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31 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Marktsignale"


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Drucksache 536/18

... Am 30. November 2016 stellt die Kommission das Paket "Saubere Energie für alle Europäer" vor, mit dem darauf abgezielt wird, Flexibilität, Dekarbonisierung und Innovation auf dem Strommarkt durch unverfälschte Marktsignale zu fördern; es besteht aus acht Gesetzgebungsvorschlägen, von denen vier die Stromversorgung betreffen. Zum Vorschlag für eine Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt46 erhielt die Kommission elf begründete Stellungnahmen47 mit verschiedenen Argumenten.48 Einige Kammern der Parlamente brachten vor, dass der Vorschlag negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der Sicherheit der Stromversorgung hätte. Andere äußerten Bedenken über die zusätzlichen Befugnisse, die der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden übertragen wurden, während wieder andere Bedenken hinsichtlich des Rechts der Mitgliedstaaten hatten, über ihren eigenen Energiemix zu entscheiden. Einige Parlamente zeigten sich zudem kritisch gegenüber den Vorschriften des Vorschlags zur Gebotszonenkonfiguration, zur vorgeschlagenen Einrichtung von regionalen Betriebszentren, die eingesetzt werden, um im Interesse von Regionen zu handeln, oder zur im Vorschlag vorgesehenen Befugnis der Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten.

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Drucksache 536/18




ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE

2.1. Die Kommission

Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln

Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung

5 Folgenabschätzungen

Evaluierungen und Fitness-Checks

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Das Europäische Parlament

2.4. Der Rat der Europäischen Union

2.5. Ausschuss der Regionen31

2.6. Gerichtshof der Europäischen Union

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN

3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen

- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt

- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets

- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft

4. SCHLUSSBEMERKUNG

Anhang des
Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit

Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat


 
 
 


Drucksache 731/17

... Für welche Lebensmittel sich die Verbraucher entscheiden, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die längst nicht alle durch die GAP beeinflusst werden können. Wichtigste Aufgabe der Politik ist es daher, den Landwirten dabei zu helfen, Änderungen der Ernährungsgewohnheiten frühzeitig vorherzusehen und ihre Erzeugung entsprechend den Marktsignalen und der Verbrauchernachfrage anzupassen. Auch durch eine Stärkung des Wissensdreiecks in der Landwirtschaft und eine engere Verknüpfung mit einschlägigen Initiativen wie der Lebensmittelpartnerschaft des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts und der EU-Strategie 2030 für Lebensmittelforschung kann die GAP besser dazu beitragen, unseren Lebensmittelsektor zukunftssicher zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 726/17

... Mit der Überarbeitung wird sichergestellt, dass die Richtlinie alle einschlägigen Vergabeverfahren abdeckt und eindeutige, langfristige Marktsignale aussendet, und dass die Vorschriften einfacher und wirksamer werden. Ziel ist es, den Beitrag des Verkehrssektors zur Verringerung der CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

4 Politikoptionen

Option 1: Aufhebung der Richtlinie

Option 2: Einführung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepläne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung

Option 3: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten für die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 4: Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs

Option 6: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten für die Emissionen und eines Mindestziels für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Definitionen

Artikel 4a
Befugnisübertragung

Artikel 5
Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe

Artikel 8a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Anhang Informationen
für die Verwirklichung der Mindestziele für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge zur Förderung der emissionsarmen Mobilität in den Mitgliedstaaten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 441/15 (Beschluss)

... Das absehbar neue Strommarktdesign verlangt ausdrücklich nach einer zunehmenden Flexibilisierung, insbesondere auch der Mobilisierung großer industrieller Lasten. Die Verordnung entspricht genau dieser Forderung und ermöglicht ihre Mobilisierung. Da die in einem Strommarkt 2.0 angestrebten Marktsignale für mehr Flexibilisierung voraussichtlich erst in mehreren Jahren greifen werden, kann die Übergangsphase zu eben diesem neuen Strommarktdesign zum Zeitpunkt des Auslaufens der Verordnung am 31. Dezember 2015 noch nicht als beendet angesehen werden. Im Gegenteil zeigt sich, dass mit zunehmendem Anteil fluktuierender Energieerzeugung auch die Inanspruchnahme von Lastabschaltungen zuletzt deutlich gestiegen ist. So kam es allein im Jahr 2015 bis zum 16. September zu insgesamt 89 Lastabschaltungen, um die Netzstabilität und damit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG

8. Zu Artikel 1 § 7 KWKG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG

10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG

13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG

17. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG

18. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG

19. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV

'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten


 
 
 


Drucksache 594/1/15

... 12. Der Bundesrat bedauert, dass keine neuen Anreize für die Nutzung von KWK in Industrieprozessen im Gesetz eröffnet wurden, sondern lediglich eine Verordnungsermächtigung beschlossen wurde für den Fall, dass ohne entsprechende Förderung kein Zubau oder sogar ein Rückgang der Anlagenkapazitäten erfolgt. Gerade hier bestehen aus Sicht des Bundesrates große Potenziale zur Nutzung industrieller Wärme/Kälte und damit große klimapolitische Potenziale. Er bittet die Bundesregierung daher, von der genannten Verordnungsermächtigung möglichst umgehend Gebrauch zu machen und damit positive Marktsignale auszusenden.



Drucksache 594/15 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat bedauert, dass keine neuen Anreize für die Nutzung von KWK in Industrieprozessen im Gesetz eröffnet wurden, sondern lediglich eine Verordnungsermächtigung beschlossen wurde für den Fall, dass ohne entsprechende Förderung kein Zubau oder sogar ein Rückgang der Anlagenkapazitäten erfolgt. Gerade hier bestehen aus Sicht des Bundesrates große Potenziale zur Nutzung industrieller Wärme/Kälte und damit große klimapolitische Potenziale. Er bittet die Bundesregierung daher, von der genannten Verordnungsermächtigung möglichst umgehend Gebrauch zu machen und damit positive Marktsignale auszusenden.



Drucksache 441/1/15

... Das absehbar neue Strommarktdesign verlangt ausdrücklich nach einer zunehmenden Flexibilisierung, insbesondere auch der Mobilisierung großer industrieller Lasten. Die Verordnung entspricht genau dieser Forderung und ermöglicht ihre Mobilisierung. Da die in einem Strommarkt 2.0 angestrebten Marktsignale für mehr Flexibilisierung voraussichtlich erst in mehreren Jahren greifen werden, kann die Übergangsphase zu eben diesem neuen Strommarktdesign zum Zeitpunkt des Auslaufens der Verordnung am 31. Dezember 2015 noch nicht als beendet angesehen werden. Im Gegenteil zeigt sich, dass mit zunehmendem Anteil fluktuierender Energieerzeugung auch die Inanspruchnahme von Lastabschaltungen zuletzt deutlich gestiegen ist. So kam es allein im Jahr 2015 bis zum 16. September zu insgesamt 89 Lastabschaltungen, um die Netzstabilität und damit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

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Drucksache 441/1/15




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KWKG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 - neu -, § 7 Absatz 3 Nummer 3 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG *

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 3, 4, 5, § 33 Absatz 1 Nummer 2, 3, 4 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a und b KWKG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG

10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a KWKG

12. Zu Artikel 1 § 7 KWKG

13. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG

15. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

18. Begründung:

19. Begründung:

20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG

21. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 10

22. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG

23. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 und § 22 Absatz 2 KWKG

24. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG

25. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Nummer 4 und 5 - neu - KWKG

26. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2 KWKG

27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG

28. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KWKG

29. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG

30. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 15

31. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV

'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten


 
 
 


Drucksache 243/14 (Beschluss)

... I. Der Bundesrat stellt fest, dass die Liberalisierung des Gasmarktes und die Entflechtung der integrierten Energieversorgungsunternehmen dazu führen, dass Aspekte der Versorgungssicherheit beim Betrieb von Erdgasspeichern nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden. Über die Ein- und Ausspeicherung von Erdgas entscheiden die Gashändler aufgrund aktueller Marktsignale.

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Drucksache 243/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Beitrag der Erdgasspeicher zur deutschen Energieversorgung dauerhaft sichern


 
 
 


Drucksache 243/14

... I. Der Bundesrat stellt fest, dass die Liberalisierung des Gasmarktes und die Entflechtung der integrierten Energieversorgungsunternehmen dazu führen, dass Aspekte der Versorgungssicherheit beim Betrieb von Erdgasspeichern nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden. Über die Ein- und Ausspeicherung von Erdgas entscheiden die Gashändler aufgrund aktueller Marktsignale.



Drucksache 745/12

... 74. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen die richtigen Bedingungen schaffen, um - unter gebührender Berücksichtigung etwaiger nachteiliger sozialer Auswirkungen - sicherzustellen, dass Umweltexternalitäten angemessen berücksichtigt werden und die Privatwirtschaft die richtigen Marktsignale erhält. Dies erfordert eine systematischere Anwendung des Verursacherprinzips, indem umweltschädlich wirkende Subventionen schrittweise abgeschafft werden und die Steuerlast vom Faktor Arbeit auf den Faktor Umweltverschmutzung verlagert wird. In dem Maße, in dem die natürlichen Ressourcen zunehmend knapper werden, kann der mit ihrem Besitz oder ihrer ausschließlichen Nutzung verbundene wirtschaftliche Ertrag und Gewinn steigen. Ein öffentliches Eingreifen, das gewährleistet, dass diese Erträge nicht exzessiv sind und Externalitäten berücksichtigt werden, wird zur effizienteren Nutzung dieser Ressourcen führen, zur Vermeidung von Marktverzerrungen beitragen und öffentliche Einnahmen generieren. Im Rahmen des Europäischen Semesters werden Umwelt- und Klimaprioritäten verfolgt, sofern diese für das nachhaltige Wachstum einzelner Mitgliedstaaten relevant sind, wobei an diese Mitgliedstaaten länderspezifische Empfehlungen gerichtet werden. Andere marktbasierte Instrumente (z.B. Zahlungen für Ökosystemleistungen) sollten auf EU-Ebene und nationaler Ebene umfassender genutzt werden, um Anreize für eine Beteiligung der Privatwirtschaft und die nachhaltige Bewirtschaftung des Naturkapitals zu geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020

3 THEMENBEREICHE

Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem

Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität

GEEIGNETE Rahmenbedingungen

Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung

Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz

Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen

Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen

3 überwachung


 
 
 


Drucksache 549/12

... Zweitens sollten die Anstrengungen einzelner Sektoren und Akteure besser aufeinander abgestimmt werden. Während mehrere parallele Forschungsanstrengungen im Allgemeinen Durchbrüche wahrscheinlicher machen und die Bandbreite von Lösungen erweitern, legen die Besonderheiten von Verkehrsinnovationen nahe, dass gemeinsame oder koordinierte Anstrengungen unter Einbeziehung verschiedener Sektoren und Akteure möglicherweise in bestimmten Bereichen wirksamer sein könnten. Beispielsweise verweisen Verkehrsdienstleister häufig auf ein unzureichendes oder unausgereiftes Angebot innovativer Lösungen, während die Hersteller von Transportlösungen häufig deutliche Marktsignale abwarten, bevor sie neue Lösungen entwickeln, und nicht immer sind ihnen die Anforderungen der Nutzer klar14.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/12




1. Forschung Innovation zur Unterstützung der Verkehrspolitik

2. Mobilisierung des Ungenutztes Innovationspotentials des Europäischen Verkehrssektors

3. die Zukunftsvision für den künftigen Verkehr die Mobilität in Europa

3.1. Ein nutzerorientierter integrierter Verkehr

3.2. Nachhaltiger Fernverkehr, interurbaner Verkehr und Stadtverkehr

4. Stärkung des Europäischen Forschungs- Innovationssystems

5. Initiativen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit des Verkehrssektors

5.1. Stärkere Fokussierung der Forschung und Innovation im Verkehrsbereich

5.2. Bessere Ausrichtung der Anstrengungen

5.3. Heraus aus der Komfortzone: Technologische Festlegungen durchbrechen

5.4. Effiziente Umsetzung innovativer Lösungen

6. Chancen Herausforderungen der Einführung von Verkehrstechnologien

7. Weiterführende Arbeiten

Anhang
Bereiche der Forschung und Innovation, vorrangige Felder und ihre politische Relevanz


 
 
 


Drucksache 424/2/11

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die derzeitige Befreiung von Staatsanleihen aller Mitgliedstaaten von der Eigenkapitalunterlegung (Artikel 109 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags) für die Zukunft beibehalten werden sollte, da die derzeitige Risikogewichtung von EU-Staatsanleihen bei den Instituten falsche Anreize zum Erwerb risikobehafteter Staatsanleihen und damit zu lange falsche Marktsignale gesetzt hat.



Drucksache 309/11

... 17c) Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und den wichtigsten Interessenträgern zusammenarbeiten, um die richtigen Marktsignale für die Erhaltung der Biodiversität zu setzen; dabei soll auch auf die Reformierung, das Auslaufen und die letztendliche Abschaffung umweltschädlicher Subventionen sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten hingearbeitet werden, und es sollen positive Anreize für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Biodiversität gegeben werden.

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Drucksache 309/11




1. Einleitung

2. eine neue Grundlage für die Biodiversitätspolitik der EU

2.1. Ein doppeltes Handlungsmandat

2.2. Wertbestimmung unseres Naturkapitals seiner Vielfachen Vorteile

2.3. Biodiversitätswissen als Grundlage

3. Ein Handlungsrahmen für das kommende Jahrzehnt

3.1. Erhaltung Wiederherstellung der Natur

Einzelziel 1

3.2. Erhaltung Verbesserung der Ökosysteme ihrer Dienstleistungen

Einzelziel 2

3.3. Sicherstellung einer nachhaltigen Landwirtschaft, Forstwirtschaft Fischerei

Einzelziel 3*

Einzelziel 4

3.4. Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten

Einzelziel 5

3.5. Bewältigung der Globalen Biodiversitätskrise

Einzelziel 6

3.6. Beiträge anderer Umweltmassnahmen Umweltinitiativen

4. Wir sitzen alle im selben Boot

4.1. Partnerschaften zum Schutz der Biodiversität

4.2. Mobilisierung von Mitteln zur Förderung des Schutzes von Biodiversität Ökosystemdienstleistungen

4.3. eine Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die EU

5. Folgemassnahmen

Anhang

Einzelziel 1: Vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der HABITAT-Richtlinie

Maßnahme 1: Vollendung des Natura-2000-Netzes und Sicherstellung seiner ordnungsgemäßen Bewirtschaftung

Maßnahme 2: Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung für Natura-2000-Gebiete

Maßnahme 3: Verstärkung der Sensibilisierung und Einbindung von Interessenträgern und Verbesserung der Durchsetzung

Maßnahme 4: Verbesserung und Rationalisierung von Überwachung und Berichterstattung

Einzelziel 2: Erhaltung Wiederherstellung von Ökosystemen Ökosystemdienstleistungen

Maßnahme 5: Verbesserung der Kenntnisse über Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen in der EU

Maßnahme 6: Festlegung von Prioritäten für die Wiederherstellung von Ökosystemen und Förderung der Nutzung grüner Infrastrukturen

Maßnahme 7: Vermeidung von Nettoverlusten an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen

Einzelziel 3: ERHÖHUNG des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung Verbesserung der Biodiversität

Maßnahme 8: Verstärkung der Direktzahlungen für öffentliche Umweltgüter im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU

Maßnahme 9: Bessere Ausrichtung der ländlichen Entwicklung auf die Erhaltung der Biodiversität

Maßnahme 10: Erhaltung der genetischen Vielfalt der europäischen Landwirtschaft

Maßnahme 11: Förderung des Schutzes und der Verbesserung der Waldbiodiversität durch Waldbesitzer

Maßnahme 12: Einbeziehung von Biodiversitätsmaßnahmen in Waldbewirtschaftungspläne

Einzelziel 4: Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von Fischereiressourcen

Maßnahme 13: Verbesserung der Bewirtschaftung befischter Bestände

Maßnahme 14: Eliminierung negativer Auswirkungen auf Fischbestände, Arten, Lebensräume und Ökosysteme

Einzelziel 5: Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten

Maßnahme 15: Verschärfung der Pflanzen- und Tiergesundheitsvorschriften der EU

Maßnahme 16: Einführung eines speziellen Instruments für invasive gebietsfremde Arten

Einzelziel 6: Beitrag zur Vermeidung des Globalen Biodiversitätsverlustes

Maßnahme 17: Verringerung der indirekten Ursachen des Biodiversitätsverlustes

Maßnahme 18: Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für die Erhaltung der globalen Biodiversität

Maßnahme 19: „Biodiversitätsgerechte“ EU-Entwicklungszusammenarbeit

Maßnahme 20: Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des angemessenen und fairen Ausgleichs der Vorteile aus ihrer Nutzung


 
 
 


Drucksache 114/11

... Die Kommission hat Maßnahmen getroffen, um KMU für Umwelt- und Energiefragen zu sensibilisieren, und sie bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften, der Bewertung ihrer Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz sowie der Verbesserung von Fähigkeiten und Qualifikationen unterstützt. Diese Maßnahmen müssen zwar verstärkt werden, durch Europa 2020 wurde jedoch der Schwerpunkt dahingehend verlagert, dass KMU dabei geholfen wird, Schlüsselakteure des Übergangs zu einem ressourceneffizienten Wachstum zu werden. Obwohl für KMU durchaus einige Marktanreize zur Optimierung ihres Umgangs mit Ressourcen bestehen, sind die Marktsignale in vielen Fällen nicht leicht zu erkennen und zu deuten, zudem haben KMU mit begrenzten Informationen und Ressourcen zeitlicher, personeller und finanzieller Art zu kämpfen. Um hier Abhilfe zu schaffen, sind die Verfügbarkeit angemessener Finanzierungen, auch durch regionale Unterstützungsprogramme für Unternehmen, rechtzeitige Informationen und konkrete Hilfen durch Organisation zur Unternehmensförderung wie die Handelskammern und Beratungsdienste notwendig. Die Entwicklung zum Anreizen für Energie- und Ressourcenaudits kann diesen Übergang fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Umsetzung des SBA schreitet stetig voran, doch muss noch mehr getan werden

2.1. Die Fortschritte der Europäischen Kommission

2.2. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

2.3. Es muss noch mehr geschehen

3. Frischer Schwung für den SBA

3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KMU ankommen

3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit

3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU

3.3.1. Maximaler Nutzen des Binnenmarktes für KMU

3.3.2. Unterstützung für KMU angesichts globalisierter Märkte

3.3.3. Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft.

3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums KMU sind in der EU führend bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber infolge der Wirtschaftskrise gingen in KMU etwa 3,25 Millionen Arbeitsplätze verloren.

4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erziehlung greifbarer Ergebnisse

5. Nächste Schritte

Anhang
Überprüfung des SBA

Grundsatz 1: Förderung unternehmerischer Initiative

Grundsatz 2: Eine zweite Chance

Grundsatz 3: Vorfahrt für KMU

Grundsatz 4: Sensibilisierung der Behörden

Grundsatz 5: Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen

Grundsatz 6: Zugang zu Finanzierungsmitteln

Grundsatz 7: Binnenmarkt

Grundsatz 8: Kompetenzen und Innovation

Grundsatz 9: Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen

Grundsatz 10: Förderung der Internationalisierung


 
 
 


Drucksache 312/10

... " der Transportkunden und Letztverbraucher verwendet werden. Die Vorschrift gibt zudem eine Reihenfolge der Verwendung dieser Versteigerungserlöse vor; sie sind vorrangig für die Beseitigung dauerhafter Engpässe zu verwenden, um das Ziel einer ausreichenden Kapazitätsverfügbarkeit zu erreichen. Dieser Vorrang ist zudem sachlogische Konsequenz aus der Kapazitätsversteigerung im Engpassfall. Marktsignale aus einer Versteigerung können nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn entsprechend den Marktsignalen gehandelt wird. Sätze 3 bis 5 enthalten Dokumentations- und Mitteilungspflichten für die Fernleitungsnetzbetreiber, deren Ziel es ist, diskriminierendes Verhalten sowie eine nicht bedarfsgerechte Kapazitätsschaffung zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 3
Verträge für den Netzzugang

§ 4
Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 5
Haftung bei Störung der Netznutzung

§ 6
Registrierung

Teil 3
Abwicklung des Netzzugangs

§ 7
Netzkopplungsvertrag

§ 8
Abwicklung des Netzzugangs

§ 9
Ermittlung technischer Kapazitäten

§ 10
Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren

§ 11
Kapazitätsprodukte

§ 12
Kapazitätsplattformen

§ 13
Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 14
Vertragslaufzeiten

§ 15
Nominierung und Nominierungsersatzverfahren

§ 16
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 17
Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs

§ 18
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 19
Gasbeschaffenheit

Teil 4
Kooperation der Netzbetreiber

§ 20
Marktgebiete

§ 21
Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete

Teil 5
Bilanzierung und Regelenergie

Abschnitt 1
Bilanzierung

§ 22
Grundsätze der Bilanzierung

§ 23
Bilanzkreisabrechnung

§ 24
Standardlastprofile

§ 25
Mehr- oder Mindermengenabrechnung

§ 26
Datenbereitstellung

Abschnitt 2
Regelenergie

§ 27
Einsatz von Regelenergie

§ 28
Beschaffung externer Regelenergie

§ 29
Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 30
Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems

Teil 6
Biogas

§ 31
Zweck der Regelung

§ 32
Begriffsbestimmungen

§ 33
Netzanschlusspflicht

§ 34
Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas

§ 35
Erweiterter Bilanzausgleich

§ 36
Qualitätsanforderungen für Biogas

§ 37
Monitoring

Teil 7
Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber

§ 38
Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke

§ 39
Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen

Teil 8
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 40
Veröffentlichungspflichten

Teil 9
Wechsel des Gaslieferanten

§ 41
Lieferantenwechsel

§ 42
Rucksackprinzip

Teil 10
Messung

§ 43
Messung

§ 44
Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases

§ 45
Messung nach Vorgabe des Transportkunden

§ 46
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 47
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 48
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 11
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 49
Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 50
Festlegungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 51
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5

Artikel 4
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6

Artikel 5
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 6
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Teil 6

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 8
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.

Anlage 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts


 
 
 


Drucksache 813/10

... Einer der wesentlichen Aspekte der Arbeiten der HLG betraf Bereiche, die mit der Struktur des Marktes und dessen Akteuren zusammenhängen: Vertragsbeziehungen, Verhandlungsmacht, Erzeugerorganisationen und Branchenverbände. Durch die derzeitige Marktstruktur wurden Aspekte der Milchkrise des Jahres 2009 erheblich verschärft, was darauf zurückzuführen ist, dass der Reformprozess im Milchsektor bedeutend später einsetzte als in anderen Sektoren (im Grunde genommen erst 2003). Die lange bestehenden festen Quoten und hohen institutionellen Preise bei faktischen Absatzgarantien für Molkereierzeugnisse führten zu Verkrustungen des Marktes. Die strukturelle Anpassung wurde oft gehemmt, die Akteure der Produktionskette wurden nicht angespornt, auf Marktsignale wie etwa Preisschwankungen zu reagieren, und hatten kaum Anreize zu Innovation und Produktivitätssteigerungen. Die Reform im Milchsektor sollte Reformen in anderen Sektoren folgen, die auf eine viel stärkere Marktorientierung mit "bäuerlicher Handlungsfreiheit" ausgerichtet waren. Dies sollte zu mehr Effizienz führen und der EU-Landwirtschaft Marktchancen in diesem Sektor innerhalb und außerhalb der EU eröffnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/10




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Artikel 4a
Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten

Abschnitt IIa
Erzeugerorganisationen im Sektor Milch Milcherzeugnisse

Artikel 126a
Vertragsverhandlungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 177a
Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 179
Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen

Artikel 185e
Obligatorische Angaben im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 185f
Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 196a
Delegierte Rechtsakte

Artikel 196b
Durchführungsrechtsakte

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 771/10

... Ohne eine gut funktionierende Weitergabe von Marktsignalen werden die langfristigen Perspektiven für die Landwirtschaft und ihr Anteil an der Wertschöpfung durch die Lebensmittelversorgungskette untergraben. Wichtige Aspekte, denen Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, sind die derzeitigen Ungleichgewichte zwischen den Verhandlungspositionen entlang der Kette, das Ausmaß an Wettbewerb auf jeder Stufe der Kette, die vertraglichen Beziehungen, die erforderliche Restrukturierung und Konsolidierung des Agrarsektors, Transparenz und die Funktionsweise der Märkte für Agrarrohstoffderivate.

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Drucksache 771/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Der Reformpfad der GAP

3. Welches sind die Herrausforderungen

3.1. Ernährungssicherheit

3.2. Umwelt und Klimawandel

3.3. Räumliche Ausgewogenheit

4. Warum brauchen wir eine Reform

5. Ziele der künftigen GAP

Ziel 1: Rentable Nahrungsmittelerzeugung

Ziel 2: Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen

Ziel 3: Ausgewogene räumliche Entwicklung

6. Ausrichtung der Reform

6.1. Künftige Instrumente

5 Direktzahlungen

Marktbezogene Maßnahmen

Entwicklung des ländlichen Raums

6.2. Breite Politikoptionen

Option 1

Option 2

Option 3

7. Fazit

Anhang
Beschreibung der drei breiten Politikoptionen


 
 
 


Drucksache 334/09

... Einige Privatpersonen und Unternehmen (vor allem in wetterabhängigen Sektoren wie Landwirtschaft, Tourismus) können in der Lage sein, auf Marktsignale oder durch den Klimawandel bedingte Umweltveränderungen zu reagieren ("

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Drucksache 334/09




1. Einleitung

2. Warum eine Anpassungsstrategie? und warum auf EU-Ebene?

2.1 Die Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas

2.2 Die wirtschaftlichen Gründe für ein strategisches Anpassungskonzept

2.3 Warum eine Aktion auf EU-Ebene?

3. Die vorgeschlagene EU-Rahmenregelung: Ziele und Aktion

3.1 Schaffung einer Wissensgrundlage

3.2 Einbeziehung der Anpassungsfrage in die verschiedenen Politikbereiche der EU

3.2.1 Verbesserung der Widerstandskraft von Gesundheits- und Sozialpolitiken

3.2.2 Verbesserung der Widerstandskraft von Land- und Forstwirtschaft

3.2.3 Verbesserung der Widerstandskraft von Biodiversität, Ökosystemen und Gewässern

3.2.4. Verbesserung der Widerstandskraft von Küsten- und Meeresgebieten

3.2.5 Verbesserung der Widerstandskraft von Produktionssystemen und Infrastrukturen

4. Instrumente - Finanzierung

5. Handeln in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten

6. Aussenpolitische Dimension und Laufende Arbeiten im Rahmen der Klimarahmenkonvention UNFCCC

7. Schlussfolgerungen - Perspektiven


 
 
 


Drucksache 367/08

... • Die Unterstützung der Erzeuger erfolgt zurzeit weitgehend (90 %) produktionsentkoppelt, d.h., die europäischen Landwirte können bei ihren betrieblichen Entscheidungen auf Marktsignale reagieren und sich bei der Anpassung an das veränderte wirtschaftliche Umfeld auf ihr landwirtschaftliches Potenzial und ihre Präferenzen stützen. Dies ist die wirksamste Art der Stützung der landwirtschaftlichen Einkommen.

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Drucksache 367/08




Begründung

1. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Betriebsprämienregelung und Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

2.1. Vereinfachung

2.2. Schrittweise Einführung eines Pauschalsatzes für die entkoppelte Stützung

2.3. Ausdehnung der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

2.4. Neu gefasster Artikel 69 der Verordnung EG Nr. 1782/2003

2.5. Modulation

2.6. Zahlungsbegrenzungen

3. Einheitliche gemeinsame Marktorganisation

3.1. Marktmechanismen in Form von Interventionen

3.2. Abschaffung der Flächenstilllegung

3.3. Auslaufen der Milchquotenregelung

3.4. Spezifische Beihilfen im Milchsektor

3.5. Sonstige Stützungsregelungen

4. Neue Herausforderungen und Politik zur entwicklung des ländlichen Raums

5. Finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
(ex-32) Finanzierung der Direktzahlungen

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Direktzahlungen

Kapitel 1
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 4
Grundlegende Anforderungen

Artikel 5
Grundanforderungen an die Betriebsführung

Artikel 6
Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand

Kapitel 2
Modulation und Haushaltsdisziplin

Artikel 7
Modulation

Artikel 8
Nettoobergrenzen

Artikel 9
Beträge aus der Modulation

Artikel 10
Sondervorschriften für die Modulation in den neuen Mitgliedstaaten

Artikel 11
Haushaltsdisziplin

Kapitel 3
Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 13
Bedingungen

Artikel 14
Aufgaben zugelassener privater Beratungsstellen und benannter Beratungsbehörden

Artikel 15
Revision

Kapitel 4
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 16
Anwendungsbereich

Artikel 17
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 18
Elektronische Datenbank

Artikel 19
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 20
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 21
Beihilfeanträge

Artikel 22
Überprüfung der Beihilfevoraussetzungen

Artikel 23
Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der Beihilfekriterien

Artikel 24
Kontrolle der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Artikel 25
Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 26
Durchführungsbestimmungen zu den Kürzungen und Ausschlüssen bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 27
Beträge aus der Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 28
Vereinbarkeit mit dem integrierten System

Artikel 29
Information und Kontrolle

Kapitel 5
Sonstige Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30
Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Artikel 31
Zahlung

Artikel 33
Revision

Titel III
Regelung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämienregelung)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34
Zahlungsvoraussetzungen

Artikel 35
Aktivierung von Zahlungsansprüchen je beihilfefähige Hektarfläche

Artikel 36
Meldung der beihilfefähigen Hektarflächen

Artikel 37
Änderung von Zahlungsansprüchen

Artikel 38
Mehrfachanträge

Artikel 39
Nutzung der Flächen im Falle der aufgeschobenen Einbeziehung von Obst und Gemüse

Artikel 40
Nutzung von Flächen für die Hanferzeugung

Artikel 41
Obergrenze

Artikel 42
Nationale Reserve

Artikel 43
Nicht genutzte Zahlungsansprüche

Artikel 44
Übertragung von Zahlungsansprüchen

Artikel 45
Bedingungen für besondere Ansprüche

Artikel 46
Überprüfung der Zahlungsansprüche

Kapitel 2
Regionale und partielle Durchführung

Abschnitt 1
Regionale Durchführung

Artikel 47
Regionale Aufteilung der Obergrenze gemäß Artikel 41

Artikel 48
Regionale Anwendung der Betriebsprämienregelung

Artikel 49
Nutzung der Zahlungsansprüche

Artikel 50
Flächennutzung

Artikel 51
Grünland

Artikel 52
Bedingungen für die nach diesem Abschnitt festgesetzten Ansprüche

Abschnitt 2
Partielle Durchführung

Artikel 53
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 54
Zahlungen für Schafe und Ziegen

Artikel 55
Zahlungen für Rindfleisch

Artikel 56
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse

Kapitel 3
Anwendung in den neuen Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

Artikel 57
Einführung der Betriebsprämienregelung in den Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

Artikel 58
Beihilfeantrag

Artikel 59
Nationale Reserve

Artikel 60
Nationale Obergrenzen gemäß Artikel 41

Artikel 61
Zuweisung der Zahlungsansprüche

Artikel 62
Grünland

Artikel 63
Voraussetzungen für die Zahlungsansprüche

Kapitel 4
Einbeziehung gekoppelter Zahlungen in die Betriebsprämienregelung

Artikel 64
Einbeziehung der gekoppelten Stützung in die Betriebsprämienregelung

Artikel 65
Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die von der Betriebsprämienregelung ausgeschlossen war

Artikel 66
Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die teilweise von der Betriebsprämienregelung ausgeschlossen war

Artikel 67
Fakultative Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die teilweise von der

Kapitel 5
Besondere Stützung

Artikel 68
Allgemeine Regeln

Artikel 69
Ernteversicherung

Artikel 70
Fonds auf Gegenseitigkeit für Tier- und Pflanzenkrankheiten

Titel IV
Andere Beihilferegelungen

Kapitel 1
Gemeinschaftliche Beihilferegelungen

Abschnitt 1
Kulturspezifische Zahlung für Reis

Artikel 71
Anwendungsbereich

Artikel 72
Beihilfevoraussetzungen und -betrag

Artikel 73
Beihilfeflächen

Artikel 74
Überschreitung der Grundfläche

Abschnitt 2
Beihilfe für Stärkekartoffeln

Artikel 75
Beihilfebetrag

Artikel 76
Bedingungen

Abschnitt 3
Kulturspezifische Zahlung für Baumwolle

Artikel 77
Anwendungsbereich

Artikel 78
Bedingungen

Artikel 79
Grundflächen und Beträge

Artikel 80
Anerkannte Branchenverbände

Artikel 81
Zahlung der Beihilfe

Abschnitt 4
Beihilfe für Zuckerrüben- und Zuckerrohrerzeuger

Artikel 82
Anwendungsbereich

Artikel 83
Bedingungen

Artikel 84
Beihilfebetrag

Abschnitt 5
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse

Artikel 85
Flächenbezogene Übergangsbeihilfe

Artikel 86
Höhe der Beihilfe und Beihilfefähigkeit

Abschnitt 6
Übergangszahlung für Beerenfrüchte

Artikel 87
Zahlung für Beerenfrüchte

Abschnitt 7
Schaf- und Ziegenprämien

Artikel 88
Geltungsbereich

Artikel 89
Begriffsbestimmungen

Artikel 90
Mutterschaf- und Ziegenprämie

Artikel 91
Zusatzprämie

Artikel 92
Gemeinsame Bestimmungen über die Prämien

Artikel 93
Individuelle Obergrenzen

Artikel 94
Übertragung von Prämienansprüchen

Artikel 95
Nationale Reserve

Artikel 96
Obergrenzen

Abschnitt 8
Zahlungen für Rindfleisch

Artikel 97
Anwendungsbereich

Artikel 98
Begriffsbestimmungen

Artikel 99
Sonderprämie

Artikel 100
Mutterkuhprämie

Artikel 101
Individuelle Höchstgrenzen für Mutterkuhprämien

Artikel 102
Übertragung von Ansprüchen auf Mutterkuhprämien

Artikel 103
Nationale Reserve von Ansprüchen auf Mutterkuhprämien

Artikel 104
Färsen

Artikel 105
Schlachtprämie

Artikel 106
Gemeinsame Bestimmungen für Prämien

Artikel 107
Obergrenzen

Artikel 108
Nach der Richtlinie 96/22/EG verbotene Stoffe

Kapitel 2
Nationale Beihilfen

Artikel 109
Nationale Beihilfe für Schalenfrüchte

Titel V
Anwendung der Direktzahlungen in den neuen Mitgliedstaaten

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 110
Einführung der Direktzahlungen

Kapitel 2
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 111
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 112
Jährlicher Finanzrahmen

Artikel 113
Fläche im Rahmen der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 114
Unterrichtung

Kapitel 3
Gesonderte Zahlungen und besondere Stützung

Artikel 115
Gesonderte Zahlung für Zucker

Artikel 116
Gesonderte Zahlung für Obst und Gemüse

Artikel 117
Gesonderte Übergangszahlung für Obst und Gemüse

Artikel 118
Gemeinsame Bestimmungen für die gesonderten Zahlungen

Artikel 119
Besondere Stützung

Kapitel 4
Ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen und Direktzahlungen

Artikel 120
Ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen und Direktzahlungen

Artikel 121
Staatliche Beihilfe in Zypern

Titel VI
Mittelumschichtungen

Artikel 122
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Baumwollregionen

Artikel 123
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Tabakregionen

Titel VII
Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Durchführungsbestimmungen

Artikel 124
Bestätigung von Zahlungsansprüchen

Artikel 125
Anwendung auf die Regionen in äußerster Randlage

Artikel 126
Staatliche Beihilfe

Artikel 127
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 128
Verwaltungsausschuss für Direktzahlungen

Artikel 129
Durchführungsbestimmungen

Kapitel 2
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 130
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Artikel 131
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006

Artikel 24b

Artikel 132
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 378/2007

Artikel 133
Aufhebungen

Artikel 134
Übergangsbestimmungen

Artikel 135
Übergangsregelung für neue Mitgliedstaaten

Artikel 136
Inkrafttreten und Anwendung

2 Anhänge


 
 
 


Drucksache 859/07

... Die Unterstützung der Erzeuger erfolgt zurzeit weitgehend produktionsentkoppelt, d.h., die europäischen Landwirte können bei ihren betrieblichen Entscheidungen auf Marktsignale reagieren und sich bei der Anpassung an das veränderte wirtschaftliche Umfeld auf ihr landwirtschaftliches Potenzial und ihre Präferenzen verlassen, was zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors beiträgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 859/07




1. Die gemeinsame Agrarpolitik Heute

1.1. Eine radikal umgestaltete, leistungsfähigere Politik

1.2. Weitere Verbesserungen im Rahmen des Gesundheitschecks

2. Die Betriebsprämienregelung und mögliche Vereinfachungen

2.1. Vereinfachung der Betriebsprämienregelung

2.2. Stärkere Zielorientierung der Cross-Compliance-Regelung

2.3. Teilweise gekoppelte Beihilfen

2.4. Höchst- und Mindestbeträge

3. Neue Chancen ergreifen und die Marktorientierung verbessern

3.1. Die Rolle der Marktintervention und der Angebotssteuerung

3.2. Interventionsregelung für Getreide

3.3. Flächenstilllegung: keine Angebotssteuerung, mehr Umweltnutzen

3.4. Auslaufen der Milchquotenregelung: Vorbereitung auf eine sanfte Landung

Auslaufen der Milchquotenregelung

Maßnahmen für die Berggebiete

3.5. Andere Maßnahmen zur Angebotssteuerung

4. Auf neue Herausforderungen reagieren

4.1. Risikomanagement

4.2. Klimawandel, Bioenergie, Wasserwirtschaft und Artenvielfalt

4.3. Stärkung des zweiten Pfeilers

5. Finanzrahmen

6. Schluss


 
 
 


Drucksache 864/07

... Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten sollten darauf abzielen, die Investitionen zu steigern und deutliche Marktsignale zu geben, um Risiken zu verringern und der Industrie Anreize zur Entwicklung nachhaltigerer Technologien zu bieten. So könnten beispielsweise intelligente Anreizsysteme konzipiert werden, die der Innovation Impulse verleihen und Wertschöpfungsketten schaffen, anstatt den Wettbewerb durch die Subventionierung der Technologien mit dem kurzfristig höchsten Potenzial zu verzerren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 864/07




Mitteilung

1. Notwendigkeit eines europäischen Strategieplans für Energietechnologie SET-PLAN

Technologie ist ein zentrales Element im Gefüge der Energiepolitik

Derzeitige Leistung unzureichend

Immanente Schwächen der Innovation im Energiebereich

Europa sollte bei der Energietechnologie weltweit führen

Entscheidender Faktor Zeit

2. Verwirklichung der politischen Vorstellungen

4 Energieeffizienz

Verwirklichung der Ziele für das Jahr 2020

Verwirklichung der Zielvorstellung für 2050

Gemeinsame ergebnisorientierte Anstrengungen

Maßnahmen des Privatsektors

Maßnahmen auf nationaler Ebene

Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene

Maßnahmen auf globaler Ebene

3. Ziele des SET-PLANS

4. Gemeinsame strategische Planung

EG -Lenkungsgruppe für strategische Energietechnologien

Europäisches Energietechnologie-Informationssystem

5. Wirksame Umsetzung – Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene

5.1. Europäische Industrie-Initiativen

5.2. Schaffung eines europäischen Energieforschungsbündnisses

5.3. Transeuropäische Energienetze und Systeme der Zukunft

6. Ressourcen

Steigerung der Investitionen

Ausbau der personellen Basis

7. Internationale Zusammenarbeit

8. Weiterführende Arbeiten


 
 
 


Drucksache 241/07

... Aus wirtschaftlicher Sicht lässt sich der Einsatz marktbasierter Instrumente damit begründen, dass sie Marktversagen kostenwirksam korrigieren können. Ein Marktversagen ist dann gegeben, wenn Märkte entweder gänzlich fehlen (bspw. haben Umweltgüter den Charakter öffentlicher Güter) oder wenn die wahren oder sozialen Kosten von Wirtschaftstätigkeit nicht hinreichend berücksichtigt werden. In dem Fall sind Interventionen der öffentlichen Hand zur Korrektur des Marktversagens gerechtfertigt. Im Vergleich zu ordnungsrechtlichen und administrativen Ansätzen haben MBI den Vorteil, dass sie Marktsignale nutzen, um einem Marktversagen zu begegnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/07




Grünbuch Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Anwendung marktwirtschaftlicher Instrumente in der Politik der Gemeinschaft

2.1. Marktwirtschaftliche Instrumente als Mittel der Politik

2.2. Marktwirtschaftliche Instrumente im Rahmen der EU

2.3. Wachstum, Beschäftigung und eine saubere Umwelt – Gründe für ökologische Steuerreformen

2.4. Reform umweltschädlicher Subventionen

3. Optionen für die weitere Anwendung von MBI zur Beeinflussung des Energieverbrauchs

3.1. Erneuerung und Entwicklung der Richtlinie zur Energiebesteuerung

3.2. Interaktion der Energiebesteuerung mit anderen marktwirtschaftlichen Instrumenten, insbesondere dem EU-ETS

4. Optionen für die weitere Anwendung von MBI in der Umweltpolitik

4.1. Eindämmung der Umweltauswirkungen des Verkehrs

4.2. Einsatz von MBI gegen Verschmutzung und zur Ressourcenschonung

4.2.1. Wasser

4.2.2. Abfallmanagement

4.3. MBI zum Schutz der Artenvielfalt

4.4. Einsatz von MBI gegen Luftverschmutzung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 138/06

... -Emissionen gebunden wird, könnte ein stärkerer Emissionsrückgang erzielt und der Industrie ein deutliches Signal gegeben werden, wie wichtig es ist, die Produktionsverfahren diesbezüglich zu verbessern. Außerdem würde dies den Kraft- und den Rohstofferzeugern Marktsignale geben, die eine weitere Verringerung der Kohlenstoffemissionen im Verkehrssektor bewirken könnten. Ein solches System kann nur Wirkung zeitigen, wenn es ohne Diskriminierung sowohl auf in der EU erzeugte als auch auf importierte Produkte angewendet wird und völlig mit den WTO-Regeln im Einklang steht. Prüfenswert wäre auch ein multinationaler Ansatz, der an den Mechanismus für die umweltverträgliche Entwicklung gekoppelt wäre, da dies gewährleisten würde dass die Handelspartner einbezogen sind. Die unter die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/06




1. Einleitung

2. das Biokraftstoffpotenzial Ausschöpfen - EIN strategisches Konzept

2.1. Biokraftstoffe der ersten Generation

2.2. Die Biokraftstoffe der zweiten und der folgenden Generationen

2.3. Biokraftstoffe in Entwicklungsländern

3. Die Biokraftstoffstrategie - sieben politische Schwerpunkte

3.1. Förderung der Nachfrage nach Biokraftstoffen

3.2. Nutzung der Umweltvorteile

3.3. Entwicklung von Erzeugung und Vertrieb von Biokraftstoffen

3.4. Expansion der Rohstoffproduktion

3.5. Mehr Möglichkeiten für den Handel

3.6. Unterstützung von Entwicklungsländern

3.7. Förderung von Forschung und Entwicklung


 
 
 


Drucksache 569/05

... Die GAP-Reformen von 2003 und 2004 sind ein großer Schritt vorwärts auf dem Weg zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zu einer nachhaltigen Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der EU und bilden den Rahmen für künftige Reformen. Durch mehrere aufeinander folgende Reformen konnte die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft durch die Verringerung der Preisstützungsgarantien gesteigert werden. Die Einführung entkoppelter Direktzahlungen veranlasst die Landwirte, auf Marktsignale zu reagieren, die von der Verbrauchernachfrage ausgehen und nicht von mengenbezogenen Anreizen. Die Einbeziehung von Umwelt-, Lebensmittelsicherheits- und Tierschutzstandards in die Auflagenbindung stärkt das Verbrauchervertrauen und erhöht die ökologische Nachhaltigkeit der Landwirtschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/05




Begründung

Vorschlag

Einziger Artikel

1. Einführung

2. DieEntwicklung des ländlichen Raums und die allgemeinen Ziele der Gemeinschaft

2.1. Die GAP und die Entwicklung des ländlichen Raums

2.2. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Landwirtschaft: die GAP-Reformen von 2003 und 2004

2.3. Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013

2.4. Den Herausforderungen begegnen

3. AUFSTELLUNG der Prioritäten der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013

3.1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Forstsektors Leitlinie

3.2. Verbesserung von Umwelt und Landschaft Leitlinie

3.3. Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung

3.4. Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und Diversifizierung Leitlinie

3.5. Umsetzung der Prioritäten in Programme

3.6. Komplementarität zwischen den Gemeinschaftsinstrumenten

4. BERICHTERSTATTUNGSSYSTEM


 
 
 


Drucksache 28/18 PDF-Dokument



Drucksache 37/17 PDF-Dokument



Drucksache 186/17 PDF-Dokument



Drucksache 187/17 PDF-Dokument



Drucksache 246/18 PDF-Dokument



Drucksache 247/18 PDF-Dokument



Drucksache 248/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.