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58 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kosmetika"


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Drucksache 318/20

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/20




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika

3 Vorsorgeprinzip

3 Produktdesign

3 Herstellerverantwortung

Verbote auf europäischer Ebene

Nationale Verbote


 
 
 


Drucksache 22/19

Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika



Drucksache 73/19

... Die Quellen von Mikroplastik sind vielfältig. So gelangt Mikroplastik u.a. als Abrieb von Reifen und Textilien, Kunstrasen sowie als bewusster Zusatz zu Kosmetika oder anderen Produkten über die Abwässer in Flüsse, Seen und Meere. Durch Klärschlämme, Agrarkunststoffe, belasteten Kompost, Verwehungen und Überschwemmungen ist ein Eintragsweg in die Böden gegeben. Über Aufnahme durch Lebewesen wird es Teil der Nahrungskette und damit auch zu einer Belastung der menschlichen Nahrungsgrundlagen sowie möglicherweise der menschlichen Gesundheit.



Drucksache 22/1/19

Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika - Antrag des Freistaates Bayern -Drucksache: 22/19

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/1/19




1. Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika

2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in Drucksache 22/19 nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:

Zu Absatz 4

3. Zu Nummer 2 Satz 2, Nummer 4 Satz 1, Nummer 5 Satz 1a - neu -

4. Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 22/19 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika


 
 
 


Drucksache 461/19

... 1. Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel beinhalten neben festen Kunststoffpartikeln oftmals auch gelöste, gelartige oder flüssige Polymere. Obwohl ihr Anteil in diesen Produkten um den Faktor 50 größer ist als der entsprechende Anteil festen Mikroplastiks, finden flüssige und gelöste Polymere weder in dem vor einiger Zeit von der europäischen



Drucksache 658/19

... Eine Projektgruppe der LAV Arbeitsgemeinschaft "Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika" (ALB) hat bereits die erforderliche fachliche Vorarbeit geleistet und einen Leitfaden zur Ausgestaltung von einheitlichen Datenformatvorlagen erarbeitet.



Drucksache 224/18 (Beschluss)

... 12. Nach Auffassung des Bundesrates sind weitere wesentliche Schritte zur Vermeidung von Kunststoffeinträgen in die Umwelt erforderlich. So sollten vor allem auch die Einträge von Mikroplastik in die Gewässer entscheidend minimiert werden. Der Einsatz von Kunststoffmikropartikeln in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Kosmetika sollte EU-weit unterbunden werden. Zudem ist es notwendig, den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt durch die Ausbrin-gung von Komposten und Gärresten aus



Drucksache 224/1/18

... 20. Nach Auffassung des Bundesrates sind weitere wesentliche Schritte zur Vermeidung von Kunststoffeinträgen in die Umwelt erforderlich. So sollten vor allem auch die Einträge von Mikroplastik in die Gewässer entscheidend minimiert werden. Der Einsatz von Kunststoffmikropartikeln in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Kosmetika sollte EU-weit unterbunden werden. Zudem ist es notwendig, den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt durch die Ausbrin-gung von Komposten und Gärresten aus



Drucksache 224/18

... agentur arbeitet derzeit an Beschränkungsdossiers für Mikroplastikpartikel, die Produkten wie Kosmetika absichtlich zugesetzt werden, sowie für die Verwendung von oxo-abbaubaren Kunststoffen. Außerdem werden Maßnahmen in Bezug auf Mikroplastikpartikel vorbereitet, die Produkten (wie Reifen oder Textilien) zwar nicht absichtlich zugesetzt werden, aber bei deren Verwendung entstehen, sowie Maßnahmen zur Verringerung der Freisetzung von Kunststoffpellets während der Vorproduktion.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

5 Einwegkunststoffartikel

Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option

Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

5 Fanggerät

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verbrauchsminderung

Artikel 5
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 6
Produktanforderungen

Artikel 7
Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 8
Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 9
Getrenntsammlung

Artikel 10
Sensibilisierungsmaßnahmen

Artikel 11
Maßnahmenkoordinierung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Angaben zur Durchführungsüberwachung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Anhang

Teil
A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)

Teil
B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)

Teil
C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)

Teil
D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)

Teil
E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Teil
F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)

Teil
G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)


 
 
 


Drucksache 387/17

... Die europäischen Ausfuhren haben infolge der weltweiten Nachfrage nach den hochwertigen Waren und Dienstleistungen Europas zugenommen. Unsere Flugzeuge, Luxusautos, Industriemaschinen, Kosmetika, Gesundheitsprodukte, unsere hochwertige Kleidung und unsere Qualitätslebensmittel sind sehr gefragt. Zusammen mit den Beratungs-, Ingenieur- oder Transportdienstleistungen, die wir anbieten, tragen diese Produkte zur starken Exportleistung der EU (insgesamt 1 746 Mrd. EUR im Jahr 2016) bei und sichern viele gut bezahlte Arbeitsplätze. Jede Milliarde Euro an Ausfuhren leistet einen Beitrag zur Sicherung von 14 000 Arbeitsplätzen. Davon profitieren nicht nur große Unternehmen: Über 80 % der europäischen Exporteure sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU)2.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 193/16

... Viertens besteht in Europa ein stark steigender Bedarf an Hochleistungsrechnern der Spitzenklasse, um Daten25 in Wissenschaft und Technik verarbeiten zu können. Die Simulierung eines vollständigen Flugzeugs der nächsten Generation, Klimamodelle, die Verknüpfung von Genom und Gesundheit, die Erforschung des menschlichen Gehirns, Insilico-Tests von Kosmetika zur Reduzierung der Zahl der Tierversuche - für all diese Forschungsarbeiten werden Rechenkapazitäten im Exa-Maßstab benötigt. Langfristig verspricht zwar die Quanteninformatik Rechenprobleme zu lösen, die die Fähigkeiten der gegenwärtigen Hochleistungsrechner übersteigen26, doch die Wettbewerbsfähigkeit der EU hängt auch von der Unterstützung der Hochleistungsrechner für europaweite Dateninfrastrukturen ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/16




2 Einführung

1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft

2. Europäische Dateninfrastruktur

Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien

3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen

Finanzielle Auswirkungen

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 379/15

... Festlegung der Erzeugnisse, der Methodik, des Gesamtumfangs und von Länderquoten bei der Untersuchung von Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen auf gesundheitsgefährdende Stoffe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Vollzugsaufwand

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Ausschuss Monitoring

§ 2
Expertengruppen

§ 3
Monitoringplan 2016 - 2020

§ 4
Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des Monitorings

§ 5
Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik

§ 6
Qualitätssicherungsmaßnahmen

§ 7
Handbuch

§ 8
Datenübermittlung

§ 9
Berichterstattung

§ 10
Aufhebung der AVV Monitoring 2011-2015, Übergangsvorschrift

§ 11
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 3) Anzahl an jährlichen Untersuchungen für jedes Bundesland im Zeitraum 2016 bis 2020

Anlage 2
: (zu § 3) Übersicht über die im Monitoring 2016 bis 2020 grundsätzlich zu untersuchenden Lebensmittel

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3284: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2016 bis 2020

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 344/1/13

... "a) Der Bundesrat sieht Nanotechnologien als Schlüsseltechnologien an, von denen Anstöße zu innovativen Entwicklungen in den verschiedensten technologischen Bereichen und gesellschaftlichen Anwendungsfeldern zu erwarten sind. Nanotechnologien zeichnen sich durch vielseitige Anwendungsbereiche aus. Neben ihrem Einsatz im Energie-, Material- oder Gesundheitsbereich halten Nanotechnologien einen rasanten Einzug in den Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern (z.B. Kosmetika, Lacke, Textilien).



Drucksache 59/13

... Allerdings wird darauf hingewiesen, dass unlautere Handelspraktiken - aus einer umfassenderen Perspektive betrachtet - nicht nur im Lebensmittelsektor, sondern auch in anderen Sektoren auftreten können. Mit Hilfe dieses Grünbuchs sollen einschlägige Informationen eingeholt werden. Verschiedene Faktoren könnten eine maßgebliche Rolle spielen: Zunächst einmal die Entwicklung des Einzelhandels in den Bereichen Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel hin zu einer "gemischten" Form, bei der die überwiegende Mehrheit der Einzelhändler unter derselben Geschäftsführung und zu denselben Bedingungen Lebensmittel, Haushaltswaren und andere Produkte anbietet. Zweitens die Tatsache, dass einige der größten Hersteller sowohl Lebensmittel als auch andere Waren wie Reinigungsmittel, Kosmetika oder Hygieneprodukte usw. anbieten, was sich erst recht angesichts der großen Bedeutung einiger Marken ebenfalls auf das Verhältnis zwischen Lieferanten und Einzelhändlern auswirken kann. Einschlägige Praktiken wurden in verschiedenen Sektoren identifiziert, unter anderem auch im Möbel- und Textilhandel10. Was den Bekleidungssektor anbelangt, wurden in einem Bericht aus dem Jahr 2007 über Geschäftsbeziehungen in der EU-Bekleidungslieferkette neun Praktiken im Verhältnis zwischen Herstellern und Einzelhändlern genannt, die als "unlauter" qualifiziert wurden. Dazu gehören unter anderem die automatische Inrechnungstellung der Werbekosten des Einzelhändlers, Rückbelastungen, Zahlungsverzögerungen, die Rücksendung nicht verkaufter Ware, die plötzliche Beendigung der Lieferbeziehung und die Verwertung von in Warenmuster eingeflossenen innovativen Konzepten. 11

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/13




Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken

2.1. Der Begriff unlautere Handelspraktiken

2.2. Beispiele unlauterer Handelspraktiken

2.3. Potenzielle Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken

3. Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.1. Fragmentierung der Rechtsrahmen auf nationaler Ebene

Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken

Zivilrecht, Handelsrecht und unlautere Handelspraktiken

Spezifische nationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.2. Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auf EU-Ebene

4. Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

4.1. Durchsetzungsmechanismen auf nationaler Ebene

4.2. Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene

5. Arten unlauterer Handelspraktiken

5.1. Mehrdeutige Vertragsbestimmungen

5.2. Fehlen eines schriftlichen Vertrags

5.3. Rückwirkende Vertragsänderungen

5.4. Unbillige Übertragung des kommerziellen Risikos

5.5. Missbräuchliche Nutzung von Informationen

5.6. Unbillige Beendigung einer Geschäftsbeziehung

5.7. Regionale Angebotsbeschränkungen

5.8. Gemeinsame Merkmale unlauterer Handelspraktiken

6. Allgemeine Bemerkungen

7. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 126/13 (Beschluss)

... 8. Der Geltungsbereich sieht derzeit keine Ausnahmeregelung - wie dies zum Beispiel für die Lebensmittel und andere Produktgruppen (Arzneimittel, Medizinprodukte, Pflanzenschutzmittel u.a.) aufgenommen wurde - für Kosmetika vor. Dabei handelt es sich hier um ein gut strukturiertes EU-weites Rechtsgebiet, welches keiner Neustrukturierung bedarf. Im vorliegenden Verordnungsvorschlag sollten daher kosmetische Mittel ausgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/13 (Beschluss)




Zur Vorlage

- Klarstellung des Anwendungsbereichs zu Kapitel I Artikel 2

- Beibehaltung des Prüfgrundsatzes der Rechtskonformität neben dem risikoorientierten Ansatz bei der Marktüberwachung zu Kapitel II und III

- Überarbeitung der Regelungen zur Risikobewertung zu Kapitel III Artikel 9 bis 13

- Keine Ausweitung des Schnellwarnsystems RAPEX zu Kapitel V

- Keine Ausweitung der Berichterstattung zu Kapitel II Artikel 4

- Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung um die Begriffe des Ausstellens/Anbietens sowie der Inbetriebnahme zu Kapitel I Artikel 2 und 3

- Streichung der Gebührenregelung zu Kapitel III Artikel 10 Absatz 8

- Erweiterung des Begriffs Produkt auf Stoffe und Gemische Kapitel I Artikel 3

- Klare Aufgabenbeschreibung des Europäischen Marktüberwachungsforums EMSF Kapitel VI Artikel 27 :

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 344/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat sieht Nanotechnologien als Schlüsseltechnologien an, von denen Anstöße zu innovativen Entwicklungen in den verschiedensten technologischen Bereichen und gesellschaftlichen Anwendungsfeldern zu erwarten sind. Nanotechnologien zeichnen sich durch vielseitige Anwendungsbereiche aus. Neben ihrem Einsatz im Energie-, Material- oder Gesundheitsbereich halten Nanotechnologien einen rasanten Einzug in den Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern (z.B. Kosmetika, Lacke, Textilien).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung eines Nanoprodukt-Registers


 
 
 


Drucksache 578/12

... Zahlreiche chemische Stoffe werden in einer Vielzahl wichtiger industrieller Verfahren (z.B. bei der Synthese von Kunststoffen, pharmazeutischen Erzeugnissen, Kosmetika, Parfums, Waschmitteln und Aromastoffen) verwendet, und es wird aufgrund dieser legalen Verwendungsmöglichkeiten auf regionalen und globalen Märkten mit ihnen gehandelt. Einige dieser chemischen Stoffe können jedoch für die unerlaubte Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen verwendet werden. Jene chemischen, für einen legalen Zweck produzierten Stoffe, die für die illegale Drogenherstellung missbraucht werden können, werden Drogenausgangsstoffe genannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultationen interessierter Kreise, Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Kernbestimmungen des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. zusätzliche Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13a
Datenbank

Artikel 13b
Datenschutz

Artikel 14
Durchführungsrechtsakte

Artikel 14a
Ausschussverfahren

Artikel 15
Anpassung von Anhängen

Artikel 15a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Information über die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen

Artikel 2

Anhang
Kategorie 2

Unterkategorie 2A

Unterkategorie 2B


 
 
 


Drucksache 186/12

... Das Risiko für das Auftreten photoallergischer Reaktionen ist bei Ketoprofen höher als bei anderen NSAR zur topischen Anwendung. Patienten mit Photokontaktallergie gegen Ketoprofen weisen zudem häufig eine Kreuzphotoallergie gegen die Arzneistoffe Tiaprofensäure und Fenofibrat sowie gegen bestimmte UV-Blocker und Duftstoffe auf. Ebenfalls wurde oft beobachtet, dass Patienten mit Photokontaktallergie gegen Ketoprofen eine photoallergische Reaktion im Sinne einer Co-Sensibilisierung gegenüber dem UV-Filter Octocrilen aufweisen, der in vielen Kosmetika enthalten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 186/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

1. Für Bürgerinnen und Bürger

2. Für die Wirtschaft

3. Für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Für die Gesetzliche Krankenversicherung GKV und die Unternehmen der privaten Krankenversicherung PKV

Für Wirtschaftsunternehmen

Für Bürgerinnen und Bürger

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Maßnahmen und Inhalte

Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Für Bürgerinnen und Bürger

Für pharmazeutische Unternehmer

Für Arztpraxen

Für Öffentliche Apotheken

Für Behörden

Weitere Kosten

Für pharmazeutische Unternehmer

Für Verbraucher

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zur Position Bromfenac und seine Ester

Zur Position Cabazitaxel und seine Ester

Zur Position Eribulin und seine Derivate

Zur Position Fingolimod und seine Derivate

Zur Position Grünteeblätter-Trockenextrakt gereinigter Trockenextrakt aus Camellia sinensis L. O. Kuntze 45 - 56:1 , entsprechend 55 - 72% - -Epigallocatechin-3- 3,4,5- trihydroxybenzoat

Zur Position Pirfenidon

Zur Position Pitavastatin und seine Ester

Zur Position Tianeptin und seine Ester

Zur Position Trimetazidin

Zur Position Zubereitung aus Gimeracil, Oteracil und seinen Estern und Tegafur

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1999: Entwurf einer Zwölften Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung


 
 
 


Drucksache 5/1/12

... Ergänzend zu den Gründen, die von der Bundesregierung in Bezug auf die Notwendigkeit der Einfügung eines neuen Absatzes 1a in den § 40 LFGB angeführt werden, ist darauf hinzuweisen, dass auch im Bereich der Kosmetika und Bedarfsgegenstände nach wie vor in nicht unerheblichem Ausmaß Kennzeichnungsverstöße und Grenzwert- bzw. Höchstgehaltsüberschreitungen zu verzeichnen sind. Aus diesem Grund ist es erforderlich, neben den Lebensmitteln und Futtermitteln auch die kosmetischen Mittel und die Bedarfsgegenstände den erweiterten Informationspflichten zu unterwerfen und diese in die neue Vorschrift aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe bbb § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c VIG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Satz 6 - neu - VIG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 40 Absatz 1a LFGB

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 40 Absatz 1a LFGB


 
 
 


Drucksache 454/3/11

... Ergänzend zu den Gründen, die von der Bundesregierung in Bezug auf die Notwendigkeit der Einfügung eines neuen Absatzes 1a in den § 40 LFGB angeführt werden, ist darauf hinzuweisen, dass auch im Bereich der Kosmetika und Bedarfsgegenstände nach wie vor in nicht unerheblichem Ausmaß Kennzeichnungsverstöße und Grenzwert- bzw. Höchstgehaltsüberschreitungen zu verzeichnen sind. Aus diesem Grund ist es erforderlich, neben den Lebensmitteln und Futtermitteln auch die kosmetischen Mittel und die Bedarfsgegenstände den erweiterten Informationspflichten zu unterwerfen und diese in die neue Vorschrift aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 454/3/11




Zu Artikel 2 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 825/1/10

... "- Sie verwenden Kosmetika, die zu photoallergischen und phototoxischen Reaktionen führen können;"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/1/10




1. Zu § 2 Nummer 6

2. Zu § 2 Nummer 7

3. Zu § 2 Nummer 8

4. Zu § 2 Nummer 9

5. Zu § 2 Nummer 10

6. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 6 - neu - und 7 - neu -

7. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

8. Zu § 3 Absatz 4

9. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Satz 2

10. Zu § 4 Absatz 2

11. Zu § 4 Absatz 2

12. Zu § 4 Absatz 4 Satz 3, § 5 Absatz 4 Satz 1 bis 6, Absatz 5, § 6 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

13. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1, 2, 3 bis 6

Zu § 5

Zu § 5

14. Zu § 6 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 5

15. Zu § 8 Absatz 2 Satz 1

16. Zu § 10 Absatz 1 und Absatz 1a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu § 11 Absatz 1 und 2

18. Zu Anlage 1 zu § 2 Nummer 4; § 4 Absatz 1 Nummer 3 Fußnote und Anlage 7 zu § 7 Absatz 1 , Abschnitt Aushang im Geschäftsraum letzter Satz, Abschnitt Aushang in der Kabine: Aufzählungszeichen 7 Satz 4 und 5 und Aufzählungszeichen 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Anlage 3 zu § 3 Absatz 2 Nummer 1

Anlage 3
(zu § 3 Absatz 2 Nummer 1) UV-Schutzbrillen

20. Zu Anlage 4 zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2 Tabelle Höchstbestrahlungsdauer beim kürzesten zulässigen Bestrahlungsabstand vorletzte Zeile Spalte Erythemwirksame Bestrahlung in Jm -2

21. Zu Anlage 7 zu § 7 Absatz 1 Abschnitt Aushang im Geschäftsraum Aufzählungszeichen 13a - neu -


 
 
 


Drucksache 174/10

... vorliegen. Absatz 2 konkretisiert außerdem, dass eine nicht chirurgischinvasive Probenahme in der Mundhöhle (z.B. Speichelprobennahme mit einem Wattestäbchen), ähnlich wie bei Regelungen zu Kosmetika sowie in Analogie zu den Bestimmungen der Regel 5 des Anhangs IX der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten (MPKPV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Kennzeichnung

§ 3
Antragstellung

§ 4
Ergänzende Informationen der Genehmigungsbehörden

§ 5
Bewertungsverfahren

§ 6
Genehmigungsverfahren

§ 7
Verfahren bei klinischen Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen von Medizinprodukten mit geringem Sicherheitsrisiko

§ 8
Änderungen

§ 9
Anforderungen an Prüfer

§ 10
Durchführung der klinischen Prüfung und Leistungsbewertungsprüfung

§ 11
Überwachung

Artikel 2
Änderung der Medizinprodukte-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Artikel 4
Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Überblick über die Regelungen

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Kosten

4.1 Kosten der öffentlichen Haushalte

4.2 Sonstige Kosten

4.3 Bürokratiekosten

1. der Wirtschaft

2. für Bürgerinnen und Bürger

3. für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

4 Personalbedarfsberechnung

4 Kostenberechnung

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1153: Verordnung Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 855/10

... Geringfügige Kosten für die Wirtschaft können nicht ausgeschlossen werden. In Fällen, in denen die Prüfung der Ware nur durch deren Benutzung erfolgen kann, steht Unternehmen für diese Nutzung in Zukunft kein Anspruch auf Wertersatz im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags zu. Jedoch haben Unternehmen bisher schon zumeist darauf verzichtet, Ansprüche auf Wertersatz für das bloße Prüfen und Ausprobieren der Ware geltend zu machen. Darüber hinaus dürfte ein solcher Anspruch in der Regel gering sein. Hinsichtlich des Anspruchs auf Wertersatz für eine Verschlechterung der Ware werden Unternehmen in Zukunft beweisen müssen, dass die Verschlechterung auf einen Umgang des Verbrauchers zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Ware hinausgeht. Hiervon betroffen ist grundsätzlich der gesamte Handel mit Waren im Fernabsatz. Dieser setzt sich zum einen aus dem klassischen Versandhandel und zum anderen aus dem in den letzten Jahren deutlich zunehmenden Internethandel zusammen. Fast jedes vierte Unternehmen nutzt mittlerweile das Internet zu Vertriebszwecken. Dies trifft insbesondere auch zu für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Widerrufsquote variiert nach den betroffenen Sektoren. Sie ist vergleichsweise gering im Handel mit Kosmetika und Medikamenten; bei Bestellungen von Bekleidung liegt die Retourenquote deutlich höher. Geringfügige Einzelpreisänderungen können daher nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten. Weitere Auswirkungen auf die Verbraucher sind ebenfalls nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 855/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312e
Wertersatz bei Fernabsatzverträgen

§ 312f
Zu Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hinzugefügte Verträge

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vom ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum des Gesetzes]

Anlage 1
(zu Artikel 246 § 2 Absatz 3 Satz 1)

Muster für die Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

4 Widerrufsfolgen5

Besondere Hinweise12

Finanzierte und hinzugefügte Geschäfte 13 14

4 Gestaltungshinweise:

Anlage 2
(zu Artikel 246 § 2 Absatz 3 Satz 1)

Muster für die Rückgabebelehrung Rückgabebelehrung

4 Rückgaberecht

4 Rückgabefolgen

Finanzierte Geschäfte 8

4 Gestaltungshinweise:

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs

IV. Künftige Rechtslage im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VIII. Bürokratiekosten

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu § 312e

Zu § 312e

Zu § 312e

Zu § 312f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchtstabe d Änderung des § 358 Absatz 4

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1232: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge


 
 
 


Drucksache 825/10 (Beschluss)

... "• Sie verwenden Kosmetika, die zu photoallergischen und phototoxischen Reaktionen führen können;"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV)

A Änderungen

1. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 6 - neu - und 7 - neu - Dem § 3 Absatz 2 sind folgende Nummern 6 und 7 anzufügen:

2. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

3. Zu § 3 Absatz 4

4. Zu § 4 Absatz 2

5. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1, 2, 3 bis 6

6. Zu § 6 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 5

7. Zu § 8 Absatz 2 Satz 1

8. Zu § 10 Absatz 1 und Absatz 1a - neu - § 10 ist wie folgt zu ändern:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu § 11 Absatz 1 und 2

10. Zu Anlage 3 zu § 3 Absatz 2 Nummer 1

Anlage 3
UV-Schutzbrillen

11. Zu Anlage 4 zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2

12. Zu Anlage 7 zu § 7 Absatz 1

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 499/09

... V. in der Erwägung, dass die signifikanten auf Nanomaterialien bezogenen Änderungen, über die im Zuge der Neufassung der Kosmetika-Richtlinie1 zwischen Rat und Parlament in erster Lesung Einigung erzielt worden ist, und die bedeutenden Änderungen des Europäischen Parlaments in erster Lesung an der zu überarbeitenden Verordnung über neuartige Lebensmittel2 eindeutig aufzeigen, dass das Gemeinschaftsrecht geändert werden muss, um mit Nanomaterialien angemessen umzugehen,



Drucksache 103/09

... G. in der Erwägung, dass es sich bei Produktfälschung und –piraterie um viele verschiedene Arten von Produkten handelt und sie sich nicht mehr auf Luxusgüter und Produkte von hoher Qualität beschränken, sondern auch normale Gebrauchsgüter wie Spielsachen, Medikamente, Kosmetika und Nahrungsmittel davon betroffen sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/09




Der multilaterale Rahmen

ACTA und andere bilaterale und regionale Initiativen der Europäischen Union

Beziehungen EU-China

Maßnahmen zur externen Unterstützung des Kampfes gegen Produktfälschung

Rechtliche und organisatorische Fragen

Abschließende Überlegungen


 
 
 


Drucksache 142/08

... Eine Anhörung der Interessenträger fand vom 12. Januar 2007 bis zum 16. März 2007 statt. Im Verlauf der öffentlichen Anhörung gingen bei der Kommission 72 Antworten ein. Davon stammten 46 aus der Wirtschaft (Feinchemikalien, Kosmetika und andere4), 18 von nationalen und regionalen Behörden, vier von Fachleuten aus Wissenschaft/Gesundheitswesen, drei von Verbraucherverbänden und eine von einer Tierschutzorganisation. In regionaler Aufgliederung gingen sieben Beiträge von EU weiten Verbänden ein, 15 aus Deutschland, neun aus Frankreich, je drei aus dem Vereinigten Königreich, Österreich und Schweden, je zwei aus Litauen, Belgien/Luxemburg, Dänemark, Norwegen, Tschechien, Spanien, Polen und Irland, je einer aus Finnland, Malta, Ungarn, den Niederlanden, Slowenien, Griechenland, der Slowakei, Lettland und der Schweiz sowie sieben aus Drittländern außerhalb Europas.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/08




Begründung

1. Vorgeschichte

2. Öffentliche Anhörung

3. Folgenabschätzung

4. Rechtsgrundlage und Subsidiarität

5. Kodifizierung der 55 Änderungen der Kosmetikrichtlinie und Annahme des Textes als Verordnung

6. Inhaltliche Änderungen

6.1. Vereinfachung der Verwaltung von Kosmetik-Rechtsvorschriften

6.1.1. Einführung von Begriffsbestimmungen

6.1.2. Glossar der Bezeichnungen von Bestandteilen

6.2. Ausbau bestimmter Maßnahmen zur künftigen Gewährleistung der Produktsicherheit

6.2.1. Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel

6.2.2. Ausbau der Marktüberwachung

6.3. K/e/f-Stoffe

6.4. Andere inhaltliche Änderungen

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

8.1. Aufhebung von Rechtsvorschriften

8.2. Europäischer Wirtschaftsraum


 
 
 


Drucksache 142/08 (Beschluss)

... Eine klare Abgrenzung insbesondere zu Arzneimitteln sollte hervorgehoben werden. Die derzeit gültige Erläuterung in den Erwägungsgründen der Richtlinie, dass Produkte keine Kosmetika sind, die zwar unter die Definition von Kosmetika fallen, aber ausschließlich zum Zweck der Verhütung von Krankheiten dienen ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/08 (Beschluss)




I. Zur Vorlage allgemein

II. Zur Folgenabschätzung

III. Zu den Erwägungsgründen

5. Zu Erwägungsgrund 5 angepasst der Richtlinie 76/768/EWG

6. Zu Erwägungsgrund Anhang I angepasst der Richtlinie 76/768/EWG

7. Zu Erwägungsgrund 4 angepasst der Richtlinie 93/35/EWG

8. Zu Erwägungsgrund 11 angepasst der Richtlinie 82/368/EWG

9. Zu Erwägungsgrund neu der Richtlinie 76/768/EWG

IV. Zu den einzelnen Artikeln

10. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c

11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe d

12. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h

13. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe i

14. Zu Artikel 2 Abs. 1

15. Zu Artikel 3

16. Zu Artikel 3 Buchstabe c

17. Zu Artikel 4 Abs. 3

18. Zu Artikel 5

19. Zu Artikel 7

20. Zu Artikel 9

21. Zu Artikel 9 Abs. 3 - neu -In Artikel 9 sollte ein Absatz angefügt werden, der deutlich macht, dass die Einhaltung von Absatz 1 auch erfüllt ist, wenn amtliche Laboratorien die Analysen kosmetischer Mittel mit validierten Methoden nach DIN EN ISO/ IEC 17025 durchführen. Dies erfordert eine Akkreditierung der amtlichen Laboratorien analog der europäischen Verordnung über amtliche Kontrollen zur

22. Zu Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe b

23. Zu Artikel 10 Abs. 3

24. Zu Artikel 13

25. Zu Artikel 15 Abs. 1 Satz 1

26. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c

27. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe d

28. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e

29. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe g

30. Zu Artikel 19 Abs. 1

31. Zu Artikel 25 Satz 2

V. Zu den Anhängen

32. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 3 Satz 3

33. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 8 Satz 3

34. Zu Anhang I Teil B Abschnitt 3

35. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe a

36. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe i

37. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Abs. 2

38. Zu Anhang II

39. Zu Anhang II Nr. 359

40. Zu Anhang II Nr. 360 und 451

41. Zu Anhang II Nr. 399

42. Zu Anhang III Spalte g

43. Zu Anhang IV

VI. Vorlagenbezogene Vertretung


 
 
 


Drucksache 142/1/08

... Eine klare Abgrenzung insbesondere zu Arzneimitteln sollte hervorgehoben werden. Die derzeit gültige Erläuterung in den Erwägungsgründen der Richtlinie, dass Produkte keine Kosmetika sind, die zwar unter die Definition von Kosmetika fallen, aber ausschließlich zum Zweck der Verhütung von Krankheiten dienen ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/1/08




Zur Vorlage allgemein

Zur Folgenabschätzung

Zu den Erwägungsgründen

4. Zu Erwägungsgrund 5 angepasst der Richtlinie 76/768/EWG

5. Zu Erwägungsgrund Anhang I angepasst der Richtlinie 76/768/EWG

6. Zu Erwägungsgrund 4 angepasst der Richtlinie 93/35/EWG

7. Zu Erwägungsgrund 11 angepasst der Richtlinie 82/368/EWG

8. Zu Erwägungsgrund neu der Richtlinie 76/768/EWG

Zu den einzelnen Artikeln

9. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c

10. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe d

11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h

12. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe i

13. Zu Artikel 2 Abs. 1

14. Zu Artikel 3

15. Zu Artikel 3 Buchstabe c

16. Zu Artikel 4 Abs. 3

17. Zu Artikel 5

18. Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

21. Zu Artikel 9 Abs. 3 - neu -

22. Zu Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe b

23. Zu Artikel 10 Abs. 3

24. Zu Artikel 13

25. Zu Artikel 15 Abs. 1 Satz 1

26. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c

27. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe d

28. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e

29. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe g

30. Zu Artikel 19 Abs. 1

31. Zu Artikel 25 Satz 2

Zu den Anhängen

32. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 3 Satz 3

33. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 8 Satz 3

34. Zu Anhang I Teil B Abschnitt 3

35. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe a

36. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe i

37. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Abs. 2

38. Zu Anhang II

39. Zu Anhang II Nr. 359

40. Zu Anhang II Nr. 360 und 451

41. Zu Anhang II Nr. 399

42. Zu Anhang III Spalte g

43. Zu Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertretung


 
 
 


Drucksache 136/07 (Beschluss)

... Hierbei sind Kosmetika und Bedarfsgegenstände (im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs), Produkte des ökologischen Landbaus sowie die Produkte der Marktorganisation im Agrarbereich aus dem gesamten Anwendungsbereich herauszunehmen, da es hierzu bereits funktionierende Systeme bzw. harmonisierte Regelungen gibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/07 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu Kapitel II

Zu Kapitel III

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 17

Zu Artikeln 18

Zu den Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 136/1/07

... Hierbei sind Kosmetika und Bedarfsgegenstände (im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs), Produkte des ökologischen Landbaus sowie die Produkte der Marktorganisation im Agrarbereich aus dem gesamten Anwendungsbereich herauszunehmen, da es hierzu bereits funktionierende Systeme bzw. harmonisierte Regelungen gibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/1/07




Zur Vorlage insgesamt

Zu Kapitel II

Zu Kapitel III

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 17

Zu Artikeln 18

Zu den Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 273/07

... Die Herkunft, die Herstellung und das Herstellungsverfahren sowie das Behandeln von Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika können für die Verbraucherinnen und Verbraucher relevant sein, da sie hiervon unter Umständen ihr Verhalten abhängig machen wollen. Der Begriff des Herstellens erfasst die Erschaffung eines Erzeugnisses ebenso wie dessen Be- und Verarbeitung sowie die Gewinnung der einzelnen Teile und Stoffe. Im Hinblick auf eine einheitliche Rechtsauslegung wird für die Auslegung der Begriffe "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 273/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)

§ 1
Anspruch auf Zugang zu Informationen

§ 2
Ausschluss- und Beschränkungsgründe

§ 3
Antrag

§ 4
Antragsverfahren

§ 5
Informationsgewährung

§ 6
Gebühren und Auslagen

Artikel 2
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 3
Änderung des Weingesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problemstellung

II. Gegenstand und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Zugang zu amtlichen Informationen

2. Information der Öffentlichkeit

3. Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Information der Überwachungsbehörden

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

V. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

VI. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 8. März 2007: Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts auf Verbraucherinformation


 
 
 


Drucksache 728/07

... In sechs geltenden Richtlinien aus den Bereichen Kosmetika, Spielzeugsicherheit, Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, Altfahrzeuge sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind bereits wesentliche rechtliche Bestimmungen enthalten. Mit der vorgeschlagenen Verordnung werden die geltenden Richtlinien an die Einstufungsvorschriften gemäß dem Verordnungsvorschlag über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen angepasst. Die Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften müssen in allen Mitgliedstaaten genau gleich sein, weshalb sie auf Gemeinschaftsebene festgelegt werden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/07




Begründung

3 Vorgeschichte

Gründe und Ziele

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen und der Folgenabschätzungen

Öffentliche Konsultation der Interessengruppen

Internet -Konsultation

Aufgeworfene Fragen und ihre Behandlung

4 Folgenabschätzungen

Herangezogenes Fachwissen

Rechtliche Elemente des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

5 Subsidiarität

5 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

Einleitung zum Vorschlag

1. Gründe und Ziele

2. Die Vorschriften im Einzelnen

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 76/768/EWG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 88/378/EWG

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 1999/13/EG

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2000/53/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2002/96/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2004/42/EG

Artikel 7

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 505/06

... Bei der blauen Biotechnologie geht es um neuartige Produkte, die durch die Nutzung der reichhaltigen biologischen Vielfalt der Meere gewonnen werden können. Sie bietet eine langfristige Perspektive, da schätzungsweise 80 % der lebenden Organismen auf der Welt in aquatischen Ökosystemen leben. Die Meeresbiotechnologie wird in vielen Wirtschaftszweigen eine Rolle spielen: von der Aquakultur zum Gesundheitswesen und von Kosmetika bis zu Lebensmitteln41. Um das Potenzial der Meeresbiotechnologie in vollem Umfang ausschöpfen zu können, müssen so bald wie möglich konkrete Schritte in Richtung eines multilateralen Übereinkommens zum Schutz der biologischen Vielfalt des Meeres im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/06




Zusammenfassung des Grünbuchs

Kapitel 2
: Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere

Kapitel 3
: Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

Kapitel 4
: Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen

Kapitel 5
: Politikgestaltung

Innerhalb der EU

Im internationalen Bereich

Kapitel 6
: Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich

Kapitel 7
: Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren

Teil II
- Anhang

Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere

1. Einleitung

4 Grundlagen

4 Zielsetzung

Weitere Perspektiven

4 Grundprinzipien

2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere

2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft

Umfang des Wirtschaftssektors

Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit

2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen

2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie

2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld

5 Energie

Blaue Biotechnologie

2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt

2.6 Clustering

2.7 Der rechtliche Rahmen

3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten

3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken

Küstenschutz und Naturkatastrophen

Schutz und Gefahrenabwehr

Die richtigen Antworten finden

3.3 Entwicklung des Küstentourismus

3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer

4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen

4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten

5 Meeresdaten

Daten über Schiffsbewegungen

4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft

4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen

5. Meerespolitische Entscheidungsfindung

5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU

5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen

5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten

5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten

6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität

7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess


 
 
 


Drucksache 96/06

... Vorlage eines Berichts an den Rat und das Europäische Parlament über die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung alternativer Methoden zu Tiersuchen im Bereich der Kosmetika

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ziele

3. Aktionsbereiche

4. Künftige Massnahmen

5. BUDGETÄRE Erwägungen

6. GEPLANTE Aktionen IM Bereich Schutz und WOHLBEFINDEN von Tieren1

Strategische Grundlage

1. AKTIONSBEREICH 1 - Verbesserung bestehender Mindestnormen für den Schutz und das WOHLBEFINDEN von Tieren

1.1. Hintergrund

1.2. Der Tierschutz als Eckpfeiler von Gemeinschaftspolitiken

1.3. Der Tierschutz im Mittelpunkt der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

2. AKTIONSBEREICH 2 - prioritäre FÖRDERUNG einer politisch orientierten Zukunftsforschung auf dem Gebiet des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren und der Anwendung des 3R-PRINZIPS

2.1. Hintergrund

2.2. Ein Europäisches Zentrum bzw. Labor für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren

2.3. Anwendung neuer Methoden zur praktischen Überwachung der Einhaltung von Tierschutznormen

2.4. Anwendung des 3R-Prinzips auf Tierversuche

3. AKTIONSBEREICH 3 - Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren

3.1. Hintergrund - das integrierte Konzept

3.2. Ein EU-Label für den Tierschutz - Klassifizierung von Produktionssystemen nach angewandten Tierschutznormen

4. AKTIONSBEREICH 4 - Sicherstellung, DASS Tierhalter/Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker miteinbezogen und besser über die geltenden Tierschutznormen Informiert werden und SICH ihrer ROLLE bei der FÖRDERUNG des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren VOLL bewusst SIND

4.1. Hintergrund - der Wandel der öffentlichen Meinung

4.2. Bisherige Erfolge

4.3. Informierte Tierbetreuer/Tierhalter und Bürger - die besten Verfechter des Tierschutzes

5. AKTIONSBEREICH 5 - weitere Unterstützung internationaler Initiativen zur Sensibilisierung für und Konsensfindung über den Tierschutz und Lancierung NEUER Initiativen

5.1. Hintergrund

5.2. Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE

5.3. Förderung des Tierschutzes im Rahmen der multilateralen und bilateralen Beziehungen der EU

5.4. Tierschutzaufklärung in Entwicklungsländern und Eröffnung neuer


 
 
 


Drucksache 96/1/06

... /EWG zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere zu überarbeiten, um die Vorschriften zu Tierversuchen weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass die Tiere angemessen gepflegt und tierschutzkonform behandelt werden. Er begrüßt die geplante Europäische Partnerschaft zwischen Kommission und Industrie zur Förderung von Alternativen zum Tierversuch sowie die Vorlage eines Berichts der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung alternativer Methoden zu Tierversuchen im Bereich der Kosmetika. Er hält es jedoch für erforderlich, dass die Bedingungen für die Genehmigung von Tierversuchen, die Anforderungen an das Personal und die Zulassung von Einrichtungen, in denen Versuchstiere gehalten und gezüchtet werden, EU-weit einheitlich geregelt werden.



Drucksache 96/06 (Beschluss)

... Er begrüßt die geplante Europäische Partnerschaft zwischen Kommission und Industrie zur Förderung von Alternativen zum Tierversuch sowie die Vorlage eines Berichts der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung alternativer Methoden zu Tierversuchen im Bereich der Kosmetika. Er hält es jedoch für erforderlich, dass die Bedingungen für die Genehmigung von Tierversuchen, die Anforderungen an das Personal und die Zulassung von Einrichtungen, in denen Versuchstiere gehalten und gezüchtet werden, EU-weit einheitlich geregelt werden.



Drucksache 584/2/06

... Der Bundesrat begrüßt die Absicht, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen erleichterten Zugang zu Informationen über Zusammensetzung und Sicherheit von Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Wein zu ermöglichen. Transparenz – auch der bei den Behörden vorhandenen Informationen – ist ein wesentliches Merkmal moderner Verbraucherpolitik. Auf dieser Grundlage können gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher eigenverantwortliche Kaufentscheidungen treffen.



Drucksache 677/06

... Artikel 2 Nr. 1 der EG-Verordnung umfasst nicht die unter Umweltschutzaspekten bedeutsame und umsatzstarke Produktgruppe der tensidhaltigen Kosmetika (z.B. Körperpflegemittel), da diese nicht der Reinigung von Wäsche, Textilerzeugnissen, Geschirr und anderen harten Oberflächen dienen (s. Begriffsbestimmung "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Pflichten

§ 4
Abbaubarkeit von Tensiden

§ 5
Höchstmengen von Phosphorverbindungen

§ 6
Weitere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Inhaltsstoffen

§ 7
Anhörung beteiligter Kreise

§ 8
Kennzeichnung, Veröffentlichung des Datenblattes über Inhaltsstoffe

§ 9
Angabe der Wasserhärtebereiche

§ 10
Übermittlung von Daten zu medizinischen Zwecken

§ 11
Verzeichnis anerkannter Labors

§ 12
Aufgaben und Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes

§ 13
Überwachung

§ 14
Behördliche Anordnungen

§ 15
Bußgeldvorschriften

§ 16
Kosten

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Wirtschaft Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG

2. Recht der Bedarfsgegenstände Artikel 74 Abs. 1 Nr. 20 GG

3. Strafrecht Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 GG

4. Erforderlichkeit bundesgesetzlicher Regelungen nach Artikel 72 Abs. 2 GG

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Gender-Mainstreaming

V. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17


 
 
 


Drucksache 17/06

... 16. Eine Ausweitung dieses Anwendungsbereichs ist gegenwärtig nicht vorgesehen. So wird darauf verzichtet, die Einbeziehung der Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei auf wildlebende Tiere vorzuschlagen. Da diese Erzeugnisse nicht durch landwirtschaftliche Erzeugungsmethoden gewonnen werden, stünde eine solche Einbeziehung nicht im Einklang mit den vorgeschlagenen Zielen und Grundsätzen. Der Anwendungsbereich wird auch nicht auf die nachfolgenden nicht unter Anhang I EG-Vertrag fallenden Erzeugnisse ausgedehnt, nämlich Mineralien, Wässer und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse des Nichtnahrungsmittelsektors wie Textilien, Kosmetika und andere industrielle Erzeugnisse.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/06




Begründung

politische Rahmensituation

Ökologische/biologische Erzeugung

4 Forschung

Nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur

Vereinfachung und bessere Rechtsetzung

3 VERORDNUNGSVORSCHLAG

Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Ziele und Grundsätze für die ökologische Erzeugung

4 Flexibilität

4 Kennzeichnung

4 Kontrollen

4 Einfuhren

Inkrafttreten und Anwendung der neuen Rechtsvorschriften

4 Haushaltsauswirkungen

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Ziele und Grundsätze der ökologischen Erzeugung

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Grundsätze für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 6
Grundsätze für die Verarbeitung

Titel III
PRODUKTIONSVORSCHRIFTEN

Kapitel 1
Landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 7
Allgemeine Vorschriften für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 8
Vorschriften für die pflanzliche Erzeugung

Artikel 9
Vorschriften für die tierische Erzeugung

Artikel 10
Vorschriften für die Aquakultur

Artikel 11
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe in der ökologischen Landwirtschaft

Artikel 12
Umstellung

Kapitel 2
Erzeugung von Futtermitteln

Artikel 13
Vorschriften für die Erzeugung von Futtermitteln

Kapitel 3
HERSTELLUNG von VERARBEITETEN Erzeugnissen

Artikel 14
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel

Artikel 15
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe bei der Verarbeitung

Kapitel 4
Flexibilität

Artikel 16
Weniger restriktive Produktionsvorschriften

Titel IV
Kennzeichnung

Artikel 17
Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf ökologische Erzeugung

Artikel 18
Verbindliche Angaben

Artikel 19
Gemeinschaftslogo für ökologische Erzeugung

Artikel 20
Aussagen in der Etikettierung und Werbung

Artikel 21
Besondere Kennzeichnungsvorschriften

Titel V
Kontrolle

Artikel 22
Kontrollsystem

Artikel 23
Teilnahme am Kontrollsystem

Artikel 24
Zertifizierung

Artikel 25
Maßnahmen bei Verstößen und Unregelmäßigkeiten

Artikel 26
Informationsaustausch

Titel VI
Handel mit Drittländern

Artikel 27
Einfuhren aus Drittländern

Titel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Freier Warenverkehr

Artikel 29
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 30
Statistische Informationen

Artikel 31
Verwaltungsausschuss für ökologische Erzeugung

Artikel 32
Durchführungsbestimmungen

Artikel 33
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91

Artikel 34
Übergangsmaßnahmen

Artikel 35
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
Angaben nach Artikel 17 Absatz 1

Anhang II
Angaben nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang III
Besondere Vorschriften


 
 
 


Drucksache 804/06

... 10. betont, welch erhebliche Fortschritte Europa auf der Grundlage des Top-down-Ansatzes im Bereich der Nanotechnologien erzielt hat, vor allem in Bereichen wie Nanoverbundwerkstoffe, verschleiß- und korrosionsbeständige Beschichtungen sowie die Herstellung von Katalysatoren, Fotodioden, darunter des so genannten blauen Lasers, und im Bereich der Nanomedikamente, Nanokosmetika und Nanodiagnose von Krankheiten;



Drucksache 516/06

... Die Europäische Kommission hat im März 1996 zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie ein absolutes Verbot der Ausfuhr lebender Rinder, von Rindfleisch und sonstiger Erzeugnisse von Rindern aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erlassen. Für den Bereich der Lebensmittel und Kosmetika wurde der durch die Entscheidungen 98/256/EG, 98/351/EG und 1999/514/EG geregelte Stand der BSE-Schutzmaßnahmen durch die BSE-Verordnung vom 23. März 2000 (BGBl. I S. 244) und die Verordnung über das Verbot der Verwendung von Erzeugnissen von Rindern bei der Herstellung von Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln vom 3. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2786, 2840) umgesetzt. Durch die Verordnung (EG) Nr. 657/2006 der Kommission vom 10. April 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Vereinigte Königreich und zur Aufhebung der Entscheidung 98/256/EG des Rates sowie der Entscheidungen 98/351/EG und 1999/514/EG (ABI. EU (Nr.) L 116 S. 9) wurden diese Schutzmaßnahmen aufgehoben. Der Aufhebung der genannten Gemeinschaftsrechtsakte muss durch Aufhebung der ihrer Umsetzung dienenden Regelungen Rechnung getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 516/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 141/06

... Der Schutz von Gesundheit und wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher ist Grundlage des verbraucherpolitischen Handelns. So setzt sich die Bundesregierung für die Bekämpfung von Übergewicht und ernährungs- und bewegungsmangelbedingten Erkrankungen, eine größtmögliche Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln, Kosmetika, sonstigen Bedarfsgegenständen sowie allgemeine Produktsicherheit ein und nimmt die Wirtschaft mit in die Pflicht, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 870/05

... (22) Die Agentur sollte dazu ermächtigt werden, wissenschaftliche Empfehlungen dazu auszusprechen, ob ein bestimmtes Produkt auf der Grundlage von Zellen oder Geweben die wissenschaftlichen Kriterien erfüllt, die für die Anerkennung als Arzneimittel für neuartige Therapien gelten, damit sich aus dem wissenschaftlichen Fortschritt ergebende Fragen, die andere Fachgebiete wie Kosmetika oder Medizinprodukte berühren, so früh wie möglich behandelt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 870/05




Begründung

1. Einleitung und Hintergrund Die derzeitige Lage

Neuartige Therapien: ein zusammenhängendes Ganzes

2. Begründung

2.1. Ziele

Hauptziele sind insbesondere:

2.2. Anwendungsbereich, Rechtsgrundlage und Verfahren Anwendungsbereich

Rechtsgrundlage und Verfahren

2.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.4. Legislative und administrative Rationalisierung

2.5. Vereinbarkeit mit anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik

2.6. Externe Konsultation

2.7. Beurteilung des Vorschlags: Folgenabschätzung

3. Beschreibung: KERNELEMENTE des Vorschlags

3.1. Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

5 Begriffsbestimmungen

5 Anwendungsbereich

3.2. Zulassungsverfahren

Allgemeine Grundsätze

Ausschuss für neuartige Therapien CAT

5 Beurteilungsverfahren

3.3. Zulassungsanforderungen

Allgemeine Grundsätze

Technische Anforderungen

Sonstige Anforderungen

3.4. Aspekte im Anschluss an die Zulassung

3.5. Ethische Aspekte Allgemeine Grundsätze

3.6. Wettbewerbsaspekte

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Zulassungsanforderungen

Artikel 3
Spende, Beschaffung und Testung

Artikel 4
Klinische Prüfungen

Artikel 5
Gute Herstellungspraxis

Artikel 6
Besondere Regelungen für Medizinprodukte

Artikel 7
Besondere Anforderungen an Produkte aus Gewebezüchtungen

Artikel 8
Technische Anforderungen

Kapitel 3
Zulassungsverfahren

Artikel 9
Beurteilungsverfahren

Artikel 10
Kombinierte Arzneimittel für neuartige Therapien

Kapitel 4
Zusammenfassung der Produktmerkmale, Etikettierung und Packungsbeilage

Artikel 11
Zusammenfassung der Produktmerkmale

Artikel 12
Äußere Umhüllung/Primärverpackung

Artikel 13
Spezielle Primärverpackung

Artikel 14
Packungsbeilage

Kapitel 5
Nach der Zulassung geltende Vorschriften

Artikel 15
Risikomanagement nach der Zulassung

Artikel 16
Rückverfolgbarkeit

Kapitel 6
Anreize

Artikel 17
Wissenschaftliche Beratung

Artikel 18
Wissenschaftliche Empfehlung zur Einstufung als neuartige Therapie

Artikel 19
Zertifizierung von qualitätsbezogenen und präklinischen Daten

Kapitel 7
Ausschuss für neuartige Therapien

Artikel 20
Ausschuss für neuartige Therapien

Artikel 21
Zusammensetzung des Ausschusses für neuartige Therapien

Artikel 22
Interessenkonflikte

Artikel 23
Aufgaben des Ausschusses für neuartige Therapien Zu den Aufgaben des Ausschusses für neuartige Therapien gehört Folgendes:

Kapitel 8
allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 24
Anpassung von Anhängen

Artikel 25
Berichterstattung

Artikel 26
Ausschussverfahren

Artikel 27
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 Die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 wird wie folgt geändert:

Artikel 28
Änderung der Richtlinie 2001/83/EG Die Richtlinie 2001/83/EG wird wie folgt geändert:

Artikel 29
Übergangszeitraum

Artikel 30
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Anhang I
Punkte, auf die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c verwiesen wird

Anhang II
Zusammenfassung der Produktmerkmale

Anhang III
Etikettierung

Anhang IV
Packungsbeilage


 
 
 


Drucksache 212/05

... - Artikel 11 - Steuerliche Behandlung von Vermittlern beim Verkauf von Kosmetika;



Drucksache 100/05

... Die Europäische Kommission hat mit der Entscheidung 98/6531EG vom 18. November 1998 mit durch das Auftreten der spongiformen Rinderenzephalopathie in Portugal notwendig gewordenen Dringlichkeitsmaßnahmen (ABl. EG (Nr.) L 311 S. 23), die durch die Entscheidung 2001/376/EG neu gefasst wurde, u. a. ein umfassendes Verbot des Versandes von Fleisch in Portugal geschlachteter Rinder sowie Beschränkungen für den Versand von Materialien u. a. für die Herstellung von Lebensmitteln und Kosmetika von nicht in Portugal geschlachteten Rindern in andere Mitgliedstaaten erlassen. Anlass für die Regelung dieser Schutzmaßnahmen war ein Anstieg der BSE-Inzidenz in Portugal im Verlauf des Jahres 1998 auf über 100 Fälle pro Million Rinder im Alter von über zwei Jahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Zweiten Verordnung zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse tierischer Herkunft aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 2
Änderung der Neunten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 508/05

... Auf allen Stufen des Lebenszyklus der Technologie, vom Entwurf einschließlich der FuE, über die Herstellung, Verteilung und Verwendung bis zur Entsorgung oder der Wiederverwertung muss eine verantwortungsvolle Bewertung der Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die Verbraucher und die Arbeitnehmer durchgeführt werden. So müssen etwa vor Beginn der Massenproduktion technisch hergestellter Nanomaterialien geeignete Vorabbewertungen erfolgen und Verfahren für die Risikobeherrschung erarbeitet werden. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei Produkten zu widmen, die bereits oder beinahe auf dem Markt sind, wie etwa Haushaltsprodukte, Kosmetika, Pestizide, Materialien, die in Berührung mit Lebensmitteln kommen, medizinische Produkte und Geräte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/05




2 Hintergrund

1. Forschung, Entwicklung und Innovation: Europa benötigt Wissen

1.1 Die Kommission wird

1.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

2. INFRASTRUKTUR und Europäische Spitzenleistungzentren

2.1 Die Kommission wird

2.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

3. INTERDISZIPLINÄRE Humanressourcen: Europa braucht Kreativität

3.1 Die Kommission wird

3.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

4. INDUSTRIELLE Innovation: VOM Wissen zum Markt

4.1 Die Kommission wird

4.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

5. Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension: eingehen auf Erwartungen und Ängste

5.1 Die Kommission wird

5.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

6. öffentliche Gesundheit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz

6.1 Die Kommission wird

6.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

7. Internationale Zusammenarbeit

7.1 Die Kommission wird, entsprechend ihren internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen der Welthandelsorganisation,

7.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

8. Durchführung einer stimmigen und sichtbaren Strategie auf europäischer Ebene


 
 
 


Drucksache 967/1/04

... , pastöse Farben und Lacke, pastöse Reinigungsprodukte und pastöse Kosmetika sollte verbindlich gelten, dass sie nach Volumen zu kennzeichnen sind.



Drucksache 967/04 (Beschluss)

... , pastöse Farben und Lacke, pastöse Reinigungsprodukte und pastöse Kosmetika sollte verbindlich gelten, dass sie nach Volumen zu kennzeichnen sind.



Drucksache 429/04 (Beschluss)

... Bei Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln ist der Täuschungsschutz bei Straf- und Bußgeldvorschriften gleich zu behandeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/04 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 3 LFGB

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a LFGB

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 LFGB

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 4 LFGB

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 8 - neu - , § 5 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 LFGB

7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 1 LFGB

8. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 LFGB

9. Zu Artikel 1 § 5 Satz 1 Nr. 1, 2 LFGB

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 1 LFGB

11. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 3 - neu - LFGB

12. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1a - neu -, § 57 Abs. 1 Nr. 4a - neu - LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 LFGB

14. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 1 LFGB

15. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 2 LFGB

16. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a - neu - LFGB

17. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 3 Satz 2 LFGB

18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1a - neu - LFGB

19. Zu Artikel 1 § 33, § 58 Abs. 1 Nr. 16a - neu - LFBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2 Nr. 3 LFGB

21. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift

22. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 1 Satz 1 LFGB

23. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 5 LFGB

24. Zu Artikel 1 § 39 Abs. 2, Abs. 5 LFGB

Zu Buchstabe a

Zu § 39

Zu § 39

Zu § 39

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 § 39 Abs. 4 LFBG

26. Zu Artikel 1 § 39 Abs. 7 - neu - LFGB

27. Zu Artikel 1 § 39 Abs. 8 - neu - LFGB

28. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 2 Nr. 1 LFGB

29. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 2 Nr. 4 LFGB

30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 2 Nr. 5 LFGB

31. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 4 und § 43 LFGB

32. Zu Artikel 1 § 45 Abs. 3 LFGB

33. Zu Artikel 1 § 47 Satz 2, 3 - neu -LFGB

34. Zu Artikel 1 § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe e LFGB

35. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 9 - neu - LFGB

36. Zu Artikel 1 § 58 Abs. 1 Nr. 12a - neu - LFGB

37. Zu Artikel 1 § 59 Abs. 2 Nr. 23a - neu - und Nr. 24 Buchstabe a LFBG

38. Zu Artikel 1 § 57 Abs. 2, § 58 Abs. 2 und § 59 Abs. 3 LFGB

39. Zu Artikel 1 § 69 Abs. 7 LFGB

40. Zu Artikel 1

41. Zu Artikel 2 - § 2 Abs. 3 - neu - Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht

42. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Nr. 1a - neu - Gesetz über den Übergang auf das neue

43. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Nr. 4 - neu - Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht § 26 Abs. 1 Nr. 10a - neu - ChemG

44. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 16 Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht Anlage 3 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung

45. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 1 Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht


 
 
 


Drucksache 13/18 PDF-Dokument



Drucksache 59/16 PDF-Dokument



Drucksache 175/17 PDF-Dokument



Drucksache 359/18 PDF-Dokument



Drucksache 511/18 PDF-Dokument



Drucksache 594/19 PDF-Dokument



Drucksache 825/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.