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... 9. Erwerbsbeteiligung nach den Standards des Arbeitskräftekonzepts der Internationalen Arbeitsorganisation oder im Falle der Nichterwerbstätigkeit entsprechende Angaben zu der letzten ausgeübten Tätigkeit und für Nichterwerbspersonen sowie für alle Personen im Alter unter 15 Jahren zu ihrem überwiegenden Status in der Woche des Berichtszeitpunkts,
A. Problem und Ziel
I. Zensusgesetz 2011 ZensG 2011
II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011
III. Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005
B. Lösung
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)
Abschnitt 1Allgemeine Regelungen
§ 1Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
§ 2Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
§ 3Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
§ 4Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
§ 5Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
§ 6Gebäude- und Wohnungszählung
§ 7Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 8Erhebungen in Sonderbereichen
§ 9Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
Abschnitt 3Organisation
§ 10Erhebungsstellen
§ 11Erhebungsbeauftragte
§ 12Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
§ 13Ordnungsnummern
Abschnitt 4Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
§ 14Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
§ 15Mehrfachfalluntersuchung
§ 16Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
§ 17Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
Abschnitt 5Auskunftspflicht und Datenschutz
§ 18Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 19Löschung
§ 20Datenübermittlungen
§ 21Information der Öffentlichkeit
§ 22Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
Abschnitt 6Schlussvorschriften
§ 23Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
§ 24Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
Artikel 2Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Artikel 3Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes
§ 16Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen
Artikel 4Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
III. Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes
IV. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu den Nummern 13 bis 16
Zu Nummer 17
Zu den Nummern 20 bis 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu den Nummer n
Nummer 2
Zu Absatz 7
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu § 7
Zu Nummer 9
Zu den Nummern 10 bis 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu den Absätzen 2 bis 4
Zu Abschnitt 5
Zu § 18
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Abschnitt 6
Zu § 23
Zu § 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 544: Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
... 8. Der Bundesrat ist darüber hinaus der Auffassung, dass dem Aspekt der sozialen Dimension eine größere Bedeutung beigemessen werden sollte. Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen sollten Bestandteil der Ostseestrategie werden, um wirtschaftlich bedingter Abwanderung und Migration qualifizierter Arbeitskräfte und demographischem Wandel gezielt begegnen zu können.
... Die Vorschrift regelt die Pflichten des Trägers der Ausbildung. Absatz 1 bestimmt dass der Träger der Ausbildung durch eine angemessene und zweckmäßige Strukturierung der Ausbildung die Erreichung des Ausbildungsziels in der vorgeschriebenen Ausbildungszeit sicherzustellen und den Schülerinnen und Schülern die erforderlichen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen hat. Durch die Schutzvorschrift in Absatz 2 wird zugunsten der Schülerinnen und Schüler sichergestellt, dass diesen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und deren Ausbildungsstand sowie deren physischen und psychischen Kräften entsprechen. Dadurch soll auch verhindert werden, dass die Schülerinnen und Schüler in Anrechnung auf den Stellenplan lediglich als Arbeitskräfte eingesetzt werden.
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
Anlage Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 1Gesetz über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTAG)
Abschnitt 1Erlaubnis zum Führen von Berufsbezeichnungen
§ 1Führen der Berufsbezeichnung
§ 2Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
Abschnitt 2Ausbildung
§ 3Ausbildungsziel
§ 4Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 5Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 6Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 7Anrechnung von Fehlzeiten
§ 8Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3Ausbildungsverhältnis
§ 9Ausbildungsvertrag
§ 10Pflichten des Trägers der Ausbildung
§ 11Pflichten der Schülerin und des Schülers
§ 12Ausbildungsvergütung
§ 13Probezeit
§ 14Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 15Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 16Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 17Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 18Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern
Abschnitt 4Erbringen von Dienstleistungen
§ 19Dienstleistungserbringer
§ 20Verwaltungszusammenarbeit
Abschnitt 5Zuständigkeiten und Mitteilungspflichten
§ 21Aufgaben der zuständigen Behörden
Abschnitt 6Bußgeldvorschriften
§ 22Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7Anwendungs- und Übergangsvorschriften
§ 23Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 24Übergangsvorschriften für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
§ 25Übergangsvorschrift für die staatliche Anerkennung von Schulen
Artikel 2Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 3Inkrafttreten
I. Notwendigkeit und Zielsetzung
II. Kosten
Zu § 25
... Die Europäische Arbeitskräfteerhebung (AKE) ist die Grundlage für die Berechnung der harmonisierten Erwerbslosenzahlen. Die AKE liefert direkt vierteljährliche Schätzungen. Diese sind zwischen den Mitgliedstaaten vollständig vergleichbar, da sie anhand der vereinbarten Konzepte der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) erstellt werden. Politische Entscheidungsträger, Analysten und die breite Öffentlichkeit benötigen jedoch auch vergleichbare monatliche Daten über die Erwerbslosigkeit.
1 Einleitung
2 Derzeitige Situation: das erweiterte Stovepipe-Modell
Kasten 1: Die Entwicklung des derzeitigen Systems der Erstellung von europäischen Statistiken*
3 Veränderungen der ESS-Geschäftsarchitektur
Kasten 2: Auswirkungen auf Bürger und Verwaltungen
4 Auswirkungen auf die ESS-Geschäftsarchitektur: die Methode der europäischen Systeme für die Statistik
Auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Kasten 3: Auswirkungen auf Unternehmen
Kasten 4: Verknüpfung von Erhebungsdaten mit administrativen Daten
Auf der Ebene der EU
5 Politische und managementbezogene Herausforderungen
5.1 Herausforderungen für das ESS
Kasten 5: Neue Formen der Kommunikation mit den Nutzern
5.2 Herausforderungen für Eurostat
Kasten 6: Auswirkungen auf die Rolle von Eurostat in der Kommission
6 Auf dem Wege zur neuen Methode der europäischen Systeme für die Statistik
... 12. befürwortet die vorgeschlagene Einrichtung eines Netzes von Botschafterinnen für das Unternehmertum, von Mentoring-Programmen, durch die Frauen dazu ermutigt werden sollen, ein eigenes Unternehmen zu gründen, und die Förderung des Interesses für eine unternehmerische Tätigkeit bei Hochschulabsolventinnen; weist jedoch darauf hin, dass in vielen Unternehmen noch immer eine geschlechtsspezifische Segregation herrscht, was ein sehr ernstes Problem darstellt und auch noch lange darstellen wird, da die Europäische Union qualifizierte Arbeitskräfte und Unternehmer verliert und infolgedessen auch finanzielle Einbußen erleidet, solange Frauen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden; ist daher der Ansicht, dass noch mehr finanzielle Mittel in Projekte zur Förderung der unternehmerischen Tätigkeit von Frauen investiert werden müssen;
2 Allgemeines
Förderung von FuE und Innovation
Finanzmittel und Zugang zu Finanzierungen
Verbesserung des Marktzugangs
2 Bürokratieabbau
Nachhaltigkeit als Geschäftschance
... 22. Eine Gesellschaft mit einem höheren Anteil älterer Menschen wird mehr öffentliche Mittel auf Ruhegehälter, Gesundheitsfürsorge und Pflege verwenden müssen. Daher wird die Alterung mittels ihrer Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen die Bereitstellung und Instandhaltung von Verkehrsinfrastrukturen einschränken und die für den öffentlichen Verkehr verfügbaren Mittel begrenzen. Daneben könnten sich ein Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefizite ergeben, was den bereits jetzt in einigen Segmenten des Verkehrssektors zu verzeichnenden Mangel an Fachkräften verschärfen würde. Dies kann insgesamt zu höheren Verkehrskosten für die Gesellschaft führen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts
3. Trends und Herausforderungen
3.1. Alterung
3.2. Zuwanderung und interne Mobilität
3.3. Ökologische Herausforderungen
3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe
3.5. Verstädterung
3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik
4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr
4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr
4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz
4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr
4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien
4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals
4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung
4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit
5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten
5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze
5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr
5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation
5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs
5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen
5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen
5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen
6. Wie geht es Weiter?
... 40. fordert die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten zu einer stärkeren Unterstützung des fairen Handels und von Kennzeichnungsinitiativen auf, wodurch die Unternehmen davon abgehalten werden, Kinder als Arbeitskräfte zu beschäftigen; empfiehlt, dass die Einhaltung freiwilliger Verhaltenskodizes in Bezug auf grundlegende Arbeitnehmerrechte besser kontrolliert und für die europäischen Verbraucher transparent gemacht werden sollte; vertritt die Auffassung, dass bei öffentlichen Aufträgen die Einhaltung der internationalen Normen in Bezug auf Kinderarbeit zur Bedingung gemacht werden sollte;
... " festgelegt. Durch diese Festlegung werden aber die eigentlichen Zuwanderungsbewegungen, die vor diesem Datum gelegen haben nicht erfasst. Hierzu zählt vor allem die Zuwanderung der bislang größten Gruppe der angeworbenen ausländischen Arbeitskräfte, die in den 50er und 60er Jahren zugewandert sind.
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 6, § 8 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 8 bis 10 - neu - ZensG 2011
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 1 ZensG 2011
6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ZensG 2011
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4, § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h - neu - ZensG 2011
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 5 ZensG 2011
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 ZensG 2011
10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 24 ZensG 2011
11. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 26 ZensG 2011
12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 6 ZensG 2011
13. Zu Artikel 1 § 4 Einleitungssatzteil ZensG 2011
14. Zu Artikel 1 § 4 Nummer 1 Buchstaben d bis f und g - neu - ZensG 2011
15. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 ZensG 2011
16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a,
17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h - neu - ZensG 2011
18. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2,
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 ZensG 2011
20. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 ZensG 2011
21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011
22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 7 ZensG 2011
23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011
24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe h, § 16 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d ZensG 2011
25. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe i - neu -§ 11 Absatz 7 Satz 3 ZensG 2011
26. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 ZensG 2011
27. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 und 5 - neu -, § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 bis 8 ZensG 2011
29. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 ZensG 2011
30. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011
31. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 7 Satz 2 ZensG 2011
32. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 8 ZensG 2011
33. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 11 Satz 1 ZensG 2011
34. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
35. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 8 Satz 2 ZensG 2011
36. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 ZensG 2011
37. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011
38. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 2 ZensG 2011
39. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ZensG-2011
40. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 ZensG 2011
41. Zu Artikel 1 § 17 ZensG 2011
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
42. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
43. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 6 und 7 ZensG 2011
44. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 bis 5 sowie Absatz 7 und 8 ZensG 2011
Zu Buchstabe c
45. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
46. Zu Artikel 1 §§ 25 bis 27 - neu - ZensG 2011
§ 25Finanzzuweisung
§ 26Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes
§ 27Sonderregelung zum Verwaltungsverfahren
Zu § 26
Zu § 27
47. Zu Artikel 1 allgemein
... 13. fordert den Rat auf, eine Strategie für die Gewährleistung der Freizügigkeit von Unionsbürgern und Arbeitnehmern und für ihren Zugang zum Arbeitsmarkt in Aufnahmemitgliedstaaten festzulegen, um die positiven Ergebnisse und Auswirkungen der Freizügigkeit der Bürger und Arbeitnehmer für die Aufnahmemitgliedstaaten und für die Europäische Union in den Blick der Öffentlichkeit zu stellen, und fordert die Kommission auf, eine Studie durchzuführen, um die derzeitigen und künftigen Engpässe an Arbeitskräften auf dem Binnenmarkt und den potenziellen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaftswachstum durch Arbeitnehmer aus allen Mitgliedstaaten, die vollen Zugang zum gemeinschaftlichen Arbeitsmarkt haben, zu ermitteln;
Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG
Vorgehensweise zur Sicherstellung der Anwendung
... " festgelegt. Durch diese Festlegung werden aber die eigentlichen Zuwanderungsbewegungen, die vor diesem Datum gelegen haben, nicht erfasst. Hierzu zählt vor allem die Zuwanderung der bislang größten Gruppe der angeworbenen ausländischen Arbeitskräfte, die in den 50er und 60er Jahren zugewandert sind.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 6, § 8 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 8 bis 10 - neu - ZensG 2011
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 1 ZensG 2011
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ZensG 2011
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4,
3 6.
3 7.
16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 3 Nummer 5 ZensG 2011
17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f1 - neu - ZensG 2011
18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h und i - neu - ZensG 2011
3 19.
20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h und i - neu - ZensG 2011
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 7 ZensG 2011
22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 ZensG 2011
23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 ZensG 2011
24. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011
25. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 7 ZensG 2011
26.b
27.b
28. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011
29. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011
30. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe h, § 16 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d ZensG 2011
31. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe i - neu -§ 11 Absatz 7 Satz 3 ZensG 2011
32. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 ZensG 2011
33. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 und 5 - neu -, § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 bis 8 ZensG 2011
34. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011
35. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 ZensG 2011
36. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011
37. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011
38. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 7 Satz 2 ZensG 2011
39. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 8 ZensG 2011
40. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 11 Satz 1 ZensG 2011
41. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
42. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 8 Satz 2 ZensG 2011
43. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 ZensG 2011
44. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011
45. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 2 ZensG 2011
46. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ZensG-2011
47. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 ZensG 2011 In Artikel 1 ist in § 16 Satz 1 das Wort nur nach den Wörtern Anschriften mit durch das Wort grundsätzlich zu ersetzen.
48. Zu Artikel 1 § 17 ZensG 2011
49. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
50. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 6 und 7 ZensG 2011
51. Zu Artikel 1 § 18 ZensG 2011
52. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, § 22 Absatz 2 Satz 4 ZensG 2011
53. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
54. Zu Artikel 1 § 25 - neu - ZensG 2011
55. Zu Artikel 1 § 26 - neu - ZensG 2011
56. Zu Artikel 1 § 27 - neu - ZensG 2011
Zum Gesetzentwurf allgemein
... 2. Die Einschätzung der Kommission, dass insgesamt noch zu wenig Jugendliche zu Lern- und Ausbildungszwecken ins Ausland gehen, wird vom Bundesrat geteilt. Deshalb ist auch der Bundesrat der Auffassung, es sei notwendig, auf den verschiedensten Ebenen Anstrengungen zu unternehmen, um Mobilitätspotenziale auszuschöpfen. Hinsichtlich der Ausweitung von Mobilitätsmaßnahmen verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme in BR-Drucksache 26/09 (Beschluss), Ziffer 7, 1. Tiret. Bezüglich der pauschalen Forderung der Kommission nach einem sogenannten europäischen Praktikumsstatut weist der Bundesrat darauf hin, dass der Missbrauch von Praktikanten als reguläre Arbeitskräfte mit Hilfe von Selbstverpflichtungen und freiwilligen Maßnahmen der Unternehmen vermieden werden soll. Bei den Forderungen nach größerer Mobilität von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Auszubildenden dürfen die weiteren Aufgaben und Bedürfnisse der Schulen und Ausbildungsbetriebe - z.B. im Hinblick auf die Planung eines Schuljahres bzw. die längerfristige Organisation von Lernprozessen - nicht außer Acht gelassen werden. Außerdem sind manche Mobilitätshindernisse nur bedingt beeinflussbar; so setzt ein Auslandsaufenthalt auch ein erhebliches Maß an Eigeninitiative und Engagement des Einzelnen voraus. Zudem weisen die Berufsbildungssysteme erhebliche strukturelle Unterschiede auf.
... 105. ist besorgt darüber, dass Hunderttausende von Nicht-EU-Bürgern und Staatenlosen vom beruflichen, sozialen und politischen Leben ausgeschlossen sind, weil keine wirksamen Integrationsmaßnahmen ergriffen werden, wodurch das Ziel der Europäischen Union der Erhöhung der Mobilität der Arbeitskräfte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Wohlstands untergraben wird; erkennt die Gefahr, dass die Ausgrenzung den Menschen in eine schwierige Lage bringen kann, wodurch der Weg zu Radikalisierung, zum Menschenhandel und zu anderen Formen der Ausbeutung geöffnet wird;
2 Einleitung
Allgemeine Empfehlungen
Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte
Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht
2 Diskriminierung
Allgemeine Erwägungen
2 Minderheiten
2 Roma
2 Chancengleichheit
Sexuelle Ausrichtung
2 Fremdenfeindlichkeit
Junge, ältere und behinderte Menschen
2 Kultur
2 Streitkräfte
Migranten und Flüchtlinge
Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung
2 Aufnahme
Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen
2 Integration
2 Rückkehr
Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen
2 Meinungsfreiheit
Rechte des Kindes
Gewalt, Armut und Arbeit
2 Jugendgerichtsbarkeit
Unterstützung für Kinder
Teil habe
Soziale Rechte
2 Armut
2 Obdachlosigkeit
Wohnraum
2 Gesundheit
2 Arbeitnehmer
Nicht gemeldete Arbeitnehmer
2 Senioren
... In der Tat braucht die EU eine starke innovative Akzentsetzung, um möglichst gut für die kommenden großen gesellschaftlichen Herausforderungen gewappnet zu sein: den Kampf gegen den Klimawandel, die Überwindung der Armut, die Förderung des sozialen Zusammenhalts und die Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz. Dadurch wird die EU in die Lage versetzt, globale Chancen zu nutzen und gleichzeitig nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. Schlüsseltechnologien sind wissensintensiv und durch hohe FuE-Intensität, schnelle Innovationszyklen, hohen Kapitalaufwand und hochqualifizierte Arbeitskräfte gekennzeichnet. Sie ermöglichen Innovation bei Prozessen, Waren und Dienstleistungen und sind von systemischer Bedeutung für die gesamte Wirtschaft. Darüber hinaus sind sie multidisziplinär, berühren eine Vielzahl technologischer Bereiche und weisen einen deutlichen Trend zur Konvergenz und Integration auf. In diesem Sinne können die Schlüsseltechnologien führende Technologieanbieter in anderen Bereichen dabei unterstützen, die Vorteile ihrer Forschungstätigkeit auszuschöpfen.
1. Die Gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Schlüsseltechnologien
2. Ermittlung von Schlüsseltechnologien
3. Bericht über Fortschritte, verwirklichte Ziele und Herausforderungen
4. Förderung der Schlüsseltechnologien in der EU
4.1. Mehr Gewicht auf die Innovation für Schlüsseltechnologien
4.2. Mehr Gewicht auf Technologietransfer und EU-weite Lieferketten
4.3. Mehr Gewicht auf gemeinsame strategische Planung und Demonstrationsprojekte
4.4. Staatliche Beihilfepolitik
4.5. Kombination des Einsatzes von Schlüsseltechnologien mit der Klimaschutzpolitik
4.6. Leitmärkte und öffentliches Auftragswesen
4.7. Internationaler Vergleich der politischen Maßnahmen im Bereich Spitzentechnologie und verstärkte internationale Zusammenarbeit
4.8. Handelspolitik
4.9. Finanzierungsinstrument der EIB und Risikokapitalfinanzierung
4.10. Qualifikationen, Hochschulbildung und Ausbildung
5. Zukunftsperspektiven
... Eine von Spanien aus operierende kriminelle Vereinigung hat portugiesische Arbeitskräfte angeworben, die zunächst in Portugal festgehalten und später nach Spanien verbracht wurden, wo sie unter sklavenähnlichen Bedingungen zu arbeiten hatten. Die Straftat selbst wurde zunächst von der Staatsanwaltschaft in Porto/Portugal, die ein Strafverfahren eingeleitet hat, festgestellt. Es wurde vereinbart, dass in beiden Ländern gut koordinierte, parallele Ermittlungen zu führen waren. Diese Koordinierung führte zu einer Konzentration des Verfahrens in Portugal, da Portugal als für die Verfolgung am besten geeignet betrachtet wurde.
Vorschlag
Kapitel 1Allgemeine Grundsätze
Artikel 1Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2Begriffsbestimmungen
Artikel 3Bestimmung der unterrichtenden und der antwortenden Behörden
Artikel 4Möglichkeit zur Übertragung der Aufgaben einer benannten Behörde auf eine andere nationale Behörde
Kapitel 2Informationsaustausch
Artikel 5Unterrichtung
Artikel 6Maßgebliche Verbindung
Artikel 7Verfahren für die Unterrichtung
Artikel 8Form und Inhalt der Unterrichtung
Artikel 9Form und Inhalt der Antwort
Artikel 10Fristen und zusätzliche Informationen
Artikel 11Nichtbeantwortung
Kapitel 3Direkte Konsultationen
Artikel 12Direkte Konsultationen
Artikel 13Übermittlung von Informationen über wichtige Verfahrenshandlungen oder -maßnahmen
Kapitel 4Bestimmung des am besten geeigneten Staates
Artikel 14Ziel der Konsultationen
Artikel 15Kriterien zur Bestimmung des am besten geeigneten Staates
Artikel 16Zusammenarbeit mit Eurojust
Artikel 17Fälle, in denen keine Einigung erzielt wurde
Kapitel 5Verschiedenes
Artikel 18Sonstiger Informationsaustausch
Kapitel 6Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 19Sprachen
Artikel 20Verhältnis zu Rechtsinstrumenten und anderen Vereinbarungen
Artikel 21Umsetzung
Artikel 22Bericht
Artikel 23Inkrafttreten
Addendum 1
Unterrichtung über ein laufendes Strafverfahren gemäß Art. 8 Formblatt A
ANTWORT auf die Unterrichtung gemäß Art. 9 Formblatt B
Addendum 2 Erläuternder Bericht
Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren
Hintergrund und Ziele des Vorschlags
Hintergrund und geltende Bestimmungen in dem von dem Vorschlag erfassten Bereich
4 Rechtsrahmen
Zusammenfassung des vorliegenden Vorschlag und Erläuterungen zu den wichtigsten Artikeln
Rechtsgrundlage und Wahl des Rechtsakts
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Auswirkungen auf den Haushalt
Anhang Beispiele von Kompetenzkonflikten zwischen Mitgliedstaaten der EU, die bei Justizbehörden der Tschechischen Republik und bei Eurojust festgestellt wurden
I Tschechische Republik
II EUROJUST
4 Portugal/Frankreich
Spanien/Vereinigtes Königreich
4 Portugal/Spanien
4 Deutschland/Frankreich/Spanien
4 Portugal/Deutschland
4 Luxemburg/Frankreich
4 Spanien/Niederlande
... 7. fordert die Kommission auf, zur verstärkten Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte eine langfristige Mobilitätsstrategie aufzustellen, die den Ansprüchen des Arbeitsmarkts, den ökonomischen Entwicklungen und den Erweiterungsperspektiven der Europäischen Union gerecht wird, da es nur mit einer langfristigen Strategie möglich ist, sowohl Konflikte im Rahmen der Freizügigkeit der Arbeitskräfte auszuschließen als auch dem Problem der Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte wirksam zu begegnen;
... Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung
Verordnung
Artikel 1Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektV0)2
Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Schätzung des Auftragswertes
§ 3Ausnahme für Sektorentätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
§ 4Dienstleistungen des Anhangs 1
§ 5Wege der Informationsübermittlung, Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote
Abschnitt 2Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 6Vergabeverfahren
§ 7Leistungsbeschreibung, technische Anforderungen
§ 8Nebenangebote und Unteraufträge
§ 9Rahmenvereinbarungen
§ 10Dynamische elektronische Verfahren
§ 11Wettbewerbe
Abschnitt 3Bekanntmachungen und Fristen
§ 12Pflicht zur Bekanntmachung, Beschafferprofil, zusätzliche Bekanntmachungen
§ 13Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
§ 14Bekanntmachungen von Aufrufen zum Teilnahmewettbewerb
§ 15Bekanntmachung von vergebenen Aufträge
§ 16Abfassung der Bekanntmachungen
§ 17Fristen
§ 18Verkürzte Fristen
§ 19Fristen für Vergabeunterlagen, zusätzliche Unterlagen und Auskünfte
Abschnitt 4Anforderungen an Unternehmen
§ 20Eignung und Auswahl der Unternehmen
§ 21Ausschluss vom Vergabeverfahren
§ 22Bewerber- und Bietergemeinschaften
§ 23Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen
§ 24Prüfungssysteme
§ 25Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung
Abschnitt 5Prüfung und Wertung der Angebote
§ 26Behandlung der Angebote
§ 27Ungewöhnlich niedrige Angebote
§ 28Angebote, die Waren aus Drittländern umfassen
§ 29Zuschlag und Zuschlagskriterien
§ 30Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens
§ 31Ausnahme von Informationspflichten
Abschnitt 6Dokumentation, Statistik und Übergangsbestimmungen
§ 32Dokumentation und Aufbewahrung der sachdienlichen Unterlagen
§ 33Statistik
§ 34Übergangsbestimmungen
Anhang 1
Teil A4
Teil B
Anhang 2Technische Spezifikationen
3 Begriffsbestimmungen
Anhang 3In die Bekanntmachungen über Vergebene Aufträge aufzunehmende Informationen
I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union13
Artikel 2Änderung der Vergabeverordnung
A. Allgemein
1. Sachverhalt
2. Zielsetzung
3. Lösung
4. Alternativen
5. Rechtssetzungskompetenz
6. Gender Mainstreaming
7. Kosten
9. Befristung
10. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht
B. Im Einzelnen
3 Inhaltsübersicht
Abschnitt 3(§§ 12 bis 19) Bekanntmachungen und Fristen
Zu §§ 17
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Abschnitt 6Besondere Bestimmungen
Zu § 32
Zu § 33
Abschnitt 7Übergangs- und Schlussbestimmungen
Zu § 34
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 923: Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung
... Die Vorschrift regelt die Pflichten des Trägers der Ausbildung. Absatz 1 bestimmt, dass der Träger der Ausbildung durch eine angemessene und zweckmäßige Strukturierung der Ausbildung die Erreichung des Ausbildungsziels in der vorgeschriebenen Ausbildungszeit sicherzustellen und den Schülerinnen und Schülern die erforderlichen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen hat. Durch die Schutzvorschrift in Absatz 2 wird zugunsten der Schülerinnen und Schüler sichergestellt, dass diesen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und deren Ausbildungsstand sowie deren physischen und psychischen Kräften entsprechen. Dadurch soll auch verhindert werden, dass die Schülerinnen und Schüler in Anrechnung auf den Stellenplan lediglich als Arbeitskräfte eingesetzt werden.
A. Problem und Zielsetzung
Gesetzesantrag
Artikel 3In-Kraft-Treten
Allgemeiner Teil
5 Kosten
Besonderer Teil
... /Euratom zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen Gefahren durch ionisierende Strahlungen und der Richtlinie
§ 2Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Einheitlicher Begleitschein
§ 5Verbringungsverbot, Genehmigung
§ 6Antragstellung
§ 7Eingangsbestätigung und Informationsersuchen
§ 8Verbringung in einen Mitgliedstaat
§ 9Verbringung in ein Drittland
§ 10Verbringung in das Inland aus einem Drittland
§ 11Verbringung durch das Inland
§ 12Unterrichtungen
§ 13Übermittlung und Mitführen von Unterlagen
§ 14Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat
§ 15Zustimmung zur Durchfuhr
§ 16Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten
§ 17Nicht zu Ende geführte Verbringungen
§ 18Bestätigung über den Erhalt
§ 19Sprachenregelung
§ 20Mitwirkung der Zollstellen
§ 21Aufbewahrung der einheitlichen Begleitscheine nach Abschluss des Verfahrens
§ 22Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 23Ordnungswidrigkeiten
§ 24Übergangsbestimmung
§ 25Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle von Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates)
Allgemeine Bemerkungen
Abschnitt A-1 Antrag auf Genehmigung von (einer) Verbringung(en) radioaktiver Abfälle
Abschnitt A-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung radioaktiver Abfälle – Informationsersuchen
Abschnitt A-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung durch die betroffenen zuständigen Behörden
Abschnitt A-4a Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle
Abschnitt A-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle
Abschnitt A-5 Beschreibung der Lieferung radioaktiver Abfälle und Liste der Gebinde
Abschnitt A-6 Empfangsbestätigung für die radioaktiven Abfälle
Abschnitt B-1 Antrag auf Genehmigung einer Verbringung/mehrerer Verbringungen von abgebrannten Brennelementen
Abschnitt B-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente – Informationsersuchen
Abschnitt B-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung für (die) Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente durch die betroffenen zuständigen Behörden
Abschnitt B-4a Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente
Abschnitt B-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente
Abschnitt B-5 Beschreibung der Lieferung abgebrannter Brennelemente und Liste der Gebinde
Abschnitt B-6 Empfangsbestätigung für die abgebrannten Brennelemente
Erläuterungen zu den einzelnen Rubriken der Abschnitte A-1 bis A-6 und B-1 bis B-6 des einheitlichen Begleitscheins
I. Zielsetzung, Lösung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Allgemeine Änderungen
Im gesamten Verordnungstext
Titel
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (AtAV)
... H. in der Erwägung, dass mehreren Untersuchungen zufolge (z.B. der Studie der Russell Sage Foundation zur Zukunft der Arbeit) zufolge jeder vierte Erwerbstätige in den am höchsten entwickelten Volkswirtschaften möglicherweise bald so schlecht entlohnt wird, dass er einem zunehmenden Armutsrisiko ausgesetzt ist; in der Erwägung, dass Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor offenbar viele Gemeinsamkeiten aufweisen, da sie oft die Form eines atypischen Beschäftigungsverhältnisses mit gering Qualifizierten, Teilzeitarbeitskräften, Frauen, Zuwanderern und jungen Arbeitnehmern annehmen, für die ein höheres Risiko besteht; in der Erwägung, dass Niedriglohnarbeit oft von einer Generation zur anderen weitergegeben wird und dass Niedriglohnarbeit den Zugang zu guter Bildung, guter Gesundheitsversorgung und anderen grundlegenden Lebensbedingungen einschränkt,
... 22. erachtet es in diesem Zusammenhang für notwendig, in die Ausbildung der Arbeitskräfte zu investieren, ausreichende finanzielle Mittel bereitzustellen und die Zusammenarbeit der öffentlichen Einrichtungen der Mitgliedstaaten zu fördern;
... 8. Der Bundesrat ist darüber hinaus der Auffassung, dass dem Aspekt der sozialen Dimension eine größere Bedeutung beigemessen werden sollte. Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen sollten Bestandteil der Ostseestrategie werden, um wirtschaftlich bedingter Abwanderung und Migration qualifizierter Arbeitskräfte und demographischem Wandel gezielt begegnen zu können. ...
... 5. betont, dass das Bildungsniveau der Roma-Kinder nach wie vor weit hinter dem EU-Durchschnitt zurückbleibt, obwohl ihr Anteil in allgemein bildenden Schulen und Hochschulen in manchen Mitgliedstaaten gestiegen ist; weist auf die Kluft zwischen Arbeitskräftemangel einerseits und einer hohen Arbeitslosenrate in Verbindung mit der geringen Qualifikation der Roma andererseits hin; fordert daher eine ernstzunehmende Verpflichtung seitens der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, die Roma bei der Verbesserung ihrer Qualifikationen zu unterstützen; weist darauf hin, dass die Lage der Roma auf dem Arbeitsmarkt, soweit ihnen ein formaler Bildungsabschluss fehlt, auch durch die Konzipierung eines Systems zur Anerkennung praktischer Kenntnisse verbessert werden kann;
Roma auf dem Arbeitsmarkt: Zugangsmöglichkeiten oder Ausgrenzung?
Überlebenskampf am Rand der Gesellschaft
2 Fazit
... E. in der Erwägung, dass die europäische Wettbewerbsfähigkeit traditionell an die Qualität der Arbeitskräfte und in zunehmendem Maße, vor allem bei den KMU, an Forschung, Entwicklung, Innovation und die jeweiligen Rechte des geistigen Eigentums gebunden ist,
Der multilaterale Rahmen
ACTA und andere bilaterale und regionale Initiativen der Europäischen Union
Beziehungen EU-China
Maßnahmen zur externen Unterstützung des Kampfes gegen Produktfälschung
Rechtliche und organisatorische Fragen
Abschließende Überlegungen
... F. in der Erwägung, dass sich die drei Prioritäten, die in den strategischen Kohäsionsleitlinien festgelegt werden, auf die Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investitionen und Arbeitskräfte, die Verbesserung des Wissens und der Innovation für Wachstum und die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen beziehen,
Verminderung regionaler Ungleichheiten
Kohäsionspolitik als Instrument zur Erreichung der Agenda von Lissabon
Antwort auf Globalisierung und strukturellen Wandel
Demographischer Wandel und integrativere Arbeitsmärkte
Antwort auf die Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung, des Klimawandels und der Energie
Stärkung einer Governance auf mehreren Ebenen und Partnerschaft
Aufbau institutioneller Fähigkeiten
Mainstreaming erfolgreicher Politiken, Stärkung des Wissens und Verbreitung bewährter Praktiken
... 5. unter Berücksichtigung des Ziels der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, die Gesamtbeschäftigungsquote auf 70 %, die Frauenbeschäftigungsquote auf 60 % und die Beschäftigungsquote für ältere Arbeitskräfte auf 50 % anzuheben, der Barcelona-Vorgaben für die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen sowie der Strategien zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben, die einen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten,
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Geltende Vorschriften
1.4. Übereinstimmung mit der Politik und den Zielen der Europäischen Union in anderen Bereichen
2. Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Analyse der Vereinbarung
3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien
3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung
3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
3.5. Entsprechungstabelle
3.6. Europäischer Wirtschaftsraum
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen
5.1. Wortlaut der Richtlinie
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3, 5 und 6
Artikel 4
5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie
Paragraf 1: Ziel und Anwendungsbereich
Paragraf 2: Elternurlaub
Paragraf 3: Vorschriften für die Inanspruchnahme von Elternurlaub
Paragraf 4: Adoption
Paragraf 5: Arbeitnehmerrechte und Nichtdiskriminierung
Paragraf 6: Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit
Paragraf 7: Fernbleiben von der Arbeit aus Gründen höherer Gewalt
Paragraf 8: Schlussbestimmungen
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 6
Anhang Rahmenvereinbarung über Elternurlaub (Überarbeitete Fassung) 18. Juni 2009
2 Präambel
I – Allgemeine Erwägungen
II – Inhalt
Paragraf 3: Modalitäten für die Inanspruchnahme von Elternurlaub
... 35. fordert einen intensiven Dialog mit den Sozialpartnern, Unternehmen, der Wissenschaft, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und den Medien, um sich auf diese demografischen Veränderungen vorzubereiten; betont, dass die Produktivitätssteigerungen vor allem in der Zukunft von Investitionen in Forschung und Entwicklung und in technologische Innovationen abhängen werden, und hebt die dringende Notwendigkeit hervor, dass die Unternehmen ihren Bedarf an Fachkräften durch eine vorausschauende Verwaltung der Arbeitsplätze und der Berufslaufbahnen im Voraus abschätzen und durch Investitionen in lebenslanges Lernen zur Weiterqualifizierung von Arbeitskräften beitragen;
Die demografische Erneuerung als Herausforderung
Humanressourcen als Herausforderung
Solidarität zwischen Generationen und Regionen als Herausforderung
Integrierte Zuwanderung als Herausforderung
... 7. fordert die slowakische Regierung auf, die notwendigen strukturellen Reformen am Arbeits-, Dienstleistungs- und Warenmarkt fortzusetzen und insbesondere eine Steigerung der Mobilität der Arbeitskräfte und mehr Investitionen in Humankapital sicherzustellen fordert die slowakische Regierung auf, insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Energiesektor den Wettbewerb zu gewährleisten;
... 2. Der Bundesrat begrüßt auch das Ziel, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie weiter zu fördern. Eine gute Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie ist nicht nur eine wesentliche Voraussetzung für den erwünschten Anstieg der Geburtenraten in Europa. Sie kann zur auch faktischen Gleichstellung der Geschlechter beitragen und das dauerhafte Ausscheiden von qualifizierten Arbeitskräften - insbesondere von Frauen - aus dem Arbeitsmarkt vermeiden helfen. Da ein Arbeitsplatz der Eltern die beste Absicherung gegen soziale Ausgrenzung, Armut im Allgemeinen und Kinderarmut im Besonderen darstellt, tragen Vereinbarkeitsmaßnahmen zudem zum sozialen Schutz von Familien bei. Schließlich wird eine familienfreundliche Personalpolitik der Unternehmen auch diesen im Wettbewerb um die fähigsten und motiviertesten Beschäftigten zum Vorteil gereichen. Allerdings muss die Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit weiterhin ohne Diskriminierung erhalten bleiben. Auch Belange nicht erwerbstätiger Eltern sind zu berücksichtigen.
... Bei der Ermittlung des Ertragswertes ist von der Ertragsfähigkeit des Betriebes auszugehen. Ertragsfähigkeit ist der bei ordnungsgemäßer und schuldenfreier Bewirtschaftung mit entlohnten fremden Arbeitskräften nachhaltig erzielbare Reinertrag.
1. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 4 ErbStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 18 § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 ErbStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5a - neu - ErbStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 6 und 7 ErbStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 ErbStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 Nr. 2 ErbStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 15 und 17 §§ 16 und 19 Abs. 1 ErbStG ,
18. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28 ErbStG
19. Zu Artikel 2 Nr. 2 11 Abs. 2 Satz 4 BewG
20. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 8 § 11 Abs. 3 - neu - und § 109 Abs. 2 BewG
21. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG
22. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 BewG
23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 und 3 BewG
24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 166 BewG
25. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 4 - neu - BewG
26. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, Abs. 8 BewG
27. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 164 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 - neu - sowie Abs. 5 Satz 2 - neu - BewG
28. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 Satz 3 BewG
29. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 179 BewG
§ 179Bewertung unbebauter Grundstücke
30. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1a - neu - BauGB
31. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB
32. Zu Artikel 2 Nr. 14 §§ 157 bis 187 BewG
33. Zu Artikel 3 Abs. 2
34. Zu Artikel 4 Nr. 3 und 5 §§ 198 und 246 Abs. 6 BauGB
35. Zu Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB
... 1. weist darauf hin, dass der internationale Handel im Hinblick auf die Entwicklung und Armutsbekämpfung auch zum sozialen Fortschritt und zur Schaffung annehmbarer Arbeitsbedingungen beitragen muss; weist darauf hin, dass sich die Handelsregeln an die sozialen Standards der IAO halten müssen; betont, dass der Kampf gegen alle Formen der Ausbeutung von Arbeitskräften (insbesondere Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit) sowie die Achtung der gewerkschaftlichen Freiheiten von wesentlicher Bedeutung für ausgewogene Handelsbeziehungen im Interesse aller sind; verweist auf die Notwendigkeit einer Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen Handel und sozialen Angelegenheiten;
Die Doha-Entwicklungsrunde und GATS
Bilaterale und regionale Abkommen
Sektorspezifische Fragen
... 14. - Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Sozialpartner und die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, die durch die kürzlich ergangenen Gerichtsurteile (Laval, Viking, Rüffert, Luxemburg) aufgekommenen Fragen zum Verhältnis der Grundfreiheiten (Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit) einerseits und dem Arbeitskampfrecht von Gewerkschaften andererseits zu erörtern und ein Forum zu organisieren, damit die Stakeholder über die Problematik der Wahrung der Sozialrechte angesichts einer zunehmenden Arbeitskräftemobilität diskutieren. Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, von den ihnen eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch zu machen und wo nötig, eine nationale Debatte über die Ausgestaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen zu führen.
... 3. ist der Auffassung, dass es angesichts der neuen Gefahren für die Gesundheit erforderlich ist, das Thema Gesundheit im Sinne der Lissabon-Strategie als zentrale politische Frage zu behandeln, wozu auch gehört, dass die Bürger Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsfürsorge von höchstmöglicher Qualität erhalten, damit gesunde und wettbewerbsfähige Arbeitskräfte zur Verfügung stehen;
... 11. betont, dass Globalisierungsprozesse für arme Länder neue Chancen mit sich bringen und die spezifischen Bedürfnisse von Frauen berücksichtigen sollten, da Frauen häufig ungelernte Arbeitskräfte sind und deshalb sozial benachteiligt werden;
... 4.1 Die Qualität der Lehrkräfte bildet den wichtigsten innerschulischen Faktor mit Auswirkung auf die Leistungen der Schüler. Somit ist sie für die Erreichung der Ziele von Lissabon von größter Bedeutung. Im Lehrberuf gibt es einen hohen Anteil älterer Arbeitskräfte; etwa 30 % der Lehrkräfte sind älter als 50 Jahre, und etwa zwei Millionen Lehrer werden in den nächsten 15 Jahren ersetzt werden müssen, wenn die Zahlen auf dem jetzigen Stand gehalten werden sollen. Das Personal muss befähigt sein, jedem Schüler angemessene Möglichkeiten zum Erwerb der Kompetenzen einzuräumen, die in einem auf gegenseitigem Respekt und Zusammenarbeit beruhenden sicheren und attraktiven schulischen Umfeld erforderlich sind, das soziales, körperliches und geistiges Wohlbefinden fördert und in dem kein Raum für Mobbing und Gewalt ist29. Doch berichten die meisten Länder über Defizite bei den pädagogischen Fähigkeiten. Trotzdem sind nur wenige Anreizmaßnahmen und Investitionen für fortlaufende berufliche Weiterbildung und Entwicklung zu verzeichnen. Generell wird nur sehr wenig Zeit auf berufsbegleitende Weiterbildung verwendet, und in vielen Mitgliedstaaten werden Junglehrer nicht systematisch unterstützt.
Junge Menschen auf das 21. Jahrhundert vorbereiten
Zweck dieser Mitteilung
2 Kompetenzen als Schwerpunkt
Schlüsselkompetenzen vermitteln
Lesen, Schreiben und Rechnen
Personalisierte Lernansätze
Lernergebnisse beurteilen
3 Hochwertiges Lernangebot für alle Schülerinnen und Schüler
Bessere Lernangebote für Vorschulkinder
Die Gerechtigkeit der Systeme fördern
4 Schulabbruch
Sonderpädagogischer Förderbedarf
4 Schulentwicklung
4 Lehrkräfte und Schulpersonal
Kompetenzen und Qualifikationen von Lehrkräften
4 Schulleitung
5 Fazit
... Die Konvergenzregionen sollten außerdem versuchen, das Bildungsniveau der Arbeitskräfte zu verbessern, da die Umstellung auf Aktivitäten mit höherer Wertschöpfung zu einer höheren Nachfrage nach besser qualifizierten Arbeitskräften führen wird. Dies wird sich auch darauf auswirken, wie schnell neue Technologien übernommen werden können, und zur Verringerung der Produktivitätslücke beitragen.
2. Kohäsionspolitik: Stand der Debatte
2.1. Ziele und Prioritäten
2.2. Durchführung der Kohäsionspolitik
2.3. Nächste Schritte
3. Konvergenz, Wachstum und wirtschaftliche Umstrukturierung in den EU-Regionen
3.1. Regionale Verteilung der europäischen wachstumsstarken Sektoren
3.1.1. Konvergenzregionen
3.1.2. Übergangsregionen
3.1.3. Regionen des Ziels regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
3.2. Beitrag der wachstumsstarken Sektoren zur Konvergenz
3.3. Bildung, Kompetenzen und Wissensarbeiter
3.4. Schlussfolgerungen
... Bis heute besteht ein erhebliches Gefälle in der Angebotsstruktur zwischen den westlichen und den östlichen Bundesländern, das auf eine jeweils unterschiedliche gesellschaftspolitische Bewertung der Tagesbetreuung für Kinder zurückzuführen ist. Während die durchschnittliche Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Tagespflege in den westlichen Bundesländern bei 9,9 Prozent liegt, beträgt sie in den östlichen Bundesländern 41 Prozent (Stand: 15. März 2007). Einzelne Landesgesetze in den östlichen Ländern enthalten ein subjektives Recht auf Förderung für (alle) Kinder unter drei Jahren, während die westlichen Flächenländer das für die Erfüllung der Verbindlichkeiten nach § 24 Abs. 2 bis 6 SGB VIII in der aktuellen Fassung erforderliche Angebot noch nicht gewährleisten können und so von der Übergangsregelung des § 24a SGB VIII Gebrauch machen. In den westlichen Bundesländern hat es bisher nur in wenigen Ländern Gesetzgebungsinitiativen mit dem Ziel gegeben, ein Betreuungsangebot vorzuhalten, das über das Niveau des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) hinausgeht. Weiter haben einige Länder bereits jetzt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz eingeführt, wogegen andere Länder nur eine objektiv rechtliche Verpflichtung zum Vorhalten eines bestimmten Betreuungsangebots vorsehen. Die aus dieser Vielfalt der unterschiedlichen Regelungen resultierende Rechtszersplitterung kann sowohl im Interesse des Bundes als auch den der Länder nicht hingenommen werden. Angesichts der von Land zu Land unterschiedlichen Zugangskriterien zu den Tageseinrichtungen können Eltern, die eine Erwerbstätigkeit mit Pflichten in der Familie vereinbaren wollen und angesichts der Anforderungen der Wirtschaft ein hohes Maß an Mobilität aufbringen müssen, nicht darauf vertrauen in allen Ländern ein im Wesentlichen gleiches Angebot an qualitätsorientierter Tagesbetreuung vorzufinden. Aus demselben Grunde können auch überregional agierende Unternehmen nicht damit rechnen, in allen Ländern auf ein Potenzial qualifizierter weiblicher Arbeitskräfte zurückgreifen zu können, da sie örtlich und regional fehlende Betreuungsmöglichkeiten an einer Erwerbstätigkeit hindern. Vor diesem Hintergrund sind bundesgesetzliche Regelungen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung, die über das TAG hinausgehen und dieses ergänzen, zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich.
Artikel 1Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
§ 24Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 24aÜbergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren
Artikel 2Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 3Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
§ 2Überprüfung der Mittelverwendung
§ 3Verwaltungsvereinbarung
Artikel 4Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5Inkrafttreten, Außerkrafttreten
I. Notwendigkeit und Ziele des Gesetzes
1. Änderungsprogramm
2. Ausbau der Tagesbetreuung
3. Föderalismusreform
4. Klarstellungen und redaktionelle Änderungen
5. Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung Artikel 2 und 3
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gender-Mainstreaming
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Eltern
2. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe
IV. Kosten
1. Der Gesetzentwurf hat folgende Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
a. Für den Bund:
b. Für die Länder:
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
Zu Absatz 2a
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 27
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
C. Finanzieller Teil
I. Ausbau der Tagesbetreuung
1. Ausgangslage
2. Zu den einzelnen Positionen
a Betriebskosten:
aa Bruttobetriebskosten für einen Platz in der Kindertagespflege:
bb Bruttobetriebskosten für einen Platz in einer Tageseinrichtung:
cc Abzüge:
b Investitionskosten:
3. Verteilung der Kosten auf Bund und die Länder:
a Kosten des Bundes
b Kosten der Länder:
II. Sonstige Kostenpositionen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 500: Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
... (2) Der Rat kann auch beschließen, andere Formen von Beiträgen zu den nach Artikel 18 eingerichteten Konten außer dem Verwaltungskonto anzunehmen, einschließlich wissenschaftlicher und technischer Ausrüstungen oder Arbeitskräfte zur Deckung des Bedarfs für genehmigte Projekte.
D. Finanzielle Auswirkungen
Internationales Tropenholz-Übereinkommen von 2006 Übersetzung
3 Präambel
Kapitel IZielsetzung
Artikel 1Zielsetzung
Kapitel IIBegriffsbestimmungen
Kapitel IIIOrganisation und Verwaltung
Artikel 3Sitz und Aufbau der Internationalen Tropenholzorganisation
Artikel 4Mitgliedschaft in der Organisation
Artikel 5Mitgliedschaft zwischenstaatlicher Organisationen
Kapitel IVInternationaler Tropenholzrat
Artikel 6Zusammensetzung des Internationalen Tropenholzrats
Artikel 7Befugnisse und Aufgaben des Rates
Artikel 8Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Rates
Artikel 9Tagungen des Rates
Artikel 10Verteilung der Stimmen
Artikel 11Abstimmungsverfahren des Rates
Artikel 12Beschlüsse und Empfehlungen des Rates
Artikel 13Beschlussfähigkeit des Rates
Artikel 14Exekutivdirektor und Personal
Artikel 15Zusammenarbeit und Koordinierung mit anderen Organisationen
Artikel 16Zulassung von Beobachtern
Kapitel VVorrechte und Immunitäten
Artikel 17Vorrechte und Immunitäten
Kapitel VIFinanzfragen
Artikel 18Finanzkonten
Artikel 19Verwaltungskonto
Artikel 20Sonderkonto
Artikel 21Der Bali-Partnerschaftsfonds
Artikel 22Formen der Zahlung
Artikel 23Rechnungsprüfung und Veröffentlichung des Rechnungsabschlusses
Kapitel VIIGeschäftstätigkeit
Artikel 24Strategieentwicklung der Organisation
Artikel 25Projektarbeit der Organisation
Artikel 26Ausschüsse und nachgeordnete Organe
Kapitel VIIIStatistiken, Untersuchungen und Informationen
Artikel 27Statistiken, Untersuchungen und Informationen
Artikel 28Jahresbericht und zweijährliche Überprüfung
Kapitel IXVerschiedene Bestimmungen
Artikel 29Allgemeine Verpflichtungen der Mitglieder
Artikel 30Befreiung von Verpflichtungen
Artikel 31Beschwerden und Streitigkeiten
Artikel 32Differenzierte Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen sowie Sondermaßnahmen
Artikel 33Überprüfung
Artikel 34Nichtdiskriminierung
Kapitel XSchlussbestimmungen
Artikel 35Verwahrer
Artikel 36Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme und Genehmigung
Artikel 37Beitritt
Artikel 38Notifikation der vorläufigen Anwendung
Artikel 39Inkrafttreten
Artikel 40Änderungen
Artikel 41Rücktritt
Artikel 42Ausschluss
Artikel 43Kontenabrechnung mit zurückgetretenen oder ausgeschlossenen Mitgliedern oder Mitgliedern, die nicht in der Lage sind, eine Änderung anzunehmen
Artikel 44Geltungsdauer, Verlängerung und Außerkrafttreten
Artikel 45Vorbehalte
Artikel 46Ergänzende Bestimmungen und Übergangsbestimmungen
Anlage A
Anlage B
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 684: Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Internationale Tropenholzorganisation nach Inkrafttreten des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens
... (1) Bei der Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftswerte ist von der nachhaltigen Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auszugehen. Die Ertragsfähigkeit ist der gemeinhin bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig erzielbare Reingewinn abzüglich eines Lohnansatzes für nicht entlohnte Arbeitskräfte. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die bei einer Selbstbewirtschaftung den Wirtschaftserfolg beeinflussen.
Artikel 1Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 2Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 3Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Artikel 4Änderung des Baugesetzbuchs
1. Zielsetzung
2. Maßnahmen
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Preis- und Kostenwirkungen
5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
7. Finanzielle Auswirkungen
Zu § 13b
Zu § 13c
Zu den Nummern 25 bis 27
Zu Nummer 28
Zu § 157
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 158
Zu § 159
Zu § 160
Zu § 161
Zu § 162
Zu § 163
Zu § 164
Zu § 165
Zu § 166
Zu § 167
Zu § 168
Zu § 169
Zu § 170
Zu § 171
Zu § 172
Zu § 173
Zu § 174
Zu § 175
Zu § 176
Zu § 177
Zu § 178
Zu § 179
Zu § 180
Zu § 181
Zu § 182
Zu § 183
Zu § 184
Zu § 185
Zu § 186
Zu § 187
Zu § 188
Zu § 189
... L. in der Erwägung, dass die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte zu einem kritischen Mangel an medizinischem und anderem Fachpersonal in Entwicklungsländern geführt hat, was wiederum zur Folge hat, dass die geleisteten Hilfemaßnahmen vor Ort häufig nicht greifen können,
... Ein grundlegendes Element der Bürgerrechte besteht darin, dass die in einer örtlichen Gemeinschaft lebenden Menschen die dort vorhandenen Dienste in Anspruch nehmen und zum nachbarschaftlichen Leben beitragen können. Touristen, ausländische Arbeitskräfte oder Studierende sowie Zuwanderer kommen oft mit nur begrenzten Kenntnissen der Landessprache in eine örtliche Gemeinschaft. Um den Zugang zu Dienstleistungen und eine problemlose Eingliederung zu ermöglichen, stellen manche Gemeinschaften lebensnotwendige Informationen in mehreren Sprachen zur Verfügung und setzen mehrsprachige Menschen als Kulturmittler und Dolmetscher ein. Besonders Großstädte und Fremdenverkehrsgebiete verfügen über beträchtliche Erfahrung, was den Umgang mit der Landessprache unkundigen Ausländern und ihren Bedürfnissen angeht. Die Kommission misst dem große Bedeutung bei und wird die Verbreitung bewährter Verfahren in diesem Bereich unterstützen.14
2. Die Herausforderungen einer grösseren und vielfältigeren EU
3. Ziele
4. Mehrsprachigkeit für interkulturellen Dialog und sozialen Zusammenhalt
4.1. Wertschätzung aller Sprachen
4.2. Überwindung von Sprachbarrieren im lokalen Umfeld
5. Mehrsprachigkeit und Wohlstand
5.1. Sprachen und Wettbewerbsfähigkeit
5.2. Sprachen und Beschäftigungsfähigkeit
6. Lebenslanges lernen
6.1. Mehr Gelegenheiten, um mehr Sprachen zu lernen
6.2. Effektiver Sprachunterricht
7. Medien, neue Technologien und Übersetzung
8. Die externe Dimension der Mehrsprachigkeit
9. Umsetzung
10. Fazit
1. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 12 § 13a Abs. 01 - neu -, § 13b Abs. 1 Satz 1 ErbStG
3 2.
4. Zu Buchstabe a:
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 2 bis 7 und Absatz 4 ErbStRG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 7, Abs. 5 Satz 1 ErbStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 4 ErbStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 18 § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 ErbStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 Satz 1 ErbStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 Satz 2 ErbStRG
15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5a - neu - ErbStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 6 und 7 ErbStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ErbStG
20. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 ErbStG
22. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 Nr. 2 ErbStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG
24. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
25. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
26. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a - neu - § 15 Abs. 1 ErbStG
27. Zu Artikel 1 Nr. 15 und 17 §§ 16 und 19 Abs. 1 ErbStG ,
28. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28 ErbStG
29. Zu Artikel 2 Nr. 2 11 Abs. 2 Satz 4 BewG
30. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 8 § 11 Abs. 3 - neu - und § 109 Abs. 2 BewG
31. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG
32. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 BewG
33. Hilfsempfehlung zu Ziffer 32
34. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 und 3 BewG
35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 32
36. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 4 - neu - BewG
37. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, Abs. 8 BewG
38. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 2, § 164 Abs. 2 Satz 1 BewG
39. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 BewG
40. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 164 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 - neu - sowie Abs. 5 Satz 2 - neu - BewG
41. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 167 Abs. 2 Satz 2 - neu - BewG
42. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 Satz 3 BewG
43. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 179 BewG
44. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 182 Abs. 2 Satz 3 BewG
45. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe a § 193 Abs. 5 Satz 2a - neu - BauGB
46. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB
47. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1a - neu - BauGB
48. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 3 BauGB
49. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB
50. Zu Artikel 2 Nr. 14 §§ 157 bis 187 BewG
51. Zu Artikel 3 Abs. 2
52. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 6 BauGB
53. Zu Artikel 4 Nr. 3 und 5 §§ 198 und 246 Abs. 6 BauGB
54. Zu Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB
55. Zu Artikel 5 Abs. 1 Inkrafttreten
56. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa KOM (2008)
... Datenquelle: Eurostat (Arbeitskräfteerhebung), 2005
2. Bildungssituation von Kindern mit Migrationshintergrund
2.1. Viele Migrantenkinder leiden unter Bildungsbenachteiligung
2.2. Auswirkungen der Migration auf die Bildungssysteme
3. Gründe für die Bildungsbenachteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund
3.1. Situation und Hintergrund von Kindern mit Migrationshintergrund
3.2. Bildungsumfeld
3.3. Einige positive politische Antworten
4. Bewältigung des Problems auf europäischer Ebene
4.1. Rolle der Programme und Maßnahmen der EU
4.2. Politikaustausch auf europäischer Ebene
4.3. Rolle der Richtlinie 77/486/EWG über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern35
5. Vorschlag für eine Konsultation
A. Politische Herausforderung
B. Politische Antwort
C. Rolle der Europäischen Union
D. Zukunft der Richtlinie 77/486/EWG
... C. in der Erwägung, dass sich die Zahl der Arbeitskräfte bei konstanter Zuwanderung auf derzeitigem Niveau von 227 Millionen im Jahr 2005 auf 183 Millionen im Jahre 2050 verringern und dass die Beschäftigungsquote im Jahr 2020 auf 70% steigen wird, hauptsächlich infolge einer höheren Erwerbsquote bei Frauen, dass die Gesamtzahl der Erwerbstätigen bis zum Jahre 2017 um 20 Millionen zunehmen wird, dass sie danach jedoch bis zum Jahre 2050 um 30 Millionen abnehmen und das geschätzte Verhältnis von Menschen über 65 zu Menschen im arbeitsfähigen Alter von 1 : 4 im Jahre 2005 auf 1 : 2 im Jahre 2050 steigen wird,
2 Arbeitskräfte
2 Renten
Finanzielle Tragfähigkeit
Gesundheitsfürsorge und Langzeitpflege
Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa: Förderung der Nachhaltigkeit
Schaubild 1: Schema der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa
2. Sinn und Zweck dieses Grünbuchs
3. Rechtlicher Rahmen und Grundlage für Massnahmen auf Eu-Ebene
4. Einflussfaktoren für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der Eu und damit verbundene Hauptprobleme
4.1. Demografie und Förderung der Nachhaltigkeit der Arbeitskräfte
Schaubild 2: Bevölkerungsprognose 2008 - 2060
4.2. Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit
4.3. Aus-, Weiter- und Fortbildung
4.4. Mobilitätsmanagement der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens innerhalb der EU
4.5. Globale Migration von Arbeitskräften des Gesundheitswesens
4.6. Daten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung
5. Die Auswirkungen neuer Technologien: Verbesserung der Effizienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen
6. Die Bedeutung Selbständiger für das Arbeitskräftepotenzial im Gesundheitswesen
7. Kohäsionspolitik
8. Anhörung
... 33. begrüßt die Tatsache, dass sich die Kommission erneut zu einer gemeinsamen Einwanderungspolitik, gemeinsamen Mechanismen zum Schutz der Außengrenzen und einer gemeinsamen Asylpolitik verpflichtet hat, und fordert die Kommission auf, ihre Bildungs- und Integrationspolitik weiter zu verbessern, um einen eindeutigen und sicheren Rahmen für Wirtschaftseinwanderer zu schaffen, insbesondere für ausgebildete Arbeitskräfte, wodurch deren Rechte und Pflichten deutlich werden;
Allgemeine Feststellungen
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Horizontale Themen
Kommunikation über Europa
... /Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen37 nicht überschreiten.
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf Den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Neufassung
5.4. Entsprechungstabelle
5.5. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 1Gegenstand
Artikel 2Geltungsbereich
Artikel 3Begriffsbestimmungen
Artikel 4Produktkonzeption
Artikel 5Getrennte Sammlung
Artikel 6Beseitigung und Beförderung von gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Artikel 7Sammelquote
Artikel 86Behandlung
Artikel 9Genehmigungen und Inspektionen
Artikel 10erbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Artikel 117Zielvorgaben für die Verwertung
Artikel 128Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten
Artikel 139Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte
Artikel 1410Informationen für die Nutzer
Artikel 1511Informationen für Behandlungsanlagen
Artikel 1612Registrier-, Informations- und Berichtspflicht
Artikel 1713Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt
Artikel 1814Ausschuss
Artikel 1915Sanktionen
Artikel 2016Inspektion und Überwachung
Artikel 2117Umsetzung
Artikel 22Aufhebung
Artikel 2318Inkrafttreten
Artikel 2419Adressaten
Anhang IA Von dieser Richtlinie erfasste Gerätekategorien
Anhang IB Auflistung der Produkte, die im Sinne dieser Richtlinie zu berücksichtigen sind und unter die in Anhang IA aufgeführten Kategorien fallen
1. Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3. IT- und Telekommunikationsgeräte
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge Mit Ausnahme ortsfester industrieller Grosswerkzeuge
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8. Medizinische Geräte Mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte
Anhang IMindestüberwachungsanforderungen für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
ANHANG II Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß Artikel 86 Absatz 21
Anhang IIITechnische Anforderungen gemäß Artikel 86 Absatz 3
Anhang IVSymbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
Anhang V
Teil A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (genannt in Artikel 22)
Teil B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (genannt in Artikel 22)
Anhang VIEntsprechungstabelle
Finanzbogen
... Der deutschen Wirtschaft fehlen Fachkräfte. In manchen Bereichen und Regionen Deutschlands kann der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften nicht allein durch inländische Arbeitskräfte gedeckt werden. Überdies wird es im Zuge der demographischen Entwicklung und des strukturellen Wandels in Zukunft einen steigenden Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften geben.
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
... AG. in der Erwägung, dass China durch den Einsatz eigener Arbeitskräfte in Afrika den chinesischen Handelsunternehmen langfristig den Zugriff auf den afrikanischen Markt sichert und so die Volkswirtschaften in Afrika beeinflusst,
Energie und natürliche Ressourcen
Handel, Investition und Infrastrukturen
2 Umwelt
Staatsführung und Menschenrechte
Frieden und Sicherheit
Nachhaltige Entwicklung
Handel, Investitionen und Infrastrukturen
Gute Staatsführung und Menschenrechte
... 4. die Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen,
Abschnitt 1Zielsetzung
§ 1Zielsetzung
Abschnitt 2Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 2Allgemeine Arbeitsbedingungen
Abschnitt 3Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 3Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 4Einbezogene Branchen
§ 5Arbeitsbedingungen
§ 6Besondere Regelungen
§ 7Rechtsverordnung
§ 8Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
§ 9Verzicht, Verwirkung
Abschnitt 4Zivilrechtliche Durchsetzung
§ 10Haftung des Auftraggebers
§ 11Gerichtsstand
Abschnitt 5Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden; Auftragssperren durch öffentliche Auftraggeber
§ 12Zuständigkeit
§ 13Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
§ 14Meldepflicht
§ 15Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 16Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 17Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 18Zustellung
§ 19Bußgeldvorschriften
§ 20Evaluation
§ 21Inkrafttreten, Außerkrafttreten
I. Gesetzesziel
II. Wesentlicher Inhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)
... Über 60 % aller Unternehmen, die sich im Rahmen der Konsultation geäußert haben, sind der Ansicht, dass Schulen nicht die Fertigkeiten vermitteln, die Unternehmer und ihre Mitarbeiter brauchen. Das macht deutlich, dass jungen Menschen in unserer Gesellschaft grundlegende Fertigkeiten wie Lesen und Schreiben, Naturwissenschaften, Management, technisches Wissen, IKT- und Sprachkenntnisse vermittelt und dass sie zu kreativem Denken angeregt werden müssen. KMU leiden besonders unter dem Mangel an Arbeitskräften, die für neue Technologien qualifiziert sind. Deshalb muss der europäische Referenzrahmen der Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen16 umgesetzt werden, damit allen jungen Menschen die nötigen Grundkompetenzen vermittelt werden.
2. Zeit für einen Durchbruch in der KMU-Politik
3. Der Small Business Act für Europa: Programm für eine ehrgeizige KMU-Politik
4. Vom Grundsatz zur konkreten Maßnahme
5. Umsetzung des SBA und Regierungshandeln
Anhang : Austausch bewährter Verfahren in der KMU-Politik
... Q. in der Erwägung, dass bei allen anderen Dimensionen der Arbeitsplatzqualität, z.B. bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, bei den Arbeitsorganisationsformen, die die Kompetenzen nicht voll ausschöpfen, oder im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz weiterhin Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern bestehen; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote für Frauen mit betreuungsbedürftigen Kindern lediglich bei 62,4 % liegt, bei Männern hingegen bei 91,4 %; in der Erwägung, dass die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt immer noch weitgehend von einem hohen, wachsenden Anteil von Teilzeitarbeitskräften gekennzeichnet ist – im Jahre 2007 belief sich dieser EU-27-weit auf 31,4 % für Frauen, während der Männeranteil nur 7,8 % betrug – und 76,5% aller Teilzeitarbeitenden Frauen sind; in der Erwägung, dass Frauen auch häufiger mit befristeten Arbeitsverträgen eingestellt werden (15,1 %, d. h. 1 Prozentpunkt mehr als bei Männern); in der Erwägung, dass Frauen (4,5 %) nach wie vor deutlich häufiger von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind als Männer (3,5 %),
Artikel 1Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)
2 Abkürzungsverzeichnis
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009
... 5. Der Bundesrat begrüßt das Ziel, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie weiter zu fördern. Eine gute Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie ist nicht nur eine wesentliche Voraussetzung für den erwünschten Anstieg der Geburtenraten in Europa. Sie kann zur auch faktischen Gleichstellung der Geschlechter beitragen und das dauerhafte Ausscheiden von qualifizierten Arbeitskräften - insbesondere von Frauen - aus dem Arbeitsmarkt vermeiden helfen. Da ein Arbeitsplatz der Eltern die beste Absicherung gegen soziale Ausgrenzung, Armut im Allgemeinen und Kinderarmut im Besonderen darstellt, tragen Vereinbarkeitsmaßnahmen zudem zum sozialen Schutz von Familien bei. Schließlich wird eine familienfreundliche Personalpolitik der Unternehmen auch diesen im Wettbewerb um die fähigsten und motiviertesten Beschäftigten zum Vorteil gereichen. Allerdings muss die Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit weiterhin ohne Diskriminierung erhalten bleiben. Auch Belange nicht erwerbstätiger Eltern sind zu berücksichtigen.
... Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2008
Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 1. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2008
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE
... 2. Der Bundesrat begrüßt das Ziel, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie weiter zu fördern. Eine gute Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie ist nicht nur eine wesentliche Voraussetzung für den erwünschten Anstieg der Geburtenraten in Europa. Sie kann zur auch faktischen Gleichstellung der Geschlechter beitragen und das dauerhafte Ausscheiden von qualifizierten Arbeitskräften - insbesondere von Frauen - aus dem Arbeitsmarkt vermeiden helfen. Da ein Arbeitsplatz der Eltern die beste Absicherung gegen soziale Ausgrenzung, Armut im Allgemeinen und Kinderarmut im Besonderen Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln darstellt tragen Vereinbarkeitsmaßnahmen zudem zum sozialen Schutz von Familien bei. Schließlich wird eine familienfreundliche Personalpolitik der Unternehmen auch diesen im Wettbewerb um die fähigsten und motiviertesten Beschäftigten zum Vorteil gereichen. Allerdings muss die Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit weiterhin ohne Diskriminierung erhalten bleiben. Auch Belange nicht erwerbstätiger Eltern sind zu berücksichtigen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 18a Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 3 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
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