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33 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Dringlichkeitsverordnung"


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Drucksache 352/18

... - Die Regelungen der als Dringlichkeitsverordnung erlassenen "Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18. November 2016" werden insoweit in die Geflügelpest-Verordnung übernommen, als für die zuständige Behörde eine Anordnungsbefugnis geschaffen wird, auch für kleinere Bestände von gehaltenen Vögeln Biosicherheitsmaßnahmen anordnen zu können (§ 6).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 13
Aufstallung.

§ 14
Weitere Anordnungen.

§ 14a
Abgabe im Reisegewerbe

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Evaluation

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Nummer 24

Nummer 25

Nummer 26

Nummer 27

Nummer 28

Nummer 29

Nummer 30

Nummer 31

Nummer 32

Nummer 33

Nummer n

Nummer 39

Nummer 40

Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4221, BMEL: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten der Wirtschaft Gebühren

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5. KMU Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 321/15

... vom 25. März 2015 (BGBl. I S. 362) ist als Dringlichkeitsverordnung erlassen worden. Sie dient insbesondere dazu sicherzustellen, dass ein in Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr.

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Drucksache 321/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fünfzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 2
Änderung der Futtermittelverordnung

§ 12
Kennzeichnung von Futtermitteln bei Fernabsatzverträgen

Artikel 3
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 106/15

... vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1997) ist als Dringlichkeitsverordnung erlassen worden. Sie dient insbesondere dazu sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Anhangs I Teil A der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 106/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dreizehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Neunundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 2
Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 196/14

... vom 5. Februar 2014 (BGBl. I S. 108) ist als Dringlichkeitsverordnung erlassen worden. Sie dient insbesondere dazu sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Anhangs I Teil A der Richtlinie

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Drucksache 196/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Achtundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 2
Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 228/13

... erfolgte die Umsetzung in innerstaatliches Recht. Vor dem Hintergrund der Umsetzungsfrist zum 01.01.2013 wurde die Verordnung als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Ohne diese Vorgehensweise wäre eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie nicht möglich gewesen.

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Drucksache 228/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushaltsausgaben mit Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Bedeutung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2467: Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 443/13

... -Verordnung vom 14. März 2013 neben der Einführung neuer diagnostischer Verfahren auch Maßnahmen für den Fall geregelt, dass mit einer der neuen Untersuchungsmethoden ein zweifelhaftes oder positives Ergebnis erzielt wird. Weiterhin wurden in dieser Verordnung in Folge des neu eingeführten Diagnostikregimes auch die Aufhebungsmodalitäten neu geregelt. Die Verordnung wurde als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie hat insoweit eine Geltungsdauer von sechs Monaten; ihre Geltungsdauer kann nur mit Zustimmung des Bundesrates verlängert werden. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der

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Drucksache 443/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

§ 2a
Die zuständige Behörde führt bei über 24 Monate alten weiblichen Rindern bis zum 31. Dezember 2013 eine Stichprobenuntersuchung mittels Simultantest auf Tuberkulose durch, so dass Tuberkulose mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 vom Hundert und einer Prävalenzschwelle von 0,1 vom Hundert festgestellt werden kann.

§ 4a
Ist das Ergebnis der Tuberkulinprobe bei einem Rind positiv im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe a oder der Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe a des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG, das Ergebnis der erneuten Tuberkulinprobe nach § 4 Satz 1 Buchstabe b zweifelhaft im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe b oder Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe b des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG oder das Ergebnis des Interferon-Gamma-Freisetzungstests positiv, so sind

§ 18a

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushaltsausgaben mit Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Bedeutung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Bekämpfung der Tuberkulose

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 627/11

... vom 19. Juli 2011 (BGBl. I S. 1401) ist als Dringlichkeitsverordnung ohne Beteiligung des Bundesrates erlassen worden. Sie diente insbesondere dazu sicherzustellen, dass Futtermittel, die den Vorschriften des Anhangs I der Richtlinie

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Drucksache 627/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Gründe für Änderung der Verordnung

II. Kosten / Erfüllungsaufwand

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1812: Erste Verordnung zur Änderung der Zweiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung


 
 
 


Drucksache 199/11

... ) wurde im Wege einer Dringlichkeitsverordnung im Dezember 2010 geändert, um europarechtlichen Bedenken Rechnung zu tragen. Die Geltungsdauer der Dringlichkeitsverordnung beträgt sechs Monate. Die EU-Kommission hat mit Schreiben 11. März 2011 zu der Verordnung eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, wonach sie in der Regelung des § 4 Absatz 4 der

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Drucksache 199/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Kosten mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b. Bürokratiekosten für die Verwaltung

c. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Kosten mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

a. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b. Bürokratiekosten für die Verwaltung

c. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1702: Verordnung zur Änderung der BVDV-Verordnung


 
 
 


Drucksache 146/10

... -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung wurde durch die Erste Verordnung zur Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung vom 18. Dezember 2009 (eBAnz AT126 2009 V1), die als eine auf ein halbes Jahr befristete Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde, insoweit angepasst. Da die Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 kein ausdrückliches Einfuhrverbot für die dieser Verordnung unterfallende Erzeugnisse, die einen Gehalt an Melamin enthalten, der 2,5 mg/kg überschreitet, vorsieht, wurde mit dieser Änderungsverordnung ein solches national bestimmt und Verstöße dagegen sowie gegen Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 bewehrt. Darüber hinaus wurde § 3 der

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Drucksache 146/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Gründe für die Änderung der Verordnung

II. Kosten

III. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1198: Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung


 
 
 


Drucksache 163/09 (Beschluss)

... des Serotyps 1 in Frankreich für bestimmte Gebiete in Deutschland im Wege einer Dringlichkeitsverordnung in die

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Drucksache 163/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 , Nummer 4 § 7a Absatz 1 Satz 2 bis 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 , Nummer 5 § 9 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - , Nummer 11 § 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2, Nummer 8, Nummer 9 bis 15 RindTBV

§ 3

2. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Schweinehaltungshygieneverordnung

3. Zu Artikel 6 Änderung der Schweinepest-Verordnung

4. Zu Artikel 6a - neu - § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6a
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

5. Zu Artikel 6b - neu - Artikel 2 Absatz 1 und 2 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6b
Änderung der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 163/1/09

... des Serotyps 1 in Frankreich für bestimmte Gebiete in Deutschland im Wege einer Dringlichkeitsverordnung in die

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Drucksache 163/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 , Nummer 4 § 7a Absatz 1 Satz 2 bis 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 , Nummer 5 § 9 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - , Nummer 11 § 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2, Nummer 8, Nummer 9 bis 15 RindTBV *

§ 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1 Tuberkulose-Verordnung

3. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Schweinehaltungshygieneverordnung

4. Zu Artikel 6 Änderung der Schweinepest-Verordnung

5. Zu Artikel 6a - neu - § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6a
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

6. Zu Artikel 6b - neu - Artikel 2 Absatz 1 und 2 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6b
Änderung der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 164/09

... der Serotypen 6 und 8 wurden über Dringlichkeitsverordnungen Maßnahmen ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen, die eine Geltungsdauer von höchstens sechs Monaten haben und nur mit Zustimmung des Bundesrates verlängert werden können (Artikel 1, 4 und 5).

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Drucksache 164/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Artikel 2
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 und der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften

Artikel 6
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 53a
Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 855: Verordnung zur Änderung der blauzungenrechtlichen Vorschriften und zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung


 
 
 


Drucksache 774/09

... Mit vorliegender Verordnung wird die im Wege einer Dringlichkeitsverordnung erlassene Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsangaben ohne Vollzugsaufwand

4 Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1066: Entwurf der Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 179/08

... Neben diesen Änderungen sollen die Vorgaben zur Impfung gegen BT angepasst werden. Wesentliche Regelung ist, dass Halter von Rindern, Schafen und Ziegen ihre Tiere mit einem BTV8-Impfstoff impfen zu lassen haben. Da momentan noch kein Impfstoff zur Verfügung steht, wird diese Verpflichtung von der Zulassung eines Impfstoffes oder einer Dringlichkeitsverordnung abhängig gemacht, die die Anwendung eines nicht zugelassenen Impfstoffes ermöglicht (Artikel 1).

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Drucksache 179/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Viehverkehrsverordnung

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung, der Geflügelpest-Verordnung und der Viehverkehrsverordnung


 
 
 


Drucksache 507/08

... bis zum 30. Juni 2009 verlängert und eine im Wege der Dringlichkeitsverordnung erlassene Änderung der

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Drucksache 507/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit

Artikel 2
Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil:

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 568: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 626/08

... Kraft Gesetzes würde diese als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassene Regelung mit Ablauf des 9. November 2008 außer Kraft treten. Durch die vorliegende Verordnung wird der gemeinschaftsrechtlichen Regelung entsprechend diese Befristung aufgehoben.

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Drucksache 626/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Gründe für Änderung der Verordnung

II. Kosten

III. Bürokratiekosten

a § 1 Satz 1 Nr. 2 – Unterrichtung der zuständigen Behörde

b § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 – Anbringen eines Codes

c § 2 Abs. 2 Satz 1 - Beifügung des Analyseberichtes

d § 2 Abs. 2 Satz 2 - Beifügung des Analyseberichtes bei Teilsendungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 626: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen von bestimmtem Guarkernmehl sowie bestimmter unter dessen Verwendung hergestellter Erzeugnisse


 
 
 


Drucksache 991/08

... /EWG des Rates (ABl. L 70 vom 16.3.2005, S. 1) erforderlichen bewehrten Verkehrs- und Verfütterungsregelungen kurzfristig im Wege einer Dringlichkeitsverordnung vorgesehen. Ein Erlass des genannten Gesetzes ist nach wie vor nicht absehbar. Die Fortführung dieser Regelungen muss daher gewährleistet werden. Entsprechende bewehrte Verkehrsregelungen sollen nun auch im Falle von Einträgen von Rückständen in Lebensmittel über die Umweltmedien gelten. Aus rechtsförmlichen Gründen muss ein Neuerlass der Regelungen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 991/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung

§ 1a
Weitere Höchstmengen für Lebensmittel

Artikel 2
Änderung der Futtermittelverordnung

§ 24c
Inverkehrbringen und Verfüttern von Futtermitteln mit Pestizidrückständen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Kosten, Preiswirkung

II. Bürokratiekosten

III. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 778: Dritte Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung und zur Änderung der Futtermittelverordnung


 
 
 


Drucksache 770/08

... /EG über Schutzmaßnahmen betreffend aus China eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs (ABl. EU (Nr.) L 160 S. 34) sind Erzeugnisse der Aquakultur neben den vorgenannten Untersuchungen zusätzlich auf Malachitgrün oder Kristallviolett oder deren jeweiligen Metaboliten zu untersuchen. Die Umsetzung dieser Entscheidung ist durch die als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassene Erste Verordnung zur Änderung der

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Drucksache 770/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

§ 1
Einfuhrverbot

Artikel 23

Begründung

I. Gründe für Änderung der Verordnung

II. Kosten

III. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 685: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Futtermitteleinfuhrverbotsverordnung


 
 
 


Drucksache 810/07

... und zur Regelung der Verbringung von Tieren innerhalb der und aus diesen Zonen (ABl. EU (Nr.) L 130 S. 22) in der jeweils geltenden Fassung in nationales Recht umgesetzt worden. Diese Verordnung wurde seit Juli 2007 mehrfach im Wege der Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates geändert. Die Geltungsdauer dieser Dringlichkeitsverordnungen ist bis zum 14. Februar 2008 befristet und kann nur mit Zustimmung des Bundesrates verlängert werden. Da die EG-Entscheidung 2005/393/EG bis zum Inkrafttreten einer von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften geplanten unmittelbar geltenden EG-Verordnung zur Bekämpfung der

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Drucksache 810/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit


 
 
 


Drucksache 267/07

... Die Umsetzung der beiden Entscheidungen erfolgte zunächst im Wege der in der Geltungsdauer auf 6 Monate befristeten Dringlichkeitsverordnung vom 17. Januar 2007 ohne Zustimmung des Bundesrates. Diese Verordnung ist bis zum 20. Juli 2007 befristet. Es ist deshalb eine Entfristungsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, die die Befristung der Dringlichkeitsverordnung aufhebt und deren Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.

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Drucksache 267/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratieabbau, Informationspflichten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung


 
 
 


Drucksache 329/07

... und zur Regelung der Verbringung von Tieren innerhalb der und aus diesen Zonen (ABl. EU (Nr.) L 130 S. 22), zuletzt geändert durch die Entscheidung 2007/146/EG vom 28. Februar 2007 (ABl. EU (Nr.) L64 S.37), als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in nationales Recht umgesetzt. Die Geltungsdauer der Verordnung war zunächst bis zum 22. Februar 2007 befristet. Mit der Achten Änderungsverordnung ist die Befristung der Geltungsdauer der Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates aufgehoben worden; insoweit gilt die Verordnung unbefristet. Zwischenzeitlich ist die Verordnung durch weitere Dringlichkeitsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates erneut geändert worden. Diese Dringlichkeitsverordnungen sind bis zum 11. Juli 2007 befristet, es sei denn, dass mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. Da die EG-Entscheidung 2005/393/EG fortgilt, sind die bis zum 11. Juli 2007 befristet geltenden Verordnungen zu entfristen. Dies kann wiederum nur mit Zustimmung des Bundesrates geschehen.

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Drucksache 329/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten


 
 
 


Drucksache 710/06

... /EG (ABl. EU (Nr.) L 222 S. 11)) als sog. Dringlichkeitsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Da die EG-Entscheidungen fortgelten, sind die bis zum 10. Februar 2007 (

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Drucksache 710/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Schutzmaßnahmen beim Auftreten der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel und zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 371/06

... -Geflügelpestschutzverordnung)) als sog. Dringlichkeitsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Da die EG-Entscheidungen fortgelten, sind die jeweils bis zum 20. August 2006 befristeten Verordnungen zu entfristen. Dies kann nur mit Zustimmung des Bundesrates geschehen.

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Drucksache 371/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung

Artikel 2
Änderung der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 710/1/06

... /EG) als sog. Dringlichkeitsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Da die EG-Entscheidungen fortgelten, sind die bis zum 10. Februar 2007 (

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Drucksache 710/1/06




Zu Artikel 1

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu den Änderungen im Übrigen:


 
 
 


Drucksache 710/06 (Beschluss)

... /EG) als sog. Dringlichkeitsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Da die EG-Entscheidungen fortgelten, sind die bis zum 10. Februar 2007 (

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Drucksache 710/06 (Beschluss)




Anlage
Änderung zur Zweiten Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor Geflügelpest

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu den Änderungen im Übrigen:


 
 
 


Drucksache 290/06

... Die Verordnung mit Übergangsregelungen zur Einführung der Informationen zur Lebensmittelkette ist als Dringlichkeitsverordnung mit einer Kraft Gesetzes auf ein halbes Jahr befristeten Geltungsdauer erlassen worden. Die Befristung ist aufzuheben.

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Drucksache 290/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung mit Übergangsregelungen zur Einführung der Informationen zur Lebensmittelkette

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


Ergänzende Texte:

Artikel 80
des Grundgesetzes

§ 13
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 14
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 36
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 46
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches


 
 
 


Drucksache 788/06

... und zur Regelung der Verbringung von Tieren innerhalb der und aus diesen Zonen (ABl. EU (Nr.) L 1-30 S. 22), zuletzt geändert durch die Entscheidung 2006/650/EG der Kommission vom 25.9.2006 (ABl. EU (Nr.) L267 S.45), als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in nationales Recht umgesetzt. Da die EG- - Entscheidung fortgilt, ist die bis zum 22. Februar 2007 befristet geltende Verordnung zu entfristen. Dies kann nur mit Zustimmung des Bundesrates geschehen.

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Drucksache 788/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 934/06

... -Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 (eBAnz AT28 2006 V1), die zunächst ohne Zustimmung des Bundesrates im Wege der Dringlichkeitsverordnung erlassen und die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. September 2006 (eBAnz AT48 2006 V1) geändert worden ist, wurde wegen der Gefahren, die mit der Ein- und Verschleppung der Geflügelpest verbunden sind, die Aufstallung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) als vorbeugende Schutzmaßnahme verfügt. Durch den Nachweis des hochpathogenen Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 in der heimischen Wildvogelpopulation besteht nach wie vor die Gefahr des Erregereintrages in die Nutzgeflügelpopulation. Zunächst wurde die Geltungsdauer der Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates durch die Erste Verordnung zur Änderung der

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Drucksache 934/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1 In § 9 Satz 2 der Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 (eBAnz AT28 2006 V1), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. September 2006 (eBAnz AT48 2006 V1) geändert worden ist, wird die Angabe 28. Februar 2007 durch die Angabe 31. Oktober 2007 ersetzt.

Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt.

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte


 
 
 


Drucksache 17/05

... /EG geändert. Die notwendigen Anpassungen im nationalen Recht wurden mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen aus China vom 10. September 2004 (BAnz. S. 20409) im Wege einer Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates vorgenommen. Nach Artikel 2 Abs. 2 der Verordnung gilt die Verordnung über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen aus China vom 15. März 2005 an wieder in ihrer am 15. September 2004 maßgeblichen Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. Da die in der Verordnung getroffenen Regelungen hinsichtlich des Einfuhrverbots tierischer Erzeugnisse aus China über den 15. März 2005 hinaus gelten sollen, ist eine Verlängerung der Geltung der Verordnung über dieses Datum hinaus erforderlich. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Bundesrates.

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Drucksache 17/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung


 
 
 


Drucksache 100/05

... Diese Regelung wurde zunächst im Wege einer am 13. Oktober 2004 in Kraft getretenen Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates umgesetzt, die in der Geltungsdauer auf 6 Monate zu befristen war und mit Ablauf des 12. April 2005 außer Kraft tritt. Es ist daher eine Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, die die Geltungsdauer der Übergangsmaßnahmen bis zum 30. April 2005 verlängert.

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Drucksache 100/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Zweiten Verordnung zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse tierischer Herkunft aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 2
Änderung der Neunten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 809/05

... /EG geändert wird. Die notwendigen Anpassungen im nationalen Recht wurden mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen aus China vom 9. August 2005 (BAnz. S. 12293) im Wege einer Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates vorgenommen. Nach Artikel 2 Abs. 2 dieser Verordnung gilt die Verordnung über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen aus China vom 12. Februar 2006 an wieder in ihrer am 12. August 2005 maßgeblichen Fas sung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. Die Entfristung der Verordnung soll mit der vorliegenden Verordnung - verbunden mit einer Ablöseverordnung - vorgenommen werden. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Bundesrates. Gleichzeitig soll die neue Verordnung an das LFGB angepasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Futtermittelverordnung

1. § 35c Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

2. Im Zehnten Abschnitt wird vor dem bisherigen § 36 folgende Vorschrift eingefügt:

3. Der bisherige § 36 wird neuer § 36a; er wird wie folgt geändert:

4. Die Anlage 5a Teil B wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Verordnung über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel aus China (Futtermitteleinfuhrverbotsverordnung - FuttEinfVerbV)

§ 1
Einfuhrverbot

§ 2
Ausnahmen vom Einfuhrverbot

§ 3
Straftaten

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung der EG-Verfütterungsverbotsdurchführungsverordnung

Artikel 4
Aufheben von Vorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 868/04

... vom 9. August 200 (BGBl. I S. 2110) ist die Pflanzenbeschauverordnung im Wege einer Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates an das EG-Recht angepasst worden. Damit wurden die Richtlinien 2003/116/EG, 2004/31/EG, 2004/32/EG und 2004/70/EG der Kommission umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 868/04




A. Zielrichtung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Pflanzenbeschauverordnung

Artikel 2
Änderung der Elften Verordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Gründe

2. Kosten der öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten Kosten der Wirtschaft, Kosten für die sozialen Sicherungssysteme

4. Auswirkungen auf das Preisniveau

5. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 259/04

... Mit Artikel 5 der Verordnung wird die Verordnung über das Verbringen von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen vom 8. Juli 2003 sowie die Dringlichkeitsverordnung über die Nichtanwendung der Verordnung über das Verbringen von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen vom 9. Februar 2004 aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Diätverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Diätverordnung

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe „21 Anlagen durch die Angabe „23 Anlagen ersetzt.

2. § 14 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

3. Dem § 29 wird folgender Absatz 4 angefügt:

4. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

5. Nach Anlage 21 werden folgende Anlagen angefügt:

Anlage 22
(zu § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b)

Anlage 23
(zu § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c)

Artikel 3
Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung über das Verbringen von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen

Artikel 6
Neufassung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Kosten, Preiswirkung

Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung der Diätverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Diätverordnung

Artikel 3
Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung über das Verbringen von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen

Artikel 6

Artikel 7


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.