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"Versammlung"
Drucksache 337/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik KOM (2010) 284 endg.
... 1.8. Soll der Vorsitzende des Risikoausschusses der Hauptversammlung rechenschaftspflichtig sein?
Drucksache 485/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetz es
... ) kann künftig häufiger als bisher auf eine Beschlussfassung der Hauptversammlung verzichtet werden. Ferner soll in größerem Umfang als gegenwärtig von einem Bericht der Unternehmensleitung und einer Prüfung durch Sachverständige abgesehen werden können. Der Verzicht auf eine Prüfung der Umwandlung durch Sachverständige erbringt eine Kostenersparnis von bis zu 82 580 Euro bei einer Verschmelzung bzw. bis zu 51 290 Euro bei einer Spaltung (vgl. Cap Gemini/Ramboll Management, Data Annex to the final report, EU project on baseline measurement and reduction of administrative costs for priority area annual accounts/ company law vom 28. Februar 2009, Seiten 69, 83, abrufbar im Internet unter http://ec.europa.eu/ enterprise/pocies/better-regulation/files/abst09_cl_data_annex_en.pdf). Für den Bericht der Unternehmensleitung sind innerhalb der Europäischen Union bei einer Verschmelzung Durchschnittskosten von 3 304 Euro, bei einer Spaltung 10 079 Euro ermittelt worden (vgl. Folgenabschätzung der Europäischen Kommission vom 24. September 2008, SEC(2008) 2486, Seite 14).
Drucksache 218/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), dem Europäischen Parlament gemäß Teil II Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt (2009/2057(INI))
... 74. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem NATO-Generalsekretär, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der NATO, dem amtierenden OSZE-Vorsitzenden, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der WEU, dem Vorsitzenden des Ministerausschusses des Europarates und dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu übermitteln.
Drucksache 6/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens vom 15. Dezember 1950 über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens
... Die am 30. Juni 2007 von der Vollversammlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (bekannt als Weltzollorganisation) beschlossene Empfehlung zur Änderung der Gründungskonvention des Rates, durch die Zollunionen wie der (damaligen) Europäischen Gemeinschaft der Beitritt ermöglicht wird, soll in das deutsche Recht umgesetzt werden.
Drucksache 590/10
Vorlage an den Bundesrat
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Bei der Bestellung bitte ich, die von der Bundesregierung verabschiedeten Richtlinien für die Berufung von Persönlichkeiten in Aufsichtsräten und sonstigen Überwachungsorganen (Berufungsrichtlinie) zu berücksichtigen. Nach diesen sollen Mitglieder in der Regel ihr Mandat niederlegen, wenn sie aus der Funktion, aus der heraus sie berufen werden, ausscheiden. Ferner sollen Mitglieder zum Zeitpunkt der auf das Erreichen des 65. Lebensjahres folgenden Haupt-/Generalversammlung aus ihrem Amt ausscheiden. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen Personen nicht in Aufsichtsräte oder sonstige Überwachungsorgane von Unternehmen oder Anstalten des öffentlichen Rechts berufen werden, wenn sie bereits einem Überwachungsorgan eines Unternehmens angehören, mit dem das betreffende Unternehmen am Markt konkurriert, Transaktionen anbahnt oder abwickelt.
Drucksache 452/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zur Demokratischen Republik Kongo: der Fall Floribert Chebeya Bahizire
... - unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 22. November 2007 zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Osten des Landes, und den Auswirkungen auf die Region,
Drucksache 783/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zu Kambodscha, insbesondere dem Fall von Sam Rainsy
... K. in der Erwägung, dass Sam Rainsy 1995 verfassungswidrig aus der Nationalversammlung ausgeschlossen wurde, es ihm jedoch bei nachfolgenden Wahlen gelang, seinen Sitz im Parlament zurückzuerobern, dass er mehreren Mordversuchen entging, so einem Granatenangriff 1997, der Todesopfer forderte, und dass circa 80 seiner Anhänger ermordet wurden,
Drucksache 226/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... § 44c Trägerversammlung § 44d Geschäftsführer § 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit § 44f Bewirtschaftung von Bundesmitteln § 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung § 44h Personalvertretung § 44i Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung § 44j Gleichstellungsbeauftragte § 44k Stellenbewirtschaftung
Drucksache 681/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... 3. an allen Sitzungen und Versammlungen sämtlicher Organe und sonstiger Gremien des Kreditinstituts in beratender Funktion teilzunehmen,
Gesetz
Artikel 1 Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz – KredReorgG)
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Grundsätze von Sanierungs- und Reorganisationsverfahren
3 Sanierungsverfahren
§ 2 Einleitung und Beantragung des Sanierungsverfahrens; Inhalt des Sanierungsplans
§ 3 Anordnung des Sanierungsverfahrens; Bestellung des Sanierungsberaters
§ 4 Rechtsstellung des Sanierungsberaters; Verordnungsermächtigung
§ 5 Gerichtliche Maßnahmen
§ 6 Umsetzung des Sanierungsplans; Aufhebung des Sanierungsverfahrens
3 Reorganisationsverfahren
§ 7 Einleitung, Beantragung und Anordnung des Reorganisationsverfahrens
§ 8 Inhalt des Reorganisationsplans
§ 9 Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital
§ 10 Sonstige gesellschaftsrechtliche Regelungen
§ 11 Ausgliederung
§ 12 Eingriffe in Gläubigerrechte
§ 13 Beendigung von Schuldverhältnissen
§ 14 Anmeldung von Forderungen
§ 15 Prüfung und Feststellung der Forderungen
§ 16 Vorbereitung der Abstimmung über den Reorganisationsplan
§ 17 Abstimmung der Gläubiger
§ 18 Abstimmung der Anteilsinhaber
§ 19 Annahme des Reorganisationsplans
§ 20 Gerichtliche Bestätigung des Reorganisationsplans
§ 21 Allgemeine Wirkungen des Reorganisationsplans; Eintragung ins Handelsregister
§ 22 Aufhebung des Reorganisationsverfahrens; Überwachung der Planerfüllung
§ 23 Schutz von Finanzsicherheiten sowie von Zahlungs- und Wertpapiersystemen
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 45 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität
§ 45c Sonderbeauftragter
§ 46c Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen
§ 48a Übertragungsanordnung
§ 48b Bestands- und Systemgefährdung
§ 48c Fristsetzung; Erlass der Übertragungsanordnung
§ 48d Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit
§ 48e Inhalt der Übertragungsanordnung
§ 48f Durchführung der Ausgliederung
§ 48g Wirksamwerden und Wirkungen der Ausgliederung
§ 48h Haftung des Kreditinstituts; Insolvenzfestigkeit der Ausgliederung
§ 48i Gegenstände, die ausländischem Recht unterliegen
§ 48j Partielle Rückübertragung
§ 48k Partielle Übertragung
§ 48l Maßnahmen bei dem Kreditinstitut
§ 48m Maßnahmen bei dem übernehmenden Rechtsträger
§ 48n Unterrichtung
§ 48o Maßnahmen bei übergeordneten Unternehmen von Institutsgruppen
§ 48p Maßnahmen bei Finanzholding-Gruppen
§ 48q Maßnahmen bei Finanzkonglomeraten
§ 48r Rechtsschutz
§ 48s Beschränkung der Vollzugsfolgenbeseitigung; Entschädigung
§ 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten
Artikel 3 Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfondsgesetz - RStruktFG)
§ 1 Errichtung des Fonds
§ 2 Beitragspflichtige Unternehmen
§ 3 Aufgabe und Verwendungszwecke des Restrukturierungsfonds
§ 4 Entscheidung über Restrukturierungsmaßnahmen
§ 5 Gründung eines Brückeninstituts und Anteilserwerb
§ 6 Garantie
§ 7 Rekapitalisierung
§ 8 Sonstige Maßnahmen
§ 9 Stellung im Rechtsverkehr
§ 10 Vermögenstrennung
§ 11 Verwaltung des Restrukturierungsfonds
§ 12 Mittel des Restrukturierungsfonds
§ 13 Wirtschaftsführung und Rechnungslegung
§ 14 Informationspflichten und Verschwiegenheitspflicht
§ 15 Steuern
§ 16 Parlamentarische Kontrolle
Artikel 4 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 3b Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 5 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
§ 7e Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme
§ 7f Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen
§ 20 Veränderung und Beendigung von Rekapitalisierungsmaßnahmen
Artikel 6 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
§ 24 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur
Artikel 8 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 23a Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz Die Kosten des Sanierungs- und Reorganisationsverfahrens schuldet nur das Kreditinstitut.
§ 53a Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
Artikel 10 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 24 Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 12 Änderung des Pfandbriefgesetzes
§ 36a Trennungsprinzip bei Reorganisation oder Restrukturierung der Pfandbriefbank
Artikel 13 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 15 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Anfechtungsgesetzes
Artikel 16a Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 59/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zu Belarus
... H. in der Erwägung, dass sich Belarus verpflichtet hat, die Empfehlungen der OSZE und ihres Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (office for democratic institutions and human rights, ODIHR) hinsichtlich Verbesserungen seines Wahlgesetzes zu prüfen, um dieses in Einklang mit internationalen Standards für demokratische Wahlen zu bringen, sowie die OSZE zu den vorgeschlagenen Änderungen zu konsultieren; in der Erwägung, dass die Nationalversammlung von Belarus vor kurzem eine Reform des Wahlgesetzes ohne vorherige Konsultation der OSZE beschlossen hat,
Drucksache 534/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... Es sollte also insbesondere vorgesehen werden, dass Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, d.h. die entsprechenden Beschlüsse der Gläubiger bzw. Anteilseigner notariell zu beurkunden sind. Dies würde auch zu Vereinfachungen in beweisrechtlicher Hinsicht in eventuellen späteren Anfechtungsprozessen führen. Das Beurkundungserfordernis hinsichtlich der Versammlung der Gläubiger könnte insbesondere entsprechend der Regelung des § 16 Absatz 3 des Schuldverschreibungsgesetzes gestaltet werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 KredReorgG allgemein
3. Zu Artikel 1 KredReorgG
4. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG
6. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO
Artikel 15a Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 15b Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103e Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG
8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG
9. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG
10. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG
11. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG
12. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG
13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG
14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG
16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
17. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
18. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
19. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
20. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG
23. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein
24. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG
25. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein
26. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG
27. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
28. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
Drucksache 7/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungsurkunden vom 24. November 2006 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992
... Funkkonferenzen und Funkversammlungen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Schlussbemerkung
Schlussakten der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Antalya 2006
Änderungsurkunde zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992 ,
Zeichen am Rand der Texte der Schlussakten
Änderungsurkunde zur Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992
Teil I Vorwort
Kapitel I Grundlegende Bestimmungen
Artikel 11 Generalsekretariat
Kapitel II Sektor für das Funkwesen
Artikel 13 Funkkonferenzen und Funkversammlungen
Kapitel V Weitere Bestimmungen über die Arbeitsweise der Union
Artikel 28 Finanzen der Union
Artikel 29 Sprachen
Teil II Zeitpunkt des Inkrafttretens
Änderungsurkunde zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992
Konvention der Internationalen Fernmeldeunion* Genf 1992
Teil I Vorwort
Kapitel I Arbeitsweise der Union
Abschnitt 1
Artikel 2 Wahlen und damit verbundene Fragen Gewählte Beamte
Abschnitt 2
Artikel 4 Rat
Abschnitt 3
Artikel 5 Generalsekretariat
Abschnitt 4
Artikel 6 Koordinierungsausschuss
Abschnitt 5 Sektor für das Funkwesen
Artikel 12 Büro für das Funkwesen
Abschnitt 6 Sektor für die Standardisierung im Fernmeldewesen
Artikel 15 Büro für die Standardisierung im Fernmeldewesen
Abschnitt 7 Sektor für die Entwicklung des Fernmeldewesens
Artikel 16 Konferenz für die Entwicklung des Fernmeldewesens
Artikel 17 A Beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens
Artikel 18 Büro für die Entwicklung des Fernmeldewesens
Abschnitt 8 Gemeinsame Bestimmungen für alle drei Sektoren
Artikel 19 Teilnahme von anderen Gremien und Organisationen als den Verwaltungen an den Arbeiten der Union
Artikel 21 Empfehlungen einer Konferenz an eine andere
Kapitel II Besondere Bestimmungen für die Konferenzen und Versammlungen
Artikel 23 Zulassung zu den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten PP-02
Artikel 24 Zulassung zu den Funkkonferenzen PP-02
Artikel 25 Zulassung zu den Funkversammlungen, den weltweiten Versammlungen für die Standardisierung im Fernmeldewesen und den Konferenzen für die Entwicklung des Fernmeldewesens PP-98 PP-02
Kapitel IV Andere Bestimmungen
Artikel 33 Finanzen
Anlage Definition einiger in dieser Konvention und in den Vollzugsordnungen der Internationalen Fernmeldeunion verwendeter Begriffe
Teil II Zeitpunkt des Inkrafttretens
Erklärungen und Vorbehalte zum Abschluss der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion Antalya 2006 *
Denkschrift
A. Allgemeines
B. Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1122: Gesetz zu den Änderungsurkunden vom 24. November 2006 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992
Drucksache 223/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Rolle der EU in der globalen Gesundheitspolitik KOM (2010) 128 endg.
... Die Weltgesundheitsversammlung (WHA) kann Resolutionen verabschieden und verbindliche internationale Regeln aufstellen. Das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des
Drucksache 141/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Maßnahme der Europäischen Union für das Europäische Kulturerbe-Siegel KOM (2010) 76 endg.
... Es umfasste eine Online-Konsultation, eine öffentliche Versammlung für interessierte Bürgerinnen und Bürger und Stakeholder sowie eine Zusammenkunft mit von den 27 Mitgliedstaaten benannten Experten. Die Ergebnisse der verschiedenen Konsultationsphasen werden im Bericht über die Folgenabschätzung ausführlich beschrieben und wurden bei der Ausarbeitung des Vorschlags angemessen berücksichtigt.
Drucksache 61/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zum Entwurf eines Gesetzes über das Verbot von Homosexualität in Uganda
... – unter Hinweis auf die Sitzung des Ausschusses für politische Angelegenheiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung (PPV) AKP-EU in Luanda vom 28. November 2009,
Drucksache 245/10
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen
... " zu vermeiden, hat die UNWTO-Generalversammlung 2005 beschlossen, die bisherige Abkürzung WTO der Welttourismusorganisation in "
Drucksache 181/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010) 95 endg.
... 15 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, mit der Resolution Nr. 44/25 der Generalversammlung vom 20. November 1989 angenommen und zur Unterzeichnung, zur Ratifizierung und zum Beitritt aufgelegt.
Drucksache 778/10
Vorlage an den Bundesrat
Bestellung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Ferner sollen Mitglieder zum Zeitpunkt der auf das Erreichen des 65. Lebensjahres folgenden Haupt-/Generalversammlung aus ihrem Amt ausscheiden. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen Personen nicht in Aufsichtsräte oder sonstige Überwachungsorgane von Unternehmen oder Anstalten des öffentlichen Rechts berufen werden, wenn sie bereits einem Überwachungsorgan eines Unternehmens angehören, mit dem das betreffende Unternehmen am Markt konkurriert, Transaktionen anbahnt oder abwickelt.
Drucksache 447/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zu dem israelischen Militäreinsatz gegen den humanitären Schiffsverband und der Blockade des Gaza-Streifens
... - unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation vom 18. Mai 2010,
Drucksache 430/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Lage in Birma/Myanmar
... C. in der Erwägung, dass diese Gesetze die Grundsätze der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzen; in der Erwägung, dass im Ausland angesiedelte birmesische Medien, die für das Volk von Birma die Hauptnachrichtenquelle darstellen, immer noch nicht in Birma/Myanmar arbeiten dürfen,
Drucksache 462/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Politik der EU zur Terrorismusbekämpfung - wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen KOM (2010) 386 endg.
... Die Vereinten Nationen haben ihre eigene globale Anti-Terror-Strategie entwickelt, die im September 2006 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde. Auch der Europarat und die OSZE haben Initiativen zur Terrorismusbekämpfung ergriffen. Die G8 ist ebenfalls auf diesem Gebiet aktiv geworden, vor allem durch die Rom-/Lyon-Gruppe und die Counter-Terrorism Action Group.
Drucksache 213/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zur Lage der Zivilgesellschaft und der nationalen Minderheiten in Belarus
... 4. fordert Belarus nachdrücklich auf, im Hinblick auf den Schutz und die Förderung von Minderheitenrechten seinen Verpflichtungen im Rahmen der OSZE und des Völkerrechts nachzukommen; fordert die Behörden gleichzeitig auf, die Voraussetzungen für eine funktionierende Zivilgesellschaft insbesondere in Bezug auf die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Situation unabhängiger Medien, einschließlich des Zugangs zum Internet, und die Registrierung nichtstaatlicher Organisationen mit Blick auf die Vorbereitung und Durchführung freier und fairer Kommunalwahlen am 25. April zu verbessern;
Drucksache 301/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland (2007-2010)
... Nordirische Versammlung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgenabschätzung
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 2
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen und der Folgenabschätzungen
• Anhörungen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Rechtsgrundlage
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Finanzbogen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1314: Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland 2007-2010
Drucksache 425/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2010 zur Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Kampala, Uganda
... – unter Hinweis auf den Beschluss der Versammlung der Vertragsstaaten auf ihrer 8. Vollversammlung vom 26. November 20091, die Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 31. Mai bis 11. Juni 2010 in Kampala, Uganda, einzuberufen,
Drucksache 60/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zur Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo
... – unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 22. November 2007 zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Osten des Landes, und den Auswirkungen auf die Region,
Drucksache 690/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... - der Antragsgegner zu 1 hat die Rechte des Antragstellers aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG analog dadurch verletzt, dass er dem Antragsteller im Rahmen der 14. Bundesversammlung am 30. Juni 2010 keine Gelegenheit gegeben hat, den von ihm sowie den weiteren Mitgliedern der Bundesversammlung A. und Dr. M. gestellten Antrag, die von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen entsandten Delegierten wegen fehlerhafter Wahl in den jeweiligen Landtagen von den Beratungen und Beschlussfassungen der 14. Bundesversammlung auszuschließen, mündlich zu begründen, - der Antragsgegner zu 1 hat die Rechte des Antragstellers aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG analog dadurch verletzt, dass er den von ihm sowie den weiteren Mitgliedern der Bundesversammlung A. und Dr. M. gestellten Antrag, die von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen entsandten Delegierten wegen fehlerhafter Wahl in den jeweiligen Landtagen von den Beratungen und Beschlussfassungen der 14. Bundesversammlung auszuschließen, im Plenum nicht zur Abstimmung gestellt hat,
Drucksache 850/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65 /EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz - OGAW-IV-UmsG)
... 2. soweit erforderlich die Hauptversammlungen der beteiligten Investmentvermögen zugestimmt haben,
Drucksache 155/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Nach § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Schuldverschreibungsgesetzes kann das Gericht auf Antrag einen Abstimmungsleiter bestimmen, der im Fall einer schriftlichen Abstimmung der Gläubiger über Änderungen der Anleihebedingungen oder die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters diese Abstimmung leitet. Die Tätigkeit des Gerichts ist vergleichbar mit der gerichtlichen Bestimmung des Vorsitzenden einer Gläubigerversammlung, die in § 9 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 1 des Schuldverschreibungsgesetzes geregelt und in § 375 Nr. 16
Drucksache 534/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... Es sollte also insbesondere vorgesehen werden, dass Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, d.h. die entsprechenden Beschlüsse der Gläubiger bzw. Anteilseigner notariell zu beurkunden sind. Dies würde auch zu Vereinfachungen in beweisrechtlicher Hinsicht in eventuellen späteren Anfechtungsprozessen führen. Das Beurkundungserfordernis hinsichtlich der Versammlung der Gläubiger könnte insbesondere entsprechend der Regelung des § 16 Absatz 3 des Schuldverschreibungsgesetzes gestaltet werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 KredReorgG
3. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG
5. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO
Artikel 15a Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 15b Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103e Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG
7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG
8. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG
9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG
10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG
11. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG
12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG
13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG
15. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
17. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG
18. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein
19. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein
20. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG
21. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
Drucksache 127/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu Iran
... 4. fordert in diesem Zusammenhang, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung von der iranischen Regierung während der für den 11. Februar 2010 angekündigten Demonstrationen voll und ganz respektiert wird; verurteilt schärfstens, dass die iranischen Behörden Gewalt gegen Demonstranten einsetzen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung in Anspruch nehmen;
Drucksache 91/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2010 zu der zweiten Überprüfung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens ("Cotonou-Abkommen ") (2009/2165(INI))
... 2. bedauert die – erneut – fehlende Beteiligung des Europäischen Parlaments, der Paritätischen Parlamentarische Versammlung (PPV) AKP-EU und der nationalen Parlamente der AKP-Staaten sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft und nichtstaatlichen Akteuren am Entscheidungsprozess zur Feststellung der zu überprüfenden Bereiche und Artikel des Cotonou-Abkommens und zur Festlegung der Verhandlungsmandate, die vom Rat der Europäischen Union und vom AKP-Ministerrat angenommen worden sind;
Drucksache 56/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu den Aussichten für die Doha-Entwicklungsagenda im Anschluss an die Siebte WTO-Ministerkonferenz
... 20. stellt fest, dass über eine institutionelle Reform der WTO nachgedacht werden muss mit dem Ziel, ihre Arbeitsweise und ihre demokratische Legitimität sowie ihre Rechenschaftspflicht zu verbessern; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer parlamentarischen Dimension der WTO; fordert die Kommission auf, bei der künftigen institutionellen Reform der WTO und bei der Förderung einer Parlamentarischen Versammlung der WTO eine aktive Rolle zu übernehmen;
DDA (Doha-Entwicklungsagenda)
3 Landwirtschaft
Marktzugang für nicht landwirtschaftliche Produkte NAMA
3 Dienstleistungen
Reform der WTO
Vertrag von Lissabon
Drucksache 138/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010 zu Birma
... – in Kenntnis der Resolution Nr. 64/238 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 23. Dezember 2009 zur Lage der Menschenrechte in Myanmar,
Drucksache 202/10
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über die notarielle Fachprüfung (Notarfachprüfungsverordnung - NotFV )
... (2) Die Leitung des Prüfungsamtes schlägt im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat den Haushalt des Prüfungsamtes der Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer zur Beschlussfassung vor.
Drucksache 441/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010) 378 endg.
... Dieser Vorschlag steht im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere mit den Artikeln 15, 21 und 31 (gerechte und gleiche Behandlung), Artikel 12 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit), 34 (soziale Sicherheit) und 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), da er den Grundsatz der Gleichbehandlung für konzernintern entsandte Arbeitnehmer anerkennt und schützt sowie Verfahrensgarantien und Rechte für Familienangehörige beinhaltet.
Drucksache 543/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
... Im Jahr 2003 war auf Beschluss des Ministerkomitees des Europarats das Expertenkomitee zur Terrorismusbekämpfung, CODEXTER („Committee of Experts on Terrorism“), eingerichtet worden, das Ende Februar 2005 dem Ministerkomitee den Entwurf für das Übereinkommen vorlegte. Für die Arbeit von CODEXTER waren insbesondere von Bedeutung die Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats 1550(2002) über die Bekämpfung des Terrorismus und die Achtung der Menschenrechte sowie die Leitlinien über die Menschenrechte und die Bekämpfung des Terrorismus, die vom Ministerkomitee des Europarats am 11. Juli 2002 angenommen worden waren.
Drucksache 784/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zur Menschenrechtslage im Nordkaukasus (Russische Föderation) und dem Strafverfahren gegen Oleg Orlow
... 17. unterstützt mit Nachdruck die Empfehlung der Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 22. Juni 2010 zu „Rechtsbehelfen im Falle von Menschenrechtsverletzungen im Nordkaukasus“, die einiges dazu beitragen könnten, der Straflosigkeit, die Täter von Menschenrechtsverletzungen genießen, zu beenden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Strafverfolgungsbehörden wiederherzustellen;
Drucksache 740/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission Grünbuch der Kommission: EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größere Wirkung KOM (2010) 629 endg.
... Im Jahr 2000 nahmen die Industrie- und die Entwicklungsländer acht Millenniumsentwicklungsziele (MDG) und damit verbundene Vorgaben zur Verringerung der Armut bis 2015 an. Auf der hochrangigen Plenartagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20.-22. September 2010 in New York stellten die Staats- und Regierungschefs fest, dass die Fortschritte zwar je nach MDG und Land sehr unterschiedlich sind, insgesamt jedoch viel erreicht wurde und Millionen von Menschen sich von der Armut befreien konnten.
Drucksache 226/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Gemäß § 18b Absatz 3 Satz 2, § 44c Absatz 1 Satz 6 und § 44d Absatz 2 Satz 5 SGB II-E hat bei Meinungsverschiedenheiten über die Besetzung des Vorsitzes der Trägerversammlung und des Geschäftsführers der gemeinsamen Einrichtung, die Agentur für Arbeit ein Erstbesetzungsrecht. Im Falle des Kooperationsausschusses liegt dieses Erstbesetzungsrecht bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Da für die Mitglieder des Kooperationsausschusses ein Vertretungsrecht besteht, besteht die Möglichkeit, dass auch dort der Vorsitzende zunächst von der Agentur für Arbeit bestimmt wird. Im Rahmen einer dauerhaften und kooperativen Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung ist es jedoch angemessen, die Möglichkeit einer paritätischen Besetzung der wichtigsten Gremien im Rahmen der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nicht auszuschließen. Den Interessen der Beteiligten Parteien kommt hierbei der Losentscheid am nächsten.
Drucksache 234/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Mai 2003 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus
... eingedenk der Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats 1550 (2002) über die Bekämpfung des Terrorismus und die Achtung der Menschenrechte;
Drucksache 226/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Gemäß § 18b Absatz 3 Satz 2, § 44c Absatz 1 Satz 6 und § 44d Absatz 2 Satz 5 SGB II-E hat bei Meinungsverschiedenheiten über die Besetzung des Vorsitzes der Trägerversammlung und des Geschäftsführers der gemeinsamen Einrichtung, die Agentur für Arbeit ein Erstbesetzungsrecht. Im Falle des Kooperationsausschusses liegt dieses Erstbesetzungsrecht bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Da für die Mitglieder des Kooperationsausschusses ein Vertretungsrecht besteht, besteht die Möglichkeit, dass auch dort der Vorsitzende zunächst von der Agentur für Arbeit bestimmt wird. Im Rahmen einer dauerhaften und kooperativen Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung ist es jedoch angemessen, die Möglichkeit einer paritätischen Besetzung der wichtigsten Gremien im Rahmen der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nicht auszuschließen. Den Interessen der Beteiligten Parteien kommt hierbei der Losentscheid am nächsten.
Drucksache 176/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zur 13. Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen
... – in Kenntnis der Resolution A/RES/60/251 der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Einrichtung des Menschenrechtsrates (UNHRC),
Drucksache 221/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2010 zu der in der Republik Korea für verfassungsgemäß erklärten Todesstrafe
... – unter Hinweis auf die am 18. Dezember 2007 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen (auf der Grundlage des Berichts des dritten Ausschusses (A/62/439/Add.2)) angenommene Resolution 62/149, in der ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe gefordert wird,
Drucksache 459/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren KOM (2010) 392 endg.
... 2 999 U.N.T.S. 171. Der IPbpR ist ein internationales Übereinkommen über bürgerliche und politische Rechte, das am 16. Dezember 1966 durch Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Unterzeichnung aufgelegt und von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wurde und somit für diese völkerrechtlich verbindlich ist.
Drucksache 539/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
... betrifft die Schutzentziehung bei Marken, die auf Grund einer internationalen Registrierung nach dem Madrider Abkommen registriert worden sind. § 124 MarkenG stellt durch eine Verweisung auf § 115 MarkenG sicher, dass für Marken, die nach dem Madrider Protokoll registriert worden sind, was in der Praxis die Regel ist, das Gleiche gilt. Die Schutzentziehung bei international registrierten Marken entspricht der Löschung nationaler Marken wegen Verfalls auf Grund Nichtbenutzung nach § 49 MarkenG. Für die Nichtbenutzung gilt eine fünfjährige Benutzungsschonfrist, die bei nationalen Marken mit der Eintragung der Marke in das Register beginnt. Für den Beginn der Benutzungsschonfrist bei einer internationalen Markenregistrierung stellt § 115 Absatz 2 MarkenG bisher primär auf den Ablauf der für die Erklärung der Schutzverweigerung maßgeblichen Frist ab, die bei der Erstreckung des Schutzes einer Marke auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein Jahr beträgt. Innerhalb dieser Frist kann dem Internationalen Büro der WIPO unter Angabe von Gründen eine Schutzverweigerung mitgeteilt werden. Da aber viele nationale Ämter inzwischen in der Lage sind, internationale Markenregistrierungen in vergleichsweise kurzer Zeit zu prüfen, hat die Versammlung des Verbandes für die internationale Registrierung von Marken (Madrider Verband) auf seiner 40. (23. außerordentlichen) Sitzung im Rahmen der 45. Serie von Sitzungen der Leitungsorgane der WIPO vom 22. bis 30. September 2008 mit Regel 18ter Absatz 1 GMAO eine Regelung beschlossen, nach der die Ämter der Vertragsparteien (Mitgliedstaaten oder andere Vertragsparteien wie die EU) verpflichtet sind, ab 1. Januar 2011 eine ausdrückliche Erklärung über die Schutzbewilligung gegenüber dem Internationalen Büro der WIPO abzugeben, wenn und sobald vor Ablauf der für die Schutzverweigerung maßgeblichen Frist die Prüfung der Schutzverweigerungsgründe mit dem Ergebnis abgeschlossen ist, dass solche Gründe nicht bestehen (vgl. "Report", WIPO-Dokument MM/A/40/5, 29. September 2008). Für Deutschland ist die Ergänzung der GMAO durch Verordnung der Bundesministerin der Justiz vom 18. August 2009 (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 73b Verwaltungsbehörde
Artikel 2 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 102a Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Artikel 4 Änderung der Patentanwaltsordnung
§ 69a Verwaltungsbehörde
Artikel 5 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 7 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 10 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 70a Bekanntmachung von Neufassungen
Artikel 13 Änderung der Kostenordnung
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
§ 62a Bekanntmachung von Neufassungen
Artikel 15 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 16 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 59a Bekanntmachung von Neufassungen
Artikel 17 Änderung des Markengesetzes
Artikel 18 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
III. Gesetzesfolgen
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu § 51
Zu § 51
Zu § 51
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 16
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1336/1392: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 134/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die Türkei
... 7. bekräftigt seine in seinen früheren Entschließungen aus den Jahren 2006 und 2007 erhobene Forderung nach einer Reform des Wahlsystems durch die Absenkung der Zehn-Prozent-Hürde, damit Parteienpluralismus gewährleistet ist, vor allem, um es neu gegründeten Parteien zu ermöglichen, Zugang zum politischen Prozess zu erlangen, und eine breitere Vertretung der politischen Kräfte und Minderheiten in der Großen Nationalversammlung erreicht wird;
Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten
Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen
Verpflichtung zu gutnachbarlichen Beziehungen
Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei
Drucksache 212/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zur Umsetzung der Goldstone-Empfehlungen zu Israel/Palästina
... – unter Hinweis auf die Resolution 64/ 10 der UN-Generalversammlung,
Drucksache 734/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2010 zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe
... – unter Hinweis auf die Resolution Nr. 62/149 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2007 zu einem Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe und auf die Resolution Nr. 63/168 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2008 zur Umsetzung der Resolution Nr. 62/149 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2007,
Drucksache 429/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Religionsfreiheit in Pakistan
... F. in der Erwägung, dass gleiche Rechte für Minderheiten eine Vision des Gründervaters von Pakistan, Mohammed Ali Jinnah, war, die sich auch in seiner Rede auf der verfassungsgebenden Versammlung im Jahr 1947 widerspiegelt: "Zu welcher Religion, welcher Kaste oder welchem Glauben man auch gehören mag – dies hat nichts mit dem Staat zu tun ... Wir gehen von dem Grundsatz aus, dass wir alle Bürger sind und zwar Bürger eines Staates.",
Drucksache 428/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum (2009/2215(INI))
... – unter Hinweis auf die Erklärungen des Präsidiums der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer (PVEM) von Paris (12. Juli 2008), Kairo (22. November 2009) und Rabat (22. Januar 2010),
Drucksache 57/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, gegenüber Simbabwe und aufgrund der Lage in Somalia
... – unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Rechtsfragen und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 16. November 2007 zum Thema "
Zu restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Zu bestimmten restriktiven Maßnahmen gegenüber Simbabwe und zu bestimmten spezifischen restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia
Zu Fragen des Datenschutzes
Drucksache 424/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2010 zu der Mitteilung der Kommission "Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation (2009–2015): Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten" (2009/2104(INI))
... 37. hebt hervor, dass die für Mai 2010 angesetzte Weltgesundheitsversammlung von großer Bedeutung ist, und fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich dazu auf, sich in der WHO entschieden für den Grundsatz der freiwilligen und unentgeltlichen Spende einzusetzen;
Drucksache 219/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (2009/2198(INI))
... 14. fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die der Westeuropäischen Union (WEU) angehören, nach der Annahme einer Klausel über die Leistung von gegenseitigem Beistand, wie in Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegt, auf, den geänderten Brüsseler Pakt von 1954 zu beenden, einschließlich der Parlamentarischen Versammlung der WEU;
Drucksache 177/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zum Grünbuch "Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik " (2009/2106(INI))
... AU. in der Erwägung, dass die Regionalen Fischereiorganisationen (RFO) und die Fischerei-Partnerschaftsabkommen entscheidende und immer noch zunehmende Bedeutung für die Verwertung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen in Gemeinschaftsgewässern ebenso wie in internationalen Gewässern haben sollten, auch wenn in mehreren aktuellen Beurteilungen der Qualität der Arbeit solcher Organisationen erhebliche funktionelle Mängel festgestellt wurden, was der Generalversammlung der VN Anlass gegeben hat, Sofortmaßnahmen zur Verbesserung dieser Qualität zu treffen,
Drucksache 96/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... "(1) Der Verwaltungsrat besteht aus höchstens 52 Mitgliedern. Zu wählen sind als Mitglieder des Verwaltungsrates Versichertenvertreter und Arbeitgebervertreter für die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Ersatzkassen, die Betriebskrankenkassen und die Innungskrankenkassen sowie gemeinsame Versicherten- und Arbeitgebervertreter für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftlichen Krankenkassen. Abweichend von Satz 2 sind für die Ersatzkassen, deren Verwaltungsrat nicht zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitgeber besetzt ist, nur Versichertenvertreter zu wählen. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen. § 43 Absatz 2 des Vierten Buches gilt entsprechend. Die Verteilung der Sitze bestimmt sich nach den bundesweiten Versichertenzahlen der Kassenarten zum 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat für die neue Wahlperiode wählt.
Drucksache 442/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010) 379 endg.
... Im Hinblick auf die beschäftigungsbezogenen Rechte von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten erfüllt der Vorschlag die Anforderung, dass alle EU-Politiken ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherstellen sollen. Er berücksichtigt die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsätze, die besonders in Artikel 12 zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, in Artikel 21 Absatz 2 zur Nichtdiskriminierung, in Artikel 31 über gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen, in Artikel 34 über soziale Sicherheit und soziale Unterstützung, in Artikel 35 über Gesundheitsschutz sowie in Artikel 47 über das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht niedergelegt sind.
Drucksache 422/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft andererseits
... 42. hält es für wichtig, dass bei der Durchführung der WPA ein geeignetes Überwachungssystem eingerichtet wird, das vom zuständigen parlamentarischen Ausschuss unter Einbeziehung der Mitglieder des Ausschusses für Internationalen Handel und des Entwicklungsausschusses koordiniert wird, damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der weiterhin führenden Rolle des Ausschusses über internationalen Handel und der allgemeinen Kohärenz der Handels- und Entwicklungspolitik besteht; dieser parlamentarische Ausschuss sollte flexibel tätig sein und sich aktiv mit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU abstimmen; ist der Auffassung, dass diese Überwachung nach der Annahme jedes Interim-WPA beginnen sollte;
Drucksache 140/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zu der Kontrolle der Ausführung von EU-Mitteln in Afghanistan (2008/2152(INI))
... 56. betont die Notwendigkeit, vorrangig die Entwicklung politischer Parteien, themenbezogene Gruppierungen von Abgeordneten in der Nationalversammlung, die Zivilgesellschaft und die Medien zu unterstützen; vertritt die Auffassung, dass die internationale Gemeinschaft verpflichtet ist, zumindest teilweise die Finanzierung von Mitteln für Wahlen zu übernehmen und Hilfe bei der Umsetzung aller Bestimmungen des afghanischen Wahlgesetzes zu leisten, einschließlich derjenigen, die die Überprüfung von Kandidaten betreffen;
Drucksache 555/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu der Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten im Rahmen des Vertrags von Lissabon (2008/2120(INI))
... 20. ruft im Interesse von Kohärenz und Effizienz und um Doppelarbeit zu vermeiden dazu auf, die parlamentarische Versammlung der Westeuropäischen Union (WEU) aufzulösen, sobald die WEU mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon voll und endgültig in der Europäischen Union aufgegangen ist;
Drucksache 14/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern
... 2 Dieser Bericht befasst sich mit dem Entwurf des Übereinkommens über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern, den die bei der Vollversammlung vom 18. Oktober 1996 vertretenen Mitgliedstaaten einstimmig angenommen haben. Dieser Wortlaut ist unmittelbar nach der Unterzeichnung der Schlussakte der Achtzehnten Tagung am 19. Oktober 1996 für die Staaten zur Unterzeichnung aufgelegt und noch an diesem Tag von Marokko unterzeichnet worden. Daher handelt es sich heute um ein Übereinkommen, welches das Datum seiner ersten Unterzeichnung trägt.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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