155 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Energiebedarf"
Drucksache 647/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)
... sind abzulehnen. Insbesondere § 10 Absatz 6 Satz 3 Nummer 1 EEWärmeG bildet die Grundlage für eine Ausweitung der Nachweispflichten. § 10 Absatz 6 Satz 3 Nummer 2 EEWärmeG sieht die Möglichkeit der Einführung einer Pflicht zur Ausweisung des Anteils der Erneuerbaren Energien am Wärme- und Kälteenergiebedarf des Gebäudes vor. § 10 Absatz 6 Satz 3 Nummer 3
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b - neu - § 5 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 - neu -EEG
Zu Absatz 6
2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 1a Satz 3 - neu - EEWärmeG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b EEWärmeG
5. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und Nummer 5 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe a und § 3 Absatz 3 EEWärmeG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEWärmeG
7. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Nummer 1 EEWärmeG
8. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG
9. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 2 EEWärmeG und Buchstabe e § 10 Absatz 6 Satz 3 EEWärmeG
10. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - § 10 Absatz 3 Satz 3 EEWärmeG
11. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe e § 10 Absatz 7 - neu - EEWärmeG
12. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 10a EEWärmeG
13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG
14. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG
15. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b § 14 Absatz 2 EEWärmeG Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b ist zu streichen.
16. Zu Artikel 2 Nummer 20 § 18a EEWärmeG , Artikel 5a - neu - § 3 Absatz 1 Nummer 6 HBauStatG
'Artikel 5a Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
17. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d § 19 Absatz 3 Satz 1 EEWärmeG In Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d ist in § 19 Absatz 3 Satz 1 die Angabe 1. Juli 2011 durch die Angabe 1. Januar 2012 zu ersetzen.
18. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Anlage Nummer VII.2 Buchstabe a EEWärmeG
19. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe i Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa Anlage Nummer VIII.1 Satz 1 EEWärmeG
Drucksache 700/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle KOM (2010) 618 endg.
... (24) Zwar entscheidet jeder Mitgliedstaat selbst darüber, aus welchen Quellen er seinen Energiebedarf deckt, aber alle Mitgliedstaaten erzeugen radioaktive Abfälle, unabhängig davon, ob sie über Kernreaktoren verfügen oder nicht. Radioaktive Abfälle fallen hauptsächlich bei den Tätigkeiten des Kernbrennstoffkreislaufs an, etwa beim Betrieb von Kernkraftwerken und bei der Wiederaufarbeitung abgebrannten Brennstoffs, aber auch bei anderen Tätigkeiten wie Anwendungen radioaktiver Isotope in Medizin, Forschung und Industrie.
Drucksache 712/09
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV )
... Durch eine Senkung der Leistungsgrenze für Emissionsanforderungen und deren Überwachung von 15 kW auf 4 kW Nennwärmeleistung sollen künftig alle Heizkessel der privaten Haushalte von den Emissionsanforderungen erfasst werden können. Dies ist notwendig, weil infolge des gesunkenen Heizenergiebedarfs z.B. von Niedrigenergiehäusern eine zunehmende Anzahl von kleinen Holzheizungskesseln mit Leistungen von knapp unter 15 kW installiert ist.
Drucksache 252/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu den Folgemaßnahmen zu den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen: eine erste Bewertung (2008/2214(INI))
... /EG auch auf die Normung von Gebäuden mit niedrigem Energiebedarf und einem Netto-CO
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... AB. in der Erwägung, dass die Internationale Energie-Agentur bis 2030 eine Zunahme des Weltenergiebedarfs um mindestens 60 % vorhersagt und dieser wachsende Energiebedarf auch von den Schwellenländern verursacht wird,
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Anhang A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag
Anhang B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie
Drucksache 240/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Mobilisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Erleichterung des Übergangs zu einer energieeffizienten und kohlendioxidarmen Wirtschaft KOM (2009) 111 endg.; Ratsdok. 7566/09
... Die Mitgliedstaaten sollten aufgerufen werden, EU-weite Mindestspezifikationen für die Funktionsmerkmale intelligenter Messeinrichtungen zu vereinbaren, damit die Netzbetreiber, die Energieversorger und vor allem auch die Verbraucher in die Lage versetzt werden, ihren Energiebedarf wirksam zu steuern und IKT-Lösungen für ein automatisches Energiemanagement zu nutzen, sobald diese verfügbar werden. Der Funktionsumfang muss einen zweiseitigen Informationsfluss in Echtzeit und die Möglichkeit neuer Regelkreise bieten. Diese Spezifikationen würden mit dem kürzlich von der Kommission erteilten Normungsauftrag für Verbrauchszähler32 im Einklang stehen.
1. Einleitung
2. Die mögliche Rolle Der IKT
3. Bestmöglicher IKT-Einsatz: Herausforderungen und Handlungsbedarf
4. Allgemeiner Hintergrund der Empfehlung
4.1 Verbesserung der Energie- und Kohlenstoffbilanz der IKT
4.1.1 Gebäude und Bauwesen
4.1.2 Rationalisierung des verkehrsbedingten Energieverbrauchs dank besserer Logistik
4.2 Förderung dauerhafter Verhaltensänderungen der Verbraucher, Unternehmen und Kommunen
4.2.1 Energieendverbrauch
4.2.2 Die Führungsrolle der Mitgliedstaaten
4.3 Weiteres Vorgehen
5. Die Rolle der Europäischen Kommission
6. Bewertung und Überwachung
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 413/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur städtischen Dimension der Kohäsionspolitik im neuen Programmplanungszeitraum (2008/2130(INI))
... 10. empfiehlt, dass die Pläne für nachhaltiges Stadtmanagement zumindest einige der folgenden Elemente umfassen: einen Abfallbewirtschaftungsplan, Lärmkarten und Aktionspläne, örtliche Programme zur Bekämpfung von Luft- und Umweltverschmutzung, Perspektiven des demographischen Wachstums, Forderungen nach neuen städtischen Siedlungsgebieten, Sanierung von verlassenen Standorten und Gebäuden, Sanierung von Problemvierteln und ehemaligen Industriegebieten, Verfügbarkeit und Zugänglichkeit öffentlicher Dienstleistungen, städtische Infrastruktur und Ausweisung von Grünflächen, Infrastrukturen für Menschen mit Behinderungen, Bewahrung des kulturellen, historischen und natürlichen Erbes, Schätzung des Wasser- und Energiebedarfs und effiziente Nutzung von beidem, Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, effiziente Verkehrssteuerung, Integration schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen (Migranten, Minderheiten, Menschen mit geringen Qualifikationen, Menschen mit Behinderungen, Frauen usw.), angemessener Wohnraum zu erschwinglichen Preisen, Pläne zur Bekämpfung der Kriminalität;
Drucksache 226/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Zweiten Überprüfung der Energiestrategie (2008/2239(INI))
... 43. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung eines strategischen europäischen Plans zusammenzuarbeiten, um die zur Deckung des künftigen Bedarfs im Bereich der Stromerzeugung notwendigen Investitionen auf mehrere Jahre zu planen, und zwar auf der Grundlage von Studien über den voraussichtlichen mittelfristigen Energiebedarf; vertritt die Auffassung, dass auch für den Bereich Erdgas ein Mehrjahres-Richtplan in Betracht gezogen werden sollte, damit ein Gesamtbild des Investitionsbedarfs auf europäischer Ebene entsteht;
Europäische Energiepolitik
2 Versorgungssicherheit
2 Energiebinnenmarkt
Externe Energiepolitik
Mechanismen zur Bewältigung von Krisen durch Bewirtschaftung der Öl- und Gasvorräte
2 Energieeffizienz
Optimierte Nutzung der in der Europäischen Union vorhandenen Ressourcen und der besten Technologien
Perspektiven für 2050
Drucksache 49/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) KOM (2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08
... -Emissionen in der EU: Auf ihn entfallen rund 40 % des Endenergieverbrauchs und der Kohlendioxidemissionen in der EU. Der Sektor weist ein erhebliches, nicht ausgeschöpftes Potenzial für kostenwirksame Energieeinsparungen auf, das – wenn es realisiert wird – im Jahr 2020 eine Einsparung an Endenergie in der EU um 11 % bedeuten würde. Dies ist wiederum mit mehreren Vorteilen verbunden, etwa mit einem niedrigeren Energiebedarf, einer geringeren Abhängigkeit von Einfuhren und weniger ausgeprägten Klimaauswirkungen, niedrigeren Energierechnungen, mehr Arbeitsplätzen und Anreizen zur lokalen Entwicklung.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Ziel
1.2. Politische Ziele der EU und der Gebäudesektor
2. Geltende Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
2.1. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
2.2. Sonstige Rechtsinstrumente
2.3. Weiterer Handlungsbedarf?
3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
3.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen
3.2. Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Rechtliche Elemente des Vorschlags
5.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
5.2. Rechtsgrundlage
5.3. Recht zum Tätigwerden der EU, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
5.4. Wahl des Rechtsinstruments
6. Inhalt des Richtlinienvorschlags
3 Präambel
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Festlegung einer Berechnungsmethode
Artikel 4 Festlegung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 5 Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 6 Neue Gebäude
Artikel 7 Bestehende Gebäude
Artikel 8 Gebäudetechnische Systeme in bestehenden Gebäuden
Artikel 9 Gebäude, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind
Artikel 10 Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 11 Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 12 Anbringung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 13 Inspektion von Heizungsanlagen
Artikel 14 Inspektion von Klimaanlagen
Artikel 15 Berichte über die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen
Artikel 16 Unabhängiges Fachpersonal
Artikel 17 Unabhängiges Kontrollsystem
Artikel 18 Überprüfung
Artikel 19 Information
Artikel 20 Anpassung von Anhang I an den technischen Fortschritt
Artikel 21 Ausschuss
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 25 Inkrafttreten
Artikel 26
Anhang I
Anhang II
Anhang III
Anhang IV
Vorschlag
Artikel 1 Ziel Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Festlegung einer BerechnungsmMethode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Artikel 4 Festlegung von Anforderungen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 5 Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 56 Neue Gebäude
Artikel 67 Bestehende Gebäude
Artikel 8 Gebäudetechnische Systeme
Artikel 9 Gebäude, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind
Artikel 710 Ausweis Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 11 Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 12 Anbringung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 813 Inspektion von Heizkesseln Heizungsanlagen
Artikel 914 Inspektion von Klimaanlagen
Artikel 15 Berichte über die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen
Artikel 1016 Unabhängiges Fachpersonal
Artikel 17 Unabhängiges Kontrollsystem
Artikel 1118 Überprüfung
Artikel 19 Information
Artikel 20 Anpassung des Rahmens von Anhang I an den technischen Fortschritt
Artikel 1421 Ausschussverfahren
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 1523 Umsetzung
Artikel 24 Aufhebung
Artikel 1625 Inkrafttreten
Artikel 1726
Anhang I Allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ( gemäß Artikel 3)
Anhang II Unabhängiges Kontrollsystem für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz und Inspektionsberichte
Anhang III
Teil A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen gemäß Artikel 24
Teil B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht und die Anwendung (gemäß Artikel 24)
Anhang IV Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 49/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) KOM (2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08
... 6. - Der Bundesrat lehnt die in Artikel 10 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Anforderungen an die Qualität der Modernisierungsempfehlungen in den Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz ab. Die Anforderungen gehen deutlich über den vertretbaren Kostenrahmen für den Energieausweis hinaus. Gleiches gilt für die in Artikel 15 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Inspektionsberichte. Berechnungen zur Kosteneffizienz von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz müssen einer fundierten Energieberatung vorbehalten bleiben, die auf einer freiwilligen Inanspruchnahme basiert. Sollten die zusätzlichen Anforderungen an die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz damit verbunden sein, dass zukünftig allein der so genannte Energiebedarfsausweis zulässig ist, kann dies nicht unterstützt werden. Insbesondere bei größeren Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten liefert auch der preisgünstigere Verbrauchsausweis ausreichende Informationen.
Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 18. Die Treibhausgasintensität des Verkehrs wurde durch die Nutzung umweltfreundlicherer Energiequellen nicht erheblich verringert; der Energiebedarf des Verkehrs wird noch immer zu 97 % durch fossile Brennstoffe gedeckt, was sich auch negativ auf die Energieversorgungssicherheit auswirkt. In jüngerer Zeit wurden im Rahmen des Klimaschutz- und Energiepakets19 Maßnahmen zur Verbesserung der Kraftstoffqualität20 verabschiedet und für das Jahr 2020 das verbindliche Ziel eines Anteils erneuerbarer Energiequellen an der Energieversorgung des Verkehrs von 10 % festgelegt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts
3. Trends und Herausforderungen
3.1. Alterung
3.2. Zuwanderung und interne Mobilität
3.3. Ökologische Herausforderungen
3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe
3.5. Verstädterung
3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik
4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr
4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr
4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz
4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr
4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien
4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals
4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung
4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit
5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten
5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze
5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr
5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation
5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs
5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen
5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen
5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen
6. Wie geht es Weiter?
Drucksache 3/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... " hat die Ausprägung: Energiepass (ja/nein), sofern ja, Angabe zum Energieverbrauch/Energiebedarf in kWa/m²/a laut Energiepass.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 6, § 8 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 8 bis 10 - neu - ZensG 2011
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 1 ZensG 2011
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ZensG 2011
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4,
3 6.
3 7.
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 5 ZensG 2011
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 ZensG 2011
10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 24 ZensG 2011
11. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 26 ZensG 2011
12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 6 ZensG 2011
13. Zu Artikel 1 § 4 Einleitungssatzteil ZensG 2011
14. Zu Artikel 1 § 4 Nummer 1 Buchstaben d bis f und g - neu - ZensG 2011
15. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 ZensG 2011
16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 3 Nummer 5 ZensG 2011
17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f1 - neu - ZensG 2011
18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h und i - neu - ZensG 2011
3 19.
20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h und i - neu - ZensG 2011
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 7 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 ZensG 2011
23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 ZensG 2011
24. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011
25. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 7 ZensG 2011
26.b
27.b
28. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011
29. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011
30. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe h, § 16 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d ZensG 2011
31. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe i - neu -§ 11 Absatz 7 Satz 3 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 ZensG 2011
33. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 und 5 - neu -, § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 bis 8 ZensG 2011
2 Allgemeines
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
34. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011
35. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 ZensG 2011
36. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011
37. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011
38. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 7 Satz 2 ZensG 2011
39. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 8 ZensG 2011
40. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 11 Satz 1 ZensG 2011
41. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
42. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 8 Satz 2 ZensG 2011
43. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 ZensG 2011
44. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011
45. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 2 ZensG 2011
46. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ZensG-2011
47. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 ZensG 2011 In Artikel 1 ist in § 16 Satz 1 das Wort nur nach den Wörtern Anschriften mit durch das Wort grundsätzlich zu ersetzen.
48. Zu Artikel 1 § 17 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
49. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
50. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 6 und 7 ZensG 2011
51. Zu Artikel 1 § 18 ZensG 2011
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
52. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, § 22 Absatz 2 Satz 4 ZensG 2011
53. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011
54. Zu Artikel 1 § 25 - neu - ZensG 2011
§ 25 Finanzzuweisung
55. Zu Artikel 1 § 26 - neu - ZensG 2011
§ 26 Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes
56. Zu Artikel 1 § 27 - neu - ZensG 2011
§ 27 Sonderregelung zum Verwaltungsverfahren
Zu Artikel 1
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 49/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) KOM (2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08
... - Der Bundesrat lehnt die in Artikel 10 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Anforderungen an die Qualität der Modernisierungsempfehlungen in den Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz ab. Die Anforderungen gehen deutlich über den vertretbaren Kostenrahmen für den Energieausweis hinaus. Gleiches gilt für die in Artikel 15 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Inspektionsberichte. Berechnungen zur Kosteneffizienz von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz müssen einer fundierten Energieberatung vorbehalten bleiben, die auf einer freiwilligen Inanspruchnahme basiert. Sollten die zusätzlichen Anforderungen an die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz damit verbunden sein, dass zukünftig allein der so genannte Energiebedarfsausweis zulässig ist, kann dies nicht unterstützt werden. Insbesondere bei größeren Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten liefert auch der preisgünstigere Verbrauchsausweis ausreichende Informationen.
Drucksache 758/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - "An die Zukunft denken: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien" KOM (2009) 512 endg.; Ratsdok. 13000/09
... -Ausstoßes und des Energiebedarfs und begrenzt die Nachfrage nach den in Europa knappen Rohstoffen. Biotechnologie:
Mitteilung
1. Die Gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Schlüsseltechnologien
2. Ermittlung von Schlüsseltechnologien
3. Bericht über Fortschritte, verwirklichte Ziele und Herausforderungen
4. Förderung der Schlüsseltechnologien in der EU
4.1. Mehr Gewicht auf die Innovation für Schlüsseltechnologien
4.2. Mehr Gewicht auf Technologietransfer und EU-weite Lieferketten
4.3. Mehr Gewicht auf gemeinsame strategische Planung und Demonstrationsprojekte
4.4. Staatliche Beihilfepolitik
4.5. Kombination des Einsatzes von Schlüsseltechnologien mit der Klimaschutzpolitik
4.6. Leitmärkte und öffentliches Auftragswesen
4.7. Internationaler Vergleich der politischen Maßnahmen im Bereich Spitzentechnologie und verstärkte internationale Zusammenarbeit
4.8. Handelspolitik
4.9. Finanzierungsinstrument der EIB und Risikokapitalfinanzierung
4.10. Qualifikationen, Hochschulbildung und Ausbildung
5. Zukunftsperspektiven
Drucksache 289/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Satzung vom 26. Januar 2009 der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien
... Die internationale Klima- und Energiepolitik steht vor dem sich verschärfenden Problem einer grundlegenden Klimaänderung, einem weltweit steigenden Energiebedarf sowie einer zunehmenden Knappheit fossiler Energieressourcen und damit verbundenen stark schwankenden Energiepreisen. Die sich daraus ergebenden Gefahren und Kosten für die Erhaltung unseres Lebensraums und unserer Umwelt, die weltweite Wirtschaftsentwicklung und die Stabilität der internationalen Staatengemeinschaft sind unkalkulierbar.
Drucksache 155/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich KOM (2009) 35 endg.; Ratsdok. 5972/09
... (5) Besonders wichtig ist die Finanzierung von Maßnahmen, die sowohl rasch auf die Wirtschaftskrise als auch auf den dringenden Energiebedarf der Gemeinschaft abstellen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Haushalt
Kapitel II Unterprogramme
Abschnitt 1 Gas- und Stromverbindungsleitungsprojekte
Artikel 4 Ziele
Artikel 5 Prioritäten
Artikel 6 Projektliste
Artikel 7 Gewährung von finanzieller Unterstützung der Gemeinschaft
Artikel 8 Förderfähigkeit
Artikel 9 Auswahl- und Vergabekriterien
Artikel 10 Finanzierungsbedingungen
Artikel 11 Instrumente
Artikel 12 Pflichten der Mitgliedstaaten in finanzieller Hinsicht
Abschnitt 2 Offshore–Windenergieprojekte
Artikel 13 Gewährung der EEPR-Unterstützung
Artikel 14 Förderfähigkeit
Artikel 15 Auswahl- und Vergabekriterien
Artikel 16 Finanzierungsbedingungen
Artikel 17 Instrumente
Abschnitt 3 Kohlenstoffabscheidung und –speicherung
Artikel 18 Gewährung von EEPR-Unterstützung
Artikel 19 Förderfähigkeit
Artikel 20 Auswahl- und Vergabekriterien
Artikel 21 Finanzierungsbedingungen
Artikel 22 Instrumente
Kapitel III Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 23 Sonstige EEPR-Unterstützung und Instrumente
Artikel 24 Programmplanung und Durchführungsmodalitäten
Artikel 25 Reserve
Artikel 26 Allgemeine Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 27 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Kapitel IV Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 28 Ausschüsse
Artikel 29 Bewertung
Artikel 30 Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates
Artikel 31 Inkrafttreten
Anhang Förderfähige Projekte
A. Verbindungsleitungen
1. Gas-Verbindungsleitungen
2. Stromverbindungsleitungen
3. Projekte für kleine Inseln
B. Offshore-Windenergieprojekte
C. Projekte zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung
Finanzbogen
Drucksache 314/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zu einer gemeinschaftlichen Strategie für ein umfassendes Klimaschutzabkommen in Kopenhagen und zur angemessenen Finanzierung der Klimaschutzpolitik
... B. in der Erwägung, dass jüngsten Studien zufolge ein Potenzial für eine Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen um 40 % bis 2030 besteht und dass die Windenergie, die Solarenergie und andere nachhaltige erneuerbare Energieträger zu Kosten, die weniger als ein halbes Prozent des globalen BNP betragen, fast ein Drittel des gesamten weltweiten Energiebedarfs decken könnten; in der Erwägung, dass Energieeffizienz-Maßnahmen die Treibhausgasemissionen um mehr als ein Viertel verringern könnten und die Entwaldung fast vollständig gestoppt werden könnte;
Drucksache 570/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
... ", S. 76 Abb. 21, Institut für technische Gebäudeausrüstung Dresden). In den Fällen, in denen weder die Wärmemenge noch das Volumen des verbrauchten Warmwassers gemessen werden kann, wird die auf die Wasserversorgung entfallende Wärmemenge nach einer Gleichung bestimmt. Der Faktor 32 ergibt sich aus öffentlich-rechtlichen Vorgaben, nämlich dem Nutzenergiebedarf für Warmwasser nach der
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung
II. Folgen der Verordnung/Kosten
1. Kosten für öffentliche Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
5 Alternativenprüfung
Kosten der Informationspflicht
III. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der europäischen Union
VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 480: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung – Heizkosten V)
Drucksache 9/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... "(2) Der Wärmeenergiebedarf nach Absatz 1 Nr. 5 [und 6]* wird nach technischen Regeln berechnet.
Drucksache 569/08 (Beschluss)
... Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf der Strom in den Berechnungen nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 von dem Endenergiebedarf abgezogen werden, wenn er
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a0 - neu - § 2 Nummer 6 EnEV
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 EnEV , Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht Angabe zu § 5 EnEV , Nummer 17 § 18 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 EnEV und Nummer 34 Anlagen 6 und 7 jeweils Seite 2 Eingabefeld Sonstige Angaben EnEV
§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 7 Absatz 3 Satz 2 EnEV
4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 2 Satz 1 EnEV und Nummer 34 Anlage 6 Seite 2 Eingabefeld Energiebedarf und Fußnote 2 und Anlage 7 Seite 2 Eingabefeld Primärenergiebedarf, Fußnote 2 und Seite 4 Wärmeschutz - Seite 2 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 10 Absatz 3 Satz 2 und 3, Absatz 4 - neu -, Absatz 5 Satz 1 und 3, Absatz 6 - neu - EnEV Nummer 24 § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 26b Absatz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 5 EnEV Nummer 28 § 30 EnEV und Nummer 1 Buchstabe e1 - neu - Inhaltsübersicht Angabe zu § 30 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe a
6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 10a Absatz 2 Satz 3 EnEV
7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 und 2 EnEV
8. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 15 Absatz 2 Satz 2 EnEV
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 16 Absatz 1 Satz 2 EnEV
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 17 Absatz 5 und 6 Satz 2 - neu - EnEV und Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und dd § 27 Absatz 2 Nummer 2 und 3 - neu - und 4 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe a, Nummer 2, Nummer 5 - neu -, Satz 3 - neu -, Absatz 2 , Absatz 2a EnEV , Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 27 Absatz 2 Nummer 2 EnEV und Nummer 27 § 29 Absatz 6 Satz 1 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23 Absatz 5 EnEV
13. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe b § 26 Absatz 2 EnEV
14. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 26a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 und Absatz 4 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 26b EnEV
§ 26b Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters
16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe c - neu - § 27 Absatz 3 - neu - EnEV
17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu den §§ 3 und 9 Nummer 1.1 Satz 3, Nummer 2.1.1 Satz 3 bis 6 - neu -, Nummer 2.1.2 Satz 2a - neu -, Anlage 2 zu den §§ 4 und 9 Nummer 2.1.1 Satz 3 - neu - EnEV und Nummer 32 Anlage 4a zu § 13 Absatz 2 Satz 3 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu den §§ 4 und 9 Tabelle 1 Zeile 1.2, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8 und 1.9 jeweils Spalte Eigenschaft ... dritte Unterzeile und Spalten Raum- Solltemperaturen im Heizfall, Zeile 1.14, rechte Spalte Zeile 2.2 rechte Spalte, Zeile 3.1, 3.2 und 3.3, jeweils Spalte Bauteil/System Zeile 3.4 - neu -, Nummer 1.3 Satz 2 - neu -, Tabelle 3 Zeile 3, Nummer 2.3 Satz 1, 1a und 1b - neu - und Nummer 3.1.3 Satz 2 Buchstabe b EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
19. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe f Anlage 3 Nummer 6 Satz 1 EnEV und Buchstabe g Anlage 3 Tabelle 1 Zeile 2d Spalte 2 und 3, Zeile 2e, Zeile 2f und Zeile 3c Spalte 3 und 4 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 Nummer 34 Anlage 6 zu § 16 Seite 1 Eingabefeld Gebäude, Zeile Erneuerbare Energien - neu -, Zeile Lüftung - neu -, Seite 2 Überschrift Berechneter Energiebedarf des Gebäudes, Eingabefeld Adresse, Gebäudeteil - neu -, Eingabefeld Energiebedarf, Ersatzmaßnahme nach § 7 Nummer 2 EEWärmeG, Eingabefeld Sonstige Angaben Eingabefeld Ersatzmaßnahmen - neu -, Seite 3 Überschrift Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes, Eingabefeld Adresse, Gebäudeteil - neu -,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 385/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zu dem Grünbuch über marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele (2007/2203(INI))
... 43. erinnert daran, dass ein großer Teil des Energiebedarfs und der nicht vom CO
Kritik am Grünbuch
2 Maßnahmen
2 Grundsätze
Welche Instrumente für welchen Sektor?
Besondere Instrumente und Sektoren
Die internationale Dimension
Drucksache 419/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... 3. die durch Nutzung der Solarstrahlung zur Deckung des Wärmeenergiebedarfs technisch nutzbar gemachte Wärme (solare Strahlungsenergie) und
Drucksache 111/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel KOM (2008) 40 endg.; Ratsdok. 6172/08
... " könnten durch eine derartige Maßnahme unterstützt werden, indem dem Verbraucher bereits beim Kauf und Verzehr von Lebensmitteln frühzeitiger eine drohende Überschreitung des täglichen Energiebedarfs signalisiert wird. Allein durch die redaktionelle Absenkung dieser Energiereferenzmenge könnte, ohne damit verbundene größere Kosten, ein wesentlicher Beitrag zur Kalorienreduktion und zur Gesunderhaltung der Bevölkerung geleistet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in diesem Sinne bei der Kommission vorstellig zu werden, um ggf. auf der Grundlage einer diese Aspekte berücksichtigenden wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit einen wesentlichen Beitrag zur Energiereduktion leisten zu können.
1. Zur Vorlage insgesamt
11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe e
12. Zu Artikel 2 Abs. 2 Buchstabe l
14. Zu Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe b Nr. iii
15. Zu Artikel 7 Abs. 1
16. Zu Artikel 8 Abs. 3
Zu Artikel 20
22. Zu Artikel 29 Abs. 1 Buchstabe b
23. Zu Artikel 41
25. Zu Artikel 53
26. Zu Anhang I
27. Zu Anhang XI Teil B
28. Zu Anhang XI
Drucksache 147/08
Verordnung der Bundesregierung
Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen - 37. BImSchV )
... Die Umsetzung der Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung stellt die Wirtschaft vor neue Herausforderungen. Hierbei spielt die Deckung des Energiebedarfs durch fossile Brennstoffe eine zentrale Rolle. Vor dem Hintergrund des Atomausstiegs ist der Einsatz fossiler Brennstoffe unverzichtbar. Das gleichzeitige Bemühen um eine klimaneutrale Energieproduktion, insbesondere durch die Abscheidung und Speicherung von CO
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
2.1. Bund
2.2. Länder
2.3. Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen – 37. BImSchV 1
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Emissionswerte
§ 3 Ermittlung der Jahresmittelwerte, Überwachung und Berichterstattung
§ 4 Übergangsregelungen
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
§ 6 Inkrafttreten
2 Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Eckpunkte der Verordnung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
4. Kosten- und Preiswirkungen
5. Bürokratiekosten
II. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen- 37. BimSchV)
Drucksache 914/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM (2008) 781 endg.; Ratsdok. 15944/08
... • Niedrigenergiehäuser und Gebäude mit positiver Energiebilanz. 40 % des Endenergieverbrauchs entfallen auf Gebäude. Dabei ist es möglich, Gebäude so zu konzipieren und zu nutzen, dass sie nicht mehr Energie verbrauchen als sie erzeugen können; Gebäude können energetisch sogar Nettoerzeuger sein. Die Kommission wird gemeinsame Grundsätze für die Definition von Gebäuden, deren Kohlenstoffintensität niedrig oder gleich Null ist, sowie für Niedrig- und Nullenergiehäuser erarbeiten und erforderlichenfalls Maßnahmen vorschlagen, um deren Anzahl weiter zu steigern. Auch bei der Modernisierung des Gebäudebestands müssen rasch Fortschritte erzielt werden. Jede heute getätigte Investition in bestehende Gebäude kann auf Jahrzehnte unseren Energiebedarf reduzieren und zum Erreichen der Emissionsverringerungsziele der EU beitragen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden die Binnenmarktbedingungen und mögliche Anreize zur Mobilisierung dieser Investitionen in Energieeinsparungen im Gebäudesektor eingehender prüfen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität
2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen
2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU
2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen
2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz
2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU
3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050
4. Fazit
Anhang
Anhang 1 Hauptszenarien für 2020
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Eine Abschätzung des realisierbaren Potenzials an Erneuerbaren Energien in Deutschland ergibt nach einschlägigen Studien, dass ein Großteil des derzeitigen Energiebedarfs auf der Basis Erneuerbarer Energien gedeckt werden kann, wenn es gelingt diese Potenziale langfristig wirtschaftlich zu erschließen. Daher kann das
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Drucksache 137/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zu einer wirkungsvolleren EU-Politik für den Südkaukasus: von Versprechen zu Taten (2007/2076(INI))
... 46. empfiehlt, bei der Zusammenarbeit im Energiesektor auch den eigenen Energiebedarf und den Nutzen für die Länder zu berücksichtigen, insbesondere was den Zugang zur Energie betrifft; fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass von der öffentlichen Entwicklungshilfe finanzierte Energievorhaben im Rahmen des ENPI sich unmittelbar auf die Armutslinderung auswirken und der Bevölkerung vor Ort zugute kommen. fordert die Kommission auf, die Bemühungen der drei Länder zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Erforschung konkreter Lösungen verstärkt zu unterstützen auch durch Technologietransfer, damit sie gegen ineffiziente Energieerzeugung und Verbrauchsmuster vorgehen können;
Drucksache 111/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel KOM (2008) 40 endg.; Ratsdok. 6172/08
... " könnten durch eine derartige Maßnahme unterstützt werden, indem dem Verbraucher bereits beim Kauf und Verzehr von Lebensmitteln frühzeitiger eine drohende Überschreitung des täglichen Energiebedarfs signalisiert wird. Allein durch die redaktionelle Absenkung dieser Energiereferenzmenge könnte, ohne damit verbundene größere Kosten, ein wesentlicher Beitrag zur Kalorienreduktion und zur Gesunderhaltung der Bevölkerung geleistet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in diesem Sinne bei
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 20
Zu Artikel 29
Zu Artikel 29
Zu Artikel 41
Zu Artikel 44
Zu Artikel 53
Zu Anhang I
Zu Anhang XI Teil B
Drucksache 378/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu der Politik Chinas und deren Auswirkungen auf Afrika (2007/2255(INI))
... Q. weist darauf hin, dass etwa 40 % der gesamten Zunahme der weltweiten Nachfrage nach Erdöl in den letzten vier Jahren China zuzuschreiben ist; betont, dass 30 % der Rohöleinfuhren Chinas aus Afrika kommen; hebt hervor, dass die Abhängigkeit Chinas von importiertem Erdöl, Mineralien und anderen importierten Rohstoffen wohl weiter wachsen wird, und dass China bis 2010 voraussichtlich 45 % seines Erdölbedarfs einführen wird; betont, dass Chinas steigender Energiebedarf und sein Streben nach einem Ausbau seiner Energieeinfuhren es veranlasst haben, Erdöllieferanten in afrikanischen Staaten zu suchen,
Drucksache 10/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Mit der Änderung wird die nachrangige Abregelung von KWK-Anlagen, sofern ansonsten die Deckung des eigenen Energiebedarfs gefährdet ist, sichergestellt.
1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG
§ 33a Virtuelle Kraftwerke
2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG
3. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG
4. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG
5. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG
6. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG
7. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG
8. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG
9. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG
10. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG
11. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG
12. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG
13. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG
14. Zu Artikel 1 § 27 EEG
15. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG
16. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG
17. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG
18. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG
19. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG
20. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG
21. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG
22. Zu Artikel 1 § 57 EEG
23. Zu Artikel 1 § 58 EEG
24. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG
25. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG
26. Zu Artikel 1 § 64 EEG
27. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG
28. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG
29. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG
30. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III. 4 und 10 bis 12 - neu -, Nr. IV. 1, Nr. V. Tabelle und Satz 1 - neu - EEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
31. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
32. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.2, 4 bis 6 EEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.5* - neu -, Nr. IV.2 EEG
34. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG
35. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
36. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
37. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG
38. Zu Artikel 1 allgemein EEG
39. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 102/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... -Emissionen; Anpassung an die Klimaauswirkungen; Finanzierung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Emissionsverringerung und Anpassung; Entwicklung erneuerbarer Energieträger, damit die EU ihrer Verpflichtung, bis 2020 20 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken, nachkommen kann; Erfüllung der Verpflichtung der Gemeinschaft, bis 2020 die Energieeffizienz der Gemeinschaft um 20% zu steigern; Abscheidung und geologische Speicherung von Treibhausgasen; Beitrag zum Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien20; Maßnahmen zur Vermeidung des Abholzens von Wäldern und zur Erleichterung der Anpassung in Entwicklungsländern; Regelung sozialer Fragen wie dem möglichen Anstieg der Strompreise in Haushalten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Dieser Prozentanteil liegt wesentlich unter den von den öffentlichen Behörden erwarteten Nettoversteigerungseinkünften und berücksichtigt potenzielle Einkommenswegfälle aus Körperschaftssteuern. Einkünfte aus der Versteigerung von Zertifikaten sollten außerdem verwendet werden, um die administrativen Kosten der Verwaltung des Gemeinschaftssystems zu finanzieren. Die Verwendung von Versteigerungsgeldern zu den genannten Zwecken sollte überwacht werden. Eine diesbezügliche Mitteilung befreit die Mitgliedstaaten nicht von ihrer Verpflichtung gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag, die Kommission über bestimmte nationale Beihilfemaßnahmen zu unterrichten. Diese Richtlinie greift dem Ergebnis etwaiger Verfahren über staatliche Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des Vertrags nicht vor.
Begründung
1. Einleitung
2. Geltungsbereich
3. Überwachung, Berichterstattung, Prüfung
4. Weitere Harmonisierung und stärkere Berechenbarkeit
5. Verknüpfung mit Emissionshandelssystemen in Drittländern und geeignete Wege zur Einbeziehung von Entwicklungs- und Schwellenländern
6. Inkrafttreten
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG
Artikel 9 Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate
Artikel 9a Anpassung der Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate
Artikel 10 Versteigerung von Zertifikaten
Artikel 10a Gemeinschaftsweite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenfreien Zuteilung
Artikel 10b Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien im Falle der Verlagerung von CO2-Emissionen
Artikel 11 Nationale Umsetzungsmaßnahmen
Artikel 11a Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem vor Inkrafttreten eines künftigen internationalen Klimaschutzübereinkommens
Artikel 14 Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen
Artikel 22 Änderungen der Anhänge
Artikel 24a Harmonisierte Vorschriften für Projekte zur Emissionsminderung
Artikel 27 Ausschluss von Kleinfeuerungsanlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen
Artikel 28 Anpassungen nach Abschluss eines internationalen Klimaschutzübereinkommens
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Übergangsbestimmung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Anhang I
Anhang II
Finanzbogen
Drucksache 591/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2008 zu dem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (2008/2005(INI))
... 4. ist der Ansicht, dass neue Technologien, vor allem Technologien für erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz, auch erforderlich sind, um die Diversifizierung der Energieträger zu fördern, den Energiebedarf zu senken und auf weniger verschmutzende und weniger bedenkliche Methoden zurückzugreifen, bei denen mit Blick auf die Energieversorgungssicherheit einheimische Energieträger verwendet werden fordert die Kommission auf, eine Bewertung der Energieressourcen der Europäischen Union vorzunehmen, um deren bessere Nutzung, auch durch neue Technologien, zu fördern;
Drucksache 588/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2008 zu den Umweltauswirkungen der geplanten Ostsee-Pipeline zwischen Russland und Deutschland (Petitionen 0614/2007 und 0952/2007) (2007/2118(INI))
... 1. ist der Ansicht, dass es sich bei Nord Stream um ein Infrastrukturprojekt mit einer umfassenden politischen und strategischen Dimension für die Europäische Union und Russland handelt; hat Verständnis für die von EU-Mitgliedstaaten geäußerte Besorgnis hinsichtlich der Verlegung und der Wartung der Pipeline; betont, dass die Möglichkeit kleiner Anrainerstaaten, in der Ostseeregion als sichere Lieferanten zu fungieren, nicht isoliert von der Fähigkeit der Europäischen Union betrachtet werden kann, als geeintes Ganzes aufzutreten und eine einheitliche Position zu Energiefragen einzunehmen, und erinnert an seine Entschließung vom 26. September 2007 zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik8; betont, dass gemäß der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG (mit den Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze) Nord Stream als ein Projekt von europäischem Interesse anerkannt wird, das dazu beitragen würde den künftigen Energiebedarf der Europäischen Union zu decken; weist mit Nachdruck darauf hin, dass dieses Projekt zusammen mit anderen zusätzlichen Gasleitungen wie Yamal II und Amber im Geiste einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik geplant werden sollte und dass dabei die Auswirkungen auf die Umwelt und die Sicherheit der EU-Mitgliedstaaten voll und ganz berücksichtigt werden sollten;
Drucksache 9/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... ), den Anteil Erneuerbarer Energien am Energiebedarf von Gebäuden deutlich zu erhöhen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Nutzung Erneuerbarer Energien
§ 3 Nutzungspflicht
§ 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
§ 7 Ersatzmaßnahmen
§ 8 Kombination
§ 9 Ausnahmen
§ 10 Nachweise
§ 11 Überprüfung
§ 12 Zuständigkeit
Teil 3 Finanzielle Förderung
§ 13 Fördermittel
§ 14 Geförderte Maßnahmen
§ 15 Verhältnis zur Nutzungspflicht
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Erfahrungsbericht
§ 19 Übergangsvorschrift
§ 20 Inkrafttreten
Anlage (zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen
I. Solare Strahlungsenergie
II. Biomasse
III. Geothermie und Umweltwärme
IV. Kraft-Wärme-Kopplung
V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Alternativen
V. Folgen
1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen
a Überblick
b Preiswirkungen
c Beschäftigungsimpulse
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für Private
a Überblick
b Investitionskosten 6
c Investitionsvolumen
d Amortisation
e Nachweiskosten
4. Kosten für die Wirtschaft
5. Bürokratiekosten
a Überblick
b Informationspflicht nach §§ 9 und 10
c Alternativenprüfung
d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10
e Weitere Kosten
f Überprüfung
VI. Zeitliche Geltung
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht
IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Teil 1 . Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Teil 2 . Nutzung Erneuerbarer Energien
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Teil 3 . Finanzielle Förderung
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Teil 4 . Schlussbestimmungen
Zu § 16
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zur Anlage zu §§ 3 und 7
Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)
Drucksache 180/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im automatisierten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift - KoA-VV)
... - die Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen und somit Aufwendungen für Heizung, Elektrizität und sonstiger Energiebedarf, Reinigung, Abfallentsorgung sowie Be- und Entwässerung (Nr. 4),
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Geltungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verhältnis zu den Verwaltungsvereinbarungen
Abschnitt 2 Abrechnung von Aufwendungen
Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen
§ 3 Haushaltsjahr
§ 4 Einzahlungen und Auszahlungen
§ 5 Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
§ 6 Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 7 Eingliederungsleistungen
§ 8 Verwaltungskosten
§ 9 Vollzeitäquivalent
§ 10 Personalkosten
§ 11 Personalnebenkosten
§ 12 Versorgungsaufwendungen bei Beamtinnen und Beamten
§ 13 Personalgemeinkosten
§ 14 Sachkosten
§ 15 Investitionen
Unterabschnitt 2 Vorschriften über die Rechnungslegung
§ 16 Grundsätze der Abrechnung
§ 17 Buchung nach Haushaltsjahren
§ 18 Abgrenzung von kommunalen Aufgaben und Bundesaufgaben
§ 19 Abrechnung von Personalkosten
§ 20 Abrechnung von Personalnebenkosten
§ 21 Versorgungszuschlag
§ 22 Abrechnung von Personalgemeinkosten
§ 23 Abrechnung von Sachkosten
§ 24 Abrechnung von Investitionen
§ 25 Kommunaler Finanzierungsanteil
Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze
§ 26 Sachliche und zeitliche Bindung
§ 27 Deckungsfähigkeit
§ 28 Übertragbarkeit
§ 29 Verbot von Vorleistungen
Unterabschnitt 2 Vorschriften über den Mittelabruf
§ 30 Bedarfsgerechter Mittelabruf
§ 31 Verzinsung
§ 32 Mittelzuweisung bei schrittweiser Freigabe des Ermächtigungsrahmens in besonderen Einzelfällen
Abschnitt 4 Informations- und Sorgfaltspflichten
§ 33 Kassensicherheit
§ 34 Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 35 Sonstige Dokumentations- und Mitteilungspflichten
Abschnitt 5 Übergangsvorschriften und Inkrafttreten
§ 36 Übergangsvorschrift
§ 37 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 19 Abs. 2) Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu Personalkostensätzen und Sachkostenpauschalen vom 30. Juli 2007 (II A 3 – H 1012 – 10/07/0001)
Anlage 2 (zu § 24) Merkblatt zur Abrechnung von Investitionen als Verwaltungskosten bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zb1 – 04611)
Anlage 3 (zu § 25 Abs. 2) Merkblatt zur Erhebung des kommunalen Finanzierungsanteils (IIb6 – 28534 – 2)
Merkblatt zur Erhebung des kommunalen Finanzierungsanteils KFA an den Verwaltungskosten bei den zugelassenen kommunalen Trägern zkT – Stand 04.10.2007 Mit diesem Merkblatt werden die Hinweise für eine Erhebung zum kommunalen Finanzierungsanteil KFA vom 08. Mai 2007 aufgrund neuer Erkenntnisse ersetzt.
3 Hintergrund
Anlage 4 (zu § 25 Abs. 2) Leitfaden Ermittlung des kommunalen Aufgabenanteils bei den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II
Leitfaden Ermittlung des kommunalen Aufgabenanteils bei den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II – Kriterien für Organisationsuntersuchungen – erstellt für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin
1 Einleitung
2 Die Durchführung von Organisationsuntersuchungen zum kommunalen Aufgabenanteil
2.1 Projektmanagement
2.1.1 Projektbegleitende Strukturen
2.1.2 Offensive Informationspolitik im Projekt
2.2 Vorbereitung der Organisationsuntersuchung:
2.2.1 Aufbauorganisation:
2.2.2 Prozessorganisation:
2.3 Aufgabenkatalog
2.3.1 Das gesamte Aufgaben-Portfolio der Grundsicherungsstelle:
2.3.2 Die Abgrenzung von kommunalen und Bundesaufgaben
2.3.3 Querschnitts-, Führungs- und sonstige nichtoperative Aufgaben
2.3.4 Verteil- und Verlustzeiten
2.4 Methodenwahl und methodisches Design der Organisationsuntersuchung
2.4.1 Allgemeines zur Methodenwahl
2.4.2 Mindestanforderungen an das Ergebnis der Organisationsuntersuchung
2.4.3 Erhebungsdesign für die gesamte Organisation festlegen
2.4.4 Datengewinnung über Arbeitsaufzeichnungen Selbstaufschreibung der Mitarbeiter
2.5 Durchführung der Erhebung, Auswertung und Dokumentation
2.5.1 Plausibilisierung der Daten
2.5.2 Ermittlung des Gesamtergebnisses
2.5.3 Kommunaler Aufgabenanteil = kommunaler Finanzierungsanteil?
2.5.4 Dokumentation der Organisationsuntersuchung
3 Schlussbemerkung
4 Abbildungsverzeichnis
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Finanzbeziehungen zwischen Bund und zugelassenen kommunalen Trägern
2. Regelungsbefugnis und verfassungsrechtlicher Rahmen
3. Alternative zum Erlass einer Verwaltungsvorschrift: Änderung der Verwaltungsvereinbarungen
4. Übertragbarkeit auf den Bereich der Arbeitsgemeinschaften und der Kooperationsmodelle getrennte Aufgabenwahrnehmung
5. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Geltungsbereich
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Abrechnung von Aufwendungen
Zu Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Unterabschnitt 2 Vorschriften über die Rechnungslegung
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Unterabschnitt 2 Vorschriften über den Mittelabruf
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 31
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Informations- und Sorgfaltspflichten
Zu § 33
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Übergangsvorschriften und Inkrafttreten
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 37
C. Finanzieller Teil
D. Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf von Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Drucksache 9/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... "(2) Der Wärmeenergiebedarf nach Absatz 1 Nr. 5 und 6* wird nach technischen Regeln berechnet.
Drucksache 913/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08
... Vor dem Hintergrund weit verbreiteter Zweifel über die Fähigkeit der europäischen Energienetze, den Energiebedarf der europäischen Bürger zu decken, hat der Europäische Rat am 16. Oktober 2008 die Kommission dazu aufgefordert, kritische Infrastrukturen zu verstärken und zu ergänzen4.
Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz
1. Einleitung
2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes
2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze
2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze
2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben
2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.
2.3.2. Regulierungsrahmen
2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz
2.5. Festlegung neuer Prioritäten
3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau
3.1. Energiepolitische Ziele der EU
3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit
3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013
3.1.3. Innovation und neue Technologien
3.1.4. Internationale Energienetze
3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz
3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt
3.2.2. Die interregionale Dimension
3.2.3. Ein neuer Planungsansatz
3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität
3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien
3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E
3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 444/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Familien, Wiedereinführung der Entfernungspauschale, Stabilisierung des Wohnungsbaus und Förderung der Klimaschutzziele
... Es gelten im Grund die gleichen Voraussetzungen wie für die energetische Modernisierung einer vorhandenen Wohnung (Bestandswohnung). Voraussetzung ist dass die Wohnung vor dem 1. Januar 2014 hergestellt oder vor diesem Zeitpunkt bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung anschafft wird und der Energiebedarf dieser Wohnung den Neubaustandard der
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 7l Sonderabschreibungen für Maßnahmen zur energetischen Modernisierung
Artikel 2 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 4 Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemein
1. Entlastung der Familien
2. Entlastung der Pendler
3. Stabilisierung des Wohnungsbaus und Erhaltung der Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft
4. Steuerliche Flankierung der Klimaschutzziele
Die Maßnahmen im Einzelnen:
– Förderung des Wohnungsneubaus
- Förderung der energetischen Altbausanierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe
Zu Buchstabe
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
a Energiesparende Maßnahmen an bestehenden selbstbewohnten Altbauten § 35a Abs. 4 neu
b Energiesparende Maßnahmen an selbstbewohnten Neubauten § 35a Abs. 5 neu
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 807/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zur Steuerung der Energiepreisentwicklung
... 1. betont, dass ohne einen gemeinsam abgestimmten Richtungswechsel in der Energiepolitik und beim Energieverbrauch der Energiebedarf in den kommenden Jahrzehnten weiterhin steigen wird; ist besorgt über den Anstieg der Energiepreise, vor allem wegen der negativen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die Verbraucher, die auch die Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie behindern,,
Drucksache 10/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Mit der Änderung wird die nachrangige Abregelung von KWK-Anlagen, sofern ansonsten die Deckung des eigenen Energiebedarfs gefährdet ist, sichergestellt.
1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG
§ 33a Virtuelle Kraftwerke
2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG
3. Zu Artikel 1 § 12 EEG
4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 EEG
5. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG *
6. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG
7. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG
8. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG
Zu Artikel 1
11. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Nr. 6 EEG
12. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG
13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG
14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG
15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG
16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG
17. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG
18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG
19. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG *
20. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 4 Nr. 3, Anlage 2 Nr. VI.1 Buchstabe a und b EEG
21. Zu Artikel 1 § 27 EEG *
22. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG
23. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG
24. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG
25. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 EEG
26. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 - neu - EEG
27. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG
28. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG
29. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 6 Satz 2 - neu - EEG
30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - EEG
31. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG
32. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EEG
33. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG
34. Zu Artikel 1 § 57 EEG
35. Zu Artikel 1 § 58 EEG
36. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG
37. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG
38. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 2 Nr. 1 EEG
39. Zu Artikel 1 § 64 EEG
40. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG
41. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG
42. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG
43. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 4 - neu - EEG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
57. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7, Nr. IV.9 EEG
58. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7 EEG
59. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
60. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
64. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.7 - neu -, Nr. IV.2 EEG
65. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG
66. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
67. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
68. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. IV.4 EEG
69. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG
70. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - § 118 Abs. 7 EnWG
71. Zu Artikel 1 allgemein EEG
72. Zum Gesetzentwurf allgemein
73. Zur Verfügbarmachung aktueller Daten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Länder
74. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 40/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... Der Energiebinnenmarkt schafft größere Abhängigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten bei der Energieversorgung, sowohl im Elektrizitätssektor als auch im Gassektor. Ungeachtet der Zielvorgaben bezüglich Energieeffizienz und erneuerbarer Energien werden Öl und Gas auch künftig mehr als die Hälfte des Energiebedarfs in der EU decken, und beide Sektoren werden auch künftig stark von Importen abhängig sein (im Jahr 2030 beim Öl in einem Umfang von 90 %, beim Gas in einem Umfang von 80 %). Die Stromerzeugung wird in hohem Maße vom Gas abhängig sein. Wenn ein großer technologischer Durchbruch ausbleibt, wird Erdöl weiterhin eine dominierende Stellung im Verkehrssektor einnehmen. Somit wird die Versorgungssicherheit bei Gas und Öl auch künftig für die EU-Wirtschaft von enormer Bedeutung sein.
1. Die Herausforderungen
1.1. Nachhaltigkeit
1.2. Versorgungssicherheit
1.3. Wettbewerbsfähigkeit
Optionen sollten offen gehalten werden, um die Weiterentwicklung der neuen Technologien zu gewährleisten.
2. Ein strategisches Ziel für Europas Energiepolitik
3. Der Aktionsplan
3.1. Der Energiebinnenmarkt
3.1.1. Entflechtung
3.1.2. Wirksame Regulierung
3.1.3. Transparenz
3.1.4. Infrastruktur
3.1.5. Netzsicherheit
3.1.6. Ausreichende Stromerzeugungs- und Gasversorgungskapazitäten
3.1.7. Energieversorgung als öffentliche Dienstleistung
3.2. Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Versorgungssicherheit bei Öl, Gas und Strom
3.3. Langfristige Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgase und EU-Emissionshandelssystem
3.4. Ein ehrgeiziges Programm für Energieeffizienzmaßnahmen auf
3.5. Ein längerfristiges Ziel im Bereich erneuerbare Energien
3.6. Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie
3.7. Eine Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
3.8. Die Zukunft der Kerntechnik
3.9. Eine internationale Energiepolitik, die die Interessen Europas aktiv unterstützt.
3.9.1. Verzahnung der europäischen Energie- und Entwicklungspolitik: Beide Seiten können nur gewinnen.
3.10. Überwachung und Berichterstattung
4. Blick nach Vorn
Anhang 1 Schwerpunkte der internationalen EU-Energiepolitik
Anhang 2 Vor- und Nachteile der verschiedenen Quellen für elektrische Energie
Drucksache 775/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2007 zu dem Fahrplan für erneuerbare Energiequellen in Europa (2007/2090(INI))
... 40. erinnert daran, dass in der Europäischen Union 40 % sämtlicher Energie in Gebäuden genutzt wird und dort ein riesiges Potenzial zur Reduzierung dieses Verbrauchs gegeben ist, sodass erneuerbare Energiequellen den gesamten Energiebedarf in diesem Sektor decken könnten; verweist auf die Fortschritte bei der Energieplanung und der ökologischen Planung bei Neubauten, wo die Integration von Solararchitektur, Isolierung und erneuerbaren Energiequellen zu energiearmen, energiepassiven und sogar energieliefernden Gebäuden führt (Gebäude, die jährlich mehr Energie liefern, als sie verbrauchen); fordert die Kommission auf, bis Ende 2007 einen Durchführungsplan für die großmaßstäbliche Nutzung passiver und energieliefernder Häuser und Gebäude in der Europäischen Union auszuarbeiten;
Drucksache 492/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland (2006/2237(INI))
... N. in der Erwägung, dass die Europäische Union durchschnittlich annährend 28% ihres Energiebedarfs mit Importen aus der Russischen Föderation deckt, wobei einige Mitgliedstaaten bis zu 100 % des von ihnen benötigten Gases aus Russland beziehen, und dass der Handel auf dem Sektor Energie ungefähr 65 % der EU-Importe aus Russland ausmacht,
Drucksache 618/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (2007/2015(INI))
... l) zu betonen, wie wichtig eine nachhaltige Energiestrategie für die Ukraine ist; darauf hinzuweisen, dass die Ukraine angesichts der Erfahrungen mit der nuklearen Katastrophe von Tschernobyl und den Problemen einer zunehmenden Importabhängigkeit und den Herausforderungen des Klimawandels erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen unternehmen muss; darauf aufmerksam zu machen, dass die Ukraine weltweit zu den Ländern mit der größten Energieineffizienz gehört und dass das Land seinen internen Energiebedarf durch die Erzielung von durchschnittlichen Effizienzstandards decken könnte; eine technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Ukraine auf diesem Gebiet und die Aufnahme dieser Zusammenarbeit in das neue verbesserte Abkommen zu fordern;
Drucksache 212/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klimawandel Das Europäische Parlament,
... 36. ist sich dessen bewusst, dass der Klimawandel schwerwiegende Umweltschäden hervorruft, die unverzügliches Handeln auf gemeinschaftlicher und internationaler Ebene erfordern; ist der Ansicht, dass bis 2050 der weitaus größte Teil des Energiebedarfs der EU durch kohlenstofffreie Energieträger oder durch Technologien ohne
Drucksache 612/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2007 zu den Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt (2007/2089(INI))
... T. in der Erwägung, dass im letzten Satz von Ziffer 33 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 8. und 9. März 2007 auf die große Bedeutung der Branchen mit hohem Energiebedarf hingewiesen und hervorgehoben wird, dass kosteneffiziente Maßnahmen erforderlich sind, um sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Umweltverträglichkeit dieser Industriezweige in Europa zu verbessern,
Drucksache 282/2/07
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV )
... "22. b) für die Heizwärme - einschließlich Raumkälte- und Warmwasserbereitung zusätzlich im Neu- und Altbau einen Mindestanteil Erneuerbarer Energien verpflichtend zu machen. Beim Neubau sollte der Einstieg mit 20 Prozent erfolgen; für den Altbau ist ein angemessener Prozentsatz zu prüfen. Der Pflichtanteil soll auch als erfüllt gelten, wenn der Anteil aus Wärmerückgewinnung, aus Erd- und Umweltwärme bzw. aus Abwärme zum Beispiel aus industriellen und Energieumwandlungsprozessen stammt. Die Pflicht kann auch dadurch erfüllt werden, dass die Höchstwerte des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs um mindestens 20 Prozent der jeweils zum Zeitpunkt der Verpflichtung geltenden
Drucksache 282/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV )
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht. Schwerpunkte sind die Einführung von Energieausweisen für den Fall des Verkaufs und der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen sowie der Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten öffentlichen Gebäuden, Einführung einer Inspektionspflicht für Klimaanlagen in Gebäuden sowie Berücksichtigung des Energiebedarfs von Klimaanlagen bei allen Gebäuden und von eingebauter Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften,
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und wesentliche Neuregelungen der Verordnung
1. Anlass
2. Vorgaben der Richtlinie
3. Umsetzungskonzept
4. Umsetzungsbedarf
5. Wesentliche Änderungen im Überblick
a Einführung von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden; Einführung von Modernisierungsempfehlungen
b Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden mit großem Publikumsverkehr
c Übergangsregelungen für Energieausweise
d Anforderungen an und Inspektion von Klimaanlagen
e Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen und eingebauter Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden
f Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen bei klimatisierten Wohngebäuden
6. Überprüfung der Anforderungen
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Folgen der Verordnung, Kosten
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
a Energieausweise
b Klimaanlagen
c Sonstiges
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Kosten für die Wirtschaft
b Preiswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
IV. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 9
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Zu § 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu § 8
Zu Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 30
Zu § 31
Zu Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude
Zu Anlage 1 Tabelle 1 Höchstwerte
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Anlage 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Anlage 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel
Zu Anlage 5 Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
Zu Anlage 6 Muster Energieausweis Wohngebäude
Zu Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
Zu Anlage 8 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Zu Anlage 9 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Zu Anlage 10 Muster Modernisierungsempfehlungen
Zu Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung
Drucksache 276/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... Bei der Herstellung von Verpackungsglas für die Pharma- und Kosmetikindustrie bestehen sehr hohe Qualitätsanforderungen, insbesondere hinsichtlich Farbkonstanz und Optik. Im Gegensatz zur Herstellung von Behälterglas ist daher der Einsatz von Glasscherben streng limitiert. Daraus resultieren ein erheblich höherer Energiebedarf und entsprechende CO
1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012
2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012
3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012
4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012
5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012
7. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012
8. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012
9. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012
10. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012
11. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012
12. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012
13. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012
14. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012
15. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012
16. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012
17. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012
18. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012
19. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG
20. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG
21. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG
22. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG
23. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG
24. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG
Drucksache 276/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... Bei der Herstellung von Verpackungsglas für die Pharma- und Kosmetikindustrie bestehen sehr hohe Qualitätsanforderungen, insbesondere hinsichtlich Farbkonstanz und Optik. Im Gegensatz zur Herstellung von Behälterglas ist daher der Einsatz von Glasscherben streng limitiert. Daraus resultieren ein erheblich höherer Energiebedarf und entsprechende CO
1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012
2. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012
3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012
4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012
5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9* - neu - ZuG 2012
6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 ZuG 2012
7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012
8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 7 Abs. 1 Satz 5 - neu -, § 8 Abs. 1 Satz 5 - neu - ZuG 2012
9. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
10. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012
11. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 6 Satz 1, Satz 2 - neu - ZuG 2012
12. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 8 ZuG 2012
13. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 11 - neu - ZuG 2012
14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *
16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *
17. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012
18. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 1 ZuG 2012
19. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012
20. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 Satz 2 - neu - und 3 - neu - ZuG 2012
21. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 8 - neu - ZuG 2012
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
22. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
23. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 5 ZuG 2012
24. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012
25. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012
26. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012
27. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012
28. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012
29. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012
30. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012
31. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012
32. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012
33. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012
34. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012
35. Zu Artikel 1 Anhang 5 Nr. 1 Satz 2 - neu -, Nr. 1 Buchstabe a Satz 2 - neu - ZuG 2012
36. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG
37. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG
38. Die Zustimmung ist verbindliche Grundlage für die weiteren Entscheidungen nach diesem Gesetz.
39. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG
40. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG
41. Hauptempfehlung:
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
42. Hilfsempfehlung zu Ziffer 41:
Zu Artikel 2
43. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG
44. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG
Drucksache 417/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... Absatz 2 Satz 1 enthält eine Definition des Begriffs der Versorgungsaufgabe. Dabei sind unter den von den Netzkunden bestimmten Anforderungen an die Versorgung mit Strom und Gas solche Anforderungen zu verstehen, wie sie sich z.B. aus der Anzahl der Anschlusspunkte, dem Leistungs- und Energiebedarf oder der Energieeinspeisung im versorgten Gebiet ergeben (z.B. beim Anschluss eines neuen Gewerbegebiets an das Stromnetz oder eines Wohngebiets an das Gasnetz).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung – ARegV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Beginn des Verfahrens
Teil 2 Allgemeine Vorschriften zur Anreizregulierung
Abschnitt 1 Regulierungsperioden
§ 3 Beginn und Dauer der Regulierungsperioden
Abschnitt 2 Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen
§ 4 Erlösobergrenzen
§ 5 Regulierungskonto
§ 6 Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze
§ 7 Regulierungsformel
§ 8 Allgemeine Geldwertentwicklung
§ 9 Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor
§ 10 Erweiterungsfaktor
§ 11 Beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile
§ 12 Effizienzvergleich
§ 13 Parameter für den Effizienzvergleich
§ 14 Bestimmung der Kosten zur Durchführung des Effizienzvergleichs
§ 15 Ermittlung der Ineffizienzen
§ 16 Effizienzvorgaben
Abschnitt 3 Ermittlung der Netzentgelte
§ 17 Netzentgelte
Abschnitt 4 Qualitätsvorgaben
§ 18 Qualitätsvorgaben
§ 19 Qualitätselement in der Regulierungsformel
§ 20 Bestimmung des Qualitätselements
§ 21 Bericht zum Investitionsverhalten
Teil 3 Besondere Vorschriften zur Anreizregulierung
Abschnitt 1 Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen
§ 22 Sondervorschriften für den Effizienzvergleich
§ 23 Investitionsbudgets
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber
§ 24 Vereinfachtes Verfahren
Abschnitt 3 Pauschalierter Investitionszuschlag
§ 25 Pauschalierter Investitionszuschlag
Abschnitt 4 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen
§ 26 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen
Teil 4 Sonstige Bestimmungen
§ 27 Datenerhebung
§ 28 Mitteilungspflichten
§ 29 Übermittlung von Daten
§ 30 Fehlende oder unzureichende Daten
§ 31 Veröffentlichung von Daten
§ 32 Festlegungen oder Genehmigungen der Regulierungsbehörde
§ 33 Evaluierung und Berichte der Bundesnetzagentur
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 34 Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu § 7)
Anlage 2 (zu § 10)
Anlage 3 (zu § 12)
Artikel 2 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 3 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Zu Art. 1 Anreizregulierungsverordnung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Teil 2
Zu Abschnitt 1 Regulierungsperioden
Zu § 3
Zu Abschnitt 2 Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Abschnitt 3 Ermittlung der Netzentgelte
Zu § 17
Zu Abschnitt 4 Qualitätsvorgaben
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Teil 3
Zu Abschnitt 1 Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen
Zu § 22
Zu § 23
Zu Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber
Zu § 24
Zu Abschnitt 3 Pauschalierter Investitionszuschlag
Zu § 25
Zu Abschnitt 4 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen
Zu § 26
Zu Teil 4
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Teil 5
Zu § 34
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 30. April 2007: Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
Drucksache 87/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV )
... 2002 aus Klimaschutzgründen insbesondere als Gesamtanforderung bei Neubauten eingeführte Kriterium des Primärenergiebedarfs wird von den beteiligten Kreisen nicht mehr in Frage gestellt. Über die im Rahmen der Gesamtberechnung zu verwendenden so genannten Primärenergiefaktoren für die verschiedenen Heizungs- und Warmwasserversorgungssysteme werden wesentliche Aspekte der Energieverluste auch der sog. Vorketten, also insbesondere der Umwandlung und Verteilung der verschiedenen Energieträger angemessen berücksichtigt. Auch die erst später (Dezember 2002) erlassene EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geht von einer ganzheitlichen energetischen Betrachtung der Gebäude aus, für die der primärenergetische Ansatz sinnvoll ist.
Drucksache 922/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2007 zur Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius – auf dem Weg zur Bali-Konferenz über den Klimawandel und darüber hinaus (COP 13 und COP/MOP3)
... -Emissionen darstellen; ist der Auffassung, dass der Energiebedarf vernünftigerweise aus allen verfügbaren kohlenstofffreien Quellen oder Technologien mit niedrigen Emissionen, einschließlich der Kernenergie, gedeckt werden sollte;
Drucksache 496/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 zu den Millenniums-Entwicklungszielen - Zwischenbilanz (2007/2103(INI))
... für die Armen eine entscheidende Voraussetzung ist, um die MDGs zu erfüllen; weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für erneuerbare Energietechnologien in vielen Entwicklungsländern ausgezeichnet sind und einen wirksamen Weg darstellen, die steigenden Ölkosten und den Energiebedarf in den Griff zu bekommen und zugleich weitere schädliche Klimaauswirkungen zu vermeiden; bedauert, dass von der Europäischen Union unzureichende Finanzmittel bereitgestellt wurden, um die Herausforderung des Energiemangels zu bewältigen; betont zu diesem Zweck die Notwendigkeit zusätzlicher Hilfsmittel wie auch einer verstärkten Unterstützung von Privatinvestitionen in erneuerbare Energietechnologien;
Erhöhung der Hilfe
2 Schuldenerlass
Finanzierung der menschlichen und sozialen Entwicklung
Prioritäten der menschlichen und sozialen Entwicklung
Qualität der Hilfe und Armut als Schwerpunkte der Entwicklungsarbeit
Allgemeine Budgethilfen
2 Regierungsführung
Frieden und Sicherheit
2 Handel
2 Klimawandel
Milleniums -Entwicklungsziele - Die Agenda für die Zeit danach
Drucksache 179/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu "Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten " (2006/2231(INI))
... E. in der Erwägung, dass die Energiezufuhr in weiten Teilen der Bevölkerung seit den fünfziger Jahren konstant geblieben ist, während körperliche Bewegung und Arbeit infolge veränderter Lebensumstände zurückgegangen sind, so dass eine Unausgewogenheit zwischen Energiebedarf und Energiezufuhr besteht,
Drucksache 138/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Eine EU-Strategie für Biokraftstoff e " KOM (2006) 34 endg.; Ratsdok. 6153/06
... Es gibt aber noch andere Herausforderungen. Fast der gesamte Energiebedarf für den Verkehrssektor in der EU wird durch Öl gedeckt. Die Menge der bekannten Ölvorkommen ist jedoch endlich und diese Vorkommen sind auf einige wenige Weltregionen begrenzt. Zwar gibt es noch unerschlossene Ölvorkommen, deren Erschließung wird sich aber in den meisten Fällen schwierig gestalten. Um die Energieversorgung für die Zukunft sicherzustellen, reicht es daher nicht, die Importabhängigkeit zu verringern, sondern es bedarf einer breiten Palette politischer Initiativen, einschließlich der Diversifizierung der Quellen und Technologien1.
1. Einleitung
2. das Biokraftstoffpotenzial Ausschöpfen - EIN strategisches Konzept
2.1. Biokraftstoffe der ersten Generation
2.2. Die Biokraftstoffe der zweiten und der folgenden Generationen
2.3. Biokraftstoffe in Entwicklungsländern
3. Die Biokraftstoffstrategie - sieben politische Schwerpunkte
3.1. Förderung der Nachfrage nach Biokraftstoffen
3.2. Nutzung der Umweltvorteile
3.3. Entwicklung von Erzeugung und Vertrieb von Biokraftstoffen
3.4. Expansion der Rohstoffproduktion
3.5. Mehr Möglichkeiten für den Handel
3.6. Unterstützung von Entwicklungsländern
3.7. Förderung von Forschung und Entwicklung
Drucksache 505/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... 35. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission für eine umfassende Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiative einzusetzen. Dieses kann durch Definition von Mindeststandards, Rankings der Ausbildungsstätten, die Anpassung der Aus- und Fortbildungsinhalte an neue Rahmenbedingungen wie Security und Safety oder neue Containerschiffsgenerationen und Impulse zur Schaffung ausreichender Ausbildungskapazitäten erfolgen. In diesem Zusammenhang ist anzuregen, dass die Kommission europaweit die maritime Ausbildung fördert und sich auf der Ebene der IMO für eine Erhöhung der Ausbildungsstandards einsetzt. Auch vor dem Hintergrund einer umweltgerechten Schifffahrt kommt diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu, da Schiffsunglücke mit zum Teil verheerenden Umweltfolgen vielfach auf menschliches Versagen zurückzuführen sind. Mit steigenden Energiebedarfen und dem damit zu erwartenden höheren Seetransportaufkommen umweltsensibler Güter verstärkt sich die Notwendigkeit gut ausgebildeter Schiffsbesatzungen zusätzlich.
Zur Vorlage allgemein
Zu den im Grünbuch aufgeworfenen Fragenkomplexen:
Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft
Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen
Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie
Innovation in einem sich wandelnden Umfeld
Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt
3 Clustering
Der rechtliche Rahmen
Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten
Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken
Entwicklung des Küstentourismus
Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer
Daten für vielfältige Tätigkeiten
Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft
Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen
Gestaltung der Politik innerhalb der EU
Internationale Regeln für globale Tätigkeiten
Berücksichtigung der geografischen Realitäten
Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 800/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien (2006/2034(INI))
... 39. stellt fest, dass die Auswirkungen des Wachstums Indiens auf die weltweite Nachfrage nach Energie zu Befürchtungen in Bezug auf die Energiesicherheit führen; nimmt zur Kenntnis, dass Indien immer noch unter schwerwiegenden Energieengpässen leidet und zu sehr von Öl und Kohle abhängig ist, die beide teure und umweltschädliche fossile Brennstoffe sind; nimmt zur Kenntnis, dass dies konkret dazu geführt hat, dass Indien sich um die Sicherstellung der Gasversorgung und den Ausbau der Kernenergie bemüht weist darauf hin, dass die Kernenergie, selbst wenn Indien sie ausbauen sollte weniger als 5 % seines Strombedarfs und nur 2 % seines gesamten Energiebedarfs decken würde; ist der Auffassung, dass ein forcierter Ausbau der Kernenergie auch ein Rückschritt gegenüber den Zusagen der G8 von Gleneagles wäre den Klimawandel zu stoppen und die Energieeinsparung zu fördern; ist der Überzeugung, dass Umweltschäden, wenn sie nicht rückgängig gemacht werden, die künftige Wirtschaftsentwicklung Indiens in erheblichem Maße bedrohen dürften;
Drucksache 320/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union
... allgemein im Wege der konventionellen Verbrennung die Deckung des Energiebedarfs in der Europäischen Union unterstützen kann; fordert die Kommission auf, in Anbetracht der Vorteile zusätzlicher Einnahmen für Landwirtschaft und Forstwirtschaft ein Sofortprogramm im Hinblick auf die möglichst baldige Durchführung von Erzeugung und Einsammlung von Abfällen aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Pyrolyse und Nutzung des erzeugten Gases durchzuführen;
Drucksache 796/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur thematischen Strategie für die städtische Umwelt (2006/2061(INI))
... 49. betont, dass es wichtig ist, die Umwelteffizienz von Gebäuden durch eine energieeffiziente Gebäudegestaltung (Isolation, Nutzung erneuerbarer Energien, begrünte Dächer, passive/aktive Solartechnik, Gebäude mit niedrigem Energiebedarf usw.) zu erhöhen; befürwortet die Nutzung erneuerbarer sowie eventuell lokal verfügbarer Energiequellen in der städtischen Umwelt sowie die wassereffiziente Auslegung von Gebäuden (Speicherung und Wiederverwendung von Regenwasser, rationelle Toilettenspülungen, wassereffiziente Waschmaschinen und Geschirrspüler); empfiehlt zudem Leistungsvergleiche und die EU-weite gemeinsame Nutzung bewährter Praxis bezüglich der Verbesserung der Energieeffizienz, der Einführung erneuerbarer Energieträger und allgemein der Fortschritte beim nachhaltigen Städtebau;
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