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42 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schutzverpflichtungen"


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Drucksache 228/1/18

... 72. Die Beschränkung auf das städtische Umfeld wird der Bedeutung der Maßnahmen für die strukturpolitische Entwicklung der Union nicht gerecht. Auf Grund der erheblichen Unterfinanzierung von europäischen Naturschutzverpflichtungen, des anhaltenden Verlusts der biologischen Vielfalt in der Fläche und der damit verbundenen strukturpolitischen Auswirkungen fordert der Bundesrat daher, dass die Maßnahmen ausschließlich an der maximalen Umweltwirkung ausgerichtet und nicht auf das städtische Umfeld beschränkt werden. Hierbei sollten - ergänzend zur Natura-2000-Förderung über das Finanzierungsinstrument LIFE - auch Räume außerhalb des Schutzgebietsnetzwerks berücksichtigt und die Output-, Ergebnis- und Leistungsindikatoren entsprechend angepasst werden.



Drucksache 173/1/18

... 18. Aus Sicht des Bundesrates trägt der Vorschlag den besonderen Geheimhal-tungsverpflichtungen von Berufsgeheimnisträgern bislang keine Rechnung. Diese sollten wegen ihrer national geregelten Sonderstellung zum Schutz ihrer besonderen Datenschutzverpflichtungen a priori vom Anwendungsbereich des Vorschlags ausgenommen werden.



Drucksache 228/18 (Beschluss)

... Die Beschränkung auf das städtische Umfeld wird der Bedeutung der Maßnahmen für die strukturpolitische Entwicklung der Union nicht gerecht. Auf Grund der erheblichen Unterfinanzierung von europäischen Naturschutzverpflichtungen, des anhaltenden Verlusts der biologischen Vielfalt in der Fläche und der damit verbundenen strukturpolitischen Auswirkungen fordert der Bundesrat daher, dass die Maßnahmen ausschließlich an der maximalen Umweltwirkung ausgerichtet und nicht auf das städtische Umfeld beschränkt werden. Hierbei sollten - ergänzend zur Natura-2000-Förderung über das Finanzierungsinstrument LIFE - auch Räume außerhalb des Schutzgebietsnetzwerks berücksichtigt und die Output-, Ergebnis- und Leistungsindikatoren entsprechend angepasst werden.



Drucksache 173/18 (Beschluss)

... 13. Aus seiner Sicht trägt der Vorschlag den besonderen Geheimhaltungsverpflich-tungen von Berufsgeheimnisträgern bislang keine Rechnung. Diese sollten wegen ihrer national geregelten Sonderstellung zum Schutz ihrer besonderen Datenschutzverpflichtungen a priori vom Anwendungsbereich des Vorschlags ausgenommen werden.



Drucksache 121/1/17

... -Immissionsschutzgesetzes, zielt grundsätzlich auf einen aktiven Schallschutz auch außerhalb von Gebäuden und lässt eine Verlagerung der Lärmschutzverpflichtungen der Betreiber auf die Anwohner und eine Reduzierung auf den Innenwohnbereich gerade nicht zu. Eine solche Verlagerung setzte vielmehr eine Änderung bewährter Grundprinzipien des



Drucksache 249/16 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat sieht die Kommission im Wort, Vorschriften soweit möglich zu vereinfachen und damit insbesondere KMU bei der Umsetzung ihrer Arbeitsschutzverpflichtungen zu unterstützen. Vor allem die Aufstellung von DNEL/DMEL innerhalb von



Drucksache 708/1/16

... - zielt grundsätzlich auf einen aktiven Schallschutz auch außerhalb von Gebäuden und lässt eine Verlagerung der Lärmschutzverpflichtungen der Betreiber auf die Anwohner und eine Reduzierung auf den Innenwohnbereich gerade nicht zu. Eine solche Verlagerung setzte vielmehr eine Änderung bewährter Grundprinzipien des



Drucksache 385/1/16

... 1. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) zur Kenntnis. Mit dem Vorschlag sollen neben der Verpflichtung zu einer Netto-Kohlenstoffneutralität auch Beiträge der landwirtschaftlichen Nutzflächen und des Waldes durch die Land- und Forstwirtschaft zur Erfüllung von Klimaschutzverpflichtungen im Rahmen der Flexibilitätsregelung ermöglicht werden.



Drucksache 420/16

... Nicht erforderlich ist es, auch im EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz (EUGewSchVG) eine dem künftigen § 4 Satz 1 Nummer 2 GewSchG-E entsprechende Vorschrift über die Strafbarkeit von Verstößen gegen in einem Vergleich übernommene Schutzverpflichtungen zu ergänzen. Das EUGewSchVG enthält zwar in § 24 eine Strafvorschrift zu Verstößen gegen bestimmte vollstreckbare Anordnungen, die § 4 GewSchG nachgebildet ist. Für Anerkennungsverfahren nach dem EUGewSchVG sind aber anders als in Verfahren nach dem GewSchG Vergleiche nicht vorgesehen: Erkennt das Gericht eine Europäische Schutzanordnung an, erfolgt nach § 9 EUGewSchVG zwingend eine gerichtliche Anordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 214a
Bestätigung des Vergleichs

Artikel 4
Änderung des Gewaltschutzgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Nachstellung § 238 StGB

2. Privatklage § 374 StPO

3. Gewaltschutzverfahren Einführung des § 214a FamFG und Änderung des § 4 GewSchG

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 249/1/16

... 11. Der Bundesrat sieht die Kommission im Wort, Vorschriften soweit möglich zu vereinfachen und damit insbesondere KMU bei der Umsetzung ihrer Arbeitsschutzverpflichtungen zu unterstützen. Vor allem die Aufstellung von DNEL/DMEL innerhalb von



Drucksache 385/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) zur Kenntnis. Mit dem Vorschlag sollen neben der Verpflichtung zu einer Netto-Kohlenstoffneutralität auch Beiträge der landwirtschaftlichen Nutzflächen und des Waldes durch die Land- und Forstwirtschaft zur Erfüllung von Klimaschutzverpflichtungen im Rahmen der Flexibilitätsregelung ermöglicht werden.



Drucksache 72/1/15

... 4. Die Klimaschutzverpflichtungen müssen in einem transparenten, dynamischen und für alle Parteien rechtsverbindlichen Übereinkommen festgeschrieben werden.



Drucksache 72/15 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass alle Staaten ihre Treibhausgasemissionen erheblich und anhaltend senken müssen, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf unter 2* Celsius gemessen am vorindustriellen Niveau zu halten. Die Klimaschutzverpflichtungen müssen in einem transparenten, dynamischen und für alle Parteien rechtsverbindlichen Übereinkommen festgeschrieben werden.



Drucksache 500/15

... - sich für ein ehrgeiziges und innovatives Kapitel zu nachhaltiger Entwicklung in allen Handels- und Investitionsabkommen einsetzen. Das Abkommen über die TTIP sollte, entsprechend den grundlegenden Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), weitreichende Verpflichtungen auf alle Kernarbeitsnormen enthalten, und es sollte darin ferner festgelegt werden, dass für ein hohes Maß an Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie für menschenwürdige Arbeitsbedingungen gemäß der IAO-Agenda für menschenwürdige Arbeit zu sorgen ist. Das Abkommen sollte außerdem weitreichende Umweltschutzverpflichtungen unter Bezugnahme auf multilaterale Übereinkommen enthalten



Drucksache 136/1/12

... 1. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission mit dem Vorschlag die Anrechnung der Treibhausgasemissionen (THG) und den Abbau von Treibe hausgasen im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forst(LULUCF) regeln möchte. Damit soll eine Grundlage für den LULUCF-Sektor geschaffen werden, damit dieser ebenfalls zur Erfüllung der Klimaschutzverpflichtungen der EU beitragen kann.



Drucksache 40/12

... In den letzten Jahren 14 hat die Union jedes Jahr durchschnittlich fast 70 Millionen EUR zur Förderung des Tierschutzes bereitgestellt, wovon 71 % in Form von Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums an Landwirte gegangen sind. Die Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums werden von den Mitgliedstaaten kofinanziert, und außer der spezifischen Maßnahme zur Förderung freiwilliger, über die geltenden Rechtsvorschriften hinausgehender Tierschutzverpflichtungen können die Mitgliedstaaten - entsprechend ihren nationalen Prioritäten - auch Maßnahmen anbieten, mit denen unter anderem Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe, Schulungen und Beratungsleistungen sowie die Teilnahme von Landwirten an Qualitätsregelungen gefördert werden. Die verbleibenden Mittel werden für alle anderen politisch relevanten EU-Aktivitäten eingesetzt, d.h. Forschung (21 %), wirtschaftliche Studien, Kommunikation, Bildungsmaßnahmen, Schulungen und internationale Fragen, Durchsetzung usw.



Drucksache 136/12 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission mit dem Vorschlag die Anrechnung der Treibhausgasemissionen (THG) und den Abbau von Treibhausgasen im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forst (LULUCF) regeln möchte. Damit soll eine Grundlage für den LULUCF-Sektor geschaffen werden, damit dieser ebenfalls zur Erfüllung der Klimaschutzverpflichtungen der EU beitragen kann.



Drucksache 136/12

... -Protokolls angerechnet werden, wurde der Sektor nicht in die Klimaschutzverpflichtungen der EU im Rahmen des Klima- und Energiepakets einbezogen, weil gravierende Schwachstellen in den internationalen Regeln für die Anrechnung der THG-Emissionen und des THG-Abbaus in diesem Sektor erkannt wurden. Auch wurde zum Zeitpunkt der Festlegung des Emissionsreduktionsziels der EU davon ausgegangen, dass der Kopenhagener Klimagipfel von 2009 ein internationales Klimaübereinkommen einschließlich einer überarbeiteten Regelung für die LULUCF-Anrechnung hervorbringen würde, die die Union alsdann hätte übernehmen können. Dazu ist es jedoch damals nicht gekommen.



Drucksache 214/3/11

... Klimaschutz und eine langfristig sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen sind eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Risiken und Lasten zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzverpflichtungen müssen dementsprechend von der gesamten Gesellschaft und nicht nur von einer einzelnen Region getragen werden. Mit der vorgesehenen Regelung, die es den Ländern erlaubt, bestimmte Gebiete oder ihr gesamtes Territorium von vornherein als mögliche Speicherregionen auszuschließen, wird dieser Grundsatz verlassen. Das hätte erhebliche negative Auswirkungen in Bezug auf die gesellschaftliche Akzeptanz dieser, wie auch jeder anderen technologischen Entwicklung.



Drucksache 590/11

... - Mitteilung LULUCF in den EU-Klimaschutzverpflichtungen (2011)



Drucksache 487/3/11

... Klimaschutz und eine langfristig sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen sind eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Risiken und Lasten zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzverpflichtungen müssen dementsprechend von der gesamten Gesellschaft und nicht nur von einer einzelnen Region getragen werden. Mit der vorgesehenen Regelung, die es den Ländern erlaubt, bestimmte Gebiete oder ihr gesamtes Territorium von vornherein als mögliche Speicherregionen auszuschließen, wird dieser Grundsatz verlassen. Das hätte erhebliche negative Auswirkungen in Bezug auf die gesellschaftliche Akzeptanz dieser, wie auch jeder anderen technologischen Entwicklung.



Drucksache 763/11

... -Protokoll und sich daraus ergebenden Folgebeschlüssen, die THG-Emissionen und die finanzielle/technologische Unterstützung von Entwicklungsländern betreffen, in die ÜS-Verordnung einzubeziehen; - der Union und den Mitgliedstaaten zu helfen, ihren Klimaschutzverpflichtungen nachzukommen und das Klima- und Energiepaket umzusetzen;



Drucksache 737/10

... Es ist außerordentlich wichtig, geistiges Eigentum, das mit Waren, Dienstleistungen und Auslandsinvestitionen der EU verknüpft ist, angemessen zu schützen. Um die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu verbessern und die Verfahren zu straffen, überarbeiten wir derzeit die diesbezüglichen Regeln, damit die Zollbehörden an der EU-Außengrenze tätig werden können. Wir werden außerdem unsere Strategie aus dem Jahr 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern überarbeiten und an die neuen Herausforderungen anpassen. Um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und Rechteinhaber in der Wissenswirtschaft zu sichern und zu verbessern, sind ein wirksamerer Schutz und eine wirksamere Durchsetzung der Immaterialgüterrechte (einschließlich geografischer Angaben) in allen Auslandsmärkten nötig, zumal in Schwellenländern. Diesbezüglich würde die weitere Harmonisierung der Schutzregeln für geistiges Eigentum die Möglichkeiten der Kommission verbessern, mit unseren wichtigsten Handelspartnern im Namen der EU strengere immaterialgüterrechtliche Schutzverpflichtungen auszuhandeln. Bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen ist darauf zu achten, dass die Klauseln zum Schutz des geistigen Eigentums ein Schutzniveau bieten, das mit dem derzeitigen Schutz innerhalb der EU weitestgehend identisch ist, wobei dem Entwicklungsgrad der betreffenden Länder Rechnung zu tragen ist. Mit dem Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement - ACTA) soll ein umfassender internationaler Rahmen - ein Katalog „bewährter Verfahren“ - geschaffen werden, der es den Vertragsstaaten ermöglicht, Verstöße gegen Rechte des geistigen Eigentums wirksam zu verfolgen. Sobald Einigung über die Anwendung dieses Abkommens erzielt ist, wird es einen neuen, wirksamen internationalen Standard setzen, der auf dem TRIPS-Übereinkommen der WTO fußt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/10




Mitteilung

1. Kontext und Grundlinien

Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels

2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen

2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft

2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland

2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland

3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums

3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems

3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen

3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung

4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung

5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Handel und Außenbeziehungen

7. Fazit

1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms

2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften

3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011

4. Durchsetzung unserer Rechte

Anhang

Abbildung 1:

Abbildung 2:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 278/09A

... und die Umwelthaftungsrichtlinie beanspruchen in diesen Meeresbereichen Geltung. Die Vorschriften dieses Kapitels gewährleisten die Erfüllung dieser völker- und europarechtlichen Schutzverpflichtungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09A




Begründung

A. Allgemeines

I. Allgemeine Vorbemerkung

1. Entwicklung des Naturschutzrechts

2. Zweck des Gesetzentwurfs

II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

biologischen Vielfalt,

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 2
Landschaftsplanung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

Kapitel 5
Artenschutz

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 2

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Alternativen

VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3

1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3

1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6

1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2

1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4

1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4

1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2

1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3

1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6

1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7

1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2

1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1

1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2

1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2

1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2

1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3

1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3

1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz

Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen

Zu § 54

Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Zu § 63

Zu § 64

Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Zu § 74

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 863/09

... -Richtlinie. Die Länder haben ihre Schutzverpflichtungen gegenüber der EU zu erfüllen und die gewässerreichen Bundesländer müssen insbesondere der damit verbundenen nationalen Verantwortung aufgrund des Seenreichtums gerecht werden.



Drucksache 135/08

... 7. erachtet es für überaus positiv, dass die Kommission den Schwerpunkt vor allem auf die Unterstützung der KMU bei der Umsetzung ihrer Arbeitsschutzverpflichtungen legt und unterstützt diesen Ansatz voll und ganz;



Drucksache 276/07

... Mit diesem Gesetz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Erfüllung der Klimaschutzverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland in der Zuteilungsperiode 2008 - 2012 geschaffen und die materiellen Zuteilungsregeln für diese Zuteilungsperiode festgelegt. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zum Erlass des vorliegenden Gesetzes ergibt sich aus der Kompetenz des Bundes zur konkurrierenden Gesetzgebung im Bereich der Luftreinhaltung und der Regelung der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 24 und 11 GG. Die Luftreinhaltung im Sinne von Artikel 74 Abs. 1 Nr. 24 GG umfasst auch den Schutz der Atmosphäre, der wiederum den Klimaschutz einschließt. Da die Neuregelungen dem Klimaschutz dienen, beruhen sie auf Artikel 74 Abs. 1 Nr. 24 GG.



Drucksache 547/07

... Absatz 5 regelt die Datenschutzverpflichtungen der Luftfahrtunternehmen sowie der Grenzschutzbehörde bei Anwendung des vorliegenden Gesetzes. Maßgebend für den Lauf der 24-Stunden-Frist für die Luftfahrtunternehmen ist der Zeitpunkt der abgeschlossenen Datenübermittlung. Die Speicherung von Fluggastdaten in den jeweiligen Reservierungssystemen der Luftfahrtunternehmen, deren Zulässigkeit sich nach den (beförderungs-)vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden richtet, wird durch die Vorschrift nicht tangiert. Für die Bundespolizei beginnt der Lauf der 24Stunden-Frist erst, wenn alle Fluggäste des betreffenden Fluges in das Bundesgebiet tatsächlich eingereist sind.



Drucksache 824/07

... • Vereinfachung der geltenden Vorschriften für Elektro- und Elektronikaltgeräte, sodass Hersteller, Einzelhändler und Verbraucher ihren Umweltschutzverpflichtungen leichter nachkommen können;



Drucksache 414/07

... (33) Welche weiteren Maßnahmen könnten ergriffen werden, um sicherzustellen, dass Schutzverpflichtungen, die sich aus dem EU-Besitzstand und internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsgesetzen ergeben, einen festen Bestandteil des Grenzschutzes an den Außengrenzen bilden? Welche weiteren Maßnahmen könnten ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die praktische Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Zuwanderung nicht den Zugang der Asylbewerber zu Schutzmechanismen beeinträchtigt?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/07




Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem

1. Einleitung

2. Rechtsinstrumente

2.1. Bearbeitung von Asylanträgen

2.2. Aufnahmebedingungen für Asylsuchende

2.3. Gewährung von Schutz

2.4. Querschnittsthemen

2.4.1. Angemessene Reaktion auf Situationen besonderer Schutzwürdigkeit

2.4.2. Integration

2.4.3. Die Instrumente der zweiten Phase müssen umfassend sein

3. Durchführung - Begleitmaßnahmen

4. Solidarität und Lastenteilung

4.1. Geteilte Verantwortung

4.2. Finanzielle Solidarität

5. Externe Dimension der Asylproblematik

5.1. Unterstützung der Drittländer bei der Erhöhung des Schutzes

5.2. Wiederansiedlung

5.3. Steuerung gemischter Migrationsströme an den Außengrenzen

5.4. Die Rolle der EU als Global Player in Flüchtlingsfragen

6. Schlussfolgerung

Annex I Bibliography

I. European Council Conclusions

II. Legislative Instruments

A. Instruments establishing minimum standards

B. Dublin System

C. Financial Programmes

D. Legislative Proposals

E. Other

III. Commission Comunications and Staff Working Documents

IV. Studies

Annex II Asylum Statistics

New asylum applications

Decisions on asylum applications

New asylum applications by citizenship only data disaggregated by citizenship inlcuded

Refugee population of UNHCR regions


 
 
 


Drucksache 54/1/06

... Der Bundesrat stellt fest, dass die Bereiche Land- und Forstwirtschaft nicht angesprochen werden, obwohl dort Maßnahmen zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen angelaufen sind, wie beispielsweise die Bindung der Direktzahlungen aus der ersten Säule an die Einhaltung von Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzverpflichtungen.



Drucksache 54/06 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bereiche Land- und Forstwirtschaft nicht angesprochen werden, obwohl dort Maßnahmen zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen angelaufen sind, wie beispielsweise die Bindung der Direktzahlungen aus der ersten Säule an die Einhaltung von Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzverpflichtungen.



Drucksache 147/05

... 4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um die Einleitung eines Dialogs mit den betroffenen Ländern in der ganzen Welt zu verstärken, um eine nachhaltige Lösung zur Eindämmung gefährlicher Klimaänderungen auszuarbeiten; verurteilt die Versuche einiger Staaten, die Eröffnung von Verhandlungen über die Klimaschutzverpflichtungen nach dem Jahr 2012 zu behindern; bedauert die wiederholten Erklärungen des italienischen Umweltministers, dass es ohne die Teilnahme der Vereinigten Staaten, Chinas und Indiens zwecklos wäre, verbindliche Ziele für eine Verringerung der Emissionen nach 2012 festzulegen; ist der Auffassung, dass diese Erklärungen die Stellung der Eropäischen Union schwächen könnten;



Drucksache 565/04

... 2. Zahlungen für Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen werden Landwirten gewährt, die freiwillig eine Agrarumwelt- oder Tierschutzverpflichtung eingehen. Soweit dies zur Erreichung der Umweltziele gerechtfertigt ist, können die Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen anderen Landbewirtschaftern gewährt werden.



Drucksache 72/15 PDF-Dokument



Drucksache 98/18 PDF-Dokument



Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 246/18 PDF-Dokument



Drucksache 293/18 PDF-Dokument



Drucksache 439/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.