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"Delikt"


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0995/1/04
0458/04B
0722/1/04
0901/04B
0995/04
0808/04
0821/04
0725/04
0283/04
0591/04
0722/04B
0312/03B
Drucksache 72/08 (Beschluss)

... Die staatliche Gemeinschaft muss alle Anstrengungen unternehmen, um Kinder und Jugendliche vor Straftaten, insbesondere vor Sexualdelikten, zu schützen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG). Insbesondere sind die Regelungen des BZRG zu der Frage, welche Verurteilungen in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind, für die Vermeidung weiterer Straftaten im beruflichen Umfeld des Täters von Bedeutung, wenn dieser im Rahmen seiner Beschäftigung in engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 32

Zu § 34

Zu § 41

Zu § 46

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu § 97

Zu § 100

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 479/1/08

... Am Beispiel des Gläubigerschutzes zeigt sich deutlich, dass ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen des Unternehmers und denen seiner Gläubiger bei den derzeitigen mitgliedstaatlichen Gesellschaftsformen nur durch deren Zusammenschau mit dem jeweils auf die Gesellschaftsform anwendbaren Delikts- und Insolvenzrecht hergestellt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/1/08




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

8. Zum Statut

9. Zur Gründung

Nennung des Unternehmensgegenstands

16. Zur Satzung

17. Zur Anmeldung

- Zur Online-Anmeldung

- Zum Registerverfahren

18. Zum Gläubigerschutzkonzept

- Allgemeines

- Zur Kapitalaufbringung

- Zur Kapitalerhaltung

25. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten

- Änderungen im Leitungsorgan

- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen

28. Zum Gesellschaftsanteil

- Zum Verzeichnis der Anteilseigner

- Zur Anteilsabtretung

- Zum Ausschluss von Anteilseignern

- Zum Ausscheiden von Anteilseignern

Zum zu entrichtenden Entgelt

- Zur Löschung von Anteilen

- Gefahr des Transparenzverlustes

- Zur Arbeitnehmermitbestimmung

- Zum Insolvenzrecht

- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung

- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung

- Zur Gefahr des Forum-Shopping

Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan

- Zu den Informationspflichten

Zur Haftung der Unternehmensleitung

Zur Vertretung gegenüber Dritten


 
 
 


Drucksache 304/08 (Beschluss)

... Bei den Staatsanwaltschaften kann die Kenntnis vom Inhalt der Vermögensauskunft zur Verfolgung von Straftaten erforderlich sein. Dies kommt insbesondere in Betracht bei der Verfolgung von Betrugs- und Insolvenzstraftaten, Geldwäschedelikten, falscher Versicherung an Eides statt und Verletzung der Unterhaltspflicht. Aus dem Inhalt der Vermögensauskunft ergeben sich meist Erkenntnisse zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten. Solche Rückschlüsse lassen sich allein aus der Tatsache, dass der Beschuldigte in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882b ZPO-E eingetragen ist, nicht ziehen. In den oben genannten Fällen fordern die Staatsanwaltschaften schon bislang Abschriften der Vermögensverzeichnisse von den Vollstreckungsgerichten an bzw. erhalten Mitteilungen über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung von Handelsgesellschaften (Unterabschnitt X/2 MiZi). Ein direktes Einsichtsrecht in die zentral verwalteten Vermögensverzeichnisse dient dem Beschleunigungsgebot im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, ohne einen stärkeren Eingriff in das Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung als bisher zu begründen.



Drucksache 963/1/08

... 23. In jedem Fall ist es abzulehnen, dass die Leitungsorgane des Hafens nach dieser Regelung unter bestimmten Voraussetzungen bei Verlust oder Beschädigung der Hilfsmittel zur Entschädigung verpflichtet sind. Wie bereits dargelegt sind die Leitungsorgane des Hafens keine Vertragspartner der Passagiere, so dass eine Ausweitung der Schadenersatzansprüche abzulehnen ist. Die üblichen gesetzlichen Ansprüche, wie beispielsweise nach Deliktsrecht, decken eventuell bestehende Schadenersatzansprüche gegenüber den Leitungsorganen der Häfen ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 963/1/08




2 Allgemeines

Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 23

Zu Artikel 21


 
 
 


Drucksache 458/08 (Beschluss)

... mittels eines ausdrücklichen Handlungsbefehls klarstellen, dass bei Vorliegen solcher Taten, die von einem der genannten Beweggründe oder Ziele jedenfalls mitbestimmt sind die Strafe regelmäßig auch dem Zweck der Verteidigung der Rechtsordnung dienen soll und deshalb auch kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten verhängt werden können. Es soll letztlich erreicht werden, dass bei diesen Delikten die Regel umgekehrt wird, wonach Geldstrafe an Stelle kurzer Freiheitsstrafe tritt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines Strafrecht

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 140/08

... 1. verurteilt mit Nachdruck die Festnahme von Hu Jia und fordert seine sofortige Freilassung sowie die Freilassung aller wegen Meinungsdelikten inhaftierten Bürgerrechtler;



Drucksache 365/08

... , der sich auf einen Grundrechtseingriff ähnlicher Eingriffstiefe bezieht ist wegen der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Art. 13 Abs. 3 GG auf besonders schwere Straftaten beschränkt. Auf der Basis dieses Katalogs ist in Absatz 2 ein eigener Katalog für den verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme zusammengestellt, der diejenigen Delikte herausgreift, die sich auf die Rechtsgüter Leib, Leben und Freiheit sowie auf den Schutz des Bestands des Staates bzw. der Grundlagen der menschlichen Existenz beziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/08




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Zitiergebot

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 399/08

... IV verpflichtet, Beiträge der Arbeitnehmer für die Sozialversicherung an die Einzugsstelle abzuführen. Auf Grund der Deliktsunfähigkeit des Vereins als juristischer Person richtet sich die Strafandrohung gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31a
Haftung ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorstandsmitglieder

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 31a

Zu § 31a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 548/08 (Beschluss)

... Die Ausgestaltung der Strafvorschrift als absolutes Antragsdelikt wird der Bedeutung, die die Begehung der Straftaten für die Allgemeinheit haben kann, nicht gerecht. Insbesondere ist der unbefugte Umgang mit personenbezogenen Daten, wie er sich aus § 43 Abs. 2



Drucksache 319/08

... 8. Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Gemeinschaft,



Drucksache 230/1/08

... 3. Die Notwendigkeit eines Instruments für den europaweiten multilateralen Halterdatenaustausch besteht nur bei solchen Verkehrsverstößen ausländischer Kraftfahrer, bei denen lediglich das Kennzeichen bekannt ist. Wird der Kraftfahrer dagegen unmittelbar nach der Begehung der Zuwiderhandlung angehalten - etwa bei Alkoholdelikten -, erfährt man unmittelbar dessen Identität; ein Halterdatenaustausch ist dann nicht mehr erforderlich. Der Halterdatenaustausch sollte deshalb für folgende Verkehrsverstöße vorgesehen werden: Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Gurtverstöße, Rotlichtverstöße.



Drucksache 760/08

... Gleichberechtigt mit anderen bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen unter denselben Voraussetzungen wie Menschen ohne Behinderungen Rechtsund Handlungsfähigkeit beanspruchen können. Sie sind uneingeschränkt rechtsfähig. Sie können aber wie Menschen ohne Behinderung aufgrund ihres jugendlichen Alters oder wegen fehlender Willens- und Einsichtsfähigkeit in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt sein. Sowohl die Geschäftsfähigkeit als auch die Deliktsfähigkeit setzen voraus, dass ein Mensch in der Lage ist, die Bedeutung eines Verhaltens zu beurteilen und auch nach dieser Einsicht zu handeln. Nur dann kann ihm die Rechtsordnung auch die Folgen seines Verhaltens zurechnen d. h. ihn als geschäfts- oder deliktsfähig ansehen. Absatz 5 nennt Beispiele für die Rechts- und Handlungsfähigkeit. Dazu zählen das Recht, Eigentum innezuhaben und durch Erbfall zu erwerben, das Recht, die eigenen finanziellen Angelegenheiten zu regeln und der Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten. Absatz 5 enthält darüber hinaus das ausdrückliche Verbot, Menschen mit Behinderungen willkürlich ihr Eigentum zu entziehen. Das Recht, Eigentum zu haben und das Verbot des willkürlichen Entzugs finden sich bereits in Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

3 Präambel

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Artikel 6
Frauen mit Behinderungen

Artikel 7
Kinder mit Behinderungen

Artikel 8
Bewusstseinsbildung

Artikel 9
Zugänglichkeit

Artikel 10
Recht auf Leben

Artikel 11
Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Artikel 12
Gleiche Anerkennung vor dem Recht

Artikel 13
Zugang zur Justiz

Artikel 14
Freiheit und Sicherheit der Person

Artikel 15
Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Artikel 16
Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch

Artikel 17
Schutz der Unversehrtheit der Person

Artikel 18
Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

Artikel 19
Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Artikel 20
Persönliche Mobilität

Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Artikel 22
Achtung der Privatsphäre

Artikel 23
Achtung der Wohnung und der Familie

Artikel 24
Bildung

Artikel 25
Gesundheit

Artikel 26
Habilitation und Rehabilitation

Artikel 27
Arbeit und Beschäftigung

Artikel 28
Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz

Artikel 29
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Artikel 30
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

Artikel 31
Statistik und Datensammlung

Artikel 32
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 33
Innerstaatliche Durchführung und Überwachung

Artikel 34
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 35
Berichte der Vertragsstaaten

Artikel 36
Prüfung der Berichte

Artikel 37
Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss

Artikel 38
Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen

Artikel 39
Bericht des Ausschusses

Artikel 40
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 41
Verwahrer

Artikel 42
Unterzeichnung

Artikel 43
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel 44
Organisationen der regionalen Integration

Artikel 45
Inkrafttreten

Artikel 46
Vorbehalte

Artikel 47
Änderungen

Artikel 48
Kündigung

Artikel 49
Zugängliches Format

Artikel 50
Verbindliche Wortlaute

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte

1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen

2. Verhandlung des Übereinkommens

II. Sachstand

III. Würdigung des Übereinkommens

IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens

Artikel 1
(Zweck)

Artikel 2
(Begriffsbestimmungen)

Artikel 3
(Allgemeine Grundsätze)

Artikel 4
(Allgemeine Verpflichtungen)

Artikel 5
(Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)

Artikel 6
(Frauen mit Behinderungen)

Artikel 7
(Kinder mit Behinderungen)

Artikel 8
(Bewusstseinsbildung)

Artikel 9
(Zugänglichkeit)

Artikel 10
(Recht auf Leben)

Artikel 11
(Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)

Artikel 12
(Gleiche Anerkennung vor dem Recht)

Artikel 13
(Zugang zur Justiz)

Artikel 14
(Freiheit und Sicherheit der Person)

Artikel 15
(Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)

Artikel 16
(Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)

Artikel 17
(Schutz der Unversehrtheit der Person)

Artikel 18
(Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)

Artikel 19
(Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)

Artikel 20
(Persönliche Mobilität)

Artikel 21
(Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)

Artikel 22
(Achtung der Privatsphäre)

Artikel 23
(Achtung der Wohnung und der Familie)

Artikel 24
(Bildung)

Artikel 25
(Gesundheit)

Artikel 26
(Habilitation und Rehabilitation)

Artikel 27
(Arbeit und Beschäftigung)

Artikel 28
(Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)

Artikel 29
(Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)

Artikel 30
(Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)

Artikel 31
(Statistik und Datensammlung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 34
(Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

Artikel 35
(Berichte der Vertragsstaaten)

Artikel 36
(Prüfung der Berichte)

Artikel 37
(Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)

Artikel 38
(Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)

Artikel 39
(Bericht des Ausschusses)

Artikel 40
(Konferenz der Vertragsstaaten)

Artikel 41
(Verwahrer)

Artikel 42
(Unterzeichnung)

Artikel 43
(Zustimmung, gebunden zu sein)

Artikel 44
(Organisationen der regionalen Integration)

Artikel 45
(Inkrafttreten)

Artikel 46
(Vorbehalte)

Artikel 47
(Änderungen)

Artikel 48
(Kündigungen)

Artikel 49
(Zugängliches Format)

Artikel 50
(Verbindliche Wortlaute)

B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Sachstand des Fakultativprotokolls

II. Würdigung des Fakultativprotokolls

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


 
 
 


Drucksache 304/08

... Bei den Staatsanwaltschaften kann die Kenntnis vom Inhalt der Vermögensauskunft zur Verfolgung von Straftaten erforderlich sein. Dies kommt insbesondere in Betracht bei der Verfolgung von Betrugs- und Insolvenzstraftaten, Geldwäschedelikten, falscher Versicherung an Eides Statt und Verletzung der Unterhaltspflicht. Aus dem Inhalt der Vermögensauskunft ergeben sich meist Erkenntnisse zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten. Solche Rückschlüsse lassen sich allein aus der Tatsache, dass der Beschuldigte in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882b eingetragen ist, nicht ziehen. In den oben genannten Fällen fordern die Staatsanwaltschaften schon bislang Abschriften der Vermögensverzeichnisse von den Vollstreckungsgerichten an bzw. erhalten Mitteilungen über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung von Handelsgesellschaften (Unterabschnitt X/2 MiZi).



Drucksache 403/08

... Sexualdelikte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Erläuterung einzelner Artikel

Artikel 3
Europäisches Strafregisterinformationssystem

Artikel 4
, Anhänge A und B - Datenübertragungsformat, Tabelle der Straftatbestände und Sanktionen

Artikel 5
Informationen über inländische Verurteilungen, Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 6 und 7
– Ausschuss, Ausschussverfahren und Durchführungsmaßnahmen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS)

Artikel 4
Datenübertragungsformat

Artikel 5
Informationen über inländische Verurteilungen, Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 6
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Ausschussverfahren

Artikel 8
Bericht

Artikel 9
Durchführung und Fristen

Artikel 10
Wirksamwerden

Anhang
A Gemeinsame Tabelle der Straftatbestände

Anhang
B Gemeinsame Tabelle der Sanktionen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 821/08

... – in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 27. September 2004 über die Verhütung und Bekämpfung von Unternehmens- und Finanzdelikten (KOM (2004)



Drucksache 230/08

... Derzeit werden Verkehrsdelikte oftmals nicht verfolgt, wenn sie mit einem Fahrzeug begangen werden, das in einem anderen Mitgliedstaat als jenem, in dem der Verstoß erfolgt zugelassen ist. Dieses Problem besteht in besonderem Maße bei Verstößen, die automatisch durch Überwachungskameras und ohne direkten Kontakt zwischen dem Fahrzeugführer und der Polizei festgestellt werden. Für den Erfolg der unternommenen Anstrengungen zur Verringerung der Opferzahl ist die Akzeptanz der Durchsetzungsmaßnahmen in der Öffentlichkeit von entscheidender Bedeutung; diese Akzeptanz könnte allerdings schwinden, wenn ausländische Fahrer sich einer Verfolgung entziehen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

4 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

Option 3 beinhaltet in Bezug auf die grenzübergreifende Rechtsdurchsetzung die

Option 4 beruht auf der gegenseitigen Beweisanerkennung und der

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Vereinfachung

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Bestimmungen ZUR Erleichterung der grenzübergreifenden Rechtsdurchsetzung

Artikel 3
Verfahren für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Nutzung eines elektronischen Netzes

Artikel 5
Deliktsbescheid

Artikel 6
Zentrale Behörden

Artikel 7
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Kapitel III
Ausschussverfahren

Artikel 8
Ausschuss

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10

Artikel 11

Anhang

Formblatt für den Deliktsbescheid nach Artikel 5

A. Angaben zum Fahrer

B. Fragen:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 154/08

... Entgegen der insgesamt eher rückläufigen Tendenz bei den Tatverdächtigenzahlen im Bereich der Jugendkriminalität allgemein weist vor allem die Tatverdächtigenstatistik im Bereich der Gewaltkriminalität zum Teil einen deutlichen Anstieg der Deliktzahlen auf. Besonders signifikant ist hierbei der Anstieg bei tatverdächtigen nichtdeutschen Jugendlichen. Es zeigt sich zudem bei den Tatverdächtigenbelastungszahlen sehr nachdrücklich, dass nichtdeutsche Jugendliche bei der Gewaltkriminalität deutlich häufiger in Erscheinung treten als deutsche Jugendliche.

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Drucksache 154/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 53
Zwingende Ausweisung

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

§ 9
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Umsetzung im Bereich des Aufenthaltsgesetzes

III. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Auswirkungen

B. Im Einzelnen:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 963/08 (Beschluss)

... 23. In jedem Fall ist es abzulehnen, dass die Leitungsorgane des Hafens nach dieser Regelung unter bestimmten Voraussetzungen bei Verlust oder Beschädigung der Hilfsmittel zur Entschädigung verpflichtet sind. Wie bereits dargelegt sind die Leitungsorgane des Hafens keine Vertragspartner der Passagiere, so dass eine Ausweitung der Schadenersatzansprüche abzulehnen ist. Die üblichen gesetzlichen Ansprüche, wie beispielsweise nach Deliktsrecht, decken eventuell bestehende Schadenersatzansprüche gegenüber den Leitungsorganen der Häfen ab.

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Drucksache 963/08 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 23

Zu Artikel 21


 
 
 


Drucksache 96/08

... nicht mehr die heutige Lebenswirklichkeit abbildet: Eheähnliches Zusammenleben oder homosexuelle Beziehungen sind weder rechtlich noch gesellschaftlich geächtet. Lediglich Straftaten mit ehrlosem Charakter eröffnen heute einen Anwendungsbereich für § 2333 Nr. 5 BGB. Darunter sollen etwa Menschenhandel, Sittlichkeitsdelikte, illegale Arbeitnehmerüberlassung (Olshausen in Staudinger, 1998, § 2333 Rn. 22) oder auch die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder Volksverhetzung fallen (Lange in MüKomm, 4. Auflage, 2004, § 2333 Rn. 16). Rechtsprechung zur Entziehung des Pflichtteils wegen Straftaten ist allerdings kaum vorhanden. § 2333 Nr. 5 BGB fehlt es somit insgesamt an praktischer Relevanz.

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Drucksache 96/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1302
Verjährung

§ 1936
Gesetzliches Erbrecht des Staates

§ 2057b
Ausgleichungspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetzlichen Erben

§ 2332
Verjährung

§ 2333
Entziehung des Pflichtteils

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 17
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Erbrecht Probleme des geltenden Rechts und Lösungen

1. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

2. Rechtliche Ausgangssituation

3. Wesentliche Problem- und Diskussionspunkte im Erb- und insbesondere im Pflichtteilsrecht

4. Ziele der Änderungsvorschläge im Erb- und Pflichtteilsrecht

5. Vereinfachungen und Modernisierungen

II. Verjährungsvorschriften für familien- und erbrechtliche Ansprüche

1. Familienrechtliche Ansprüche

2. Erbrechtliche Ansprüche

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

1. Allgemeines

2. Im Einzelnen:

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 33

Artikel 2
(Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts


 
 
 


Drucksache 548/1/08

... Geprüft werden sollte daher, ob eine Abschaffung des Antragserfordernisses und die Bewertung von Datenverstößen als Offizialdelikte gerechtfertigt erscheinen.



Drucksache 346/08

... Gesetzbuche beabsichtigte Gleichlauf der Rechtsordnungen erhalten und verfestigt werden, die auf deliktische und sachenrechtliche Ansprüche aus Einwirkungen, die von einem Grundstück ausgehen, anzuwenden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen

Artikel 3
Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Gemeinschaft und zu völkerrechtlichen Vereinbarungen

Artikel 3a
Sachnormverweisung; Einzelstatut

Artikel 44
Von Grundstücken ausgehende Einwirkungen.

Siebter Abschnitt

Artikel 46a
Durchführung von Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten und Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer n

Nummer 5

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 441: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-Verordnung)


 
 
 


Drucksache 302/08

... können Anträge von Personen, die zwar befähigt aber nicht zuverlässig sind (Beispiel: Vorstrafen wegen Urkundenfälschung oder Unzuchtsdelikten) nicht abgelehnt werden. Dies ist in diesem sicherheitsrelevanten Bereich, bei dem vorwiegend junge Leute ausgebildet werden, nicht hinnehmbar. Der Gesetzgeber geht in Anlehnung an § 2 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG jedoch zunächst von der Zuverlässigkeit aus, ohne dass dafür positive Nachweise erbracht werden müssen. Vielmehr muss die für das Fahrerlaubniswesen oder das Gesundheitswesen zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle die Tatsachen nachweisen, die die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen. zu Artikel 1 Nr. 30 und 31:



Drucksache 175/08

... In Artikel 1 wird zunächst in allgemeiner Form der Gegenstand der durch das Abkommen vorgesehenen Zusammenarbeit festgelegt. Dabei wird klargestellt, dass die Zusammenarbeit nach Maßgabe des jeweiligen innerstaatlichen Rechts erfolgt. Das Abkommen soll den Vertragsparteien die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus, der Rauschgiftkriminalität und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung ermöglichen. Hervorgehoben werden bestimmte Deliktsbereiche als Schwerpunkte der Zusammenarbeit; gleichzeitig wird aber klargestellt, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand der Zusammenarbeit

Artikel 2
Zuständige Stellen

Artikel 3
Formen der Zusammenarbeit

Artikel 4
Umsetzung der Zusammenarbeit

Artikel 5
Nichterfüllung eines Ersuchens

Artikel 6
Vertraulichkeit und Grenzen der Verwendung

Artikel 7
Evaluierung des Abkommens und Einrichtung von Arbeitsgruppen

Artikel 8
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Artikel 9
Personenbezogene Daten

Artikel 10
Sicherheit von Reisedokumenten

Artikel 11
Verhältnis zu sonstigen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 12
Inkrafttreten und Geltungsdauer

Denkschrift

2 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 20. August 2007: NKR-Nr. 200: Gesetz zu dem Abkommen vom 24. September 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich


 
 
 


Drucksache 548/3/08

... Die Ausgestaltung der Strafvorschrift als absolutes Antragsdelikt wird der Bedeutung, die die Begehung der Straftaten für die Allgemeinheit haben kann, nicht gerecht. Insbesondere ist der unbefugte Umgang mit personenbezogenen Daten, wie er sich aus § 43 Abs. 2



Drucksache 715/08

... Wir müssen unser Wissen über alle Aspekte des Drogenproblems verbessern und zu diesem Zweck die Forschungsanstrengungen verstärken und besser koordinieren; außerdem sind bessere Daten u. a. über Drogendelikte und über das Funktionieren des illegalen Drogenmarkts erforderlich.



Drucksache 39/08

... Der Entwurf sieht vor, die Verhängung des Fahrverbots als eigenständige Hauptstrafe ohne Beschränkung auf Verkehrsdelikte zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine.

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 44
Verhängung eines Fahrverbots

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 918/08

... 5. einer Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens drei Jahren bedroht ist und zu einer der in Artikel 2 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. EG (Nr.) L 190 S. 1) aufgeführten Deliktsgruppen gehört.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 918/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Unmittelbare Anwendbarkeit

§ 2
Zugangsberechtigte Behörden und zentrale Zugangsstellen

§ 3
Terroristische und sonstige schwerwiegende Straftaten

§ 4
Datenschutzkontrolle

§ 5
Protokollierung

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Gesetzgebungskompetenz

C. Vereinbarkeit mit EU-Recht

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Finanzieller Aufwand

b Personeller Aufwand

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

G. Bürokratiekosten

H. Befristung

I. Evaluation

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 633: Gesetz über den Zugang der Sicherheitsbehörden zum Visa-Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz)


 
 
 


Drucksache 399/08 (Beschluss)

... IV verpflichtet, Beiträge der Arbeitnehmer für die Sozialversicherung an die Einzugsstelle abzuführen. Auf Grund der Deliktsunfähigkeit des Vereins als juristischer Person richtet sich die Strafandrohung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31a
Haftung ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorstandsmitglieder

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 242/08

... 4. Zum Zwecke der Bekämpfung des Terrorismus, vor allem auch in den in Artikel 1 Absatz 2 beschriebenen Deliktsbereichen, auf der Grundlage ihres innerstaatlichen Rechts und vorbehaltlich der Bestimmung des Artikels 1 Absatz 4 Informationen über Terrorismusgruppierungen, insbesondere ihre begangenen und geplanten Straftaten, operative Methoden und technische Hilfsmittel austauschen; bei anderen Aktivitäten zum Zwecke der Abwehr von erheblichen Terrorismusgefahren zusammenarbeiten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 12

Artikel 13

Denkschrift

2 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 20. August 2007: NKR-Nr. 200: Gesetz zu dem Abkommen vom 31. August 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 72/08

... Die staatliche Gemeinschaft muss alle Anstrengungen unternehmen, um Kinder und Jugendliche vor Straftaten, insbesondere vor Sexualdelikten, zu schützen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes - BZRG. Insbesondere sind die Regelungen des BZRG zu der Frage, welche Verurteilungen in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind, für die Vermeidung weiterer Straftaten im beruflichen Umfeld des Täters von Bedeutung, wenn dieser im Rahmen seiner Beschäftigung in engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/08




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 436/08

... In Absatz 1 werden der Betrieb eines Gewerbes und die Gründung einer Vereinigung unter Strafe gestellt, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen. Absatz 2 pönalisiert die Tätigkeit des Führungspersonals von Suizidbeihilfe-Organisationen. Der Entwurf schafft demgemäß auch Organisationsdelikte. Die Vorschrift fügt sich in den Sechzehnten Abschnitt des Besonderen Teils des



Drucksache 479/08 (Beschluss)

... Am Beispiel des Gläubigerschutzes zeigt sich deutlich, dass ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen des Unternehmers und denen seiner Gläubiger bei den derzeitigen mitgliedstaatlichen Gesellschaftsformen nur durch deren Zusammenschau mit dem jeweils auf die Gesellschaftsform anwendbaren Delikts- und Insolvenzrecht hergestellt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

8. Zum Statut

9. Zur Gründung

- Grenzüberschreitender Sachverhalt

- Gründungsmöglichkeiten

- Name

- Nennung des Unternehmensgegenstands

- Zur Satzung

10. Zur Anmeldung

- Zur Online-Anmeldung

- Zum Registerverfahren

11. Zum Gläubigerschutzkonzept

- Allgemeines

- Zur Kapitalaufbringung

- Zur Kapitalerhaltung

12. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten

- Änderungen im Leitungsorgan

- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen

13. Zum Gesellschaftsanteil

- Zum Verzeichnis der Anteilseigner

- Zur Anteilsabtretung

- Zum Ausschluss von Anteilseignern

- Zum Ausscheiden von Anteilseignern

- Zum zu entrichtenden Entgelt

- Zur Löschung von Anteilen

14. Zum Auseinanderfallen von Satzungssitz und Hauptverwaltung sowie zur grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungssitzes

- Gefahr des Transparenzverlustes

- Zur Arbeitnehmermitbestimmung

- Zum Insolvenzrecht

- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung

- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung

- Zur Gefahr des Forum-Shopping

15. Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan

- Zu den Informationspflichten

- Zu Bestellungshindernissen für Mitglieder der Unternehmensleitung Director´s Disqualification

- Zu Beschränkungen der Leitungsorgane

16. Zur Haftung der Unternehmensleitung

17. Zur Vertretung gegenüber Dritten

18. Zur Bekämpfung von Missbräuchen

19. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 348/08 (Beschluss)

... (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. August 2001 - 1 VAs 4/ 01 -, NZV 2001, 482; OLG Jena, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 1 VAs 6/ 05 -, DAR 2007, 402; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. August 2007 - 1 VAs 10/ 07 -, BeckRS 2008, 07969). Betroffen ist deshalb eine Vielzahl von Straftaten, von der Beleidigung und Körperverletzung im oder anlässlich des Straßenverkehrs über die eigentlichen Verkehrsdelikte nach den §§ 315b ff.



Drucksache 344/1/08

... Die gerichtliche Praxis befürchtet auf Grund der Änderung erhebliche Probleme bei der Aufklärung von Wirtschaftsstrafverfahren (Bankrott, Anlagebetrug etc.), Vermögensdelikten und Steuerstraftaten.



Drucksache 354/07 (Beschluss)

... Im Ergebnis sollte daher der Verzicht auf ein Mindestkapital durch andere gesellschafts- und insolvenzrechtliche Maßnahmen kompensiert werden, wie z.B. eine Verschärfung der gesellschaftsrechtlichen und deliktischen (Durchgriffs-) Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern. Daneben kämen hierfür höhere Anforderungen an die unternehmerische Transparenz, etwa in Form der Pflicht zur Offenlegung gewisser Financial Covenants (z.B. Verschuldungsgrad, Liquidität), oder die Einführung einer Haftung von Gesellschaftern, die die Gesellschaft nur mit unzureichenden Mitteln ausstatten, wegen materieller Unterkapitalisierung in Betracht.



Drucksache 353/07

... ) ist zwar möglich, bietet jedoch für den Täter nur einen begrenzten Kooperationsanreiz, da keine Strafrahmenverschiebung erfolgt und für den Betroffenen das Ausmaß der Vergünstigung weniger vorhersehbar ist; letzteres gilt auch für die Möglichkeit, im Einzelfall - und zudem beschränkt auf bestimmte Delikte - eine solche Hilfe durch die Annahme eines minder schweren Falles oder über die Anwendung der §§ 153 ff. der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 655/07 (Beschluss)

... Die Legitimation der Rechtskraftdurchbrechung ist dabei auch in Bezug zum Ausmaß des Unrechts zu setzen, das der Täter verwirklicht hat. Kann ein zu Unrecht erfolgter Freispruch im Bereich der unteren und mittleren Kriminalität als Preis des Rechtsstaats noch weitgehend hingenommen werden, so ist er bei Straftaten wie Mord und Völkermord schlechthin unerträglich. Der Schutz eines Menschenlebens nimmt in unserer Rechtsordnung den höchsten Rang ein. Morddelikte sind die schwersten Straftaten, die das Strafrecht kennt. Sie unterliegen der absoluten Strafandrohung und verjähren nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 838/07

... Dies betrifft insbesondere die Vorschriften zur Gelben Waffenbesitzkarte für den erleichterten Erwerb bestimmter wenig deliktsrelevanter Sportschützenwaffen oder die Klarstellung, dass eine Schießsportordnung für sich alleine (isoliert) genehmigt werden kann.



Drucksache 655/07

... Die Legitimation der Rechtskraftdurchbrechung ist dabei auch in Bezug zum Ausmaß des Unrechts zu setzen, das der Täter verwirklicht hat. Kann ein zu Unrecht erfolgter Freispruch im Bereich der unteren und mittleren Kriminalität als Preis des Rechtsstaats noch weitgehend hingenommen werden, so ist er bei Straftaten wie Mord und Völkermord schlechthin unerträglich. Der Schutz eines Menschenlebens nimmt in unserer Rechtsordnung den höchsten Rang ein. Morddelikte sind die schwersten Straftaten, die das Strafrecht kennt. Sie unterliegen der absoluten Strafandrohung und verjähren nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 128/07 (Beschluss)

... (Notwehr) im Rahmen eines europarechtlichen Umweltdelikts berücksichtigt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/07 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 224/1/07

... Es besteht keine Veranlassung bei einer Verurteilung zu einer Jugendstrafe eine Mindestdauer von zwei Jahren vorzusehen. Die beschriebenen Delikte erfordern in jedem Fall, bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe regelmäßig zu einer Aufenthaltsbeendigung zu kommen. Die Gefahrenabwehr muss hier Vorrang vor dem Jugendschutz haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 4 Abs. 3 Satz 4 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 4 Satz 2 - neu - AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb § 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - und Nummer 42 § 53 Nr. 1 und 2 sowie § 54 Nr. 1 AufenthG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nr. 42 § 54 Nr. 5 AufenthG *

25. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG

26. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nr. 51 Buchstabe b § 62 Abs. 4 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nr. 73 Buchstabe a und b § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und Nummer 2 AufenthG

33. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

34. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X

35. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

36. Zu Artikel 3 Nr. 25 § 31 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 AsylVfG

37. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - Asylverfahrensgesetz *

38. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz *

39. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG

40. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG

41. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein

42. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten

43. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG

44. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG

45. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34 StAG

46. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34a - neu - StAG

47. Zu Artikel 5 Nr. 20 § 35 StAG :

48. Zu Artikel 5 Nr. 24 § 41 StAG

49. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2 § 2 AsylblG

50. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2a - neu - § 6 Abs. 3 - neu - AsylbLG

51. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII

52. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - Einfügung einer Länderöffnungsklausel in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch

53. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung

54. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BeschVerfV

55. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV


 
 
 


Drucksache 223/07

... Der international organisierte ungesetzliche Handel mit Arzneimitteln ist ein Deliktsfeld, dessen Bedeutung und Gefährdungspotential zunimmt, auch im Hinblick auf die Gefährdung der Gesundheit potentieller Opfer von Arzneimittelfälschungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Evaluierung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeiner Teil

B Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 13. Februar 2007: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport


 
 
 


Drucksache 46/07

... enthalten Qualifikationstatbestände für die Fälle, in denen durch die Tat das Opfer, ein Angehöriger des Opfers oder eine ihm nahe stehende Person in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht wird bzw. der Tod einer solchen Person verursacht wird. Der Strafrahmen erstreckt sich dann auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bzw. von einem Jahr bis zu zehn Jahren Die Tat ist als Antragsdelikt ausgestaltet, wobei das Antragserfordernis entfällt, wenn ein besonderes öffentliches Interesse die Strafverfolgung gebietet. In den Fällen der qualifizierten Nachstellung kann schließlich Untersuchungshaft auf der Grundlage des § 112a Abs. 1 Nr. 1



Drucksache 128/1/07

... (Notwehr) im Rahmen eines europarechtlichen Umweltdelikts berücksichtigt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/1/07




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 551/1/07

... Eine materielle Qualifizierung bereits der Anlasstat, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, ist weder erforderlich noch geboten. Bei den in Betracht kommenden Katalogtaten handelt es sich um Delikte, durch die die Opfer regelmäßig körperlich oder seelisch schwer geschädigt worden sind. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, kann daraus nicht auf eine fehlende oder geringere Gefährlichkeit des Täters geschlossen werden. Dass das Opfer durch die Tat nicht geschädigt wurde oder keine entsprechende Gefahr bestand, kann nämlich auch auf andere Umstände, insbesondere das Verhalten des Opfers und dessen Persönlichkeitsstruktur, zurückzuführen sein. Die vorgesehene materielle Qualifizierung der Anlasstat könnte somit in Einzelfällen dazu führen, dass ein Straftäter, der weiterhin in hohem Maße für andere Menschen gefährlich ist, am Ende des Vollzugs auf freien Fuß gesetzt werden müsste. Zu berücksichtigen ist auch, dass die gegebenenfalls vom Gericht durchzuführende Beweisaufnahme zu der Frage, ob das Opfer durch die Tat (seelisch) schwer geschädigt wurde oder einer solchen Gefahr ausgesetzt war, zu einer massiven, dem Gedanken des Opferschutzes zuwider laufenden Beeinträchtigung der Rechte des Geschädigten führen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 7 Abs. 2 JGG Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 41 Abs. 1 Nr. 5 JGG

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JGG

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 7 Abs. 2 JGG

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 106 JGG


 
 
 


Drucksache 377/07

... " allerdings besonders solche Delikte dieser Art verstanden werden, die über elektronische Kommunikationsnetze und Informationssysteme (nachfolgend unter dem Begriff "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/07




1. Einführung

1.1. Was ist Internetkriminalität?

1.2. Die aktuelle Entwicklung auf dem Gebiet der Internetkriminalität

1.2.1. Allgemeine Entwicklungstrends

1.2.2. Herkömmliche Straftaten im Zusammenhang mit elektronischen Netzen

1.2.3. Illegale Inhalte

1.2.4. Straftaten gegen elektronische Netze

1.3. Ziele

2. Geltende Rechtsinstrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität

2.1. Bestehende Instrumente und Maßnahmen auf EU-Ebene

2.2. Bestehende internationale Instrumente

3. Weiterentwicklung spezifischer Instrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität

3.1. Verstärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Schulungsmaßnahmen auf EU-Ebene

3.2. Verstärkter Dialog mit der Wirtschaft

3.3. Rechtsvorschriften

3.4. Erhebung von statistischen Daten

4. Das weitere Vorgehen

4.1. Allgemeine Bekämpfung der Internetkriminalität

4.2. Bekämpfung von über elektronische Netze begangenen herkömmlichen Straftaten

4.3. Illegale Inhalte

4.4. Folgemaßnahmen


 
 
 


Drucksache 666/07

... Der Begriff der Daten in den Tatbeständen der Computerdelikte in den §§ 263a, 268 und 269

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über Computerkriminalität

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Innerstaatlich zutreffende Maßnahmen

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Titel 1
Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen

Artikel 2
Rechtswidriger Zugang

Artikel 3
Rechtswidriges Abfangen

Artikel 4
Eingriff in Daten

Artikel 5
Eingriff in ein System

Artikel 6
Missbrauch von Vorrichtungen

Titel 2
Computerbezogene Straftaten

Artikel 7
Computerbezogene Fälschung

Artikel 8
Computerbezogener Betrug

Titel 3
Inhaltsbezogene Straftaten

Artikel 9
Straftaten mit Bezug zu Kinderpornographie

Titel 4
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Artikel 10
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Titel 5
Weitere Formen der Verantwortlichkeit und Sanktionen

Artikel 11
Versuch und Beihilfe oder Anstiftung

Artikel 12
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 13
Sanktionen und Maßnahmen

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Titel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Geltungsbereich verfahrensrechtlicher Bestimmungen

Artikel 15
Bedingungen und Garantien

Titel 2
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 16
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 17
Umgehende Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten

Titel 3
Anordnung der Herausgabe

Artikel 18
Anordnung der Herausgabe

Titel 4
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Artikel 19
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Titel 5
Erhebung von Computerdaten in Echtzeit

Artikel 20
Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit

Artikel 21
Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit

Abschnitt 3
Gerichtsbarkeit

Artikel 22
Gerichtsbarkeit

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Titel 1
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Artikel 23
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Titel 2
Grundsätze der Auslieferung

Artikel 24
Auslieferung

Titel 3
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Artikel 25
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Artikel 26
Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen

Titel 4
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 27
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 28
Vertraulichkeit und Beschränkung der Verwendung

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Titel 1
Rechtshilfe bei vorläufigen Maßnahmen

Artikel 29
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 30
Umgehende Weitergabe gesicherter Verkehrsdaten

Titel 2
Rechtshilfe in Bezug auf Ermittlungsbefugnisse

Artikel 31
Rechtshilfe beim Zugriff auf gespeicherte Computerdaten

Artikel 32
Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind

Artikel 33
Rechtshilfe bei der Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit

Artikel 34
Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit

Titel 3
24/7-Netzwerk

Artikel 35
24/7-Netzwerk

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 36
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 37
Beitritt zum Übereinkommen

Artikel 38
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 39
Wirkungen des Übereinkommens

Artikel 40
Erklärungen

Artikel 41
Bundesstaatsklausel

Artikel 42
Vorbehalte

Artikel 43
Status und Rücknahme von Vorbehalten

Artikel 44
Änderungen

Artikel 45
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 46
Konsultationen der Vertragsparteien

Artikel 47
Kündigung

Artikel 48
Notifikation

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Entstehungsgeschichte

2. Inhalt und Würdigung des Übereinkommens

4 Begriffsbestimmungen:

Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen:

Internationale Zusammenarbeit:

4 Schlussbestimmungen:

3. Deutsche Erklärung

II. Besonderes

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Kapitel II
Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Abschnitt 3
– Gerichtsbarkeit

Zu Artikel 2

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Zu Artikel 23

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 2

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 35

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Zu den Artikeln 36

Übereinkommen über Computerkriminalität ETS Nr. 185 Erläuternder Bericht am 8. November 2001 angenommen

I. Einleitung

II. Die vorbereitenden Arbeiten

III. Das Übereinkommen

Bemerkungen zu den Artikeln des Übereinkommens

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Einleitung zu den Begriffsbestimmungen in Artikel 1

Artikel 1
Buchstabe a – Computersystem

Artikel 1
Buchstabe b – Computerdaten

Artikel 1
Buchstabe c – Diensteanbieter

Artikel 1
Buchstabe d – Verkehrsdaten

Kapitel II
Maßnahmen auf nationaler Ebene

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Titel 1
Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen

Rechtswidriger Zugang Artikel 2

Rechtswidriges Abfangen Artikel 3

Eingriff in Daten Artikel 4

Eingriff in ein System Artikel 5

Missbrauch von Vorrichtungen Artikel 6

Titel 2
Computerbezogene Straftaten

Computerbezogene Fälschung Artikel 7

Computerbezogener Betrug Artikel 8

Titel 3
Inhaltsbezogene Straftaten

Straftaten mit Bezug zu Kinderpornografie Artikel 9

Titel 4
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte Artikel 10

Titel 5
Nebenformen der Verantwortlichkeit und Sanktionen

Versuch und Beihilfe oder Anstiftung Artikel 11

Verantwortlichkeit juristischer Personen Artikel 12

Sanktionen und Maßnahmen Artikel 13

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Titel 1
Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich verfahrensrechtlicher Bestimmungen Artikel 14

Bedingungen und Garantien Artikel 15

Titel 2
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten Artikel 16

Umgehende Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten Artikel 17

Titel 3
Anordnung der Herausgabe

Anordnung der Herausgabe Artikel 18

Titel 4
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten Artikel 19

Titel 5
Erhebung von Computerdaten in Echtzeit

Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit Artikel 20

Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit Artikel 21

Abschnitt 3
Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit Artikel 22

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Titel I
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit Artikel 23

Titel 2
Grundsätze der Auslieferung

Auslieferung Artikel 24

Titel 3
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe Artikel 25

Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen Artikel 26

Titel 4
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte Artikel 27

Vertraulichkeit und Beschränkung der Verwendung Artikel 28

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Titel 1
Rechtshilfe bei vorläufigen Maßnahmen

Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten Artikel 29

Umgehende Weitergabe gesicherter Verkehrsdaten Artikel 30

Titel 2
Rechtshilfe in Bezug auf Ermittlungsbefugnisse

Rechtshilfe beim Zugriff auf gespeicherte Computerdaten Artikel 31

Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind Artikel 32

Rechtshilfe bei der Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit Artikel 33

Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit Artikel 34

Titel 3
Netzwerk 24/7

24/7 - Netzwerk Artikel 35

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Unterzeichnung und Inkrafttreten Artikel 36

Beitritt zum Übereinkommen Artikel 37

Wirkungen des Übereinkommens Artikel 39

Bundesstaatsklausel Artikel 41

Vorbehalte Artikel 42

Änderungen Artikel 44

Konsultationen der Vertragsparteien Artikel 46

2 Fußnoten:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates vom 23. November 2001 über Computerkriminalität


 
 
 


Drucksache 66/07

... (1) Die Vertragsparteien kommen überein, mit ihrer Zusammenarbeit zu verhindern, dass ihre Finanzsysteme zum Waschen von Erlösen aus Straftaten im Allgemeinen und aus Drogendelikten im Besonderen missbraucht werden.



Drucksache 872/07

... ist den Opfern bestimmter schwerer Nebenklagedelikte auf Antrag ein anwaltlicher Beistand beizuordnen, ohne dass es auf die Voraussetzungen der



Drucksache 354/07

... Der Entwurf greift insoweit Forderungen nach der Aufnahme allgemeiner Vermögensdelikte des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz – EGGmbHG)

§ 1
Umstellung auf Euro

§ 2
Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz

§ 3
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 7
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 11
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 13
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 14
Änderung der Genossenschaftsregisterverordnung

Artikel 15
Änderung der Kostenordnung

Artikel 16
Änderung des EWIV-Ausführungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

Artikel 20
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Artikel 22
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 23
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 24
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 25
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 1 Nr. 50)

Anlage 1
(zu § 2) Muster für den Gesellschaftsvertrag

§ 1
Firma

§ 2
Sitz

§ 3
Gegenstand Gegenstand des Unternehmens 4

§ 4
Stammkapital

§ 5
Geschäftsanteile

§ 6
Vertretung

§ 7
Gründungsaufwand

3 Hinweise:

Anlage 2
(zu § 7) Muster für die Handelsregisteranmeldung

Anlage 2
(zu Artikel 1 Nr. 51) Inhaltsübersicht:

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Option ausgestaltet. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Pflicht. Zusätzlicher

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Satz 2 - neu -

Zu Satz 3 - neu -

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Artikel 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu den Nummern 1 bis 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Satz 3 - neu -

Zu Satz 4 - neu -

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu § 6

Zu § 6a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 10

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 17

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25


 
 
 


Drucksache 225/07

... "). Soweit hier in den Nummern 1 bis 3 die Regelungen über die Haftungshöchstsummen geändert werden, handelt es sich der Sache nach um Deliktsrecht. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich demnach aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 GG (Bürgerliches Recht). Die Nummer 4 betrifft demgegenüber die neue Berichtspflicht des Kraftfahrt-Bundesamtes über von der Versicherungspflicht befreite Fahrzeughalter gegenüber der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, so dass die Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 22 GG (Recht der Wirtschaft, Straßenverkehr) beruht. Artikel 5 und 6 enthalten Änderungen der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung und der Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle einer entsprechenden Versicherungspflicht (im Folgenden "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag

Artikel 4
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ziel des Gesetzes

2. Inhalt der 5. KH-Richtlinie und Umsetzungsbedarf

Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben

Inhalt der 5. KH-Richtlinie

Ausweitung des Mindestversicherungsschutzes

Verbesserung der Stellung des Geschädigten, wenn der Halter des schädigenden Fahrzeugs nicht der Versicherungspflicht unterliegt

Erweiterung der Haftung des Entschädigungsfonds

Stärkung des Binnenmarktes für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

4 Umsetzungsbedarf

Direktanspruch des Geschädigten

Versicherungsdeckung von schwächeren Verkehrsteilnehmern

Versicherungsdeckung für vorübergehende Aufenthalte in anderen Mitgliedstaaten

Haftung des Entschädigungsfonds des Bestimmungsmitgliedstaates

3. Kosten- und Preiswirkungen

4. Gesetzgebungskompetenz

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 572/07

... mittels ausdrücklichen Handlungsbefehls klarstellen, dass bei Vorliegen solcher Taten, die von einem der genannten Beweggründe getragen sind, die Strafe regelmäßig auch dem Zweck der Verteidigung der Rechtsordnung dienen soll und deshalb auch kurze Freiheitsstrafen unter 6 Monaten verhängt werden können. Es soll letztlich erreicht werden, dass bei diesen Delikten die Regel umgekehrt wird, wonach Geldstrafe an Stelle kurzer Freiheitsstrafe tritt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/07




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Allgemeines Strafrecht

2. Kosten der öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Änderung des Strafgesetzbuches Artikel 1

a Zu Artikel 1 Nr. 1a § 46 StGB

b Zu Artikel 1 Nr. 1b § 46 StGB

c Zu Artikel 1 Nr. 2 § 47 StGB

d Zu Artikel 1 Nr. 3a und b § 56 Abs. 3 StGB

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 275/07 (Beschluss)

... in der Praxis mittlerweile eine bedeutende Rolle. Wie bei sonstiger Betäubungsmittelkriminalität handelt es sich vielfach um Taten im Bereich der organisierten Kriminalität. Die Täter sind hierbei hoch organisiert und wirken arbeitsteilig zusammen. Gerade hier sind eine Aufdeckung der kriminellen Strukturen sowie der Tatnachweis häufig nur durch die Überwachung der Telekommunikation möglich. Wie bei den Delikten aus dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 Satz 1 StPO Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 7a - neu - StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 8a - neu - StPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 3 Satz 2 - neu - StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 4 StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 6 StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 4 Satz 2 StPO

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 2 StPO

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO

13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 4 und 5 - neu - StPO

14. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 162 Abs. 1 Satz 1a - neu - StPO

15. Zu Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes

16. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 110 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a TKG

17. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6, Satz 4 TKG

18. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - TKG

19. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 10 Satz 2 TKG

20. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 TKG

21. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 Halbsatz 1 TKG

22. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 TKG

23. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG

24. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe d § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO

25. Zu Artikel 3 Nr. 6 - neu - § 393 Abs. 3 - neu - AO

26. Zu Artikel 13 Nr. 2 Buchstabe a § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 TKÜV Nr. 8 § 21 TKÜV Nr. 11 § 27 Abs. 8 Satz 1 TKÜV

28. Zum Gesetzentwurf insgesamt:


 
 
 


Drucksache 656/07 (Beschluss)

... gewährt den Opfern bestimmter Delikte mit besonders schweren Folgen die Möglichkeit, ihre Interessen im Strafverfahren unabhängig von den wirtschaftlichen Voraussetzungen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 656/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 128/07

... Die vorgeschlagene Richtlinie enthält eine Mindestzahl schwerer Umweltdelikte die in der gesamten Gemeinschaft als strafbar eingestuft werden sollten, sofern sie vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig begangen wurden. Die Beihilfe und die Anstiftung zu solchen Taten sollten ebenfalls als Straftat eingestuft werden. Der Umfang der Haftung juristischer Personen wird ausführlich geregelt.



Drucksache 353/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob der Anwendungsbereich des § 46b auf die Deliktsfelder des Terrorismus und der organisierten Kriminalität beschränkt und allenfalls um solche Bereiche erheblicher Kriminalität erweitert werden soll, bei denen in vergleichbarer Weise wegen der typischen Abschottung nach außen Erkenntnisse über begangene oder bevorstehende Straftaten vielfach nur durch das Aufbrechen krimineller Strukturen durch das Angebot einer mit allgemeinen Strafzumessungsregeln nicht mehr vereinbaren Strafmilderung zu erlangen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/07 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 46b StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 46b Abs. 3 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 und 4 § 145d Abs. 3 und 4, § 164 Abs. 3 StGB


 
 
 


Drucksache 553/07

... 1. die beiderseitige Strafbarkeit nicht zu prüfen ist, wenn die dem Ersuchen zu Grunde liegende Tat nach dem Recht des ersuchenden Staates eine Strafbestimmung verletzt, die den in Artikel 3 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses 2003/577/JI in Bezug genommenen Deliktsgruppen zugehörig ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

§ 84
Eingehende Ersuchen

§ 85
Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 2
Geldstrafen und Geldbußen

§ 86
Eingehende Ersuchen

§ 87
Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 3
Einziehung und Verfall

§ 88
Eingehende Ersuchen

§ 89
Sicherstellungsmaßnahmen

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 91
Vorrang des Zehnten Teils

Abschnitt 2
Besondere Formen der Rechtshilfe

§ 92
Datenübermittlung ohne Ersuchen

§ 93
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 94
Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

§ 95
Sicherungsunterlagen

§ 96
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen

§ 97
Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln

§ 98
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Neuerungen des RbSich im Verhältnis zur bisherigen Regelung

III. Gründe für die Umsetzung des RbSich im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG

IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht auf Grund des RbSich

V. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

VI. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zur Neufassung des § 1 Abs. 4 IRG

2. Zur Neufassung des § 58 Abs. 3

3. Zu § 66 – Herausgabe von Gegenständen

a Neufassung des § 66 Abs. 1 IRG

b Einfügung des § 66 Abs. 3 IRG

4. Zur Neufassung des § 74 Abs. 4 S. 1

5. Zur Neufassung des § 78

6. Zur Neufassung des Neunten Teils §§ 84 – 90

a Umstrukturierung §§ 84 – 88 und 90

b Zur Neufassung des § 89

7. Zu § 91 - Vorrang des Zehnten Teils

8. Zu §§ 92 und 93

9. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

10. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

11. Zu § 96 – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen

12. Zu § 97 – Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln

13. Zu § 98 – Schlussvorschriften

II. Zu Artikel 2 – Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 64/07

... Ob diese Störerhaftung für den Unterlassungsanspruch auch für den Auskunftsanspruch gilt, ist umstritten. Nach teilweise vertretener Auffassung vermittelt die Störerhaftung, die ihre Grundlage im Deliktsrecht findet nur Abwehransprüche (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, S. 147, 148). Nach anderer Auffassung geht die Störerhaftung darüber hinaus, so dass auch ein Störer zur Auskunft verpflichtet sein kann (vgl. Hacker in Ströbele/Hacker,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Kostenordnung

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

Artikel 4
Änderung des Markengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

Artikel 8
Änderung des Sortenschutzgesetzes

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ziele des Entwurfs

II. Grundzüge

1. Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

a Gegenstand der Richtlinie

b Das deutsche Recht de lege lata

c Umsetzungsbedarf im Einzelnen

2. Anpassung des deutschen Rechts an die Grenzbeschlagnahmeverordnung

a Gegenstand der Verordnung

b Das deutsche Recht de lege lata

c Anpassungsbedarf im Einzelnen

3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen § 144 MarkenG

a Gegenstand der Verordnung

b Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichungen § 144 MarkenG

4. Abmahnungen bei urheberrechtlichen Rechtsverletzungen

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 140a

§ 140b

§ 140c

§ 140d

§ 140e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

§ 130

§ 131

§ 132

§ 133

§ 134

§ 135

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

§ 97

§ 97a

§ 98

§ 99

§ 100

§ 101

§ 101a

§ 101b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 46

§ 46a

§ 46b

§ 47

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

§ 37a

§ 37b

§ 37c

§ 37d

§ 37e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 548/07

... - an bestimmte Einzeldelikte anknüpft. Schließlich verdeutlicht sie, dass mit dieser neuen Überschrift auch keine Vorgabe für die Auslegung des § 6



Drucksache 223/4/07

... " bleiben werden. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen ein Ermittlungsverfahren nur einleiten und zur Verfolgung von Kontrolldelikten wie den in Frage stehenden zu erforderlichen Zwangsmaßnahmen (insbesondere Durchsuchungen) nur greifen, wenn hinreichende Verdachtsgründe für verfolgbare Straftaten bestehen. Es müssen also in jedem Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte gegeben sein, die gerade auf den Besitz nicht geringer Mengen schließen lassen. Daran wird es aber im Einzelfall (zum Beispiel, wenn lediglich eine positive Dopingprobe vorliegt) in aller Regel fehlen. Der Strafjustiz würden daher auch in der Zukunft die Hände gebunden sein.



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