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"Missbrauchsfälle"
Drucksache 43/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen und operativen Rahmen für die durch die Verordnung ... (ESC Regulation) eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte - COM(2016) 823 final
... 21. Die Umgehung nationaler Berufsvorschriften durch Beantragung einer Dienstleistungskarte sollte als Rechtfertigungsgrund aufgenommen werden, damit der Aufnahme-Mitgliedstaat in Missbrauchsfällen der Ausstellung einer Dienstleistungskarte widersprechen kann. Da eine Harmonisierung der Berufsqualifikationen in den einzelnen Mitgliedstaaten bislang nicht erfolgt ist und auch nicht angestrebt wird, muss es auch darüber hinaus weiterhin Kontrollmöglichkeiten für den Aufnahmestaat geben. Nationale Beschränkungsvorschriften wie § 3a Steuerberatungsgesetz wären sonst quasi hinfällig.
Drucksache 44/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen - COM(2016) 824 final
... 18. Die Umgehung nationaler Berufsvorschriften durch Beantragung einer Dienstleistungskarte sollte als Rechtfertigungsgrund aufgenommen werden, damit der Aufnahme-Mitgliedstaat in Missbrauchsfällen der Ausstellung einer Dienstleistungskarte widersprechen kann. Da eine Harmonisierung der Berufsqualifikationen in den einzelnen Mitgliedstaaten bislang nicht erfolgt ist und auch nicht angestrebt wird, muss es auch darüber hinaus weiterhin Kontrollmöglichkeiten für den Aufnahmestaat geben. Nationale Beschränkungsvorschriften wie § 3a Steuerberatungsgesetz wären sonst quasi hinfällig.
Drucksache 43/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen und operativen Rahmen für die durch die Verordnung ... (ESC Regulation) eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte - COM(2016) 823 final
... 32. Die Umgehung nationaler Berufsvorschriften durch Beantragung einer Dienstleistungskarte sollte als Rechtfertigungsgrund aufgenommen werden, damit der Aufnahme-Mitgliedstaat in Missbrauchsfällen der Ausstellung einer Dienstleistungskarte widersprechen kann. Da eine Harmonisierung der Berufsqualifikationen in den einzelnen Mitgliedstaaten bislang nicht erfolgt ist und auch nicht angestrebt wird, muss es auch darüber hinaus weiterhin Kontrollmöglichkeiten für den Aufnahmestaat geben. Nationale Beschränkungsvorschriften wie § 3a Steuerberatungsgesetz wären sonst quasi hinfällig.
Drucksache 44/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen - COM(2016) 824 final
... 29. Die Umgehung nationaler Berufsvorschriften durch Beantragung einer Dienstleistungskarte sollte als Rechtfertigungsgrund aufgenommen werden, damit der Aufnahme-Mitgliedstaat in Missbrauchsfällen der Ausstellung einer Dienstleistungskarte widersprechen kann. Da eine Harmonisierung der Berufsqualifikationen in den einzelnen Mitgliedstaaten bislang nicht erfolgt ist und auch nicht angestrebt wird, muss es auch darüber hinaus weiterhin Kontrollmöglichkeiten für den Aufnahmestaat geben. Nationale Beschränkungsvorschriften wie § 3a Steuerberatungsgesetz wären sonst quasi hinfällig.
Zur Vorlage allgemein
Zu einzelnen Vorschriften
Drucksache 72/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer -Qualifikations-Gesetzes
... Um den Missbrauchsfällen bei der Aus- und Weiterbildung - aufgefallen unter anderem im Rahmen der Fördermittelbearbeitung durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) - wirkungsvoll zu begegnen, bedarf es insbesondere verschärfter Sanktionierungsmaßnahmen. Die Voraussetzungen im Hinblick auf die Anerkennung und Überwachung von Ausbildern, Unterrichtsorten, Teilnehmerzahl sowie Mitteilung von Daten und Zeit der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen sind konkretisiert worden. Bußgeldtatbestände zur Bekämpfung von Missbrauch sind erweitert und mit einer strengeren Sanktion versehen worden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Bürgerinnen und Bürger
E.2 Wirtschaft
E.3 Verwaltung
4 Bund:
Länder und Kommunen:
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 7a Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der Anerkennung
§ 7b Überwachung von Ausbildungsstätten
§ 9 Bußgeldvorschriften
§ 10 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 11 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel der Regelung
II. Lösung und Inhalt der Regelungen
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Alternativen
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger:
2. Wirtschaft:
3. Verwaltung:
5 Bund:
Länder und Kommunen:
VIII. Weitere Kosten
IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 2 Satz 4 GGO
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
§ 11 :
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3376: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 57/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
... Um Missbrauchsfälle bei der Wohnraumkostenerstattung zu verhindern, sollen in diesen Fällen von den freiwilligen Wehrdienst Leistenden nunmehr Einkünfte oder Sozialleistungen dargelegt werden. Der Nachweis wird erbracht durch Vorlage bereits vorhandener Unterlagen. Die Fallzahl wird auf jährlich ca. 3 000 mit einem zeitlichen Aufwand von je 15 Minuten geschätzt; dies entspricht einem jährlichen Bürokratieaufwand von ca. 750 Stunden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
Anlage (zu § 13c)
Artikel 2 Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)
Kapitel 1 Gemeinsame Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Härteausgleich
§ 4 Ruhen der Leistungen
Kapitel 2 Leistungen an Reservistendienst Leistende
§ 5 Leistungen an Reservistendienst Leistende
Abschnitt 1 Leistungen zur Sicherung des Einkommens
§ 6 Leistungen an Nichtselbständige
§ 7 Leistungen an Selbständige
§ 8 Zusammentreffen mehrerer Leistungen
§ 9 Mindestleistung
Abschnitt 2 Reservistendienstleistungsprämie, Zuschläge, Dienstgeld
§ 10 Reservistendienstleistungsprämie und Zuschläge
§ 11 Dienstgeld
Kapitel 3 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende und Sicherung des Unterhalts ihrer Angehörigen
Abschnitt 1 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende
§ 12 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende
§ 13 Erstattung von Aufwendungen für Wohnraum
§ 14 Wirtschaftsbeihilfe
§ 15 Sonstige Leistungen
Abschnitt 2 Sicherung des Unterhalts der Angehörigen
§ 16 Leistungen für Angehörige
§ 17 Allgemeine Leistungen für Angehörige im gemeinsamen Haushalt
§ 18 Leistung für die Erstausstattung bei Geburt
§ 19 Besondere Zuwendung
§ 20 Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
§ 21 Überbrückungszuschuss
§ 22 Leistungen an Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben
§ 23 Ersatzansprüche
Kapitel 4 Verfahren
§ 24 Zuständigkeit
§ 25 Antrag
§ 26 Auskunfts- und Mitteilungspflichten
§ 27 Folgen fehlender Mitwirkung
§ 28 Zeitpunkt der Zahlung von Leistungen
§ 29 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
Kapitel 5 Bußgeld- und Übergangsvorschriften
§ 30 Bußgeldvorschriften
§ 31 Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 9)
Anlage 2 (zu den §§ 10 und 11)
Artikel 3 Folgeänderungen
Artikel 4 Änderung des Wehrsoldgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
4 Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Kapitel 1 Gemeinsame Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
1. Zu § 4 Ruhen der Leistungen
Zu Kapitel 2 Leistungen an Reservistendienst Leistende
Zu § 5
Zu Abschnitt 1 Leistungen zur Sicherung des Einkommens
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 2 Reservistendienstleistungsprämie, Zuschläge, Dienstgeld
Zu § 10
Zu § 11
Zu Kapitel 3 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende und Sicherung des Unterhalts ihrer Angehörigen
Zu Abschnitt 1 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 14
Zu § 15
Zu Abschnitt 2 Sicherung des Unterhalts der Angehörigen
Zu § 16
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu Kapitel 4 Verfahren
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2908: Gesetz zur Neuregelung unterhaltssicherungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
4 Erfüllungsaufwand:
Bürgerinnen und Bürger:
5 Wirtschaft:
5 Verwaltung:
Drucksache 354/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II)
... Qualitätsprüfungen stellen umfangreiche und umfassende Prüfungen durch die Prüforgane der Pflegekassen nach § 114a Absatz 1 SGB XI dar. Mit Qualitätsprüfungen können auch Vertragsverletzungen oder anderes Fehlverhalten der Leistungsanbieter, etwa Abrechnungsbetrug, überprüft werden. Durch die Neuregelungen wird eine größere Flexibilität bei der Wahl der Prüfmethoden erreicht. Bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch müssen Qualitätsprüfungen auch unangemeldet durchgeführt werden können. Gerade das "Instrument" der unangemeldeten Prüfung ist besonders geeignet, um eine effiziente Aufdeckung von Missbrauchsfällen und Abrechnungsbetrügern zu unterstützen. Daher sind Anlassprüfungen in der Regel unangemeldet durchzuführen, um Verdachtsfälle schnell und unbürokratisch aufklären zu können. Dies wird in § 114 Absatz 1 Satz 3a SGB XI klargestellt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bisheriger § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7c Absatz 1a - neu - und Absatz 1b - neu - SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7d - neu - SGB XI und Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht - § 7d SGB XI
§ 7d Modellkommunen Pflege
8. Zu Empfehlungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Versorgung
9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 10a - neu - SGB XI und Nummer 13 § 18 Absatz 3b Satz 4 SGB XI
§ 10a Berichterstattung der Träger der Pflegeversicherung und der privaten Versicherungsunternehmen
10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 18a Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 2 Satz 1 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 35a Satz 1 zweiter Halbsatz SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 SGB XI ,
13. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 105 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nummer 31a - neu - § 109 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113 Absatz 1 Satz 1 SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113a Absatz 1 Satz 3 SGB XI
17. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 113b Absatz 2 Satz 1 und Satz 9 SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 113c Absatz 1 Satz 1 SGB XI
19. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 7 SGB XI
20. Zur Ausgestaltung der Qualitätsdarstellungsvereinbarungen § 115 SGB XI
21. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 19 Satz 3 SGB XI
22. Zu Artikel 2 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 38a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB XI
23. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 1, Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI
24. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 1 SGB XI
25. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 3a - neu - SGB XI
26. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB XI
27. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 6 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI
28. Zu Artikel 2 Nummer 33a - neu - § 72 Absatz 6 - neu - SGB XI und Nummer 35 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 - neu - und Satz 3 SGB XI
29. Zu Artikel 2 Nummer 34a - neu - § 76 Absatz 4 SGB XI
30. Zu Artikel 2 Nummer 45a - neu - § 114a Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB XI
31. Zu Artikel 2 Nummer 50 § 141 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI
32. Zu Artikel 5 Nummer 4 - neu - § 208 - neu - SGB VI Dem Artikel 5 ist folgende Nummer 4 anzufügen:
§ 208 Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
33. Zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen Artikel 5
34. Zu Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 4a - neu - und § 10 Absatz 2a - neu - SGB IX und Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 31 Absatz 2 SGB XI
'Artikel 7a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
35. Zur Finanzierung der Pflegeausbildung
36. Zur Neuordnung der Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die Finanzierungsverantwortung
37. Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften
38. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 55/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
... Es ist richtig, dem Abgemahnten für den Fall einer missbräuchlichen Abmahnung einen Gegenanspruch auf Ersatz seiner Rechtsverteidigungskosten einzuräumen. Der Schutz vor missbräuchlicher Geltendmachung von Ansprüchen erscheint allerdings nicht ausreichend. Da die Beweislast beim Abgemahnten liegt, ist der Nachweis rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen in der Praxis nur selten möglich. Die Rechtsprechung zu Missbrauchsfällen ist uneinheitlich. Denkbar wäre daher zum Beispiel eine Vermutung der Missbräuchlichkeit für den Fall, dass vom Abmahner in der Vergangenheit erkennbar Serienabmahnungen ausgesprochen worden sind.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein*
5. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Satz 1 UKlaG
6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 UKlaG ,
7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstaben cc und dd § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 und Satz 2 UKlaG
8. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 - neu - UKlaG
9. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 2b UKlaG
10. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 12a UKlaG
11. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 12a UKlaG
12. Zu Artikel 4a - neu - § 28 Absatz 3b BDSG
'Artikel 4a Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
13. Zu Artikel 4a - neu - § 28 Absatz 3b Satz 1 BDSG
'Artikel 4a Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
15. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 330/14
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft
... 2. Um Missbrauchsfälle zu verhindern, bei denen Vaterschaftsanerkennungen nur abgegeben werden, um aufenthaltsrechtliche Vergünstigungen zu erlangen, ist auch weiterhin das Instrument der behördlichen Vaterschaftsanfechtung erforderlich. Die Möglichkeit der Behördenanfechtung muss in materieller Hinsicht so ausgestaltet werden, dass sie auf die Fälle spezifisch aufenthaltsrechtlich motivierter Vaterschaftsanerkennungen begrenzt bleibt. Zudem ist der Zeitrahmen für behördliche Vaterschaftsanfechtungen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit so zu begrenzen, dass ein Staatsangehörigkeitsverlust nur in Betracht kommt, wenn das Kind nur relativ kurze Zeit auf die deutsche Staatsangehörigkeit vertraut hat.
Drucksache 394/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes /EU und weiterer Vorschriften
... c) Der Bundesrat bittet zu prüfen, ob die mit Artikel 3 des Gesetzentwurfs vorgesehenen Änderungen, mit denen die Identifikation durch die Steueridentifikationsnummer Kindergeldvoraussetzung werden soll, sachlich in den zuwanderungsrechtlichen Kontext des vorliegenden Gesetzentwurfs gehört. Falls die kindergeldrechtlichen Änderungen einen allgemeineren steuer-, kindergeld- oder ordnungsrechtlichen Bezug haben sollten, etwa mit Blick auf Feststellungen des Bundesrechnungshofs zu Missbrauchsfällen, bittet der Bundesrat zu prüfen, ob diese Regelungsmaterie in ein anderes steuerrechtliches Gesetzgebungsverfahren übernommen werden kann, um nicht etwa ungewollt möglichen Vorurteilen gegen bestimmte Zuwanderergruppen Vorschub zu leisten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 Satz 1, 2, 2a - neu - und 4 FreizügG/EU
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 FreizügG/EU
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 FreizügG/EU ,
4. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 SchwarzArbG , Buchstabe d § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 und 13 - neu - SchwarzArbG
5. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 1 SchwarzArbG Artikel 7 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a SGB II
7. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a Satz 2 SGB II
Drucksache 737/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... E. in Kenntnis der Tatsache, dass sich die Behörden von Bahrain nach dem Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain (BICI) dazu verpflichtet haben, Reformen durchzuführen; in der Erwägung, dass Fortschritte bei der Reformierung des Rechtssystems und des Systems der Rechtsdurchsetzung erreicht wurden, dass Mitarbeiter wieder eingestellt wurden, die rechtsgrundlos entlassen worden waren, dass ein Sonderreferat für Ermittlungen eingerichtet wurde, um mutmaßliche Missbrauchsfälle zu untersuchen, und dass Reformen bei der Polizei durchgeführt wurden; in der Erwägung, dass nach wie vor die Umsetzung der Empfehlungen der BICI insgesamt nur langsam voranschreitet;
Entschließung
Entschließung
Allgemeine Erwägungen
Die Verbesserung der Fähigkeiten der EU zur Planung und Durchführung militärischer Operationen
Die Stärkung der Gefechtsverbände der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union
Der Aufbau von Strukturen und Fähigkeiten zur Bewältigung von Mängeln bei Schlüsselkompetenzen
Mehr Kohärenz in ständigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten
Die Stärkung der europäischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und Übungen
Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO
Eine neue Ebene der GSVP
Entschließung
Fakultativer Rechtsrahmen für europäische transnationale Unternehmensvereinbarungen
Entschließung
Drucksache 330/12
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG)
... E zu entsprechen, sofern nicht ein Ausnahme- oder Härtefall nachgewiesen wird. Dabei ist zu beobachten, ob es zu Missbrauchsfällen kommt, etwa durch gehäufte Nichtbesetzung von Posten zu diesem Zeitpunkt, um aufgrund geringerer Mitgliederanzahl einer geringeren Mindestquote zu unterfallen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist aufgrund der mehrjährigen Amtszeiten und des aufwendigen Wahlverfahrens hier allerdings kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkennbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Artikel 8 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 289b Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien
Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 70
Artikel 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 14 Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Artikel 15 Änderung des Teilhabestatistikgesetzes
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung
1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland
2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa
3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz
4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft
II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit
1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG
a Legitimer Zweck der Mindestquote
b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung
aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich
bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich
c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote
aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit
bb Quotenhöhe nicht unzumutbar
cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand
dd Großzügige Übergangsfristen
2. Artikel 3 Absatz 3 GG
3. Weitere Grundrechte
III. Europarechtliche Zulässigkeit
1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
2. Primärrecht
3. Sekundärrecht
4. Empfehlungen der Unionsorgane
IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung
V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung
1. Anwendungsbereich
a Börsennotierung
b Mitbestimmung
c Rechtsformen
d Gremium
2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote
a Quotenhöhe
b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen
c Regelung für mitbestimmte Unternehmen
d Übergangsvorschriften
3. Ausnahmetatbestände
a Arbeitnehmerstruktur
b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen
c Härtefallklausel
4. Sanktion
a Vertreter der Anteilseigner
b Vertreter der Arbeitnehmer
c Verfahren
d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten
5. Berichtspflicht
B. Besonderer Teil
Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz
Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -
Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz
Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -
Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -
Zu Art. 16 Inkrafttreten
Drucksache 489/12 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
... Durch die Änderung zu § 44 Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4 und § 54 Absatz 1 BMG wird die für eine bußgeldrechtliche Ahndung insbesondere von Missbrauchsfällen erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen. Die Erklärung, dass eine Einwilligung im Sinne des § 44 Absatz 3 Nummer 2 BMG vorliege, obwohl dies nicht der Fall ist, wird bei Vorsatz als Ordnungswidrigkeit qualifiziert. Gleiches gilt für die Verwendung der Daten zu gewerblichen Zwecken, obwohl dies nicht angegeben wurde, für die Verwendung von Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels, soweit keine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt und für die Fälle der Mehrfachverwendung von Adressdaten.
1. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG
2. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4, §§ 47, 54 Absatz 1 und 2 Nummer 12 und 12a - neu -, Absatz 3 BMG
§ 47 Zweckbindung der Melderegisterauskunft
Drucksache 237/12
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates - Faire und sichere Arbeitsbedingungen bei der Arbeitnehmerüberlassung herstellen
... - Die Konzernleihe wird nicht effektiv begrenzt. Zwar ist die Einführung der "Drehtürklausel" zu begrüßen, diese erfasst indes nur einen Teilbereich möglicher Missbrauchsfälle. Weitere begrenzende Regelungen, insbesondere wenn gezielt durch Neueinstellungen über eine Personalführungsgesellschaft eine Belegschaft zweiter Klasse aufgebaut wird, fehlen gänzlich. Die Bundesregierung privilegiert vielmehr Konzerngesellschaften noch, wenn sie für bestimmte Fälle der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung die Anwendung der wesentlichen Vorschriften des
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
1. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
2. Keine Verträge von Fall zu Fall Wiedereinführung von Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot in § 3 Abs. 1 AÜG
3. Mehr Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für Betriebsräte
4. Begrenzung der Konzernleihe
5. Einführung einer Höchstüberlassungsdauer
6. Verbot des Einsatzes von Leiharbeitskräften als Streikbrecher
7. Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Drucksache 489/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
... Mit der Ergänzung des § 44 BMG um Absatz 4 wird sichergestellt, dass die Auskunft verlangende Person sich nach der Auskunftserteilung an ihre eigene Erklärung hält und die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet. § 47 BMG sieht für diese Fälle keine (negative) Zweckbindung vor. Durch die Regelung des § 44 Absatz 4 BMG wird die für eine bußgeldrechtliche Ahnung insbesondere von Missbrauchsfällen erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen. Damit können bei entsprechenden Verstößen Geldbußen auf der Grundlage des § 54 Absatz 2 Nummer 12 BMG verhängt werden.
1. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4, §§ 47, 54 Absatz 1 und 2 Nummer 12 und 12a - neu -, Absatz 3 BMG
§ 47 Zweckbindung der Melderegisterauskunft
2. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4, §§ 47, 54 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 12 BMG
§ 47 Zweckbindung der Melderegisterauskunft
3. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4, § 47 BMG
Drucksache 489/2/12
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) Punkt 4 der 900. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2012
... Durch die Änderung zu § 44 Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4 und § 54 Absatz 1 BMG wird die für eine bußgeldrechtliche Ahndung insbesondere von Missbrauchsfällen erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen. Die Erklärung, dass eine Einwilligung im Sinne des § 44 Absatz 3 Nummer 2 BMG vorliege, obwohl dies nicht der Fall ist, wird bei Vorsatz als Ordnungswidrigkeit qualifiziert. Gleiches gilt für die Verwendung der Daten zu gewerblichen Zwecken, obwohl dies nicht angegeben wurde, für die Verwendung von Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels, soweit keine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt und für die Fälle der Mehrfachverwendung von Adressdaten.
Zu Artikel 1
§ 47 Zweckbindung der Melderegisterauskunft
Drucksache 21/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste KOM (2011) 942 endg.
... - unzureichende Zahlungs- und Liefersysteme, - die zu große Zahl von Missbrauchsfällen und die Schwierigkeit der Streitbeilegung,
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stärkung des Vertrauens in den Digitalen Binnenmarkt
2.1. Erwarteter Nutzen
2.2. Strategie zur Erreichung dieser Ziele bis 2015
3. Die fünf Prioritäten
3.1. Ausweitung des legalen und grenzübergreifenden Waren- und Dienstleistungsangebots
4 Hauptmassnahmen
3.2. Erhöhung des Kenntnisstands der Anbieter und Stärkung des Verbraucherschutzes
4 Hauptmassnahmen
3.3. Zuverlässige und effiziente Zahlungs- und Liefersysteme
4 Hauptmassnahmen
3.4. Wirksamere Missbrauchsbekämpfung und bessere Steitbeilegung
4 Hauptmassnahmen
3.5. Weiterer Ausbau der Breitbandnetze und verstärkte Bereitstellung fortgeschrittener technologischer Lösungen
4 Hauptmassnahmen
4. Schlussfolgerung
Drucksache 464/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr
... Sofern die Geltendmachung des zivilrechtlichen Anspruchs missbräuchlich erfolgt, kann von den Bürgerinnen und Bürgern das Entgelt bzw. die Gebühr für das Schlichtungsverfahren ganz oder teilweise erhoben werden (§ 57 Absatz 4 und § 57a Absatz 3). Es ist, wenn überhaupt, nur von einem sehr geringem Maß an Missbrauchsfällen von maximal zwei Prozent der Fälle auszugehen. Dies hätte ein Entgelt- bzw. Gebührenaufkommen für die Bürgerinnen und Bürger von nicht mehr als 37 700 Euro zur Folge. Grundsätzlich ist aber von einem regelungskonformen Verhalten auszugehen. Ebenso verhält es sich mit den in § 57 Absatz 5 und § 57a Absatz 4 geregelten Entgelten bzw. Gebühren, welche nicht mehr als 20 Euro betragen dürfen und nur dann zum Tragen kommen, wenn innerhalb von zwei Jahren in der überwiegenden Zahl der Fälle eine Schlichtungsstelle angerufen wurde, ohne dass ein Anspruch bestand.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
5. Unterabschnitt Schlichtung
§ 57 Privatrechtlich organisierte Schlichtung
§ 57a Behördliche Schlichtung
§ 57b Gemeinsame Vorschriften
§ 57c Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 57
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 57a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 57b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 57c
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1791: Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr
Drucksache 72/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundstoffmärkte und Rohstoffe - Herausforderungen und Lösungsansätze KOM (2011) 25 endg.
... - Die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden im Energiebereich (ACER) wird für die Marktüberwachung zur Aufdeckung möglicher Missbrauchsfälle zuständig sein.
1. Einführung
2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten
2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten
2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
2.1.3. Rohstoff
2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten
3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten
3.1. Physische Märkte
3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
3.2. Regulierung der Finanzmärkte
3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe
4. die Europäische Rohstoffinitiative
4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe
4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen
4.3. Entwicklungsinstrumente
4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen
4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien
4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung
5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative
5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe
5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule
5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen
5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel
5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule
5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule
5.5 Innovation: ein Querschnittsthema
6. die nächsten Schritte
Anhang Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten
Drucksache 31/10 (Beschluss)
... Diesen Missbrauchsfällen lässt sich nur wirksam dadurch begegnen, dass bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens - anders als derzeit in § 3 Nummer 12
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 3 Nummer 12 KraftStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b KraftStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 4 KraftStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9 - neu - KraftStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG
8. Weitere finanzielle Anreize zur Modernisierung der Fahrzeugflotte
9. Förderung der Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen
Drucksache 863/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. August 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wehrpflicht der Doppelstaater/Doppelbürger
... Auf Verlangen des anspruchsberechtigten Vertragsstaates gelten die Vorteile des Abkommens nicht für den wehrpflichtigen Doppelstaater, der sich dem Erfüllen der Wehrpflicht entzieht. Rechtsfolge ist, dass sich der Wehrpflichtige nicht mehr auf die Vorteile des Abkommens berufen kann. In Anbetracht des in Deutschland geltenden zeitlich befristeten Einberufungsalters von grundsätzlich 23 Jahren, stellt das Wiederaufleben des schweizerischen Anspruchs auf Heranziehung zum Wehrdienst ein notwendiges Korrelat zur Vermeidung von Missbrauchsfällen dar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Abkommen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffe
Artikel 3 Grundsätze
Artikel 4 Wahlrecht
Artikel 5 Erfüllen der Wehrpflicht; Verpflichtung zu weiteren Leistungen aufgrund der Wehrpflicht
Artikel 6 Missbrauch
Artikel 7 Zusammenarbeit der Behörden
Artikel 8 Schwierigkeiten bei der Anwendung
Artikel 9 Datenschutz
Artikel 10 Übergangsbestimmungen
Artikel 11 Inkrafttreten und Kündigung
Anlage 1 zum Abkommen vom 20. August 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wehrpflicht der Doppelstaater/Doppelbürger
Anlage 2 zum Abkommen vom 20. August 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wehrpflicht der Doppelstaater/Doppelbürger
Protokoll zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wehrpflicht der Doppelstaater/Doppelbürger
Denkschrift
2 Allgemeines
2 Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 489/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und des Kraftfahrsachverständigengesetzes
... - Verhinderung von Missbrauchsfällen: Behauptungen zu früheren Rechten, gefälschte Antragsunterlagen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange
H. Nachhaltigkeit
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeines
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
Gleichstellungspolitische Gesichtspunkte
3 Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
zu a
zu b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
zu a
zu b
zu c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummern 12 bis 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1381: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes
Drucksache 532/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)
... Bei einer Einschränkung der Ökosteuer-Ermäßigungen, die die damalige Regierungskoalition im Rahmen der sog. ökologischen Steuerreform aus Wettbewerbsgründen eingeführt hat, muss dargelegt und nachgewiesen werden, dass diese Gründe heute nicht mehr in dem damals für erforderlich gehaltenen Umfang bestehen. Die Hintergründe und Ziele, mit denen die Einführung dieser Steuerbegünstigungen gerechtfertigt wurde, müssen betrachtet und abgewogen werden. Dies ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung – von der Einschränkung der Missbrauchsfälle beim Contracting abgesehen – nicht geschehen. Insbesondere die den vorgesehenen Einschränkungen zugrunde liegende Annahme, dass Unternehmen mit einem geringeren Energiebedarf nicht im internationalen Wettbewerb stünden und somit eine Steuerbelastung in nennenswertem Umfang hinnehmen könnten, ist zu hinterfragen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zur Eingangsformel
Zu Artikel 1
13. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG
14. Zu Artikel 3 § 14 Absatz 1, § 55 Absatz 4, § 96 Absatz 3 InsO
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Artikel 3 Nummer 3
15. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 InsO
16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 InsO
17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 55 Absatz 4 InsO
18. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 96 Absatz 3 InsO
19. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung
20. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung
21. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstaben c und d § 54 Absatz 2 und 3 EnergieStG Nummer 2 Buchstaben b und c § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG , zu Artikel 7 Nummer 2 § 9b Absatz 2 StromStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 StromStG Zu Artikel 8 StromStV
22. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 § 54 Absatz 2 und 3, § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG Artikel 7 Nummer 2 und 3 § 9b Absatz 2, § 10 StromStG
23. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein
Zu Buchstabe b
24. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
26. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein
27. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes *
28. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein *
29. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV
30. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,
31. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG
Drucksache 31/1/10
... Diesen Missbrauchsfällen lässt sich nur wirksam dadurch begegnen, dass bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens - anders als derzeit in § 3 Nummer 12
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 3 Nummer 12 KraftStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b KraftStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 4 KraftStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9 - neu - KraftStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 1 KraftStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9* - neu - KraftStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG
§ 14 Außerbetriebsetzung von Amts wegen
Drucksache 656/2/09
Antrag des Landes Berlin
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern KOM (2009) 329 endg.; Ratsdok. 11968/09
... Selbstverpflichtungen und freiwillige Maßnahmen allein erscheinen daher nicht ausreichend, um diesen Missbrauchsfällen wirksam begegnen zu können. Vielmehr dürften ergänzende Maßnahmen notwendig werden, die auf eine verbesserte Durchsetzung des geltenden Rechts sowie auf eine Verstärkung der gesetzlich verankerten Rechte von Praktikanten gerichtet sind. Die Stellungnahme des Bundesrates sollte daher entsprechend offen formuliert werden, um Raum für die erforderlichen Schritte jenseits von Selbstverpflichtung und Freiwilligkeit zu lassen.
Drucksache 168/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... " wird einer Vielzahl von Bürgern, Unternehmen und Steuerberatern eine sowohl sichere als auch praxisorientierte vollelektronische Kommunikation mit der Steuerverwaltung ermöglicht. Inzwischen wurden bundesweit bereits über 750.000 Zertifikate ausgestellt. Das Verfahren hat sich etabliert und ist gängige Praxis. Missbrauchsfälle sind bislang nicht bekannt geworden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
Artikel 1a Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
§ 88b Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung
19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3b Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
23. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 4/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
... Die Datenschutzverstöße des Jahres 2008 belegen, dass mangelhafte technische und organisatorische Maßnahmen in den Unternehmen (mit-)ursächlich für die Missbrauchsfälle waren. Beispielsweise war u. a. nicht nachvollziehbar, wer auf welche Daten zugegriffen hat; ganze Datenbestände konnten offenbar kopiert werden. Dies ließe sich durch angemessene technische und/oder organisatorische Maßnahmen vermeiden, zumindest jedoch erheblich erschweren. Eine Sanktionsmöglichkeit würde den Druck auf die Unternehmen erhöhen, die zum Schutz der Rechte der Betroffenen notwendigen Maßnahmen zu treffen. Hierdurch würden in einigen Unternehmen eine deutliche Verbesserung des Datenschutzniveaus erzielt und zukünftig Missbrauchsfälle erheblich eingedämmt werden können.
Zu Artikel 1
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG
6. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG
7. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG
8. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG
9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG
10. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG
11. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG
12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG
13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 allgemein BDSG
15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 4, Satz 5 BDSG
16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG
17. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG
18. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG
19. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG
Zu § 4a
20. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG
21. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG
22. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG
23. Zu Artikel 2 Nummer 7b - neu - § 38 Absatz 5a - neu - BDSG *
24. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG
25. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG
26. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG
27. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG
28. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG
Zu Artikel 2 Nummer 9
31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - *
32. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 Satz 2 BDSG
33. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG
34. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG
35. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG
Zu Artikel 4 Nummer 1
36. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 173/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... /EG beibehalten, da sich die bisherige Regelung bewährt hat und die für den Vollzug des Gesetzes verantwortlichen Länder bei einer allgemeinen Absenkung der Altersgrenze eine wachsende Zahl von Missbrauchsfällen erwarten (vgl. auch Begründung zu § 22). Den Ländern bleibt es jedoch unbenommen, von der Regelung des § 24 Absatz 1 Gebrauch zu machen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§ 3
§ 6
§ 6a
§ 12b
§ 13
§ 14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 49
1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes
2. Sprengzubehör
2.1 Zündleitungen
2.2 Verlängerungsdrähte
2.3 Isolierhülsen
2.4 Zündmaschinen
2.4.1 Mechanische Beschaffenheit
2.4.2 Elektrische Beschaffenheit
2.4.3 Leistungsfähigkeit
2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder
2.5.1 Mechanische Beschaffenheit
2.5.2 Elektrische Beschaffenheit
2.5.3 Leistungsfähigkeit
2.6 Zündmaschinenprüfgeräte
2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder
2.8 Zündkreisprüfer
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter
2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise
2.9.1 Allgemeine Anforderungen
2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente
2.10 Ladegeräte
2.11 Mischladegeräte
I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:
II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
A. Feuerwerkskörper
B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände
C. Anzündmittel
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
I. Wesentlicher Inhalt:
1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten
c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten
d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten
3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
4. Informationspflichten für die Verwaltung
a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:
5. Sonstige Kosten
6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :
II. Regelungskompetenz:
1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen
Zu den Einzelvorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu § 5
Zu § 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 5
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 6
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 40
Zu § 41
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 12a
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 3
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
4 Allgemeines
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu §§ 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2a
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 16
Zu Nummer 19
Zu § 13
Zu §§ 14
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 40a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 34
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 43
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 9
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften
Drucksache 65/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren
... Ferner besteht keine Notwendigkeit für ein Beweisverwertungsverbot. Denn obgleich, worauf der Gesetzentwurf selbst zutreffend hinweist, Verfahrensabsprachen seit über 20 Jahren eine Rolle im Strafprozess spielen und es bis heute kein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich geständiger Einlassungen bei einem Scheitern der Verständigung gibt, sind aus der Praxis bisher keine Probleme, geschweige denn Missbrauchsfälle, bekannt geworden. Eine Notwendigkeit für eine Regelung besteht folglich nicht, zumal die rechtsfehlerhafte oder willkürliche Verwertung eines Geständnisses zweifelsfrei reversibel ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 243 Absatz 4 Satz 1 StPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 2 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 2 Satz 2 StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 3 Satz 4 - neu - StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 4 Satz 3 StPO
6. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 331 Absatz 1 Satz 2 - neu - StPO Nummer 13 - neu - § 358 Absatz 2 Satz 1 - neu - StPO
Drucksache 65/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren
... Ferner besteht keine Notwendigkeit für ein Beweisverwertungsverbot. Denn obgleich, worauf der Gesetzentwurf selbst zutreffend hinweist, Verfahrensabsprachen seit über 20 Jahren eine Rolle im Strafprozess spielen und es bis heute kein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich geständiger Einlassungen bei einem Scheitern der Verständigung gibt, sind aus der Praxis bisher keine Probleme, geschweige denn Missbrauchsfälle, bekannt geworden. Eine Notwendigkeit für eine Regelung besteht folglich nicht, zumal die rechtsfehlerhafte oder willkürliche Verwertung eines Geständnisses zweifelsfrei reversibel ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 243 Absatz 4 Satz 1 StPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 2 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 2 Satz 2 StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 3 Satz 4 - neu - StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 257c Absatz 4 Satz 3 StPO
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 273 Absatz 1a Satz 3 StPO
7. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 331 Absatz 1 Satz 2 - neu - StPO , Nummer 13 - neu - § 358 Absatz 2 Satz 1 - neu - StPO
Drucksache 168/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... " wird einer Vielzahl von Bürgern, Unternehmen und Steuerberatern eine sowohl sichere als auch praxisorientierte vollelektronische Kommunikation mit der Steuerverwaltung ermöglicht. Inzwischen wurden bundesweit bereits über 750.000 Zertifikate ausgestellt. Das Verfahren hat sich etabliert und ist gängige Praxis. Missbrauchsfälle sind bislang nicht bekannt geworden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
Artikel 5a Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
25. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 4/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
... Die Datenschutzverstöße des Jahres 2008 belegen, dass mangelhafte technische und organisatorische Maßnahmen in den Unternehmen (mit-)ursächlich für die Missbrauchsfälle waren. Beispielsweise war u. a. nicht nachvollziehbar, wer auf welche Daten zugegriffen hat; ganze Datenbestände konnten offenbar kopiert werden. Dies ließe sich durch angemessene technische und/oder organisatorische Maßnahmen vermeiden, zumindest jedoch erheblich erschweren. Eine Sanktionsmöglichkeit würde den Druck auf die Unternehmen erhöhen, die zum Schutz der Rechte der Betroffenen notwendigen Maßnahmen zu treffen. Hierdurch würden in einigen Unternehmen eine deutliche Verbesserung des Datenschutzniveaus erzielt und zukünftig Missbrauchsfälle erheblich eingedämmt werden können.
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe d
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG
3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG
4. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG
5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG
6. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG
7. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG
8. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG
9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG
10. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG
11. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG
12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG
13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG
15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG
16. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG
17. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG
18. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG
19. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG
20. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG
21. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG
22. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG
23. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG
Zu Artikel 2 Nummer 9
26. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG
28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG
29. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG
Zu Artikel 4 Nummer 1
30. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 167/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetz es nach der Föderalismusreform
... Entgelterhöhungen aufgrund von Investitionsaufwendungen sind nach Satz 4 nur zulässig, soweit sie nach der Art des Betriebs notwendig sind und nicht durch öffentliche Förderung gedeckt werden. Die Einschränkung verfolgt zwei Ziele: Zum einen dient sie der Verhinderung von Missbrauchsfällen. Zum anderen soll der Verbraucher vor Entgelterhöhungen aufgrund von Investitionsaufwendungen geschützt werden, die das betriebsnotwendige Maß übersteigen (z.B. Luxussanierungen). Die Notwendigkeit einer Investitionsaufwendung ist in Abhängigkeit von der Art des Betriebs zu bestimmen. Handelt es sich beispielsweise um ein Pflegeheim im Sinne des § 71 Absatz 2 SGB XI, für das ein Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI besteht, bestimmt sich die Betriebsnotwendigkeit nach § 82 Absatz 3 und 4 SGB XI. Der Verbraucher muss darauf vertrauen können, dass sich das Entgelt aufgrund von Investitionsaufwendungen nur in einem für ihn überschaubaren Rahmen verändert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – WBVG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
§ 3 Informationspflichten vor Vertragsschluss
§ 4 Vertragsschluss und Vertragsdauer
§ 5 Wechsel der Vertragsparteien
§ 6 Schriftform und Vertragsinhalt
§ 7 Leistungspflichten
§ 8 Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs
§ 9 Entgelterhöhung bei Änderung der Berechnungsgrundlage
§ 10 Nichtleistung oder Schlechtleistung
§ 11 Kündigung durch den Verbraucher
§ 12 Kündigung durch den Unternehmer
§ 13 Nachweis von Leistungsersatz und Übernahme von Umzugskosten
§ 14 Sicherheitsleistungen
§ 15 Besondere Bestimmungen bei Bezug von Sozialleistungen
§ 16 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen
§ 17 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung anderer Gesetze
§ 119 Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Notwendigkeit der Neuregelung
III. Wesentliche Ziele der Neuregelung
IV. Inhaltliche Schwerpunkte der Neuregelung
1. Weiterentwicklung des Anwendungsbereichs entsprechend dem Zweck eines modernen Verbraucherschutzgesetzes § 1 und § 2 WBVG
2. Stärkung der vorvertraglichen Informationspflichten des Unternehmers als Voraussetzung selbstbestimmter Entscheidungen des Verbrauchers § 3 WBVG
3. Orientierung der Regelungen zum Vertragsschluss an den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften § 4 und § 6 Absatz 1 und 2 WBVG
4. Aufnahme von Regelungen für einen Wechsel der Vertragsparteien § 5 WBVG
5. Präzisierung der gesetzlichen Anforderungen an den Mindestinhalt des Vertrags § 6 Absatz 3 WBVG
6. Transparenzgesicherte Erweiterung der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten als Voraussetzung neuer Wohnformen § 8 WBVG
7. Übernahme und Verbesserung bewährter Regelungen für Vertragsdauer, Leistung, Gegenleistung, Nicht- und Schlechtleistung §§ 7, 9 und § 10 WBVG
8. Neustrukturierung der Kündigungsmöglichkeiten von Verbraucher und Unternehmer §§ 11 bis 13 WBVG
9. Übernahme der Regelung über Sicherheitsleistungen des Verbrauchers für die Erfüllung seiner Vertragspflichten § 14 WBVG
10. Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen und Übergangsvorschrift § 16 und § 17 WBVG
11. Harmonisierung mit dem Elften Buch Sozialgesetzbuch SGB XI
V. Gesetzgebungszuständigkeit
VI. Finanzielle Auswirkungen
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu § 17
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 780/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses KOM (2009) 154 endg.; Ratsdok. 14722/09
... " geregelt werden, bedarf jedoch der Einschränkung. Um Missbrauchsfälle auszuschließen, die sich daraus ergeben, dass für werthaltige Nachlässe durch die Wahl des Aufenthaltsortes Pflichtteilsansprüche umgangen werden, ist nach Auffassung des Bundesrates klarzustellen, dass der Anwendungsausschluss des Artikels 27 Absatz 2 nicht greift, wenn die Rechtsordnung eines Mitgliedstaates einen Pflichtteilsanspruch vollständig versagt.
Drucksache 388/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine gesetzliche Klarstellung der Bedingungen von Praktika - Antrag der Freien Hansestadt Bremen -
... b) Das Instrument des Praktikums darf nach Auffassung des Bundesrates nicht durch missbräuchliche Praktiken, besonders durch einen ausbildungsfernen Einsatz als normaler Arbeitnehmer – jedoch ohne entsprechendes Arbeitsentgelt – entwertet werden. Daher geht der Bundesrat davon aus, dass die Sozialpartner auf eine angemessene Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und Vergütung von Praktikanten hinwirken und Missbrauchsfälle den zuständigen Stellen anzeigen.
Drucksache 696/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... 19.3.4 Um Missbrauchsfälle (Leihmutterschaft, Umgehung von Adoptionsvorschriften) zu vermeiden, sind für im Ausland geborene Kinder in der Regel die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Passes oder Passersatzpapiers zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Inland.
Drucksache 669/1/09
... Wie bei § 16 Absatz 3 Satz 1, letzter Halbsatz (studentische Nebentätigkeiten) hat der Gesetzgeber keine spezifische zeitliche Einschränkung des Umfangs der selbstständigen Nebentätigkeit festgelegt. Der vorangegangene Satz 5 der Bestimmung schreibt eine Einzelfallprüfung vor. Zusammen mit der Kontrolle der Gesamtaufenthaltsdauer (vgl. Nummer 16.1.1.8) reicht die Regelung aus, um Missbrauchsfälle zu verhindern.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5.1.3.2.2.1 Satz 3 – neu –
2. Zu Artikel 1 Nummer 9.2.1.7 Satz 8 Spiegelstrich 4, 5 – neu –, 6 – neu – und 7 – neu –
3. Zu Artikel 1 Nummer 9.2.1.8 Satz 5 2. Halbsatz
4. Zu Artikel 1 Nummer 9.3.2 Satz 1
5. Zu Artikel 1 Nummer 9b.1.4 und Nummer 9b.1.4.1 Satz 01 – neu –
6. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.5 Satz 5 – neu –
7. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.8 Satz 2 und 4
8. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.8.1 Spiegelstrich 3 und Nummer 16.0.8.1.1 – neu –
9. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.9
10. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.4 Satz 4 – neu –
11. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.4.2
12. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.8 Satz 4 – neu –
13. Zu Artikel 1 Nummer 20.6.2 Satz 4
14. Zu Artikel 1 Nummer 21.6 Satz 6
15. Zu Artikel 1 Nummer 22.1.1.2 Satz 5 – neu –
16. Zu Artikel 1 Nummer 30.1.2.3.4.2 Satz 4 2. Halbsatz – neu –
17. Zu Artikel 1 Nummer 51.1.6.4.5.– neu –
Drucksache 780/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses KOM (2009) 154 endg.; Ratsdok. 14722/09
... " geregelt werden, bedarf jedoch der Einschränkung. Um Missbrauchsfälle auszuschließen, die sich daraus ergeben, dass für werthaltige Nachlässe durch die Wahl des Aufenthaltsortes Pflichtteilsansprüche umgangen werden, ist nach Auffassung des Bundesrates klarzustellen, dass der Anwendungsausschluss des Artikels 27 Absatz 2 nicht greift, wenn die Rechtsordnung eines Mitgliedstaates einen Pflichtteilsanspruch vollständig versagt.
Drucksache 560/08
... Im Ergebnis hat das Ressort sowohl die bürokratischen Auswirkungen als auch die der Neuregelung zugrunde liegende Anzahl der Missbrauchsfälle sowie mögliche Regelungsalternativen transparent dargestellt. Gleichwohl bittet der Nationale Normenkontrollrat, ein Jahr nach Inkrafttreten der Regelung zu überprüfen, inwieweit das mit der Neuregelung beabsichtigte Ziel – Verhinderung von Missbrauchsfällen – erreicht wurde.
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zweck des Gesetzes
2. Gesetzgebungskompetenz
3. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 469: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Drucksache 629/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
... VI die Möglichkeit, unter Verzicht auf die Versicherungsfreiheit durch Aufstockung des Arbeitgeberbeitrags zum jeweils geltenden vollen Beitragssatz durch einen eigenen Beitrag eine vollwertige Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Daneben ist mittlerweile anerkannt, dass Teilzeitbeschäftigten grundsätzlich die gleichen Rechte zustehen müssen wie anderen Beschäftigten, schon um ungerechtfertigte Benachteiligungen und Diskriminierungen zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund ist es nicht länger sinnvoll, geringfügig Beschäftigte aus dem Anwendungskreis von Wertguthaben auszuschließen. Die theoretisch möglichen Missbrauchsfälle werden durch die Anordnung ausgeschlossen, dass ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in der Freistellungsphase ein Arbeitsentgelt von mehr als 400 Euro erhalten muss. Damit wird verhindert, dass von dem Grunde nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten durch Verringerung des in der Freistellung gewährten Entgelts auf einen Wert unterhalb von 400 Euro Sozialversicherungsfreiheit herbeigeführt werden kann. Zudem besteht weiterhin die Voraussetzung, dass das Entgelt in der Freistellung nicht unangemessen von der vorher gewährten Bezahlung abweichen darf, sowohl nach unten als auch nach oben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 7b Wertguthabenvereinbarungen
§ 7c Verwendung von Wertguthaben
§ 7d Führung und Verwaltung von Wertguthaben
§ 7e Insolvenzschutz
§ 7f Übertragung von Wertguthaben
§ 7g Bericht der Bundesregierung
§ 116 Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben
Artikel 2 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 6 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 7 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 I.
3 II.
3 III.
3 IV.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 7c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 7f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7g
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
C. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 575: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... srecht und sollte durch die Regulierungsbehörden überprüft werden, um mögliche Missbrauchsfälle zu unterbinden.
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Drucksache 167/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen
... Das Merkmal der Zusätzlichkeit wird eng gefasst, damit Mitnahmeeffekte weitestgehend unterbunden und Missbrauchsfälle verhindert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Finanzielle Auswirkungen
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 421r Ausbildungsbonus
§ 421s Berufseinstiegsbegleitung
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Weitere Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Ziel und Inhalt des Gesetzes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu § 421r
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 421s
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
C. Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
4 Kosten
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Drucksache 48/08
Verordnung der Bundesregierung
Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Einundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 21. BtMÄndV)
... (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) wird um die Position Salvia divinorum (Pflanzen und Pflanzenteile) ergänzt. Salvia divinorum EPLING et JÁTIVA (Zauber- oder Aztekensalbei) enthält Inhaltsstoffe vom Typ Neoclerodanditerpene, von denen einige zu den stärksten im Pflanzenreich existenten psychoaktiven Substanzen gehören. Der Konsum solcher biogenen Drogen kann zu schweren Bewusstseinsveränderungen, Psychosen und anderen gesundheitlichen Störungen führen. Wegen des Gefährdungspotenzials, der Berichte über Missbrauchsfälle, der wachsenden Internetpräsenz der Droge und des zunehmenden Konsumentenkreises ist eine Unterstellung unter das
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Einundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Kosten und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
zu 1.a
zu 1.b
Zu 2.
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (21. BtMÄndV)
Drucksache 847/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
... l. I S. 2802) eingeführten Einzelmaßnahmen bereits Wirkung gezeigt haben, aber in Anbetracht der weiterhin und zahlenmäßig sogar noch vermehrt auftretenden Missbrauchsfälle insbesondere die Freigabeverfahren im Aktien- und Umwandlungsrecht weiter fortentwickelt und präzisiert werden sollten. Der Entwurf enthält dabei zum einen eine gesetzliche Klarstellung der Interessenabwägungsklausel. Zum anderen wird die Prozessvollmacht für den Anfechtungsprozess auf die Vertretung im Freigabeverfahren erstreckt. Auf diese Weise können Zustellungen im Freigabeverfahren, das ein Eilverfahren sein soll, an den Prozessvertreter der Anfechtungsklage erfolgen und nicht an den Kläger selbst, der möglicherweise zur Verfahrensverzögerung mitunter ausländische Wohnsitze angibt. Es wird der Gesellschaft des Weiteren schon vor Zustellung der Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage ermöglicht Akteneinsicht zu nehmen. Die Gesellschaft kann deswegen das Freigabeverfahren zügiger vorbereiten. Ein weiterer Kernpunkt ist die Einführung einer zulassungsgebundenen Beschwerde im Freigabeverfahren. Das Landgericht lässt die Beschwerde nur noch bei grundsätzlicher Bedeutung zu. Dadurch wird über die Freigabe im Regelfall nur noch in einer Instanz entschieden und das Verfahren somit spürbar verkürzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
§ 33a Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
§ 37a Anmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
§ 124 Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen. Vorschläge zur Beschlussfassung.
§ 124a Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
§ 128 Übermittlung der Mitteilungen.
§ 135 Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde
§ 183a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung
§ 184 Anmeldung des Beschlusses
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
§ 20 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Umwandlungsgesetzes
§ 321 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 5 Änderung der Aktionärsforumsverordnung
Artikel 6 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 54 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 7 Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
Abschnitt 6 Zuständigkeits-, Straf-, Bußgeld und Schlussvorschriften.
Abschnitt 6 Zuständigkeits-,Straf-,Bußgeld- und Schlussvorschriften.
§ 37 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 8 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 9 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Artikel 12 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 13 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 14 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 15 Änderung der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 38
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu den Nummer n
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummern 3 bis 5
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu den Nummern 8 bis 10
Zu Nummer 15
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu den Nummer n
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 505: Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) (NKR-Nr. 505)
Drucksache 353/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es -Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (... StrÄndG )
... bislang nur unwahre Behauptungen über Katalogtaten nach § 126 Abs. 1 StGB erfasst. Für mögliche Missbrauchsfälle des § 46b StGB-E bei Angaben über zu verhindernde Straftaten ist der Straftatbestand daher auf alle in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB-E i. V. m. § 100a Abs. 2 StPO-E genannten Straftaten zu erweitern. Das Gleiche gilt für die in § 31 Nr. 2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 224/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
... Um Missbrauchsfälle zu vermeiden, sollten die Fälle, in denen die Möglichkeit der selbständigen Tätigkeit bestehen soll, näher beschrieben oder jedenfalls eingeschränkt werden. Ansonsten könnte sich auch jeder Student und oder sein Ehegatte selbständig machen und dies ist sicher nicht beabsichtigt.
1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 4 Abs. 3 Satz 4 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 4 Satz 2 - neu - AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :
10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb § 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - und Nummer 42 § 53 Nr. 1 und 2 sowie § 54 Nr. 1 AufenthG *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nr. 42 § 54 Nr. 5 AufenthG *
25. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG
26. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nr. 51 Buchstabe b § 62 Abs. 4 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nr. 73 Buchstabe a und b § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und Nummer 2 AufenthG
33. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
34. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X
35. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
36. Zu Artikel 3 Nr. 25 § 31 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 AsylVfG
37. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - Asylverfahrensgesetz *
38. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz *
39. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG
40. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG
41. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein
42. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten
43. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG
44. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG
45. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34 StAG
46. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34a - neu - StAG
47. Zu Artikel 5 Nr. 20 § 35 StAG :
48. Zu Artikel 5 Nr. 24 § 41 StAG
49. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2 § 2 AsylblG
50. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2a - neu - § 6 Abs. 3 - neu - AsylbLG
51. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII
52. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - Einfügung einer Länderöffnungsklausel in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch
53. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung
54. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BeschVerfV
55. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV
Drucksache 354/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
... Die GmbH soll international wettbewerbsfähig sein. Missbrauchsfälle am Ende des Lebens der GmbH sollen bekämpft werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 2 Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz – EGGmbHG)
§ 1 Umstellung auf Euro
§ 2 Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz
§ 3 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
Artikel 7 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 11 Änderung des Anfechtungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 13 Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 14 Änderung der Genossenschaftsregisterverordnung
Artikel 15 Änderung der Kostenordnung
Artikel 16 Änderung des EWIV-Ausführungsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
Artikel 20 Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
Artikel 21 Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Artikel 22 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
Artikel 23 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 24 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 25 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu Artikel 1 Nr. 50)
Anlage 1 (zu § 2) Muster für den Gesellschaftsvertrag
§ 1 Firma
§ 2 Sitz
§ 3 Gegenstand Gegenstand des Unternehmens 4
§ 4 Stammkapital
§ 5 Geschäftsanteile
§ 6 Vertretung
§ 7 Gründungsaufwand
3 Hinweise:
Anlage 2 (zu § 7) Muster für die Handelsregisteranmeldung
Anlage 2 (zu Artikel 1 Nr. 51) Inhaltsübersicht:
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu den Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Option ausgestaltet. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Pflicht. Zusätzlicher
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Satz 2 - neu -
Zu Satz 3 - neu -
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Artikel 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu den Nummern 1 bis 5
Zu Nummer 3
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Satz 3 - neu -
Zu Satz 4 - neu -
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu § 6
Zu § 6a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Nummern 5 bis 10
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 17
Zu den Nummern 1 bis 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Drucksache 502/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Juni 2007 zu dem Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld (2006/2048(INI))
... 22. stellt fest, dass der Missbrauch von Vertrauenssiegeln und anderer Kennzeichnungen sowie falsche Verbraucherempfehlungen von der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken erfasst werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ihre nationalen Verbraucherschutzstellen auf solche Missbrauchsfälle aufmerksam gemacht werden;
Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in das digitale Umfeld
Allgemeine Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
Europäisches Vertrauenssiegel für den elektronischen Geschäftsverkehr
Europäische Charta der Nutzerrechte in der Informationsgesellschaft
Zersplitterung des Binnenmarkts im digitalen Umfeld
Stärkung des Rechtsschutzes der Verbraucher im digitalen Umfeld
Drucksache 224/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
... Um Missbrauchsfälle zu vermeiden, sollten die Fälle, in denen die Möglichkeit der selbständigen Tätigkeit bestehen soll, näher beschrieben oder jedenfalls eingeschränkt werden. Ansonsten könnte sich auch jeder Student und oder sein Ehegatte selbständig machen und dies ist sicher nicht beabsichtigt.
1. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :
8. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG
23. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
24. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X
25. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
26. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG
28. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG
29. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein
30. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten
31. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG
32. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG
33. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz
34. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII
35. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung
36. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - Besch-VerfV
37. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV
Drucksache 359/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... a.F. zurück und erweitert diese - mit Einschränkungen - auf die in den Sätzen 4 und 5 genannten Dienste. Eine Preisansage hat nach Maßgabe des Absatzes 1 Sätze 1 und 2 für sprachgestützte Premium-Dienste, für Kurzwahl-Sprachdienste und Auskunftsdienste ab einer Preisschwelle von 2 Euro, für Neuartige Dienste ab einer Preisschwelle von 3 Euro pro Minute oder pro Inanspruchnahme bei zeitunabhängiger Tarifierung zu erfolgen. Bei Änderung des Tarifs kann die entsprechende Preisansage während des Dienstes erfolgen. Zur Zeit nicht verbindlich vorgeschrieben ist eine Preisansage für Call-by-Call-Verbindungen. Die Bundesregierung wird in diesem Bereich weiterhin beobachten, ob es zu Missbrauchsfällen kommt und behält sich vor, diese Verpflichtung in ein künftiges Gesetzgebungsverfahren aufzunehmen. Absatz 2 regelt die Preisansage der Inanspruchnahme von Rufnummern für Massenverkehrs-Dienste der Diensteanbieter. Es ist dem Endnutzer der für die Inanspruchnahme zu zahlende festnetzbezogene Preis anzusagen. Dieser Preis wird nach § 67 Abs. 2 von der
A. Ziele
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15
§ 9a Neue Märkte
§ 43a Verträge
§ 44a Haftungsbegrenzung
§ 45 Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen
§ 45a Nutzung von Grundstücken
§ 45b Entstörungsdienst
§ 45c Normgerechte technische Dienstleistung
§ 45d Netzzugang
§ 45e Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis
§ 45f Vorausbezahlte Leistung
§ 45g Verbindungspreisberechnung
§ 45h Rechnungsinhalt, Teilzahlungen
§ 45i Beanstandungen
§ 45j Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens
§ 45k Sperre
§ 45m Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse
§ 45n Veröffentlichungspflichten
§ 45o Rufnummernmissbrauch
§ 45p Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen
§ 47a Schlichtung
§ 47b Abweichende Vereinbarungen
Artikel 3 Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15
§ 66a Preisangabe
§ 66b Preisansage
§ 66c Preisanzeige
§ 66d Preishöchstgrenzen
§ 66e Verbindungstrennung
§ 66f Anwählprogramme (Dialer)
§ 66g Wegfall des Entgeltanspruchs
§ 66h Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66i R-Gespräche
§ 66j Rufnummernübermittlung
§ 66k Internationaler entgeltfreier Telefondienst
§ 66l Umgehungsverbot
Artikel 4 Neubekanntmachung 900-15
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 45a) Nutzungsvertrag
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zweck des Gesetzes
2. Gesetzgebungskompetenz
3. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 45a
Zu § 45b
Zu § 45c
Zu § 45d
Zu § 45e
Zu § 45f
Zu § 45g
Zu § 45h
Zu § 45i
Zu § 45j
Zu § 45k
Zu § 45m
Zu § 45n
Zu § 45o
Zu § 45p
Zu Nummer 13
Zu § 47b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
a Absatz 2 Satz 1
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 66a
Zu § 66b
Zu § 66c
Zu § 66d
Zu § 66e
Zu § 66f
Zu § 66g
Zu § 66h
Zu § 66i
Zu § 66j
Zu § 66k
Zu § 66l
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 427/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... ist vollständig über einen Datenbankabgleich möglich. Der Personalaufwand für die Ermittlung von Missbrauchsverdachtsfällen ist daher gering. Weiterer Personalaufwand entsteht nur dann, wenn der Datenbankabgleich ergibt dass Missbrauchsfälle aufgetreten sind, die ordnungsrechtlich aufgeklärt und ggf. sanktioniert werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass solche Missbrauchsfälle bei deutlich weniger als einem Prozent der beteiligten ca. 1000 Akteure auftreten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 14a Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
§ 19a Aufgaben der Bundesnetzagentur
§ 19b Bußgeldvorschriften
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
III. Gesetzesfolgen
1. Allgemeines
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
2. Finanzielle Auswirkungen
3. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Einzelerläuterungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 624/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft
... bestehenden Recht auf Auskunftsersuchen Gebrauch machen müssen, um Kenntnis von möglichen Missbrauchsfällen erlangen zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
§ 640d Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes; Beteiligung des Jugendamts
§ 15
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Änderungsbedarf
1. Geltendes Recht
a Rechtslage seit dem 1. Juli 1998
b Auswirkungen der Vaterschaftsanerkennung in verschiedenen Rechtsgebieten
2. Rechtstatsachen
III. Lösung
IV. Kosten
V. Gesetzgebungszuständigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Drucksache 250/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zur Änderung güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Ebenfalls zur Vermeidung von Missbrauchsfällen enthält § 22 die Verpflichtung des Unternehmens, das Original der Fahrerbescheinigung sowie die ihm erteilte beglaubigte Abschrift an die Ausstellungsbehörde zurückzugeben, wenn sie nach Art. 6 Abs. 5 Satz 2 der Verordnung (EWG) Nr.881/92 ungültig geworden ist. Ungültig wird sie, wenn die Bedingungen, unter denen sie erteilt wurde, nicht mehr vorliegen. Damit wird die Fahrerbescheinigung nicht nur lediglich rechtswidrig und aufhebbar, sondern ungültig, mit der Konsequenz, dass die Rückgabe unmittelbar ohne Rücknahme oder Widerruf gefordert werden kann.
Drucksache 92/05 (Beschluss)
... a) Der Bundesrat erkennt an, dass die mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern erstmals eingeführte Registrierungspflicht für die Nutzung von Anwählprogrammen (Dialern) zu einem ganz erheblichen Rückgang der Verbraucherbeschwerden über Missbrauchsfälle mit Dialern geführt hat.
Drucksache 3/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
... (5) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die äußere Gestaltung des Aktionärsforums und weitere Einzelheiten insbesondere zu der Aufforderung, dem Hinweis, den Entgelten, zu Löschungsfristen, Löchungsanspruch, zu Missbrauchsfällen und zur Einsichtnahme zu regeln."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 3
Drucksache 454/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
... (5) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die äußere Gestaltung des Aktionärsforums und weitere Einzelheiten insbesondere zu der Aufforderung, dem Hinweis, den Entgelten, zu Löschungsfristen, Löschungsanspruch, zu Missbrauchsfällen und zur Einsichtnahme zu regeln."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
1. In § 67 Abs.4 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
1a. § 93 wird wie folgt geändert:
2. In § 98 Abs. 1 Satz 1
3. § 117 Abs. 7 Nr. 1
4. § 122 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
5. § 123 wird wie folgt gefasst:
§ 123 Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis
6. § 125 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
7. Nach § 127 wird folgender § 127a eingefügt:
§ 127a Aktionärsforum
7a. In § 128 Abs. 1
8. In § 130 Abs. 1 Satz 2
9. § 131 wird wie folgt geändert:
10. In § 135 Abs. 4 Satz 3 zweiter Halbsatz
11. § 142 wird wie folgt geändert:
12. § 145 wird wie folgt geändert:
13. § 146 wird wie folgt gefasst:
§ 146 Kosten
14. § 147 wird wie folgt geändert:
15. Vor dem Fünften Teil wird folgender § 148 eingefügt:
§ 148 Klagezulassungsverfahren
16. Vor dem Fünften Teil wird folgender § 149 eingefügt:
§ 149 Bekanntmachungen zur Haftungsklage
17. § 221 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
18. In § 237 Abs. 5 wird nach der Angabe Absatzes 3 die Angabe: Nummer 1 und 2 angefügt.
19. Dem § 242 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
20. § 243 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:
21. § 245 wird wie folgt geändert:
22. § 246 wird wie folgt geändert:
23. Nach § 246 wird folgender § 246a eingefügt:
§ 246a Freigabeverfahren
24. Nach § 248 wird folgender § 248a eingefügt:
§ 248a Bekanntmachungen zur Anfechtungsklage
25. § 249 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
26. § 250 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
27. § 251 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: .
28. § 254 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
29. § 255 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
30. § 257 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
31. § 258 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
32. In § 259 Abs. 1 Satz 3
33. § 275 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
34. In § 280 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter Von mindestens fünf Personen gestrichen.
35. In § 305 Abs. 2 Nr. 1 und 2
36. § 315 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:
37. § 402 wird wie folgt geändert:
38. In § 407 Abs. 1 Satz 1
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
§ 16 Übergangsvorschrift zu § 123 Abs. 2, 3 und § 125 Abs. 2 des Aktiengesetzes
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 53 wie folgt gefasst:
§ 53 Einstweiliger Rechtsschutz, bestimmte Verfahren nach dem Aktiengesetz und dem Umwandlungsgesetz.
2. § 53 wird wie folgt geändert:
3. In Nummer 1642 des Kostenverzeichnisses Anlage 1
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 92/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse Wi - A - In - K - R 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... a) Der Bundesrat erkennt an, dass die mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern erstmals eingeführte Registrierungspflicht für die Nutzung von Anwählprogrammen (Dialern) zu einem ganz erheblichen Rückgang der Verbraucherbeschwerden über Missbrauchsfälle mit Dialern geführt hat.
2 A
§ 47b Zwingende Vorschriften
§ 66g Entstehung des Entgeltanspruchs
2 B
Drucksache 441/04
... - Klarstellung der Verpflichtung zur parallelen Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts neben dem deutschen Wettbewerbsrecht bei allen Kartell- und Missbrauchsfällen mit Zwischenstaatlichkeitsbezug; ferner Klarstellung des Vorrangs des europäischen Wettbewerbsrechts im Bereich des Art. 81 EG (dazu siehe aa),
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes
§ 22 Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
§ 23 Europafreundliche Anwendung
§ 27 Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen
§ 29 Kredit- und Versicherungswirtschaft
§ 30 Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften
§ 31 Anzeigenkooperationen
§ 32 Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
§ 32a Einstweilige Maßnahmen
§ 32b Verpflichtungszusagen
§ 32c Kein Anlass zum Tätigwerden
§ 32d Entzug der Freistellung
§ 32e Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
§ 33 Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht
§ 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde
§ 34a Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen
§ 43 Bekanntmachungen
§ 50 Vollzug des europäischen Rechts
§ 50a Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
§ 50b Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden
§ 50c Behördenzusammenarbeit
§ 62 Bekanntmachung von Verfügungen
§ 82a Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren
§ 86a Vollstreckung
§ 89a Streitwertanpassung
§ 90a Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den Kartellbehörden
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeines
1. Vorgeschichte
2. Anlass und Ziele des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Grundzüge der Novellierung
5. Gender Mainstreaming
6. Kosten Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Mehrkosten belastet.
7. Befristung, Evaluierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
unterliegen. Die Verweisungen sind deshalb so gefasst, dass sie die einschlägigen Fälle in dem neuen System erfassen.
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu den neuen §§ 22 und 23
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 23
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 32b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 32c
Zu § 32d
Zu § 32e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abs atz 4
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 34a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 20
Zu Nummer 2l
Zu Absatz la
Zu Absatz l
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 32
Zu § 50a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 50b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 50c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Nummer 48
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 bis 8
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 224/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
Drucksache 438/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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