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"Schwangerschaft"


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Drucksache 214/1/13

... 3. Der Bundesrat hat aber Zweifel, dass mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Verfahren und den damit verbundenen bürokratischen Hürden und dezidierten Vorgaben zu Beratungsabläufen und -inhalten die in Not geratenen Frauen erreicht werden können. Das gilt insbesondere für die Frauen, die ihre Schwangerschaft negieren und verdrängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/1/13




Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 21 Absatz 2a Satz 2 PStG

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1674a Satz 2 BGB

12. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 1747 Absatz 4 Satz 2 BGB

13. Zu Artikel 7 Nummer 1 und 3 § 1 Absatz 4 Satz 2 und § 25 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 SchKG

14. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 25 Absatz 4 SchKG

15. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6 Satz 1 SchKG

16. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6a - neu - SchKG und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 57 Absatz 1 Nummer 5 PStV

17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 34 SchKG

18. Zu Artikel 8 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 705/13

... c) im Abschnitt "Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit" angegeben wird, dass das Arzneimittel während der Schwangerschaft und der Stillzeit nur auf ausdrückliche ärztliche Anweisung eingenommen werden darf, und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und wesentliche Regelungen

II. Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen

III. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Für die Wirtschaft pharmazeutische Unternehmer

Für verschreibende Personen

Marginaler wiederkehrender Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

IV. Nachhaltigkeit

VI. Befristung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit und Einvernehmen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2619: Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 93/13

... - Eltern von jungen Müttern und Eltern von jungen Vätern werden künftig gleichbehandelt. Um zu verhindern, dass Eltern aus finanziellen Gründen Druck auf ihre schwangere Tochter ausüben, die Schwangerschaft abzubrechen, sind Eltern junger Mütter bislang von der Kostenbeitragspflicht befreit. Diese Privilegierung wird nun auch auf Eltern von jungen Vätern erweitert, weil auch diese unter Druck gesetzt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes

1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe

2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund

3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe

4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang

5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

3. Weitere Kosten

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

V. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

a Erfüllungsaufwand für Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:


 
 
 


Drucksache 411/13

... Mit dem Entwurf werden Einkommensgrenzen angehoben, die für die Berechnung von Erstattungsansprüchen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen maßgeblich sind. Dadurch wird der Kreis der potenziellen Antragstellerinnen um ca. 257 Fälle erweitert, so dass die Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger insgesamt marginal ansteigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 411/13




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zur Neufestsetzung im Einzelnen

III. Kosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2545: Dritte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

I. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 555/13

... Seit längerem wird über die Freigabe der "Pille danach" mit dem Arzneistoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht diskutiert. Das Arzneimittel wird als Notfallkontrazeptivum eingesetzt und unterdrückt oder verzögert den Eisprung. In nahezu allen europäischen Ländern ist das Arzneimittel inzwischen rezeptfrei erhältlich, um einen niedrigschwelligen Zugang zur Verhinderung ungewollter Schwangerschaften in Notfallsituationen, insbesondere bei jungen Frauen, zu ermöglichen.



Drucksache 552/13

... - Daten dürfen sowohl im Einstellungsverfahren als auch im laufenden Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich nur bei der oder dem Betroffenen selbst erhoben werden. - Fragen nach einer Schwangerschaft oder einer Behinderung können im Bewerbungsgespräch lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen gestattet sein.



Drucksache 615/1/13

... Seit längerem wird über die Entlassung der "Pille danach" mit dem Arzneistoff "Levonorgestrel" aus der Verschreibungspflicht diskutiert. Das Arzneimittel wird als Notfallkontrazeptivum eingesetzt und unterdrückt oder verzögert den Eisprung. In nahezu allen europäischen Ländern ist das Arzneimittel inzwischen rezeptfrei erhältlich, um einen niedrigschwelligen Zugang zur Verhinderung ungewollter Schwangerschaften in Notfallsituationen, insbesondere bei jungen Frauen, zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/1/13




Zur Überschrift, Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - § 2 Absatz 1a und 1b AMVV , Nummer 2 - neu - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Inkrafttreten

'Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 411/13 (Beschluss)

... Schwangerschaftskonfliktgesetz



Drucksache 489/13

... (1) Der Bund übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vor- und Nachsorge entstehen. Die Kostenübernahme erfolgt entsprechend der Vergütung für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/13




‚Artikel 4 Änderung der Personenstandsverordnung

§ 34
Kostenübernahme


 
 
 


Drucksache 493/13

... es bilden einen Tarif im Sinne des § 12b Absatz 2 Satz 1. Der Notlagentarif sieht ausschließlich die Aufwendungserstattung für Leistungen vor, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Abweichend davon sind für versicherte Kinder und Jugendliche zudem insbesondere Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen und für Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut gemäß § 20 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 493/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 256a
Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2b
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 50a
Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 12h
Notlagentarif

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz

Artikel 7 Krankenversicherung, Versicherungsverhältnisse nach § 193 Absatz 6 des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 5a
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5b
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 5c
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 5d
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 705/13 (Beschluss)

... Seit längerem wird über die Entlassung der "Pille danach" mit dem Arzneistoff "Levonorgestrel" aus der Verschreibungspflicht diskutiert. Das Arzneimittel wird als Notfallkontrazeptivum eingesetzt und unterdrückt oder verzögert den Eisprung. In nahezu allen europäischen Ländern ist das Arzneimittel inzwischen rezeptfrei erhältlich, um einen niedrigschwelligen Zugang zur Verhinderung ungewollter Schwangerschaften in Notfallsituationen, insbesondere bei jungen Frauen, zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c und d Anlage 1 Position Sumatriptan und Position Zolmitriptan AMVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b 1 - neu - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Absatz 3 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 705/1/13

... Seit längerem wird über die Entlassung der "Pille danach" mit dem Arzneistoff "Levonorgestrel" aus der Verschreibungspflicht diskutiert. Das Arzneimittel wird als Notfallkontrazeptivum eingesetzt und unterdrückt oder verzögert den Eisprung. In nahezu allen europäischen Ländern ist das Arzneimittel inzwischen rezeptfrei erhältlich, um einen niedrigschwelligen Zugang zur Verhinderung ungewollter Schwangerschaften in Notfallsituationen, insbesondere bei jungen Frauen, zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c und d Anlage 1 Position Sumatriptan und Position Zolmitriptan AMVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b 1 - neu - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Absatz 3 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 695/13

... 3. die Ausgaben, darunter die Leistungsausgaben für Ärztliche Behandlung, Zahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz, Zahnersatz, Arzneimittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Krankenhausbehandlung, Krankengeld, Fahrkosten, Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, Soziale Dienste, Prävention und Selbsthilfe, Früherkennungsmaßnahmen, Schwangerschaft und Mutterschaft, Behandlungspflege und Häusliche Krankenpflege, die Leistungsausgaben insgesamt, die Netto-Verwaltungskosten, die Prämienauszahlungen, die sonstigen Ausgaben,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 695/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Achte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2675: Entwurf einer Achten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 158/13

... b) bis zu 10 Prozent der Stunden der praktischen Ausbildung nach Maßgabe der nach § 11 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter und 3. Unterbrechungen wegen Schwangerschaft bei Schülerinnen; die Unterbrechung der Ausbildung darf einschließlich der Fehlzeiten nach Nummer 2 eine Gesamtdauer von 14 Wochen nicht überschreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/13




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters* (Notfallsanitätergesetz - NotSanG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Unterrichtungspflichten

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 4
Ausbildungsziel

§ 5
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 6
Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen

§ 7
Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben

§ 8
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 9
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 10
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 11
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 12
Ausbildungsvertrag

§ 13
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 14
Pflichten der Schülerin oder des Schülers

§ 15
Ausbildungsvergütung

§ 16
Probezeit

§ 17
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 18
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 19
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 20
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 21
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 22
Dienstleistungserbringende Personen

§ 23
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 24
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 25
Bescheinigungen der zuständigen Behörde

§ 26
Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten

Abschnitt 5
Zuständigkeiten

§ 27
Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 28
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 29
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 30
Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 31
Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen

§ 32
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 3
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 4
Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 264/13 (Beschluss)

... (neuer Fassung) vor, dass die Regelungen des Notlagentarifs auch für über den Vertrag des Versicherungsnehmers mitversicherte Personen gelten sollen. Mitversicherte Kinder und Jugendliche würden somit bei Beitragsrückständen des Versicherungsnehmers als im Notlagentarif versichert gelten und aufgrund der Regelung des § 12h VAG (neuer Fassung) ausschließlich Leistungen erhalten, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 264/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 175 Absatz 4 Satz 9 SGB V

2. Zu Artikel 2 § 24 Absatz 1a SGB IV

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 214/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat hat aber Zweifel, dass mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Verfahren und den damit verbundenen bürokratischen Hürden und dezidierten Vorgaben zu Beratungsabläufen und -inhalten die in Not geratenen Frauen erreicht werden können. Das gilt insbesondere für die Frauen, die ihre Schwangerschaft negieren und verdrängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/13 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffern 2, 3 und 5:

Zu Ziffer 6:

7. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 21 Absatz 2a Satz 2 PStG

8. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1674a Satz 2 BGB

9. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 1747 Absatz 4 Satz 2 BGB

10. Zu Artikel 7 Nummer 1 und 3 § 1 Absatz 4 Satz 2 und § 25 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 SchKG

11. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 25 Absatz 4 SchKG

12. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6 Satz 1 SchKG

13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6a - neu - SchKG und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 57 Absatz 1 Nummer 5 PStV

14. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 34 SchKG

15. Zu Artikel 8 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 114/13

... c) sicherstellen, dass von Hausangestellten keinesfalls verlangt wird, einen HIV- oder Schwangerschaftstest durch zuführen oder den HIV- oder Schwangerschaftsstatus preiszugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 189 Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte Übersetzung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage 1
zur Denkschrift (Übersetzung) Empfehlung 201 Empfehlung betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

Anlage 2
zur Denkschrift Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 201 vom 16. Juni 2011 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Absatz 22

Zu Absatz 24


 
 
 


Drucksache 264/13

... es bilden einen Tarif im Sinne des § 12b Absatz 2 Satz 1. Der Notlagentarif sieht ausschließlich Leistungen vor, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 264/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Bund, Länder und Gemeinden

D.2 Gesetzliche Krankenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 12h
Notlagentarif

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz

Artikel 7 Krankenversicherung, Versicherungsverhältnisse nach § 193 Absatz 6 des Versicheru ngsve rtragsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Reduzierung der Säumniszuschläge für Beitragsschuldner in der gesetzlichen Krankenversicherung

2. Einführung eines Notlagentarifs für Beitragsschuldner in der privaten Krankenversicherung

3. Klarstellung zur Unzulässigkeit der Einbeziehung von Halteeffekten bei der Kalkulation von Wahltarifen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund, Länder und Gemeinden

2. Gesetzliche Krankenversicherung

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

VII. Weitere Kosten

VIII. Nachhaltigkeit

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2530: Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 615/13 (Beschluss)

... Seit längerem wird über die Entlassung der "Pille danach" mit dem Arzneistoff "Levonorgestrel" aus der Verschreibungspflicht diskutiert. Das Arzneimittel wird als Notfallkontrazeptivum eingesetzt und unterdrückt oder verzögert den Eisprung. In nahezu allen europäischen Ländern ist das Arzneimittel inzwischen rezeptfrei erhältlich, um einen niedrigschwelligen Zugang zur Verhinderung ungewollter Schwangerschaften in Notfallsituationen, insbesondere bei jungen Frauen, zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/13 (Beschluss)




Anlage
Anlage zur Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Zur Überschrift, Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - 2 Absatz 1a und 1b AMVV , Nummer 2 - neu - Anlage 1 zu 1 Nummer 1 und 5 Stoffe und Zubereitungen nach 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Inkrafttreten

'Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 597/12

... Opfer der Genitalverstümmelung sind vor allem junge Mädchen zwischen dem Säuglingsalter und etwa fünfzehn Jahren, gelegentlich auch erwachsene Frauen. Die Genitalverstümmelung ist mit keinerlei medizinischen Vorteilen verbunden, es besteht aber die Gefahr schwerwiegender Gesundheitsrisiken und weitreichender Folgen. Neben Blutungen, Infektionen und Verletzungen von Blase, Harnröhre oder Vagina während des Eingriffs führt dieser zu chronischen Beschwerden, etwa durch Narbenbildung, im Bereich der Harnwege, bei Menstruation, Schwangerschaft (bis hin zur Unfruchtbarkeit) und Geburt sowie durch Einschränkung oder Verlust der sexuellen Empfindungsfähigkeit. Hinzutreten können schwerwiegende und vielfältige psychische Belastungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 597/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Geschichte und Praxis der Beschneidung des männlichen Kindes

1. Herkommen und Verbreitung

2. Gründe für die Beschneidung

a Religiöse Gründe

b Kulturelle Gründe

c Soziale Gründe

d Medizinische Gründe - Therapie und Prophylaxe

3. Durchführung der Beschneidung des männlichen Kindes

4. Medizinische Risiken und Folgen der Beschneidung

5. Medizinethische Aspekte

III. Rechtslage bei der Beschneidung des männlichen Kindes

1. Internationaler Rechtsvergleich

1. Rechtslage in Deutschland

a Rechtshistorische Entwicklung

b Rechtswissenschaft und Rechtsprechung

c Grundrechtliche Rahmenbedingungen

d Familienrechtliche Rahmenbedingungen

IV. Abgrenzung von der Verstümmelung weiblicher Genitalien

1. In tatsächlicher Hinsicht

2. In rechtlicher Hinsicht

V. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. VN-Kinderrechtekonvention

2. EMRK und Zivilpakt

3. EU-Recht

VIII. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1631d

1. Regelungsstandort

2. Allgemeine Regelung ohne Religionsbezug

Zu Absatz 1

Zu Satz 1 Einwilligungsrecht der Eltern

1. Anwendungsbereich

2. Voraussetzungen für die Befugnis zur Einwilligung

a Fachgerechte Durchführung

b Effektive Schmerzbehandlung

c Erfordernis der umfassenden Aufklärung

d Berücksichtigung des Kindeswillens

Zu Satz 2 Kindeswohlgefährdung

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2334: Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes


 
 
 


Drucksache 674/12

... Durch eine Übergangsregelung werden zur Vermeidung unbilliger Härten die Studierenden, die sich bereits im klinischen Studienabschnitt befinden oder diesen im Wintersemester 2012/13 begonnen haben, von der Neuregelung der Famulatur ausgenommen. Zusätzlich wird Studierenden im klinischen Studienabschnitt Vertrauensschutz gewährt, die zur Unterbrechung ihres Studiums durch Krankheit, Schwangerschaft, die Betreuung minderjähriger Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger gezwungen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 674/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 2
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen

III. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

VIII. Weitere Kosten

IX. Nachhaltigkeit

X. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 243/12 (Beschluss)

Zweite Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes



Drucksache 702/12

... "(5) Bei Versicherungsverhältnissen, die vor dem 21. Dezember 2012 begründet werden, ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts im Falle des § 19 Absatz 1 Nummer 2 bei den Prämien oder Leistungen nur zulässig, wenn dessen Berücksichtigung bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist. Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen führen."‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/12




Artikel 6
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 56a
Überschussbeteiligung

§ 56b
Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten

Artikel 8
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 502/12

... C. in der Erwägung, dass lokale Beamte den Ermittlungen zufolge von Frau Fengs Familie eine "Kaution" in Höhe von 40.000 Yuan verlangt hatten, was nach Aussage ihres Ehemanns ein Bußgeld war, weil sie ein zweites Kind wollte; in der Erwägung, dass die lokalen Behörden kein Recht hatten, eine solche Kaution zu erheben; in der Erwägung, dass Frau Feng gezwungen wurde, ihr Einverständnis für einen Schwangerschaftsabbruch zu unterschreiben, weil sie die Geldstrafe nicht bezahlen wollte, und unter Bewachung im Krankenhaus bleiben musste;



Drucksache 243/12

Zweite Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 243/12




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zur Neufestsetzung im Einzelnen

III. Kosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2128: Zweite Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten


 
 
 


Drucksache 99/12

... ) gewährleistet Geistlichen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger (Nummer 1), Verteidigern (Nummer 2), Rechtsanwälten einschließlich ihnen gleichgestellten sonstigen Mitgliedern einer Rechtsanwaltskammer sowie Patentanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten, Ärzten, Zahnärzten, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apothekern und Hebammen (Nummer 3), Mitgliedern und Beauftragten anerkannter Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (Nummer 3 Buchstabe a), Beratern für Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit in Beratungsstellen einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts (Nummer 3 Buchstabe b) und Abgeordneten (Nummer 4) in gleicher Weise das Recht zur Verweigerung des Zeugnisses über das zu, was ihnen in dieser beruflichen Eigenschaft anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist. Gleiches gilt für Angehörige journalistischer Berufe (§ 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten (auch Bürokratiekosten)

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Zielsetzung und Ausgestaltung

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 717/1/12

... Um die Effektivität der Beratung zu gewährleisten, ist es erforderlich, Betroffenen einen klar benannten Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen ("one face to the customer"). Dieser sollte die Beratung durchführen und auf die zusätzliche und vertiefende Beratungsmöglichkeit nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz hinweisen. Die Änderung dient darüber hinaus der Rechtssicherheit, da sie die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen von Zentren vereinfacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 717/1/12




1. Zu § 3 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 3 PIDV

2. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 3 PIDV

3. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe b PIDV

4. Zu § 3 Absatz 2a - neu - PIDV

5. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 bis 3 und Satz 4 - neu - PIDV

6. Zu § 4 Absatz 1 Satz 4 - neu - PIDV*

7. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 1 PIDV

8. Zu § 6 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 PIDV

9. Zu § 7 Absatz 4 Satz 1 und 2 PIDV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu § 10 PIDV Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 501/12

... D. in der Erwägung, dass die Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen, die an sich schon eine Verletzung der Menschenrechte darstellt, kurz- und langfristig den betroffenen Frauen und Mädchen sehr gravierende und irreparable Verletzungen der seelischen und körperlichen Gesundheit zufügt sowie deren Rechte missachtet und einen schwerwiegenden Angriff auf ihre Person und ihre Unversehrtheit darstellt und in einigen Fällen sogar zu ihrem Tod führen kann; in der Erwägung, dass die Verwendung primitiver Instrumente und das Fehlen antiseptischer Vorsorgemaßnahmen zu zusätzlichen Gesundheitsschäden führen, sodass Geschlechtsverkehr und Geburten schmerzhaft sein können, die betreffenden Organe irreparabel geschädigt und Komplikationen (beispielsweise Blutungen, Schockzustand, Infektionen, Übertragung des Aids-Virus, Tetanus, gutartige Tumore) sowie gravierende Komplikationen während der Schwangerschaft und der Geburt auftreten können;



Drucksache 465/1/12

... Die in § 155a Absatz 2 Satz 2 FamFG-E vorgesehene Frist der Mutter von sechs Wochen nach der Geburt zur Stellungnahme über das gemeinsame Sorgerecht wird als zu kurz angesehen. Nach der Geburt muss sich die Mutter nicht nur von der Anstrengung erholen, sondern sich auch auf eine völlig neue Situation einstellen. Aus diesem Grund gibt es einen achtwöchigen Mutterschutz. Zielrichtung des Mutterschutzes ist unter anderem, hier nach Möglichkeit jegliche Belastungen von der Mutter fernzuhalten, um ein Zusammenwachsen der Mutter-Kind-Beziehung zu fördern und den gesundheitlichen Folgewirkungen der Geburt und Schwangerschaft Rechnung zu tragen. Daher sollte die sechswöchige Frist der Mutter zur Stellungnahme erst mit Ablauf der Mutterschutzfrist beginnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 465/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 1 Nummer 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 2 Satz 2 BGB , Artikel 2 § 155a FamFG , Artikel 5 Nummer 3 § 50 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 2 Satz 2 BGB *

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 2 Satz 2 FamFG *

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 2 Satz 2 FamFG

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 3 FamFG *

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 3 FamFG

8. Zum Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 347/12

... 3. eine Krankheit hatte, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt war, oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/12




Artikel 1
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

§ 2a
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

§ 2b
Bemessungszeitraum

§ 2c
Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit

§ 2d
Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit

§ 2e
Abzüge für Steuern

§ 2f
Abzüge für Sozialabgaben

§ 23
Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt.

§ 24
Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt

§ 24a
Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt

Artikel 1a
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 1b
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1c Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 488/12

... "1. bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§§ 24c bis 24i),".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/12




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Beratungsgutscheine

§ 18a
Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten

§ 18b
Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

§ 45f
Weiterentwicklung neuer Wohnformen

§ 53b
Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

§ 97d
Begutachtung durch unabhängige Gutachter

§ 118
Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung

§ 123
Übergangsregelung: Verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

§ 124
Übergangsregelung: Häusliche Betreuung

§ 125
Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste

Dreizehntes Kapitel Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge

§ 126
Zulageberechtigte

§ 127
Pflegevorsorgezulage, Fördervoraussetzungen

§ 128
Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens

§ 129
Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen

§ 130
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 24c
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

§ 24d
Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe

§ 24e
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln

§ 24f
Entbindung

§ 24g
Häusliche Pflege

§ 24h
Haushaltshilfe

§ 24i
Mutterschaftsgeld

Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 6
Änderung des Mutterschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 14
Mutterschaftsgeld

Artikel 10
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 11
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 13
Änderung des LSV-Neuordnungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 15
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 717/12

... Zu den psychischen und sozialen Folgen einer Präimplantationsdiagnostik können Schwangerschaftsberatungsstellen und Beratungsstellen für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch sinnvolle Kooperationspartner sein. Es besteht ein Rechtsanspruch auf psychosoziale Beratung gemäß § 2 Schwangerschaftsko nfl i ktgesetz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 717/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anforderungen an Zentren und Ethikkommissionen

§ 3
Voraussetzungen für die Zulassung von Zentren

§ 4
Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik

§ 5
Antrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik

§ 6
Prüfung des Antrags auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik

§ 7
Umgang der Ethikkommissionen mit Daten

§ 8
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

Abschnitt 3
Zentralstelle

§ 9
Zentralstelle

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzungen und wesentliche Regelungen

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

III. Nachhaltigkeit

IV. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften:

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 2 - Anforderungen an Zentren und Ethikkommissionen:

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 - Zentralstelle:

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 4 - Schlussvorschriften:

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2253: Entwurf einer Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 465/12 (Beschluss)

... Die in § 155a Absatz 2 Satz 2 FamFG-E vorgesehene Frist der Mutter von sechs Wochen nach der Geburt zur Stellungnahme über das gemeinsame Sorgerecht wird als zu kurz angesehen. Nach der Geburt muss sich die Mutter nicht nur von der Anstrengung erholen, sondern sich auch auf eine völlig neue Situation einstellen. Aus diesem Grund gibt es einen achtwöchigen Mutterschutz. Zielrichtung des Mutterschutzes ist unter anderem, hier nach Möglichkeit jegliche Belastungen von der Mutter fernzuhalten, um ein Zusammenwachsen der Mutter-Kind-Beziehung zu fördern und den gesundheitlichen Folgewirkungen der Geburt und Schwangerschaft Rechnung zu tragen. Daher sollte die sechswöchige Frist der Mutter zur Stellungnahme erst mit Ablauf der Mutterschutzfrist beginnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 465/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 1 Nummer 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 2 Satz 2 BGB

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 2 Satz 2 FamFG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 3 FamFG

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 3 FamFG

6. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 608/12

... b) bis zu 10 Prozent der Stunden der praktischen Ausbildung nach Maßgabe der nach § 11 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter und 3. Unterbrechungen wegen Schwangerschaft bei Schülerinnen; die Unterbrechung der Ausbildung darf einschließlich der Fehlzeiten nach Nummer 2 eine Gesamtdauer von 14 Wochen nicht überschreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters*)(Notfallsanitätergesetz - NotSanG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Unterrichtungspflichten

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 4
Ausbildungsziel

§ 5
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 6
Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen

§ 7
Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben

§ 8
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 9
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 10
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 11
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 12
Ausbildungsvertrag

§ 13
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 14
Pflichten der Schülerin oder des Schülers

§ 15
Ausbildungsvergütung

§ 16
Probezeit

§ 17
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 18
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 19
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 20
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 21
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 22
Dienstleistungserbringende Personen

§ 23
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 24
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 25
Bescheinigungen der zuständigen Behörde

§ 26
Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten

Abschnitt 5
Zuständigkeiten

§ 27
Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 28
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 29
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 30
Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 31
Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen

§ 32
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 3
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 4
Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2180: Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung des Hebammengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 407/11 Schwangerschaft

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Konsultation der Betroffenen Kreise Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Expositionsgrenzwerte, Orientierungswerte und Auslösewerte

Artikel 4
Ermittlung der Exposition und Bewertung der Risiken

Artikel 5
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Risiken

Artikel 8
Gesundheitsüberwachung

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Umsetzung


 
 
 


Drucksache 670/1/11

... Besonders qualifizierte Hebammen ("Familienhebammen") haben - wie alle Hebammen - bereits während der Schwangerschaft und direkt nach der Geburt einen unmittelbaren, selbstverständlichen und vertrauensvollen Zugang zu jungen Familien und erbringen medizinische Leistungen der Hebammenhilfe. Ausgehend von ihrem gesundheitsorientierten Grundberuf sind sie mit ihrer Zusatzqualifikation darüber hinaus im Hinblick auf einen psychosozialen Unterstützungsbedarf von Familien, der kindlichen Entwicklung und der Eltern-Kind-Interaktion fortgebildet und können gerade Familien in belastenden Lebenslagen in den ersten Lebensmonaten des Kindes auch psychosozial im Interesse des Kindeswohls begleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/1/11




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KKG i.V.m. § 134a SGB V

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KKG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KKG i.V.m. Artikel 3 SGB V

4. Zu Artikel 2 Nummer 21 § 79a SGB VIII

5. Zu den Kosten des Gesetzes


 
 
 


Drucksache 263/11 (Beschluss)

Erste Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes



Drucksache 237/11

... M. in der Erwägung, dass Frauen, insbesondere in ländlichen Gebiete, häufiger als Männer Teil der Schattenwirtschaft sind, indem sie auf dem offiziellen Arbeitsmarkt nicht registriert sind oder auf kurze Zeit befristete Arbeitsverträge haben, was besondere Probleme hinsichtlich der sozialen Rechte von Frauen, einschließlich der Rechte während der Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub und Stillen, des Erwerbs von Rentenansprüchen und des Zugangs zur sozialen Sicherheit aufwirft,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/11




Entschließung

Feminisierung der Armut

Bekämpfung der Frauenarmut durch Arbeitsmarktpolitik und sozialen Schutz

Bekämpfung von Armut bei älteren Frauen

Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt auf das Armutsrisiko

Sozialer Dialog und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Frauenarmut

Gewährleistung der Finanzierung als Mittel zur Bekämpfung von Armut

Entschließung

Innere Lage

2 Menschenrechte

Das Nukleardossier

2 Außenbeziehungen

Entschließung

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Allgemeine regelmäßige Überprüfung UPR

2 Sonderverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 43/11

... (4) Durch eine größere Flexibilisierung der Bildungswege und die Verbesserung ihrer Durchlässigkeit (z.B. durch modulare Kursgestaltung oder Alternieren von Schulbesuch und Arbeit) werden besonders Schüler mit niedrigerem Leistungsniveau gefördert und können dazu motiviert werden, eine besser auf ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten zugeschnittene Schul- oder Berufsausbildung fortzusetzen. Hierdurch können ferner geschlechterspezifische Ursachen für den Schulabbruch angegangen werden, wie frühe Integration in den Arbeitsmarkt oder Schwangerschaft im Teenager-Alter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Grundsatz der Subsidiarität, der Komplementarität und der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Anhang
Ein Rahmen für eine umfassende Politik zur Senkung der Schulabbrecherquote

1. Ermittlung der Hauptfaktoren überwachung

2. Politikrahmen

2.1 Präventionspolitik

2.2 Interventionspolitik

2.3 Kompensation


 
 
 


Drucksache 639/11

... 1. Sobald eine Schwangere dem Unternehmen gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder den einzelstaatlichen Gepflogenheiten ihre Schwangerschaft mitgeteilt hat, ist dem ungeborenen Kind ein Schutz zu gewähren, der mit dem Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung vergleichbar ist. Die Beschäftigungsbedingungen der Schwangeren sind daher so zu gestalten, dass die Äquivalentdosis für das ungeborene Kind so niedrig ist, wie dies möglich und vertretbar ist, und voraussichtlich zumindest während der verbleibenden Zeit der Schwangerschaft 1 mSv nicht überschreitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Subsidiarität

1.3. Geltende Rechtsvorschriften

1.4. Vereinfachung

1.5. Internationaler Kontext

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung 2. 1. Interessierte Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3. 1. Kapitel I: Gegenstand und Anwendungsbereich

3.2. Kapitel II: Begriffsbestimmungen

3.3. Kapitel III: Strahlenschutzsystem

3.4. Kapitel IV: Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Bereich des Strahlenschutzes

3.5. Kapitel V: Rechtfertigung und aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

3.6. Kapitel VI: Schutz von Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden

3.7. Kapitel VII: Schutz von Patienten und anderen Personen bei medizinischer Exposition

3.9. Kapitel IX: Umweltschutz

3.10. Kapitel X: Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

3.11. Kapitel XI: Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 4

Kapitel III
Strahlenschutzsystem

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt 1
Optimierungsinstrumente

Artikel 6
Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen und Expositionen der Bevölkerung

Artikel 7
Dosisrichtwerte für medizinische Expositionen

Artikel 8
Referenzwerte

Abschnitt 2
Dosisbegrenzung

Artikel 9
Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte

Artikel 10
Dosisgrenzwerte für berufliche Expositionen

Artikel 11
Schutz von Schwangeren

Artikel 12
Dosisgrenzwerte für Auszubildende und Studierende

Artikel 13
Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Artikel 14
Schätzung der effektiven Dosis und der Äquivalentdosis

Kapitel IV
Anforderungen an Ausbildung, FORTBILDUNG Unterweisung IM Bereich des Strahlenschutzes

Artikel 15
Allgemeine Zuständigkeiten für die Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung

Artikel 16
Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden und deren Unterweisung

Artikel 17
Unterweisung und Fortbildung von Arbeitskräften, die einer potenziellen Exposition durch herrenlose Strahlenquellen ausgesetzt sind

Artikel 18
Unterweisung und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte

Artikel 19
Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition

Kapitel V
Rechtfertigung aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

Artikel 20
Rechtfertigung von Tätigkeiten

Artikel 21
Rechtfertigung von Tätigkeiten mit Geräten oder Produkten, die ionisierende Strahlung aussenden

Artikel 22
Verbot von Tätigkeiten

Artikel 23
Tätigkeiten mit einer absichtlichen Exposition von Menschen zu nicht medizinischen Zwecken

Artikel 24
Ermittlung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Artikel 25
Notifizierung

Artikel 26
Aufsichtsrechtliche Kontrolle

Artikel 27
Genehmigung

Artikel 28
Genehmigungsverfahren

Artikel 29
Freigabe aus der aufsichtsrechtlichen Kontrolle

Kapitel VI
Schutz von Arbeitskräften, AUSZUBILDENDEN Studierenden

Artikel 30
Zuständigkeiten

Artikel 31
Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte

Artikel 32
Konsultation des Strahlenschutzexperten

Artikel 33
Vorkehrungen am Arbeitsplatz

Artikel 34
Einstufung der Arbeitsstätten

Artikel 35
Anforderungen für Kontrollbereiche

Artikel 36
Anforderungen für Überwachungsbereiche

Artikel 37
Radiologische Überwachung des Arbeitsumfeldes

Artikel 38
Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 39
Individuelle Überwachung

Artikel 40
Überwachung bei unfallbedingter Strahlenexposition

Artikel 41
Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse

Artikel 42
Zugang zu den Ergebnissen

Artikel 43

Artikel 44
Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 45
Medizinische Einstufung

Artikel 46
Verbot der Beschäftigung oder Einstufung nicht tauglicher Arbeitskräfte als Kategorie-A-Arbeitskräfte

Artikel 47
Gesundheitsakten

Artikel 48
Besondere medizinische Überwachung

Artikel 49
Rechtsbehelfe

Artikel 50
Schutz externer Arbeitskräfte

Artikel 51
Gesondert genehmigte Strahlenexpositionen

Artikel 52
Berufsbedingte Notfallexposition

Artikel 53
Radon am Arbeitsplatz

Kapitel VII
Schutz von Patienten Anderen Personen bei medizinischer Exposition

Artikel 54
Rechtfertigung

Artikel 55
Optimierung

Artikel 56
Zuständigkeiten

Artikel 57
Verfahren

Artikel 58
Fortbildung

Artikel 59
Ausrüstung

Artikel 60
Besondere Anwendungen

Artikel 61
Besonderer Schutz während Schwangerschaft und Stillzeit

Artikel 62
Unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass

Artikel 63
Abschätzung der Bevölkerungsdosis

Kapitel VIII
Schutz der Bevölkerung

Abschnitt 1
Schutz der Bevölkerung UNTER normalen Bedingungen

Artikel 64
Grundsätze des Schutzes der Bevölkerung

Artikel 65
Schutz der Bevölkerung

Artikel 66
Abschätzung der Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung

Artikel 67
Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe

Artikel 68
Aufgaben der Unternehmen

Artikel 69
Umweltüberwachungsprogramm

Abschnitt 2
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 70
Notfalleinsätze

Artikel 71
Informationen für die von einem Notfall wahrscheinlich betroffene Bevölkerung

Artikel 72
Informationen für die von einem Notfall tatsächlich betroffene Bevölkerung

Abschnitt 3
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 73
Kontaminierte Bereiche

Artikel 74
Radon in Wohnräumen und öffentlich zugänglichen Gebäuden

Artikel 75
Baumaterialien

Kapitel IX
Umweltschutz

Artikel 76
Umweltkriterien

Artikel 77
Genehmigte Ableitungsgrenzwerte

Artikel 78
Unfallbedingte Freisetzungen

Artikel 79
Umweltüberwachung

Kapitel X
Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

Abschnitt 1
Institutionelle Infrastruktur

Artikel 80
Zuständige Behörde

Artikel 81
Anerkennung von Diensten und Fachleuten

Artikel 82
Arbeitsmedizinische Dienste

Artikel 83
Dosimetrie-Dienste

Artikel 84
Strahlenschutzexperte

Artikel 85
Medizinphysik-Experte

Artikel 86
Strahlenschutzbeauftragter

Abschnitt 2
Kontrolle Umschlossener Strahlenquellen

Artikel 87
Allgemeine Anforderungen

Artikel 88
Anforderungen an die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Artikel 89
Besondere Anforderungen an die Zulassung für den Umgang mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen

Artikel 90
Aufzeichnungen des Unternehmens

Artikel 91
Aufzeichnungen der zuständigen Behörden

Artikel 92
Sicherung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Abschnitt 3
herrenlose Strahlenquellen

Artikel 93
Entdeckung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 94
Metall-Kontaminierung

Artikel 95
Bergung, Handhabung und Entsorgung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 96
Finanzielle Absicherung für den Umgang mit herrenlosen Strahlenquellen

Abschnitt 4
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 97
Notfallmanagementsystem

Artikel 98
Notfallvorsorge

Artikel 99
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 100
Programme für bestehende Expositionssituationen

Artikel 101
Festlegung von Strategien

Artikel 102
Durchführung der Strategien

Artikel 103
Radon-Maßnahmenplan

Abschnitt 6
Durchsetzungssystem

Artikel 104
Inspektionen

Artikel 105
Durchsetzung

Artikel 106
Sanktionen

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 107
Umsetzung

Artikel 108
Aufhebung

Artikel 109
Inkrafttreten

Artikel 110
Adressaten

Anhang I
Bandbreiten für Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Anhang II
Aktivitätswerte zur Definition hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang III
Inverkehrbringen von Geräten oder Produkten

Anhang IV
Tätigkeiten, die mit einer Exposition zwecks nicht medizinischer Bildgebung verbunden sind

Anhang V
Liste industrieller Tätigkeiten mit Einsatz natürlich vorkommender radioaktiver Materialien

Anhang VI
Freistellungs- und Freigabekriterien

1. Freistellung

2. Freistellungs- und Freigabewerte

3. Allgemeine Freistellungs- und Freigabekriterien

Anhang VII
Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baumaterialien emittierte Gammastrahlung

Anhang VIII
Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung

Allgemeine Bestimmungen

A: Daten, die in das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung aufzunehmen sind

B: Daten zu externen Arbeitskräften, die über das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung zu übermitteln sind

C. Bestimmungen für den persönlichen Strahlenschutzpass

Anhang IX

A. Im Rahmen eines Notfallmanagementsystems zu berücksichtigende Aspekte

B. Im Rahmen eines Notfallplans zu berücksichtigende Aspekte

Anhang X

A. Im Voraus bereitzustellende Informationen für die in einer Notfallsituation voraussichtlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

B. In einem Notfall bereitzustellende Informationen für die betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

Anhang XI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Baumaterialien, für die Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der emittierten Gammastrahlen in Betracht zu ziehen sind

Anhang XII
Informationen in den Aufzeichnungen über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIII
Bereitstellung von Daten über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIV
Anforderungen an für hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen zuständige Unternehmen

Anhang XV
Identifizierung und Kennzeichnung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang XVI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Punkten, die im nationalen Maßnahmenplan zum Umgang mit langfristigen Risiken von Radon-Expositionen enthalten sein sollten


 
 
 


Drucksache 478/2/11

... "(1a) Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten als Ehegatten nach Absatz 1. Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 5 gelten entsprechend, Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 gilt mit der Maßgabe, dass ausschließlich Eizellen der Lebenspartnerin verwendet werden dürfen, bei der eine Schwangerschaft herbeigeführt werden soll. Der Bund erstattet den Krankenkassen 50 vom Hundert der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei Lebenspartnern durchgeführt wurden. Die Erstattung des Bundes erfolgt zusätzlich zu den Aufwendungen des Bundes nach § 221."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 478/2/11




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 202/11 (Beschluss)

... a) Die Angabe "Schwangerschafts- und" ist zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 1 Überschrift, Absatz 1 und 4 und § 3 Überschrift, Absatz 1 und 4 KKG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 1 KKG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 und 3, Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - KKG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 7 und 8 - neu - KKG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KKG , Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 8a Absatz 1 Satz 2 SGB VIII und Buchstabe b § 8a Absatz 4 Nummer 3 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 - neu - KKG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 8a Absatz 4 Satz 2 SGB VIII

9. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 17 Absatz 2 - neu - und 3 SGB VIII

10. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 45 Absatz 2 Nummer 2 SGB VIII

11. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 - neu -, 9 und Satz 2 SGB VIII

12. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 74 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VIII , Nummer 20 § 79 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB VIII und Nummer 21 § 79a SGB VIII

13. Zu Artikel 2 Nummer 22 § 81 Nummer 2 SGB VIII

14. Zu Artikel 2 Nummer 22 § 81 Nummer 4 und Nummer 4a - neu - SGB VIII

15. Zu Artikel 2 Nummer 24a - neu - § 87c Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 2 Nummer 27 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa und Buchstabe e1 - neu - § 99 Absatz 7 Nummer 3 Buchstabe c und Absatz 7a Nummer 2 Buchstabe c SGB VIII

17. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 11 Absatz 4 Satz 4 und § 39 Absatz 1 Satz 3 SGB V und Nummer 3 - neu - § 3 Nummer 6 - neu - KHEntgG

18. Zu Artikel 3 Nummer 02 - neu - § 20e - neu - SGB V

§ 20e
Primäre Prävention für Kinder durch regionale Netzwerke

19. Zu Artikel 3 Nummer 03 - neu - § 63 Absatz 2 SGB V

20. Zu Artikel 3 Nummer 04 - neu - § 134a Absatz 1 Satz 1 SGB V

21. Zu Artikel 3 Nummer 05 - neu - § 134a Absatz 2a - neu - SGB V

22. Zu Artikel 3 Nummer 06 - neu - § 294a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB V

23. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 13 und 14 - neu - BZRG

24. Zu Artikel 3 Nummer 5 - neu - § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AdWirkG

25. Zu Artikel 3 Änderung anderer Gesetze

26. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 263/11

Erste Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/11




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zur Neufestsetzung im Einzelnen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1716: Erste Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten


 
 
 


Drucksache 124/11

... Auch bei einer Schwangerschaft durch eine künstliche Insemination innerhalb einer bestehenden Lebenspartnerschaft sollte eine Rechtsangleichung an die Regelungen im Eherecht erfolgen, durch die die automatische Elternschaft der Lebenspartnerin der biologischen Mutter, die selbst nicht biologische Mutter des Kindes ist (Co-Mutter), die Ermöglichung der Mutterschaftsanerkennung entsprechend der Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt geschaffen und die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in den Bestimmungen über die „assistierte Reproduktion“ (Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen wie Samenbanken und heterologer Insemination) gesichert werden.



Drucksache 661/10

... (2) Bei werdenden Müttern wird nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf von 17 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Bestimmung der Referenzhaushalte

§ 3
Abgrenzung der Referenzhaushalte

§ 4
Abgrenzung untere Einkommensschichten

§ 5
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte

§ 6
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte

§ 7
Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben

§ 8
Regelbedarfsstufen

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 4
Leistungsformen

§ 10
Zumutbarkeit

§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11a
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11b
Absetzbeträge

Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Unterabschnitt 1
Leistungsanspruch

§ 19
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterabschnitt 2
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

§ 20
Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

§ 21
Mehrbedarfe

§ 22
Bedarfe für Unterkunft und Heizung

§ 22a
Satzungsermächtigung

§ 22b
Inhalt der Satzung

§ 22c
Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung

§ 23
Besonderheiten beim Sozialgeld

Unterabschnitt 3
Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen

§ 24
Abweichende Erbringung von Leistungen

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

§ 26
Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen

§ 27
Leistungen für Auszubildende

Unterabschnitt 4
Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 28
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 29
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30
Gültigkeit und Abrechnung der Gutscheine

§ 30a
Erbringung der Leistungen durch Kostenübernahmeerklärung

Unterabschnitt 5
Sanktionen

§ 31
Pflichtverletzungen

§ 31a
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

§ 31b
Beginn und Dauer der Minderung

§ 32
Meldeversäumnisse

Unterabschnitt 6
Verpflichtungen Anderer

§ 33
Übergang von Ansprüchen

§ 34
Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

§ 34a
Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltene Leistungen

§ 34b
Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften

§ 35
Erbenhaftung

Abschnitt 1
Zuständigkeit und Verfahren

§ 36
Örtliche Zuständigkeit

§ 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

§ 37
Antragserfordernis

§ 38
Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 40
Anwendung von Verfahrensvorschriften

§ 41
Berechnung der Leistungen

§ 42
Auszahlung der Geldleistungen

§ 42a
Darlehen

§ 43
Aufrechnung

§ 43a
Verteilung von Teilzahlungen

§ 44
Veränderung von Ansprüchen

§ 44d
Geschäftsführerin, Geschäftsführer.

§ 77
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 27
Leistungsberechtigte

§ 27a
Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

§ 27b
Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen

§ 28
Ermittlung der Regelbedarfe

§ 28a
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

§ 29
Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze

Dritter Abschnitt

§ 34
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 34a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Vierter Abschnitt

§ 35
Unterkunft und Heizung

§ 35a
Satzung

§ 36
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

§ 39
Vermutung der Bedarfsdeckung

§ 40
Verordnungsermächtigung

§ 42
Umfang der Leistungen

§ 116a
Rücknahme von Verwaltungsakten

§ 131
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 134
Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6

§ 136
Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten

Anlage zu
§ 28 Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 55a

Artikel 5
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Verordnung

§ 5a
Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit

Artikel 8
Änderung der Einstiegsgeld-Verordnung

Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 12
Weitere Folgeänderungen

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Förderung von Kindern und Jugendlichen

2. Verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe

3. Transparente Gestaltung der Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung

4. Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge

5. Praxisgerechte und vereinfachte Gestaltung der Sanktionstatbestände

6. Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen

7. Änderungen im Bundeskindergeldgesetz

8. Änderung der Zivilprozessordnung

9. Nachhaltigkeit

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Ermittlung der Regelbedarfe

2. Leistungen für Bildung und Teilhabe

3. Weitere Leistungsänderungen

4. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten

VII. Bürokratiekosten

1. Zahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter

2. Bekanntmachung einer kommunalen Satzung

3. Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung eines Gutscheins

4. Information an Darlehensnehmer über Aufrechnung

5. Nachweis über die Inanspruchnahme einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 1.1 Auftrag an den Gesetzgeber

1.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen

1.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ermittlungsmethode

2. Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2.1 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

2.2 Statistikmodell

3. Sonderauswertungen der EVS 2008

4.1 Einpersonenhaushalte

4.2 Familienhaushalte

4.2.1 Verteilungsschlüssel

a Verteilungsschlüssel auf Grundlage von Gutachten

b Verteilung nach Köpfen pK

c Verteilung nach neuer OECD-Skala O

d Verteilung allein auf Erwachsene und Kinder E und K

4.2.2 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für unter 6jährige Kinder:

4.2.3 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren

4.2.4 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren

5. Begründung der Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu § 11b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 22a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Vorbemerkung zu den §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 31a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 31b

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 34b

Zu § 35

Zu Nummer 32

Zu § 36

Zu § 36a

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43a

Zu § 44

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 27

Zu § 27a

Zu § 27b

Zu § 28

Zu § 28a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu § 35

Zu § 35a

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zur neuen Nummer 3

Zur neuen Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 227/1/10

... 5. infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu vierzehn Jahren oder der Pflege eines nahen Angehörigen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/10




3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 2 Absatz 5 Satz 1a - neu - BAföG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 10 Absatz 3 Satz 1 BAföG

5. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 15 Absatz 3 Nummer 5 BAföG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 15b Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 - neu - BAföG

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 21 Absatz 1 Satz 5 BAföG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 24 Absatz 3 Satz 3 BAföG

9. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 49 Absatz 3 BAföG

10. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 30 Absatz 4 AFBG

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 331/10

Fünfzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/10




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

§ 1

§ 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zur Neufestsetzung im Einzelnen

III. Kosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1279: Fünfzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen


 
 
 


Drucksache 445/10

... W. in der Erwägung, dass 13 % aller Müttersterbefälle in Entwicklungsländern auf unqualifiziert ausgeführte Schwangerschaftsabbrüche zurückzuführen ist, und in der Erwägung, dass diese Zahl in Afrika sehr viel höher ist1,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/10




Entschließung

I. Finanzierung

II. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung

III. Prioritäre MDG-Ziele

Gesundheit und Bildung

Schutzbedürftige Gruppen

Beseitigung des Hungers

Menschenwürdige Arbeit

IV. Governance


 
 
 


Drucksache 435/10

... Der Anspruch von Versicherten der GKV auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nach § 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist durch das GKV-Modernisierungsgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2004 eingeschränkt worden. Seit diesem Zeitpunkt werden nur noch drei statt vier Versuche zur siehe Drucksache 434/08 (Beschluss) Herbeiführung einer Schwangerschaft von den Krankenkassen anteilig übernommen. Zugleich gelten Altersgrenzen zwischen 25 und 40 Lebensjahren für Frauen bzw. 50 Lebensjahren bei Männern. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen beträgt 50 Prozent, so dass die Versicherten mit einer Eigenbeteiligung von ebenfalls 50 Prozent an den Kosten der künstlichen Befruchtung beteiligt werden.



Drucksache 530/1/10

... Für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Schwangere besteht eine besonders große Gesundheitsgefahr durch erhöhte Bleikonzentrationen. Die Aufnahme von Blei beeinträchtigt die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Bei Erwachsenen wird das Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert, kann aber während Phasen erhöhten Stoffwechsels (z. B. während der Schwangerschaft) wieder ins Blut gelangen. Dies erklärt, warum die Aufnahme bleihaltigen Wassers - egal in welcher Konzentration Blei darin enthalten ist - nicht nur für Ungeborene und Kleinkinder sondern auch für junge Frauen und Schwangere eine (vermeidbare) Gesundheitsgefährdung darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 bis 9, 11, 12, 13 Buchstabe a bis c, 14, 15 Buchstabe c und d sowie 16 bis 25 Artikel 3

Artikel 3Inkrafttreten

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 und 2 - neu - TrinkwV

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - TrinkwV

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 5 Satz 1a - neu - und Absatz 9 Satz 2 TrinkwV

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 1 TrinkwV

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 TrinkwV

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 TrinkwV

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 TrinkwV

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 7 Satz 2 und 3 - neu - TrinkwV

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, dd und dd1 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, 5, 5a und 5b - neu - TrinkwV

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 Nummer 3 und 5 TrinkwV

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 5 - neu - TrinkwV

15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 2 Satz 2 TrinkwV

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 6 TrinkwV

19. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 15 Absatz 1 Satz 2 TrinkwV

20. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6, Satz 2 und Satz 3 - neu - TrinkwV

23. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 17 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe ii - neu - § 25 Nummer 1 1a - neu - TrinkwV

24. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe d § 17 Absatz 3 TrinkwV , Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe j 1 - neu - und Buchstabe l § 25 Nummer 13a - neu - und Nummer 15 und 16 TrinkwV

25. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 1 TrinkwV

26. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 4 TrinkwV

27. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 3, 4 und 5 - neu - TrinkwV

28. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 25 Nummer 3 TrinkwV

29. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 2 Teil II laufende Nummer 4, 7 und 8 TrinkwV

30. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 3 Teil I laufende Nummer 21 und 22 - neu -, Anmerkungen 3, 4 und 5 - neu - und Teil III, Anlage 4 Teil I Buchstabe b Satz 3 und Anlage 5 Teil IV TrinkwV

31. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 4 Teil II Buchstabe a Spalte Routinemäßige Untersuchungen.... , Zeile 1 und Anmerkung 3 TrinkwV

32. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 3Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 181/10

... (6) An der Höhe der Strafen in dieser Richtlinie lässt sich die zunehmende Sorge der Mitgliedstaaten angesichts der Zunahme des Menschenhandels erkennen. Unter Berücksichtigung der Schwere der Straftat zielt die Richtlinie auf eine stärkere Angleichung der Strafen der Mitgliedstaaten und EU-weit auf ein höheres Strafmaß. Ist das Opfer der Straftat beispielsweise besonders schutzwürdig und wurde die Straftat unter bestimmten Umständen begangen, sollte eine strenge Strafe verhängt werden. Im Kontext dieser Richtlinie sollten besonders schutzbedürftige Personen zumindest alle Kinder und die Erwachsenen umfassen, die aufgrund einer Schwangerschaft, ihres Gesundheitszustands oder einer Behinderung zum Zeitpunkt der Straftat besonders schutzbedürftig waren. Wenn es sich um eine besonders schwere Straftat handelt, beispielsweise wenn das Leben des Opfers gefährdet wurde oder die Straftat unter Anwendung schwerer Gewalt begangen wurde oder dem Opfer ein besonders schwerer Schaden zugefügt wurde, sollte sich dies in einer besonders strengen Strafe niederschlagen. Wird nach dieser Richtlinie auf die Übergabe verwiesen so sollte dieser Verweis im Einklang mit dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten18 ausgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation der interessierten Kreise

2.1.1. Konsultationsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung SEK 2009 358 und Zusammenfassung der

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.1.1. Bestimmungen des materiellen Strafrechts

3.1.2. Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung

3.1.3. Unterstützung und Betreuung der Opfer

3.1.4. Schutz der Opfer bei Strafverfahren

3.1.5. Prävention

3.1.6. Kontrolle

3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur

3.3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

8.1. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

8.2. Geografischer Anwendungsbereich

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel

Artikel 3
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 4
Strafen

Artikel 5
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 6
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 7
Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer

Artikel 8
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 9
Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 10
Unterstützung und Betreuung von Opfern des Menschenhandels

Artikel 11
Schutz der Opfer von Menschenhandel bei Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 12
Allgemeine Bestimmungen über Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind

Artikel 13
Unterstützung und Betreuung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind

Artikel 14
Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, bei Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 15
Prävention

Artikel 16
Nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen

Artikel 17
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Berichterstattung

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Adressaten


 
 
 


Drucksache 331/10 (Beschluss)

Fünfzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen



Drucksache 425/10

... – unter Hinweis auf die Begründung zum Römischen Statut, in dem die Gerichtsbarkeit des IStGH definiert wird und Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Zwangsprostitution, erzwungene Schwangerschaft, erzwungene Sterilisation und jede andere Form vergleichbar schwerer sexueller Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert werden,



Drucksache 661/10 (Beschluss)

... -WSG erfolgte ab dem 1. Januar 2004 eine vollständige Anbindung der sozialhilferechtlichen Gesundheitshilfen an das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, das für die betroffenen gesetzlich krankenversicherten Frauen keine Möglichkeit mehr vorsieht, die Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel zu übernehmen. Von den Schwangerschaftsberatungsstellen wird vermehrt über Fälle berichtet, in denen Frauen mit einem geringen oder keinem Einkommen die Kosten für Verhütungsmittel nicht tragen können und aus diesem Grunde dem Risiko einer ungewollten Schwangerschaft ausgesetzt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/10 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein vorab:

1. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege

2. Zur Änderung des Verwaltungsbudgets

3. Zur Belastung der Kommunen

4. Zur Bildungsteilhabe von Kindern

Zu den einzelnen Vorschriften:

5. Zu Artikel 1 § 9 RBEG

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB II

7. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a § 9 Absatz 1 SGB II , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 3 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 1a - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

8. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11a Absatz 1 Nummer 4 - neu - SGB II

9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 1 1b Absatz 1a - neu - SGB II

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstaben a und b § 13 Absatz 1 SGB II

11. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB II

12. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 2 Satz 1a - neu -, Absatz 2a - neu - SGB XII , Nummer 40a - neu - § 134a - neu - SGB XII

§ 134a
Übergangsregelung zu § 35

Zu § 22

Zu § 22

Zu § 77

13. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 7 Satz 3 Nummer 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 SGB XII

14. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB II

15. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

16. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3 Satz 1 SGB II

17. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3a - neu - SGB II

18. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 4 SGB II ,

19. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5 Satz 1 SGB II ,

20. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5a - neu -, § 29 Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5a - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu § 29

Zu § 29

21. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 38a - neu - SGB II

§ 38a
Rückforderungen gegen Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften

22. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 1 SGB II

23. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 2 SGB II

24. Zu Artikel 2 Nummer 42a - neu - § 48 Absatz 3 SGB II

25. Zu Artikel 2 Nummer 57 § 77 Absatz 3 SGB II

26. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XII

27. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 01 - neu -, Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Sätze 3 bis 6, Absätze 2a - neu - bis 2c - neu -, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB XII

28. Zu Artikel 3 Nummer 25 § 44 Absatz 1 Satz 3 SGB XII

29. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - SGB XII In Artikel 3 Nummer 29 ist Buchstabe a wie folgt zu fassen:

30. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - bis 1d - neu - SGB XII

31. Zu Artikel 3 Nummer 29a - neu - § 83 Absatz 1 SGB XII

32. Zu Artikel 3 Nummer 32a - neu - § 96 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XII

33. Zu Artikel 11a - neu - § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG

'Artikel 11a Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG


 
 
 


Drucksache 230/10

... Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (404-25)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (102-1)

Artikel 2
Aufhebung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-5)

Artikel 3
Aufhebung des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-6)

Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 95 des Berufsbildungsgesetzes und der auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Verordnungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-1)

Artikel 5 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung der §§ 94 und 96 des Berufsbildungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-2)

Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 80 des Berufsbildungsgesetzes und der auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Verordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-3)

Artikel 7 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 92 des Berufsbildungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-4)

Artikel 8
Aufhebung des Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (111-3)

Artikel 9
Änderung der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zum Schutze des Wappens der Schweizerischen Eidgenossenschaft (1131-1-1)

Artikel 10
Aufhebung von Vorschriften des Goldfrankenumrechnungsgesetzes (188-25)

Artikel 11
Aufhebung von Vorschriften zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1957 über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen und zu den auf der IX. Diplomatischen Seerechtskonferenz in Brüssel am 10. Mai 1952 geschlossenen Übereinkommen (188-26)

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes (200-2)

§ 5

Artikel 13
Auflösung der Krankenpflegeverordnung (2124-5-1)

Artikel 14
Aufhebung des Gesetzes zu dem Abkommen über die Gründung eines Welthilfsverbandes (2177-1)

Artikel 15
Aufhebung des Hochschulbauförderungsgesetzes (2211-1)

Artikel 16 Aufhebung der Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit zur Anerkennung von Organen der staatlichen Wohnungspolitik nach § 28 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (2330-8-1)

Artikel 17
Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung (2331-5)

Artikel 18
Änderung der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen (2331-8)

Artikel 19
Aufhebung von Vorschriften aus Gesetzen zu völkerrechtlichen Verträgen, die nur mit Überschrift, Datum und Fundstelle in die Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetzblatt Teil III) aufgenommen worden sind (27-4, 319-2 bis 6, 404-14 und 453-15)

Artikel 20
Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (302-6)

Artikel 21
Aufhebung des Gesetzes über Vollstreckungsschutz für die Binnenschifffahrt (310-15)

Artikel 22
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (313-4)

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden (315-11-4)

Artikel 24
Aufhebung des Ausführungsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910 (319-41)

Artikel 25
Aufhebung von Vorschriften zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen (319-73-1, -2)

Artikel 26
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (400-2)

Artikel 27
Aufhebung des Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (401-5)

Artikel 28
Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (403-4)

Artikel 29
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (403-4-1)

Artikel 30
Änderung des Erbbaurechtsgesetzes (403-6)

§ 38

Artikel 31
Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen (403-9)

Artikel 32
Aufhebung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (403-11)

Artikel 33
Aufhebung des Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (403-12)

Artikel 34
Aufhebung von Vorschriften zum Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend schweizerische Goldhypotheken in Deutschland und gewisse Arten von Frankenforderungen an deutsche Schuldner vom 6. Dezember 1920 sowie zum Zusatzabkommen vom 25. März 1923 (403-13 bis 403-14-6)

Artikel 35
Aufhebung der Bekanntmachung betreffend die Anlegung von Mündelgeld in verbrieften Forderungen gegen eine inländische kommunale Körperschaft etc. (404-10)

Artikel 36
Änderung der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen (404-12)

Artikel 37
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (404-25)

Abschnitt 5
Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

§ 19
Berechtigte

§ 20
Leistungen

§ 21
Durchführung, Zuständigkeit, Verfahren

§ 22
Kostenerstattung

§ 23
Rechtsweg

§ 24
Anpassung

§ 25
Übergangsvorschriften

Artikel 38
Aufhebung des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (404-26)

Artikel 39 Aufhebung der Bekanntmachung über die nach § 1 Absatz 2 in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen ab dem 1. Juli 2009 geltenden Beträge

Artikel 40 Aufhebung der Vierzehnten Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (404-26-14)

Artikel 41
Aufhebung von partiellem Bundesrecht über die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen (405-1b und 405-1c)

Artikel 42
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (4101-1)

Artikel 43
Auflösung des Gesetzes zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (4120-6)

Artikel 44
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (4121-2)

Artikel 45
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften (4123-2)

Artikel 46
Aufhebung der Verordnung über die Sammelverwahrung von Mündelwertpapieren (4130-2)

Artikel 47
Änderung des Gesetzes betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien (4134-2)

Artikel 48
Änderung des Gesetzes über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen (4134-3)

§ 3

Artikel 49
Aufhebung der Verordnung über Fremdwährungsschulden (4134-3-1)

Artikel 50
Aufhebung von D-Markbilanzrecht (4140-1 bis 4140-2)

Artikel 51
Änderung des Gesetzes über die am 6. November 1925 im Haag revidierte Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (442-3)

Artikel 52
Aufhebung von Gesetzen über Straffreiheit (450-12-1, -2)

Artikel 53
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (450-16)

Artikel 54
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (451-1)

Artikel 55
Änderung der Jugendarrestvollzugsordnung (451-1-1)

Artikel 56
Änderung des Gesetzes betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels (453-7)

Artikel 57
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (453-11)

Artikel 58
Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten (454-1-1-1)

Artikel 59 Aufhebung der Rechtsverordnung zur Durchführung der Erziehungshilfe durch den Disziplinarvorgesetzten (§ 112a Nr. 2 des Jugendgerichtsgesetzes) (52-4)

Artikel 60
Änderung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (600-2)

Artikel 61
Änderung der Verordnung über die zollfreie Einfuhr von Kontingentswaren aus Frankreich in das Saarland (600-2-4)

Artikel 62
Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (602-1)

Artikel 63
Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (610-6-2)

Artikel 64
Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (610-10-3)

Artikel 65
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (611-1-1)

Artikel 66
Änderung des Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz (611-1-14)

Artikel 67
Änderung des Branntweinmonopolgesetzes (612-7)

Artikel 68
Änderung der Branntweinmonopolverordnung (612-7-12)

Artikel 69
Aufhebung von Vorschriften zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (613-5-12)

Artikel 70
Aufhebung von Vorschriften zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vorläufige Regelung der Donauschifffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Zollbehandlung der Donauschiffe (613-5-13)

Artikel 71
Aufhebung der Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des ERP-Sondervermögens in das Schuldbuch des ERP-Sondervermögens (640-6-1)

Artikel 72
Änderung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (722-2-1)

Artikel 73
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (7400-1)

Artikel 74
Änderung des Gesetzes betreffend das Abkommen über Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 (7401-1)

Artikel 75
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (7411-1)

Artikel 76
Änderung des Meeresbodenbergbaugesetzes (750-18)

Artikel 77
Änderung der Meeresbodenbergbau-Kostenverordnung (750-18-1)

Artikel 78
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Artikels 55 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956 (7600-3)

Artikel 79
Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (7601-1-1)

Artikel 80
Aufhebung von Vorschriften aus den Jahren 1931 bis 1942 zur Regelung von Zinsermäßigungen oder -senkungen (7611-1-1 bis 7611-5-2)

Artikel 81
Aufhebung der Verordnung über die Deutsche Girozentrale – Deutsche Kommunalbank – (7621-2-1)

Artikel 82
Aufhebung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Spar- und Girokassen sowie die kommunalen Giroverbände und kommunalen Kreditinstitute (7621-3)

Artikel 83
Aufhebung von Vorschriften über die Preußische Landesrentenbank sowie die Errichtung und Liquidation der Deutschen Rentenbank (7625-3 und 7627-7 bis 7627-9)

Artikel 84
Aufhebung der Verordnung über landschaftliche Kreditanstalten (7625-8)

Artikel 85
Aufhebung des Gesetzes über die anderweitige Festsetzung von Geldbezügen aus Altenteilsverträgen (7811-5)

Artikel 86
Auflösung des Ersten Rechtsbereinigungsgesetzes (7831-1-43-16-1)

Artikel 87
Aufhebung der Verordnung über die Nichtanwendung fleisch- und lebensmittelhygiene-, arzneimittel- und medizinprodukterechtlicher Vorschriften infolge gemeinschaftsrechtlicher Regelungen über transmissible spongiforme Enzephalopathien

Artikel 88
Aufhebung des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (790-14)

Artikel 89
Änderung des Bundesjagdgesetzes (792-1)

Artikel 90
Änderung des Tarifvertragsgesetzes (802-1)

Artikel 91
Aufhebung des Gesetzes über die Internationalen Übereinkommen betreffend die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlass von Betriebsunfällen sowie die Entschädigung aus Anlass von Berufskrankheiten (8231-3)

Artikel 92
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (8231-22)

Artikel 93
Änderung des Neunzehnten Rentenanpassungsgesetzes (8232-10-19)

Artikel 94
Änderung des Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetzes (8232-10-20)

Artikel 95
Änderung des Rentenreformgesetzes (826-26)

Artikel 96
Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (826-30-1)

Artikel 97
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (860-3)

Artikel 98
Aufhebung des Gesetzes über Postkleiderkassen (900-6)

Artikel 99
Änderung des Postsozialversicherungsorganisationsgesetzes (900-10-2)

Artikel 100
Änderung der Postunfallkassenverordnung (900-10-2-1)

Artikel 101
Änderung des Verkehrsfinanzgesetzes 1971 (910-7)

Artikel 102
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (9240-1)

Artikel 103
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Bahnunternehmen des öffentlichen Verkehrs (932-1)

Artikel 104
Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (940-4)

Artikel 105
Änderung des Gesetzes über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser (942-4)

Artikel 106
Aufhebung der Ersten Verordnung auf Grund des Gesetzes über die Ermächtigung des Reichsarbeitsministers zum Erlass sozialer Schutzvorschriften für die Besatzung von Seeschiffen und Hochseefischereifahrzeugen (9513-11)

Artikel 107
Änderung des Seelotsgesetzes (9515-1)

Artikel 108
Änderung der Allgemeinen Lotsverordnung (9515-15)

§ 6
Durchführung von Betrieb und Unterhaltung der Lotseinrichtungen

Artikel 109
Aufhebung der Anordnung zur Sicherung der rechtlichen Stellung der anerkannten Verfolgten des Naziregimes (III-15)

Artikel 110
Aufhebung des Gesetzes über die Sozialversicherung (VIII-25, VIII-34, VIII-35, X-33, X-35, X-2, X-5)

Artikel 111
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 112
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 113
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 114
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Schwerpunktsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

V. Bürokratiekosten

VI. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

VIII. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 37

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Artikel 51

Zu Artikel 52

Zu Nummer 1

Zu Artikel 53

Zu Artikel 54

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 55

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 58

Zu Artikel 59

Zu Artikel 60

Zu Artikel 61

Zu Artikel 62

Zu Artikel 63

Zu Artikel 64

Zu Artikel 65

Zu Artikel 66

Zu Artikel 67

Zu Artikel 68

Zu Artikel 69

Zu Artikel 70

Zu Artikel 71

Zu Artikel 72

Zu Artikel 73

Zu Artikel 74

Zu Artikel 75

Zu Artikel 76

Zu Artikel 78

Zu Artikel 79

Zu Artikel 80

Zu Artikel 81

Zu Artikel 82

Zu Artikel 83

Zu Artikel 84

Zu Artikel 85

Zu Artikel 86

Zu Artikel 87

Zu Artikel 88

Zu Artikel 89

Zu Artikel 90

Zu Artikel 91

Zu Artikel 92

Zu Artikel 93

Zu Artikel 94

Zu Artikel 95

Zu Artikel 96

Zu Artikel 97

Zu Artikel 98

Zu Artikel 99

Zu Artikel 100

Zu Artikel 101

Zu Artikel 102

Zu Artikel 103

Zu Artikel 104

Zu Artikel 105

Zu Artikel 106

Zu Artikel 107

Zu Artikel 109

Zu Artikel 110

Zu Artikel 111

Zu 1. Kapitel III

Sachgebiet C: Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Zu 2. Kapitel VI

Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Sachgebiet C: Marktordnung für Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Sachgebiet F: Forstwirtschaft, Jagdwesen und Fischerei

Zu 3. Kapitel VIII

Sachgebiet A: Arbeitsrechtsordnung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Sachgebiet B: Technischer Arbeitsschutz

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Sachgebiet C: Sozialer Arbeitsschutz

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Sachgebiet D: Übergreifende Vorschriften des Sozialrechts

Sachgebiet E: Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Sachgebiet F: Sozialversicherung Allgemeine Vorschriften

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Sachgebiet G: Krankenversicherung – Gesundheitliche Versorgung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Sachgebiet I: Gesetzliche Unfallversicherung

Sachgebiet K: Soziales Entschädigungsrecht und Rehabilitation

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 18

Zu Nummer 18

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu 4. Kapitel X

Sachgebiet B: Jugend Nummer 1

Sachgebiet C: Zivildienst

Zu Nummer 1

Sachgebiet D: Gesundheitspolitik

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Sachgebiet E: Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht

Sachgebiet F: Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht

Zu Nummer 1

Sachgebiet H: Familie und Soziales

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu 5. Kapitel XI

Sachgebiet A: Eisenbahnverkehr

Zu Nummer 5

Sachgebiet B: Straßenverkehr

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Sachgebiet C: Luftfahrt

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Sachgebiet D: Seeverkehr

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 12

Sachgebiet E: Binnenschifffahrt und Wasserstraßen

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Sachgebiet G: Allgemeine verkehrliche Bestimmungen

Zu 6. Kapitel XII

Sachgebiet A: Immissionsschutzrecht

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Sachgebiet C: Wasserwirtschaft

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Sachgebiet E: Chemikalienrecht

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Sachgebiet F: Naturschutz und Landschaftspflege

Zu 7. Kapitel XIV

Zu 8. Kapitel XVI

Sachgebiet C: Berufliche Bildung

Zu Nummer 1

Zu Artikel 112

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 113

Zu Artikel 114

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 947: Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht


 
 
 


Drucksache 228/10

... (1) Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Kosten für die Wirtschaft

F. Bürokratiekosten

1. Informationspflicht für die Wirtschaft

2. Informationspflichten für die Verwaltung

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:

a. Mengenkomponente

b. Preiskomponente

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Fördergrundsatz

§ 2
Bewerbung, Auswahl und regelmäßige Eignungs- und Leistungsprüfung

§ 3
Auswahlkriterien

§ 4
Ausschluss von Doppelförderung

§ 5
Umfang der Förderung

§ 6
Bewilligung und Förderungsdauer

§ 7
Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Beurlaubung

§ 8
Beendigung

§ 9
Widerruf

§ 10
Mitwirkungspflichten

§ 11
Aufbringung der Mittel

§ 12
Beirat

§ 13
Statistik

§ 14
Verordnungsermächtigung

§ 15
Evaluation

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen

VII. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,

VIII. Bürokratiekosten

1. Informationspflicht für die Wirtschaft

2. Informationspflichten für die Verwaltung

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:

a. Mengenkomponente

b. Preiskomponente

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1208: Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines von Bund, Ländern und Privaten finanzierten nationalen Stipendienprogramms


 
 
 


Drucksache 422/10

... 66. weist mit Nachdruck auf das gleichbleibend hohe Niveau von Schwangerschaften Minderjähriger hin und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Jugendliche für die Problematik zu sensibilisieren und aufzuklären;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/10




Allgemeine Bemerkungen

Grundlegende Bemerkungen zur Wirksamkeit der Jugendstrategie

2 Aktionsbereiche

Allgemeine, in jedem Aktionsbereich anzuwendende Grundsätze

Allgemeine und berufliche Bildung

Beschäftigung und Unternehmergeist

Gesundheit, Wohlbefinden und Umwelt

Teil habe

Kreativität und Kultur

2 Freiwilligentätigkeit

Soziale Eingliederung

Jugend in der Welt


 
 
 


Drucksache 661/1/10

... -WSG erfolgte ab dem 1. Januar 2004 eine vollständige Anbindung der sozialhilferechtlichen Gesundheitshilfen an das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, das für die betroffenen gesetzlich krankenversicherten Frauen keine Möglichkeit mehr vorsieht, die Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel zu übernehmen. Von den Schwangerschaftsberatungsstellen wird vermehrt über Fälle berichtet, in denen Frauen mit einem geringen oder keinem Einkommen die Kosten für Verhütungsmittel nicht tragen können und aus diesem Grunde dem Risiko einer ungewollten Schwangerschaft ausgesetzt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/1/10




Zum Gesetzentwurf allgemein vorab:

1. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege

2. Zur Satzungslösung

3. Zur Änderung des Verwaltungsbudgets

4. Zur Belastung der Kommunen

5. Zur Bildungsteilhabe von Kindern

Zu den einzelnen Vorschriften:

6. Zu Artikel 1 § 9 RBEG

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB II

8. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a § 9 Absatz 1 SGB II , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 3 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 1a - neu - SGB II

9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11a Absatz 1 Nummer 4 - neu - SGB II

10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11b Absatz 1a - neu - SGB II

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstaben a und b § 13 Absatz 1 SGB II

12. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB II

13. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 SGB II

14. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absätze 2, 4 und 5 Satz 3 SGB II

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

15. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 2 Satz 1a - neu -, Absatz 2a - neu - SGB XII , Nummer 40a - neu - § 134a - neu - SGB XII

§ 134a
Übergangsregelung zu § 35

Zu § 22

Zu § 22

Zu § 77

16. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 7 Satz 3 Nummer 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 SGB XII

17. Zu Artikel 2 Nummer 31 §§ 22a, 22b, 22c SGB II

18. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB II

19. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

20. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3 Satz 1 SGB II

21. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3a - neu - SGB II

22. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 SGB II

23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 4 SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 4 SGB XII

24. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5 Satz 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5 Satz 1 SGB XII

25. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5a - neu -, § 29 Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5a - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu § 29

Zu § 29

26. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 29 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 2, Absatz 2 Sätze 2 bis 4, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5, § § 30, 30a SGB II

§ 30
Zahlung an Anbieter von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Gutscheine

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30a

27. Zu Artikel 2 Nummer 31 §§ 31, 31a, 31b, 31c - neu -, 32 SGB II

§ 31
Minderung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages

§ 31a
Wiederholte Pflichtverletzung

§ 31b
Wirkung und Dauer der Minderung oder des Wegfalls

§ 31c
Weitere Minderungs- und Wegfallgründe

§ 32
Absenkung und Wegfall des Sozialgeldes

28. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 38a - neu - SGB II

§ 38a
Rückforderungen gegen Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften

29. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 1 SGB II

30. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 2 SGB II

31. Zu Artikel 2 Nummer 42a - neu - § 48 Absatz 3 SGB II

32. Zu Artikel 2 Nummer 57 § 77 Absatz 3 SGB II

33. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XII

34. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 28 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 3, Satz 5 - neu -, Absatz 4 Satz 1 und 2 SGB XII

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

35. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 01 - neu -, Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Sätze 3 bis 6, Absätze 2a - neu - bis 2c - neu -, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB XII

36. Zu Artikel 3 Nummer 25 § 44 Absatz 1 Satz 3 SGB XII

37. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - SGB XII

38. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - bis 1d - neu - SGB XII

39. Zu Artikel 3 Nummer 29a - neu - § 83 Absatz 1 SGB XII

40. Zu Artikel 3 Nummer 32a - neu - § 96 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XII

41. Zu Artikel 1 1a - neu - § 12 Absatz 1 c Satz 6 VAG


 
 
 


Drucksache 14/09

... " zu streichen, um es den Staaten, die es gewünscht hätten, zu ermöglichen, das Übereinkommen bereits auf die Leibesfrucht anzuwenden. Dieser Vorschlag wurde mit einer sehr großen Mehrheit (21 Ja-Stimmen gegen 5 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung) abgelehnt. Durch die Anwendung des Übereinkommens daher nur auf Kinder von ihrer Geburt an sollte vermieden werden, zu dem dahinter verborgenen ethischen Problem der Rechtmäßigkeit freiwilliger Schwangerschaftsunterbrechung und der internationalen Rechtsstellung des Embryos Stellung zu nehmen. Jedem Staat steht es weiterhin frei, nach seinem allgemeinen Recht Maßnahmen zum Schutz der Leibesfrucht zu ergreifen, und den anderen Staaten steht es frei, solche Maßnahmen anzuerkennen. Das Übereinkommen übt folglich in dieser heiklen Frage sehr große Zurückhaltung und überlässt es einerseits den Vertragsstaaten, ihre eigenen Vorstellungen umzusetzen, weigert sich jedoch, sie zur Anerkennung der Auffassungen der anderen Vertragsstaaten zu verpflichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern Übersetzung

Kapitel I
Anwendungsbereich des Übereinkommens

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Kapitel V
Zusammenarbeit

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Artikel 46

Artikel 47

Artikel 48

Artikel 49

Artikel 50

Artikel 51

Artikel 52

Artikel 53

Artikel 54

Artikel 55

Artikel 56

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 57

Artikel 58

Artikel 59

Artikel 60

Artikel 61

Artikel 62

Artikel 63

Denkschrift

A. Allgemeines

I. Hintergrund

II. Bisherige Rechtslage und ihre Grenzen

III. Vorteile des neuen Übereinkommens

1. Vorteile gegenüber dem Haager Minderjährigenschutzübereinkommen

2. Vorteile gegenüber dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen

3. Sinnvolle Ergänzung der Brüssel-IIa-Verordnung

IV. Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft

V. Wesentlicher Inhalt des Übereinkommens und Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

1. Zielsetzung; Anwendungsbereich

2. Internationale Zuständigkeit

3. Anwendbares Recht

4. Anerkennung und Vollstreckung

5. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

VI. Verhältnis zu anderen internationalen Rechtsinstrumenten

1. Verhältnis zum sonstigen Gemeinschaftsrecht

2. Verhältnis zum Haager Minderjährigenschutzübereinkommen von 1961

3. Verhältnis zum Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980

4. Verhältnis zum Europäischen Sorgerechtsübereinkommen von 1980

VII. Inkrafttreten und internationale Akzeptanz des Übereinkommens

B. Besonderes

I. Vorbehalte

II. Sonstiges

Anlage zur
Denkschrift Erläuternder Bericht zu dem Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Übersetzung)

Allgemeiner Rahmen, wesentliche Ausrichtung und Gliederung des Übereinkommens

Kommentar

Überschrift des Übereinkommens

3 Präambel

Kapitel I
Anwendungsbereich des Übereinkommens

Artikel 1
(Ziel des Übereinkommens13))

Absatz 1

Buchstabe a

Buchstabe n

Buchstabe n

Absatz 2

Artikel 2
(Kinder, auf die das Übereinkommen anzuwenden ist)

Artikel 3
(Aufzählung der Schutzmaßnahmen)

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Buchstabe g

Artikel 4
(Vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgeschlossene Gebiete)

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Buchstabe g

Buchstabe h

Buchstabe i

Buchstabe j

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 5
(Zuständigkeit der Behörden des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 6
(Flüchtlingskinder, in ein anderes Land gelangte Kinder oder solche ohne gewöhnlichen Aufenthalt)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 7
(Widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 8 und 9
(Übertragung der Zuständigkeit an einen geeigneten Gerichtsstand oder von diesem eingeforderte Zuständigkeit)

Artikel 8
(Übertragung der Zuständigkeit an einen geeigneten Gerichtsstand)

Absatz 1

Absatz 2

Absätze 3 und 4

Artikel 9
(Eingeforderte Zuständigkeit seitens eines geeigneten Gerichtsstands)

Artikel 10
(Gerichtsstand der Ehescheidung)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 11
und 12 (Konkurrierende Zuständigkeit der Behörden des Staates, in dem das Kind anwesend oder das ihm gehörende Vermögen belegen ist)

Artikel 11
(Zuständigkeit in dringenden Fällen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 12
(Vorläufige territorial beschränkte Maßnahmen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 13
(Konflikte konkurrierender Zuständigkeiten) Absatz 1

Absatz 2

Artikel 14
(Beibehaltung der Maßnahmen im Fall veränderter Umstände)

Schlussbemerkung

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
(Auf Schutzmaßnahmen anzuwendendes Recht)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 16 bis 18
(Elterliche Verantwortung kraft Gesetzes)

Artikel 16
(Zuweisung oder Erlöschen der elterlichen Verantwortung)

Absatz 1

Absatz 2

Absätze 3 und 4

Artikel 17
(Ausübung der elterlichen Verantwortung)

Artikel 18
(Entzug oder Änderung der elterlichen Verantwortung)

Artikel 19
(Schutz Dritter)

Artikel 20
(Allseitiger Charakter der Kollisionsnormen)

Artikel 21
(Rück- und Weiterverweisung und Kollision von Systemen)

Artikel 22
(ordre public)

Kapitel IV
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 23
(Anerkennung und Gründe für die Versagung der Anerkennung)

Absatz 1

Absatz 2

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Artikel 24
(Vorsorglicher Antrag auf Anerkennung oder Nichtanerkennung)

Artikel 25
(Tatsachenfeststellung zur Zuständigkeit)

Artikel 26
(Vollstreckbarerklärung)

Artikel 27
(Verbot einer Nachprüfung in der Sache)

Artikel 28
(Vollstreckung)

Kapitel V
Zusammenarbeit

Artikel 29
(Einrichtung einer Zentralen Behörde)

Artikel 30
(Allgemeine Pflicht zur Zusammenarbeit)

Artikel 31
(Mitteilungen, Vermittlung, Ermittlung des Aufenthaltsorts)

Artikel 32
(Ersuchen um Bericht oder Maßnahmen)

Artikel 33
(Grenzüberschreitende Unterbringung)

Artikel 34
(Erteilung von konkreten Auskünften zu einem bestimmten Kind)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 35
(Hilfe bei der Durchführung der Maßnahmen, Umgangsrecht)

Absatz 1

Artikel 36
(Kind in schwerer Gefahr)

Artikel 37
(Informationen, die das Kind gefährden)

Artikel 38
(Kosten)

Artikel 39
(Vereinbarungen zwischen Vertragsstaaten)

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40
(Internationale Bescheinigung)

Artikel 41
(Schutz persönlicher Daten)

Artikel 42
(Vertrauliche Behandlung der Informationen)

Artikel 43
(Verzicht auf Legalisation)

Artikel 44
(Bestimmung der Behörden)

Artikel 45
(Empfänger von Mitteilungen und Erklärungen)

Artikel 46 bis 49
(Bundesstaatsklauseln)

Artikel 46
(Nichtanwendung des Übereinkommens bei innerstaatlichen Kollisionen)

Artikel 47
(Interlokale Kollisionen, allgemeine Bestimmungen)

Artikel 48
(Interlokale Kollisionen, besondere Regeln für das anzuwendende Recht)

Artikel 49
(Interpersonale Kollisionen, anzuwendendes Recht)

Artikel 50 bis 52
(Kollisionen zwischen Übereinkommen)

Artikel 50
(Vorrang des Kindesentführungsübereinkommens)

Artikel 51
(Ersatz der Übereinkommen von 1902 und 1961)

Artikel 52
(Kollisionen mit anderen Übereinkommen, Entkoppelungsklausel)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Artikel 53
(Zeitliche Anwendung des Übereinkommens)

Artikel 54
(Sprachen, in denen die Mitteilungen verfasst werden)

Artikel 55
(Vorbehalte zum Vermögen)

Artikel 56
(Überwachung der Anwendung des Übereinkommens)

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 57 bis 63

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 710: Gesetz zur Änderung des internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (Haager Kinderschutzübereinkommen)


 
 
 


Drucksache 447/09

Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

§ 2a
Aufklärung und Beratung in besonderen Fällen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


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