeigt, dass auf Gemeinschaftsebene eine Richtlinie zur Koordinierung der gemeinschaftlichen Vergabeverfahren erforderlich ist, die den Besonderheiten sensibler öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit Rechnung trägt.
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
• Begründung und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Bestimmungen
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2 Konsultationsverfahren und Folgenabschätzung
• Konsultation der interessierten Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Titel I Anwendungsbereich, Definitionen und allgemeine Grundsätze
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Definitionen
Artikel 3 Grundsätze für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Titel II Vorschriften für öffentliche Aufträge
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 4 Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 5 Vertraulichkeit
Kapitel II Anwendungsbereich: Schwellenwerte und Ausnahmen
Abschnitt 1 Schwellenwerte
Artikel 6 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge
Artikel 7 Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von öffentlichen Aufträgen und Rahmenvereinbarungen
Abschnitt 2 Aufträge, die nicht unter die Richtlinie fallen
Artikel 8 Aufträge, die auf der Grundlage internationaler Vorschriften vergeben werden
Artikel 9 Besondere Ausnahmen
Kapitel III Besondere Vorschriften über die Verdingungsunterlagen und die Auftragsunterlagen
Artikel 10 Technische Spezifikationen
Artikel 11 Varianten
Artikel 12 Unteraufträge
Artikel 13 Bedingungen für die Auftragsausführung
Artikel 14 Informationssicherheit
Artikel 15 Versorgungssicherheit
Artikel 16 Verpflichtungen im Zusammenhang mit Steuern, Umweltschutz, Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsbedingungen
Kapitel IV Verfahren
Artikel 17 Anwendbare Verfahren
Artikel 18 Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung
Artikel 19 Wettbewerblicher Dialog
Artikel 20 Fälle, die das Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung rechtfertigen
Artikel 21 Rahmenvereinbarungen
Kapitel V Vorschriften über die Veröffentlichung und die Transparenz
Abschnitt 1 Veröffentlichung der Bekanntmachungen
Artikel 22 Bekanntmachungen
Artikel 23 Abfassung und Modalitäten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen
Abschnitt 2 Fristen
Artikel 24 Fristen für den Eingang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote
Abschnitt 3 Inhalt und Übermittlung von Informationen
Artikel 25 Aufforderung zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zum Dialog
Artikel 26 Unterrichtung der Bewerber und Bieter
Abschnitt 4 Mitteilungen
Artikel 27 Vorschriften über Mitteilungen
Abschnitt 5 Vergabevermerke
Artikel 28 Inhalt der Vergabevermerke
Kapitel VI Ablauf des Verfahrens
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 29 Überprüfung der Eignung der Bewerber und Auswahl der Teilnehmer, Vergabe des Auftrags
Abschnitt 2 Eignungskriterien
Artikel 30 Persönliche Lage des Bewerbers
Artikel 31 Befähigung zur Berufsausübung
Artikel 32 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Artikel 33 Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit
Artikel 34 Qualitätssicherungsnormen
Artikel 35 Normen für Umweltmanagement
Artikel 36 Zusätzliche Unterlagen und Auskünfte
Abschnitt 3 Auftragsvergabe
Artikel 37 Zuschlagskriterien
Artikel 38 Ungewöhnlich niedrige Angebote
Titel III Statistische Pflichten, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen
Artikel 39 Statistische Pflichten
Artikel 40 Inhalt der statistischen Aufstellung
Artikel 41 Beratender Ausschuss
Artikel 42 Neufestsetzung der Schwellenwerte
Artikel 43 Änderungen
Artikel 44 Änderung der Richtlinie 2004/18/EG
Artikel 45 Umsetzung
Artikel 46 Inkrafttreten
Artikel 47 Adressaten
Anhang I Dienstleistungen gemäss Artikel 1
Anhang II Definition bestimmter in Artikel 10 genannter technischer Spezifikationen
Anhang III Angaben, die in den in Artikel 22 genannten Bekanntmachungen enthalten sein müssen
Ankündigung der Veröffentlichung einer Vorinformation über ein Beschafferprofil
Bekanntmachung einer Vorinformation
3 Bekanntmachung
3 Vergabevermerk
Anhang IV Merkmale für die Veröffentlichung
Anhang V Register 36
Teil A Öffentliche Bauaufträge
Teil B Öffentliche Lieferaufträge
Teil C Öffentliche Dienstleistungsaufträge
Anhang VI Anforderungen an die Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme der Anträge auf Teilnahme oder der Angebote
Finanzbogen
Drucksache 595/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen KOM (2007) 480 endg.; Ratsdok. 12413/07
... 6. Der Bundesrat kann ferner nicht nachvollziehen, warum für ein begrenztes Frequenzspektrum im 2-GHz-Band ein spezielles Frequenzvergabeverfahren jetzt eingerichtet werden soll, obgleich die Kommission in Kürze eine umfassende Novellierung des europäischen Telekommunikationsrechts (TK-Review) vorgesehen hat.
Drucksache 364/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen KOM (2007) 249 endg.; Ratsdok. 9871/07
... Gegen nicht-private Arbeitgeber könnten andere Maßnahmen ergriffen werden, wie Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen, Finanzhilfen (einschließlich der von den Mitgliedstaaten verwalteten EU-Mittel) und öffentlichen Vergabeverfahren. Auch könnten die dem Arbeitgeber während der zwölf Monate vor Feststellung der illegalen Beschäftigung gewährten Subventionen, einschließlich der von den Mitgliedstaaten verwalteten EU-Mittel, zurückgefordert werden. Die Haushaltsordnung sieht diese Möglichkeit auch für die EU-Mittel vor, die von der Kommission direkt verwaltet werden.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.