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215 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Leiharbeit"


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Drucksache 103/20

Entschließung des Bundesrates - Die Situation in allen Bereichen der Pflege spürbar verbessern - Kein Ersatz von festangestellten Pflegekräften durch Leiharbeitskräfte



Drucksache 84/20

... 4. die Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2a
Gegenstand der Entlohnung

§ 2b
Anrechenbarkeit von Entsendezulagen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland

§ 13b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen

§ 13c
Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

§ 15a
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

§ 24
Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

§ 26
Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

§ 27
Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5062, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

I. Zusammenfassung

II. Sachverhalt

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

5 Bund

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 494/19

... Im Rahmen des Verwaltungsvollzugs hat sich außerdem herausgestellt, dass die zugelassenen kommunalen Träger den Einsatz von fremden Personal (z.B. zu den zugelassenen kommunalen Trägern abgeordnetes Personal der Gemeinden, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer oder mit Dienstleistungen beauftragte Dritte) unterschiedlich - entweder als Personalkosten oder als sonstige Verwaltungskosten - abrechnen. Es soll daher insoweit eine einfachere und eindeutige Abrechnungsregelung geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 1
Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Folgen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Folgen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 7/19 (Beschluss)

... Mit der Verordnung zum Integrationsgesetz vom 31. Juli 2016 wurde beschlossen, dass die aktuelle Regelung des § 32 Absatz 3 BeschV zum 6. August 2019 durch ein Leiharbeitsverbot ersetzt wird, so dass zukünftig Geduldeten und Gestatteten Tätigkeiten in Leiharbeitsverhältnissen nicht mehr erlaubt sein werden. Gleichermaßen wird die Regelung des § 32 Absatz 5 BeschV zum 6. August 2019 aufgehoben. Damit wird für Geduldete und Gestattete faktisch der Zugang zum Arbeitsmarkt wieder versperrt, da in nahezu allen Fallkonstellationen mit Ausnahme von § 32 Absatz 2 BeschV zunächst eine Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit zu erfolgen hat. Dies stellt einen erheblichen Rückschritt bei der Arbeitsmarktintegration von Geduldeten und Gestatteten in Deutschland dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzesentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 3 Satz 5 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12a AufenthG , Nummer 11 § 16a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12d - neu - AufenthG , Nummer 12 § 18 Absatz 3 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 3 Satz 4 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG , Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 1a - neu -, 1b - neu - AufenthG , Nummer 58 Buchstabe b - neu - § 104 Absatz 16 - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 2, 3 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 4 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16f Absatz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, Absatz 3 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 40 Buchstabe a1 - neu - § 71 Absatz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 AufenthG

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 Absatz 2 Nummer 3, 4 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18b Absatz 2 AufenthG

27. Artikel 1 Nummer 12 § 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 Absatz 1 Satz 1, Satz 2, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 23 Absatz 1 Satz 4 AufenthG , Nummer 16 § 23a Absatz 1 Satz 5 AufenthG , Nummer 17 § 24 Absatz 6 AufenthG , Nummer 18 Buchstabe d § 25 Absatz 4a Satz 4 AufenthG , Buchstabe e § 25 Absatz 4b Satz 4 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 39 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 42 Absatz 1 Nummer 5 Absatz 2 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 81a AufenthG

§ 81a
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

35. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 14a Absatz 3 BQFG

36. Zu Artikel 30 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 Absatz 3 Satz 1, 2 BeschV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

37. Zu Artikel 30 Nummer 6 § 6 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - BeschV

§ 6
Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung

38. Zu Artikel 30 Nummer 21 § 26 BeschV

39. Zu Artikel 30a - neu - Verordnung zum Integrationsgesetz

Artikel 30a
Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz

40. Zu Artikel 33 Absatz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 453/1/19

... "Davon abweichend gilt für Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, die im Bereich der Kurier-, Expressund Paketdienste tätig sind und nicht ausschließlich Briefsendungen befördern, dass Arbeitgeber und Entleiher verpflichtet sind, den Beginn der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung aufzuzeichnen; Absatz 4 gilt insofern nicht. Für die Aufzeichnung können auch digitale Verfahren genutzt werden. Vorliegende digitale Informationen im Zusammenhang mit der konkreten Tätigkeit sind den Aufsichtsbehörden zur Kontrolle auf Verlangen zur Verfügung zu stellen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/1/19




Zu Artikel 4a

‚Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns Mindestlohngesetz

Artikel 4b
Änderung des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz)

Artikel 4c
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)

Zu Artikel 4a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4b

Zu Artikel 4c


 
 
 


Drucksache 1/19

... Satz 2 stellt die ordnungsgemäße Abwicklung der Leiharbeitsverhältnisse und der Überlassungsverträge für diejenigen Betriebe, Betriebsteile oder Nebenbetriebe sicher, die in einem Mitgliedstaat der EU oder dem EWR liegen. Die zwölfmonatige Übergangfrist des § 2 Absatz 4 Satz 4 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz zu Übergangsregelungen im Bereich der sozialen Sicherheit und in weiteren Bereichen nach dem Austritt des Vereinigten

Teil 1
Soziale Sicherheit

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Sachlicher Geltungsbereich

§ 3
Persönlicher Geltungsbereich

§ 4
Verhältnis zwischen diesem Gesetz und anderen Koordinierungsregelungen

§ 5
Zusammenrechnung und Umrechnung von Zeiten

Kapitel 2
Besondere Bestimmungen

Abschnitt 1
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung

Unterabschnitt 1
Krankenversicherung

§ 6
Freiwillige Versicherung

§ 7
Sonderregelungen für Rentner

§ 8
Sonderregelungen zum Ende der Mitgliedschaft

§ 9
Versicherung von Familienangehörigen

§ 10
Beitragsrechtliche Sonderregelung

§ 11
Anrechnung von Zeiten

§ 12
Ruhen der Leistungsansprüche und Anwartschaftsversicherung

§ 13
Kostenerstattung

§ 14
Übergangsvorschriften für begonnene Versorgungen

§ 15
Verträge mit Leistungserbringern im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Unterabschnitt 2
Pflegeversicherung

§ 16
Versicherungspflicht

§ 17
Familienversicherung

§ 18
Beitragsrechtliche Sonderregelung und Anrechnung von Zeiten

§ 19
Ruhen der Leistungsansprüche und Anwartschaftsversicherung

§ 20
Leistungsanrechnung

§ 21
Versicherte in der privaten Pflege-Pflichtversicherung

Abschnitt 2
Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

§ 22
Gleichstellung von Sachverhalten oder Ereignissen

Abschnitt 3
Leistungen bei Alter, a n Hinterbliebene und bei Invalidität

§ 23
Weiterversicherung

§ 24
Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten oder Ereignissen

§ 25
Leistungen bei Alter, an Hinterbliebene und bei Invalidität

§ 26
Vorschriften über die Zusammenrechnung von Zeiten

§ 27
Feststellung der Leistungen

§ 28
Doppelleistungsbestimmungen

§ 29
Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art

§ 30
Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art

§ 31
Übergangsbestimmungen

§ 32
Vorläufige Zahlungen und Vorschüsse

§ 33
Aufhebung der Wohnortklausel

§ 34
Zuständigkeit der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Abschnitt 4
Leistungen bei Arbeitslosigkeit

§ 35
Arbeitslosengeld

Teil 2
Sonstige Regelungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch, des Altersteilzeitgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

§ 36
Aktive Arbeitsförderung

§ 37
Insolvenzgeld

§ 38
Auszahlung von Geldleistungen

§ 39
Altersteilzeit

§ 40
Arbeitnehmerüberlassung

Teil 3
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 41
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

§ 67
Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

Artikel 3
Übergangsregelung zum Staatsangehörigkeitsgesetz: Einbürgerung britischer und deutscher Staatsangehöriger

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Kapitel 2 Besondere Bestimmungen

Zu Abschnitt 1 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung

Zu Unterabschnitt 1 Krankenversicherung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Unterabschnitt 2 Pflegeversicherung

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 2 Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Zu § 22

Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Alter, an Hinterbliebene und bei Invalidität

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu Abschnitt 4 Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Teil 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Teil 3

Zu § 41

Zu Artikel 2

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 8/19 (Beschluss)

... , die eine erhebliche Vereinfachung der Vermittlung von sich erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhaltenden Personen in Leiharbeit ermöglichen, über den 5. August 2019 hinaus bestehen bleiben können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 48 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu -, Nummer 2 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 1 Satz Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2 AufenthG , Nummer 8 § 104 Absatz 17 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60c Absatz 1 Nummer 3 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 2 Nummer 4a - neu -, Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe b AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 2 Nummer 5 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 3 Satz 1, 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 3 Satz 5 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 3 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 3 Satz 3, Absatz 5, § 87 Absatz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60b Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 60c Absatz 4a - neu - AufenthG

16. Zu Artikel 3 Satz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 517/19 (Beschluss)

... "Bei Beschäftigung von Pflegepersonal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis mit dem Krankenhaus, insbesondere von Leiharbeitnehmern im Sinne des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 2 Nummer 5 SGG und Artikel 5 Nummer 2 § 4a Absatz 7 SGB V

2. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 90 Absatz 4 und Absatz 5 SGB IV

3. Zu Artikel 5 § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V

4. Zu Artikel 5 § 35a Absatz 3b SGB V

5. Zu Artikel 5 Nummer 3

§ 68c
Regionale Versorgungsinnovationen

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

6. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 71 Absatz 4 Satz 3 SGB V

7. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe c – neu – § 71 Absatz 5 Satz 2 – neu – SGB V

8. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 73b Absatz 5 Satz 7 und Satz 8 SGB V , Nummer 7 § 83 Satz 4 und Satz 5 SGB V und Nummer 11 § 140a Absatz 2 Satz 7 und Satz 8 SGB V

9. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 5, Satz 5a - neu - und Satz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

10. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 125 Absatz 7 Satz 1a - neu - SGB V

11. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 136a Absatz 2 Satz 3 und Satz 9 SGB V

12. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 163 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 164a - neu - SGB V

§ 164a
Freiwillige finanzielle Hilfen

14. Zu Artikel 5 Nummer 12 §§ 166 ff. SGB V

15. Zu Artikel 5 Nummer 14 Buchstabe b § 217b Absatz 4, Absatz 5 und Absatz 6 SGB V

16. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe a - neu - § 260 Absatz 2 Satz 1 SGB V

17. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 260 Absatz 5 SGB V

18. Zu Artikel 5 Nummer 20 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ggg § 266 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 SGB V und Artikel 6 Nummer 7 § 19 RSAV

19. Zu Artikel 5 Nummer 21 § 267 Absatz 1 Satz 2 SGB V

20. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V

21. Zu Artikel 5 Nummer 28 § 293a SGB V

22. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV

23. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV

24. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV

25. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 9 RSAV

26. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 9 RSAV

27. Zu Artikel 7 Nummer 1 - neu - § 6a Absatz 2 Satz 9 - neu - KHEntgG

‚Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

28. Zu Artikel 7 § 8 Absatz 11 Satz 1 KHEntgG

29. Zu Artikel 7a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG

‚Artikel 7a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

30. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 667/19

... Die Gebührenerhöhung führt, legt man die für das Jahr 2019 prognostizierten rund 11 600 Anträge (Stand: August 2019) zugrunde, zu zusätzlichen Einnahmen in Höhe von etwa 3,37 Millionen Euro pro Jahr. Eine Kostendeckung wäre damit sichergestellt. Der bei der Ermittlung der Gebührenhöhe nicht berücksichtigte wirtschaftliche Wert und Nutzen einer Erlaubnis für die Antragstellenden übersteigt diesen Betrag deutlich. Mit einer Erlaubnis können Verleihunternehmen Arbeitskräfte im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit umfassend, ohne Begrenzung der Anzahl der überlassenen Leiharbeitskräfte und nach dem dritten Jahr regelmäßig ohne zeitliche Befristung der Erlaubnis überlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 556/19

... "Bei Beschäftigung von Pflegepersonal ohne direktes Arbeitsverhältnis mit dem Krankenhaus, insbesondere von Leiharbeitnehmern im Sinne des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 65e
Vereinbarung zur Suche und Auswahl nichtverwandter Spender von Blutstammzellen aus dem Knochenmark oder aus dem peripheren Blut

§ 199a
Informationspflichten bei krankenversicherten Studenten

§ 275c
Durchführung und Umfang von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst

§ 275d
Prüfung von Strukturmerkmalen

§ 278
Medizinischer Dienst

§ 279
Verwaltungsrat und Vorstand

§ 280
Finanzierung, Haushalt, Aufsicht

§ 281
Medizinischer Dienst Bund, Rechtsform, Finanzen, Aufsicht

§ 282
Medizinischer Dienst Bund, Verwaltungsrat und Vorstand

§ 283
Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund

§ 283a
Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 327
Übergangsregelung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

§ 328
Errichtung der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 19
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 6
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 7
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 17
Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen.

Fünfter Abschnitt

§ 53c
Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, Übergangsregelung

§ 53d
Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund

Artikel 11
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Aufhebung der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung

Artikel 13
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 13a
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Artikel 14
Evaluierung

Artikel 14a
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

Artikel 14b
Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 453/19 (Beschluss)

... "Davon abweichend gilt für Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste tätig sind und nicht ausschließlich Briefsendungen befördern, dass Arbeitgeber und Entleiher verpflichtet sind, den Beginn der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung aufzuzeichnen; Absatz 4 gilt insofern nicht. Für die Aufzeichnung können auch digitale Verfahren genutzt werden. Vorliegende digitale Informationen im Zusammenhang mit der konkreten Tätigkeit sind den Aufsichtsbehörden zur Kontrolle auf Verlangen zur Verfügung zu stellen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/19 (Beschluss)




Zu Artikel 4a

‚Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns Mindestlohngesetz

Artikel 4b
Änderung des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz)

Artikel 4c
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)

Zu Artikel 4a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4b

Zu Artikel 4c


 
 
 


Drucksache 517/1/19

... "Bei Beschäftigung von Pflegepersonal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis mit dem Krankenhaus, insbesondere von Leiharbeitnehmern im Sinne des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 2 Nummer 5 SGG und Artikel 5 Nummer 2 § 4a Absatz 7 SGB V

2. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 90 Absatz 4 und Absatz 5 SGB IV

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 3 Nummer 2

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 3 Nummer 2

5. Zu Artikel 5 § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V

6. Zu Artikel 5 § 35a Absatz 3b SGB V

7. Zu Artikel 5 Nummer 3a - neu - § 67 Absatz 3 - neu - SGB V und Nummer 3b - neu - § 68c - neu - SGB V

§ 68c
Regionale Versorgungsinnovationen

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

8. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 71 Absatz 4 Satz 3 SGB V

9. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 71 Absatz 5 Satz 2 - neu - SGB V

10. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 73b Absatz 5 Satz 7 und Satz 8 SGB V , Nummer 7 § 83 Satz 4 und Satz 5 SGB V und Nummer 11 § 140a Absatz 2 Satz 7 und Satz 8 SGB V

11. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 5, Satz 5a - neu - und Satz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

12. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 125 Absatz 7 Satz 1a - neu - SGB V

13. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 136a Absatz 2 Satz 3 und Satz 9 SGB V

14. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 154 Satz 1, § 164 Absatz 3 Satz 4, § 165 Absatz 3, § 166 Absatz 1, § 167 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Nummer 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 Satz 1 und § 169 Absatz 5 SGB V

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14

Zu Artikel 5 Nummer 12

16. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 163 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB V

17. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 164a - neu - SGB V

§ 164a
Freiwillige finanzielle Hilfen

18. Zu Artikel 5 Nummer 14 Buchstabe b § 217b Absatz 4, Absatz 5 und Absatz 6 SGB V

19. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe a - neu - § 260 Absatz 2 Satz 1 SGB V

20. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 260 Absatz 5 SGB V

21. Zu Artikel 5 Nummer 20 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ggg § 266 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 SGB V und Artikel 6 Nummer 7 § 19 RSAV

22. Zu Artikel 5 Nummer 21 § 267 Absatz 1 Satz 2 SGB V

23. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V

24. Zu Artikel 5 Nummer 28 § 293a SGB V

25. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV

26. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV

27. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV

28. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 9 RSAV

29. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 9 RSAV

30. Artikel 7 Nummer 1 - neu - § 6a Absatz 2 Satz 9 - neu - KHEntgG

‚Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

31. Artikel 7 § 8 Absatz 11 Satz 1 KHEntgG

32. Zu Artikel 7a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG

‚Artikel 7a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 467/1/18

... 5. Leiharbeitnehmerin/Leiharbeitnehmer ist oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 29 Absatz 4 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 81 Absatz 1a SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 2 Satz 3 SGB III

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 3 Satz 4 Nummer 3 und 4 - neu - SGB III

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 2 Satz 1 SGB III

Zur Folgeänderung:

7. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 1 bis 3 § 28a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, § 142 Absatz 1 Satz 1, § 143 Absatz 1, § 147 Absatz 1 Nummer 1 SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III

10. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4, 5 SGB II

11. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - § 16i - neu - SGB II

§ 16i
Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu § 29

Zu § 82

Zu § 82

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 173/18

... (26) Schutz sollte zuallererst für "Arbeitnehmer" im Sinne des Artikels 45 AEUV in der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union52 gelten, d.h. für Personen, die während eines bestimmten Zeitraums Dienstleistungen für und unter der Leitung einer anderen Person erbringen, für die sie eine Vergütung erhalten. Schutz sollte daher auch Arbeitnehmern in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, einschließlich Teilzeitbeschäftigten und befristet Beschäftigten, sowie Personen gewährt werden, die einen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsverhältnis mit einem Leiharbeitsunternehmen geschlossen haben; bei derartigen Arbeitsbeziehungen ist es häufig schwierig, Standardschutzbestimmungen gegen unfaire Behandlung anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 777/17

... Statt sich auf eine bestimmte Form der Beschäftigung zu beschränken, wie es bei den Richtlinien über Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge oder Leiharbeit14 der Fall ist, wird die vorgeschlagene Richtlinie einen umfassenden Grundschutz für alle bestehenden und künftigen Vertragsformen gewährleisten. Eine solche Richtlinie wird ein wirksameres Instrument als gesonderte Legislativinitiativen für bestimmte Formen der Beschäftigung sein, die aufgrund des raschen Wandels auf dem Arbeitsmarkt schnell überholt sein können. Die vorgeschlagene Richtlinie sollte den rechtlichen Rahmen für eine künftige positive Entwicklung neuer, flexibler Formen der Beschäftigung bieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen

- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
- Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
- Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
- Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
- Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 777/1/17

... Leiharbeitsrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/1/17




Konzept des EU-Ausschusses

Konzept der Ausschüsse AIS und Wi

Konzept des AIS-Ausschusses


 
 
 


Drucksache 448/1/17

... Aufgrund des EuGH-Urteils vom 17. November 2016 (C-216/15 Betriebsrat der Ruhrlandklinik gGmbH gegen Ruhrlandklinik gGmbH) und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2017 unterfallen Rotkreuzschwestern, die Mitglied einer vereinsrechtlich organisierten DRK-Schwesternschaft sind und in Gesundheitseinrichtungen ihre Tätigkeit ausüben, die nicht von der Schwesternschaft getragen werden, der EU-Leiharbeitsrichtlinie und folglich auch dem deutschen



Drucksache 89/16 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen

a Leiharbeit:

b Werkverträge:


 
 
 


Drucksache 285/16

... "(3) Die Zustimmung darf nicht für ein Tätigwerden als Leiharbeitnehmer (§ 1 Absatz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 5
Weitere Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung

5. Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung Für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.

6. Weitere Kosten

7. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3734, 3735: Entwurf eines Integrationsgesetzes und einer Verordnung zum Integrationsgesetz

I. Zusammenfassung

1. Im Einzelnen

2. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Umstellungsaufwand Verwaltung

Jährlicher Erfüllungsaufwand Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

5. Evaluation

6. Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 627/16

... 1. der Leiharbeitnehmer diese vor ihrer Abgabe persönlich in einer Agentur für Arbeit vorlegt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 627/16




§ 20
Evaluation

‚Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 611a
Arbeitsvertrag


 
 
 


Drucksache 277/16

... es); die Steuerbefreiung gilt auch für Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers (entsprechend § 9 Absatz 4 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

2. Änderung des Einkommensteuergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3747: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Evaluation


 
 
 


Drucksache 65/1/16

... Infolge der Ausweitung der Rahmenfrist für den Anspruch auf Arbeitslosengeld von zwei auf drei Jahre wird der Versicherungsschutz vor allem von Personen mit instabilen Beschäftigungsverhältnissen, zum Beispiel wegen Befristung der Arbeitsverhältnisse, Saisonbeschäftigung oder Leiharbeit gestärkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2a - neu - bis 2c - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 SGB II Nummer 13a - neu - § 143 Absatz 1 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 65/16 (Beschluss)

... Infolge der Ausweitung der Rahmenfrist für den Anspruch auf Arbeitslosengeld von zwei auf drei Jahre wird der Versicherungsschutz vor allem von Personen mit instabilen Beschäftigungsverhältnissen, zum Beispiel wegen Befristung der Arbeitsverhältnisse, Saisonbeschäftigung oder Leiharbeit gestärkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2 2c - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 SGB II Nummer 13a - neu - § 143 Absatz 1 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 294/1/16

... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie die Pflicht des Verleihers gegenüber dem Leiharbeitnehmer, ihn vor jeder Überlassung darüber zu informieren, dass er als Leiharbeitnehmer tätig wird, näher konkretisiert werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 1 Absatz 3 Nummer 2

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 11 Absatz 2 Satz 4 AÜG


 
 
 


Drucksache 294/16

... Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion hin zu orientieren und den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern. Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge sind wichtige Instrumente in einer arbeitsteiligen Wirtschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

2. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

§ 8
Grundsatz der Gleichstellung

§ 10a
Rechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 611a
Arbeitnehmer

Artikel 3
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

b. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Streichung der bisherigen Regelung

Inhalt der Neuregelung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3715: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 627/1/16

... /EG/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (



Drucksache 89/1/16

Entschließung des Bundesrates zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen - Antrag des Landes Baden-Württemberg - Punkt 33 der 942. Sitzung des Bundesrates am 26. Februar 2016

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/1/16




a Leiharbeit:

b Werkverträge:


 
 
 


Drucksache 89/16

Entschließung des Bundesrates zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen



Drucksache 114/16

... /EG1 (nachstehend die "Richtlinie") werden drei Entsendungsarten geregelt: die direkte Dienstleistungserbringung durch ein Unternehmen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags, die Entsendung in eine Niederlassung oder in ein der Unternehmensgruppe angehörendes Unternehmen ("unternehmensinterne Entsendung") und das Zurverfügungstellen eines Arbeitnehmers über ein Leiharbeitsunternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags

1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

2.3. Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1. Konsultation der Interessenträger

4. Einholung und Nutzung von EXPERTENWISSEN

5. Folgenabschätzung

6. Grundrechte

7. AUSFÜHRLICHE Erläuterung Einzelner Bestimmungen des Vorschlags

7.1. Absatz 1

7.2. Absatz 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

7.3. Absatz 3

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 96/71/EG

Artikel 2a
Entsendungen für mehr als vierundzwanzig Monate

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 446/15

... Die Menschen, die eine gute Bleibeperspektive haben, sollen möglichst schnell in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden. Hierfür werden die Integrationskurse für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber sowie Geduldete entfällt nach drei Monaten, wenn es sich um Fachkräfte handelt. Für geringer qualifizierte Kräfte wird der Zugang zur Leiharbeit erst nach 15 Monaten möglich sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 417/15

... Die Erteilung oder Verlängerung einer Verleiherlaubnis nach dem AÜG ist eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung im Sinne des § 3 des Bundesgebührengesetzes (BGebG). Eine Verleiherlaubnis hat für den Inhaber einen hohen wirtschaftlichen Wert, da sie die Überlassung von Arbeitskräften im Rahmen einer wirtschaftlichen oder gewerblichen Tätigkeit umfassend, ohne Begrenzung der Anzahl der überlassenen Leiharbeitskräfte und nach dem dritten Jahr regelmäßig ohne zeitliche Befristung der Erlaubnis zulässt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der ArbeitnehmerüberlassungserlaubnisKostenverordnung

§ 2
Höhe der Gebühren

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 447/15

... Für Asylbewerber und Geduldete wird der Zugang zum Arbeitsmarkt durch Regelungen zum Leiharbeitsverbot erleichtert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Integrationskursverordnung

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 25a
Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen

Artikel 4
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Beschäftigungsverordnung

2. Integrationskursverordnung

3. Energieeinsparverordnung

4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Beschäftigungsverordnung

2. Integrationskursverordnung

3. Energieeinsparverordnung

4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

V. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3474: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung und weiterer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Befristungen


 
 
 


Drucksache 191/1/14

... d) Der Bundesrat begrüßt, dass bei der Berechnung der Bruttowertschöpfung der Unternehmen sichergestellt wird, dass Aufwendungen für Leiharbeitund/oder Werkverträge nicht missbräuchlich einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -, § 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014

§ 62a
Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt

2. Zu Artikel 1 allgemein EEG 2014 - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 1 Nummer 4 - neu - EEG 2014

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 EEG 2014

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 1 EEG 2014

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014

19. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 5a - neu - und Absatz 2 Nummer 2a - neu - *

20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014

23. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 6

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 169/13 (Beschluss)

Gesetz zu dem Vertrag vom 12. Januar 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (Deutsch-Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit)



Drucksache 745/13

... Zudem sollen mit dem AÜG-ÄndG Beschäftigte vor Missbrauch durch Leiharbeit, Auslagerung von Stammarbeitsplätzen und vor niedrigeren Löhnen (Kostensenkung) bewahrt werden. Bei Personalgestellung und Abordnung bedarf es jedoch dieses Schutzes nicht, da die bisherigen Arbeitsbedingungen, einschließlich der Bezahlung, weitergelten und auch die sonstigen typischen Risiken der Arbeitnehmerüberlassung, z.B. hohe Arbeitsplatzunsicherheit und ständig wechselnde Einsatzorte, nicht gegeben sind. Personalgestellung und Abordnung ermöglichen es den Beschäftigten vielmehr, die öffentliche Hand als Arbeitgeber zu behalten; vor betriebsbedingten Kündigungen werden sie auf diese Weise gerade geschützt. Auch in tariflicher Hinsicht führen Personalgestellung und Abordnung nicht zu einer Schlechterstellung der Betroffenen. Entweder besteht die tarifliche Bindung sowohl beim abgebenden als auch beim aufnehmenden Rechtssubjekt oder der bisherige Status des Beschäftigten wird beibehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/13




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 687/13 (Beschluss)

... es im Jahr 2011 zunehmend dazu über, bislang durch eigenes Personal oder Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erledigte Arbeiten nunmehr durch Fremdpersonal auf der Basis von Werkverträgen ausführen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

I. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz:

II. Betriebsverfassungsgesetz:

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

§ 99a
Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 186/1/13

... - Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns, - Bekämpfung prekärer Beschäftigung (insbesondere durch eine Begrenzung der Leiharbeit, Änderungen bei der befristeten Beschäftigung und einer Neuregelung der Minijobs),



Drucksache 28/1/13

... ) mit der dort festgelegten Lohnuntergrenze werden soziale Standards auf dem deutschen Arbeitsmarkt gesichert und auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter aus dem In- und Ausland geschützt.



Drucksache 745/13 (Beschluss)

... Durch das AÜG-ÄndG ist die vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - abgesehen von den in § 1 Absatz 3 AÜG geregelten Ausnahmen - nur noch dann erlaubnisfrei, wenn sie nicht im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit des Arbeitgebers erfolgt. Der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlament und des Rates vom 19. November 2008 (Leiharbeitsrichtlinie) ist in Anlehnung an das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht entwickelte Verständnis weit auszulegen. Daher wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass auch Personalgestellung und Abordnung eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Richtlinie darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Personalgestellung und Abordnung - Herausnahme der öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung


 
 
 


Drucksache 169/13

Gesetz zu dem Vertrag vom 12. Januar 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (Deutsch-Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit)



Drucksache 687/13

... es im Jahr 2011 zunehmend dazu über, bislang durch eigenes Personal oder Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erledigte Arbeiten nunmehr durch Fremdpersonal auf der Basis von Werkverträgen ausführen zu lassen. In den letzten Monaten aufgedeckte Fälle nicht nur in der Fleischindustrie, sondern auch in anderen Branchen mit erheblicher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland offenbaren dabei nicht nur die allein profitorientierte Umgehung arbeits- und tarifrechtlicher Standards zu Lasten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie dokumentieren darüber hinaus, dass mitten in Deutschland Tausende vor allem aus den südosteuropäischen Mitgliedstaaten stammende Menschen wegen fehlender Beschäftigungsalternativen in den Heimatländern bei uns unter nicht mehr für möglich gehaltenen, nach sozialstaatlichen Maßstäben untragbaren und z. T. sogar menschenunwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen arbeiten müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

§ 99a
Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil:

B. Einzelbegründung:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 721/13 (Beschluss)

... 11. Er weist darauf hin, dass durch den Ausbau des EURES-Netzwerks zu einer europaweiten Stelle zur Unterstützung der Stellenvermittlung und Personalsuche die Beratungsaufgaben nicht ersetzt oder eingeschränkt werden dürfen. Vielmehr muss auch in Zukunft die Beratungsleistung der EURES-Beraterinnen und -Berater zu praktischen Fragen des Arbeitens und der sozialen Absicherung im Ausland, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Besonderheiten bei Leiharbeit, Wiedereingliederungsmaßnahmen, die Absicherung bei Invalidität und Arbeitsunfällen, sowie der Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung im Vordergrund stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein:

Zum Scoreboard:

Zur Exante-Koordinierung:

Zur größeren Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente:

Zum verstärkten Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte:

Zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung:

Direktzuleitung an die Kommission:


 
 
 


Drucksache 721/1/13

... 15. Der Bundesrat weist darauf hin, dass durch den Ausbau des EURES-Netzwerks zu einer europaweiten Stelle zur Unterstützung der Stellenvermittlung und Personalsuche die Beratungsaufgaben nicht ersetzt oder eingeschränkt werden dürfen. Vielmehr muss auch in Zukunft die Beratungsleistung der EURES-Beraterinnen und -Berater zu praktischen Fragen des Arbeitens und der sozialen Absicherung im Ausland, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Besonderheiten bei Leiharbeit, Wiedereingliederungsmaßnahmen, die Absicherung bei Invalidität und Arbeitsunfällen, sowie der Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung im Vordergrund stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/1/13




Zur Vorlage allgemein:

Zum Scoreboard:

Zur Exante-Koordinierung:

Zur größeren Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente:

Zum verstärkten Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte:

Zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung:

Direktzuleitung an die Kommission:


 
 
 


Drucksache 343/13 (Beschluss)

... 2. Sicherstellung des equalpay-Grundsatzes in der Leiharbeit ("Gleiche Arbeit - Gleiches Geld") spätestens nach einer kurzen Einarbeitungszeit sowie Rückführung der Leiharbeit auf ihre eigentliche Kernfunktion der Abdeckung von Auftragsspitzen und Vertretungsfällen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten


 
 
 


Drucksache 186/13 (Beschluss)

... - Bekämpfung prekärer Beschäftigung (insbesondere durch eine Begrenzung der Leiharbeit, Änderungen bei der befristeten Beschäftigung und einer Neuregelung der Minijobs), -Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit, zum Beispiel auch durch öffentlich geförderte Beschäftigung,



Drucksache 223/1/12

... 9. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dem Netzwerk der Europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES) eine große Bedeutung bei der Schaffung eines europäischen Arbeitsmarktes zukommt und dass die Möglichkeiten, die EURES hinsichtlich der Förderung der Mobilität von Beschäftigten bietet, noch besser genutzt werden können. Gleichwohl sieht der Bundesrat die von der Kommission angedachte Fokussierung von EURES auf die Abstimmung von Angebot und Nachfrage und Arbeitsvermittlung als zu kurz gegriffen. Vielmehr muss auch in Zukunft die Beratungsleistung der EURES-Berater zu praktischen Fragen des Arbeitens und der sozialen Absicherung im Ausland, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Krankheit, Besonderheiten bei Leiharbeit, Wiedereingliederungsmaßnahmen, sowie die Absicherung bei Invalidität und Arbeitsunfällen, im Vordergrund stehen.



Drucksache 223/12

... - Beiderseitige Verantwortung für den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Erwerbstätigkeit: Aufgrund der derzeit hohen Arbeitslosenquoten müssen die Systeme der Arbeitslosenleistungen, die den Übergang von der Arbeitslosigkeit zurück in die Erwerbstätigkeit unterstützen, ausreichend flexibel sein, um eine rasche Rückkehr in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis zu fördern. Während der Krise wurde der Bezug von Arbeitslosenleistungen auf einige davor nicht abgesicherte Gruppen, vor allem Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen ausgeweitet; auch in anderen Situationen wurden Ansprüche ausgedehnt. Selbst unter Berücksichtigung der angespannten Budgetlage in den meisten Mitgliedstaaten müssen diese Leistungen und Ansprüche beibehalten werden, solange die Auswirkungen der Krise spürbar sind. In Bereichen, in denen die Nachfrage nach Arbeitskräften gering ist, könnten Leistungskürzungen das Armutsrisiko erhöhen, ohne dass es zu höheren Abflüssen aus der Arbeitslosigkeit kommt. Aktivierungsanforderungen sollten Bestandteil eines Ansatzes mit beiderseitiger Verantwortung sein, der gleichzeitig Einkommen sichert und Beschäftigungsanreize aufrecht erhält, der individuelle Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche bietet und Schutz vor dem Risiko, in die Armut zu rutschen. - Geeignete vertragliche Vereinbarungen zum Abbau der Arbeitsmarktsegmentierung: Vertraglich festgelegte Ansprüche sind ein weiterer Faktor, der die Qualität von Übergängen gefährdet. Die Fakten belegen, dass die meisten in den vergangenen Jahren (auch schon vor der Krise) neu geschaffenen Arbeitsplätze auf befristeten Verträgen und anderen atypischen Beschäftigungsformen24 beruhten. Das hat zu höherer Fluktuation am Arbeitsmarkt geführt und es für Unternehmen leichter gemacht, den Arbeitsinput an neue Formen der Produktion und der Arbeitsorganisation anzupassen. Zwei Richtlinien 25 regeln Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge auf der Grundlage des Gleichbehandlungsgrundsatzes, und eine neuere Richtlinie26 soll Leiharbeit in ähnlicher Weise regeln. Die ausgeprägte Vorliebe von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern für diese Form von Verträgen könnte auf die deutlich höheren Kosten für Abfindungen bei unbefristeten und Standardarbeitsverträgen zurückzuführen sein. Darüber hinaus dienen diese Arbeitsplätze in vielen Fällen nicht als Sprungbrett für dauerhaftere Formen der Beschäftigung. Daher sind maßvolle und ausgewogene Reformen der Bestimmungen zum Kündigungsschutz nötig, um die Segmentierung zu beseitigen oder die exzessive Nutzung atypischer Arbeitsverträge und den Missbrauch in Form von Scheinselbstständigkeit zu stoppen. Allgemeiner gesagt sollten alle Arten von vertraglichen Vereinbarungen den Beschäftigten ab Vertragsunterzeichnung Zugang zu einem harten Kern an Ansprüchen (einschließlich Ruhestandsansprüchen) geben, u.a. Zugang zum lebenslangen Lernen, zu Sozialschutz und in Fällen der Kündigung ohne Verschulden auch zu finanziellem Schutz.

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Drucksache 223/12




2 Einleitung

1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern

1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln

1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen

1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren

Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen

2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren

2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten

2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren

2 Arbeitsmarktreformen

2.2. In Qualifikationen investieren

2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs

2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen

2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken

Investitionen in Qualifikationen

2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt

2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen

2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen

2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen

Ein Europäischer Arbeitsmarkt

3 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Europäische Arbeitsverwaltungen EURES

3 Migration

3. Stärkung der EU-Governance

3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.

3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner

3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung

Schlussfolgerungen

Anhang

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft

Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich


 
 
 


Drucksache 669/12

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Januar 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (Deutsch-Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit)

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Drucksache 669/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Zweck des Vertrags

Artikel 2
Räumlicher Geltungsbereich des Vertrags

Artikel 3
Bestimmung der zuständigen Stellen

Artikel 4
Ebenen der Zusammenarbeit

Artikel 5
Formen der Zusammenarbeit

Artikel 6
Ersuchen und Spontanmitteilungen

Artikel 7
Kosten

Artikel 8
Datenschutz

Artikel 9
Gemischte Kommission

Artikel 10
Änderung des Vertrags und Anlagen

Artikel 11
Durchführung des Vertrags

Artikel 12
Registrierung des Vertrags

Artikel 13
Inkrafttreten des Vertrags

Artikel 14
Kündigung des Vertrags

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 669/12 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Januar 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (Deutsch-Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit)



Drucksache 349/1/12

... Insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in instabilen Beschäftigungsverhältnissen, wie Befristungen mit kurzer Dauer, Saisonarbeit oder Leiharbeit tätig sind, können nach geltender Rechtslage oftmals keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld aufbauen, weil sie innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren keine zwölf Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen können. Eine Rahmenfrist von drei Jahren erleichtert es den genannten Personen, mit ihrer Beitragszahlung auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 17d Absatz 2 Satz 6 KHG

2. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 9 Absatz 1 Nummer 1 BPflV

3. Zu Artikel 2 Nummer 9 Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Nummer 5 BPflV , Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a KHEntgG ,

4. Zu Artikel 3 Nummer 02 § 4 Absatz 2a KHEntgG und Nummer 4 Buchstabe a § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 bis 6 und Satz 2 bis 4 KHEntgG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa1 - neu - § 64b Absatz 1 Satz 1a - neu - bis 1d - neu - SGB V

6. Zu Artikel 4a § 142 Absatz 1 und 2 und § 143 Absatz 1 SGB III

Artikel 4a
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 101/12

... 4. Verhinderung der Umgehung von Arbeitnehmerschutzvorschriften insbesondere bei Leiharbeitsverhältnissen durch Schein-Werkverträge.



Drucksache 237/12

... Die Anzahl der Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen (befristete und geringfügige Beschäftigung, Teilzeitarbeit bis zu 20 Wochenstunden, Leiharbeit) steigt seit Jahren bundesweit an. Nach Mitteilungen des Statistischen Bundesamtes Deutschland waren 1999 19,7 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsformen beschäftigt. Bis 2010 stieg der Anteil auf rund 25,4 Prozent aller abhängig Beschäftigten an. Damit befanden sich im Jahr 2010 ca. 7,84 Mio. Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen.

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Drucksache 237/12




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,

1. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

2. Keine Verträge von Fall zu Fall Wiedereinführung von Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot in § 3 Abs. 1 AÜG

3. Mehr Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für Betriebsräte

4. Begrenzung der Konzernleihe

5. Einführung einer Höchstüberlassungsdauer

6. Verbot des Einsatzes von Leiharbeitskräften als Streikbrecher

7. Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz


 
 
 


Drucksache 159/12

... - Überlassung durch ein Leiharbeitsunternehmen oder ein Arbeitnehmer zur Verfügung stellendes Unternehmen an ein verwendendes Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, mit dem Vorbehalt, dass in allen drei Situationen für die Dauer der Entsendung ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entsendeunternehmen und dem betreffenden Arbeitnehmer3 besteht.

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Drucksache 159/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Allgemeiner Kontext

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.4.1 Gegenstand

3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts

3.4.3 Zugang zu Informationen

3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe

3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit

3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen

5 Beschwerdeverfahren

Gesamtschuldnerische Haftung

3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen

3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen

Kapitel II
Zugang zu Informationen

Artikel 4
Aufgaben der Verbindungsbüros

Artikel 5
Besserer Zugang zu Informationen

Kapitel III
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 6
Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze

Artikel 7
Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung

Artikel 8
Begleitende Maßnahmen

Kapitel IV
überwachung der Einhaltung

Artikel 9
Nationale Kontrollmaßnahmen

Artikel 10
Prüfungen

Kapitel V
Durchsetzung

Artikel 11
Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen

Artikel 12
Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung

Kapitel VI
Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen

Artikel 13
Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung

Artikel 14
Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung

Artikel 15
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 16
Kosten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Binnenmarkt-Informationssystem

Artikel 19
Änderung der [IMI-Verordnung]

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Bericht

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten


 
 
 


Drucksache 366/12

... Hinsichtlich der Ausweitung des künftigen EGF auf neue Kategorien von Arbeitnehmern, insbesondere Leiharbeitnehmer und Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag, hält es die Kommission (infolge der Stellungnahmen der Interessengruppen zu zwei Konsultationen Anfang 2011) für wichtig, die Ungleichbehandlung aufgrund der gegenwärtigen Bestimmungen des Fonds zu beenden. Die gegenwärtige EGF-Verordnung sieht vor, dass nur Arbeitskräfte, die arbeitslos geworden sind (d.h. deren Arbeitsverträge vorzeitig gekündigt wurden), im Rahmen des EGF Unterstützung erhalten können. Selbst wenn Leiharbeitnehmer ihren Arbeitsplatz aufgrund der Globalisierung des Handels verlieren, schließt diese Bestimmung in der Praxis Arbeitnehmer aus, deren Verträge einfach nur nicht verlängert wurden, und die Unterstützung bei ihren Bemühungen, so rasch wie möglich einen neuen Arbeitsplatz zu finden, verdienen.



Drucksache 223/12 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dem Netzwerk der Europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES) eine große Bedeutung bei der Schaffung eines europäischen Arbeitsmarktes zukommt und dass die Möglichkeiten, die EURES hinsichtlich der Förderung der Mobilität von Beschäftigten bietet, noch besser genutzt werden können. Gleichwohl sieht der Bundesrat die von der Kommission angedachte Fokussierung von EURES auf die Abstimmung von Angebot und Nachfrage und Arbeitsvermittlung als zu kurz gegriffen. Vielmehr muss auch in Zukunft die Beratungsleistung der EURES-Berater zu praktischen Fragen des Arbeitens und der sozialen Absicherung im Ausland, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Krankheit, Besonderheiten bei Leiharbeit, Wiedereingliederungsmaßnahmen, sowie die Absicherung bei Invalidität und Arbeitsunfällen, im Vordergrund stehen.



Drucksache 28/1/12

... Das beschäftigungspolitische Potenzial der Zeitarbeit wird anerkannt und soll auch erhalten bleiben. In der Praxis wird die Leiharbeit aber immer öfter zum Lohndumping missbraucht. Der Anteil an Zeitarbeitskräften, die ihr Einkommen mit ergänzendem Arbeitslosengeld II aufstocken müssen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, ist im Vergleich zu anderen Branchen sehr hoch. Hier muss das



Drucksache 356/11 (Beschluss)

... in bestimmten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen geltende Ausweismitführungspflicht auch auf die dort tätigen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erstreckt.

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Drucksache 356/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 4a
Befugnisse der nach Landesrecht zuständigen Behörden bei der Prüfung von Personen und Geschäftsunterlagen

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 2a

Zu § 4a

Zu § 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu § 112

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 599/11 (Beschluss)

... 6. Dahingehend begegnet der Vorschlag auch inhaltlichen Bedenken. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission mit dem Vorschlag den EGF erweitern will, um Hilfestellungen für Landwirte zur Anpassung an neue Marktlagen zu ermöglichen. Er weist darauf hin, dass die von der Kommission vorgesehenen Maßnahmen und die Förderbedingungen allenfalls für Spezialbereiche, keinesfalls jedoch zum Ausgleich von umfänglichen und dauerhaft veränderten neuen Marktlagen geeignet sind. Auch wäre die Mittelausstattung des Fonds hierfür bei Weitem nicht ausreichend. Der Bundesrat sieht die Erweiterung des Anwendungsbereichs des EGF auf den Landwirtschaftssektor und weitere Zielgruppen kritisch. Er kritisiert insbesondere die Ausweitung auf neue Gruppen von "Begünstigten", wie unter anderem Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, Selbstständige und Landwirtinnen und Landwirte sowie deren Familienangehörige. Zudem sollen auch passive Leistungen wie Beihilfen zum Lebensunterhalt gewährt werden.



Drucksache 196/11

... a. eine Ausweitung der prekären Beschäftigung und des Niedriglohnsektors verhindert wird, indem die Maxime „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort!“ gilt. Das ist besonders wichtig, um einen grenzüberschreitenden Unterbietungswettbewerb bei den Löhnen zu verhindern. Auch in der grenzüberschreitenden Leiharbeit ist die Einführung einer Lohnuntergrenze nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sittenwidrige Bezahlung muss auch bei nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern nach den hier geltenden Maßstäben beurteilt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/11




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 161/11

... "3. dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb dieses Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts nicht gewährt. Ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen, soweit er nicht die in einer Rechtsverordnung nach § 3a Absatz 2 festgesetzten Mindeststundenentgelte unterschreitet. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren. Eine abweichende tarifliche Regelung gilt nicht für Leiharbeitnehmer, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an den Entleiher aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem Arbeitgeber, der mit dem Entleiher einen Konzern im Sinne des § 18 des

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Drucksache 161/11




§ 3a
Lohnuntergrenze


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.