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68 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Konsulat"


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Drucksache 147/20

... Die Hilfeleistungen erfolgen durch das Auswärtige Amt in Berlin in Zusammenarbeit mit den deutschen Botschaften und Konsulaten vor Ort auf Grundlage von §§ 6 und 5 Konsulargesetz.



Drucksache 548/19

... In ausländischen Häfen war vorgesehen, dass die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) die Überprüfung vornehmen sollten. Angesichts des heute üblichen 24-Stunden-Schiffsbetriebes in der internationalen Schifffahrt, der nur kurzen Hafenliegezeiten und der häufig dezentral gelegenen Hafenterminals, reichten die üblichen Geschäftszeiten deutscher Konsulate im Regelfall nicht aus, um die Überprüfung der Bordapotheke durch Konsularbeamte durchzuführen (vgl. Gesetzesbegründung zu § 109 Absatz 3 SeeArbG, BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/19




Bericht

I. Ausgangslage

1. Entschließung des Bundesrates

2. Zugrundliegende rechtliche Änderungen

II. Bericht zu den Auswirkungen der einzelnen Regelungen auf die Praxis

1. Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge § 16 MariMedV

1.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

1.2. Zweck der Regelung

1.4. Erfahrungen

1.5. Bewertung

2. Überwachung der Anbieter von medizinischen Wiederholungslehrgängen § 17 MariMedV

2.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

2.2. Zweck der Regelung

2.3. Verfahren

2.4. Erfahrungen

Die Ergebnisse im Einzelnen:

2.5. Bewertung

3. Inhalt und Durchführung der medizinischen Wiederholungslehrgänge § 18, Anlage 4, Anlage 5 MariMedV

3.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

3.2. Zweck der Regelung

3.3. Verfahren

3.4. Erfahrungen

3.5. Bewertung

4. Registrierung von Schiffsärzten § 19 MariMedV

4.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten der MariMedV

4.2. Zweck der Regelung

4.3. Verfahren

4.4. Erfahrungen

4.5. Bewertung

5. Betriebseigene Kontrollen der medizinischen Ausstattung § 14 MariMedV

5.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

5.2. Zweck der Regelung

5.3. Verfahren

5.4. Erfahrungen

a Überprüfungen der medizinischen Ausstattung:

b Beschaffung von Medikamenten im Ausland unter Mitwirkung schiffsausrüstender Apotheken:

5.5. Bewertung


 
 
 


Drucksache 347/18

... Sie sollten sich mit etwaigen Fragen an die zuständigen Behörden wenden. Wirtschaftsverbänden - sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler/regionaler Ebene - fällt eine zentrale Rolle bei der Weiterleitung von Informationen zur Vorbereitung auf den Brexit an ihre Mitglieder, insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, zu. Eine ähnliche Rolle bei der Information der Bürger kommt auch den Botschaften, Konsulaten und Bürgerämtern zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/18




Mitteilung

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183

4 Zusammenfassung:

1. Hintergrund

2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge

a Vorbereitungsmaßnahmen

b Notfallmaßnahmen

3. Wer sollte sich vorbereiten?

a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente

b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs

c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen

d Sonstige Arbeitsbereiche

4. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019


 
 
 


Drucksache 772/17

... Ein Mitgliedstaat gilt als in einem Drittland nicht vertreten, wenn effektiver konsularischer Schutz nicht gewährleistet ist, da entweder keine Botschaft oder kein Konsulat unterhalten wird oder im Einzelfall keine effektive Vertretung möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 772/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Konsulargesetzes

§ 9a
Anwendung auf im Drittland nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Entstehungsgeschichte der Richtlinie EU Nr. 2015/637

2. Allgemeines zum Inhalt der Richtlinie EU Nr. 2015/637

3. Zu den einzelnen umgesetzten Vorschriften der Richtlinie EU Nr. 2015/637

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

I. Regelungsinhalte

1. § 5 Hilfeleistung an einzelne

2. § 6 Hilfe in Katastrophenfällen

3. § 7 Hilfe für Gefangene

4. § 9 Überführung Verstorbener und Nachlassfürsorge

II. Ausnahmen

1. § 6 Absatz 3 des Konsulargesetzes

2. § 9 Absatz 2 und 3 des Konsulargesetzes

III. Auslagenerstattung

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 179/17

... Die zuständigen Passbehörden arbeiten in Fällen von Ausreiseverbot und Passüberlassung eng mit den zuständigen Ausländerbehörden und der Bundespolizei zusammen und stimmen ihre Maßnahmen miteinander ab. Soweit erforderlich (z.B. Reisen in den Staat der anderen Staatsangehörigkeit)informieren diese Behörden auch die zuständigen Behörden der betroffenen dritten Staaten (z.B. Botschaften, Konsulate).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 56a
Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Asylgesetzes

§ 15a
Auswertung von Datenträgern

Artikel 3
Änderung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

1. Mitarbeiter im Schichtdienst.

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 3932, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder Kommunen

1. Mitarbeiter im Schichtdienst.

Verwaltung Bund/Land

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 522/16

... Es wäre auch möglich, eine Anbindung an die Datenbank für die vorab übermittelten Fluggastdaten (API-Daten) und die Datenbank für die Fluggastdatensätze vorzusehen.19 Bei der automatischen Verarbeitung verweigerte Anträge würden an ein zentrales Team weitergeleitet - zum Beispiel in einer bestehenden EU-Agentur -, das die eindeutigen Fälle, wie etwa die Nichtbeachtung der Vorschriften über Kurzaufenthalte, bearbeiten könnte. Anträge, zu denen eine Ausschreibung in einer Datenbank vorliegt, könnten an den bzw. die für die Ausschreibung zuständigen Mitgliedstaat(en) zur weiteren Überprüfung weitergeleitet werden, die beispielsweise in Form einer Befragung der antragstellenden Person in einem Konsulat erfolgen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/16




1. Einleitung

2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH

3. Die wichtigsten operativen Schritte

3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache

3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES

3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS

3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit

3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol

- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken

- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung

- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit

- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 45/16

... Das europäische Reisedokument für die Rückführung würn Verwaltungsaufwand und die bürokratischen Belastungen der Mitgliedstaaten und der Verwaltungen von Drittstaaten, so auch von Konsulaten, verringern, und sollte dazu beitragen, die Dauer der notwendigen Verwaltungsverfahren zur Sicherstellung der Rückkehr und der Rückübernahme von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen zu verkürzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Unterschiede im Geltungsbereich

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Europäisches Reisedokument für die Rückführung

Artikel 4
Technische Spezifikationen

Artikel 5
Ausstellungsgebühren

Artikel 6
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 7
Aufhebung und Ersetzung der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 414/15

... Zur Bestätigung der mutmaßlichen Staatsangehörigkeit von Migranten kann Frontex die enge Zusammenarbeit mit den Botschaften oder Konsulaten der Herkunftsländer gewährleisten. Die Agentur könnte Task forces aus Einwanderungs- und Konsularbeamten dieser Länder ersuchen, Gespräche zum Zweck der Identifizierung und Beschleunigung der Ausstellung von Reisedokumenten für die Rückkehr zu führen und ihre Arbeit erleichtern. Sie könnte gegebenenfalls im Bereich der Rückkehr tätige Netze einbeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/15




Mitteilung

I. Einleitung

II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten

1. Förderung der freiwilligen Rückkehr

2. Stärkere Durchsetzung der EU-Vorschriften

3. Verstärkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der Rückkehr

4. Stärkung der Rolle und des Mandats von Frontex

5. Ein integriertes System für das Rückkehrmanagement

III. Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Rückübernahme

1. Wirksame Umsetzung von Rückübernahmeverpflichtungen

2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen

3. Politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen

4. Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazitäten

5. Stärkere Einflussnahme der EU im Bereich Rückkehr und Rückübernahme

IV. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 183/13

... Um die Teilnahme am RTP möglichst leicht zu machen, sollten Drittstaatsangehörige bei einem Konsulat eines beliebigen Mitgliedstaats oder an jeder Außengrenzübergangsstelle einen Antrag auf Aufnahme in das RTP stellen können. So könnten mehr Reisende für das Programm gewonnen werden, was wiederum den Mitgliedstaaten die Personenkontrolle an den Außengrenzübergängen erleichtern würde. Die Anträge sollten anhand derselben Kriterien geprüft werden, die auch für die Erteilung von Mehrfachvisa gelten. Anträge, die von Familienangehörigen von Unionsbürgern gestellt werden, sollten hingegen nach denselben Kriterien geprüft werden wie Visumanträge dieser Personen. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie an ihren Außengrenzübergangsstellen automatisierte Grenzkontrollsysteme einführen. Es ist klar, dass die Kombination aus der Gesamtheit von Prüfkriterien, wie sie für Mehrfach-Visa gelten, und automatisierter Grenzkontrolle für registrierte Reisende beim Grenzübertritt die größten Vorteile hat. Gleichzeitig bleibt ein hohes Maß an Sicherheit bei gleichzeitiger Achtung der Grundrechte gewährleistet. Auch ist diese Vorgehensweise im Vergleich zu Verfahren mit strengerer Hintergrundüberprüfung und halbautomatisierter Grenzkontrolle kostengünstiger. Die vollautomatisierte Kontrolle wäre vor allem an den am stärksten frequentierten Grenzübergangstellen, wo es bereits heute Kapazitätsprobleme und Warteschlangen gibt, ein kostengünstiges Instrument. Jeder Mitgliedstaat müsste jedoch für jeden einzelnen Grenzübergang prüfen, ob ein automatisiertes System der Grenzkontrolle die Abfertigung am Grenzkontrollpunkt tatsächlich verbessert, d.h. ob es die Wartezeit für Reisende beim Grenzübertritt verkürzt, zu Personaleinsparungen führt und ob es dem Mitgliedstaat erlaubt, das Aufkommen an Reisenden besser zu bewältigen. Drittstaatsangehörigen, die in das RTP aufgenommen wurden, sollte der Grenzübertritt an allen Außengrenzübergangsstellen erleichtert werden, gleich, ob automatisierte Grenzkontrolleinrichtungen benutzt werden oder nicht. Um eine zuverlässige Verifizierung der Antragsteller zu ermöglichen, müssen biometrische Daten (Fingerabdrücke) im Zentralregister verarbeitet und an den Außengrenzübergangsstellen abgeglichen werden. 11 der Ausschuss für Folgenabschätzung überprüfte die vorläufige Folgenabschätzung und gab seine Stellungnahme am 14. März 2012 ab. Die empfohlenen Nachbesserungen wurden in die Endfassung des Berichts übernommen. Besonders in folgenden Punkten wurden Änderungen vorgenommen: Das Basisszenario wurde eingegrenzt und deutlicher gefasst; die Problemstellung wurde aufgrund der Erkenntnisse aus der Entwicklung von anderen IT-Großprojekten und aus dem Betrieb von automatisierten Grenzkontrollsystemen und den RTPs einzelner Mitgliedstaaten und Drittländer erweitert; die Verknüpfung mit den Anhängen und der Folgenabschätzung von 2008 wurde verbessert; die Ansichten der Interessenvertreter wurden möglichst lückenlos wiedergegeben, wobei die Anmerkungen allerdings eher allgemeiner Natur waren; es wurde ausführlicher erläutert, nach welchem Verfahren die Kosten berechnet wurden, und eine strengere Kosten-Nutzen-Analyse mit Blick auf die verschiedenen Beteiligten vorgenommen; die Verwendung der Grenzschutzbeamten wurde unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Zunahme des Reiseverkehrs neu überdacht und zuletzt wurde eine aussagekräftige Zusammenfassung der Ansichten des Europäischen Datenschutzbeauftragten hinzugefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstiges

Beteiligung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufbau des RTP

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Verfahren und Bedingungen für die Antragstellung

Artikel 4
Für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP zuständige Behörden und Mitgliedstaaten

Artikel 5
Antragstellung

Artikel 6
Antragsformular

Artikel 7
Reisedokument

Artikel 8
Biometrische Daten

Artikel 9
Belege

Artikel 10
Gebühr

Kapitel III
Prüfung und Bescheidung des Antrags

Artikel 11
Zulässigkeit

Artikel 12
Prüfung des Antrags

Artikel 13
Entscheidung über den Antrag

Kapitel IV
Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verlängerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 14
Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verlängerung der Aufnahmebewilligung

Artikel 15
Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 16
Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Kapitel V
Verwaltung und Organisation

Artikel 17
Verwaltung

Artikel 18
Mittel für die Bearbeitung der Anträge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken

Artikel 19
Verhalten des Personals

Artikel 20
Information der Öffentlichkeit

Kapitel VI
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zuständigen Behörden

Artikel 21
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems

Artikel 22
Datenkategorien

Artikel 23
Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand

Artikel 24
Verfahren für die Eingabe von Daten aus dem Antrag

Artikel 25
Eingabe von Daten nach Antragstellung

Artikel 26
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach Rücknahme des Antrags

Artikel 27
Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP

Artikel 28
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 29
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 30
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Verlängerung der Aufnahmebewilligung

Kapitel VII
Datenabfrage

Artikel 31
Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenzübertritts registrierter Reisender

Artikel 32
Datenabfrage an den Außengrenzübergangsstellen zu Kontrollzwecken

Artikel 33
Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Kapitel VIII
Speicherfrist, Änderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token

Artikel 34
Speicherfrist

Artikel 35
Änderung der Daten und vorzeitige Löschung

Artikel 36
Verloren gegangene oder gestohlene Token

Kapitel IX
Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit

Artikel 37
Durchführungsmaßnahmen der Kommission

Artikel 38
Entwicklung und Betriebsmanagement

Artikel 39
Nationale Zuständigkeiten

Artikel 40
Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten

Artikel 41
Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien

Artikel 42
Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen

Artikel 43
Datensicherheit

Artikel 44
Haftung

Artikel 45
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 46
Eigenkontrolle

Artikel 47
Sanktionen

Kapitel X
Rechte der betroffenen Person und Kontrolle

Artikel 48
Recht auf Information

Artikel 49
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Artikel 50
Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte

Artikel 51
Rechtsbehelfe

Artikel 52
Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde

Artikel 53
Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 54
Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 55
Beginn der Übermittlung

Artikel 56
Aufnahme des Betriebs

Artikel 57
Ausschuss

Artikel 58
Änderung der Anhänge

Artikel 59
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 60
Mitteilung

Artikel 61
Beratergruppe

Artikel 62
Schulung

Artikel 63
Monitoring und Evaluierung

Artikel 64
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Einheitliches Antragsformular40

Anhang II
nicht erschöpfende Liste von belegen

1. Belege über den Zweck der Reisen

2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt

3. Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers

Anhang III
Antragsgebühr

Anhang IV
Standardformular zur Unterrichtung über die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm für Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begründung41

Anhang V
Jährliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm für Reisende


 
 
 


Drucksache 371/12

... Unterscheidungszeichen des Verwaltungsbezirkes am Sitz des Konsulats

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Anlage 11
(zu § 23 Absatz 3) Versicherungsbestätigung bei Ausfuhrkennzeichen

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Fahrzeugteileverordnung

Artikel 5
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Weitere Kosten

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR NR. 2092: Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 827/11

... EU-Bürger, die in ein Drittland reisen oder in einem Land leben, in dem der Mitgliedstaat ihrer Staatsangehörigkeit weder eine Botschaft noch ein Konsulat unterhält, haben ein Recht auf konsularischen Schutz durch die Konsularbehörden eines jeden anderen Mitgliedstaats. Dieser ist verpflichtet, diesen Bürgern nicht vertretener EU-Mitgliedstaaten unter denselben Bedingungen Hilfe zu leisten wie seinen eigenen Staatsangehörigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1 Einleitung

1.2 Kontext und Gründe für den Vorschlag

1 Persönlicher Geltungsbereich

2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung

3 Koordinierung vor Ort

4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

1 Persönlicher Geltungsbereich

2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung

3 Koordinierung vor Ort / EU-Mehrwert

4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Schutzberechtigte Personen

Artikel 3
Nichtvorhandensein einer Vertretung

Artikel 4
Zugang zum konsularischen Schutz

Artikel 5
Identitätsnachweis

Artikel 6
Art der Hilfe

Artikel 7
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 8
Festnahme oder Inhaftierung

Artikel 9
Opfer von Straftaten

Artikel 10
Schwerer Unfall oder schwere Erkrankung

Artikel 11
Todesfall

Kapitel 3
Finanzverfahren

Artikel 12
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 13
Vereinfachtes Verfahren in Krisensituationen

Kapitel 4
Zusammenarbeit und Koordinierung vor Ort und in Krisensituationen

Artikel 14
Zusammenarbeit vor Ort

Artikel 15
Zusammenarbeit in Krisensituationen

Artikel 16
Federführender Staat

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Günstigere Behandlung

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20
Überwachung und Bewertung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22

Anhang 1

A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung Artikel 12

A. Gemeinsames Formular – Rückzahlungsverpflichtung finanzielle Hilfe

Anhang 2

A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung bezüglich Krisensituationen Artikel 13

A. Pauschalbeträge


 
 
 


Drucksache 355/11

... 1. Mit diesem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates sollen für die gesamte Europäische Union gemeinsame Mindestvorschriften für das Recht von Verdächtigten und Beschuldigten auf Rechtsbeistand in Strafverfahren und auf Kontaktaufnahme zu einem Dritten, beispielsweise einem Verwandten, Arbeitgeber oder einem Konsulat, bei der Festnahme festgelegt werden. Der Vorschlag gehört zu den Maßnahmen, die der Rat am 30. November 2009 im Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigten oder Beschuldigten in Strafverfahren beschlossen hat, der dem vom Europäischen Rat vom 10./11. Dezember gebilligten Stockholmer Programm als Anhang beigefügt wurde. In dem Fahrplan wurde die Kommission aufgefordert, schrittweise Vorschläge zu unterbreiten. Der vorliegende Vorschlag ist daher als Teil eines in den kommenden Jahren vorzulegenden umfassenden Pakets legislativer Maßnahmen zu sehen, die in der Europäischen Union ein Mindestmaß an Verfahrensrechten in Strafverfahren gewährleisten sollen. Für die Prozesskostenhilfe, die im Fahrplan mit dem Recht auf Rechtsbeistand verbunden wurde, muss wegen der Besonderheiten und Komplexität der Frage ein getrennter Vorschlag vorgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/11




Vorschlag

Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Das Recht auf Rechtsbeistand nach Massgabe der Charta der EMRK

4. Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme

5. Erläuterungen der Artikel

Artikel 1
- Gegenstand

Artikel 2
- Anwendungsbereich

Artikel 3
- Recht auf Rechtsbeistand im Strafverfahren

Artikel 4
- Inhalt des Rechts auf Rechtsbeistand

Artikel 5
- Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme

Artikel 6
- Recht auf Kontakt zu konsularischen und diplomatischen Vertretungen

Artikel 7
- Vertraulichkeit

Artikel 8
- Abweichungen

Artikel 9
- Verzicht

Artikel 10
- Rechte von anderen Personen als des Verdächtigten oder Beschuldigten

Artikel 11
- Recht auf Rechtsbeistand in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Artikel 12
- Prozesskostenhilfe

Artikel 13
- Abhilfen bei Verletzung des Rechts auf Rechtsbeistand

Artikel 14
- Regressionsverbot

Artikel 15
- Umsetzung

Artikel 16
- Inkrafttreten

6. Subsidiaritätsprinzip

7. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Recht auf Rechtsbeistand im Strafverfahren

Artikel 4
Inhalt des Rechts auf Rechtsbeistand

Artikel 5
Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme

Artikel 6
Recht auf Kontakt zu konsularischen und diplomatischen Vertretungen

Artikel 7
Vertraulichkeit

Artikel 8
Abweichungen

Artikel 9
Verzicht

Artikel 10
Rechte anderer Personen als des Verdächtigten oder Beschuldigten

Artikel 11
Recht auf Rechtsbeistand bei Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls

Artikel 12
Prozesskostenhilfe

Artikel 13
Abhilfen

Artikel 14
Regressionsverbot

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Inkrafttreten

Artikel 17
Adressaten


 
 
 


Drucksache 784/11

... "Soweit eine vertragliche Vereinbarung nach Satz 1 mit deutschen Botschaften, Außenhandelskammern oder Konsulaten geschlossen wird, gelten diese kraft Vereinbarung als geeignete Personen. Satz 3 findet insoweit keine Anwendung."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 784/11




Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

Abschnitt 3
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, Meldepflichten und Datenverwendung.

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften.

Abschnitt 3
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, Meldepflichten und Datenverwendung.

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen.

§ 14
Meldepflicht von Behörden.

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften.

§ 16a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Artikel 2
Änderungen des Kreditwesengesetzes

§ 25i
Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Anlage 6
(zu § 21) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV

Artikel 7
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank

§ 36
Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebener Geldzeichen.

§ 36a
Verordnungsermächtigung

§ 37a
Auskünfte und Prüfungen, Untersagung der Wiederausgabe von Banknoten

Artikel 10
Änderung des Münzgesetzes

§ 7a
Aufgaben nach den Artikeln 6 und 8 bis 12 der Verordnung (EG) Nr. 1210/2010

Artikel 11
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 317/11

... "Soweit eine vertragliche Vereinbarung nach Satz 1 mit deutschen Botschaften, Außenhandelskammern oder Konsulaten geschlossen wird, gelten diese kraft Vereinbarung als geeignete Personen. Satz 3 findet insoweit keine Anwendung."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen

§ 14
Meldepflicht von Behörden

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften

§ 16a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Artikel 2
Änderungen des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 25f
Absatz 1 und 2 KWG

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung

IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VII. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VIII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention

1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

2. Verdachtsmeldewesen

3. Bewertung des NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention


 
 
 


Drucksache 732/10

... Wenn sich Unionsbürger in einem Nicht-EU-Staat aufhalten, in dem ihr Herkunftsmitgliedstaat weder durch eine Botschaft noch durch ein Konsulat vertreten ist, haben sie Anspruch auf konsularischen Schutz durch einen beliebigen anderen Mitgliedstaat. Die Botschaft oder das Konsulat des anderen EU-Mitgliedstaats sollte sie wie eigene Staatsangehörige behandeln. Die Zahl der Unionsbürger, die in Drittstaaten reisen, ist von über 80 Millionen im Jahr 2005 auf über 90 Millionen im Jahr 2008 gestiegen. 27 Über 30 Millionen Unionsbürger leben auf Dauer in einem Drittstaat, doch in nur drei Ländern (USA, China, Russland) sind alle 27 Mitgliedstaaten vertreten. Durch die wachsende Anzahl von Europäern, die Geschäfts- oder Urlaubsreisen in Drittstaaten unternehmen 28 , besteht ein wachsender Bedarf an konsularischer Unterstützung für Unionsbürger, für die keine Vertretung vorhanden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/10




Bericht

1. Einleitung

2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen

2.1. Bürger als Privatpersonen

2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren

2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz

2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen

2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern

2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth

2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger

2.2. Bürger als Verbraucher

2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung

2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten

2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige

2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse

2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen

2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern

2.4. Bürger als politische Akteure

2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger

2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 856/10

... Eine Umsetzung dieser Regelung, die für die Mitgliedstaaten nicht bindend ist, ist nicht erforderlich. Jede Person – gleichgültig, welche Staatsangehörigkeit sie besitzt und wo sie wohnt – kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses an die jeweils zuständige Strafregisterbehörde stellen. Wohnt eine Person außerhalb des Geltungsbereiches des BZRG, kann sie den Antrag unmittelbar bei der Registerbehörde stellen. In der Regel muss sie allerdings einen Identitätsnachweis sowie eine Bestätigung ihrer Anschrift nachweisen. Dies kann – je nach Einzelfall – auf unterschiedliche Weise geschehen. Es ist beispielsweise möglich, eine ausländische notarielle Bestätigung oder eine Bestätigung einer ausländischen Behörde vorzulegen, aus der die Identität und die Richtigkeit der Anschrift hervorgehen. Das Führungszeugnis wird dann nach Zahlung der Gebühr an die bestätigte Anschrift gesandt. Das Verfahren setzt nicht voraus, dass ein Antrag im Ausland bei der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat gestellt wird. Diese Regelung hat sich bewährt. Das Verfahren ist auf der einen Seite nicht zu kompliziert und stellt auf der anderen Seite sicher, dass der Antrag tatsächlich von der betroffenen Person mit der richtigen Adresse gestellt worden ist. Es soll daher nicht verändert werden. Das BZRG lässt zudem zu, dass der Antrag auch im Ausland über eine ausländische Behörde an das BfJ gestellt werden kann. Die ausländische Behörde wird dann als "Bote" tätig und kann ggf. sogar die erforderlichen Bestätigungen vornehmen. Umgekehrt ist, wenn die betroffene Person in Deutschland lebt, eine amtliche Unterstützung bei der Erlangung ihres Führungszeugnisses gegenüber einer anderen europäischen Zentralbehörde nicht erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 15
Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

§ 43a
Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen

§ 53a
Grenzen der internationalen Zusammenarbeit

§ 56a
Mitteilung über ausländische Verurteilungen

§ 56b
Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 57a
Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

§ 150c
Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen

§ 150d
Protokollierungen

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zum europäischen Strafregisterinformationsaustausch

1. Zur Entstehungsgeschichte

2. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung

a Allgemeines

b Neuerungen des Rb sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

c Neuerungen des Beschlusses ECRIS sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

II. Sonstige Änderungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Gesetzesfolgenabschätzung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

2 I.

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

a Zu § 56a BZRG Mitteilung über ausländische Verurteilungen

b Zu § 56b BZRG Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer n

2 II.

Zu Artikel 2

2 III.

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2 IV.

Zu Artikel 4

2 V.

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1414: Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 543/10 (Beschluss)

... Die Denkschrift sieht bezüglich Artikel 15 keinen Anpassungsbedarf für das innerstaatliche Recht. Hinsichtlich des Rechts des festgenommenen Beschuldigten, Kontakt zu seinem Konsulat aufzunehmen, und zu der entsprechenden Belehrungspflicht der Ermittlungsbehörden wird auf § 114b Absatz 2 Satz 3


 
 
 


Drucksache 543/10

... Die Absätze 3 bis 5 verpflichten die Vertragsparteien, bestimmte Mindeststandards zum Schutz der Verfolgten zu schaffen. Die Beschuldigten oder Angeklagten sollen unverzüglich mit Vertretern ihrer Heimatstaaten oder, wenn sie staatenlos sind, mit Vertretern der Staaten, in denen sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, in Verbindung treten und diese empfangen können. Weiter ist die Verpflichtung enthalten, die Betroffenen über diese Rechte zu unterrichten. Nach Absatz 5 kann jede Vertragspartei, die eine Gerichtsbarkeit nach diesem Übereinkommen beanspruchen kann, das Internationale Komitee des Roten Kreuzes zur Kontaktaufnahme mit den Betroffenen einladen. Umsetzungsbedarf wird durch diese Bestimmungen, die den Vorschriften in den meisten Internationalen Übereinkommen gegen Terrorismus wie dem Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge entsprechen, nicht ausgelöst. Zum Recht von festgenommenen Beschuldigten, Kontakt zu ihrem Konsulat aufnehmen zu dürfen, und zu der diesbezüglichen Belehrungspflicht der Ermittlungsbehörden ist auf § 114b Absatz 2 Satz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmung

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Innerstaatliche Maßnahmen zur Verhütung des Terrorismus

Artikel 4
Internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung des Terrorismus

Artikel 5
Öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 6
Anwerbung für terroristische Zwecke

Artikel 7
Ausbildung für terroristische Zwecke

Artikel 8
Unerheblichkeit der tatsächlichen Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 9
Ergänzende Straftatbestände

Artikel 10
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 11
Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 12
Bedingungen und Garantien

Artikel 13
Schutz, Entschädigung und Unterstützung für Opfer des Terrorismus

Artikel 14
Gerichtsbarkeit

Artikel 15
Ermittlungspflicht

Artikel 16
Nichtanwendbarkeit des Übereinkommens

Artikel 17
Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen

Artikel 18
Auslieferung oder Strafverfolgung

Artikel 19
Auslieferung

Artikel 20
Ausschluss der Ausnahmeregelung für politische Straftaten

Artikel 21
Diskriminierungsklausel

Artikel 22
Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen

Artikel 23
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 24
Beitritt zum Übereinkommen

Artikel 25
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 26
Wirkungen des Übereinkommens

Artikel 27
Änderungen des Übereinkommens

Artikel 28
Überarbeitung des Anhangs

Artikel 29
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 30
Konsultationsrunde der Vertragsparteien

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Notifikation

Anhang

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu den Artikeln 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32


 
 
 


Drucksache 693/10

... Jeder EU-Bürger, der sich in einem Drittland befindet, in dem sein Mitgliedstaat nicht vertreten ist, hat Anspruch auf konsularische Unterstützung durch eine Botschaft oder ein Konsulat eines anderen Mitgliedstaats zu den gleichen Bedingungen wie die Bürger dieses Mitgliedstaats. Dieser Vorschlag möchte die Mitgliedstaaten bei dieser Aufgabe unterstützen, indem er konkrete Maßnahmen vorschlägt, mit denen sichergestellt werden soll, dass alle EU-Bürger über ihre Rechte aufgeklärt werden und der Umfang des Schutzes klargestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 281/10

... • Die Konsulate der Mitgliedstaaten sollten Visaanträge, die im Namen von Kindern eingereicht werden, sorgfältig prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Daten

Rechtliche Bewertung und Umsetzung

Agenturen und Netze

Sammlung von Informationen

3. Prävention von unsicherer Migration und Menschenhandel – Verstärkte Schutzkapazitäten in Drittstaaten

3.1. Prävention

5 Finanzierung

Beziehungen zu Drittländern

Bekämpfung des Menschenhandels

Visa und Information

3.2. Schutzprogramme in Drittstaaten

5 Finanzierung

Beziehungen zu Drittstaaten

4. Aufnahme- und Verfahrensgarantien in der EU

4.1. Erste Maßnahmen und Schutznormen

Gesetzgeberische Maßnahmen

Informationsaustausch und -analyse

5 Agenturen

4.2. Altersbestimmung und Suche nach Familienangehörigen

5. Nachhaltige Lösungen

5.1. Rückführung und Reintegration im Herkunftsland

5 Finanzierung

Legislative Kontrolle

5.2. Internationaler Schutzstatus, sonstiger Rechtsstatus und Integration unbegleiteter Minderjähriger

5 Finanzierung

Politische Entwicklung

5.3. Neuansiedlung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 831/10

... Das herkömmliche Verfahren, mit dem die Echtheit einer öffentlichen Urkunde im Ausland bestätigt wird, ist die Legalisation. Die Legalisation besteht in einem mehrstufigen Beglaubigungsverfahren. So muss eine Urkunde nach dem ordentlichen Legalisationsverfahren zunächst von den Behörden des Staates, aus dem die Urkunde stammt, beglaubigt werden und anschließend von der Botschaft oder dem Konsulat des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Da an diesem Verfahren mehrere Behörden beteiligt sind, ist die Legalisation häufig langwierig und teuer8.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/10




Grünbuch Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger: Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden erleichtern

1. Einleitung

2. Hintergrund

3. Freier Verkehr öffentlicher Urkunden

3.1 Problemstellung

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Optionen zur Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten

a Verzicht auf die Verwaltungsförmlichkeiten zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde

Frage 1: Ist der Verzicht auf Verwaltungsformalitäten wie die Legalisation oder Apostille Ihrer Ansicht nach als Lösung zur Überwindung der Schwierigkeiten geeignet, mit denen EU-Bürger konfrontiert sind

b Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden

Frage 2: Sollten die Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere in Personenstandsangelegenheiten enger zusammenarbeiten und wenn ja, in welcher – elektronischen – Form

Frage 4: Halten Sie die Veröffentlichung einer Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden oder der Kontaktdaten einer Informationsstelle pro Mitgliedstaat für sinnvoll

c Lockerung des Übersetzungserfordernisses bei öffentlichen Urkunden

Frage 5: Welche Lösungen bevorzugen Sie, um Übersetzungen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen

d Die europäische Personenstandsurkunde

Frage 6: Welche Personenstandsurkunden kämen für eine europäische

4. gegenseitige Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden

4.1 Problemstellung

4.2 Rechtsrahmen

4.3 Optionen für die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden

a Unterstützung der nationalen Behörden bei der Lösungsfindung

Frage 7: Wären die mitgliedstaatlichen Behörden Ihrer Ansicht nach in der Lage, den Personenstand betreffende Probleme bei grenzübergreifenden Sachverhalten allein in effizienter Weise zu lösen Sollten die EU-Institutionen den Behörden nicht in diesem Fall zumindest einige Leitlinien an die Hand geben eventuell in Form von EU-Empfehlungen , damit die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten nicht allzusehr voneinander abweichen

b Anerkennung von Rechts wegen

Frage 8: Was halten Sie von einer Anerkennung von Rechts wegen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden Bei welchen Personenstandsangelegenheiten könnte sich die Anerkennung von Rechts wegen als ungeeignet erweisen

c Anerkennung im Wege harmonisierter Kollisionsnormen

Frage 9: Was halten Sie von einer Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Kollisionsnormen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden

Frage 10: Was halten Sie von der Möglichkeit, den Bürgern eine gewisse Rechtswahl einzuräumen Für welche Personenstandsangelegenheiten könnte eine Rechtswahl vorgesehen werden

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 18/10

... Gehaltszahlungen an deutsche Beschäftigte bei deutschen Botschaften und Konsulaten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/10




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Neunundachtzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
LV zur Außenwirtschaftsverordnung Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz

A. Dienstleistungen und unentgeltliche Leistungen

B. Kapitalverkehr und Kapitalerträge

I. Vermögensanlagen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten

II. Vermögensanlagen Gebietsfremder in Deutschland

III. Finanzderivate

IV. Kapitalerträge Einnahmen und Ausgaben

C. Warenverkehr

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 8

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1095: Neunundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 543/1/10

... Die Denkschrift sieht bezüglich Artikel 15 keinen Anpassungsbedarf für das innerstaatliche Recht. Hinsichtlich des Rechts des festgenommenen Beschuldigten, Kontakt zu seinem Konsulat aufzunehmen, und zu der entsprechenden Belehrungspflicht der Ermittlungsbehörden wird auf § 114b Absatz 2 Satz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/10




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 246/10

... Die erleichterte Mobilität der Bürger ist für Europa von zentraler Bedeutung. Die Freizügigkeit zählt zu den wesentlichen Rechten der EU-Bürger und ihrer Familienangehörigen. Dieses Recht muss mit aller Kraft gestärkt werden. Um die Mobilität zu fördern müssen die Grenzen beseitigt werden, vor denen Bürger stehen, die ihre Rechte ausüben und in einem anderen Mitgliedstaat studieren, arbeiten, ein Unternehmen oder eine Familie gründen oder sich zur Ruhe setzen wollen. Die Bürger müssen überall auf der Welt Schutz genießen. Jedem EU-Bürger, der sich in einem Land aufhält, in dem sein Mitgliedstaat nicht vertreten ist, sollte von Botschaften oder Konsulaten eines anderen Mitgliedstaats zu denselben Bedingungen wie deren eigene Staatsangehörige konsularische Unterstützung erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/10




Mitteilung

1. Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger der Union

2. Schutz der Grundrechte

3. Mitspracherechte für die europäischen Bürger

4. Stärkung des Vertrauens in den europäischen Rechtsraum

5. Gewährleistung der Sicherheit Europas

6. Solidarität und Verantwortung als Richtschnur unseres Handelns

7. Beitrag zu einem globalen Europa

8. Von politischen Prioritäten zu Maßnahmen und Ergebnissen

Anhang
Schutz der Grundrechte


 
 
 


Drucksache 475/09

... 55. fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine kostenlose europäische Telefonnummer einzurichten, die zusammen mit Artikel 20 EG-Vertrag im Reisepass steht und über die jeder Unionsbürger im Notfall in seiner Sprache Zugang zu allen zweckdienlichen Informationen über die Konsulate der Mitgliedstaaten hat, an die er sich wenden kann, um die notwendige Hilfe zu erhalten;



Drucksache 113/09 (Beschluss)

... Da es sich bei Verkehrsbeschränkungen auf Grundlage von § 1 dieser Verordnung um eine neue Art der Verkehrsregelung in Deutschland handelt, müssen besondere Anstrengungen unternommen und Maßnahmen ergriffen werden, um die Öffentlichkeit nicht nur über die gesetzliche Neuregelung als solche, sondern auch über die Örtlichkeiten der versuchsweisen Anwendung zu informieren. Die amtliche Bekanntgabe der Örtlichkeiten ist dabei ein Mittel, um eine systematische und inhaltlich zutreffende allgemeine Verbreitung dieser Informationen nicht nur in Hamburg, sondern auch über Hamburg und auch über Deutschland hinaus z.B. über die Konsulate und Botschaften sicherzustellen und zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung über die versuchsweise Einführung von Fahrbahnrand- und Bordsteinmarkierungen in Gelb zur Regelung von Halt- und Parkverboten

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 488/09

... 47. fordert die Ersetzung der derzeitigen nationalen Schengen-Visa durch einheitliche europäische Schengen-Visa, die eine Gleichbehandlung aller Personen, die ein Visum beantragen, ermöglichen; möchte über den genauen Zeitplan und die Einzelheiten der strategischen und der technischen Studie der Kommission informiert werden, mit der die Durchführbarkeit, die praktischen Folgen und die Auswirkungen eines Systems untersucht werden, wonach Drittstaatsangehörige eine elektronische Reisebewilligung einholen müssen, bevor sie in das EU-Gebiet einreisen (System zur elektronischen Erteilung von Reisebewilligungen, ESTA); fordert eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Konsulaten der Mitgliedstaaten und die schrittweise Einrichtung gemeinsamer Konsulardienste für Visaangelegenheiten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/09




Allgemeine Erwägungen

Wohlstand und Einwanderung

Legale Zuwanderung

3 Integration

Sicherheit und Einwanderung

Integrierter Grenzschutz

Illegale Einwanderung

3 Rückführungen

Solidarität und Einwanderung

Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten

Zusammenarbeit mit Drittländern


 
 
 


Drucksache 503/09

... 18. weist darauf hin, dass die schleppenden Visaverfahren, die vor allem auf den Personalmangel der Konsulate und Botschaften in der Region zurückzuführen sind, die Entstehung von Ressentiments der dortigen Bürger gegenüber der Europäischen Union zu einem Zeitpunkt begünstigen könnten, zu dem die Popularität der Union die eigentliche und wichtigste Triebfeder für die Reformen ist;



Drucksache 648/09

... -Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung)5 eingeführt. Mithilfe des VIS können Konsulate und andere Behörden der Mitgliedstaaten Visainformationen austauschen, um auf diese Weise das Visumantragsverfahren zu vereinfachen, "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Europäischen Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Einholung und Nutzung von Expertenwissen, Konsultation

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Unterschiede im Geltungsbereich

5 Dänemark:

Vereinigtes Königreich und Irland:

Norwegen und Island:

5 Schweiz:

5 Liechtenstein:

3.4. Subsidiaritätsprinzip

3.5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.6. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Rechtsvereinfachung

5.2. Bewertung

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand

Artikel 1
Errichtung der Agentur

Kapitel II
Aufgaben

Artikel 2
Aufgaben in Bezug auf das SIS II

Artikel 3
Aufgaben in Bezug auf das VIS

Artikel 4
Aufgaben in Bezug auf EURODAC

Artikel 5
Verfolgung der Entwicklungen in der Forschung

Artikel 6
Pilotprojekte

Kapitel III
Aufbau und Organisation

Artikel 7
Rechtsstellung

Artikel 8
Aufbau

Artikel 9
Befugnisse des Verwaltungsrats

Artikel 10
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 11
Vorsitz des Verwaltungsrats

3. Zum Vorsitzenden können nur die Mitglieder gewählt werden, die von

Artikel 12
Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 13
Abstimmung

Artikel 14
Aufgaben und Befugnisse des Exekutivdirektors

Artikel 15
Ernennung des Exekutivdirektors

Artikel 16
Beratergruppen

Kapitel IV
Arbeitsweise

Artikel 17
Personal

Artikel 18
Öffentliches Interesse

Artikel 19
Sitzabkommen

Artikel 20
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 21
Haftung

Artikel 22
Sprachenregelung

Artikel 23
Zugang zu Dokumenten

Artikel 24
Information und Kommunikation

Artikel 25
Datenschutz

Artikel 26
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Artikel 27
Bewertung

Kapitel V
Finanzbestimmungen

Artikel 28
Haushaltsplan

Artikel 29
Ausführung des Haushaltsplans

Artikel 30
Finanzregelung

Artikel 31
Betrugsbekämpfung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 32
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 33
Beteiligung der Länder, die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und der EURODAC-bezogenen Maßnahmen assoziiert sind

Artikel 34
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 411/09

... 31. fordert die Mitgliedstaaten auf, genaue und für eine nicht alphabetisierte Bevölkerung verständliche Informationen, insbesondere über die Konsulate der Mitgliedstaaten bei der Ausstellung von Visa, zu verbreiten; ist der Ansicht, dass die Einwanderungsbehörden auch bei der Ankunft im Aufnahmeland über die Gründe des gesetzlichen Verbots informieren müssen, damit die Familien verstehen, dass das Verbot der traditionellen Handlung keinesfalls als ein Angriff auf die Kultur gedacht ist, sondern dass es einen Rechtsschutz für Frauen und Mädchen darstellt; ist der Auffassung, dass die Familien über die strafrechtlichen Folgen, die eine Gefängnisstrafe beinhalten können, falls sich die Verstümmelung beweisen lässt, unterrichtet werden müssen;



Drucksache 810/09

... Die Vorschrift für die Zulassung von sogenannten Konsulatslehrerinnen und -lehrern zur Erteilung muttersprachlichen Unterrichts in Schulen unter der Aufsicht der jeweils zuständigen berufskonsularischen Vertretung tritt nach dem geltenden Recht am 31. Dezember 2009 außer Kraft. Die Kultusministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, die Vorschrift beizubehalten. Da auch zahlreiche deutsche Lehrerinnen und Lehrer an deutschen Auslandsschulen unterrichten, wird die Regelung entfristet, damit weiterhin die Möglichkeit besteht, Lehrkräfte im Austausch zu entsenden. Darüber hinaus wird die Definition der qualifizierten Beschäftigung im Ausländerbeschäftigungsrecht an die Vorschriften des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

§ 25
Grundsatz

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnungsänderung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1050: Dritte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung


 
 
 


Drucksache 889/09

... 34.2.2. Für Ehen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 31. Dezember 2008 vor einem hierzu ermächtigten deutschen Konsularbeamten geschlossen wurden, war der beim Konsulat errichtete Heiratseintrag dem Standesamt I in Berlin zu übersenden; dieses hat von Amts wegen ein Familienbuch angelegt. Eine erneute Beurkundung der Eheschließung scheidet aus, weil das Familienbuch als Heiratseintrag fortzuführen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeiner Teil

A 1. Namensführung

A 2. Orts- und Zeitangaben

A 3. Religion

A 4. Sprache und Schrift

A 5. Ausländische öffentliche Urkunden

A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen

A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit

A 8. Abkürzungen

Besonderer Teil

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2
Führung der Personenstandsregister

Kapitel 3
Eheschließung

Abschnitt 1
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung

Abschnitt 2
Fortführung des Eheregisters

Kapitel 4
Begründung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Besonderheiten

Abschnitt 3
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungen

Abschnitt 1
Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle

Abschnitt 2
Familienrechtliche Beurkundungen

Kapitel 8
Berichtigungen und gerichtliches Verfahren

Abschnitt 1
Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts

Abschnitt 2
Gerichtliches Verfahren

Kapitel 9
Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister

Abschnitt 1
Beweiskraft; Personenstandsurkunden

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

Kapitel 10
Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren

Kapitel 11
Verordnungsermächtigungen

Kapitel 12
Übergangsvorschriften

77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV

77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV

78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV

78.2. Verlust des Familienbuchs

Anlage 1
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister

1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten

2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung

3. Namensänderung

3.1. Ehename

3.2. Behördliche Namensänderung

3.3. Sonstige

3.4. Religion

3.5. Berichtigung

Anlage 2
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister

1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses

2. Annahme als Kind

3. Namensänderung

4. Änderungen nach Transsexuellengesetz

5. Religion

6. Berichtigungen

Anlage 3
zur PStG-VwV

Begründung

3 Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz


 
 
 


Drucksache 235/09

... – Sicherheit der Konsulatgebäude

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands

5 Evaluierungsmethoden

Experten aus den Mitgliedstaaten

Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5 Dänemark:

5 Schweiz:

5 Liechtenstein:

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeiten

Artikel 4
Evaluierungen

Artikel 5
Mehrjahresprogramm

Artikel 6
Risikoanalyse

Artikel 7
Jahresprogramm

Artikel 8
Liste der Experten

Artikel 9
Teams für Ortstermine

Artikel 10
Durchführung der Ortstermine

Artikel 11
Fragebogen

Artikel 12
Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen

Artikel 13
Evaluierungsberichte

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Übergangsbestimmungen

Artikel 16
Bericht an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 17
Aufhebung

Artikel 18
Inkrafttreten

Anhang

Binnengrenzen:

Außengrenzen:

Visa:

Datenschutz

Schengener Informationssystem SIS /Sirene

Drogen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 113/09

... Da es sich bei Verkehrsbeschränkungen auf Grundlage von § 1 dieser Verordnung um eine neue Art der Verkehrsregelung in Deutschland handelt, müssen besondere Anstrengungen unternommen und Maßnahmen ergriffen werden, um die Öffentlichkeit nicht nur über die gesetzliche Neuregelung als solche, sondern auch über die Örtlichkeiten der versuchsweisen Anwendung zu informieren. Die amtliche Bekanntgabe der Örtlichkeiten ist dabei ein Mittel, um eine systematische und inhaltliche zutreffende allgemeine Verbreitung dieser Informationen nicht nur in Hamburg, sondern auch über Hamburg und auch über Deutschland hinaus z.B. über die Konsulate und Botschaften sicher zu stellen und zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Begründung

I. Allgemeines

3 I.

3 II.

3 III.

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 394/08

... 38. fordert einmal mehr die Kommission und die Botschaften und Konsulate der Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle ihre Mitarbeiter voll und ganz Kenntnis von den Leitlinien auf dem Gebiet der Menschrechte haben; ist der Ansicht, dass die Schaffung des neuen Europäischen Auswärtigen Dienstes aktiv genutzt werden sollte, um die Haltung der Vertretungen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Ausland im Bereich der Menschenrechte durch gemeinsame Nutzung von Strukturen und Personal zu harmonisieren, um echte "Botschaften der Europäischen Union” zu schaffen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/08




Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit

Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Die Todesstrafe

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 168/1/08

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob, wie bisher aufsichtsrechtlich zulässig, nach § 7 Abs. 1 auch Botschaften und Konsulate der EU-Mitgliedstaaten als Dritte angesehen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 § 1 Abs. 5 GwG

3. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG

4. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG

5. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG

6. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 GwG

7. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 3 GwG *

8. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 2c - neu - GwG

9. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 Nr. 2 GwG

10. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG

11. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG

12. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG

13. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2 Satz 1 GwG entfällt bei Annahme von Ziffer 11

14. Zu Artikel 2 § 6 GwG

15. Zu Artikel 2 § 6 Abs. 1 Satz 2 GwG

16. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG

17. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG

18. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz GwG

19. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 3 GwG

20. Zu Artikel 2 § 11 Abs. 6 GwG

21. Zu Artikel 2 § 12 Abs. 1 Satz 3 GwG

22. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 2 GwG

Artikel 7a
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche

23. Zu Artikel 2 § 16 GwG

24. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 Satz 1, Satz 2 - neu - KWG

25. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 KWG

26. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 882/08

... In Wahrnehmung dieser besonders ausgeprägten Autonomie hat Hongkong, das Mitglied diverser Internationaler Organisationen und de facto ein eigenständiger Akteur in der Weltwirtschaftspolitik ist, Wirtschaftsbüros in mehreren Ländern der Welt eröffnet, die in unterschiedlicher Weise Vorrechte und Befreiungen genießen. Der Umfang der zugesicherten Rechte reicht von einzelnen Erleichterungen (diesen Weg gingen die USA, Japan, Singapur und die Volksrepublik China) über eine Behandlung entsprechend dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24.4.1963 (WÜK – BGBl. 1969 II S. 1585, diesen Weg ging z.B. Kanada) bis hin zu noch weitergehenden Privilegien (Beispiel: Die Büros bei der EU in Brüssel oder bei der WTO in Genf). Für seine Mitteleuropa-Vertretung, die es vorzugsweise in Berlin eröffnen möchte, erbittet Hongkong, unterstützt von der Volksrepublik China, Vorrechte und Befreiungen, die einen Teil der in Deutschland den Berufskonsulaten zugestandenen ausmachen, sowie Rechtsfähigkeit für die Vertretung. Diese erbetenen Privilegien und Immunitäten werden, mit kleinen Abstrichen, in der Rechtsverordnung aufgeführt. Dabei wurde sorgfältig darauf geachtet, nicht alle im WÜK vorgesehenen Privilegien zu gewähren, sondern nur diejenigen, um deren Gewährung Hongkong gebeten hat und deren Gewährung vertretbar erscheint.



Drucksache 168/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob, wie bisher aufsichtsrechtlich zulässig, nach § 7 Abs. 1 auch Botschaften und Konsulate der EU-Mitgliedstaaten als Dritte angesehen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 § 1 Abs. 5 GWG

3. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG

4. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG

5. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 GwG

6. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 2c - neu - GwG

7. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 Nr. 2 GwG

8. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG

9. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG

10. Zu Artikel 2 § 6 GwG

11. Zu Artikel 2 § 6 Abs. 1 Satz 2 GwG

12. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG

13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG

14. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz GwG

15. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 3 GwG

16. Zu Artikel 2 § 11 Abs. 6 GwG

17. Zu Artikel 2 § 12 Abs. 1 Satz 3 GwG

18. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 2 GwG Artikel 7a - neu - Abgabenordnung

Artikel 7a
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche

19. Zu Artikel 2 § 16 GwG

20. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 Satz 1, Satz 2 - neu - KWG

21. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 829/08

... § 119 Abs. 4 Satz 2 Nr. 19 Buchstabe b StPO-E betrifft den unüberwachten Verkehr ausländischer Untersuchungsgefangener mit ihrem Konsulat. Nach Artikel 36 Abs. 1 Buchstabe a des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK) steht es Konsularbeamten frei, mit Angehörigen des Entsendestaates zu verkehren und sie aufzusuchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 829/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 114a

§ 114b

§ 114c

§ 114d

§ 114e

§ 116b

§ 119

§ 119a

Artikel 2
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 72b
Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand

§ 89b
Ausnahme vom Jugendstrafvollzug

Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft

§ 89c
Vollstreckung der Untersuchungshaft

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Artikel 5
Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes

Artikel 6
Folgeänderungen

Artikel 7
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Föderalismusreform

II. Forderungen von europäischer Ebene

III. Übersichtlichere und verständlichere Gestaltung für die Praxis

IV. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitscher Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 114a

Zu § 114b

Zu § 114b

Zu § 114b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 114c

Zu § 114c

Zu § 114c

Zu § 114d

Zu § 114d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 114d

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 114e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 119

Zu § 119

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 119

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 119

Zu § 119

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu § 119

Zu § 119

Zu § 119a

Zu § 119a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 119a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 119a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 625: Gesetz zur Überarbeitung des Untersuchungshaftrechts


 
 
 


Drucksache 451/08

... - einen integrierten vierstufigen Ansatz festlegen, demzufolge Einwanderer, die sich in die Union begeben, auf jeder Stufe (in Konsulaten, bei der Ankunft, im EU-Gebiet und bei der Ausreise) systematisch Kontrollen unterzogen werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/08




I. Einleitung

II. Gemeinsame Grundsätze für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Einwanderungspolitik

1. Wohlstand und Einwanderung:

2. Wohlstand und Einwanderung:

3. Wohlstand und Einwanderung:

4. Solidarität und Einwanderung:

5. Solidarität und Einwanderung:

6. Solidarität und Einwanderung:

7. Sicherheit und Einwanderung:

8. Sicherheit und Einwanderung:

9. Sicherheit und Einwanderung:

10. Sicherheit und Einwanderung:

III. Schlussfolgerungen: verantwortungsvolles Regieren im Bereich Einwanderung

1. Koordinierte und kohärente Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten:

2. Eine gemeinsame Methodik für die EU und ihre Mitgliedstaaten, um Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und Kohärenz zu gewährleisten.

Anhang
Zusammenfassung – Die zehn gemeinsamen Grundsätze


 
 
 


Drucksache 921/07

... " vorgenommen wurden, wobei die Beurteilungsverfahren mit einem Fragebogen an die Mitgliedstaaten zu allen Teilen des Schengen-Besitzstands begannen, denen Beurteilungsbesuche folgten, wobei Sachverständigengruppen die Grenzen, Konsulate, SIS usw. besuchten und umfassende Berichte mit Aussagen zum Ist-Zustand, Bewertungen und Empfehlungen für möglicherweise erforderliche weitere Maßnahmen und erneute Besuche erstellten; der Abschlussbericht sollte Aussagen darüber enthalten, ob der betreffende neue Mitgliedstaat nach einem umfassenden Beurteilungsverfahren alle Voraussetzungen für die praktische Anwendung erfüllt,



Drucksache 777/07

... 43. hält es für unverzichtbar, interessierte Personen möglichst vor ihrer Abreise über die Modalitäten und Möglichkeiten der legalen Zuwanderung in die Union zu informieren; vertritt die Auffassung, dass diese Informationen in den Drittstaaten von den staatlichen Stellen (den Botschaften oder Konsulaten der Mitgliedstaaten oder der Delegation der Europäischen Kommission vor Ort) weit verbreitet werden müssen; unterstützt in diesem Zusammenhang die baldige Einrichtung eines EU-Zuwanderungsportals im Internet;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/07




Allgemeiner Ansatz

Vorschlag

Zirkuläre Migration, Rückkehrmigration und Mobilitätspartnerschaften

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2 Integration

2 Kommunikation

Zusammenarbeit mit Herkunftsländern


 
 
 


Drucksache 894/07

... 41. begrüßt die Unterzeichnung der Abkommen über Visaerleichterung und Rückübernahme am 18. September 2007 und fordert den Rat eindringlich auf, Sorge dafür zu tragen, dass sie bis Ende 2007 in Kraft treten; begrüßt die Annahme des Gesetzes über Reisedokumente und stellt fest, dass gegenwärtig Gesetze über Asyl, die Staatsgrenzen und Ausländer verabschiedet werden; fordert den Rat auf, mit der Unterstützung der Kommission einen konkreten Fahrplan für den visumfreien Verkehr zu erarbeiten und flankierende Maßnahmen zu verabschieden, um die Reisemöglichkeiten für eine größere Anzahl von Bürgern zu verbessern, insbesondere für junge Menschen; betont, wie wichtig die Mobilität für die politische und wirtschaftliche Entwicklung Serbiens ist, weil Mobilität den Menschen die Möglichkeit bietet, eigene Erfahrungen mit der Europäischen Union zu sammeln, und Serbien den europäischen Integrationsprozess erleichtert; fordert eine größere Beteiligung am lebenslangen Lernen und an kulturellen Austauschprogrammen; ersucht den Rat, auch die Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Bearbeitung von Visumanträgen zu prüfen, mit dem die Belastung der am stärksten frequentierten Konsulate vermindert wird, und zu gewährleisten, dass die Anträge in angemessener Frist bearbeitet werden;



Drucksache 90/07

... Ein Bürger muss für den Fall, dass sein Land in dem von ihm angesteuerten Drittland weder eine Botschaft noch ein Konsulat unterhält, wissen, welche anderen Mitgliedstaaten in diesem Land über eine Botschaft oder ein Konsulat verfügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/07




1. Einleitung

2. Informationen für den Bürger

2.1. Informationen über das Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz

2.2. Informationen über Vertretungen der Mitgliedstaaten in Drittländern

2.3. Nutzung des Reisepasses zu Informationszwecken

2.4. Reisehinweise

2.5. Veröffentlichung aller zur Umsetzung des Artikels 20 EG-Vertrag getroffener Maßnahmen

3. Umfang des Schutzes

3.1. Schutz von Unionsbürgern, die in Drittländern arbeiten und wohnen

3.2. Familienangehörige des Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen

3.3. Identifizierung und Überführung von Leichen

3.4. Vereinfachung der Modalitäten für finanzielle Vorleistungen

4. Strukturen und Ressourcen.

4.1. Einrichtung gemeinsamer Stellen

4.2. Schulung der einzelstaatlichen Beamten

5. Zustimmung der Drittländerbehörden

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 408/07

... 76. betont, dass die EU das Bewusstsein aller EU-Akteure in Brüssel, in den Hauptstädten und auf der Ebene der Missionen hinsichtlich der Existenz, des Zwecks, des Inhalts und der operationellen Anwendung der Leitlinien schärfen muss; erkennt an, dass die interne Bewusstseinsschärfung darauf ausgerichtet sein sollte, ein tieferes Verständnis für die Arbeit der Menschenrechtsverteidiger zu schaffen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Workshops für regionale Abteilungen und Personal in Delegationen, Botschaften und Konsulaten zur Schulung über die Anwendung dieser Leitlinien, an denen Menschenrechtsverteidiger in einer frühen Phase teilnehmen, sowie den Austausch bewährter Praktiken im Bereich der finanziellen und nichtfinanziellen Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern zu organisieren; ist der Auffassung, dass der Gedanke der Ausstellung von Visa für Menschenrechtsverteidiger in ernster Gefahr, wie vom Rat vorgeschlagen, eine wichtige Priorität sein sollte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/07




Der EU-Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt von Rat und Kommission erstellt

Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren

Umsetzung der Leitlinien der EU über die Menschenrechte

2 Todesstrafe

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für den Menschenrechtsdialog und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Präsidentschaften

Die Außenhilfeprogramme der Kommission Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte EIDHR

Hilfsprogramme allgemein

Einbeziehung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen Mainstreaming

Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen

Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen


 
 
 


Drucksache 229/07

... d) Internationales Abkommen über die Abschaffung der Konsulatssichtvermerke auf den Gesundheitspässen, unterzeichnet in Paris am 22. Dezember 1934;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Schlussbemerkung

Internationale Gesundheitsvorschriften 2005 Übersetzung

Teil I
Begriffsbestimmungen, Zweck und Anwendungsbereich, Grundsätze und zuständige Behörden

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Anwendungsbereich

Artikel 3
Grundsätze

Artikel 4
Zuständige Behörden

Teil II
Informationen und Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 5
Überwachung

Artikel 6
Meldung

Artikel 7
Weitergabe von Informationen während unerwarteter oder ungewöhnlicher Ereignisse betreffend die öffentliche Gesundheit

Artikel 8
Konsultation

Artikel 9
Andere Berichte

Artikel 10
Bestätigung

Artikel 11
Übermittlung von Informationen durch die WHO

Artikel 12
Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite

Artikel 13
Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 14
Zusammenarbeit der WHO mit zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen Organen

Teil III
Empfehlungen

Artikel 15
Zeitlich befristete Empfehlungen

Artikel 16
Ständige Empfehlungen

Artikel 17
Kriterien für Empfehlungen

Artikel 18
Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter und Postpakete

Teil IV
Grenzübergangsstellen

Artikel 19
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 20
Flughäfen und Häfen

Artikel 21
Landübergänge

Artikel 22
Aufgaben der zuständigen Behörden

Teil V
Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 23
Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise

Kapitel II
Besondere Bestimmungen für Beförderungsmittel und Beförderer

Artikel 24
Beförderer

Artikel 25
Schiffe und Luftfahrzeuge auf der Durchfahrt bzw. Durchreise

Artikel 26
Zivile Lastwagen, Züge und Busse auf der Durchfahrt

Artikel 27
Betroffene Beförderungsmittel

Artikel 28
Schiffe und Luftfahrzeuge an Grenzübergangsstellen

Artikel 29
Zivile Lastwagen, Züge und Busse an Grenzübergangsstellen

Kapitel III
Besondere Bestimmungen für Reisende

Artikel 30
Reisende unter Beobachtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit

Artikel 31
Gesundheitsmaßnahmen bei der Einreise von Reisenden

Artikel 32
Behandlung von Reisenden

Kapitel IV
Besondere Bestimmungen für Güter, Container und Container-Verladeplätze

Artikel 33
Durchgangsgüter

Artikel 34
Container und Container-Verladeplätze

Teil VI
Gesundheitsdokumente

Artikel 35
Allgemeine Regel

Artikel 36
Impfbescheinigungen oder Bescheinigungen über andere Prophylaxemaßnahmen

Artikel 37
Seegesundheitserklärung

Artikel 38
Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit

Artikel 39
Schiffshygienebescheinigungen

Teil VII
Gebühren

Artikel 40
Gebühren für Gesundheitsmaßnahmen in Bezug auf Reisende

Artikel 41
Gebühren für Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter oder Postpakete

Teil VIII
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 42
Durchführung von Gesundheitsmaßnahmen

Artikel 43
Zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen

Artikel 44
Zusammenarbeit und Hilfe

Artikel 45
Ümgang mit personenbezogenen Daten

Artikel 46
Transport und Handhabung von biologischen Stoffen, Reagenzien und Materialien für Diagnosezwecke

Teil IX
Die IGV-Sachverständigenliste, der Notfallausschuss und der Prüfungsausschuss

Kapitel I
Die IGV-Sachverständigenliste

Artikel 47
Zusammensetzung

Kapitel II
Der Notfallausschuss

Artikel 48
Aufgabenbereich und Zusammensetzung

Artikel 49
Verfahren

Kapitel III
Der Prüfungsausschuss

Artikel 50
Aufgabenbereich und Zusammensetzung

Artikel 51
Geschäftsführung

Artikel 52
Berichte

Artikel 53
Verfahren für ständige Empfehlungen

Teil X
Schlussbestimmungen

Artikel 54
Berichtswesen und Überprüfung

Artikel 55
Änderungen

Artikel 56
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 57
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 58
Internationale Sanitätsabkommen und Gesundheitsvorschriften

Artikel 59
Inkrafttreten; Frist für Ablehnungen oder Vorbehalte

Artikel 60
Neue Mitgliedstaaten der WHO

Artikel 61
Ablehnung

Artikel 62
Vorbehalte

Artikel 63
Rücknahme von Ablehnungen und Vorbehalten

Artikel 64
Staaten, die nicht Mitglieder der WHO sind

Artikel 65
Notifikationen durch den Generaldirektor

Artikel 66
Verbindliche Wortlaute

Anlage 1

A. Geforderte Kernkapazitäten für die Überwachung und Reaktion

B. Von benannten Flughäfen, Häfen und Landübergängen geforderte Kernkapazitäten


 
 
 


Drucksache 206/06

... 1. die diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen Wahlkonsulate,



Drucksache 454/06

... 84. betont, dass der vollständigen Umsetzung der EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern hohe Priorität eingeräumt werden muss; fordert den Rat auf, Initiativen zum Schutz von Menschenrechtsaktivisten zu ergreifen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Schulungen für ihre Mitarbeiter in Delegationen, Botschaften und Konsulaten bezüglich der Anwendung dieser Leitlinien durchzuführen; ersucht die Kommission, in Betracht zu ziehen, Mittel zur Bestreitung der Kosten für derartige Schulungen zur Verfügung zu stellen; begrüßt die Erarbeitung eines Handbuchs für die Umsetzung der Leitlinien durch den niederländischen Ratsvorsitz; bedauert allerdings, dass dem Parlament genaue Informationen zu seinem Inhalt verwehrt wurden; fordert den Rat und die Kommission auf, die Lage von Menschenrechtsaktivisten systematisch in allen politischen Dialogen zur Sprache zu bringen; fordert die Kommission auf, auf der Ebene ihrer Delegationen Informationsveranstaltungen zu den Leitlinien mit relevanten örtlichen NRO durchzuführen; fordert den Rat erneut auf, das Europäische Parlament über die Umsetzung dieser Leitlinien vor Ort zu unterrichten und es umfassend in die Bewertung dieser Leitlinien einzubeziehen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 454/06




Der Jahresbericht des Rates

Tätigkeiten der Europäischen Union während der beiden Vorsitze

Leistung von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren

Überprüfung der Politik- und Menschenrechtsdialoge und -konsultationen sowie des allgemeinen politischen Dialogs der Europäischen Union mit Drittländern

Hilfsprogramme allgemein

Prüfung der Umsetzung der Menschenrechts- und Demokratieklauseln

Systematische Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen

Mainstreaming der Menschenrechte

Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen

Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen, einschließlich im Sekretariat des Rates


 
 
 


Drucksache 417/06

... Was die Organisation der Konsulate im Hinblick auf die Einführung der Biometrie anbelangt, so sollten sich die Mitgliedstaaten unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts absprechen, um eine einheitliche Organisation zu gewährleisten. Die Ziele des Vorschlags können aus folgendem Grund (aus folgenden Gründen) besser durch Maßnahmen der Gemeinschaft erreicht werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Einzelerläuterung zum Vorschlag

o Auswirkungen der Protokolle im Anhang zu den Verträgen

o Erläuterung der einzelnen Artikel des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Vorschlag

Artikel 1

1.1 Vordruck für den Visumantrag

1.2. Biometrische Identifikatoren

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 219/06

... 18. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Visa-Politiken zu überprüfen und/oder zu revidieren um Missbrauch zu verhindern und Schutz gegen Ausbeutung zu bieten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Bediensteten in den Konsulaten der Herkunftsländer zusammenarbeiten und Erfahrungen austauschen und dass sie ferner darin geschult werden, Fälle von Menschenhandel bei der Bearbeitung von Visa-Anträgen leichter zu erkennen; ist der Auffassung, dass diese Bediensteten auch zwecks intensiverer Zusammenarbeit mit den einschlägigen Nichtregierungsorganisationen geschult werden sollten;



Drucksache 25/05

Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten sowie die Identifizierung und Rückführung illegaler Einwanderer und die Anwendung der Verordnung "Dublin II" (EG) Nr. 343/20031 zu erleichtern. Die Verbesserung der Prüfung von Visumanträgen einschließlich der Konsultation zwischen zentralen Behörden sowie die Überprüfung und Identifizierung von Antragstellern bei Konsulaten und an Kontrollstellen trägt zur inneren Sicherheit der Mitgliedstaaten und zur Bekämpfung des Terrorismus

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 25/05




Begründung

1. allgemeine Zielsetzung

2. Auswirkungen des Visa-Informationssystems VIS

3. Rechtsgrundlage

4. Beteiligung am VIS

5. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

6. Struktur und Inhalt des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Kategorien von Daten

Artikel 4
Zugang zum Zwecke der Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten

Kapitel II
Eingabe und Verwendung von Daten durch die Visumbehörden

Artikel 5
Verfahren für die Eingabe von Daten bei der Antragstellung

Artikel 6
Daten bei der Antragstellung

Artikel 7
Zusätzliche Daten im Fall einer Konsultation zwischen zentralen Behörden

Artikel 8
Zusätzliche Daten bei der Visumerteilung

Artikel 9
Zusätzliche Daten bei Ablehnung der Prüfung des Antrags

Artikel 10
Zusätzliche Daten bei Ablehnung der Visumerteilung

Artikel 11
Zusätzliche Daten bei Nichtigerklärung, Widerruf oder Rücknahme eines Visums

Artikel 12
Zusätzliche Daten bei Verlängerung eines Visums

Artikel 13
Verwendung des VIS zur Antragsprüfung

Artikel 14
Verwendung des VIS zur Konsultation und zur Anforderung von Dokumenten

Artikel 15
Verwendung von Daten zur Erstellung von Berichten und Statistiken

Kapitel III
Verwendung von Daten durch andere Behörden

Artikel 16
Verwendung von Daten für Visakontrollen

Artikel 17
Verwendung von Daten zur Identifizierung und Rückführung illegaler Einwanderer

Artikel 18
Verwendung von Daten zur Bestimmung der Verantwortlichkeit für Asylanträge

Artikel 19
Verwendung von Daten zur Prüfung eines Asylantrags

Kapitel IV
Speicherung und Änderung der Daten

Artikel 20
Frist für die Speicherung der Daten

Artikel 21
Änderung von Daten

Artikel 22
Vorzeitige Löschung von Daten

Kapitel V
Betrieb und Verantwortlichkeit

Artikel 23
Betrieb

Artikel 24
Verbindung zu den nationalen Systemen

Artikel 25
Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten

Artikel 26
Datensicherheit

Artikel 27
Haftung

Artikel 28
Führung von Aufzeichnungen

Artikel 29
Sanktionen

Kapitel VI
Datenschutzrechte und Kontrolle des Datenschutzes

Artikel 30
Recht auf Auskunft

Artikel 31
Recht auf Auskunft, Korrektur und Löschung

Artikel 32
Zusammenarbeit zur Wahrung der Datenschutzrechte

Artikel 33
Rechtsbehelfe

Artikel 34
Nationale Kontrollstelle

Artikel 35
Unabhängige Kontrollstelle

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 36
Durchführung

Artikel 37
Beginn der Übermittlung

Artikel 38
Aufnahme des Betriebs

Artikel 39
Ausschuss

Artikel 40
Überwachung und Bewertung

Artikel 41
Inkrafttreten und Anwendbarkeit


 
 
 


Drucksache 811/1/05

... Vielmehr wird eine unterschiedliche Handhabung in den Ländern das Auswärtige Amt auf den Plan rufen, wenn sich einzelne Diplomaten oder Konsulatsangehörige in einem Land ungerecht behandelt oder anderen gegenüber benachteiligt fühlen. Zudem ist der direkte Verkehr deutscher Behörden mit Diplomaten dem Bereich der Außenbeziehungen Deutschlands zuzuordnen, der in die ausschließliche Kompetenz des Bundes fällt.

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Drucksache 811/1/05




1. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 3 Abs. 4 FZV

2. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 1 FZV

3. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 5 FZV

4. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - FZV

5. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 6 Abs. 8 FZV

6. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 8 Abs. 2 FZV

7. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 9 Abs. 1 FZV

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 4 FZV

9. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 2 FZV

10. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 3 - neu - FZV

11. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 12 Satz 1 FZV

12. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 12 Abs. 6 Satz 3 - neu - FZV

13. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 2 FZV

14. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 3 FZV

Zu Artikel 1

17. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 15 Abs. 2 FZV

18. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 3 Satz 1 FZV

19. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 5 FZV

20. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

21. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

22. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 20 FZV

23. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 22 Satz 2 FZV

24. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 FZV

25. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 Nr. 6 - neu - FZV

26. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 26 Abs. 1 Satz 1 FZV

27. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 1 Nr. 23 FZV

28. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 2 bis 4 FZV

29. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 9 Satz 2 FZV

30. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 Nr. 2 FZV

31. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 45 Abs. 5 FZV

33. b In Absatz 2 ist Satz 1 durch folgende Sätze zu ersetzen:

34. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 1 Satz 2 FZV

35. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

36. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

Zu Artikel 1

37. a Die Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:

38. b Die Nummer 3 ist wie folgt zu fassen:

39. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV

40. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 3 FZV

41. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 50 FZV und Artikel 12 Abs. 2 Satz 1 Inkrafttreten,

42. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

43. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

44. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchstabe a § 19 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 StVZO

45. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31d Abs. 4 Satz 2 StVZO

46. Zu Artikel 2 Nr. 23 § 72 Abs. 2 StVZO und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 2 Nr. 26a - neu - Anlage VIIIb StVZO

48. Zu Artikel 2 Nr. 27 Anlage XXIX zu § 20 Abs. 3a Satz 4 StVZO

Zu Artikel 8a

Zu Artikel 8a

Zu Artikel 12

51. Zu Artikel 8b - neu - § 3 Abs. 1 FreiwFortbV und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

52. Zu Artikel 9 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 9

53. a Artikel 9 Nr. 2 Buchstabe b ist wie folgt zu ändern:

1. Nach Doppelbuchstabe aa1 - neu - ist folgender Doppelbuchstabe aa2 - neu - einzufügen:

2. Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu fassen:

3. Nach Doppelbuchstabe bb wird folgender Doppelbuchstabe bb1 eingefügt:


 
 
 


Drucksache 352/05

... - Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, den Schengen-acquis anzuwenden und ein gemeinsames System für den integrierten Grenzschutz aufzubauen. Ihnen obliegt es also, die Personenströme an den Außengrenzen effizient zu steuern. Einerseits muss dazu im Interesse der inneren Sicherheit der Mitgliedstaaten ein hoher Schutz an den Außengrenzen gewährleistet werden. Andererseits soll im Einklang mit dem Besitzstand Bona-fide-Reisenden, wie zum Beispiel Personen, die im Besitz eines vom Konsulat eines Mitgliedstaats in einem Drittland ausgestellten Visums sind, das problemlose Überschreiten der Außengrenzen ermöglicht werden. Vor allem im Hinblick auf die Verringerung der Zahl illegal Einreisender erfordert dies die Sicherung der Mittelmeerküsten und der östlichen Landgrenzen sowie die Stärkung der Tätigkeit der in Drittländern befindlichen Konsulate.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/05




2 Einführung

1. Einführung

2. DieGEPLANTE Intervention - das Rahmenprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“

2.1. Ziele des Rahmenprogramms

2.2. Aufbau des Rahmenprogramms

2.3. Komplementarität mit anderen Instrumenten und politischen Maßnahmen

3. Rationalisierung und Vereinfachung

3.1. Verhältnis zu bestehenden Instrumenten

3.2. Gemeinsame Management- und Kontrollregelungen

3.3. Bewertung und Überprüfung

4. finanzielle Ressourcen

Anhang

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 5
Sofortmaßnahmen

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Artikel 22
Besondere Bestimmungen für Sofortmaßnahmen

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Übergangsbestimmungen

Artikel 55
Aufhebung

Artikel 56
Anwendung Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2008.

Artikel 57
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

1. Einführung

2. Begründung der MASSNAHME - Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds

3. Anpassung an die weitere Entwicklung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Spezifische Ziele

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 6
Die Kaliningrad-Transitregelung

Artikel 7
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Kapitel II
Grundsätze der FONDSUNTERSTÜTZUNG

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 11
Durchführungsmodalitäten

Artikel 12
Zusätzlichkeit

Artikel 13
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 14
Gesamtmittel

Artikel 15
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Finanzierungsstruktur

Artikel 17
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 18
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 19
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 20
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 21
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 22
Jahresprogramme

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Diese Entscheidung gilt ab dem 1. Januar 2007.

Artikel 55
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeines Ziel des Fonds

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Leitlinien für die Mehrjahresprogramme

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 22
Durchführung

Artikel 23
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 24
Benennung der Behörden

Artikel 25
Zuständige Behörde

Artikel 26
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 27
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 28
Bescheinigungsbehörde

Artikel 29
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 30
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 31
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 32
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 33
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 34
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 35
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 36
Verwendung des Euro

Artikel 37
Mittelbindungen

Artikel 38
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 39
Restzahlungen

Artikel 40
Unterbrechung

Artikel 41
Aussetzung

Artikel 42
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 43
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 44
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 45
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 46
Rückzahlung

Artikel 47
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 48
Überwachung und Bewertung

Artikel 49
Berichte

Artikel 50
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Überprüfung

Artikel 53
Inkrafttreten Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2007.

Artikel 54
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

11. Solidarität bei der Integration von Drittstaatsangehörigen

11.1. Problemstellung und Analyse

11.2. Weiteres Vorgehen

11.3. Ziele des Fonds

11.4. Komplementarität mit dem Europäischen Sozialfonds

12. BEWERTUNGEN

13. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

13.1. Wahl der Rechtsgrundlage

13.2. Fondsmaßnahmen

13.3. Programmplanung

13.4. Verwaltungs- und Kontrollsysteme

14. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

15. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten Die unterstützten Aktionen können folgende Maßnahmen umfassen:

Artikel 6
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 7
Zielgruppe

Kapitel II
Grundsätze der FONDSUNTERSTÜTZUNG

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 11
Durchführungsmodalitäten

Artikel 12
Zusätzlichkeit

Artikel 13
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 14
Gesamtmittel

Artikel 15
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Finanzierungsstruktur

Artikel 17
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 18
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 19
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 20
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 21
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 22
Jahresprogramme

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 54
Inkrafttreten

Begründung

16. Solidarität bei der Rückführung Illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

16.1. Problemstellung und Analyse

16.2. Weiteres Vorgehen

17. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

17.1. Wahl der Rechtsgrundlage

17.2. Fondsmaßnahmen

18. BEWERTUNGEN

19. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

20. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 5
Sofortmaßnahmen

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Artikel 22
Besondere Bestimmungen für Sofortmaßnahmen

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Übergangsbestimmungen

Artikel 55
Aufhebung

Artikel 56
Anwendung Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2008.

Artikel 57
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

1. Einführung

2. Begründung der MASSNAHME - Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds

3. Anpassung an die weitere Entwicklung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen


 
 
 


Drucksache 811/05 (Beschluss)

... Vielmehr wird eine unterschiedliche Handhabung in den Ländern das Auswärtige Amt auf den Plan rufen, wenn sich einzelne Diplomaten oder Konsulatsangehörige in einem Land ungerecht behandelt oder anderen gegenüber benachteiligt fühlen. Zudem ist der direkte Verkehr deutscher Behörden mit Diplomaten dem Bereich der Außenbeziehungen Deutschlands zuzuordnen, der in die ausschließliche Kompetenz des Bundes fällt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 3 Abs. 4 FZV

2. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 1 FZV

3. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 5 FZV

4. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - FZV

5. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 6 Abs. 8 FZV

6. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 8 Abs. 2 FZV

7. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 9 Abs. 1 FZV

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 4 FZV

9. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 2 FZV

10. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 3 - neu - FZV

11. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 12 Satz 1 FZV

12. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 12 Abs. 6 Satz 3 - neu - FZV

13. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 2 FZV

14. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 3 FZV

15. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 4 FZV

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 15 Abs. 2 FZV

17. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 3 Satz 1 FZV

18. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 5 FZV

19. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

20. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

21. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 20 FZV

22. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 22 Satz 2 FZV

23. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 FZV

24. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 Nr. 6 - neu - FZV

25. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 26 Abs. 1 Satz 1 FZV

26. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 1 Nr. 23 FZV

27. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 2 bis 4 FZV

28. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 9 Satz 2 FZV

29. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Absatz 3 Nr. 2 FZV

30. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 45 Abs. 5 FZV

31. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 1 und 2 FZV

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 1 Satz 2 FZV

33. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

34. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

35. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 1 FZV

36. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV

37. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 3 FZV

38. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 50 FZV und Artikel 12 Abs. 2 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

39. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

40. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

41. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchstabe a § 19 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 StVZO

42. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31d Abs. 4 Satz 2 StVZO

43. Zu Artikel 2 Nr. 23 § 72 Abs. 2 StVZO und

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

44. Zu Artikel 2 Nr. 26a - neu - Anlage VIIIb StVZO

45. Zu Artikel 2 Nr. 27 Anlage XXIX zu § 20 Abs. 3a Satz 4 StVZO

46. Zu Artikel 8a - neu - §§ 4, 21 FeV und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

47. Zu Artikel 8b - neu - § 3 Abs. 1 FreiwFortbV und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

48. Zu Artikel 9 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

49. Zu Artikel 9 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und Artikel 12 Abs. 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 37/05

das Visum zur Ersteinreise verlangen oder den von ihren Konsulaten ausgestellten kombinierten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/05




1. Einführung

2. Entwicklung eines Eu-Konzepts für Arbeitsmigration

2.1. Wieviel Vereinheitlichung sollte die EU anstreben?

2.2. Zulassungsverfahren im Falle der unselbstständigen Erwerbstätigkeit

2.3. Zulassungsverfahren im Falle der selbstständigen Erwerbstätigkeit

2.4. Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung en

2.5. Möglichkeit des Wechsels des Arbeitgebers/Sektors

2.6. Rechte

2.7. Flankierende Maßnahmen: Integration, Rückkehr und Zusammenarbeit mit Drittländern

3. Schlussfolgerung

Anhang


 
 
 


Drucksache 581/05

... 18. meint, dass die Errichtung des integrierten Grenzschutzsystems beruhen muss auf einer verstärkten Harmonisierung in Visafragen, der aktiven Einbindung der Europäischen Agentur für die Außengrenzen mit der Schaffung eines gemeinschaftlichen Fonds für die Grenzen und der intensiveren konsularischen Zusammenarbeit, die zur Schaffung gemeinsamer Konsulate führt;



Drucksache 879/04

... Bei der Heimschaffung wird entsprechend dem Grundsatz, dass ein Schiff kein Besatzungsmitglied im Ausland zurücklassen soll, festgelegt, dass Seeleute in allen Fällen der Beendigung des Heuerverhältnisses und bei einer Insolvenz des Reeders Anspruch auf Heimschaffung haben. Ausländische Seeleute erhalten Anspruch auf Heimschaffung in ihr Heimatland. Kommt der Reeder seinen Verpflichtungen nicht nach, tritt die Bundesrepublik Deutschland in Vorleistung (deutsche Konsulate in ihrer Eigenschaft als Seemannsämter) und fordert die Auslagen vom Reeder zurück. Ein fiskalisches Risiko verbleibt nicht, da der Verband Deutscher Reeder e.V. bereit ist, die Kosten zu übernehmen, die nicht bei den Reedern beigetrieben werden können. Dazu ist außerhalb dieses Gesetzgebungsverfahrens eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Verband Deutscher Reeder e.V. geschlossen worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 879/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 32/14 PDF-Dokument



Drucksache 78/17 PDF-Dokument



Drucksache 108/18 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.