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100 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Haltungseinrichtungen"


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Drucksache 302/20

... 2. § 29 Absatz 1 Satz 3 und 4 und von § 30 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 in den dort jeweils genannten Fällen dürfen Zuchtläufer, Jungsauen und Sauen in Haltungseinrichtungen, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung] bereits genehmigt oder in Benutzung genommen worden sind, noch bis zum Beginn des ... [einsetzen: Angaben des Tages und des Monats des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung sowie der Jahreszahl des achten auf das Inkrafttreten folgenden Jahres] gehalten werden, soweit"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/20




Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a


 
 
 


Drucksache 302/2/20

... "(11a) Abweichend von § 30 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a, und vorbehaltlich des Absatzes 11b Satz 1 Nummer 1, dürfen Jungsauen und Sauen in Haltungseinrichtungen, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung nach Artikel 3 Satz 1] bereits genehmigt oder in Benutzung genommen worden sind, noch bis zum Beginn des ... [einsetzen: Angaben des Tages und des Monats des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung nach Artikel 3 Satz 1 sowie der Jahreszahl des achten auf das Inkrafttreten nach Artikel 3 Satz 1 folgenden Jahres] gehalten werden, wenn"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/2/20




Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 11a

Zu Absatz 11a

Zu Absatz 11a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 587/1/19

... § 13 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen und Legehennen-Elterntiere

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/1/19




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 24

Zu Artikel 1

Abschnitt 6a
Anforderungen an das Halten von Junghennen

§ 37a
Anwendungsbereich

§ 37b
Sachkunde

§ 37c
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 37d
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 37e
Überwachung, Fütterung und Pflege von Junghennen

§ 37f
Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen

Abschnitt 6b
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

§ 37g
Anwendungsbereich

§ 37h
Sachkunde

§ 37i
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere

§ 37j
Besondere Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Inhaltsübersicht , Nummer 01a - neu - § 2 Nummer 3a - neu - , Nummer 01b - neu - Überschrift Abschnitt 2 , Nummer 01c - neu - § 11a - neu - , Nummer 9 § 45 Absatz 2b - neu -

§ 11a
Anbindehaltung von Rindern

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1 Nummer 01

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 01

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13a Absatz 1 Satz 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Absatz 4 Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 24 Absatz 4 Satz 1a - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 24 Absatz 5 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 26 Absatz 1 Satz 2

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a - neu -

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13*

Zu Artikel 1 Nummer 6

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12

Zu Artikel 1 Nummer 6

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 , Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 3 , Buchstabe c § 30 Absatz 3 Satz 3

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 02a - neu - , Buchstabe e § 30 Absatz 8

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 2

18. Hauptempfehlung zu Ziffer 19*

Zu Artikel 1 Nummer 9

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 9

20. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 1 Nummer 2

21. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 3

24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


Drucksache 587/2/19

... (11) Abweichend von § 24 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2 dürfen Jungsauen und Sauen in Haltungseinrichtungen, die vor dem [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung] bereits genehmigt oder in Benutzung genommen worden sind, noch bis zum Beginn des [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung sowie der Jahreszahl des ... [einsetzen: Fristsetzung entsprechend § 45 Absatz 11a Satz 1 zweiter Klammerzusatz] auf das Inkrafttreten folgenden Jahres] gehalten werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/2/19




Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 587/19

... Zudem hat sich die Mindesthöhenregelung für Haltungseinrichtungen für Legehennen in bestimmten Fällen als problematisch erwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4275, BMEL: Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Vorab: Unwägbarkeiten bei der Berechnung des Erfüllungsaufwands

Annahmen zur Herleitung der Fallzahl an Zuchtsauen

Annahmen zur Herleitung der Anteile an Um- und Neubauten

Annahmen zur Herleitung der Investitionskosten pro Zuchtsau

Bewertung dieser Annahmen durch die Verbände und den NKR

5 Informationspflichten

Weitere Regelungen

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 587/3/19

... in den dort jeweils genannten Fällen dürfen Zuchtläufer, Jungsauen und Sauen in Haltungseinrichtungen, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung] bereits genehmigt oder in Benutzung genommen worden sind, noch bis zum Beginn des ... [einsetzen: Angaben des Tages und des Monats des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung sowie der Jahreszahl des achten auf das Inkrafttreten folgenden Jahres] gehalten werden, soweit"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/3/19




Zu Artikel 1 Nummer 9


 
 
 


Drucksache 247/19

... ist in § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Tier-SchNutztV durch die Festlegung einer Mindesthöhe der Haltungseinrichtung von 2 Metern, von ihrem Boden aus gemessen, konkretisiert, damit die mit der Fütterung und Pflege betraute Person die Einrichtung aufrecht stehend betreten kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Befristung

D. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

E. Weitere Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV)

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 587/6/19

... "(16a) Abweichend von § 30 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 dürfen Jungsauen und Sauen in Betrieben mit weniger als zehn Sauen in Haltungseinrichtungen, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung] bereits genehmigt oder in Benutzung genommen worden sind, noch bis zum Beginn des ... [einsetzen: Angaben des Tages und des Monats des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung sowie der Jahreszahl des achten auf das Inkrafttreten folgenden Jahres] gehalten werden, soweit die Anforderungen des § 30 Absatz 3 in der bis zum ... [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens dieser Verordnung] geltenden Fassung dieser Verordnung erfüllt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/6/19




Zu Artikel 1 Nummer 9


 
 
 


Drucksache 587/5/19

... in den dort jeweils genannten Fällen dürfen Zuchtläufer, Jungsauen und Sauen in Haltungseinrichtungen, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung] bereits genehmigt oder in Benutzung genommen worden sind, noch bis zum Beginn des ... [einsetzen: Angaben des Tages und des Monats des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung sowie der Jahreszahl des achten auf das Inkrafttreten folgenden Jahres] gehalten werden, soweit"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/5/19




Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 601/17

... -Nutztierhaltungsverordnung bezüglich der Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen sowie der besonderen Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen vorzunehmen und fordert die Bundesregierung auf, diese Änderung in folgender Form umzusetzen:


 
 
 


Drucksache 212/17

... -Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. April 2016 (BGBl. I S. 758) geändert worden ist, sicherzustellen hat, dass, soweit erforderlich, die Absonderung der Tiere in geeigneten Haltungseinrichtungen erfolgen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung

Abschnitt IV
Amtlich anerkannter leukosefreier Rinderbestand

§ 11a

§ 11b

§ 13

Artikel 2
Änderung der Tuberkulose-Verordnung

§ 14

Artikel 3
Änderung der Brucellose-Verordnung

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen.

§ 1

Abschnitt 2
Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln.

§ 3a

Unterabschnitt 2
Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Rinder.

§ 8

§ 9

Unterabschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen gegen die Brucellose der Schweine.

§ 11

§ 11a

Unterabschnitt 4
Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Schafe und Ziegen.

§ 14

§ 14a

Unterabschnitt 5
Besondere Schutzmaßregeln in bestimmten Fällen.

Unterabschnitt 6
Desinfektion.

Unterabschnitt 7
Aufhebung der Schutzmaßregeln.

Abschnitt 3
Amtlich anerkannter brucellosefreier Rinderbestand.

§ 19

§ 20

Abschnitt 4
Brucellosefreier Schweinebestand.

Abschnitt 5
Amtlich anerkannter brucellosefreier Schaf- und Ziegenbestand

§ 22

§ 22a

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften.

§ 24

§ 24a

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3744 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen Regelungsinhalt


 
 
 


Drucksache 403/16

... § 13 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen und Legehennen-Elterntiere

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 3
Anforderungen an das Halten von Legehennen und Legehennen-Elterntieren

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Junghennen

Abschnitt 9
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

Abschnitt 10
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Junghennen

§ 44
Anwendungsbereich

§ 45
Sachkunde

§ 46
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 47
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 48
Überwachung, Fütterung und Pflege von Junghennen

§ 49
Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen

Abschnitt 9
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

§ 50
Anwendungsbereich

§ 51
Sachkunde

§ 52
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere

§ 53
Besondere Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

Artikel 2

Artikel 3

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz :6

Zu Nr. 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 47

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 48

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Satz 1, Nummern 1 und 2:

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Satz 2:

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 403/1/16

... "32. Kotkasten: kastenartige Einrichtung, deren Oberfläche mit durchbrochen strukturierten Elementen (Rosten) abgedeckt ist, die zum Auffangen des Kotes in Haltungseinrichtungen für Geflügel dient."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Nummer 28

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Nummer 32

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Nummer 33 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Nummer 34 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 14 Absatz 3 Satz 2 , Nummer 9 § 45 Absatz 2, § 51 Absatz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 46 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Nummer 4, Nummer 5 Satz 2, § 47 Absatz 2 Tabelle, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1

Zu § 47

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 48 Nummer 3

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 48 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Absatz 2

Zu Satz 1 Nummer 1

Zu Satz 1 Nummer 2

Zu Satz 1 Nummer 3

Zu Satz 1 Nummer 4

Zu Satz 1 Nummer 5

Zu Satz 1 Nummer 6

Zu Satz 1 Nummer 7

Zu Satz 1 Nummer 8

Zu Satz 1 Nummer 9

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 10

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 9

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 53 Absatz 1 Nummer 5


 
 
 


Drucksache 217/15 (Beschluss)

... es vereinbar, wenn sie um höherrangiger Interessen willen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. Dies ist bei Pelztieren, die allein zur Pelzgewinnung in Haltungseinrichtungen gehalten und getötet werden, nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist daher darauf gerichtet, die Pelztierhaltung langfristig zu verbieten und so das Leiden der Tiere zu verhindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsauwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeine Begründung

B. Im Einzelnen

1. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 112/15 (Beschluss)

... "§ 13 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen § 13a Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen § 13b (weggefallen)"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung1, 2)

Artikel 1

§ 13a
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

4 Kosten

4 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 112/1/15

... "§ 13 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen § 13a Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen § 13b (weggefallen)"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/1/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

4 Kosten

4 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 311/15 (Beschluss)

... Es werden neue Informationspflichten für Mastputen haltende Betriebe eingeführt. Nach § 47 Absatz 2 und § 51 Absatz 4 TierSchNutztV-E muss der Halter bestimmte Aufzeichnungen für jede Haltungseinrichtung seines Betriebes führen. Zusätzlich muss der Halter Aufzeichnungen über die Erfassung der Mortalitätsrate und über die Durchführung des Gesundheitskontrollprogramms nach § 53 TierSchNutztV-E anfertigen. Für das Fertigen dieser verpflichtenden Aufzeichnungen muss jeder Tierhalter etwa 10 Stunden im Jahr bei einem Stundensatz von 14,80 Euro aufwenden. Im Rahmen der Exante-Schätzung ist somit eine Nettobelastung in Höhe von insgesamt etwa 150 Euro pro Tierhalter und Jahr für die Erfüllung der Dokumentationspflichten zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung

Artikel 1

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Mastputen

Abschnitt 9
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Puten

§ 44
Anwendungsbereich

§ 45
Sachkunde

§ 46
Fortbildung

§ 47
Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung

§ 48
Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen

§ 49
Anforderungen an das Halten von Mastputen

§ 50
Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation

§ 51
Anforderungen an die Beleuchtung

§ 52
Besatzdichte

§ 53
Gesundheitskontrollprogramm

§ 54
Umgang mit kranken Mastputen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeit

4. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 44 - neu - Anwendungsbereich

§ 45 - neu - Sachkunde

§ 46 - neu - Fortbildung

§ 47 - neu - Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung

§ 48 - neu - Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen

§ 49 - neu - Anforderungen an das Halten von Mastputen

§ 50 - neu - Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation

§ 51 - neu - Anforderungen an die Beleuchtung

§ 52 - neu - Besatzdichte

§ 53 - neu - Gesundheitskontrollprogramm

§ 54 - neu - Umgang mit kranken Mastputen

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 112/15

... Daraufhin beschloss die damalige Bundesregierung, keine Neuregelung vorzulegen. Dadurch ist eine Regelungslücke entstanden, die dazu führt, dass die bisherige Übergangsfrist für die Haltung von Legehennen in ausgestalteten Käfigen bis zum 31.12.2020 nicht mehr besteht und spezielle rechtliche Vorgaben für die Kleingruppenhaltung, insbesondere konkrete Anforderungen zum Mindestplatzbedarf, zur Nestfläche, zur Größe des Einstreubereiches und zur Mindesthöhe von Haltungseinrichtungen, fehlen.



Drucksache 217/15

... vereinbar, wenn sie um höherrangiger Interessen willen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. Dies ist bei Pelztieren, die allein zur Pelzgewinnung in Haltungseinrichtungen gehalten und getötet werden, nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist daher darauf gerichtet, die Pelztierhaltung langfristig zu verbieten und so das Leiden der Tiere zu verhindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/15




B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tierschutzgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

B. Im Einzelnen

1. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 177/14

... Es wird vermutet, dass nach Satz 1 nicht mehr als die dort genannten Tiere gehalten werden, wenn die im Betrieb vorhandenen Haltungseinrichtungen in Folge der zu beachtenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen nachweislich nicht für mehr Tiere Platz bieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Verordnung

Verordnung

§ 1
Mitteilungen des Tierhalters nach §§ 58a und 58b des Arzneimittelgesetzes

§ 2
Ausnahmen von den Anforderungen nach §§ 58a und 58b des Arzneimittelgesetzes

§ 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2758: Entwurf einer Verordnung über die Durchführung von Mitteilungen nach §§ 58a und 58b des Arzneimittelgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 318/13

... "(15a) Abweichend von § 29 Absatz 2 dürfen Zuchtläufer und Mastschweine in Haltungseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2013 bereits genehmigt oder in Benutzung genommen worden sind, noch bis zum ... [einsetzen: Datum des letzten Tages des zwölften auf das Inkrafttreten folgenden Kalendermonats] gehalten werden, wenn entsprechend dem Durchschnittsgewicht der Tiere für jedes Schwein eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche nach folgender Tabelle zur Verfügung steht:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E. 1 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E. 2 Erfüllungsaufwand für die Beteiligten

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

§ 30a
Besondere Anforderungen an die Vermehrung von Schweinen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs Die Änderungen betreffen

III. Verordnungsgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Auswirkungen des Verordnungsentwurfs

1. Geschlechterspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

VI. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 570/1/13

... "Die Form und die Größe der Öffnung der Haltungseinrichtung müssen gewährleisten, dass ein Kaninchen herausgenommen werden kann, ohne dass ihm vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 570/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Nummer 25

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 2 Satz 2 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 3 Nummer 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 4

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 4 Nummer 1

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 4 Nummer 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 4 Nummer 3

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 4 Nummer 4

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 4 Nummer 4

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 4 Nummer 5 - neu -

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 4 Nummer 6 - neu -

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 4 Satz 2 - neu -

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 9 - neu -

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 10 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 33 Absatz 2

16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 33 Absatz 3 Nummer 1

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 33 Absatz 3 Nummer 2

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 33 Absatz 3 Nummer 2

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 33 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe a

20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 33 Absatz 3 Satz 2 - neu -

21. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 34 Absatz 2 Nummer 1

22. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 34 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a

23. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 34 Absatz 2 Satz 2 - neu -

24. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 34 Absatz 3 Nummer 4

25. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 34 Absatz 3 Nummer 5

26. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 34 Absatz 3 Nummer 7 - neu -

27. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 34 Absatz 4

28. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 35 Absatz 1 Nummer 1a - neu -

29. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 35 Absatz 1 Nummer 6

30. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 35 Absatz 1 Nummer 7 - neu -

1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 5 Absatz 1 Nummer 8 - neu -

32. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 35 Absatz 3

33. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 35a - neu -

§ 35a
Sachkunde

34. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 36 Absatz 3

35. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 37 Absatz 2 Satz 2

36. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 37 Absatz 3 und 4

37. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 37 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1

38. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 37 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu -

39. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe 0a - neu - § 44 Absatz 1 Nummer 2

40. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Nummer 37

41. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Nummer 41a - neu -

42. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Nummer 42a - neu - * In Artikel 1 Nummer 8 ist in § 44 Absatz 1 nach Nummer 42 folgende Nummer 42a einzufügen:

43. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Nummer 44

44. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Nummer 45a - neu -


 
 
 


Drucksache 95/12

... In § 13a Absatz 1 wird eine neue Informationspflicht für Unternehmen (Antrag auf Ausnahmegenehmigung für eine Abweichung von der geregelten Mindesthöhe von Haltungseinrichtungen) eingeführt. Es werden keine Informationspflichten geändert oder aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/12




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für öffentliche Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

§ 13
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen.

§ 13a
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen.

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Ziel der Verordnung

II. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 95/1/12

... Mit der Anpassung des Zeitpunktes, bis zu dem die Übergangsfristenregelung anzuwenden ist, an das Inkrafttreten der Regelung wird vermieden, dass eine Regelungslücke entsteht. Haltungseinrichtungen, die zwischen dem 1. Januar 2012 und dem Inkrafttreten der Übergangsregelung genehmigt oder in Benutzung genommen worden sind, würden sonst ungerechtfertigter Weise benachteiligt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 13 Absatz 3 Satz 4 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d - neu - § 13 Absatz 3 Satz 5 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e - neu - § 13 Absatz 3 Satz 6 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f - neu - § 13 Absatz 5 Nummer 5 und 6

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 38 Absatz 4 Satz 1


 
 
 


Drucksache 670/12

... 3. Tierverhalten und Haltungsanforderungen und -methoden, einschließlich Anreicherung der Haltungseinrichtungen, (allgemein und artspezifisch).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen

Abschnitt 1
Halten von Wirbeltieren und Kopffüßern zur Verwendung in Tierversuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken

§ 1
Anforderungen an die Haltung von Wirbeltieren und Kopffüßern

§ 2
Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern

§ 3
Anforderungen an die Sachkunde

§ 4
Organisationspflichten

§ 5
Tierschutzbeauftragte

§ 6
Tierschutzbeirat

§ 7
Führen von Aufzeichnungen

§ 8
Besondere Aufzeichnungen bei Hunden, Katzen und Primaten

§ 9
Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten

§ 10
Anderweitige Unterbringung oder Freilassung von Wirbeltieren und Kopffüßern

Unterabschnitt 2
Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes

§ 11
Erlaubnisvoraussetzungen

§ 12
Beantragen der Erlaubnis

§ 13
Erlaubnisbescheid, Anzeige von Änderungen

Abschnitt 2
Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen

§ 14
Geltung für Tiere in einem frühen Entwicklungsstadium

Unterabschnitt 1
Durchführung von Tierversuchen

§ 15
Anforderungen an Räumlichkeiten und Anlagen

§ 16
Anforderungen an die Sachkunde

§ 17
Schmerzlinderung und Betäubung

§ 18
Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern

§ 19
Verwenden gezüchteter Wirbeltiere und Kopffüßer

§ 20
Verwenden wildlebender Tiere

§ 21
Verwenden streunender oder verwilderter Haustiere

§ 22
Verwenden geschützter Tierarten

§ 23
Verwenden von Primaten

§ 24
Herkunft zu verwendender Primaten

§ 25
Verwenden von Menschenaffen

§ 26
Durchführung besonders belastender Tierversuche

§ 27
Genehmigungen in besonderen Fällen

§ 28
Zweckerreichung

§ 29
Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung

§ 30
Führen von Aufzeichnungen

§ 31
Pflichten des Leiters

Unterabschnitt 2
Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben

§ 32
Beantragen der Genehmigung

§ 33
Genehmigungsverfahren

§ 34
Genehmigungsbescheid, Befristung

§ 35
Sammelgenehmigung, Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben

§ 36
Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben

§ 37
Anzeige von Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes

§ 38
Sammelanzeige, Anzeige von Änderungen angezeigter Versuchsvorhaben

§ 39
Prüfung angezeigter Versuchsvorhaben oder deren Änderungen

§ 40
Anzeige von Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 3 des Tierschutzgesetzes

§ 41
Aufbewahrungspflicht

§ 42
Veröffentlichung von Zusammenfassungen

§ 43
Tierversuchskommissionen

§ 44
Unterrichtung des Bundesministeriums

Abschnitt 3
Andere Eingriffe und Behandlungen an Wirbeltieren

§ 45
Eingriffe an Wirbeltieren nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Tierschutzgesetzes

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 46
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 47
Aufgaben nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU

§ 48
Übergangsvorschriften

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 und § 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3) Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Pflege oder das Töten von Tieren oder die Planung oder die Durchführung von Tierversuchen erforderlich sind

Abschnitt 1
Pflege von Tieren

Abschnitt 2
Töten von Tieren

Abschnitt 3
Planung und Durchführung von Tierversuchen

Anlage 2
(zu § 2 Absatz 2) Tötungsverfahren

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung

Artikel 3
Änderung der Versuchstiermeldeverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeit

4. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2002: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

I. Zusammenfassung

4 Bürokratiekosten

II. Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

a Genehmigung von Tierversuchen

b Tierschutzbeauftragte

c Tierschutzbeirat

d Einrichtungen zur Haltung von Tieren

e Sachkunde des Personals

2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand der Länder

b Erfüllungsaufwand für den Bund


 
 
 


Drucksache 95/12 (Beschluss)

... In § 13a Absatz 1 wird eine neue Informationspflicht für Unternehmen (Antrag auf Ausnahmegenehmigung für eine Abweichung von der geregelten Mindesthöhe von Haltungseinrichtungen) eingeführt. Es werden keine Informationspflichten geändert oder aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/12 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 1,2

Artikel 1

§ 13
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen

§ 13a
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Ziel der Verordnung

II. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 380/11

... Ziel des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegten Verordnungsentwurfs ist es, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Regelungen zur Kleingruppenhaltung aufzuheben sowie die weitere Nutzung bestehender ausgestalteter Käfige und Kleingruppenhaltungen zu regeln. Im Wesentlichen soll dem durch eine Aufhebung der Regelungen zur Kleingruppenhaltung, durch die Regelung von allgemeinen und besonderen Anforderungen an Haltungseinrichtungen sowie die Bestimmung neuer Übergangsfristen für bestehende ausgestaltete Käfige und für bestehende Kleingruppenhaltungen Rechnung getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/11




Fragen an die Bundesregierung zum Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden und zum Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

I. Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden

II. Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung


 
 
 


Drucksache 445/2/11

... "(3) Für die Beleuchtung von Haltungseinrichtungen gilt Folgendes:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/2/11




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 49/11

... -Nutztierhaltungsverordnung und eine die Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen im Interesse des Tierschutzes konkretisierende Neufassung des § 13 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die nicht hinter den in der Ersten Verordnung zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/11




Tierschutzgerechte Haltung von Legehennen - Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 zum Abschnitt 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung


 
 
 


Drucksache 399/1/09

... (2a) Abweichend von § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 darf Geflügel bis zum [einsetzen: Datum des Tages, der drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung liegt] in Haltungseinrichtungen gehalten werden, in denen kein flackerfreies Licht zur künstlichen Beleuchtung verwendet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 , Nummer 15 Buchstabe 0a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 13 Absatz 6 - neu - TierSchNutztV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 13a Absatz 2 Satz 1 TierSchNutztV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 13a Absatz 2 Satz 2 - neu - TierSchNutztV *

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Nummer 3 TierSchNutztV

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - TierSchNutztV

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 3 Nummer 5 TierSchNutztV

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 5 - neu - TierSchNutztV

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TierSchNutztV

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV *

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 2 TierSchNutztV

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 9 Satz 1 , Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 29a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 2 TierSchNutztV

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 3 Satz 2 TierSchNutztV

17. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 1 TierSchNutztV

18. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - TierSchNutztV

19. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 21a - neu - TierSchNutztV

20. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 23b - neu - TierSchNutztV


 
 
 


Drucksache 399/09

... § 18 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten der Wirtschaft

Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Abschnitt 4
Anforderungen an das Halten von Masthühnern

§ 16
Anwendungsbereich

§ 17
Sachkunde

§ 18
Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner

§ 19
Anforderungen an das Halten von Masthühnern

§ 20
Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

3 Allgemeines

4 Bürokratiekosten

Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Bürokratiekosten für die Verwaltung

4 Einzelvorschriften

Zusätzliche Begründung zu Artikel 1 Nr. 4

Zusätzliche Begründung zu Artikel 1 Nr. 5 § 19 Abs. 3

Zusätzliche Begründung zu Artikel 1 Nr. 5 § 19 Abs. 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 776: Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung


 
 
 


Drucksache 341/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat hatte schon am 7. April 2006 (BR-Drucksache 119/06 (Beschluss)), zuletzt am 9. November 2007 (BR-Drucksache 660/07 (Beschluss)), die Bundesregierung gebeten, schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und einzuführen. Die Erforderlichkeit speziell für diese Tierart folgt aus der Komplexität von Haltungseinrichtungen für Legehennen: Die Regelung soll eine verhaltensgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere in für Legehennen bestimmten Haltungssystemen gewährleisten, die zu den vergleichsweise komplexesten technischen Einrichtungen für Nutztiere gehören. Im Übrigen ist es notwendig, Erfahrungen bei der Umsetzung des Prüf- und Zulassungsverfahrens zu sammeln.



Drucksache 341/1/09

... a) Der Bundesrat hatte schon am 7. April 2006 (BR-Drucksache 119/06 (Beschluss)), zuletzt am 9. November 2007 (BR-Drucksache 660/07 (Beschluss)), die Bundesregierung gebeten, schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und einzuführen. Die Erforderlichkeit speziell für diese Tierart folgt aus der Komplexität von Haltungseinrichtungen für Legehennen: Die Regelung soll eine verhaltensgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere in für Legehennen bestimmten Haltungssystemen gewährleisten, die zu den vergleichsweise komplexesten technischen Einrichtungen für Nutztiere gehören. Im Übrigen ist es notwendig, Erfahrungen bei der Umsetzung des Prüf- und Zulassungsverfahrens zu sammeln.



Drucksache 81/09

... 1. Geflügelhaltungen in nicht in Betriebsabteilungen unterteilten Stallgebäuden, in Ausläufen oder in Betriebsabteilungen sind im Rein-Raus-Verfahren mit Geflügel zu besetzen. Der Besitzer eines Aufzuchtbetriebes oder eines Legehennenbetriebes kann von den Maßgaben nach Satz 1 abweichen, soweit durch ein betriebseigenes System zur Qualitätssicherung sichergestellt ist dass über die Maßgaben der §§ 11 und 17 hinaus ein Impfprogramm mit jeweils einem gegen Salmonella Enteritidis und Salmonella Typhimurium gerichteten Impfstoff nach dem Stand der Wissenschaft und Technik durchgeführt wird und Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion mit Salmonellen in dem Aufzuchtbetrieb oder dem Legehennenbetrieb ergriffen werden, insbesondere die regelmäßige Entfernung der verendeten Tiere aus den Haltungseinrichtungen, die Lagerung der Futtermittel in geschlossenen Räumen sowie die regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Räume und Behältnisse, in denen die Futtermittel aufbewahrt werden. In das System zur Qualitätssicherung ist ein Tierarzt einzubeziehen. Der Besitzer hat über die nach Satz 2 ergriffenen Maßnahmen Aufzeichnungen zu führen und diese Aufzeichnungen drei Jahre lang, gerechnet vom Tage der jeweiligen Aufzeichnung, aufzubewahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Hygiene

§ 3
Impfung

§ 4
Mitteilungspflicht

§ 5
Untersuchungseinrichtung

§ 6
Ursachenermittlung im Betrieb

§ 7
Reinigung und Desinfektion

Abschnitt 2
Zuchtbetriebe

§ 8
Betriebseigene Kontrollen, sonstige Mitteilungspflichten

§ 9
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 10
Amtliche Untersuchung

§ 11
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 12
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 3
Aufzuchtbetriebe

§ 13
Impfungen

§ 14
Betriebseigene Kontrollen

§ 15
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 16
Amtliche Untersuchung

§ 17
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 18
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 4
Legehennenbetriebe

§ 19
Einstallen von Junghennen

§ 20
Betriebseigene Kontrollen

§ 21
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 22
Amtliche Untersuchung

§ 23
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 24
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 5
Masthähnchenbetriebe

§ 25
Betriebseigene Kontrollen

§ 26
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 27
Amtliche Untersuchung

§ 28
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 29
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 6
Brütereien

§ 30
Betriebseigene Kontrollen

§ 31
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 32
Amtliche Untersuchung

§ 33
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 34
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 7
Weitergehende Maßnahmen

§ 35
Schutzmaßregeln bei Salmonella Gallinarum Pullorum

§ 36
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 8
Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsregelungen

Anlage
(zu § 2 Abs. 1) Anforderungen an gewerbsmäßige Geflügelhaltungen

Abschnitt 1
Anforderungen an den Betrieb

Abschnitt 2
Bauliche Anforderungen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 3
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

B. Spezieller Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn sowie zur Änderung tierseuchenrechtlicher Pflichten


 
 
 


Drucksache 399/09 (Beschluss)

... (2a) Abweichend von § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 darf Geflügel bis zum [einsetzen: Datum des Tages, der drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung liegt] in Haltungseinrichtungen gehalten werden, in denen kein flackerfreies Licht zur künstlichen Beleuchtung verwendet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 , Nummer 15 Buchstabe 0a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 13 Absatz 6 - neu - TierSchNutztV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 13a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Nummer 3 TierSchNutztV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - TierSchNutztV

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 3 Nummer 5 TierSchNutztV

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 5 - neu - TierSchNutztV

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TierSchNutztV

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 2 TierSchNutztV

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 9 Satz 1 , Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 29a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 2 TierSchNutztV

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 3 Satz 2 TierSchNutztV

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 1 TierSchNutztV

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - TierSchNutztV

17. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 21a - neu - TierSchNutztV

18. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 23b - neu - TierSchNutztV

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 660/2/07

... Der Bundesrat hat wiederholt gefordert, ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren zur Feststellung der Tiergerechtheit von Haltungseinrichtungen, insbesondere für Legehennen, einzuführen.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.