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0281/06
0174/06
0162/1/06
0257/06B
0427/06
0142/06
0387/06
0623/06
0257/1/06
0141/06
0162/06B
0303/06
0351/05
0213/05B
0194/05
0290/05
0785/05
0419/05
0558/05
0363/05
0726/05
0136/05
0080/05
0576/05
0942/05
0176/04
0565/04
0012/04
0586/04
0613/04
0915/04
Drucksache 345/1/20

... Bisher genehmigte Ställe dürfen aufgrund von bauplanungsrechtlichen Hindernissen nicht von der Teilnahme an (freiwilligen) Tierwohlprogrammen abgehalten werden. Gleiches gilt für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (zum Beispiel Umbau der Kastenstände für Sauen). Die vorgeschlagene "Tierwohlprivilegierung", stellt sicher, dass bestehende, genehmigte Stallbauten ohne unverhältnismäßig großen bürokratischen Aufwand tierwohlgerechter gestaltet werden können. Gerade bei älteren Stallbauten kann sich aus Tierschutzgründen und wirtschaftlichen Erwägungen auch die Alternative eines Abrisses und vollständigen Neubaus eines tierwohlgerechteren Stalles anbieten, so dass nicht nur die Änderung, sondern auch der Ersatz eines alten Gebäudes umfasst sein muss. Bekanntlich ist auch das Thema Offenstall in der Diskussion um die Ausgestaltung tierwohlgerechterer Ställe ein wichtiger Baustein, so dass auch eine mögliche gebäudliche Erweiterung durch Anbau oder Teilneubau unerlässlich und somit von der vorgeschlagenen Formulierung umfasst ist. Ausdrücklich wird die Erweiterung des Tierplatzbestandes ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 345/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 1

‚Artikel 1

2. Zu Artikel 1 § 245a Absatz 6 - neu - BauGB


 
 
 


Drucksache 83/20

... Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist damit eine Branche von nationalem und europäischem Interesse. Eine innovative, leistungs- und wettbewerbsfähige Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist auch ein wesentlicher Baustein für die Bündnis- und Kooperationsfähigkeit Deutschlands und der EU, insbesondere innerhalb der NATO. Dabei soll die Europäisierung von Rüstungsvorhaben unter Wahrung nationaler Schlüsseltechnologien die Interoperabilität der Streitkräfte in den Bündnissen erhöhen und zudem durch die Nutzung von Skaleneffekten (economies of scale) Kostensenkungen erzielen. Hierbei ist eine enge Kohärenz mit der Fähigkeitsplanung der NATO von hoher Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/20




Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

I. Einleitung

II. Das sicherheits- und verteidigungspolitische Umfeld

III. Notwendigkeit einer leistungs- und wettbewerbsfähigen deutschen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie - Erhalt und Förderung von sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien

IV. Lage und Perspektiven der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland

V. Strategische Ziele und Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

1. Forschung, Entwicklung und Innovationen stärken

2. Rahmenbedingungen für eine effiziente Produktion setzen

3. Beschaffungswesen optimieren

4. Exporte politisch flankieren und verantwortungsvoll kontrollieren

5. Schutz von Sicherheitsinteressen

VI. Gesellschaftliche Akzeptanz:


 
 
 


Drucksache 343/20 (Beschluss)

... im Rahmen des GEG unterstützt die klimaschonende und effiziente Verwendung der unvermeidbaren Methanemissionen aus stillgelegten Steinkohlenbergwerken. Die Verwertung von Grubengas in der Wärmeversorgung kann so - neben der Stromerzeugung - ein Baustein zur Sicherung der Vermeidung von Methanemissionen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/20 (Beschluss)




Anlage
Entschießung zum Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze


 
 
 


Drucksache 67/20 (Beschluss)

... Durch Veränderungen der Formulare der in der gerichtlichen Praxis verwendeten Software im Sinne der BGH-Rechtsprechung könnte zwar diesem Umstand entgegengewirkt werden, zum Teil ist dies auch schon geschehen. Rechtssicherheit birgt dies aber nicht. Denn die in der Software hinterlegten Textbausteine sind abänderbar, was sie, um individuellen Fallgestaltungen Rechnung tragen zu können, auch sein müssen.



Drucksache 280/1/20

... 9. Für den Ernährungsbereich fehlen nach Auffassung des Bundesrates konkrete Zielsetzungen in der vorgelegten Strategie. Die Erhöhung des Anteils pflanzlicher Proteine in der Ernährung ist dabei aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ein wichtiger Baustein, um auf der Erzeugungsseite die Ziele für mehr Tierwohl, weniger Nährstoffüberschüsse und ein Mehr an Biodiversität realisieren zu können. Weitere ernährungspolitische Aktionsfelder sollten aus Sicht des Bundesrates ein gesundes Ernährungsumfeld (inklusive der Möglichkeit, bei der öffentlichen Beschaffung für Kantinen weitere Nachhaltigkeitskriterien festlegen zu können), mögliche Anreize bei Steuern und Abgaben für nachhaltig, regional oder besonders tiergerecht erzeugte Produkte sowie Vorgaben für Fertigprodukte (zum Beispiel Höchstgehalte an Zucker, gesättigten Fettsäuren und Salz in bestimmten verarbeiteten Lebensmitteln) sein.



Drucksache 344/20

... Elektromobilität ist ein zentraler Baustein, um Klima- und Umweltbelastungen nachhaltig zu reduzieren. Durch einen großen Anteil von reinen Elektrofahrzeugen am Fahrzeugbestand kann eine spürbare Reduktion der direkt vom Straßenverkehr ausgehenden CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung und Nutzen

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

§ 10b
Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen

§ 14
Außerbetriebsetzung von Amts wegen

Artikel 2
Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Klimapolitische Lenkungszwecke

2. Rechtsbereinigungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4 ITZBund:

5. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Veränderung des einmaligen Aufwandes Verwaltung

Veränderung des jährlichen Aufwandes Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

8. Inkrafttreten, Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 164/20

... Schließlich gehört zur Telematikinfrastruktur als dritter Baustein die Anwendungsinfrastruktur. Diese besteht aus den Diensten für die konkreten Anwendungen, die den Nutzern im Sinne der digitalen Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen. Dazu gehören zum Beispiel das sog. Versichertenstammdatenmanagement gemäß § 291b Absatz 2, sichere Übermittlungsverfahren für die Kommunikation der Leistungserbringer gemäß § 311 Absatz 1 Nummer 5 sowie die Anwendungen gemäß § 334 Absatz 1 Satz 2, also insbesondere die elektronische Patientenakte, die elektronische Verordnung, der elektronische Organspendeausweis, Hinweise zu Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, die elektronischen Notfalldaten und der elektronische Medikationsplan, aber auch die weiteren Anwendungen nach § 306 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 86
Verwendung von Verordnungen und Empfehlungen in elektronischer Form.

§ 86a
Verwendung von Überweisungen in elektronischer Form

§ 291
Elektronische Gesundheitskarte

§ 291a
Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung

§ 291b
Verfahren zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis

§ 291c
Einzug, Sperrung oder weitere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach Krankenkassenwechsel; Austausch der elektronischen Gesundheitskarte

Elftes Kapitel Telematikinfrastruktur

Erster Abschnitt

§ 306
Telematikinfrastruktur

§ 307
Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten

§ 308
Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen

§ 309
Protokollierung

Zweiter Abschnitt

Erster Titel Aufgaben, Verfassung und Finanzierung der Gesellschaft für Telematik

§ 310
Gesellschaft für Telematik

§ 311
Aufgaben der Gesellschaft für Telematik

§ 312
Aufträge an die Gesellschaft für Telematik

§ 313
Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur

§ 314
Informationspflichten der Gesellschaft für Telematik

§ 315
Verbindlichkeit der Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik

§ 316
Finanzierung der Gesellschaft für Telematik; Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 317
Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 318
Aufgaben des Beirats

Dritter Titel Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 319
Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 320
Zusammensetzung der Schlichtungsstelle; Finanzierung

§ 321
Beschlussfassung der Schlichtungsstelle

§ 322
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Schlichtungsstelle

§ 323
Betriebsleistungen

§ 324
Zulassung von Anbietern von Betriebsleistungen

§ 325
Zulassung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur

§ 326
Verbot der Nutzung der Telematikinfrastruktur ohne Zulassung oder Bestätigung

§ 327
Weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur; Bestätigungsverfahren

§ 328
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Vierter Abschnitt

§ 329
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur

§ 330
Vermeidung von Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der Telematikinfrastruktur

§ 331
Maßnahmen zur Überwachung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur

§ 332
Anforderungen an die Wartung von Diensten

§ 333
Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Fünfter Abschnitt

Erster Titel Allgemeine Vorschriften

§ 334
Anwendungen der Telematikinfrastruktur

§ 335
Diskriminierungsverbot

§ 336
Zugriffsrechte der Versicherten

§ 337
Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten sowie auf Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf Daten

§ 338
Technische Einrichtungen zur Wahrnehmung der Zugriffsrechte der Versicherten

§ 339
Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen

§ 340
Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

Zweiter Titel Elektronische Patientenakte

§ 341
Elektronische Patientenakte

Erster Untertitel Angebot und Einrichtung der elektronischen Patientenakte

§ 342
Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte

§ 343
Informationspflichten der Krankenkassen

§ 344
Einwilligung der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und Anbieter der elektronischen Patientenakte

§ 345
Angebot und Nutzung zusätzlicher Inhalte und Anwendungen

Zweiter Untertitel Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten

§ 346
Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte

§ 347
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer

§ 348
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Krankenhäuser

§ 349
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach § 334 und von elektronischen Arztbriefen in die elektronische Patientenakte

§ 350
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die elektronische Patientenakte

§ 351
Übertragung von Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte in die elektronische Patientenakte

Dritter Untertitel Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte

§ 352
Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen

§ 353
Erteilung der Einwilligung

Vierter Untertitel Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten

§ 354
Festlegungen der Gesellschaft für Telematik für die elektronische Patientenakte

§ 355
Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten in der elektronischen Patientenakte, des elektronischen Medikationsplans und der elektronischen Notfalldaten

Dritter Titel Erklärungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

§ 356
Zugriff auf Erklärungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie auf Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

Vierter Titel Hinweis des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

§ 357
Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

Fünfter Titel Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 358
Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 359
Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten

Sechster Titel Übermittlung ärztlicher Verordnungen

§ 360
Übermittlung vertragsärztlicher Verordnungen in elektronischer Form

§ 361
Zugriff auf ärztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur

Siebter Titel Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur in der privaten Krankenversicherung

§ 362
Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenkasse der Bundesbahnbeamten oder für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Achter Titel Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke

§ 363
Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken

Sechster Abschnitt

§ 364
Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen

§ 365
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung

§ 366
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 367
Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien

§ 368
Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde

§ 369
Prüfung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium für Gesundheit

§ 370
Entscheidung der Schlichtungsstelle

Siebter Abschnitt

§ 371
Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme

§ 372
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 373
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern

§ 374
Abstimmung zur Festlegung sektorenübergreifender einheitlicher Vorgaben

§ 375
Verordnungsermächtigung

Achter Abschnitt

§ 376
Finanzierungsvereinbarung

§ 377
Finanzierung der den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 378
Finanzierung der den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 379
Finanzierung der den Apotheken entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 380
Finanzierung der den Hebammen und Physiotherapeuten entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 381
Finanzierung der den Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 382
Erstattung der dem öffentlichen Gesundheitsdienst entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 383
Erstattung der Kosten für die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung

Zwölftes Kapitel Interoperabilitätsverzeichnis

§ 384
Interoperabilitätsverzeichnis

§ 385
Beratung durch Experten

§ 386
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden der Gesellschaft für Telematik

§ 387
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden für informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen

§ 388
Empfehlung von Standards, Profilen und Leitfäden von informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen als Referenz

§ 389
Beachtung der Festlegungen und Empfehlungen bei Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung

§ 390
Beteiligung der Fachöffentlichkeit

§ 391
Informationsportal

§ 392
Geschäfts- und Verfahrensordnung für das Interoperabilitätsverzeichnis

§ 393
Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis

Artikel 2
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Implantateregistergesetzes

Artikel 8
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Innovative digitale medizinische Anwendungen:

a E-Rezept:

b E-Rezept-App:

c Grünes Rezept:

d Digitaler Überweisungsschein:

2. Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte:

a Patientensouveränität:

b Ansprüche der Versicherten:

c Verarbeitung von Daten zu Forschungszwecken:

d Interoperabilität:

e Vergütung:

f Zugriffskonzept für die elektronische Patientenakte:

g Datenschutzgerechte Nutzung der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten:

h Fristen für die Gesellschaft für Telematik:

i Bußgeldtatbestände:

3. Zentrale Zuständigkeit für die Sicherheit der Prozesse zur Ausgabe von Karten und Ausweisen:

4. Festlegung der Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur:

5. Gestaltung der Zugriffsberechtigungen:

6. Anbindung weiterer Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur:

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Entfällt

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

5 Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu § 291

Zu § 291a

Zu § 291b

Zu § 291c

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 306

Zu § 307

Zu § 308

Zu § 309

Zu § 310

Zu § 311

Zu § 312

Zu § 313

Zu § 314

Zu § 315

Zu § 316

Zu §§ 317

Zu §§ 319

Zu § 323

Zu § 324

Zu § 325

Zu § 326

Zu § 327

Zu § 328

Zu § 329

Zu § 330

Zu § 331

Zu § 332

Zu § 333

Zu § 334

Zu § 335

Zu §§ 336

Zu § 338

Zu § 339

Zu § 340

Zu § 341

Zu § 342

Zu § 343

Zu § 344

Zu § 345

Zu § 346

Zu § 347

Zu § 348

Zu § 349

Zu § 350

Zu § 351

Zu § 352

Zu § 353

Zu § 354

Zu § 355

Zu § 356

Zu § 357

Zu § 358

Zu § 359

Zu § 360

Zu § 361

Zu § 362

Zu § 363

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu §§ 364

Zu §§ 371

Zu § 376

Zu § 377

Zu § 378

Zu § 379

Zu § 380

Zu § 381

Zu § 382

Zu § 383

Zu § 384

Zu § 385

Zu § 386

Zu § 387

Zu § 388

Zu § 389

Zu § 390

Zu § 391

Zu § 392

Zu § 393

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5148 BMG: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 196/20

... Soweit zudem infolge der in den einzelnen Ländern unterschiedlichen Zuweisungen der Zuständigkeiten zum Beispiel für einen Schuldner, der eine Beschwerde gegen einen Inkassodienstleister erheben möchte, derzeit nur schwer erkennbar sein mag, welche Behörde für die Aufsicht über das Unternehmen zuständig ist, sollen die Inkassodienstleister durch den neuen § 13a Absatz 1 Nummer 8 RDG-E verpflichtet werden, im Rahmen der ihnen ohnehin obliegenden Darlegungs- und Informationspflichten auch die für sie zuständige Aufsichtsbehörde zu benennen. Während dies für die Inkassodienstleister mit nahezu keinem Aufwand verbunden ist, weil die Information durch einen stets gleichen Textbaustein erfolgen kann, ist der Nutzen für den Schuldner in Fällen, die zu Beschwerden Anlass geben, erheblich. Deshalb soll eine entsprechende Regelung parallel auch bei den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in § 43d Absatz 1 Nummer 8 BRAO-E eingeführt werden, soweit diese Inkassodienstleistungen erbringen.



Drucksache 366/20

... - Initiative zur Reduzierung von Statistikpflichten mittels Einrichtung eines Basisregisters und einer einheitlichen Wirtschaftsnummer, die einen weiteren wichtigen Baustein der Bundesregierung zum Bürokratieabbau darstellt. Die damit verbundene Vernetzung und Digitalisierung der Register würde die Meldepflichten für Unternehmen erheblich reduzieren, indem Doppelerhebungen vermieden werden (sog. Once-Only-Prinzip).



Drucksache 509/20

... "Konnektivität ist der wichtigste Baustein des digitalen Wandels. Sie ermöglicht den Fluss von Daten und die Zusammenarbeit zwischen Menschen, wo auch immer sie sich befinden, und erlaubt es, mehr Objekte mit dem Internet zu verbinden, wodurch sich Produktions-, Mobilitäts- und Logistikketten verändern. Die Gigabit-Anbindung auf der Basis sicherer Glasfaser- und 5G-Infrastrukturen ist ausschlaggebend, wenn das digitale Wachstumspotenzial Europas ausgeschöpft werden soll.



Drucksache 51/1/20

... iii) Die Umrüstung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ist ein zentraler Baustein des deutschen Kohleausstiegs. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht deshalb einen entsprechenden Ausbau der KWK-Förderung im KWKG vor. Der bestehende Förderdeckel von 1,5 Mrd. € im KWKG könnte diese Regelungen konterkarieren und sollte daher bei Bedarf gestrichen oder angemessen angehoben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/1/20




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein*

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zu Artikel 1 allgemein

15. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 39a - neu - KVBG

§ 39a
Entschädigung

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

19. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

20. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 KVBG

21. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 Halbsatz 2 - neu - KVBG

22. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 5 Halbsatz 3 - neu - KVBG

23. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

24. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 7 KVBG

25. Zu Artikel 1 § 42 und § 43 KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

26. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

27. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 KVBG

28. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

29. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29

Zu Artikel 1

31. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

33. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 KVBG

34. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

36. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

37. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

38. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und Nummer 10 - neu - § 13 Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 und § 118 Absatz 22 Satz 1 EnWG

39. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

40. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

41. Zu Artikel 4 Nummer 10 - neu - § 119 EnWG *

42. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 KWKG

43. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - KWKG * In Artikel 6 ist nach Nummer 1 folgende Nummer einzufügen:

44. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

45. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

46. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

47. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG * Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

48. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

49. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

50. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 einleitender Satzteil und Nummer 5 KWKG *

51. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

52. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f § 7 Absatz 6 Satz 2 KWKG

53. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

54. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

55. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

56. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 KWKG

57. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

58. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

59. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3 und 5 KWKG

60. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 KWKG

61. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 2 KWKG

62. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG *

63. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG

64. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - KWKG *

65. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 KWKG

66. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 2 KWKG

67. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

68. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67

Zu Artikel 6 Nummer 8

69. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67 und Ziffer 68

Zu Artikel 6 Nummer 8

70. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Satz 2 - neu - KWKG

71. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

72. Hilfsempfehlung zu Ziffer 71

Zu Artikel 6 Nummer 14

73. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

74. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

75. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

76. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

77. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

78. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

79. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Angaben zum Land Bayern - neu - KWKG

80. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Tabellenzeile 3a - neu - und 7 - neu - der Angaben zum Land Hessen KWKG

81. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

82. Zu Artikel 7a - neu - § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6 EEG 2017 *

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

83. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 97/20

... Europa muss mehr in strategische Kapazitäten wie umfangreiche 5G-Netze (und künftige 6G-Netze) und technologieintensive Innovationen ("Deep tech")1 investieren, die es uns ermöglichen, digitale Lösungen in großem Maßstab zu entwickeln und zu nutzen und die Interoperabilität wesentlicher digitaler Infrastrukturen anzustreben. Um nur ein Beispiel zu nennen: Konnektivität ist der wichtigste Baustein des digitalen Wandels. Sie ermöglicht den Fluss von Daten und die Zusammenarbeit zwischen Menschen, wo auch immer sie sich befinden, und erlaubt es, mehr Objekte mit dem Internet zu verbinden, wodurch sich Produktions-, Mobilitäts- und Logistikketten verändern. Die Gigabit-Anbindung2 auf der Basis sicherer Glasfaser- und 5G-Infrastrukturen ist ausschlaggebend, wenn das digitale Wachstumspotenzial Europas ausgeschöpft werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vision und Ziele

A. Technologie im Dienste der Menschen

B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft

C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft

3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 87/20

... Das seit 2017 geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz. Der mit dem Gesetz eingeschlagene Weg, soziale Netzwerke mehr als bisher in die Verantwortung zu nehmen, hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Beschwerden wegen strafbarer Inhalte nach einer Überprüfung zu deren Löschung geführt hat. Über die Löschung hinaus ist es notwendig, strafbare Inhalte auch der Strafverfolgung zuzuführen. Oft erlangen die Strafverfolgungsbehörden aber keine Kenntnis von den auf eine NetzDG-Beschwerde hin gelöschten strafbaren Inhalten, sodass das Einstellen solcher Inhalte ohne strafrechtliche Konsequenzen bleibt und sich damit der Eindruck verstärkt, das Internet entwickele sich zu einem rechtsfreien Raum. Daher sollen die dem NetzDG unterliegenden Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet werden, bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden, damit von dort aus die Strafverfolgung durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden veranlasst werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

§ 100g
Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.

§ 101a
Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.

Artikel 3
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Änderung des Telemediengesetzes

§ 15a
Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten

§ 15b
Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

Artikel 6
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.

§ 3a
Meldepflicht

Artikel 7
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:

bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 15a

Zu § 15b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder/Kommunen

II.2 Weitere Kosten

5 Fallzahlen

Personal - und Sachkosten

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 Evaluierung

II.5 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 3/20

... Bedarfsgerechte Betreuungsangebote sind wesentliche Bausteine, um den demografischen Herausforderungen zu begegnen. Entscheidungen zugunsten des Ausbaus der Kindertagesbetreuung hat insofern eine positive Auswirkung auf die demografische Entwicklung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Artikel 2
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 55/20

... Die Kommission wird weiterhin die Umsetzung des EU-Konzepts für die 5G-Cybersicherheit im Allgemeinen unterstützen und spezifische Initiativen in Bezug auf Maßnahmen und Ziele des Instrumentariums ergreifen, wo dadurch ein Mehrwert erzielt werden kann. Die Kommission wird ihre Befugnisse und einschlägigen Instrumente in vollem Umfang nutzen, soweit dies erforderlich ist, um die ermittelten Sicherheitsbedenken auszuräumen. Auf diese Weise und durch gemeinsames Handeln mit den Mitgliedstaaten und dem Privatsektor will die Kommission ein strategisches Vorgehen unterstützen, das dazu beitragen wird, die technologische Unabhängigkeit und Führungsrolle der EU bei der künftigen Entwicklung von Netztechnik, Cybersicherheitstechnik und allen relevanten Bausteinen, von denen unsere gesamte Wirtschaft und Sicherheit abhängen, zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. 5G-Einführung in der EU

3. Die EU-weit koordinierte Risikobewertung zur Cybersicherheit in 5G-Netzen

4. Das EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit

Schlussfolgerungen

5. Umsetzung des Instrumentariums

5.1. Ein risikobasierter, abgestimmter Ansatz für 5G-Anbieter

5.2. Die unterstützende Rolle der Kommission bei Umsetzung des Instrumentariums

6. Schlussfolgerungen

Anlage
: Risikokategorien (Quelle: EU-weit koordinierte Risikobewertung)


 
 
 


Drucksache 2/20

... gelten, verbindlich in der jeweils aktuellen Beschreibung zu verwenden. Zur Sicherung der einheitlichen Verwendung hält der Spitzenverband Bund der Krankenkassen eine Datenbankanwendung vor, in der alle Datenfelder beschrieben sowie ihre Verwendung in Datensätzen und Datenbausteinen in historisierter als auch in aktueller Form gespeichert sind und von den an den Meldeverfahren nach diesem Buch Beteiligten automatisiert abgerufen werden können. Das Nähere zur Darstellung, zur Aktualisierung und zum Abrufverfahren der Daten regeln die in Absatz 1 Satz 1 genannten Organisationen der Sozialversicherung in Gemeinsamen Grundsätzen; § 28b Absatz 3 gilt entsprechend. Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales."



Drucksache 67/20

... Durch Veränderungen der Formulare der in der gerichtlichen Praxis verwendeten Software im Sinne der BGH-Rechtsprechung könnte zwar diesem Umstand entgegengewirkt werden, zum Teil ist dies auch schon geschehen. Rechtssicherheit birgt dies aber nicht. Denn die in der Software hinterlegten Textbausteine sind abänderbar, was sie, um individuellen Fallgestaltungen Rechnung tragen zu können, auch sein müssen.



Drucksache 498/20

... 2. Ein zentraler Baustein, um die Flexibilität des Stromsystems zu erhöhen, sind nach Ansicht des Bundesrates Stromspeicher. Speichertechnologien ermöglichen es, Strom in Phasen mit besonders hoher Erzeugung aufzunehmen und ihn später - bei geringer Erzeugung bzw. hoher Nachfrage - wieder zur Verfügung zu stellen. Damit können sie die Integration von Erneuerbaren Energien ins Stromnetz verbessern, Abregelungen von regenerativen Erzeugungsanlagen vermeiden und zugleich dazu beitragen, den Netzausbaubedarf zu reduzieren. Zudem hebt der Bundesrat hervor, dass Stromspeicher auch Systemdienstleistungen wie Regelenergie erbringen können. Dezentrale Stromspeicher können überdies kurzfristig hohe Leistung anbieten, die beim Netzausbau nur mit hohem Aufwand zu realisieren ist. Speicher können so beispielsweise für Schnelllade- und Ladeinfrastruktur sowie die energieintensive Industrie von besonderem Wert sein. Speicher haben schließlich den Vorteil, dass verschiedene Flexibilitätsoptionen durch ihre multiple Einsatzfähigkeit gleichzeitig zur Verfügung stehen.



Drucksache 343/1/20

... im Rahmen des GEG unterstützt die klimaschonende und effiziente Verwendung der unvermeidbaren Methanemissionen aus stillgelegten Steinkohlenbergwerken. Die Verwertung von Grubengas in der Wärmeversorgung kann so - neben der Stromerzeugung - ein Baustein zur Sicherung der Vermeidung von Methanemissionen sein.



Drucksache 347/19

... Die Förderung der Elektromobilität ist nicht nur ein wichtiges umweltpolitisches Anliegen, sie ist auch für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg der Automobilwirtschaft in Deutschland entscheidend. Ein bedeutsamer Baustein zur Förderung der Elektromobilität ist die deutliche Absenkung der rechtlichen Hürden für den Einbau von Ladestellen durch Mieter und Wohnungseigentümer.

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Drucksache 347/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

VIII. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 650/1/19

... Aus Sicht des Bundesrates stellt die fehlende Berücksichtigung der freiwillig gesetzlich krankenversicherten Personen eine verfassungsrechtlich beachtliche Ungleichbehandlung dar, für die aus Sicht des Bundesrates keine Rechtfertigung ersichtlich ist. Das Land Brandenburg ist deshalb eines der bisher wenigen Länder, die eine pauschale Beihilfe auch für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte zum 1. Januar 2020 eingeführt haben. Insoweit ist eine Unterstützung der Beamtinnen und Beamten durch das Land bereits vorgesehen und soll mit dieser Entschließung um einen weiteren wichtigen Baustein erweitert werden.

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Drucksache 650/1/19




2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 271 Absatz 2 Satz 3 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 226 Absatz 2 Satz 2 SGB V und Nummer 3 Buchstabe b § 271 Absatz 2 Satz 6 SGB V und Artikel 3 Nummer 1 § 39 Absatz 2 KVLG 1989 und Nummer 2 § 45 Absatz 2 KVLG 1989

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 7/19 (Beschluss)

... Die Feststellung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse bzw. die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen darf nicht als Eintrittsbarriere für den deutschen Arbeitsmarkt fungieren. Einen wichtigen Baustein bildet die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG). Sie soll es im Ausland ausgebildeten Fachkräften ermöglichen, durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen oder den Erwerb praktischer Fähigkeiten in Deutschland die Voraussetzungen für eine Gleichwertigkeitsfeststellung bzw. Anerkennung der ausländischen Qualifikation zu schaffen. Der Gesetzentwurf verlangt dafür deutsche Sprachkenntnisse schon vor der Einreise. Diese Anforderung ist unnötig und praxisfern. Auch für bereits im Ausland qualifizierte Fachkräfte sollte es möglich sein, im Rahmen der Aufbau-Qualifizierung einen Sprachkurs im Inland zu absolvieren, wie es für Studierende und Auszubildende bereits vorgesehen ist.

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Drucksache 7/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzesentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 3 Satz 5 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12a AufenthG , Nummer 11 § 16a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12d - neu - AufenthG , Nummer 12 § 18 Absatz 3 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 3 Satz 4 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG , Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 1a - neu -, 1b - neu - AufenthG , Nummer 58 Buchstabe b - neu - § 104 Absatz 16 - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 2, 3 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 4 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16f Absatz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, Absatz 3 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 40 Buchstabe a1 - neu - § 71 Absatz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 AufenthG

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 Absatz 2 Nummer 3, 4 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18b Absatz 2 AufenthG

27. Artikel 1 Nummer 12 § 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 Absatz 1 Satz 1, Satz 2, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 23 Absatz 1 Satz 4 AufenthG , Nummer 16 § 23a Absatz 1 Satz 5 AufenthG , Nummer 17 § 24 Absatz 6 AufenthG , Nummer 18 Buchstabe d § 25 Absatz 4a Satz 4 AufenthG , Buchstabe e § 25 Absatz 4b Satz 4 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 39 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 42 Absatz 1 Nummer 5 Absatz 2 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 81a AufenthG

§ 81a
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

35. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 14a Absatz 3 BQFG

36. Zu Artikel 30 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 Absatz 3 Satz 1, 2 BeschV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

37. Zu Artikel 30 Nummer 6 § 6 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - BeschV

§ 6
Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung

38. Zu Artikel 30 Nummer 21 § 26 BeschV

39. Zu Artikel 30a - neu - Verordnung zum Integrationsgesetz

Artikel 30a
Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz

40. Zu Artikel 33 Absatz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 533/19

... Dieser Gesetzentwurf sichert die vollständige und widerspruchsfreie Einhaltung der Vorgaben des unmittelbar geltenden EU-Rechts und ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Das Gesetz ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung der Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus der Europäischen Klimaschutzverordnung. Die von der Klimaschutzverordnung vorgegebenen Emissionsziele für die nicht vom Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfassten Sektoren sollen erreicht werden, indem eine mengenmäßige Begrenzung der CO

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Drucksache 533/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Jährliche Emissionsmengen

§ 5
Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung

Abschnitt 3
Grundpflichten der Verantwortlichen

§ 6
Überwachungsplan; vereinfachter Überwachungsplan

§ 7
Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen

§ 8
Abgabe von Emissionszertifikaten

Abschnitt 4
Emissionszertifikate, Veräußerung und Register

§ 9
Emissionszertifikate

§ 10
Veräußerung von Emissionszertifikaten

§ 11
Ausgleich indirekter Belastungen

§ 12
Nationales Emissionshandelsregister

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 13
Zuständigkeiten

§ 14
Überwachung, Datenübermittlung

§ 15
Prüfstellen

§ 16
Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen

§ 17
Elektronische Kommunikation

§ 18
Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen

§ 19
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Abschnitt 6
Sanktionen

§ 20
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 21
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 22
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Evaluierung

§ 23
Erfahrungsbericht

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 2) Brennstoffe

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 2) Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Anwendung vorhandener Messwerte und Abschätzungen zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG auf das BEHG

bb Ausgangslage und strukturelle Unterschiede der Verantwortlichen

cc Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung und Abgabe

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 1: Brennstoffemissionsberichterstattung nach § 7

Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 2: Erstellung und Anpassung eines Überwachungsplans nach § 6 interne Kosten Gesamt

Vorgabe Nr. 3: Einrichtung eines Registerkontos

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 3: Einrichtung eines Registerkontos nach § 12

dd Ergebnis

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Initialisierung der Geschäftsprozesse

bb Laufende Geschäftsprozesse

cc Weiterer Erfüllungsaufwand

dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5021, BMU: Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten

II.4. ‚One in one out‘-Regel

II.5. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 93/19 (Beschluss)

... 3. Entsprechend geht der Bundesrat davon aus, dass die Einführung einer routinemäßig erfolgenden Überprüfung in VTN-Betrieben angelieferter Tierkörper auf Hinweise auf tierschutzrechtliche Verstöße in Verbindung mit der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Tierkörper zu ihren letzten Haltungsbetrieben ein weiterer Baustein zur Verbesserung des Tierschutzes in Nutztierhaltungen sein kann. Erkenntnisse zu fehlerhaften Nottötungen können nur hier gewonnen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Betretungsrechte für Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte und Rückverfolgbarkeit von Falltieren


 
 
 


Drucksache 201/19

... Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrats, dass die Erhöhung der Medienkompetenz unserer Bürger ein wichtiger Baustein ist, und dass die Medienkompetenz und die digitalen Fähigkeiten der europäischen Bürger umfassend gestärkt werden müssen. Obwohl die Kommission zahlreiche Medienkompetenz-Initiativen unterstützt, ist sie sich der Schlüsselrolle der nationalen Behörden und in einigen Mitgliedstaaten der regionalen und kommunalen Behörden in diesem Bereich bewusst. Die Kommission unterstreicht, dass sie gemäß den Bestimmungen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste überwachen wird, ob die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz ergriffen haben.


 
 
 


Drucksache 347/19 (Beschluss)

... Die Förderung der Elektromobilität ist nicht nur ein wichtiges umweltpolitisches Anliegen, sie ist auch für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg der Automobilwirtschaft in Deutschland entscheidend. Ein bedeutsamer Baustein zur Förderung der Elektromobilität ist die deutliche Absenkung der rechtlichen Hürden für den Einbau von Ladestellen durch Mieter und Wohnungseigentümer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

VIII. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 517/19

... Zudem wird das Organisationsrecht der Krankenkassen weiterentwickelt. Kodifizierte Wettbewerbsregeln, ein faires Haftungssystem und mehr Transparenz im Aufsichtshandeln sind wichtige Bausteine für einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 4a
Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

Erster Abschnitt

Erster Titel Arten der Krankenkassen

§ 143
Ortskrankenkassen

§ 144
Betriebskrankenkassen

§ 145
Innungskrankenkassen

§ 146
Landwirtschaftliche Krankenkasse

§ 147
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 148
Ersatzkassen

Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen

§ 149
Errichtung von Betriebskrankenkassen

§ 150
Verfahren bei Errichtung

§ 151
Ausdehnung auf weitere Betriebe

§ 152
Ausscheiden von Betrieben

§ 153
Auflösung

§ 154
Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen

Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen

§ 155
Freiwillige Vereinigung

§ 156
Vereinigung auf Antrag

§ 157
Verfahren bei Vereinigung auf Antrag

§ 158
Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen

§ 159
Schließung

§ 160
Insolvenz von Krankenkassen

§ 161
Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung

§ 162
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 163
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen

§ 164
Vorübergehende finanzielle Hilfen

Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz

§ 165
Abwicklung der Geschäfte

§ 166
Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung

§ 167
Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen

§ 168
Personal

§ 169
Haftung im Insolvenzfall

§ 170
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung

§ 267
Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 268
Risikopool

§ 273
Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich

§ 293a
Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung oder über eine besondere Versorgung

§ 327
Übergangsregelung zur Änderung der Größe des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

§ 328
Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 Absatz 11 bereits geschlossene Krankenkassen

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften.

§ 2
Risikogruppen

§ 3
Versicherungszeiten

§ 5
Bekanntmachungen

§ 6
Zahlungsverkehr und Verrechnung

Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten

§ 7
Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 8
Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells

§ 9
Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich

§ 10
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

§ 11
Zuweisungen für das Krankengeld

§ 12
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 13
Zuweisungen für sonstige Aufgaben

§ 14
Risikopool

§ 15
Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme

§ 16
Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung

§ 17
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 18
Jahresausgleich

§ 19
Ausschluss auffälliger Risikogruppen

§ 20
Prüfung der Datenmeldungen

§ 21
Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22
Durchführung des Einkommensausgleichs

Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen

§ 23
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Abschnitt 5
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f

§ 24
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme

§ 25
Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten

§ 26
Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen

Abschnitt 6
Übergangsregelung

§ 27
Übergangsregelung

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 8
Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung

§ 1
Die in § 170 Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesversicherungsamt übertragen.

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Einführung einer Regionalkomponente in den RSA

Einführung eines Krankheits-Vollmodells

4 Risikopool

Streichung der Erwerbsminderungsgruppen

Versichertenindividuelle Berücksichtigung von Abschlägen und Rabatten für Arzneimittel im RSA

Begleitende untergesetzliche Regelungen

Stärkung von Präventionsanreizen durch den RSA

Stärkung der Manipulationsresistenz des RSA

Vereinfachung der Prüfungen nach § 20 der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung RSAV

Einführung einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftlichen Beirat

Modernisierung des Organisationsrechts der Krankenkassen

Weiterentwicklung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes

Rechnungszuschlag für Krankenhäuser

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

Vl. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden

Gesetzliche Krankenversicherung

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu § 4b

Zu Nummer 4

Zu § 71

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 73b

Zu Nummer 6

Zu § 77

Zu Nummer 7

Zu § 83

Zu Nummer 8

Zu § 87a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu § 92a

Zu Nummer 10

Zu § 137g

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu § 140a

Zu Nummer 12

Zu § 143

Zu § 144

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Zu § 148

Zu § 149

Zu § 150

Zu § 151

Zu § 152

Zu § 153

Zu § 154

Zu § 155

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 156

Zu § 157

Zu § 158

Zu § 159

Zu § 160

Zu § 161

Zu § 162

Zu § 163

Zu § 164

Zu § 165

Zu § 166

Zu § 167

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu Nummer 13

Zu § 173

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu § 217b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu § 217c

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 16

Zu § 217d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu § 217f

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu § 260

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 266

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe i

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 21

Zu § 267

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 268

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu § 269

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 23

Zu § 270

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu § 270a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu § 271

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu § 273

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu § 284

Zu Nummer 28

Zu § 293a

Zu Nummer 29

Zu § 295

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 30

Zu § 302

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu § 303

Zu Nummer 32

Zu § 304

Zu Nummer 33

Zu § 305a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 34

Zu § 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu § 323

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu § 327

Zu § 328

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 4

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 8

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4785, BMG: Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 69/1/19

... Bei der kameragestützten Videoüberwachung kann es sich nur um einen weiteren Baustein in der Überwachung handeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/19




Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 150/3/19

... Im Gegensatz dazu zeichnet sich ab, dass der Anwendungsbereich von sogenannten "Power to Gas-Anlagen", bei denen der produzierte Wasserstoff für den Wärmemarkt, Mobilität u.a. genutzt wird, wirtschaftlich gestaltet werden kann, wenn die Befreiung von den Netzentgelten beibehalten wird. Nur dann hätten solche Anlagen als Geschäftsmodelle im Rahmen der Sektorenkopplung eine Basis. Auch solche sind ein Baustein der Energiewende. Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zeitnah eine Änderung des Gesetzes einzubringen, um sogenannten "Power to Gas-Anlagen" eine ökonomisch tragfähige Perspektive und damit Geschäftsmodellen im Rahmen der Sektorenkopplung eine Basis zu bieten.



Drucksache 143/19 (Beschluss)

... 2. Insbesondere treibhausgasarme Elektromobilität ist ein zentraler Baustein zum Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor auf Bundes- und Länderebene. Deutschland verfolgt das Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015, den Treibhausgasausstoß drastisch zu senken. Um einen optimalen Beitrag zum Klimaschutz und den Erfordernissen zur CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland


 
 
 


Drucksache 121/1/19

... Eine Lebenszyklusbetrachtung ist für eine Einschätzung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen eines Energieaudits von entscheidender Bedeutung, um fundierte Entscheidungen treffen und um letztlich die gewünschten Effekte erzielen zu können. Daher sollte sie ein verbindlicher Baustein im Energieaudit sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 8 Absatz 4 Satz 1 EDL-G

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 8 Absatz 4 Satz 3 - neu - EDL-G

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 8a Absatz 1 Nummer 4 EDL-G

4. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 8e - neu - EDL-G

§ 8e
Maßnahmenumsetzung

5. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 93/19

... 3. Entsprechend geht der Bundesrat davon aus, dass die Einführung einer routinemäßig erfolgenden Überprüfung in VTN-Betrieben angelieferter Tierkörper auf Hinweise auf tierschutzrechtliche Verstöße in Verbindung mit der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Tierkörper zu ihren letzten Haltungsbetrieben ein weiterer Baustein zur Verbesserung des Tierschutzes in Nutztierhaltungen sein kann. Erkenntnisse zu fehlerhaften Nottötungen können nur hier gewonnen werden.



Drucksache 541/1/19

... Der Bundesrat sieht angesichts der vielfältigen Herausforderungen und des Rückgangs der Artenvielfalt in den Agrar-Ökosystemen und zur Herstellung von Planungssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte die dringende Notwendigkeit, dass die angekündigte Ackerbaustrategie nach Abstimmung mit den Ländern zeitnah umgesetzt wird. Dabei sind die verschiedenen Bausteine des Ackerbaus wie Bodenbearbeitung, Bodenleben, Humusaufbau, Pflanzenschutzmaßnahmen, Fruchtfolgen usw. neu zu bewerten, um den Ackerbau nachhaltiger zu gestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/1/19




Zu Ziffer 1 Buchstabe oo :


 
 
 


Drucksache 242/19 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Bundesregierung, durch die Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung zusätzliche private FuE-Investitionen auszulösen, um damit langfristig innovative Unternehmen in Deutschland zu stärken und Wachstum und Beschäftigung zu sichern. Die Bemühungen der Bundesregierung, durch die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung kleinen und mittelgroßen Unternehmen die Möglichkeit zu vermehrten Investitionen in Forschung und Entwicklungstätigkeiten zu geben, können hierzu einen Beitrag leisten. Die Wahlmöglichkeit, die Forschungszulage neben anderen Förderungen für das begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu gewähren, ist ein wichtiger Baustein und kann die Attraktivität der Zulage deutlich steigern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/19 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 180/1/19

... 13. Die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen ihren Streitkräften und die Orientierung auf gemeinsame militärische Einsätze sind ebenso wichtige Bausteine für die verteidigungspolitische Kooperation wie die Ausweitung gemeinsamer Verteidigungsprogramme, die engstmögliche Zusammenarbeit zwischen ihren Verteidigungsindustrien oder ein besserer Rahmen für gemeinsame Rüstungsexporte. Der Bundesrat begrüßt daher die Einrichtung des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrates.



Drucksache 299/19 (Beschluss)

... Es gibt keine ebenso wirksamen Alternativen zum Erlass einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV). Zwar sieht das Markenrecht grundsätzlich Schutzmöglichkeiten in den §§ 126 ff. Markengesetz vor: So regelt § 127 Absatz 2 Markengesetz für die durch eine geographische Herkunftsangabe gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen mit besonderen Eigenschaften oder einer besonderen Qualität, dass die geographische Herkunftsangabe im geschäftlichen Verkehr für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen dieser Herkunft nur benutzt werden darf, wenn die Waren oder Dienstleistungen diese Eigenschaften oder diese Qualität aufweisen. Die Grundlage dieser normativen Einschätzung ist indes nicht verbindlich definiert, so dass die Beurteilung im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich auch einem Wandel unterliegen und im Fall eines Rechtsstreits von den Gerichten für den jeweiligen Einzelfall entschieden wird. Den sich daraus ergebenden Unsicherheiten wird mit einer verbindlichen Festlegung mittels Rechtsverordnung nach § 137 Markengesetz ebenso entgegengewirkt wie einer drohenden Relativierung der Herkunftsangabe Glashütte. Auch ein Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte als Kollektivmarke nach den §§ 97 ff. Markengesetz wird dem mit Erlass der Glashütteverordnung verfolgten Zweck nicht vollumfänglich gerecht: Ebenso wie die Solingenverordnung, welche zur besonderen weltweiten Bedeutung von Schneidwaren aus dem Herkunftsgebiet Solingen beigetragen hat, soll die Glashütteverordnung ein besonderes Alleinstellungsmerkmal verbindlich festlegen, um die hohe Qualität von Uhren aus Glashütte weltweit zu schützen und in einer global agierenden Wirtschaft den - auf traditionellem Handwerk von hoher Güte beruhenden - Wirtschaftsstandort in Deutschland zu stärken. Mit der normativen Verankerung eines weltweit anerkannten deutschen Erzeugnisses höchster Qualität wird neben der Stärkung des regionalen Bewusstseins die Bedeutung für die deutsche Wirtschaft insgesamt betont. Die Glashütteverordnung ist damit auch ein wichtiger Baustein zum Schutz der kulturellen Vielfältigkeit und des handwerklichen Erbes in Deutschland. Andere Mittel als eine Rechtsverordnung nach § 137 Markengesetz können diesen Zweck nicht erfüllen. Europarechtliche Regelungen stehen nicht entgegen, da für nicht agrarbezogene geographische Herkunftsangaben derzeit kein den - durch europäische Regelungen geschützten - Lebensmitteln und Agrarprodukten vergleichbares Schutzinstrument auf Unionsebene besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Herkunftsgebiet

§ 3
Begriff der Uhr

§ 4
Herstellung im Herkunftsgebiet

§ 5
Begriff der Herstellung

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

d Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 180/19 (Beschluss)

... 13. Die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen ihren Streitkräften und die Orientierung auf gemeinsame militärische Einsätze sind ebenso wichtige Bausteine für die verteidigungspolitische Kooperation wie die Ausweitung gemeinsamer Verteidigungsprogramme, die engstmögliche Zusammenarbeit zwischen ihren Verteidigungsindustrien oder ein besserer Rahmen für gemeinsame Rüstungsexporte. Der Bundesrat begrüßt daher die Einrichtung des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrates.



Drucksache 143/1/19

... "2. Insbesondere treibhausgasarme Elektromobilität ist ein zentraler Baustein zum Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor auf Bundes- und Länderebene. Deutschland verfolgt das Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015, den Treibhausgasausstoß drastisch zu senken. Um einen optimalen Beitrag zum Klimaschutz und den Erfordernissen zur CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/1/19




1. Zu Nummer 1 Satz 6

2. Zu Nummer 2

3. Zu Nummer 3

4. Zu Nummer 3 Satz 1

Zu Nummer 3

3 5.

3 6.[

3 7.[

8. Zu Nummer 4 Satz 2*

9. Zu Nummer 4 Satz 2*

10. Zu Nummer 5 Satz 1

11. Zu Nummer 5 Satz 3*

12. Zu Nummer 9 - neu -


 
 
 


Drucksache 299/19

... Es gibt keine ebenso wirksamen Alternativen zum Erlass einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV). Zwar sieht das Markenrecht grundsätzlich Schutzmöglichkeiten in §§ 126 ff. Markengesetz vor: So regelt § 127 Absatz 2 Markengesetz für die durch eine geographische Herkunftsangabe gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen mit besonderen Eigenschaften oder einer besonderen Qualität, dass die geographische Herkunftsangabe im geschäftlichen Verkehr für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen dieser Herkunft nur benutzt werden darf, wenn die Waren oder Dienstleistungen diese Eigenschaften oder diese Qualität aufweisen. Die Grundlage dieser normativen Einschätzung ist indes nicht verbindlich definiert, so dass die Beurteilung im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich auch einem Wandel unterliegen und im Fall eines Rechtsstreits von den Gerichten für den jeweiligen Einzelfall entschieden wird. Den sich daraus ergebenden Unsicherheiten wird mit einer verbindlichen Festlegung mittels Rechtsverordnung nach § 137 Markengesetz ebenso entgegengewirkt wie einer drohenden Relativierung der Herkunftsangabe Glashütte. Auch ein Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte als Kollektivmarke nach §§ 97 ff. Markengesetz wird dem mit Erlass der Glashütteverordnung verfolgten Zweck nicht vollumfänglich gerecht: Ebenso wie die Solingenverordnung, welche zur besonderen weltweiten Bedeutung von Schneidwaren aus dem Herkunftsgebiet Solingen beigetragen hat, soll die Glashütteverordnung ein besonderes Alleinstellungsmerkmal verbindlich festlegen, um die hohe Qualität von Uhren aus Glashütte weltweit zu schützen und in einer global agierenden Wirtschaft den - auf traditionellem Handwerk von hoher Güte beruhenden - Wirtschaftsstandort in Deutschland zu stärken. Mit der normativen Verankerung eines weltweit anerkannten deutschen Erzeugnisses höchster Qualität wird neben der Stärkung des regionalen Bewusstseins die Bedeutung für die deutsche Wirtschaft insgesamt betont. Die Glashütteverordnung ist damit auch ein wichtiger Baustein zum Schutz der kulturellen Vielfältigkeit und des handwerklichen Erbes in Deutschland. Andere Mittel als eine Rechtsverordnung nach § 137 Markengesetz können diesen Zweck nicht erfüllen. Europarechtliche Regelungen stehen nicht entgegen, da für nicht agrarbezogene geographische Herkunftsangaben derzeit kein den - durch europäische Regelungen geschützten - Lebensmitteln und Agrarprodukten vergleichbares Schutzinstrument auf Unionsebene besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

§ 1
Grundsatz

§ 2
Herkunftsgebiet

§ 3
Begriff der Uhr

§ 4
Herstellung im Herkunftsgebiet

§ 5
Begriff der Herstellung

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

d Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 670/19 (Beschluss)

... Die Festlegungen in Anlage 2 Nummer 7 zur berufsqualifizierenden Tätigkeit II sind dahingehend missverständlich, dass bereits in diesem Zusammenhang "selbständige" Arbeit am Patienten erwartet wird. Gemäß § 10 Absatz 4 PsychThApprO zielt dieser Studienbaustein zunächst darauf, die dafür notwendigen Befähigungen zu entwickeln. Im Rahmen der hochschulischen Lehre wird das Erlernen der therapeutischen Arbeit im Rollenspiel, mittels Falldarstellung und Videodemonstrationen ermöglicht. Dieser vorbereitende Charakter der Berufsqualifizierenden Tätigkeit II im Unterschied zur Berufsqualifizierenden Tätigkeit III muss gewahrt bleiben und im Wortlaut (wie noch im Referentenentwurf vom 17. Oktober 2019) deutlich werden.



Drucksache 69/19

... 3. Entsprechend geht der Bundesrat davon aus, dass die Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen ein weiterer Baustein zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere sein kann.



Drucksache 641/19

... - eine Initiative zur Anhebung des Sparer-Pauschbetrages sowie zur Wiedereinführung einer Spekulationsfrist bei der Veräußerung langfristiger Kapitalanlagen im Privatvermögen sowie zur Wiedereinführung einer vollständigen Steuerbefreiung für Erträge aus Einmalauszahlungen aus Lebensversicherungen zu ergreifen. Dies würde insbesondere auch die Attraktivität des Aktiensparens erhöhen, das angesichts des strukturellen Niedrigzinsumfeldes als Baustein der Alters- und Risikovorsorge eine immer größere Bedeutung erhält.



Drucksache 591/19 (Beschluss)

... Aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes ist eine Regeleinhaltung und damit wirkungsvolle Anwendung der Parkraumbewirtschaftung geboten. So erkennen viele umwelt- und klimapolitische Planwerke die Parkraumbewirtschaftung als effektives Instrument der Verkehrsmengensteuerung an und nutzen es bereits. Für das Land Berlin stellt die Parkraumbewirtschaftung einen zentralen Baustein des neuen Luftreinhalteplans dar. Es wird durch die Maßnahme ein Verkehrsrückgang von ca. neun Prozent erwartet, welcher auch für den Klimaschutz, die Lärmminderung und die Verkehrssicherheit einen positiven Beitrag leistet. Ein nennenswerter umwelt- und klimapolitischer Effekt kann jedoch nur bei einer hohen Befolgungsquote erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 6 StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 12 Absatz 4 Satz 3 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 5 Satz 1 StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und 1a - neu - StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23 Absatz 1c Satz 3 - neu - StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 39 Absatz 1b StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 39 Absatz 7 StVO

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd und Doppelbuchstabe ee § 39 Absatz 7 StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 39 Absatz 10 Satz 2 StVO

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 2 StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 3 StVO

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 4 StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe c, Nummer 13 Buchstabe f, Nummer 14 Buchstabe b und Nummer 17 § 44 Absatz 4 Satz 2, Absatz 6, § 45 Absatz 11, § 46 Absatz 2a und § 52 Absatz 5 StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 StVO

16. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 45 Absatz 1h Satz 1 StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 8 - neu - StVO

18. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 47 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu -, Absatz 2 Nummer 4 Satz 1, Satz 2 - neu -, Nummer 6 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 - neu - StVO

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 2.1 Spalte 3 Satz 2, laufende Nummer 3.2 Spalte 3 Satz 2, laufende Nummer 9.1 Spalte 3 Satz 2 StVO

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a1 - neu - und Buchstabe b Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 23 und 24.1 StVO

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a1 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 23 StVO

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 24.1 Spalte 3 Nummer 3 StVO

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 25 StVO Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c ist zu streichen.

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d1 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 31 StVO

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe e Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 41.1 Spalte 3 StVO

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe i Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 54.4 Spalte 3 StVO

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe j1 und j2 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummern 63.6 und 64.2 StVO

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe k Anlage 2 laufende Nummer 68 Spalte 2, Spalte 3 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 3 Buchstabe b und c, Erläuterung Nummer 3 - neu - StVO

29. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a bis c Anlage 3 laufende Nummer 7 Spalte 3 Nummer 3 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4 Buchstabe b Satz 2, laufende Nummer 8 Spalte 3 Nummer 4 Buchstabe b Satz 2, Nummer 5 Buchstabe b Satz 2, laufende Nummer 10 Spalte 3 Nummer 3 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4 Buchstabe b Satz 2 StVO

30. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 7 StVO

31. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 24.1 und 24.2 - neu - StVO

32. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 22 StVO

33. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 01 bis 04 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.2 und 2.3 BKatV

34. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 5a, 5b und 5c - neu -, Nummer 24o und 24p - neu - und Nummer 43 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 39, 39.1, 41, 64, 64.1 und Anhang zu Nummer 11 der Anlage Tabelle 1 Abschnitt a und c BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

35. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 9a und 9b - neu -, Nummer 12a, 12b, 12c und 12d - neu -, Nummer 13, Nummer 13a, 13b, 13c und 13d - neu -, Nummer 17 und Nummer 24g und 24h - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 51, 51.1, 51b, 51b.1, 51b.2, 51b.2.1, 51b.3, 52, 52.1, 52.2, 52.2.1, 53.1, 60 und 60.1 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

36. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 17a, 17b und 17c - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 54, 54.1, 54.2, 54.2.1, 54.3, 54.3.1, 54.3.2. 54.3.3, 54.4, 54.4.1, 54.4.2, 54.4.3, 54.4.4, 54.4.4.1, 54.4.4.2, 54.4.4.3 BKatV

37. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24a - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 55b - neu - BKatV

38. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24b, 24c, 24d, 24e und 24f - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 58, 58.1, 58.1.1 und 58.1.2 - neu -, 58.2 und 58.2.1 BKatV Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe e Anlage 13 zu § 40 laufende Nummer 3.2.7d - neu - FeV

39. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24i - neu - bis 24n - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 63, 63.1, 63.2, 63.3, 63.4, 63.5 BKatV

40. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24q und 24r - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 117 und 118 BKatV

41. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 32a - neu - bis 32d - neu - Anlage laufende Nummer 141.1 bis 141.4 BKatV , Nummer 33 Anlage laufende Nummer 141.4.1 BKatV , Nummer 33a - neu - bis 33d - neu - Anlage laufende Nummer 141.4.2, 141.4.3, 142, 142a BKatV , Nummer 39a - neu - Anlage laufende Nummer 153 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe d

42. Zu Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 6
Inkrafttreten

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:


 
 
 


Drucksache 553/1/19

... 7. Der Bundesrat erinnert daran, dass entschlossene Reformen - sei es im Bereich des Arbeitsmarktes oder der Unternehmensbesteuerung - in der Vergangenheit stets einen wichtigen Beitrag zur Fortsetzung der Erfolgsgeschichte Deutschlands geleistet haben. Umso mehr gilt es, sich auf die wachstumsorientierte Steuerpolitik zu besinnen, die einen wichtigen Baustein für die Attraktivität des Standortes Deutschland darstellt. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren zur steuerlichen Entlastung der deutschen Wirtschaft anzustoßen.



Drucksache 230/1/19

... Der bisher im Gesetzentwurf (insbesondere in Kapitel 2, Abschnitt 1) verwendete Oberbegriff der "höherqualifizierenden Berufsbildung" trägt diesem Anliegen jedoch nicht Rechnung. Vielmehr gibt es seit Jahren unter den Akteurinnen und Akteuren der beruflichen Bildung, in Kammern und besonders in den Handwerksverbänden Bestrebungen, den Begriff der "Höheren Berufsbildung" als Oberbegriff für Karrierewege der beruflichen Bildung zu etablieren. Auch der Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode auf Bundesebene zwischen CDU, CSU und SPD spricht in Kapitel IV.2 (Zeile 1267) von der Höheren Berufsbildung, die wie das duale Studium als innovativer Qualifizierungsweg zu stärken sei. Dies wird als einer der Bausteine für die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung beschrieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 5 Absatz 1 Nummer 3 BBiG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 5 § 27b Absatz 2 Satz 1 HwO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 16 Absatz 2 Satz 2 - neu - BBiG , Nummer 25 § 53b Absatz 5 - neu -, § 53c Absatz 5 - neu -, § 53d Absatz 5 - neu - BBiG , Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a - neu - § 31 Absatz 2 Satz 2 - neu - HwO , Nummer 17 § 42b Absatz 5 - neu -, § 42c Absatz 5 - neu -, § 42d Absatz 5 - neu - HwO

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 17 Absatz 8 - neu - BBiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 19 Absatz 2 BBiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 30 Absatz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 22b Absatz 1 HwO , Nummer 30 Buchstabe b - neu - § 45 Absatz 3 HwO , Nummer 33 Buchstabe a - neu - § 51a Absatz 3 Satz 2 HwO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 1, 2, 5, 6 BBiG , Nummer 33 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, f, l, Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, 6 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 8 HwO , Nummer 39 Buchstabe b Anlage D Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4 HwO

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 2 BBiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 3 Satz 2, 3 BBiG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 BBiG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 38 Satz 2, 3 BBiG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 39 Absatz 1 Satz 3 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 9 § 33 Absatz 1 Satz 2a - neu - HwO

13. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1 HwO

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - BBiG

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG

16. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 2 Satz 2 HwO

18. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 3 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 3 Satz 1 HwO

19. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 5 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 5 HwO

20. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 47 Absatz 5 - neu - BBiG

21. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 48 Absatz 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 15 § 39 Absatz 3 HwO

22. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53a Absatz 1 Nummer 2, 3, § 53c Überschrift, Absatz 1, 4, § 53d Überschrift, Absatz 1, 4, § 54 Absatz 3 Nummer 2, 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42a Absatz 1 Nummer 2, 3, § 42c Absatz 1, 4, § 42d Absatz 1, 4, § 42f Absatz 3 Nummer 2, 3 HwO , Nummer 30 § 45 Absatz 2 HwO , Nummer 32 § 51 Buchstabe b HwO

23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 22:

Zu Artikel 1 Nummer 25

§ 53a
Fortbildungsstufen

§ 42a
In der höherqualifizierenden Berufsbildung gibt es drei Fortbildungsstufen. Jede Fortbildungsordnung, die eine höherqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinführen.

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53f - neu -, § 56 Absatz 3 - neu - BBiG

§ 53f
Fortbildungsabschlüsse

25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - BBiG

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 56 Absatz 1 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42h Absatz 1 Satz 2 HwO

27. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 59 Satz 1a - neu - BBiG

28. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 90 Absatz 3 Nummer 5 - neu -, 6 - neu - BBiG

29. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 92 Absatz 3 Satz 3 BBiG

30. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 105 BBiG

31. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 31 Absatz 2 Satz 1a - neu - Absatz 3 HwO *

32. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 7 Satz 1 HwO

33. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - HwO

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt Höhere Berufsbildung


 
 
 


Drucksache 143/19

... 2. Insbesondere treibhausgasarme Elektromobilität ist ein zentraler Baustein zum Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor auf Bundes- und Länderebene. Deutschland verfolgt das Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015, den Treibhausgasausstoß drastisch zu senken. Für einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz und den Erfordernissen zur CO



Drucksache 584/19

... Die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und für den Klimaschutz. Das Energieeinsparrecht und energetische Anforderungen an Gebäude, die dem Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich machbar sind, leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und zu einer weiteren Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 150/2/19

... Im Gegensatz dazu zeichnet sich ab, dass der Anwendungsbereich von sogenannten "Power to Gas-Anlagen", bei denen der produzierte Wasserstoff für den Wärmemarkt, Mobilität u.a. genutzt wird, wirtschaftlich gestaltet werden kann, wenn die Befreiung von den Netzentgelten beibehalten wird. Nur dann hätten solche Anlagen als Geschäftsmodelle im Rahmen der Sektorenkopplung eine Basis. Auch solche sind ein Baustein der Energiewende.

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Drucksache 150/2/19




Zu Artikel 1 Nummer 34


 
 
 


Drucksache 326/1/19

... 8. Der Bundesrat sieht die Überlegungen der Kommission kritisch, das EU-Justizbarometer zum Zweck der allgemeinen Beurteilung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln, insbesondere durch eine noch weitere Ausdehnung auf Straf- und Verwaltungsjustiz. Er weist darauf hin, dass für die allgemeine Evaluation der Justizsysteme grundsätzlich die Mitgliedstaaten zuständig sind. Eine Ausweitung des EU-Justizbarometers steht nicht im Einklang mit dem von der Kommission bei dessen Schaffung formulierten Zweck als Baustein der Wirtschaftsstrategie der EU.



Drucksache 69/19 (Beschluss)

... 3. Entsprechend geht der Bundesrat davon aus, dass die Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen ein weiterer Baustein zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere sein kann.



Drucksache 242/1/19

... 2. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Bundesregierung, durch die Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung zusätzliche private FuE-Investitionen auszulösen, um damit langfristig innovative Unternehmen in Deutschland zu stärken und Wachstum und Beschäftigung zu sichern. Die Bemühungen der Bundesregierung, durch die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung kleinen und mittelgroßen Unternehmen die Möglichkeit zu vermehrten Investitionen in Forschung und Entwicklungstätigkeiten zu geben, können hierzu einen Beitrag leisten. Die Wahlmöglichkeit, die Forschungszulage neben anderen Förderungen für das begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu gewähren, ist ein wichtiger Baustein und kann die Attraktivität der Zulage deutlich steigern.

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Drucksache 242/1/19




Zum Gesetzentwurf insgesamt

6. Zu § 3 Absatz 7 Satz 2 - neu - FZulG

7. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 FZulG


 
 
 


Drucksache 168/18

... Während die traditionellen Eigenmittel eine direkte Einkommensquelle für den Haushalt der EU darstellen und daher als "echte" EU-Eigenmittel eingestuft wurden, handelt es sich bei den beiden letzteren Einnahmearten im Wesentlichen um nationale Beiträge, die dem EU-Haushalt von den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen sind. Die Eigenmittel auf Grundlage des Bruttonationaleinkommens wurden als abschließender Baustein des Eigenmittelsystems der Union zur "Restfinanzierung" eingeführt, um die vollständige Finanzierung der vereinbarten Ausgaben sicherzustellen. Mit der Zeit sind sie jedoch zum Hauptbestandteil des Systems geworden. Auf sie entfallen über 70 % der Einnahmen der EU. Sie sorgen für Stabilität und Hinlänglichkeit, verfestigen jedoch durch ihre dominierende Stellung die Wahrnehmung, dass die nationalen Beiträge zum EU-Haushalt ein reiner Kostenfaktor seien.

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Drucksache 168/18




Vorschlag

Begründung

1. Einführung - Gründe für REFORMEN

1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde

1.2. Die Notwendigkeit von Reformen

1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU

2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel

2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten

2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln

2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel

3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN

3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union

3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff

3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027

4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN

5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN

6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE

7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET

7.1. Der Rechtsrahmen

7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses

7.3. Die Durchführungsverordnung

7.4. Die Bereitstellungsverordnung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Grundsatz der Gesamtdeckung

Artikel 5
Übertragung von Überschüssen

Artikel 6
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Veröffentlichung

ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 251/18

... In diesem Zusammenhang rief die Kommission im Dezember 2016 eine hochrangige Expertengruppe zur Entwicklung einer umfassenden EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen ins Leben. Diese hochrangige Expertengruppe veröffentlichte ihren Abschlussbericht9 am 31. Januar 2018. In diesem Bericht wird eine umfassende Vision für ein nachhaltiges Finanzwesen für Europa beschrieben und es werden zwei Anforderungen an das europäische Finanzsystem benannt. Die erste dieser Anforderungen ist die Verbesserung des Beitrags des Finanzsektors zu nachhaltigem und inklusivem Wachstum. Die zweite ist die Stärkung der Finanzstabilität durch die Einbindung der ESG-Faktoren in Investitionsentscheidungen. Die hochrangige Expertengruppe gab acht zentrale Empfehlungen ab, die ihrer Auffassung nach als die wesentlichen Bausteine eines nachhaltigen europäischen Finanzsystems anzusehen sind. Eine ihrer Empfehlungen war, dass Index-Anbieter aufgefordert werden sollten, Informationen über die Exponierung des Index gegenüber Nachhaltigkeitsparametern auf der Grundlage der im Index enthaltenen Wertpapiere und ihrer Gewichtung offenzulegen. Gleichzeitig sollte die ESMA

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Drucksache 251/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

5 Fragebogen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011

Kapitel 3a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 19a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 2

Anhang
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

METHODIK der REFERENZWERTE für CO2-ARME INVESTITIONEN

Methodik der Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Änderungen der Methodik


 
 
 


Drucksache 617/18

... Die Kapitalmarktunion20 hat durch den Abbau von Hürden für den freien Kapitalverkehr über die europäischen Grenzen hinweg, die Unterstützung von wirtschaftlicher Konvergenz und den Ausbau des Zugangs zu entscheidender marktgestützter Finanzierung großes Potenzial zur Investitionsförderung in der EU. Dies trägt zur Finanzierung von Innovation bei und bringt die Schaffung von Arbeitsplätzen voran. Tiefe und liquide Kapitalmärkte stützen zudem die internationale Rolle des Euro, stärken die Wirtschafts- und Währungsunion und verbessern die Widerstandsfähigkeit der EU-Wirtschaft, indem die EU-Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen im Euro-Währungsgebiet und darüber hinaus vor wirtschaftlichen Erschütterungen in ihrer Region geschützt werden. Die Kommission hat mehrere Vorschläge für die wichtigsten Bausteine für die Kapitalmarktunion vorgelegt, die 2015 und 2017 angekündigt worden waren. Parlament und Rat haben bisher nur drei dieser Gesetzgebungsvorschläge angenommen. Die verbleibenden Vorschläge sollten jetzt dringend angenommen werden.

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Drucksache 617/18




Mitteilung

1. Europas Initiative zur Investitionsförderung

Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate

2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse

Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018

Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung

3. Abbau von Investitionshemmnissen

3.1 Initiativen auf EU-Ebene

Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen

5 Kapitalmärkte

Verkehrs - und Energieinfrastrukturen

Menschen, Bildung und Kompetenzen

Europäische Struktur- und Investitionsfonds

Staatliche Beihilfen

3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene

4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte

Anhang 1
in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE

1. Investitionsergebnisse und Engpässe

2. Infrastrukturinvestitionen

3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte

Anhang 2
Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN


 
 
 


Drucksache 153/18 (Beschluss)

... 14. Er sieht das Bemühen der Kommission, eine missbräuchliche Nutzung des Widerrufsrechts im Fernabsatz und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zu verhindern. Er weist allerdings darauf hin, dass die Möglichkeit der Rückabwicklung ein wesentlicher Baustein für den Erfolg des Online-Handels ist. Wenn nach dem Richtlinienvorschlag künftig der Verkäufer im Falle des Widerrufs die Rückzahlung des Kaufpreises bis zum tatsächlichen Erhalt der Ware verweigern kann, werden im Ergebnis die Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Transportrisiko belastet. Ob diese ihr Geld zurückerhalten, würde künftig von Unwägbarkeiten abhängen, auf die sie keinen Einfluss haben und gegen die sie sich weniger leicht als große Unternehmen auf Verkäuferseite absichern können. Hinzu kommt, dass die Rücksendung künftig für die Verbraucherin bzw. den Verbraucher noch aufwendiger und kostenintensiver wird, da sie bzw. er den Nachweis der Warenübergabe sicherstellen muss und daher gezwungen sein wird, einen Versanddienst mit Annahmebestätigung zu wählen. Der Bundesrat bittet daher darum, die wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Neuverteilung des Rück-senderisikos und die mit ihr einhergehende Verschiebung des Missbrauchsrisikos noch einmal sorgfältig abzuwägen.

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Drucksache 153/18 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU /EU

Zur Änderung der Richtlinie 2005/29/EG /EG

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 37/18 (Beschluss)

... 26. Gesundheitswirtschaft und insbesondere die Gesundheitsversorgung sind von den im Zuge von Digitalisierung und demografischem Wandel anstehenden Veränderungen nicht ausgenommen. Insbesondere hier zeigen sich die Auswirkungen des demografischen Wandels in einem Anstieg der Dienstleistungsnachfrage bei gleichzeitigen Knappheiten des Arbeitsangebots. Der Bundesrat sieht daher wie die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Sozial- und Pflegeberufen in stärkerem Maße als bisher die ihnen zustehende materielle und immaterielle Wertschätzung zukommen zu lassen. Das Pflegeberufe-Reformgesetz mit der Abschaffung des Schulgeldes und der Einführung einer Ausbildungsvergütung ist dabei ein wichtiger Baustein.

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Drucksache 37/18 (Beschluss)




A Dynamische Wirtschaft, erfolgreiche Wirtschaftspolitik - Jahresprojektion 2018 der Bundesregierung

B Solide Finanzpolitik, gesamtdeutsche Strukturpolitik

C Impulse für Investitionen und Innovationen, Stärkung der Industrie

D Gute Rahmenbedingungen für private Investitionen und Wettbewerbsbedingungen

E Zeitgemäße und faire Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Sicherung

F Moderne, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energiepolitik; effektiver Klimaschutz

G Vertrauen in ein starkes Europa und in stabile Finanzmärkte

H Gegen Protektionismus, für moderne Handelsregeln und nachhaltige Entwicklung


 
 
 


Drucksache 472/1/18

... 1. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Schutz der europäischen Außengrenzen weiter verbessert werden muss. Die mit dem Verordnungsvorschlag intendierte Stärkung und Weiterentwicklung der Europäischen Grenz- und Küstenwache ist ein wichtiger Baustein für die Erreichung dieses Ziels. Allerdings bedürfen wesentliche Teile des Verordnungsvorschlags noch einer kritischen Prüfung.



Drucksache 223/18

... Die Notwendigkeit, das Problem auf EU-Ebene anzugehen, wurde 2012 in der Mitteilung der Kommission "Ein Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen" (COM(2012) 673) erkannt. Der "Fitness-Check der europäischen Süßwasserpolitik" (SWD(2012) 393), der im November 2012 als ein Baustein des Blueprints veröffentlicht wurde, kam zu dem Schluss, dass "verstärkt alternative umweltschonende Wasserversorgungsoptionen ins Auge gefasst werden müssen", um Antworten auf die Herausforderungen der Wasserknappheit zu finden". Auch die Mitteilung der Kommission "Den Kreislauf schließen - Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft" (COM(2015) 614) sah eine Reihe von Aktionen zur Förderung der Wasserwiederverwendung vor, darunter eine Aktion zur Vorbereitung eines Legislativvorschlags für Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung für Bewässerung und Grundwasseranreicherung. Der vorliegende Vorschlag ist Teil der Arbeitsprogramme der Europäischen Kommission 2017 und 2018, da er einen Beitrag zu den politischen Prioritäten leistet, die die Kommission zur Förderung einer stärkeren Kreislaufwirtschaft festgelegt hat. Darüber hinaus kann er die geplante künftige Modernisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik ergänzen.4 Letztlich trägt die vorgeschlagene Verordnung auch zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) und insbesondere des Ziels SDG 6 "Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen" bei, durch das das Recycling und die sichere Wiederverwendung von Wasser bis zum Jahr 2030 weltweit erhöht werden soll.

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Drucksache 223/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 67/18

... 2. Darüber hinaus wird die Kommission als ersten Zwischenschritt eine Expertengruppe zum Thema nachhaltiges Finanzwesen einsetzen. Die Gruppe wird aufgefordert werden, auf der Grundlage einer breit angelegten Konsultation aller einschlägigen Interessenträger bis zum 1. Quartal 2019 einen Bericht mit einer ersten Taxonomie zu veröffentlichen, in der Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels den Schwerpunkt bilden werden. Diese Taxonomie soll bis zum 2. Quartal 2019 um Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und andere Umweltmaßnahmen erweitert werden. Die entsprechenden Berichte werden ein Baustein beim schrittweisen Aufbau der EU-Nachhaltigkeitstaxonomie durch die Kommission sein und in der Zwischenzeit einen ersten Orientierungspunkt für Investitionen in klimawandel- und umweltbezogene Tätigkeiten bilden.

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Drucksache 67/18




2 Hintergrund

1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt

1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten

Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten

2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte

Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte

2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung

Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung

2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks

Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks

3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings

Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen

3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften

Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften

4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

4.1 Offenlegung und Rechnungslegung

Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung

4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten

5. Umsetzung des Aktionsplans

6. Nächste Schritte

Anhang I
- Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan

Anhang II
- Zeitplan für die Umsetzung

Anhang III
- Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen

Anhang IV
- Visualisierung der Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 403/18

... Der Vorschlag ist Teil der Bemühungen der Kommission, die weitere Integration des Binnenmarkts je Finanzdienstleistungen und insbesondere die Schaffung einer vollständigen Kapitalmarktunion voranzutreiben. Es ist ein vorrangiges Anliegen der Kommission, alle Bausteine bereitzustellen, die für einen integrierten Kapitalmarkt in der Europäischen Union erforderlich sind um Beschäftigung, Wachstum und Investitionen zu fördern und die Wirtschafts- und Währungsunion zu stärken.

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Drucksache 403/18




Anhang

3 Konvergenzbefugnisse

3 Governance

3 Finanzierung


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.