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207 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Marktanteil"


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Drucksache 355/20

... Die Kommission setzt sich weiterhin dafür ein, übermäßig belastende Regulierungskosten zu vermeiden, insbesondere für kleine Banken, aber auch für andere Institute. Der Vorschlag des Bundesrates, dieses Ziel durch eine Verringerung der aufsichtlichen Regulierung und der Intensität der Beaufsichtigung mittlerer Banken zu erreichen, sollte unter Berücksichtigung der Besonderheiten des europäischen Bankenmarktes äußerst sorgfältig geprüft werden. Eine bloße Gegenüberstellung der Gesamtaktiva von Instituten in der EU einerseits und Instituten in den USA oder der Schweiz andererseits wäre nicht ausreichend, um Schlussfolgerungen zu ziehen, insbesondere da sich die EU aus Mitgliedstaaten mit Bankensektoren unterschiedlicher Größe zusammensetzt. In einigen kleineren Mitgliedstaaten machen die Gesamtaktiva der meisten Banken weniger als 30 Mrd. EUR aus, doch halten diese erhebliche Marktanteile und sind in ihrem Mitgliedstaat systemrelevant. Bei diesen Banken wäre eine Lockerung der Vorschriften und der Aufsicht nicht gerechtfertigt. Bislang liegen der Kommission weder im Hinblick auf eine mögliche Lockerung der Vorschriften für Institute mit Gesamtaktiva zwischen 5 und 30 Mrd. EUR noch in Bezug auf in diesem Fall zu erwägende spezifische Vorschriften stichhaltige Anhaltspunkte vor. Auch sei daran erinnert, dass die derzeit in den Vorschriften vorgesehene Verhältnismäßigkeit auch dieser Kategorie von Banken zugutekommt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/20




Anhang

Zu Punkt 6 und Punkt 7 Buchstabe a:

Zu Punkt 7 Buchstabe b:

Zu Punkt 7 Buchstabe c:

Zu Punkt 7 Buchstabe d:

Zu Punkt 7 Buchstabe e:

Zu Punkt 7 Buchstabe f:

Zu Punkt 8:

Zu Punkt 9:

Zu den Punkten 10 und 12:

Zu Punkt 11:

Zu Punkt 13:

Zu Punkt 14:

Zu Punkt 15:

Zu Punkt 16:


 
 
 


Drucksache 136/1/20

... 30. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass etablierte Industrieunternehmen von einer Zusammenarbeit mit jungen, technologisch versierten KMU (auch Startups) profitieren können. Soweit es die Plattformwirtschaft betrifft, ist angesichts der für Plattformen besonderen Dynamiken ("the winner takes it all") besonders darauf zu achten, dass auch kleinere Akteure oder Konsortien unter Beteiligung von KMU und Startups die Möglichkeit haben, wesentliche Marktanteile für sich zu gewinnen. Dies gilt insbesondere in Marktsegmenten, die noch nicht durch die Plattformwirtschaft erschlossen sind, wie etwa in sektorspezifischen B2B-Märkten.



Drucksache 97/20

... Die Gewährleistung von Fairness in der digitalen Wirtschaft stellt eine große Herausforderung dar. In einer digitalen Welt ohne Grenzen erhalten einige wenige Unternehmen mit dem größten Marktanteil den Hauptteil der Gewinne aus der Wertschöpfung, die in einer datengestützten Wirtschaft erzielt wird. Diese Gewinne werden aufgrund veralteter Körperschaftsteuervorschriften häufig nicht dort besteuert, wo sie erzielt werden, wodurch der Wettbewerb verzerrt wird. Daher will die Kommission auch die steuerlichen Herausforderungen angehen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vision und Ziele

A. Technologie im Dienste der Menschen

B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft

C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft

3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 265/20 (Beschluss)

... Über die rein redaktionelle Anpassung hinaus bedarf die bestehende Regel einer deutlichen inhaltlichen Änderung. Die bisher geltende und auch im vorliegenden Gesetzentwurf beibehaltene Regelung würde bedeuten, dass ein Versandhändler - ungeachtet der Menge an verkauften Batterien - Altbatterien nur im Versandlager oder in dessen unmittelbarer Nähe zurücknehmen muss. Die Versandlager großer Versandhändler sind jedoch nicht auf Publikumsverkehr eingestellt. Sie befinden sich regelmäßig in großen, von den Endnutzern der Batterien und somit vom Entstehungsort der Altbatterien weit entfernten Logistikstandorten. So betreibt etwa der Marktführer des Onlinehandels in Deutschland nur an zehn Standorten Versandlager und müsste nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nur an diesen Standorten (bzw. in deren unmittelbarer Nähe) Altbatterien annehmen. Angesichts des erheblichen Marktanteils beim Vertrieb von Batterien ist die derzeitige Regelung nicht angemessen und bedeutet einen massiven Wettbewerbsnachteil für den stationären Handel von Batterien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1

§ 01
Ziel des Gesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu - § 2 Absatz 11 BattG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 1 BattG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 BattG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 - neu - BattG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 9 Absatz 1 Satz 4 BattG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13 Absatz 3 - neu - BattG

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3 Satz 2a - neu - BattG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3a - neu - BattG

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 BattG

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 2 BattG

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 BattG

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26 Absatz 2 Satz 1 BattG

14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e - neu - und Buchstabe f - neu - § 27 Nummer 5 - neu - und Nummer 6 - neu - BattG

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

15. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii § 29 Absatz 1 Nummer 14a BattG

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe kk - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 17a - neu - BattG

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 136/20 (Beschluss)

... 15. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass etablierte Industrieunternehmen von einer Zusammenarbeit mit jungen, technologisch versierten KMU (auch Startups) profitieren können. Soweit es die Plattformwirtschaft betrifft, ist angesichts der für Plattformen besonderen Dynamiken ("the winner takes it all") besonders darauf zu achten, dass auch kleinere Akteure oder Konsortien unter Beteiligung von KMU und Startups die Möglichkeit haben, wesentliche Marktanteile für sich zu gewinnen. Dies gilt insbesondere in Marktsegmenten, die noch nicht durch die Plattformwirtschaft erschlossen sind, wie etwa in sektorspezifischen B2B-Märkten.



Drucksache 265/1/20

... Versandlager großer Versandhändler sind jedoch nicht auf Publikumsverkehr eingestellt. Sie befinden sich regelmäßig in großen, von den Endnutzern der Batterien und somit vom Entstehungsort der Altbatterien weit entfernten Logistikstandorten. So betreibt etwa der Marktführer des Onlinehandels in Deutschland nur an zehn Standorten Versandlager und müsste nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nur an diesen Standorten (bzw. in deren unmittelbarer Nähe) Altbatterien annehmen. Angesichts des erheblichen Marktanteils beim Vertrieb von Batterien ist die derzeitige Regelung nicht angemessen und bedeutet einen massiven Wettbewerbsnachteil für den stationären Handel von Batterien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1

§ 01
Ziel des Gesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu - § 2 Absatz 11 BattG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 1 BattG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 1 BattG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 BattG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 - neu - BattG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 9 Absatz 1 Satz 4 BattG

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13 Absatz 3 - neu - BattG

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 14 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BattG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BattG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3 Satz 2a - neu - BattG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3a - neu - BattG

13. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16 Absatz 1 BattG

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 BattG

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 20 Absatz 1 Satz 1 BattG

16. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 2 BattG

17. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 BattG

18. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26 Absatz 2 Satz 1 BattG

19. Hauptempfehlung zu Ziffer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 19

Zu Artikel 1 Nummer 22

21. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe hh § 29 Absatz 1 Nummer 14 BattG

22. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii § 29 Absatz 1 Nummer 14a BattG

23. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe kk - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 17a - neu - BattG

24. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 520/19

... Eigentumsbildung ist insbesondere für Familien mit Kindern wichtig, da der private Mietwohnungsmarkt nicht genügend bezahlbare familiengerechte Wohnungen bereitstellt (Dritter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2016, Bundestagsdrucksache 18/13120, S. 38). Das selbstgenutzte Wohneigentum ist mit einem Marktanteil am Gesamtbestand von ca. 46 Prozent eine wichtige Säule des Wohnungsmarktes. In Städten ist die Wohneigentumsquote mit etwa 30 Prozent jedoch deutlich geringer als in ländlichen Gebieten. Etwa zwei Drittel aller Erwerbe erfolgen in Kleinstädten oder sonstigen Regionen. Ursachen sind vor allem höhere Preise und ein geringeres Grundstücksangebot in den Städten. Für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen und für Haushalte mit Kindern ist Wohneigentum trotz günstiger Finanzierungsmöglichkeiten in vielen Städten nicht mehr erschwinglich (Bundestagsdrucksache 18/13120, S. 38, 39). Hohe Erwerbsnebenkosten erschweren die Eigentumsbildung zusätzlich, zumal sie in der Regel nicht als Darlehen aufgenommen werden können, sondern aus Eigenkapital geleistet werden müssen. Neben der Grunderwerbsteuer sind dabei die Maklerkosten ein entscheidender Posten der Erwerbsnebenkosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Untertitel 4 Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

§ 656a
Textform

§ 656b
Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d

§ 656c
Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien

§ 656d
Vereinbarungen über die Maklerkosten

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz über die Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Beschreibung der aktuellen Situation

2. Regelungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Senkung sonstiger Kaufnebenkosten

2. Regionale Begrenzung der Kostenteilung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Grundgesetzes

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

- Begrenzung des auf die Käufer entfallenden Provisionsanteils

- Abschluss eines Maklervertrags in Textform, § 656a BGB-E

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

- Begrenzung des auf die Käufer entfallenden Provisionsanteils

- Nachweis der gezahlten Maklerprovision, § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB-E

- Abschluss eines Maklervertrags in Textform, § 656a BGB-E

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 8

Zu § 656a

Zu § 656b

Zu § 656c

Zu § 656d

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Halbteilungsprinzip

4 Textform

4 Verbraucherschutz

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Verkäufer

5 Käufer

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 343/1/19

... Darüber hinaus sind die Systeme gesetzlich zu verpflichten, sich entsprechend ihres Marktanteils angemessen an den Kosten zu beteiligen, die den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch die Sammlung und die ordnungsgemäße Entsorgung des Abfallgemisches (systembeteiligungspflichtige Verpackungen und weiterer Abfall) entstehen, das in öffentlichen Abfallbehältern und in deren direktem Umfeld anfällt. Die Bundesregierung wird gebeten, zeitnah angemessene Finanzierungsanteile für die unterschiedlichen Abfallfraktionen zu bestimmen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/1/19




1. Zu Nummer 4

2. Hauptempfehlung zu Ziffer 3

Zu Nummer 4

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Nummer 4

4. Zu Nummer 5

5. Zu Nummer 6 - neu - Folgende Nummer 6 ist anzufügen:

6. Hauptempfehlung zu Ziffer 7

Zu Nummer 7

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Nummer 7

8. Zu Nummer 8 - neu - Folgende Nummer 8 ist anzufügen:

9. Zu Nummer 9 - neu - Folgende Nummer 9 ist anzufügen:


 
 
 


Drucksache 373/19

... (5e) Das Bundesministerium für Gesundheit evaluiert im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis zum 31. Dezember 2023 die Auswirkungen der Regelung des Absatzes 3 Satz 2 und 3 auf die Marktanteile von Apotheken und des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 132i
Regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken

Artikel 2
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 3
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 4
Änderung der Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 5
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 7
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 412/19

... Entlassungen, die durch eine Verlagerung von Arbeitsplätzen in Drittländer, eine gravierende Verlagerung im Waren- oder Dienstleistungsverkehr der Union oder einen raschen Rückgang des Marktanteils der Union in einem bestimmten Sektor verursacht werden. Dieser Vorschlag sieht vor, dass der Anwendungsbereich des EGF auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfasst, die in Bereichen, Sektoren, Gebieten oder Arbeitsmärkten arbeitslos geworden sind, die aufgrund des ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union schwerwiegende wirtschaftliche Störungen erfahren. Ein solcher Austritt stellt eine bedeutende Veränderung der Handelsbeziehungen der EU und der Zusammensetzung des Binnenmarktes dar; daher ist mit erheblichen Auswirkungen auf Handelsströme, Wachstum und Beschäftigung zu rechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften in diesem und in anderen Politikbereichen der Union

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 335/19

... Es wird angenommen, dass die Marktanteile der Alternativen mit Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration bei ca. 30 % Ebermast, ca. 20 % Immunokastration und ca. 50 % Kastration unter Isoflurannarkose liegen. Die Isoflurannarkose würde dann bei ca. 10 Millionen Ferkeln jährlich angewendet. Damit führt die Verordnung zu einer jährlichen Entlastung von ca. 28,2 Millionen Euro bei Durchführung der Inhalationsnarkose durch den Landwirt statt durch den Tierarzt oder die Tierärztin.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahme vom Tierarztvorbehalt

§ 3
Tierarzneimittel zur Betäubung

§ 4
Verfahren der Ferkelkastration unter Betäubung

§ 5
Orte und Narkosegeräte

§ 6
Sachkunde

§ 7
Schulungseinrichtungen, Lehrgänge und Überprüfung der praktischen Fähigkeiten

§ 8
Dokumentation

§ 9
Übergangsvorschriften

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4718, BMEL: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.4. ‚One in one out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 391/1/18

... dient dazu, Unternehmen, die entgeltregulierte Vorleistungen in Anspruch nehmen und über eine ausreichende Finanzkraft für Rücklagen verfügen, nicht mehr - so wie bisher - von späteren Nachzahlungen zu befreien. Die gewählte Umsatzschwelle entspricht einem Marktanteil von deutlich unter einem Prozent und nimmt damit auch relativ kleine Wettbewerber vom Schutzgedanken der Vorschrift aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/1/18




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 35 Absatz 5a Satz 1 TKG

3. Zu § 45d TKG

4. Zur Verbreitung digitaler Radioempfangsgeräte


 
 
 


Drucksache 391/18 (Beschluss)

... dient dazu, Unternehmen, die entgeltregulierte Vorleistungen in Anspruch nehmen und über eine ausreichende Finanzkraft für Rücklagen verfügen, nicht mehr - so wie bisher - von späteren Nachzahlungen zu befreien. Die gewählte Umsatzschwelle entspricht einem Marktanteil von deutlich unter einem Prozent und nimmt damit auch relativ kleine Wettbewerber vom Schutzgedanken der Vorschrift aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 35 Absatz 5a Satz 1 TKG

3. Zu § 45d TKG

4. Zur Verbreitung digitaler Radioempfangsgeräte


 
 
 


Drucksache 13/18 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat unterstützt die Feststellungen der Kommission zu den steigenden Marktanteilen von biologisch basierten Kunststoffen und verweist auf die Notwendigkeit zu deren Etikettierung und Kennzeichnung sowie der Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für biologisch abbaubare Kunststoffe.



Drucksache 391/18

... Insgesamt stellt die Schwelle von 100 Millionen Euro sicher, dass die Rückwirkungseinschränkung des § 35 Absatz 5 Satz 3 TKG nur solchen Unternehmen zugutekommt, die auf den umsatzstarken Telekommunikationsmärkten (Gesamtumsatz ca. 57 Milliarden Euro p. a.) als kleinere Unternehmen anzusehen sind. Zwar fällt die Mehrzahl der auf den Telekommunikationsmärkten tätigen Unternehmen unter die im Gesetz festgelegte Umsatzgrenze. Die Marktanteile dieser Unternehmen summieren sich allerdings auf deutlich unter 15% des Gesamtmarktes. Hinsichtlich des einzelnen begünstigten Unternehmens ist von einem Marktanteil von deutlich unter einem Prozent auszugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 13/1/18

... 4. Der Bundesrat unterstützt die Feststellungen der Kommission zu den steigenden Marktanteilen von biologisch basierten Kunststoffen und verweist auf die Notwendigkeit zu deren Etikettierung und Kennzeichnung sowie der Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für biologisch abbaubare Kunststoffe.



Drucksache 124/18

... Die Kernspinresonanz-Spektroskopie ist für die werkstoff- und biowissenschaftliche Forschung von wesentlicher Bedeutung. Mit einem Marktanteil von 78 % hat die deutsche Industrie auf diesem Markt mit einem Volumen von rund 1 Mrd. EUR die Führungsposition inne.



Drucksache 442/18

... Das Kompetenzzentrum sollte aufgrund seiner Art und seiner besonderen Ziele auf einer doppelten Rechtsgrundlage eingerichtet werden. Auf der Grundlage des Artikels 187 AEUV zur Schaffung von Strukturen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union erforderlich sind, wird es dem Kompetenzzentrum möglich sein, Synergien zu schaffen und Ressourcen zu bündeln und auf der Ebene der Mitgliedstaaten in die notwendigen Kapazitäten zu investieren oder öffentliche europäische Werte und Anlagen aufzubauen (z.B. durch gemeinsame Beschaffung der erforderlichen Erprobungs- und Versuchsinfrastruktur für Cybersicherheit). In Artikel 188 Absatz 1 ist die Annahme solcher Maßnahmen vorgesehen. Ungeachtet dessen würde Artikel 188 Absatz 1 als alleinige Rechtsgrundlage nicht zulassen, dass die Tätigkeiten über den Bereich der Forschung und Entwicklung hinausgehen; dies ist aber erforderlich, um alle in dieser Verordnung festgelegten Ziele des Kompetenzzentrums zu verwirklichen, darunter die Markteinführung von Cybersicherheitsprodukten und -lösungen zu unterstützen, die europäische Cybersicherheitsbranche wettbewerbsfähiger zu machen und ihren Marktanteil zu steigern sowie einen Mehrwert zu den nationalen Anstrengungen zur Schließung der Qualifikationslücke im Bereich der Cybersicherheit zu schaffen. Hierzu muss Artikel 173 Absatz 3 zusätzlich als Rechtsgrundlage herangezogen werden, der es der Union ermöglicht, Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu ergreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 222/18

... Der SPC-Schutz wird in beträchtlichem Ausmaß und immer häufiger in Anspruch genommen.8 Gleichzeitig erleben die europäischen und globalen Arzneimittelmärkte jedoch tief greifende Veränderungen. Die weltweite Nachfrage nach Arzneimitteln hat massiv zugenommen (2017: 1,1 Billionen EUR). Parallel dazu gibt es eine zunehmende Verschiebung bei den Marktanteilen zugunsten von Generika und Biosimilars. Geht man von einer jährlichen Wachstumsrate von 6,9 % aus, so werden Generika und Biosimilars 2020 mengenmäßig 80 % und wertmäßig rund 28 % aller Arzneimittel ausmachen.

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Drucksache 222/18




Vorschlag

Begründung

Kontext des Vorschlags

- Zentrale Elemente des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Strategien und Maßnahmen

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang
Anhang I Logo


 
 
 


Drucksache 470/17

... "(5) Das Bundeskartellamt kann von jedem beteiligten Unternehmen Auskunft über Marktanteile einschließlich der Grundlagen für die Berechnung oder Schätzung sowie über den Umsatzerlös bei einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen, den das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss erzielt hat, sowie über die Tätigkeit eines Unternehmens im Inland einschließlich von Angaben zu Zahlen und Standorten seiner Kunden sowie der Orte, an denen seine Angebote erbracht und bestimmungsgemäß genutzt werden, verlangen." `



Drucksache 721/17

... -Normen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge nach 2020 der Marktanteil von Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb im Jahr 2025 auf potenziell 0,3-0,4 % des gesamten Fahrzeugbestands veranschlagt. Mit den in den NPF vorgesehenen 820-842 Tankstellen wird in diesem Szenario der Bedarf von 0,9-1,1 Mio. Fahrzeugen gedeckt7.

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Drucksache 721/17




Mitteilung

1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN

2. WO stehen WIR?

2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen

2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

5 Strom

Der NPF

5 Erdgas

Im NPF

5 Wasserstoff

Der NPF

2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?

3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan

3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF

3.2. Investitionsförderung

Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes

Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung

Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln

Aufbau von Kapazitäten

3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten

3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher

3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz

3.6. Neue Fragestellungen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 189/1/17

... Die Kommission sieht in der verpflichtenden Einführung moderner Biokraftstoffe eine Strategie zur kostengünstigen Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Angesichts der hohen Herstellungskosten für fortschrittliche Biokraftstoffe und der beschränkten Verfügbarkeit geeigneter Rohstoffe sind die vorgegebenen Marktanteile zu hinterfragen. Zudem werden durch die Vorgaben der Kommission zu Marktanteilen unterschiedlicher Biokraftstoffe nationale Entwicklungsmöglichkeiten unterbunden und bestehende Marktstrukturen nachteilig verändert. Dieser Ansatz entspricht nicht dem Anspruch der Technologieneutralität und marktwirtschaftlichen Grundsätzen.



Drucksache 87/1/17

... Die Förderbanken der Länder sind entweder als rechtlich selbständige oder rechtlich unselbständige Einheiten organisiert. Beide Organisationsformen sollen der Ausnahmemöglichkeit unterliegen. Eine unterschiedliche Behandlung dieser Institute nach ihrer Organisationsform bei der Verschuldungsquote wäre sachlich nicht gerechtfertigt. Auch die rechtlich unselbständigen Landesförderbanken sind nach öffentlichem Recht gegründet und unterstehen einer besonderen staatlichen Aufsicht. Ebenso wie den rechtlich selbständigen Förderbanken obliegt ihnen die monetäre Förderung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben, dies insbesondere auf den Gebieten der Struktur- und Wirtschaftspolitik sowie der Sozial- und Wohnraumpolitik. Ihre Tätigkeiten sind nicht auf die Maximierung ihres Gewinns oder Marktanteils ausgerichtet. Zudem ist ihr Fortbestand durch die Gewährträgerhaftung bzw. unmittelbare Garantien gesichert. Ihr Förderbanken-status wird auch von der Kommission seit der so genannten Verständigung II mit der Bundesrepublik Deutschland vom 1. März 2002 anerkannt.

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Drucksache 87/1/17




Zu Artikel 281

5. Zu Artikel 325a

6. Zu Artikel 325ai

7. Zu Artikel 392 und 395

Zu Artikel 428a

8. Zu Artikel 429a

a Zu Absatz 1 Buchstabe d

b Zu Absatz 2 Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 243/17

... Im Bereich der Internetzugangsdienste über WLAN versorgen ebenfalls wenige große Netzbetreiber den weit überwiegenden Anteil der Endnutzer (z.B. Kabelnetzbetreiber, die über ihre Endnutzer-Anschlüsse oder über separate Citynetze WLAN-Zugänge für die Öffentlichkeit anbieten). Diese Betreiber erbringen neben Internetzugangsdiensten über WLAN, bei denen in der Regel Zugangskennungen vergeben werden, auch andere Telekommunikationsdienste, bei denen sie entsprechende Einnahmen erwirtschaften, und sind bisher schon verpflichtet, technische und organisatorische Vorkehrungen zu treffen, sofern an ihre Telekommunikationsanlagen mehr als 10.000 Teilnehmer oder Endnutzer angeschlossen sind. Dabei bemisst sich die Anzahl der angeschlossenen Teilnehmer oder sonstiger Endnutzer nach den kurz- und langfristig zugeteilten Benutzerkennungen (auch solcher für die Hotelaufenthaltsdauer) sowie nach der Anzahl der gleichzeitig eingebuchten Endgeräte, wenn keine Benutzerkennungen zugeteilt werden. Im Gegensatz dazu erwirtschaften kleine Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mit denen ausschließlich nichtkennungsbezogene Internetzugangsdienste über WLAN erbracht werden, keine oder nur sehr geringe Einnahmen, weil sie in der Regel auf jegliche Bezahlung seitens der Teilnehmer oder Endnutzer und somit auch auf eine Refinanzierungsmöglichkeit ihrer Ausgaben verzichten. Zudem verfügen die Telekommunikationsanlagen aufgrund der entfallenden Vergabe von Zugangskennungen über keine zentralen Komponenten, in denen eine Überwachungstechnik wirtschaftlich vorgehalten werden kann. Diese Umstände rechtfertigen bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine höhere Marginalgrenze als dies bei Betreibern von Telekommunikationsanlagen für kennungsbezogene Internetzugangsdienste der Fall ist, die regelmäßig Einnahmen erwirtschaften und über günstigere Voraussetzungen zur Vorhaltung von Überwachungstechnik verfügen. Vor diesem Hintergrund sollen Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mit denen Internetzugangsdienste über WLAN erbracht werden von der Verpflichtung zum Treffen technischer und organisatorischer Vorkehrungen befreit werden, sofern ausschließlich nichtkennungsbezogene Internetzugangsdienste über WLAN für nicht mehr als 100 000 Teilnehmer oder Endnutzer erbracht werden. Die Verpflichtung dieser Anbieter wäre nicht sachgerecht und unverhältnismäßig. Ähnlich wie im Bereich der E-Mail-Dienste wird derzeit davon ausgegangen, dass durch die Marginalgrenze von 100 000 Endnutzern bei ausschließlich nichtkennungsbezogenen Internetzugangsdiensten über WLAN bereits ein signifikanter Marktanteil abgedeckt wird. Da hierüber jedoch derzeit keine hinreichend genauen Statistiken vorliegen, soll die Verpflichtung für diesen Bereich einer Evaluierung in drei Jahren unterzogen werden.

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Drucksache 243/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

§ 4
Grenzen des Anwendungsbereichs

§ 23
Probeweise Anwendung der Überwachungsfunktionen.

Teil 4
Vorkehrungen für die Erteilung von Auskünften über Verkehrsdaten

§ 30
Kreis der Verpflichteten

§ 31
Grundsätze

§ 32
Auskünfte über zurückliegende Verkehrsdaten, zukünftige Verkehrsdaten, Verkehrsdaten in Echtzeit

§ 33
Verschwiegenheit

§ 34
Nachweis, probeweise Anwendungen

§ 35
Protokollierung

Teil 5
Ergänzende technische Festlegungen, Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen

§ 36
Technische Richtlinie

§ 37
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 100g

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4076, BMWi: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 KMU-Betroffenheit


 
 
 


Drucksache 87/17 (Beschluss)

... Die Förderbanken der Länder sind entweder als rechtlich selbständige oder rechtlich unselbständige Einheiten organisiert. Beide Organisationsformen sollen der Ausnahmemöglichkeit unterliegen. Eine unterschiedliche Behandlung dieser Institute nach ihrer Organisationsform bei der Verschuldungsquote wäre sachlich nicht gerechtfertigt. Auch die rechtlich unselbständigen Landesförderbanken sind nach öffentlichem Recht gegründet und unterstehen einer besonderen staatlichen Aufsicht. Ebenso wie den rechtlich selbständigen Förderbanken obliegt ihnen die monetäre Förderung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben, dies insbesondere auf den Gebieten der Struktur- und Wirtschaftspolitik sowie der Sozial- und Wohnraumpolitik. Ihre Tätigkeiten sind nicht auf die Maximierung ihres Gewinns oder Marktanteils ausgerichtet. Zudem ist ihr Fortbestand durch die Gewährträgerhaftung bzw. unmittelbare Garantien gesichert. Ihr Förderbanken-status wird auch von der Kommission seit der so genannten Verständigung II mit der Bundesrepublik Deutschland vom 1. März 2002 anerkannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/17 (Beschluss)




a Zu Artikel 281 und 282

b Zu Artikel 325a

c Zu Artikel 325ai

d Zu Artikel 392 und 395

e Zu Artikel 428a ff.

4. Zu Artikel 429a

a Zu Absatz 1 Buchstabe d

b Zu Absatz 2 Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 676/16

... Technisch können bereits mehrere der aktuell eingesetzten Systeme (Marktanteil ca. 50%) vor stehenden Fahrzeugen die Kollisionsgeschwindigkeit deutlich stärker (um mehr als 40 km/h) reduzieren oder sogar rechtzeitig kollisionsfrei anhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/16




Entschließung

I. EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner

II. Regelungen zur Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten


 
 
 


Drucksache 432/16 (Beschluss)

... als umweltfreundlicher und ressourcenschonender Verkehrsträger stärker als bisher Unterstützung erfahren muss. Hierzu ist es erforderlich, dass die Emissionen der Binnenschiffe in Relation zur Transportleistung deutlich gesenkt werden. Durch den Einsatz neuer, emissionsärmerer Motoren sowie eine attraktive Förderkulisse für die Nachrüstung mit Schadstoffminderungstechnik, die über das bisherige Angebot deutlich hinausgeht, kann dieses Ziel erreicht werden. Mit LNG-Antrieben und Landstromversorgungen stehen emissionsarme Antriebe bzw. emissionsfreie Schiffsversorgungen zur Verfügung. Die lange Nutzungsdauer der Schiffe, Überkapazitäten auf dem Markt sowie häufig unterkapitalisierte Marktakteure stellen ein deutliches Hemmnis für die erforderlichen kapitalintensiven Erneuerungsinvestitionen dar. Hier bedarf es dringend umfassender Ansätze, um den Markt mit Schiffen mit emissionsarmen Antrieben sowie entsprechenden Versorgungsinfrastrukturen auszustatten, da ansonsten der klimafreundliche Verkehrsträger Akzeptanz und Marktanteile verlieren wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 35 Absatz 1 Satz 1 WaStrG


 
 
 


Drucksache 797/16 (Beschluss)

... Die vom deutschen Brauerbund koordinierte "Vereinbarung zu Herstellung und Qualität der 0,5 l-Verbandsflasche der deutschen Brauwirtschaft" (StandardPoolflasche) gewährleistete in der Vergangenheit bundesweit eine Wiedernutzung des zurückgeführten Pool-Leerguts durch die große Mehrzahl der Brauereien und damit bei einem Anteil von ca. 90 Prozent Mehrweg am Gesamtgebinde Bier ein funktionierendes Mehrwegsystem. Seit mehreren Jahren findet eine zunehmende Abkehr von der Standard-Poolflasche statt, indem vorrangig durch umsatzstarke Großbrauereien im Mehrweg sogenannte gebrandete Individualflaschen eingesetzt werden. Das Aussortieren dieser Flaschen bei den Brauereien, die die Standard-Poolflaschen verwenden, und der erforderliche Rücktransport zu den die Individualflaschen nutzenden Betrieben verursachen einen unnötigen Energie- und Transportaufwand mit nachteiligen ökologischen Auswirkungen. Je nach regionalem Marktanteil des Individualmehrweggutes kann der Umfang am Gesamtleergut bis zu 40 Prozent erreichen. Der vorgelegte Entwurf des Verpackungsgesetzes ändert die Rahmenbedingungen für diese Entwicklung nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG

3. Zu Artikel 1 § 12 VerpackG

§ 12
Ausnahmen

4. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG

5. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG

6. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG

8. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG

9. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG

10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG

11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1

12. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG

§ 27a
Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern

13. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG

32 Hinweispflichten

14. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG

15. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 746/16

... Wesentliche Ziele der Bahnreform 1993/1994 waren und sind eine Entlastung des Steuerzahlers und die Stärkung des Verkehrs auf der Schiene. Die europäische Arbeitsteilung und die Teilhabe an den globalen Warenströmen führen zu einer deutlichen Steigerung des Verkehrsaufkommens in Deutschland und Europa. Die Erwartung, dass der Schienengüterverkehr in der Lage ist, einen großen Teil des Verkehrswachstums aufzufangen und als einziger bereits heute weitgehend elektromobiler Transporteur eine strategische Versorgungssicherheit für die deutsche und europäische Industrie in einer Welt begrenzter fossiler Brennstoffe bieten kann, hat sich bisher nicht erfüllt. Es gelang zwar, Wettbewerber für den Markteinstieg zu gewinnen und die Verkehrsleistung moderat zu steigern, doch ist die angestrebte Verlagerung von Marktanteilen auf die Schiene noch nicht in dem erhofften und umweltpolitisch wünschenswerten Maße gelungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/16




Entschließung

Zu 1:

Zu 2:

Zu 3:

Zu 4:

Zu 5:

Zu 6.:


 
 
 


Drucksache 782/16 (Beschluss)

... Die Fassweinpreise für weiße Standardsorten bewegen sich in Rheinland-Pfalz seit zwei Jahren auf völlig unauskömmlichem Niveau. Der Markt ist empfindlich gestört. Der Marktanteil deutscher Weine im Handel war im In- und Ausland rückläufig, die Bestände sind stark gestiegen, in Rheinland-Pfalz von 2011 bis 2016 um fast 18 Prozent. Selbst wenn es im Zeitraum bis zum Jahr 2020 zu einer Verbesserung der Fassweinpreise kommen sollte, wäre dadurch nicht die instabile Situation am Fassweinmarkt widerlegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 1 WeinG 1994

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 9 Absatz 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 22g Absatz 1 Satz 2 WeinG 1994

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 22g Absatz 3 WeinG 1994

5. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WeinG 1994

6. Zu Artikel 1 Nummer 10b - neu - § 44 Absatz 1 Satz 1 WeinG 1994

7. Zu Artikel 1a - neu - § 9 Absatz 3 Satz 1 AgrarMSG

'Artikel 1a Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes


 
 
 


Drucksache 432/1/16

... als umweltfreundlicher und ressourcenschonender Verkehrsträger stärker als bisher Unterstützung erfahren muss. Hierzu ist es erforderlich, dass die Emissionen der Binnenschiffe in Relation zur Transportleistung deutlich gesenkt werden. Durch den Einsatz neuer, emissionsärmerer Motoren sowie eine attraktive Förderkulisse für die Nachrüstung mit Schadstoffminderungstechnik, die über das bisherige Angebot deutlich hinausgeht, kann dieses Ziel erreicht werden. Mit LNG-Antrieben und Landstromversorgungen stehen emissionsarme Antriebe bzw. emissionsfreie Schiffsversorgungen zur Verfügung. Die lange Nutzungsdauer der Schiffe, Überkapazitäten auf dem Markt sowie häufig unterkapitalisierte Marktakteure stellen ein deutliches Hemmnis für die erforderlichen kapitalintensiven Erneuerungsinvestitionen dar. Hier bedarf es dringend umfassender Ansätze, um den Markt mit Schiffen mit emissionsarmen Antrieben sowie entsprechenden Versorgungsinfrastrukturen auszustatten, da ansonsten der klimafreundliche Verkehrsträger Akzeptanz und Marktanteile verlieren wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 35 Absatz 1 Satz 1 WaStrG


 
 
 


Drucksache 287/16

... Drittens mangelt es weithin an Informationen über den Paketzustellungsmarkt und über die verfügbaren Dienste, Anbieter und Preise. Viele Unternehmen und Privatkunden kennen nur wenige Marktteilnehmer, auf die sie zurückgreifen könnten, und nehmen häufig standardmäßig den Universaldienstanbieter in Anspruch. Für neue Anbieter wird es dadurch umso schwieriger, Marktanteile zu erobern, während der Wettbewerbsdruck für bestehende Anbieter sinkt. Dies führt wiederum dazu, dass es weniger Anreize gibt, die Qualität der Dienste zu verbessern, und dass höhere Preise verlangt werden. Die Kommission bekämpft das Informationsdefizit mit COSME-Mitteln19, mit denen die Entwicklung einer Informationsplattform über Zustelldienste gefördert wird. Dadurch können sich Online-Einzelhändler besser über alternative Zustellmöglichkeiten informieren und eine fundiertere Wahl treffen. Diese Plattform soll mittelfristig auch den Absendern kleinerer Mengen eine Möglichkeit bieten, ihre Sendungen so zu bündeln, dass sie in den Genuss niedrigerer Preise kommen. Die gemäß dieser Verordnung einzurichtende einschlägige Webseite der Kommission wird mit dieser Plattform verlinkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Ziele

1.3. Politischer Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkte der Interessenträger

2.2. Fachgutachten

2.3. Abschätzung der Folgen des Verordnungsvorschlags

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

3.3. Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Aufbau des Vorschlags und hauptsächliche Rechte und Pflichten

Gegenstand und Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Artikel 1 und 2

Bereitstellung von Informationen Artikel 3

Transparenz von Tarifen und Endgebühren Artikel 4 und Anhang

Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen Artikel 5

Transparenz und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang Artikel 6

Sanktionen Artikel 7

Überprüfungsklausel Artikel 8

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Regulierungsaufsicht

Artikel 3
Informationspflicht

Artikel 4
Transparenz der Tarife und Endgebühren

Artikel 5
Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen

Artikel 6
Transparenter und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang

Kapitel III
Durchführung, Überprüfung und Inkrafttreten

Artikel 7
Sanktionen

Artikel 8
Überarbeitung

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Inkrafttreten

Anhang
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste {SWD(2016) 166 final} {SWD(2016) 167 final}

Anhang
Postsendungen, für die den nationale Regulierungsbehörden die öffentliche Liste der inländischen und aller grenzüberschreitenden Tarife für die Zustellung in anderen Mitgliedstaaten vorzulegen ist:


 
 
 


Drucksache 797/1/16

... Die vom deutschen Brauerbund koordinierte "Vereinbarung zu Herstellung und Qualität der 0,5 l-Verbandsflasche der deutschen Brauwirtschaft" (StandardPoolflasche) gewährleistete in der Vergangenheit bundesweit eine Wiedernutzung des zurückgeführten Pool-Leerguts durch die große Mehrzahl der Brauereien und damit bei einem Anteil von ca. 90 Prozent Mehrweg am Gesamtgebinde Bier ein funktionierendes Mehrwegsystem. Seit mehreren Jahren findet eine zunehmende Abkehr von der Standard-Poolflasche statt, indem vorrangig durch umsatzstarke Großbrauereien im Mehrweg sogenannte gebrandete Individualflaschen eingesetzt werden. Das Aussortieren dieser Flaschen bei den Brauereien, die die Standard-Poolflaschen verwenden, und der erforderliche Rücktransport zu den die Individualflaschen nutzenden Betrieben verursachen einen unnötigen Energie- und Transportaufwand mit nachteiligen ökologischen Auswirkungen. Je nach regionalem Marktanteil des Individualmehrweggutes kann der Umfang am Gesamtleergut bis zu 40 Prozent erreichen. Der vorgelegte Entwurf des Verpackungsgesetzes ändert die Rahmenbedingungen für diese Entwicklung nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf im Besonderen Streichung der Mehrwegquote

Abstimmung Kommunen/Systeme

Zentrale Stelle

Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte

Papier, Pappe und Kartonage PPK

2 Hinweispflicht

2 Pfandregelungen

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG

Zu Artikel 1

§ 12
Ausnahmen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG

12. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG

13. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 1 VerpackG

14. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG

15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG

17. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG

§ 27a
Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern

19. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG

32 Hinweispflichten

20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG

21. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 746/16 (Beschluss)

... Wesentliche Ziele der Bahnreform 1993/1994 waren und sind eine Entlastung des Steuerzahlers und die Stärkung des Verkehrs auf der Schiene. Die europäische Arbeitsteilung und die Teilhabe an den globalen Warenströmen führen zu einer deutlichen Steigerung des Verkehrsaufkommens in Deutschland und Europa. Die Erwartung, dass der Schienengüterverkehr in der Lage ist, einen großen Teil des Verkehrswachstums aufzufangen und als einziger bereits heute weitgehend elektromobiler Transporteur eine strategische Versorgungssicherheit für die deutsche und europäische Industrie in einer Welt begrenzter fossiler Brennstoffe bieten kann, hat sich bisher nicht erfüllt. Es gelang zwar, Wettbewerber für den Markteinstieg zu gewinnen und die Verkehrsleistung moderat zu steigern, doch ist die angestrebte Verlagerung von Marktanteilen auf die Schiene noch nicht in dem erhofften und umweltpolitisch wünschenswerten Maße gelungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6


 
 
 


Drucksache 311/16

... Die kollaborative Wirtschaft ist klein, wächst aber schnell und gewinnt in einigen Branchen in bedeutendem Maße an Marktanteil. Der Bruttoumsatz kollaborativer Plattformen und Anbieter in der EU im Jahr 2015 wird auf 28 Mrd. EUR geschätzt. In fünf Schlüsselbranchen der EU hat sich ihr Umsatz im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt und dürfte weiter stark zunehmen.1 Seit 2013 ist ein starkes Wachstum zu beobachten, das 2015 noch anstieg, da große Plattformen beträchtliche Investitionen in den Ausbau ihres Geschäfts in Europa tätigten. Wird der Blick weiter voraus gerichtet, so könnte die EU-Wirtschaft den Schätzungen einiger Experten zufolge durch die kollaborative Wirtschaft um 160 572 Mrd. EUR zunehmen. Deshalb bestehen hier große Chancen für neue Unternehmen, diese schnell wachsenden Märkte zu erschließen.2 Das Interesse der Verbraucher ist in der Tat groß, wie eine öffentliche Konsultation und eine Eurobarometer-Umfrage bestätigen.3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Zentrale Fragen

2.1. Marktzugangsanforderungen

Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht

Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen

Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer

Kollaborative Plattformen

2.2 Haftungsregelung

2.3 Schutz der Nutzer

2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft

Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer

2.5 Besteuerung

Anpassung an neue Geschäftsmodelle

Verringerung des Verwaltungsaufwands

5 Mehrwertsteuer

3. Überwachung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 676/16 (Beschluss)

... Technisch können bereits mehrere der aktuell eingesetzten Systeme (Marktanteil circa 50 Prozent) vor stehenden Fahrzeugen die Kollisionsgeschwindigkeit deutlich stärker (um mehr als 40 km/h) reduzieren oder sogar rechtzeitig kollisionsfrei anhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen sowie eine Reform der Regelungen für die Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten

I. EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner

II. Regelungen zur Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten


 
 
 


Drucksache 690/16

... 1. Einen Referenzpunkt pro Besucherin oder Besucher erhalten Kinos, die mit dem Kinoprogrammpreis der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde ausgezeichnet wurden oder bei denen das entgeltliche Abspiel von Filmen nach § 41 oder den §§ 42, 44 und sonstigen Filmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz den 1,5-fachen Wert des Zuschauermarktanteils für den deutschen Film und für Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz erreicht hat.



Drucksache 61/15

... Ob ein pharmazeutischer Unternehmer ein Arzneimittel in Deutschland anbietet, ist eine unternehmerische Entscheidung, die wie jedes unternehmerische Handeln von vielen verschiedenen Faktoren auf strategischer, operativer oder finanzieller Ebene beeinflusst wird. Dabei kann beispielsweise ein unerwartet niedriger Marktanteil eines neuen Arzneimittels im ersten Jahr, der nicht den Erwartungen entsprochen hat und der auch unabhängig vom Preis den zukünftigen ökonomischen Erfolg des Produktes infrage stellt, ebenso eine Rolle spielen wie antizipierte Auswirkungen auf Erstattungsentscheidungen in anderen Staaten oder Entscheidungen der Zulassungsbehörde über Veränderungen des Anwendungsgebietes oder Warnhinweise aufgrund von Sicherheitserwägungen. Ob und welche Faktoren in den konkreten Fällen tatsächlich handlungsleitend waren, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/15




Bericht

I. Berichtsauftrag

II. Stand der Umsetzung und bisherige Erfahrungen

III. Bewertung


 
 
 


Drucksache 617/15 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass eine zu starke Konzentration auf wenige Anbieter die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher ungerechtfertigt einschränkt. Er stellt positiv fest, dass die Situation in Deutschland im europaweiten Vergleich insoweit sehr verbraucherfreundlich ist. Deutschland liegt nach Darstellung der Kommission gemeinsam mit Luxemburg bei der Konzentration des Bankensektors (die fünf größten Anbieter haben einen Marktanteil von 30 Prozent) auf dem verbraucherfreundlichsten Platz. Gleiches gilt - gemeinsam mit Kroatien - für den Versicherungssektor (die fünf größten Anbieter haben einen Marktanteil von 40 Prozent).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 542/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die bestehenden Rechtsunsicherheiten im Bereich der Ladeinfrastruktur für Elektromobile zu beseitigen und damit einen weiteren Schritt in Richtung auf das Ziel der Bundesregierung zu gehen, den Marktanteil von Elektrofahrzeugen auf eine Million bis 2020 und 6 Millionen Fahrzeuge bis 2030 zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein:

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 9 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Nummer 25 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 12 Buchstabe a § 3 Nummer 25 und § 17 Absatz 1 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13d Absatz 2 Satz 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 5 Satz 3 Nummer 1, 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 7 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 3 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13h Absatz 1 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 5 Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 22 Absatz 2 Satz 4a - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 51 Absatz 4 Satz 3a - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b § 63 Absatz 2a Satz 2 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 111f Satzteil vor Nummer 1 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG

24. Zu Artikel 3 § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Satz 4a - neu - StromNEV Artikel 9 Nummer 9 § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014

'Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 26 Absatz 3 Satz 3 und 4 - neu - StromNZV

26. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 19 Absatz 1a EEG

27. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 24 Absatz 1 Satz 2 EEG


 
 
 


Drucksache 553/15

... (13) Ausführliche Daten über die Aufschlüsselung der Verbrauchergruppen und deren jeweilige Marktanteile sind ein wesentlicher Bestandteil der Erdgas- und Strompreisstatistiken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/15




1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit der bisherigen Politik in diesem Bereich

Kohärenz mit anderen EU-Politikbereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlichen Zuständigkeiten

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung fachlicher Beratung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Folgenabschätzung

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Aspekte

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Datenquellen

Artikel 4
Erfassungsbereich

Artikel 5
Datenübermittlung

Artikel 6
Bezugszeitraum und Häufigkeit der Übermittlung

Artikel 7
Qualitätsbewertung und Berichte

Artikel 8
Verbreitung

Artikel 9
Ausnahmeregelungen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG

Artikel 13
Inkrafttreten

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise

Anhang I
ERDGASPREISE

1. Preise

2. Erdgas

3. Meldeeinheiten

4. Messeinheiten

5. Verbrauchergruppen

a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

6. Untergliederung

a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung

b Untergliederung nach Abgabenbelastung

7. Verbrauchsmengen

Anhang II
STROMPREISE

1. Preise

2. Meldeeinheiten

3. Messeinheit

4. Verbrauchergruppen

a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

5. Untergliederung

a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung

b Untergliederung nach Abgabenbelastung

6. Verbrauchsmengen


 
 
 


Drucksache 235/15

... (11) Die politischen Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor, insbesondere bei den freiberuflichen Dienstleistungen, waren begrenzt. Die Wachstumsraten der Arbeitsproduktivität liegen bei den freiberuflichen Dienstleistungen in Deutschland seit über einem Jahrzehnt im Negativbereich oder nahe null. Auch zählt Deutschland zu den EU-Mitgliedstaaten, in denen die Regulierung dem Wettbewerb im Sektor der freiberuflichen Dienstleistungen am wenigsten förderlich ist. Die Beschränkungen umfassen Anforderungen an die Berufsqualifikationen sowie Vorgaben für die Rechtsform und die Beteiligung am Gesellschaftskapital. In letzterer Hinsicht sind derzeit in einigen Bundesländern begrenzte Veränderungen zu verzeichnen, doch gibt es noch immer keine breit angelegte Überprüfung solcher Beschränkungen. Deutschland nimmt an der gegenseitigen Evaluierung gemäß der Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen teil, hat infolge dieser Überprüfung aber noch keine Maßnahmen getroffen. Die Wettbewerbssituation auf den deutschen Schienenverkehrsmärkten hat sich seit dem letzten Jahr nicht signifikant verbessert. Insbesondere im Segment des Personenfernverkehrs schreckt das schwierige Wettbewerbsumfeld neue Marktteilnehmer ab. Die Wegeentgelte für den Personenfernverkehr gehören zu den höchsten in der EU. Der Marktanteil neuer Marktteilnehmer im Personenfernverkehr liegt weiterhin unter 1 % und ist rückläufig.



Drucksache 617/1/15

... 4. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass eine zu starke Konzentration auf wenige Anbieter die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher ungerechtfertigt einschränkt. Er stellt positiv fest, dass die Situation in Deutschland im europaweiten Vergleich insoweit sehr verbraucherfreundlich ist. Deutschland liegt nach Darstellung der Kommission gemeinsam mit Luxemburg bei der Konzentration des Bankensektors (die fünf größten Anbieter haben einen Marktanteil von 30 Prozent) auf dem verbraucherfreundlichsten Platz. Gleiches gilt - gemeinsam mit Kroatien - für den Versicherungssektor (die fünf größten Anbieter haben einen Marktanteil von 40 Prozent).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 46/15

... (3) Der Anteil aller Versicherungsunternehmen innerhalb des Nichtlebensversicherungsmarktes, die von Berichtspflichten nach den Absätzen 1 und 2 befreit werden, darf jeweils einen Marktanteil von 20 Prozent nicht überschreiten. Das Gleiche gilt für den Anteil aller Versicherungsunternehmen innerhalb des Lebensversicherungsmarktes. Der Marktanteil ist für den Nichtlebensversicherungsmarkt auf der Basis der gebuchten Bruttoprämien und für den Lebensversicherungsmarkt auf der Basis der versicherungstechnischen Bruttorückstellungen zu ermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Öffentlichrechtliche Versorgungseinrichtungen

§ 3
Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung

§ 4
Feststellung der Aufsichtspflicht

§ 5
Freistellung von der Aufsicht

§ 6
Bezeichnungsschutz

§ 7
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung

Kapitel 1
Geschäftstätigkeit

Abschnitt 1
Zulassung und Ausübung der Geschäftstätigkeit

§ 8
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 9
Antrag

§ 10
Umfang der Erlaubnis

§ 11
Versagung und Beschränkung der Erlaubnis

§ 12
Änderungen des Geschäftsplans und von Unternehmensverträgen

§ 13
Bestandsübertragungen

§ 14
Umwandlungen

§ 15
Versicherungsfremde Geschäfte

Abschnitt 2
Bedeutende Beteiligungen

§ 16
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 17
Anzeige bedeutender Beteiligungen

§ 18
Untersagung oder Beschränkung einer bedeutenden Beteiligung

§ 19
Untersagung der Ausübung der Stimmrechte

§ 20
Prüfung des Inhabers

§ 21
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 22
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation

§ 23
Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation

§ 24
Anforderungen an Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen

§ 25
Vergütung

§ 26
Risikomanagement

§ 27
Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

§ 28
Externe Ratings

§ 29
Internes Kontrollsystem

§ 30
Interne Revision

§ 31
Versicherungsmathematische Funktion

§ 32
Ausgliederung

§ 33
Entsprechende Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 34
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Allgemeine Berichtspflichten

Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung

§ 35
Pflichten des Abschlussprüfers

§ 36
Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Prüfungsauftrag

§ 37
Vorlage bei der Aufsichtsbehörde

§ 38
Rechnungslegung und Prüfung öffentlichrechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 39
Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Bericht über Solvabilität und Finanzlage

§ 40
Solvabilitäts- und Finanzbericht

§ 41
Nichtveröffentlichung von Informationen

§ 42
Aktualisierung des Solvabilitäts- und Finanzberichts

Unterabschnitt 3
Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen

§ 43
Informationspflichten; Berechnungen

§ 44
Prognoserechnungen

§ 45
Befreiung von Berichtspflichten

§ 46
Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt

§ 47
Anzeigepflichten

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern

§ 48
Qualifikation der Versicherungsvermittler

§ 49
Stornohaftung

§ 50
Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge

§ 51
Beschwerden über Versicherungsvermittler

Abschnitt 6
Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung

§ 52
Verpflichtete Unternehmen

§ 53
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 54
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 55
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 56
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Abschnitt 7
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit

Unterabschnitt 1
Dienstleistungsverkehr, Niederlassungen

§ 57
Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr

§ 58
Errichtung einer Niederlassung

§ 59
Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

§ 60
Statistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten

Unterabschnitt 2
Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 61
Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr

§ 62
Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit

§ 63
Bestandsübertragungen

§ 64
Bei Lloyd's vereinigte Einzelversicherer

§ 65
Niederlassung

§ 66
Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung

Unterabschnitt 3
Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 67
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 68
Niederlassung; Hauptbevollmächtigter

§ 69
Antrag; Verfahren

§ 70
Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind

§ 71
Widerruf der Erlaubnis

§ 72
Versicherung inländischer Risiken

§ 73
Bestandsübertragung

Kapitel 2
Finanzielle Ausstattung

Abschnitt 1
Solvabilitätsübersicht

§ 74
Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

§ 75
Allgemeine Vorschriften für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 76
Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 77
Bester Schätzwert

§ 78
Risikomarge

§ 79
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 80
Matching-Anpassung an die maßgebliche risikofreie Zinskurve

§ 81
Berechnung der Matching-Anpassung

§ 82
Volatilitätsanpassung

§ 83
Zu berücksichtigende technische Informationen

§ 84
Weitere Sachverhalte, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen sind

§ 85
Finanzgarantien und vertragliche Optionen in den Versicherungsverträgen

§ 86
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften

§ 87
Vergleich mit Erfahrungsdaten

§ 88
Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Solvabilitätsanforderungen

Unterabschnitt 1
Bestimmung der Eigenmittel

§ 89
Eigenmittel

§ 90
Genehmigung ergänzender Eigenmittel

§ 91
Einstufung der Eigenmittelbestandteile

§ 92
Kriterien der Einstufung

§ 93
Einstufung bestimmter Eigenmittelbestandteile

§ 94
Eigenmittel zur Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 95
Eigenmittel zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

Unterabschnitt 2
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 96
Ermittlung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 97
Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 98
Häufigkeit der Berechnung

§ 99
Struktur der Standardformel

§ 100
Aufbau der Basissolvabilitätskapitalanforderung

§ 101
Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 102
Lebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 103
Krankenversicherungstechnisches Risikomodul

§ 104
Marktrisikomodul

§ 105
Gegenparteiausfallrisikomodul

§ 106
Aktienrisikountermodul

§ 107
Kapitalanforderung für das operationelle Risiko

§ 108
Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten

§ 109
Abweichungen von der Standardformel

§ 110
Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegen

Unterabschnitt 3
Interne Modelle

§ 111
Verwendung interner Modelle

§ 112
Interne Modelle in Form von Partialmodellen

§ 113
Verantwortung des Vorstands; Mitwirkung Dritter

§ 114
Nichterfüllung der Anforderungen an das interne Modell

§ 115
Verwendungstest

§ 116
Statistische Qualitätsstandards für Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognosen

§ 117
Sonstige statistische Qualitätsstandards

§ 118
Kalibrierungsstandards

§ 119
Zuordnung von Gewinnen und Verlusten

§ 120
Validierungsstandards

§ 121
Dokumentationsstandards

Unterabschnitt 4
Mindestkapitalanforderung

§ 122
Bestimmung der Mindestkapitalanforderung; Verordnungsermächtigung

§ 123
Berechnungsturnus; Meldepflichten

Abschnitt 3
Anlagen; Sicherungsvermögen

§ 124
Anlagegrundsätze

§ 125
Sicherungsvermögen

§ 126
Vermögensverzeichnis

§ 127
Zuführungen zum Sicherungsvermögen

§ 128
Treuhänder für das Sicherungsvermögen

§ 129
Sicherstellung des Sicherungsvermögens

§ 130
Entnahme aus dem Sicherungsvermögen

§ 131
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Versicherungsunternehmen i n besonderen Situationen

§ 132
Feststellung und Anzeige einer sich verschlechternden finanziellen Lage

§ 133
Unzureichende Höhe versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 134
Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 135
Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung

§ 136
Sanierungs- und Finanzierungsplan

§ 137
Fortschreitende Verschlechterung der Solvabilität

Kapitel 3
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige

Abschnitt 1
Lebensversicherung

§ 138
Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung

§ 139
Überschussbeteiligung

§ 140
Rückstellung für Beitragsrückerstattung

§ 141
Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung

§ 142
Treuhänder in der Lebensversicherung

§ 143
Besondere Anzeigepflichten in der Lebensversicherung

§ 144
Information bei betrieblicher Altersversorgung

§ 145
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Krankenversicherung

§ 146
Substitutive Krankenversicherung

§ 147
Sonstige Krankenversicherung

§ 148
Pflegeversicherung

§ 149
Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung

§ 150
Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift

§ 151
Überschussbeteiligung der Versicherten

§ 152
Basistarif

§ 153
Notlagentarif

§ 154
Risikoausgleich

§ 155
Prämienänderungen

§ 156
Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung

§ 157
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 158
Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif

§ 159
Statistische Daten

§ 160
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Nichtlebensversicherung

§ 161
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

§ 162
Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten

§ 163
Schadenregulierungsbeauftragte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

§ 164
Schadenabwicklung in der Rechtsschutzversicherung

Abschnitt 4
Rückversicherung

§ 165
Rückversicherungsunternehmen in Abwicklung

§ 166
Bestandsübertragungen; Umwandlungen

§ 167
Finanzrückversicherung

§ 168
Versicherungs-Zweckgesellschaften

§ 169
Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 170
Verordnungsermächtigung

Kapitel 4
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

§ 171
Rechtsfähigkeit

§ 172
Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften

§ 173
Satzung

§ 174
Firma

§ 175
Haftung für Verbindlichkeiten

§ 176
Mitgliedschaft

§ 177
Gleichbehandlung

§ 178
Gründungsstock

§ 179
Beiträge

§ 180
Beitragspflicht ausgeschiedener oder eingetretener Mitglieder

§ 181
Aufrechnungsverbot

§ 182
Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen

§ 183
Bekanntmachungen

§ 184
Organe

§ 185
Anmeldung zum Handelsregister

§ 186
Unterlagen zur Anmeldung

§ 187
Eintragung

§ 188
Vorstand

§ 189
Aufsichtsrat

§ 190
Schadenersatzpflicht

§ 191
Oberste Vertretung

§ 192
Rechte von Minderheiten

§ 193
Verlustrücklage

§ 194
Überschussverwendung

§ 195
Änderung der Satzung

§ 196
Eintragung der Satzungsänderung

§ 197
Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen

§ 198
Auflösung des Vereins

§ 199
Auflösungsbeschluss

§ 200
Bestandsübertragung

§ 201
Verlust der Mitgliedschaft

§ 202
Anmeldung der Auflösung

§ 203
Abwicklung

§ 204
Abwicklungsverfahren

§ 205
Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung

§ 206
Fortsetzung des Vereins

§ 207
Beitragspflicht im Insolvenzverfahren

§ 208
Rang der Insolvenzforderungen

§ 209
Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren

§ 210
Kleinere Vereine

Kapitel 5
Kleine Versicherungsunternehmen und Sterbekassen

Abschnitt 1
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 211
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 212
Anzuwendende Vorschriften

§ 213
Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung

§ 214
Eigenmittel

§ 215
Anlagegrundsätze für das Sicherungsvermögen

§ 216
Anzeigepflichten

§ 217
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Sterbekassen

§ 218
Sterbekassen

§ 219
Anzuwendende Vorschriften

§ 220
Verordnungsermächtigung

Teil 3
Sicherungsfonds

§ 221
Pflichtmitgliedschaft

§ 222
Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge

§ 223
Sicherungsfonds

§ 224
Beleihung Privater

§ 225
Aufsicht

§ 226
Finanzierung

§ 227
Rechnungslegung des Sicherungsfonds

§ 228
Mitwirkungspflichten

§ 229
Ausschluss

§ 230
Verschwiegenheitspflicht

§ 231
Zwangsmittel

Teil 4
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Kapitel 1
Pensionskassen

§ 232
Pensionskassen

§ 233
Regulierte Pensionskassen

§ 234
Anzuwendende Vorschriften

§ 235
Verordnungsermächtigung

Kapitel 2
Pensionsfonds

§ 236
Pensionsfonds

§ 237
Anzuwendende Vorschriften

§ 238
Finanzielle Ausstattung

§ 239
Vermögensanlage

§ 240
Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

§ 241
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 242
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 243
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 244
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

Teil 5
Gruppen

Kapitel 1
Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in einer Gruppe

§ 245
Anwendungsbereich der Gruppenaufsicht

§ 246
Umfang der Gruppenaufsicht

§ 247
Oberstes Mutterunternehmen auf Ebene der Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 248
Oberstes Mutterunternehmen auf nationaler Ebene

§ 249
Mutterunternehmen, die mehrere Mitglied- oder Vertragsstaaten umfassen

Kapitel 2
Finanzlage

Abschnitt 1
Solvabilität der Gruppe

§ 250
Überwachung der Gruppensolvabilität

§ 251
Häufigkeit der Berechnung

§ 252
Bestimmung der Methode

§ 253
Berücksichtigung des verhältnismäßigen Anteils

§ 254
Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung anrechnungsfähiger Eigenmittel

§ 255
Ausschluss der gruppeninternen Kapitalschöpfung

§ 256
Verbundene Versicherungsunternehmen

§ 257
Zwischengeschaltete Versicherungs-Holdinggesellschaften

§ 258
Verbundene Versicherungsunternehmen eines Drittstaats

§ 259
Verbundene Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzinstitute

§ 260
Nichtverfügbarkeit der notwendigen Informationen

§ 261
Konsolidierungsmethode

§ 262
Internes Modell für die Gruppe

§ 263
Kapitalaufschlag für ein Gruppenunternehmen

§ 264
Kapitalaufschlag für die Gruppe

§ 265
Abzugs- und Aggregationsmethode

§ 266
Gruppensolvabilität bei einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft

§ 267
Bedingungen für Tochterunternehmen eines Versicherungsunternehmens

§ 268
Beaufsichtigung bei zentralisiertem Risikomanagement

§ 269
Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung des Tochterunternehmens

§ 270
Nichtbedeckung der Kapitalanforderungen des Tochterunternehmens

§ 271
Ende der Ausnahmeregelung für ein Tochterunternehmen

§ 272
Tochterunternehmen einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft

Abschnitt 2
Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen

§ 273
Überwachung der Risikokonzentration

§ 274
Überwachung gruppeninterner Transaktionen

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation, Berichtspflichten

§ 275
Überwachung des Governance-Systems

§ 276
Gegenseitiger Informationsaustausch

§ 277
Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe

§ 278
Gruppenstruktur

Kapitel 3
Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht

§ 279
Zuständigkeit für die Gruppenaufsicht

§ 280
Bestimmung der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 281
Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 282
Befreiung von der Berichterstattung auf Gruppenebene

§ 283
Aufsichtskollegium

§ 284
Zusammenarbeit bei der Gruppenaufsicht

§ 285
Gegenseitige Konsultation der Aufsichtsbehörden

§ 286
Zusammenarbeit bei verbundenen Unternehmen

§ 287
Zwangsmaßnahmen

Kapitel 4
Drittstaaten

§ 288
Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 289
Gleichwertigkeit

§ 290
Fehlende Gleichwertigkeit

§ 291
Ebene der Beaufsichtigung

Kapitel 5
Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften

§ 292
Gruppeninterne Transaktionen

§ 293
Aufsicht

Teil 6
Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation

Kapitel 1
Aufgaben und allgemeine Vorschriften

§ 294
Aufgaben

§ 295
Verwenden von Ratings

§ 296
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 297
Ermessen

§ 298
Allgemeine Aufsichtsbefugnisse

§ 299
Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse

§ 300
Änderung des Geschäftsplans

§ 301
Kapitalaufschlag

§ 302
Untersagung einer Beteiligung

§ 303
Abberufung von Personen mit Schlüsselaufgaben, Verwarnung

§ 304
Widerruf der Erlaubnis

§ 305
Befragung, Auskunftspflicht

§ 306
Betreten und Durchsuchen von Räumen; Beschlagnahme

§ 307
Sonderbeauftragter

§ 308
Unerlaubte Versicherungsgeschäfte

§ 309
Verschwiegenheitspflicht

§ 310
Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Kapitel 2
Sichernde Maßnahmen

§ 311
Anzeige der Zahlungsunfähigkeit

§ 312
Eröffnung des Insolvenzverfahrens

§ 313
Unterrichtung der Gläubiger

§ 314
Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

§ 315
Behandlung von Versicherungsforderungen

§ 316
Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen

§ 317
Pfleger im Insolvenzfall

Kapitel 3
Veröffentlichungen

§ 318
Veröffentlichungen

§ 319
Bekanntmachung von Maßnahmen

Kapitel 4
Zuständigkeit

Abschnitt 1
Bundesaufsicht

§ 320
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 321
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 322
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt

§ 323
Verfahren

§ 324
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 325
Versicherungsbeirat

Abschnitt 2
Aufsicht i m Europäischen Wirtschaftsraum

§ 326
Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 327
Zusammenarbeit bei örtlichen Prüfungen

§ 328
Zustellungen

§ 329
Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

§ 330
Meldungen an die Europäische Kommission

Teil 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 331
Strafvorschriften

§ 332
Bußgeldvorschriften

§ 333
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 334
Beteiligung der Aufsichtsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen

Teil 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 335
Fortsetzung des Geschäftsbetriebs

§ 336
Weitergeltung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung

§ 337
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 338
Zuschlag in der Krankenversicherung

§ 339
Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung

§ 340
Bestandsschutz für Rückversicherungsunternehmen

§ 341
Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage

§ 342
Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

§ 343
Einstellung des Geschäftsbetriebs

§ 344
Fristen für Berichts- und Offenlegungspflichten

§ 345
Eigenmittel

§ 346
Anlagen in Kreditverbriefungen

§ 347
Standardparameter

§ 348
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 349
Internes Teilgruppenmodell

§ 350
Gruppenvorschriften

§ 351
Risikofreie Zinssätze

§ 352
Versicherungstechnische Rückstellungen

§ 353
Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze und versicherungstechnische Rückstellungen

§ 354
Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken

§ 355
Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes

Anlage 1
Einteilung der Risiken nach Sparten

Anlage 2
Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird

Anlage 3
Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR)

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 6
Anwendungszeitraum

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 560/14

... Der deutsche Kaffeemarkt ist nach dem US-amerikanischen der zweitgrößte weltweit. Fast 20 Prozent der weltweiten Kaffeeproduktion werden allein in Deutschland verarbeitet, wobei davon circa 40 Prozent in Deutschland konsumiert und circa 60 Prozent reexportiert werden. Deutschland ist mit einem globalen Marktanteil von mehr als einem Drittel der größte Kaffee-Re-Exporteur weltweit. Aber auch beim Pro-KopfKonsum ist Deutschland mit rund 150 Litern im Jahr weltweit Spitze. Beim FairtradeAnteil des Kaffeemarkts gehört Deutschland jedoch mit nur 2,2 Prozent im Jahr 2012 noch zu den Schlusslichtern, obwohl der Marktanteil langsam wächst. In Österreich liegt der Anteil fair gehandelten Kaffes immerhin schon bei 4 Prozent, in der Gastronomie sogar bei 25 Prozent.



Drucksache 309/14

... 49. Im Rahmen der gezielten Transparenz müsste ein Unternehmen, das plant, eine Minderheitsbeteiligung zu erwerben, die das Kriterium der "wettbewerbsrelevanten Verbindung" erfüllt, der Kommission eine Informationsmitteilung übermitteln. Die Informationsmitteilung würde Angaben zu den beteiligten Unternehmen und ihrem Umsatz, eine Beschreibung des Erwerbsvorgangs, die Höhe der Beteiligung vor und nach dem Erwerbsvorgang, etwaige mit der Minderheitsbeteiligung verbundene Rechte und einige begrenzte Angaben zu den Marktanteilen enthalten. Auf der Grundlage dieser Informationsmitteilung entscheidet dann die Kommission, ob eine weitere Prüfung des Erwerbsvorgangs gerechtfertigt ist, und die Mitgliedstaaten prüfen, ob sie eine Verweisung beantragen. Die beteiligten Unternehmen müssten nur dann eine vollständige Anmeldung übermitteln, wenn sich die Kommission für die Einleitung eines Prüfverfahrens entschieden hat, und die Kommission würde nur dann einen Beschluss erlassen, wenn sie vorher ein Prüfverfahren eingeleitet hat. Im Interesse der Rechtssicherheit sollten die beteiligten Unternehmen auch die Möglichkeit haben, freiwillig eine vollständige Anmeldung zu übermitteln.

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Drucksache 309/14




1. Einführung

2. MATERIELLRECHTLICHE Prüfung von UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN NACH der Reform der FUSIONSKONTROLLVERORDNUNG IM JAHR 2004

2.1. Materiellrechtliche Würdigung

2.2. Weitere Förderung von Zusammenarbeit und Konvergenz

2.3. Schlussfolgerung

3. ERWERB NICHTKONTROLLIERENDER MINDERHEITSBETEILIGUNGEN

3.1. Warum benötigt die Kommission die Zuständigkeit für die Prüfung nicht kontrollierender Minderheitsbeteiligungen?

3.1.1. Schadenstheorien

3.1.2. Artikel 101 und 102 AEUV sind möglicherweise nicht für das Vorgehen gegen wettbewerbswidrige Minderheitsbeteiligungen geeignet

3.2. Wettbewerbspolitische Optionen und vorgeschlagene Maßnahmen für die Prüfung des Erwerbs von Minderheitsbeteiligungen

3.2.1. Ausgestaltung des Verfahrens und Optionen - welche Grundsätze sollten für die Kontrolle von Minderheitsbeteiligungen aufEU-Ebene gelten?

3.2.2. Das vorgeschlagene System: gezielte Transparenz

3.2.3. Das Verfahren im Einzelnen

3.2.4. Umfang der Prüfung nach der Fusionskontrollverordnung und Verhältnis zu Artikel 101 AEUV

3.3. Schlussfolgerung zur Prüfung von Minderheitsbeteiligungen

4. VERWEISUNG von FUSIONSKONTROLLSACHEN

4.1. Ziele und Grundsätze für die Verweisung von Fusionskontrollsachen

4.2. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Verweisung von Fusionskontrollsachen

4.2.1. Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an die Kommission

4.2.2. Artikel 22 der Fusionskontrollverordnung: Verweisung angemeldeter Zusammenschlüsse an die Kommission

4.2.3. Artikel 4 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an einen Mitgliedstaat

5. VERSCHIEDENES

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 68/14

... Das Europäische Parlament reagierte darauf, indem es die Kommission dazu aufforderte, "[...] in Zusammenarbeit mit Akteuren der Tourismuswirtschaft die Durchführbarkeit eines ‚Europäischen Siegels für hochwertigen Tourismus‘ zu beurteilen [...], um ergänzend zu den nationalen Zeichen eine Dachmarke zu schaffen, die auf der Grundlage einer freiwilligen Akkreditierung (‚optin‘) zuerkannt würde".7 2009 wurde eine Studie über die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft in der EU durchgeführt, die ergab, dass die Zahl der internationalen Ankünfte in Europa insgesamt zwar immer noch steigt, Europa jedoch in der jüngsten Vergangenheit Marktanteile an die im Entstehen begriffenen neuen Reiseziele weltweit verloren hat. Weitere Faktoren mit großer Bedeutung für die Branche sind die Globalisierung, das Internet und das sich rasch verändernde Verbraucherverhalten sowie die zunehmenden Bedenken aufgrund der Umweltfolgen der touristischen Aktivitäten.8

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/14




Vorschlag

2 BEGRÜNDUNG

1. Kontext des VORSCHLAGS

1.1 Hintergrund

1.2 Wo stehen wir heute?

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der FOLGENABSCHÄTZUNGEN

2.1 Konsultationsprozess

2.2 Bewertung der politischen Optionen

3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS

3.1 RECHTSGRUNDLAGE

3.2 VERHÄLTNISMÄßIGKEITS- und SUBSIDIARITÄTSPRINZIP

3.3 GRUNDZÜGE des VORSCHLAGS

3.3.1 Gegenstand und Ziele

3.3.2 Anwendung der Europäischen Qualitätsgrundsätze für den Tourismus Sektoraler und räumlicher Geltungsbereich

3.3.3 Evaluierung

4. Auswirkungen auf den HAUSHALT

Vorschlag

1. Gegenstand und GELTUNGSBEREICH

2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

3. Europäische QUALITÄTSGRUNDSÄTZE für den TOURISMUS

4. Tätigkeiten der MITGLIEDSTAATEN

5. Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der KOMMISSION

6. überwachung und BEWERTUNG

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


 
 
 


Drucksache 470/13

... Qualität, Abdeckung und Erschwinglichkeit der in den Netzindustrien angebotenen Dienste sind für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Mehrere Empfehlungen betreffen den Ausbau der Breitbandnetze, eine bessere Funktionsweise des Energiemarktes und Verbesserungen im Verkehrssektor (Eisenbahn, Flughäfen, Häfen, Straßenverkehr). Ausbau und Modernisierung wichtiger Infrastrukturen sollten im Einklang mit den Prioritäten der EU weiterhin einen Tätigkeitsschwerpunkt darstellen. In Dänemark, Schweden und dem Vereinigten Königreich ist der Eisenbahnmarkt am offensten, und in all diesen Ländern hat der Marktanteil des Schienenverkehrs zugenommen.

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Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 440/13

... Derzeit läuft in der Industrie ein Konsolidierungsprozess, der dazu führen könnte, dass weltweit nur noch einige wenige Akteure übrig bleiben, davon vielleicht keiner in Europa. Es wird geschätzt, dass ein Halbleiterhersteller einen weltweiten Marktanteil von ca. 10 % benötigt, damit die Investitionen, die nötig sind, um mit der Technologieentwicklung Schritt zu halten, rentabel bleiben.

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Drucksache 440/13




1. Einleitung

2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?

2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung

2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik

3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen

3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld

3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle

3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette

4. Europas stärken und Schwächen

4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten

4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen

4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik

4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden

5. Bisherige Europäische Bemühungen

5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster

5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene

5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette

6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie

6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion

6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa

6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU

7. Die Maßnahmen

7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet

7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte

7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

7.4. Internationale Dimension

8. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 120/1/13

... Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Milchindustrie haben sich seit 1985 jedoch grundlegend geändert. So verringerte sich die Zahl der Molkereien in Deutschland von 1985 bis 2009 von circa 500 Unternehmen auf circa 100 Unternehmen, gleichzeitig ist ein erheblicher Rückgang der kleineren Molkereien in Deutschland zu verzeichnen. Molkereien, die über 300 000 Tonnen Milch pro Jahr verarbeiten, haben einen Marktanteil von circa 70 Prozent. (Angaben Milch-Industrieverband, Internet "Milch & Markt").

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Drucksache 120/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 FPersV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a FPersV

Begründung

Buchstabe a

Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 18 Absatz 1 Nummer 12 FPersV

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 1 Satz 1 FPersV ,* Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 20 Absatz 1 Satz 4 - neu - FPersV , Buchstabe b § 20 Absatz 2 FPersV , Buchstabe d - neu - § 20 Absatz 3 Satz 1 FPersV

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 Satz 1 FPersV *

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 20 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 FPersV

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 20 Absatz 2b Satz 2 und Satz 3 - neu - FPersV

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 21 Absatz 1 Nummer 1a - neu - FPersV *

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 21 Absatz 1 Nummer 8a, 9 - neu -, 10, 11, 12 FPersV *

10. Zu Artikel 2a - neu - § 50 Absatz 2a FZV

'Artikel 2a


 
 
 


Drucksache 515/13

... Darüber hinaus können die kumulativen Auswirkungen verschiedener Strategien und Rechtsvorschriften die Innovationsfähigkeit der Unternehmen und ihre Fähigkeit, Investitionsentscheidungen zu treffen, stärken. Dies kann mittelfristig die Wettbewerbsfähigkeit fördern. Wenn die Wettbewerber auf dem globalen Markt jedoch von günstigeren Rahmenbedingungen profitieren, könnte dies zu rückläufigen Investitionen und zu Marktanteilverlusten führen und Schließungen oder Standortverlagerungen nach sich ziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/13




1. Die Stahlindustrie in Europa

2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen

2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt

2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen

3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie

3.1. Der richtige Regulierungsrahmen

3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln

3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene

Zugang zu Rohstoffen

5 Handel

3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten

5 Klimaschutzpolitik

Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit

zur Förderung von Innovationen

mittel - bis langfristig

zur Diversifizierung der Versorgung

3.5 Innovation

3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 290/13

... Nach der Verordnung ist eine Zusammenarbeit in Versicherungsgemeinschaften nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Außerdem ist sie auf Gemeinschaften beschränkt, bei denen die betreffenden Unternehmen keine Möglichkeit zur Ausschaltung des Wettbewerbs für einen wesentlichen Teil der betreffenden Versicherungsverträge haben. Versicherungsgemeinschaften, die wegen ihrer großen Marktanteile nicht unter die Verordnung fallen, sind nicht grundsätzlich verboten, unterliegen aber wegen etwaiger Vorteile der Selbstveranlagung auf der Grundlage der Wettbewerbsregeln, bevor eine Freistellung nach Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/13




Grünbuch Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen

1. Hintergrund

Schaubild 1: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980-2011

Schaubild 2: Überschwemmungen - Größte Schäden bisher

Schaubild 3: Stürme - Größte Schäden bisher

Schaubild 4: Erdbeben - Größte Schäden bisher

Schaubild 5: Naturkatastrophen in EWR-Staaten - Schadensereignisse, Todesopfer und Verluste 1980 bis 2011

Schaubild 6: Im Informationssystem für Großunfälle registrierte Industrieunfälle in EWR-Staaten

2. Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen

Schaubild 7: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980 bis 2011 - Gesamtschaden und versicherte Schäden

4 Fragen

2.1. Versicherungsbündelung

4 Fragen

2.2. Pflichtversicherung für Katastrophen

4 Fragen

2.3. Katastrophenversicherungspools

2.4. Der Staat als Rück- Versicherer und Rück- Versicherer letzter Instanz

4 Fragen

2.5. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung und andere innovative Lösungen

2.5.1. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung

2.5.2. Wetterforschung

2.5.3. Wertpapiere der Versicherungswirtschaft

4 Fragen

3. Sensibilisierung für das Katastrophenrisiko, Prävention und Eindämmung

3.1. Versicherungsprämien als marktwirtschaftlicher Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verhütung und -minderung

4 Fragen

3.2. Langfristige Katastrophenversicherungsverträge

4 Fragen

3.3. Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten

4 Fragen

3.4. Bedingungen des Versicherungsvertrags

4 Fragen

3.5. Daten, Forschung und Information

4 Fragen

3.6. Förderung von Risikofinanzierungsinitiativen als Teil der EU-Politik im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

4 Fragen

4. Vom Menschen verursachte Katastrophen

4.1. Umwelthaftung und Schäden aufgrund von Industrieunfällen

4 Fragen

4.2. Haftpflichtversicherung für Nuklearanlagen

4.3. Haftpflichtversicherung für Offshore-Erdöl- und -Erdgasunternehmen

4 Fragen

4.4. Informationsrechte von Opfern von vom Menschen verursachten Katastrophen

4 Fragen

5. Schadenregulierung

4 Fragen

6. Allgemeine Bemerkungen

4 Fragen

7. Welche weiteren Schritte sind geplant?


 
 
 


Drucksache 262/13

... 10. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass der Marktanteil von Produkten mit einer besseren Umweltleistung relativ klein ist (bei einigen Produktkategorien in bestimmten Mitgliedstaaten nur bis zu 5 %). Für nähere Einzelheiten siehe Bericht über die Folgenabschätzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Kontext des Vorschlags

2.1. Die Herausforderungen der Umwelt- und Ressourceneffizienz

2.2. Die Umweltvorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

2.3. Die wirtschaftlichen Vorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

3. die Probleme, die mit Diesem Vorschlag in Angriff Genommen werden Sollen

3.1. Fehlen einer gemeinsamen Definition für grünes Produkt und grüne Organisation

3.2. Unnötige Kosten für die Unternehmen

3.3. Hindernisse für den freien Verkehr von als grün vermarkteten Produkten

Kasten 1 - Konkrete Hindernisse für den Handel mit als grün vermarkteten Produkten im Binnenmarkt

3.4. Mangelndes Vertrauen der Verbraucher gegenüber Umweltaussagen

4. die politische Antwort der EU

4.1. Handlungsziel der EU

4.2. Methodische Arbeiten zur Messung der Umweltwirkung von Produkten und Organisationen

4.3. Das Vorschlagspaket als erste Phase einer neuen Politik

4.3.1. Die Empfehlung der Kommission

4.3.2. Pilotphase: Testen der Anwendung der Umweltfußabdruckmethoden

4.3.3. Umweltaussagen und bessere Leitlinien für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

4.3.4. Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen

4.4. Die zweite Phase: Evaluierung und künftige Politik

5. Globaler Kontext und internationale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 120/13 (Beschluss)

... Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Milchindustrie haben sich seit 1985 jedoch grundlegend geändert. So verringerte sich die Zahl der Molkereien in Deutschland von 1985 bis 2009 von circa 500 Unternehmen auf circa 100 Unternehmen, gleichzeitig ist ein erheblicher Rückgang der kleineren Molkereien in Deutschland zu verzeichnen. Molkereien, die über 300 000 Tonnen Milch pro Jahr verarbeiten, haben einen Marktanteil von circa 70 Prozent. (Angaben Milch-Industrieverband, Internet "Milch & Markt").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 FPersV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 18 Absatz 1 Nummer 12 FPersV

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa, Dreifachbuchstabe bbb § 20 Absatz 1 Satz 1 FPersV , Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 20 Absatz 1 Satz 4 - neu - FPersV , Buchstabe b § 20 Absatz 2 FPersV , Buchstabe d - neu - § 20 Absatz 3 Satz 1 FPersV

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 20 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 FPersV

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 20 Absatz 2b Satz 2 und Satz 3 - neu - FPersV

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 21 Absatz 1 Nummer 1a - neu -, 8a, 9 - neu -, 10, 11, 12 FPersV

7. Zu Artikel 2a - neu - § 50 Absatz 2a FZV

'Artikel 2a


 
 
 


Drucksache 348/13

... 2012 betrug der Jahresumsatz der größten Lieferanten von Windkraftanlagen 20 Mrd. EUR. Wenngleich die Windenergie ein globaler Markt ist, weist sie starke lokale Einflüsse auf: Der Weltmarktanteil der Turbinenhersteller hängt stark von der Lage auf ihrem jeweiligen heimischen Markt ab. Auch im Bereich der Offshore-Windkraftanlagen, wo die Technik weiter verbessert wird und die Kosten sinken, setzt die EU ihre Bemühungen fort.



Drucksache 185/13

... Insgesamt erzielte Europa mit seiner Raumfahrtindustrie sowie mit der Herstellung von Trägerraketen und Startdiensten gute Ergebnisse auf dem globalen kommerziellen Markt und konnte seinen Marktanteil bei Satelliten (meist Telekommunikationssatelliten) steigern, während sein Marktanteil bei kommerziellen Raketenstarts stabil bei etwa 50 % blieb. Die für die europäische Raumfahrtindustrie unverzichtbaren Umsätze auf dem kommerziellen Markt sind jedoch in Frage gestellt, da sich bei den kommerziellen Verkäufen ein zyklischer Abschwung bemerkbar macht und auf den Ausfuhrmärkten eine verstärkte und mitunter aggressive9 Konkurrenz durch andere Raumfahrtnationen herrscht. Wegen der langen Vorlaufzeit in diesem Sektor (bei komplexen Systemen beträgt die Entwicklungszeit 10-15 Jahre) kommt dem frühzeitigen Erkennen möglicher (Markt-)Entwicklungen entscheidende Bedeutung zu. Überdies kann sich die Lage in bestimmten strategischen Teilsektoren, etwa bei Trägerraketen, sehr rasch weiterentwickeln.10

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/13




Mitteilung

1. Ein strategischer Wirtschaftszweig, der zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 beitragen WIRD

2. EIN Hochtechnologie-Sektor, der weltweiter Konkurrenz trotzt

2.1. Eine Branche vor internationalen Herausforderungen

2.1.1. Gefahren für kommerzielle Märkte, auf die die Raumfahrtindustrie der EU in hohem Maße angewiesen ist

2.1.2. Sicherung der Stellung der europäischen Raumfahrtindustrie: Weltniveau für die Branche am Telekommunikationsmarkt bewahren

2.1.3. Die neue Perspektive: Positionierung des EU-Raumfahrtsektors auf entstehenden Märkten für Navigations- und Erdbeobachtungsanwendungen Dienstleistungen und Produkte

2.2. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollte Europa technologische Eigenständigkeit und Liefersicherheit erreichen und einen unabhängigen Zugang zum Weltraum behalten.

2.2.1. Eine technologische Führungsrolle, Liefersicherheit und Eigenständigkeit erfordern anhaltende Anstrengungen und die Verfügbarkeit des erforderlichen Fachwissens

2.2.2. Europas unabhängiger Zugang zum Weltraum muss langfristig erhalten und ausgebaut werden

3. Ziele einer Industriepolitik der EU

4. Wege zur Erreichung der Ziele der EU-Industriepolitik

4.1. Verbesserung der Rahmenbedingungen

4.1.1. Verbesserung des Regelungsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie

Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU

Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen

4.1.2. Die Normung vorantreiben

4.1.3. Die Verfügbarkeit erforderlicher Qualifikationen sicherstellen

4.1.4. Den Zugang der europäischen Raumfahrtbranche zum Weltmarkt verbessern

4.2. Forschung und Innovation unterstützen

4.2.1. Europa in der Raumfahrt weltweit wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung europäischer Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Innovationsförderung

4.2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen

4.2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen

4.3. Das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern

4.4. Die Beschaffungspolitik besser nutzen

4.5. Einführung und Durchführung einer echten europäischen Trägerraketenpolitik

4.6. Die Nachhaltigkeit der Raumfahrttätigkeiten in Europa sicherstellen

5. Schlussfolgerungen

Anhang
Geplante Maßnahmen für die Raumfahrtindustriepolitik

1. Verbesserung der Rahmenbedingungen

1.1. Verbesserung des Rechtsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie

1.1.1. Erarbeitung eines Raumfahrt-Rechtsrahmens zur Stärkung des europäischen Raumfahrtmarktes

1.1.2. Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU

1.1.3. Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen

1.1.4. Bedürfen gewerbliche Raumfahrttätigkeiten eines Rechtsrahmens?

1.2. Die Normung vorantreiben

2. Forschung und Innovation unterstützen

2.1. Europa in der Raumfahrt wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung der Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Förderung von Innovation

2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen

2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen

3. das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern

4. die Beschaffungspolitik besser Nutzen

5. Einführung und Durchführung einer Echten Europäischen Trägerraketenpolitik

6. Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs eines Europäischen Dienstes für die Beobachtung und VERFOLGUNG von Objekten IM Weltraum


 
 
 


Drucksache 48/13

... /EG12 wurde für erneuerbare Energieträger das Ziel gesetzt, einen Marktanteil von 10 % an den für den Verkehr eingesetzten Kraftstoffen zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund und Ziele des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts

3.2 Inhalt des Vorschlags

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Nationaler Strategierahmen

Artikel 4
Stromversorgung für den Verkehrsbereich

Artikel 5
Wasserstoffversorgung für den Verkehrsbereich

Artikel 6
Erdgasversorgung für den Verkehrsbereich

Artikel 7
Verbraucherinformationen über Kraftstoffe im Verkehrsbereich

Artikel 8
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten

Anhang I
Nationaler Strategierahmen

1. Einen Regelungsrahmen

2. Politische Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des nationalen Strategierahmens

3. Förderung von Verbreitung und Produktion

4. Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration

5. Ziele

Anhang II
Mindestanzahl der Ladestationen für Elektrofahrzeuge je Mitgliedstaat

Anhang III
Technische Spezifikationen

1. Technische Spezifikationen für Strom-Ladestationen

1.1. Langsamladestationen für Kraftfahrzeuge

1.2. Schnellladestationen für Kraftfahrzeuge

1.3. Landseitige Stromversorgung für Schiffe

2. Technische Spezifikationen für Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge

3. Technische Spezifikationen für Erdgas-Tankstellen

3.3. Technische Spezifikationen für CNG-Tankstellen komprimiertes Erdgas für Kraftfahrzeuge

4. Technische Spezifikationen für Otto- und Dieselkraftstoffe, die Biokraftstoffe enthalten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 429/12

... Da die Unternehmen der EU (in der Sicherheitsbranche) auf einem hohen technischen Entwicklungsstand sind, können sie sich nach wie vor in den meisten Branchensegmenten neben den Weltmarktführern behaupten. Allerdings weisen jüngste Trends und Marktprognosen darauf hin, dass die Anteile europäischer Unternehmen auf dem Weltmarkt in den kommenden Jahren konstant schrumpfen werden. In Wirtschaftsprognosen und unabhängigen Studien wird vorhergesagt, dass der derzeitige Marktanteil der EU-Unternehmen im Sicherheitsgewerbe von rund 25 % des Weltmarktes im Jahr 2010 bis 2020 um etwa ein Fünftel auf 20 % einbrechen könnte, wenn nichts unternommen wird, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Sicherheitsindustrie zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die EU-Sicherheitsindustrie ihr Markt

3. Die Hauptprobleme für die EU-Sicherheitsindustrie

4. Lösungsansätze

4.1. Überwindung der Marktzersplitterung

4.1.1. Normung

4.1.2. Zertifizierungs-/Konformitätsbewertungsverfahren

4.1.3. Nutzung der Synergien zwischen Sicherheits- und Verteidigungstechnologien

4.2. Schließen der Lücke zwischen Forschung und Markt

4.2. 1. Anpassung von Förderprogrammen, Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums

4.2.2. Vorkommerzielle Auftragsvergabe

4.2.3. Zugang zu internationalen Beschaffungsmärkten

4.2.4. Haftungsbegrenzung

4.3. Bessere Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension

4.3.1. Prüfung der gesellschaftlichen Tragweite in der FuE-Phase

4.3.2. Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in der Entwurfsphase

5. Überwachung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 204/4/12

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Photovoltaik für den Klimaschutz und die deutsche Volkswirtschaft bereits eine große Bedeutung hat. Mit fast 10.000 Unternehmen und ca. 130.000 Beschäftigten einschließlich Handwerk und Zulieferern setzt die Solarbranche jährlich fast 10 Mrd. Euro um. Aufgrund des internationalen Wettbewerbs verschlechtern sich allerdings zunehmend die Rahmenbedingungen für europäische und insbesondere für deutsche Hersteller. Die Preise für Module fielen im Jahr 2011 um 30 bis 40 Prozent. Den deutschen Herstellern war es auch aufgrund der hier geltenden Umwelt- und Beschäftigungsstandards nicht möglich, die Produktionskosten den erzielbaren Marktpreisen anzupassen. Hatten die deutschen Hersteller vor acht Jahren noch einen Weltmarktanteil von 60 Prozent, so liegt dieser heute bei unter 30 Prozent. Die im 1. Halbjahr 2011 in Deutschland montierten Module stammen zu rd. 60 Prozent aus chinesischer und zu 15 Prozent aus deutscher Fertigung.



Drucksache 760/12

... - Marktdaten (z.B. Größe des Markts, Marktanteile und Einfuhrmengen) und Unternehmensdaten (z.B. Kostenstruktur, Gewinne, Eigentums- und Kontrollverhältnisse sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen) sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. die vorgeschlagenen Änderungen IM Überblick

2.1. Verbesserung der Bearbeitung von Beschwerden

2.2. effiziente Einholung Zuverlässiger Marktinformationen

2.2.1 Markterkundungsinstrumente MEI

2.2.2 Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente

3. Ergebnisse der Konsultationen von Beteiligten und Folgenabschätzungen

Konsultation von Beteiligten und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 6a
Auskunftsersuchen an andere Auskunftgeber

Artikel 6b
Geldbußen und Zwangsgelder

Kapitel III
A Verjährung

Artikel 15a
Verfolgungsverjährung

Artikel 15b
Vollstreckungsverjährung

Artikel 16
Missbräuchliche Anwendung von Beihilfen

Kapitel VI
A UNTERSUCHUNGEN Einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente

Artikel 20a
Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente

Kapitel VII
A Zusammenarbeit mit Gerichten der Mitgliedstaaten

Artikel 23a
Zusammenarbeit mit Gerichten der Mitgliedstaaten

Artikel 25
Adressaten der Beschlüsse

Artikel 27
Durchführungsvorschriften

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


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