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149 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kostenentlastung"


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Drucksache 33/20

... Für Bürgerinnen und Bürger ergibt sich eine minimale jährliche Kostenentlastung (Einsparung Kosten für eine Impfung durch den Tierarzt, da nunmehr die Impfung mit Impfstoffen erfolgen kann, die über das Tränkwasser verabreicht werden).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Viehverkehrsverordnung

§ 44b
Rückgabe und Ungültigmachen des Equidenpasses

§ 44c
Verbot der Übernahme

§ 44d
Anzeige der Kennzeichnung

Anlage 6
(zu § 28 und § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Rasseschlüssel

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 5
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 6
Änderung der Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand

Artikel 7
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Tierseuchenerreger-Verordnung

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Problem und Ziel

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 245/1/20

... "... Der Wegfall des Zulassungsvorbehalts in Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzentwurfs des Bundesrates führt nicht zu einem allgemeinen Ausstattungszwang der Justiz mit Videokonferenztechnik. Die Vorschriften über den Einsatz von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren sind - wie bereits im geltenden Recht - als Befugnisnormen für das Gericht zu verstehen. Einen Anspruch des Gerichts oder eines Verfahrensbeteiligten auf technische Ausstattung der Gerichte und Justizbehörden begründen sie über den im strafrechtlichen Bereich durch höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, NJW 2007, 1475, 1476) entwickelten, eng umgrenzten Ausstattungsanspruch hinaus nicht. Im Übrigen zielt der Gesetzentwurf ausweislich seiner Begründung auf eine Kostenentlastung durch den Einsatz von Videotechnik ab. ... Es gibt keine Anhaltspunkte, welche die Befürchtung rechtfertigen würden, dass die Gerichte die Videokonferenz nicht maßvoll, überlegt und insbesondere im Rahmen des technisch Machbaren anordnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/1/20




Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 245/20 (Beschluss)

... "... Der Wegfall des Zulassungsvorbehalts in Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzentwurfs des Bundesrates führt nicht zu einem allgemeinen Ausstattungszwang der Justiz mit Videokonferenztechnik. Die Vorschriften über den Einsatz von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren sind - wie bereits im geltenden Recht - als Befugnisnormen für das Gericht zu verstehen. Einen Anspruch des Gerichts oder eines Verfahrensbeteiligten auf technische Ausstattung der Gerichte und Justizbehörden begründen sie über den im strafrechtlichen Bereich durch höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, NJW 2007, 1475, 1476) entwickelten, eng umgrenzten Ausstattungsanspruch hinaus nicht. Im Übrigen zielt der Gesetzentwurf ausweislich seiner Begründung auf eine Kostenentlastung durch den Einsatz von Videotechnik ab. ... Es gibt keine Anhaltspunkte, welche die Befürchtung rechtfertigen würden, dass die Gerichte die Videokonferenz nicht maßvoll, überlegt und insbesondere im Rahmen des technisch Machbaren anordnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/20 (Beschluss)




Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 2/20

... Gerechnet wird mit einer zeitlichen Einsparung für die beiden Träger von jeweils rund 15 Minuten pro Antrag. Bei 300.000 Fällen sind dies bei 35,40 Euro Stundenlohn 8,85 Euro pro Fall = 2,66 Millionen Euro Kostenentlastung für jeden der beiden Träger; Gesamtentlastung 5,3 Millionen Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 18o
Verarbeitung der Unternehmernummer

§ 85
Genehmigungs- und anzeigepflichtige Vermögensanlagen.

§ 95a
Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern

§ 95b
Systemprüfung

§ 95c
Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern

§ 106a
Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

§ 123
Übergangsregelung zur Struktur der Einrichtungen

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 31a
Informationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive; erforderliche Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 281
Arbeitsmarktstatistiken, Verordnungsermächtigung

§ 313a
Bescheinigungsverfahren

§ 450
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 194a
Modellprojekt zur Durchführung von Online-Wahlen bei den Krankenkassen

§ 194b
Durchführung der Stimmabgabe per Online-Wahl

§ 194c
Verordnungsermächtigung

§ 194d
Evaluierung

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 85
Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst

§ 90
Neufestsetzung nach Altersstufen

§ 91
Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung

§ 136a
Unternehmernummer

§ 218b
Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten

§ 218f
Evaluation

§ 224
Umstellung der Mitgliedsnummer auf die Unternehmernummer

Artikel 8
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Gesetz zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen in der Rentenversicherung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Internationale Organisationen

§ 3
Beschäftigungszeiten

§ 4
Zusammenrechnung von Zeiten und Feststellung der Leistungshöhe

§ 5
Übergangsvorschriften

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 60
Datenverarbeitung in der landwirtschaftlichen Alterskasse

Artikel 14
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 65
Übergangsregelung

Artikel 15
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 5
Dienstherrnfähigkeit, Dienstrecht

Artikel 16
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

Artikel 17
Änderung des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes

Artikel 18
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 19
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

§ 26a
Aktualisierung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechtsänderungen

Artikel 21
Änderung der Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung

Artikel 22
Änderung der Versicherungsnummern-, Kontoführungs- und Versicherungsverlaufsverordnung

Artikel 23 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 24
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Abschnitt 2
Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

§ 7
Aufgaben

§ 8
Mitglieder

§ 9
Durchführung der Aufgaben

§ 10
Geschäftsstelle

§ 11
Geschäftsordnung

Abschnitt 3
Übergangsrecht

§ 12
Überprüfung früherer Bescheide

Artikel 25
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

§ 9a
Gemeinsame Grundsätze

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 20
Systemprüfung

§ 22
Gemeinsame Grundsätze

V. und die Arbeitsgemeinschaft der berufsständischen Versorgungseinrichtungen bestimmen in Gemeinsamen Grundsätzen den Umfang, die Grundlagen, das Antrags- und Zulassungsverfahren, die Durchführung, die Qualitätssicherung und die Korrekturen für eine Systemprüfung. Sie legen fest, welche Verfahren grundsätzlich von allen Programmen oder Ausfüllhilfen zu erfüllen sind Basismodule und welche Verfahren optional angeboten werden Zusatzmodul . Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das vorher die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anzuhören hat.

Artikel 27
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 28
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung

Regelungen zur Änderung des Beitragsrechts

Regelungen zur Änderung des Melderechts

Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung

Regelungen zur Verbesserung von Verwaltungsleistungen

Regelungen zur Digitalisierung

Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung

Schließen von Lücken im Leistungsrecht

Schließung des DO-Rechts

Weitere Maßnahmen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushalte des Bundes und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Haushalte der Deutschen Rentenversicherung

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Vereinfachung Einmalzahlungen

Steuerbaustein für geringfügig Beschäftigte

Unterlagen elektronisch führen

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Elektronische Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Steuerbaustein für geringfügig Beschäftigte

Einführung eines Datenspeichers für Kleinstarbeitgeber und eine Ausfüllhilfe für Selbständige

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung der Anzeigepflichten im Hinblick auf Beteiligungen

Regelungen zur Aufsichtszuständigkeit für die Arbeitsgemeinschaften

Einschränkung der kostenfreien Übermittlung von Geldleistungen an den Wohnsitz der Leistungsempfänger

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Kommunikation der Bundesagentur für Arbeit mit der Wirtschaft und anderen Versicherungsträgern sowie mit Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern

Bundesagentur für Arbeit

Digitale Abwicklung des Erstattungsverfahren bei anderen Sozialversicherungsträgern

Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Informationen der Agenturen für Arbeit an junge Menschen ohne Anschlussperspektive

Gesamtschau Erfüllungsaufwand der Bundesagentur für Arbeit

Tabelle

Antragsverfahren für berufsständisch Versicherte

5 Rentenausweis

Einführung einer Unternehmernummer in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

Alterssicherung der Landwirte

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 18h

Zu Nummer 3

§ 18k

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 18o

Zu Nummer 5

§ 22
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 23

Zu Nummer 7

§ 23a

Zu Nummer 8

§ 23b
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 9

§ 23c

Zu Nummer 10

§ 25
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

§ 28a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 12

§ 28b

Zu Nummer 13

§ 28c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 14

§ 28e
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

§ 28f

Zu Nummer 16

§ 28l

Zu Nummer 17

§ 28p

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

§ 45

Zu Nummer 19

§ 85
Zu Buchstabe a, Buchstabe b und Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3b

Zu Absatz 3c

Zu Nummer 20

§ 95

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 95b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95c

Zu Nummer 22

§ 95c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 23

§ 97
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

§ 98

Zu Nummer 25

§ 100

Zu Nummer 26

§ 101

Zu Nummer 27

§ 106
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

§ 106

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

§ 106a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

§ 108
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 196a

Zu Nummer 30

§ 111
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

§ 28f

Zu Nummer 31

§ 123

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

§ 16

Zu Nummer 2

§ 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 31a

Zu Nummer 3

§ 38
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 281

Zu Nummer 5

§ 282

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 282a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

§ 312

Zu Nummer 8

§ 312a

Zu Nummer 9

§ 313

Zu Nummer 10

§ 313a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

§ 314

Zu Nummer 12

§ 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

§ 320

Zu Nummer 14

§ 337

Zu Nummer 15

§ 404

Zu Nummer 16

§ 405

Zu Nummer 17

§ 450

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 10

Zu Nummer 3

§ 13
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 71

Zu Nummer 5

§ 77b
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 91a

Zu Nummer 7

§ 175
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

§ 194a
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 194b
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 194c
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 194d
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

§ 219

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 6
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 28

Zu Nummer 4

§ 31

Zu Nummer 5

§ 51
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 58
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

§ 78a

Zu Nummer 8

§ 109

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

§ 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

§ 128

Zu Nummer 13

§ 148

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

§ 187a

Zu Nummer 16

§ 196
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 17

§ 196a

Zu Nummer 18

§ 238
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 238

Zu Nummer 19

§ 242
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 242

Zu Nummer 20

§ 244

Zu Nummer 21

§ 254d

Zu Nummer 22

§ 281a

Zu Nummer 23

§ 307d
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

§ 313

Zu Nummer 25

§ 317a

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 2

Zu Nummer 3

§ 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 9

§ 47

Zu Nummer 10

§ 85

Zu Nummer 11

§ 86

Zu Nummer 12

§ 87

Zu Nummer 13

§ 90

§ 91

Zu Nummer 14

§ 96

Zu Nummer 15

§ 100
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

§ 130

Zu Nummer 17

§ 136

Zu Nummer 18

§ 136a

Zu Nummer 19

§ 144
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu § 168

Zu Nummer 21

§ 182

Zu Nummer 22

§ 204

Zu Nummer 23

§ 213

Zu Nummer 24

§ 98

Zu Nummer 25

§ 217

Zu Nummer 26

§ 218b

Zu Nummer 27

§ 218d

Zu Nummer 28

§ 218e

Zu Nummer 29

§ 218f

Zu Nummer 30

§ 220

Zu Nummer 31

§ 221

Zu Nummer 32

§ 224
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

§ 28

Zu Nummer 2

§ 37

Zu Nummer 3

§ 74a
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 76

Zu Nummer 5

§ 77

Zu Nummer 6

§ 78

Zu Nummer 7

§ 94
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

§ 101a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

§ 116

Zu Nummer 10

§ 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

§ 94

Zu Artikel 9

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

§ 12

Zu Nummer 2

§ 16

Zu Nummer 3

§ 29

Zu Nummer 4

§ 75

Zu Nummer 5

§ 137
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

§ 141

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 10
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 23
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 27b

Zu Nummer 5

§ 40

Zu Nummer 6

§ 60

Zu Nummer 7

§ 61a

Zu Nummer 8

§ 83

Zu Nummer 9

§ 114

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

§ 2

Zu Nummer 2

§ 46
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 65

Zu Artikel 15

§ 5
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

§ 5b
Durch die Änderung wird § 5b Absatz 2 Satz 4 ohne inhaltliche Änderung sprachlich korrigiert.

Zu Nummer 2

§ 7

Zu Artikel 19

§ 14

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 3

Zu Nummer 3

§ 5
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 8

Zu Nummer 5

§ 9

Zu Nummer 6

§ 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

§ 21

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

§ 24

Zu Nummer 9

§ 25

Zu Nummer 10

§ 26a

Zu Nummer 11

§ 31

Zu Nummer 12

§ 33

Zu Nummer 13

§ 34
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 21

§ 2

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zum Zweiten Abschnitt §§ 7 bis 11

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zum Dritten Abschnitt § 12

Zu § 12

Zu Nummer 3

Anlage 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 25

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 8
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

§ 9a

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

§ 5
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Nummer 3

§ 14

Zu Nummer 4

§ 17
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 5

§ 18

Zu Nummer 6

§ 19

Zu Nummer 7

§ 20
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

§ 22

Zu Nummer 9

§ 26

Zu Nummer 10

§ 32

Zu Nummer 11

§ 36

Zu Nummer 12

§ 38

Zu Nummer 13

§ 39

Zu Nummer 14

§ 41
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 27

Zu Absatz 1

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4997, BMAS: Entwurf eines 7. SGB IV-Änderungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Bund

Jährlicher Aufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

5 Länder

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 454/1/19

... {b) Der Bundesrat spricht sich außerdem dafür aus, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens eine substanzielle Bürokratiekostenentlastung auch durch eine Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchführungsunterlagen zu bewirken. Insoweit sollte eine Reduzierung auf sechs Jahre angestrebt werden.



Drucksache 263/19 (Beschluss)

... Während für die Schadrisiken Hagel, Sturm, Starkregen und Überschwemmungen ein ermäßigter Steuersatz von 0,03 Prozent der Versicherungssumme angewendet wird, gilt für das Risiko Dürre (Trockenheit) bisher ein Steuersatz von 19 Prozent der Versicherungsprämie. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, für das Risiko Dürre ebenfalls den ermäßigten Steuersatz von 0,03 Prozent der Versicherungssumme anzuwenden, da dies zu einer Kostenentlastung führt und ein wichtiger Impuls für die Versicherungswirtschaft zur Erweiterung ihres Angebots ist. Analog sollte mit Ertragsschadensausfallversicherungen, die gegen Tierseuchen (z.B. Afrikanische Schweinepest) und deren Folgen abgeschlossen werden, verfahren werden. Die entsprechenden Änderungen des Versicherungsteuergesetzes sollten zeitnah umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Unterstützung der Landwirte gegen witterungsbedingte Risiken

a Prävention durch agrotechnische Maßnahmen

b Risikoabsicherung über Mehrgefahren- Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken

c Absenkung des Versicherungsteuersatzes für die Risiken Trockenheit und Ertragsausfälle bei Tierseuchen


 
 
 


Drucksache 272/19

... Während für die Schadrisiken Hagel, Sturm, Starkregen und Überschwemmungen ein ermäßigter Steuersatz von 0,03 % der Versicherungssumme angewendet wird, gilt für das Risiko Dürre (Trockenheit) ein Steuersatz von 19 % der Versicherungsprämie. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, für das Risiko Dürre ebenfalls den ermäßigten Steuersatz von 0,03 % der Versicherungssumme anzuwenden, da dies zu einer Kostenentlastung führt und die Einführung von Dürreversicherungen unterstützt.



Drucksache 263/1/19

... Während für die Schadrisiken Hagel, Sturm, Starkregen und Überschwemmungen ein ermäßigter Steuersatz von 0,03 Prozent der Versicherungssumme angewendet wird, gilt für das Risiko Dürre (Trockenheit) bisher ein Steuersatz von 19 Prozent der Versicherungsprämie. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, für das Risiko Dürre ebenfalls den ermäßigten Steuersatz von 0,03 Prozent der Versicherungssumme anzuwenden, da dies zu einer Kostenentlastung führt und ein wichtiger Impuls für die Versicherungswirtschaft zur Erweiterung ihres Angebots ist. Analog sollte mit Ertragsschadensausfallversicherungen, die gegen Tierseuchen (z.B. Afrikanische Schweinepest) und deren Folgen abgeschlossen werden, verfahren werden. Die entsprechenden Änderungen des Versicherungsteuergesetzes sollten zeitnah umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/1/19




a Prävention durch agrotechnische Maßnahmen

5.b Risikoabsicherung über Mehrgefahren- Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken

6.c Absenkung des Versicherungsteuersatzes für die Risiken Trockenheit und Ertragsausfälle bei Tierseuchen

7. Unterstützung der Bildung von finanziellen Risikorücklagen

Zu Nummern 1 bis 8


 
 
 


Drucksache 636/19

... - Kontrolle der Eigenüberwachung Insgesamt sind rund 342 Kontrollmessungen p.a. mit Gebühren zu bescheiden. Hierunter fallen 17 kerntechnische Anlagen, die ihr Abwasser überwachen müssen (32 Kontrollmessungen p.a.). Des Weiteren sind rund 50 Labore (Messstellen für Abwasser) und rund 50 Labore (Messstellen für Fortluft) betroffen, die an Ringversuchen teilnehmen müssen. Wiederum weitere 27 Anlagen haben quartalsweise ihre Emissionen in die Fortluft zu überwachen (108 Berichte p.a.). Schließlich fallen noch drei Edelgasvergleichsmessungen p.a. an. Bei den weiteren Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung werden knapp 100 Fälle p.a. geschätzt. Für das BfS wird bei o.g. Einzelkostenschätzung ein Aufwand von rund 22.000 Euro p.a. geschätzt. Dem stehen Kostenentlastungen für die Länder gegenüber, die aufgrund geänderter Zuständigkeit keine Gebührenbescheide mehr ausstellen. Der Aufwand, der hierfür entfällt, ist im Grunde der Gleiche, nur dass die Lohnkosten zwischen Bund und Ländern differieren. Für die Länder ergibt sich - bei gleichen zeitlichen Annahmen wie für den Bund - ein Einzelaufwand pro Gebührenbescheid von 61,65 Euro. Bei einer Fallzahl von 342 Bescheiden p.a. wird eine Entlastung von rund -21.000 Euro p.a. für die Länder vermutet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Strahlenschutzverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Artikel 1
Nummer 2 (Kontrolle der Eigenüberwachung)

Artikel 1
Nummer 3 (Anerkennung als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration und Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung)

Artikel 1
Nummer 4 (Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung)

a Ringversuche der Leitstelle Inkorporationsüberwachung

b Behördlich bestimmte Messstellen für die Ermittlung der beruflichen Exposition durch Radon am Arbeitsplatz

5. Weitere Kosten

Im Einzelnen:

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4942, BMU: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 548/19

... Die geänderten Vorgaben der MariMedV haben zudem zu einer Entbürokratisierung und Kostenentlastung für die Reeder gesorgt. Bis zum Inkrafttreten der MariMedV mussten Arzneimittel, die im Ausland beschafft wurden, nach Anlaufen des ersten deutschen Hafens durch deutsche Arzneimittel ersetzt werden. Diese Regelung wurde durch die MariMedV gestrichen; durch die Mitwirkung einer deutschen Apotheke ist eine gleichbleibend hohe Arzneimittelqualität an Bord gewährleistet ist. Gleiches gilt für die Änderung der Verwaltungspraxis, nach der bei einer behördlichen Kontrolle der medizinischen Ausstattung solche Arzneimittel nicht mehr ersetzt werden müssen, die weniger als 12 Monate haltbar sind, hat zu einer Kostenentlastung ohne Einbuße der Qualität der medizinischen Betreuung an Bord geführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/19




Bericht

I. Ausgangslage

1. Entschließung des Bundesrates

2. Zugrundliegende rechtliche Änderungen

II. Bericht zu den Auswirkungen der einzelnen Regelungen auf die Praxis

1. Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge § 16 MariMedV

1.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

1.2. Zweck der Regelung

1.4. Erfahrungen

1.5. Bewertung

2. Überwachung der Anbieter von medizinischen Wiederholungslehrgängen § 17 MariMedV

2.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

2.2. Zweck der Regelung

2.3. Verfahren

2.4. Erfahrungen

Die Ergebnisse im Einzelnen:

2.5. Bewertung

3. Inhalt und Durchführung der medizinischen Wiederholungslehrgänge § 18, Anlage 4, Anlage 5 MariMedV

3.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

3.2. Zweck der Regelung

3.3. Verfahren

3.4. Erfahrungen

3.5. Bewertung

4. Registrierung von Schiffsärzten § 19 MariMedV

4.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten der MariMedV

4.2. Zweck der Regelung

4.3. Verfahren

4.4. Erfahrungen

4.5. Bewertung

5. Betriebseigene Kontrollen der medizinischen Ausstattung § 14 MariMedV

5.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

5.2. Zweck der Regelung

5.3. Verfahren

5.4. Erfahrungen

a Überprüfungen der medizinischen Ausstattung:

b Beschaffung von Medikamenten im Ausland unter Mitwirkung schiffsausrüstender Apotheken:

5.5. Bewertung


 
 
 


Drucksache 348/18 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat sieht in der Kostenentlastung des Schienenverkehrs ein wichtiges Mittel zur Stärkung des Verkehrsträgers Schiene im intermodalen Wettbewerb.



Drucksache 348/1/18

... b) Der Bundesrat sieht in der Kostenentlastung des Schienenverkehrs ein wichtiges Mittel zur Stärkung des Verkehrsträgers Schiene im intermodalen Wettbewerb.



Drucksache 278/18

... − Eine substanzielle Bürokratiekostenentlastung könnte darüber hinaus durch eine Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchführungsunterlagen erreicht werden. Der Bundesrat verkennt dabei nicht, dass dies in einem gewissen Spannungsfeld zu einer effektiven Bekämpfung von Steuerstraftaten steht. Anknüpfend an die Empfehlung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2012 sollte daher eine Reduzierung um 20 Prozent auf 8 Jahre in Betracht gezogen werden.



Drucksache 212/17

... Unterstellt man eine durchschnittliche Bestandsgröße von 84 Rindern sind zukünftig 193.284 Rinder zu untersuchen. Unterstellt man auch hier, dass 50 % der Rinder milchserologisch über eine Tankmilchuntersuchung und 50 % blutserologisch untersucht werden, entstehen zukünftig Kosten in Höhe von jährlich etwa 841.340 Euro, die wiederum je zur Hälfte der Wirtschaft und der Verwaltung zuzurechnen sind (Blutserologie: 1151 Betriebe x 8,60 Euro Mindestfahrtkosten plus 3,44 Euro Blutentnahme für 96.642 Rinder plus 5,72 Euro Probenaufbereitung für je 1151 Betriebe plus 96.642 Proben x 5,00 Euro Untersuchungskosten plus jeweils 1,00 Euro Befundmitteilung = 833.290; Milchserologie über Tankmilch: 1150 Betriebe x 6,00 Euro Untersuchungskosten plus jeweils 1,00 Euro Befundmitteilung = 8.050 Euro). Insgesamt ergibt sich insoweit ein jährlicher Einspareffekt von etwa 6 Mio. Euro, der je zur Hälfte der Wirtschaft und der Verwaltung zuzurechnen ist. Ob es zu dieser Kosteneinsparung kommen wird, hängt sehr stark davon ab, ob von der Stichprobenuntersuchung Gebrauch gemacht wird oder nicht; die dargestellte Kostenentlastung tritt nur bei 100% Anwendung der Stichprobenuntersuchung. Nach bisheriger Information aus den Ländern soll zumindest in drei Ländern von der Stichprobe Gebrauch gemacht werden. Die Kosten für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind minimal, da dies über eine Allgemeinverfügung für jeweils das gesamte Land geschieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung

Abschnitt IV
Amtlich anerkannter leukosefreier Rinderbestand

§ 11a

§ 11b

§ 13

Artikel 2
Änderung der Tuberkulose-Verordnung

§ 14

Artikel 3
Änderung der Brucellose-Verordnung

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen.

§ 1

Abschnitt 2
Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln.

§ 3a

Unterabschnitt 2
Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Rinder.

§ 8

§ 9

Unterabschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen gegen die Brucellose der Schweine.

§ 11

§ 11a

Unterabschnitt 4
Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Schafe und Ziegen.

§ 14

§ 14a

Unterabschnitt 5
Besondere Schutzmaßregeln in bestimmten Fällen.

Unterabschnitt 6
Desinfektion.

Unterabschnitt 7
Aufhebung der Schutzmaßregeln.

Abschnitt 3
Amtlich anerkannter brucellosefreier Rinderbestand.

§ 19

§ 20

Abschnitt 4
Brucellosefreier Schweinebestand.

Abschnitt 5
Amtlich anerkannter brucellosefreier Schaf- und Ziegenbestand

§ 22

§ 22a

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften.

§ 24

§ 24a

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3744 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen Regelungsinhalt


 
 
 


Drucksache 759/16

... Zu den konkret vereinbarten Maßnahmen gehören u.a. die mietzinsfreie Überlassung von Immobilien zur Unterbringung von Asylbewerbern mit einer geschätzten Kostenentlastung in der Größenordnung von 25 Millionen Euro p.a. Mit den in diesem Zusammenhang gleichfalls verab- redeten Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/16




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung BR-Drucksache 75/14 B


 
 
 


Drucksache 103/16

... Artikel 8 führt zu einer Kostenentlastung, da die Anzahl der durchzuführenden Untersuchungen auf infektiöse Anämie durch den Verzicht auf eine zweite serologische Untersuchung bei Einhufern, deren Kontakt zum seuchenkranken Einhufer mehr als 90 Tage zurückliegt, reduziert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der BHV1-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 4
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 5
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Viehverkehrsverordnung

Artikel 7
Änderung der Fischseuchenverordnung

Artikel 8
Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung

Artikel 9
Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3505: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Zu 1 Rücksendung der BHV1-Bescheinigungen

Zu 5 Impfung Blauzungenkrankheit Genehmigung durch Allgemeinverfügung

5 Einzelgenehmigung

Anordnung der Impfung durch die Behörde

Zu 7 Häufigkeit serologischer Untersuchung bei Einhufern

2.3. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 310/16 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Regelung zu den zuschaltbaren Lasten bezieht lediglich KWK-Bestandsanlage ein. Diese Regelung würde zu zusätzlichen Kostenaufschlägen der Netzentgelte führen und damit das eigentliche Ziel, der Nutzung des abgeregelten Stroms und einer Kostenentlastung durch Nutzung von zuschaltbaren Lasten, nicht erreicht. Es sollte ein wettbewerbliches Verfahren um die zuschaltbaren Lasten eingeführt werden, welches technologieoffen ausgestaltet ist und zur Kostensenkung beiträgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 15 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - EEG 2016

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 19 EEG 2016

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 33 EEG 2016

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 43a - neu - EEG 2016

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 19 Absatz 2 EEG 2016

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 24 Absatz 1 Satz 4 - neu - EEG 2016

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - § 27a Satz 1 und Absatz 2 - neu - sowie § 61 Absatz 2 Nummer 5 EEG 2016

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 28 Absatz 7 - neu - EEG 2016

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36c Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 EEG 2016

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36e Absatz 2 - neu - EEG 2016

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36f EEG 2016

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 39a EEG 2016

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 39 ff EEG 2016

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44 Nummer 2 EEG 2016

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44a EEG 2016

17. Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - EEG 2016

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aao - neu - § 61 Absatz 2 Nummer 1 EEG 2016

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und dd - neu - § 61 Absatz 2 Nummer 4 und 6 EEG 2016

20. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 61a Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - EEG 2016

22. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 61a Absatz 3 EEG 2016

23. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 64 Absatz 1a - neu -, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 6 EEG 2016

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 80 Absatz 1 Satz 4 EEG 2016

25. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88 Satzteil vor Nummer 1 EEG 2016

26. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88b EEG 2016

27. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88b Nummer 01 - neu - EEG 2016

28. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe d § 95 Nummer 6 EEG 2016

29. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 97 Absatz 01 - neu - EEG 2016

30. Zu Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe a § 101 Absatz 1 EEG 2016

31. Zu Artikel 1 Nummer 50 Buchstabe d § 104 Absatz 3 Satz 1 EEG 2016

32. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 3 Nummer I Nummer 5 EEG 2016

33. Zu Artikel 1 allgemein

34. Zu Artikel 2 § 3 Nummer 6 WindSeeG

35. Zu Artikel 2 § 26 Absatz 1 WindSeeG

36. Zu Artikel 2 § 71 Satzteil vor Nummer 1 WindSeeG

37. Zu Artikel 2 allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

38. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Nummer 18b und Nummer 32 EnWG

39. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 13 EnWG

40. Zu Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe a § 17b Absatz 1 Satz 4 - neu - EnWG

41. Zu Artikel 6 Nummer 9 § 17d Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - EnWG

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt

43. Zum Gesetzentwurf insgesamt

44. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 68/16

... Die Aussagen zur Entwicklung des Erfüllungsaufwandes hält der NKR insgesamt für unzureichend. Der NKR fordert die Bundesregierung auf, die für Mitte 2016 geplante Überprüfung der eingeleiteten gesetzgeberischen Maßnahmen zum Anlass zu nehmen, die Kostenentlastungen des Regelungsvorhabens noch einmal genauer zu untersuchen. Nur so kann Transparenz über die tatsächliche Wirkung des Instruments der Liste sicherer Herkunftsstaaten erlangt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen keine III. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3626: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Rechts - und Verwaltungsvereinfachung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 610/15 (Beschluss)

... 5. Eine Zentrale Stelle mit hoheitlichen Befugnissen ist einzurichten. Diese zeichnet verantwortlich für die Registrierung der Produktverantwortlichen, einheitliche Lizenzierungsregelungen sowie gegebenenfalls für die Lizenzierung der Inverkehrbringer und Überwachung im Rahmen einer Beleihung unter maßgeblicher Beteiligung der Länder und des Bundes sowie für die Ausschreibung der Sortierung und Verwertung. Die nähere Ausgestaltung sollte nach der Entscheidung über die Grundsatzfrage detailliert diskutiert werden. Mit der damit möglichen Abschaffung der Dualen Systeme wäre ein gewichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung bis in die Vollzugsaufgaben hinein und eine Kostenentlastung der Unternehmen erreichbar. Hierzu besteht Prüfungsbedarf im Rahmen der Ausgestaltung eines Wertstoffgesetzes. Dieses Organisationsmodell erfordert keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zwischen Herstellern und den einzelnen Kommunen (ca. 430 öffentlichrechtliche Entsorgungsträger), da die Abwicklung über die Zentrale Stelle erfolgen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz


 
 
 


Drucksache 333/15 (Beschluss)

... Der Gesetzgeber muss handeln, um den Wettbewerbsnachteil der deutschen Flagge im Vergleich zu anderen europäischen Flaggen zu reduzieren und die Beschäftigung unter deutscher Flagge zu fördern. Die Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts von 40 auf 100 Prozent ist ein geeignetes Instrument, da vergleichsweise kurzfristig Kostenentlastungen für Schiffe unter deutscher Flagge geschaffen werden und ein maßgeblicher Beitrag zur Sicherung der Beschäftigung unter deutscher Flagge geschaffen wird, wodurch seemännisches Knowhow ermöglicht wird. Zukunftsorientierte und konkurrenzfähige Unternehmen benötigen erfahrene Seeleute, die in Reedereien, bei Zulieferbetrieben, im Schiffbau, bei Dienstleistern, bei Behörden und vielen weiteren Stellen ihr exzellentes Fachwissen einsetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 5/15

... Die Wirtschaft erfährt durch den Wegfall der systematischen Untersuchung der derzeit über 96 Monate alten gesundgeschlachteten Rinder eine Kostenentlastung (Kosten für BSE-Tests, Personal- und Sachkosten) in Höhe von etwa 12.194.317 Euro im Jahr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE (BSE-Monitoringverordnung - BSEMonitV)

§ 1
Untersuchungspflicht

§ 2
Durchführung der Untersuchung

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

§ 1a
Durchführung von BSE-Tests

Artikel 3
Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3094: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Bund:

II.3.2 Länder:

II.4 Sonstige Kosten Gebühren

II.5 Prüfung von Alternativen


 
 
 


Drucksache 242/1/15

... a) Trotz erfolgter Kostenentlastungen stellen die mit dem Zulassungsverfahren verbundenen Kosten für viele KMU nach wie vor eine zu hohe Hürde dar, die Wettbewerbsfähigkeit kostet.



Drucksache 429/15

... Datengewinnung und wesentliche Teile der Datenaufbereitung im Rahmen der Aquakulturstatistik sind Aufgabe der statistischen Ämter der Länder. Die infolge der Einführung einer unteren Erfassungsgrenze verringerte Zahl der berichtspflichtigen Betriebe und damit der von den Statistikbehörden zu bearbeitenden Fälle reduziert den Personal- und Sachaufwand der Länderverwaltungen. Für die Verwaltung auf Ebene der Länder (statistische Ämter der Länder) verringern sich die Kosten für den Personalaufwand von 284 853 Euro auf 228 616 Euro (Differenz: 56 237 Euro) sowie die Sachkosten von 44 988 Euro auf 34 099 Euro (Differenz: 10 889 Euro). Insgesamt ergibt sich damit eine Kostenentlastung von 67 126 Euro pro Jahr (gerundet: 67 000 Euro pro Jahr).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Baumschulerhebung

§ 2
Aquakulturstatistik

§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3419: Entwurf einer Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen sowie zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden nach dem Agrarstatistikgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 610/15

... 5. Eine Zentrale Stelle mit hoheitlichen Befugnissen ist einzurichten. Diese zeichnet verantwortlich für die Registrierung der Produktverantwortlichen, einheitliche Lizenzierungsregelungen sowie gegebenenfalls für die Lizenzierung der Inverkehrbringer und Überwachung im Rahmen einer Beleihung unter maßgeblicher Beteiligung der Länder und des Bundes sowie für die Ausschreibung der Sortierung und Verwertung. Die nähere Ausgestaltung sollte nach der Entscheidung über die Grundsatzfrage detailliert diskutiert werden. Mit der damit möglichen Abschaffung der Dualen Systeme wäre ein gewichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung bis in die Vollzugsaufgaben hinein und eine Kostenentlastung der Unternehmen erreichbar. Hierzu besteht Prüfungsbedarf im Rahmen der Ausgestaltung eines Wertstoffgesetzes. Dieses Organisationsmodell erfordert keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zwischen Herstellern und den einzelnen Kommunen (ca. 430 öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger), da die Abwicklung über die zentrale Stelle erfolgen kann.



Drucksache 653/14

... Tabelle 1: Bürokratiekostenentlastung Änderung Art. 13 Absatz 1 Buchstabe d Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 640/6/14

... Betriebes" zu erreichen.' heißt es in einer Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Jahre 2013. Das BGM als kontinuierlicher Prozess trägt der Entwicklung der Arbeitswelt Rechnung. Der damit verfolgte effiziente, systematische und transparente Ansatz verhilft auch zu einer langfristigen Kostenentlastung der sozialen Sicherungssysteme (siehe zum Beispiel Veröffentlichung vom April 2014, erstellt unter Beteiligung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: "Gesunde Mitarbeiter gesundes Unternehmen: Eine Handlungshilfe für das Betriebliche Gesundheitsmanagement").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/6/14




Zu Artikel 1 Nummer 16


 
 
 


Drucksache 640/14 (Beschluss)

... Begrüßt wird, dass der Gesetzentwurf die Notwendigkeit der gesundheitlichen Prävention in Lebenswelten, so unter anderem der Arbeitswelt, aufgreift. Damit findet folgerichtig die seit Jahren weit verbreitete betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) mit ihrem hauptsächlich verhaltensbezogenen Ansatz eine angemessene Berücksichtigung. Präventive Maßnahmen können sich heute aber nicht mehr auf Einzelinitiativen (zum Beispiel Rückenschule, Stress-Bewältigungsseminare) beschränken, wenn sie erfolgreich sein sollen, sondern müssen den Betrieb als Gesamtsystem einbeziehen. Als nächsthöhere qualitative Stufe sollte das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) angemessene Berücksichtigung im künftigen Präventionsgesetz finden und begrifflich aufgenommen werden. 'Die betriebliche Gesundheitsförderung ist möglichst kontinuierlich zu einem betrieblichen Gesundheitsmanagement auszubauen, das mit Aktivitäten des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Eingliederungsmanagements verzahnt ist, um das Ziel eines "gesunden Betriebes" zu erreichen.' heißt es in einer Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Jahre 2013. Das BGM als kontinuierlicher Prozess trägt der Entwicklung der Arbeitswelt Rechnung. Der damit verfolgte effiziente, systematische und transparente Ansatz verhilft auch zu einer langfristigen Kostenentlastung der sozialen Sicherungssysteme (siehe zum Beispiel Veröffentlichung vom April 2014, erstellt unter Beteiligung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: "Gesunde Mitarbeiter gesundes Unternehmen: Eine Handlungshilfe für das Betriebliche Gesundheitsmanagement").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 und 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 5 Satz 1 und Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 2, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 6 Satz 5 - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 erster Halbsatz SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 20b Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 SGB V und Nummer 7 § 20c Absatz 1 Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 1 und Absatz 3 Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 3 Satz 4 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 1 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 2 Satz 2 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a Absatz 3 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a SGB V

19. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB VIII

20. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

21. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB XI

22. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 18 Absatz 8 - neu - SGB XI

23. Zu Artikel 8 § 34 Absatz 10a IfSG

24. Zu Artikel 11a - neu - § 192 Absatz 1a - neu - VVG

'Artikel 11a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 32/13

... Die Neuordnung des gesetzlichen Messwesens wird die Wirtschaft insgesamt entlasten. Mit der Einführung der Konformitätsbewertung für alle Messgeräte steht ein flexibles Instrument zur Verfügung, das insgesamt zu Kostenentlastungen bei der Wirtschaft führen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes Dieses Gesetz ist anzuwenden auf

§ 2
Allgemeine Begriffsbestimmungen

§ 3
Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen

§ 4
Verordnungsermächtigungen

§ 5
Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte

Abschnitt 2
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt

Unterabschnitt 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 6
Inverkehrbringen von Messgeräten

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Konformitätserklärung

§ 9
Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten

§ 10
Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 11
Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle

§ 12
Befugnisse der anerkennenden Stelle

§ 13
Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 14
Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden

§ 15
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle

§ 16
Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle

§ 17
Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle

§ 18
Vergabe von Kennnummern

§ 19
Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 20
Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 21
Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 22
Widerruf der Anerkennung

Unterabschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 23
Pflichten des Herstellers

§ 24
Pflichten des Bevollmächtigten

§ 25
Pflichten des Einführers

§ 26
Pflichten des Händlers

Unterabschnitt 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

§ 27
EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung

§ 28
Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden

§ 29
Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28

Unterabschnitt 5
Verordnungsermächtigung

§ 30
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Unterabschnitt 1
Verwenden von Messgeräten und Messwerten

§ 31
Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten

§ 32
Anzeigepflicht

§ 33
Anforderungen an das Verwenden von Messwerten

§ 34
Vermutungswirkung

§ 35
Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen

§ 36
Ausnahmen für bestimmte Verwendungen

Unterabschnitt 2
Eichung und Befundprüfung

§ 37
Eichung und Eichfrist

§ 38
Verspätete Eichungen

§ 39
Befundprüfung

§ 40
Zuständige Stellen für die Eichung

Unterabschnitt 3
Verordnungsermächtigung

§ 41
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 42
Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 43
Anforderungen an Fertigpackungen

§ 44
Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Abschnitt 5
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

§ 45
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

§ 46
Regelermittlungsausschuss

§ 47
Metrologische Rückführung

Abschnitt 6
Metrologische Überwachung

Unterabschnitt 1
Marktüberwachung

§ 48
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit

§ 49
Marktüberwachungskonzept

§ 50
Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 51
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 52
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung

§ 53
Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Überwachung der Verwendung von Messgeräten

§ 54
Grundsätze der Verwendungsüberwachung

§ 55
Maßnahmen der Verwendungsüberwachung

§ 56
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung

Unterabschnitt 3
Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 57
Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 58
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen

Abschnitt 7
Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

§ 59
Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 60
Bußgeldvorschriften

§ 61
Einziehung

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 62
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 3
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Tabakprodukt-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Brennereiordnung

Artikel 7
Änderung der Sektorenverordnung

Artikel 8
Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 11
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 12
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 14
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 16
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 17
Änderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 18
Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 19
Änderung der Käseverordnung

Artikel 20
Änderung der Butterverordnung

Artikel 21
Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Handelsklassengesetzes

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren

Artikel 25
Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Müller (Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)/zur Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)

Artikel 26
Änderung der Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentliche Regelungsinhalte

1. Anpassung an und Umsetzung von europäischem Recht

2. Regelungsumfang im Gesetz und in Verordnungen

3. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

4. Vereinheitlichung der Regelungen über das Inverkehrbringen von Messgeräten

5. Umfassende Einbindung technischer Regelwerke

6. Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

7. Eichung und Metrologische Überwachung

8. Folgeänderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Inverkehrbringen von Messgeräten und Ihre Bereitstellung auf dem Markt

Zu Unterabschnitt 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

Zu § 6

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 2 Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertu ngsstellen

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu § 19

Zu Unterabschnitt 1 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 23

Zu Unterabschnitt 2 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

Zu § 27

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu § 29

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 30

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 3 Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Zu Unterabschnitt 1 Verwenden von Messgeräten und Messwerten

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Unterabschnitt 2 Eichung und Befundprüfung

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 41

Zu Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 43

Zu § 44

Zu Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

Zu § 45

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 6 Metrologische Überwachung

Zu Unterabschnitt 1 Marktüberwachung

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 50

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 3 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

Zu § 57

Zu Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2168: Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens


 
 
 


Drucksache 41/13

... Insgesamt ist zu erwarten, dass die Gesamtkosten der EE-Förderung deutlich sinken werden. Insbesondere für Verbraucherinnen und Verbraucher wird eine Kostenentlastung durch die sinkenden Kosten der EE-Förderung zu verzeichnen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 41/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Teil 3
Quotenpflicht

Abschnitt 1
Allgemeine Quotenpflicht

§ 16
Quotenpflicht

§ 17
Berechnung und Umfang der Quote

§ 18
Ausnahmen

§ 19
Beginn der Quotenpflicht

§ 20
Anzeige- und Registrierungspflicht

§ 21
Erklärungspflicht

§ 22
Annullierung von Stromzertifikaten

§ 23
Sanktion

§ 24
Abmeldung von Quotenpflichtigen

Abschnitt 2
Zuteilung von Zertifikaten, Zertifikatshandel

§ 25
Zuteilung von Stromzertifikaten

§ 26
Anerkennung von Anlagen

§ 27
Stromzertifikatsregister und Registrierung im Stromzertifikatsregister

§ 28
Antrag auf Registrierung im Stromzertifikatsregister

§ 29
Übertragung von Zertifikaten

§ 30
Rechtsfolge einer Registrierung

Teil 4
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 31
Grundsatz

§ 32
Pflichten der Erklärungspflichtigen

§ 33
Pflichten der Netzbetreiber

§ 34
Pflichten von Anlagenbetreiberinnen, Anlagenbetreibern und Elektrizitätsversorgungsunternehmen

§ 35
Formularvorlagen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Nummern 10 bis 17

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Nummer 18

Zu Teil 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 98/13

... Für die Wirtschaft werden durch das Gesetz keine Informationspflichten eingeführt. Durch dieses Gesetz fallen die bisher mit den Vorschriften des Abschnitts IIa und den §§ 15a und 16f verbundenen Informationspflichten der Wirtschaft (Identifikationsnummern 20060926141710 bis -12, -14, -15, -17 bis -20 und -23 bis 26) weg. Der sich hieraus ergebenden geringfügigen Bürokratiekostenentlastung von 0,13 Tsd Euro pro Jahr steht aber die Belastung durch die Informationspflichten nach der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 442/13

... Darüber hinaus lösen die Regelungen des Verordnungsentwurfes eine Bürokratiekostenentlastung der Wirtschaft aus. Die Verpflichtungen der Wirtschaft nach § 1 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 und 2 der BSE-Untersuchungsverordnung, BSE-Tests durchzuführen und Nachweise hinsichtlich der auf BSE untersuchten Rinder zu führen sowie diese zwei Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen, wird aufgrund der Anhebung des BSE-Testalters verringert, da weniger Tiere zu testen und somit weniger Nachweise zu führen sind.



Drucksache 185/12

... Ferner wird für die Wirtschaft die Verpflichtung abgeschafft, bei Werbung im gewerblichen Verkehr auf den Koffeingehalt hinzuweisen. Das Ressort geht hier von keiner nennenswerten Kostenentlastung aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fruchtsaftverordnung

Abschnitt 3
Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

§ 4
Begriffsbestimmungen

§ 5
Besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen

§ 6
Kennzeichnung koffeinhaltiger Erfrischungsgetränke

Artikel 2
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

Artikel 5
Neufassung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

III.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

III.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

III.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nr. 6

Zu Nr. 11

Zu Nr. 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 701: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 468/12

... Den Gerichten der Länder und in seltenen Ausnahmefällen des Bundes können in geringfügigem Umfang Mehraufwendungen entstehen (gerichtliche Protokollierung von Rechtswahlvereinbarungen), die durch Kostenentlastungen an anderer Stelle (keine Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts) ausgeglichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 468/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 17
Besondere Scheidungsfolgen; Entscheidung durch Gericht.

Dritter Unterabschnitt Durchführung der Verordnung EU Nr. 1259/2010

Artikel 46d
Rechtswahl

Drittes Kapitel Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens

Artikel 48
Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens

§ ...

Artikel 2
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen

Artikel 4
Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1966: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen


 
 
 


Drucksache 382/12

... es im Jahr 2009 neu eingeführten Informationspflicht zu einer elektronisch lesbaren Kennzeichnung zur Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Explosivstoffen wurden jährliche Kosten in Höhe von 35.063,- Euro prognostiziert. Diese ergeben sich aus rd. 20.000.000 Kennzeichnungen (z.B. Sprengstoffpatronen) deutscher Hersteller p. a. und rd. 25.000.000 Kennzeichnungen (z.B. Zünder) ausländischer Hersteller. Das Hinausschieben der Anwendung um ein Jahr führt zu einer einmaligen Entlastung bzw. nicht vollzogener Belastung in Höhe von 35.063,- Euro. Zusätzlich wird die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht auf bestimmte Zündschnüre, Zündschläuche und Anzündhütchen erweitert. Soweit nunmehr diese Produkte von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden, wurde dies bei der Kostenbemessung zum Gesetz vom 17. Juli 2009 bereits berücksichtigt, da schon zum damaligen Zeitpunkt die jetzt vorzunehmende Modifizierung aufgrund technischer Gegebenheiten absehbar war. Im Ergebnis wird somit durch die Änderung europäischen und in der Folge des deutschen Rechts hierzu keine weitergehende Kostenentlastung eintreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für den Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt:

1. Zur Änderung der Verordnung

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft

3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

4. Informationspflichten für die Verwaltung

5. Sonstige Kosten

6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

II. Regelungskompetenz:

B. Besonderer Teil

Artikel 1

zu 1 und 5 § 14 Absatz 1 Nummer 5 und § 49 der 1. SprengV :

zu 2 § 15 Absatz 1 :

zu 3 § 41 Absatz 7 Satz 2 :

zu 4 § 43 der 1. SprengV :

Artikel 2
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 558/12

... auf EU-Ebene zu entlasten. Die vorgesehenen Deregulierungsmaßnahmen führen zu einer Kostenentlastung für die Wirtschaft und stärken damit den Wirtschaftsstandort Deutschland. Eine steigende Wirtschaftsleistung ist zentraler Indikator für zunehmenden Wohlstand in der Gesellschaft und Verbesserung der Lebensqualität (Indikator 10 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 267a
Kleinstkapitalgesellschaften

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Zweiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz

Artikel 70

Artikel 3
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 26f
Übergangsregelungen zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz

Artikel 5
Änderung der Unternehmensregisterverordnung

Artikel 6
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 7
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick - Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Umsetzung von EU-Rechtsakten

III. Übersicht umgesetzter Vorschriften

IV. Weitere Regelungen

V. Alternativen

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Steuerliche Auswirkungen

7. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2263: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/600/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz- MicroBilG)

1. Zusammenfassung der Auswirkungen

2. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 392/1/11

... sind daher Kostenentlastungen der energieintensiven Industrie, aber auch von kleinen und mittleren Unternehmen mit einer besonderen Kostenbelastung durch hohen Energieverbrauch, zu optimieren. Diese Maßnahmen sind gerade wegen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Unternehmen und wegen des Erhalts von Arbeitsplätzen erforderlich. Auch dieser Forderung kommt das Gesetz nicht nach.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/1/11




1. Hauptempfehlung

2. Hauptempfehlung

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 7

9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 17

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 7

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2 und Hauptempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

16. Hilfsempfehlung zu Ziffern 1, 2 und 15

Zu Artikel 1 Nummer 18

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 20

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 20

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 21

23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 41

24. Zu Artikel 7 Änderung des EEWärmeG

25. Zum Gesetz insgesamt

26. Zum Gesetz insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 314/11

... Eine verbesserte Marktüberwachung unterstützt maßgeblich den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf Importe aus Drittländern. Im Ergebnis trägt sie zu einer Kostenentlastung der Wirtschaft bei, was sich wiederum positiv auf die sozialen Sicherungssysteme auswirken kann. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt sowie für das Ausstellen von Produkten

§ 3
Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt

§ 4
Harmonisierte Normen

§ 5
Normen und andere technische Spezifikationen

§ 6
Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt

§ 7
CE-Kennzeichnung

§ 8
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 3
Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde

§ 9
Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde

§ 10
Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde

§ 11
Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde

Abschnitt 4
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 12
Anträge auf Notifizierung

§ 13
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung

§ 14
Konform itätsve rm utu ng

§ 15
Notifizierungsverfahren, Erteilung der Befugnis

§ 16
Verpflichtungen der notifizierten Stelle

§ 17
Meldepflichten der notifizierten Stelle

§ 18
Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 19
Widerruf der erteilten Befugnis

Abschnitt 5
GS-Zeichen

§ 20
Zuerkennung des GS-Zeichens

§ 21
Pflichten der GS-Stelle

§ 22
Pflichten des Herstellers und des Einführers

§ 23
GS-Stellen

Abschnitt 6
Marktüberwachung

§ 24
Zuständigkeiten und Zusammenarbeit

§ 25
Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden

§ 26
Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 27
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 28
Betretensrechte und Befugnisse

Abschnitt 7
Informations- und Meldepflichten

§ 29
Unterstützungsverpflichtung, Meldeverfahren

§ 30
Schnellinformationssystem RAPEX

§ 31
Veröffentlichung von Informationen

Abschnitt 8
Besondere Vorschriften

§ 32
Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

§ 33
Ausschuss für Produktsicherheit

Abschnitt 9
Überwachungsbedürftige Anlagen

§ 34
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 35
Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 36
Zutrittsrecht des Beauftragten der zugelassenen Überwachungsstelle

§ 37
Durchführung der Prüfung und Überwachung, Verordnungsermächtigung

§ 38
Aufsichtsbehörden

Abschnitt 10
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 39
Bußgeldvorschriften

§ 40
Strafvorschriften

Anlage
Gestaltung des GS-Zeichens

Artikel 2
Änderung des Bauproduktengesetzes

§ 13
Mitteilungspflichten

§ 16
Benennung von notifizierten Stellen

Artikel 3
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz

Artikel 4
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 5
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 6
Änderung des BfR-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 8
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 9
Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Artikel 10
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 11
Änderung des Batteriegesetzes

Artikel 12
Änderung der Verordnung über Gashochdruckleitungen

Artikel 13
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 14
Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

§ 4

Artikel 16
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 17
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern

§ 5
Betriebsanleitung

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 18
Änderung der Gasverbrauchseinrichtungsverordnung

§ 5
Schriftliche Informationen

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 19
Änderung der Maschinenverordnung

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 20
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von und Verkehr mit Sportbooten

Artikel 21
Änderung der Explosionsschutzverordnung

Artikel 22
Änderung der Aufzugsverordnung

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 23
Änderung der Aerosolpackungsverordnung

Artikel 24
Änderung der Druckgeräteverordnung

Artikel 25
Änderung der Feuerzeugverordnung

Artikel 26
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamts

Artikel 27
Änderung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Artikel 28
Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Artikel 29
Änderung des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 30
Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 31
Änderung der Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung

Artikel 32
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 33
Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

Artikel 34
Änderung der See-Sportbootverordnung

Artikel 35
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 36
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 37
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentliche Regelungsinhalte

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 19

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

Zu Artikel 1

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

Zu Artikel 2

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

Zu Artikel 19

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

V. Zeitliche Geltung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften :

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde :

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen :

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 GS-Zeichen :

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 6 Marktüberwachung :

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Informations- und Meldepflichten :

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 8 Besondere Vorschriften :

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 9 Überwachungsbedürftige Anlagen :

Zu Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften :

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 40

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 20

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1534: Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts


 
 
 


Drucksache 524/1/11

... Mit der Novelle des Melderechtsrahmengesetzes 2002 wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers am Meldeverfahren aufgegeben. Nach der damaligen Begründung, weil sich herausgestellt hat, dass diese Meldepflichten für die Richtigkeit des Melderegisters nur noch von untergeordneter Bedeutung sind, andererseits aber die Meldepflichtigen und die Mitarbeiter der Meldebehörden in einem nicht mehr vertretbaren Umfang belastet würden. Durch den Wegfall der Abmeldepflicht und der Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei Meldevorgängen ergäben sich auf der anderen Seite erhebliche Kostenentlastungen vor allem im Personalbereich. Nach vorsichtigen Schätzungen von Kommunen dürften sich allein die Personalausgaben der Meldebehörden um bis zu zehn Prozent verringern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 BMG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c BMG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g BMG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g, Nummer 16 Buchstabe e BMG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 17 BMG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 1 BMG

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BMG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2a - neu - BMG

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BMG

11. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 BMG

12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 3 BMG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 4 BMG

14. Zu Artikel 1 § 19 BMG

15. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 BMG

16. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 3 - neu - BMG

17. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG

18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BMG

19. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 6 - neu - BMG

20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 5 Satz 2, § 38 Absatz 2 Satz 2, § 51 Absatz 2 Satz 3 BMG

21. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 6 - neu - BMG

22. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Nummern 7 bis 11 - neu -, Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 BMG

23. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 BMG

24. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 4 Satz 3, 4 und 5 - neu - BMG

25. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 i.V.m. § 55 Absatz 6 BMG

26. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 Satz 1 BMG

27. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 BMG

28. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BMG

29. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 BMG

30. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2 BMG

31. Zu Artikel 1 § 47 BMG

32. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - BMG

34. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2 BMG

35. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 10 - neu - BMG

36. Zu Artikel 3 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

37. Zum Gesetzentwurf insgesamt Finanzielle Auswirkungen bei den Ländern und Kommunen


 
 
 


Drucksache 854/11 (Beschluss)

... Nach dem Gesetzentwurf sollen zusätzliche Kostenbelastungen, welche durch den Emissionshandel ab dem 1. Januar 2013 entstehen, abgemildert werden, sofern die elektrische Leistung der KWK-Anlage 2 Megawatt übersteigt. Diese Leistungsdifferenzierung ist technisch und wirtschaftlich nicht begründbar, da es in der Praxis eine Vielzahl von Anwendungsfällen gibt, bei denen KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von weniger als 2 Megawatt am Emissionshandel teilnehmen. Die Kostenentlastung sollte deshalb für alle förderfähigen KWK-Anlagen gewährt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, c, c1 - neu -, c2 - neu -, f § 3 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 2, Absatz 3a - neu -, Absatz 14 Satz 1, Absatz 18 Satz 2, Absatz 18a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu -, Buchstabe c1 - neu -, Buchstabe d Doppelbuchstabe aa0 - neu -, Buchstabe e - neu - § 4 Absatz 1 Satz 4, Absatz 3b Satz 3 - neu -, Absatz 4 Satz 1, Absatz 6

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummern 6 und 12 § 5 Absatz 3 Satz 2 und § 7 Absatz 5 Satz 2 Nummer 3 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 5a Absatz 3 Satz 3

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 5b Absatz 1 Nummer 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu -

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu -

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 3 Satz 4 und 5

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 4 Satz 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 7a Absatz 5 Satz 2 - neu -

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 583/11

... Der Land- und Lebensmittelwirtschaft entstehen durch die Beachtung der durch die Verordnung geregelten Anforderungen insgesamt keine zusätzlichen Kosten. Kosten, die durch die Erhebung der unter D.2 bezeichneten kostendeckenden Gebühren und Auslagen und die unter F. dargestellten Bürokratiekosten verursacht werden, stehen monetär nicht quantifizierbare Erleichterungen und Kostenentlastungen durch die Möglichkeit zur Schlachtung der Tiere im Haltungsbetrieb gegenüber.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 12
der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1828), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. November 2010 (BGBl. I S. 1537) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1826: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Tierische LebensmittelHygieneverordnung


 
 
 


Drucksache 216/11 (Begründung)

... Auch für die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger wird das Gesetz zu keinerlei Mehrkosten führen, vielmehr sind nicht näher bezifferbare Kostenentlastungen zu erwarten. Die Grenze zwischen der öffentlichen und privaten Entsorgung wird in Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben präzisiert und erhöht damit nachhaltig die Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für beide Seiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Ausgangslage auf nationaler Ebene

2. Ausgangslage auf EU-Ebene

3. Ziele des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Abfallwirtschaft

2. Landwirtschaft und Bodenrecht

3. Staatshaftung

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

1. Allgemeines

2. Unternehmen

a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung

bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung

cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen

dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten

ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung

ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen

gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen

hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge

ii Auskunft über Überwachungsobjekte

jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle

ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften

mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts

nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen

3. Bürgerinnen und Bürger

4. Verwaltung

a Allgemeines

b Einzelne Informationspflichten

aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss

bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder

dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen

ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte

gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger

Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

Zu § 6

Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
(Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zum Teil 3 Produktverantwortung

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zum Teil 4 Planungsverantwortung

Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

Zu § 28

Zu § 29

Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung

Zu § 45

Zu § 46

Zum Teil 6 Überwachung

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe

Zu § 56

Zu § 57

Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zum Teil 9 Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren

Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren

Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts


 
 
 


Drucksache 853/11

... Die Anpassung der Bestimmungen zur Marktüberwachung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 führt zu einer verbesserten Marktüberwachung. Diese unterstützt die Wettbewerbsgleichheit zwischen den Unternehmen und trägt so zu einer Kostenentlastung der Wirtschaft bei. Im Einzelfall sind Einzelpreisänderungen nicht auszuschließen. Spürbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen

§ 4
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 5
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung

§ 6
Marktüberwachungskonzept

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 9
Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 10
Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten

§ 11
Meldeverfahren

§ 12
Berichtspflichten

§ 13
Beauftragte Stelle

§ 14
Aufgaben der beauftragten Stelle

§ 15
Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 5
Nicht ausgestellte Geräte

§ 6a
Anforderungen an die Werbung

§ 6b
Anforderungen an technische Werbeschriften

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

3.1 Folgen für die Wirtschaft

IV. Gleichstellungsrelevanz

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1853: Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts


 
 
 


Drucksache 88/11

... dahingehend angepasst, dass bei einer Anlage, die für ihre in KWK erzeugte Wärme sowohl den KWK-Bonus als auch eine kostenlose Zuteilung erhält, der Wert der kostenlos zugeteilten Berechtigungen auf den KWK-Bonus angerechnet wird. Diese Anrechnung der kostenlosen Zuteilung bei den betroffenen Anlagen erfolgt für den Anlagenbetreiber wertneutral; sie führt jedoch insgesamt zu einer Verringerung der EEG-Umlage und damit zu einer Kostenentlastung für die Endverbraucher.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG)*)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Überwachung von Emissionen

§ 4
Emissionsgenehmigung

§ 5
Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht

§ 6
Überwachungsplan

Abschnitt 3
Berechtigungen und Zuteilung

§ 7
Berechtigungen

§ 8
Versteigerung von Berechtigungen

§ 9
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 10
Rechtsverordnung über Zuteilungsregeln

§ 11
Regelzuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber

§ 12
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der Sonderreserve

§ 13
Antrag auf Zuteilung aus der Sonderreserve

§ 14
Ausgabe von Berechtigungen

§ 15
Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen

§ 16
Anerkennung von Berechtigungen und Emissionsgutschriften

§ 17
Emissionshandelsregister

§ 18
Umtausch von Emissionsgutschriften in Berechtigungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Zuständigkeiten

§ 20
Überwachung

§ 21
Sachverständige Stellen

§ 22
Gebühren für Amtshandlungen von Bundesbehörden

§ 23
Elektronische Kommunikation

§ 24
Einheitliche Anlage

§ 25
Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers

§ 26
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 27
Befreiung für Kleinemittenten

§ 28
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Sanktionen

§ 29
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 30
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 31
Betriebsuntersagung gegen Luftfahrzeugbetreiber

§ 32
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 33
Allgemeine Übergangsregelung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Anhang 1
Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Teil 2
Tätigkeiten

Anhang 2
Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Teil 1
Fristen für die Vorlage eines Überwachungsplans

Teil 2
Anforderungen an die Ermittlung von Emissionen und die Emissionsberichterstattung

Anhang 3
Anforderungen an die Verifizierung

Teil 1
Emissionsberichterstattung

A. Allgemeine Grundsätze

B. Methodik Strategische Analyse

4 Prozessanalyse

4 Risikoanalyse

C. Bericht

D. Zusätzliche Bestimmungen für die Prüfung von Emissionsberichten des Luftverkehrs

Teil 2
Angaben zur Transportleistung

Anhang 4
Anforderungen an sachverständige Stellen

Anhang 5
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Teil 1
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung nach § 27 Absatz 4

1. Anlagenspezifischer Emissionswert für die Berechnung der spezifischen Emissionsminderung

2. Berechnungsformeln

a Berechnungsformeln für Einzelanlagen-Nachweis

b Berechnungsformeln für gemeinsamen Nachweis

Erläuterung der Abkürzungen:

Teil 2
Berechnung des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4 Satz 4 und 5

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020

Artikel 4
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2012

Artikel 5
Änderung der Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 7
Änderung der Emissionshandelskostenverordnung 2007

Artikel 8
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2012

Artikel 9
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2007

Artikel 10
Änderung der Zuteilungsverordnung 2007

Artikel 11
Änderung der Zuteilungsverordnung 2012

Artikel 12
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Anwendungsbereich

2. Neue Ausgestaltung von Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan

3. Versteigerung von Berechtigungen

4. Zuteilung kostenloser Berechtigungen

5. Verwendung von Projektgutschriften

6. Zeitlich gestufter Übergang zum neuen Emissionshandelssystem

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Zusammenfassung

b. Informationspflichten der TEHG-Novelle Übersicht

c. Vergleich zu den Bürokratiekosten der Handelsperiode 2008-2012

d. Einzelbewertung der Informationspflichten

IP 1 Emissionsgenehmigung / Antragstellung

IP 2 Antrag auf gesonderte Genehmigung

IP 3 Anzeige Änderung der Tätigkeit

IP 4 Emissionsbericht und Verifizierung des Berichts

IP 5 Genehmigung des Überwachungsplans

IP 6 Anzeige Anpassung des Überwachungsplans

IP 7 Übertragung von Berechtigungen zur Erfüllung der Abgabepflicht

IP 8 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für Anlagenbetreiber

IP 9 Antrag auf Zuteilung kostenloser Luftverkehrsberechtigungen

IP 10 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für zusätzliche Luftfahrzeugbetreiber

IP 11 Antrag auf Eröffnung eines Kontos im Emissionshandelsregister

IP 12 Antrag auf Umtausch von Projektgutschriften in Berechtigungen

IP 13 Antrag auf Bekanntmachung als sachverständige Stelle

IP 16 Antrag Opt-Out für Kleinanlagen

e. Zusammenfassung

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Anhang 1 Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Zu Anhang 2 Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Zu Anhang 3 Anforderungen an die Verifizierung

Zu Anhang 4 Anforderungen an sachverständige Stellen

Zu Anhang 5 Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1433: Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels


 
 
 


Drucksache 54/1/11

... c) Der Regierungsentwurf des Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht vor, dass die Kostenentlastung durch eine einmalige Veränderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder erfolgt. Insgesamt soll der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer im Jahre 2012 um 466 Millionen Euro erhöht werden. Die mit den Steuervereinfachungen verbundenen Steuermindereinnahmen der Länder und Gemeinden, die der Bund kompensieren will, betragen jedoch 2012 nur 451 Millionen Euro. Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bund die Länder um die tatsächlich entstehenden Kosten entlastet und es sich bei dem im Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 enthaltenen Betrag in Höhe von 15 Millionen Euro um einen vorläufig geschätzten Betrag der Kosten durch die erstmalige Bekanntgabe der ELStAM handelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 5b Satz 2 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 2 und 2a EStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 10 Absatz 4b Satz 2 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 25a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 26a Absatz 2 EStG

Zu a

Zu b

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 32 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e Absatz 2 Satz 3 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 33 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 und 34 Buchstabe h § 37 Absatz 3 Satz 4 und § 52 Absatz 50f EStG Artikel 3 Nummer 6 § 233a Absatz 2 AO Artikel 4 Nummer 2 § 15 Absatz 11 EGAO

Zu a

Zu b

Zu c

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 44a EStG

12. Zu Artikel 1 nach Nummer 35 § 52b Absatz 9 EStG

13. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 89 Absatz 5 bis 7 AO

14. Zu Artikel 3 Nummer 3aneu - § 147 Absatz 3 AO Artikel 4 Nummer 3aneu - § 19a EGAO

15. Zu Artikel 4aneu - § 27 Absatz 2 Satz 6 - neu - und § 34 Absatz 12aneu - KStG Artikel 18 Absatz 2 Inkrafttreten

Artikel 4a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

16. Zu Artikel 5 nach Nummer 2 § 20 Absatz 2 UStG

17. Zu Artikel 5a – neu – § 44 Absatz 3 UStDV

18. Zu Artikel 6 § 6 Absatz 1 Satz 2 StDÜV

19. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 13a Absatz 1a Satz 1 ErbStG

20. Zu Artikel 9 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 774/1/11

... 11. Der Bundesrat regt an, insbesondere die Vorschriften zu den Informationspflichten der Unternehmer (Artikel 13) mit dem Ziel der Bürokratiekostenentlastung vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen zu überarbeiten. Die Unternehmer sollten nicht verpflichtet sein, den Verbraucher über die Möglichkeiten und das Procedere der außergerichtlichen Streitbeilegung im Rahmen der OS-Plattform zu informieren. Dies gilt insbesondere in dem Fall, dass der Unternehmer zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung nicht bereit ist. Angesichts der - insbesondere im Fernabsatzbereich - bereits bestehenden umfassenden Informationspflichten sollten den Unternehmen nicht noch zusätzliche Bürokratielasten auferlegt werden.



Drucksache 854/1/11

... Nach dem Gesetzentwurf sollen zusätzliche Kostenbelastungen, welche durch den Emissionshandel ab dem 1. Januar 2013 entstehen, abgemildert werden, sofern die elektrische Leistung der KWK-Anlage 2 Megawatt übersteigt. Diese Leistungsdifferenzierung ist technisch und wirtschaftlich nicht begründbar, da es in der Praxis eine Vielzahl von Anwendungsfällen gibt, bei denen KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von weniger als 2 Megawatt am Emissionshandel teilnehmen. Die Kostenentlastung sollte deshalb für alle förderfähigen KWK-Anlagen gewährt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/1/11




Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 3 Absatz 3 Satz 2

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 5a Absatz 3 Satz 3

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 5b Absatz 1 Nummer 3

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 3 Satz 4 und 5

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 4 Satz 3

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 4 Satz 3

20. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 5 Satz 2 Nummer 3 - neu -

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 7a Absatz 5 Satz 2 - neu -

22. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 7b Absatz 1 Satz 3

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 78/11

... ist mit einer Bürokratiekostenentlastung der Wirtschaft in Höhe von 6925 Euro/Jahr zu rechnen (500 Vorgänge/Jahr, 0,5 Stunden zeitlicher Aufwand pro Vorgang, 27,70 Euro durchschnittlich errechneter Stundensatz) zu rechnen.



Drucksache 62/11

... Die Nutzung des elektronischen Kommunikationsportals führt ebenfalls zu einer Kostenentlastung der betreffenden Unternehmen. Sofern Unternehmen das elektronische Kommunikationsportal des BAFA nutzen möchten, entstehen Kosten für die Schaffung der notwendigen IT-Schnittstellen. Es ist jedoch zu erwarten, dass diese Belastungen durch die folgende Kostenersparnis bei Nutzung des elektronischen Kommunikationsportals kompensiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/11




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

§ 2a
Erteilung von Zertifikaten

Artikel 2
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

§ 2a
Zertifikate nach § 2a Außenwirtschaftsgesetz

§ 2b
Formerfordernisse

§ 17a
Informations- und Buchführungspflichten

§ 21a
Zertifizierungsverfahren

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr

Artikel 4
Änderung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen)

Artikel 5
Änderung der Ersten Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe n

Buchstabe n

Buchstabe c

Nummer 4

Artikel 2
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 7

Nummer 8

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr

Artikel 4
Änderung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen)

Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 2

Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Buchstabe a

Buchstabe n

Buchstabe n

Nummer 7

Nummer 8

Buchstabe a

Buchstabe n

Buchstabe n

Buchstabe b

Artikel 5
Änderung der Ersten Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

Nummer 1

Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Nummer 3

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (NKR-Nr.: 1578)


 
 
 


Drucksache 54/11 (Beschluss)

... c) Der Regierungsentwurf des Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht vor, dass die Kostenentlastung durch eine einmalige Veränderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder erfolgt. Insgesamt soll der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer im Jahre 2012 um 466 Millionen Euro erhöht werden. Die mit den Steuervereinfachungen verbundenen Steuermindereinnahmen der Länder und Gemeinden, die der Bund kompensieren will, betragen jedoch 2012 nur 451 Millionen Euro. Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bund die Länder um die tatsächlich entstehenden Kosten entlastet und es sich bei dem im Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 enthaltenen Betrag in Höhe von 15 Millionen Euro um einen vorläufig geschätzten Betrag der Kosten durch die erstmalige Bekanntgabe der ELStAM handelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 5b Satz 2 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 2 und 2a EStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 10 Absatz 4b Satz 2 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 25a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 26a Absatz 2 EStG Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 5 Inhaltsübersicht und § 61 EStDV

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 32 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e Absatz 2 Satz 3 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 33 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 und 34 Buchstabe h § 37 Absatz 3 Satz 4 und § 52 Absatz 50f EStG Artikel 3 Nummer 6 § 233a Absatz 2 AO Artikel 4 Nummer 2 § 15 Absatz 11 EGAO

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 44a EStG

12. Zu Artikel 1 nach Nummer 35 § 52b Absatz 9 EStG

13. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 89 Absatz 5 bis 7 AO

14. Zu Artikel 3 Nummer 3aneu - § 147 Absatz 3 AO

15. Zu Artikel 4aneu - § 27 Absatz 2 Satz 6 - neu - und § 34 Absatz 12aneu - KStG

Artikel 4a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

16. Zu Artikel 5 nach Nummer 2 § 20 Absatz 2 UStG

17. Zu Artikel 5a – neu – § 44 Absatz 3 UStDV

18. Zu Artikel 6 § 6 Absatz 1 Satz 2 StDÜV

19. Zu Artikel 9 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 315/11

... Die Höhe der Kostenvorteile hängt vom Umfang und von der Art der erbrachten Dienstleistung ab und lässt sich daher nicht beziffern. Auch die Höhe der Kostenentlastung bei der auftraggebenden Bundesbehörde hängt von der jeweils übertragenen Dienstleistung ab und lässt sich ebenfalls nicht beziffern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Artikel 3

Artikel 4
Nummern 4, 7, 8 und 13

Artikel 4
Nummer 11 und 12

Artikel 4
Nummer 27 und 28

Artikel 5
Nummer 1 und 2

Artikel 14

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 118a
Anpassungsmitteilung

§ 172a
Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Anlage 1
(zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Artikel 6
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 208
Ehrenamtliche Richter, die vor dem 1. Januar 2012 nach § 23 Absatz 1 Satz 2 als Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter gewählt worden sind, bleiben bis zum Ende der für sie geltenden Wahlperiode im Amt.

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 3a
Dienstleistungen für Bundesbehörden

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 62
Dateien beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 107a
Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 14
Änderung des Entschädigungsrentengesetzes

Artikel 15
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 17
Weitere Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 18
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 19
Änderung der Datenabgleichsverordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 21
Aufhebung der RV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 22
Aufhebung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 23
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1676: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 385/10 (Beschluss)

... b) zur Kostenentlastung der Personalausweisbehörden den Medienbruch im Sperrmanagement durch Erweiterung des Standards XhD um Nachrichtentypen für die Informationspflichten der Personalausweisbehörden nach § 11 Absätze 5, 6 und 7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV)

A. Änderungen

1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 1

2. Zu § 1 Absatz 5

3. Zu § 2 Absatz 7

4. Zu § 3a – neu –

§ 3a
Evaluierung

B. Entschließung


 
 
 


Drucksache 80/10

... Der Land- und Lebensmittelwirtschaft entstehen durch die Beachtung der durch die Verordnung geregelten Anforderungen insgesamt keine zusätzlichen Kosten. Kosten, die durch die Erhebung der unter D.2 bezeichneten kostendeckenden Gebühren und Auslagen und die unter F. dargestellten Bürokratiekosten entstehen, stehen Kostenentlastungen, z.B. durch erleichterte Möglichkeiten zur traditionellen Vermarktung von Lebensmitteln oder für Betriebe in schwieriger geographischer Lage gegenüber.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung

§ 6a
Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft

Anlage 3a
(zu § 6a) Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft

Artikel 2
Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Abschnitt 1a
Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch

§ 2a
Hausschlachtungen

§ 2b
Verwendung von erlegtem Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch

§ 2c
Verbote und Beschränkungen

§ 13a
Ausnahmen für das Inverkehrbringen von Hackfleisch

§ 16a
Inverkehrbringen erlegten Großwildes

§ 16b
Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs

§ 19a
Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft

§ 20a
Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 25
Übergangsvorschriften

Anlage 8b
(zu § 13a) Gebiet, in dem abweichend von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Abschnitt V Kapitel III Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Hackfleisch aus nicht gekühltem Fleisch hergestellt und in den Verkehr gebracht werden darf

Artikel 3
Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

§ 7a
Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch

§ 11
Übergangsvorschriften

Artikel 4
Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

§ 3a
Rückstellproben im Fall des Artikels 19 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Artikel 5
Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung

§ 13a
Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel

Artikel 6
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu § 2c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 16a

Zu § 16b

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Anlage 8a

Zu Anlage 8b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 7a

Zu § 7a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 585: Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts


 
 
 


Drucksache 529/10

... Der Land- und Lebensmittelwirtschaft entstehen durch die Beachtung der durch die Verordnung geregelten Anforderungen insgesamt keine zusätzlichen Kosten. Kosten, die durch die Erhebung der unter D.2 bezeichneten kostendeckenden Gebühren und Auslagen und die unter F. dargestellten Bürokratiekosten entstehen, stehen Kostenentlastungen z.B. durch die erleichterte Möglichkeit zur traditionellen Vermarktung von Fleisch aus Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild oder die Ausweitung der Möglichkeit zur Vermarktung von Fleisch von Geflügel und Hasentieren in kleinen Mengen gegenüber.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

§ 12a
Ausnahmen für Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild

Artikel 2
Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

§ 7b
Amtliche Untersuchungen in Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (NKR-Nr.: 585)


 
 
 


Drucksache 312/10

... mit Biogasaufbereitungstechnik ans Erdgasnetz. Sie fassen darüber hinaus bestehende Vorrangregelungen für die Einspeisung von Biogas zusammen, konkretisieren diese und sehen eine Kostenentlastung vor, damit die Einspeisung von Biogas zu wirtschaftlichen Konditionen erfolgen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 3
Verträge für den Netzzugang

§ 4
Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 5
Haftung bei Störung der Netznutzung

§ 6
Registrierung

Teil 3
Abwicklung des Netzzugangs

§ 7
Netzkopplungsvertrag

§ 8
Abwicklung des Netzzugangs

§ 9
Ermittlung technischer Kapazitäten

§ 10
Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren

§ 11
Kapazitätsprodukte

§ 12
Kapazitätsplattformen

§ 13
Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 14
Vertragslaufzeiten

§ 15
Nominierung und Nominierungsersatzverfahren

§ 16
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 17
Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs

§ 18
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 19
Gasbeschaffenheit

Teil 4
Kooperation der Netzbetreiber

§ 20
Marktgebiete

§ 21
Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete

Teil 5
Bilanzierung und Regelenergie

Abschnitt 1
Bilanzierung

§ 22
Grundsätze der Bilanzierung

§ 23
Bilanzkreisabrechnung

§ 24
Standardlastprofile

§ 25
Mehr- oder Mindermengenabrechnung

§ 26
Datenbereitstellung

Abschnitt 2
Regelenergie

§ 27
Einsatz von Regelenergie

§ 28
Beschaffung externer Regelenergie

§ 29
Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 30
Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems

Teil 6
Biogas

§ 31
Zweck der Regelung

§ 32
Begriffsbestimmungen

§ 33
Netzanschlusspflicht

§ 34
Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas

§ 35
Erweiterter Bilanzausgleich

§ 36
Qualitätsanforderungen für Biogas

§ 37
Monitoring

Teil 7
Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber

§ 38
Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke

§ 39
Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen

Teil 8
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 40
Veröffentlichungspflichten

Teil 9
Wechsel des Gaslieferanten

§ 41
Lieferantenwechsel

§ 42
Rucksackprinzip

Teil 10
Messung

§ 43
Messung

§ 44
Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases

§ 45
Messung nach Vorgabe des Transportkunden

§ 46
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 47
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 48
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 11
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 49
Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 50
Festlegungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 51
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5

Artikel 4
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6

Artikel 5
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 6
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Teil 6

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 8
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.

Anlage 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts


 
 
 


Drucksache 152/10

... - und übermittlungsverordnung (DEÜV) bestand bislang die Pflicht für Softwareentwickler, Programme und Ausfüllhilfen für die Datenübermittlung, die bereits vor dem 1. Januar 2006 in Gebrauch waren und noch nicht systemgeprüft waren, unverzüglich zu einer Systemprüfung anzumelden. Diese Übergangsvorschrift wird nun aufgehoben. Hieraus ergibt sich jedoch keine Bürokratiekostenentlastung, da in der Zukunft keine Fälle mehr zu erwarten gewesen wären.



Drucksache 483/10

... Unmittelbare Auswirkungen auf die Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau oder das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten. Durch die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Kostenentlastungen werden Unternehmen und Betriebe der Forst- und Landwirtschaft im Wettbewerb gestärkt. Dies gilt auch für mittelständische Unternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 26
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Finanzielle Auswirkungen

1. Bund

2. Länder und Kommunen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1252: Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BMF)


 
 
 


Drucksache 385/1/10

... b) zur Kostenentlastung der Personalausweisbehörden den Medienbruch im Sperrmanagement durch Erweiterung des Standards XhD um Nachrichtentypen für die Informationspflichten der Personalausweisbehörden nach § 11 Absätze 5, 6 und 7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/1/10




1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 1

2. Zu § 1 Absatz 5

3. Zu § 2 Absatz 7

4. Zu § 3a – neu –

§ 3a
Evaluierung


 
 
 


Drucksache 854/10

... Die Unterhaltsverordnung schafft für bestimmte ausländische Titel das Exequaturverfahren (Vollstreckbarerklärungsverfahren) ab. Dies dürfte zu einer gewissen Kostenentlastung führen. Das in dem Entwurf vorgesehene Konkretisierungsverfahren wird daher zu keinen Mehrkosten führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz – AUG)

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zentrale Behörde

§ 4
Zentrale Behörde

§ 5
Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde

§ 6
Unterstützung durch das Jugendamt

Abschnitt 3
Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen

Unterabschnitt 1
Ausgehende Ersuchen

§ 7
Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration

§ 8
Inhalt und Form des Antrages

§ 9
Umfang der Vorprüfung

§ 10
Übersetzung des Antrages

§ 11
Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde

§ 12
Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland

Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen

§ 13
Übersetzung des Antrages

§ 14
Inhalt und Form des Antrages

§ 15
Behandlung einer vorläufigen Entscheidung

Abschnitt 4
Datenerhebung durch die zentrale Behörde

§ 16
Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels

§ 17
Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels

§ 18
Benachrichtigung über die Datenerhebung

§ 19
Übermittlung und Löschung von Daten

Abschnitt 5
Verfahrenskostenhilfe

§ 20
Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

§ 21
Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG

§ 22
Verfahrenskostenhilfe nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 23
Verfahrenskostenhilfe für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von unterhaltsrechtlichen Titeln

§ 24
Verfahrenskostenhilfe für Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit

Abschnitt 6
Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration

§ 25
Internationale Zuständigkeit nach Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 26
Örtliche Zuständigkeit

§ 27
Örtliche Zuständigkeit für die Auffang- und Notzuständigkeit

§ 28
Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung

§ 29
Zuständigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Kapitel 2
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Abschnitt 1
Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 30
Verzicht auf Vollstreckungsklausel; Unterlagen

§ 31
Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 32
Einstellung der Zwangsvollstreckung

§ 33
Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch

§ 34
Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen Titels

Abschnitt 2
Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen

§ 35
Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union

Unterabschnitt 1
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln

§ 36
Antragstellung

§ 37
Zustellungsempfänger

§ 38
Verfahren

§ 39
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen

§ 40
Entscheidung

§ 41
Vollstreckungsklausel

§ 42
Bekanntgabe der Entscheidung

Unterabschnitt 2
Beschwerde, Rechtsbeschwerde

§ 43
Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist

§ 44
Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren

§ 45
Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde

§ 46
Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde

§ 47
Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde

§ 48
Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Unterabschnitt 3
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

§ 49
Prüfung der Beschränkung

§ 50
Sicherheitsleistung durch den Schuldner

§ 51
Versteigerung beweglicher Sachen

§ 52
Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen

§ 53
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung

§ 54
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 4
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 55
Verfahren

§ 56
Kostenentscheidung

Abschnitt 4
Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 57
Anwendung von Vorschriften

§ 58
Anhörung

§ 59
Beschwerdefrist

§ 60
Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft Gesetzes

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen

§ 61
Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung

§ 62
Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens

Unterabschnitt 3
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988

§ 63
Sonderregelungen für das Beschwerdeverfahren

Abschnitt 5
Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit

§ 64
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

Kapitel 3
Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz

Abschnitt 1
Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren

§ 65
Vollstreckung

§ 66
Vollstreckungsabwehrantrag

§ 67
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat

§ 68
Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist

Abschnitt 2
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

§ 69
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

Kapitel 4
Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren

§ 70
Antrag des Schuldners nach Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 71
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

§ 72
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

§ 73
Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland

§ 74
Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland

§ 75
Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Kapitel 5
Kosten; Übergangsvorschriften

Abschnitt 1
Kosten

§ 76
Übersetzungen

Abschnitt 2
Übergangsvorschriften

§ 77
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 6
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 11
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 13
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 14
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 16
Weitere Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 17
Weitere Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 18
Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 19
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Wesentliche Neuregelungen durch die Unterhaltsverordnung; Verhältnis zu bestehenden Übereinkommen

III. Durchführungsbedarf im deutschen Recht; Regelungsstandort

IV. Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

V. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gesetzesfolgenabschätzung; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte; gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Zentrale Behörde

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Abschnitt 3 Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen

Zu Unterabschnitt 1 Ausgehende Ersuchen

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Abschnitt 4 Datenerhebung durch die zentrale Behörde

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 Verfahrenskostenhilfe

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 6 Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Kapitel 2 Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Zu Abschnitt 1 Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung EG Nr. 4/2009

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen

Zu § 35

Zu Abschnitt 3 Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung EG Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union

Zu Unterabschnitt 1 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung und zu Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

Zu § 49

Zu den §§ 50

Zu Abschnitt 4 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeines

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Unterabschnitt 2 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen

Zu Unterabschnitt 3 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988

Zu Abschnitt 5 Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit

Zu § 64

Zu Kapitel 3 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz

Zu Abschnitt 1 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Abschnitt 2 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

Zu § 69

Zu Kapitel 4 Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu Kapitel 5 Kosten; Übergangsvorschriften

Zu Abschnitt 1 Kosten

Zu § 76

Zu Abschnitt 2 Übergangsvorschriften

Zu § 77

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 16

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1420: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts


 
 
 


Drucksache 304/10

... Der Wirtschaft, insbesondere der Landwirtschaft und der Fleischwirtschaft, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Aufgrund der niedrigeren Zahl von BSE-Pflichttests bei Rindern, die in Zypern geboren wurden, ist mit einer geringen Kostenentlastung zu rechnen, die im Voraus nicht quantifiziert werden kann. Auswirkungen auf Einzelpreise sowie das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1248: Zweite Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 146/10

... Es wird eine Informationspflicht für die Wirtschaft national abgeschafft. Da diese jedoch in unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht überführt wurde, ist damit keine zusätzliche Kostenentlastung verbunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Gründe für die Änderung der Verordnung

II. Kosten

III. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1198: Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.