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58 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fahrgastrecht"


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Drucksache 9/20

... über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und (EU) Nr. 181/2011 über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr zuständige Behörde ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

§ 6
Ergänzende Verfahrensvorschriften

§ 12
Verordnungsermächtigung.

§ 29
Evaluierung

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 4e
Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

§ 4
Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht

§ 5
Digitalisierung von Dokumenten

§ 6
Elektronische Kommunikation

§ 7
Verordnungsermächtigung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle

2. Benennung der zuständigen Behörden

3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung

4. Rechtswegzuweisung

5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394

bb Elektronische Kommunikation

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.3 Weitere Kosten

II.4 Umsetzung von EU-Recht

II.5 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 10/19

... Fahrgästen soll eine einzige Durchsetzungsstelle für fahrgastrechtliche Ansprüche zur Verfügung gestellt werden, ohne zuvor eine Zuständigkeitsabgrenzung vornehmen zu müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 32
Teilnahme am Eisenbahnbetrieb durch Wagenhalter

Artikel 3
Änderung des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Alternativen

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VII. Weitere Kosten

VIII. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 44/1/19

... ) sind gemäß § 1 Absatz 1 die Interessen der Verbraucher zu wahren und durch die Bereinigung der EVO dürfen dem Fahrgast keine Nachteile entstehen. Mit dem neuen Absatz 3 in § 6(neu) soll die bestehende Regelung des § 11 Absatz 2 (alt) EVO übernommen werden, bei der es sich um ein wichtiges Fahrgastrecht handelt. Wenn der Fahrgast zu viel gezahlt hat, dann sollte er gegenüber dem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) das Recht zur Erstattung des zu viel gezahlten Betrages haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 4 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - EVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 4 - neu - EVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 6 Absatz 3 - neu - EVO

4. Zu Artikel 2 § 63 Absatz 5 und § 64b Absatz 1 Nummer 3,4 und 5 - neu - EBO

‚Artikel 2 Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung


 
 
 


Drucksache 44/19 (Beschluss)

... ) sind gemäß § 1 Absatz 1 die Interessen der Verbraucher zu wahren und durch die Bereinigung der EVO dürfen dem Fahrgast keine Nachteile entstehen. Mit dem neuen Absatz 3 in § 6(neu) soll die bestehende Regelung des § 11 Absatz 2 (alt) EVO übernommen werden, bei der es sich um ein wichtiges Fahrgastrecht handelt. Wenn der Fahrgast zu viel gezahlt hat, dann sollte er gegenüber dem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) das Recht zur Erstattung des zu viel gezahlten Betrages haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 4 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - EVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 4 - neu - EVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 6 Absatz 3 - neu - EVO

4. Zu Artikel 2 § 63 Absatz 5 und § 64b Absatz 1 Nummer 3,4 und 5 - neu - EBO

‚Artikel 2 Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung


 
 
 


Drucksache 44/19

... Die Ergänzung des Satzes 1 um Bedingungen, die folglich fortan auch Gegenstand einer Sonderabmachung sein können soll es ermöglichen, neben dem Fahrpreis an sich auch Stornierungsfristen, Stornierungskosten, Zahlungsmittelentgelte und ähnliches zu vereinbaren. Fahrgastrechte sind unabdingbar und können nicht Gegenstand von Sonderabmachungen zum Nachteil des Kunden sein. Tarifliche Abweichungen zugunsten des Reisenden sind stets möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Gemeinden

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 4
Ausschluss von der Beförderung

§ 5
Erhöhtes Beförderungsentgelt

Artikel 2
Änderung der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil1

I. Allgemeines

II. Alternativen

III. Ermächtigungsgrundlagen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Regelungsfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Gemeinden

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder und Kommunen

3. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VII. Auswirkungen von gleichstellungsrelevanter Bedeutung

II. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 571/18

Entschließung des Bundesrates "Fahrgastrechte stärken - Entschädigungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verspätungen und Ausfällen im Flug- und Bahnverkehr automatisieren"



Drucksache 347/18

... Die Kommission hat 10 Hinweise für den Bereich Verkehr veröffentlicht (Luftverkehr, Flugsicherheit, Sicherheit im Luft- und Seeverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Qualifikationen von Seeleuten, Seeverkehr, Verbraucherschutz und Fahrgastrechte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/18




Mitteilung

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183

4 Zusammenfassung:

1. Hintergrund

2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge

a Vorbereitungsmaßnahmen

b Notfallmaßnahmen

3. Wer sollte sich vorbereiten?

a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente

b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs

c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen

d Sonstige Arbeitsbereiche

4. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019


 
 
 


Drucksache 571/18 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates "Fahrgastrechte stärken - Entschädigungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verspätungen und Ausfällen im Flug- und Bahnverkehr automatisieren"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Fahrgastrechte stärken - Entschädigungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verspätungen und Ausfällen im Flug- und Bahnverkehr automatisieren


 
 
 


Drucksache 658/17 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat bittet außerdem die Bundesregierung, sich in den weiteren Verhandlungen dafür einzusetzen, dass die Rechte der Fahrgäste auch bei Fahrten, die sich aus einzelnen Abschnitten zusammensetzen (Reisekette), möglichst ohne Einschränkungen gewährleistet werden. Andernfalls drohen die Fahrgastrechte dann leerzulaufen, wenn der Fahrgast auf Grund einer Verzögerung im vorangehenden Reiseabschnitt seinen Anschlusszug verpasst und seinen Zielort mit erheblicher Verspätung erreicht. Daher sollte die Verpflichtung zum Angebot von Durchgangsfahrkarten gestärkt werden. Zugleich sollte die in Artikel 10 Absatz 6 vorgesehene Möglichkeit, Fahrgastrechte bei Verzögerungen in der Reisekette durch eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung auszuschließen, wenigstens auf solche Fahrten beschränkt werden, bei denen die einzelnen Beförderungen von unterschiedlichen, nicht miteinander verbundenen Eisenbahnunternehmen durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 658/17 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag insgesamt

Zu einzelnen Vorschriften des Verordnungsvorschlags

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 658/1/17

... 7. Der Bundesrat bittet außerdem die Bundesregierung, sich in den weiteren Verhandlungen dafür einzusetzen, dass die Rechte der Fahrgäste auch bei Fahrten, die sich aus einzelnen Abschnitten zusammensetzen (Reisekette), möglichst ohne Einschränkungen gewährleistet werden. Andernfalls drohen die Fahrgastrechte dann leerzulaufen, wenn der Fahrgast auf Grund einer Verzögerung im vorangehenden Reiseabschnitt seinen Anschlusszug verpasst und seinen Zielort mit erheblicher Verspätung erreicht. Daher sollte die Verpflichtung zum Angebot von Durchgangsfahrkarten gestärkt werden. Zugleich sollte die in Artikel 10 Absatz 6 vorgesehene Möglichkeit, Fahrgastrechte bei Verzögerungen in der Reisekette durch eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung auszuschließen, wenigstens auf solche Fahrten beschränkt werden, bei denen die einzelnen Beförderungen von unterschiedlichen, nicht miteinander verbundenen Eisenbahnunternehmen durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 658/1/17




Zum Verordnungsvorschlag insgesamt

Zu einzelnen Vorschriften des Verordnungsvorschlags

2 Hauptempfehlung*

2 Hilfsempfehlung

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 604/16

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 3c
Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.

§ 3d
Berufszulassung von Unternehmern.

§ 8
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr

§ 13
Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

Weitere Kosten

4 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3a

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu § 6

Zu § 6a

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 14

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Verwaltung WSV :


 
 
 


Drucksache 258/16

... (131) Das EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2454), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bundesgebührengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 3
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern

Artikel 4
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder

§ 33
Aufwendungsersatz und Entgelte.

§ 7
Gebührenschuldnerschaft

§ 6

§ 25
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten

§ 25b
Gebührenbemessung

§ 25c
Wertgebühren

§ 25d
Zuschläge

§ 25e
Auslagen

§ 26
Erstattungsansprüche bei Amtshilfe

§ 2
Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 54
Gebühren

§ 33
Gebühren

§ 7
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.

§ 7h
Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 3/16

... Änderung des EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/16




Artikel 1
Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verbraucherschlichtungsstelle

Abschnitt 2
Private Verbraucherschlichtungsstellen

§ 3
Träger der Verbraucherschlichtungsstelle

§ 4
Zuständigkeit von Verbraucherschlichtungsstellen

§ 5
Verfahrensordnung

§ 6
Streitmittler

§ 7
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Streitmittlers

§ 8
Amtsdauer und Abberufung des Streitmittlers

§ 9
Beteiligung von Verbraucherverbänden und Unternehmerverbänden

§ 10
Informationspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle

Abschnitt 3
Streitbeilegungsverfahren

§ 11
Form von Mitteilungen

§ 12
Verfahrenssprache

§ 13
Vertretung

§ 14
Ablehnungsgründe

§ 15
Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien

§ 16
Unterrichtung der Parteien

§ 17
Rechtliches Gehör

§ 18
Mediation

§ 19
Schlichtungsvorschlag

§ 20
Verfahrensdauer

§ 21
Abschluss des Verfahrens

§ 22
Verschwiegenheit

§ 23
Entgelt

Abschnitt 4
Anerkennung privater Verbraucherschlichtungsstellen

§ 24
Anerkennung

§ 25
Antrag auf Anerkennung und Mitteilung von Änderungen

§ 26
Widerruf der Anerkennung

§ 27
Zuständige Behörde und Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen

§ 28
Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen

Abschnitt 6
Universalschlichtungsstellen der Länder

§ 29
Universalschlichtungsstelle und Verordnungsermächtigung

§ 30
Zuständigkeit und Verfahren der Universalschlichtungsstelle

§ 31
Gebühr

Abschnitt 7
Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung, Liste der Verbraucherschlichtungsstellen und Berichtspflichten

§ 32
Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden

§ 33
Liste der Verbraucherschlichtungsstellen sowie Zugang zur Liste der Europäischen Kommission und zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung

§ 34
Berichtspflichten und Auskunftspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle

§ 35
Verbraucherschlichtungsbericht

Abschnitt 8
Informationspflichten des Unternehmers

§ 36
Allgemeine Informationspflicht

§ 37
Informationen nach Entstehen der Streitigkeit

Abschnitt 9
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

§ 38
Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen

§ 39
Zusammenarbeit mit der Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung

§ 40
Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten; Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 41
Bußgeldvorschriften

§ 42
Verordnungsermächtigung

§ 43
Projektförderung, Forschungsvorhaben, Bericht

Artikel 2
Änderung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes

§ 17
Übergangsvorschriften.

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

§ 16a
Behördliche Schlichtung nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 14
Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung

§ 16
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Artikel 8
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 11
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 13
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 342
Beschwerdeverfahren.

Artikel 14
Aufhebung der Kapitalanlageschlichtungsstellenverordnung

Artikel 15
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Postgesetzes

Artikel 17
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 145
Kosten von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

Artikel 18
Änderung des EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes

Artikel 19
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

Artikel 20
Änderung des EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetzes

Artikel 21
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 57c
Verordnungsermächtigungen

§ 57d
Verhältnis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Artikel 22
Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung

§ 17a
Verhältnis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Artikel 23
Überleitungsvorschrift

Artikel 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 289/16

... 5. Artikel 1 Buchstabe a und Artikel 4 Absatz 2 sowohl der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr als auch der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zugang zu Online-Schnittstellen

Artikel 4
Zugang zu Waren oder Dienstleistungen

Artikel 5
Nichtdiskriminierung aus Gründen im Zusammenhang mit der Zahlung

Artikel 6
Vereinbarungen über den passiven Verkauf

Artikel 7
Durchsetzung durch die Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 8
Unterstützung für Verbraucher

Artikel 9
Überprüfungsklausel

Artikel 10
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG

Artikel 11
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 498/15

... h) Schutz der Fahrgastrechte und Durchsetzung der Vor - schriften gemäß Artikel 30 und 31 der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Ziel des Abkommens

Artikel 2
Gegenstand des Abkommens

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zusammenarbeit der Eisenbahnaufsichtsbehörden

Artikel 5
Zusammenarbeit im Eisenbahnverkehr über die gemeinsame

Artikel 6
Zusammenarbeit der Betreiber der Infrastruktur

Artikel 7
Zusammenarbeit der Eisenbahnunternehmen

Artikel 8
Eisenbahnverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze

Artikel 9
Erleichterter Durchgangsverkehr

Artikel 10
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen

Artikel 11
Aufenthalt und Rücknahme von natürlichen Personen, die Dienstleistungen im Eisenbahnverkehr erbringen oder von Mitarbeitern der Eisenbahnunternehmen und der Betreiber der Infrastruktur

Artikel 12
Datenschutz

Artikel 13
Gemeinsame Arbeitsgruppe

Artikel 14
Lösung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 15
Änderungen der Anlagen

Artikel 16
Inkrafttreten und Geltungsdauer des Abkommens

Anlage 1
zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutschpolnische Staatsgrenze

Anlage 2
zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutschpolnische Staatsgrenze

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 396/13 (Beschluss)

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 577/1/13

... 39. Artikel 11 Absatz 5 verpflichtet den Reiseveranstalter in den Fällen, in denen eine rechtzeitige Rückbeförderung der Reisenden aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist, die Kosten für den verlängerten Aufenthalt für nicht länger als drei Nächte pro Reisenden bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Nacht zu übernehmen. Die Regelung lehnt sich an den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 an (vgl. Erwägungsgrund 30). Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass Pauschalreisen nicht immer als Flugreisen, sondern z.B. auch als Busreisen durchgeführt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr (ABl. L 55 vom 28. Februar 2011, S. 1) sieht in Artikel 21 eine Beschränkung auf 80 Euro für höchstens zwei Nächte vor. Der Bundesrat bittet auch vor diesem Hintergrund um Überprüfung.



Drucksache 141/13

... 42. Siehe auch die EU-Rahmenvorschriften zu Fahrgastrechten und zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 577/13 (Beschluss)

... 28. Artikel 11 Absatz 5 verpflichtet den Reiseveranstalter in den Fällen, in denen eine rechtzeitige Rückbeförderung der Reisenden aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist, die Kosten für den verlängerten Aufenthalt für nicht länger als drei Nächte pro Reisenden bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Nacht zu übernehmen. Die Regelung lehnt sich an den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 an (vgl. Erwägungsgrund 30). Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass Pauschalreisen nicht immer als Flugreisen, sondern z.B. auch als Busreisen durchgeführt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr (ABl. L 55 vom 28. Februar 2011, S. 1) sieht in Artikel 21 eine Beschränkung auf 80 Euro für höchstens zwei Nächte vor. Der Bundesrat bittet auch vor diesem Hintergrund um Überprüfung.



Drucksache 62/13

... Bei der Aufstellung der Pläne für den öffentlichen Verkehr achten die zuständigen Behörden insbesondere auf die geltenden Regeln auf dem Gebiet der Fahrgastrechte sowie des Sozial-, Beschäftigungs- und Umweltschutzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.2 Anstehende Probleme

1.3 Allgemeine Ziele

1.4 Einzelziele

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Definition einer zuständigen örtlichen Behörde Artikel 2 Buchstabe c

3.2 Spezifikationen zur Definition gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und des geografischen Geltungsbereichs öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch die zuständigen Behörden Artikel 2 Buchstabe e und neuer Artikel 2a

3.3 Bereitstellung operationeller, technischer und finanzieller Informationen über den öffentlichen Personenverkehr, für den ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Wege einer Ausschreibung zu vergeben ist Artikel 4 Absatz 6 und neuer Artikel 4 Absatz 8

3.4 Obergrenzen für die Direktvergabe von Aufträgen kleinen Umfangs und Direktvergabe an kleine und mittlere Unternehmen Artikel 5 Absatz 4

3.5 Obligatorische wettbewerbliche Vergabe von Aufträgen im Eisenbahnverkehr Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 4

3.6 Vergabebeschränkungen neuer Artikel 5 Absatz 6

3.7 Zugang zu Rollmaterial neuer Artikel 5a und neuer Artikel 9a

3.8 Veröffentlichung bestimmter Informationen zu öffentlichen Dienstleistungsaufträgen Artikel 7 Absätze 1 und 2

3.9 Übergangszeitraum für die wettbewerbliche Vergabe Artikel 8 Absatz 2

3.10 Übergangszeitraum für bestehende direkt vergebene Eisenbahnaufträge neuer Artikel 8 Absatz 2a

3.11 Anpassung der Bestimmungen der Verordnung 1370/2007 hinsichtlich der Befreiung von der Meldepflicht für staatliche Beihilfen und der Bedingungen für die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen aufgrund von Anforderungen des AEUV

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2a
Pläne für den öffentlichen Verkehr und gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

Artikel 5a
Rollmaterial

Artikel 9a
Ausschussverfahren

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 108/13 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.

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Drucksache 108/13 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 EU-FahrgRBusG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 EU-FahrgRBusG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 3 - neu - EU-FahrgRBusG


 
 
 


Drucksache 396/13

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/13




‚Artikel 2 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz


 
 
 


Drucksache 108/1/13

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 108/1/13




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 EU-FahrgRBusG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 EU-FahrgRBusG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 3 - neu - EU-FahrgRBusG


 
 
 


Drucksache 470/12

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

2. Änderung des LuftVG

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

2. Änderung des LuftVG

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

aa Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

bb Änderung des LuftVG

b Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

2. Änderung des LuftVG

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz (EU-FahrgRSchG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Aufgaben des Bundes

§ 3
Zuständige Behörde

§ 4
Befugnisse

§ 5
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 6
Schlichtungsstelle

§ 7
Kosten

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 4
[Inkrafttreten]

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Inhalt der Regelung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

1.1 Vorgabe Einreichen einer Beschwerde

1.1.1 Beschwerde an den Beförderer, Reisevermittler oder Reiseveranstalter

1.1.2 Beschwerde an die nationale Durchsetzungsstelle

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.1 Vorgaben in Verbindung mit der Ermöglichung der Kontrollfunktion durch die nationale Durchsetzungsstelle

2.2 Vorgaben in Verbindung mit der Bearbeitung von Beschwerden

2.2.1 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde des Fahrgastes

a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.

a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.

2.2.2 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde nach Einschaltung der nationalen Durchsetzungsstelle

2.2.3 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde nach Einschaltung einer Schlichtungsstelle

a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.

2.2.4 Vorgabe Einreichen einer Beschwerde als Fuhr-/Busunternehmen gegenüber einem Fährenbetreiber

2.3 Vorgaben mit Bezug auf Einrichtung und Unterhalt einer Schlichtungs-Stelle

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3.1 Erfüllungsaufwand für den Bund

3.1.1 Vorgabe Einrichtung einer nationalen Durchsetzungsstelle

3.1.2 Vorgaben in Verbindung mit dem Betrieb einer nationalen Durchsetzungsstelle

3.1.3 Vorgaben in Verbindung mit der Bearbeitung einer Beschwerde durch die nationale Durchsetzungsstelle

3.2 Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

VII. Weitere Kosten

1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

2. Änderung des LuftVG Keine.

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IX. Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 Erlass eines Gesetzes zur Umsetzung von Fahrgastrechten der Europäischen Union in der Schifffahrt EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz EU-FahrgRSchG

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

2. Zu Artikel 2 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

3. Zu Artikel 3 Änderung des Luftverkehrsgesetzes

4. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1986: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (EU-FahrgRSchG) (BMVBS)


 
 
 


Drucksache 640/12 (Beschluss)

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des



Drucksache 470/1/12

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/1/12




1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 EU-FahrgRSchG

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 640/12

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des



Drucksache 470/12 (Beschluss)

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 EU-FahrgRSchG

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 298/12

... Zwar hat die Liberalisierung des Verkehrssektors - zum Vorteil der immer reisefreudigeren europäischen Bürger - zu mehr Wettbewerb geführt. Dennoch ist eine bessere Durchsetzung der in EU-Rechtsvorschriften verankerten Flug- bzw. Fahrgastrechte nötig, um unlautere Praktiken und Verstöße gegen das EU-Recht zu unterbinden. Zudem erfordern die einschneidenden Veränderungen, die die digitale Revolution im Reisesektor mit sich gebracht hat, eine entsprechende Anpassung der Verbraucherrechte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/12




Mitteilung

1. Die Verbraucherpolitik als wesentlicher Beitrag zu Europa 2020

2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen

3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen

3.1 Herausforderungen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit

3.2 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel

Die digitale Revolution

Nachhaltiger Verbrauch

Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige Verbraucher und Zugänglichkeit Barrierefreiheit

3.3 Informationsflut - Wissensdefizit

3.4 Nicht alle Rechte werden in der Praxis vollständig respektiert

3.5 Besondere Herausforderungen in Schlüsselbereichen

4. Vier zentrale 2020-Ziele erste Schritte zu ihrer Erreichung

4.1. Verbrauchersicherheit erhöhen

4.2. Wissen erweitern

4.3. Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsschutz verbessern

4.4. Rechte wichtige Politiken an den wirtschaftlichen gesellschaftlichen Wandel anpassen

Finanzdienstleistungen

Lebensmittel

Energie

Reise und Verkehr

Nachhaltige Produkte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 464/12

... Für Verbraucheransprüche, die in größerer Zahl geltend gemacht werden, denen ähnliche Sachverhalte zugrunde liegen, deren Beurteilung in der Regel einfach und deren Streitwert eher gering ist, hat sich in den letzten Jahren in vielen Branchen eine außergerichtliche Streitbeilegung durch Schlichtungsstellen bewährt. Diese existieren, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, auf der Basis einer freiwilligen Einrichtung von Unternehmen desselben Wirtschaftszweiges (etwa die "Reiseschiedsstelle" für im Internet gebuchte Reisen). Zuweilen hat eine solche Schlichtung aber auch eine gesetzliche Grundlage, wobei deren Ausgestaltung unterschiedlich ist: Für Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr werden die Anforderungen an eine private Schlichtungsstelle in § 37 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) gesetzlich normiert. Für Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis ist in § 214 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

5. Unterabschnitt Schlichtung

§ 57
Privatrechtlich organisierte Schlichtung

§ 57a
Behördliche Schlichtung

§ 57b
Gemeinsame Vorschriften

§ 57c
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 57a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 57b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 57c

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1791: Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr


 
 
 


Drucksache 367/11

... Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr 2008 schlug die Kommission vor, dass die Verordnung zur Regelung der Dienstqualität und Fahrgastrechte auf alle Busunternehmen – so auch auf Busse im Regional-, Stadt- und Vorortverkehr – Anwendung finden sollte.47 Diese Sichtweise teilte auch das Europäische Parlament. Die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat bestand jedoch aus Gründen der Subsidiarität darauf, den Regional-, Stadt- und Vorortverkehr vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen. Im November 2010 wurde im Vermittlungsausschuss eine abschließende Übereinkunft erzielt. Darin stimmte das Europäische Parlament schließlich zu, dass die Verordnung generell nur auf Unternehmen Anwendung finden sollte, die Wegstrecken von mehr als 250 km bedienen. Im Gegenzug stimmte der Rat zu, dass bestimmte Vorschriften auf alle Unternehmen Anwendung finden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/11




1. Einführung

2. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

3. Anwendung der Grundsätze seitens der Organe

3.1. Kommission

3.2. Nationale Parlamente

3.3. Europäisches Parlament und Rat

3.4. Ausschuss der Regionen

4. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich der Subsidiarität der Verhältnismassigkeit erhoben wurden

4.1. Followup der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

4.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

5. Schlussfolgerung

Anhang
Liste der Kommissionsvorschläge, zu denen die nationalen Parlamente hinsichtlich der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes mit Gründen versehene Stellungnahmen abgegeben haben


 
 
 


Drucksache 756/09

... Ein qualitativ hochwertiger und bezahlbarer öffentlicher Nahverkehr ist das Rückgrat eines nachhaltigen städtischen Verkehrssystems. Zuverlässigkeit, Information, Sicherheit und leichte Zugänglichkeit sind grundlegende Voraussetzungen für die Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel Bus, U-Bahn, Straßenbahn und Oberleitungsbus, Eisenbahn oder Schiff. Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr wie auch dessen Betrieb werden zum großen Teil bereits durch gemeinschaftliche Rechtsvorschriften geregelt16. Eine transparente Auftragsvergabe hat vielfältige Vorteile und kann Innovationen bei Dienstleistungen und Technologien befördern. Ein hohes Niveau beim Schutz der Fahrgastrechte, auch der Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, zu gewährleisten ist ein Ziel, das ganz oben auf der Agenda der Kommission steht. Rechtlich geregelt ist bereits der Eisenbahnverkehr17, und jüngst wurden Vorschläge auch für den Kraftomnibusverkehr18 sowie den See- und Binnenschiffsverkehr 19 vorgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 756/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Welche Rolle kann die EU übernehmen?

3. Ein Aktionsprogramm zur Förderung nachhaltiger urbaner Mobilität

Thema 1 – Förderung integrierter Strategien

Aktion 1 – Beschleunigung der Einführung von Plänen für die nachhaltige urbane Mobilität

Aktion 2 – Nachhaltige Mobilität in den Städten und zur Regionalpolitik

Aktion 3 – Verkehr und eine gesunde städtische Umwelt

Thema 2 – Die Bürger im Mittelpunkt

Aktion 4 – Plattform zu Fahrgastrechten im öffentlichen Nahverkehr

Aktion 5 – Verbesserung der Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Aktion 6 – Verbesserte Reiseinformationen

Aktion 7 – Zugang zu Umweltzonen

Aktion 8 – Kampagnen zur Förderung eines nachhaltigen Mobilitätsverhaltens

Aktion 9 – Vermittlung einer energieeffizienten Fahrweise im Rahmen der Fahrschulausbildung

Thema 3 – Umweltfreundlicher Stadtverkehr

Aktion 10 – Forschungs- und Demonstrationsprojekte für emissionsarme und emissionslose Fahrzeuge

Aktion 11 – Internet-Ratgeber zum Thema saubere und energieeffiziente Fahrzeuge

Aktion 12 – Studie zu urbanen Aspekten der Internalisierung externer Kosten

Aktion 13 – Informationsaustausch über städtische Gebührensysteme

Thema 4 – Stärkung der Finanzierungsmöglichkeiten

Aktion 14 – Optimierung vorhandener Finanzierungsquellen

Aktion 15 – Ermittlung des künftigen Finanzierungsbedarfs

Thema 5 – Erfahrungs- und Wissensaustausch

Aktion 16 – Aktualisierung von Daten und Statistiken

Aktion 17 – Einrichtung eines Beobachtungszentrums für urbane Mobilität

Aktion 18 – Beitrag zum internationalen Dialog und Informationsaustausch

Thema 6 – Optimierung der urbanen Mobilität

Aktion 19 – Städtischer Güterverkehr

Aktion 20 – Intelligente Verkehrssysteme intelligent transport systems, ITS zur Förderung urbaner Mobilität

4. Ausblick

Anhang 1
Überblick über die Maßnahmen zur urbanen Mobilität


 
 
 


Drucksache 358/09

... Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/09




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)

§ 1

§ 2

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 5
Beförderungsbedingungen

§ 14
Informationen

§ 17
Verspätung im Schienenpersonennahverkehr

§ 37
Schlichtungsstelle

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 745/09

... In verschiedenen anderen Fällen forderte der IAB eine verbesserte Subsidiaritätsprüfung an, z.B. für den Vorschlag für eine Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr14, den Vorschlag für eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden15, den Vorschlag für eine Richtlinie zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften16, den Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere17, den Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige18, den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Schulobstprogramms19, den Vorschlag für eine Richtlinie über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Personenkraftwagen an Tankstellen20. Auf der Website der Kommission für die Folgenabschätzung sind dazu nähere Informationen zu finden21.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/09




Bericht

1. Einführung

2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen

2.1. Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle

3. Anwendung der Grundsätze durch die Kommission 2008

3.1. Behandlung der Grundsätze durch die Kommission

3.2. Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission in ihren Folgenabschätzungen

4. Einbindung der nationalen Parlamente

4.1. Bei der Kommission eingegangene Stellungnahmen

4.2. Aktionen zum Thema Subsidiarität des COSAC

5. Anwendung durch den Rat

6. Anwendung durch das Europäische Parlament

7. Anwendung durch den Ausschuss der Regionen

8. Anwendung durch den Gerichtshof

9. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Anzahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten


 
 
 


Drucksache 603/09

... 13. Durch die Stärkung der Rechte von Passagieren wurden qualitativ hochwertige Verkehrsdienste für die Verbraucher gefördert. Es wurden Rechtsvorschriften zu den Fluggastrechten angenommen, die nun in Kraft sind. Für den Schienenverkehr wurde im Dezember 2007 eine Verordnung12 verabschiedet, die umfassende Fahrgastrechte vorsieht. Im Dezember 2008 wurden zwei Vorschläge zur Stärkung der Rechte von Fahrgästen im Omnibusverkehr und von Passagieren im See- und Binnenschiffsverkehr verabschiedet13. Andererseits wurde der öffentliche Verkehr (Bus- und Schienenverkehr) als einer der Sektoren ermittelt, auf dem die Verbraucherzufriedenheit am geringsten ist14.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts

3. Trends und Herausforderungen

3.1. Alterung

3.2. Zuwanderung und interne Mobilität

3.3. Ökologische Herausforderungen

3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe

3.5. Verstädterung

3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik

4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr

4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr

4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz

4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr

4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien

4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals

4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung

4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit

5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten

5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze

5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr

5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation

5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs

5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen

5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen

5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen

6. Wie geht es Weiter?


 
 
 


Drucksache 358/1/09

... Es bestehen weder ein sachlicher Zusammenhang mit den übrigen Aufgaben der - technischen - Eisenbahnaufsicht noch im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung relevante regionale Besonderheiten, die eine Aufsplitterung der Zuständigkeit rechtfertigen würden. Die Eisenbahnaufsicht erstreckt sich bisher nicht auf Fragen der Fahrgastrechte. Sollte im Einzelfall eine Information für die Ausübung der Eisenbahnaufsicht durch die Länder von Bedeutung sein, kann dem durch eine Mitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes Rechnung getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/1/09




1. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 5a Absatz 8 AEG

2. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 5 Satz 2 EVO

3. Zu Artikel 3 Nummer 6 Überschrift zu § 17, § 17 Absatz 1 Satz 1 EVO

4. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 17 Absatz 1 Nummer 2 EVO


 
 
 


Drucksache 960/08

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 960/08




Begründung

1. Hintergrund dieses Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele

1.2. Kraftomnibusverkehr

1.3. Behandelte Themen

2. Geltungsbereich

3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

3.1. Verbraucherschutz

3.2. Soziale Eingliederung und Grundrechte

3.3. Binnenmarkt

4. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

4.1. Anhörung von interessierten Kreisen

4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4.3. Folgenabschätzung

5. Rechtliche Aspekte

5.1. Rechtsgrundlage

5.2. Wahl des Instruments

5.3. Subsidiaritätsprinzip

5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

5.5. Durchsetzung

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz

5.7. Selbstregulierung

6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen

Artikel 5
Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung

Kapitel II
Haftung von Omnibusunternehmen gegenüber den Fahrgästen und für deren Gepäck

Artikel 6
Haftung für Personenschäden

Artikel 7
Schadenersatz

Artikel 8
Vorauszahlungen

Artikel 9
Haftung für Verlust und Beschädigung von Gepäck

Kapitel III
Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Artikel 10
Beförderungspflicht

Artikel 11
Ausnahmen und besondere Bedingungen

Artikel 12
Zugänglichkeit und Information

Artikel 13
Recht auf Hilfeleistung

Artikel 14
Recht auf Hilfeleistung an Busbahnhöfen

Artikel 15
Recht auf Hilfeleistung im Fahrzeug

Artikel 16
Voraussetzungen für Hilfeleistung

Artikel 17
Mitteilungen an Dritte

Artikel 18
Schulung

Artikel 19
Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen

Kapitel IV
Pflichten von Omnibusunternehmen bei Fahrtunterbrechung

Artikel 20
Haftung bei Annullierung und großer Verspätung von Fahrten

Artikel 21
Bereitstellung von Informationen

Artikel 22
Weiter gehende Ansprüche

Artikel 23
Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Fahrgäste

Kapitel V
Information der Fahrgäste und Umgang mit Beschwerden

Artikel 24
Recht auf Reiseinformationen

Artikel 25
Unterrichtung über Fahrgastrechte

Artikel 26
Beschwerden

Kapitel VI
Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 27
Nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 28
Berichterstattung über die Durchsetzung

Artikel 29
Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen

Artikel 30
Sanktionen

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 31
Bericht

Artikel 32
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 33
Inkrafttreten

Anhang I
Hilfeleistung für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Anhang II
Schulung in Behindertenfragen


 
 
 


Drucksache 759/08 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die geplante Einführung umfassender Fahrgastrechte für Verbraucher, die teilweise für Nahverkehrskunden noch über die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 hinausgehen. Er ist jedoch der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Belange der Fahrgäste noch nicht hinreichend berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/08 (Beschluss)




6. Zu Artikel 1

7. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz

8. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe c § 5a Abs. 8 AEG

9. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 AEG

10. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO Nr. 5 § 14 Abs. 2 EVO

11. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO

12. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 5 Satz 2 EVO

13. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 8 Abs. 3 Satz 2 - neu - EVO

14. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Satz 1 EVO

15. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO

16. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO

17. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 1 Satz 2 - neu - EVO

18. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 2 Satz 3 - neu - EVO

Zu Artikel 3

23. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 963/1/08

... 1. Der Bundesrat begrüßt es grundsätzlich, dass die bestehenden Regelungen über Fahrgastrechte von Fluggästen und im Schienenpersonenverkehr um Regelungen für den Schiffsverkehr ergänzt werden. Die Einbeziehung aller Verkehrsträger in die Fahrgastrechte wird befürwortet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 963/1/08




2 Allgemeines

Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 23

Zu Artikel 21


 
 
 


Drucksache 960/1/08

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 960/1/08




2 Allgemeines

Zu einzelnen Regelungen des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Kapitel III Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 28


 
 
 


Drucksache 759/1/08

... Der Bundesrat begrüßt die geplante Einführung umfassender Fahrgastrechte für Verbraucher, die teilweise für Nahverkehrskunden noch über die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 hinausgehen. Er ist jedoch der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Belange der Fahrgäste noch nicht hinreichend berücksichtigt.

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Drucksache 759/1/08




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

8. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob eine Bagatellgrenze von vier Euro notwendig ist.

9. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern in Fernzügen deutlich ausgeweitet werden können.

10. Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz

12. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe c § 5a Abs. 8 AEG

13. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 AEG

14. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO Nr. 5 § 14 Abs. 2 EVO

15. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO

16. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 5 Satz 2 EVO

19. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 8 Abs. 3 Satz 2 - neu - EVO

20. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Satz 1 EVO

21. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO

22. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 2 - neu - EVO

23. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO

24. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO

25. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 1 Satz 2 - neu - EVO

26. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 2 Satz 3 - neu - EVO

27. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 EVO

31. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 963/08 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt es grundsätzlich, dass die bestehenden Regelungen über Fahrgastrechte von Fluggästen und im Schienenpersonenverkehr um Regelungen für den Schiffsverkehr ergänzt werden. Die Einbeziehung aller Verkehrsträger in die Fahrgastrechte wird befürwortet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 963/08 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 23

Zu Artikel 21


 
 
 


Drucksache 960/08 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008)

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Drucksache 960/08 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zu einzelnen Regelungen des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 28


 
 
 


Drucksache 759/08

... Die Europäische Gemeinschaft hat mit der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl. EU (Nr.) L 315 S. 14) einheitliche Regelungen für den Schutz von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr in Europa festgelegt. Die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 wird 24 Monate nach ihrer Veröffentlichung, also am 3. Dezember 2009, in Kraft treten und dann unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten. Um Fahrgästen im innerstaatlichen Eisenbahnverkehr in Deutschland bereits vorzeitig die Fahrgastrechte einzuräumen sollen die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 auf die Beförderung von Personen und Gepäck durch öffentliche Eisenbahnen im innerstaatlichen Eisenbahnverkehr angewendet werden, bevor sie für die Gemeinschaft in Kraft treten. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens für die Gemeinschaft geschaffen werden.

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Drucksache 759/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)

§ 1

§ 2

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 5
Beförderungsbedingungen

§ 14
Informationen

§ 17
Verspätung im Schienenpersonennahverkehr

§ 37
Schlichtungsstelle

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Notwendigkeit einer Regelung

1. Bisherige Rechtslage

2. Rechtslage nach Inkrafttreten der Verordnung EG Nr. 1371/2007

3. Anpassung des nationalen Rechts

III. Inhalt der Regelung

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VII. Sonstige Kosten

VIII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 620: Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr


 
 
 


Drucksache 681/07

... Bei der Halbzeitüberprüfung des Verkehrsweißbuchs wurde die Notwendigkeit grundlegender Fahrgastrechte bei allen Verkehrsträgern betont, wobei besonders Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität im Mittelpunkt standen. Die Beteiligten haben empfohlen, die Kommission solle die Idee einer Europäischen Charta der Rechte und Pflichten von Fahrgästen im öffentlichen Verkehr lancieren.

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Drucksache 681/07




Grünbuch Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt

1. Einleitung

Schaffung einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt.

2. Die Herausforderung annehmen

2.1. Hin zu einem flüssigen Verkehr in der Stadt

2.2. Hin zu grüneren Städten

2.3. Hin zu einem intelligenteren Nahverkehr

2.4. Hin zu einem zugänglichen Nahverkehr

2.5. Hin zu einem sicheren Nahverkehr

3. Schaffung einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt

3.1. Mehr Wissen ...

3.2. ... und Erhebung von Daten

4. Finanzielle Mittel

5. Anhörungen


 
 
 


Drucksache 461/07

... Erfolgreich abgeschlossen wurden auch die Verhandlungen im Vermittlungsverfahren über das Dritte Eisenbahnpaket. Damit ist der Weg frei gemacht worden für einen einheitlichen Lokführerschein, die Stärkung der Fahrgastrechte und die Öffnung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs einschließlich der Kabotage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/07




Europa gelingt gemeinsam Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

3 Vertragsreform

Integrierte Klima- und Energiepolitik

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Dimension

Justiz - und Innenpolitik

Im Einzelnen

I. Eine handlungsfähige Gemeinschaft – die EU weiterentwickeln

II. Eine integrierte Klima- und Energiepolitik

III. Weitere Bereiche zur Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas

Sicherung von Beschäftigung und Gestaltung der sozialen Zukunft Europas

Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Europas

IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Stärkung der Sicherheit, Steuerung der Migration und Förderung der Integration

Stärkung der Freiheit und des Rechts

V. Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik


 
 
 


Drucksache 395/06

... Frieden unter den Mitgliedstaaten und der Binnenmarkt gelten als die beiden größten Errungenschaften des europäischen Aufbauwerks. Wie Umfragen außerdem zeigen, werden die Anstrengungen der Europäischen Union zur Förderung der Zusammenarbeit in Forschung und Innovation sowie zur Förderung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen positiv wahrgenommen. In mehreren Debatten wurden auch sicherheitsbezogene Themen angesprochen, wie Umweltsicherheit, Lebensmittelsicherheit, Verkehrssicherheit und Fahrgastrechte sowie Energieversorgung, wobei die Tätigkeit der EU großenteils - und in einigen Mitgliedstaaten sogar äußerst - positiv bewertet wurde. Gelegentlich wurde über die Notwendigkeit einer gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik, über die Themen Steuerreform, Bildung, europäische Identität und kulturelle Vielfalt sowie über Verbraucherrechte und die Zukunft des Agrarsektors diskutiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Schwerpunkte der DEBATTEN

2.1. Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Europas

2.2. Die Europäische Union und ihre Rolle

2.3. Europas Grenzen und seine Rolle in der Welt

2.4. Die Arbeitsweise der Europäischen Union: Mehr konkrete Maßnahmen, weniger Worte

3. Schlussfolgerungen

Anhang

1. Beispiele für seit Oktober 2005 durchgeführte Maßnahmen

Anregung einer umfassenderen öffentlichen Diskussion

Förderung der Bürgerbeteiligung am demokratischen Leben

2. Bewertung


 
 
 


Drucksache 903/04

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Fahrgastrechte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 903/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung

1. In § 2 EVO wird unter der Überschrift Fernverkehr eingefügt:

2. § 17 EVO wird wie folgt gefasst:

3. Als § 18 Abs. 8 EVO wird eingefügt:

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1999

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Artikel 5

Artikel 6

Begründung

2 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6


 
 
 


Drucksache 69/16 PDF-Dokument



Drucksache 105/17 PDF-Dokument



Drucksache 155/18 PDF-Dokument



Drucksache 197/19 PDF-Dokument



Drucksache 213/17 PDF-Dokument



Drucksache 286/16 PDF-Dokument



Drucksache 559/12 PDF-Dokument



Drucksache 601/15 PDF-Dokument



Drucksache 652/16 PDF-Dokument



Drucksache 658/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.