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"Verwahrung"


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0613/04
0667/04
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Drucksache 400/1/05

... Der Bundesrat bittet, es im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch Änderungen im Rechtsmittel- und Wiederaufnahmerecht zu ermöglichen, dass Fehleinweisungen in ein psychiatrisches Krankenhaus im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens durch die Anordnung von Freiheitsstrafe, gegebenenfalls auch von Sicherungsverwahrung, korrigiert werden können.



Drucksache 572/05

... "(3) Außer in den Fällen, in denen die vorliegende Verordnung etwas anderes vorsieht, ist allein der Rechnungsführer ermächtigt, Barmittel und bargeldgleiche Mittel zu handhaben. Er ist für ihre Verwahrung verantwortlich.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/05




Begründung

1. Hintergrund

2. HAUPT Ziele der Überprüfung

3. ALLGEMEINER Ansatz für die Überprüfung

3.1. Geltungsbereich

3.2. Zeitplan

4. Überprüfung: METHODEN und Kriterien

5. ERFORDERLICHE Änderungen

5.1. Haushaltsgrundsätze

5.2. Methoden der Mittelverwaltung Artikel 53 bis 57

5.3. Finanzakteure

5.4. Einziehung von Forderungen Artikel 72 bis 73b

5.5. Öffentliche Auftragsvergabe

5.6. Finanzhilfen

5.7. Rechnungsführung

5.8. Besondere Politikbereiche Zweiter Teil der Haushaltsordnung

5.9. Ämter

5.10. Der Verfassungsvertrag

Vorschlag

Artikel 1

1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

3. Artikel 5 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

4. In Kapitel I von Titel II des ersten Teils wird folgender Artikel angefügt:

5. In Artikel 8 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

6. In Artikel 12 wird folgender Absatz angefügt:

7. Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 18 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

9. Artikel 19 Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

10. Artikel 22 erhält folgende Fassung:

11. Artikel 23 wird wie folgt geändert:

12. Artikel 26 Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

13. Artikel 29 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

14. Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

15. Artikel 40 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

16. Artikel 43 wird wie folgt geändert:

17. In Artikel 44 Absatz 2 wird die Angabe

18. Artikel 45 erhält folgende Fassung:

19. Artikel 46 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

20. In Artikel 47 Absatz 1 Unterabsatz 2

21. Artikel 52 erhält folgende Fassung:

22. Artikel 53 wird wie folgt geändert:

23. Artikel 54 wird wie folgt geändert:

24. Die Artikel 55 und 56 erhalten folgende Fassung:

25. Artikel 57 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

26. Artikel 59 wird wie folgt geändert:

27. Artikel 60 Absatz 7 Satz 1 erhält folgende Fassung:

28. Artikel 61 wird wie folgt geändert:

29. Artikel 62 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

30. Artikel 63 erhält folgende Fassung:

31. Artikel 65 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

32. Artikel 66 wird wie folgt geändert:

33. In Artikel 72 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

34. In Artikel 73 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

35. Die folgenden Artikel 73a und 73b werden eingefügt:

36. In Artikel 75 Absatz 2 wird die Angabe

37. Artikel 77 Absatz 3 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:

38. Absatz 87 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

39. Artikel 88 wird wie folgt geändert:

40. Artikel 90 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

41. Artikel 91 wird wie folgt geändert:

42. Die Artikel 93 und 94 erhalten folgende Fassung:

43. In Artikel 95 wird folgender Absatz angefügt:

44. Artikel 96 erhält folgende Fassung:

45. Artikel 97 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

46. Artikel 98 wird wie folgt geändert:

47. Artikel 103 erhält folgende Fassung:

48. In Artikel 104 wird folgender Satz angefügt:

49. Artikel 105 erhält folgende Fassung:

50. Artikel 108 wird wie folgt geändert:

51. Die Überschriften von Kapitel 2 in Titel VI des Ersten Teils erhält folgende Fassung:

52. Artikel 109 erhält folgende Fassung:

53. Artikel 110 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

54. Artikel 111 erhält folgende Fassung:

55. Artikel 112 wird wie folgt geändert:

56. Folgender Artikel 113a wird eingefügt:

57. Artikel 114 erhält folgende Fassung:

58. Artikel 116 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

59. Artikel 120 erhält folgende Fassung:

60. Artikel 121 wird wie folgt geändert:

61. In Artikel 122 wird die Angabe

62. Artikel 128 erhält folgende Fassung:

63. Artikel 129 wird wie folgt geändert:

64. Artikel 130 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

65. Artikel 131 wird wie folgt geändert:

66. In Artikel 133 Absatz 1 wird die Angabe

67. In Artikel 134 wird die Angabe

68. In Artikel 138 Absatz 1 wird die Angabe

69. Die Überschrift von Titel I im zweiten Teil erhält folgende Fassung:

70. Artikel 148 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

71. Artikel 149 wird wie folgt geändert:

72. In Artikel 150 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:

73. Artikel 151 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

74. Artikel 152 erhält folgende Fassung:

75. Artikel 153 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

76. Artikel 154 erhält folgende Fassung:

77. Die Überschrift von Titel II des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

78. Artikel 155 wird wie folgt geändert:

79. Artikel 157 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

80. Artikel 158 erhält folgende Fassung:

81. In Artikel 160 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

82. Folgender Artikel 160a wird eingefügt:

83. Artikel 164 wird gestrichen.

84. Artikel 166 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

85. Artikel 167 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

86. Die Überschrift von Kapitel 4 in Titel IV des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

87. Folgender Artikel 169a wird eingefügt:

88. Artikel 171 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

89. Artikel 173 erhält folgende Fassung:

90. Artikel 174 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

91. Folgender Artikel 174a wird eingefügt:

92. Artikel 175 wird wie folgt geändert:

93. Artikel 176 wird gestrichen.

94. Artikel 178 wird wie folgt geändert:

95. In Artikel 185 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung:

Artikel 2

Bericht

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 276/05

... Heranwachsende, auf die Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet, sind, was die Möglichkeiten der Anordnung der Sicherungsverwahrung bereits im Strafurteil anlangt, Erwachsenen nicht gleichgestellt. Sicherungsverwahrung ist insoweit nur unter sehr engen und im Ergebnis unzureichenden Voraussetzungen möglich. Es ist aber nicht einzusehen, weshalb gegen Heranwachsende ohne Reiferückstände bei entsprechend verfestigter krimineller Gefährlichkeit nicht wie bei Erwachsenen Sicherungsverwahrung sollte angeordnet werden können.



Drucksache 595/05

... OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) sind speziell gebildete gemeinsame Wertpapierbestände, die ausschließlich der Anlage von Vermögenswerten dienen, die bei den Anlegern aufgebracht wurden. Gemäß der OGAW-Richtlinie1 unterliegen die OGAW-Anlagepolitik und die entsprechenden Verwaltungsgesellschaften einer Zulassung, die an spezifische Anforderungen geknüpft ist. Mit den OGAW-Rechtsvorschriften soll ein bestimmtes Niveau an Anlegerschutz gewährleistet werden. Dieses wird durch strenge Anlagebeschränkungen, Kapital- und Offenlegungsanforderungen sowie durch die Verwahrung von Vermögenswerten und eine Beaufsichtigung der Fonds bewerkstelligt, die von einer unabhängigen Verwahrstelle vorgenommen wird. Die OGAW profitieren vom „Europäischen Pass“, (einmalige Zulassung), der es ihnen gestattet, vorbehaltlich einer Anzeige den privaten Anlegern in allen EU-Mitgliedstaaten angeboten werden zu können, sofern sie zuvor in ihrem Herkunftsmitgliedstaat zugelassen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/05




Grünbuch AUSBAU des Europäischen Rahmens für Investmentfonds

3 Einleitung

Was sind OGAW?

1. allgemeine Bewertung

2. AUSNUTZUNG des Potenzials der vorhandenen Rechtsvorschriften

2.1. Prioritäre Maßnahmen

2.2. Bessere Nutzung des derzeitigen Rahmens

2.2.1. „Europäischer Pass“ für Verwaltungsgesellschaften

2.2.2. Vertrieb und Verkauf von Fonds und Werbung für ihre Anteile

3. über den bestehenden Rechtsrahmen hinaus - langfristige Herausforderungen

3.1. Schritte auf dem Weg zur Entwicklung einer kostenwirksam arbeitenden Branche

3.2. Wahrung eines hohen Anlegerschutzniveaus

3.3. Konkurrenz von Seiten der Ersatzprodukte

3.4. Europäischer Markt für alternative Anlageinstrumente

Alternative Anlagen

3.5. Aktualisierung der OGAW-Rechtsvorschriften?

4. Schlussfolgerungen

Ausbau des OGAW-Rahmens - Vorgeschlagene Schritte

Anhang

Überblick über den OGAW-Markt


 
 
 


Drucksache 876/05

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schweren Wiederholungstaten durch Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei sogenannten Ersttätern



Drucksache 636/05

... (5) Die für den genehmigten Kontrollort zuständige Behörde vermerkt das Ergebnis der Untersuchung im phytosanitären Transportdokument und nimmt das Dokument oder dessen Abschrift für die Dauer von zwei Jahren nach Abschluss des Zollverfahrens in Verwahrung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Pflanzenbeschauverordnung

§ 4
Einfuhrverbot für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände

6. § 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

7. § 6 wird wie folgt geändert:

§ 7a
Angaben bei der Einfuhr

§ 8a
Genehmigter Kontrollort

§ 8b
Untersuchung am genehmigten Kontrollort

§ 8c
Pflichten des Einführers

§ 13
Durchfuhr

§ 13i
Besondere Anforderungen an das Verbringen

Artikel 2

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gründe

2. Kosten der öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten Kosten der Wirtschaft, Kosten für die sozialen Sicherungssysteme

4. Auswirkungen auf das Preisniveau

5. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 14

Zu Nummer 18c

Zu den Nummer n

Zu Nummer 32

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 622/05

... (5) Die Vertreter des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung sind zum Zweck der Aufsicht befugt, die Anlagen und Betriebsräume einer beliehenen Flugsicherungsorganisation während der üblichen Betriebs- oder Geschäftszeit zu betreten. Eine beliehene Flugsicherungsorganisation oder die sie vertretenden Personen sind insoweit verpflichtet, Vertretern des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung den Zugang zu den Anlagen- und Betriebsräumen zu gewähren. Gegenstände oder geschäftliche Unterlagen können im erforderlichen Umfang in Verwahrung genommen werden. Kosten, insbesondere solche für Gutachten und den Einsatz von Verwaltungshelfern, die dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung bei der Ausübung der Aufsicht entstehen, sind von der beliehenen Flugsicherungsorganisation zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Flugsicherungsgesetz (FSG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Flugsicherungsaufsicht

§ 3
Beleihung

§ 4
Voraussetzungen und Durchführung einer Beleihung

§ 5
Kontrolle der Geschäftsleitung

§ 6
Pflichten des Beliehenen

§ 7
Verwaltungsmaßnahmen der Flugsicherungsorganisationen

§ 8
Verpflichtungen der Flugplatzunternehmen

§ 9
Kostengläubigerschaft, Einnahmeausfälle

§ 10
Widerruf der Beleihung, Übertragung Gesellschaftsanteile

§ 11
Erlaubnis für Flugsicherungspersonal und seine Ausbildung

§ 12
Rechtsverordnungen, Gebühren

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 14
Einschränkungen von Grundrechten, Datenschutz

§ 15
Übergangsregelung Personalvertretung,

§ 16
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben

1. Satz 1 wird wie folgt geändert:

2. In Satz 2 werden die Wörter „Außenstellen der für die Flugsicherung zuständigen Stelle“

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

Artikel 7
Änderung des Flugunfall-Untersuchungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung

§ 4

§ 5

Artikel 10
Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes

Artikel 11
Aufhebung der Verordnung

Artikel 12
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel der Regelung

II. Lösung des Problems durch Beleihung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Begleitende Maßnahmen

V. Gender Mainstreaming

VI. Finanzielle Auswirkungen

VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu den Nummer n

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 3/1/05

... Der Entwurf geht von der Girosammelverwahrung von Aktien als Regelfall aus. Diese ist aber nur weniger als 10 % der deutschen Aktiengesellschaften, nämlich den börsennotierten Gesellschaften, zugänglich. Bei den übrigen Gesellschaften kann, wie die Entwurfsbegründung auch anerkennt (S. 25), eine Hinterlegungsmöglichkeit durchaus sinnvoll sein.



Drucksache 616/2/05

... Nach der im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderung des § 73 FGG (Anfügung der Absätze 4 und 5) fallen unter den Begriff "Nachlassgericht" auch die nach § 73 Abs. 4 FGG-E für die Verwahrung der Verfügung von Todes wegen zuständigen Gerichte. Deshalb ist der Verweis auf § 73 Abs. 1 bis 3 FGG erforderlich.



Drucksache 3/05 (Beschluss)

... so geändert werden, dass dort auf den "Versandstichtag" abgestellt wird, so dass der bislang erforderliche zweite Versand (für bis zu zwei Wochen vor der Hauptversammlung in Verwahrung genommene Aktien) entfiele.



Drucksache 122/05

... (1) Die Prozessakten können elektronisch geführt werden. Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an die Prozessakten elektronisch geführt werden. In der Rechtsverordnung sind die organisatorischtechnischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Verwahrung der elektronischen Akten festzulegen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf die für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständigen obersten Landesbehörden übertragen. Die Zulassung der elektronischen Akte kann auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt werden Die Rechtsverordnung der Bundesregierung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 130b
Gerichtliches elektronisches Dokument.

§ 143
Anordnung der Aktenübermittlung.

§ 190
Einheitliche Zustellungsformulare

§ 298
Aktenausdruck

§ 298a
Elektronische Akte.

§ 371a
Beweiskraft elektronischer Dokumente.

§ 416a
Beweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments.

§ 659
Formulare

§ 130b
Gerichtliches elektronisches Dokument

§ 298
Aktenausdruck

§ 298a
Elektronische Akte

§ 371a
Beweiskraft elektronischer Dokumente

§ 416a
Beweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 55a

§ 55b

Artikel 3
Änderung der Finanzgerichtsordnung

§ 52a

§ 52b

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 65a

§ 65b

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46c
Gerichtliches elektronisches Dokument

§ 46d
Elektronische Akte

Artikel 6
Änderung der Strafprozeßordnung

§ 41a

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Zwölfter Abschnitt

§ 110a
Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente bei Behörden und Gerichten

§ 110b
Elektronische Aktenführung

§ 11
Oc Erstellung und Zustellung elektronischer Dokumente durch Behörden und Gerichte

§ 110d
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung

§ 110e
Durchführung der Beweisaufnahme

§ 110a
Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente bei Behörden und Gerichten

§ 110b
Elektronische Aktenführung

§ 110c
Erstellung und Zustellung elektronischer Dokumente durch Behörden und Gerichte

§ 110d
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung

§ 110e
Durchführung der Beweisaufnahme

Artikel 8
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 39a
Einfache elektronische Zeugnisse

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 11
Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte des Bundes und des Generalbundesanwalts nach Beendigung des Verfahrens (Schriftgutaufbewahrungsgesetz - SchrAG)

§ 1
Aufbewahrung von Schriftgut

§ 2
Verordnungsermächtigung

Artikel 12
Änderung des GmbH-Gesetzes

§ 12
Bekanntmachungen der Gesellschaft

Artikel 13
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 14
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 5a
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

§ 1
Geltungsbereich.

§ 1a
Elektronisches Dokument

§ 4b
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

§ 12b
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

Artikel 15
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 15b
Änderung des Deutschen Richtergesetzes

Artikel 15c
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 15d
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Artikel 15e
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 30

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 238/04 (Beschluss)

... - Zum Schutz der Bevölkerung vor hochgefährlichen Straftätern wird auch gegenüber Heranwachsenden, auf die das allgemeine Strafrecht Anwendung findet die Sicherungsverwahrung wie bei Erwachsenen zugelassen.



Drucksache 622/04

... anderen Vertragspartei auf Anfrage konkrete Informationen zu allen diesen Fragen zur Verfügung. Bei den Kontaktstellen braucht es sich nicht um Verwahrer für Gesetze und sonstige Vorschriften zu handeln.



Drucksache 238/04

... - Zum Schutz der Bevölkerung vor hochgefährlichen Straftätern wird auch gegenüber Heranwachsenden, auf die das allgemeine Strafrecht Anwendung findet, die Sicherungsverwahrung wie bei Erwachsenen zugelassen.



Drucksache 682/04

... es aufzunehmen, verschlossen zu verwahren und nach der Mitteilung der Geburt durch die Einrichtung zusammen mit den Daten des Kindes dem nach § 21c Abs. 5 des Personenstandsgesetzes zuständigen Standesamt in einem verschlossenen Kuvert zu übermitteln. Die Datenerhebung wird auf Wunsch nach der Beratung durch eine andere als die beratende Person, die der Beratungsstelle angehört, durchgeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 682/04




Entwurf

A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Beratung bei anonymer Geburt (Geburtsberatungsgesetz - GebBerG)

§ 1
Pflichtberatung bei anonymer Geburt

§ 2
Inhalt der Beratung

§ 3
Durchführung der Beratung

§ 4
Zeitpunkt der Beratung

§ 5
Prüfung der Not- oder Konfliktlage; Aufnahme der persönlichen Daten der Mutter; Nachricht für das Kind

§ 6
Bescheinigung über die Beratung

§ 7
Beratungsstellen

§ 8
Kostentragung

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

1. In § 1680 wird Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

2. In § 1760 wird Absatz 1 folgender Satz angefügt:

3. In § 1761 wird Absatz 2 folgender Satz angefügt:

4. In § 1762 Abs. 2 Satz 2 wird dem Buchstaben a folgender Buchstabe 0a vorangestellt:

5. In § 1773 wird Absatz 2 wie folgt gefasst:

6. Nach § 1791c wird folgender § 1791d eingefügt:

7. In § 1793 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Personenstandsgesetzes

1. § 21b wird wie folgt gefasst:

2. Nach § 21b wird folgender § 21c eingefügt:

3. Dem § 48 wird folgender Absatz 3 angefügt:

4. Dem § 61 wird folgender Absatz 4 angefügt:

5. In § 70 wird Nummer 12 wie folgt gefasst:

Artikel 5
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Problem

II. Reformbedürfnis

III. Überblick über die Neuregelungen

IV. Gesetzesfolgen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Begründung


 
 
 


Drucksache 455/04 (Beschluss)

... Eine Reform ist dringender denn je. Der vom Strafrechtsausschuss der 74. Konferenz der Justizministerinnen und -minister vom 11. bis 12. Juni 2003 vorgelegte Bericht der Arbeitsgruppe "Fragen der Maßregelvollstreckung" hat eine Fülle von Möglichkeiten aufgezeigt, im Verhältnis von Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt therapeutische Erfolgsmöglichkeiten zu verbessern.



Drucksache 613/04

... (5) Gegenstände oder geschäftliche Unterlagen können im erforderlichen Umfang in Verwahrung genommen werden oder, wenn. sie nicht freiwillig herausgegeben werden, beschlagnahmt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 613/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen

§ 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet

§ 4
Genehmigung der Energieversorgung

§ 5
Anzeige der Energiebelieferung

Teil 2
Entflechtung

§ 6
Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung

§ 7
Rechtliche Entflechtung

§ 8
Operationelle Entflechtung

§ 9
Verwendung von Informationen

§ 10
Rechnungslegung und interne Buchführung

Teil 3
Regulierung des Netzbetriebs

Abschnitt 1
Aufgaben der Netzbetreiber

§ 11
Betrieb von Energieversorgungsnetzen

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 13
Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 14
Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen

§ 15
Aufgaben der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 16
Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

Abschnitt 2
Netzanschluss

§ 17
Netzanschluss

§ 18
Allgemeine Anschlusspflicht

§ 19
Technische Vorschriften

Abschnitt 3
Netzzugang

§ 20
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

§ 21
Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang

§ 22
Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 23
Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 24
Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen

§ 25
Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen

§ 26
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas

§ 27
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen

§ 28
Zugang zu Speicheranlagen

Abschnitt 4
Befugnisse der Regulierungsbehörde, Sanktionen

§ 29
Verfahren zur Festlegung und Genehmigung

§ 30
Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers

§ 31
Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde

§ 32
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 33
Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 35
Monitoring

Teil 4
Energielieferung an Letztverbraucher

§ 36
Grundversorgungspflicht

§ 37
Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht

§ 38
Ersatzversorgung mit Energie

§ 39
Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen

§ 40
Besondere Missbrauchsaufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde

§ 41
Energielieferverträge mit Haushaltskunden

§ 42
Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen

Teil 5
Planfeststellung, Wegenutzung

§ 43
Planfeststellungsverfahren für Energieanlagen

§ 44
Vorarbeiten

§ 45
Enteignung

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 47
Mitteilungspflicht der Energieversorgungsunternehmen

§ 48
Konzessionsabgaben

§ 49
Anforderungen an Energieanlagen

§ 50
Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung

§ 51
Monitoring der Versorgungssicherheit

§ 52
Meldepflichten bei Versorgungsstörungen

§ 53
Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich

Teil 7
Behörden

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 54
Allgemeine Zuständigkeit

§ 55
Regulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde

§ 57
Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission

§ 58
Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden

Abschnitt 2
Bundesbehörden

§ 59
Organisation

§ 60
Aufgaben des Beirates

§ 61
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

§ 62
Gutachten der Monopolkommission

§ 63
Berichterstattung

§ 64
Wissenschaftliche Beratung

Teil 8
Verfahren

Abschnitt 1
Behördliches Verfahren

§ 65
Aufsichtsmaßnahmen

§ 66
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte

§ 67
Anhörung, mündliche Verhandlung

§ 69
Auskunftsverlangen, Betretungsrecht

§ 70
Beschlagnahme

§ 71
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 72
Vorläufige Anordnungen

§ 73
Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung

§ 74
Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

Abschnitt 2
Beschwerde

§ 75
Zulässigkeit, Zuständigkeit

§ 76
Aufschiebende Wirkung

§ 77
Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung

§ 78
Frist und Form

§ 79
Beteiligte am Beschwerdeverfahren

§ 80
Anwaltszwang

81 § Mündliche Verhandlung

§ 82
Untersuchungsgrundsatz

§ 83
Beschwerdeentscheidung

§ 84
Akteneinsicht

§ 85
Geltung von Vorschriften des GVG und der ZPO

Abschnitt 3
Rechtsbeschwerde

§ 86
Rechtsbeschwerdegründe

§ 87
Nichtzulassungsbeschwerde

§ 88
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

Abschnitt 4
Gemeinsame Bestimmungen

§ 89
Beteiligtenfähigkeit

§ 90
Kostentragung und -festsetzung

§ 91
Gebührenpflichtige Handlungen

§ 92
Beitrag

§ 93
Mitteilung der Regulierungsbehörde

Abschnitt 5
Sanktionen Bußgeldverfahren

§ 94
Zwangsgeld

§ 95
Bußgeldvorschriften

§ 96
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung

§ 97
Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 98
Zuständigkeit des OLG im gerichtlichen Verfahren

§ 99
Rechtsbeschwerde zum BGH

§ 100
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

§ 101
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

Abschnitt 6
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

§ 102
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

§ 103
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke

§ 104
Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde

§ 105
Streitwertanpassung

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

§ 106
Zuständiger Senat beim OLG

§ 107
Zuständiger Senat beim BGH

§ 108
Ausschließliche Zuständigkeit

Teil 9
Sonstige Vorschriften

§ 109
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

§ 110
Werksnetze

§ 111
Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Teil 10
Evaluierung, Schlussvorschriften

§ 112
Evaluierungsbericht

§ 113
Laufende Wegenutzungsverträge

§ 114
Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen

§ 115
Bestehende Verträge

§ 116
Bisherige Tarifkundenverträge

§ 117
Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

§ 118
Übergangsregelungen

Artikel 2
Gesetz über die Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas,

§ 1
Rechtsform, Name

§ 2
Tätigkeiten, Aufgabendurchführung

§ 3
Organe

§ 4
Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse

§ 5
Beirat

§ 6
Geschäftsordnung, Vorsitz, Sitzungen des Beirates

§ 7
Aufgaben des Beirates

Artikel 3
Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen

§ 50
Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 5

Zu Nr. 7

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 21

Zu Nr. 23

Zu Nr. 24

Zu Nr. 27

Zu Nr. 28

Zu Nr. 29

Zu Nr. 30

Zu Nr. 31

Zu Nr. 32

Zu Nr. 33

Zu Nr. 34

Zu Nr. 36

Zu Nr. 37

Zu Nr. 38

Zu Nr. 39

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu § 110

Zu § 111

Zu § 112

Zu § 113

Zu § 114

Zu § 115

Zu § 116

Zu § 117

Zu § 118

Zu Artikel 2

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 3

Zu Absatz 40

Zu den Absätzen 43 und 44

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 1/17 PDF-Dokument



Drucksache 6/16 PDF-Dokument



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Drucksache 24/16 PDF-Dokument



Drucksache 35/18 PDF-Dokument



Drucksache 45/15 PDF-Dokument



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Drucksache 52/20 PDF-Dokument



Drucksache 57/16 PDF-Dokument



Drucksache 61/17 PDF-Dokument



Drucksache 63/17 PDF-Dokument



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Drucksache 80/17 PDF-Dokument



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Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 87/16 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.