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"Zivil- und"
Drucksache 831/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger - Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkung von Personenstandsurkunden erleichtern KOM (2010) 747 endg.
... 15. Es handelt sich um Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien und Lettland. 16 Vgl. Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2003 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und Artikel 52 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000.
Grünbuch Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger: Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden erleichtern
1. Einleitung
2. Hintergrund
3. Freier Verkehr öffentlicher Urkunden
3.1 Problemstellung
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Optionen zur Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten
a Verzicht auf die Verwaltungsförmlichkeiten zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde
Frage 1: Ist der Verzicht auf Verwaltungsformalitäten wie die Legalisation oder Apostille Ihrer Ansicht nach als Lösung zur Überwindung der Schwierigkeiten geeignet, mit denen EU-Bürger konfrontiert sind
b Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden
Frage 2: Sollten die Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere in Personenstandsangelegenheiten enger zusammenarbeiten und wenn ja, in welcher – elektronischen – Form
Frage 4: Halten Sie die Veröffentlichung einer Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden oder der Kontaktdaten einer Informationsstelle pro Mitgliedstaat für sinnvoll
c Lockerung des Übersetzungserfordernisses bei öffentlichen Urkunden
Frage 5: Welche Lösungen bevorzugen Sie, um Übersetzungen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen
d Die europäische Personenstandsurkunde
Frage 6: Welche Personenstandsurkunden kämen für eine europäische
4. gegenseitige Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden
4.1 Problemstellung
4.2 Rechtsrahmen
4.3 Optionen für die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden
a Unterstützung der nationalen Behörden bei der Lösungsfindung
Frage 7: Wären die mitgliedstaatlichen Behörden Ihrer Ansicht nach in der Lage, den Personenstand betreffende Probleme bei grenzübergreifenden Sachverhalten allein in effizienter Weise zu lösen Sollten die EU-Institutionen den Behörden nicht in diesem Fall zumindest einige Leitlinien an die Hand geben eventuell in Form von EU-Empfehlungen , damit die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten nicht allzusehr voneinander abweichen
b Anerkennung von Rechts wegen
Frage 8: Was halten Sie von einer Anerkennung von Rechts wegen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden Bei welchen Personenstandsangelegenheiten könnte sich die Anerkennung von Rechts wegen als ungeeignet erweisen
c Anerkennung im Wege harmonisierter Kollisionsnormen
Frage 9: Was halten Sie von einer Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Kollisionsnormen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden
Frage 10: Was halten Sie von der Möglichkeit, den Bürgern eine gewisse Rechtswahl einzuräumen Für welche Personenstandsangelegenheiten könnte eine Rechtswahl vorgesehen werden
5. Fazit
Drucksache 367/2/10
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 - WehrRÄndG 2010)
... - die zivilmilitärische Zusammenarbeit und die Erhaltung der Einsatzfähigkeit des Zivil- und Katastrophenschutzes;
Drucksache 413/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen KOM (2010) 348 endg.
... "Die Bürger sollten die Möglichkeit haben, eine europäische Rechtsregelung (28. Regelung) auszuwählen, die parallel zu den bestehenden 27 nationalen Regelungen für vertragliche Schuldverhältnisse in bestimmten Bereichen wie Zivil- und Handelsrecht gelten würde.")
Grünbuch der Kommission Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen
1. Zweck des Grünbuchs
2. Hintergrund
3. Herausforderungen für den Binnenmarkt
3.1. Verbraucherverträge
3.2. Unternehmerverträge
4. Wahl des am besten geeigneten Europäischen Vertragsrechtsinstruments
4.1. Welche rechtliche Form sollte ein europäisches Vertragsrechtsinstrument haben?
Option 1: Veröffentlichung der Ergebnisse der Expertengruppe
Option 2: Eine offizielle Toolbox” für die Rechtsetzungsorgane
Option 3: Kommissionsempfehlung zum Europäischen Vertragsrecht
Option 4: Verordnung zur Einführung eines fakultativen europäischen
Option 5: Richtlinie über ein Europäisches Vertragsrecht
Option 6: Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vertragsrechts
Option 7: Verordnung zur Einführung eines Europäisches Zivilrechtsgesetzbuches
4.2. Welche Vertragsarten sollte das Instrument regeln?
4.2.1. Sollte das Instrument sowohl für Verbraucherverträge als auch für Unternehmerverträge gelten?
4.2.2. Sollte das Instrument sowohl für grenzüberschreitende als auch für innerstaatliche Verträge gelten?
4.3. Welchen sachlichen Anwendungsbereich sollte das Instrument haben?
4.3.1. Enge Auslegung
4.3.2. Weite Auslegung
4.3.3. Sollte das Instrument für bestimmte Vertragsarten gelten?
4.3.4. Gegenstand eines Europäischen Zivilrechtsgesetzbuchs
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 849/10 (Beschluss)
... in Einrichtungen und bei Organisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes, insbesondere hinsichtlich der Dauer und zeitlichen Einteilung des Dienstes, abweichend von den Bestimmungen des Artikels 1 ausgestaltet werden kann.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zur Dauer und zeitlichen Einteilung des Bundesfreiwilligendienstes
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BFDG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 5 Satz 4 - neu - BFDG
5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 6 - neu - BFDG
6. Zu Artikel 1 § 10 BFDG ,
7. Zu möglichen umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschverhältnissen
Drucksache 219/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (2009/2198(INI))
... 70. begrüßt die unter schwedischem Ratsvorsitz erzielten Fortschritte bei der Schaffung eines Pools an Zivil- und Militärexperten, die für die Reform des Sicherheitssektors eingesetzt werden können, wobei es die Verzögerung bei der Umsetzung dieser im Herbst 2008 vorgeschlagenen Maßnahme bedauert, und wünscht die möglichst schnelle Einrichtung dieses Pools;
Drucksache 501/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu der jährlichen Aussprache über die 2008 erzielten Fortschritte in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags)
... – die Unterstützung der nationalen Parlamente für eine umfassendere interparlamentarische Zusammenarbeit, vor allem im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, nachgewiesen durch ihre Beiträge zu den allgemeinen Debatten und zu besonderen Anlässen wie der Revision der EU-Regeln über Transparenz, zum Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung2, den neuen EU-PNR-Rechtsvorschriften3, der Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten1, der Bewertung der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten2 und der Umsetzung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen,
Entschließung
A. in der Erwägung, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam
B. in der Erwägung, dass die obengenannten positiven Faktoren kein Ausgleich für folgende Mängel sein können:
C. in der Erwägung, dass auf Folgendes hingewiesen werden muss:
Drucksache 14/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern
... 118 Wie oben erwähnt, schließt dieses Kapitel eine Lücke des Übereinkommens von 1961, das sich damit zufrieden gab, den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der getroffenen Maßnahmen in den Vertragsstaaten aufzustellen, für die Vollstreckung jedoch auf das innerstaatliche Recht des ersuchten Staates oder die in diesem Staat geltenden internationalen Verträge verwies. Unter dem Einfluss jüngerer Übereinkommen, vor allem derjenigen von Brüssel und Lugano über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, unterscheidet das Übereinkommen die Anerkennung (Artikel 23 bis 25), die Vollstreckbarerklärung oder Registrierung zum Zweck der Vollstreckung (Artikel 26 und 27) und schließlich die Vollstreckung (Artikel 28).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern Übersetzung
Kapitel I Anwendungsbereich des Übereinkommens
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Kapitel II Zuständigkeit
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Kapitel III Anzuwendendes Recht
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18
Artikel 19
Artikel 20
Artikel 21
Artikel 22
Kapitel IV Anerkennung und Vollstreckung
Artikel 23
Artikel 24
Artikel 25
Artikel 26
Artikel 27
Artikel 28
Kapitel V Zusammenarbeit
Artikel 29
Artikel 30
Artikel 31
Artikel 32
Artikel 33
Artikel 34
Artikel 35
Artikel 36
Artikel 37
Artikel 38
Artikel 39
Kapitel VI Allgemeine Bestimmungen
Artikel 40
Artikel 41
Artikel 42
Artikel 43
Artikel 44
Artikel 45
Artikel 46
Artikel 47
Artikel 48
Artikel 49
Artikel 50
Artikel 51
Artikel 52
Artikel 53
Artikel 54
Artikel 55
Artikel 56
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 57
Artikel 58
Artikel 59
Artikel 60
Artikel 61
Artikel 62
Artikel 63
Denkschrift
A. Allgemeines
I. Hintergrund
II. Bisherige Rechtslage und ihre Grenzen
III. Vorteile des neuen Übereinkommens
1. Vorteile gegenüber dem Haager Minderjährigenschutzübereinkommen
2. Vorteile gegenüber dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen
3. Sinnvolle Ergänzung der Brüssel-IIa-Verordnung
IV. Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft
V. Wesentlicher Inhalt des Übereinkommens und Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
1. Zielsetzung; Anwendungsbereich
2. Internationale Zuständigkeit
3. Anwendbares Recht
4. Anerkennung und Vollstreckung
5. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
VI. Verhältnis zu anderen internationalen Rechtsinstrumenten
1. Verhältnis zum sonstigen Gemeinschaftsrecht
2. Verhältnis zum Haager Minderjährigenschutzübereinkommen von 1961
3. Verhältnis zum Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980
4. Verhältnis zum Europäischen Sorgerechtsübereinkommen von 1980
VII. Inkrafttreten und internationale Akzeptanz des Übereinkommens
B. Besonderes
I. Vorbehalte
II. Sonstiges
Anlage zur Denkschrift Erläuternder Bericht zu dem Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Übersetzung)
Allgemeiner Rahmen, wesentliche Ausrichtung und Gliederung des Übereinkommens
Kommentar
Überschrift des Übereinkommens
3 Präambel
Kapitel I Anwendungsbereich des Übereinkommens
Artikel 1 (Ziel des Übereinkommens13))
Absatz 1
Buchstabe a
Buchstabe n
Buchstabe n
Absatz 2
Artikel 2 (Kinder, auf die das Übereinkommen anzuwenden ist)
Artikel 3 (Aufzählung der Schutzmaßnahmen)
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
Buchstabe d
Buchstabe e
Buchstabe f
Buchstabe g
Artikel 4 (Vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgeschlossene Gebiete)
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
Buchstabe d
Buchstabe e
Buchstabe f
Buchstabe g
Buchstabe h
Buchstabe i
Buchstabe j
Kapitel II Zuständigkeit
Artikel 5 (Zuständigkeit der Behörden des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes)
Absatz 1
Absatz 2
Artikel 6 (Flüchtlingskinder, in ein anderes Land gelangte Kinder oder solche ohne gewöhnlichen Aufenthalt)
Absatz 1
Absatz 2
Artikel 7 (Widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Artikel 8 und 9 (Übertragung der Zuständigkeit an einen geeigneten Gerichtsstand oder von diesem eingeforderte Zuständigkeit)
Artikel 8 (Übertragung der Zuständigkeit an einen geeigneten Gerichtsstand)
Absatz 1
Absatz 2
Absätze 3 und 4
Artikel 9 (Eingeforderte Zuständigkeit seitens eines geeigneten Gerichtsstands)
Artikel 10 (Gerichtsstand der Ehescheidung)
Absatz 1
Absatz 2
Artikel 11 und 12 (Konkurrierende Zuständigkeit der Behörden des Staates, in dem das Kind anwesend oder das ihm gehörende Vermögen belegen ist)
Artikel 11 (Zuständigkeit in dringenden Fällen)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Artikel 12 (Vorläufige territorial beschränkte Maßnahmen)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Artikel 13 (Konflikte konkurrierender Zuständigkeiten) Absatz 1
Absatz 2
Artikel 14 (Beibehaltung der Maßnahmen im Fall veränderter Umstände)
Schlussbemerkung
Kapitel III Anzuwendendes Recht
Artikel 15 (Auf Schutzmaßnahmen anzuwendendes Recht)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Artikel 16 bis 18 (Elterliche Verantwortung kraft Gesetzes)
Artikel 16 (Zuweisung oder Erlöschen der elterlichen Verantwortung)
Absatz 1
Absatz 2
Absätze 3 und 4
Artikel 17 (Ausübung der elterlichen Verantwortung)
Artikel 18 (Entzug oder Änderung der elterlichen Verantwortung)
Artikel 19 (Schutz Dritter)
Artikel 20 (Allseitiger Charakter der Kollisionsnormen)
Artikel 21 (Rück- und Weiterverweisung und Kollision von Systemen)
Artikel 22 (ordre public)
Kapitel IV Anerkennung und Vollstreckung
Artikel 23 (Anerkennung und Gründe für die Versagung der Anerkennung)
Absatz 1
Absatz 2
Buchstabe b
Buchstabe c
Buchstabe d
Buchstabe e
Buchstabe f
Artikel 24 (Vorsorglicher Antrag auf Anerkennung oder Nichtanerkennung)
Artikel 25 (Tatsachenfeststellung zur Zuständigkeit)
Artikel 26 (Vollstreckbarerklärung)
Artikel 27 (Verbot einer Nachprüfung in der Sache)
Artikel 28 (Vollstreckung)
Kapitel V Zusammenarbeit
Artikel 29 (Einrichtung einer Zentralen Behörde)
Artikel 30 (Allgemeine Pflicht zur Zusammenarbeit)
Artikel 31 (Mitteilungen, Vermittlung, Ermittlung des Aufenthaltsorts)
Artikel 32 (Ersuchen um Bericht oder Maßnahmen)
Artikel 33 (Grenzüberschreitende Unterbringung)
Artikel 34 (Erteilung von konkreten Auskünften zu einem bestimmten Kind)
Absatz 1
Absatz 2
Artikel 35 (Hilfe bei der Durchführung der Maßnahmen, Umgangsrecht)
Absatz 1
Artikel 36 (Kind in schwerer Gefahr)
Artikel 37 (Informationen, die das Kind gefährden)
Artikel 38 (Kosten)
Artikel 39 (Vereinbarungen zwischen Vertragsstaaten)
Kapitel VI Allgemeine Bestimmungen
Artikel 40 (Internationale Bescheinigung)
Artikel 41 (Schutz persönlicher Daten)
Artikel 42 (Vertrauliche Behandlung der Informationen)
Artikel 43 (Verzicht auf Legalisation)
Artikel 44 (Bestimmung der Behörden)
Artikel 45 (Empfänger von Mitteilungen und Erklärungen)
Artikel 46 bis 49 (Bundesstaatsklauseln)
Artikel 46 (Nichtanwendung des Übereinkommens bei innerstaatlichen Kollisionen)
Artikel 47 (Interlokale Kollisionen, allgemeine Bestimmungen)
Artikel 48 (Interlokale Kollisionen, besondere Regeln für das anzuwendende Recht)
Artikel 49 (Interpersonale Kollisionen, anzuwendendes Recht)
Artikel 50 bis 52 (Kollisionen zwischen Übereinkommen)
Artikel 50 (Vorrang des Kindesentführungsübereinkommens)
Artikel 51 (Ersatz der Übereinkommen von 1902 und 1961)
Artikel 52 (Kollisionen mit anderen Übereinkommen, Entkoppelungsklausel)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Artikel 53 (Zeitliche Anwendung des Übereinkommens)
Artikel 54 (Sprachen, in denen die Mitteilungen verfasst werden)
Artikel 55 (Vorbehalte zum Vermögen)
Artikel 56 (Überwachung der Anwendung des Übereinkommens)
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 57 bis 63
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 710: Gesetz zur Änderung des internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (Haager Kinderschutzübereinkommen)
Drucksache 105/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur E-Justiz (2008/2125(INI))
... Schließlich sollten die Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten ermutigt werden, eine aktive Rolle bei der Entwicklung der europäischen e-Justiz zu spielen, indem sie einen Beitrag zur Konzeption und Gestaltung der künftigen Portale leisten, auch des e-Justizportals für die Bürgerinnen und Bürger, welches Teil der Gemeinschaftspolitik für die e-Justiz ist, die insbesondere darauf ausgerichtet ist, den direkten Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz herzustellen. Als einen ersten Schritt hierzu sollten die Websites der nationalen Ministerien für Justiz einen Link zu der Website des Europäischen Justiziellen Netzes aufweisen.
Anlage Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des Geforderten Vorschlags
Empfehlung 1 zur Form und zum Geltungsbereich des anzunehmenden Instruments
Empfehlung 2 zum Mindestinhalt des anzunehmenden Instruments
1. Aktionsplan zur EU-Justiz
2. Maßnahmen im Hinblick auf zukunftssichere Rechtsvorschriften
3. Maßnahmen betreffend das Zivilverfahren
4. Maßnahmen betreffend das Vertrags- und Verbraucherrecht
5. Maßnahmen betreffend die Aspekte Sprache, Mehrsprachigkeit und Interoperabilität
6. Maßnahmen betreffend die europäischen e-Justizportale
a Das europäische e-Justizportal für die Bürgerinnen und Bürger
b Das sichere europäische e-Justizportal
7. Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten
8. Verhütung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
9. Nutzung von Videokonferenzen
10. Stärkung der Grundrechte und der Verfahrensgarantien
Drucksache 616/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 8. Bedenken hat der Bundesrat jedoch hinsichtlich der in diesem Zusammenhang geforderten Abschaffung des Exequaturverfahrens im Zivilrecht. Er bekräftigt insoweit die in seiner Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vertretene Auffassung - vgl. Stellungnahme vom 10. Juli 2009, BR-Drucksache 440/09 (Beschluss) -. Über die von der Kommission erwähnte vorherige Harmonisierung der Kollisionsnormen hinaus muss das Exequaturverfahren für Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aus Gründen des Schuldnerschutzes jedenfalls so lange beibehalten werden, wie alternative zuverlässige Rechtsschutzmöglichkeiten für den Schuldner nicht konkret zur Verfügung stehen. Denkbar wäre eine Abschaffung derzeit nur - wie bei der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO, ABl. L 143 vom 30. April 2004, Seite 15) - für Geldforderungen und nur für den Fall, dass diese nicht von einer Gegenleistung abhängig sind. Bei sonstigen Titeln kann das Problem bestehen, dass sie nach nationalem Verständnis nicht hinreichend bestimmt und damit nicht zur Vollstreckung geeignet sind. Darüber hinaus muss die Vollstreckbarerklärung untragbarer Entscheidungen (ordre public-Verstoß) weiterhin versagt werden können.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 440/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009)
Grünbuch Überprüfung der Verordnung EG Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
1. Abschaffung aller für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen erforderlichen Zwischenmaßnahmen Exequaturverfahren
Frage 1:
2. Funktionsweise der Verordnung im internationalen Rechtssystem
Frage 2:
3. Gerichtsstandsvereinbarungen
Frage 3:
4. Gewerblicher Rechtsschutz
Frage 4:
5. Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren
Frage 5:
6. Einstweilige Maßnahmen
Frage 6:
7. Verhältnis zwischen Verordnung und Schiedsgerichtsbarkeit
Frage 7:
8. Sonstiges
8.1. Anwendungsbereich
8.2. Zuständigkeit
8.3. Anerkennung und Vollstreckung
Frage 8:
Drucksache 401/09
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Zweite Verordnung zur Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
... In das Verfahren zur Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung für Zivil- und Wehrdienstleistende ist bislang das Bundesversicherungsamt eingebunden. Die Mitwirkung des Bundesversicherungsamtes an diesem Verfahren ist entbehrlich, da seine Tätigkeit hierbei im Wesentlichen in der Vornahme von Berechnungen besteht, die von den weiteren Beteiligten allein durchgeführt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
§ 6 Berücksichtigung des zusätzlichen Beitragssatzes
§ 7 Abrechnungszeiträume bis 2008
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung für die Dauer einer fortbestehenden Mitgliedschaft bei Wehrdienst, Zivildienst oder Grenzschutzdienst (KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung)
Drucksache 171/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... n eingetreten ist, zeigen, dass Versorgungsengpässe auch unabhängig von Zivil- und Katastrophenschutzfällen eintreten können. Hiervon können wichtige Arzneimittel betroffen sein, die in Deutschland nicht anderweitig ersetzbar sind, die jedoch unter Umständen im Ausland verfügbar sind. Die benötigten Arzneimittel müssen deshalb unter Umständen kurzfristig nach Deutschland verbracht und in den Verkehr gebracht werden können, ohne dass die Beteiligten dem Risiko einer Strafverfolgung (insbesondere wegen eines Verstoßes gegen § 96 Nummer 5
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe f1- neu - § 4 Absatz 30 Satz 2 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 4 Absatz 31 AMG , Nummer 13 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Nummer 4 - neu - AMG , Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 5 AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 7 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4a Satz 1 Nummer 3 AMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 AMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 6a Absatz 2a Satz 1 AMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 8a Satz 1a - neu - AMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 4 Satz 3 AMG
8. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 1a - neu - AMG
9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 14 Absatz 1 Nummer 3 AMG
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 15 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 AMG
11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
13. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e AMG und Nummer 46a - neu - § 44 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b und Nummer 2 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e und 1f - neu - AMG
15. Zu Artikel 1 Nummer 36 und Nummer 37 §§ 33 und 36 AMG
16. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe c § 39 Absatz 2b Satz 3 AMG
17. Zu Artikel 1 Zu den Therapieoptimierungsstudien
18. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 42 Absatz 1 Satz 4a - neu - AMG
19. Zu Artikel 1 Nummer 48a - neu - § 52a Absatz 4 Nummer 3 - neu - AMG
20. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 1 AMG
21. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 2 Satz 1 AMG
22. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 6 - neu - AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 8 - neu - AMG
23. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 3 Satz 3 AMG
24. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe d - neu - § 64 Absatz 4 Nummer 1 AMG
25. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 72 Absatz 1 Satz 1 AMG
26. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG
27. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 72b Absatz 2 Satz 1 AMG
28. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe b § 73 Absatz 1b Satz 2 AMG
29. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe f § 73 Absatz 4 Satz 2 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
30. Zu Artikel 1 Nummer 69a - neu - § 79 Absatz 5 - neu - AMG
31. Zu Artikel 1 Nummer 74 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 97 Absatz 2 Nummer 16a - neu - AMG
32. Zu Artikel 1 Nummer 77 § 144 Absatz 7 - neu - AMG
33. Zu Artikel 1 Regelungen zur Kennzeichnung von Arzneimitteln für Krankenhäuser
35. Zu Artikel 1 insgesamt AMG
36. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b1 - neu - BtMG
37. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe c und d § 1 Absatz 3 Nummer 7 und 8 AMPreisV
38. Zu Artikel 13 Nummer 2 § 38 Absatz 2 Satz 4 IfSG
39. Zu Artikel 15 § 16 SGB V
40. Zu Artikel 15 Nummer 01 - neu - § 27a Absatz 3 Satz 3 SGB V
41. Zu Artikel 15 Nummer 1, 2, 3, 4 und 10a - neu - § 44 Absatz 1 und 2, § 46 Satz 2, 3 und 4 bis 6 - neu -, § 49 Absatz 1 Nummer 6 und 7, § 53 Absatz 6 und § 243a - neu - SGB V
§ 243a Erhöhte Beitragssätze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
42. Zu Artikel 15 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 85 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3f - neu - SGB V
43. Zu Artikel 15 Nummer 6a - neu - § 122 SGB V
44. Zu Artikel 15 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 5c Satz 1 und 2 SGB V
45. Zu Artikel 15 Nummer 10 und 14 § 130a Absatz 1 Satz 6 und § 300 Absatz 3 Satz 2 und 4 SGB V
46. Zu Artikel 15 Nummer 10b - neu - § 190 Absatz 14 - neu - SGB V
47. Zu Artikel 18 Nummer 1 und 2 - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 KHEntgG
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
48. Zu § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG
49. Zur GCP-Verordnung Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die GCP-VO aus dem Jahr 2004 zeitnah zu aktualisieren und insbesondere bezüglich der Meldungen über Verdachtsfälle von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen an die europäische Richtlinie ENTR/CT3 anzupassen.
Drucksache 440/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009)
1. Zu Frage 1:
2. Zu Frage 2:
3. Zu Frage 3:
4. Zu Frage 4:
5. Zu Frage 5:
6. Zu Frage 6:
7. Zu Frage 7:
8. Zu Frage 8:
Drucksache 616/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 8. Bedenken hat der Bundesrat jedoch hinsichtlich der in diesem Zusammenhang geforderten Abschaffung des Exequaturverfahrens im Zivilrecht. Er bekräftigt insoweit die in seiner Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vertretene Auffassung - vgl. Stellungnahme vom 10. Juli 2009, BR-Drucksache 440/09 (Beschluss) -. Über die von der Kommission erwähnte vorherige Harmonisierung der Kollisionsnormen hinaus muss das Exequaturverfahren für Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aus Gründen des Schuldnerschutzes jedenfalls so lange beibehalten werden, wie alternative zuverlässige Rechtsschutzmöglichkeiten für den Schuldner nicht konkret zur Verfügung stehen. Denkbar wäre eine Abschaffung derzeit nur - wie bei der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO, ABl. L 143 vom 30. April 2004, Seite 15) - für Geldforderungen und nur für den Fall, dass diese nicht von einer Gegenleistung abhängig sind. Bei sonstigen Titeln kann das Problem bestehen, dass sie nach nationalem Verständnis nicht hinreichend bestimmt und damit nicht zur Vollstreckung geeignet sind. Darüber hinaus muss die Vollstreckbarerklärung untragbarer Entscheidungen (ordre public-Verstoß) weiterhin versagt werden können.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 616/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... – Fortschritte sind auch in den Bereichen des Zivil- und des Handelsrechts festzustellen. Die EU-Bürger können Forderungen inzwischen leichter und schneller auch im Ausland durchsetzen. Gemeinsame Regeln über das in Haftungs- und Vertragssachen anwendbare Recht wurden aufgestellt. Zudem wurde der Kinderschutz verbessert. So haben Kinder Anspruch auf regelmäßige Kontakte zu beiden Elternteilen auch nach deren Trennung. Ferner wurden Maßnahmen ergriffen, um Kindesentführungen in der EU vorzubeugen.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein neues Mehrjahresprogramm
Die politischen Prioritäten
Die Instrumente
2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit
2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden
2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre
2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union
2.5. Schutz in Drittländern
2.6. Ausbau des Zivilschutzes
3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3.2. Stärkung des Vertrauens
3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen
3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger
3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz
3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft
3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen
4. Ein Europa, das Schutz bietet
4.1. Ausbau des Instrumentariums
4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur
4.1.2. Informationsmanagement
4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente
4.2. Wirksame Strategien
4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa
4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger
4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU
4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen
4.2.3.2. Informationssysteme
4.2.3.3. Visumpolitik
4.3. Gemeinsame Ziele
4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität
5 Menschenhandel
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
5 Cyberkriminalität
5 Wirtschaftskriminalität
Strategie zur Drogenbekämpfung
4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung
5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik
5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes
5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen
5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer
5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung
5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität
5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz
5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
5.2.3. Solidarität mit Drittländern
6. Schlussfolgerung
Anhang Künftige Handlungsschwerpunkte
Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
4 Grundrechte
4 Freizügigkeit
Achtung der Vielfalt
Schutzbedürftige Personen
4 Datenschutz
Teil habe am demokratischen Leben
Konsularischer Schutz
Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
Ein Europa, das Schutz bietet
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
Drucksache 910/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger – Stockholm-Programm
... Q. in der Erwägung, dass die europäischen Netze in den verschiedenen Bereichen des Justizsystems (Europäisches Netz für die Ausbildung und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten, Europäisches Netz der Räte für das Justizwesen, Netz der Präsidenten der obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union, Eurojustiz-Netz europäischer Generalanwälte, Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen und Netzwerke von Rechtsanwälten) eine aktive Rolle bei der weiteren Verwirklichung einer europäischen Rechtskultur spielen müssen, und unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. September 1991 zur Errichtung einer Europäischen Rechtsakademie1, seinen Standpunkt vom 24. September 2002 zu dem Erlass des Beschlusses des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Netzes für justizielle Ausbildung2, seine Entschließung vom 9. Juli 2008 zur Rolle des einzelstaatlichen Richters im europäischen Rechtsgefüge3 und seine Empfehlung vom 7. Mai 2009 an den Rat zur Entwicklung eines Raums der Strafgerichtsbarkeit in der EU4,
Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR
Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm
Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten
Ein Europa der Rechte
Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration
Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft
2 Migration
2 Asyl
Grenzen und Visa
Schutz von Kindern
Datenschutz und Sicherheit
Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen
Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen
Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht
Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz
Entwicklung einer europäischen Rechtskultur
E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe
Prioritäten im Strafrecht
Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel
Dringliche Fragen
Drucksache 440/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009)
1. Zu Frage 1:
2. Zu Frage 2:
3. Zu Frage 3:
4. Zu Frage 4:
5. Zu Frage 5:
6. Zu Frage 6:
7. Zu Frage 7:
8. Zu Frage 8:
9. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 15/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
... (1) Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Notfallmanagements auf der Festen Fehmarnbeltquerung unterliegen auf dänischem Hoheitsgebiet und in der dänischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Zuständigkeit der dänischen Behörden und auf deutschem Hoheitsgebiet und in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Zuständigkeit der deutschen Behörden. Die zuständigen dänischen Behörden sind unter anderem die Polizei, die Notfallrettungsdienste und Ambulanzen und andere Notfalldienste sowie die Zollverwaltung und die Streitkräfte. Die zuständigen deutschen Behörden sind unter anderem die für den Zivil- und Katastrophenschutz des Bundes und der Länder zuständigen Behörden sowie die daran mitwirkenden öffentlichen und privaten Organisationen, die Rettungsdienste und die Polizeien.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
Artikel 1 Gegenstand des Vertrags
Artikel 2 Beschreibung der Festen Fehmarnbeltquerung
Artikel 3 Errichtung und Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung
Artikel 4 Straßenbaulast
Artikel 5 Beschreibung der Hinterlandanbindungen
Artikel 6 Die Gesellschaft, die für die Errichtung und den Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung zuständig ist
Artikel 7 Organisation der Gesellschaft
Artikel 8 Bereitstellung der notwendigen Flächen und Genehmigungen
Artikel 9 Festsetzung der Gebühren für die Straßennutzung
Artikel 10 Entgelte für die Nutzung der Schienenwege und den Zugang zu den Schienenwegen
Artikel 11 Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur und Planung des Eisenbahnverkehrs
Artikel 12 Gemeinschaftszuschüsse für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V)
Artikel 13 Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauausführung
Artikel 14 Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Notfallmanagements
Artikel 15 Steuern
Artikel 16 Regelung bezüglich der Arbeitsbedingungen
Artikel 17 Einreiserecht und Arbeitserlaubnisse
Artikel 18 Datenschutz
Artikel 19 Gemeinsamer Ausschuss
Artikel 20 Konsultationsgremium
Artikel 21 Streitigkeiten
Artikel 22 Änderungen des Vertrags sowie übrige Verpflichtungen
Artikel 23 Ratifikation und Inkrafttreten
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 494: Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
Drucksache 160/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... , aber auch in den gesellschaftsrechtlichen Begleitmaßnahmen für Rekapitalisierungsmaßnahmen in einigen Punkten ergänzt werden müssen, um dem Fonds eine flexiblere Handhabung der vorhandenen Stabilisierungsinstrumente und dem Bund eine erleichterte Übernahme zum Zweck der Stabilisierung zu ermöglichen. Die zivil- und gesellschaftsrechtlichen Handlungsoptionen sollen im Interesse der Finanzmarktstabilität erweitert werden.
Drucksache 116/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dritte strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2009) 15 endg.; Ratsdok. 5791/09
... srichtlinien auszunehmen sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zu gewährleisten.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Verbesserung der bestehenden Rechtsvorschriften
1. Die Rechtsetzung ist nunmehr einfacher, nachvollziehbarer und unbürokratischer
2. Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen wird reduziert6
3. Weitere Schritte
III. Verbesserung der Qualität neuer Initiativen
1. Ein umfassendes und ehrgeiziges Konzept
2. Folgenabschätzungen werden weiter verbessert
3. Weitere Schritte
IV. Alle Organe sind gemeinsam für die bessere Rechtsetzung Verantwortlich
1. Verbesserte Rechtsetzung auf allen Ebenen der EU
2. Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten
3. Weitere Schritte
V. Mitgestaltung der globalen Ordnung
VI. Fazit
Drucksache 780/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses KOM (2009) 154 endg.; Ratsdok. 14722/09
... "Verbesserung und Vereinfachung der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher und ausergerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen"
Drucksache 485/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 über die effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens (2008/2233(INI))
... 1 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 12 vom 16.1.2001, S. 1).
Der Vorschlag, ein Handbuch zum Zwangsvollstreckungsrecht und zur Zwangsvollstreckungspraxis der Mitgliedstaaten zu erstellen
Erweiterung der Register und Verbesserung des Registerzugangs
Informationsaustausch zwischen Vollstreckungsbehörden
Die Offenbarungsversicherung des Schuldners
Sonstige Maßnahmen
Drucksache 551/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu den neuen Aufgaben und Zuständigkeiten des Parlaments bei der Umsetzung des Vertrags von Lissabon (2008/2063(INI))
... 23. weist darauf hin, dass die neuen Bestimmungen des Vertrags über die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen eine Rechtsgrundlage für die Annahme von Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildung von Richtern und Justizbediensteten einschließen (Artikel 81 und 82 AEUV);
Neue Politikbereiche
Neue Ziele und horizontale Klauseln
Neue Rechtsgrundlagen
Neue Befugnisse für das Parlament
Neue Mitentscheidungsbefugnisse
Neue Haushaltsbefugnisse
Neues Zustimmungsverfahren
Neue Kontrollbefugnisse
Neue Rechte auf Unterrichtung
Neue Initiativrechte
Neue Verfahren
Kontrolle durch die nationalen Parlamente
Delegierte Rechtsakte
3 Durchführungsrechtsakte
Prioritäten in der Übergangsphase
3 Vorschläge
Drucksache 171/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... n eingetreten ist, zeigen, dass Versorgungsengpässe auch unabhängig von Zivil- und Katastrophenschutzfällen eintreten können. Hiervon können wichtige Arzneimittel betroffen sein, die in Deutschland nicht anderweitig ersetzbar sind, die jedoch unter Umständen im Ausland verfügbar sind. Die benötigten Arzneimittel müssen deshalb unter Umständen kurzfristig nach Deutschland verbracht und in den Verkehr gebracht werden können, ohne dass die Beteiligten dem Risiko einer Strafverfolgung (insbesondere wegen eines Verstoßes gegen § 96 Nummer 5
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe f1- neu - § 4 Absatz 30 Satz 2 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 4 Absatz 31 AMG , Nummer 13 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Nummer 4 - neu - AMG , Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 5 AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 7 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4a Satz 1 Nummer 3 AMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 AMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 6a Absatz 2a Satz 1 AMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 8a Satz 1a - neu - AMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 4 Satz 3 AMG
8. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 1a - neu - AMG
9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 14 Absatz 1 Nummer 3 AMG
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 15 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 AMG
11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
13. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e AMG und Nummer 46a - neu - § 44 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b und Nummer 2 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e und 1f - neu - AMG
15. Zu Artikel 1 Nummer 36 und Nummer 37 §§ 33 und 36 AMG
16. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe c § 39 Absatz 2b Satz 3 AMG
17. Zu Artikel 1 Zu den Therapieoptimierungsstudien
18. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 42 Absatz 1 Satz 4a - neu - AMG
19. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 43 Absatz 1 Satz 1, 1a - neu -, 1b - neu - und 3 AMG bei Ablehnung entfallen die Ziffern 30, 35, 55 und 56
20. Zu Artikel 1 Nummer 48a - neu - § 52a Absatz 4 Nummer 3 - neu - AMG
21. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 1 AMG
22. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 2 Satz 1 AMG
23. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 6 - neu - AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 8 - neu - AMG
24. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 3 Satz 3 AMG
25. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe d - neu - § 64 Absatz 4 Nummer 1 AMG
26. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe a0 - neu - § 68 Absatz 1 Satz 2 - neu - AMG
27. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 72 Absatz 1 Satz 1 AMG
28. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG
29. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 72b Absatz 2 Satz 1 AMG
30. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a AMG und Doppelbuchstabe bb - neu - § 73 Absatz 1 Satz 3 AMG entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19
31. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe b § 73 Absatz 1b Satz 2 AMG
32. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe f § 73 Absatz 4 Satz 2 AMG *
33. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe f § 73 Absatz 4 Satz 2 AMG *
34. Zu Artikel 1 Nummer 69a - neu - § 79 Absatz 5 - neu - AMG
35. Zu Artikel 1 Nummer 72 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 95 Absatz 1 Nummer 4 AMG entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19
36. Zu Artikel 1 Nummer 74 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 97 Absatz 2 Nummer 16a - neu - AMG
37. Zu Artikel 1 Nummer 77 § 144 Absatz 7 - neu - AMG
38. Zu Artikel 1 Regelungen zur Kennzeichnung von Arzneimitteln für Krankenhäuser
39. Zu Artikel 1 insgesamt AMG
40. Zu Artikel 1 insgesamt AMG
41. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b1 - neu - BtMG
42. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe c und d § 1 Absatz 3 Nummer 7 und 8 AMPreisV
43. Zu Artikel 13 Nummer 2 § 38 Absatz 2 Satz 4 IfSG
44. Zu Artikel 15 § 16 SGB V
2 Hauptempfehlung
45. Zu Artikel 15 Nummer 1, 2, 3, 4 und 10a - neu - § 44 Absatz 1 und 2, § 46 Satz 2, 3 und 4 bis 6 - neu -, § 49 Absatz 1 Nummer 6 und 7, § 53 Absatz 6 und § 243a - neu - SGB V bei Annahme entfallen Ziffer 46 und 47
§ 243a Erhöhte Beitragssätze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
46. Zu Artikel 15 Nummer 4 Buchstabe a § 53 Absatz 6 Satz 1 SGB V entfällt bei Annahme von Ziffer 45
Hilfsempfehlung zu Ziffer 45
47. Zu Artikel 15 Nummer 4 Buchstabe b § 53 Absatz 6 Satz 2 SGB V entfällt bei Annahme von Ziffer 45
48. Zu Artikel 15 Nummer 4a - neu - § 73b Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 und 4a SGB V
49. Zu Artikel 15 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 85 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3f - neu - SGB V
50. Zu Artikel 15 Nummer 6a - neu - § 122 SGB V
51. Zu Artikel 15 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 5c Satz 1 und 2 SGB V
52. Zu Artikel 15 Nummer 10 und 14 § 130a Absatz 1 Satz 6 und § 300 Absatz 3 Satz 2 und 4 SGB V
53. Zu Artikel 15 Nummer 10a - neu - § 190 Absatz 14 - neu - SGB V
54. Zu Artikel 18 Nummer 1 und 2 - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 KHEntgG
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
55. Zu Artikel 18a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19
Artikel 18a Änderung des Apothekengesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
56. Zu Artikel 18b - neu - § 17 Absatz 2 Satz 1, 2, 3 - neu - und 4 bis 6 Absatz 2a Satz 1 Nummer 4 ApBetrO entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19
Artikel 18b Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
57. Zu § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG
58. Zur GCP-Verordnung Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die GCP-VO aus dem Jahr 2004 zeitnah zu aktualisieren und insbesondere bezüglich der Meldungen über Verdachtsfälle von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen an die europäische Richtlinie ENTR/CT3 anzupassen.
Drucksache 137/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 (2007/2145(INI))
... 37. bedauert, dass die vorgeschlagene Richtlinie wesentliche Lücken beim rechtlichen Schutz vor Diskriminierung aufweist, namentlich da sie eine große Zahl von Ausnahmen in folgenden Bereichen vorsieht: öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit und öffentliche Gesundheit, wirtschaftliche Tätigkeiten, Zivil- und Familienstand und Reproduktionsrechte, Bildung und Religion; ist besorgt darüber, dass durch diese "
2 Einleitung
Allgemeine Empfehlungen
Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte
Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht
2 Diskriminierung
Allgemeine Erwägungen
2 Minderheiten
2 Roma
2 Chancengleichheit
Sexuelle Ausrichtung
2 Fremdenfeindlichkeit
Junge, ältere und behinderte Menschen
2 Kultur
2 Streitkräfte
Migranten und Flüchtlinge
Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung
2 Aufnahme
Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen
2 Integration
2 Rückkehr
Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen
2 Meinungsfreiheit
Rechte des Kindes
Gewalt, Armut und Arbeit
2 Diskriminierung
2 Jugendgerichtsbarkeit
Unterstützung für Kinder
Teil habe
Soziale Rechte
2 Armut
2 Obdachlosigkeit
Wohnraum
2 Gesundheit
2 Arbeitnehmer
Nicht gemeldete Arbeitnehmer
2 Senioren
Drucksache 104/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur europäischen öffentlichen Urkunde (2008/2124(INI))
... M. in der Erwägung, dass die Achtung der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dessen Hoheitsgebiet die Urkunde zum Zwecke ihrer Verwendung vorgelegt werden muss, jedoch die Gewissheit voraussetzt, dass die Anerkennung der Beweiskraft nicht bedeutet, dass die ausländische öffentliche Urkunde aufgrund der Anerkennung in dem Mitgliedstaat, in dem sie vorgelegt werden muss, eine höhere Beweiskraft hat als die nationaler öffentlicher Urkunden dieses Mitgliedstaates; in der Erwägung, dass das materielle Anwendungsgebiet der verlangten Verordnung den Kernbereich des Zivil- und Handelsrechts mit Ausnahme einiger genau festgelegter Bereiche umfassen sollte,
Anlage Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags
Drucksache 67/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschluss Einziehung)
... Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung geht auf die Sondertagung des Europäischen Rates vom 15. bis 16. Oktober 1999 im finnischen Tampere zurück. Dort wurde dieses Prinzip als Eckstein der zukünftigen justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen bezeichnet. Der Grundsatz wurde im Maßnahmenprogramm des Rates zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen weiterentwickelt (ABl. C vom 15.1.2001, S. 10).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 56a Entschädigung der verletzten Person
§ 56b Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 57a Kosten der Vollstreckung
§ 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 88 Grundsatz
§ 88a Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 88b Unterlagen
§ 88c Ablehnungsgründe
§ 88d Verfahren
§ 88e Vollstreckung
§ 88f Aufteilung der Erträge
§ 90 Ausgehende Ersuchen
Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses
II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht
1. Verfall
2. Einziehung
III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung
1. Materielle Voraussetzungen
2. Verfahren
IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union
V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses
Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:
VI. Änderungen im IRG
VII. Gesetzgebungszuständigkeit
VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IX. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion
3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit
4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe
5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person
Zu Absatz 1
Zu § 56a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
7. Zu § 57 – Vollstreckung
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung
9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung
10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Zu § 93
11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung
12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche
13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
16. Zu § 88 – Grundsatz
17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
18. Zu § 88b – Unterlagen
19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe
20. Zu § 88d –Verfahren
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
21. Zu § 88e – Vollstreckung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge
23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen
25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen
II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
1. Zu § 5 Absatz 4
2. Zu § 6 Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates
Drucksache 780/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses KOM (2009) 154 endg.; Ratsdok. 14722/09
... 19. Soweit in den Kapiteln IV und V des Verordnungsvorschlags auf die Brüssel-I-Verordnung verwiesen wird, ist nach Auffassung der Bundesrates zu berücksichtigen, dass diese gerade überarbeitet wird (vgl. Grünbuch zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, KOM (2009)
Drucksache 307/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zu der Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (2008/2180(INI))
... B. in der Erwägung, dass durch die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen verbessert, vereinfacht und beschleunigt werden soll,
Drucksache 548/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der erneuerten Sozialagenda (2008/2330(INI))
... AA. in der Erwägung, dass nicht eindeutig zwischen Leiharbeitssubunternehmertum mit dubiosen Praktiken und der Erbringung von Dienstleistungen auf der Basis rechtmäßiger Verträge mit tatsächlich Selbständigen unterschieden wird; in der Erwägung, dass der Unterschied zwischen betrügerischen Praktiken und wirklichen zivil- und handelsrechtlichen Geschäftsverhältnissen thematisiert werden sollte,
Drucksache 696/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (Commission Internationale de L"Etat Civil, CIEC) ausgestellt werden, bedürfen keiner Echtheitsbestätigung.
Drucksache 780/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses KOM (2009) 154 endg.; Ratsdok. 14722/09
... 19. Soweit in den Kapiteln IV und V des Verordnungsvorschlags auf die Brüssel-I-Verordnung verwiesen wird, ist nach Auffassung der Bundesrates zu berücksichtigen, dass diese gerade überarbeitet wird (vgl. Grünbuch zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, KOM (2009)
Drucksache 103/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Auswirkungen von Produktfälschung auf den internationalen Handel (2008/2133(INI))
... V. in der Erwägung, dass ein erfolgreicher Abschluss des ACTA-Abkommens die Festlegung von gemeinsamen Standards für den zivil- und verwaltungsrechtlichen Schutz, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und mit dem Privatsektor sowie die Einbeziehung von Projekten technischer Unterstützung ermöglichen wird, damit die Einhaltung der Rechte des geistigen Eigentums einfacher, sicherer und weniger kostspielig wird,
Drucksache 317/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu dem Schutz der Verbraucher, insbesondere Minderjähriger, bei der Nutzung von Videospielen (2008/2173(INI))
... 31. fordert die Mitgliedstaaten auf, spezifische zivil- und strafrechtliche Rechtsvorschriften im Hinblick auf den Verkauf von Fernseh-, Video- und Computerspielen mit gewalttätigem Inhalt auszuarbeiten; ist der Ansicht, dass dabei den Online-Spielen, die sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche wenden und darauf ausgerichtet sind, Gewinne zu erzielen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;
Drucksache 248/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts KOM (2008) 165 endg.; Ratsdok. 8235/08
... Die in dem Weißbuch zur Diskussion gestellten Maßnahmen betreffen die Bereiche des nationalen Zivil- und Zivilprozessrechts, die in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt sind. Bei der Vorbereitung etwaiger Rechtsakte auf Gemeinschaftsebene wäre aus Gründen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit daher unbedingt zu beachten, dass dem nationalen Gesetzgeber ein genügender Spielraum bei der Umsetzung verbleibt, um die Systemgerechtigkeit mit dem nationalen Recht wahren zu können.
Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen
Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien
2 Schadensabwälzung
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 976/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen im Namen der Gemeinschaft (9196/2008 – C6-0215/2008 – 2008/0048(AVC)) (Verfahren der Zustimmung)
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen im Namen der Gemeinschaft (9196/2008 – C6-0215/2008 – 2008/0048(AVC)) (Verfahren der Zustimmung)
Drucksache 739/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des
Drucksache 757/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
... " (Eu-AuslVwZÜbk) hat solche europaweit einheitlichen Zustellungsregeln nicht schaffen können, da es zum einen nur von einem Teil der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet worden ist und es den Vertragsstaaten zum anderen ausdrücklich Ausnahmen von der Möglichkeit einer unmittelbaren Postzustellung erlaubt, von denen auch Gebrauch gemacht wurde. Deshalb wird hier auf die Aufgabe des Schriftstücks zur Post, die im Inland stattfindet, abgestellt. Zugleich soll mit der Wahl der Versendungsart sichergestellt werden, dass der Empfänger das Poststück auch tatsächlich erhält und von ihm Kenntnis nehmen kann. Für Zustellungen im patentgerichtlichen Verfahren kann auf die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedsstaaten ("
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Patentgesetzes
§ 83
§ 85a
§ 111
§ 112
§ 113
§ 114
§ 115
§ 116
§ 117
§ 118
§ 119
§ 120
§ 125a
Artikel 2 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
Artikel 3 Änderung des Markengesetzes
§ 95a Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung
Artikel 4 Änderung des Patentkostengesetzes
Artikel 5 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 6 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
§ 25 Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
§ 8 Frei gewordene Diensterfindungen
§ 27 Insolvenzverfahren
Artikel 8 Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
Zu den einzelnen Regelungsbereichen:
Abschaffung des Zustellungsbevollmächtigten für Inlandsvertreter
Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 1901/2006
Änderungen des Patentnichtigkeitsverfahrens vor Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof
Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 816/2006
Verordnung
Abschaffung des § 145 PatG
Änderung markenrechtlicher Verfahren
Reform des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
4 Patentgesetz
4 Patentkostengesetz
4 Markengesetz
Gesetz
III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel
V. Bürokratiekosten
VI. Gesetzgebungszuständigkeit
VII. Gleichstellung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zur Neufassung des § 111 Berufungsgründe :
Zur Neufassung des § 112 Berufungsbegründung :
Zur Neufassung des § 113 Vertretung :
Zur Neufassung des § 114 Zulässigkeitsprüfung :
Zur Neufassung des § 115 Anschlussberufung :
Zur Neufassung des § 116 Bindung an die Anträge, Prüfungsumfang, Antragsänderung :
Zur Neufassung des § 117 Prüfungsumfang, Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel :
Zur Neufassung des § 118 mündliche Verhandlung, Ladungsfrist :
Zur Neuregelung des § 119 Aufhebung und Zurückverweisung, eigene Sachentscheidung :
Zur Neuregelung des § 120 keine Begründung der Entscheidung bei Rügen von Verfahrensmängeln :
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 404: Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Drucksache 347/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen nach dem Protokoll 2 zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und
Artikel 2 Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
Abschnitt 6 Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft nach § 1 Abs. 1 Nr. 2.
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 430: Durchführungsgesetz zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano Übereinkommen von 2007)
Drucksache 34/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Schutz geistigen Eigentums gegenüber Drittstaaten - Antrag des Freistaates Bayern -
... Diese dem deutschen Zivil- und insbesondere Wirtschaftsrechtssystem fremde und deshalb nicht gewollte Verständnismöglichkeit soll ausgeschlossen werden.
1. Zu Nummer 1 Abs. 4, Spiegelstrich 1
2. Zu Nummer 2
Drucksache 756/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetz es (Zivilschutzgesetzänderungsgesetz - ZSGÄndG )
... (1) Soweit es zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 16 erforderlich ist, darf das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Angaben, einschließlich personenbezogener Daten, über Hilfeleistungspotenziale und über Objekte und infrastrukturelle Einrichtungen, die für den Zivil- und Katastrophenschutz relevant sind, erheben und verwenden. Hierzu zählen insbesondere Angaben über
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. des Bundes
II. der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zivilschutzgesetzes
§ 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe
§ 14 Aus- und Fortbildung
§ 16 Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
§ 17 Datenerhebung und -verwendung
§ 18 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 19 Unterstützung des Ehrenamtes
§ 20 Schutzkommission
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Änderung
1. Neue Strategie/ Auftrag der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
2. Politischer Auftrag
3. Bundesrechnungshof
II. Konzeption des Gesetzentwurfs und wesentliche Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Allgemeines
2. Gesetzgebungskompetenz im Einzelnen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Alternativen
VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VII. Bürokratiekosten
VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
X. Zeitliche Geltung / Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Artikel 1
Zu 1 Gesetzesbezeichnung :
Zu 2 § 5 :
Zu 3 Überschrift des sechsten Abschnitts :
Zu 4 Einfügung neuer § 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe :
Zu 5 § 13 neu
Zu 6 Einfügung eines neuen § 14 Aus- und Fortbildung :
Zu 7 § 15 neu :
Zu 8 Einfügung von §§ 16 bis 20 :
§ 16 Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
§ 17 Datenerhebung und -verwendung
§ 18 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 19 Unterstützung des Ehrenamtes
§ 20 Schutzkommission
Zu 9 §§ 21 und 22 neu :
Zu 10 § 23 neu :
Zu 11 § 24 neu :
Zu 12 § 25 neu :
Zu 13 § 26 neu :
Zu 14 § 27 neu :
Zu 15 § 28 neu :
Zu 16 § 29 neu :
Zu 17 § 30 neu :
Zu 18 § 31 neu :
Zu 19 § 32 neu :
Zu 20 § 27 alt :
II. Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 559: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzgesetz-Änderungsgesetz – ZSGÄndG)
Drucksache 756/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetz es (Zivilschutzgesetzänderungsgesetz - ZSGÄndG )
... Gesetzgeberische Konzept zur Fortentwicklung der Rechtsgrundlagen im Zivil- und Katastrophenschutz
1. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 16 Abs. 2 Satz 1 ZSKG
2. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 17 Abs. 2 Satz 1 ZSKG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 18 Abs. 3 ZSKG
4. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a § 29 Abs. 3 Satz 2 ZSKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 185/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... - Verbesserte Katastrophenschutzvorsorge, Frühwarnsysteme und Verwendung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112. Die Kommission arbeitet an Initiativen zur Katastrophenvorbeugung in der EU und in Drittländern. Für die meisten großen natürlichen Gefahren in Europa gibt es Frühwarnsysteme, nicht aber für Tsunamis im Mittelmeerraum, was ein großes Manko ist. Frühwarnsysteme können auch durch die Informationen verbessert werden die Bürger über Notrufe melden, besonders über die einheitliche europäische Notrufnummer 112. Darüber hinaus wird ein Austausch der Erfahrungen mit der Vorbereitung und Durchführung von Noteinsätzen auf europäischer Ebene zur Verbesserung des Systems der Notrufnummer 112 beitragen. Angesichts der zunehmenden Mobilität der Bürger innerhalb und außerhalb Europas ist es besorgniserregend, dass es keine einheitlichen Alarmsignale und -protokolle gibt. Auch sollte geprüft werden, ob Breitbandnetze und die mobile Kommunikation für die Zivil- und Katastrophenschutzdienste verbessert werden können und ob die Interoperabilität EU-weit sichergestellt werden sollte.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Notwendigkeit besserer Katastrophenabwehrkapazitäten der EU
3. Der Weg zu einer besseren Katastrophenabwehr der EU
3.1. Schrittweiser Aufbau einer integrierten Koordinierung
3.2. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz
3.3. Verstärkung der europäischen humanitären Hilfe
3.4. Aufbau von Kapazitäten für mehrere Politikbereiche und Instrumente der Gemeinschaft
4. Aktionsplan
4.1. Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit
4.2. Intensivierung der humanitären Hilfe durch die EU
4.3. Verbesserung des europäischen Katastrophenschutzes
4.4. Ausbau der Kapazitäten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche und
Anhang Waldbrände
Drucksache 95/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
... Der sachliche Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 entspricht mit wenigen Ausnahmen dem der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (sog. Brüssel-I-Verordnung). Einschränkungen gegenüber der Brüssel-I-Verordnung ergeben sich aus dem Erfordernis der Mahnfähigkeit des geltend gemachten Anspruchs nach Artikel 4 der Verordnung. Ähnlich wie im Mahnverfahren nach der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 183 Zustellung im Ausland
Abschnitt 1 Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007.
§ 1067 Zustellung durch diplomatische oder konsularische Vertretungen
§ 1068 Zustellung durch die Post
Abschnitt 5 Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG)Nr.1896/2006
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1087 Zuständigkeit
§ 1088 Maschinelle Bearbeitung
§ 1089 Zustellung
Titel 2 Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1090 Verfahren nach Einspruch
§ 1091 Einleitung des Streitverfahrens
Titel 3 Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen
§ 1092 Verfahren
Titel 4 Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1093 Vollstreckungsklausel
§ 1094 Übersetzung
§ 1095 Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1096 Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 6 Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr.861/2007
Titel 1 Erkenntnisverfahren
§ 1097 Einleitung und Durchführung des Verfahrens
§ 1098 Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache
§ 1099 Widerklage
§ 1100 Mündliche Verhandlung
§ 1101 Beweisaufnahme
§ 1102 Urteil
§ 1103 Säumnis
§ 1104 Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten
Titel 2 Zwangsvollstreckung
§ 1105 Zwangsvollstreckung inländischer Titel
§ 1106 Bestätigung inländischer Titel
§ 1107 Ausländische Vollstreckungstitel
§ 1108 Übersetzung
§ 1109 Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage
Artikel 2 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 46b Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 1 Geltungsbereich
Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Der wesentliche Inhalt des Entwurfs im Überblick
1. Durchführungsvorschriften zur Einführung des Europäischen Mahnverfahrens
2. Durchführungsvorschriften zur Einführung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
3. Änderungen aufgrund der Neufassung der Zustellungsverordnung
4. Änderung der Vorschriften über die Auslandszustellung
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 183
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu § 184
Zu Nummer 4
Zu § 688
Zu Nummer 5
Zu § 689
Zu Nummer 6
Zu § 794
Zu Nummer 7
Zu § 795
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 1067
Zu § 1068
Zu Nummer 10
Zu § 1069
Zu Nummer 11
Zu § 1070
Zu § 1071
Zu Nummer 12
Zu § 1087
Zu § 1088
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1089
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1090
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 1091
Zu § 1092
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 1093
Zu § 1094
Zu § 1095
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1096
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 13
Zu § 1097
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1098
Zu § 1099
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1100
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1101
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1102
Zu § 1103
Zu § 1104
Zu § 1105
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1106
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1107
Zu § 1108
Zu § 1109
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu § 20
Zu Nummer 2
Zu § 20
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu § 13a
Zu Nummer 2
Zu § 46b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu §§ 46c
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu § 204
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 272: Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
Drucksache 345/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... Durch die Gesetzesänderungen entstehen keine zusätzlichen Kosten für die öffentlichen Haushalte. Die Umsetzung der Richtlinie betrifft ausschließlich zivil- und handelsrechtliche Vorschriften. Ein behördlicher Vollzug findet nicht statt. Da lediglich bereits bestehende Regelungen ergänzt werden, ist nicht mit einem erheblichen Anstieg von Rechtsstreitigkeiten zu rechnen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 3 Verbot unlauteren Wettbewerbs
§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen.
§ 5a Irreführung durch Unterlassen
Anhang (zu § 3 Abs. 3)
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Grundzüge der Richtlinie
1. Anwendungsbereich
2. Wesentlicher Inhalt
III. Grundzüge des geltenden Rechts
IV. Umsetzungsbedarf
1. Artikel 1 Zweck der Richtlinie
2. Artikel 2 Definitionen
3. Artikel 3 Anwendungsbereich
4. Artikel 4 Binnenmarkt
5. Artikel 5 Verbot unlauterer Geschäftspraktiken
6. Artikel 6 Irreführende Handlungen
7. Artikel 7 Irreführende Unterlassungen
8. Artikel 8 und 9 Aggressive Geschäftspraktiken; Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung
9. Artikel 10 Verhaltenskodizes
10. Artikel 11 bis 13 Durchsetzung; Gerichte und Verwaltungsbehörden:
11. Artikel 14 bis 16 Änderung anderer Richtlinien
12. Artikel 17 Information
13. Artikel 18 Änderung
14. Artikel 19 Umsetzung
V. Gesetzgebungszuständigkeit
VI. Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IX. Bürokratiekosten
X. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu § 7
Zu § 7
Zu § 7
Zu § 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Anhang Nr. 1
Zu Anhang Nr. 2
Zu Anhang Nr. 3
Zu Anhang Nr. 4
Zu Anhang Nr. 5
Zu Anhang Nr. 6
Zu Anhang Nr. 7
Zu Anhang Nr. 8
Zu Anhang Nr. 9
Zu Anhang Nr. 10
Zu Anhang Nr. 11
Zu Anhang Nr. 12
Zu Anhang Nr. 13
Zu Anhang Nr. 14
Zu Anhang Nr. 15
Zu Anhang Nr. 16
Zu Anhang Nr. 17
Zu Anhang Nr. 18
Zu Anhang Nr. 19
Zu Anhang Nr. 20
Zu Anhang Nr. 21
Zu Anhang Nr. 22
Zu Anhang Nr. 23
Zu Nummer 24
Zu Anhang Nr. 25
Zu Anhang Nr. 26
Zu Anhang Nr. 27
Zu Anhang Nr. 28
Zu Anhang Nr. 29
Zu Anhang Nr. 30
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 201: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Drucksache 951/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... 31 Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABL. L 136 vom 24.5.2008, S. 3).
Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher
1. Einleitung
2. Das Problem
3. Aktuelles europäisches Instrumentarium
4. Optionen
Option 1 – Keine EG-Maßnahmen
Option 2 – Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Option 3: Kombination von Instrumenten
Option 4 – Gerichtliche kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren
Drucksache 316/08
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung zum Rechtsdienstleistung sgesetz (Rechtsdienstleistungsverordnung - RDV )
... Das ist im Bereich der Inkassounternehmen grundsätzlich bei allen Studiengängen anzunehmen, die mit einem Schwerpunkt auf das Zivil- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Bestimmung von Teilbereichen
§ 2 Nachweis der theoretischen Sachkunde
§ 3 Nachweis der praktischen Sachkunde
§ 4 Sachkundelehrgang
§ 5 Berufshaftpflichtversicherung
§ 6 Registrierungsverfahren
§ 7 Aufbewahrungsfristen
§ 8 Öffentliche Bekanntmachungen im Rechtsdienstleistungsregister
§ 9 Löschung von Veröffentlichungen
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
5. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
- Registrierungsverfahren § 6 RDV
- Mitteilungspflicht der Versicherung § 5 Abs. 6 Satz 1 RDV
b Bürokratiekosten der Verwaltung
- Aufbewahrung der Registrierungsakten § 7 RDV
- Öffentliche Bekanntmachung im Rechtsdienstleistungsregister § 8 RDV
c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 435: Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Drucksache 537/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
... 46 Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, ABL. L 136 vom 25.5.2008, S. 3.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte
2.2. Änderung des Umfelds für Innovation
2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte
3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte
3.1. Patente
3.2. Marken
3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte
3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb
4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten
4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren
4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte
5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie
5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll
5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen
6. Internationale Dimension
6.1. Reform des Markenrechts
6.2. Agenda der Patentrechtsreform
6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern
6.4. Entwicklungsfragen
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 134/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... • Modernisierung der Brüssel-I-Verordnung über die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Mitteilung
1. Europa voranbringen
2. Teil I - Prioritäten für 2009: Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung in Europa
2.3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik
2.4. Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
2.5. Europa als Partner der Welt
2.6. Bessere Rechtsetzung - Erfüllung der Versprechen und Wandel der Rechtsetzungskultur
2.7. Europa vermitteln
3. Teil II - Allgemeiner Rahmen für Human- und Finanzressourcen im Jahr 2009
3.1. Humanressourcen
3.1.2. Zuweisung von Humanressourcen anhand politischer Prioritäten
3.1.3. Verstärkte Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene
3.2. Änderungen bei der Zuweisung von Finanzressourcen
3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a
3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b
3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2
3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a
3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b
3.2.6. EU als globaler Partner Rubrik 4
3.2.7. Nach Rubriken gegliederte Übersicht über Änderungen des Finanzrahmens 2009 Vorausschau 2010-2013
Anhang Für 2009 geplante Leitaktionen
1. Wachstum und Beschäftigung
Lissabon -Strategie für Wachstum und Beschäftigung
Binnenmarkt und Wettbewerb
4 Steuern
4 Energie
4 Verkehr
4 Kohäsionspolitik
2. Zukunftsfähiges Europa
Strategie für eine nachhaltige Entwicklung
4 Klimawandel
Biologische Vielfalt und Ressourcen
4 Weltraum
Integrierte Meerespolitik
4 Landwirtschaft
3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik
Legale Migration
Integrierte Verwaltung der Außengrenzen
Gemeinsame Visapolitik
Gemeinsames Europäisches Asylsystem
4. Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Unionsbürgerschaft und Grundrechte
Gemeinsamer Rechtsraum
Bekämpfung des Terrorismus
Verbrauchervertrauen und Verbraucherschutz
Gesundheit und Sicherheit
4 Zivilschutz
5. Europa als Partner in der Welt
4 Erweiterung
Europäische Nachbarschaft und Russland
Übrige Welt
4 Entwicklung
Drucksache 319/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates Ratsdok. 5037/08
... (5) Die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten mit Zuständigkeit für Streitigkeiten, die die Haftung von Eurojust nach diesem Artikel betreffen, werden unter Bezugnahme auf die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen bestimmt."
Artikel 1 Der Beschluss 2002/187/JI wird wie folgt geändert:
Artikel 5a Koordinierungszelle für dringende Fälle
Artikel 6 Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust durch seine nationalen Mitglieder
Artikel 7 Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust als Kollegium
Artikel 8 Wirkungen der Entscheidungen von Eurojust
Artikel 9a Auf nationaler Ebene übertragene Befugnisse des nationalen Mitglieds
Artikel 12 Nationales Eurojust-Koordinierungssystem
Artikel 13a Informationsübermittlung von Eurojust an nationale Behörden
Artikel 26a In Drittstaaten entsandte Verbindungsrichter/-staatsanwälte
Artikel 27a Ersuchen von Drittstaaten um justizielle Zusammenarbeit
Artikel 27b Haftung
Artikel 41 Mitteilung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 166/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens KOM (2008) 128 endg.; Ratsdok. 7403/08
... "3) wurde die Rechtslage in 15 Mitgliedstaaten analysiert und eine Reihe von Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Über das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen erging an die seither beigetretenen 12 neuen Mitgliedstaaten die Bitte, Informationen über die Rechtslage in ihren Ländern beizusteuern. Die Antworten sind in dieses Grünbuch eingeflossen. Am 24. Oktober 2006 hatte die Europäische Kommission ein Grünbuch mit dem Titel "
Grünbuch Effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens
I. Einführung: Probleme aufgrund der derzeitigen Rechtslage
II. Lösungsmöglichkeiten
1. Erstellung eines Handbuchs zum Zwangsvollstreckungsrecht und zur Zwangsvollstreckungspraxis der Mitgliedstaaten
2. Erweiterung der Register und Verbesserung des Registerzugangs
a Handelsregister
b Melderegister
c Sozialversicherungs- und Steuerregister
3. Informationsaustausch zwischen Vollstreckungsbehörden
a Derzeitiger Stand
b Lösungsmöglichkeiten
4. Offenbarungsversicherung des Schuldners
a Derzeitiger Stand
b Lösungsmöglichkeiten
c Einführung einer europäischen Vermögenserklärung
5. Sonstige Maßnahmen
Drucksache 739/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des
Artikel 2 Änderung des Auslands-Rechtsauskunftsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 170/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetz es und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
... Das Änderungsprotokoll enthält Bestimmungen zur Modifizierung der Gerichtsstandsregelung in Artikel 13 dieses Übereinkommens, die die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen berühren. Artikel 13 des Pariser Übereinkommens sowohl in der ursprünglichen als auch in der geänderten Fassung beruht auf dem Grundsatz der ausschließlichen gerichtlichen Zuständigkeit der Gerichte desjenigen Vertragsstaates, in dessen Hoheitsgebiet das nukleare Ereignis eingetreten ist. Insoweit steht diese Vorschrift im Gegensatz zu den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001, die mehrere alternative Gerichtsstände für Schadensersatzklagen vorsehen, insbesondere den allgemeinen Gerichtsstand des Mitgliedstaates, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, und die besondere Zuständigkeit des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist. Das Änderungsprotokoll fällt somit hinsichtlich der Gerichtsstandsregelung in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft, da die Mitgliedstaaten nicht berechtigt sind, von den Normen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 abzuweichen oder mit dritten Staaten Verpflichtungen einzugehen, die diese Normen beeinträchtigen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
§ 27 Mitwirkendes Verschulden des Verletzten
§ 40a Gerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage
§ 40b Gerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 34
§ 40c Staatenklagerecht
Artikel 2 Änderung der Strahlenschutzverordnung
Artikel 3 Änderung des Verwaltungskostengesetzes
Artikel 4 Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
Zu Artikel 1
1. Grundsätze der Haftungsübereinkommen und wesentliche Inhalte der Änderungsprotokolle
Pariser Übereinkommen
Brüsseler Zusatzübereinkommen
2. Regelungsgegenstand des Gesetzentwurfs
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
II. Bundesgesetzliche Regelung
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen
Kosten der öffentlichen Haushalte
5 Bürokratiekosten
Sonstige Kosten
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung und des Chemikaliengesetzes
Drucksache 756/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetz es (Zivilschutzgesetzänderungsgesetz - ZSGÄndG )
... Gesetzgeberische Konzept zur Fortentwicklung der Rechtsgrundlagen im Zivil- und Katastrophenschutz
1. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 16 Abs. 2 Satz 1 ZSKG
2. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 17 Abs. 2 Satz 1 ZSKG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 18 Abs. 3 ZSKG
4. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a § 29 Abs. 3 Satz 2 ZSKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 882/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin A. Problem und Ziel Die Verordnung soll Angelegenheiten regeln, die mit der Tätigkeit des Wirtschaftsund Handelsbüros der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin zusammenhängen, insbesondere die Rechtsstellung des Büros und seiner Bediensteten in Deutschland.
... (1) Entsandte Mitarbeiter des Büros genießen für Handlungen, die in Wahrnehmung amtlicher Aufgaben vorgenommen worden sind, Immunität von der deutschen Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit und den Eingriffen deutscher Verwaltungsbehörden.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Zweck der Verordnung und Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Rechtsstellung
Artikel 3 Unverletzlichkeit der Geschäftsräume
Artikel 4 Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke
Artikel 5 Verkehrsfreiheit
Artikel 6 Immunität von der Gerichtsbarkeit und Eingriffen der Verwaltungsbehörden
Artikel 7 Zeugnispflicht
Artikel 8 Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten
Artikel 9 Befreiung der Räumlichkeiten des Büros von der Besteuerung
Artikel 10 Befreiung der Dienstkraftfahrzeuge des Büros und bestimmter Privatfahrzeuge der entsandten Mitarbeiter von der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungssteuer
Artikel 11 Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen
Artikel 12 Weitere steuerliche Regelungen
Artikel 13 Befreiung vom System der sozialen Sicherheit
Artikel 14 Befreiung von der Ausländermeldepflicht, der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis
Artikel 15 Ausweise
Artikel 16 Beachtung der deutschen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften
Artikel 17 Haftpflichtversicherung
Artikel 18 Private Erwerbstätigkeit
Artikel 19 Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind
Artikel 20 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung
Begründung
Zu Artikel 1
Artikel 151
Artikel 156
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel I)
Mitteilung
1. Bewährungsproben für Europa
2. Prioritäten für 2009
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Ein bürgernahes Europa
2.4. Europa als Partner in der Welt
3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur
4. Europa vermitteln
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Strategische Initiativen
Vorrangige Initiativen
Anhang 2 Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Drucksache 951/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... 4. Der Bundesrat sieht jedoch kein Bedürfnis für eine europaweit einheitliche Regelung auch für ausschließlich innerstaatliche Sachverhalte. In dem Grünbuch zur Diskussion gestellte Maßnahmen betreffen die nationalen Zivil- und Zivilprozessrechte, die in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt sind. Gemeinschaftsrechtliche Maßnahmen in diesem Bereich stellen sich als erhebliche Eingriffe in das Gefüge des nationalen Prozessrechts und damit in einen Kernbereich der nationalen Rechtsordnung dar. Bei der Vorbereitung etwaiger Rechtsakte auf Gemeinschaftsebene für die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung wird aus Gründen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit unbedingt zu beachten sein, dass dem nationalen Gesetzgeber ein genügender Spielraum bei der Umsetzung verbleibt, um die Systemgerechtigkeit mit dem nationalen Recht wahren zu können.
Drucksache 713/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetz es (Personenstandsverordnung - PStV )
... Dies hätte fatale Auswirkungen. Vor allem die betroffenen Frauen wären schutz- und rechtlos, da religiös geschlossene Ehen zivil- und familienrechtlich keinerlei Wirkungen entfalten. Es besteht daher die Gefahr, dass die Frauen keine Unterhaltsansprüche erwerben und nicht am Vermögen des Partners partizipieren.
Drucksache 347/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Zu Artikel 2a
Artikel 2a Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
Artikel 2b Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und seines Zusatzprotokolls (Auslands-Rechtsauskunftsgesetz – AuRAG)
Drucksache 951/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... 7. Der Bundesrat sieht jedoch kein Bedürfnis für eine europaweit einheitliche Regelung auch für ausschließlich innerstaatliche Sachverhalte. In dem Grünbuch zur Diskussion gestellte Maßnahmen betreffen die nationalen Zivil- und Zivilprozessrechte, die in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt sind. Gemeinschaftsrechtliche Maßnahmen in diesem Bereich stellen sich als erhebliche Eingriffe in das Gefüge des nationalen Prozessrechts und damit in einen Kernbereich der nationalen Rechtsordnung dar. Bei der Vorbereitung etwaiger Rechtsakte auf Gemeinschaftsebene für die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung wird aus Gründen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit unbedingt zu beachten sein, dass dem nationalen Gesetzgeber ein genügender Spielraum bei der Umsetzung verbleibt, um die Systemgerechtigkeit mit dem nationalen Recht wahren zu können.
Zu Frage 1:
Zu den Fragen 2 bis 7:
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.