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"Partnerland"
Drucksache 618/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und die Einrichtung der EFSDGarantie und des EFSD-Garantiefonds - COM(2016) 586 final
... (10) Um für Flexibilität zu sorgen, die Attraktivität für den Privatsektor zu steigern und die Auswirkungen der Investitionen zu maximieren, ist es sinnvoll, eine Abweichung von Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer vii der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates24 vorzusehen, der zufolge förderfähige Partnereinrichtungen, bei denen es sich um privatrechtliche Einrichtungen handelt, auch Einrichtungen, die nicht mit der Umsetzung einer öffentlichprivaten Partnerschaft betraut sind, und privatrechtliche Einrichtungen eines Partnerlandes sein können.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Fachwissen
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I EINLEITENDE Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Europäischer FONDS für Nachhaltige Entwicklung
Artikel 3 Zweck
Artikel 4 Struktur des EFSD
Artikel 5 Strategieausschuss des EFSD
Kapitel III EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS
Artikel 6 EFSD-Garantie
Artikel 7 Voraussetzungen für den Einsatz der EFSD-Garantie
Artikel 8 Förderkriterien für den Einsatz der EFSD-Garantie
Artikel 9 Förderfähige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie
Artikel 10 Förderfähigkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen
Artikel 11 Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen
Artikel 12 Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen
Artikel 13 EFSD-Garantiefonds
Artikel 14 Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union
Kapitel IV Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung
Artikel 15 Berichterstattung und Rechnungslegung
Artikel 16 Bewertung und Überprüfung
Kapitel V Allgemeine Bestimmungen
Artikel 17 Transparenz und Offenlegung von Informationen
Artikel 18 Prüfung durch den Rechnungshof
Artikel 19 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 20 Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 21 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... Die EU hat bereits konkrete Schritte zur Interoperabilität ihrer Abkommen unternommen, indem sie die Ursprungskumulierung erleichtert hat. In der Regel wird der zollfreie Zugang zum EU-Markt im Rahmen eines Freihandelsabkommens nur für Waren gewährt, bei denen ein bestimmter Prozentsatz ihres Wertes oder bestimmte wichtige Schritte im Produktionsprozess auf das jeweilige Partnerland entfallen. Wenn Ursprungskumulierung möglich ist, dürfen die Vorleistungen ohne Verlust des zollfreien Marktzugangs von bestimmten anderen Ländern bezogen werden, die ebenfalls ein Freihandelsabkommen mit der EU abgeschlossen haben. Dies ist z.B. zwischen der EU, dem Mittelmeerraum und den EFTA-Ländern bereits der Fall. Für Waren, die Vorleistungen aus den genannten Regionen aufweisen, gelten jeweils die Zollpräferenzen von Freihandelsabkommen im Rahmen des "Systems der Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungskumulierung". Ursprungskumulierung verringert das Spannungsverhältnis zwischen dem bilateralen Charakter von Freihandelsabkommen und der Fragmentierung der Produktionsprozesse in länderübergreifenden Wertschöpfungsketten.
2 Einleitung
1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch
1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel
2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält
2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten
2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen
2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels
2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration
2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung
2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen
2.1.7. Schutz von Innovationen
2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung
2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU
2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen
2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel
3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik
3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft
3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung
4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik
4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe
4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen
4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung
4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen
4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements
4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme
4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte
4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung
5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung
5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems
5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO
5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte
5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen
5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse
5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum
5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika
5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda
5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei
5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU
5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland
Drucksache 481/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:
... Die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie eine gute Regierungsführung bilden das Fundament der AKP-EU-Partnerschaft. Diese Werte sind für ein Konzept für nachhaltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Zwar werden hier Fortschritte erzielt, doch besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf. Das CPA sieht verschiedene Formen des politischen Dialogs vor, u.a. einen regelmäßigen politischen Dialog (Artikel 8) und einen intensivierten politischen Dialog, sowie die Einleitung von Adhoc-Konsultationen bei Verstößen gegen wesentliche Elemente des Abkommens (Menschenrechte, demokratische Grundsätze und Rechtsstaatsprinzip) oder bei schwerer Korruption aufseiten eines Partnerlandes. In solchen Fällen sieht das Abkommen die Möglichkeit vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, auch die Aussetzung der Zusammenarbeit als letztes Mittel, wenn dies als notwendig erachtet wird (Artikel 96 und 97). Derartige Konsultationen wurden seit dem Jahr 2000 in 24 Fällen eingeleitet, davon in einem Korruptionsfall.
I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft
Ein sich rasch wandelndes Umfeld
II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was
Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung
Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität
Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel
Menschliche und soziale Entwicklung
Migration und Mobilität
III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie
Eine stärkere politische Beziehung
Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs
Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren
Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft
Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit
Drucksache 88/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik: Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik;
... - Wie können die Fortschritte im Hinblick auf gemeinsam vereinbarte Reformziele in den Fällen bewertet werden, in denen ein Partnerland erheblichem externen Druck (z.B. bewaffnete Konflikte oder Flüchtlingsströme) ausgesetzt ist?
I. Einführung: besondere Beziehungen
II. Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen und Fragen zur künftigen Ausrichtung der ENP
III. Auf dem Weg zu einer Partnerschaft mit klarerer Fokussierung und gezielterer Zusammenarbeit
1. Die Herausforderungen der Differenzierung
2. Fokussierung
3. Flexibilität - auf dem Weg zu einem flexibleren Instrumentarium
4. Eigenverantwortung und Sichtbarkeit
IV. Nächste Schritte
Drucksache 295/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA
... 4. Der Bundesrat bekräftigt seine Entschließung vom 7. Juni 2013 - BR-Drucksache 464/13(B), mit der er die für die europäische wie auch für die US-amerikanische Wirtschaft im Abschluss eines Freihandelsabkommens liegenden Chancen einerseits anerkennt. Er hat ausgeführt, dass damit ein einfacherer Marktzugang, der Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse, ein Zollabbau und die Harmonisierung industrieller Normen in einer Vielzahl von Marktsegmenten möglich würden. Andererseits hat er deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Vorsorgeprinzip nicht abgeschwächt und insbesondere die jeweils höherwertigen Sozial-, Umwelt- und Klimaschutz-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden sollen.
Anlage Entschließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit InvestorStaat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA
Drucksache 295/14
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA
... 4. Der Bundesrat bekräftigt seine Entschließung vom 7. Juni 2013 - BR-Drucksache 464/13(B), mit der er die für die europäische wie auch für die US-amerikanische Wirtschaft im Abschluss eines Freihandelsabkommens liegenden Chancen einerseits anerkennt. Er hat ausgeführt, dass damit ein einfacherer Marktzugang, der Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse, ein Zollabbau und die Harmonisierung industrieller Normen in einer Vielzahl von Marktsegmenten möglich würden. Andererseits hat er deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Vorsorgeprinzip nicht abgeschwächt und insbesondere die jeweils höherwertigen Sozial-, Umwelt- und Klimaschutz, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden sollen.
Drucksache 464/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)
... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass ein besonderes Augenmerk auf die Errungenschaften in der Europäischen Union im Bereich der Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte gelegt wird. In den Verhandlungen soll darauf hingewirkt werden, weitere Verbesserungen für die Partner in diesem Bereich zu ermöglichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den "acquis communautaire" der EU im Bereich der Produktsicherheit, des Umweltschutzes, des Gesundheits- und Tierschutzes sowie der ILO-Standards und des Arbeitsschutzes. Das Vorsorgeprinzip darf in den Verhandlungen nicht abgeschwächt werden. Um ein höchstmögliches Schutzniveau für europäische und amerikanische Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen und zu sichern, sollte der jeweils höherwertige Standard des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)
Drucksache 464/13
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)
... 3. Weiterhin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass als Ergebnis der Verhandlungen die bisherigen Errungenschaften in der EU im Bereich der Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte beibehalten werden. Gleichzeitig soll in den Verhandlungen darauf hingewirkt werden, weitere Verbesserungen für die Partner in diesem Bereich zu ermöglichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den acquis communautaire der EU in den Bereichen der Produktsicherheit, des Umweltschutzes, des Gesundheits- und Tierschutzes sowie der ILO-Standards und des Arbeitsschutzes. Das Vorsorgeprinzip darf in den Verhandlungen nicht abgeschwächt werden. Um ein höchstmögliches Schutzniveau für europäische und amerikanische Verbraucher zu erreichen und zu sichern, sollte der jeweils höherwertige Standard des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden.
Drucksache 154/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Holzhandels -Sicherungs-Gesetzes
... des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 347 vom 30.12.2005, S.1) ein Holzprodukt aus einem dort genannten Partnerland in die Gemeinschaft einführt.
§ 7 Bußgeldvorschriften
§ 8 Strafvorschriften
§ 9 Einziehung
Drucksache 464/1/13
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen -
... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass ein besonderes Augenmerk auf die Errungenschaften in der Europäischen Union im Bereich der Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte gelegt wird. In den Verhandlungen soll darauf hingewirkt werden, weitere Verbesserungen für die Partner in diesem Bereich zu ermöglichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den "acquis communautaire" der EU im Bereich der Produktsicherheit, des Umweltschutzes, des Gesundheits- und Tierschutzes sowie der ILO-Standards und des Arbeitsschutzes. Das Vorsorgeprinzip darf in den Verhandlungen nicht abgeschwächt werden. Um ein höchstmögliches Schutzniveau für europäische und amerikanische Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen und zu sichern, sollte der jeweils höherwertige Standard des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden.
Drucksache 873/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für Stabilität KOM (2011) 845 endg.
... (1) Die Kommission stellt sicher, dass die nach dieser Verordnung angenommenen Maßnahmen mit dem strategischen Gesamtkonzept der Union für das Partnerland, insbesondere mit den Zielen der in Absatz 2 genannten Instrumente, und mit anderen relevanten Maßnahmen der Union im Einklang stehen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen
1 Öffentliche Konsultation
2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Auswahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
1 Vereinfachung
2 Delegierte Rechtsakte
3 Ausführliche Erläuterung
Vorschlag
Titel I Ziele und Geltungsbereich
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Kohärenz und Komplementarität der Hilfe der Union
Artikel 3 Hilfe als Reaktion auf Krisensituationen oder sich abzeichnende Krisen zur Verhütung von Konflikten
Artikel 4 Hilfe für Konfliktverhütung, Krisenvorsorge und Friedenskonsolidierung
Artikel 5 Hilfe für die Bewältigung globaler und transregionaler Bedrohungen
Titel II Programmierung und Durchführung
Artikel 6 Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und die Durchführung
Artikel 7 Außerordentliche Hilfsmaßnahmen und Interimsprogramme
Artikel 8 Thematische Strategiepapiere und Mehrjahresrichtprogramme
Titel III Schlussbestimmungen
Artikel 9 Übertragung von Befugnissen an die Kommission
Artikel 10 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Europäischer Auswärtiger Dienst
Artikel 13 Finanzieller Bezugsrahmen
Artikel 14 Inkrafttreten
Anhang I Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 3
Anhang II Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 4
Anhang III Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 5
1 Bedrohung von Recht und Ordnung, der Sicherheit von Personen, von kritischer Infrastruktur und der öffentlichen Gesundheit
2 Verringerung von und Vorbereitung auf Gefahren, die absichtlich herbeigeführt werden, auf Unfälle zurückgehen oder natürliche Ursachen haben und die chemische, biologische, radiologische und nukleare Materialien oder Stoffe betreffen
Finanzbogen
Drucksache 112/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Evaluierung der EU-Rückübernahmeabkommen KOM (2011) 76 endg.
... Unter strategischen Gesichtspunkten gelten die Rückübernahmeabkommen als notwendiges Instrument für eine wirksame Steuerung der Migrationsströme in die EU-Mitgliedstaaten (MS). Da sie die rasche Rückführung irregulärer Zuwanderer erleichtern sollen, werden sie als entscheidender Faktor bei der Bekämpfung der irregulären Zuwanderung betrachtet. Die Abkommen enthalten keinerlei Kriterien für die Feststellung der Legalität des Aufenthalts einer Person in der EU oder in einem Partnerland. Darüber haben die nationalen Behörden auf der Grundlage innerstaatlicher Bestimmungen und gegebenenfalls des EU-Rechts zu befinden.
Mitteilung
1. Einführung
2. Evaluierung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen
2.1. Datenqualität
2.2. Anwendung der EU-Rückübernahmeabkommen
2.3. Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
2.4. Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen
2.5. Durchbeförderung und beschleunigte Verfahren
3. Evaluierung der laufenden Verhandlungen der „offenen Verhandlungsrichtlinien
3.1. Mangel an Anreizen
3.2. Mangelnde Flexibilität
4. Überwachung der Durchführung der EU-Rückübernahmeabkommen Verbesserung der Menschenrechtsgarantien
4.1. Überwachungsmechanismus
4.2. Die aktuelle Politik in Sachen Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen
4.3. Maßnahmenoptionen zur Verbesserung der Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen und Überwachung von deren Durchführung
I. Verbesserter Zugang von Drittstaatsangehörigen zu internationalem Schutz und Rechtsmitteln in der Praxis
II. Aussetzungsklauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen
III. Besondere Klauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen für die freiwillige Ausreise
IV. Einforderung der Beachtung der Menschenrechte von Rückkehrern
V. Einführung eines Follow-up-Mechanismus für Rückkehrer im Rückübernahmeland und für die Beachtung der Menschenrechte
5. Fazit
Drucksache 56/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz - HolzSiG )
... Wer entgegen Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 347 vom 30.12.2005, S. 1) ein Holzprodukt aus einem dort genannten Partnerland in die Gemeinschaft einführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich und Aufgabenübertragung
§ 2 Eingriffsbefugnisse
§ 3 Mitwirkung der Zollbehörden
§ 4 Datenaustausch
§ 5 Verordnungsermächtigungen
§ 6 Auskunfts- und Duldungspflichten
§ 7 Strafvorschriften
§ 8 Bußgeldvorschriften
§ 9 Einziehung
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Sachverhalt
III. Alternativen
IV. Mitteilungspflichten, andere administrative Pflichten oder Genehmigungsvorbehalte
V. Regelungsumfang:
VI. Gesetzgebungszuständigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat
VII. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
VIII. Kosten für die Wirtschaft, Auswirkungen auf das Preisniveau und auf die Verbraucherinnen und Verbraucher
1. Kosten für die Wirtschaft:
2. Auswirkungen auf das Preisniveau und auf Verbraucherinnen und Verbraucher:
IX. Bürokratiekosten
1. Informationspflicht:
2. Informationspflicht in § 6 Absatz 1 Auskünfte zur Durchführung der Aufgaben der zuständigen Behörden :
3. Informationspflicht in § 6 Absatz 4 Duldung und Unterstützung der mit der Überwachung beauftragten Personen :
4. Informationspflicht in § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Pflicht, ein Produkt untersuchen zu lassen und das Ergebnis vorzulegen :
X. Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Nachhaltigkeit
XI. Gleichstellungsaspekte
XII. Inkrafttreten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1531: Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz
Drucksache 869/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union im Bereich des auswärtigen Handelns KOM (2011) 842 endg.
... a) dreiseitige Regelungen, mit denen die Union ihre Hilfe für ein Partnerland oder eine Partnerregion mit Drittländern koordiniert,
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen
Öffentliche Konsultation
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Kernpunkte
1. Titel I: Durchführung - Artikel 1 bis 3
2. Titel II: Bestimmungen über die Finanzierungsmethoden - Artikel 4 bis 6
3. Titel III: Staatsangehörigkeits- und Ursprungsregeln für Auftrags-, Zuschuss- und sonstige Vergabeverfahren - Artikel 8 bis 12
4. Titel IV: Schlussbestimmungen - Artikel 13 bis 17
Vorschlag
Titel I Durchführung
Artikel 1 Gegenstand und Grundsätze
Artikel 2 Annahme von Aktionsprogrammen, Einzelmaßnahmen und Sondermaßnahmen
Artikel 3 Flankierende Maßnahmen
Titel II Bestimmungen über die Finanzierungsmethoden
Artikel 4 Allgemeine Finanzierungsbestimmungen
Artikel 5 Steuern, Zölle und sonstige Abgaben
Artikel 6 Besondere Finanzierungsbestimmungen
Artikel 7 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Titel III Staatsangehörigkeits- und Ursprungsregeln für Auftrags-, Zuschuss- und sonstige Vergabeverfahren
Artikel 8 Gemeinsame Vorschriften
Artikel 9 DCI, ENI, PI und INSC
Artikel 10 IPA
Artikel 11 IfS und EIDHR
Artikel 12 Evaluierung der Maßnahmen
Titel IV Sonstige Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 13 Zweijahresbericht
Artikel 14 Ausgaben für Klimaschutz und biologische Vielfalt
2 Schlussbestimmungen
Artikel 15 Ausschüsse
Artikel 16 Überprüfung und Evaluierung der Instrumente
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 872/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments KOM (2011) 839 endg.
... (3) Besteht zwischen der Europäischen Union und einem Partnerland kein Abkommen im Sinne von Absatz 1, so kann von der Union Unterstützung gewährt werden, wenn sie sich als zweckmäßig für die Verfolgung der politischen Ziele der Union erweist; sie wird auf der Grundlage dieser Ziele unter Berücksichtigung des spezifischen Bedarfs des Partnerlandes programmiert.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
Allgemeiner Hintergrund
Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Konsultationen interessierter Kreise
Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU
Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP
Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit
Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik
4 Folgenabschätzung
• Option 0:
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Subsidiarität
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen
4 Vereinfachung
Vorschlag
Titel I Ziele Grundsätze
Artikel 1 Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich
Artikel 2 Spezifische Ziele der Unterstützung der Union
Artikel 3 Strategischer Rahmen
Artikel 4 Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung
Artikel 5 Kohärenz und Geberkoordinierung
Titel II Programmierung Mittelzuweisung
Artikel 6 Programmarten
Artikel 7 Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme
Titel III Grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 8 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 9 Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 10 Gemeinsame operationelle Programme
Artikel 11 Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme
Artikel 12 Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 13 Änderung des Anhangs
Artikel 14 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer
Artikel 17 Aussetzung der Unterstützung der Union
Artikel 18 Finanzieller Bezugsrahmen
Artikel 19 Europäischer Auswärtiger Dienst
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Partnerländer im Sinne des Artikels 1
Drucksache 666/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Zukunft der EU-Budgethilfe an Drittstaaten KOM (2010) 586 endg.
... Finanzierungseinrichtung an das Finanzministerium eines Partnerlandes, nachdem sich dieses zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet hat. Diese Finanzmittel gehen in den Haushalt des Partnerlandes ein und unterliegen dann folglich den Verfahren des Partnerlandes für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen.
1. Einleitung
2. Was ist Budgethilfe
Kasten 1: Definition von Budgethilfe:
Kasten 2: Budgethilfe und der Europäische Rechnungshof
Kasten 3: Wandel der EU-Budgethilfe
3. Wie geht es mit der Budgethilfe weiter – einige wichtige Grundsätze
Kasten 4: Budgethilfe – gewonnene Erkenntnisse
4. Budgethilfe: Kernfragen
4.1. Politische Governance und die Rolle des politischen Dialogs
Kasten 5: Wesentliche Grundsätze
Frage 1: Sollte die Budgethilfe insbesondere die allgemeine Budgethilfe so gestaltet werden, dass sie den Verpflichtungen der Partnerländer zur Wahrung der wesentlichen Grundsätze besser Rechnung trägt Wenn ja, wie Sollte bei Budgethilfeprogrammen insbesondere eine gute politische Governance verstärkt zur Auflage gemacht werden Ist es sinnvoll, bei der allgemeinen Budgethilfe ein anderes Konzept der politischen Konditionalität zu verfolgen als bei der sektorbezogenen Budgethilfe
Frage 3: Wie können Geber sinnvoll auf eine Verschlechterung bei den wesentlichen Grundsätzen reagieren, dabei aber gleichzeitig die Vorhersehbarkeit der Budgethilfe und den Nutzen für die Entwicklung erhalten
4.2. Die Rolle des Politikdialogs, die Rolle der Konditionalität und die Knüpfung der Budgethilfe an Leistungen und Ergebnisse
Kasten 6: Politikdialog über Budgethilfe in verschiedenen Kontexten
Frage 4: Wie kann der Politikdialog mit den Partnerländern wirksamer gestaltet werden und zur Verwirklichung von Reformen, Ergebnissen und Zielen beitragen
Frage 6: Wie können die Rahmenvorgaben für die Leistungsüberwachung verbessert und Ergebnisindikatoren im Rahmen der Budgethilfe am besten eingesetzt werden, um die oben beschriebenen Herausforderungen zu meistern
4.3. Rechenschaftspflicht
Frage 8: Wie sollte Budgethilfe einschließlich des Kapazitätsaufbaus ausgestaltet sein, um die landesinterne Rechenschaftspflicht und die Eigenverantwortung der Partnerländer, einschließlich der Beteiligung der Zivilgesellschaft, zu fördern
Frage 10: Welche Art von Sichtbarkeits-/Kommunikationstätigkeit sollte sowohl von den Gebern als auch von den Partnerländern durchgeführt werden, um die gegenseitige Rechenschaftspflicht zu stärken
4.4. Programmierung der Budgethilfe und deren Kohärenz mit anderen Instrumenten
Frage 11: Nach welchen Kriterien sollte die Kommission entscheiden, ob und wieviel Budgethilfe an förderfähige Länder geleistet werden soll
Frage 13: Welches sind die Vor- und Nachteile des Einsatzes zahlreicher anderer Hilfeinstrumente neben der Budgethilfe Welche praktischen Vorkehrungen müssen in diesem Fall getroffen werden, um die Kohärenz und effiziente Koordinierung zu gewährleisten
4.5. Bessere Risikoeinschätzung und Vorgehen gegen Betrug und Korruption
Frage 14: Wie können die oben erwähnten Risiken innerhalb eines umfassenden Rahmens am besten bewertet und bewältigt werden, um die Wirksamkeit von Budgethilfe zu verbessern
Frage 16: Wie können Geber sinnvoll, u.a. mit finanziellen Korrekturmaßnahmen, auf Korruption oder Betrug in großem Maßstab bei der Durchführung von Maßnahmen reagieren, die mit Budgethilfe unterstützt werden
4.6. Budgethilfe in fragilen Situationen
Kasten 7: Fragile Situationen
Frage 17: Sollte Budgethilfe verwendet werden, um die Stabilität in fragilen Staaten zu fördern, und wenn ja, wie
4.7. Wachstum, Finanzpolitik und Mobilisierung von Staatseinnahmen
Frage 18: Wie können Budgethilfeprogramme so ausgestaltet und durchgeführt werden, dass mit ihnen ein nachhaltiges Wachstum für alle gefördert wird
Frage 20: Wie können Partnerländer und regionale Organisationen durch Budgethilfe bei der Förderung der regionalen Integration unterstützt werden
5. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Drucksache 772/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Strategie der inneren Sicherheit - Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa KOM (2010) 673 endg.
... Die Mitgliedstaaten sollten ihrerseits einheitliche Standards für Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte und Forensik-Experten festlegen, die in einer Cyberstraftat ermitteln bzw. sie strafrechtlich verfolgen. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, bis 2013 in Absprache mit Eurojust, der EPA und Europol ihre nationalen Sensibilisierungs- und Ausbildungskapazitäten für Cyberkriminalität auszubauen und Exzellenzzentren entweder nur für ihr Land oder gemeinsam mit einem Partnerland einzurichten. Diese Zentren sollten mit Hochschulen und der Industrie eng zusammenarbeiten.
1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen
2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit
Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke
Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke
Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration
Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen
Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger
Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace
Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz
Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger
Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen
Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen
Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials
Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen
Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr
Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen
Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel
Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt
Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren
Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall
3. Umsetzung der Strategie
4 Umsetzung
Überwachung und Bewertung
Abschliessende Bemerkungen
Drucksache 740/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission Grünbuch der Kommission: EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größere Wirkung KOM (2010) 629 endg.
... Wichtig ist, dass sich die oben beschriebenen Ziele in jeder Phase des Programmierungs- und Ausgabenzyklus widerspiegeln und somit in Projekte investiert wird, bei denen jeder ausgegebene Euro im Rahmen der Entwicklungshilfe, des Klimaschutzes oder anderer Maßnahmen im Partnerland eine Hebelwirkung haben und Wachstum bewirken kann. Die EU und ihre Mitgliedstaaten könnten eine Reihe von Bedingungen in Erwägung ziehen, die bei Programmen, Projekten und jedweder Unterstützung zu erfüllen wären:
Grünbuch EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung
1. Einleitung
2. Entwicklungspolitik mit grosser Wirkung
2.1. Zusammenarbeit „mit großer Wirkung in der Praxis
2.2. Wachstum für die menschliche Entwicklung
2.3. Förderung von Governance
2.4. Sicherheit und Fragilität
2.5. Für eine echte Koordinierung der Hilfe
2.6. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung
2.7. Verbesserung der Wirkung von Budgethilfe
3. Entwicklungspolitik als Katalysator für EIN breitenwirksames nachhaltiges Wachstum
3.1. Partnerschaften für ein breitenwirksames Wachstum
3.2. Förderung der regionalen Integration und Handel im Interesse der Entwicklung
4. Nachhaltige Entwicklung als eine neue Triebkraft
4.1. Klimawandel, biologische Vielfalt und Entwicklung
4.2. Energie und Entwicklung
5. Landwirtschaft Ernährungssicherheit
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 476/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 über die Folgemaßnahmen zur Pariser Erklärung von 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe (2008/2048(INI))
... 12. betont, dass die Arbeitsteilung ländergemäß, auf den Grundsätzen der Pariser Erklärung beruhen und ergebnisorientiert sein sollte und ferner zu einer ausreichenden Finanzierung aller Sektoren in jedem Partnerland führen sollte;
Drucksache 769/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gebietskörperschaften als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit KOM (2008) 626 endg.; Ratsdok. 14015/08
... In diesem Zusammenhang könnte die EU spezifische Instrumente entwickeln, die es den Gebietskörperschaften ermöglichen, sich an diesem strukturierten Dialog zu beteiligen und ihre Maßnahmen auf eine Grundlage zu stellen, die von mehr Wirksamkeit, Kohärenz, Koordination, Übertragbarkeit und Komplementarität gekennzeichnet ist. Als ersten Schritt schlägt die Kommission die Ausarbeitung operativer Leitlinien vor, die auf eine stärkere Beteiligung der Gebietskörperschaften an der Hilfeprogrammierung und –erbringung und eine bessere Einbindung in den politischen Dialog mit dem Partnerland bzw. auf regionaler und EU-Ebene abzielen, sodass die Maßnahmen der Kommission sinnvoll ergänzt werden9 .
Mitteilung
1. Gebietskörperschaften: Eine zunehmend wichtige Ebene der Entwicklungszusammenarbeit
2. Warum sind die Gebietskörperschaften wichtig?
2.1. Gebietskörperschaften in Europa
2.2. Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit
Kasten 1 - Eine neue Dimension - Katalonien, Spanien
Kasten 2: Mehrwert der Gebietskörperschaften für die Entwicklungszusammenarbeit
Ein breites Aktionsspektrum
Kasten 3: Ein bedeutender finanzieller Beitrag6
Beitrag spanischer Gebietskörperschaften
Beitrag deutscher Gebietskörperschaften
Beitrag belgischer Gebietskörperschaften
Beitrag französischer Gebietskörperschaften
3. Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit: Überlegungen zu einer EU-Strategie
3.1 Förderung eines strukturierten Dialogs mit den Gebietskörperschaften
3.2 Gebietskörperschaften in den Entwicklungsländern
3.3 Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit: für ein besseres gegenseitiges Verständnis
3.3.1 Lokale Akteure – Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit und Gebietskörperschaften in der EU
3.3.2 Ermittlung von Akteuren und Maßnahmen
3.3.3 Informationsbörse – Abstimmung von Angebot und Nachfrage
3.3.4 Netzwerke in der EU und in den Partnerländern – Stärkung von Partnerschaften / Twinning zwischen Gebietskörperschaften
4. Ausblick
Drucksache 496/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 zu den Millenniums-Entwicklungszielen - Zwischenbilanz (2007/2103(INI))
... ), die eine Anreiz-Reserve für Budgethilfe vorschlägt, die MDGs auf nur einen von 23 Indikatoren reduziert, neben anderen Indikatoren wie Liberalisierung des Handels, Bekämpfung von Terrorismus und Einwanderung, die für die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele unwichtig sind, und ist der Auffassung, dass das Governance-Instrument die Verpflichtung des Partnerlandes, die MDGs umzusetzen, in den Mittelpunkt rücken sollte;
Erhöhung der Hilfe
2 Schuldenerlass
Finanzierung der menschlichen und sozialen Entwicklung
Prioritäten der menschlichen und sozialen Entwicklung
Qualität der Hilfe und Armut als Schwerpunkte der Entwicklungsarbeit
Allgemeine Budgethilfen
2 Regierungsführung
Frieden und Sicherheit
2 Handel
2 Klimawandel
Milleniums -Entwicklungsziele - Die Agenda für die Zeit danach
Drucksache 923/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2007 zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (2007/2088(INI))
... 51. anerkennt die unterschiedlichen Bedingungen, Interessen und Prioritäten jedes einzelnen südlichen Partnerlandes, denen bei der Aushandlung der Aktionspläne und deren Durchführung Rechnung getragen wird; betont, wie wesentlich es ist, die regionale Zusammenarbeit im Rahmen der (EMP) zu intensivieren; unterstreicht, dass die ENP in keiner Weise die EMP ersetzt oder sich in Konkurrenz zu ihr befindet, sondern dass diese beiden Politiken sich gegenseitig ergänzen, so dass der multilaterale Ansatz des Barcelona-Prozesses mit der bilateralen Perspektive verbunden werden kann fordert die Kommission auf, ihre Kommunikationsbemühungen zu intensivieren, um sowohl den Partnerländern als auch der europäischen Öffentlichkeit die Verbindung zwischen diesen beiden Politiken zu verdeutlichen;
Drucksache 617/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 zur demokratischen Kontrolle der Anwendung des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit
... sofern die Verwaltung der öffentlichen Finanzen im Partnerland hinreichend transparent
Drucksache 9/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007 bis 2013) KOM (2005) 705 endg.; Ratsdok. 5057/06
... (c) Es müssen mindestens zwei der in Buchstabe (a) genannten Rechtspersonen ihren Sitz in einem Partnerland der internationalen Zusammenarbeit haben von denen keine zwei ihren Sitz in demselben Partnerland der internationalen Zusammenarbeit haben dürfen;
Drucksache 390/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften KOM (2006) 213 endg.; Ratsdok. 9628/06
... Abweichend von Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 169a, kann die Kommission bei Ressourcenzusammenlegung und unter den im Basisrechtsakt festgelegten Bedingungen, die Vergabe- oder Finanzhilfeverfahren des begünstigten Partnerlandes oder die zwischen den Gebern vereinbarten Verfahren verwenden, nachdem sie sich in jedem Einzelfall vergewissert hat, dass jene die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung wahren, jeglichen Interessenkonflikt vermeiden, den Bestimmungen international anerkannter Normen gleichwertige Garantien bieten und einen angemessenen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft gewährleisten.
Begründung
1. Hintergrund
2. der geänderte Vorschlag der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung
3. Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen
3.1. Haushaltsgrundsätze
3.2. Aufstellung und Gliederung des Haushaltsplans
3.3. Haushaltsvollzug - Methoden der Mittelverwaltung Artikel 48-57
3.4. Finanzakteure Artikel 58-68
3.5. Einnahmen- und Ausgabenvorgänge Artikel 69-83
3.6. Öffentliche Auftragsvergabe
3.7. Finanzhilfen
3.8. Rechnungsführung
3.9. Verwaltungsmittel
3.10. Einstellung von Sachverständigen für die Bewertung von Vorschlägen sowie für die Begleitung und Bewertung von Projekten
3.11. Übergangs - und Schlussbestimmungen
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften
Artikel 1 Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 wird wie folgt geändert:
Artikel 2
Drucksache 183/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union - 2004
... 40. vertritt die Auffassung, dass Menschenrechtsdialoge gemäß den entsprechenden Leitlinien der Europäischen Union nur dann eine annehmbare Option darstellen, wenn sich das Partnerland in ausreichendem Maße verpflichtet, die Menschenrechtslage vor Ort zu verbessern; fordert den Rat daher auf, die Ergebnisse solcher Dialoge in regelmäßigen Abständen zu bewerten, um zu ermitteln, inwiefern die Erwartungen erfüllt wurden; wiederholt seine Forderung, stärker in einen solchen Prozess einbezogen zu werden;
Drucksache 866/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds KOM (2006) 686 endg.; Ratsdok. 15484/06
... Deshalb wird die Kommission Vorschläge zur Änderung der Artikel 44-47 der Richtlinie vorlegen. Die bestehenden Verwaltungsverfahren, die eingehalten werden müssen, bevor ein Fonds in einem anderen Mitgliedstaat vertrieben werden kann, werden beschränkt. Dazu zählen vor allem die Ex-ante-Prüfung der Fonds-Unterlagen durch die Aufnahmelandbehörden und die derzeitige Zweimonats-Wartefrist. Der Austausch der Unterlagen und andere Formen des Informationsaustausches sollen nun direkt zwischen den Aufsichtsbehörden erfolgen. Zudem sollen Mechanismen der aufsichtlichen Zusammenarbeit eingeführt werden, um die rasche Lösung der festgestellten Probleme zu gewährleisten. Die Aufnahmelandbehörden sollten sich auf die Einhaltung der lokalen Vertriebs- und Werberegeln durch Intermediäre konzentrieren, die für den Vertrieb in dem Aufnahmeland verantwortlich sind, und weniger auf die Einhaltung dieser Regeln durch Fondsverwalter des Partnerlandes.
Weissbuch Weissbuch für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds
1. Förderung einer effizienteren europäischen Fondsbranche
1.1. Beseitigung der administrativen Hindernisse für den grenzübergreifenden Vertrieb
1.2. Erleichterung grenzübergreifender Fonds-Fusionen
1.3. Pooling von Vermögenswerten8
1.4. EU-Pass einmalige Zulassung für Verwaltungsgesellschaften
1.5. Ausbau der aufsichtlichen Zusammenarbeit
1.6. Effizienzverbesserungen, die keiner Änderung der Richtlinie bedürfen
2. Binnenmarkt für Investmentfonds dergestalt, dass der Endanleger davon profitiert
2.1. Vereinfachter Prospekt
2.2. Vertriebsnetze: Vorrang der Anlegerinteressen
3. Binnenmarkt-Lösungen für nicht-harmonisierte Privatkunden-Fonds?
4. Vertrieb und Verkauf von Produkten an qualifizierte Anleger
5. Schlussfolgerungen
Anhang 1 : Liste der im Rahmen dieses Weißbuchs vorgeschlagenen Maßnahmen
A. Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG
B. Nichtlegislative Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserungen des OGAW-Rahmens
C. Nichtharmonisierte Investmentfonds
Drucksache 800/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien (2006/2034(INI))
... 7. ist davon überzeugt, dass Wettbewerbsregelungen und ihre effektive Durchsetzung von wesentlicher Bedeutung dafür sind, dass die Vorteile der Liberalisierung und der damit zusammenhängenden Reform des ordnungspolitischen Rahmens umgesetzt werden können, und dass sie einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur verantwortungsvollen Regierungsführung leisten; ist auch davon überzeugt, dass eine effektive Wettbewerbspolitik ausländische Investoren anzieht, indem ein transparenter und nichtdiskriminierender Rechtsrahmen für die Wirtschaftsakteure geschaffen wird; stellt fest, dass es kein Einheitsmodell für die Wettbewerbsbestimmungen in den Freihandelsabkommen gibt, die von der Europäischen Union im letzten Jahrzehnt abgeschlossen wurden, da die Inhalte der Wettbewerbsbestimmungen je nach der Existenz und dem Niveau der Entwicklung von Wettbewerbsregelungen und Einrichtungen zur Durchsetzung in dem Partnerland unterschiedlich sind; fordert die Hochrangige Gruppe für Handelsfragen auf zu prüfen, welchen Ansprüchen die Wettbewerbsbestimmungen in einem bilateralen Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien genügen sollten;
Drucksache 727/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Ideen" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 441 endg.; Ratsdok. 12730/05
... Der Hauptforscher muss bei einer Rechtsperson aus einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land beschäftigt sein. Die anderen Teammitglieder können bei der gleichen Rechtsperson oder bei anderen Rechtspersonen in Mitgliedstaaten, assoziierten Ländern oder Drittländern beschäftigt sein. Die Beteiligung von Teammitgliedern, die bei anderen Rechtspersonen als der Hauptforscher beschäftigt sind, muss durch den wissenschaftlichen Mehrwert für das Projekt begründet werden. Die Beiträge von Teammitgliedern, die bei Rechtspersonen in Drittländern beschäftigt sind, können durch den Gemeinschaftszuschuss abgedeckt werden, wenn es sich bei dem betreffenden Land um ein Partnerland der internationalen Zusammenarbeit handelt18.
Drucksache 605/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit einem Vorschlag für eine gemeinsame Erklärung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission:
... (iii) Schaffung eines Musters für eine gemeinsame Finanzierungsvereinbarung, die die Anpassung der Verfahren an die des Partnerlandes fördert.
1. Eine gemeinsame Entwicklungsvision 5
2. Gemeinsame Grundsätze 8
3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen
3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern 16
4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit 24
„Der Europäische Konsens“ Einleitung
Aktionsplattform für Geschlechtergleichstellung, der Brüsseler Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder und bei der Erarbeitung des Monterreyer Konsenses über die Entwicklungsfinanzierung.
ERSTER Teil Die Entwicklungsstrategie der Europäischen Union
1. eine gemeinsame Entwicklungsvision
1.1. Reichweite der Entwicklungspolitik
1.2. Werte, die die EU verbinden
1.3. Armutsverringerung als festes Ziel der internationalen Agenda
1.4. Weitere Ziele der EU im Entwicklungsbereich
1.5. Entwicklung als Strategie für eine gerechte Globalisierung
1.5.1. Die Verknüpfung von Entwicklung und der Sicherheit
1.5.2. ... von Entwicklung und Migration
1.5.3. ... von Entwicklung und Handel
1.5.4. ... zwischen Entwicklung und Umwelt
1.5.5. ... zwischen Entwicklung und sozialer Dimension der Globalisierung
2. gemeinsame Grundsätze
2.1. Eine Unterstützung der Leistungsfähigkeit
2.2. Beteiligung der Zivilgesellschaft
2.3. Ein vertiefter politischer Dialog
2.4. Einsatz für nicht tragfähige Staatsgebilde
3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen
4. eine operative übersetzung der gemeinsamen Strategie
4.1. Aufstockung der Finanzmittel
4.2. Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe
4.2.1. Gemeinsam handeln für mehr Koordinierung, Harmonisierung und Anpassung
4.2.2. Steigerung der Qualität der Hilfe unter anderem durch innovative und flexible Mechanismen
4.3. Gewährleistung der politischen Kohärenz im Dienste der Entwicklung
ZWEITER Teil RICHTSCHNUR für die Umsetzung der Entwicklungspolitik durch die Gemeinschaft
Anhang
1. Die besondere ROLLE der Kommission
2. EIN NACH Rahmenbedingungen und Bedürfnissen differenziertes Konzept
2.1. Differenzierung bei der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit
2.2. Transparente Kriterien für die Mittelzuweisung
3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern
3.1. Der Grundsatz der Schwerpunktlegung bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität
3.2. Der Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung des gemeinsamen thematischen Rahmens
3.3. Stärkung des „Mainstreaming“-Konzepts
3.4. Unterstützung globaler Initiativen und weltweiter Fonds
4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit
Drucksache 804/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) KOM (2004) 627 endg.; Ratsdok. 13687/04
... (1) Die im Rahmen dieser Verordnung gewährte Hilfe kann unter anderem zur Finanzierung von Investitionen, Aufträgen, Zuschüssen einschließlich Zinsvergütungen, Sonderdarlehen, Darlehensgarantien, Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung, Budgethilfen und sonstigen spezifischen Formen der budgetären Unterstützung und eines Beitrags zum Eigenkapital internationaler Finanzinstitutionen oder regionaler Entwicklungsbanken verwendet werden. Budgethilfen werden gewährt, sofern die Verwaltung der öffentlichen Finanzen im Partnerland hinreichend transparent, zuverlässig und effizient ist und sofern eine genau definierte Gesamtwirtschaftspolitik oder sektorbezogene Politik besteht, der die internationalen Finanzinstitutionen zugestimmt haben.
Begründung
1. allgemeine Einführung
2. ERLÄUTERUNGEN ZU den einzelnen Bestimmungen
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Titel 1: Ziele und Grundsätze
2.2.1. Artikel 1: Empfänger und übergeordnetes Ziel
2.2.2. Artikel 2: Anwendungsbereich
2.2.3. Artikel 3: Komponenten
2.2.4. Artikel 4: Rahmen für die Hilfe und Mittelzuweisung
2.3. Titel II: Komponenten
2.3.1. Artikel 5: Übergangshilfe und Institutionenaufbau
2.3.2. Artikel 6: Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit
2.3.3. Artikel 7: Regionale Entwicklung
2.3.4. Artikel 8: Entwicklung der Humanressourcen
2.3.5. Artikel 9: Entwicklung des ländlichen Raums
2.4. Titel III: Verwaltung und Durchführung
2.4.1. Artikel 10: Verwaltung der Hilfe und Berichterstattung
2.4.2. Artikel 11: Ausschüsse
2.4.3. Artikel 12: Arten der Hilfe
2.4.4. Artikel 14: Durchführung der Hilfe
2.4.5. Artikel 15: Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
2.4.6. Artikel 16: Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln
2.4.7. Artikel 17: Aussetzung der Hilfe
2.5. Titel IV: Übergangs- und Schlussbestimmungen
2.5.1. Artikel 18: Status des Empfängerlandes
2.5.2. Artikel 19: Instrumentübergreifender Ansatz
2.5.3. Artikel 20: Übergangsbestimmungen
2.5.4. Artikel 21: Inkrafttreten
Vorschlag
Titel I : allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Empfänger und übergeordnetes Ziel
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Komponenten
Artikel 4 Rahmen für die Hilfe und Mittelzuweisung
Titel II : Bestimmungen ZU einzelnen Komponenten
Artikel 5 Übergangshilfe und Institutionenaufbau
Artikel 6 Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 7 Regionale Entwicklung
Artikel 8 Entwicklung der Humanressourcen
Artikel 9 Entwicklung des ländlichen Raums
Titel III : Verwaltung und Durchführung
Artikel 10 Verwaltung der Hilfe und Berichterstattung
Artikel 11 Ausschüsse
Artikel 12 Arten der Hilfe
Artikel 13 Unterstützungsausgaben
Artikel 14 Durchführung der Hilfe
Artikel 15 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 16 Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln
Artikel 17 Aussetzung der Hilfe
Titel IV : Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 18 Status des Empfängerlandes
Artikel 19 Instrumentübergreifender Ansatz
Artikel 20 Übergangsbestimmungen
Artikel 21 Inkrafttreten
Anhang I
Anhang II
Drucksache 569/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung des Programms "Jugend in Aktion " im Zeitraum 2007 bis 2013 KOM (2004) 471 endg.; Ratsdok. 11586/04
... 3. Die Zuschussempfänger müssen rechtmäßig in einem am Programm teilnehmenden Land oder je nach Art der Aktion in einem Partnerland des Programms wohnhaft sein.
Begründung
1. Hintergrund
1.1. Ausgangssituation
1.2. Warum eine neue Etappe?
1.3.Die Ziele des neuen Programms
2. Ergebnis der öffentlichen Konsultation der Betroffenen Akteure und der Folgenabschätzung
2.1. Die öffentlichen Konsultationen
2.2. Zwischenevaluierung des Programms
2.3. Exante-Evaluierung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
3.5. Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Schlussfolgerung
Vorschlag
Artikel 1 [Festlegung des Programms]
Artikel 2 [Allgemeine Ziele des Programms]
Artikel 3 [Einzelziele des Programms]
Artikel 4 [Aktionen des Programms]
1. Jugend für Europa
2. Europäischer Freiwilligendienst
3. Jugend für die Welt
4. Sozialpädagogische Betreuer und Unterstützungssysteme
5. Unterstützung der politischen Zusammenarbeit
Artikel 5 [Teilnahme am Programm]
Artikel 6 [Zugang zum Programm]
Artikel 7 [Internationale Zusammenarbeit]
Artikel 8 [Durchführung des Programms]
Artikel 9 [Durchführungsmaßnahmen]
Artikel 10 [Ausschuss]
Artikel 11 [Komplementarität mit anderen Gemeinschaftsinstrumenten]
Artikel 12 [Komplementarität mit nationalen Politiken und Instrumenten]
Artikel 13 [Allgemeine Finanzbestimmungen]
Artikel 14 [Finanzbestimmungen für Zuschussempfänger]
Artikel 15 [Überprüfung und Evaluierung]
Artikel 16 [Übergangsbestimmung]
Artikel 17 [Inkrafttreten]
AKTION 1 - Jugend für Europa
1.1. Jugendaustausch
1.2. Unterstützung von Jugendinitiativen
1.3. Projekte der partizipativen Demokratie
AKTION 2 - Europäischer Freiwilligendienst
2.1. Individueller europäischer Freiwilligendienst
2.2. Europäischer Freiwilligendienst für Gruppen
2.3. Zusammenarbeit zwischen Zivil- und Freiwilligendiensten
AKTION 3 - Jugend für die Welt
3.1. Zusammenarbeit mit den Nachbarländern des erweiterten Europa
3.2. Zusammenarbeit mit anderen Ländern
AKTION 4 - Sozialpädagogische Betreuer und Unterstützungssysteme
4.1. Förderung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen
4.2. Unterstützung des Europäischen Jugendforums
4.3. Ausbildung und Vernetzung sozialpädagogischer Betreuer
4.4. Projekte zur Förderung von Innovation und Qualität
4.5. Informationsmaßnahmen für junge Menschen und sozialpädagogische Betreuer
4.6. Partnerschaften
4.7 Unterstützung der Programmstrukturen
4.8 Valorisierung
AKTION 5 - Unterstützung der politischen Zusammenarbeit
5.1. Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen der Jugendpolitiken
5.2. Unterstützung von Tätigkeiten zur Verbesserung des Verständnisses und des Wissens im Jugendbereich
5.3. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
6. Verwaltung des Programms
7. Kontrollen und Prüfungen
Drucksache 805/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit allgemeinen Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments KOM (2004) 628 endg.; Ratsdok. 13688/04
... Absatz 7 enthält eine Schutzklausel, nach der die Grenzgebiete der Mitgliedstaaten in Ausnahmefällen auch dann Gemeinschaftshilfe erhalten, wenn kein gemeinsames Programm eingerichtet werden kann. Diese Bestimmung ist für den Fall konzipiert, dass eine ernsthafte Krise in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und einem Partnerland die Einrichtung eines gemeinsamen Programms unmöglich macht.
Drucksache 807/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Instruments für Stabilität KOM (2004) 630 endg.; Ratsdok. 13690/04
... Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Gemeinschaft einer Reihe maßgeblicher Herausforderungen in beiderseitigem Interesse der Gemeinschaft und des Partnerlandes begegnen kann. Der Schwerpunkt der Verordnung liegt auf den Bestrebungen zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen, Terrorismus und sonstigen länderübergreifenden Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit, dem Schutz strategischer Infrastrukturen und größeren unvorhergesehenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit. Die Maßnahmen im Rahmen des Stabilitätsinstruments werden unter normalen Umständen jene im Rahmen der drei politikgesteuerten Instrumente ergänzen. Der Mehrwert dieses Instruments liegt darin, dass es Möglichkeiten für rasche und konzertierte globale Maßnahmen eröffnet (zum Beispiel zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, von Geldwäsche und Steuerhinterziehung) sowie dafür, besondere Anliegen der Gemeinschaft aufzugreifen und Fragen zu behandeln, denen Partnerländer im Kontext des Strategierahmens für die drei neuen Instrumente der Gemeinschaftspolitik unter Umständen nur schwer Priorität verschaffen können.
Drucksache 806/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit KOM (2004) 629 endg.; Ratsdok. 13689/04
... – die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit. Das Verfahren für die Aussetzung der Hilfe im Falle eines Verstoßes gegen eines der wesentlichen Elemente durch ein Partnerland ist in Artikel 23 beschrieben.
Begründung
1. Ziele und Grundsätze Titel I
1.1. Allgemeine Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit Artikel 1
1.2. Allgemeine Grundsätze Artikel 2
2. PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel Titel II
2.1. Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel Artikel 3 , Mehrjahresprogrammierung der geografischen Programme Artikel 4 und Mehrjahresprogrammierung der thematischen Programme Artikel 5
2.2. Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente Artikel 6
3. DurchfÜhrung Titel III
3.1. Annahme der Aktionsprogramme Artikel 7
3.2. Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen Artikel 8
3.3. Förderfähigkeit Artikel 9
3.4. Art der Maßnahmen Artikel 10 und flankierende Maßnahmen Artikel 11
3.5. Kofinanzierung Artikel 12 und Verwaltungsformen Artikel 13
3.6. Mittelbindungen Artikel 14
3.7. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Artikel 15
3.8. Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln Artikel 16
3.9. Vorfinanzierungen Artikel 17 und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse Artikel 18
3.10. Evaluierung Artikel 19
4. Schlussbestimmungen Titel IV
4.1. Jahresbericht Artikel 20
4.2. Ausschuss Artikel 21
4.3. Einbeziehung von nach dieser Verordnung nicht förderfähigen Drittländern Artikel 22
4.4. Aussetzung der Hilfe Artikel 23
4.5. Finanzbestimmungen Artikel 24
4.6. Überprüfung der Verordnung Artikel 25
Vorschlag
Titel I Ziele und Grundsätze
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Allgemeine Grundsätze
Titel II PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel
Artikel 3 Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel
Artikel 4 Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der geografischen Programme
Artikel 5 Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der thematischen Programme
Artikel 6 Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente
Titel III Durchführung
Artikel 7 Annahme der Aktionsprogramme
Artikel 8 Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen
Artikel 9 Förderfähigkeit
Artikel 10 Finanzierungsformen
Artikel 11 Flankierende Maßnahmen
Artikel 12 Kofinanzierung
Artikel 13 Verwaltungsformen
Artikel 14 Mittelbindungen
Artikel 15 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 16 Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln
Artikel 17 Vorfinanzierungen
Artikel 18 Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel
Artikel 19 Evaluierung
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 20 Jahresbericht
Artikel 21 Ausschuss
Artikel 22 Einbeziehung nicht förderfähiger Drittländer
Artikel 23 Aussetzung der Hilfe
Artikel 24 Finanzierung
Artikel 25 Überprüfung der Verordnung
Artikel 26
Artikel 27
Drucksache 102/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: 2020 Europäisches Semester - Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 - COM(2020) 150 final
Drucksache 229/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
Drucksache 293/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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