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0927/05
0186/05
0811/05B
0449/05
0615/05
0498/05
0092/05
0304/05
0622/05
0330/05
0616/2/05
0269/04
0712/04B
0712/04
0662/04
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0544/04B
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0945/04B
0613/04
0441/04
0325/03B
Drucksache 9/20

... (7) Die Gebührenverordnung für Amtshandlungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz vom 17. April 2013 (BGBl. I S. 923), die durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Januar 2015 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

§ 6
Ergänzende Verfahrensvorschriften

§ 12
Verordnungsermächtigung.

§ 29
Evaluierung

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 4e
Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

§ 4
Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht

§ 5
Digitalisierung von Dokumenten

§ 6
Elektronische Kommunikation

§ 7
Verordnungsermächtigung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle

2. Benennung der zuständigen Behörden

3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung

4. Rechtswegzuweisung

5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394

bb Elektronische Kommunikation

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.3 Weitere Kosten

II.4 Umsetzung von EU-Recht

II.5 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 533/19

... Die Einführung des nEHS erfordert den Aufbau der administrativorganisatorischen Infrastruktur für den Vollzug des neuen Systems. Aus diesem Grund besteht die Notwendigkeit, neue Fachgebiete in der DEHSt einzurichten. Der organisatorische Aufbau der DEHSt ermöglicht eine klare Zuordnung der einzelnen Fachgebiete, die ausschließlich Amtshandlungen nach BEHG und TEHG vornehmen. Neben einem Sachaufwand, beispielsweise dem Aufbau der technischen Infrastruktur zur Abwicklung des Systems und der Einrichtung von Räumlichkeiten für den personellen und sachlichen Infrastrukturaufbau, sind insbesondere für die ersten zwei Jahre der Implementierungsphase des nEHS zusätzliche Erfüllungsaufwände erwarten. Um den Erfüllungsaufwand für die Errichtung eines gesamten neuen Verwaltungsaufbaus für die Implementierung des nEHS als neues System zu beziffern wird der Erfüllungsaufwand aus der Verordnungsbegründung zur Emissionshandelsverordnung 2030 (Auszug aus der Kabinettvorlage zur EHV 2030 vom 8. April 2019) im Rahmen des EU-ETS zu Grunde gelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Jährliche Emissionsmengen

§ 5
Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung

Abschnitt 3
Grundpflichten der Verantwortlichen

§ 6
Überwachungsplan; vereinfachter Überwachungsplan

§ 7
Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen

§ 8
Abgabe von Emissionszertifikaten

Abschnitt 4
Emissionszertifikate, Veräußerung und Register

§ 9
Emissionszertifikate

§ 10
Veräußerung von Emissionszertifikaten

§ 11
Ausgleich indirekter Belastungen

§ 12
Nationales Emissionshandelsregister

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 13
Zuständigkeiten

§ 14
Überwachung, Datenübermittlung

§ 15
Prüfstellen

§ 16
Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen

§ 17
Elektronische Kommunikation

§ 18
Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen

§ 19
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Abschnitt 6
Sanktionen

§ 20
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 21
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 22
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Evaluierung

§ 23
Erfahrungsbericht

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 2) Brennstoffe

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 2) Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Anwendung vorhandener Messwerte und Abschätzungen zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG auf das BEHG

bb Ausgangslage und strukturelle Unterschiede der Verantwortlichen

cc Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung und Abgabe

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 1: Brennstoffemissionsberichterstattung nach § 7

Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 2: Erstellung und Anpassung eines Überwachungsplans nach § 6 interne Kosten Gesamt

Vorgabe Nr. 3: Einrichtung eines Registerkontos

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 3: Einrichtung eines Registerkontos nach § 12

dd Ergebnis

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Initialisierung der Geschäftsprozesse

bb Laufende Geschäftsprozesse

cc Weiterer Erfüllungsaufwand

dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5021, BMU: Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten

II.4. ‚One in one out‘-Regel

II.5. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 585/19

... Durch das Durchführungsgesetz entstehen für den Bund Kosten durch erhöhten Vollzugsaufwand bereits durch Amtshandlungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Ferner entstehen Aufwände für die Zollbehörden, die allerdings zu vernachlässigen sind, da die Aufgabe schwerpunktmäßig im Rahmen von bestehenden Arbeitsprozessen und technischer Lösungen erfüllt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 585/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz - Min- RohSorgG)

§ 1
Zweck

§ 2
Zuständige Behörde

§ 3
Aufgaben, Eingriffsbefugnisse

§ 4
Datenübermittlung durch die Zollbehörden an die Bundesanstalt

§ 5
Datenübermittlung durch die Bundesanstalt

§ 6
Auskunftspflichten

§ 7
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten

§ 8
Verordnungsermächtigungen

§ 9
Zwangsgeld

§ 10
Zeitliche Geltung

Artikel 2
Änderung des Bundesberggesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4871, BMWi: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 532/19

... Nach § 180 GVG stehen die in den §§ 176 bis 179 bezeichneten Befugnisse daneben auch einem einzelnen Richter bei der Vornahme von Amtshandlungen außerhalb der Sitzung zu, so dass die Vorschrift des § 176 Absatz 2 GVG-E im Strafverfahren auch für ermittlungsrichterliche Tätigkeiten nach den §§ 162 und 169 StPO, bei richterlicher Tätigkeit in Haftsachen (zum Beispiel die §§ 114a, 115, 155a StPO), in Vollstreckungssachen oder beim ersuchten Richter (§ 157 StPO) anzuwenden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 29
Verfahren nach Ablehnung eines Richters

§ 397b
Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung

Artikel 2
Weitere Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)

§ 1
Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher

§ 2
Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung

§ 3
Antrag auf allgemeine Beeidigung

§ 4
Alternativer Befähigungsnachweis

§ 5
Beeidigung des Dolmetschers

§ 6
Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher

§ 7
Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf

§ 8
Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde

§ 9
Datenverarbeitung

§ 10
Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers

§ 11
Bußgeldvorschriften

§ 12
Kosten

Artikel 6
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 53a
Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung

Artikel 8
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung

2. Erweiterung der Ermittlungs- und Datenübertragungsbefugnisse

3. Stärkung des Opferschutzes

4. Einführung eines Gerichtsdolmetschergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Evaluierung und Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 §§ 25, 26 und 29

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu den Sätzen 2 bis 4

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 524/19

... für Amtshandlungen ergänzt werden, für die § 91

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 636/19

... Mit den zu schaffenden Kostentatbeständen wird es ermöglicht, für die Amtsaufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz Gebühren zu erheben. Es ist mit durchschnittlichen Einnahmen durch Gebühren in Höhe von ca. 1.665.000 Euro pro Jahr zu rechnen. Diese Einnahmen decken zum einen die Ausgaben, die durch die Erfüllung der Aufgaben entstehen, die dem Bundesamt für Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung zugewiesen sind. Sie decken zum anderen die Personalkosten, die im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren anfallen. Gleichzeitig führt die Erhebung von Kosten zu Belastungen für diejenigen, die die jeweilige Amtshandlung veranlassen oder zu deren Gunsten die Amtshandlung vorgenommen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Strahlenschutzverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Artikel 1
Nummer 2 (Kontrolle der Eigenüberwachung)

Artikel 1
Nummer 3 (Anerkennung als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration und Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung)

Artikel 1
Nummer 4 (Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung)

a Ringversuche der Leitstelle Inkorporationsüberwachung

b Behördlich bestimmte Messstellen für die Ermittlung der beruflichen Exposition durch Radon am Arbeitsplatz

5. Weitere Kosten

Im Einzelnen:

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4942, BMU: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 348/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem Masterplan Schienengüterverkehr beschlossen hat, dass "bei der Novellierung der Eisenbahngebührenverordnung ... Mehrbelastungen für die Unternehmen im Zusammenhang mit Amtshandlungen der Eisenbahnverwaltung des Bundes möglichst vermieden werden" sollen.



Drucksache 353/18

... für Amtshandlungen ergänzt oder geändert werden, für die § 91

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 348/1/18

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem Masterplan Schienengüterverkehr beschlossen hat, dass "bei der Novellierung der Eisenbahngebührenverordnung ... Mehrbelastungen für die Unternehmen im Zusammenhang mit Amtshandlungen der Eisenbahnverwaltung des Bundes möglichst vermieden werden" sollen.



Drucksache 73/1/17

... Für Amtshandlungen der Regulierungsbehörde im Zusammenhang mit der Befugnis nach § 19a Absatz 2 wird eine Gebührenpflicht eingefügt, um den anfallenden Verwaltungsaufwand durch Gebühren zu decken. Es handelt sich um eine Folgeänderung, bedingt durch die bereits erfolgte Regelung in § 19a Absatz 2 und § 54 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 4 sowie Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb und Buchstabe c sowie Nummer 2 Inhaltsübersicht zu § 120, Überschrift, Absatz 1, 3 und 8 EnWG sowie § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 5, Anlage 4a Absatz 3 Satz 3 StromNEV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG Nummer 4 § 120 Überschrift, Absatz 1 und Absatz 3 EnWG Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV Buchstabe c § 18 Absatz 5 StromNEV Nummer 2 Anlage 4a zu § 18 Absatz 2 Satz 6 und Satz 7 StromNEV *

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG , Nummer 4 § 120 Überschrift, Absatz 1, 3 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 24 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 24 Satz 2 Nummer 4 EnWG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 EnWG *

8. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 3 Satz 1 EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 4

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 3 Satz 1 EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 4

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 120 Absatz 3 Satz 1 und 3 EnWG § 18 Absatz 5 StromNEV

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 9 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 EnWG *

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV , Buchstabe c § 18 Absatz 5 StromNEV , Nummer 2 Anlage 4a Satz 6, 7 StromNEV

15. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 675/17

... ) sind bisher Widerspruchsverfahren nicht berücksichtigt, so dass für die Zurückweisung von Widersprüchen gegen gebührenpflichtige Amtshandlungen im Sinne der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gefahrgutverordnung See

§ 16a
Zuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Artikel 2
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften (NKR-Nr. 4172, BMVI)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Weitere Kosten:

5 Verwaltung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 73/17 (Beschluss)

... Für Amtshandlungen der Regulierungsbehörde im Zusammenhang mit der Befugnis nach § 19a Absatz 2 wird eine Gebührenpflicht eingefügt, um den anfallenden Verwaltungsaufwand durch Gebühren zu decken. Es handelt sich um eine Folgeänderung, bedingt durch die bereits erfolgte Regelung in § 19a Absatz 2 und § 54 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d - neu - § 24 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 4, Satz 6 - neu - EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - und Artikel 3a - neu - § 54 Absatz 3 Satz 3 Nummer 4 - neu - EnWG und § 9 Absatz 4 ARegV

Artikel 3a
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 9 EnWG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 414/16 (Beschluss)

... es anzugehen und dabei zugleich die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Gebühren für neue Amtshandlungen, etwa für die nach Nummer 11.3. des Anhangs der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 5 Absatz 2 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe ddd1 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe eee § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe Absatz 9b - neu - LuftSiG , Buchstabe f - neu - § 7 Absatz 11 Satz 1 LuftSiG , Nummer 21 § 18 Absatz 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu -, Absatz 3 LuftSiG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 8 Absatz 1 Satz 6 LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 8 Absatz 2 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a bis c, d - neu - bis g - neu - § 10 Satz 1, 2, 2a - neu -, Satz 3, 3a - neu -, Satz 4 und 6 LuftSiG

10. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 Satzteil nach Nummer 4 LuftSiG

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 18 Absatz 1 Nummer 9 LuftSiG


 
 
 


Drucksache 347/16

... "4. für sonstige Amtshandlungen einschließlich Prüfungen und Untersuchungen des Bundesamtes für Strahlenschutz, soweit es nach § 23 zuständig ist, des Luftfahrt-Bundesamtes, soweit es nach § 23b zuständig ist, und des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit, soweit es nach § 23d zuständig ist;".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 2
Änderung des Standortauswahlgesetzes

§ 8
Nationales Begleitgremium

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung

Artikel 5
Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Artikel 7
Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz

Artikel 8
Änderung der Strahlenschutzverordnung

Artikel 9
Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung

Artikel 10
Änderung der atomrechtlichen ZuverlässigkeitsüberprüfungsVerordnung

Artikel 11
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 12
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 13
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 14
Änderung der Gefahrgutverordnung See

Artikel 15
Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 759/16

... nicht zwischen Personen, die sich auf die assoziationsrechtlichen Regelungen berufen können und sonstigen Drittstaatsangehörigen, unterschieden. In dem entschiedenen Fall waren von einem assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen Gebühren in Höhe von 30 Euro, 40 Euro und 135 Euro erhoben worden, während Unionsbürger für entsprechende Dokumente entweder keine oder aber nur eine verhältnismäßig geringe Gebühr von 8 Euro entrichten mussten. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht darin eine Diskriminierung im Sinne des Art. 10 ARB 1/80 gesehen und zudem einen teilweisen Verstoß gegen die Stillhalteklausel aus Art. 13 ARB 1/80 angenommen hatte, wurde die Gebühr für Aufenthaltstitel für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige mit der Änderungsverordnung gemäß den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts auf 28,80 Euro bzw. für Personen unter 24 Jahren auf 22,80 Euro gesenkt. Diese entspricht damit den Kosten für einen deutschen Personalausweis, die die Obergrenze für Gebührenforderungen an EU-Bürger im Ausländerrecht darstellen. Ebenfalls mit der Änderungsverordnung sind solche Gebühren für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige angepasst worden, die zwar in der Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung nicht ausdrücklich angesprochen worden sind, bei denen aber die Erwägungen des Gerichts weiteren Anpassungsbedarf erkennen ließen. Dies betrifft aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltstiteln sowie bestimmte pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/16




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung BR-Drucksache 75/14 B


 
 
 


Drucksache 552/16

... "sind die Gebührensätze so zu bemessen, dass der mit den Amtshandlungen, einschließlich Prüfungen, Abnahmen, Begutachtungen, Untersuchungen, Verwarnungen - ausgenommen Verwarnungen im Sinne des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Lösung

II. Alternativen

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Belange

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 10

Zu Nummer 19

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3495: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand:

Weitere Kosten:


 
 
 


Drucksache 431/1/16

... Auf eine Einbeziehung der in Artikel 9 Nummer 10 des Gesetzentwurfes vorgesehenen Ersetzung des bisherigen § 29 Absatz 3 BNotO in das hier maßgebliche Gesetzgebungsverfahren sollte verzichtet werden. Eine Anpassung des § 29 Absatz 3 Satz 1 BNotO an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2005 - 1 BvR 2561/03 (BGBl. I S. 1413) steht mit der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie nicht in unmittelbarem Zusammenhang und ist nicht in besonderem Maße dringlich. Sie bedarf hinsichtlich ihrer Umsetzung einer sorgfältigen Abwägung, die durch eine breiter angelegte Diskussion auf der Grundlage der Ermittlung der bislang in der Praxis gewonnenen Erfahrungen vorbereitet werden sollte. Dabei sind die Berufsfreiheit des werbenden Anwaltsnotars, der Schutz der rechtsuchenden Bevölkerung vor einer Irreführung sowie der Schutz konkurrierender Berufsträger vor der ungerechtfertigten Ausnutzung eines Wettbewerbsvorteils miteinander in Einklang zu bringen. Hierbei spricht viel dafür, anhand des Kriteriums der Ortsfestigkeit zwischen Geschäftspapieren und Verzeichnissen einerseits sowie Geschäftsschildern andererseits zu unterscheiden. Anders als Geschäftspapiere oder Einträge in Verzeichnissen werden Geschäftsschilder für eine ortsfeste Verwendung beschafft. Ein schutzwürdiges Interesse, für an unterschiedlichen Orten belegene Räume gleich ausgestaltete Geschäftsschilder zu verwenden, ist nicht anzuerkennen. Ohne die Anerkennung eines solchen Interesses an einer einheitlichen Beschaffung und Verwendung aber besteht kein Grund, in Kauf zu nehmen, dass ein Anwaltsnotar auf einem Geschäftsschild an einem Ort die Bezeichnung "Notar" führt, an dem er notarielle Amtsgeschäfte nicht vornehmen darf. Mit einer solchen Verwendung eines Geschäftsschildes ist eine erhebliche Gefahr verbunden, die rechtsuchende Bevölkerung irrezuführen und den Wettbewerb unter den Berufsträgern ohne sachliche Rechtfertigung zu verzerren. Ein auf dem Schild angebrachter Hinweis auf den Amtssitz des Anwaltsnotars bringt nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass der Betroffene notarielle Amtshandlungen nicht örtlich unbegrenzt vornehmen darf. Denn angesichts der Verbreitung mit einer Ortsangabe verbundener LL.M-Titel ist für die rechtsuchende Bevölkerung nicht hinreichend klar ersichtlich, ob der Klammerzusatz lediglich angibt, wo der Betroffene sein Amt erlangt hat, oder ob aus dem Klammerzusatz zu schließen ist, dass der Betroffene an dem Ort, an dem er das mit dem Hinweis auf einen abweichenden Amtssitz versehene Schild verwendet, notarielle Amtshandlungen nicht vornehmen darf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b § 41b Absatz 4 PAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d § 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - § 89 Nummer 7 - neu - BRAO

§ 64
Wahlen zum Vorstand

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG

7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG

8. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 15 Absatz 3 RDG

9. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO

10. Zu Artikel 9 Nummer 10 § 29 Absatz 3, 4 BNotO

11. Zu Artikel 9 Nummer 16 § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO

12. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 169 Absatz 5 ZPO

13. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG

14. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO


 
 
 


Drucksache 788/2/16

... Das Verbot der Gesichtsverdeckung nach § 175a GVG-E gilt während der gesamten Dauer der Sitzung. Der Begriff der Sitzung umfasst jedoch lediglich die unmittelbar auf die Entscheidung in der Sache selbst gerichtete Verhandlung. Amtshandlungen des beauftragten oder ersuchten Richters, die Tätigkeit in Haft- oder Vollstreckungssachen sowie sonstige Anhörungen oder Vernehmungen fallen nicht darunter. Insoweit ist es erforderlich und sachgerecht, die neue Norm in den Katalog des § 180

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/2/16




Zu Artikel 8

'Artikel 8a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 175a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 258/16

... (2) Die Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bundesgebührengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 3
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern

Artikel 4
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder

§ 33
Aufwendungsersatz und Entgelte.

§ 7
Gebührenschuldnerschaft

§ 6

§ 25
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten

§ 25b
Gebührenbemessung

§ 25c
Wertgebühren

§ 25d
Zuschläge

§ 25e
Auslagen

§ 26
Erstattungsansprüche bei Amtshilfe

§ 2
Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 54
Gebühren

§ 33
Gebühren

§ 7
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.

§ 7h
Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 321/16

... (1) Für Amtshandlungen, die auf Rechtsverordnungen beruhen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/16




‚Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 37e
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Artikel 4
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 649/16

... sgesetz selbst getroffen und kann daher nicht dieser Verordnung zugeordnet werden. Soweit ein solcher Aufwand entsteht, kann er nicht genau beziffert werden, da die meisten in dieser Verordnung einzuführenden Gebührensätze nur auf vorherigen Antrag Amtshandlungen der Bundesnetzagentur auslösen. Wie viele Anträge gestellt werden, kann vorab nicht genau gesagt werden. Im Fall der ARegV werden darüber hinaus bestehende Antragsverfahren durch neue Antragsverfahren abgelöst, so dass schon aus diesem Grund kein erheblicher Mehraufwand für die Verwaltung entstehen dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 649/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Artikel 1
Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

a. Zur Nummer 4.40

b. Zur Nummer 4.41

c. Zur Nummer 4.42

d. Zur Nummer 4.43

e. Zur Nummer 4.44

f. Zur Nummer 4.45

g. Zur Nummer 4.46

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

a. Zur Nummer 32.1

b. Zur Nummer 32.2

c. Zur Nummer 32.3

d. Zur Nummer 33

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3945, BMWi: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Bürger

Verwaltung Bund

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 431/16 (Beschluss)

... Auf eine Einbeziehung der in Artikel 9 Nummer 10 des Gesetzentwurfes vorgesehenen Ersetzung des bisherigen § 29 Absatz 3 BNotO in das hier maßgebliche Gesetzgebungsverfahren sollte verzichtet werden. Eine Anpassung des § 29 Absatz 3 Satz 1 BNotO an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2005 - 1 BvR 2561/03 (BGBl. I S. 1413) steht mit der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie nicht in unmittelbarem Zusammenhang und ist nicht in besonderem Maße dringlich. Sie bedarf hinsichtlich ihrer Umsetzung einer sorgfältigen Abwägung, die durch eine breiter angelegte Diskussion auf der Grundlage der Ermittlung der bislang in der Praxis gewonnenen Erfahrungen vorbereitet werden sollte. Dabei sind die Berufsfreiheit des werbenden Anwaltsnotars, der Schutz der rechtsuchenden Bevölkerung vor einer Irreführung sowie der Schutz konkurrierender Berufsträger vor der ungerechtfertigten Ausnutzung eines Wettbewerbsvorteils miteinander in Einklang zu bringen. Hierbei spricht viel dafür, anhand des Kriteriums der Ortsfestigkeit zwischen Geschäftspapieren und Verzeichnissen einerseits sowie Geschäftsschildern andererseits zu unterscheiden. Anders als Geschäftspapiere oder Einträge in Verzeichnissen werden Geschäftsschilder für eine ortsfeste Verwendung beschafft. Ein schutzwürdiges Interesse, für an unterschiedlichen Orten belegene Räume gleich ausgestaltete Geschäftsschilder zu verwenden, ist nicht anzuerkennen. Ohne die Anerkennung eines solchen Interesses an einer einheitlichen Beschaffung und Verwendung aber besteht kein Grund, in Kauf zu nehmen, dass ein Anwaltsnotar auf einem Geschäftsschild an einem Ort die Bezeichnung "Notar" führt, an dem er notarielle Amtsgeschäfte nicht vornehmen darf. Mit einer solchen Verwendung eines Geschäftsschildes ist eine erhebliche Gefahr verbunden, die rechtsuchende Bevölkerung irrezuführen und den Wettbewerb unter den Berufsträgern ohne sachliche Rechtfertigung zu verzerren. Ein auf dem Schild angebrachter Hinweis auf den Amtssitz des Anwaltsnotars bringt nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass der Betroffene notarielle Amtshandlungen nicht örtlich unbegrenzt vornehmen darf. Denn angesichts der Verbreitung mit einer Ortsangabe verbundener LL.M-Titel ist für die rechtsuchende Bevölkerung nicht hinreichend klar ersichtlich, ob der Klammerzusatz lediglich angibt, wo der Betroffene sein Amt erlangt hat, oder ob aus dem Klammerzusatz zu schließen ist, dass der Betroffene an dem Ort, an dem er das mit dem Hinweis auf einen abweichenden Amtssitz versehene Schild verwendet, notarielle Amtshandlungen nicht vornehmen darf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b § 41b Absatz 4 PAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d § 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - § 89 Nummer 7 - neu - BRAO

§ 64
Wahlen zum Vorstand

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG

7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG

8. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 15 Absatz 3 RDG

9. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO

10. Zu Artikel 9 Nummer 10 § 29 Absatz 3, 4 BNotO

11. Zu Artikel 9 Nummer 16 § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO

12. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 169 Absatz 5 ZPO

13. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG

14. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO


 
 
 


Drucksache 414/1/16

... es anzugehen und dabei zugleich die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Gebühren für neue Amtshandlungen, etwa für die nach Nummer 11.3. des Anhangs der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 5 Absatz 2 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ddd1 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe eee § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe Absatz 9b - neu LuftSiG , Buchstabe f - neu - § 7 Absatz 11 Satz 1 LuftSiG , Nummer 21 § 18 Absatz 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu -, Absatz 3 LuftSiG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 8 Absatz 1 Satz 6 LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 8 Absatz 2 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a bis c, d - neu - bis g - neu - § 10 Satz 1, 2, 2a - neu -, Satz 3, 3a - neu -, Satz 4 und 6 LuftSiG

10. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 Satzteil nach Nummer 4 LuftSiG

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 18 Absatz 1 Nummer 9 LuftSiG


 
 
 


Drucksache 3/16

... In § 7 wird das Wort "Amtshandlungen" durch die Wörter "individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/16




Artikel 1
Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verbraucherschlichtungsstelle

Abschnitt 2
Private Verbraucherschlichtungsstellen

§ 3
Träger der Verbraucherschlichtungsstelle

§ 4
Zuständigkeit von Verbraucherschlichtungsstellen

§ 5
Verfahrensordnung

§ 6
Streitmittler

§ 7
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Streitmittlers

§ 8
Amtsdauer und Abberufung des Streitmittlers

§ 9
Beteiligung von Verbraucherverbänden und Unternehmerverbänden

§ 10
Informationspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle

Abschnitt 3
Streitbeilegungsverfahren

§ 11
Form von Mitteilungen

§ 12
Verfahrenssprache

§ 13
Vertretung

§ 14
Ablehnungsgründe

§ 15
Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien

§ 16
Unterrichtung der Parteien

§ 17
Rechtliches Gehör

§ 18
Mediation

§ 19
Schlichtungsvorschlag

§ 20
Verfahrensdauer

§ 21
Abschluss des Verfahrens

§ 22
Verschwiegenheit

§ 23
Entgelt

Abschnitt 4
Anerkennung privater Verbraucherschlichtungsstellen

§ 24
Anerkennung

§ 25
Antrag auf Anerkennung und Mitteilung von Änderungen

§ 26
Widerruf der Anerkennung

§ 27
Zuständige Behörde und Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen

§ 28
Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen

Abschnitt 6
Universalschlichtungsstellen der Länder

§ 29
Universalschlichtungsstelle und Verordnungsermächtigung

§ 30
Zuständigkeit und Verfahren der Universalschlichtungsstelle

§ 31
Gebühr

Abschnitt 7
Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung, Liste der Verbraucherschlichtungsstellen und Berichtspflichten

§ 32
Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden

§ 33
Liste der Verbraucherschlichtungsstellen sowie Zugang zur Liste der Europäischen Kommission und zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung

§ 34
Berichtspflichten und Auskunftspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle

§ 35
Verbraucherschlichtungsbericht

Abschnitt 8
Informationspflichten des Unternehmers

§ 36
Allgemeine Informationspflicht

§ 37
Informationen nach Entstehen der Streitigkeit

Abschnitt 9
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

§ 38
Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen

§ 39
Zusammenarbeit mit der Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung

§ 40
Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten; Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 41
Bußgeldvorschriften

§ 42
Verordnungsermächtigung

§ 43
Projektförderung, Forschungsvorhaben, Bericht

Artikel 2
Änderung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes

§ 17
Übergangsvorschriften.

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

§ 16a
Behördliche Schlichtung nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 14
Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung

§ 16
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Artikel 8
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 11
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 13
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 342
Beschwerdeverfahren.

Artikel 14
Aufhebung der Kapitalanlageschlichtungsstellenverordnung

Artikel 15
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Postgesetzes

Artikel 17
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 145
Kosten von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

Artikel 18
Änderung des EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes

Artikel 19
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

Artikel 20
Änderung des EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetzes

Artikel 21
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 57c
Verordnungsermächtigungen

§ 57d
Verhältnis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Artikel 22
Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung

§ 17a
Verhältnis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Artikel 23
Überleitungsvorschrift

Artikel 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 310/16

... (2) Das Umweltbundesamt wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die für Amtshandlungen des Umweltbundesamtes im Zusammenhang mit der Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen und der Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Regionalnachweisen sowie für die Nutzung des Herkunftsnachweisregisters und des Regionalnachweisregisters gebührenpflichtigen Tatbestände und Gebührensätze sowie die erstattungsfähigen Auslagen nach § 87 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu bestimmen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Grundsätze des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Ausbaupfad

§ 5
Ausbau im In- und Ausland

§ 6
Erfassung des Ausbaus

§ 7
Gesetzliches Schuldverhältnis

Teil 3
Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung

Abschnitt 1
Arten des Zahlungsanspruchs

§ 19
Zahlungsanspruch

§ 20
Marktprämie

§ 21
Einspeisevergütung

§ 21a
Sonstige Direktvermarktung

§ 21b
Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel

§ 21c
Verfahren für den Wechsel

Abschnitt 2
Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung

§ 22
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 22a
Prototypen

§ 23
Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung

§ 23a
Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie

§ 23b
Anteilige Zahlung

§ 24
Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen

§ 25
Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs

§ 26
Abschläge und Fälligkeit

§ 27
Aufrechnung

§ 27a
Zahlungsanspruch und Eigenversorgung

Abschnitt 3
Ausschreibungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

§ 28
Ausschreibungsvolumen

§ 29
Bekanntmachung

§ 30
Anforderungen an Gebote

§ 30a
Ausschreibungsverfahren

§ 31
Sicherheiten

§ 32
Zuschlagsverfahren

§ 33
Ausschluss von Geboten

§ 34
Ausschluss von Bietern

§ 35
Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert

§ 35a
Entwertung von Zuschlägen

Unterabschnitt 2
Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land

§ 36
Gebote für Windenergieenergieanlagen an Land

§ 36a
Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land

§ 36b
Höchstwert für Windenergieanlagen an Land

§ 36c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für das Netzausbaugebiet

§ 36d
Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land

§ 36e
Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land

§ 36f
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land

§ 36g
Besondere Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften

§ 36h
Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land

§ 36i
Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land

Unterabschnitt 3
Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 37
Gebote für Solaranlagen

§ 37a
Sicherheiten für Solaranlagen

§ 37b
Höchstwert für Solaranlagen

§ 37c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für benachteiligte Gebiete; Verordnungsermächtigung für die Länder

§ 37d
Rückgabe und Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen

§ 38
Zahlungsberechtigung für Solaranlagen

§ 38a
Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen

§ 38b
Anzulegender Wert für Solaranlagen

Unterabschnitt 4
Ausschreibungen für Biomasseanlagen

§ 39
Gebote für Biomasseanlagen

§ 39a
Sicherheiten für Biomasseanlagen

§ 39b
Höchstwert für Biomasseanlagen

§ 39c
Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen

§ 39d
Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen

§ 39e
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen

§ 39f
Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen

§ 39g
Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen

§ 39h
Besondere Zahlungsvoraussetzungen für Biomasseanlagen

Abschnitt 4
Gesetzliche Bestimmung der Zahlung

Unterabschnitt 1
Anzulegende Werte

§ 40
Wasserkraft

§ 41
Deponie-, Klär- und Grubengas

§ 42
Biomasse

§ 43
Vergärung von Bioabfällen

§ 44
Vergärung von Gülle

§ 44a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse

§ 44b
Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen

§ 44c
Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse

§ 45
Geothermie

§ 46
Windenergie an Land bis 2018

§ 46a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Windenergieanlagen an Land bis 2018

§ 46b
Windenergie an Land ab 2019

§ 47
Windenergie auf See

§ 48
Solare Strahlungsenergie

§ 49
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie

Unterabschnitt 2
Zahlungen für Flexibilität

§ 50
Zahlungsanspruch für Flexibilität

§ 50a
Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen

§ 50b
Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen

Abschnitt 5
Rechtsfolgen und Strafen

§ 51
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen

§ 52
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen

§ 53
Verringerung der Einspeisevergütung

§ 53a
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Windenergieanlagen an Land

§ 53b
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen

§ 54
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 55
Pönalen

§ 55a
Erstattung von Sicherheiten

§ 60a
EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen

§ 61a
Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage

§ 69
Mitwirkungs- und Auskunftspflicht

§ 69a
Mitteilungspflicht der Behörden der Zollverwaltung

§ 79
Herkunftsnachweise

§ 79a
Regionalnachweise

§ 80a
Kumulierungsverbot

§ 83a
Rechtsschutz bei Ausschreibungen

§ 85a
Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen

§ 85b
Auskunftsrecht und Datenübermittlung

§ 88
Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse

§ 88a
Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen

§ 88b
Verordnungsermächtigung zu Netzausbaugebieten

§ 92
Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen

§ 97
Erfahrungsbericht

§ 98
Monitoringbericht

§ 100
Allgemeine Übergangsvorschriften

Artikel 2
Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergieauf-See-Gesetz - WindSeeG)

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Fachplanung und Voruntersuchung

Abschnitt 1
Flächenentwicklungsplan

§ 4
Zweck des Flächenentwicklungsplans

§ 5
Gegenstand des Flächenentwicklungsplans

§ 6
Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans

§ 7
Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan Für Festlegungen ab dem Jahr 2025 werden

§ 8
Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans

Abschnitt 2
Voruntersuchung von Flächen

§ 9
Ziel der Voruntersuchung von Flächen

§ 10
Gegenstand und Umfang der Voruntersuchung von Flächen

§ 11
Zuständigkeit für die Voruntersuchung von Flächen

§ 12
Verfahren zur Voruntersuchung von Flächen

§ 13
Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen

Teil 3
Ausschreibungen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 14
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 15
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

Abschnitt 2
Ausschreibungen für voruntersuchte Flächen

§ 16
Gegenstand der Ausschreibungen

§ 17
Ausschreibungsvolumen

§ 18
Veränderung des Ausschreibungsvolumens

§ 19
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 20
Anforderungen an Gebote

§ 21
Sicherheit

§ 22
Höchstwert

§ 23
Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert

§ 24
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 25
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 3
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 26
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 27
Ausschreibungsvolumen

§ 28
Planung der Offshore-Anbindungsleitungen

§ 29
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 30
Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 31
Anforderungen an Gebote

§ 32
Sicherheit

§ 33
Höchstwert

§ 34
Zuschlagsverfahren

§ 35
Flächenbezug des Zuschlags

§ 36
Zuschlagswert und anzulegender Wert

§ 37
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 38
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 4
Eintrittsrecht für bestehende Projekte

§ 39
Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts

§ 40
Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts

§ 41
Datenüberlassung und Verzichtserklärung

§ 42
Ausübung des Eintrittsrechts

§ 43
Rechtsfolgen des Eintritts

Teil 4
Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung des Stroms

§ 44
Geltungsbereich von Teil 4

Abschnitt 1
Zulassung von Einrichtungen

§ 45
Planfeststellung

§ 46
Verhältnis der Planfeststellung zu den Ausschreibungen

§ 47
Planfeststellungsverfahren

§ 48
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 49
Vorläufige Anordnung

§ 50
Einvernehmensregelung

§ 51
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 52
Veränderungssperre

§ 53
Sicherheitszonen

§ 54
Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen

Abschnitt 2
Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 55
Pflichten der verantwortlichen Personen

§ 56
Verantwortliche Personen

§ 57
Überwachung der Einrichtungen

§ 58
Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung

Unterabschnitt 2
Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See

§ 59
Realisierungsfristen

§ 60
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 61
Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 62
Rückgabe von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 63
Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 64
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 65
Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen

§ 66
Nachnutzung; Verpflichtungserklärung

§ 67
Nutzung von Unterlagen

Teil 5
Besondere Bestimmungen für Prototypen

§ 68
Feststellung eines Prototypen

§ 69
Zahlungsanspruch für Strom aus Prototypen

§ 70
Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung

Teil 6
Sonstige Bestimmungen

§ 71
Verordnungsermächtigung

§ 72
Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 73
Bekanntmachungen und Unterrichtungen

§ 74
Verwaltungsvollstreckung

§ 75
Bußgeldvorschriften

§ 76
Gebühren und Auslagen

§ 77
Übergangsbestimmung für Veränderungssperren

§ 78
Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur

§ 79
Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 6
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 17d
Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans

Artikel 7
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 9
Änderung der Biomasseverordnung

Artikel 10
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Systemdienstleistungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Artikel 13
Änderung der Herkunftsnachweisverordnung

§ 1a
Regionalnachweisregister

§ 2a
Mindestinhalt von Regionalnachweisen

§ 3
Grundsätze für Herkunftsnachweise

§ 4
Grundsätze für Regionalnachweise

§ 5
Übertragung der Verordnungsermächtigung

Artikel 14
Änderung der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gebührenverordnung zur Herkunftsnachweisverordnung

Artikel 16
Änderung der Anlagenregisterverordnung

Artikel 17
Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung

Anlage
(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis

Artikel 18
Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung

Artikel 19
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 20
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 21
Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

Artikel 22
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 362/15 (Beschluss)

... Der neue Absatz 7 in § 9 stellt klar, dass die Kosten für die Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften erhoben werden. Die in § 11 Absatz 2 Satz 2 enthaltene Beschränkung der Länder, die Kosten für Amtshandlungen (Gebühren und Auslagen) vollumfänglich zu regeln, ist nicht nachvollziehbar und zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/15 (Beschluss)




2. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 - neu - TextilKennzG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 und 2 TextilKennzG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 und 2 TextilKennzG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 und 4 TextilKennzG

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4a - neu - TextilKennzG

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 TextilKennzG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 TextilKennzG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 7 - neu -TextilKennzG

10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1, 2 und 2a - neu - TextilKennzG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 362/1/15

... Der neue Absatz 7 in § 9 stellt klar, dass die Kosten für die Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften erhoben werden. Die in § 11 Absatz 2 Satz 2 enthaltene Beschränkung der Länder, die Kosten für Amtshandlungen (Gebühren und Auslagen) vollumfänglich zu regeln, ist nicht nachvollziehbar und zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/1/15




1. Zur Eingangsformel:

2. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 - neu - TextilKennzG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 und 2 TextilKennzG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 und 2 TextilKennzG

5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 und 4 TextilKennzG

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4a - neu - TextilKennzG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 TextilKennzG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 TextilKennzG

10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 7 - neu -TextilKennzG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1, 2 und 2a - neu - TextilKennzG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 252/15

... genannten Amtshandlungen erheben zu können, müssen nach Änderungen von § 91

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Verordnungsermächtigung

IV. Folgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Bürokratiekosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3315: Dritte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 618/14

... I. Teil: Amtshandlungen nach § 11 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Für die Wirtschaft

E.3 Der Verwaltung

4 Bund

Länder inkl. Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebente Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter

Artikel 3
Änderung der Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen

Artikel 5
Änderung der Gefahrgutverordnung See

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen

Artikel 7
Bekanntmachung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4 Bund

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu den Einzelbestimmungen Artikel 1 GGVSEB :

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Anlage 1 III. Teil: Eisenbahnverkehr, 1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden, Gebührentatbestand zur Gebührennummer 312.2 in Spalte 2 der Tabelle :

Zu Anlage 2 Gebühren des BfS :

Zu Anlage 3 Gebühren der BAM :

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3002: Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 434/14

... "Gebührenverordnung für Amtshandlungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes zum 14. August 2018

Artikel 3
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 4
Änderung der BVL-Übertragungsverordnung

Artikel 5
Änderung der BVL-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzgebührenverordnung

Artikel 6
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 471/14

... ermächtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Zustimmung des Bundesrates und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, Vorschriften über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zu erlassen. Der vorliegende Verordnungsentwurf dient der Durchführung der genannten Vorschriften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 471/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Spielverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Verordnungsermächtigung

III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3084: Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung

Im Einzelnen

Weitere Kosten

2 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 618/1/14

... In der bestehenden Kostenverordnung werden ausschließlich Amtshandlungen nach der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/1/14




1. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GGKostV

2. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - Anlage 1 zu § 1 Absatz 1, I. Teil GGKostV

3. Zu Artikel 3 Nummer 1 Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 III. Teil, 1. Abschnitt, IV. Teil, 1. und 2. Abschnitt GGKostV

720.2 Zulassung der Verwendung der Prüfliste beim Laden oder Löschen von Tankschiffen in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung Absatz 7.2.4.10.1 ADN . 100


 
 
 


Drucksache 75/14

... Mit Absatz 3 werden Ausländer, für die das Assoziationsrecht EU-Türkei Anwendung findet, von bestimmten Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen befreit, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltstiteln stehen. Diese Änderungen sind erforderlich, um einen Verstoß der entsprechenden Gebührenregelungen gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 10 ARB 1/80 und die assoziationsrechtlichen Stillhalteklauseln zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

§ 75
(weggefallen)

§ 52a
Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung

Artikel 2
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (NKR-Nr. 2672)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 558/14

... Die Verordnung soll gewährleisten, dass auch für Amtshandlungen in Verfahren, die bereits vor dem 27. Oktober 2011 begonnen haben und auf Gebührentatbeständen beruhen, die am 27. Oktober 2011 eingeführt wurden, Gebühren und Auslagen erhoben werden können. Die Anwendbarkeit der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigung

III. Alternativen

IV. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Folgen

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher

a. Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher

b. Kosten für die Unternehmen

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

V. Zeitliche Geltung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

VIII. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 429/14

... verankerten Amtshandlungen wird vorgenommen in den Nummern 3 bis 7, 14, 17, 28, 30 und 31.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Anlage 2
Zu berücksichtigende Informationen gemäß § 48c.

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Anlage 1
Luftfahrerscheine (Muster 3 bis 11) Anlage 2 Voraussetzungen für die Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen (Anlage 2 zu § 125a)

Anlage 3
Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung (Anlage 3 zu § 27).

Abschnitt 1
Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit.

Unterabschnitt 1
Allgemeines .

§ 1
Erlaubnispflichtiges Personal

§ 2
Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der Erlaubnispflicht

§ 3
Anwendbare Vorschriften

§ 4
Mindestalter bei Erteilung der Erlaubnis

§ 5
Zuständige Stellen für die Erteilung von Erlaubnissen

§ 6
Durchführungsbestimmungen

§ 7
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

§ 8
Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente

§ 9
Gültigkeitsdauer von Erlaubnissen und Berechtigungen

§ 10
Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen

§ 11
Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis

§ 12
Erlaubnisse der Bundeswehr

§ 13
Anerkennung von Erlaubnissen für Flugingenieure

§ 14
Anerkennung von Flugsimulationsübungsgeräten

§ 15
Widerruf, Beschränkung und Ruhen der Erlaubnis

§ 16
Voraussetzungen für die Ausbildung

§ 17
Mindestalter für den Beginn der Ausbildung

§ 18
Zuverlässigkeit

§ 19
Bewerbermeldung

§ 20
Zweifel an der Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit

§ 21
Flugmedizinische Tauglichkeit

§ 22
Alleinflüge

§ 23
Ausbildungsbetriebe

§ 24
Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis

§ 25
Form der Ausbildungserlaubnis

§ 26
Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis

§ 27
Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis

§ 28
Erteilung und Umfang der Ausbildungserlaubnis

§ 29
Zulassung eines Dachverbandes als Ausbildungsbetrieb

§ 30
Beginn der Ausbildungstätigkeit

§ 31
Aufsicht über Ausbildungsbetriebe

§ 32
Rücknahme und Widerruf der Ausbildungserlaubnis

§ 33
Anerkennung flugmedizinischer Sachverständiger und flugmedizinischer Zentren; Aufsicht

§ 34
Fliegerärztlicher Ausschuss

Unterabschnitt 2
Segelflugzeugführer.

Unterabschnitt 3
Luftsportgeräteführer.

Unterabschnitt 9
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrtpersonal sowie zur Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten.

§ 88
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Flugingenieuren

Unterabschnitt 10
(weggefallen).

Abschnitt 2
Weitere Erlaubnisse und Berechtigungen.

Unterabschnitt 1
Prüfer von Luftfahrtgerät.

Unterabschnitt 2
Freigabeberechtigtes Personal.

Unterabschnitt 3
Flugdienstberater.

Unterabschnitt 4
Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung und sonstigem Luftfahrtgerät, das nach § 6 Nummer 9 der LuftverkehrsZulassungs-Ordnung verkehrszulassungspflichtig ist.

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften

Unterabschnitt 1
Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder Erneuerung eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung.

Unterabschnitt 2
Nachweis der fliegerischen und fachlichen Voraussetzungen.

§ 125
Nachweis von Sprachkenntnissen

Unterabschnitt 2a
(weggefallen).

Unterabschnitt 3
Durchführung der Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen; Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung.

§ 128a
Prüfungen für freigabeberechtigtes Personal und für Prüfer von Luftfahrtgerät; Anerkennung von Prüfern

§ 129
Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung

Unterabschnitt 4
Zuständige Stellen, Antragstellung, Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes.

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften.

§ 134
Ordnungswidrigkeiten

§ 135
Übergangsvorschriften

Anlage 3
(zu § 27) Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung

Artikel 3
Weitere Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

§ 45a
Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen

§ 45b
Anrechnung von Flugzeiten

Unterabschnitt 5
Berechtigung für Schleppflug und Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer.

§ 96
Erteilung, Umfang, Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung der Berechtigungen

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden

Artikel 5
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 6
Weitere Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Sonstige Auswirkungen

a Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

b Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummern 10 bis 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Im Einzelnen:

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2442: Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt und zur Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

A: Erfüllungsaufwand nationale Regelung :

B: Erfüllungsaufwand EU-Verordnung :


 
 
 


Drucksache 618/14 (Beschluss)

... In der bestehenden Kostenverordnung werden ausschließlich Amtshandlungen nach der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GGKostV

2. Zu Artikel 3 Nummer 1 Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 III. Teil, 1. Abschnitt, IV. Teil, 1. und 2. Abschnitt GGKostV


 
 
 


Drucksache 150/13

... 2. sonstige Amtshandlungen einschließlich der Bearbeitung von Anträgen, Beratungen, Auskünften sowie die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften über Grundsätze und Leitlinien der guten Herstellungspraxis,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/13




Gesetz

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Pflichten des Tierhalters

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 4
Anzeigepflicht

§ 5
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 6
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 7
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 8
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 9
Tierseuchenfreiheit

§ 10
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 11
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 12
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 13
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 14
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 15
Grundsatz der Entschädigung

§ 16
Höhe der Entschädigung

§ 17
Ausschluss der Entschädigung

§ 18
Entfallen der Entschädigung

§ 19
Teilweise Entschädigung

§ 20
Entschädigungspflichtiger

§ 21
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 22
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 23
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 24
Überwachung

§ 25
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 26
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 27
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 28
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 29
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 30
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Einziehung

Abschnitt 10
Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften

§ 34
Aufgabenübertragung

§ 35
Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung

§ 36
Schiedsverfahren

§ 37
Anfechtung von Anordnungen

§ 38
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 39
Weitergehende Maßnahmen

§ 40
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 41
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 42
Gebühren

§ 43
Übergangsvorschriften

§ 44
Änderung weiterer Vorschriften

§ 45
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 6/13

... "10. Amtshandlungen auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 648/2012".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/13




Ausführungsgesetz zur Verordnung EU Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Sechster Abschnitt

§ 53e
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 53f
Aufsichtskollegien

§ 53g
Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien

§ 53h
Liquidität

§ 53i
Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 53j
Anzeigen; Verordnungsermächtigung

§ 53k
Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen

§ 53l
Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln

§ 53m
Inhalt des Zulassungsantrags

§ 53n
Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei

§ 60b
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 64o
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 2
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister.

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister

§ 18
Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister

§ 19
Mitteilungspflichten nichtfinanzieller Gegenparteien

§ 20
Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 48
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 50a
Bekanntmachung von Maßnahmen

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 123g
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102b
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 1
Ausfallbestimmungen von zentralen Gegenparteien

§ 2
Unanfechtbarkeit

Artikel 10
Folgeänderungen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 23/13

... Mit der Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter liegt ein einheitlicher Gebührenrahmen für Amtshandlungen und Prüfungen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter auf öffentlichen Verkehrswegen vor. Eine Anpassung der Gebührenhöhe wurde zuletzt im Jahre 1998 für den Betrachtungszeitraum 1991 bis 2001 durchgeführt. Damit ist eine Anpassung der Höhe der einzelnen Gebühren an die allgemeine Preisentwicklung notwendig. Es wird ein einheitlicher Gebührenrahmen für alle gefahrgutrelevanten Gebühren geschaffen. Aufgrund der Übernahme und Anpassung von Gebühren aus der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt

Artikel 1
Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV)

§ 1
Kosten

§ 2
Gebührenfestsetzung

Artikel 2
Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis

3 Inhaltsübersicht

I. Teil: Verkehrsträgerübergreifende Gebühren

II. Teil: Straßenverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6

III. Teil: Eisenbahnverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4

IV. Teil: Binnenschiffsverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

V. Teil: Seeschiffsverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

3. Abschnitt : Gebühren der Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

VI. Teil: Ortsbewegliche Druckgeräte

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

Anlage 2
(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Bundesamtes für Strahlenschutz

I. Teil: Amtshandlungen nach § 11 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

II. Teil: Amtshandlungen nach § 6 Absatz 6 der Gefahrgutverordnung See

Anlage 3
(zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Anlage 4
(zu § 1 Absatz 4) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes

Anlage 5
(zu § 1 Absatz 5) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

I. Allgemeiner Teil

4 Alternativen

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

II. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

III. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 :

Zu den entfallenen Gebührennummern 001 bis 012:

Zu Gebührennummer 013:

Zu den entfallenen Gebührennummern 014, 015 und 016:

Zu den entfallenen Gebührennummern 017 und 018:

Zu der entfallenen Gebührennummer 019:

Zu den Gebührennummern 102, 311.1, 411, 701, 801, 901 und 1001:

Zu der entfallenen Gebührennummer 103:

Zu den Gebührennummern 211 und 212:

Zu Gebührennummer 213:

Zu Gebührennummer 221.1:

Zu den Gebührennummern 222 bis 226 und 613 bis 617:

Zu den Gebührennummern 222.5, 223.1, 613.5 und 614.1:

Zu den Gebührennummern 226 und 617:

Zu den Gebührennummern 225.4, 225.5, 613.3.1, 614.3.1 und 616.1:

Zu den Gebührennummern 701 bis 833 allgemein:

Zu den Gebührennummern 702.1 und 702.2:

Zu den Gebührennummern 703 bis 705:

Zu den Gebührennummern 704, 706, 707, 708, 709, 710, 717, 718, 721, 722 und 724:

Zu den Gebührennummern 721.1 bis 721.5

Zu Gebührennummer 723:

Zu den Gebührennummern 711 bis 716 und 724 bis 734:

Zu Gebührennummer 735:

Zu den Gebührennummern 901 bis 1050:

Zu den Gebührennummern 1101 und 1102:

Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 2 :

Zu Anlage 4 zu § 1 Absatz 4 :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2133: Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (BMVBS)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 12/13

... (3) Für Amtshandlungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Zusammenhang mit der Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen gemäß den Absätzen 1, 2 und 7 werden Gebühren und Auslagen erhoben. Durch Rechtsverordnung kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern ohne Zustimmung des Bundesrates die Gebührentatbestände und die Gebührenhöhe für die Amtshandlungen bestimmen und dabei feste Sätze, auch in Form von Zeitgebühren, oder Rahmensätze vorsehen. Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass der mit den Amtshandlungen verbundene gesamte Personal- und Sachaufwand gedeckt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 159
Übergangsvorschrift zu § 31.

§ 31
Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungsermächtigung

§ 159
Übergangsvorschrift zu § 31

Artikel 2
Änderung des Waffengesetzes

§ 28a
Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung

Artikel 2a
Folgeänderungen in Rechtsverordnungen

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 98/13

... Absatz 3 führt die Zuständigkeitsregelungen des bisherigen § 12j Absatz 3 inhaltsgleich fort. Die Zuständigkeitsregelung bezieht sich auf die mit Erteilung, Verlängerung und Überprüfung der Ausnahmezulassungen selbst verbundenen Amtshandlungen. Die in Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Chemikaliengesetzes

Abschnitt IIa
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

§ 12a
Beteiligte Bundesbehörden

§ 12b
Aufgaben der Bundesstelle für Chemikalien

§ 12c
Aufgaben der Bewertungsstellen

§ 12d
Zusammenarbeit der Bundesstelle für Chemikalien und der anderen beteiligten Bundesoberbehörden

§ 12e
Auskunftsstelle, Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 12f
Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden

§ 12g
Anordnungsbefugnisse der Bundesstelle für Chemikalien, vorläufige Maßnahmen

§ 12h
Verordnungsermächtigungen

§ 20
Antrags- und Mitteilungsunterlagen, Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des AFS-Gesetzes

Artikel 6
Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel des Gesetzes und europarechtlicher Hintergrund

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a. Kosten der öffentlichen Haushalte

aa Haushaltsausgaben des Bundes ohne Erfüllungsaufwand

bb Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

b. Sonstige Kosten für die Wirtschaft; Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

c. Erfüllungsaufwand

aa Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

bb Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

cc Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aaa Erfüllungsaufwand der Verwaltung des Bundes

bbb Erfüllungsaufwand für die Verwaltung der Länder

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 12a

Zu § 12b

Zu § 12c

Zu § 12d

Zu § 12e

Zu § 12f

Zu § 12g

Zu § 12h

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2372: Gesetz zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 435/1/13

... In Nummern 1.3, 1.7, 2.2, 3.2 und 4.4 wird jeweils in der Spalte "Gebührenpflichtige Amtshandlung" nach dem Wort "Ersatzausstellung" die Angabe "/Änderung" eingefügt.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/1/13




1. Zur Eingangsformel

Zu Artikel 3a

'Artikel 3a Änderung der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 3 FZV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Inhaltsübersicht FZV

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c § 13 Absatz 4 FZV

5. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 3 Satz 1 FZV

6. Zu Artikel 3 Nummer 6 und Nummer 9 Anlage zu § 1 GebOSt

7. Zu Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 147/13

... (1) Für Amtshandlungen, einschließlich Abnahmen, Prüfungen, Überprüfungen, Untersuchungen, Begutachtungen und Auditierungen (Amtshandlungen) nach diesem Gesetz oder nach Rechtsverordnungen auf Grund dieses Gesetzes erhebt die Berufsgenossenschaft Gebühren und Auslagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/13




Unterabschnitt 2
Gebühren, Zurverfügungstellen und Verkünden von Rechtsvorschriften.

§ 4
Reeder

Unterabschnitt 2
Gebühren, Zurverfügungstellen und Verkünden von Rechtsvorschriften.

§ 149
Gebühren

§ 150
Zurverfügungstellen von Gesetzen und Rechtsverordnungen

§ 154
Anwendung der Vorschriften über die Hafenstaatkontrolle


 
 
 


Drucksache 5/13

... (1) Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind zur Deckung des Verwaltungsaufwandes Gebühren und Auslagen zu erheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/13




§ 3a
Gebühren und Auslagen


 
 
 


Drucksache 435/13 (Beschluss)

... In Nummern 1.3, 1.7, 2.2, 3.2 und 4.4 wird jeweils in der Spalte "Gebührenpflichtige Amtshandlung" nach dem Wort "Ersatzausstellung" die Angabe "/Änderung" eingefügt.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/13 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

Zu Artikel 3a

'Artikel 3a Änderung der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 3 FZV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Inhaltsübersicht FZV

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c § 13 Absatz 4 FZV

5. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 3 Satz 1 FZV

6. Zu Artikel 3 Nummer 6 und Nummer 9 Anlage zu § 1 GebOSt

7. Zu Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 100/13

... "(2) Für Amtshandlungen der Zulassungsstelle nach § 28 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 werden Gebühren und Auslagen erhoben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 21
Prüfstellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Wirtschaft:

Fallgruppe 1: Akkreditierungs- und Zulassungsstelle

Personal - und Sachaufwand

Fallgruppe 2: Prüfstellen

4 Personalaufwand

4 Sachaufwand

Fallgruppe 3: Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber

4 Informationspflichten

Zusammenfassung: Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2. Verwaltung:

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu 2. Änderung von § 2

Zu 3. Änderung von § 4 Absatz 6

Zu 4. Änderung von § 5 Absatz 2

Zu 5. Änderung von § 9 Absatz 2

Zu 6. Änderung von § 10 Satz 2

Zu 7. Änderung von § 11 Absatz 4

Zu 8. Änderung von § 13 Absatz 2

Zu 9. Änderung von § 19

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 10. Änderung von § 21

Zu 11. Änderung von § 22

Zu 12. Änderung von § 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 13. Änderung von § 25

Zu 14. Änderung von § 28

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 15. Änderung von § 33

Zu 16. Aufhebung der Anhänge 3 und 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2444: Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Erfüllungsaufwand und sonstige Kosten

a Wirtschaft

b Vollzugsaufwand

c Bürgerinnen und Bürger


 
 
 


Drucksache 109/13

... (1) Für Amtshandlungen sowie Prüfungen und Untersuchungen des Eisenbahn-Bundesamtes, der benannten Stellen, der nach § 7d anerkannten Personen und Stellen und der Regulierungsbehörde nach diesem Gesetz, dem Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz, dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz oder nach den auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass der mit den Amtshandlungen verbundene Personal- und Sachaufwand gedeckt wird. Bei begünstigenden Amtshandlungen kann daneben die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen für den Gebührenschuldner angemessen berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr (Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz - SGFFG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Investitionen

§ 3
Finanzierung

§ 4
Erstattung von Investitionsmitteln des Bundes

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)

§ 7h
Gebühren und Auslagen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Lösung

II.1 Bisherige Rechtslage

II.2 Künftige Rechtslage

III. Inhalt der Regelung

IV. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Alternativen

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

VIII. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

VIII.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand für den Bund

b. Erfüllungsaufwand für die Länder und die Kommunen

IX. Weitere Kosten

X. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

XI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2411: Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz (BMVBS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand:


 
 
 


Drucksache 305/1/12

... "(8) Die Länder werden ermächtigt, die für die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen nach diesem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen." ']

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/1/12




Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 9 - neu - BGebG , Artikel 2 Absatz 175 Änderung des LuftVG , Absatz 176 Änderung der LuftkostV , Artikel 4 Absatz 150 Änderung des LuftVG , Absatz 151 Aufhebung der LuftkostV , Absatz 152 Änderung der BeauftrV

4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 BGebG

5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Nummer 10 und 11 BGebG

6. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Nummer 10 und 11 BGebG

7. Zu Artikel 2 Absatz 83 Nummer 1 Inhaltsübersicht , Nummer 3 - neu - § 60 - neu -WaffG , Artikel 3 Absatz 12 WaffKostV , Absatz 13 Inhaltsübersicht, § 50 WaffG , Artikel 4 Absatz 65a WaffKostV , Absatz 65b - neu - Inhaltsübersicht, § 60 - neu - WaffG

§ 60
Übergangsvorschrift

8. Zu Artikel 2 Absatz 85 Nummer 3 - neu - § 47b - neu - SprengG , Artikel 3 Absatz 14 § 37 SprengG , Absatz 15 SprengKostV , Artikel 4 Absatz 67 § 47b - neu - SprengG , Absatz 67a - neu - SprengKostV

§ 47b
Übergangsvorschrift zur Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz

9. Zu Artikel 2 Absatz 144 § 6a StVG ,

10. Zu Artikel 2 Absatz 144 Nummer 3 § 6a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 StVG , Nummer 6 § 6a Absatz 9 StVG

11. Zu Artikel 2 Absatz 145 Nummer 2 § 34a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 FahrlG

12. Zu Artikel 2 Absatz 146 § 18 KfSachVG

13. Zu Artikel 2 Absatz 147 Änderung des PBefG , Absatz 152 Änderung der PBefGKostV , Artikel 4 Absatz 123 § 57 Absatz 1 Nummer 10, 11, § 61 Absatz 1 Nummer 5, § 64b PBefG , Absatz 126 Aufhebung der PBefGKostV

14. Zu Artikel 2 Absatz 175 Nummer 6 Buchstabe e - neu - LuftVG , Nummer 7 § 32 Absatz 8 - neu -,§ 74 Absatz 1 und 2 LuftVG

17. Zu Artikel 2 Absatz 175a - neu - § 107 LuftVZO

18. Zu Artikel 2 Absatz 182 LuftSiGEbV

19. Zu Artikel 4 Absatz 127 GebOSt

20. Zu Artikel 4 Absatz 15 1a - neu - § 107 LuftVZO


 
 
 


Drucksache 66/12

... 1. Die Gebühr für Amtshandlungen nach § 19 Absatz 5 Nummer 1 (Bescheinigung über die Befreiung von Schiffshygienemaßnahmen) beträgt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/12




§ 22
Strafvorschrift


 
 
 


Drucksache 315/12

... (2) In Rechtsverordnungen nach Absatz 1 kann auch die Anerkennung von Personen, Stellen und Überwachungsgemeinschaften als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle geregelt werden. Für Amtshandlungen dieser Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen können Gebühren und Auslagen erhoben werden. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Folgendes zu regeln:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bauproduktengesetzes

§ 16
Technische Bewertungsstelle

§ 17
Widerruf der Benennung als Technische Bewertungsstelle

§ 18
Notifizierende Behörde und notifizierte Stellen

§ 19
Antrag auf Notifizierung

Artikel 2
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Umsetzung und Durchführung anderer Rechtsakte der Europäischen Union in Bezug auf Bauprodukte (Bauproduktengesetz - BauPG)

§ 1
Technische Bewertungsstelle

§ 2
Widerruf der Benennung als Technische Bewertungsstelle

§ 3
Notifizierende Behörde und notifizierte Stellen

§ 4
Antrag auf Notifizierung

§ 5
Marktüberwachung

§ 6
Sprache

§ 7
Rechtsverordnungen zur Umsetzung oder Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 8
Bußgeldvorschriften

§ 9
Strafvorschriften

Artikel 3
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Energieeinsparverordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz

Artikel 6
Änderung der BauPG-PÜZ-Anerkennungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

1. Das DIBt als Technische Bewertungsstelle

a Die Europäische Technische Bewertung nach der EU-Bauproduktenverordnung

b Das DIBt

c Die Befugnis des Bundes zur Einrichtung der Technischen Bewertungsstelle im DIBt

d Die Mitwirkung des DIBt in der europäischen Organisation Technischer Bewertungsstellen

e Überwachung und Begutachtung des DIBt durch den Verwaltungsrat

2. Das DIBt als notifizierende Behörde; Akkreditierungspflicht für notifizierte Stellen

3. Marktüberwachung

4. Bußgeld- und Straftatbestände

5. Folgeänderungen im sonstigen Bundesrecht

IV. Gesetzesfolgen

1. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

2. Erfüllungsaufwand

3. Nachhaltigkeit

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Zeitliche Geltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu § 18

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Artikel 2

Zu den §§ 1

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu den §§ 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 676/12

... Aufgrund der Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) und der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) sind Folgeänderungen in der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV), in der Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) sowie in der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen

§ 15
An- und Abfahren von Anlagen

Artikel 2
Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen -13. BImSchV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aggregationsregeln

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

§ 4
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz fester Brennstoffe, ausgenommen Biobrennstoffe

§ 5
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von Biobrennstoffen

§ 6
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz flüssiger Brennstoffe

§ 7
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz gasförmiger Brennstoffe

§ 8
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Gasmotoranlagen

§ 10
Emissionsgrenzwerte bei Betrieb mit mehreren Brennstoffen

§ 11
Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

§ 12
Kraft-Wärme-Kopplung

§ 13
Wesentliche Änderung von Anlagen

§ 14
Anlagen zur Abscheidung und Kompression von Kohlendioxid

§ 15
Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen

§ 16
Ableitbedingungen für Abgase

§ 17
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 18
Messplätze

§ 19
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 20
Kontinuierliche Messungen

§ 21
Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen

§ 22
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 23
Einzelmessungen

§ 24
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 25
Jährliche Berichte über Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 26
Zulassung von Ausnahmen

§ 27
Weitergehende Anforderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 28
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 4 Absatz 1 und 2, § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1 und § 23 Absatz 4) Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe

Anlage 2
(zu Anlage 1 Buchstabe d) Äquivalenzfaktoren

Anlage 3
(zu § 19 Absatz 1 und § 22 Absatz 4) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

Anlage 4
(zu § 2 Absatz 5) Umrechnungsformel

Artikel 3
Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen -17. BImSchV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb

§ 3
Anforderungen an die Anlieferung, die Annahme und die Zwischenlagerung der Einsatzstoffe

§ 4
Errichtung und Beschaffenheit der Anlagen

§ 5
Betriebsbedingungen

§ 6
Verbrennungsbedingungen für Abfallverbrennungsanlagen

§ 7
Verbrennungsbedingungen für Abfallmitverbrennungsanlagen

§ 8
Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Abfallmitverbrennungsanlagen

§ 10
Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

§ 11
Ableitungsbedingungen für Abgase

§ 12
Behandlung der bei der Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung entstehenden Rückstände

§ 13
Wärmenutzung

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 14
Messplätze

§ 15
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 16
Kontinuierliche Messungen

§ 17
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 18
Einzelmessungen

§ 19
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 20
Besondere Überwachung der Emissionen an Schwermetallen

§ 21
Störungen des Betriebs

§ 22
Jährliche Berichte über Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 23
Veröffentlichungspflichten

§ 24
Zulassung von Ausnahmen

§ 25
Weitergehende Anforderungen und wesentliche Änderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 26
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern

§ 27
Ordnungswidrigkeiten

§ 28
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 8 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und § 20 Absatz 1) Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe

Anlage 2
(zu Anlage 1 Buchstabe d) Äquivalenzfaktoren

Anlage 3
(zu § 9, § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und 4, § 17 Absatz 1 und 5, § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 3, § 22 Absatz 1 und § 28 Absatz 5 und 6) Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von Abfällen

1. Rechnerische Festlegung der Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von Abfällen

2. Anlagen zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen sowie Anlagen zum Brennen von Kalk, in denen Abfälle oder Stoffe nach § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

2.1 Feste Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwerte in mg/m3

2.2 Feste Emissionsgrenzwerte Halbstundenmittelwerte in mg/m3

2.3 Feste Emissionsgrenzwerte Jahresmittelwerte in mg/m3

2.4 Emissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid

3. Feuerungsanlagen, in denen Abfälle oder Stoffe gemäß § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

3.1 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von festen fossilen Brennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.2 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von Biobrennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.3 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von flüssigen Brennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.4 Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe

3.5 Feste Emissionsgrenzwerte für alle Brennstoffe Tagesmittelwert in mg/m3

3.6 Feste Emissionsgrenzwerte für alle Brennstoffe Halbstundenmittelwerte in mg/m3

3.7 Feste Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von festen Brennstoffen, Biobrennstoffen und flüssigen Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerwärmeleistung von 50 MW oder mehr Jahresmittelwerte in mg/m3

4. Sonstige Anlagen, d.h. Anlagen, die nicht in Nummer 2 oder 3 aufgeführt sind und in denen Abfälle oder Stoffe nach § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

4.1 Feste Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwert in mg/m3

4.2 Feste Emissionsgrenzwerte Halbstundenmittelwerte in mg/m3

4.3 Feste Emissionsgrenzwerte für feste ausgenommen bei ausschließlichem Einsatz von Biobrennstoffen und flüssige Brennstoffe für Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW Jahresmittelwerte in mg/m3

Anlage 4
(zu § 15 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 5) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

Anlage 5
(zu § 2 Absatz 10) Umrechnungsformel

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie

§ 1
Anwendungsbereich

§ 6
Andere oder weitergehende Anforderungen

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen

Artikel 8
Folgeänderungen

§ 5
Wiederkehrende Messungen, Funktionsprüfungen

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1.1. Europarechtliche Vorgaben

1.1.1. Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien 1.1.1.1. Die IVU-Richtlinie

1.1.1.2. Die sektoralen Richtlinien

1.1.2. Darstellung der anlagenbezogenen Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

2.1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnungen

2.2. Konzeption der Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

2.3. Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen 2. BImSchV

2.4. Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen 13. BImSchV

2.5. Neufassung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen 17. BImSchV

2.6. Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin 20. BImSchV

2.7. Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen 21. BImSchV

2.8. Neufassung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie 25. BImSchV

2.9. Neufassung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen 31. BImSchV

2.10. Folgeänderungen

2.11. Verfahrensregelung

3. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

4. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

5. Gleichstellung von Frauen und Männern

6. Befristung

7. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

8. Erfüllungsaufwand

8.1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

8.2. Vorgaben der Verordnung

8.3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürgen 8.3.1. Änderung der 2. BImSchV

8.3.2. Neufassung der 13. BImSchV

8.3.3. Neufassung der 17. BImSchV

8.3.4. Änderung der 20. BImSchV

8.3.5. Änderung der 21. BImSchV

8.3.6. Änderung der 25. BImSchV

8.3.7. Änderung der 31. BImSchV

8.4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

8.4.1. Änderung der 2. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

8.4.2. Neufassung der 13. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

8.4.3. Neufassung der 17. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

8.4.4. Änderung der 20. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

8.4.5. Änderung der 21. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

8.4.6. Änderung der 25. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

8.4.7. Änderung der 31. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

8.5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

8.5.1. Änderung der 2. BImSchV

8.5.3. Neufassung der 17. BImSchV

8.5.5. Änderung der 21. BImSchV

8.5.6. Änderung der 25. BImSchV

Zu Nummer 1

8.5.7. Änderung der 31. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

9. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 13

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Artikel 4

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 6

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 7

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3a

Zu Nr. 3b

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2123: Zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

Im Einzelnen


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.