70 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Frequenznutzung"
Drucksache 371/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" (Digitalinfrastrukturfondsgesetz - DIFG )
... Die Vorschrift listet die Einnahmequellen des Sondervermögens auf. Erfasst sind nur solche Einnahmen, die sich aus der Übertragung eines Frequenznutzungsrechts ergeben, also Zahlungen zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus einem Vergabeverfahren oder einem Frequenzgebührenbescheid. Maßgeblich für die Wahrung der Frist (bis 31. Dezember 2025) ist dabei der Zeitpunkt der Zuteilung, nicht dagegen, ob Vereinbarungen über Zahlungszeitpunkte (Stundung und Ratenzahlungen) getroffen wurden. Sofern die Zuteilung vor dem 31. Dezember 2025 erfolgt, fließen daher auch Einnahmen dem Sondervermögen zu, die auf Grundlage einer Zahlungsvereinbarung erst nach dem 31. Dezember 2025 geleistet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Errichtung des Sondervermögens
§ 2 Zweck des Sondervermögens
§ 3 Stellung im Rechtsverkehr
§ 4 Vermögen des Sondervermögens und Finanzierung
§ 5 Rücklagen
§ 6 Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht, Mittelverwendung
§ 7 Jahresrechnung
§ 8 Verwaltungskosten
§ 9 Auflösung
§ 10 Inkrafttreten
Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Digitale Infrastruktur
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens
Drucksache 399/18
... die Frequenzbereiche in Frequenznutzungen sowie darauf bezogene Nutzungsbestimmungen im Frequenzplan auf. Die letztlich verbindliche Festlegung der nutzbaren Frequenz erfolgt in Form der Frequenzzuteilung, die grundsätzlich für alle Arten der Frequenznutzung erforderlich ist und durch die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Frequenzverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Hintergrund: zur Frequenzordnung
2. Anlass und Notwendigkeit der Verordnung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Rechtsetzungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsetzungsfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1
1. Zu Nr. 1
2. Zu Nr. 2
3. Zu Nr. 3
4. Zu Nr. 4
5. Zu Nr. 5
II. Zu Artikel 2
Drucksache 185/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität - eine EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft
... Die steigende Verwendung von Funkanlagen (Kurzstreckenradare, direkte Konnektivität zwischen Fahrzeugen, Netzwerkkonnektivität) wird mehr Frequenzbänder erfordern. Die bestehenden Frequenzzugangsmöglichkeiten werden gerade überprüft, insbesondere um eine geeignete Frequenz im 5,9-GHz-Band für sicherheitsbezogene Funktionen zu gewährleisten und ein breites Spektrum von Anwendungen abzudecken. Die Kommission wird das gleichzeitige Vorhandensein unterschiedlicher Funktechnologien, die das 5,9-GHz-Frequenzband verwenden, unterstützen und gleichzeitig die Grundsätze der kompromisslosen Sicherheit, der Technologieneutralität und der effizienten Frequenznutzung beachten. Laufende technische Studien, an denen sowohl die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) als auch das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen beteiligt sind, könnten 2019 zu einer Aktualisierung des einschlägigen Durchführungsbeschlusses der Kommission führen.
Mitteilung
1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa
2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität
Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11
3. AKTUELLER STAND
Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien
4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität
Automatisierte Autos
LKW -Platooning
5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität
Ermöglichung von Innovation
Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität
Behandlung von Haftungsfragen
Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung
Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs
6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN
7. Schlussfolgerung
Drucksache 590/17
... die Frequenzbereiche in Frequenznutzungen sowie darauf bezogene Nutzungsbestimmungen auf (Frequenzplan). Die letztlich verbindliche Festlegung der nutzbaren Frequenz erfolgt in Form der Frequenzzuteilung, die grundsätzlich für alle Arten der Frequenznutzung erforderlich ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund
2. Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Frequenzverordnung
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zur Praxis der Frequenzzuweisung
II. Notwendigkeit der Verordnung
III. Kosten
B. Besonderer Teil - Einzelbegründungen
1. Teil A - Frequenzzuweisungen und Nutzungstabelle
2. Teil B - Erläuterung der Nutzungsbestimmungen
Drucksache 599/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) - COM(2016) 591 final; Ratsdok. 12257/16
... 6. Nach seiner Auffassung gilt gleiches für die Zentralisierung der Frequenzverwaltung. Den möglichen Vorteilen einer zentralen Koordination stehen aufwändige und bürokratische Abstimmungsrunden gegenüber, die mit Rücksicht auf den EU-Durchschnitt künftige Entwicklungen bei der Frequenznutzung verlangsamen oder sogar verhindern.
Drucksache 258/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... 6. die technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Amateurfunkdienstes einschließlich der Nutzungsbedingungen für die im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzbereiche (Anlage 1)."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bundesgebührengesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Artikel 3 Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
Artikel 4 Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder
§ 33 Aufwendungsersatz und Entgelte.
§ 7 Gebührenschuldnerschaft
§ 6
§ 25 Gebühren und Auslagen
§ 25a Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten
§ 25b Gebührenbemessung
§ 25c Wertgebühren
§ 25d Zuschläge
§ 25e Auslagen
§ 26 Erstattungsansprüche bei Amtshilfe
§ 2 Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen
§ 54 Gebühren
§ 33 Gebühren
§ 7 Gebühren und Auslagen
§ 25a Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.
§ 7h Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 60/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union - COM(2016) 43 final
... 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Flexibilisierung der Frequenznutzung im Bereich 470 MHz bis 694 MHz nicht zum Schutz vor Störungen führen, sondern vielmehr Störungen begünstigen würde.
Drucksache 612/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) - COM(2016) 590 final; Ratsdok. 12252/16
... 28. Nach Auffassung des Bundesrates gilt gleiches für die Zentralisierung der Frequenzverwaltung. Den möglichen Vorteilen einer zentralen Koordination stehen aufwändige und bürokratische Abstimmungsrunden gegenüber, die mit Rücksicht auf den EU-Durchschnitt künftige Entwicklungen bei der Frequenznutzung verlangsamen oder sogar verhindern.
2 Grundsätzliches
2 Ziele
Vetorecht der Kommission bei Abhilfemaßnahmen
2 Frequenzpolitik
2 Zugangsregulierung
2 GEREK
Regulierung für Over-The-Top-Player OTT
2 Universaldienste
2 Verbraucherschutz
Drucksache 599/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) - COM(2016) 591 final; Ratsdok. 12257/16
... 6. Nach Auffassung des Bundesrates gilt gleiches für die Zentralisierung der Frequenzverwaltung. Den möglichen Vorteilen einer zentralen Koordination stehen aufwändige und bürokratische Abstimmungsrunden gegenüber, die mit Rücksicht auf den EU-Durchschnitt künftige Entwicklungen bei der Frequenznutzung verlangsamen oder sogar verhindern.
Drucksache 205/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 176 final
... Die Kommission ist unter anderem bestrebt sicherzustellen, dass bei der von der Branche vorangetriebenen Normung von 5G von Anfang an innovative digitale Geschäftsmodelle vertikaler Märkte19 unterstützt werden. Deshalb werden der Normungsprozess und die Schwerpunkte neue Funkzugangstechnologien betreffen, aber im Gegensatz zur Auffassung einiger Nicht-EU-Länder nicht darauf beschränkt bleiben. Was neue Normen für Funkzugangstechnologien betrifft, liegt der Schwerpunkt auf Lösungen, die Rückwärtskompatibilität mit bestehenden xG20-Ökosystemen sicherstellen sowie im Einklang mit der EU-Frequenzpolitik die Effizienz der Frequenznutzung stark verbessern. Durch Zusammenarbeit mit wichtigen Handelspartnern sollen ein globaler Konsens und die Angleichung der Fahrpläne für Normen gefördert werden. Ergänzt wird dies durch einen gemeinsamen Ansatz für die Erleichterung der künftigen Nutzung weltweit verfügbarer 5G-Frequenzbänder, darunter auch neuer Hochfrequenzbereiche.
1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts
2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext
3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung
3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung
3.1.1. Cloud Computing
3.1.2. Internet der Dinge
3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze
3.1.4. Cybersicherheit
3.1.5. Daten
3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher
3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene
1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:
2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:
3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:
4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs
5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:
Drucksache 612/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) - COM(2016) 590 final; Ratsdok. 12252/16
... 28. Nach seiner Auffassung gilt gleiches für die Zentralisierung der Frequenzverwaltung. Den möglichen Vorteilen einer zentralen Koordination stehen aufwändige und bürokratische Abstimmungsrunden gegenüber, die mit Rücksicht auf den EU-Durchschnitt künftige Entwicklungen bei der Frequenznutzung verlangsamen oder sogar verhindern.
2 Grundsätzliches
2 Ziele
Vetorecht der Kommission bei Abhilfemaßnahmen
2 Frequenzpolitik
2 Zugangsregulierung
2 GEREK
Regulierung für Over-The-Top-Player OTT
2 Universaldienste
2 Verbraucherschutz
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 60/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union - COM(2016) 43 final
... 11. Er weist darauf hin, dass eine Flexibilisierung der Frequenznutzung im Bereich 470 MHz bis 694 MHz nicht zum Schutz vor Störungen führen, sondern vielmehr Störungen begünstigen würde.
Drucksache 60/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union COM(2016) 43 final
... Die flexible Nutzung des UHF-Bands unter 700 MHz ist auch verhältnismäßig, weil sie der Problemlösung dient und die Verwirklichung der Ziele auf die effizienteste Weise ermöglicht. So würde die Freimachung des gesamten UHF-Bands unter 700 MHz über das Maß hinausgehen, das gegenwärtig für die Deckung des Bedarfs an Frequenzen unterhalb von 1 GHz für den drahtlosen Datenverkehr erforderlich ist. Gleichzeitig schafft eine flexible Frequenznutzung für das DTT im UHF-Band unter 700 MHz Rechtssicherheit für jene Mitgliedstaaten, die ihre derzeitigen DTT-Kapazitäten beibehalten wollen. Überdies können nach der Entscheidung Nr. 676/2002/EG mit Zustimmung der nationalen technischen Sachverständigen im Funkfrequenzausschuss harmonisierte technische Bedingungen für die Frequenznutzung festgelegt werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Konsultation der Interessenträger
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Drucksache 104/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Stärkung der Vielfalt und der pluralistischen Berichterstattung in einem europäischen digitalen Binnenmarkt"
... 18. Frequenzen sind ein knappes öffentliches Gut. Die nationale Funkfrequenzverwaltung hat sich als effizientes Mittel erwiesen, um das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekten zu wahren. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass ein Rundfunkspektrum erhalten bleibt, das neben der bestehenden Programmvielfalt einen wirtschaftlichen Betrieb von DVB-T und dessen Entwicklungsmöglichkeiten garantiert. Es ist darauf zu achten, dass Maßnahmen zur Förderung des Breitbandausbaus nicht zu einer Umwidmung weiterer Rundfunkfrequenzen führen. Der Lamy-Bericht beschreibt, wie die Kommission eine frequenzpolitische Initiative im Bereich des UHF-Bandes ausgestalten könnte. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, sich gegenüber der Kommission dafür auszusprechen, dass der Lamy-Bericht, insbesondere mit seinem Vorschlag einer Frequenznutzungsgarantie für den Rundfunk, im REFIT des Telekom-Pakets bei einer anstehenden Revision des Telekom-Pakets sowie des Radio Spectrum Policy Programmes berücksichtigt wird.
Drucksache 212/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa - COM(2015) 192 final
... Er befürwortet ausdrücklich die abgestimmte Freigabe des 700-MHz-Frequenzbands, da dadurch der Ausbau noch leistungsfähigerer Netze als unabdingbare Voraussetzung für die Industrie 4.0 und vernetzte Mobilität erleichtert wird. Er verweist auch darauf, dass bei der Reform der Telekommunikationsvorschriften die Belange der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben weiterhin berücksichtigt werden bzw. bleiben sollten und dem Bedarf weiterer Frequenznutzungen und Frequenzzuteilungen hinsichtlich der Datenübertragung Rechnung getragen werden sollte.
Zur Mitteilung allgemein
Allgemeine Bestimmungen
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft
Zu Bildungsfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 321/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte - COM(2013) 231 final
... (8) Mithilfe welcher Modelle für die Frequenzzuweisung und gemeinsame Frequenznutzung kann die Entwicklung von Rundfunk, mobilem Breitband und anderen Anwendungen (wie Produktionsausrüstungen) innerhalb derselben Frequenzbänder vorangebracht werden?
1. Einleitung1
2. Wachstum und Innovation
2.1. Marktüberlegungen
2.2. Finanzierungsmodelle
2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen
2.4. Infrastruktur und Frequenzen
3. Werte
3.1. Rechtsrahmen
3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62
3.3. Kommerzielle Kommunikation
3.4. Schutz von Minderjährigen
3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen
4. Nächste Schritte
Drucksache 337/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen im Binnenmarkt
... Hinsichtlich der vom Bundesrat hervorgehobenen ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Zuteilung der Frequenzen sowie der Notwendigkeit, Frequenzen, die von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben genutzt werden, auch künftig exklusiv zu nutzen, möchte die Kommission klarstellen, dass sie beabsichtigt, im Binnenmarkt einen Regelungsrahmen zu schaffen, mit dem die Innovation im Bereich der drahtlosen Technologien gefördert wird, so dass die gemeinsame Nutzung von Frequenzen möglich wird. Es ist dann aber immer noch Sache der Mitgliedstaaten zu entscheiden, wie sie das Potenzial größerer Effizienz in der Frequenznutzung konkret ausschöpfen.
Drucksache 527/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen im Binnenmarkt - COM(2012) 478 final
... 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass das exponentielle Wachstum des drahtlos übertragenen Datenverkehrs einen steigenden Frequenzbedarf sowie eine effizientere Frequenznutzung zur Folge hat.
Drucksache 581/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum - COM(2012) 573 final
... Annahme eines Beschlusses zur Festlegung eines Programms für die strategische Planung und Harmonisierung der Frequenznutzung
1. Einleitung
2. GEMEINSAM für Neues Wachstum
2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt
Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:
Seeverkehr Leitaktion 2:
Luftverkehr Leitaktion 3:
Energie Leitaktion 4:
2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen
Mobilität der Bürger Leitaktion 5:
Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:
Unternehmensumfeld Leitaktion 7:
2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa
Dienstleistungen Leitaktion 8:
Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:
Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:
2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens
Verbraucher Leitaktion 11:
3. Schlussfolgerung
Anhang I Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II
Anhang II Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen
Drucksache 615/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt - COM(2012) 584 final
... (21) Für Funkanlagen, die die einschlägigen grundlegenden Anforderungen erfüllen, sollte ein freier Verkehr möglich sein. Die Inbetriebnahme und bestimmungsgemäße Nutzung solcher Anlagen sollte, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den Regeln für Genehmigungen zur Frequenznutzung und zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung, gestattet sein.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Kontext und Ziele des Vorschlags und Gründe dafür
• Bestehende Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Vorschlags
2. Ergebnis der Konsultation der interessierten Kreise Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Elemente
• Vereinfachung und Senkung von Verwaltungskosten
• Überarbeitung
• Informationen aus den Mitgliedstaaten
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Grundlegende Anforderungen
Artikel 4 Bereitstellung von Informationen zur Konformität von Kombinationen aus Software und Funkanlagen
Artikel 5 Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien
Artikel 6 Inverkehrbringen
Artikel 7 Inbetriebnahme und Verwendung
Artikel 8 Mitteilung von Spezifikationen zu den Schnittstellen und Funkanlagenklassen
Artikel 9 Freier Verkehr von Funkanlagen
Kapitel II Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure
Artikel 10 Verpflichtungen der Hersteller
Artikel 11 Bevollmächtigte
Artikel 12 Verpflichtungen der Einführer
Artikel 13 Verpflichtungen der Händler
Artikel 14 Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
Artikel 15 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel III Konformität von FUNKAnlageN
Artikel 16 Vermutung der Konformität und harmonisierte Normen
Artikel 17 Konformitätsbewertungsverfahren
Artikel 18 EU-Konformitätserklärung
Artikel 19 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
Artikel 20 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Artikel 21 Technische Unterlagen
Kapitel IV Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Artikel 22 Notifizierung
Artikel 23 Notifizierende Behörden
Artikel 24 Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 25 Informationspflichten der notifizierenden Behörden
Artikel 26 Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 27 Vermutung der Konformität von Konformitätsbewertungsstellen
Artikel 28 Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 29 Anträge auf Notifizierung
Artikel 30 Notifizierungsverfahren
Artikel 31 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 32 Änderungen der Notifizierungen
Artikel 33 Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
Artikel 34 Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 35 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen
Artikel 36 Informationspflichten der notifizierten Stellen
Artikel 37 Erfahrungsaustausch
Artikel 38 Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel V Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte Schutzklauselverfahren
Artikel 39 Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte
Artikel 40 Verfahren zur Behandlung von Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene
Artikel 41 Schutzklauselverfahren der Union
Artikel 42 Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch konforme Funkanlagen
Artikel 43 Formale Nichtkonformität
Kapitel VI Der Ausschuss, Durchführungsrechtsakte, Delegierte Rechtsakte
Artikel 44 Ausschussverfahren
Artikel 45 Ausübung der Befugnisübertragung
Kapitel VII Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 46 Sanktionen
Artikel 47 Überprüfung und Berichterstattung
Artikel 48 Übergangsbestimmungen
Artikel 49 Umsetzung
Artikel 50 Aufhebung
Artikel 51 Inkrafttreten
Artikel 52 Adressaten
Anhang I nicht unter diese Richtlinie fallende Geräte
Anhang II Produkte, die unter die Definition von Funkanlagen Fallen
Anhang III Konformitätsbewertung
Modul A interne Fertigungskontrolle
Anhang IV Konformitätsbewertungsmodule
Module B + C EU-Baumusterprüfung + Konformität mit der Bauart auf Grundlage der internen Fertigungskontrolle
Modul B EU-Baumusterprüfung
Modul C Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle
Anhang V Konformitätsbewertung
Modul H Umfassende Qualitätssicherung
Anhang VI Inhalt der technischen Unterlagen
Anhang VII Konformitätserklärung
Anhang VIII Vereinfachte Konformitätserklärung
Anhang IX Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 527/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen im Binnenmarkt COM(2012) 478 final
... Bei einer gemeinsamen Frequenznutzung sind unterschiedliche Nutzer in einer Vielzahl unterschiedlicher Beziehungen berechtigt, ein bestimmtes Frequenzband zu nutzen. Das macht in der Praxis zusätzliche Frequenzressourcen verfügbar und senkt die Hürden für den Frequenzzugang durch neue Nutzer. Laut einer im Auftrag der Kommission durchgeführten Studie könnte die Bereitstellung zusätzlicher gemeinsam genutzter Funkfrequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation zu erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen für die EU führen. Mit einem um zwischen 200 und 400 MHz größeren Umfang gemeinsam zugänglicher Frequenzen für drahtlose Breitbanddienste ergeben die in der Studie bewerteten Szenarien bis 2020 eine Nettowertsteigerung für die europäische Wirtschaft in der Größenordnung von mehreren hundert Milliarden Euro1.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Regulierungsrahmen
3. Antriebsfaktoren zu Schaffende Voraussetzungen für die Gemeinsame Frequenznutzung
3.1. Drahtlose Breitbanddienste
3.2. Die drahtlos verbundene Gesellschaft
3.3. Forschung und innovative Technologien
4. Herausforderungen auf dem Weg zu einer verstärkten gemeinsamen Frequenznutzung
4.1. Beseitigung von Unsicherheiten durch Beherrschung funktechnischer Störungen
4.2. Schaffung ausreichender Anreize und Schutzvorkehrungen für alle Beteiligten
4.3. Kapazität lizenzfreier Frequenzbänder
5. für einen gemeinsamen Rahmen für den gemeinsamen Zugang zu Funkfrequenzen in Europa
5.1. Ermittlung vorteilhafter gemeinsamer Nutzungsmöglichkeiten
5.2. Genehmigung eines lizenzpflichtigen gemeinsamen Zugangs zu Frequenzen
6. die nächsten Schritte
Drucksache 527/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen im Binnenmarkt - COM(2012) 478 final
... 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass das exponentielle Wachstum des drahtlos übertragenen Datenverkehrs einen steigenden Frequenzbedarf sowie eine effizientere Frequenznutzung zur Folge hat.
Drucksache 184/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union im Dienst der Bürgerinnen und Bürger KOM (2011) 152 endg.
... In der Weltraumpolitik ist die internationale Zusammenarbeit unumgänglich. Es wird für einzelne Staaten zunehmend schwieriger, Weltraumaktivitäten allein durchzuführen und in vielen Fällen gelingt dies nur, wenn technologische und finanzielle Kapazitäten gemeinsam eingesetzt werden. Die internationale Zusammenarbeit sollte außerdem als Plattform zur Förderung europäischer Technologien und der Weltraumdienste dienen und so diesen strategischen Industriesektor stärken. Des Weiteren sollten durch die internationale Zusammenarbeit bei Raumfahrtprojekten auch europäische Werte gefördert werden; dies betrifft die Bereiche Umweltschutz, Klimawandel, nachhaltige Entwicklung und humanitäre Maßnahmen. Die Europäische Union wird im Übrigen in enger Zusammenarbeit mit der ESA ihre „Weltraumdialoge“ mit den strategischen Partnern USA und Russland im Hinblick auf noch intensivere Kooperationen fortsetzen und stärken. Bei diesen Gesprächen geht es darum, festzustellen, in welchen Bereichen ein gemeinsames Kooperationsinteresse besteht; dabei reicht die Bandbreite von der Erdbeobachtung, über die weltweiten Satellitennavigationssysteme (GNSS) und die Weltraumwissenschaft bis zur Weltraumerforschung. Die Europäische Union wird vorschlagen, auch mit anderen bestehenden und sich entwickelnden Raumfahrtnationen Weltraumgespräche zu führen – deren Themen und Ziele in auf den jeweiligen Fall bezogenen bilateralen Vereinbarungen festgelegt werden –, insbesondere mit der Volksrepublik China, mit der sie außerdem konstruktiv die bisher zurückgestellten Fragen der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Frequenznutzung im Bereich der Satellitennavigation zu lösen beabsichtigt.
1. die Weltraumpolitik: eine Antwort auf die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen strategischen Herausforderungen, VOR denen WIR stehen
2. die vorrangigen Massnahmen für eine Weltraumpolitik der Union
2.1. Satellitennavigation: die Programme Galileo und EGNOS
2.2. Die Weltraumpolitik im Dienst der Umwelt und der Bekämpfung des Klimawandels: das Programm GMES
2.2.1. Gewährleistung der operativen Funktionsfähigkeit von GMES
2.2.2. Berücksichtigung der gesellschaftlichen Herausforderung „Klimawandel“
2.3. Ein gesicherter Bereich im Dienst von Sicherheit und Verteidigung
2.3.1. Die Komponente „S“ Sicherheit von GMES
2.3.2. Die Sicherheitsdimension der Weltraumpolitik
2.3.3. Absicherung der weltraumgestützten Infrastrukturen
2.4. Weltraumforschung
3. Wettbewerbsfähigkeit: der Weltraum als integraler Bestandteil der Strategie Europa 2020
3.1. Die Raumfahrtindustriepolitik im Dienst der Wettbewerbsfähigkeit
3.2. Förderung von Forschung und Innovation
3.3. Die Telekommunikationssatelliten im Dienst der Innovation
4. die internationale Dimension der EU-Weltraumpolitik
5. Anpassung der Verwaltung
5.1. Stärkung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
5.2. Ausbau der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der ESA
5.3. Verbesserte Koordinierung und Verwaltung der Weltraumprogramme
6. Für ein Europäisches Weltraumprogramm
7. Schlussfolgerung
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... § 54 Frequenznutzung".
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 15a Regulierungskonzepte
§ 31 Entgeltgenehmigung
§ 40 Funktionelle Trennung
§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
§ 43a Verträge
§ 43b Vertragslaufzeit
§ 45n Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
§ 45o Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
§ 53 Frequenzzuweisung
§ 54 Frequenznutzung
§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 66g Warteschleifen
§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66m Umgehungsverbot
§ 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 109a Datensicherheit
§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
§ 123b Bereitstellung von Informationen
§ 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Europäisches Recht
II. Zweck und Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Nummer 81
Zu Nummer 82
Zu Nummer 83
Zu Nummer 84
Zu Nummer 85
Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)
Zu Nummer 87
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Nummer 93
Zu Nummer 94
Zu Nummer 95
Zu Nummer 96
Zu Nummer 97
Zu Nummer 98
Zu Nummer 99
Zu Nummer 100
Zu Nummer 101
Zu Nummer 102
Zu Nummer 103
Zu Nummer 104
Zu Nummer 105
Zu Nummer 106
Zu Nummer 107
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Drucksache 685/11 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... "Satz 2 gilt auch für Frequenznutzungen in und längs von
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 3 - neu - TKG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG , Nummer 50 § 53 Absatz 2 Satz 3 - neu - TKG
4. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 45n Absatz 1, Absatz 7 Satz 2
5. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 48 Absatz 3 TKG
6. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 53 Absatz 1 TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 54 Absatz 4 - neu - TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG
9. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG , Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 55 Absatz 5 Satz 3 TKG , Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 TKG , Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 6 TKG , Nummer 55 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 57 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG , Buchstabe d - neu - § 60 Absatz 4 TKG , Nummer 60 Buchstabe a § 63 Absatz 1 Satz 4 TKG , Buchstabe b § 63 Absatz 2 Satz 2 TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 58 § 61 TKG allgemein
12. Zu Artikel 1 Nummer 58 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 TKG , Buchstabe i - neu - § 61 Absatz 8 - neu - TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 129/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... "Satz 2 gilt auch für Frequenznutzungen in und längs von
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz x - neu - TKG
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4c - neu - TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz x - neu - TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG
12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG
13. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Absatz 1 Satz 2 TKG
16. Zu § 45a TKG allgemein
17. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe b - neu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG
18. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG
19. Zu Artikel 1 Nummer 40a - neu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG
20. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 1, Absatz 6 Satz 2 und 3 - neu - TKG Nummer 42 § 45o Absatz 1, Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - TKG
21. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG
22. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG
23. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG
24. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG
25. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1 und 2 TKG
26. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG
27. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe c - neu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG
28. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG
29. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG
30. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG
31. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG
32. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe e § 55 Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe d - neu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG
33. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG
34. Zu Artikel 1 Nummer 57 Buchstabe d und Buchstabe i - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 und Absatz 8 - neu - TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
35. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein
36. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG
37. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66h - neu - TKG
38. Zu Abschnitt 3 § § 68 ff. TKG allgemein
39. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein
40. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein
41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG
42. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG
43. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG
44. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG
45. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG
46. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG
47. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG
48. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten
Drucksache 260/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. April 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien über den Sitz des IRENA-Innovations- und Technologiezentrums
... (4) IRENA ist berechtigt, im Verkehr zwischen ihren Dienststellen innerhalb und außerhalb des Gastlands auf den ihr von der Regierung zugeteilten Frequenzen die Funk-, Satellitenkommunikations- und andere Telekommunikationsgeräte zu betreiben, die erforderlich sind, um täglich und rund um die Uhr einen drahtlosen Nachrichtenverkehr mit ihren operativen Einheiten, wo immer diese sich befinden, zu unterhalten, und zwar befreit von Frequenznutzungsentgelten.
Drucksache 685/2/11
Antrag des Landes Berlin
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... ermöglicht die Nutzung bereits anderen zugeteilter Frequenzen zum Zweck der Mobilfunkunterdrückung in Justizvollzugsanstalten unter der Voraussetzung, dass hierdurch keine "erheblichen Störungen" der Frequenznutzungen zu erwarten sind. Mit Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b des Gesetzesbeschlusses wird die Nutzung künftig nur unter der Voraussetzung zugelassen, dass keine "wesentlichen zeitlichen und räumlichen Nutzungsbeeinträchtigungen" zu erwarten sind. Außerdem sollen bei der Nutzung Rahmenbedingungen beachtet werden, die von der
Drucksache 129/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... "Satz 2 gilt auch für Frequenznutzungen in und längs von
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz xneu - TKG
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4cneu - TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz xneu - TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 9 TKG
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG
13. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG
16. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Satz 2 TKG *
17. Zu § 45a TKG allgemein
18. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe bneu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG
19. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG
20. Zu Artikel 1 Nummer 40aneu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG
Zu Artikel 1 Nummer 41
29. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG
30. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG
Zu Artikel 1 Nummer 41
33. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG
34. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG
35. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1, 2, 3 TKG
36. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG
37. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe cneu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG
38. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG
39. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG
40. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG
41. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG
42. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b und e § 55 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe dneu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG
43. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG
Zu Artikel 1 Nummer 57
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
46. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein a
47. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG
48. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66hneu - TKG
49. Zu Abschnitt 3 §§ 68 ff. TKG allgemein
50. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein
51. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein
52. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG
53. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG
54. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG
55. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG
56. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG
57. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG
58. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG
59. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten
60. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 Inkrafttreten
Drucksache 232/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... Funkfrequenzen sind unverzichtbar für die digitale Gesellschaft, schnelle drahtlose Dienste, wirtschaftliche Erholung, Wachstum, hochwertige Arbeitsplätze und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU. In Anbetracht der Bedeutung, die der Verfügbarkeit und der effizienten Nutzung von Funkfrequenzen für den Aufbau des Binnenmarkts der elektronischen Kommunikation wie auch für andere Bereiche der EU-Politik zukommt, werden Parlament und Rat aufgefordert, den Vorschlag für einen Beschluss zur Festlegung eines Programms für die strategische Planung und Harmonisierung der Frequenznutzung rasch zu verabschieden.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens
Eine fruchtbare und anregende Debatte
Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen
Nachhaltiges Wachstum
Intelligentes Wachstum
Integratives Wachstum
Eine integrierte Strategie
2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen
2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
2.2. Mobilität der Bürger
2.3. Rechte des geistigen Eigentums
2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
2.5. Dienstleistungen
2.6. Netze
2.7. Digitaler Binnenmarkt
2.8. Soziales Unternehmertum
2.9. Steuern
2.10. Sozialer Zusammenhalt
2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
2.12. Öffentliches Auftragswesen
3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts
Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung
Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit
Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften
Gleiche Spielregeln für alle
Spielregeln auf globaler Ebene
4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung
Anhang 1 Leitaktionen
Anhang 2 Indikatoren für den Binnenmarkt
Drucksache 685/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... " als Frequenznutzung,
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG *
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 3 - neu - TKG * Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e ist wie folgt zu fassen:
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG , Nummer 50 § 53 Absatz 2 Satz 3 - neu - TKG *
6. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 45n Absatz 1, Absatz 7 Satz 2
7. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 48 Absatz 3 TKG '
8. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 53 Absatz 1 TKG *
9. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 54 Absatz 4 - neu - TKG *
10. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG , Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 55 Absatz 5 Satz 3 TKG , Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 TKG , Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 6 TKG , Nummer 55 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 57 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG , Buchstabe d - neu - § 60 Absatz 4 TKG , Nummer 60 Buchstabe a § 63 Absatz 1 Satz 4 TKG , Buchstabe b § 63 Absatz 2 Satz 2 TKG '
11. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG '
12. Zu Artikel 1 Nummer 58 § 61 TKG allgemein
13. Zu Artikel 1 Nummer 58 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 TKG , Buchstabe i - neu - § 61 Absatz 8 - neu - TKG ' Artikel 1 Nummer 58 ist wie folgt zu ändern:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... Die oberste Priorität der Kommission wird daher die zügige und einheitliche Umsetzung des geänderten Rechtsrahmens sein, flankiert durch eine verstärkte Koordinierung der Frequenznutzung und, falls notwendig, die Harmonisierung von Frequenzbändern, um Größenvorteile auf den Ausrüstungs- und Dienstleistungsmärkten zu erreichen. Da es im Binnenmarkt notwendig ist, ähnliche Regulierungsprobleme auch ähnlich zu behandeln, wird die Kommission vorrangig Orientierungen zu wichtigen Regulierungskonzepten im Rahmen der Vorschriften für die elektronische Kommunikation geben, insbesondere zu Kostenrechnungsmethoden und zur Nichtdiskriminierung. Daneben wird sie aber auch nach tragfähigen Lösungen für das Sprach- und Datenroaming ab 2012 suchen.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft
• Fragmentierung der digitalen Märkte
• Mangelnde Interoperabilität
• Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze
• Mangelnde Investitionen in Netze
• Unzureichende Forschung und Innovation
• Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen
• Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda
2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten
Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen
4 Aktionen
2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen
4 Aktionen
2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld
Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben
4 Aktionen
2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste
4 Aktionen
2.2. Interoperabilität und Normen
2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung
2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards
2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung
4 Aktionen
2.3. Vertrauen und Sicherheit
4 Aktionen
2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang
2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten
2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen
Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009
2.4.3. Offenes und neutrales Internet
4 Aktionen
2.5. Forschung und Innovation
Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007
2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung
2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts
2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft
4 Aktionen
2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen
2.6.2. Integrative digitale Dienste
4 Aktionen
2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt
4 Aktionen
2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54
4 Aktionen
2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten
4 Aktionen
2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment
4 Aktionen
2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität
4 Aktionen
2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda
4 Aktionen
3. Durchführung und Verwaltung
Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda
Anhang 1 Liste legislativer Maßnahmen
Anhang 2 Wichtige Leistungsziele
1. Breitbandziele:
2. Digitaler Binnenmarkt:
3. Digitale Integration:
4. Öffentliche Dienste:
5. Forschung und Innovation:
6. CO2-arme Wirtschaft:
Drucksache 565/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik KOM (2010) 471 endg.
... /EG, wird die Kommission aufgefordert, dem Europäischen Parlament und dem Rat unter weitestgehender Berücksichtigung des Stellungnahme der Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) einen Legislativvorschlag zur Aufstellung eines mehrjährigen Programms für die Funkfrequenzpolitik vorzulegen, das politische Orientierungen und Ziele für die strategische Planung und Harmonisierung der Frequenznutzung enthält.
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
Anhörung interessierter Kreise
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Informationen aus den Mitgliedstaaten
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze
Artikel 3 Politische Ziele
Artikel 4 Verbesserung der Effizienz und Flexibilität
Artikel 5 Wettbewerb
Artikel 6 Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation
Artikel 7 Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik
Artikel 8 Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Nutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs
Artikel 9 Internationale Verhandlungen
Artikel 10 Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen
Artikel 11 Öffentliche Konsultationen
Artikel 12 Berichterstattung
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze
Artikel 3 Politische Ziele
Artikel 4 Verbesserung der Effizienz und Flexibilität
Artikel 5 Wettbewerb
Artikel 6 Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation
Artikel 7 Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik
Artikel 8 Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Frequenznutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs
Artikel 9 Internationale Verhandlungen
Artikel 10 Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen
Artikel 11 Öffentliche Konsultationen
Artikel 12 Berichterstattung
Artikel 13 Mitteilungen
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... 31. Das ist im Hinblick auf die Änderungsrichtlinie „Better Regulation“ (Rahmen-, Zugangs-, Genehmigungsrichtlinie) insbesondere die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Infrastrukturinvestitionen und Wettbewerb sowie die Optimierung der sektorspezifischen Regulierungsinstrumente. Hinzu kommen die technologieneutrale Ausgestaltung und Flexibilisierung der Frequenznutzung, Neuerungen betreffend die Rundfunkübertragung und den Schutz der Sicherheit und Integrität von Netzen und Diensten. Schließlich wird der Verbraucherschutz durch Transparenz- und Qualitätsvorgaben gestärkt und sind strukturelle und verfahrensrechtliche EU-Vorgaben umzusetzen.
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen
4 Wettbewerbsentwicklung
4 Marktregulierungsfragen
Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte
Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks
Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung
Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende
Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur
C. Stellungnahme zum Bereich Post
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen
3 Universaldienst
Teil leistungen
Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen
Der Bund als Anteilseigner
Vertretung im Weltpostverein
Drucksache 565/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik KOM (2010) 471 endg.
... 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass eine effiziente Frequenznutzung unverzichtbar für die moderne und digitale Gesellschaft, schnelle drahtlose Dienste, wirtschaftliches Wachstum und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU ist. Der Bundesrat ist sich allerdings bewusst, dass das gesetzte Ziel der Digitalen Agenda für Europa ambitioniert ist und nur realisiert werden kann, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen von allen Beteiligten zielorientiert umgesetzt werden. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, dass sich die Beteiligten auf ihre jeweiligen Kernkompetenzen konzentrieren.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Drucksache 565/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik KOM (2010) 471 endg.
... 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass eine effiziente Frequenznutzung unverzichtbar für die [moderne] und {digitale} Gesellschaft, {schnelle drahtlose Dienste, wirtschaftliches Wachstum und die langfristige} Wettbewerbsfähigkeit der EU ist.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Drucksache 361/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Rundfunkveranstalter den für ihn wirtschaftlichsten Sendernetzbetreiber selbst auswählen sollte. Denn anders als bei digitaler Frequenznutzung mit in der Regel einer Mehrzahl von Veranstaltern sollte dies bei analoger Frequenznutzung möglich sein, da hier dem Netzbetreiber nur ein Veranstalter gegenübersteht.
Drucksache 361/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Rundfunkveranstalter den für ihn wirtschaftlichsten Sendernetzbetreiber selbst auswählen sollte. Denn anders als bei digitaler Frequenznutzung mit in der Regel einer Mehrzahl von Veranstaltern sollte dies bei analoger Frequenznutzung möglich sein, da hier dem Netzbetreiber nur ein Veranstalter gegenübersteht.
Drucksache 232/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zum internationalen Handel und zum Internet (2008/2204(INI))
... 24. fordert die Kommission auf, die Anwendbarkeit von Handelsinstrumenten zu prüfen, um die Frequenznutzung zu harmonisieren und zu öffnen und auf diese Weise den mobilen Zugang zu Internetdiensten zu fördern und Anreize für Innovation, Wachstum und Wettbewerb zu schaffen;
Drucksache 204/1/09
... 1. wenn die Frequenznutzung in Frequenzbereichen erfolgt, in denen keine sicherheitsrelevanten Funkdienste betrieben werden,
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 und Absatz 3 Nummer 3 bis 5 FreqBZPV
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage Frequenzbereichszuweisungsplan mit Nutzungsbestimmungen Teil B: Nutzungsbestimmungen Nummer 36, Satz 4 - neu - FreqBZPV *
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage Frequenzbereichszuweisungsplan mit Nutzungsbestimmungen Teil B: Nutzungsbestimmungen Nummer 36, Satz 5 - neu - FreqBZPV *
Drucksache 804/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Bereits 2005 bezeichnete die Kommission in ihrer Mitteilung zur regionalen Funkkonferenz 2006 (RRC-06)11 die Freisetzung der digitalen Dividende in Europa als eine frequenzpolitische Priorität. Später rief die Kommission dazu auf, auf der Weltfunkkonferenz 2007 (WRC-07)12 eine Gleichstellung der Mobilfunkdienste mit den Rundfunkdiensten anzustreben, was teilweise auch erreicht wurde13. Anschließend legte die Kommission im November 2007 eine wichtige Mitteilung vor, in der die Notwendigkeit einer angemessenen Koordinierung der Frequenznutzung auf EU-Ebene und mögliche Ansätze zum Erreichen dieses Ziels dargelegt wurden14.
Mitteilung
1. Digitale Dividende – Zeit zum Handeln auf EU-Ebene
2. Schritte zur Verwirklichung eines gemeinsamen Ziels
2.1. Politische Vorbereitungen auf EU-Ebene
Erste Schritte
Technische Vorbereitung unter Federführung der CEPT
Kommissionsstudie über sozioökonomische Aspekte
Umfangreiche Konsultationen
2.2. Ein EU-Fahrplan als praktischer Wegweiser
2.3. Rückendeckung durch das Europäische Parlament und den Rat
2.4. Das weitere Vorgehen – Vorschläge der Kommission
3. Dringende Massnahmen, die unmittelbar zu spürbaren Vorteilen führen
3.1. Vollständige Abschaltung des analogen Fernsehens bis 2012
3.2. Vorgaben für die einheitliche Öffnung des Teilbands 790–862 MHz für elektronische Kommunikationsdienste durch Aufstellung harmonisierter technischer Nutzungsbedingungen
4. Massnahmen, die eine strategische Entscheidung voraussetzen
4.1. Annahme eines gemeinsamen EU-Standpunkts im Hinblick auf eine wirksamere grenzübergreifende Koordinierung mit Nicht-EU-Staaten
4.2. Erreichen der EU-weiten Öffnung des Teilbands 790–862 MHz für elektronische Kommunikationsdienste
4.3. Festlegung einer Mindesteffizienz bei der künftigen Nutzung der digitalen Dividende
5. Ausblick auf weitere Verbesserungen bei der Nutzung der digitalen Dividende
6. Fazit
Drucksache 204/09
... gibt den Rahmen zur Erstellung des Frequenznutzungsplans vor, der die Grundlage für einzelne Frequenzzuteilungen durch die dafür zuständige
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2499), die durch die Verordnung vom 23. August 2006 (BGBl. I S. 1977) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
2. In § 3 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort durchgehende gestrichen.
3. Die Anlage wird wie folgt gefasst:
Anlage Frequenzbereichszuweisungsplan mit Nutzungsbestimmungen
Teil A: Tabelle
Teil B: Nutzungsbestimmungen
Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zur Praxis der Frequenzbereichszuweisung
II. Notwendigkeit der Verordnung
III. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 641: Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
Drucksache 801/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. September 2008 zur Ausschöpfung der digitalen Dividende in Europa: ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen (2008/2099(INI))
... ) (Mitteilung der Kommission über ein gemeinsames Konzept für die Frequenznutzung),
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Frequenznutzung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 861/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2007) 697 endg.; Ratsdok. 15379/07
... – Reform der Frequenzverwaltung in Anwendung des einschlägigen politischen Ansatzes der Kommission, wie er in der Mitteilung vom September 200512 dargelegt wurde. Angesichts der technischen Entwicklung und Konvergenz wird immer deutlicher, wie wichtig das Funkfrequenzspektrum ist, die Frequenzverwaltung in der EU hat mit dieser Entwicklung jedoch nicht Schritt gehalten. Daher ist ein flexiblerer Ansatz nötig, um das wirtschaftliche Potenzial auszuschöpfen und den gesellschaftlichen und umweltbezogenen Nutzen einer verbesserten Frequenznutzung zu verwirklichen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie)
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie)
Artikel 3 Änderung der Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie)
Artikel 4 Aufhebung
Artikel 5 Umsetzung
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 7 Adressaten
Anhang I
Anhang II
Drucksache 861/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2007) 697 endg.; Ratsdok. 15379/07
... 14. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Zuteilung und Nutzung von Frequenzen effizient gestaltet werden muss. Der Bundesrat begrüßt daher grundsätzlich den Ansatz, bei der Vergabe von Frequenznutzungsrechten nach den Grundsätzen der Technologie- und Diensteneutralität zu verfahren.
A Konzeption des EU-Ausschusses
I. Allgemeine wirtschaftspolitische Stellungnahme:
4 Grundsätzliches
Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network
Funktionelle Separierung
Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen
Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität
4 Frequenzhandel
4 Allgemeingenehmigung
Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung
Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes
II. Medienpolitische Stellungnahme:
III. Beteiligung der Länder
IV. Direktzuleitung an die Kommission
B Konzeption der Ausschüsse K, R und Wi
3 Grundsätzliches
Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network
Funktionelle Separierung
Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen
Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität
Digitale Dividende
3 Frequenzhandel
3 Allgemeingenehmigung
Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung
Weitere Bemerkungen
Drucksache 861/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2007) 697 endg.; Ratsdok. 15379/07
... 14. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Zuteilung und Nutzung von Frequenzen effizient gestaltet werden muss. Der Bundesrat begrüßt daher grundsätzlich den Ansatz, bei der Vergabe von Frequenznutzungsrechten nach den Grundsätzen der Technologie- und Diensteneutralität zu verfahren.
I. Allgemeine wirtschaftspolitische Stellungnahme:
3 Grundsätzliches
Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network
Funktionelle Separierung
Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen
Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität
3 Frequenzhandel
3 Allgemeingenehmigung
Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung
Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes
II. Medienpolitische Stellungnahme:
III. Beteiligung der Länder
IV. Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 197/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Funkfrequenzkennzeichnung (RFID) in Europa: Schritte zu einem ordnungspolitischen Rahmen KOM (2007) 96 endg.; Ratsdok. 7544/07
... Wie für alle Drahtlosgeräte müssen auch für RFID-Anwendungen ausreichende Funkfrequenzen zur Verfügung stehen. Besonders wichtig ist hierbei die Harmonisierung der Frequenznutzungsbedingungen, um die Mobilität zu erleichtern und die Kosten zu senken.
1. Einführung
2. Bedeutung der RFID-Technik
2.1. Soziale Bedeutung der RFID-Technik
2.2. Industrielles Innovations- und Wachstumspotenzial
3. Rechtssicherheit für Anwender und Investoren
3.1. Öffentliche Anhörung
3.2. Datenschutz, Wahrung der Privatsphäre und Datensicherheit
3.3. Governance der Ressourcen im künftigen Internet der Dinge
3.4. Funkfrequenzen
3.5. Normen
3.6. Umwelt und Gesundheit
4. Maßnahmen auf Europäischer Ebene
4.1. Sicherheit und Datenschutz
4.2. Funkfrequenzen
4.3. Forschung und Innovation
4.4. Normung
4.5. Weitere technologische Entwicklung und Verwaltung der RFID-Technik
5. Fazit
Drucksache 863/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation KOM (2007) 699 endg.; Ratsdok. 15408/07
... Die vorgeschlagenen Aufgaben würden die ordnungspolitischen Aufgaben der nationalen Regulierungsstellen auf europäischer Ebene ergänzen, ohne jedoch Doppelarbeit zu verursachen. Die Behörde wird eine funktionierende Partnerschaft zwischen der Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden in Fragen ermöglichen, bei denen eine Abstimmung auf europäischer Ebene erforderlich ist: Marktdefinition, Analyse und Abhilfe von Problemen, Harmonisierung der Frequenznutzung, Definition länderübergreifender Märkte sowie Qualität der Dienstleistung. Gleichzeitig wird sie eine kostenwirksame Plattform für die Behandlung europaweiter Themen liefern, die selbst über den Arbeitsbereich einer erweiterten ERG hinausgehen, wie zum Beispiel die Netz- und Informationssicherheit, die Umsetzung der europäischen Notrufnummer "
Begründung
1. Gründe und Ziele des Vorschlags / allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und die Entscheidungsfindung: Die europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation
3.1. Die Erfahrungen der ERG
3.2. Hauptaufgaben der neuen Behörde
3.3. Rechtliche Aspekte
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum EWR
6. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Aufgaben
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Aufgaben der Behörde
Kapitel II Aufgaben der Behörde im Hinblick auf die Stärkung des Binnenmarkts
Artikel 4 Rolle der Behörde bei der Anwendung des Rechtsrahmens
Artikel 5 Konsultation der Behörde zu Fragen der Definition und Analyse nationaler Märkte sowie zu Abhilfemaßnahmen
Artikel 6 Überprüfung nationaler Märkte durch die Behörde
Artikel 7 Definition und Analyse länderübergreifender Märkte
Artikel 8 Harmonisierung der Nummerierung und Nummernübertragbarkeit
Artikel 9 Umsetzung der europäischen Notrufnummer 112
Artikel 10 Beratung zu Frequenzfragen im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 11 Harmonisierung der Bedingungen und Verfahren für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte
Artikel 12 Vorschlag für die Auswahl von Unternehmen
Artikel 13 Zurücknahme der in gemeinsamen Verfahren erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern
Artikel 15 Tätigkeiten aus eigener Initiative
Kapitel III Ergänzende Aufgaben der Behörde
Artikel 16 Einziehung von Verwaltungsgebühren für Dienste der Behörde
Artikel 17 Einziehung und Weiterverteilung von Nutzungsentgelten für die im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern sowie der Verwaltungsgebühren
Artikel 18 Grenzübergreifende Streitigkeiten
Artikel 19 Austausch, Verbreitung und Erfassung von Informationen
Artikel 20 Verwaltung des Frequenzinformationsregisters und der Mobilfunk-Roaming-Datenbank
Artikel 21 Beobachtung und Berichterstattung im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 22 Zugänglichkeit der elektronischen Kommunikation
Artikel 23 Zusätzliche Aufgaben
Kapitel IV Organisation der Behörde
Artikel 24 Organe der Behörde
Artikel 25 Verwaltungsrat
Artikel 26 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 27 Regulierungsrat
Artikel 28 Aufgaben des Regulierungsrats
Artikel 29 Direktor
Artikel 30 Aufgaben des Direktors
Artikel 31 Der leitende Beamte für Netzsicherheit
Artikel 32 Ständige Gruppe der Interessenvertreter
Artikel 33 Einspruchskammer
Artikel 34 Rechtsbehelfe
Artikel 35 Verfahren vor dem Gericht Erster Instanz und dem Gerichtshof
Kapitel V Finanzvorschriften
Artikel 36 Haushalt der Behörde
Artikel 37 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 38 Ausführung und Kontrolle des Haushalts
Artikel 39 Finanzvorschriften
Artikel 40 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Kapitel VI Allgemeine Bestimmungen
Artikel 41 Übermittlung von Informationen an die Behörde
Artikel 42 Konsultation
Artikel 43 Aufsicht, Durchsetzung und Sanktionen
Artikel 44 Interessenerklärung
Artikel 45 Transparenz
Artikel 46 Vertraulichkeit
Artikel 47 Zugang zu Dokumenten
Artikel 48 Rechtsstatus
Artikel 49 Personal
Artikel 50 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 51 Haftung der Behörde
Artikel 52 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 53 Beteiligung von Drittländern
Artikel 54 Kommunikationsausschuss
Artikel 55 Bewertung
Artikel 56 Übergangsvorschriften
Artikel 57 Inkrafttreten
Anhang In das Register aufzunehmende Informationen über Nutzungsrechte (gemäß Artikel 20)
2 Finnanzbogen
Drucksache 595/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen KOM (2007) 480 endg.; Ratsdok. 12413/07
... Erfolgt keine Regelung auf Gemeinschaftsebene, so würden die Mitgliedstaaten verschiedenen Satellitensystemen Frequenznutzungsrechte zuteilen, was folgende Konsequenzen hätte: Hindernisse auf dem Binnenmarkt für den europaweiten Satellitenmobilfunk würden nicht beseitigt; die für solche Dienste unverzichtbare gesamteuropäische Reichweite wäre ernsthaft gefährdet; das Risiko funktechnischer Störungen wäre größer kaum möglich.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Titel I Ziel, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Auswahlverfahren
Artikel 3 Vergleichendes Auswahlverfahren
Artikel 4 Zulässigkeit der Anträge
Artikel 5 Erste Auswahlrunde
Artikel 6 Zweite Auswahlrunde
Titel III Genehmigung
Artikel 7 Genehmigungserteilung an die ausgewählten Antragsteller
Artikel 8 Zugehörige Bodenkomponenten
Artikel 9 Überwachung und Durchsetzung
Titel IV Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 10 Ausschuss
Artikel 11 Inkrafttreten
Artikel 12 Adressaten
Finanzbogen
Drucksache 65/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten (Satellitendatensicherheitsgesetz - SatDSiG )
... erforderliche Frequenzzuteilung sowie die nach § 56 TKG erforderliche Übertragung der Orbit- und Frequenznutzungsrechte durch die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Teil 1 . Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 . Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems
§ 3 Genehmigung
§ 4 Genehmigungsvoraussetzungen
§ 5 Dokumentationspflicht
§ 6 Anzeigepflicht
§ 7 Auskunftspflicht
§ 8 Betretens- und Prüfungsrechte
§ 9 Maßnahmen der zuständigen Behörde
§ 10 Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen; Betriebsübernahme
Teil 3 . Verbreiten von Daten
Kapitel 1 . Allgemeine Voraussetzungen
§ 11 Zulassung
§ 12 Zulassungsvoraussetzungen
§ 13 Anzeigepflicht
§ 14 Auskunftspflicht
§ 15 Betretens- und Prüfungsrechte
§ 16 Maßnahmen der zuständigen Behörde
Kapitel 2 . Verfahren des Verbreitens von Daten
§ 17 Sensitivitätsprüfung
§ 18 Dokumentationspflicht
§ 19 Erlaubnis
§ 20 Sammelerlaubnis
Teil 4 . Vorrangige Bedienung von Anfragen der Bundesrepublik Deutschland
§ 21 Verpflichtung des Datenanbieters
§ 22 Verpflichtung des Betreibers
§ 23 Vergütung
Teil 5 . Durchführungsvorschriften
§ 24 Zuständigkeit
§ 25 Verfahren
§ 26 Gebühren und Auslagen
§ 27 Übermittlung von personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Teil 6 . Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften
§ 28 Ordnungswidrigkeiten
§ 29 Straftaten
§ 30 Auslandstaten Deutscher
§ 31 Straf- und Bußgeldverfahren
Teil 7 . Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 32 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
§ 33 Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
§ 34 Übergangsregelung
§ 35 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Wirtschaft und die Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Drucksache 295/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Europäische Raumfahrtpolitik KOM (2007) 212 endg. Ratsdok. 9052/07
... (9) Die Kommission will die europäischen Normungsorganisationen ersuchen, notwendige künftige Normungsvorhaben zur Flankierung des Regulierungsrahmens systematisch zu evaluieren; sie will prüfen, ob Vorschriften auf EU-Ebene erforderlich sind, um die Kontrolle der Verbreitung von Satellitendaten zu erreichen, bzw. ob es einer weiteren Rechtsangleichung bedarf. Sie will den Übergang zu einem flexiblen, marktgestützten Konzept der Frequenzzuweisung weiter fördern und sich für gesamteuropäische Vorgehensweisen bei der Frequenznutzung einsetzen. Ferner will sie mit den Mitgliedstaaten und internationalen Partnern erörtern, wie Ausfuhrkontrollvorschriften gestrafft werden können.
1. Einleitung
2. Die strategische Zielsetzung der Europäischen Raumfahrtpolitik
3. Anwendungen
3.1. Satellitennavigation
3.2. Erdbeobachtung
3.3. Satellitenkommunikation
3.4. Sicherheit und Verteidigung
4. Grundlagen
4.1. Wissenschaft und Technik
4.2. Internationale Raumstation ISS und Erforschung des Sonnensystems
4.3. Zugang zum Weltraum
5. Eine wettbewerbsfähige Europäische Raumfahrtindustrie
5.1. Regulierungsrahmen
5.2. Öffentliche Investitionen in die Raumfahrtindustrie
6. Governance
6.1. Institutioneller Rahmen
6.2. Koordiniertes Europäisches Raumfahrtprogramm
6.3. Internationale Beziehungen
Anhang 1 : Wichtige Maßnahmen
Anhang 2 : Glossar
Drucksache 499/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2006) 334 endg. Ratsdok. 11190/06
... Ein neues System für die Frequenzverwaltung ist notwendig, das die Koexistenz verschiedener Arten von Lizenzierungsmodellen (traditionelle Administration, Nutzung ohne zahlenmäßige Beschränkung sowie neue, marktbasierte Ansätze) ermöglicht sowie die wirtschaftliche und technische Effizienz der Nutzung dieser wertvollen Ressource fördert. Auf der Grundlage gemeinsamer EU-Vorschriften könnte eine erheblich flexiblere Frequenzverwaltung durch eine verstärkte Erteilung Allgemeingenehmigungen – wo immer dies möglich ist – erreicht werden. Sofern dies nicht möglich ist, sollten die Inhaber der Frequenznutzungsrechte nicht unnötig eingeschränkt, sondern lediglich gewissen Sicherheitsvorkehrungen unterworfen werden. Sie sollten die Möglichkeit haben, beliebige elektronische Kommunikationsdienste (Dienstneutralität) mit Hilfe beliebiger Technologien oder Normen unter gemeinsamen Bedingungen ("
Mitteilung
1. Zusammenfassung
2. Hintergrund
3. Bewertung des Rechtsrahmens – Verwirklichung der Ziele
4 Marktentwicklung
Konsultation der Interessengruppen
4 Zusammenfassung
4. Technologie- und Markenentwicklung
5. Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen
5.1. Verbesserung der Frequenzverwaltung im Bereich der elektronischen Kommunikation
5.2. Rationalisierung der Marktüberprüfungen
5.3. Konsolidierung des Binnenmarktes
5.3.1. Abhilfemaßnahmen gemäß dem Verfahren nach Artikel 7
5.3.2. Einsprüche
5.3.3. Gemeinsamer Ansatz für die Genehmigung von Diensten mit gesamteuropäischer oder Binnenmarktbedeutung
5.3.4. Sonstige Änderungsvorschläge
5.4. Stärkung der Verbraucher- und Nutzerrechte
5.5. Erhöhung der Sicherheit
5.6. Bessere Rechtsetzung: Aufhebung veralteter Vorschriften
6. Fazit
Drucksache 359/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... Es sollte sichergestellt werden, dass die betroffenen Unternehmen von der eingeschränkten Nutzbarkeit der ihnen zugeteilten Frequenzen in jedem Fall erfahren. Nur so wird es ihnen ermöglicht, die Einhaltung der festgelegten Frequenznutzungsbedingungen zu überprüfen und ihre Kunden ggf. entsprechend zu informieren.
1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG
2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG
4. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG
5. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG
6. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG
7. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG
8. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG
9. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG
10. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG
11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG
12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG
14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG
15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45k Abs. 2 und Abs. 5 TKG
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
16. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG
17. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG
18. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG
19. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG
20. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
21. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG
22. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG
23. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG
24. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG
25. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 359/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... im Benehmen mit den Bedarfsträgern und nach Anhörung der betroffenen Unternehmen festgelegten Frequenznutzungsbedingungen erfolgt. In die Frequenznutzungsbedingungen sind auch Vorgaben zur Verringerung der durch die Nutzung bedingten Störungen aufzunehmen.
A. Ziele
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15
§ 9a Neue Märkte
§ 43a Verträge
§ 44a Haftungsbegrenzung
§ 45 Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen
§ 45a Nutzung von Grundstücken
§ 45b Entstörungsdienst
§ 45c Normgerechte technische Dienstleistung
§ 45d Netzzugang
§ 45e Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis
§ 45f Vorausbezahlte Leistung
§ 45g Verbindungspreisberechnung
§ 45h Rechnungsinhalt, Teilzahlungen
§ 45i Beanstandungen
§ 45j Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens
§ 45k Sperre
§ 45m Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse
§ 45n Veröffentlichungspflichten
§ 45o Rufnummernmissbrauch
§ 45p Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen
§ 47a Schlichtung
§ 47b Abweichende Vereinbarungen
Artikel 3 Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15
§ 66a Preisangabe
§ 66b Preisansage
§ 66c Preisanzeige
§ 66d Preishöchstgrenzen
§ 66e Verbindungstrennung
§ 66f Anwählprogramme (Dialer)
§ 66g Wegfall des Entgeltanspruchs
§ 66h Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66i R-Gespräche
§ 66j Rufnummernübermittlung
§ 66k Internationaler entgeltfreier Telefondienst
§ 66l Umgehungsverbot
Artikel 4 Neubekanntmachung 900-15
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 45a) Nutzungsvertrag
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zweck des Gesetzes
2. Gesetzgebungskompetenz
3. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 45a
Zu § 45b
Zu § 45c
Zu § 45d
Zu § 45e
Zu § 45f
Zu § 45g
Zu § 45h
Zu § 45i
Zu § 45j
Zu § 45k
Zu § 45m
Zu § 45n
Zu § 45o
Zu § 45p
Zu Nummer 13
Zu § 47b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
a Absatz 2 Satz 1
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 66a
Zu § 66b
Zu § 66c
Zu § 66d
Zu § 66e
Zu § 66f
Zu § 66g
Zu § 66h
Zu § 66i
Zu § 66j
Zu § 66k
Zu § 66l
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 680/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
... (2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, den Kreis der Beitragspflichtigen, die Beitragssätze und das Verfahren der Beitragserhebung einschließlich der Zahlungsweise und der Zahlungsfristen zu bestimmen. Die Anteile an den Gesamtkosten in Sinne von Absatz 1 werden den einzelnen Nutzergruppen soweit wie möglich aufwandsbezogen zugeordnet. Der auf das Allgemeininteresse entfallende Kostenanteil ist beitragsmindernd zu berücksichtigen. Die Nutzergruppen ergeben sich aus der Frequenzzuweisung. Innerhalb der Nutzergruppen erfolgt die Aufteilung entsprechend der Frequenznutzung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung unter Sicherstellung der Einvernehmensregelung auf die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Grundlegende Anforderungen
§ 5 Vermutungswirkung
§ 6 Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Betrieb
§ 7 Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
§ 8 CE-Kennzeichnung
§ 9 Sonstige Kennzeichen und Informationen
§ 10 Benannte Stellen
§ 11 Besondere Regelungen
§ 12 Ortsfeste Anlagen
Abschnitt 2 Marktaufsicht der Bundesnetzagentur
§ 13 Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur
§ 14 Befugnisse der Bundesnetzagentur
§ 15 Auskunfts- und Beteiligungspflicht
§ 16 Zwangsgeld
§ 17 Kostenregelung
§ 18 Vorverfahren
§ 19 Beitragsregelung
Abschnitt 3 Bußgeldvorschriften
§ 20 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 21 Übergangsbestimmungen
§ 22 Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften
§ 23 Neufassung der Beleihungs- und Anerkennungs-Verordnung
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 Technische Unterlagen, EG-Konformitätserklärung
1. Technische Unterlagen
2. EG-Konformitätserklärung
Anlage 2 CE-Kennzeichnung
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ausgangslage und Ziel der Neufassung
Zum Inhalt des Gesetzesentwurfs
Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Auswirkungen auf die Wirtschaft
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
Zu § 14
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu den Anlagen
Drucksache 305/06
... vom 22. Juni 2004 (BGBl. I Seite 1190) enthält in § 53 Abs. 1 die Ermächtigung für die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung die Frequenzbereichszuweisung für die Bundesrepublik Deutschland in einem Frequenzbereichszuweisungsplan festzulegen und Änderungen des Frequenzbereichszuweisungsplans vorzunehmen. Ohne den Frequenzbereichszuweisungsplan ist eine geordnete und ressourcenschonende Nutzung von Frequenzen einerseits sowie eine effiziente und störungsfreie Nutzung von Frequenzen andererseits nicht möglich, weil der rechtliche Maßstab in Form des auf der Grundlage des Frequenzbereichszuweisungsplans erstellten Frequenznutzungsplans für die Entscheidung über Anträge auf Zuteilung einer Frequenz im Sinne des Telekommunikationsgesetzes fehlen würde.
Drucksache 359/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... Es sollte sichergestellt werden, dass die betroffenen Unternehmen von der eingeschränkten Nutzbarkeit der ihnen zugeteilten Frequenzen in jedem Fall erfahren. Nur so wird es ihnen ermöglicht, die Einhaltung der festgelegten Frequenznutzungsbedingungen zu überprüfen und ihre Kunden ggf. entsprechend zu informieren.
1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG
5. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG
6. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG
7. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG
8. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 43a Satz 1 TKG
9. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG
10. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG
11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG
12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 1 TKG
13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - TKG
14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG
15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG
16. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG
17. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
18. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG
19. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG
24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG
25. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 1 Satz 1 TKG
26. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG
27. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG
28. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 1 TKG
29. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 4 und 5 TKG
Zu Artikel 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
32. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG
33. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66c Abs. 1 Satz 2 TKG
34. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG
35. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG
36. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG
37. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.