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"Delikt"


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0821/04
0725/04
0283/04
0591/04
0722/04B
0312/03B
Drucksache 71/1/10

... Derartigen Hassdelikten wohnt gegenüber sonstigen Gewaltdelikten ein erhöhter Unrechtsgehalt inne. Ihre Täter begehen sie nicht vor dem Hintergrund einer persönlichen Auseinandersetzung mit dem Opfer. Vielmehr soll mit dem Angriff auf die körperliche Integrität des Opfers ein grundsätzliches Unwerturteil über dessen "



Drucksache 482/10

... es in Zukunft das Strafmaß bei Vorsatzdelikten auf höchstens fünf Jahre und bei Fahrlässigkeitsdelikten auf höchstens drei Jahre angehoben werden. Die Erhöhung des Strafmaßes soll im Interesse des Kundenschutzes sicherstellen, dass die Staatsanwaltschaften diesen Tatbeständen in Zukunft die gleiche Aufmerksamkeit schenken werden wie anderen Vermögensdelikten:



Drucksache 794/7/10

... - Es erscheint nicht sachgerecht, das Institut der Sicherungsverwahrung konsolidieren zu wollen, ohne die bereits bei ihrer Einführung in Expertenkreisen nahezu einhellig abgelehnte Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht wieder abzuschaffen. - Die primäre Sicherungsverwahrung sollte auf schwerste Gewalttaten und schwere Sexualstraftaten beschränkt bleiben und nicht Erpressungsdelikte, Betäubungsmittelstraftaten und Staatsschutzdelikte mit einbeziehen.



Drucksache 34/10

... Auch der vorliegende Rahmenbeschluss verzichtet weitgehend auf das Erfordernis beiderseitiger Sanktionierbarkeit in Anlehnung an die Listendeliktslösung in Artikel 2 Absatz 2 RbEuHb. Die abschließende Positivliste in Artikel 5 Absatz 1 RbGeld enthält die bereits im RbEuHb geregelten 32 Gruppen und sieben zusätzliche Kategorien von Straftaten und Verwaltungsübertretungen (Ordnungswidrigkeiten), bei denen die beiderseitige Sanktionierbarkeit im Unterschied zur geltenden Rechtslage (§ 49 Absatz 1 Nummer 3 IRG) seitens des Vollstreckungsstaates nicht zu prüfen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 77a
Elektronische Kommunikation und Aktenführung

§ 77b
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Geldsanktionen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 86
Vorrang

Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen

§ 87
Grundsatz

§ 87a
Vollstreckungsunterlagen

§ 87b
Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 87c
Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

§ 87d
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

§ 87e
Beistand

§ 87f
Bewilligung der Vollstreckung

§ 87g
Gerichtliches Verfahren

§ 87h
Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

§ 87i
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

§ 87j
Rechtsbeschwerde

§ 87k
Zulassung der Rechtsbeschwerde

§ 87l
Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

§ 87m
Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

§ 87n
Vollstreckung

Unterabschnitt 3
Ausgehende Ersuchen

§ 87o
Grundsatz

§ 87p
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98
Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Wesentliche Neuerungen des RbGeld

III. Gründe für die Umsetzung des RbGeld im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG

IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbGeld

V. Grundzüge des Verfahrensgangs

VI. Verhältnis des RbGeld zu anderen Übereinkommen

VII. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zur Neufassung der Inhaltsübersicht Nummer 1 und 2

2. Zu § 55 IRG – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Nummer 3

3. Zu § 74 IRG – Zuständigkeit des Bundes Nummer 4

4. Zu §§ 77a und 77b – Elektronische Kommunikation und Aktenführung Nummer 5

5. Zu § 86 IRG-E – Vorrang Nummer 6

6. Zu § 87 IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

7. Zu § 87a IRG-E – Vollstreckungsunterlagen

9. Zu § 87b IRG-E – Zulässigkeitsvoraussetzungen

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

9. Zu § 87c IRG-E – Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

10. Zu § 87d IRG-E – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Bewilligungshindernisse

11. Zu § 87e IRG-E – Beistand

12. Zu § 87f IRG-E – Bewilligung der Vollstreckung

13. Zu § 87g IRG-E – Gerichtliches Verfahren

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

14. Zu § 87h IRG-E – Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

a Zu Absatz 1 und 2

b Zu Absatz 3

c Zu Absatz 4

15. Zu § 87i IRG-E – Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

16. Zu § 87j IRG-E – Rechtsbeschwerde

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2 und Absatz 3

c Zu Absatz 4

d Zu Absatz 5 und Absatz 6

17. Zu § 87k IRG-E – Zulassung der Rechtsbeschwerde

18. Zu § 87l IRG-E – Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

19. Zu § 87m IRG-E – Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

20. Zu § 87n IRG-E – Vollstreckung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

21. Zu § 87o IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

22. Zu § 87p IRG-E – Inländisches Vollstreckungsverfahren

24. Zu § 98 IRG-E – Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4 JVKostO Nummer 1

III. Zu Artikel 3 – Änderung des Gerichtskostengesetzes

1. Zu § 1 GKG Nummer 1

2. Zur Änderung des Kostenverzeichnisses Nummer 2

Zu Teil 3

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

1. Zur Gliederung des Vergütungsverzeichnisses zum RVG Nummer 1

2. Zu Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG Nummer 2

V. Zu Artikel 5 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 457: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen


 
 
 


Drucksache 232/10

... Dieser Artikel ändert den Artikel 23 des geltenden DBA und regelt den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten entsprechend dem aktuellen OECD-Musterabkommen. Er bezieht sich auf Informationen, die zur Durchführung dieses Abkommens oder des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten zur Verwaltung und Durchsetzung betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung voraussichtlich erheblich sind, und ist damit nicht auf die Abkommenssteuern beschränkt. Die Informationen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch für andere Zwecke, wie zur Aufdeckung von Geldwäschedelikten oder Terrorismusfinanzierung verwendet werden.



Drucksache 489/10

... Nachdem die Ergebnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) belegen, dass das Modell "Begleitetes Fahren ab 17" einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger und Fahranfängerinnen bringt, wird dieses zunächst bis zum 31.12.2010 befristete Modellvorhaben zum 01.01.2011 in das Dauerrecht überführt. In der Anfangsphase des selbstständigen Fahrens ergibt sich eine Verringerung des Unfall- und Deliktrisikos in einem zweistelligen Prozentbereich (22% weniger Unfälle und 20% weniger Verkehrsverstöße) und die Teilnahme am "BF 17"führt zu einer erheblichen Verbesserung der Fahrkompetenz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

H. Nachhaltigkeit

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Gleichstellungspolitische Gesichtspunkte

3 Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

zu a

zu b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

zu a

zu b

zu c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummern 12 bis 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1381: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes


 
 
 


Drucksache 149/1/10

... In Absatz 1 werden der Betrieb eines Gewerbes, dessen Gegenstand die Gewährung oder Verschaffung der Gelegenheit zur Selbsttötung ist, sowie die Gründung einer Vereinigung unter Strafe gestellt, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen. Absatz 2 pönalisiert die Tätigkeit des Führungspersonals von Suizidbeihilfe-Organisationen. Der Entwurf schafft demgemäß auch Organisationsdelikte. Die Vorschrift fügt sich in den Sechzehnten Abschnitt des besonderen Teils des



Drucksache 646/10 (Beschluss)

... Ab dem 1. Januar 2011 wurden in den Katalog der Geschädigtenspezifik der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zwar auch Gewaltdelikte gegen Feuerwehr, Rettungsdienste nach den Rettungsdienstgesetzen der Länder und sonstige Rettungsdienste (z.B. Katastrophenschutz und THW) aufgenommen. Dabei umfasst der Begriff "sonstige Rettungsdienste" in entsprechender Auslegung der IMK-Beschlusslage (vgl. 190. Innenministerkonferenz, TOP 5, insbesondere Ziffer 3) nach polizeilichem Verständnis alle Institutionen, die als Hilfeleistende bei Unglücksfällen und gemeiner Gefahr eingesetzt werden, also auch Mitarbeiter des Katastrophenschutzes ebenso wie des THW. Damit ist jedoch lediglich sichergestellt, dass Straftaten gegen diesen Personenkreis statistisch gesondert erfasst und ausgewertet werden können. Rückschlüsse auf die Auslegung des geschützten Personenkreises des § 114 Absatz 3 StGB-E lassen sich daraus allerdings nicht ziehen.



Drucksache 181/10

... (2) Die Europäische Union hat sich der Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels sowie dem Schutz der Opfer von Menschenhandel verpflichtet. Zu diesem Zweck wurden der Beschluss 2002/629/JI des Rates vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels12 und ein EU-Plan über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels (2005/C 311/01)13 angenommen. Parallel dazu verfolgt die EU in den Herkunfts- und Transferländern der Opfer, die in der Regel EU-Drittstaaten sind, insbesondere Maßnahmen zur Aufklärung und Stärkung der Bevölkerung, zur Unterstützung und Betreuung der Opfer, zur Bekämpfung der Ursachen des Menschenhandels sowie zur Unterstützung der betroffenen Länder bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Menschenhandel. Darüber hinaus wird der Rahmenbeschluss 2009/948/JI des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren14 die Koordinierung der Strafverfolgung von Menschenhandelsdelikten erleichtern.



Drucksache 329/10

... 9. Verwaltungsdaten wie Deliktskennung, Partionskennung, D-Nummer, EURODAC-Nummer, Finger- oder Handflächenbezeichnung, Lichtbild-Nummer, Vorgangsnummer, Kriminalaktennummer, zuständiges Landeskriminalamt, Telebilddaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1 Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen (BKA-Daten-Verordnung – BKADV)

§ 1
Personendaten von Beschuldigten und andere zur Identifizierung geeignete Merkmale

§ 2
Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und personenbezogene Daten von Personen, die einer Straftat verdächtig sind

§ 3
Personenbezogene Daten im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 4
Personenbezogene Daten sonstiger Personen

§ 5
Personenbezogene Daten, die bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erhoben worden sind

§ 6
Personenbezogene Daten zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung

§ 7
Personenbezogene Daten zum Zwecke des Nachweises von Personen, die einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung unterliegen

§ 8
Personenbezogene Daten von Vermissten, unbekannten hilflosen Personen und unbekannten Toten

§ 9
Dateien des Bundeskriminalamts nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 10
Speicherung der Daten in den Dateien der Zentralstelle

§ 11
Speicherung der Daten in sonstigen Dateien der Zentralstelle

Artikel 2
Änderung der Verordnung im Hinblick auf das Schengener Informationssystem der zweiten Generation

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummern 6 bis 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Satz 2:

Zu Absatz 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Satz 2:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 8

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Satz 2:

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Satz 2:

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1338: Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen


 
 
 


Drucksache 856/10

... Die beiden Anhänge A und B sowie das Formblatt im Anhang des Rb sind in die Amtssprachen aller Mitgliedstaaten übersetzt. Ein bestimmtes Feld, beispielsweise die Untergruppe 1001 00 "Vergewaltigung" der Gattung "Sexualdelikte", enthält in Deutschland die deutsche Fassung, in anderen Mitgliedstaaten eine Übersetzung dieses Begriffes. Der Begriff "Vergewaltigung" taucht beispielsweise in Deutschland in deutscher, in Frankreich in französischer, in Spanien in spanischer und in Polen in polnischer Sprache auf. Durch die Hinterlegung der Zahlenfelder von übersetzten Begriffen in der jeweiligen Amtssprache des Empfängers wird eine Übersetzung gewährleistet. Diese kann naturgemäß im Hinblick auf die Unsicherheiten bei der Eintragung und die Unterschiedlichkeit der gebrauchten Begriffe, einschließlich der unterschiedlichen Ausgestaltung der Tatbestände in den jeweiligen nationalen Strafrechten, nur einen Hinweischarakter haben. Eine amtliche verbindliche Übersetzung stellt diese Übersetzungshilfe nicht dar-, sie lässt jedoch erwarten, dass in weit über 95 Prozent aller Fälle eine ausreichende erste Verständnishilfe vorliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 15
Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

§ 43a
Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen

§ 53a
Grenzen der internationalen Zusammenarbeit

§ 56a
Mitteilung über ausländische Verurteilungen

§ 56b
Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 57a
Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

§ 150c
Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen

§ 150d
Protokollierungen

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zum europäischen Strafregisterinformationsaustausch

1. Zur Entstehungsgeschichte

2. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung

a Allgemeines

b Neuerungen des Rb sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

c Neuerungen des Beschlusses ECRIS sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

II. Sonstige Änderungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Gesetzesfolgenabschätzung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

2 I.

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

a Zu § 56a BZRG Mitteilung über ausländische Verurteilungen

b Zu § 56b BZRG Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer n

2 II.

Zu Artikel 2

2 III.

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2 IV.

Zu Artikel 4

2 V.

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1414: Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 851/10

... In der jüngsten Vergangenheit war im Steuerstrafrecht eine Flut von Selbstanzeigen festzustellen. Diese beruht zu einem erheblichen Teil auf dem Ermittlungsdruck, der durch den Ankauf von Datenträgern aus dem Ausland entsteht, die Daten enthalten, mit denen Steuerdelikte zum Nachteil des deutschen Fiskus nachgewiesen werden können. Dabei fällt auf, dass sich die Anzeigen häufig ausschließlich auf das durch Medienveröffentlichungen bekannt gewordene Herkunftsland der Datenträger sowie die dort genannten Geldinstitute beschränken. Es scheint daher naheliegend, dass die Selbstanzeige von Steuerhinterziehern im Rahmen einer "Hinterziehungsstrategie" missbraucht wird und in diesen Fällen gerade nicht dazu dient, alle Steuerhinterziehungen anzuzeigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 851/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 24
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

3 Vollzugsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1560: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung


 
 
 


Drucksache 246/1/10

... 25. Hinsichtlich weiterer europarechtlicher Vorgaben bei der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen einschließlich Geldbußen für Straßenverkehrsdelikte sollten zunächst die mittelfristigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (ABl. L 76 vom 22. März 2005, Seite 16) abgewartet werden.



Drucksache 495/10

... bei dem abstraktkonkreten Gefährdungsdelikt des § 130 Absatz 1 und 3 StGB das deutsche Strafrecht auch in Fällen der Verbreitung über das Internet (BGHSt 46, 212). Die Anwendbarkeit von § 130 StGB ergibt sich aus § 3 StGB in Verbindung mit § 9 StGB. Denn es liegt eine Inlandstat (§ 3 StGB) vor, weil der zum Tatbestand gehörende Erfolg in Deutschland eintritt (§ 9 Absatz 1, 3. Fall StGB). Aufgrund der Formulierung des Artikels 9 Absatz 2 Buchstabe b des Rahmenbeschlusses sind auch nur solche Inhalte gemeint, die nicht bloß auf einem inländischen Server gespeichert, sondern auch im Inland abrufbar sind. Denn Buchstabe b bezieht sich auf die „Handlungen“ des Artikels 1 (bzw. des Artikels 2) des Rahmenbeschlusses, die jeweils ein Öffentlichmachen der Information voraussetzen.



Drucksache 617/10

... , soweit sie die 10 Jahre überschreitende Sicherungsverwahrung bei Anlasstaten betreffen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 160) begangen wurden wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 103 Absatz 2, Artikel 20 Absatz 3 und Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG - 2 BvR 740/10 -



Drucksache 490/10

... , die ein Auskunftsverweigerungsrecht hinsichtlich solcher Fragen enthält, deren Beantwortung den Auskunftspflichtigen oder dessen Angehörige der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz aussetzen würde. Der Auskunftspflichtige soll vom Staat nicht in eine Konfliktlage gebracht werden, in der er sich selbst strafbarer Handlungen oder anderer rechtswidriger Handlungen bezichtigen muss, oder in Versuchung kommt, durch Falschaussagen ein neues Delikt zu begehen, oder wegen seines Schweigens in Gefahr kommt, Zwangsmitteln unterworfen zu werden. Die Vorschrift trägt damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, das den Schutz vor einem Zwang zur Selbstbezichtigung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Artikel 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG anerkannt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz – PTSG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Postsicherstellungspflicht; Postbevorrechtigte

§ 3
Umsetzung der Postbevorrechtigung

§ 4
Unterstützung der Feldpost

§ 5
Telekommunikationssicherstellungspflicht

§ 6
Telekommunikationsbevorrechtigung

§ 7
Umsetzung der Telekommunikationsbevorrechtigung

§ 8
Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

§ 9
Entgelte; Entschädigung

§ 10
Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen

§ 11
Bußgeldvorschriften

§ 12
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs

2. Zugrunde liegender Sachverhalt

3. Andere Lösungsmöglichkeiten / Erledigung durch Private

4. Informationspflichten

5. Befristung

6. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

8. Änderungen zur geltenden Rechtslage

9. Gesetzesfolgen

9.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

9.2 Kosten für die Wirtschaft und Auswirkungen auf das Preisniveau

9.3 Bürokratiekosten

9.4 Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

10. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

11. Gesetzgebungskompetenz

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1181: Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 543/10

... Das „Bestimmen“ kann auf vielfältige Weise geschehen, wie etwa über das Internet oder durch unmittelbar persönliches Ansprechen. Für die Vollendung des Delikts ist eine Beteiligung der angeworbenen Person an der Begehung einer terroristischen Straftat bzw. deren Anschluss an eine entsprechende Gruppe oder Vereinigung nicht erforderlich. Der Erläuternde Bericht (Anm. 112) stellt dies klar, indem darauf hingewiesen wird, dass die Umsetzung der Artikel 6 und 9 Absatz 2 durch die Vertragsparteien zu einer Strafbarkeit sowohl der vollendeten als auch der begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Anwerbung führt und es dabei unerheblich ist, ob sich die angeworbene Person letztlich an der Begehung einer terroristischen Straftat beteiligt oder sich einer entsprechenden Gruppe oder Vereinigung anschließt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmung

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Innerstaatliche Maßnahmen zur Verhütung des Terrorismus

Artikel 4
Internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung des Terrorismus

Artikel 5
Öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 6
Anwerbung für terroristische Zwecke

Artikel 7
Ausbildung für terroristische Zwecke

Artikel 8
Unerheblichkeit der tatsächlichen Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 9
Ergänzende Straftatbestände

Artikel 10
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 11
Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 12
Bedingungen und Garantien

Artikel 13
Schutz, Entschädigung und Unterstützung für Opfer des Terrorismus

Artikel 14
Gerichtsbarkeit

Artikel 15
Ermittlungspflicht

Artikel 16
Nichtanwendbarkeit des Übereinkommens

Artikel 17
Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen

Artikel 18
Auslieferung oder Strafverfolgung

Artikel 19
Auslieferung

Artikel 20
Ausschluss der Ausnahmeregelung für politische Straftaten

Artikel 21
Diskriminierungsklausel

Artikel 22
Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen

Artikel 23
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 24
Beitritt zum Übereinkommen

Artikel 25
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 26
Wirkungen des Übereinkommens

Artikel 27
Änderungen des Übereinkommens

Artikel 28
Überarbeitung des Anhangs

Artikel 29
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 30
Konsultationsrunde der Vertragsparteien

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Notifikation

Anhang

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu den Artikeln 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32


 
 
 


Drucksache 322/10

... Dieser Artikel ändert den Artikel 26 des geltenden DBA und regelt den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten entsprechend dem aktuellen OECD-Musterabkommen. Er bezieht sich auf Informationen, die zur Durchführung dieses Abkommens oder des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten zur Verwaltung und Durchsetzung betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung voraussichtlich erheblich sind, und ist damit nicht auf die Abkommenssteuern beschränkt. Die Informationen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch für andere Zwecke, wie zur Aufdeckung von Geldwäschedelikten oder Terrorismusfinanzierung verwendet werden. Die Absätze 7 bis 10 des geänderten Artikels 26 enthalten Regelungen für die Ermittlungsmöglichkeiten nach belgischem Recht, die dem DBA USA/Belgien entnommen und an die deutsch-belgischen Verhältnisse angepasst wurden. Der Absatz 10 des geänderten Artikels 26 gestattet Vertretern des ersuchenden Staates die Einreise in den ersuchten Staat zur Vernehmung von Personen und zur Prüfung von Büchern und Aufzeichnungen. Die Beteiligung belgischer Hoheitsträger bei Vernehmungen oder Prüfungen in Deutschland erfolgen nur in Anwesenheit und unter Leitung deutscher Beamter.



Drucksache 693/10

... Mit dieser Initiative soll die einheitliche Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen (einschließlich Geldstrafen für Verkehrsdelikte), die in einem anderen Mitgliedstaat verhängt wurden, sichergestellt werden.



Drucksache 230/10

... " auch im Recht der DDR; die Verfehlungen nach § 4 StGB-DDR bildeten eine eigenständige Deliktskategorie unterhalb von Verbrechen und Vergehen. Allerdings wurde mit der Herstellung der deutschen Einheit das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (102-1)

Artikel 2
Aufhebung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-5)

Artikel 3
Aufhebung des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-6)

Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 95 des Berufsbildungsgesetzes und der auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Verordnungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-1)

Artikel 5 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung der §§ 94 und 96 des Berufsbildungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-2)

Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 80 des Berufsbildungsgesetzes und der auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Verordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-3)

Artikel 7 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 92 des Berufsbildungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-4)

Artikel 8
Aufhebung des Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (111-3)

Artikel 9
Änderung der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zum Schutze des Wappens der Schweizerischen Eidgenossenschaft (1131-1-1)

Artikel 10
Aufhebung von Vorschriften des Goldfrankenumrechnungsgesetzes (188-25)

Artikel 11
Aufhebung von Vorschriften zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1957 über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen und zu den auf der IX. Diplomatischen Seerechtskonferenz in Brüssel am 10. Mai 1952 geschlossenen Übereinkommen (188-26)

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes (200-2)

§ 5

Artikel 13
Auflösung der Krankenpflegeverordnung (2124-5-1)

Artikel 14
Aufhebung des Gesetzes zu dem Abkommen über die Gründung eines Welthilfsverbandes (2177-1)

Artikel 15
Aufhebung des Hochschulbauförderungsgesetzes (2211-1)

Artikel 16 Aufhebung der Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit zur Anerkennung von Organen der staatlichen Wohnungspolitik nach § 28 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (2330-8-1)

Artikel 17
Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung (2331-5)

Artikel 18
Änderung der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen (2331-8)

Artikel 19
Aufhebung von Vorschriften aus Gesetzen zu völkerrechtlichen Verträgen, die nur mit Überschrift, Datum und Fundstelle in die Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetzblatt Teil III) aufgenommen worden sind (27-4, 319-2 bis 6, 404-14 und 453-15)

Artikel 20
Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (302-6)

Artikel 21
Aufhebung des Gesetzes über Vollstreckungsschutz für die Binnenschifffahrt (310-15)

Artikel 22
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (313-4)

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden (315-11-4)

Artikel 24
Aufhebung des Ausführungsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910 (319-41)

Artikel 25
Aufhebung von Vorschriften zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen (319-73-1, -2)

Artikel 26
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (400-2)

Artikel 27
Aufhebung des Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (401-5)

Artikel 28
Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (403-4)

Artikel 29
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (403-4-1)

Artikel 30
Änderung des Erbbaurechtsgesetzes (403-6)

§ 38

Artikel 31
Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen (403-9)

Artikel 32
Aufhebung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (403-11)

Artikel 33
Aufhebung des Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (403-12)

Artikel 34
Aufhebung von Vorschriften zum Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend schweizerische Goldhypotheken in Deutschland und gewisse Arten von Frankenforderungen an deutsche Schuldner vom 6. Dezember 1920 sowie zum Zusatzabkommen vom 25. März 1923 (403-13 bis 403-14-6)

Artikel 35
Aufhebung der Bekanntmachung betreffend die Anlegung von Mündelgeld in verbrieften Forderungen gegen eine inländische kommunale Körperschaft etc. (404-10)

Artikel 36
Änderung der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen (404-12)

Artikel 37
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (404-25)

Abschnitt 5
Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

§ 19
Berechtigte

§ 20
Leistungen

§ 21
Durchführung, Zuständigkeit, Verfahren

§ 22
Kostenerstattung

§ 23
Rechtsweg

§ 24
Anpassung

§ 25
Übergangsvorschriften

Artikel 38
Aufhebung des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (404-26)

Artikel 39 Aufhebung der Bekanntmachung über die nach § 1 Absatz 2 in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen ab dem 1. Juli 2009 geltenden Beträge

Artikel 40 Aufhebung der Vierzehnten Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (404-26-14)

Artikel 41
Aufhebung von partiellem Bundesrecht über die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen (405-1b und 405-1c)

Artikel 42
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (4101-1)

Artikel 43
Auflösung des Gesetzes zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (4120-6)

Artikel 44
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (4121-2)

Artikel 45
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften (4123-2)

Artikel 46
Aufhebung der Verordnung über die Sammelverwahrung von Mündelwertpapieren (4130-2)

Artikel 47
Änderung des Gesetzes betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien (4134-2)

Artikel 48
Änderung des Gesetzes über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen (4134-3)

§ 3

Artikel 49
Aufhebung der Verordnung über Fremdwährungsschulden (4134-3-1)

Artikel 50
Aufhebung von D-Markbilanzrecht (4140-1 bis 4140-2)

Artikel 51
Änderung des Gesetzes über die am 6. November 1925 im Haag revidierte Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (442-3)

Artikel 52
Aufhebung von Gesetzen über Straffreiheit (450-12-1, -2)

Artikel 53
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (450-16)

Artikel 54
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (451-1)

Artikel 55
Änderung der Jugendarrestvollzugsordnung (451-1-1)

Artikel 56
Änderung des Gesetzes betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels (453-7)

Artikel 57
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (453-11)

Artikel 58
Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten (454-1-1-1)

Artikel 59 Aufhebung der Rechtsverordnung zur Durchführung der Erziehungshilfe durch den Disziplinarvorgesetzten (§ 112a Nr. 2 des Jugendgerichtsgesetzes) (52-4)

Artikel 60
Änderung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (600-2)

Artikel 61
Änderung der Verordnung über die zollfreie Einfuhr von Kontingentswaren aus Frankreich in das Saarland (600-2-4)

Artikel 62
Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (602-1)

Artikel 63
Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (610-6-2)

Artikel 64
Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (610-10-3)

Artikel 65
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (611-1-1)

Artikel 66
Änderung des Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz (611-1-14)

Artikel 67
Änderung des Branntweinmonopolgesetzes (612-7)

Artikel 68
Änderung der Branntweinmonopolverordnung (612-7-12)

Artikel 69
Aufhebung von Vorschriften zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (613-5-12)

Artikel 70
Aufhebung von Vorschriften zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vorläufige Regelung der Donauschifffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Zollbehandlung der Donauschiffe (613-5-13)

Artikel 71
Aufhebung der Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des ERP-Sondervermögens in das Schuldbuch des ERP-Sondervermögens (640-6-1)

Artikel 72
Änderung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (722-2-1)

Artikel 73
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (7400-1)

Artikel 74
Änderung des Gesetzes betreffend das Abkommen über Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 (7401-1)

Artikel 75
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (7411-1)

Artikel 76
Änderung des Meeresbodenbergbaugesetzes (750-18)

Artikel 77
Änderung der Meeresbodenbergbau-Kostenverordnung (750-18-1)

Artikel 78
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Artikels 55 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956 (7600-3)

Artikel 79
Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (7601-1-1)

Artikel 80
Aufhebung von Vorschriften aus den Jahren 1931 bis 1942 zur Regelung von Zinsermäßigungen oder -senkungen (7611-1-1 bis 7611-5-2)

Artikel 81
Aufhebung der Verordnung über die Deutsche Girozentrale – Deutsche Kommunalbank – (7621-2-1)

Artikel 82
Aufhebung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Spar- und Girokassen sowie die kommunalen Giroverbände und kommunalen Kreditinstitute (7621-3)

Artikel 83
Aufhebung von Vorschriften über die Preußische Landesrentenbank sowie die Errichtung und Liquidation der Deutschen Rentenbank (7625-3 und 7627-7 bis 7627-9)

Artikel 84
Aufhebung der Verordnung über landschaftliche Kreditanstalten (7625-8)

Artikel 85
Aufhebung des Gesetzes über die anderweitige Festsetzung von Geldbezügen aus Altenteilsverträgen (7811-5)

Artikel 86
Auflösung des Ersten Rechtsbereinigungsgesetzes (7831-1-43-16-1)

Artikel 87
Aufhebung der Verordnung über die Nichtanwendung fleisch- und lebensmittelhygiene-, arzneimittel- und medizinprodukterechtlicher Vorschriften infolge gemeinschaftsrechtlicher Regelungen über transmissible spongiforme Enzephalopathien

Artikel 88
Aufhebung des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (790-14)

Artikel 89
Änderung des Bundesjagdgesetzes (792-1)

Artikel 90
Änderung des Tarifvertragsgesetzes (802-1)

Artikel 91
Aufhebung des Gesetzes über die Internationalen Übereinkommen betreffend die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlass von Betriebsunfällen sowie die Entschädigung aus Anlass von Berufskrankheiten (8231-3)

Artikel 92
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (8231-22)

Artikel 93
Änderung des Neunzehnten Rentenanpassungsgesetzes (8232-10-19)

Artikel 94
Änderung des Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetzes (8232-10-20)

Artikel 95
Änderung des Rentenreformgesetzes (826-26)

Artikel 96
Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (826-30-1)

Artikel 97
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (860-3)

Artikel 98
Aufhebung des Gesetzes über Postkleiderkassen (900-6)

Artikel 99
Änderung des Postsozialversicherungsorganisationsgesetzes (900-10-2)

Artikel 100
Änderung der Postunfallkassenverordnung (900-10-2-1)

Artikel 101
Änderung des Verkehrsfinanzgesetzes 1971 (910-7)

Artikel 102
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (9240-1)

Artikel 103
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Bahnunternehmen des öffentlichen Verkehrs (932-1)

Artikel 104
Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (940-4)

Artikel 105
Änderung des Gesetzes über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser (942-4)

Artikel 106
Aufhebung der Ersten Verordnung auf Grund des Gesetzes über die Ermächtigung des Reichsarbeitsministers zum Erlass sozialer Schutzvorschriften für die Besatzung von Seeschiffen und Hochseefischereifahrzeugen (9513-11)

Artikel 107
Änderung des Seelotsgesetzes (9515-1)

Artikel 108
Änderung der Allgemeinen Lotsverordnung (9515-15)

§ 6
Durchführung von Betrieb und Unterhaltung der Lotseinrichtungen

Artikel 109
Aufhebung der Anordnung zur Sicherung der rechtlichen Stellung der anerkannten Verfolgten des Naziregimes (III-15)

Artikel 110
Aufhebung des Gesetzes über die Sozialversicherung (VIII-25, VIII-34, VIII-35, X-33, X-35, X-2, X-5)

Artikel 111
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 112
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 113
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 114
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Schwerpunktsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

V. Bürokratiekosten

VI. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

VIII. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 37

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Artikel 51

Zu Artikel 52

Zu Nummer 1

Zu Artikel 53

Zu Artikel 54

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 55

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 58

Zu Artikel 59

Zu Artikel 60

Zu Artikel 61

Zu Artikel 62

Zu Artikel 63

Zu Artikel 64

Zu Artikel 65

Zu Artikel 66

Zu Artikel 67

Zu Artikel 68

Zu Artikel 69

Zu Artikel 70

Zu Artikel 71

Zu Artikel 72

Zu Artikel 73

Zu Artikel 74

Zu Artikel 75

Zu Artikel 76

Zu Artikel 78

Zu Artikel 79

Zu Artikel 80

Zu Artikel 81

Zu Artikel 82

Zu Artikel 83

Zu Artikel 84

Zu Artikel 85

Zu Artikel 86

Zu Artikel 87

Zu Artikel 88

Zu Artikel 89

Zu Artikel 90

Zu Artikel 91

Zu Artikel 92

Zu Artikel 93

Zu Artikel 94

Zu Artikel 95

Zu Artikel 96

Zu Artikel 97

Zu Artikel 98

Zu Artikel 99

Zu Artikel 100

Zu Artikel 101

Zu Artikel 102

Zu Artikel 103

Zu Artikel 104

Zu Artikel 105

Zu Artikel 106

Zu Artikel 107

Zu Artikel 109

Zu Artikel 110

Zu Artikel 111

Zu 1. Kapitel III

Sachgebiet C: Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Zu 2. Kapitel VI

Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Sachgebiet C: Marktordnung für Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Sachgebiet F: Forstwirtschaft, Jagdwesen und Fischerei

Zu 3. Kapitel VIII

Sachgebiet A: Arbeitsrechtsordnung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Sachgebiet B: Technischer Arbeitsschutz

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Sachgebiet C: Sozialer Arbeitsschutz

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Sachgebiet D: Übergreifende Vorschriften des Sozialrechts

Sachgebiet E: Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Sachgebiet F: Sozialversicherung Allgemeine Vorschriften

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Sachgebiet G: Krankenversicherung – Gesundheitliche Versorgung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Sachgebiet I: Gesetzliche Unfallversicherung

Sachgebiet K: Soziales Entschädigungsrecht und Rehabilitation

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 18

Zu Nummer 18

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu 4. Kapitel X

Sachgebiet B: Jugend Nummer 1

Sachgebiet C: Zivildienst

Zu Nummer 1

Sachgebiet D: Gesundheitspolitik

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Sachgebiet E: Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht

Sachgebiet F: Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht

Zu Nummer 1

Sachgebiet H: Familie und Soziales

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu 5. Kapitel XI

Sachgebiet A: Eisenbahnverkehr

Zu Nummer 5

Sachgebiet B: Straßenverkehr

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Sachgebiet C: Luftfahrt

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Sachgebiet D: Seeverkehr

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 12

Sachgebiet E: Binnenschifffahrt und Wasserstraßen

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Sachgebiet G: Allgemeine verkehrliche Bestimmungen

Zu 6. Kapitel XII

Sachgebiet A: Immissionsschutzrecht

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Sachgebiet C: Wasserwirtschaft

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Sachgebiet E: Chemikalienrecht

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Sachgebiet F: Naturschutz und Landschaftspflege

Zu 7. Kapitel XIV

Zu 8. Kapitel XVI

Sachgebiet C: Berufliche Bildung

Zu Nummer 1

Zu Artikel 112

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 113

Zu Artikel 114

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 947: Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht


 
 
 


Drucksache 314/10

... Milieudelikte



Drucksache 234/10

... Durch Artikel 2 des Änderungsprotokolls wird die Anstiftung zu solchen Delikten ebenfalls einbezogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 9

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 12

Artikel 9

Artikel 13

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 17

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu den Artikeln 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1044: Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Mai 2003 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus


 
 
 


Drucksache 811/10

... 3. In seinem am 2.12.2009 verabschiedeten „Stockholmer Programm – Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger“ unterstrich der Europäische Rat die Notwendigkeit der Regulierung der Finanzmärkte und der Vorbeugung von Fehlhandlungen und forderte die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Marktmissbrauch und Finanzdelikte frühzeitig zu erkennen. Nach den Schlussfolgerungen des Rates „Justiz und Inneres“ über die Verhinderung von Wirtschaftskrisen und die Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit könnte erwogen werden, ob eine Angleichung der Strafrechtsbestimmungen betreffend schwere Kursmanipulationen und andere eventuelle Handlungen im Zusammenhang mit den Wertpapiermärkten möglich und gegebenenfalls angebracht ist. Siehe Dok. 8920/10 vom 22.4.2010 und 7881/10 vom 29.3.2010.



Drucksache 413/10

... Die Kommission stellte über das Sechste Forschungsrahmenprogramm eine Finanzhilfe für den Aufbau eines internationalen akademischen Netzes zur Verfügung, das mit Rechtsrecherchen für den Gemeinsamen Referenzrahmen betraut wurde. Die Arbeiten des Forschungsnetzes wurden von der Kommission aufmerksam verfolgt. Ende 2008 wurden die Recherchen mit der Veröffentlichung des Entwurfs für einen Gemeinsamen Referenzrahmen abgeschlossen5. Dieser Entwurf enthält zivilrechtliche (darunter vertrags- und deliktsrechtliche) Grundsätze, Begriffsbestimmungen und Mustervorschriften6. Zudem umfasst er Bestimmungen für Handels- wie auch für Verbraucherverträge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/10




Grünbuch der Kommission Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen

1. Zweck des Grünbuchs

2. Hintergrund

3. Herausforderungen für den Binnenmarkt

3.1. Verbraucherverträge

3.2. Unternehmerverträge

4. Wahl des am besten geeigneten Europäischen Vertragsrechtsinstruments

4.1. Welche rechtliche Form sollte ein europäisches Vertragsrechtsinstrument haben?

Option 1: Veröffentlichung der Ergebnisse der Expertengruppe

Option 2: Eine offizielle Toolbox” für die Rechtsetzungsorgane

Option 3: Kommissionsempfehlung zum Europäischen Vertragsrecht

Option 4: Verordnung zur Einführung eines fakultativen europäischen

Option 5: Richtlinie über ein Europäisches Vertragsrecht

Option 6: Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vertragsrechts

Option 7: Verordnung zur Einführung eines Europäisches Zivilrechtsgesetzbuches

4.2. Welche Vertragsarten sollte das Instrument regeln?

4.2.1. Sollte das Instrument sowohl für Verbraucherverträge als auch für Unternehmerverträge gelten?

4.2.2. Sollte das Instrument sowohl für grenzüberschreitende als auch für innerstaatliche Verträge gelten?

4.3. Welchen sachlichen Anwendungsbereich sollte das Instrument haben?

4.3.1. Enge Auslegung

4.3.2. Weite Auslegung

4.3.3. Sollte das Instrument für bestimmte Vertragsarten gelten?

4.3.4. Gegenstand eines Europäischen Zivilrechtsgesetzbuchs

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 651/10

... Dieser Artikel ändert den Artikel 26 des geltenden DBA und regelt den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten entsprechend dem aktuellen OECD-Musterabkommen. Er bezieht sich auf Informationen, die zur Durchführung dieses Abkommens oder des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten zur Verwaltung und Durchsetzung betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung voraussichtlich erheblich sind, und ist damit nicht auf die Abkommens-steuern beschränkt. Die Informationen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch für andere Zwecke, wie zur Aufdeckung von Geldwäschedelikten oder Terrorismusfinanzierung verwendet werden.



Drucksache 577/09 (Beschluss)

... a) ob unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz von Schusswaffen, die für die Durchführung von schweren Gewalttaten besonders geeignet sind, eine Beschränkung hinsichtlich der Zulassung von Kurzwaffen zum sportlichen Schießen nach Bauart und Kaliber der Waffe erforderlich ist; dabei ist vor allem zu untersuchen



Drucksache 68/1/09

... Der Entwurf legt damit zu starkes Gewicht auf das Resozialisierungsinteresse des Verurteilten zu Lasten desjenigen, der im Interesse des Kinder- und Jugendschutzes bei der Besetzung einer Stelle tätig werden will. Er berücksichtigt dabei nicht hinreichend, dass es sich bei den zusätzlich aufzunehmenden Verurteilungen gerade hinsichtlich des verletzten Rechtsgutes nicht um Bagatelldelikte handelt, auch wenn die Strafe gering ausgefallen ist. Das Resozialisierungsinteresse des Verurteilten ist hinlänglich durch § 34 Absatz 1 Nummer 1 BZRG gewahrt, wonach die Aufnahmefrist bei geringfügigen Verurteilungen nur drei Jahre beträgt, wenn nicht eine Aufnahme nach § 38 BZRG wegen weiterer Verurteilungen erfolgen muss. Die Gefahr, dass einmalige "



Drucksache 403/09

... Die bisherigen Erfahrungen mit der besonderen Zuwendung für Haftopfer zeigen, dass diese Leistung auch von Personen beantragt wird, die wegen schwerer Straftaten wie Tötungsdelikten oder Sexualstraftaten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden sind. Es handelt sich dabei um andere Verurteilungen als diejenigen, die der strafrechtlichen Rehabilitierung und damit dem Antrag auf besondere Zuwendung für Haftopfer zugrunde liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/09




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 4/1/09

... Die Ausgestaltung der Strafvorschrift als absolutes Antragsdelikt wird dem Allgemeininteresse am Schutz personenbezogener Daten nicht gerecht. Der unbefugte Umgang mit personenbezogenen Daten, soweit er durch § 44 Absatz 1



Drucksache 71/09

... Artikel 15 sieht fünf Tatbestände vor, die schwere Verletzungen des Protokolls darstellen. Strafbar ist danach der Angriff auf Kulturgut, das unter verstärktem Schutz steht ( Absatz 1 Buchstabe a), die Verwendung von Kulturgut unter verstärktem Schutz oder seiner unmittelbaren Umgebung zur Unterstützung militärischer Handlungen ( Absatz 1 Buchstabe b), die Zerstörung oder Aneignung geschützten Kulturguts in großem Ausmaß (Absatz 1 Buchstabe c), der Angriff auf geschütztes Kulturgut (Absatz 1 Buchstabe d) und Diebstahl, Plünderung, Veruntreuung oder böswillige Beschädigung geschützten Kulturguts (Absatz 1 Buchstabe e). Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, die genannten Delikte in ihrem innerstaatlichen Recht als Straftaten zu umschreiben und mit einer angemessenen Strafe zu bewehren ( Absatz 2 ) .

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

3 Bürokratiekosten

Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

Kapitel 1
Einleitung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Verhältnis zum Abkommen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Verhältnis von Kapitel 3 zu anderen Bestimmungen des Abkommens und dieses Protokolls

Kapitel 2
Allgemeine Schutzbestimmungen

Artikel 5
Sicherung des Kulturguts

Artikel 6
Respektierung des Kulturguts

Artikel 7
Vorsichtsmaßnahmen beim Angriff

Artikel 8
Vorsichtsmaßnahmen gegen die Wirkungen von Feindseligkeiten

Artikel 9
Schutz von Kulturgut in besetztem Gebiet

Kapitel 3
Verstärkter Schutz

Artikel 10
Verstärkter Schutz

Artikel 11
Gewährung des verstärkten Schutzes

Artikel 12
Unverletzlichkeit des Kulturguts unter verstärktem Schutz

Artikel 13
Verlust des verstärkten Schutzes

Artikel 14
Aussetzen oder Aufheben des verstärkten Schutzes

Kapitel 4
Strafrechtliche Verantwortlichkeit und Gerichtsbarkeit

Artikel 15
Schwere Verstöße gegen dieses Protokoll

Artikel 16
Gerichtsbarkeit

Artikel 17
Strafverfolgung

Artikel 18
Auslieferung

Artikel 19
Rechtshilfe

Artikel 20
Gründe für die Verweigerung der Rechtshilfe

Artikel 21
Maßnahmen bezüglich anderer Verstöße

Kapitel 5
Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten nicht internationalen Charakters

Artikel 22
Bewaffnete Konflikte nicht internationalen Charakters

Kapitel 6
Institutionelle Fragen

Artikel 23
Tagungen der Vertragsparteien

Artikel 24
Ausschuss für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

Artikel 25
Amtszeit

Artikel 26
Geschäftsordnung

Artikel 27
Aufgaben

Artikel 28
Sekretariat

Artikel 29
Fonds für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

Kapitel 7
Verbreitung von Informationen und internationale Unterstützung

Artikel 30
Verbreitung

Artikel 31
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 32
Internationale Unterstützung

Artikel 33
Unterstützung durch die UNESCO

Kapitel 8
Durchführung dieses Protokolls

Artikel 34
Schutzmächte

Artikel 35
Schlichtungsverfahren

Artikel 36
Schlichtung ohne Schutzmächte

Artikel 37
Übersetzung und Berichte

Artikel 38
Verantwortung der Staaten

Kapitel 9
Schlussbestimmungen

Artikel 39
Sprachen

Artikel 40
Unterzeichnung

Artikel 41
Ratifikation, Annahme oder Genehmigung

Artikel 42
Beitritt

Artikel 43
Inkrafttreten

Artikel 44
Inkrafttreten während bewaffneter Konflikte

Artikel 45
Kündigung

Artikel 46
Notifikationen

Artikel 47
Registrierung bei den Vereinten Nationen

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 755: Vertragsgesetz zum Zweiten Protokoll vom 26. März 1999 zur Haager Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten


 
 
 


Drucksache 403/09 (Beschluss)

... Die bisherigen Erfahrungen mit der besonderen Zuwendung für Haftopfer zeigen, dass diese Leistung auch von Personen beantragt wird, die wegen schwerer Straftaten wie Tötungsdelikten oder Sexualstraftaten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden sind. Es handelt sich dabei um andere Verurteilungen als diejenigen, die der strafrechtlichen Rehabilitierung und damit dem Antrag auf besondere Zuwendung für Haftopfer zugrunde liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 68/09 (Beschluss)

... Der Entwurf legt damit zu starkes Gewicht auf das Resozialisierungsinteresse des Verurteilten zu Lasten desjenigen, der im Interesse des Kinder- und Jugendschutzes bei der Besetzung einer Stelle tätig werden will. Er berücksichtigt dabei nicht hinreichend, dass es sich bei den zusätzlich aufzunehmenden Verurteilungen gerade hinsichtlich des verletzten Rechtsgutes nicht um Bagatelldelikte handelt, auch wenn die Strafe gering ausgefallen ist. Das Resozialisierungsinteresse des Verurteilten ist hinlänglich durch § 34 Absatz 1 Nummer 1 BZRG gewahrt, wonach die Aufnahmefrist bei geringfügigen Verurteilungen nur drei Jahre beträgt, wenn nicht eine Aufnahme nach § 38 BZRG wegen weiterer Verurteilungen erfolgen muss. Die Gefahr, dass einmalige "



Drucksache 333/09

... Diese Behörden sind nun auch innerstaatlich befugt, in einem automatisierten Verfahren über das Bundeskriminalamt Daten in das Europol-Informationssystem einzugeben und abzurufen. Grund für die Berechtigung der Bundespolizei ist, dass der Anhang des Europol-Beschlusses als Formen schwerer Kriminalität, für die Europol gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Europol-Beschlusses zuständig ist, die Schleusungskriminalität und die Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit aufführt. In beiden Deliktsfeldern besitzt die Bundespolizei gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 2 und 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Europol-Gesetzes

§ 9
Verordnungsermächtigung

§ 10
Anwendung des Beschlusses 2009/.../JI

Artikel 2
Aufhebung des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu § 9

Zu § 10

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 884: Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zum dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 867/09

... 0) vorgeschlagen wird. Allerdings würde diese Einordnung nicht zur Deliktsstruktur des erfolgsqualifizierten Delikts passen, das für die vorsätzliche Körperverletzung höhere Strafe vorsieht, wenn dadurch eine schwere Folge fahrlässig verursacht wird. Die Genitalverstümmelung ist eine Tat, die auf die vorsätzliche Herbeiführung der schweren körperlichen Folge abzielt. Regelmäßig würde § 226 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 867/09




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 226a
Genitalverstümmelung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 616/09

... Steuerbetrug und Korruption in der Privatwirtschaft müssen konsequenter verfolgt werden. Auf den Finanzmärkten gilt es, missbräuchliche Praktiken wie Insidergeschäfte und Marktmissbrauch sowie Finanzdelikte frühzeitig zu erkennen. Gegebenenfalls sind strafrechtliche Sanktionen – auch für juristische Personen - vorzusehen.



Drucksache 68/09

... I. Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (5. BZRGÄndG) sollen im Wesentlichen zum Zweck des Kinder- und Jugendschutzes die Regelungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) zur Auskunftserteilung bei bestimmten Delikten, insbesondere bei Sexualdelikten, verbessert werden. Der Schutz der Bevölkerung vor der Begehung weiterer Straftaten einer verurteilten Person, das Interesse der Allgemeinheit an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung behördlicher Aufgaben, das Recht einer verurteilten Person auf soziale Integration bei der Strafvollstreckung (Resozialisierungsinteresse) und das Recht einer verurteilten Person auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Interesse der Allgemeinheit an der Eingliederung der Straffälligen in Gesellschaft und Beruf werden bei bestimmten Delikten im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes sachgerecht gewichtet und miteinander verknüpft. Das Interesse der Gesellschaft an dem Schutz vor Personen, die insbesondere wegen eines Sexualdeliktes verurteilt wurden, wird im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes gestärkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30a
Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis

§ 31
Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des BZRG

1. Zu Nummer 1

2. Zu Nummer 2

Zu § 30a

Zu § 30a

3. Zu Nummer 3

4. Zu Nummer 4

5. Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Nummer 6

7. Zu Nummer 7

8. Zu Nummer 8

9. Zu Nummer 9

10. Zu Nummer 10

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 793: Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes Der Nationale Normenkontrollrat hat den o.g. Gesetzentwurf auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.


 
 
 


Drucksache 670/09

... 6.2.4 Aus der Schwere eines begangenen Delikts allein lässt sich eine Wiederholungsgefahr nicht ableiten. Dies schließt jedoch nicht aus, dass in Einzelfällen nach Verurteilung wegen schwerwiegender Straftaten auf Grund des abgeurteilten, von der zuständigen Behörde gründlich und prognostisch ausgewerteten Verhaltens eine hinreichende Besorgnis neuer Verfehlungen anzunehmen ist. Im Einzelfall kann die Annahme einer Wiederholungsgefahr und eine hierauf gestützte Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts bei erheblichen Straftaten schon bei einer einzigen Verurteilung möglich sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

0 Vorbemerkung

0.1 Allgemeines

0.2 Gemeinschaftsrecht

1 Zu § 1 Anwendungsbereich

2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt

2.1 Freizügigkeitsrecht

2.2 Freizügigkeitsberechtigte

2.3 Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts für Erwerbstätige

2.4 Einreise und Aufenthalt

2.5 Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten

2.6 Gebührenfreie Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums

3 Zu § 3 Familienangehörige

3.0 Allgemeines

3.1 Voraussetzungen des abgeleiteten Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen

3.2 Begriff des Familienangehörigen

3.3 Hinterbliebene eines Unionsbürgers

3.4 Aufenthaltsrecht für Kinder und sorgeberechtigten Elternteil nach Tod oder Wegzug des Unionsbürgers

3.5 Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe

3.6 Recht auf Einreise und Aufenthalt von Lebenspartnern eines Unionsbürgers

4 Zu § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

4.1 Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts

4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern

4a Zu § 4a Daueraufenthaltsrecht

4a.0 Allgemeines

4a.1 Allgemeine Voraussetzungen

4a.2 Daueraufenthaltsrecht bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit

4a.3 Familienangehörige verstorbener Unionsbürger

4a.4 Familienangehörige daueraufenthaltsberechtigter Unionsbürger

4a.5 Familienangehörige nach § 3 Absatz 3 bis 5

4a.6 Abwesenheitszeiten

4a.7 Verlust

5 Zu § 5 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarten

5.0 Allgemeines

5.1 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht

5.2 Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern

5.3 Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen

5.4 Überprüfung des Fortbestands der Ausstellungsvoraussetzungen

5.5 Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

5.6 Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts

5.7 Verlust des Daueraufenthaltsrechts

5a Zu § 5a Vorlage von Dokumenten

5a.0 Allgemeines

5a.1 Dokumente, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann

5a.2 Dokumente, deren Vorlage von Familienangehörigen eines Unionsbürgers verlangt werden kann

6 Zu § 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

6.0 Allgemeines

6.1 Verlustgründe

6.2 Verlust nach einer strafrechtlichen Verurteilung

6.3 Ermessenserwägungen

6.4 Verlust nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts

6.5 Verlust bei zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Minderjährigen

6.6 Nicht belegt.

6.7 Nicht belegt.

6.8 Anhörung

7 Zu § 7 Ausreisepflicht

7.1 Allgemeines

7.2 Wiedereinreisesperre

8 Zu § 8 Ausweispflicht

8.1 Ausweispflichten

8.2 Erhebung und Abgleich biometrischer Daten

9 Zu § 9 Strafvorschriften

10 Zu § 10 Bußgeldvorschriften

11 Zu § 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes

11.0 Allgemeines

11.1 Anwendbare Bestimmungen des AufenthG

11.2 Anwendbarkeit des AufenthG bei Feststellung von Nichtbestehen oder Verlust des Freizügigkeitsrechts

11.3 Anrechnung von Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU

12 Zu § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten

13 Zu § 13 Staatsangehörige der Beitrittstaaten

13.0 Die Unionsbürger aus den mit Wirkung zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten

13.1 Auswirkungen der Übergangsregelung auf das Aufenthaltsrecht

13.2 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit

13.3 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit

14 Zu § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

15 Zu § 15 Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz


 
 
 


Drucksache 178/09

... ), mit denen Opfern bestimmter Delikte ein Anschluss mit der Nebenklage und ein leichterer Zugang zu anwaltlichem Beistand ermöglicht werden soll. Der vorliegende Entwurf greift diese Vorschläge auf, enthält darüber hinaus jedoch ein weit umfassenderes Regelwerk zur Verbesserung des Opfer- und Zeugenschutzes im Strafverfahren, das erforderlich ist, um dem Opfer- und Zeugenschutz die ihm gebührende Achtung zukommen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 57

§ 68

§ 68b

§ 154f

§ 395

§ 397

§ 397a

§ 406f

§ 406h

§ 473a

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Grundzüge der Reform

1. Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren

a. Nebenklage und Opferanwalt

b. Verletztenbeistand

c. Informationspflichten gegenüber Verletzten

d. Anzeige von Auslandsstraftaten

2. Stärkung der Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen

3. Stärkung der Rechte von Zeugen

III. Einordnung des Entwurfs in der rechtspolitischen Diskussion

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 799: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)


 
 
 


Drucksache 458/1/09

... Bagatelldelikte



Drucksache 4/09 (Beschluss)

... Die Ausgestaltung der Strafvorschrift als absolutes Antragsdelikt wird dem Allgemeininteresse am Schutz personenbezogener Daten nicht gerecht. Der unbefugte Umgang mit personenbezogenen Daten, soweit er durch § 44 Absatz 1



Drucksache 7/09

... l. 1999 II S. 296) ermächtigt, die Regelungen im Bereich des Internationalen Privatrechts zu vereinheitlichen (Artikel 61 Buchstabe c, Artikel 65 Buchstabe b des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft – EG-Vertrag). Am 11. Juli 2007 hat die Europäische Gemeinschaft erstmals von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-Verordnung) verabschiedet. Die Rom-II-Verordnung regelt, welches Recht bei Sachverhalten mit Auslandsbezug auf Schuldverhältnisse aus Delikt, ungerechtfertigter Bereicherung, Geschäftsführung ohne Auftrag und Verschulden bei Vertragsverhandlungen anzuwenden ist. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an diese Verordnung (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum

Artikel 46a
Umweltschädigungen.

Zweiter Unterabschnitt Durchführung der Verordnung EG Nr. 593/2008

Artikel 46b
Verbraucherschutz für besondere Gebiete

Artikel 46c
Pflichtversicherungsverträge

Artikel 2
Änderungen anderer Rechtsvorschriften

§ 210
Großrisiken, laufende Versicherung

§ 216
Prozessstandschaft bei Versicherermehrheit

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten und Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 682: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-Verordnung)


 
 
 


Drucksache 4/09

... 1. ausweislich eines Führungszeugnisses für Behörden nach § 30 Absatz 5, § 31 des Bundeszentralregistergesetzes wegen Verletzung der Vorschriften des Strafrechts über den persönlichen Lebens- und Geheimbereich, über Eigentums-und Vermögensdelikte, Urkundenfälschung oder Insolvenzstraftaten mit einer Strafe oder wegen Verletzung gewerbe- oder arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften mit einer Geldbuße in Höhe von mehr als fünfhundert Euro belegt worden ist,



Drucksache 69/09

... – gesteigerte Unwertgehalt dieser tatbestandlich erfassten Delikte zum Ausdruck gebracht. Dieser erstreckt sich indes nicht nur auf die Verletzung der hochrangigen Individualrechtsgüter "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 89a
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 89b
Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 91
Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung anderer Vorschriften

§ 80c
Verpflichtete Unternehmen; Begriff der Terrorismusfinanzierung.

Artikel 5
Zitiergebot

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 89a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 89b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 502: Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten


 
 
 


Drucksache 178/09 (Beschluss)

... in Betracht gezogen werden. Hierbei wäre die Einführung einer Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzug in Fällen schwerwiegender Delikte zu erwägen, wenn die Ermittlungen ansonsten erheblich erschwert oder die Sachverhaltsaufklärung unmöglich werden würde.

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Drucksache 178/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 - neu - , 4 - neu - , Absatz 4 Satz 4 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 81c Absatz 5 StPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 138 Absatz 3 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 142 Absatz 1 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 154f StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 - neu - StPO

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

7. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 200 Absatz 1 StPO

8. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 1 Nummer 2, 3 StPO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 3 StPO

10. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 StPO

11. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 3, 4 StPO

12. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 4 StPO

13. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 StPO

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 406 Absatz 2 StPO

15. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a § 406e Absatz 2 Satz 3 StPO

16. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 406e Absatz 4 Satz 4 StPO Nummer 31 Buchstabe b § 478 Absatz 3 Satz 3 StPO

17. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 143 Absatz 1 GVG

Zu § 143

Zu § 143

Zu § 143

18. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 53 Absatz 3 Satz 1 RVG


 
 
 


Drucksache 474/09

... Q. in der Erwägung, dass im oben genannten Bericht über einen Besuch in geschlossenen Einrichtungen für Asylbewerber und Einwanderer in Belgien erklärt wird, dass "die Inhaftierung von EU-Bürgern in Gewahrsamseinrichtungen für aus Drittstaaten stammende illegale Einwanderer erschütternd und unverhältnismäßig ist, insbesondere wenn es zutrifft, dass sie lediglich aufgrund einfacher Verwaltungsdelikte erfolgen kann. Die von den belgischen Behörden vorgelegten Zahlen sind besorgniserregend."



Drucksache 867/09 (Beschluss)

... 0) vorgeschlagen wird. Allerdings würde diese Einordnung nicht zur Deliktsstruktur des erfolgsqualifizierten Delikts passen, das für die vorsätzliche Körperverletzung eine höhere Strafe vorsieht, wenn dadurch eine schwere Folge fahrlässig verursacht wird. Die Genitalverstümmelung ist eine Tat, die auf die vorsätzliche Herbeiführung der schweren körperlichen Folge abzielt. Regelmäßig würde § 226 Absatz 2

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Drucksache 867/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

3 Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 226a
Genitalverstümmelung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 67/09

... 4. die beiderseitige Strafbarkeit nicht zu prüfen ist, wenn die dem Ersuchen zugrunde liegende Tat nach dem Recht des ersuchenden Staates mit einer freiheitsentziehenden Sanktion im Höchstmaß von mindestens drei Jahren bedroht ist und den in Artikel 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1) aufgeführten Deliktsgruppen zugehörig ist.

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Drucksache 67/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 56a
Entschädigung der verletzten Person

§ 56b
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 57a
Kosten der Vollstreckung

§ 61b
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 88
Grundsatz

§ 88a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 88b
Unterlagen

§ 88c
Ablehnungsgründe

§ 88d
Verfahren

§ 88e
Vollstreckung

§ 88f
Aufteilung der Erträge

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht

1. Verfall

2. Einziehung

III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung

1. Materielle Voraussetzungen

2. Verfahren

IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union

V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:

VI. Änderungen im IRG

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IX. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion

3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe

5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person

Zu Absatz 1

Zu § 56a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 57 – Vollstreckung

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung

9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung

10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Zu § 93

11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung

12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche

13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

16. Zu § 88 – Grundsatz

17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

18. Zu § 88b – Unterlagen

19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe

20. Zu § 88d –Verfahren

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

21. Zu § 88e – Vollstreckung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge

23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4

2. Zu § 6 Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates


 
 
 


Drucksache 191/09

... Von 1978 bis 2006 sind in verschiedenen Ländern (Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien und Tschechische Republik) 19 Morde begangen worden. Ein deutscher Staatsangehöriger war verdächtig, die Taten begangen zu haben, und ist in Untersuchungshaft genommen worden. Die spanischen Behörden übermittelten einen Europäischen Haftbefehl an Deutschland und beantragten die Übergabe des Verdächtigen, aber als alle Ermittlungsverfahren abgeglichen wurden, erklärten die deutschen Behörden, der Europäische Haftbefehl könne wegen des in Deutschland anhängigen Ermittlungsverfahrens nicht vollstreckt werden. Die französischen und die spanischen Gerichte sind jedoch nicht für Tötungsdelikte zuständig, wenn sie im Ausland von ausländischen Staatsangehörigen begangen wurden. Im Jahr 2006 galt es somit, einen positiven Kompetenzkonflikt zwischen Deutschland, Spanien und Frankreich beizulegen.



Drucksache 271/09

... Polizeibeamte können unabhängig von einer konkreten vollstreckungsbezogenen oder allgemeinen Diensthandlung auch außerhalb der Dienstzeit wegen ihrer Eigenschaft als Polizeibeamte Opfer von Gewalttaten werden. Gerade im Zusammenhang mit Delikten durch und gegen Amtsträger trägt das

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Drucksache 271/09




A. Problem und Ziel

1. § 113 StGB

2. § 125 StGB

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme,

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. § 113 StGB

2. § 125 StGB

B. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches

a § 113 StGB

b § 125 StGB

2. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 577/1/09

... aa) ob unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz von Schusswaffen, die für die Durchführung von schweren Gewalttaten besonders geeignet sind eine Beschränkung hinsichtlich der Zulassung von Kurzwaffen zum sportlichen Schießen nach Bauart und Kaliber der Waffe erforderlich ist dabei ist vor allem zu untersuchen



Drucksache 178/1/09

... in Betracht gezogen werden. Hierbei wäre die Einführung einer Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzug in Fällen schwerwiegender Delikte zu erwägen, wenn die Ermittlungen ansonsten erheblich erschwert oder die Sachverhaltsaufklärung unmöglich werden würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/1/09




Zu Artikel 1 Nummer 6

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 81c Absatz 5 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 138 Absatz 3 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 142 Absatz 1 StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 154f StPO

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 1 StPO

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 2 StPO *

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 4 - neu - StPO *

10. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 200 Absatz 1 StPO

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Artikel 1 Nummer 22 (§ 395 Absatz 3 StPO)

Zu Artikel 1 Nummer 22

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 3, 4 StPO

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 4 StPO

20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 StPO

21. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 406 Absatz 2 StPO

22. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a § 406e Absatz 2 Satz 3 StPO

23. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 406e Absatz 4 Satz 4 StPO

24. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 143 Absatz 1 GVG

Zu § 143

Zu § 143

Zu § 143

25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 53 Absatz 3 Satz 1 RVG


 
 
 


Drucksache 696/09

... 7.1.1.3 Als Tatbestände, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden, kommen insbesondere geplante Staatsschutzdelikte in Betracht. Dies sind die in § 74a Absatz 1 und § 120 Absatz 1 des



Drucksache 458/09 (Beschluss)

... Bagatelldelikte



Drucksache 103/09

... AD. in der Erwägung, dass bei Verstößen gegen Patente auf pharmazeutische Produkte diese Verstöße jeweils im Einzelfall geprüft werden müssen, und zwar anhand stichhaltiger Argumente, die im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens wegen Patentverletzung vorgetragen werden, während Urheberrechts- und Markenverletzungen vorsätzliche Delikte sind,

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Drucksache 103/09




Der multilaterale Rahmen

ACTA und andere bilaterale und regionale Initiativen der Europäischen Union

Beziehungen EU-China

Maßnahmen zur externen Unterstützung des Kampfes gegen Produktfälschung

Rechtliche und organisatorische Fragen

Abschließende Überlegungen


 
 
 


Drucksache 719/08

... Der Vorschlag für eine Richtlinie zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften bestand ursprünglich aus zwei separaten Teilen: während der erste Teil der Einrichtung eines effizienten grenzübergreifenden Systems zur Verfolgung von Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitzland des Fahrers dienen sollte, war der zweite Teil dazu gedacht, die einzelstaatlichen Durchsetzungsmaßnahmen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit hinsichtlich der Zahl durchzuführender Kontrollen und der Überprüfung im Hinblick auf bereits registrierte Verkehrsdelikte anzupassen. In seiner Stellungnahme zum Entwurf der Folgenabschätzung forderte der IAB eine klare Trennung zwischen beiden Teilen sowie deren gesonderte Überprüfung im Hinblick auf deren Mehrwert sowie die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Im März 2008 nahm die Kommission einen Vorschlag an, in dem nur der erste Teil des ursprünglichen Entwurfs, nicht aber der Teil über die Anforderungen an die nationalen Durchsetzungsmaßnahmen berücksichtigt ist14.



Drucksache 348/1/08

... (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. August 2001 - 1 VAs 4/01 -, NZV 2001, 482; OLG Jena, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 1 VAs 6/ 05 -, DAR 2007, 402; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. August 2007 - 1 VAs 10/ 07 -, BeckRS 2008, 07969). Betroffen ist deshalb eine Vielzahl von Straftaten, von der Beleidigung und Körperverletzung im oder anlässlich des Straßenverkehrs über die eigentlichen Verkehrsdelikte nach den §§ 315b ff.



Drucksache 39/08 (Beschluss)

... " und eine denkbare Ungleichbehandlung von Mittätern. Diese Probleme können nämlich schon nach geltendem Recht auftreten. Gleichfalls sind etwaige Akzeptanzprobleme in der Rechtsgemeinschaft nicht zu befürchten. Zwar besteht bei der Anerkennung des Fahrverbots als allgemeiner Sanktion auch bei Nichtverkehrstätern keine Entsprechung zwischen Straftat und Sanktion. Doch auch der Geld- und Freiheitsstrafe fehlt diese Entsprechung in der konkret verübten Straftat häufig. Straftheoretisch kommt es bei der Übelszufügung ohnehin nicht auf eine Entsprechung an; spezialpräventive Gründe werden einen inhaltlichen Bezug ebenso häufig nicht verlangen. Im Gegenteil kann gerade das Fahrverbot auch den Täter eines Eigentums- oder Vermögensdeliktes spezialpräventiv besser treffen als eine Geldstrafe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 15a
Fahrverbot

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 245/08 (Beschluss)

... ist den Opfern bestimmter schwerer Nebenklagedelikte auf Antrag ein anwaltlicher Beistand beizuordnen, ohne dass es auf die Voraussetzungen der



Drucksache 230/08 (Beschluss)

... 3. Die Notwendigkeit eines Instruments für den europaweiten multilateralen Halterdatenaustausch besteht nur bei solchen Verkehrsverstößen ausländischer Kraftfahrer, bei denen lediglich das Kennzeichen bekannt ist. Wird der Kraftfahrer dagegen unmittelbar nach der Begehung der Zuwiderhandlung angehalten - etwa bei Alkoholdelikten -, erfährt man unmittelbar dessen Identität; ein Halterdatenaustausch ist dann nicht mehr erforderlich. Der Halterdatenaustausch sollte deshalb für folgende Verkehrsverstöße vorgesehen werden: Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Gurtverstöße, Rotlichtverstöße.



Drucksache 187/08

... über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, für Verschmutzungsdelikte



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