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1012/04
0905/04
0982/04
0438/04B
0687/04
0438/1/04
0981/04
0945/04B
0283/04
0140/04
0613/04
0945/1/04
0850/04
0226/04
Drucksache 337/10

... 1.8. Soll der Vorsitzende des Risikoausschusses der Hauptversammlung rechenschaftspflichtig sein?



Drucksache 485/10

... ) kann künftig häufiger als bisher auf eine Beschlussfassung der Hauptversammlung verzichtet werden. Ferner soll in größerem Umfang als gegenwärtig von einem Bericht der Unternehmensleitung und einer Prüfung durch Sachverständige abgesehen werden können. Der Verzicht auf eine Prüfung der Umwandlung durch Sachverständige erbringt eine Kostenersparnis von bis zu 82 580 Euro bei einer Verschmelzung bzw. bis zu 51 290 Euro bei einer Spaltung (vgl. Cap Gemini/Ramboll Management, Data Annex to the final report, EU project on baseline measurement and reduction of administrative costs for priority area annual accounts/ company law vom 28. Februar 2009, Seiten 69, 83, abrufbar im Internet unter http://ec.europa.eu/ enterprise/pocies/better-regulation/files/abst09_cl_data_annex_en.pdf). Für den Bericht der Unternehmensleitung sind innerhalb der Europäischen Union bei einer Verschmelzung Durchschnittskosten von 3 304 Euro, bei einer Spaltung 10 079 Euro ermittelt worden (vgl. Folgenabschätzung der Europäischen Kommission vom 24. September 2008, SEC(2008) 2486, Seite 14).



Drucksache 218/10

... 74. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem NATO-Generalsekretär, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der NATO, dem amtierenden OSZE-Vorsitzenden, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der WEU, dem Vorsitzenden des Ministerausschusses des Europarates und dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu übermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/10




Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union

Der Jahresbericht 2008 des Rates über die GASP

Auswirkungen des Vertrags von Lissabon

GASP -Angelegenheiten thematischer Art

Hauptprioritäten in den einzelnen geografischen Gebieten

Internationale Organisationen

Transatlantische Beziehungen

Westliche Balkanstaaten

Östliche Partnerschaft, Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum

2 Russland

2 Südkaukasus

Naher Osten

Union für den Mittelmeerraum

2 Asien

2 Afrika

2 Lateinamerika


 
 
 


Drucksache 6/10

... Die am 30. Juni 2007 von der Vollversammlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (bekannt als Weltzollorganisation) beschlossene Empfehlung zur Änderung der Gründungskonvention des Rates, durch die Zollunionen wie der (damaligen) Europäischen Gemeinschaft der Beitritt ermöglicht wird, soll in das deutsche Recht umgesetzt werden.



Drucksache 590/10

... Bei der Bestellung bitte ich, die von der Bundesregierung verabschiedeten Richtlinien für die Berufung von Persönlichkeiten in Aufsichtsräten und sonstigen Überwachungsorganen (Berufungsrichtlinie) zu berücksichtigen. Nach diesen sollen Mitglieder in der Regel ihr Mandat niederlegen, wenn sie aus der Funktion, aus der heraus sie berufen werden, ausscheiden. Ferner sollen Mitglieder zum Zeitpunkt der auf das Erreichen des 65. Lebensjahres folgenden Haupt-/Generalversammlung aus ihrem Amt ausscheiden. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen Personen nicht in Aufsichtsräte oder sonstige Überwachungsorgane von Unternehmen oder Anstalten des öffentlichen Rechts berufen werden, wenn sie bereits einem Überwachungsorgan eines Unternehmens angehören, mit dem das betreffende Unternehmen am Markt konkurriert, Transaktionen anbahnt oder abwickelt.



Drucksache 452/10

... - unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 22. November 2007 zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Osten des Landes, und den Auswirkungen auf die Region,



Drucksache 783/10

... K. in der Erwägung, dass Sam Rainsy 1995 verfassungswidrig aus der Nationalversammlung ausgeschlossen wurde, es ihm jedoch bei nachfolgenden Wahlen gelang, seinen Sitz im Parlament zurückzuerobern, dass er mehreren Mordversuchen entging, so einem Granatenangriff 1997, der Todesopfer forderte, und dass circa 80 seiner Anhänger ermordet wurden,



Drucksache 226/10

... § 44c Trägerversammlung § 44d Geschäftsführer § 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit § 44f Bewirtschaftung von Bundesmitteln § 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung § 44h Personalvertretung § 44i Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung § 44j Gleichstellungsbeauftragte § 44k Stellenbewirtschaftung



Drucksache 681/10

... 3. an allen Sitzungen und Versammlungen sämtlicher Organe und sonstiger Gremien des Kreditinstituts in beratender Funktion teilzunehmen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/10




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz – KredReorgG)

Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Grundsätze von Sanierungs- und Reorganisationsverfahren

3 Sanierungsverfahren

§ 2
Einleitung und Beantragung des Sanierungsverfahrens; Inhalt des Sanierungsplans

§ 3
Anordnung des Sanierungsverfahrens; Bestellung des Sanierungsberaters

§ 4
Rechtsstellung des Sanierungsberaters; Verordnungsermächtigung

§ 5
Gerichtliche Maßnahmen

§ 6
Umsetzung des Sanierungsplans; Aufhebung des Sanierungsverfahrens

3 Reorganisationsverfahren

§ 7
Einleitung, Beantragung und Anordnung des Reorganisationsverfahrens

§ 8
Inhalt des Reorganisationsplans

§ 9
Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital

§ 10
Sonstige gesellschaftsrechtliche Regelungen

§ 11
Ausgliederung

§ 12
Eingriffe in Gläubigerrechte

§ 13
Beendigung von Schuldverhältnissen

§ 14
Anmeldung von Forderungen

§ 15
Prüfung und Feststellung der Forderungen

§ 16
Vorbereitung der Abstimmung über den Reorganisationsplan

§ 17
Abstimmung der Gläubiger

§ 18
Abstimmung der Anteilsinhaber

§ 19
Annahme des Reorganisationsplans

§ 20
Gerichtliche Bestätigung des Reorganisationsplans

§ 21
Allgemeine Wirkungen des Reorganisationsplans; Eintragung ins Handelsregister

§ 22
Aufhebung des Reorganisationsverfahrens; Überwachung der Planerfüllung

§ 23
Schutz von Finanzsicherheiten sowie von Zahlungs- und Wertpapiersystemen

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 45
Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität

§ 45c
Sonderbeauftragter

§ 46c
Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen

§ 48a
Übertragungsanordnung

§ 48b
Bestands- und Systemgefährdung

§ 48c
Fristsetzung; Erlass der Übertragungsanordnung

§ 48d
Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit

§ 48e
Inhalt der Übertragungsanordnung

§ 48f
Durchführung der Ausgliederung

§ 48g
Wirksamwerden und Wirkungen der Ausgliederung

§ 48h
Haftung des Kreditinstituts; Insolvenzfestigkeit der Ausgliederung

§ 48i
Gegenstände, die ausländischem Recht unterliegen

§ 48j
Partielle Rückübertragung

§ 48k
Partielle Übertragung

§ 48l
Maßnahmen bei dem Kreditinstitut

§ 48m
Maßnahmen bei dem übernehmenden Rechtsträger

§ 48n
Unterrichtung

§ 48o
Maßnahmen bei übergeordneten Unternehmen von Institutsgruppen

§ 48p
Maßnahmen bei Finanzholding-Gruppen

§ 48q
Maßnahmen bei Finanzkonglomeraten

§ 48r
Rechtsschutz

§ 48s
Beschränkung der Vollzugsfolgenbeseitigung; Entschädigung

§ 52a
Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten

Artikel 3
Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfondsgesetz - RStruktFG)

§ 1
Errichtung des Fonds

§ 2
Beitragspflichtige Unternehmen

§ 3
Aufgabe und Verwendungszwecke des Restrukturierungsfonds

§ 4
Entscheidung über Restrukturierungsmaßnahmen

§ 5
Gründung eines Brückeninstituts und Anteilserwerb

§ 6
Garantie

§ 7
Rekapitalisierung

§ 8
Sonstige Maßnahmen

§ 9
Stellung im Rechtsverkehr

§ 10
Vermögenstrennung

§ 11
Verwaltung des Restrukturierungsfonds

§ 12
Mittel des Restrukturierungsfonds

§ 13
Wirtschaftsführung und Rechnungslegung

§ 14
Informationspflichten und Verschwiegenheitspflicht

§ 15
Steuern

§ 16
Parlamentarische Kontrolle

Artikel 4
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 3b
Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 5
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

§ 7e
Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme

§ 7f
Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen

§ 20
Veränderung und Beendigung von Rekapitalisierungsmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 24
Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 23a
Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz Die Kosten des Sanierungs- und Reorganisationsverfahrens schuldet nur das Kreditinstitut.

§ 53a
Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 24
Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 12
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 36a
Trennungsprinzip bei Reorganisation oder Restrukturierung der Pfandbriefbank

Artikel 13
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 15
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 16a
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 59/10

... H. in der Erwägung, dass sich Belarus verpflichtet hat, die Empfehlungen der OSZE und ihres Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (office for democratic institutions and human rights, ODIHR) hinsichtlich Verbesserungen seines Wahlgesetzes zu prüfen, um dieses in Einklang mit internationalen Standards für demokratische Wahlen zu bringen, sowie die OSZE zu den vorgeschlagenen Änderungen zu konsultieren; in der Erwägung, dass die Nationalversammlung von Belarus vor kurzem eine Reform des Wahlgesetzes ohne vorherige Konsultation der OSZE beschlossen hat,



Drucksache 534/1/10

... Es sollte also insbesondere vorgesehen werden, dass Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, d.h. die entsprechenden Beschlüsse der Gläubiger bzw. Anteilseigner notariell zu beurkunden sind. Dies würde auch zu Vereinfachungen in beweisrechtlicher Hinsicht in eventuellen späteren Anfechtungsprozessen führen. Das Beurkundungserfordernis hinsichtlich der Versammlung der Gläubiger könnte insbesondere entsprechend der Regelung des § 16 Absatz 3 des Schuldverschreibungsgesetzes gestaltet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/1/10




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KredReorgG allgemein

3. Zu Artikel 1 KredReorgG

4. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG

6. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO

Artikel 15a
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 15b
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103e
Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG

9. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG

10. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG

11. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG

12. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG

13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG

14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG

16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

17. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

18. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

19. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

20. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG

23. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein

24. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG

25. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein

26. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG

27. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG

28. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 7/10

... Funkkonferenzen und Funkversammlungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Schlussakten der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Antalya 2006

Änderungsurkunde zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992 ,

Zeichen am Rand der Texte der Schlussakten

Änderungsurkunde zur Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992

Teil I
Vorwort

Kapitel I
Grundlegende Bestimmungen

Artikel 11
Generalsekretariat

Kapitel II
Sektor für das Funkwesen

Artikel 13
Funkkonferenzen und Funkversammlungen

Kapitel V
Weitere Bestimmungen über die Arbeitsweise der Union

Artikel 28
Finanzen der Union

Artikel 29
Sprachen

Teil II
Zeitpunkt des Inkrafttretens

Änderungsurkunde zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992

Konvention der Internationalen Fernmeldeunion* Genf 1992

Teil I
Vorwort

Kapitel I
Arbeitsweise der Union

Abschnitt 1

Artikel 2
Wahlen und damit verbundene Fragen Gewählte Beamte

Abschnitt 2

Artikel 4
Rat

Abschnitt 3

Artikel 5
Generalsekretariat

Abschnitt 4

Artikel 6
Koordinierungsausschuss

Abschnitt 5
Sektor für das Funkwesen

Artikel 12
Büro für das Funkwesen

Abschnitt 6
Sektor für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 15
Büro für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Abschnitt 7
Sektor für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 16
Konferenz für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 17
A Beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 18
Büro für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Abschnitt 8
Gemeinsame Bestimmungen für alle drei Sektoren

Artikel 19
Teilnahme von anderen Gremien und Organisationen als den Verwaltungen an den Arbeiten der Union

Artikel 21
Empfehlungen einer Konferenz an eine andere

Kapitel II
Besondere Bestimmungen für die Konferenzen und Versammlungen

Artikel 23
Zulassung zu den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten PP-02

Artikel 24
Zulassung zu den Funkkonferenzen PP-02

Artikel 25
Zulassung zu den Funkversammlungen, den weltweiten Versammlungen für die Standardisierung im Fernmeldewesen und den Konferenzen für die Entwicklung des Fernmeldewesens PP-98 PP-02

Kapitel IV
Andere Bestimmungen

Artikel 33
Finanzen

Anlage
Definition einiger in dieser Konvention und in den Vollzugsordnungen der Internationalen Fernmeldeunion verwendeter Begriffe

Teil II
Zeitpunkt des Inkrafttretens

Erklärungen und Vorbehalte zum Abschluss der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion Antalya 2006 *

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1122: Gesetz zu den Änderungsurkunden vom 24. November 2006 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992


 
 
 


Drucksache 223/10

... Die Weltgesundheitsversammlung (WHA) kann Resolutionen verabschieden und verbindliche internationale Regeln aufstellen. Das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des



Drucksache 141/10

... Es umfasste eine Online-Konsultation, eine öffentliche Versammlung für interessierte Bürgerinnen und Bürger und Stakeholder sowie eine Zusammenkunft mit von den 27 Mitgliedstaaten benannten Experten. Die Ergebnisse der verschiedenen Konsultationsphasen werden im Bericht über die Folgenabschätzung ausführlich beschrieben und wurden bei der Ausarbeitung des Vorschlags angemessen berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/10




Vorschlag

Begründung

1. Einleitung

2. Hintergrund

3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3.1. Anhörung interessierter Kreise

3.2. Voraussichtliche Auswirkungen

3.3. Wahl des Instruments

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiaritätsprinzip

4.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.4. Aufbau des Vorschlags

4.4.1. Ziele

4.4.2. Teilnahme an der Aktion

4.4.3. Auswahlverfahren

4.4.4. Kontrolle und Aberkennung des Siegels

4.4.5. Praktische Modalitäten

4.4.6. Evaluierung

4.4.7. Übergangsbestimmungen

5. Ressourcen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definition

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Teilnahme an der Maßnahme

Artikel 5
Komplementarität mit anderen Initiativen

Artikel 6
Zugang zur Maßnahme

Artikel 7
Kriterien

Artikel 8
Europäische Jury aus unabhängigen Experten

Artikel 9
Bewerbungsformular

Artikel 10
Vorauswahl auf nationaler Ebene

Artikel 11
Endgültige Auswahl auf Unionsebene

Artikel 12
Länderübergreifende Stätten

Artikel 13
Zuerkennung

Artikel 14
Kontrolle

Artikel 15
Aberkennung des Siegels

Artikel 16
Praktische Modalitäten

Artikel 17
Evaluierung

Artikel 18
Übergangsbestimmungen

Artikel 19
Finanzbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Zeitplan

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 61/10

... – unter Hinweis auf die Sitzung des Ausschusses für politische Angelegenheiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung (PPV) AKP-EU in Luanda vom 28. November 2009,



Drucksache 245/10

... " zu vermeiden, hat die UNWTO-Generalversammlung 2005 beschlossen, die bisherige Abkürzung WTO der Welttourismusorganisation in "



Drucksache 181/10

... 15 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, mit der Resolution Nr. 44/25 der Generalversammlung vom 20. November 1989 angenommen und zur Unterzeichnung, zur Ratifizierung und zum Beitritt aufgelegt.



Drucksache 778/10

... Ferner sollen Mitglieder zum Zeitpunkt der auf das Erreichen des 65. Lebensjahres folgenden Haupt-/Generalversammlung aus ihrem Amt ausscheiden. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen Personen nicht in Aufsichtsräte oder sonstige Überwachungsorgane von Unternehmen oder Anstalten des öffentlichen Rechts berufen werden, wenn sie bereits einem Überwachungsorgan eines Unternehmens angehören, mit dem das betreffende Unternehmen am Markt konkurriert, Transaktionen anbahnt oder abwickelt.



Drucksache 447/10

... - unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation vom 18. Mai 2010,



Drucksache 430/10

... C. in der Erwägung, dass diese Gesetze die Grundsätze der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzen; in der Erwägung, dass im Ausland angesiedelte birmesische Medien, die für das Volk von Birma die Hauptnachrichtenquelle darstellen, immer noch nicht in Birma/Myanmar arbeiten dürfen,



Drucksache 462/10

... Die Vereinten Nationen haben ihre eigene globale Anti-Terror-Strategie entwickelt, die im September 2006 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde. Auch der Europarat und die OSZE haben Initiativen zur Terrorismusbekämpfung ergriffen. Die G8 ist ebenfalls auf diesem Gebiet aktiv geworden, vor allem durch die Rom-/Lyon-Gruppe und die Counter-Terrorism Action Group.



Drucksache 213/10

... 4. fordert Belarus nachdrücklich auf, im Hinblick auf den Schutz und die Förderung von Minderheitenrechten seinen Verpflichtungen im Rahmen der OSZE und des Völkerrechts nachzukommen; fordert die Behörden gleichzeitig auf, die Voraussetzungen für eine funktionierende Zivilgesellschaft insbesondere in Bezug auf die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Situation unabhängiger Medien, einschließlich des Zugangs zum Internet, und die Registrierung nichtstaatlicher Organisationen mit Blick auf die Vorbereitung und Durchführung freier und fairer Kommunalwahlen am 25. April zu verbessern;



Drucksache 301/10

... Nordirische Versammlung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgenabschätzung

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen und der Folgenabschätzungen

Anhörungen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Rechtsgrundlage

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Finanzbogen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1314: Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland 2007-2010


 
 
 


Drucksache 425/10

... – unter Hinweis auf den Beschluss der Versammlung der Vertragsstaaten auf ihrer 8. Vollversammlung vom 26. November 20091, die Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 31. Mai bis 11. Juni 2010 in Kampala, Uganda, einzuberufen,



Drucksache 60/10

... – unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 22. November 2007 zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Osten des Landes, und den Auswirkungen auf die Region,



Drucksache 690/10

... - der Antragsgegner zu 1 hat die Rechte des Antragstellers aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG analog dadurch verletzt, dass er dem Antragsteller im Rahmen der 14. Bundesversammlung am 30. Juni 2010 keine Gelegenheit gegeben hat, den von ihm sowie den weiteren Mitgliedern der Bundesversammlung A. und Dr. M. gestellten Antrag, die von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen entsandten Delegierten wegen fehlerhafter Wahl in den jeweiligen Landtagen von den Beratungen und Beschlussfassungen der 14. Bundesversammlung auszuschließen, mündlich zu begründen, - der Antragsgegner zu 1 hat die Rechte des Antragstellers aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG analog dadurch verletzt, dass er den von ihm sowie den weiteren Mitgliedern der Bundesversammlung A. und Dr. M. gestellten Antrag, die von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen entsandten Delegierten wegen fehlerhafter Wahl in den jeweiligen Landtagen von den Beratungen und Beschlussfassungen der 14. Bundesversammlung auszuschließen, im Plenum nicht zur Abstimmung gestellt hat,



Drucksache 850/10

... 2. soweit erforderlich die Hauptversammlungen der beteiligten Investmentvermögen zugestimmt haben,



Drucksache 155/10

... Nach § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Schuldverschreibungsgesetzes kann das Gericht auf Antrag einen Abstimmungsleiter bestimmen, der im Fall einer schriftlichen Abstimmung der Gläubiger über Änderungen der Anleihebedingungen oder die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters diese Abstimmung leitet. Die Tätigkeit des Gerichts ist vergleichbar mit der gerichtlichen Bestimmung des Vorsitzenden einer Gläubigerversammlung, die in § 9 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 1 des Schuldverschreibungsgesetzes geregelt und in § 375 Nr. 16



Drucksache 534/10 (Beschluss)

... Es sollte also insbesondere vorgesehen werden, dass Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, d.h. die entsprechenden Beschlüsse der Gläubiger bzw. Anteilseigner notariell zu beurkunden sind. Dies würde auch zu Vereinfachungen in beweisrechtlicher Hinsicht in eventuellen späteren Anfechtungsprozessen führen. Das Beurkundungserfordernis hinsichtlich der Versammlung der Gläubiger könnte insbesondere entsprechend der Regelung des § 16 Absatz 3 des Schuldverschreibungsgesetzes gestaltet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KredReorgG

3. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG

5. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO

Artikel 15a
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 15b
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103e
Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG

8. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG

10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG

11. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG

12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG

13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG

15. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

17. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG

18. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein

19. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein

20. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG

21. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 127/10

... 4. fordert in diesem Zusammenhang, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung von der iranischen Regierung während der für den 11. Februar 2010 angekündigten Demonstrationen voll und ganz respektiert wird; verurteilt schärfstens, dass die iranischen Behörden Gewalt gegen Demonstranten einsetzen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung in Anspruch nehmen;

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Drucksache 127/10




Demokratie und Menschenrechte

2 Atomstreit

Demokratie und Menschenrechte

2 Atomstreit

Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Iran


 
 
 


Drucksache 91/10

... 2. bedauert die – erneut – fehlende Beteiligung des Europäischen Parlaments, der Paritätischen Parlamentarische Versammlung (PPV) AKP-EU und der nationalen Parlamente der AKP-Staaten sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft und nichtstaatlichen Akteuren am Entscheidungsprozess zur Feststellung der zu überprüfenden Bereiche und Artikel des Cotonou-Abkommens und zur Festlegung der Verhandlungsmandate, die vom Rat der Europäischen Union und vom AKP-Ministerrat angenommen worden sind;



Drucksache 56/10

... 20. stellt fest, dass über eine institutionelle Reform der WTO nachgedacht werden muss mit dem Ziel, ihre Arbeitsweise und ihre demokratische Legitimität sowie ihre Rechenschaftspflicht zu verbessern; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer parlamentarischen Dimension der WTO; fordert die Kommission auf, bei der künftigen institutionellen Reform der WTO und bei der Förderung einer Parlamentarischen Versammlung der WTO eine aktive Rolle zu übernehmen;

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Drucksache 56/10




DDA (Doha-Entwicklungsagenda)

3 Landwirtschaft

Marktzugang für nicht landwirtschaftliche Produkte NAMA

3 Dienstleistungen

Reform der WTO

Vertrag von Lissabon


 
 
 


Drucksache 138/10

... – in Kenntnis der Resolution Nr. 64/238 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 23. Dezember 2009 zur Lage der Menschenrechte in Myanmar,



Drucksache 202/10

... (2) Die Leitung des Prüfungsamtes schlägt im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat den Haushalt des Prüfungsamtes der Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer zur Beschlussfassung vor.



Drucksache 441/10

... Dieser Vorschlag steht im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere mit den Artikeln 15, 21 und 31 (gerechte und gleiche Behandlung), Artikel 12 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit), 34 (soziale Sicherheit) und 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), da er den Grundsatz der Gleichbehandlung für konzernintern entsandte Arbeitnehmer anerkennt und schützt sowie Verfahrensgarantien und Rechte für Familienangehörige beinhaltet.

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Drucksache 441/10




Vorschlag

Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2 Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, hauptsächlich angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags • Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

5 Subsidiaritätsprinzip

6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

7 Auswirkungen auf den Haushalt

8 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Korrelationstabelle

9 Erläuterungen zu den Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

Artikel 5

Artikel 6
, 7 und 8

Artikel 9
, 10, 11 und 12

Artikel 13
und 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17
, 18, 19, 20, 21 und 22

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsbedingungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ablehnungsgründe

Artikel 7
Entzug oder Nichtverlängerung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Artikel 8
Sanktionen

Kapitel III
Verfahren Aufenthalts- Arbeitserlaubnis

Artikel 9
Zugang zu Informationen

Artikel 10
Zulassungsanträge

Artikel 11
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für konzernintern entsandte Arbeitnehmer

Artikel 12
Verfahrensgarantien

Kapitel IV
Rechte

Artikel 13
Rechte auf der Grundlage der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für konzernintern entsandte Arbeitnehmer

Artikel 14
Rechte

Artikel 15
Familienangehörige

Kapitel V
Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Statistische Angaben

Artikel 18
Berichte

Artikel 19
Kontaktstellen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 543/10

... Im Jahr 2003 war auf Beschluss des Ministerkomitees des Europarats das Expertenkomitee zur Terrorismusbekämpfung, CODEXTER („Committee of Experts on Terrorism“), eingerichtet worden, das Ende Februar 2005 dem Ministerkomitee den Entwurf für das Übereinkommen vorlegte. Für die Arbeit von CODEXTER waren insbesondere von Bedeutung die Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats 1550(2002) über die Bekämpfung des Terrorismus und die Achtung der Menschenrechte sowie die Leitlinien über die Menschenrechte und die Bekämpfung des Terrorismus, die vom Ministerkomitee des Europarats am 11. Juli 2002 angenommen worden waren.

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Drucksache 543/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmung

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Innerstaatliche Maßnahmen zur Verhütung des Terrorismus

Artikel 4
Internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung des Terrorismus

Artikel 5
Öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 6
Anwerbung für terroristische Zwecke

Artikel 7
Ausbildung für terroristische Zwecke

Artikel 8
Unerheblichkeit der tatsächlichen Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 9
Ergänzende Straftatbestände

Artikel 10
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 11
Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 12
Bedingungen und Garantien

Artikel 13
Schutz, Entschädigung und Unterstützung für Opfer des Terrorismus

Artikel 14
Gerichtsbarkeit

Artikel 15
Ermittlungspflicht

Artikel 16
Nichtanwendbarkeit des Übereinkommens

Artikel 17
Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen

Artikel 18
Auslieferung oder Strafverfolgung

Artikel 19
Auslieferung

Artikel 20
Ausschluss der Ausnahmeregelung für politische Straftaten

Artikel 21
Diskriminierungsklausel

Artikel 22
Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen

Artikel 23
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 24
Beitritt zum Übereinkommen

Artikel 25
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 26
Wirkungen des Übereinkommens

Artikel 27
Änderungen des Übereinkommens

Artikel 28
Überarbeitung des Anhangs

Artikel 29
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 30
Konsultationsrunde der Vertragsparteien

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Notifikation

Anhang

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu den Artikeln 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32


 
 
 


Drucksache 784/10

... 17. unterstützt mit Nachdruck die Empfehlung der Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 22. Juni 2010 zu „Rechtsbehelfen im Falle von Menschenrechtsverletzungen im Nordkaukasus“, die einiges dazu beitragen könnten, der Straflosigkeit, die Täter von Menschenrechtsverletzungen genießen, zu beenden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Strafverfolgungsbehörden wiederherzustellen;



Drucksache 740/10

... Im Jahr 2000 nahmen die Industrie- und die Entwicklungsländer acht Millenniumsentwicklungsziele (MDG) und damit verbundene Vorgaben zur Verringerung der Armut bis 2015 an. Auf der hochrangigen Plenartagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20.-22. September 2010 in New York stellten die Staats- und Regierungschefs fest, dass die Fortschritte zwar je nach MDG und Land sehr unterschiedlich sind, insgesamt jedoch viel erreicht wurde und Millionen von Menschen sich von der Armut befreien konnten.



Drucksache 226/10 (Beschluss)

... Gemäß § 18b Absatz 3 Satz 2, § 44c Absatz 1 Satz 6 und § 44d Absatz 2 Satz 5 SGB II-E hat bei Meinungsverschiedenheiten über die Besetzung des Vorsitzes der Trägerversammlung und des Geschäftsführers der gemeinsamen Einrichtung, die Agentur für Arbeit ein Erstbesetzungsrecht. Im Falle des Kooperationsausschusses liegt dieses Erstbesetzungsrecht bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Da für die Mitglieder des Kooperationsausschusses ein Vertretungsrecht besteht, besteht die Möglichkeit, dass auch dort der Vorsitzende zunächst von der Agentur für Arbeit bestimmt wird. Im Rahmen einer dauerhaften und kooperativen Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung ist es jedoch angemessen, die Möglichkeit einer paritätischen Besetzung der wichtigsten Gremien im Rahmen der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nicht auszuschließen. Den Interessen der Beteiligten Parteien kommt hierbei der Losentscheid am nächsten.



Drucksache 234/10

... eingedenk der Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats 1550 (2002) über die Bekämpfung des Terrorismus und die Achtung der Menschenrechte;

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Drucksache 234/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 9

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 12

Artikel 9

Artikel 13

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 17

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu den Artikeln 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1044: Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Mai 2003 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus


 
 
 


Drucksache 226/1/10

... Gemäß § 18b Absatz 3 Satz 2, § 44c Absatz 1 Satz 6 und § 44d Absatz 2 Satz 5 SGB II-E hat bei Meinungsverschiedenheiten über die Besetzung des Vorsitzes der Trägerversammlung und des Geschäftsführers der gemeinsamen Einrichtung, die Agentur für Arbeit ein Erstbesetzungsrecht. Im Falle des Kooperationsausschusses liegt dieses Erstbesetzungsrecht bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Da für die Mitglieder des Kooperationsausschusses ein Vertretungsrecht besteht, besteht die Möglichkeit, dass auch dort der Vorsitzende zunächst von der Agentur für Arbeit bestimmt wird. Im Rahmen einer dauerhaften und kooperativen Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung ist es jedoch angemessen, die Möglichkeit einer paritätischen Besetzung der wichtigsten Gremien im Rahmen der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nicht auszuschließen. Den Interessen der Beteiligten Parteien kommt hierbei der Losentscheid am nächsten.



Drucksache 176/10

... – in Kenntnis der Resolution A/RES/60/251 der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Einrichtung des Menschenrechtsrates (UNHRC),



Drucksache 221/10

... – unter Hinweis auf die am 18. Dezember 2007 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen (auf der Grundlage des Berichts des dritten Ausschusses (A/62/439/Add.2)) angenommene Resolution 62/149, in der ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe gefordert wird,



Drucksache 459/10

... 2 999 U.N.T.S. 171. Der IPbpR ist ein internationales Übereinkommen über bürgerliche und politische Rechte, das am 16. Dezember 1966 durch Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Unterzeichnung aufgelegt und von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wurde und somit für diese völkerrechtlich verbindlich ist.



Drucksache 539/10

... betrifft die Schutzentziehung bei Marken, die auf Grund einer internationalen Registrierung nach dem Madrider Abkommen registriert worden sind. § 124 MarkenG stellt durch eine Verweisung auf § 115 MarkenG sicher, dass für Marken, die nach dem Madrider Protokoll registriert worden sind, was in der Praxis die Regel ist, das Gleiche gilt. Die Schutzentziehung bei international registrierten Marken entspricht der Löschung nationaler Marken wegen Verfalls auf Grund Nichtbenutzung nach § 49 MarkenG. Für die Nichtbenutzung gilt eine fünfjährige Benutzungsschonfrist, die bei nationalen Marken mit der Eintragung der Marke in das Register beginnt. Für den Beginn der Benutzungsschonfrist bei einer internationalen Markenregistrierung stellt § 115 Absatz 2 MarkenG bisher primär auf den Ablauf der für die Erklärung der Schutzverweigerung maßgeblichen Frist ab, die bei der Erstreckung des Schutzes einer Marke auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein Jahr beträgt. Innerhalb dieser Frist kann dem Internationalen Büro der WIPO unter Angabe von Gründen eine Schutzverweigerung mitgeteilt werden. Da aber viele nationale Ämter inzwischen in der Lage sind, internationale Markenregistrierungen in vergleichsweise kurzer Zeit zu prüfen, hat die Versammlung des Verbandes für die internationale Registrierung von Marken (Madrider Verband) auf seiner 40. (23. außerordentlichen) Sitzung im Rahmen der 45. Serie von Sitzungen der Leitungsorgane der WIPO vom 22. bis 30. September 2008 mit Regel 18ter Absatz 1 GMAO eine Regelung beschlossen, nach der die Ämter der Vertragsparteien (Mitgliedstaaten oder andere Vertragsparteien wie die EU) verpflichtet sind, ab 1. Januar 2011 eine ausdrückliche Erklärung über die Schutzbewilligung gegenüber dem Internationalen Büro der WIPO abzugeben, wenn und sobald vor Ablauf der für die Schutzverweigerung maßgeblichen Frist die Prüfung der Schutzverweigerungsgründe mit dem Ergebnis abgeschlossen ist, dass solche Gründe nicht bestehen (vgl. "Report", WIPO-Dokument MM/A/40/5, 29. September 2008). Für Deutschland ist die Ergänzung der GMAO durch Verordnung der Bundesministerin der Justiz vom 18. August 2009 (

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Drucksache 539/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 73b
Verwaltungsbehörde

Artikel 2
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102a
Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Artikel 4
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 69a
Verwaltungsbehörde

Artikel 5
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 7
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 70a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 13
Änderung der Kostenordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 62a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 15
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 16
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 59a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 17
Änderung des Markengesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

III. Gesetzesfolgen

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu § 51

Zu § 51

Zu § 51

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1336/1392: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 134/10

... 7. bekräftigt seine in seinen früheren Entschließungen aus den Jahren 2006 und 2007 erhobene Forderung nach einer Reform des Wahlsystems durch die Absenkung der Zehn-Prozent-Hürde, damit Parteienpluralismus gewährleistet ist, vor allem, um es neu gegründeten Parteien zu ermöglichen, Zugang zum politischen Prozess zu erlangen, und eine breitere Vertretung der politischen Kräfte und Minderheiten in der Großen Nationalversammlung erreicht wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/10




Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten

Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen

Verpflichtung zu gutnachbarlichen Beziehungen

Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei


 
 
 


Drucksache 212/10

... – unter Hinweis auf die Resolution 64/ 10 der UN-Generalversammlung,



Drucksache 734/10

... – unter Hinweis auf die Resolution Nr. 62/149 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2007 zu einem Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe und auf die Resolution Nr. 63/168 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2008 zur Umsetzung der Resolution Nr. 62/149 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2007,



Drucksache 429/10

... F. in der Erwägung, dass gleiche Rechte für Minderheiten eine Vision des Gründervaters von Pakistan, Mohammed Ali Jinnah, war, die sich auch in seiner Rede auf der verfassungsgebenden Versammlung im Jahr 1947 widerspiegelt: "Zu welcher Religion, welcher Kaste oder welchem Glauben man auch gehören mag – dies hat nichts mit dem Staat zu tun ... Wir gehen von dem Grundsatz aus, dass wir alle Bürger sind und zwar Bürger eines Staates.",



Drucksache 428/10

... – unter Hinweis auf die Erklärungen des Präsidiums der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer (PVEM) von Paris (12. Juli 2008), Kairo (22. November 2009) und Rabat (22. Januar 2010),



Drucksache 57/10

... – unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Rechtsfragen und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 16. November 2007 zum Thema "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/10




Zu restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen

Zu bestimmten restriktiven Maßnahmen gegenüber Simbabwe und zu bestimmten spezifischen restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia

Zu Fragen des Datenschutzes


 
 
 


Drucksache 424/10

... 37. hebt hervor, dass die für Mai 2010 angesetzte Weltgesundheitsversammlung von großer Bedeutung ist, und fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich dazu auf, sich in der WHO entschieden für den Grundsatz der freiwilligen und unentgeltlichen Spende einzusetzen;



Drucksache 219/10

... 14. fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die der Westeuropäischen Union (WEU) angehören, nach der Annahme einer Klausel über die Leistung von gegenseitigem Beistand, wie in Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegt, auf, den geänderten Brüsseler Pakt von 1954 zu beenden, einschließlich der Parlamentarischen Versammlung der WEU;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/10




Europäische Sicherheitsstrategie: ein ganzheitlicher Ansatz

Vertrag von Lissabon und Strukturen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Militärische Operationen und zivile Missionen

Somalia – Horn von Afrika

Afghanistan und Pakistan

2 Balkan

2 Kaukasus

Naher und Mittlerer Osten

Afrikanische Länder südlich der Sahara

2 Haiti

Auswertung der gewonnenen Erfahrungen

2 Übungspolitik

Durchgehende Berücksichtigung der Gleichstellung von Mann und Frau und der Menschenrechte

Nichtverbreitung und Abrüstung

Entwicklung der Fähigkeiten

Finanzierung der GSVP

2 Partnerschaften

2 EU–NATO

EU -Vereinte Nationen

EU–Afrikanische Union

EU – Vereinigte Staaten von Amerika

Beteiligung von Drittstaaten an der ESVP

Rechte des Parlaments


 
 
 


Drucksache 177/10

... AU. in der Erwägung, dass die Regionalen Fischereiorganisationen (RFO) und die Fischerei-Partnerschaftsabkommen entscheidende und immer noch zunehmende Bedeutung für die Verwertung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen in Gemeinschaftsgewässern ebenso wie in internationalen Gewässern haben sollten, auch wenn in mehreren aktuellen Beurteilungen der Qualität der Arbeit solcher Organisationen erhebliche funktionelle Mängel festgestellt wurden, was der Generalversammlung der VN Anlass gegeben hat, Sofortmaßnahmen zur Verbesserung dieser Qualität zu treffen,



Drucksache 96/10

... "(1) Der Verwaltungsrat besteht aus höchstens 52 Mitgliedern. Zu wählen sind als Mitglieder des Verwaltungsrates Versichertenvertreter und Arbeitgebervertreter für die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Ersatzkassen, die Betriebskrankenkassen und die Innungskrankenkassen sowie gemeinsame Versicherten- und Arbeitgebervertreter für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftlichen Krankenkassen. Abweichend von Satz 2 sind für die Ersatzkassen, deren Verwaltungsrat nicht zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitgeber besetzt ist, nur Versichertenvertreter zu wählen. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen. § 43 Absatz 2 des Vierten Buches gilt entsprechend. Die Verteilung der Sitze bestimmt sich nach den bundesweiten Versichertenzahlen der Kassenarten zum 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat für die neue Wahlperiode wählt.



Drucksache 442/10

... Im Hinblick auf die beschäftigungsbezogenen Rechte von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten erfüllt der Vorschlag die Anforderung, dass alle EU-Politiken ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherstellen sollen. Er berücksichtigt die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsätze, die besonders in Artikel 12 zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, in Artikel 21 Absatz 2 zur Nichtdiskriminierung, in Artikel 31 über gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen, in Artikel 34 über soziale Sicherheit und soziale Unterstützung, in Artikel 35 über Gesundheitsschutz sowie in Artikel 47 über das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht niedergelegt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/10




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungsklausel

Entsprechungstabelle

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Kapitel I
: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
: Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Kapitel III
: Verfahren und Genehmigung

Artikel 8
Die Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass potenziellen Saisonarbeitnehmern aus

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel IV
: Rechte

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Kapitel V
: Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ablehnungsgründe

Artikel 7
Entzug oder Nichtverlängerung der Erlaubnis

Kapitel III
Verfahren, Erlaubnis

Artikel 8
Zugang zu Informationen

Artikel 9
Zulassungsanträge

Artikel 10
Saisonarbeitserlaubnis

Artikel 11
Aufenthaltsdauer

Artikel 12
Erleichterung der Wiedereinreise

Artikel 13
Verfahrensgarantien

Artikel 14
Unterkunft

Kapitel IV
Rechte

Artikel 15
Rechte auf der Grundlage der Saisonarbeitserlaubnis/des Visums

Artikel 16
Rechte

Artikel 17
Erleichterung der Einreichung von Beschwerden

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Statistiken

Artikel 19
Berichte

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 422/09

... 42. hält es für wichtig, dass bei der Durchführung der WPA ein geeignetes Überwachungssystem eingerichtet wird, das vom zuständigen parlamentarischen Ausschuss unter Einbeziehung der Mitglieder des Ausschusses für Internationalen Handel und des Entwicklungsausschusses koordiniert wird, damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der weiterhin führenden Rolle des Ausschusses über internationalen Handel und der allgemeinen Kohärenz der Handels- und Entwicklungspolitik besteht; dieser parlamentarische Ausschuss sollte flexibel tätig sein und sich aktiv mit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU abstimmen; ist der Auffassung, dass diese Überwachung nach der Annahme jedes Interim-WPA beginnen sollte;



Drucksache 140/09

... 56. betont die Notwendigkeit, vorrangig die Entwicklung politischer Parteien, themenbezogene Gruppierungen von Abgeordneten in der Nationalversammlung, die Zivilgesellschaft und die Medien zu unterstützen; vertritt die Auffassung, dass die internationale Gemeinschaft verpflichtet ist, zumindest teilweise die Finanzierung von Mitteln für Wahlen zu übernehmen und Hilfe bei der Umsetzung aller Bestimmungen des afghanischen Wahlgesetzes zu leisten, einschließlich derjenigen, die die Überprüfung von Kandidaten betreffen;



Drucksache 555/09

... 20. ruft im Interesse von Kohärenz und Effizienz und um Doppelarbeit zu vermeiden dazu auf, die parlamentarische Versammlung der Westeuropäischen Union (WEU) aufzulösen, sobald die WEU mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon voll und endgültig in der Europäischen Union aufgegangen ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/09




Information über:

Aktive Beteiligung:

Widerspruch gegen:

Aktuelle Beziehungen

Künftige Beziehungen

Die Rolle der COSAC


 
 
 


Drucksache 14/09

... 2 Dieser Bericht befasst sich mit dem Entwurf des Übereinkommens über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern, den die bei der Vollversammlung vom 18. Oktober 1996 vertretenen Mitgliedstaaten einstimmig angenommen haben. Dieser Wortlaut ist unmittelbar nach der Unterzeichnung der Schlussakte der Achtzehnten Tagung am 19. Oktober 1996 für die Staaten zur Unterzeichnung aufgelegt und noch an diesem Tag von Marokko unterzeichnet worden. Daher handelt es sich heute um ein Übereinkommen, welches das Datum seiner ersten Unterzeichnung trägt.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.