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"Hilfsmaßnahmen"
Drucksache 116/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2018/1999
(Europäisches Klimagesetz) - COM(2020) 80 final; Ratsdok. 6547/20
... 22. Insbesondere mit Blick auf die derzeitige gesundheitliche, soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Krise durch die COVID-19-Pandemie muss eine notwendige Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit besonders bedacht werden. Zum einem muss an der Anhebung des Klimaziels für 2030 festgehalten werden. Zum anderen sollten die geplanten mittel- und längerfristigen Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft durch die EU und ihre Mitgliedstaaten nicht nur konjunkturelle Impulse auslösen, sondern auch auf das Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens und der Klimaneutralität in Europa ausgerichtet werden. Ein wichtiger Schritt ist, dass Unternehmen, die Konjunkturhilfen empfangen, sich zum Ziel der Klimaneutralität 2050 bekennen. Die zukünftigen Konjunkturhilfen sollten daher den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger befördern und dürfen diese nicht weiter unterstützen.
Drucksache 206/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) Nr. 2019/876 aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie - COM(2020) 310 final; Ratsdok. 7620/20
... 4. Damit die staatlichen Hilfsmaßnahmen eine noch größere Wirkung entfalten können, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich im weiteren Verhandlungsverlauf ergänzend zu den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen für die Schaffung einer generellen Ausnahme von Förderkrediten bei der Berechnung der aufsichtsrechtlichen Verschuldungsquote einzusetzen. Zudem sollten die von den staatlichen Förderbanken bereitgestellten Haftungsfreistellungen als Kreditrisikominderung durch Anpassung der entsprechenden europäischen Regelungen generell anerkannt werden.
Drucksache 223/20
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen: Haushaltsführung 2020
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019
... humanitärer Hilfsmaßnahmen
Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen VE ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen
Drucksache 221/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 27 Absatz 22a UStG
2. Zu Artikel 2 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Nummer 4 - neu -, Nummer 5 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g, § 41 Absatz 1 Satz 4, § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, § 42b Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 290/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
Drucksache 290/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
Drucksache 206/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
und (EU) Nr. 2019/876
aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie - COM(2020) 310 final; Ratsdok. 7620/20
... 4. Damit die staatlichen Hilfsmaßnahmen eine noch größere Wirkung entfalten können, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich im weiteren Verhandlungsverlauf ergänzend zu den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen für die Schaffung einer generellen Ausnahme von Förderkrediten bei der Berechnung der aufsichtsrechtlichen Verschuldungsquote einzusetzen. Zudem sollten die von den staatlichen Förderbanken bereitgestellten Haftungsfreistellungen als Kreditrisikominderung durch Anpassung der entsprechenden europäischen Regelungen generell anerkannt werden.
Drucksache 221/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Absatz 1
§ 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5274, BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
III. Ergebnis
Drucksache 329/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
Drucksache 363/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104a und 143h)
... Der Bund hat bisher keine verfassungsrechtliche Kompetenz für den unmittelbaren Ausgleich pandemiebedingter Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden. Ungeachtet dessen ist in der besonderen Problemlage in Folge der COVID-19-Pandemie eine unmittelbare Beteiligung des Bundes an entsprechenden Hilfsmaßnahmen der Länder für die Kommunen erforderlich. Der auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführende massive Einbruch der Steuereinnahmen der Gemeinden führt bundesweit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Finanzausstattung der Gemeinden, die ihre Fähigkeit zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben akut gefährdet. Die notwendige Abhilfe kann aufgrund der allgemein auf die Pandemie zurückzuführenden erheblichen Anspannung aller öffentlichen Haushalte nicht allein von den Ländern bewältigt werden. Die Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge ist zudem unverzichtbare Grundlage für den wirtschaftlichen Aufholprozess zur Überwindung der negativen Folgen der Pandemie in Deutschland.
A. Problem und Ziel
B. Lösung; Nutzen
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 143h
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Inkrafttreten; Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 293/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht
... Hilfsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie nicht gänzlich auszuschließen sind, umfassend geschützt sind, wird für Spitzenrisiken daher eine staatliche Absicherung geschaffen. Reisende, die einen Gutschein im Sinne dieser Vorschrift akzeptiert haben und vom Kundengeldabsicherer nur anteilig befriedigt werden, können deshalb von der öffentlichen Hand die Auszahlung des restlichen Anteils verlangen. Der Anspruch kann erst geltend gemacht werden, wenn der Kundengeldabsicherer die Leistung erbracht hat. Der Reisende hat die Höhe der bereits erhaltenen Erstattungsleistung nachzuweisen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ 5 Reisegutschein; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Artikel 2
Drucksache 221/2/20
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
Drucksache 221/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 27 Absatz 22a UStG
2. Zu Artikel 2 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Nummer 4 - neu -, Nummer 5 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g, § 41 Absatz 1 Satz 4 - neu -, § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, § 42b Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 - neu - EStG
Drucksache 290/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
Drucksache 230/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern - Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten" - Antrag der Länder Berlin, Bremen -
... e) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zuge der Fortschreibung der Hilfsmaßnahmen für alle Selbstständigen und Freiberufler, deren Einnahmen durch die Corona-Pandemie entfallen, Regelungen zum Ausgleich ihrer erheblichen Umsatzeinbrüche zu entwickeln. Damit soll der Nachteil ausgeglichen werden, dass ihr Tätigkeitsfeld von der Krise in besonderem Maße betroffen ist und ihnen die soziale Sicherung abhängiger Beschäftigter nicht offensteht. Vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz sowie der Kulturministerkonferenz plädiert der Bundesrat dabei für eine Lösung, die für den begrenzten Zeitraum der Pandemie die Möglichkeit eines pauschalen monatlichen Zuschusses zur Abfederung von Einnahmeverlusten eröffnet.
Drucksache 230/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Sicherung von Selbständigen und Freiberuflern - Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten"
... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zuge der Fortschreibung der Hilfsmaßnahmen für alle Selbstständigen und Freiberufler, deren Einnahmen durch die Corona-Pandemie entfallen, Regelungen zum Ausgleich ihrer erheblichen Umsatzeinbrüche zu entwickeln. Damit soll der Nachteil ausgeglichen werden, dass ihr Tätigkeitsfeld von der Krise in besonderem Maße betroffen ist und ihnen die soziale Sicherung abhängiger Beschäftigter nicht offensteht. Vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz sowie der Kulturministerkonferenz plädiert der Bundesrat dabei für eine Lösung, die für den begrenzten Zeitraum der Pandemie die Möglichkeit eines pauschalen monatlichen Zuschusses zur Abfederung von Einnahmeverlusten eröffnet.
Anlage Entschließung des Bundesrates Sicherung von Selbständigen und Freiberuflern - Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten
Drucksache 329/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a EStG, Nummer 8 Buchstabe a § 52 Absatz 12 Satz 3
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 52 Absatz 14 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 52 Absatz 14 Satz 5 EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 110 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 § 111 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 110 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 § 111 Überschrift, Absatz 1 Satz 2 EStG
§ 111 Vorläufiger Verlustrücktrag aus 2020 für die Steuerfestsetzung 2019
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 111 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 EStG
12. Zu Artikel 3 allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
13. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 375a AO
§ 375a Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung
14. Zu Artikel 11 Nummer 4 Satz 2a - neu - KBNAnrG
Drucksache 370/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona- Steuerhilfegesetz)
Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona- Steuerhilfegesetz)
Drucksache 370/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 991. Sitzung des Bundesrates am 29. Juni 2020
Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona- Steuerhilfegesetz)
Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona- Steuerhilfegesetz)
Drucksache 370/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
Zweites Gesetz
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
XIV. Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie
§ 110 Anpassung von Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2019
§ 111 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020
Artikel 2 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Tabaksteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 6 Änderung der Abgabenordnung
§ 375a Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 34 Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung
Artikel 8 Änderung des Forschungszulagengesetzes
Artikel 9 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 10 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Gesetzes zur Nichtanrechnung des Kinderbonus
Artikel 12 Inkrafttreten
Drucksache 219/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten - COM(2018) 244 final
... Die Prüfung von Möglichkeiten für einen physischen Vorrat an Impfstoffen wurde vorgeschlagen, weil derzeit in vielen EU-Mitgliedstaaten wichtige Impfstoffe knapp sind. Jeder Mitgliedstaat muss über Bereitschaftspläne verfügen, weshalb die Empfehlung den Aufruf enthält, die Vorhersageverfahren zu verbessern. Um den Mitgliedstaaten zu helfen, kurzfristige Engpässe, etwa aufgrund von Krankheitsausbrüchen, unterschätztem Bedarf, Produktionsausfällen oder außergewöhnlichen Ereignissen wie Migrantenströmen aufzufangen, wären konzertierte EU-Hilfsmaßnahmen sehr von Vorteil. Eine 2015 vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten durchgeführte Risikobewertung zu Impfstoffengpässen kommt zu dem Schluss, dass gegenwärtig in der EU und im EWR häufiger Impfstoffengpässe auftreten als in der Vergangenheit, und es daher ratsam sei, dass die Länder Bestände für routinemäßige Impfprogramme anlegen, um bei zukünftigen Engpässen Immunisierungsunterbrechungen zu vermeiden. Manche Mitgliedstaaten haben bereits bei der Kommission Impfstoffe angefragt, um mithilfe des EU-Gesundheitssicherheitsausschusses Engpässe zu überwinden. Allerdings sehen die aktuellen EU-Instrumente zur Finanzierung des Gesundheitswesens keine Beschaffung von Impfstoffen vor. Daher plant die Kommission nun eine Zusammenarbeit mit Experten aus den Mitgliedstaaten und einen Dialog mit der Industrie, um Möglichkeiten für eine Bevorratung auf EU-Ebene auszuloten; dabei soll auch der an die Kommission und die Mitgliedstaaten gerichtete Aufruf des Europäischen Parlaments Berücksichtigung finden, Lösungen für eine bessere Impfstoffversorgung und -verfügbarkeit zu entwickeln, die auch die Anlegung von Impfstoffvorräten umfassen.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen
- Konsultationen der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Beobachtungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,
BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission, in ENGER Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten folgende Massnahmen DURCHZUFÜHREN:
BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission,
Drucksache 122/18
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2017 - Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2017; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2017
... Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland
Drucksache 738/17
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2017
Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0501 Titel 687 32 - Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland - bis zu einer Höhe von 200 Mio. Euro
Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0501 Titel 687 32 - Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland - bis zu einer Höhe von 200 Mio. Euro
Drucksache 750/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einrichtung des Europäischen Währungsfonds - COM(2017) 827 final
... 14. Finanzielle Hilfsmaßnahmen - durch den ESM/EWF oder den ECOFIN-Rat - sollten zudem im Rahmen eines Schuldenrestrukturierungsmechanismus stärker als bisher an eine Beteiligung des Privatsektors gekoppelt sein. Mehr Beteiligung des Privatsektors setzt weiterhin effektiv funktionierende Abwicklungsstrukturen der Investoren (zum Beispiel Banken) voraus. Anderenfalls würde die Beteiligung dieser Investoren praktisch "durch die Hintertür" ausgehebelt. Eine wirkliche Beteiligung des Privatsektors sorgt für eine gerechtere Lastenverteilung, schafft an den Kapitalmärkten Klarheit bei der Risikobewertung und begrenzt die Anzahl der Gläubiger, die auf eine vollständige Rettung spekulieren.
Drucksache 417/2/17
Antrag des Landes Niedersachsen
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... s den Straftatbestand der Behinderung von hilfeleistenden Personen eingeführt, der unter anderem auch das vorsätzliche Erschweren der Hilfsmaßnahmen der hilfeleistenden Personen durch das Nichtbilden einer Rettungsgasse erfasst. Es gewährt den Ordnungsbehörden aber keine Möglichkeiten für eine Ahndung von fahrlässig begangenen Ordnungsverstößen.
Drucksache 424/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... den Straftatbestand der Behinderung von hilfeleistenden Personen eingeführt, der unter anderem das vorsätzliche Erschweren der Hilfsmaßnahmen der hilfeleistenden Personen durch das Nichtbilden einer Rettungsgasse erfasst. Das fahrlässige Nichtbilden einer Rettungsgasse wird dagegen lediglich als geringfügige Ordnungswidrigkeit mit einem Regelsatz von 20 Euro (laufende Nummer 50 des Bußgeldkatalogs) geahndet. Das widerspricht der besonderen Bedeutung, die das Bilden einer Rettungsgasse hat. Auch fahrlässiges Verhalten gefährdet hier Menschenleben. Die Sanktion für das Nichtbilden einer Rettungsgasse in der
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 23 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 StVO
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 23 Absatz 1a Satz 5
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa § 30 Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 StVO , Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Nummer 5 FerReiseV
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 35 Absatz 9 - neu - StVO
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 49 Absatz 1 StVO
6. Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 3 Nummer 2
8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7:
Zu Artikel 3 Nummer 2
Drucksache 737/17
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2017
Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0501 Titel 687 32 - Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland - bis zu einer Höhe von 20 Mio. Euro
Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0501 Titel 687 32 - Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland - bis zu einer Höhe von 20 Mio. Euro
Drucksache 417/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... s den Straftatbestand der Behinderung von hilfeleistenden Personen eingeführt, der unter anderem auch das vorsätzliche Erschweren der Hilfsmaßnahmen der hilfeleistenden Personen durch das Nichtbilden einer Rettungsgasse erfasst. Es gewährt den Ordnungsbehörden aber keine Möglichkeiten für eine Ahndung von fahrlässig begangenen Ordnungsverstößen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsverzeichnis Angabe zu Anlage 15a FeV
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 und Absatz 6 Satz 1 FeV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 2
4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 25 Absatz 5 Satz 4 FeV
5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 48 Absatz 4 Nummer 7 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 FeV
6. Zu Artikel 1 Nummer 7b* - neu - § 67 Absatz 2 Nummer 2 FeV
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 71a Absatz 1 Satz 1 FeV
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 71b Satz 01 - neu - FeV
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 75 Nummer 4, 9 und 10 FeV
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 76 Nummer 8a - neu - FeV
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 76 Nummer 8d** Satz 1 und Satz 4 Buchstabe a FeV
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 76 Nummer 8g FeV
13. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - Anlage 3 zu § 6 Absatz 6 Abschnitt A Unterabschnitt III Überschrift FeV
14. Zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 5 zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5 FeV
15. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - Anlage 9 zu § 25 Absatz 3 Abschnitt B Unterabschnitt II Fußnote * FeV
16. Zu Artikel 2 Nummer 3 Gebührennummer 345 GebOSt
17. Zu Artikel 3 Nummer 1 - neu - und 2 - neu - § 5 Absatz 1c und § 7 Absatz 1 Satz 2 BKrFQV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
18. Zu Artikel 3 Nummer 5* Abschnitt II Nummer 3 Anlage 2a zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1a BKrFQV
19. Zu Artikel 3 Nummer 6* Abschnitt II Nummer 1 Anwendungshinweis ** und Nummer 3 Anlage 2b zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1b BKrFQV
Drucksache 750/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einrichtung des Europäischen Währungsfonds - COM(2017) 827 final
... 3. Finanzielle Hilfsmaßnahmen - durch den ESM/EWF oder den ECOFIN-Rat - sollten zudem im Rahmen eines Schuldenrestrukturierungsmechanismus stärker als bisher an eine Beteiligung des Privatsektors gekoppelt sein. Mehr Beteiligung des Privatsektors setzt weiterhin effektiv funktionierende Abwicklungs-strukturen der Investoren (zum Beispiel Banken) voraus. Anderenfalls würde die Beteiligung dieser Investoren praktisch "durch die Hintertür" ausgehebelt. Eine wirkliche Beteiligung des Privatsektors sorgt für eine gerechtere Lastenverteilung, schafft an den Kapitalmärkten Klarheit bei der Risikobewertung und begrenzt die Anzahl der Gläubiger, die auf eine vollständige Rettung spekulieren.
Drucksache 704/17
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2017
Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0501 Titel 687 32 - Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland - bis zur Höhe von 100 Mio. Euro
Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0501 Titel 687 32 - Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland - bis zur Höhe von 100 Mio. Euro
Drucksache 226/16
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (StGB ) - Effektive Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen
... in § 114 StGB bereits bekannten Begriff auf. Insoweit kann auf die zu § 114 StGB anerkannte Definition zurückgegriffen werden, wonach "behindern" jedes Verhalten ist, welches die Hilfsmaßnahmen zumindest erschwert. Durch den neuen Straftatbestand werden somit auch das bloße Sitzen- oder Stehenbleiben oder sonstiges Nichtentfernen von Zugangshindernissen erfasst. Dem Umstand, dass über § 114 Abs. 3 StGB hinaus eine Strafbarkeit auch ohne die qualifizierenden Tatmittel "Gewalt" bzw. "Drohung mit Gewalt" begründet wird und damit das verwirklichte Unrecht geringer ist, wird durch einen niedrigeren Strafrahmen Rechnung getragen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Erfüllungskosten
F. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 115 Behinderung von Hilfeleistungen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 4
Artikel 2 (Inkrafttreten)
Drucksache 226/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Effektive Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen
... in § 114 StGB bereits bekannten Begriff auf. Insoweit kann auf die zu § 114 StGB anerkannte Definition zurückgegriffen werden, wonach "behindern" jedes Verhalten ist, welches die Hilfsmaßnahmen zumindest erschwert. Durch den neuen Straftatbestand werden somit auch das bloße Sitzen- oder Stehenbleiben oder sonstiges Nichtentfernen von Zugangshindernissen erfasst. Dem Umstand, dass über § 114 Absatz 3 StGB hinaus eine Strafbarkeit auch ohne die qualifizierenden Tatmittel "Gewalt" oder "Drohung mit Gewalt" begründet wird und damit das verwirklichte Unrecht geringer ist, wird durch einen niedrigeren Strafrahmen Rechnung getragen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Effektive Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 115 Behinderung von Hilfeleistungen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 304/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates - COM(2016) 371 final
... 8. den Fahrgästen allgemeine Informationen über die für ältere und behinderte Personen vorgesehenen Dienste und Hilfsmaßnahmen in einem Format zur Verfügung gestellt werden, das auch für Personen mit Sehschwäche geeignet ist.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Vorab -Überprüfung
5 Änderungsverfahren
Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
5 Aufhebung
5 Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vorab-Überprüfung
Artikel 4 Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung der Vorab-Überprüfung
Artikel 5 Regelmäßige Überprüfungen
Artikel 6 Überprüfungsmeldung und Bericht
Artikel 7 Mängelbeseitigung, Auslaufverbot und Aussetzung der Überprüfung
Artikel 8 Recht auf Widerspruch
Artikel 9 Kosten
Artikel 10 Überprüfungsdatenbank
Artikel 11 Sanktionen
Artikel 12 Änderungsverfahren
Artikel 13 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 14 Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
Artikel 14a Überprüfung von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und FahrgastHochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr
Artikel 15 Aufhebung
Artikel 16 Bewertung
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-RoFahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates
Anhang 1 besondere Anforderungen an SCHIFFE IM LINIENVERKEHR (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)
Anhang 2 Verfahren für überprüfungen (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)
Anhang 3 Verfahren für überprüfungen während eines LINIENVERKEHRSDIENSTES (gemäß Artikel 5)
Anhang 4 Entsprechungstabelle
Drucksache 297/1/16
... 5. Zusätzlich sollen alle Hilfsmaßnahmen dem Ziel der Mengenanpassung dienen.
Drucksache 480/16
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen - Haushaltsführung 2016
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2016; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO i.V.m. § 4 Absatz 2 HG
... Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland
Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2016
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen
Drucksache 297/16 (Beschluss)
... 4. Zusätzlich sollen alle Hilfsmaßnahmen dem Ziel der Mengenanpassung dienen.
Drucksache 554/13
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg
Entschließung des Bundesrates "Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksam bekämpfen"
... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich auch die Länder mit Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Mitgliedstaaten nachdrücklich einbringen. Der Bundesrat appelliert an die Bundesregierung, die Zuständigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse der Länder bei der Konzipierung von Initiativen des Bundes zur Förderung der grenzüberschreitendenden und internationalen beruflichen Bildung zu berücksichtigen und die Länder bei der Umsetzung angemessen einzubinden. Der Bundesrat hält es in diesem Zusammenhang für erforderlich, dass Hilfsmaßnahmen der Länder für betroffene Mitgliedstaaten mit den europäischen Mitteln, die diesen Mitgliedstaaten zugewiesen sind, mitfinanziert werden können.
Drucksache 214/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
... Nach der Studie des Deutschen Jugendinstituts sind sich ferner sowohl die Beratungskräfte der Beratungseinrichtungen als auch die Jugendämter einig, dass Frauen in krisenhaften Lebenssituationen, die mit der Geheimhaltung vor dem sozialen Umfeld einhergehen, kaum in der Lage sind, Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. So lagen auch aus der Beratungspraxis nur teilweise Erfolgserfahrungen zur Stabilisierung der betroffenen Frauen und Inanspruchnahme regulärer Hilfsmaßnahmen vor.
Zum Gesetzentwurf allgemein
10. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 21 Absatz 2a Satz 2 PStG
11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1674a Satz 2 BGB
12. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 1747 Absatz 4 Satz 2 BGB
13. Zu Artikel 7 Nummer 1 und 3 § 1 Absatz 4 Satz 2 und § 25 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 SchKG
14. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 25 Absatz 4 SchKG
15. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6 Satz 1 SchKG
16. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6a - neu - SchKG und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 57 Absatz 1 Nummer 5 PStV
17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 34 SchKG
18. Zu Artikel 8 Evaluierung
Drucksache 275/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates - Europakammer -
Finanzhilfen zugunsten Zyperns
... 2. Er betont, dass die gemeinsame Währung eine europäische Erfolgsgeschichte darstellt. Nicht die Gemeinschaftswährung, sondern die Haushalts- und Strukturkrisen einiger Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Finanzkrise machen die derzeitigen Hilfsmaßnahmen notwendig. Deutschland und die EU haben insgesamt von der Einführung des Euro profitiert. Deshalb steht Deutschland im Rahmen der bestehenden Rettungsmechanismen für den Erhalt des Euro ein.
Anlage Finanzhilfen zugunsten Zyperns
Drucksache 524/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)
... § 2 Absatz 4), sie ist darüber hinaus aber auch bei der Ausgestaltung der einzelnen Hilfsmaßnahmen zu berücksichtigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe(Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG)
§ 1 Errichtung des Fonds
§ 2 Zweck und Mittelverwendung; Verordnungsermächtigung
§ 3 Stellung im Rechtsverkehr
§ 4 Finanzierung des Fonds
§ 5 Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht
§ 6 Rechnungslegung
§ 7 Verwaltungskosten
Artikel 2 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 3 Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz
§ 1
§ 2
Artikel 4 Änderung des Entflechtungsgesetzes
§ 2 Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben
§ 3 Finanzierung beendeter Finanzhilfen
§ 5 Zweckbindung
§ 6 Überweisung an die Länder
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VIII. Nachhaltigkeit
C. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr.2638: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Aufbauhilfegesetz)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 275/1/13
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen
Finanzhilfen zugunsten Zyperns
... 2. Der Bundesrat betont, dass die gemeinsame Währung eine europäische Erfolgsgeschichte darstellt. Nicht die Gemeinschaftswährung, sondern die Haushalts- und Strukturkrisen einiger Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Finanzkrise machen die derzeitigen Hilfsmaßnahmen notwendig. Deutschland und die EU haben insgesamt von der Einführung des Euro profitiert. Deshalb steht Deutschland im Rahmen der bestehenden Rettungsmechanismen für den Erhalt des Euro ein.
Drucksache 372/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... O. in der Erwägung, dass die EU Ägyptens wichtigster Wirtschaftspartner und seine Hauptquelle für Auslandsinvestitionen und Entwicklungszusammenarbeit ist; in der Erwägung, dass sich die Taskforce EU-Ägypten unter dem gemeinsamen Vorsitz der HR/VP und des ägyptischen Außenministers Kamel Amr am 13./14 November 2012 in Kairo getroffen und ein umfassendes Paket wirtschaftlicher und politischer Hilfsmaßnahmen beschlossen hat, das Ägypten in seinem Umwandlungsprozess unterstützen soll und beinahe 5 Milliarden Euro an Zuschüssen und Darlehen für die Jahre 2012-2013 umfasst; in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung teilweise davon abhängt, dass Ägypten ein Übereinkommen mit dem Internationalen Währungsfonds abschließt, sowie von der Menschenrechts-, Demokratie- und Wirtschaftspolitik in dem Land; in der Erwägung, dass die Einhaltung dieser Zusagen und eine beschleunigte Bereitstellung von EU-Unterstützung für Ägypten lebenswichtig sind;
P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI
P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP
P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP
P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP
P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP
Drucksache 325/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... 1. Maßnahmen zur Ersten Hilfe und weitergehende Hilfsmaßnahmen für Beschäftigte bei unfallbedingter Übertragung von Biostoffen einschließlich der Möglichkeit zur postexpositionellen Prophylaxe,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen
Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
§ 4 Gefährdungsbeurteilung
§ 5 Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung
§ 6 Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung
§ 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
§ 8 Grundpflichten
§ 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen
§ 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
§ 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
§ 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 13 Betriebsstörungen, Unfälle
§ 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
§ 15 Erlaubnispflicht
§ 16 Anzeigepflicht
Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische
§ 17 Unterrichtung der Behörde
§ 18 Behördliche Ausnahmen
§ 19 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
§ 21 Straftaten
§ 22 Übergangsvorschrift
Anhang I Symbol für Biogefährdung
Anhang II Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung
Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie
Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Anhang III (zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden
§ 25 Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
Anhang III (zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden
Nummer 1
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Begriffsbestimmungen
Nummer 2
2.1 Anwendungsbereich
2.2 Begriffsbestimmungen
2.3 Gefährdungsbeurteilung
2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung
2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen
2.5.1 Betriebliche Organisation
2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände
2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen
2.5.4 Organisatorische Maßnahmen
2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen
2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit
2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen
2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle
2.6.3 Instandsetzungsarbeiten
2.6.4 Laboratorien
2.6.5 Prüfstände
2.6.6 Schießstände
3.1 Anwendungsbereich
3.2 Begriffsbestimmungen
3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen
3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände
3.6 Bauliche Anforderungen
3.7 Zündquellen
3.8 Innerbetrieblicher Transport
3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide
3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Aspekte der Gleichstellung
3. Kosten und Erfüllungsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu § 3
Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
4. Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
Zu § 20
Zu § 22
Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung
Nummer 3
Nummer 15
Nummer 17
Nummer 18
Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie
Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Wirtschaft
II.2 Verwaltung
II.3 Sonstige Kosten
Drucksache 609/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union - COM(2013) 522 final; Ratsdok. 12883/13
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Funktionsweise des Europäischen Solidaritätsfonds (EUSF) zu verbessern, um schneller und transparenter zu reagieren, den Einsatz zu erleichtern und die Bestimmungen klarer festzulegen[, insbesondere auch vor dem Hintergrund der vom Hochwasser im Juni 2013 in Deutschland verursachten Schäden und der zu ihrer Beseitigung ergriffenen Hilfsmaßnahmen].
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Drucksache 290/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen COM(2013) 213 final
... Die Staaten könnten weiterhin Opfer großzügig entschädigen und so für einen großen Teil der Kosten der Schadensminderung und der öffentlichen Hilfsmaßnahmen aufkommen. Dies dürfte aber die Finanzlage der Staaten weiter verschärfen und unerwünschten Baumaßnahmen in gefährdeten Gebieten Vorschub leisten. Die öffentliche Hand könnte aber auch Mittel aus diesem Bereich abziehen, Baumaßnahmen in gefährdeten Gebieten kontrollieren und mit Hilfe von Marktkräften dafür sorgen, dass der Einzelne Schadensbegrenzungsmaßnahmen ergreift und sich versichert.
Grünbuch Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen
1. Hintergrund
Schaubild 1: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980-2011
Schaubild 2: Überschwemmungen - Größte Schäden bisher
Schaubild 3: Stürme - Größte Schäden bisher
Schaubild 4: Erdbeben - Größte Schäden bisher
Schaubild 5: Naturkatastrophen in EWR-Staaten - Schadensereignisse, Todesopfer und Verluste 1980 bis 2011
Schaubild 6: Im Informationssystem für Großunfälle registrierte Industrieunfälle in EWR-Staaten
2. Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen
Schaubild 7: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980 bis 2011 - Gesamtschaden und versicherte Schäden
4 Fragen
2.1. Versicherungsbündelung
4 Fragen
2.2. Pflichtversicherung für Katastrophen
4 Fragen
2.3. Katastrophenversicherungspools
2.4. Der Staat als Rück- Versicherer und Rück- Versicherer letzter Instanz
4 Fragen
2.5. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung und andere innovative Lösungen
2.5.1. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung
2.5.2. Wetterforschung
2.5.3. Wertpapiere der Versicherungswirtschaft
4 Fragen
3. Sensibilisierung für das Katastrophenrisiko, Prävention und Eindämmung
3.1. Versicherungsprämien als marktwirtschaftlicher Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verhütung und -minderung
4 Fragen
3.2. Langfristige Katastrophenversicherungsverträge
4 Fragen
3.3. Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten
4 Fragen
3.4. Bedingungen des Versicherungsvertrags
4 Fragen
3.5. Daten, Forschung und Information
4 Fragen
3.6. Förderung von Risikofinanzierungsinitiativen als Teil der EU-Politik im Bereich Entwicklungszusammenarbeit
4 Fragen
4. Vom Menschen verursachte Katastrophen
4.1. Umwelthaftung und Schäden aufgrund von Industrieunfällen
4 Fragen
4.2. Haftpflichtversicherung für Nuklearanlagen
4.3. Haftpflichtversicherung für Offshore-Erdöl- und -Erdgasunternehmen
4 Fragen
4.4. Informationsrechte von Opfern von vom Menschen verursachten Katastrophen
4 Fragen
5. Schadenregulierung
4 Fragen
6. Allgemeine Bemerkungen
4 Fragen
7. Welche weiteren Schritte sind geplant?
Drucksache 609/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union - COM(2013) 522 final; Ratsdok. 12883/13
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Funktionsweise des Europäischen Solidaritätsfonds (EUSF) zu verbessern, um schneller und transparenter zu reagieren, den Einsatz zu erleichtern und die Bestimmungen klarer festzulegen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der vom Hochwasser im Juni 2013 in Deutschland verursachten Schäden und der zu ihrer Beseitigung ergriffenen Hilfsmaßnahmen.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Drucksache 214/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
... Nach der Studie des Deutschen Jugendinstituts sind sich ferner sowohl die Beratungskräfte der Beratungseinrichtungen als auch die Jugendämter einig, dass Frauen in krisenhaften Lebenssituationen, die mit der Geheimhaltung vor dem sozialen Umfeld einhergehen, kaum in der Lage sind, Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. So lagen auch aus der Beratungspraxis nur teilweise Erfolgserfahrungen zur Stabilisierung der betroffenen Frauen und Inanspruchnahme regulärer Hilfsmaßnahmen vor.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Ziffern 2, 3 und 5:
Zu Ziffer 6:
7. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 21 Absatz 2a Satz 2 PStG
8. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1674a Satz 2 BGB
9. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 1747 Absatz 4 Satz 2 BGB
10. Zu Artikel 7 Nummer 1 und 3 § 1 Absatz 4 Satz 2 und § 25 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 SchKG
11. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 25 Absatz 4 SchKG
12. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6 Satz 1 SchKG
13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6a - neu - SchKG und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 57 Absatz 1 Nummer 5 PStV
14. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 34 SchKG
15. Zu Artikel 8 Evaluierung
Drucksache 554/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksam bekämpfen"
... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich auch die Länder mit Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Mitgliedstaaten nachdrücklich einbringen. Der Bundesrat appelliert an die Bundesregierung, die Zuständigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse der Länder bei der Konzipierung von Initiativen des Bundes zur Förderung der grenzüberschreitenden und internationalen beruflichen Bildung zu berücksichtigen und die Länder bei der Umsetzung angemessen einzubinden. Der Bundesrat hält es in diesem Zusammenhang für erforderlich, dass Hilfsmaßnahmen der Länder für betroffene Mitgliedstaaten mit den europäischen Mitteln, die diesen Mitgliedstaaten zugewiesen sind, mitfinanziert werden können.
Anlage Entschließung des Bundesrates Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksam bekämpfen
Drucksache 568/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe "EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe" - COM(2012) 514 final
... (7) Freiwilligenprogramme mit Schwerpunkt auf die Entsendung in Drittländer bestehen bereits in Europa und anderen Teilen der Welt. Dabei handelt es sich häufig um nationale Programme, die hauptsächlich oder ausschließlich auf Entwicklungsprojekte ausgerichtet sind. "EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe" sollte daher jede Doppelarbeit vermeiden und einen Mehrwert erzeugen, indem es einerseits Freiwilligen die Möglichkeit bietet, gemeinsam zu humanitären Hilfsmaßnahmen beizutragen, und damit das bürgerschaftliche Engagement in der Europäischen Union stärkt und andererseits die transnationale Zusammenarbeit der am Korps beteiligten Durchführungsorganisationen fördert.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzung
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente
- Standards im Hinblick auf Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe Artikel 9
- Zertifizierung Artikel 10
- Erfassung und Auswahl von Kandidaten Artikel 11
- Schulung und Vorbereitung auf die Entsendung Artikel 12
- Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe Art. 13
- Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe in Drittländer Artikel 14
- Aufbau von Kapazitäten in den Aufnahmeorganisationen Artikel 15
- Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe Artikel 16
- Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit Art. 17
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Gewähltes Rechtsinstrument
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Ziele, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Ziel
Artikel 4 Allgemeine Grundsätze
Artikel 5 Begriffsbestimmungen
Artikel 6 Komplementarität und Kohärenz der Unionsmaßnahmen
Artikel 7 Operative Ziele
Kapitel II Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 8 Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 9 Standards betreffend Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 10 Zertifizierung
Artikel 11 Erfassung und Auswahl von Kandidaten
Artikel 12 Schulung von Kandidaten und Praktika
Artikel 13 Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe
Artikel 14 Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe
Artikel 15 Kapazitätsaufbau in den Aufnahmeorganisationen
Artikel 16 Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe
Artikel 17 Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit
Kapitel III Finanzvorschriften
Artikel 18 Förderfähige Aktionen
Artikel 19 Empfänger der finanziellen Unterstützung
Artikel 20 Haushaltsmittel
Artikel 21 Arten der finanziellen Intervention und Durchführungsverfahren
Artikel 22 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Kapitel IV Allgemeine Bestimmungen
Artikel 23 Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen
Artikel 24 Ausschussverfahren
Artikel 25 Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse
Artikel 26 Monitoring und Evaluierung
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 27 Inkrafttreten
Drucksache 405/1/12
Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Finanzhilfen zugunsten Spaniens
... 3. Der Bundesrat nimmt die mit der Währungs- und Finanzkrise verbundenen Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Auch deshalb sind ein breiter parlamentarischer Diskurs, eine parlamentarische Kontrolle und die Herstellung von Transparenz notwendig, um die Hilfsmaßnahmen den Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen.
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... - Einstellungszuschüsse für Neueinstellungen: Die Mitgliedstaaten haben Einstellungszuschüsse intensiv genutzt, um die Auswirkungen der aufgrund der Wirtschaftskrise gestiegenen Arbeitslosigkeit abzufedern; diese Zuschüsse zielen meist auf benachteiligte Gruppen ab. Durch geeignete Anreize und Einstellungszuschüsse sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Nettoneueinstellungen motiviert werden, sodass Arbeitsplätze entstehen, die sonst nicht geschaffen worden wären. Maßnahmen, die auf sozial schwache Gruppen wie junge Menschen und Langzeitarbeitslose ausgerichtet sind, können positive Effekte haben, vor allem, wenn Einstellungszuschüsse mit zusätzlichen Hilfsmaßnahmen für die Zielgruppe kombiniert werden.
2 Einleitung
1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern
1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln
1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen
1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren
Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen
2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren
2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten
2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren
2 Arbeitsmarktreformen
2.2. In Qualifikationen investieren
2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs
2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen
2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken
Investitionen in Qualifikationen
2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt
2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen
2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen
2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen
Ein Europäischer Arbeitsmarkt
3 Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europäische Arbeitsverwaltungen EURES
3 Migration
3. Stärkung der EU-Governance
3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.
3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner
3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung
Schlussfolgerungen
Anhang
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft
Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich
Drucksache 405/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates - Europakammer -
Finanzhilfen zugunsten Spaniens
... 3. Der Bundesrat nimmt die mit der Währungs- und Finanzkrise verbundenen Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Auch deshalb sind ein breiter parlamentarischer Diskurs, eine parlamentarische Kontrolle und die Herstellung von Transparenz notwendig, um die Hilfsmaßnahmen den Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen.
Drucksache 164/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136
... Der Europäische Rat hat im vereinfachten Vertragsänderungsverfahren gemäß Artikel 48 Absatz 6 Unterabsatz 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) am 25. März 2011 eine Änderung von Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beschlossen. Der neue Absatz 3 in Artikel 136 AEUV sieht vor, dass die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, einen Stabilitätsmechanismus einrichten können, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets ins - gesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen. Die Vertragsänderung wurde beschlossen, um für die Einrichtung des dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) Rechtssicherheit - gerade auch in Deutschland - zu schaffen. Auch ist es ein Anliegen Deutschlands, zu verankern, dass Hilfsmaßnahmen nur zur Anwendung kommen, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Wichtig ist aus Sicht der Bundesregierung zudem, vertraglich festzuschreiben, dass Hilfsmaßnahmen an strikte Bedingungen geknüpft werden, um das der Wirtschafts- und Währungsunion zugrunde liegende Prinzip der Eigenverantwortlichkeit der Staaten für ihre Haushaltspolitik zu stärken und die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte sowie die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Länder wieder - herzustellen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Allgemeiner Teil
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist 2011/199/EU
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2068: Gesetz zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
Drucksache 554/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen KOM (2011) 560 endg.
... (7) Bevor ein Beschluss über die vorübergehende Wiedereinführung bestimmter Kontrollen an den Binnengrenzen gefasst wird, sollte gründlich geprüft werden, inwieweit Maßnahmen, die auf die Beseitigung des ursprünglichen Problems zielen, in Anspruch genommen werden können; dazu gehören neben Hilfsmaßnahmen durch EU-Einrichtungen wie Frontex oder Europol auch Unterstützungsmaßnahmen technischer oder finanzieller Art auf nationaler und/oder auf Unionsebene. Des Weiteren sollte jeder Beschluss über die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen auf der Grundlage stichhaltiger Informationen gefasst werden, die entweder der die Wiedereinführung beantragende Mitgliedstaat liefern kann oder die aus anderen Quellen, z.B. einem Kontrollbesuch, stammen können.
Vorschlag
Begründung
1.1. Wahrung des Schengen-Systems - Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen
2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Beteiligten Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 23 Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 23a Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 24 Bei der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen anzuwendendes Verfahren
Artikel 25 Besonderes Verfahren für Fälle, die sofortiges Handeln erfordern
Artikel 26 Besonderes Verfahren für Fälle mit anhaltend schwerwiegenden Mängeln
Artikel 27 Information der Gesetzgeber
Artikel 29 Bericht über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 30 Information der Öffentlichkeit
Artikel 33a Ausschussverfahren
Artikel 2
Drucksache 827/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den konsularischen Schutz von Unionsbürgern im Ausland KOM (2011) 881 endg.
... 1. Im Sinne dieser Richtlinie ist/sind der/die federführende(n) Staat(en) ein oder mehrere Mitgliedstaaten, der/die in einem Drittland für die Koordinierung und Leitung der Hilfsmaßnahmen im Hinblick auf die Krisenvorsorge und -bewältigung zuständig ist/sind; dies schließt eine besondere Verantwortung für die Bürger nicht vertretener Mitgliedstaaten ein.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1 Einleitung
1.2 Kontext und Gründe für den Vorschlag
1 Persönlicher Geltungsbereich
2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung
3 Koordinierung vor Ort
4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
1 Persönlicher Geltungsbereich
2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung
3 Koordinierung vor Ort / EU-Mehrwert
4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte
Vorschlag
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Schutzberechtigte Personen
Artikel 3 Nichtvorhandensein einer Vertretung
Artikel 4 Zugang zum konsularischen Schutz
Artikel 5 Identitätsnachweis
Artikel 6 Art der Hilfe
Artikel 7 Allgemeiner Grundsatz
Artikel 8 Festnahme oder Inhaftierung
Artikel 9 Opfer von Straftaten
Artikel 10 Schwerer Unfall oder schwere Erkrankung
Artikel 11 Todesfall
Kapitel 3 Finanzverfahren
Artikel 12 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 13 Vereinfachtes Verfahren in Krisensituationen
Kapitel 4 Zusammenarbeit und Koordinierung vor Ort und in Krisensituationen
Artikel 14 Zusammenarbeit vor Ort
Artikel 15 Zusammenarbeit in Krisensituationen
Artikel 16 Federführender Staat
Kapitel 5 Schlussbestimmungen
Artikel 17 Günstigere Behandlung
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20 Überwachung und Bewertung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22
Anhang 1
A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung Artikel 12
A. Gemeinsames Formular – Rückzahlungsverpflichtung finanzielle Hilfe
Anhang 2
A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung bezüglich Krisensituationen Artikel 13
A. Pauschalbeträge
Drucksache 273/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Agrarpolitischer Bericht 2011 der Bundesregierung
... 2. Der Bericht macht auch deutlich, dass das Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt. Dies zeigt sich an zunehmenden Preis- und Ertragsschwankungen, die zum erheblichen Teil auch von Naturereignissen beeinflusst werden. Der Bundesrat begrüßt, dass die Folgen dieser Ereignisse für betroffene Betriebe durch verschiedene Hilfsmaßnahmen auf nationaler und EU-Ebene abgemildert werden.
Drucksache 873/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für Stabilität KOM (2011) 845 endg.
... Das Institut äußert sich zwar weitgehend positiv zur bisherigen Durchführung, weist aber auch auf mehrere Bereiche hin, in denen Verbesserungen möglich sind. Dies gilt insbesondere für die Schnelligkeit des Einsatzes des Instruments, für die Erhöhung seiner Flexibilität hinsichtlich der Zeitpläne für die Durchführung von außerordentlichen Hilfsmaßnahmen und Interimsprogrammen und der Schwellenwerte sowie für die Aufstockung der finanziellen und personellen Mittel.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen
1 Öffentliche Konsultation
2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Auswahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
1 Vereinfachung
2 Delegierte Rechtsakte
3 Ausführliche Erläuterung
Vorschlag
Titel I Ziele und Geltungsbereich
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Kohärenz und Komplementarität der Hilfe der Union
Artikel 3 Hilfe als Reaktion auf Krisensituationen oder sich abzeichnende Krisen zur Verhütung von Konflikten
Artikel 4 Hilfe für Konfliktverhütung, Krisenvorsorge und Friedenskonsolidierung
Artikel 5 Hilfe für die Bewältigung globaler und transregionaler Bedrohungen
Titel II Programmierung und Durchführung
Artikel 6 Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und die Durchführung
Artikel 7 Außerordentliche Hilfsmaßnahmen und Interimsprogramme
Artikel 8 Thematische Strategiepapiere und Mehrjahresrichtprogramme
Titel III Schlussbestimmungen
Artikel 9 Übertragung von Befugnissen an die Kommission
Artikel 10 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Europäischer Auswärtiger Dienst
Artikel 13 Finanzieller Bezugsrahmen
Artikel 14 Inkrafttreten
Anhang I Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 3
Anhang II Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 4
Anhang III Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 5
1 Bedrohung von Recht und Ordnung, der Sicherheit von Personen, von kritischer Infrastruktur und der öffentlichen Gesundheit
2 Verringerung von und Vorbereitung auf Gefahren, die absichtlich herbeigeführt werden, auf Unfälle zurückgehen oder natürliche Ursachen haben und die chemische, biologische, radiologische und nukleare Materialien oder Stoffe betreffen
Finanzbogen
Drucksache 632/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik KOM (2011) 625 endg.; Ratsdok. 15396/11 Drucksache: 632/11 und zu632/11
... 58. Der bisherige Artikel 57 der ELER-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1698/2005) vom 20. September 2005 hat sich bewährt und sollte deshalb grundsätzlich beibehalten werden. Eine Zersplitterung in unterschiedliche Artikel würde die Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen wesentlich erschweren und Einzelaspekte komplett ausschließen. Es sollte daher in Artikel 18 geregelt werden, dass zu den dort genannten nichtproduktiven Investitionen auch Investitionen und Dienstleistungen für Schutz- und Bewirtschaftungspläne, Umweltgutachten, Artenhilfsmaßnahmen, Gewässer- und Auenrenaturierungen in Umsetzung der
Drucksache 89/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 39. betont, dass sich die Sicherheitslage und die geografische Verteilung von Hilfsmaßnahmen gegenseitig bedingen, und fordert daher, dass Hilfe auf direktem Weg der unmittelbar betroffenen Bevölkerung in Afghanistan zukommt;
Entschließung
Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens
Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien
Schutz schutzbedürftiger Kategorien
Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung
Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure
Entschließung
Eine neue EU-Strategie
Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch
Der Friedensprozess
Polizei und Rechtsstaatlichkeit
3 Drogen
Entschließung
Entschließung
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.