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38 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Partnerland"


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Drucksache 618/16

... (10) Um für Flexibilität zu sorgen, die Attraktivität für den Privatsektor zu steigern und die Auswirkungen der Investitionen zu maximieren, ist es sinnvoll, eine Abweichung von Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer vii der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates24 vorzusehen, der zufolge förderfähige Partnereinrichtungen, bei denen es sich um privatrechtliche Einrichtungen handelt, auch Einrichtungen, die nicht mit der Umsetzung einer öffentlichprivaten Partnerschaft betraut sind, und privatrechtliche Einrichtungen eines Partnerlandes sein können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Fachwissen

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
EINLEITENDE Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Europäischer FONDS für Nachhaltige Entwicklung

Artikel 3
Zweck

Artikel 4
Struktur des EFSD

Artikel 5
Strategieausschuss des EFSD

Kapitel III
EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS

Artikel 6
EFSD-Garantie

Artikel 7
Voraussetzungen für den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 8
Förderkriterien für den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 9
Förderfähige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie

Artikel 10
Förderfähigkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen

Artikel 11
Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 12
Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 13
EFSD-Garantiefonds

Artikel 14
Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union

Kapitel IV
Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung

Artikel 15
Berichterstattung und Rechnungslegung

Artikel 16
Bewertung und Überprüfung

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 17
Transparenz und Offenlegung von Informationen

Artikel 18
Prüfung durch den Rechnungshof

Artikel 19
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 20
Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 500/15

... Die EU hat bereits konkrete Schritte zur Interoperabilität ihrer Abkommen unternommen, indem sie die Ursprungskumulierung erleichtert hat. In der Regel wird der zollfreie Zugang zum EU-Markt im Rahmen eines Freihandelsabkommens nur für Waren gewährt, bei denen ein bestimmter Prozentsatz ihres Wertes oder bestimmte wichtige Schritte im Produktionsprozess auf das jeweilige Partnerland entfallen. Wenn Ursprungskumulierung möglich ist, dürfen die Vorleistungen ohne Verlust des zollfreien Marktzugangs von bestimmten anderen Ländern bezogen werden, die ebenfalls ein Freihandelsabkommen mit der EU abgeschlossen haben. Dies ist z.B. zwischen der EU, dem Mittelmeerraum und den EFTA-Ländern bereits der Fall. Für Waren, die Vorleistungen aus den genannten Regionen aufweisen, gelten jeweils die Zollpräferenzen von Freihandelsabkommen im Rahmen des "Systems der Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungskumulierung". Ursprungskumulierung verringert das Spannungsverhältnis zwischen dem bilateralen Charakter von Freihandelsabkommen und der Fragmentierung der Produktionsprozesse in länderübergreifenden Wertschöpfungsketten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 481/15

... Die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie eine gute Regierungsführung bilden das Fundament der AKP-EU-Partnerschaft. Diese Werte sind für ein Konzept für nachhaltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Zwar werden hier Fortschritte erzielt, doch besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf. Das CPA sieht verschiedene Formen des politischen Dialogs vor, u.a. einen regelmäßigen politischen Dialog (Artikel 8) und einen intensivierten politischen Dialog, sowie die Einleitung von Adhoc-Konsultationen bei Verstößen gegen wesentliche Elemente des Abkommens (Menschenrechte, demokratische Grundsätze und Rechtsstaatsprinzip) oder bei schwerer Korruption aufseiten eines Partnerlandes. In solchen Fällen sieht das Abkommen die Möglichkeit vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, auch die Aussetzung der Zusammenarbeit als letztes Mittel, wenn dies als notwendig erachtet wird (Artikel 96 und 97). Derartige Konsultationen wurden seit dem Jahr 2000 in 24 Fällen eingeleitet, davon in einem Korruptionsfall.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/15




I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft

Ein sich rasch wandelndes Umfeld

II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was

Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung

Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität

Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel

Menschliche und soziale Entwicklung

Migration und Mobilität

III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie

Eine stärkere politische Beziehung

Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs

Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren

Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft

Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 88/15

... - Wie können die Fortschritte im Hinblick auf gemeinsam vereinbarte Reformziele in den Fällen bewertet werden, in denen ein Partnerland erheblichem externen Druck (z.B. bewaffnete Konflikte oder Flüchtlingsströme) ausgesetzt ist?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/15




I. Einführung: besondere Beziehungen

II. Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen und Fragen zur künftigen Ausrichtung der ENP

III. Auf dem Weg zu einer Partnerschaft mit klarerer Fokussierung und gezielterer Zusammenarbeit

1. Die Herausforderungen der Differenzierung

2. Fokussierung

3. Flexibilität - auf dem Weg zu einem flexibleren Instrumentarium

4. Eigenverantwortung und Sichtbarkeit

IV. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 295/14 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat bekräftigt seine Entschließung vom 7. Juni 2013 - BR-Drucksache 464/13(B), mit der er die für die europäische wie auch für die US-amerikanische Wirtschaft im Abschluss eines Freihandelsabkommens liegenden Chancen einerseits anerkennt. Er hat ausgeführt, dass damit ein einfacherer Marktzugang, der Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse, ein Zollabbau und die Harmonisierung industrieller Normen in einer Vielzahl von Marktsegmenten möglich würden. Andererseits hat er deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Vorsorgeprinzip nicht abgeschwächt und insbesondere die jeweils höherwertigen Sozial-, Umwelt- und Klimaschutz-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit InvestorStaat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA


 
 
 


Drucksache 295/14

... 4. Der Bundesrat bekräftigt seine Entschließung vom 7. Juni 2013 - BR-Drucksache 464/13(B), mit der er die für die europäische wie auch für die US-amerikanische Wirtschaft im Abschluss eines Freihandelsabkommens liegenden Chancen einerseits anerkennt. Er hat ausgeführt, dass damit ein einfacherer Marktzugang, der Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse, ein Zollabbau und die Harmonisierung industrieller Normen in einer Vielzahl von Marktsegmenten möglich würden. Andererseits hat er deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Vorsorgeprinzip nicht abgeschwächt und insbesondere die jeweils höherwertigen Sozial-, Umwelt- und Klimaschutz, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden sollen.



Drucksache 464/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass ein besonderes Augenmerk auf die Errungenschaften in der Europäischen Union im Bereich der Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte gelegt wird. In den Verhandlungen soll darauf hingewirkt werden, weitere Verbesserungen für die Partner in diesem Bereich zu ermöglichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den "acquis communautaire" der EU im Bereich der Produktsicherheit, des Umweltschutzes, des Gesundheits- und Tierschutzes sowie der ILO-Standards und des Arbeitsschutzes. Das Vorsorgeprinzip darf in den Verhandlungen nicht abgeschwächt werden. Um ein höchstmögliches Schutzniveau für europäische und amerikanische Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen und zu sichern, sollte der jeweils höherwertige Standard des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)


 
 
 


Drucksache 464/13

... 3. Weiterhin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass als Ergebnis der Verhandlungen die bisherigen Errungenschaften in der EU im Bereich der Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte beibehalten werden. Gleichzeitig soll in den Verhandlungen darauf hingewirkt werden, weitere Verbesserungen für die Partner in diesem Bereich zu ermöglichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den acquis communautaire der EU in den Bereichen der Produktsicherheit, des Umweltschutzes, des Gesundheits- und Tierschutzes sowie der ILO-Standards und des Arbeitsschutzes. Das Vorsorgeprinzip darf in den Verhandlungen nicht abgeschwächt werden. Um ein höchstmögliches Schutzniveau für europäische und amerikanische Verbraucher zu erreichen und zu sichern, sollte der jeweils höherwertige Standard des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden.



Drucksache 154/13

... des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 347 vom 30.12.2005, S.1) ein Holzprodukt aus einem dort genannten Partnerland in die Gemeinschaft einführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/13




§ 7
Bußgeldvorschriften

§ 8
Strafvorschriften

§ 9
Einziehung


 
 
 


Drucksache 464/1/13

... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass ein besonderes Augenmerk auf die Errungenschaften in der Europäischen Union im Bereich der Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte gelegt wird. In den Verhandlungen soll darauf hingewirkt werden, weitere Verbesserungen für die Partner in diesem Bereich zu ermöglichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den "acquis communautaire" der EU im Bereich der Produktsicherheit, des Umweltschutzes, des Gesundheits- und Tierschutzes sowie der ILO-Standards und des Arbeitsschutzes. Das Vorsorgeprinzip darf in den Verhandlungen nicht abgeschwächt werden. Um ein höchstmögliches Schutzniveau für europäische und amerikanische Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen und zu sichern, sollte der jeweils höherwertige Standard des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden.



Drucksache 873/11

... (1) Die Kommission stellt sicher, dass die nach dieser Verordnung angenommenen Maßnahmen mit dem strategischen Gesamtkonzept der Union für das Partnerland, insbesondere mit den Zielen der in Absatz 2 genannten Instrumente, und mit anderen relevanten Maßnahmen der Union im Einklang stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen

1 Öffentliche Konsultation

2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Auswahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

1 Vereinfachung

2 Delegierte Rechtsakte

3 Ausführliche Erläuterung

Vorschlag

Titel I
Ziele und Geltungsbereich

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Kohärenz und Komplementarität der Hilfe der Union

Artikel 3
Hilfe als Reaktion auf Krisensituationen oder sich abzeichnende Krisen zur Verhütung von Konflikten

Artikel 4
Hilfe für Konfliktverhütung, Krisenvorsorge und Friedenskonsolidierung

Artikel 5
Hilfe für die Bewältigung globaler und transregionaler Bedrohungen

Titel II
Programmierung und Durchführung

Artikel 6
Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und die Durchführung

Artikel 7
Außerordentliche Hilfsmaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 8
Thematische Strategiepapiere und Mehrjahresrichtprogramme

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 9
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 10
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Europäischer Auswärtiger Dienst

Artikel 13
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 3

Anhang II
Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 4

Anhang III
Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 5

1 Bedrohung von Recht und Ordnung, der Sicherheit von Personen, von kritischer Infrastruktur und der öffentlichen Gesundheit

2 Verringerung von und Vorbereitung auf Gefahren, die absichtlich herbeigeführt werden, auf Unfälle zurückgehen oder natürliche Ursachen haben und die chemische, biologische, radiologische und nukleare Materialien oder Stoffe betreffen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 112/11

... Unter strategischen Gesichtspunkten gelten die Rückübernahmeabkommen als notwendiges Instrument für eine wirksame Steuerung der Migrationsströme in die EU-Mitgliedstaaten (MS). Da sie die rasche Rückführung irregulärer Zuwanderer erleichtern sollen, werden sie als entscheidender Faktor bei der Bekämpfung der irregulären Zuwanderung betrachtet. Die Abkommen enthalten keinerlei Kriterien für die Feststellung der Legalität des Aufenthalts einer Person in der EU oder in einem Partnerland. Darüber haben die nationalen Behörden auf der Grundlage innerstaatlicher Bestimmungen und gegebenenfalls des EU-Rechts zu befinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/11




Mitteilung

1. Einführung

2. Evaluierung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen

2.1. Datenqualität

2.2. Anwendung der EU-Rückübernahmeabkommen

2.3. Rückübernahme eigener Staatsangehöriger

2.4. Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen

2.5. Durchbeförderung und beschleunigte Verfahren

3. Evaluierung der laufenden Verhandlungen der „offenen Verhandlungsrichtlinien

3.1. Mangel an Anreizen

3.2. Mangelnde Flexibilität

4. Überwachung der Durchführung der EU-Rückübernahmeabkommen Verbesserung der Menschenrechtsgarantien

4.1. Überwachungsmechanismus

4.2. Die aktuelle Politik in Sachen Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen

4.3. Maßnahmenoptionen zur Verbesserung der Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen und Überwachung von deren Durchführung

I. Verbesserter Zugang von Drittstaatsangehörigen zu internationalem Schutz und Rechtsmitteln in der Praxis

II. Aussetzungsklauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen

III. Besondere Klauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen für die freiwillige Ausreise

IV. Einforderung der Beachtung der Menschenrechte von Rückkehrern

V. Einführung eines Follow-up-Mechanismus für Rückkehrer im Rückübernahmeland und für die Beachtung der Menschenrechte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 56/11

... Wer entgegen Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 347 vom 30.12.2005, S. 1) ein Holzprodukt aus einem dort genannten Partnerland in die Gemeinschaft einführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 56/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich und Aufgabenübertragung

§ 2
Eingriffsbefugnisse

§ 3
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 4
Datenaustausch

§ 5
Verordnungsermächtigungen

§ 6
Auskunfts- und Duldungspflichten

§ 7
Strafvorschriften

§ 8
Bußgeldvorschriften

§ 9
Einziehung

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Sachverhalt

III. Alternativen

IV. Mitteilungspflichten, andere administrative Pflichten oder Genehmigungsvorbehalte

V. Regelungsumfang:

VI. Gesetzgebungszuständigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat

VII. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VIII. Kosten für die Wirtschaft, Auswirkungen auf das Preisniveau und auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

1. Kosten für die Wirtschaft:

2. Auswirkungen auf das Preisniveau und auf Verbraucherinnen und Verbraucher:

IX. Bürokratiekosten

1. Informationspflicht:

2. Informationspflicht in § 6 Absatz 1 Auskünfte zur Durchführung der Aufgaben der zuständigen Behörden :

3. Informationspflicht in § 6 Absatz 4 Duldung und Unterstützung der mit der Überwachung beauftragten Personen :

4. Informationspflicht in § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Pflicht, ein Produkt untersuchen zu lassen und das Ergebnis vorzulegen :

X. Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Nachhaltigkeit

XI. Gleichstellungsaspekte

XII. Inkrafttreten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1531: Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz


 
 
 


Drucksache 869/11

... a) dreiseitige Regelungen, mit denen die Union ihre Hilfe für ein Partnerland oder eine Partnerregion mit Drittländern koordiniert,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 869/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen

Öffentliche Konsultation

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Kernpunkte

1. Titel I: Durchführung - Artikel 1 bis 3

2. Titel II: Bestimmungen über die Finanzierungsmethoden - Artikel 4 bis 6

3. Titel III: Staatsangehörigkeits- und Ursprungsregeln für Auftrags-, Zuschuss- und sonstige Vergabeverfahren - Artikel 8 bis 12

4. Titel IV: Schlussbestimmungen - Artikel 13 bis 17

Vorschlag

Titel I
Durchführung

Artikel 1
Gegenstand und Grundsätze

Artikel 2
Annahme von Aktionsprogrammen, Einzelmaßnahmen und Sondermaßnahmen

Artikel 3
Flankierende Maßnahmen

Titel II
Bestimmungen über die Finanzierungsmethoden

Artikel 4
Allgemeine Finanzierungsbestimmungen

Artikel 5
Steuern, Zölle und sonstige Abgaben

Artikel 6
Besondere Finanzierungsbestimmungen

Artikel 7
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Titel III
Staatsangehörigkeits- und Ursprungsregeln für Auftrags-, Zuschuss- und sonstige Vergabeverfahren

Artikel 8
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 9
DCI, ENI, PI und INSC

Artikel 10
IPA

Artikel 11
IfS und EIDHR

Artikel 12
Evaluierung der Maßnahmen

Titel IV
Sonstige Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 13
Zweijahresbericht

Artikel 14
Ausgaben für Klimaschutz und biologische Vielfalt

2 Schlussbestimmungen

Artikel 15
Ausschüsse

Artikel 16
Überprüfung und Evaluierung der Instrumente

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 872/11

... (3) Besteht zwischen der Europäischen Union und einem Partnerland kein Abkommen im Sinne von Absatz 1, so kann von der Union Unterstützung gewährt werden, wenn sie sich als zweckmäßig für die Verfolgung der politischen Ziele der Union erweist; sie wird auf der Grundlage dieser Ziele unter Berücksichtigung des spezifischen Bedarfs des Partnerlandes programmiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 872/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Allgemeiner Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultationen interessierter Kreise

Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU

Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP

Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik

4 Folgenabschätzung

Option 0:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen

4 Vereinfachung

Vorschlag

Titel I
Ziele Grundsätze

Artikel 1
Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifische Ziele der Unterstützung der Union

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz und Geberkoordinierung

Titel II
Programmierung Mittelzuweisung

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 10
Gemeinsame operationelle Programme

Artikel 11
Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme

Artikel 12
Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Änderung des Anhangs

Artikel 14
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer

Artikel 17
Aussetzung der Unterstützung der Union

Artikel 18
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 19
Europäischer Auswärtiger Dienst

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 666/10

... Finanzierungseinrichtung an das Finanzministerium eines Partnerlandes, nachdem sich dieses zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet hat. Diese Finanzmittel gehen in den Haushalt des Partnerlandes ein und unterliegen dann folglich den Verfahren des Partnerlandes für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/10




1. Einleitung

2. Was ist Budgethilfe

Kasten 1: Definition von Budgethilfe:

Kasten 2: Budgethilfe und der Europäische Rechnungshof

Kasten 3: Wandel der EU-Budgethilfe

3. Wie geht es mit der Budgethilfe weiter – einige wichtige Grundsätze

Kasten 4: Budgethilfe – gewonnene Erkenntnisse

4. Budgethilfe: Kernfragen

4.1. Politische Governance und die Rolle des politischen Dialogs

Kasten 5: Wesentliche Grundsätze

Frage 1: Sollte die Budgethilfe insbesondere die allgemeine Budgethilfe so gestaltet werden, dass sie den Verpflichtungen der Partnerländer zur Wahrung der wesentlichen Grundsätze besser Rechnung trägt Wenn ja, wie Sollte bei Budgethilfeprogrammen insbesondere eine gute politische Governance verstärkt zur Auflage gemacht werden Ist es sinnvoll, bei der allgemeinen Budgethilfe ein anderes Konzept der politischen Konditionalität zu verfolgen als bei der sektorbezogenen Budgethilfe

Frage 3: Wie können Geber sinnvoll auf eine Verschlechterung bei den wesentlichen Grundsätzen reagieren, dabei aber gleichzeitig die Vorhersehbarkeit der Budgethilfe und den Nutzen für die Entwicklung erhalten

4.2. Die Rolle des Politikdialogs, die Rolle der Konditionalität und die Knüpfung der Budgethilfe an Leistungen und Ergebnisse

Kasten 6: Politikdialog über Budgethilfe in verschiedenen Kontexten

Frage 4: Wie kann der Politikdialog mit den Partnerländern wirksamer gestaltet werden und zur Verwirklichung von Reformen, Ergebnissen und Zielen beitragen

Frage 6: Wie können die Rahmenvorgaben für die Leistungsüberwachung verbessert und Ergebnisindikatoren im Rahmen der Budgethilfe am besten eingesetzt werden, um die oben beschriebenen Herausforderungen zu meistern

4.3. Rechenschaftspflicht

Frage 8: Wie sollte Budgethilfe einschließlich des Kapazitätsaufbaus ausgestaltet sein, um die landesinterne Rechenschaftspflicht und die Eigenverantwortung der Partnerländer, einschließlich der Beteiligung der Zivilgesellschaft, zu fördern

Frage 10: Welche Art von Sichtbarkeits-/Kommunikationstätigkeit sollte sowohl von den Gebern als auch von den Partnerländern durchgeführt werden, um die gegenseitige Rechenschaftspflicht zu stärken

4.4. Programmierung der Budgethilfe und deren Kohärenz mit anderen Instrumenten

Frage 11: Nach welchen Kriterien sollte die Kommission entscheiden, ob und wieviel Budgethilfe an förderfähige Länder geleistet werden soll

Frage 13: Welches sind die Vor- und Nachteile des Einsatzes zahlreicher anderer Hilfeinstrumente neben der Budgethilfe Welche praktischen Vorkehrungen müssen in diesem Fall getroffen werden, um die Kohärenz und effiziente Koordinierung zu gewährleisten

4.5. Bessere Risikoeinschätzung und Vorgehen gegen Betrug und Korruption

Frage 14: Wie können die oben erwähnten Risiken innerhalb eines umfassenden Rahmens am besten bewertet und bewältigt werden, um die Wirksamkeit von Budgethilfe zu verbessern

Frage 16: Wie können Geber sinnvoll, u.a. mit finanziellen Korrekturmaßnahmen, auf Korruption oder Betrug in großem Maßstab bei der Durchführung von Maßnahmen reagieren, die mit Budgethilfe unterstützt werden

4.6. Budgethilfe in fragilen Situationen

Kasten 7: Fragile Situationen

Frage 17: Sollte Budgethilfe verwendet werden, um die Stabilität in fragilen Staaten zu fördern, und wenn ja, wie

4.7. Wachstum, Finanzpolitik und Mobilisierung von Staatseinnahmen

Frage 18: Wie können Budgethilfeprogramme so ausgestaltet und durchgeführt werden, dass mit ihnen ein nachhaltiges Wachstum für alle gefördert wird

Frage 20: Wie können Partnerländer und regionale Organisationen durch Budgethilfe bei der Förderung der regionalen Integration unterstützt werden

5. Schlussfolgerungen und nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 772/10

... Die Mitgliedstaaten sollten ihrerseits einheitliche Standards für Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte und Forensik-Experten festlegen, die in einer Cyberstraftat ermitteln bzw. sie strafrechtlich verfolgen. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, bis 2013 in Absprache mit Eurojust, der EPA und Europol ihre nationalen Sensibilisierungs- und Ausbildungskapazitäten für Cyberkriminalität auszubauen und Exzellenzzentren entweder nur für ihr Land oder gemeinsam mit einem Partnerland einzurichten. Diese Zentren sollten mit Hochschulen und der Industrie eng zusammenarbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 772/10




1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen

2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit

Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke

Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke

Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration

Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten

Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen

Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen

Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen

Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger

Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace

Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz

Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger

Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen

Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen

Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials

Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen

Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr

Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden

Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel

Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt

Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren

Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall

3. Umsetzung der Strategie

4 Umsetzung

Überwachung und Bewertung

Abschliessende Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 740/10

... Wichtig ist, dass sich die oben beschriebenen Ziele in jeder Phase des Programmierungs- und Ausgabenzyklus widerspiegeln und somit in Projekte investiert wird, bei denen jeder ausgegebene Euro im Rahmen der Entwicklungshilfe, des Klimaschutzes oder anderer Maßnahmen im Partnerland eine Hebelwirkung haben und Wachstum bewirken kann. Die EU und ihre Mitgliedstaaten könnten eine Reihe von Bedingungen in Erwägung ziehen, die bei Programmen, Projekten und jedweder Unterstützung zu erfüllen wären:

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Drucksache 740/10




Grünbuch EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung

1. Einleitung

2. Entwicklungspolitik mit grosser Wirkung

2.1. Zusammenarbeit „mit großer Wirkung in der Praxis

2.2. Wachstum für die menschliche Entwicklung

2.3. Förderung von Governance

2.4. Sicherheit und Fragilität

2.5. Für eine echte Koordinierung der Hilfe

2.6. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung

2.7. Verbesserung der Wirkung von Budgethilfe

3. Entwicklungspolitik als Katalysator für EIN breitenwirksames nachhaltiges Wachstum

3.1. Partnerschaften für ein breitenwirksames Wachstum

3.2. Förderung der regionalen Integration und Handel im Interesse der Entwicklung

4. Nachhaltige Entwicklung als eine neue Triebkraft

4.1. Klimawandel, biologische Vielfalt und Entwicklung

4.2. Energie und Entwicklung

5. Landwirtschaft Ernährungssicherheit

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 476/08

... 12. betont, dass die Arbeitsteilung ländergemäß, auf den Grundsätzen der Pariser Erklärung beruhen und ergebnisorientiert sein sollte und ferner zu einer ausreichenden Finanzierung aller Sektoren in jedem Partnerland führen sollte;



Drucksache 769/08

... In diesem Zusammenhang könnte die EU spezifische Instrumente entwickeln, die es den Gebietskörperschaften ermöglichen, sich an diesem strukturierten Dialog zu beteiligen und ihre Maßnahmen auf eine Grundlage zu stellen, die von mehr Wirksamkeit, Kohärenz, Koordination, Übertragbarkeit und Komplementarität gekennzeichnet ist. Als ersten Schritt schlägt die Kommission die Ausarbeitung operativer Leitlinien vor, die auf eine stärkere Beteiligung der Gebietskörperschaften an der Hilfeprogrammierung und –erbringung und eine bessere Einbindung in den politischen Dialog mit dem Partnerland bzw. auf regionaler und EU-Ebene abzielen, sodass die Maßnahmen der Kommission sinnvoll ergänzt werden9 .

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/08




Mitteilung

1. Gebietskörperschaften: Eine zunehmend wichtige Ebene der Entwicklungszusammenarbeit

2. Warum sind die Gebietskörperschaften wichtig?

2.1. Gebietskörperschaften in Europa

2.2. Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit

Kasten 1 - Eine neue Dimension - Katalonien, Spanien

Kasten 2: Mehrwert der Gebietskörperschaften für die Entwicklungszusammenarbeit

Ein breites Aktionsspektrum

Kasten 3: Ein bedeutender finanzieller Beitrag6

Beitrag spanischer Gebietskörperschaften

Beitrag deutscher Gebietskörperschaften

Beitrag belgischer Gebietskörperschaften

Beitrag französischer Gebietskörperschaften

3. Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit: Überlegungen zu einer EU-Strategie

3.1 Förderung eines strukturierten Dialogs mit den Gebietskörperschaften

3.2 Gebietskörperschaften in den Entwicklungsländern

3.3 Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit: für ein besseres gegenseitiges Verständnis

3.3.1 Lokale Akteure – Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit und Gebietskörperschaften in der EU

3.3.2 Ermittlung von Akteuren und Maßnahmen

3.3.3 Informationsbörse – Abstimmung von Angebot und Nachfrage

3.3.4 Netzwerke in der EU und in den Partnerländern – Stärkung von Partnerschaften / Twinning zwischen Gebietskörperschaften

4. Ausblick


 
 
 


Drucksache 496/07

... ), die eine Anreiz-Reserve für Budgethilfe vorschlägt, die MDGs auf nur einen von 23 Indikatoren reduziert, neben anderen Indikatoren wie Liberalisierung des Handels, Bekämpfung von Terrorismus und Einwanderung, die für die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele unwichtig sind, und ist der Auffassung, dass das Governance-Instrument die Verpflichtung des Partnerlandes, die MDGs umzusetzen, in den Mittelpunkt rücken sollte;

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Drucksache 496/07




Erhöhung der Hilfe

2 Schuldenerlass

Finanzierung der menschlichen und sozialen Entwicklung

Prioritäten der menschlichen und sozialen Entwicklung

Qualität der Hilfe und Armut als Schwerpunkte der Entwicklungsarbeit

Allgemeine Budgethilfen

2 Regierungsführung

Frieden und Sicherheit

2 Handel

2 Klimawandel

Milleniums -Entwicklungsziele - Die Agenda für die Zeit danach


 
 
 


Drucksache 923/07

... 51. anerkennt die unterschiedlichen Bedingungen, Interessen und Prioritäten jedes einzelnen südlichen Partnerlandes, denen bei der Aushandlung der Aktionspläne und deren Durchführung Rechnung getragen wird; betont, wie wesentlich es ist, die regionale Zusammenarbeit im Rahmen der (EMP) zu intensivieren; unterstreicht, dass die ENP in keiner Weise die EMP ersetzt oder sich in Konkurrenz zu ihr befindet, sondern dass diese beiden Politiken sich gegenseitig ergänzen, so dass der multilaterale Ansatz des Barcelona-Prozesses mit der bilateralen Perspektive verbunden werden kann fordert die Kommission auf, ihre Kommunikationsbemühungen zu intensivieren, um sowohl den Partnerländern als auch der europäischen Öffentlichkeit die Verbindung zwischen diesen beiden Politiken zu verdeutlichen;

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Drucksache 923/07




Osteuropäische Nachbarländer

Nachbarländer des südlichen Mittelmeerraums


 
 
 


Drucksache 617/07

... sofern die Verwaltung der öffentlichen Finanzen im Partnerland hinreichend transparent



Drucksache 9/06

... (c) Es müssen mindestens zwei der in Buchstabe (a) genannten Rechtspersonen ihren Sitz in einem Partnerland der internationalen Zusammenarbeit haben von denen keine zwei ihren Sitz in demselben Partnerland der internationalen Zusammenarbeit haben dürfen;

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Drucksache 9/06




1. Hintergrund des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage

3. VORANGEGANGENE Konsultationen

4. Inhalt

4 Programmausschüsse

4 Helpdesks

4 Kommunikation

Vorschlag

Kapitel I
: Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Kapitel II
Teilnahme

Abschnitt 1
: Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 6
Unabhängigkeit

Artikel 7
Indirekte Maßnahmen zu Gunsten von Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit

Artikel 8
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und

Artikel 9
Forschungstätigkeiten der Pionierforschung

Artikel 10
Alleiniger Teilnehmer

Artikel 11
Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern

Artikel 12
Zusätzliche Bedingungen

Abschnitt 2
Verfahren

Unterabschnitt 1
AUFFORDERUNGEN zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 13
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 14
Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Bewertung von Vorschlägen

Artikel 15
Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 16
Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 17
Benennung von unabhängigen Sachverständigen

Unterabschnitt 3
Durchführung der Maßnahmen und Finanzhilfevereinbarungen

Artikel 18
Allgemeines

Artikel 19
Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung

Artikel 20
Bestimmungen im Bezug auf Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung

Artikel 21
Bestimmungen zur Beendigung

Artikel 22
Sonderbestimmungen

Artikel 23
Unterzeichnung und Beitritt

Unterabschnitt 4
Konsortien

Artikel 24
Konsortialvereinbarungen

Artikel 25
Koordinator

Artikel 26
Änderungen des Konsortiums

Unterabschnitt 5
Überwachung der Programme und der indirekten Maßnahmen sowie

Artikel 27
Überprüfung

Artikel 28
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Abschnitt 3
FINANZIELLER Beitrag der Gemeinschaft

Unterabschnitt 1
KOSTENERSTATTUNG und Förderformen

Artikel 29
Förderwürdigkeit

Artikel 30
Förderformen

Artikel 31
Erstattung zulässiger Kosten

Artikel 32
Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte förderfähige Kosten

Artikel 33
Höchstgrenzen der Förderung

Artikel 34
Berichterstattung und Prüfbescheinigungen zu erstattungsfähigen Kosten

Artikel 35
Exzellenznetzwerke

Unterabschnitt 2
Zahlung, Aufteilung, EINZIEHUNG und Sicherheiten

Artikel 36
Zahlung und Aufteilung

Artikel 37
Einziehung

Artikel 38
Zurückbehaltene Beträge zur Risikoabdeckung in Konsortien

Kapitel III
Regeln für Verbreitung und Nutzung

Abschnitt I
NEUE Kenntnisse und Schutzrechte

Unterabschnitt 1
: EIGENTUM

Artikel 39
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 40
Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 41
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten zu Gunsten spezieller Gruppen

Artikel 42
Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 43
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und Wahrung ethischer Grundsätze

Unterabschnitt 2
Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung und Nutzung

Artikel 44
Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 45
Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft

Artikel 46
Nutzung und Verbreitung

Artikel 47
Verbreitung von Ergebnissen in Bezug auf Maßnahmen der Pionierforschung

Abschnitt 2
ZUGANGSRECHTE ZU bereits bestehenden und neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 48
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 49
Grundsätze

Artikel 50
Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme

Artikel 51
Zugangsrechte für die Nutzung

Artikel 52
Zusätzliche Bestimmungen über die Gewährung unentgeltlicher Zugangsrechte für Maßnahmen der Pionierforschung und für Maßnahmen zugunsten spezieller Gruppen

Kapitel IV
Europäische Investitionsbank

Artikel 53

Kapitel V
Schlussbestimmung

Artikel 54


 
 
 


Drucksache 390/06

... Abweichend von Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 169a, kann die Kommission bei Ressourcenzusammenlegung und unter den im Basisrechtsakt festgelegten Bedingungen, die Vergabe- oder Finanzhilfeverfahren des begünstigten Partnerlandes oder die zwischen den Gebern vereinbarten Verfahren verwenden, nachdem sie sich in jedem Einzelfall vergewissert hat, dass jene die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung wahren, jeglichen Interessenkonflikt vermeiden, den Bestimmungen international anerkannter Normen gleichwertige Garantien bieten und einen angemessenen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft gewährleisten.

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Drucksache 390/06




Begründung

1. Hintergrund

2. der geänderte Vorschlag der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung

3. Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen

3.1. Haushaltsgrundsätze

3.2. Aufstellung und Gliederung des Haushaltsplans

3.3. Haushaltsvollzug - Methoden der Mittelverwaltung Artikel 48-57

3.4. Finanzakteure Artikel 58-68

3.5. Einnahmen- und Ausgabenvorgänge Artikel 69-83

3.6. Öffentliche Auftragsvergabe

3.7. Finanzhilfen

3.8. Rechnungsführung

3.9. Verwaltungsmittel

3.10. Einstellung von Sachverständigen für die Bewertung von Vorschlägen sowie für die Begleitung und Bewertung von Projekten

3.11. Übergangs - und Schlussbestimmungen

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 183/06

... 40. vertritt die Auffassung, dass Menschenrechtsdialoge gemäß den entsprechenden Leitlinien der Europäischen Union nur dann eine annehmbare Option darstellen, wenn sich das Partnerland in ausreichendem Maße verpflichtet, die Menschenrechtslage vor Ort zu verbessern; fordert den Rat daher auf, die Ergebnisse solcher Dialoge in regelmäßigen Abständen zu bewerten, um zu ermitteln, inwiefern die Erwartungen erfüllt wurden; wiederholt seine Forderung, stärker in einen solchen Prozess einbezogen zu werden;



Drucksache 866/06

... Deshalb wird die Kommission Vorschläge zur Änderung der Artikel 44-47 der Richtlinie vorlegen. Die bestehenden Verwaltungsverfahren, die eingehalten werden müssen, bevor ein Fonds in einem anderen Mitgliedstaat vertrieben werden kann, werden beschränkt. Dazu zählen vor allem die Ex-ante-Prüfung der Fonds-Unterlagen durch die Aufnahmelandbehörden und die derzeitige Zweimonats-Wartefrist. Der Austausch der Unterlagen und andere Formen des Informationsaustausches sollen nun direkt zwischen den Aufsichtsbehörden erfolgen. Zudem sollen Mechanismen der aufsichtlichen Zusammenarbeit eingeführt werden, um die rasche Lösung der festgestellten Probleme zu gewährleisten. Die Aufnahmelandbehörden sollten sich auf die Einhaltung der lokalen Vertriebs- und Werberegeln durch Intermediäre konzentrieren, die für den Vertrieb in dem Aufnahmeland verantwortlich sind, und weniger auf die Einhaltung dieser Regeln durch Fondsverwalter des Partnerlandes.

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Drucksache 866/06




Weissbuch
Weissbuch für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds

1. Förderung einer effizienteren europäischen Fondsbranche

1.1. Beseitigung der administrativen Hindernisse für den grenzübergreifenden Vertrieb

1.2. Erleichterung grenzübergreifender Fonds-Fusionen

1.3. Pooling von Vermögenswerten8

1.4. EU-Pass einmalige Zulassung für Verwaltungsgesellschaften

1.5. Ausbau der aufsichtlichen Zusammenarbeit

1.6. Effizienzverbesserungen, die keiner Änderung der Richtlinie bedürfen

2. Binnenmarkt für Investmentfonds dergestalt, dass der Endanleger davon profitiert

2.1. Vereinfachter Prospekt

2.2. Vertriebsnetze: Vorrang der Anlegerinteressen

3. Binnenmarkt-Lösungen für nicht-harmonisierte Privatkunden-Fonds?

4. Vertrieb und Verkauf von Produkten an qualifizierte Anleger

5. Schlussfolgerungen

Anhang 1
: Liste der im Rahmen dieses Weißbuchs vorgeschlagenen Maßnahmen

A. Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG

B. Nichtlegislative Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserungen des OGAW-Rahmens

C. Nichtharmonisierte Investmentfonds


 
 
 


Drucksache 800/06

... 7. ist davon überzeugt, dass Wettbewerbsregelungen und ihre effektive Durchsetzung von wesentlicher Bedeutung dafür sind, dass die Vorteile der Liberalisierung und der damit zusammenhängenden Reform des ordnungspolitischen Rahmens umgesetzt werden können, und dass sie einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur verantwortungsvollen Regierungsführung leisten; ist auch davon überzeugt, dass eine effektive Wettbewerbspolitik ausländische Investoren anzieht, indem ein transparenter und nichtdiskriminierender Rechtsrahmen für die Wirtschaftsakteure geschaffen wird; stellt fest, dass es kein Einheitsmodell für die Wettbewerbsbestimmungen in den Freihandelsabkommen gibt, die von der Europäischen Union im letzten Jahrzehnt abgeschlossen wurden, da die Inhalte der Wettbewerbsbestimmungen je nach der Existenz und dem Niveau der Entwicklung von Wettbewerbsregelungen und Einrichtungen zur Durchsetzung in dem Partnerland unterschiedlich sind; fordert die Hochrangige Gruppe für Handelsfragen auf zu prüfen, welchen Ansprüchen die Wettbewerbsbestimmungen in einem bilateralen Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien genügen sollten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/06




Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien

Die wirtschaftliche und soziale Lage Indiens

Entwicklung und Umwelt


 
 
 


Drucksache 727/05

... Der Hauptforscher muss bei einer Rechtsperson aus einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land beschäftigt sein. Die anderen Teammitglieder können bei der gleichen Rechtsperson oder bei anderen Rechtspersonen in Mitgliedstaaten, assoziierten Ländern oder Drittländern beschäftigt sein. Die Beteiligung von Teammitgliedern, die bei anderen Rechtspersonen als der Hauptforscher beschäftigt sind, muss durch den wissenschaftlichen Mehrwert für das Projekt begründet werden. Die Beiträge von Teammitgliedern, die bei Rechtspersonen in Drittländern beschäftigt sind, können durch den Gemeinschaftszuschuss abgedeckt werden, wenn es sich bei dem betreffenden Land um ein Partnerland der internationalen Zusammenarbeit handelt18.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 727/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang I
WISSENSCHAFTLICHE Ziele und Grundzüge der Tätigkeiten

3 Ziele

3 Maßnahmen

3 Programmdurchführung

Der wissenschaftliche Rat

ETHISCHE Aspekte


 
 
 


Drucksache 605/05

... (iii) Schaffung eines Musters für eine gemeinsame Finanzierungsvereinbarung, die die Anpassung der Verfahren an die des Partnerlandes fördert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 605/05




1. Eine gemeinsame Entwicklungsvision 5

2. Gemeinsame Grundsätze 8

3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen

3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern 16

4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit 24

„Der Europäische Konsens“ Einleitung

Aktionsplattform für Geschlechtergleichstellung, der Brüsseler Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder und bei der Erarbeitung des Monterreyer Konsenses über die Entwicklungsfinanzierung.

ERSTER Teil Die Entwicklungsstrategie der Europäischen Union

1. eine gemeinsame Entwicklungsvision

1.1. Reichweite der Entwicklungspolitik

1.2. Werte, die die EU verbinden

1.3. Armutsverringerung als festes Ziel der internationalen Agenda

1.4. Weitere Ziele der EU im Entwicklungsbereich

1.5. Entwicklung als Strategie für eine gerechte Globalisierung

1.5.1. Die Verknüpfung von Entwicklung und der Sicherheit

1.5.2. ... von Entwicklung und Migration

1.5.3. ... von Entwicklung und Handel

1.5.4. ... zwischen Entwicklung und Umwelt

1.5.5. ... zwischen Entwicklung und sozialer Dimension der Globalisierung

2. gemeinsame Grundsätze

2.1. Eine Unterstützung der Leistungsfähigkeit

2.2. Beteiligung der Zivilgesellschaft

2.3. Ein vertiefter politischer Dialog

2.4. Einsatz für nicht tragfähige Staatsgebilde

3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen

4. eine operative übersetzung der gemeinsamen Strategie

4.1. Aufstockung der Finanzmittel

4.2. Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe

4.2.1. Gemeinsam handeln für mehr Koordinierung, Harmonisierung und Anpassung

4.2.2. Steigerung der Qualität der Hilfe unter anderem durch innovative und flexible Mechanismen

4.3. Gewährleistung der politischen Kohärenz im Dienste der Entwicklung

ZWEITER Teil RICHTSCHNUR für die Umsetzung der Entwicklungspolitik durch die Gemeinschaft

Anhang

1. Die besondere ROLLE der Kommission

2. EIN NACH Rahmenbedingungen und Bedürfnissen differenziertes Konzept

2.1. Differenzierung bei der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit

2.2. Transparente Kriterien für die Mittelzuweisung

3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern

3.1. Der Grundsatz der Schwerpunktlegung bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität

3.2. Der Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung des gemeinsamen thematischen Rahmens

3.3. Stärkung des „Mainstreaming“-Konzepts

3.4. Unterstützung globaler Initiativen und weltweiter Fonds

4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit


 
 
 


Drucksache 804/04

... (1) Die im Rahmen dieser Verordnung gewährte Hilfe kann unter anderem zur Finanzierung von Investitionen, Aufträgen, Zuschüssen einschließlich Zinsvergütungen, Sonderdarlehen, Darlehensgarantien, Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung, Budgethilfen und sonstigen spezifischen Formen der budgetären Unterstützung und eines Beitrags zum Eigenkapital internationaler Finanzinstitutionen oder regionaler Entwicklungsbanken verwendet werden. Budgethilfen werden gewährt, sofern die Verwaltung der öffentlichen Finanzen im Partnerland hinreichend transparent, zuverlässig und effizient ist und sofern eine genau definierte Gesamtwirtschaftspolitik oder sektorbezogene Politik besteht, der die internationalen Finanzinstitutionen zugestimmt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/04




Begründung

1. allgemeine Einführung

2. ERLÄUTERUNGEN ZU den einzelnen Bestimmungen

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Titel 1: Ziele und Grundsätze

2.2.1. Artikel 1: Empfänger und übergeordnetes Ziel

2.2.2. Artikel 2: Anwendungsbereich

2.2.3. Artikel 3: Komponenten

2.2.4. Artikel 4: Rahmen für die Hilfe und Mittelzuweisung

2.3. Titel II: Komponenten

2.3.1. Artikel 5: Übergangshilfe und Institutionenaufbau

2.3.2. Artikel 6: Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit

2.3.3. Artikel 7: Regionale Entwicklung

2.3.4. Artikel 8: Entwicklung der Humanressourcen

2.3.5. Artikel 9: Entwicklung des ländlichen Raums

2.4. Titel III: Verwaltung und Durchführung

2.4.1. Artikel 10: Verwaltung der Hilfe und Berichterstattung

2.4.2. Artikel 11: Ausschüsse

2.4.3. Artikel 12: Arten der Hilfe

2.4.4. Artikel 14: Durchführung der Hilfe

2.4.5. Artikel 15: Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

2.4.6. Artikel 16: Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

2.4.7. Artikel 17: Aussetzung der Hilfe

2.5. Titel IV: Übergangs- und Schlussbestimmungen

2.5.1. Artikel 18: Status des Empfängerlandes

2.5.2. Artikel 19: Instrumentübergreifender Ansatz

2.5.3. Artikel 20: Übergangsbestimmungen

2.5.4. Artikel 21: Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
: allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Empfänger und übergeordnetes Ziel

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Komponenten

Artikel 4
Rahmen für die Hilfe und Mittelzuweisung

Titel II
: Bestimmungen ZU einzelnen Komponenten

Artikel 5
Übergangshilfe und Institutionenaufbau

Artikel 6
Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 7
Regionale Entwicklung

Artikel 8
Entwicklung der Humanressourcen

Artikel 9
Entwicklung des ländlichen Raums

Titel III
: Verwaltung und Durchführung

Artikel 10
Verwaltung der Hilfe und Berichterstattung

Artikel 11
Ausschüsse

Artikel 12
Arten der Hilfe

Artikel 13
Unterstützungsausgaben

Artikel 14
Durchführung der Hilfe

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 17
Aussetzung der Hilfe

Titel IV
: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 18
Status des Empfängerlandes

Artikel 19
Instrumentübergreifender Ansatz

Artikel 20
Übergangsbestimmungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Drucksache 569/04

... 3. Die Zuschussempfänger müssen rechtmäßig in einem am Programm teilnehmenden Land oder je nach Art der Aktion in einem Partnerland des Programms wohnhaft sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/04




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Ausgangssituation

1.2. Warum eine neue Etappe?

1.3.Die Ziele des neuen Programms

2. Ergebnis der öffentlichen Konsultation der Betroffenen Akteure und der Folgenabschätzung

2.1. Die öffentlichen Konsultationen

2.2. Zwischenevaluierung des Programms

2.3. Exante-Evaluierung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Schlussfolgerung

Vorschlag

Artikel 1
[Festlegung des Programms]

Artikel 2
[Allgemeine Ziele des Programms]

Artikel 3
[Einzelziele des Programms]

Artikel 4
[Aktionen des Programms]

1. Jugend für Europa

2. Europäischer Freiwilligendienst

3. Jugend für die Welt

4. Sozialpädagogische Betreuer und Unterstützungssysteme

5. Unterstützung der politischen Zusammenarbeit

Artikel 5
[Teilnahme am Programm]

Artikel 6
[Zugang zum Programm]

Artikel 7
[Internationale Zusammenarbeit]

Artikel 8
[Durchführung des Programms]

Artikel 9
[Durchführungsmaßnahmen]

Artikel 10
[Ausschuss]

Artikel 11
[Komplementarität mit anderen Gemeinschaftsinstrumenten]

Artikel 12
[Komplementarität mit nationalen Politiken und Instrumenten]

Artikel 13
[Allgemeine Finanzbestimmungen]

Artikel 14
[Finanzbestimmungen für Zuschussempfänger]

Artikel 15
[Überprüfung und Evaluierung]

Artikel 16
[Übergangsbestimmung]

Artikel 17
[Inkrafttreten]

AKTION 1 - Jugend für Europa

1.1. Jugendaustausch

1.2. Unterstützung von Jugendinitiativen

1.3. Projekte der partizipativen Demokratie

AKTION 2 - Europäischer Freiwilligendienst

2.1. Individueller europäischer Freiwilligendienst

2.2. Europäischer Freiwilligendienst für Gruppen

2.3. Zusammenarbeit zwischen Zivil- und Freiwilligendiensten

AKTION 3 - Jugend für die Welt

3.1. Zusammenarbeit mit den Nachbarländern des erweiterten Europa

3.2. Zusammenarbeit mit anderen Ländern

AKTION 4 - Sozialpädagogische Betreuer und Unterstützungssysteme

4.1. Förderung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen

4.2. Unterstützung des Europäischen Jugendforums

4.3. Ausbildung und Vernetzung sozialpädagogischer Betreuer

4.4. Projekte zur Förderung von Innovation und Qualität

4.5. Informationsmaßnahmen für junge Menschen und sozialpädagogische Betreuer

4.6. Partnerschaften

4.7 Unterstützung der Programmstrukturen

4.8 Valorisierung

AKTION 5 - Unterstützung der politischen Zusammenarbeit

5.1. Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen der Jugendpolitiken

5.2. Unterstützung von Tätigkeiten zur Verbesserung des Verständnisses und des Wissens im Jugendbereich

5.3. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

6. Verwaltung des Programms

7. Kontrollen und Prüfungen


 
 
 


Drucksache 805/04

... Absatz 7 enthält eine Schutzklausel, nach der die Grenzgebiete der Mitgliedstaaten in Ausnahmefällen auch dann Gemeinschaftshilfe erhalten, wenn kein gemeinsames Programm eingerichtet werden kann. Diese Bestimmung ist für den Fall konzipiert, dass eine ernsthafte Krise in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und einem Partnerland die Einrichtung eines gemeinsamen Programms unmöglich macht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/04




Begründung

3 Einleitung

Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen und Artikel 16 Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Aufhebung bestehender Verordnungen

Artikel 32
Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
GRENZÜBERGREIFENDE Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung der Programme

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen

Artikel 16
Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 24
Evaluierung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Einbeziehung nach dieser Verordnung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung der Verordnung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 807/04

... Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Gemeinschaft einer Reihe maßgeblicher Herausforderungen in beiderseitigem Interesse der Gemeinschaft und des Partnerlandes begegnen kann. Der Schwerpunkt der Verordnung liegt auf den Bestrebungen zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen, Terrorismus und sonstigen länderübergreifenden Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit, dem Schutz strategischer Infrastrukturen und größeren unvorhergesehenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit. Die Maßnahmen im Rahmen des Stabilitätsinstruments werden unter normalen Umständen jene im Rahmen der drei politikgesteuerten Instrumente ergänzen. Der Mehrwert dieses Instruments liegt darin, dass es Möglichkeiten für rasche und konzertierte globale Maßnahmen eröffnet (zum Beispiel zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, von Geldwäsche und Steuerhinterziehung) sowie dafür, besondere Anliegen der Gemeinschaft aufzugreifen und Fragen zu behandeln, denen Partnerländer im Kontext des Strategierahmens für die drei neuen Instrumente der Gemeinschaftspolitik unter Umständen nur schwer Priorität verschaffen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/04




Begründung

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
, 14 Art der Maßnahmen und flankierende Maßnahmen

Artikel 15
-16 Kofinanzierungen und Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 20
, 21 – 22 Vorfinanzierungen, Zuschüsse und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Artikel 9
Annahme neuer politischer Initiativen

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
Art der Maßnahmen

Artikel 14
Flankierende Maßnahmen

Artikel 15
Kofinanzierung

Artikel 16
Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 20
Vorfinanzierungen

Artikel 21
Zuschüsse

Artikel 22
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 24
Bericht

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 806/04

... – die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit. Das Verfahren für die Aussetzung der Hilfe im Falle eines Verstoßes gegen eines der wesentlichen Elemente durch ein Partnerland ist in Artikel 23 beschrieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/04




Begründung

1. Ziele und Grundsätze Titel I

1.1. Allgemeine Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit Artikel 1

1.2. Allgemeine Grundsätze Artikel 2

2. PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel Titel II

2.1. Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel Artikel 3 , Mehrjahresprogrammierung der geografischen Programme Artikel 4 und Mehrjahresprogrammierung der thematischen Programme Artikel 5

2.2. Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente Artikel 6

3. DurchfÜhrung Titel III

3.1. Annahme der Aktionsprogramme Artikel 7

3.2. Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen Artikel 8

3.3. Förderfähigkeit Artikel 9

3.4. Art der Maßnahmen Artikel 10 und flankierende Maßnahmen Artikel 11

3.5. Kofinanzierung Artikel 12 und Verwaltungsformen Artikel 13

3.6. Mittelbindungen Artikel 14

3.7. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Artikel 15

3.8. Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln Artikel 16

3.9. Vorfinanzierungen Artikel 17 und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse Artikel 18

3.10. Evaluierung Artikel 19

4. Schlussbestimmungen Titel IV

4.1. Jahresbericht Artikel 20

4.2. Ausschuss Artikel 21

4.3. Einbeziehung von nach dieser Verordnung nicht förderfähigen Drittländern Artikel 22

4.4. Aussetzung der Hilfe Artikel 23

4.5. Finanzbestimmungen Artikel 24

4.6. Überprüfung der Verordnung Artikel 25

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 3
Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 4
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der geografischen Programme

Artikel 5
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der thematischen Programme

Artikel 6
Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 8
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Finanzierungsformen

Artikel 11
Flankierende Maßnahmen

Artikel 12
Kofinanzierung

Artikel 13
Verwaltungsformen

Artikel 14
Mittelbindungen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 17
Vorfinanzierungen

Artikel 18
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 19
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Jahresbericht

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Einbeziehung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 23
Aussetzung der Hilfe

Artikel 24
Finanzierung

Artikel 25
Überprüfung der Verordnung

Artikel 26

Artikel 27


 
 
 


Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 229/18 PDF-Dokument



Drucksache 293/18 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.