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41 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sonderziehungsrechte"


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Drucksache 165/20

... bestehende Mindestversicherungssumme für Personenschäden von 250 000 Sonderziehungsrechten (SZR) deckt auch den angehobenen Haftungshöchstbetrag von 128 821 SZR für die verschuldensunabhängige Haftung und die weitergehende verschuldensabhängige Haftung für Personenschäden ausreichend ab, so dass insoweit kein Änderungsbedarf besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/20




A. Problem und Ziel

1. Anpassung der Haftungshöchstbeträge und Mindestversicherungssummen der nationalen Luftverkehrshaftung

2. Anpassung der Gebührenstruktur der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anpassung der Haftungshöchstbeträge und Mindestversicherungssummen des nationalen Rechts infolge der Anpassung der Haftungshöchstbeträge nach dem Montrealer Übereinkommen

II. Anpassung der Gebührenstruktur der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz

1. Einführung einer Erhöhungsgebühr bei mehreren Beteiligten

2. Neuer Ermäßigungstatbestand

3. Anpassung der Verfahrensgebühr

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

- Gebühr 1220 KV JVKostG

- Gebühr 1221 KV JVKostG

- Gebühr 1222 KV JVKostG

- Gebühr 1223 KV JVKostG

- Gebühr 1224 KV JVKostG

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 604/16

... In Absatz 1 wird die Obergrenze für Bußgelder auf 10.000 Euro verdoppelt. Seit der Einführung konkreter Bußgeldhöhen mit dem "Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt" (BGBl. I 1986, 551) sind annähernd 30 Jahre verstrichen, so dass eine Inflationsbereinigung erforderlich ist, um wieder eine dem ordnungswidrigen Handeln angemessene Ahndung von Verstößen zu ermöglichen. Die neue Obergrenze wahrt zugleich einen angemessenen Abstand zum Höchstsatz von 25 000 Euro, der unverändert für Verstöße gegen Absatz 2 Nummer 1 ("Fahren ohne Fahrerlaubnis") als gravierendste Ordnungswidrigkeit gilt. Es sei an der Stelle auch darauf hingewiesen, dass für Zuwiderhandlungen gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften auf Rhein und Mosel mit dem Inkrafttreten des 6. Zusatzprotokolls zu der Revidierten Rheinschifffahrtsakte am 1. November 2011 die Höchstgrenze von 2 500 Sonderziehungsrechten auf 25 000 Euro angehoben wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 3c
Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.

§ 3d
Berufszulassung von Unternehmern.

§ 8
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr

§ 13
Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

Weitere Kosten

4 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3a

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu § 6

Zu § 6a

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 14

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Verwaltung WSV :


 
 
 


Drucksache 33/15

... ) mit Sonderziehungsrechten in Höhe von 10,976 Mrd. EUR (17 Mrd. USD) (800 % der Quote des Landes) für eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Finanzhilfe des IWF wurde durch erhebliche Mittel aus anderen öffentlichen und bilateralen Quellen ergänzt (EU, USA, Japan und Kanada). Andere internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank, die EBWE und die EIB haben ihre Tätigkeit zur Unterstützung des wirtschaftlichen Übergangs in der Ukraine ebenfalls ausgeweitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/15




Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

1 Der Zeitraum vom 1. bis 31. August wird bei der Berechnung des Acht-Wochen-Zeitraums nicht berücksichtigt.

Vorschlag

2 Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

- Konsultation der interessierten Kreise

Heranziehen von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

- Überprüfungs-/Revisions-/Auslaufklausel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 16/12

... (15) Das Beschaffungsübereinkommen findet Anwendung auf Aufträge oberhalb bestimmter Schwellenwerte, die in dem Übereinkommen festgelegt und in Sonderziehungsrechten angegeben sind. Die in dieser Richtlinie definierten Schwellenwerte sollten angepasst werden, um zu gewährleisten, dass sie den Euro-Äquivalenten der im Beschaffungsübereinkommen genannten Schwellenwerte entsprechen. Es sollten eine regelmäßige Überprüfung der in Euro ausgedrückten Schwellenwerte und ihre Anpassung - im Wege eines rein mathematischen Verfahrens - an mögliche Kursschwankungen des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht vorgesehen werden. Um die Anzahl der Schwellwerte nicht unnötig zu erhöhen, ist es zudem angezeigt, unbeschadet der internationalen Verpflichtungen der Union auch künftig dieselben Schwellenwerte auf alle Vergabestellen anzuwenden, unabhängig davon, in welchem Sektor sie tätig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Umsetzungsmaßnahmen und erläuternde Unterlagen

- Europäischer Wirtschaftsraum

- Einzelerläuterungen zum Vorschlag

1 Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren

2 Strategische Vergabe öffentlicher Aufträge als Antwort auf neue Herausforderungen

3 Besserer Marktzugang für KMU und Startup- Unternehmen

4 Solide Verfahren

5 Governance

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vergabe gemischter Aufträge und Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

Kapitel II
Persönlicher Anwendungsbereich: Abgedeckte Stellen und Tätigkeiten

Abschnitt 1
Stellen

Artikel 4
Vergabestellen

Abschnitt 2
Tätigkeiten

Artikel 5
Gas und Wärme

Artikel 6
Elektrizität

Artikel 7
Wasser

Artikel 8
Verkehrsleistungen

Artikel 9
Häfen und Flughäfen

Artikel 10
Postdienste

Artikel 11
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 12
Schwellenwerte

Artikel 13
Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 14
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge Wettbewerbe

Unterabschnitt 1
Für alle Vergabestellen geltende Ausschlüsse und besondere Ausschlüsse für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 15
Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 16
Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 17
Verteidigung und Sicherheit

Artikel 18
Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 19
Besondere Ausschlüsse für Dienstleistungsaufträge

Artikel 20
Von bestimmten Vergabestellen vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2
Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 21
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Artikel 22
Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 23
Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 24
Unterrichtung

Unterabschnitt 3
Besondere Sachverhalte

Artikel 25
Forschung und Entwicklung

Artikel 26
Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 4
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 27
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 28
Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 27

Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze

Artikel 29
Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 30
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 31
Vorbehaltene Aufträge

Artikel 32
Vertraulichkeit

Artikel 33
Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 34
Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel

Artikel 35
Nomenklaturen

Artikel 36
Interessenkonflikte

Artikel 37
Rechtswidriges Verhalten

Titel II
Vorschriften über Aufträge

Kapitel I
Verfahren

Artikel 38
Bedingungen betreffend das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und andere internationale Übereinkommen

Artikel 39
Wahl der Verfahren

Artikel 40
Offenes Verfahren

Artikel 41
Nichtoffenes Verfahren

Artikel 42
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 43
Innovationspartnerschaft

Artikel 44
Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

Kapitel II
Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 45
Rahmenvereinbarungen

Artikel 46
Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 47
Elektronische Auktionen

Artikel 48
Elektronische Kataloge

Artikel 49
Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 50
Nebenbeschaffungstätigkeiten

Artikel 51
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

Artikel 52
Gemeinsame Auftragsvergabe durch Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten

Kapitel III
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Vorbereitung

Artikel 53
Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 54
Technische Spezifikationen

Artikel 55
Gütezeichen

Artikel 56
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 57
Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 58
Varianten

Artikel 59
Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 60
Fristsetzung

Abschnitt 2
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 61
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 62
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 63
Auftragsbekanntmachung

Artikel 64
Vergabebekanntmachung

Artikel 65
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 66
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 67
Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 68
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung

Artikel 69
Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3
Auswahl der Teilnehmer Auftragsvergabe

Artikel 70
Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1
Qualifizierung und Qualitative Auswahl

Artikel 71
Qualifizierungssysteme

Artikel 72
Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 73
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Artikel 74
In der Richtlinie [2004/18/EGJ festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 75
Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Unterabschnitt 2
Zuschlagserteilung

Artikel 76
Zuschlagskriterien

Artikel 77
Lebenszykluskostenrechnung

Artikel 78
Hindernisse für die Zuschlagserteilung

Artikel 79
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Auftragsausführung

Artikel 80
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 81
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 82
Auftragsänderungen während der Laufzeit

Artikel 83
Kündigung von Aufträgen

Titel III
Besondere Beschaffungsregelungen

Kapitel I
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 84
Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 85
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 86
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

Kapitel II
Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich

Artikel 87
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 88
Anwendungsbereich

Artikel 89
Bekanntmachungen

Artikel 90
Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 91
Entscheidungen des Preisgerichts

Titel IV
Governance

Artikel 92
Durchsetzung

Artikel 93
Öffentliche Aufsicht

Artikel 94
Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 95
Nationale Berichterstattung

Artikel 96
Unterstützung der Vergabestellen und der Unternehmen

Artikel 97
Verwaltungszusammenarbeit

Titel V
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 98
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 99
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 100
Ausschussverfahren

Artikel 101
Umsetzung

Artikel 102
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 103
Überprüfung

Artikel 104
Inkrafttreten

Artikel 105
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe A

Anhang II
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 2

Anhang III
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 27 Absatz 3

I. Vergabestellen im Bereich der Sehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen

Anhang IV
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang V
Verzeichnis der Internationalen Übereinkommen nach Artikel 38

Anhang VI
Teil A

I. Obligatorische Angaben

II. Zusätzlich Aufzuführende Angaben, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet Artikel 61 Absatz 2

Teil
B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmässiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Auruf zum Wettbewerb dienen, Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 61 Absatz 1)

Anhang VII
in Spezifikationen bei elektronischen Auktionen, Aufzuführende Angaben (Artikel 47 Absatz 4)

Anhang VIII
Technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X
in der Bekanntmachung über das bestehen eines Qualifizierungssystems Aufzuführende Angaben

Anhang XI
In den Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 63)

Anhang XII
In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 64)

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union55

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

Anhang XIII
Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interressensbestätigung gemäss Artikel 68

Anhang XIV
Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- Umweltrecht nach den Artikeln 70 79

Anhang XV
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 77 Absatz 3

Anhang XVI
In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 82 Absatz 6)

Anhang XVII
Dienstleistungen nach Artikel 84

Anhang XVIII
In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 85)

Anhang XIX
In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XX
In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XXI
Entsprechungstabelle 56


 
 
 


Drucksache 310/12

... Die in diesem Untertitel genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht am Tag der Ablieferung des Gutes oder an dem von den Parteien vereinbarten Tag umgerechnet. Der Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen anwendet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 397
Pfandrecht des Kommissionärs

§ 408
Frachtbrief. Verordnungsermächtigung.

§ 412
Verladen und Entladen, Verordnungsermächtigung.

§ 444
Ladeschein, Verordnungsermächtigung.

§ 444a
Wirkung des Ladescheins. Legitimation

§ 445
Ablieferung gegen Rückgabe des Ladescheins

§ 446
Befolgung von Weisungen

§ 447
Einwendungen

§ 448
Traditionswirkung des Ladescheins

§ 449
Abweichende Vereinbarungen über die Haftung

§ 464
Pfandrecht des Spediteurs

§ 466
Abweichende Vereinbarungen über die Haftung

§ 475c
Lagerschein, Verordnungsermächtigung.

§ 475d
Wirkung des Lagerscheins. Legitimation

§ 475f
Einwendungen

§ 475g
Traditionswirkung des Lagerscheins

Fünftes Buch Seehandel

Erster Abschnitt

§ 476
Reeder

§ 477
Ausrüster

§ 478
Schiffsbesatzung

§ 479
Rechte des Kapitäns. Tagebuch

§ 480
Verantwortlichkeit des Reeders für Schiffsbesatzung und Lotsen

Zweiter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Seefrachtverträge

Erster Titel Stückgutfrachtvertrag

Erster Untertitel Allgemeine Vorschriften

§ 481
Hauptpflichten. Anwendungsbereich

§ 482
Allgemeine Angaben zum Gut

§ 483
Gefährliches Gut

§ 484
Verpackung, Kennzeichnung

§ 485
See- und Ladungstüchtigkeit

§ 486
Abladen, Verladen, Umladen, Löschen

§ 487
Begleitpapiere

§ 488
Haftung des Befrachters und Dritter

§ 489
Kündigung durch den Befrachter

§ 490
Rechte des Verfrachters bei säumiger Abladung

§ 491
Nachträgliche Weisungen

§ 492
Beförderungs- und Ablieferungshindernisse

§ 493
Zahlung, Frachtberechnung

§ 494
Rechte des Empfängers, Zahlungspflicht

§ 495
Pfandrecht des Verfrachters

§ 496
Nachfolgender Verfrachter

§ 497
Rang mehrerer Pfandrechte

Zweiter Untertitel Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes

§ 498
Haftungsgrund

§ 499
Besondere Schadensursachen

§ 500
Unerlaubte Verladung auf Deck

§ 501
Haftung für andere

§ 502
Wertersatz

§ 503
Schadensfeststellungskosten

§ 504
Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden

§ 505
Rechnungseinheit

§ 506
Außervertragliche Ansprüche

§ 507
Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

§ 508
Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung

§ 509
Ausführender Verfrachter

§ 510
Schadensanzeige

§ 511
Verlustvermutung

§ 512
Abweichende Vereinbarungen

Dritter Untertitel Beförderungsdokumente

§ 513
Anspruch auf Ausstellung eines Konnossements

§ 514
Bord- und Übernahmekonnossement

§ 515
Inhalt des Konnossements

§ 516
Form des Konnossements, Verordnungsermächtigung

§ 517
Beweiskraft des Konnossements

§ 518
Stellung des Reeders bei mangelhafter Verfrachterangabe

§ 519
Berechtigung aus dem Konnossement, Legitimation

§ 520
Befolgung von Weisungen

§ 521
Ablieferung gegen Rückgabe des Konnossements

§ 522
Einwendungen

§ 523
Haftung für unrichtige Konnossementsangaben

§ 524
Traditionswirkung des Konnossements

§ 525
Abweichende Bestimmung im Konnossement

§ 526
Seefrachtbrief, Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Reisefrachtvertrag

§ 527
Reisefrachtvertrag

§ 528
Ladehafen, Ladeplatz

§ 529
Anzeige der Ladebereitschaft

§ 530
Ladezeit, Überliegezeit

§ 531
Verladen

§ 532
Kündigung durch den Befrachter

§ 533
Teilbeförderung

§ 534
Kündigung durch den Verfrachter

§ 535
Löschen

Zweiter Unterabschnitt Personenbeförderungsverträge

§ 536
Anwendungsbereich

§ 537
Begriffsbestimmungen

§ 538
Haftung des Beförderers für Personenschäden

§ 539
Haftung des Beförderers für Gepäck- und Verspätungsschäden

§ 540
Haftung für andere

§ 541
Haftungshöchstbetrag bei Personenschäden

§ 542
Haftungshöchstbetrag bei Gepäck- und Verspätungsschäden

§ 543
Zinsen und Verfahrenskosten

§ 544
Rechnungseinheit

§ 545
Wegfall der Haftungsbeschränkung

§ 546
Ausführender Beförderer

§ 547
Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung

§ 548
Konkurrierende Ansprüche

§ 549
Schadensanzeige

§ 550
Erlöschen von Schadensersatzansprüchen

§ 551
Abweichende Vereinbarungen

§ 552
Pfandrecht des Beförderers

Dritter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Schiffsmiete

§ 553
Schiffsmietvertrag

§ 554
Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung

§ 555
Sicherung der Rechte des Vermieters

§ 556
Kündigung

Zweiter Unterabschnitt Zeitcharter

§ 557
Zeitchartervertrag

§ 558
Beurkundung

§ 559
Bereitstellung des Schiffes

§ 560
Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands des Schiffes

§ 561
Verwendung des Schiffes

§ 562
Unterrichtungspflichten

§ 563
Verladen und Löschen

§ 564
Kosten für den Betrieb des Schiffes

§ 565
Zeitfracht

§ 566
Pfandrecht des Zeitvercharterers

§ 567
Pflichtverletzung

§ 568
Zurückbehaltungsrecht

§ 569
Rückgabe des Schiffes

Vierter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Schiffszusammenstoß

§ 570
Schadensersatzpflicht

§ 571
Mitverschulden

§ 572
Fernschädigung

§ 573
Beteiligung eines Binnenschiffs

Zweiter Unterabschnitt Bergung

§ 574
Pflichten des Bergers und sonstiger Personen

§ 575
Verhütung oder Begrenzung von Umweltschäden

§ 576
Bergelohnanspruch

§ 577
Höhe des Bergelohns

§ 578
Sondervergütung

§ 579
Ausschluss des Vergütungsanspruchs

§ 580
Fehlverhalten des Bergers

§ 581
Ausgleichsanspruch

§ 582
Mehrheit von Bergern

§ 583
Rettung von Menschen

§ 584
Abschluss und Inhaltskontrolle eines Bergungsvertrags

§ 585
Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht

§ 586
Rangfolge der Pfandrechte

§ 587
Sicherheitsleistung

Dritter Unterabschnitt Große Haverei

§ 588
Errettung aus gemeinsamer Gefahr

§ 589
Verschulden eines Beteiligten oder eines Dritten

§ 590
Bemessung der Vergütung

§ 591
Beitrag

§ 592
Verteilung

§ 593
Schiffsgläubigerrecht

§ 594
Pfandrecht der Vergütungsberechtigten, Nichtauslieferung

§ 595
Aufmachung der Dispache

Fünfter Abschnitt

§ 596
Gesicherte Forderungen

§ 597
Pfandrecht der Schiffsgläubiger

§ 598
Gegenstand des Pfandrechts der Schiffsgläubiger

§ 599
Erlöschen der Forderung

§ 600
Zeitablauf

§ 601
Befriedigung des Schiffsgläubigers

§ 602
Vorrang der Pfandrechte der Schiffsgläubiger

§ 603
Allgemeine Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger

§ 604
Rangordnung der Pfandrechte unter derselben Nummer

Sechster Abschnitt

§ 605
Einjährige Verjährungsfrist

§ 606
Zweijährige Verjährungsfrist

§ 607
Beginn der Verjährungsfristen

§ 608
Hemmung der Verjährung

§ 609
Vereinbarungen über die Verjährung

§ 610
Konkurrierende Ansprüche

Siebter Abschnitt

§ 611
Übereinkommen über die Haftungsbeschränkung

§ 612
Haftungsbeschränkung für Ansprüche aus Wrackbeseitigung

§ 613
Haftungsbeschränkung für kleine Schiffe

§ 614
Haftungsbeschränkung für Schäden an Häfen und Wasserstraßen

§ 615
Beschränkung der Haftung des Lotsen

§ 616
Wegfall der Haftungsbeschränkung

§ 617
Verfahren der Haftungsbeschränkung

Achter Abschnitt

§ 618
Einstweilige Verfügung eines Bergers

§ 619
Zustellungen an den Kapitän oder Schiffer

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 6

Zweiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts

Artikel 70

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes

Vierter Abschnitt

§ 27

§ 77
Auf die Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern sind die §§ 536 bis 552 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.

§ 78

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 30
Gerichtsstand bei Beförderungen

§ 30a
Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen

Artikel 8
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 11
Änderung der Kostenordnung

§ 50
Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrtsgesetzes.

Artikel 12
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 13
Änderung des Seemannsgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Geltende Rechtslage

II. Vorbereitung der Reform

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderung des Handelsgesetzbuchs

a Systematik

aa Gliederung

bb Internationale Übereinkommen

b Grundzüge der Regelungen über die Personen der Schifffahrt

c Grundzüge der Regelungen über den Seefrachtvertrag

aa Begriff des Seefrachtvertrags

bb Stückgutfrachtvertrag

1 Allgemeine Vorschriften

2 Haftung

3 Beförderungsdokumente

cc Reisefrachtvertrag

d Grundzüge der Regelungen über Personenbeförderungsverträge

e Grundzüge der Regelungen über Schiffsüberlassungsverträge

f Grundzüge der Regelungen über Schiffsnotlagen

g Grundzüge der Regelungen über Schiffsgläubigerrechte

h Grundzüge der Regelungen über die Verjährung

i Grundzüge der Regelungen über die allgemeine Haftungsbeschränkung

j Grundzüge der Verfahrensvorschriften

2. Sonstige Änderungen

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union und Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen; Erfüllungsaufwand; Nachhaltigkeitsaspekte

6. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 445

Zu § 446

Zu § 447

Zu § 448

Zu § 449

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 38

Zu § 475f

Zu § 475g

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zum Fünften Buch Seehandel

Zum Ersten Abschnitt Personen der Schifffahrt

Zu § 476

Zu § 477

Zu § 478

Zu § 479

Zu § 480

Zum Ersten Titel Stückgutfrachtvertrag

Zum Ersten Untertitel Allgemeine Vorschriften

Zu § 481

Zu § 482

Zu § 483

Zu § 484

Zu § 485

Zu § 486

Zu § 487

Zu § 488

Zu § 489

Zu § 490

Zu § 491

Zu § 492

Zu § 493

Zu § 494

Zu § 495

Zu § 496

Zu § 497

Zu § 498

Zu § 499

Zu § 500

Zu § 501

Zu § 502

Zu § 503

Zu § 504

Zu § 505

Zu § 506

Zu § 507

Zu § 508

Zu § 509

Zu § 510

Zu § 511

Zu § 512

Zum Dritten Untertitel Beförderungsdokumente

Zu § 513

Zu § 514

Zu § 515

Zu § 516

Zu § 517

Zu § 518

Zu § 519

Zu § 520

Zu § 521

Zu § 522

Zu § 523

Zu § 524

Zu § 525

Zu § 526

Zum Zweiten Titel Reisefrachtvertrag

Zu § 527

Zu § 528

Zu § 529

Zu § 530

Zu § 531

Zu § 532

Zu § 533

Zu § 534

Zu § 535

Zu § 536

Zu § 537

Zu § 538

Zu § 539

Zu § 540

Zu § 541

Zu § 542

Zu § 543

Zu § 544

Zu § 545

Zu § 546

Zu § 547

Zu § 548

Zu § 549

Zu § 550

Zu § 551

Zu § 552

Zum Ersten Unterabschnitt Schiffsmiete

Zu § 553

Zu § 554

Zu § 555

Zu § 556

Zu § 557

Zu § 558

Zu § 559

Zu § 560

Zu § 561

Zu § 562

Zu § 563

Zu § 564

Zu § 565

Zu § 566

Zu § 567

Zu § 568

Zu § 569

Zum Vierten Abschnitt Schiffsnotlagen

Zum Ersten Unterabschnitt Schiffszusammenstoß

Zu § 570

Zu § 571

Zu § 572

Zu § 573

Zum Zweiten Unterabschnitt Bergung

Zu § 574

Zu § 575

Zu § 576

Zu § 577

Zu § 578

Zu § 579

Zu § 580

Zu § 581

Zu § 582

Zu § 583

Zu § 584

Zu § 585

Zu § 586

Zu § 587

Zum Dritten Unterabschnitt Große Haverei

Zu § 588

Zu § 589

Zu § 590

Zu § 591

Zu § 592

Zu § 593

Zu § 594

Zu § 595

Zu § 596

Zu § 597

Zu § 598

Zu § 599

Zu § 600

Zu § 601

Zu § 602

Zu § 603

Zu § 604

Zu § 605

Zu § 606

Zu § 607

Zu § 608

Zu § 609

Zu § 610

Zu § 611

Zu § 612

Zu § 613

Zu § 614

Zu § 615

Zu § 616

Zu § 617

Zu § 618

Zu § 619

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 30

Zu § 30a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1768: Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts


 
 
 


Drucksache 464/12

... . Sie beträgt 4 694 Sonderziehungsrechte - ein Betrag, der etwa 5 000 Euro entspricht. Zudem liegt bei 5 000 Euro die Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte in einem gerichtlichen Verfahren (§§ 23 Nummer 1, 71 Absatz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

5. Unterabschnitt Schlichtung

§ 57
Privatrechtlich organisierte Schlichtung

§ 57a
Behördliche Schlichtung

§ 57b
Gemeinsame Vorschriften

§ 57c
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 57a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 57b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 57c

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1791: Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr


 
 
 


Drucksache 859/11

... Da die Schwellenwerte im WTO-Vergabeabkommen (GPA) in Sonderziehungsrechten ausgedrückt sind, unterliegen sie den Fluktuationen des Devisenmarktes. Dem tragen die EU-Vergaberichtlinien Rechnung, indem sie regelmäßig alle zwei Jahre eine Anpassung der auf Euro lautenden Richtlinien-Schwellenwerte durch eine Verordnung der Europäischen Kommission vorsehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 859/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten und Preiswirkungen

2.1 Kosten für die Wirtschaft

2.2 Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

3.1 Informationspflichten für Unternehmen

3.2 Informationspflichten für die Verwaltung

3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1960: Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge


 
 
 


Drucksache 68/11

... (3) In Ermangelung eines Devisenmarktes gilt der Kreuzkurs, der sich aus denjenigen Umrechnungskursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlung Umrechnungen der betreffenden Währungen in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zulassung, Förderung und Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 3
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung

Artikel 4
Entschädigung bei Enteignung

Artikel 5
Freier Transfer

Artikel 6
Subrogation

Artikel 7
Anwendung sonstiger Regeln

Artikel 8
Geltungsbereich

Artikel 9
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Vertragsstaat und einem Investor des anderen Vertragsstaats

Artikel 11
Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten

Artikel 12
Registrierungsklausel

Artikel 13
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1504: Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen


 
 
 


Drucksache 445/10

... auf, den Zugang von einkommensschwachen Ländern zu den von ihm zu Vorzugsbedingungen vergebenen Finanzhilfen zu verbessern und die Vergabe von Sonderziehungsrechten an diese Länder entsprechend ihren Bedürfnissen auszuweiten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/10




Entschließung

I. Finanzierung

II. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung

III. Prioritäre MDG-Ziele

Gesundheit und Bildung

Schutzbedürftige Gruppen

Beseitigung des Hungers

Menschenwürdige Arbeit

IV. Governance


 
 
 


Drucksache 76/10

... Übereinkommens legen Haftungshöchstgrenzen fest die in Sonderziehungsrechten (SZR) ausgedrückt sind (Artikel 23 des Montrealer Übereinkommens). Artikel 24 Absatz 1 des Montrealer Übereinkommens sieht vor, dass diese Haftungshöchstgrenzen im Abstand von fünf Jahren auf die Notwendigkeit ihrer Anpassung an die weltweite Inflation überprüft werden sollen. Der Überprüfung ist ein Indikationsfaktor zugrunde zu legen, welcher der kumulierten Inflationsrate seit Inkrafttreten des Montrealer Übereinkommens bzw. seit der vorherigen Überprüfung entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Inhalt des Gesetzes

2. Gesetzgebungszuständigkeit

3. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

4. Kosten

5. Informationspflichten

6. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1110: Zweites Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr


 
 
 


Drucksache 230/10

... Bei Artikel 2 des Goldfrankenumrechnungsgesetzes (GoldfrUmrG) handelt es sich um eine Übergangsregelung, die erforderlich war, um für die Zeit zwischen dem Inkrafttreten der neuen Fassung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (1. April 1978) und dem Inkrafttreten der Änderungsprotokolle vom 19. November 1976 zum Haftungsübereinkommen und zum Fondsübereinkommen (8. April 1981) Unsicherheiten bei der Umrechnung des Goldfrankens in Deutsche Mark zu vermeiden. Seit dem Inkrafttreten der neuen Fassung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds fehlte eine allgemein anerkannte Methode zur Umrechnung des Goldfrankens in die Landeswährung. Deswegen wurde durch die Änderungsprotokolle vom 19. November 1976 zum Haftungsübereinkommen und zum Fondsübereinkommen die Rechnungseinheit des Goldfrankens durch das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds ersetzt. Die für die Zwischenzeit erforderliche Übergangsregelung, die im Gegensatz zur endgültigen Regelung im Änderungsprotokoll den Goldfranken als Rechnungseinheit beibehält und lediglich dessen Umrechnung in Deutsche Mark regelt, hat nunmehr ihre Bedeutung verloren. Das Haftungsübereinkommen und das Fondsübereinkommen wurden mit Wirkung vom 15. Mai 1998 von der Bundesrepublik Deutschland gekündigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (102-1)

Artikel 2
Aufhebung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-5)

Artikel 3
Aufhebung des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-6)

Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 95 des Berufsbildungsgesetzes und der auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Verordnungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-1)

Artikel 5 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung der §§ 94 und 96 des Berufsbildungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-2)

Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 80 des Berufsbildungsgesetzes und der auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Verordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-3)

Artikel 7 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 92 des Berufsbildungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-4)

Artikel 8
Aufhebung des Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (111-3)

Artikel 9
Änderung der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zum Schutze des Wappens der Schweizerischen Eidgenossenschaft (1131-1-1)

Artikel 10
Aufhebung von Vorschriften des Goldfrankenumrechnungsgesetzes (188-25)

Artikel 11
Aufhebung von Vorschriften zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1957 über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen und zu den auf der IX. Diplomatischen Seerechtskonferenz in Brüssel am 10. Mai 1952 geschlossenen Übereinkommen (188-26)

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes (200-2)

§ 5

Artikel 13
Auflösung der Krankenpflegeverordnung (2124-5-1)

Artikel 14
Aufhebung des Gesetzes zu dem Abkommen über die Gründung eines Welthilfsverbandes (2177-1)

Artikel 15
Aufhebung des Hochschulbauförderungsgesetzes (2211-1)

Artikel 16 Aufhebung der Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit zur Anerkennung von Organen der staatlichen Wohnungspolitik nach § 28 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (2330-8-1)

Artikel 17
Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung (2331-5)

Artikel 18
Änderung der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen (2331-8)

Artikel 19
Aufhebung von Vorschriften aus Gesetzen zu völkerrechtlichen Verträgen, die nur mit Überschrift, Datum und Fundstelle in die Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetzblatt Teil III) aufgenommen worden sind (27-4, 319-2 bis 6, 404-14 und 453-15)

Artikel 20
Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (302-6)

Artikel 21
Aufhebung des Gesetzes über Vollstreckungsschutz für die Binnenschifffahrt (310-15)

Artikel 22
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (313-4)

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden (315-11-4)

Artikel 24
Aufhebung des Ausführungsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910 (319-41)

Artikel 25
Aufhebung von Vorschriften zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen (319-73-1, -2)

Artikel 26
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (400-2)

Artikel 27
Aufhebung des Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (401-5)

Artikel 28
Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (403-4)

Artikel 29
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (403-4-1)

Artikel 30
Änderung des Erbbaurechtsgesetzes (403-6)

§ 38

Artikel 31
Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen (403-9)

Artikel 32
Aufhebung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (403-11)

Artikel 33
Aufhebung des Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (403-12)

Artikel 34
Aufhebung von Vorschriften zum Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend schweizerische Goldhypotheken in Deutschland und gewisse Arten von Frankenforderungen an deutsche Schuldner vom 6. Dezember 1920 sowie zum Zusatzabkommen vom 25. März 1923 (403-13 bis 403-14-6)

Artikel 35
Aufhebung der Bekanntmachung betreffend die Anlegung von Mündelgeld in verbrieften Forderungen gegen eine inländische kommunale Körperschaft etc. (404-10)

Artikel 36
Änderung der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen (404-12)

Artikel 37
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (404-25)

Abschnitt 5
Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

§ 19
Berechtigte

§ 20
Leistungen

§ 21
Durchführung, Zuständigkeit, Verfahren

§ 22
Kostenerstattung

§ 23
Rechtsweg

§ 24
Anpassung

§ 25
Übergangsvorschriften

Artikel 38
Aufhebung des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (404-26)

Artikel 39 Aufhebung der Bekanntmachung über die nach § 1 Absatz 2 in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen ab dem 1. Juli 2009 geltenden Beträge

Artikel 40 Aufhebung der Vierzehnten Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (404-26-14)

Artikel 41
Aufhebung von partiellem Bundesrecht über die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen (405-1b und 405-1c)

Artikel 42
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (4101-1)

Artikel 43
Auflösung des Gesetzes zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (4120-6)

Artikel 44
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (4121-2)

Artikel 45
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften (4123-2)

Artikel 46
Aufhebung der Verordnung über die Sammelverwahrung von Mündelwertpapieren (4130-2)

Artikel 47
Änderung des Gesetzes betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien (4134-2)

Artikel 48
Änderung des Gesetzes über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen (4134-3)

§ 3

Artikel 49
Aufhebung der Verordnung über Fremdwährungsschulden (4134-3-1)

Artikel 50
Aufhebung von D-Markbilanzrecht (4140-1 bis 4140-2)

Artikel 51
Änderung des Gesetzes über die am 6. November 1925 im Haag revidierte Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (442-3)

Artikel 52
Aufhebung von Gesetzen über Straffreiheit (450-12-1, -2)

Artikel 53
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (450-16)

Artikel 54
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (451-1)

Artikel 55
Änderung der Jugendarrestvollzugsordnung (451-1-1)

Artikel 56
Änderung des Gesetzes betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels (453-7)

Artikel 57
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (453-11)

Artikel 58
Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten (454-1-1-1)

Artikel 59 Aufhebung der Rechtsverordnung zur Durchführung der Erziehungshilfe durch den Disziplinarvorgesetzten (§ 112a Nr. 2 des Jugendgerichtsgesetzes) (52-4)

Artikel 60
Änderung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (600-2)

Artikel 61
Änderung der Verordnung über die zollfreie Einfuhr von Kontingentswaren aus Frankreich in das Saarland (600-2-4)

Artikel 62
Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (602-1)

Artikel 63
Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (610-6-2)

Artikel 64
Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (610-10-3)

Artikel 65
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (611-1-1)

Artikel 66
Änderung des Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz (611-1-14)

Artikel 67
Änderung des Branntweinmonopolgesetzes (612-7)

Artikel 68
Änderung der Branntweinmonopolverordnung (612-7-12)

Artikel 69
Aufhebung von Vorschriften zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (613-5-12)

Artikel 70
Aufhebung von Vorschriften zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vorläufige Regelung der Donauschifffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Zollbehandlung der Donauschiffe (613-5-13)

Artikel 71
Aufhebung der Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des ERP-Sondervermögens in das Schuldbuch des ERP-Sondervermögens (640-6-1)

Artikel 72
Änderung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (722-2-1)

Artikel 73
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (7400-1)

Artikel 74
Änderung des Gesetzes betreffend das Abkommen über Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 (7401-1)

Artikel 75
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (7411-1)

Artikel 76
Änderung des Meeresbodenbergbaugesetzes (750-18)

Artikel 77
Änderung der Meeresbodenbergbau-Kostenverordnung (750-18-1)

Artikel 78
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Artikels 55 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956 (7600-3)

Artikel 79
Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (7601-1-1)

Artikel 80
Aufhebung von Vorschriften aus den Jahren 1931 bis 1942 zur Regelung von Zinsermäßigungen oder -senkungen (7611-1-1 bis 7611-5-2)

Artikel 81
Aufhebung der Verordnung über die Deutsche Girozentrale – Deutsche Kommunalbank – (7621-2-1)

Artikel 82
Aufhebung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Spar- und Girokassen sowie die kommunalen Giroverbände und kommunalen Kreditinstitute (7621-3)

Artikel 83
Aufhebung von Vorschriften über die Preußische Landesrentenbank sowie die Errichtung und Liquidation der Deutschen Rentenbank (7625-3 und 7627-7 bis 7627-9)

Artikel 84
Aufhebung der Verordnung über landschaftliche Kreditanstalten (7625-8)

Artikel 85
Aufhebung des Gesetzes über die anderweitige Festsetzung von Geldbezügen aus Altenteilsverträgen (7811-5)

Artikel 86
Auflösung des Ersten Rechtsbereinigungsgesetzes (7831-1-43-16-1)

Artikel 87
Aufhebung der Verordnung über die Nichtanwendung fleisch- und lebensmittelhygiene-, arzneimittel- und medizinprodukterechtlicher Vorschriften infolge gemeinschaftsrechtlicher Regelungen über transmissible spongiforme Enzephalopathien

Artikel 88
Aufhebung des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (790-14)

Artikel 89
Änderung des Bundesjagdgesetzes (792-1)

Artikel 90
Änderung des Tarifvertragsgesetzes (802-1)

Artikel 91
Aufhebung des Gesetzes über die Internationalen Übereinkommen betreffend die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlass von Betriebsunfällen sowie die Entschädigung aus Anlass von Berufskrankheiten (8231-3)

Artikel 92
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (8231-22)

Artikel 93
Änderung des Neunzehnten Rentenanpassungsgesetzes (8232-10-19)

Artikel 94
Änderung des Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetzes (8232-10-20)

Artikel 95
Änderung des Rentenreformgesetzes (826-26)

Artikel 96
Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (826-30-1)

Artikel 97
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (860-3)

Artikel 98
Aufhebung des Gesetzes über Postkleiderkassen (900-6)

Artikel 99
Änderung des Postsozialversicherungsorganisationsgesetzes (900-10-2)

Artikel 100
Änderung der Postunfallkassenverordnung (900-10-2-1)

Artikel 101
Änderung des Verkehrsfinanzgesetzes 1971 (910-7)

Artikel 102
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (9240-1)

Artikel 103
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Bahnunternehmen des öffentlichen Verkehrs (932-1)

Artikel 104
Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (940-4)

Artikel 105
Änderung des Gesetzes über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser (942-4)

Artikel 106
Aufhebung der Ersten Verordnung auf Grund des Gesetzes über die Ermächtigung des Reichsarbeitsministers zum Erlass sozialer Schutzvorschriften für die Besatzung von Seeschiffen und Hochseefischereifahrzeugen (9513-11)

Artikel 107
Änderung des Seelotsgesetzes (9515-1)

Artikel 108
Änderung der Allgemeinen Lotsverordnung (9515-15)

§ 6
Durchführung von Betrieb und Unterhaltung der Lotseinrichtungen

Artikel 109
Aufhebung der Anordnung zur Sicherung der rechtlichen Stellung der anerkannten Verfolgten des Naziregimes (III-15)

Artikel 110
Aufhebung des Gesetzes über die Sozialversicherung (VIII-25, VIII-34, VIII-35, X-33, X-35, X-2, X-5)

Artikel 111
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 112
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 113
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 114
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Schwerpunktsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

V. Bürokratiekosten

VI. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

VIII. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 37

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Artikel 51

Zu Artikel 52

Zu Nummer 1

Zu Artikel 53

Zu Artikel 54

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 55

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 58

Zu Artikel 59

Zu Artikel 60

Zu Artikel 61

Zu Artikel 62

Zu Artikel 63

Zu Artikel 64

Zu Artikel 65

Zu Artikel 66

Zu Artikel 67

Zu Artikel 68

Zu Artikel 69

Zu Artikel 70

Zu Artikel 71

Zu Artikel 72

Zu Artikel 73

Zu Artikel 74

Zu Artikel 75

Zu Artikel 76

Zu Artikel 78

Zu Artikel 79

Zu Artikel 80

Zu Artikel 81

Zu Artikel 82

Zu Artikel 83

Zu Artikel 84

Zu Artikel 85

Zu Artikel 86

Zu Artikel 87

Zu Artikel 88

Zu Artikel 89

Zu Artikel 90

Zu Artikel 91

Zu Artikel 92

Zu Artikel 93

Zu Artikel 94

Zu Artikel 95

Zu Artikel 96

Zu Artikel 97

Zu Artikel 98

Zu Artikel 99

Zu Artikel 100

Zu Artikel 101

Zu Artikel 102

Zu Artikel 103

Zu Artikel 104

Zu Artikel 105

Zu Artikel 106

Zu Artikel 107

Zu Artikel 109

Zu Artikel 110

Zu Artikel 111

Zu 1. Kapitel III

Sachgebiet C: Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Zu 2. Kapitel VI

Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Sachgebiet C: Marktordnung für Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Sachgebiet F: Forstwirtschaft, Jagdwesen und Fischerei

Zu 3. Kapitel VIII

Sachgebiet A: Arbeitsrechtsordnung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Sachgebiet B: Technischer Arbeitsschutz

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Sachgebiet C: Sozialer Arbeitsschutz

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Sachgebiet D: Übergreifende Vorschriften des Sozialrechts

Sachgebiet E: Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Sachgebiet F: Sozialversicherung Allgemeine Vorschriften

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Sachgebiet G: Krankenversicherung – Gesundheitliche Versorgung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Sachgebiet I: Gesetzliche Unfallversicherung

Sachgebiet K: Soziales Entschädigungsrecht und Rehabilitation

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 18

Zu Nummer 18

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu 4. Kapitel X

Sachgebiet B: Jugend Nummer 1

Sachgebiet C: Zivildienst

Zu Nummer 1

Sachgebiet D: Gesundheitspolitik

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Sachgebiet E: Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht

Sachgebiet F: Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht

Zu Nummer 1

Sachgebiet H: Familie und Soziales

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu 5. Kapitel XI

Sachgebiet A: Eisenbahnverkehr

Zu Nummer 5

Sachgebiet B: Straßenverkehr

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Sachgebiet C: Luftfahrt

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Sachgebiet D: Seeverkehr

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 12

Sachgebiet E: Binnenschifffahrt und Wasserstraßen

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Sachgebiet G: Allgemeine verkehrliche Bestimmungen

Zu 6. Kapitel XII

Sachgebiet A: Immissionsschutzrecht

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Sachgebiet C: Wasserwirtschaft

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Sachgebiet E: Chemikalienrecht

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Sachgebiet F: Naturschutz und Landschaftspflege

Zu 7. Kapitel XIV

Zu 8. Kapitel XVI

Sachgebiet C: Berufliche Bildung

Zu Nummer 1

Zu Artikel 112

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 113

Zu Artikel 114

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 947: Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht


 
 
 


Drucksache 40/10

... /EG festgelegten Schwellenwerte werden für die dem Geltungsbereich dieser Richtlinie unterfallenden Vergabeverfahren regelmäßig durch Verordnung der EU-Kommission der Europäischen Gemeinschaft geändert. Die Werte sind im WTO-Beschaffungsübereinkommen in Sonderziehungsrechten ausgedrückt und werden alle zwei Jahre hinsichtlich der Gegenwerte in Euro überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/10




A. Allgemeines

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)

§ 17
Melde- und Berichtspflichten

Artikel 2
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO)

Artikel 3

Begründung

A Allgemeines

I. Sachverhalt

II. Kosten- und Preiswirkungen

III. Bürokratiekosten

IV. Informationspflichten für die Verwaltung

V. Informationspflichten für Bürger

VI. Gleichstellungspolitische Belange

B Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Abs. 1:

Zu Abs. 2:

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

a zu Abs. 1:

b zu Abs. 4

c zu Abs. 5

zu Abs. 5 alt

d zu Abs. 6

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

a zu Abs. 1

b zu Abs. 2 alt

c zu Abs. 2 neu

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1126: Vierte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie Erste Verordnung zur Änderung der Sektorenverordnung


 
 
 


Drucksache 794/09

... 27. fordert, einen Mechanismus zum Transfer eines Teils der den IWF-Mitgliedstaaten neu zugewiesenen Mittel aus den Sonderziehungsrechten (SZR) des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/09




Allgemeines: Wiederherstellung von Wachstum

Beschäftigung, Beschäftigung und noch mehr Beschäftigung

Stärkung von Finanzaufsicht und Regulierung

Stärkung der globalen Finanzinstitutionen


 
 
 


Drucksache 522/09

... /EG. Die Schwellenwerte sind eng verknüpft mit den Schwellenwerten des WTO-Beschaffungsabkommens. Die im Beschaffungsübereinkommen in Sonderziehungsrechten (SZR) ausgedrückten Werte werden als Gegenwert in Euro von der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektV0)2

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Schätzung des Auftragswertes

§ 3
Ausnahme für Sektorentätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind

§ 4
Dienstleistungen des Anhangs 1

§ 5
Wege der Informationsübermittlung, Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote

Abschnitt 2
Vorbereitung des Vergabeverfahrens

§ 6
Vergabeverfahren

§ 7
Leistungsbeschreibung, technische Anforderungen

§ 8
Nebenangebote und Unteraufträge

§ 9
Rahmenvereinbarungen

§ 10
Dynamische elektronische Verfahren

§ 11
Wettbewerbe

Abschnitt 3
Bekanntmachungen und Fristen

§ 12
Pflicht zur Bekanntmachung, Beschafferprofil, zusätzliche Bekanntmachungen

§ 13
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung

§ 14
Bekanntmachungen von Aufrufen zum Teilnahmewettbewerb

§ 15
Bekanntmachung von vergebenen Aufträge

§ 16
Abfassung der Bekanntmachungen

§ 17
Fristen

§ 18
Verkürzte Fristen

§ 19
Fristen für Vergabeunterlagen, zusätzliche Unterlagen und Auskünfte

Abschnitt 4
Anforderungen an Unternehmen

§ 20
Eignung und Auswahl der Unternehmen

§ 21
Ausschluss vom Vergabeverfahren

§ 22
Bewerber- und Bietergemeinschaften

§ 23
Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen

§ 24
Prüfungssysteme

§ 25
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung

Abschnitt 5
Prüfung und Wertung der Angebote

§ 26
Behandlung der Angebote

§ 27
Ungewöhnlich niedrige Angebote

§ 28
Angebote, die Waren aus Drittländern umfassen

§ 29
Zuschlag und Zuschlagskriterien

§ 30
Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens

§ 31
Ausnahme von Informationspflichten

Abschnitt 6
Dokumentation, Statistik und Übergangsbestimmungen

§ 32
Dokumentation und Aufbewahrung der sachdienlichen Unterlagen

§ 33
Statistik

§ 34
Übergangsbestimmungen

Anhang 1

Teil
A4

Teil
B

Anhang 2
Technische Spezifikationen

3 Begriffsbestimmungen

Anhang 3
In die Bekanntmachungen über Vergebene Aufträge aufzunehmende Informationen

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union13

Artikel 2
Änderung der Vergabeverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

A. Allgemein

1. Sachverhalt

2. Zielsetzung

3. Lösung

4. Alternativen

5. Rechtssetzungskompetenz

6. Gender Mainstreaming

7. Kosten

9. Befristung

10. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht

B. Im Einzelnen

3 Inhaltsübersicht

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Abschnitt 3
(§§ 12 bis 19) Bekanntmachungen und Fristen

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu §§ 17

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Abschnitt 4
Anforderungen an Unternehmen

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Abschnitt 5
Prüfung und Wertung der Angebote

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Abschnitt 6
Besondere Bestimmungen

Zu § 32

Zu § 33

Abschnitt 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Zu § 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 923: Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung


 
 
 


Drucksache 502/09

... 23. fordert die Kommission auf, den möglicherweise erforderlichen zusätzlichen Betrag in Form von Sonderziehungsrechten des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/09




Allgemeine Anmerkungen

Wiederherstellung von Wachstum und Beschäftigung

Stärkung von Finanzaufsicht und Regulierung

Stärkung unserer globalen Finanzinstitutionen

Widerstand gegen Protektionismus und Förderung von Handel und Investitionen weltweit

Sicherung eines fairen und nachhaltigen Wirtschaftsaufschwungs für alle


 
 
 


Drucksache 22/08

... (2) Dieser Kurs muss dem Kreuzkurs entsprechen, der sich aus denjenigen Umrechnungskursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlung Umrechnungen der betreffenden Währungen in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Bahrain über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Bahrain über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 4

5. Zu Artikel 7

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zum Protokoll

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzentwürfe zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen der Bundesrepublik Deutschland


 
 
 


Drucksache 640/08

... ii) Die quotenbasierten Stimmen jedes Mitglieds entsprechen der Anzahl der Stimmen, die sich aus der Zuteilung von einer Stimme für jeden Teil seiner Quote ergibt, der einhunderttausend Sonderziehungsrechten entspricht."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Änderungsvorschlag für das Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds zur Stärkung der Mitspracherechte und der Beteiligung am Internationalen Währungsfonds

Änderungsvorschlag für das Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds zur Erweiterung der Anlagebefugnisse des Internationalen Währungsfonds

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Artikel XII
Abschnitt 3 des IWF-Übereinkommens

Artikel XII
Abschnitt 5 des IWF-Übereinkommens

Anhang
L Absatz 2

Artikel XII
Abschnitt 6 des IWF-Übereinkommens

Artikel V
Abschnitt 12 des IWF-Übereinkommens

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 670: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF)


 
 
 


Drucksache 19/08

... (3) Gibt es keinen Devisenmarkt, so gilt der Kreuzkurs (cross rate), der sich aus denjenigen Umrechnungskursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlung Umrechnungen der betreffenden Währungen in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 19/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Trinidad und Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Förderung von Kapitalanlagen

Artikel 3
Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 4
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung

Artikel 5
Enteignung

Artikel 6
Entschädigung für Verluste

Artikel 7
Rückführung von Kapitalanlagen und Erträgen

Artikel 8
Eintritt in Rechte

Artikel 9
Wechselkurs und Transfermodalitäten

Artikel 10
Anwendung sonstiger Bestimmungen

Artikel 11
Anwendungsbereich des Vertrags

Artikel 12
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien

Artikel 13
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Staatsangehörigen oder einer Gesellschaft der anderen Vertragspartei bezüglich Kapitalanlagen

Artikel 14
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Außerkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 21/08

... (3) Gibt es keinen Devisenmarkt, so gilt der Kreuzkurs, der sich aus denjenigen Umrechnungskursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlungen Umrechnungen der betreffenden Währungen in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Förderung und Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 3
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung

Artikel 4
Entschädigung bei Verlusten

Artikel 5
Entschädigung im Fall von Enteignung

Artikel 6
Transfers

Artikel 7
Rechtseintritt

Artikel 8
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten

Artikel 9
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Vertragsstaat und den Investoren des anderen Vertragsstaats

Artikel 10
Anwendungsbereich des Abkommens

Artikel 11
Anwendung anderer Bestimmungen

Artikel 12
Konsultationen

Artikel 13
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Außerkrafttreten des Abkommens

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 833/08

... (2) Gibt es keinen Devisenmarkt, so gilt der Kreuzkurs, der sich aus denjenigen Umrechnungskursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlung Umrechnungen der betreffenden Währungen in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 833/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Förderung und Zulassung

Artikel 3
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung

Artikel 4
Entschädigung im Falle von Enteignung

Artikel 5
Freier Transfer

Artikel 6
Subrogation

Artikel 7
Transfermodalitäten

Artikel 8
Sonstige Verpflichtungen

Artikel 9
Geltungsbereich

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien

Artikel 11
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Investor der anderen Vertragspartei

Artikel 12
Beziehungen zwischen den Vertragsparteien

Artikel 13
Protokoll

Artikel 14
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 7

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zum Protokoll

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 651: Zustimmungsgesetze zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen (IFV) der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Oktober 2004 mit Libyen und vom 13. November 2007 mit Jordanien


 
 
 


Drucksache 170/08

... Anpassung der Mitverschuldensregelung; Umstellung der Währungseinheit vom Sonderziehungsrecht auf Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 27
Mitwirkendes Verschulden des Verletzten

§ 40a
Gerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage

§ 40b
Gerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 34

§ 40c
Staatenklagerecht

Artikel 2
Änderung der Strahlenschutzverordnung

Artikel 3
Änderung des Verwaltungskostengesetzes

Artikel 4
Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

Zu Artikel 1

1. Grundsätze der Haftungsübereinkommen und wesentliche Inhalte der Änderungsprotokolle

Pariser Übereinkommen

Brüsseler Zusatzübereinkommen

2. Regelungsgegenstand des Gesetzentwurfs

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

II. Bundesgesetzliche Regelung

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

Kosten der öffentlichen Haushalte

5 Bürokratiekosten

Sonstige Kosten

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung und des Chemikaliengesetzes


 
 
 


Drucksache 176/08

... Im Pariser Übereinkommen werden die Haftungshöchstsummen des Inhabers einer Kernanlage von 15 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) bzw. 150 Millionen SZR nach einer Empfehlung des Direktionsausschusses der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (im Folgenden: Direktionsausschuss) von 1990 auf einen Mindestbetrag von 700 Millionen Euro erhöht. Die Mindesthaftung des Inhabers in Höhe von bisher 5 Millionen SZR wird für die Beförderung nuklearen Materials auf 80 Millionen Euro und für Anlagen mit geringem Risiko auf 70 Millionen Euro angehoben. Weitere wichtige Änderungen sind die Einführung einer Definition des Begriffs "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Kosten der öffentlichen Haushalte

4 Bürokratiekosten

Sonstige Kosten

Protokoll zur
Änderung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982

2 I.

A. Artikel 1 Absatz a i und ii wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

B. Artikel 1 Absatz a werden vier neue Ziffern vii , viii , ix und x angefügt, und zwar wie folgt:

C. Artikel 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

D. Artikel 3 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

E. In Artikel 4 werden die Absätze c und d als Absätze d und e neu nummeriert und ein neuer Absatz c mit folgendem Wortlaut eingefügt:

F. Artikel 5 Absätze b und d wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

G. Artikel 6 Absätze c , e und g wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

H. Artikel 7 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

I. Artikel 8 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

J. Artikel 9 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

K. Artikel 10 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

L. Artikel 12 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

M. Artikel 13 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

N. Artikel 14 Absatz b wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

O. Artikel 15 Absatz b wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

P. Nach Artikel 16 wird ein neuer Artikel 16bis eingefügt:

Artikel 16bis

Q. Artikel 17 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

R. Artikel 18 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

S. Artikel 19 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

T. Artikel 20 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

U. Artikel 21 wird ein neuer Absatz c mit folgendem Wortlaut angefügt:

V. In Artikel 22 wird Absatz c zu Absatz d , und ein neuer Absatz c wird in Artikel 22 eingefügt; er lautet wie folgt:

W. Artikel 23 Absatz b wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

X. Artikel 24 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Y. Der in den folgenden Artikeln gebrauchte Ausdruck Schaden wird durch den Ausdruck nuklearer Schaden ersetzt:

2 II.

Protokoll zur
Änderung des Zusatzübereinkommens vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982

2 I.

A. Absatz 2 der Präambel wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

B. Artikel 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 2

C. Artikel 3 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 3

D. Artikel 4 wird gestrichen.

E. Artikel 5 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 5

F. Artikel 6 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 6

G. Artikel 7 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 7

H. Artikel 8 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 8

I. Artikel 9 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 9

J. Artikel 10 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 10

K. Artikel 11 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 11

L. Artikel 12 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 12

M. Nach Artikel 12 wird folgender neuer Artikel 12bis eingefügt:

Artikel 12bis

N. Artikel 13 Absätze a , b , f und i wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 13

O. Artikel 14 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 14

P. Artikel 15 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 15

Q. Artikel 17 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 17

R. Artikel 18 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 18

S. Artikel 20 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 20

T. Artikel 21 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 21

U. Artikel 25 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 25

V. Der Anhang wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Anhang zum
Zusatzübereinkommen vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964, des Protokolls vom 16. November 1982 und des Protokolls vom 12. Februar 2004

2 II.

Denkschrift

Protokoll 2004
zum Pariser Übereinkommen

A. Allgemeines zum Inhalt des Protokolls

B. Zu den einzelnen Abschnitten des Protokolls

Zu Abschnitt I Buchstabe A

Zu Abschnitt I Buchstabe B

Zu Abschnitt I Buchstabe C

Protokoll 2004
zum Brüsseler Zusatzübereinkommen

A. Allgemeines zum Inhalt des Protokolls

B. Zu den einzelnen Abschnitten des Protokolls

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung und des Chemikaliengesetzes


 
 
 


Drucksache 23/08

... (3) Gibt es keinen Devisenmarkt, so gilt der Kreuzkurs, der sich aus denjenigen Umrechnungskursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlung Umrechnungen der betreffenden Währungen in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sultanat Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Förderung und Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 3
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung von Kapitalanlagen

Artikel 4
Entschädigung im Fall von Enteignung und Verstaatlichung

Artikel 5
Entschädigung für Verluste

Artikel 6
Transfers

Artikel 7
Subrogation

Artikel 8
Anwendbarkeit anderer Regeln und Bestimmungen

Artikel 9
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Investor und einem Vertragsstaat

Artikel 11
Geltungsbereich des Vertrags

Artikel 12
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzentwürfe zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen der Bundesrepublik Deutschland


 
 
 


Drucksache 832/08

... (2) Ist ein Devisenmarkt nicht vorhanden, so ist der von der jeweiligen Zentralbank für ausländische Direktinvestitionen angewandte letztgültige Kurs oder der letztgültige Kurs für die Umrechnung von Devisen in Sonderziehungsrechte heranzuziehen, je nachdem, was für den Investor günstiger ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 832/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Förderung und Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 3
Behandlung von Kapitalanlagen

Artikel 4
Entschädigung bei Enteignung

Artikel 5
Freier Transfer

Artikel 6
Subrogation

Artikel 7
Transferbestimmungen

Artikel 8
Sonstige Bestimmungen

Artikel 9
Anwendungsbereich

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien

Artikel 11
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Investor der anderen Vertragspartei

Artikel 12
Beziehungen zwischen den Vertragsparteien

Artikel 13
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Außerkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage zur
Denkschrift

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 651: Zustimmungsgesetze zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen (IFV) der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Oktober 2004 mit Libyen und vom 13. November 2007 mit Jordanien


 
 
 


Drucksache 20/08

... (2) Gibt es keinen Devisenmarkt, so gilt der Kreuzkurs (cross rate), der sich aus denjenigen Umrechnungskursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlung Umrechnungen der betreffenden Währungen in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Madagaskar über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Förderung und Zulassung von Kapitalanlagen

Artikel 3
Inländerbehandlung und Meistbegünstigungsklausel

Artikel 4
Schutz von Kapitalanlagen, Enteignung und Entschädigung

Artikel 5
Freier Transfer

Artikel 6
Eintritt in Rechte

Artikel 7
Transfergarantie

Artikel 8
Verhältnis zu anderen Bestimmungen

Artikel 9
Geltungsbereich

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragstaaten

Artikel 11
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Investor und einem Vertragsstaat

Artikel 12
Diplomatische Beziehungen

Artikel 13
Protokoll

Artikel 14
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Beendigung des Vertrags

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Madagaskar über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 7

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zum Protokoll


 
 
 


Drucksache 759/08

... Soweit die CIV angewendet wird, ist deren Artikel 52 zu beachten. Danach kann in allen Fällen, auf die die CIV anzuwenden ist, gegen den Beförderer ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter den Voraussetzungen und Beschränkungen der CIV geltend gemacht werden. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Haftung nicht auf Vertrag gestützt wird. Artikel 30 § 2 CIV bestimmt zusätzlich, dass sich die Höhe des nach Artikel 30 § 1 CIV zu leistenden Schadenersatzes bei Tötung oder Verletzung eines Fahrgasts nach dem jeweils anwendbaren innerstaatlichen Recht richtet, sofern der im innerstaatlichen Recht festgelegte Haftungshöchstbetrag den Betrag von 175 000 Sonderziehungsrechten überschreitet. Die gegenüber der CIV höheren Haftungsgrenzen des Haftpflichtgesetzes bleiben daher unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)

§ 1

§ 2

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 5
Beförderungsbedingungen

§ 14
Informationen

§ 17
Verspätung im Schienenpersonennahverkehr

§ 37
Schlichtungsstelle

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Notwendigkeit einer Regelung

1. Bisherige Rechtslage

2. Rechtslage nach Inkrafttreten der Verordnung EG Nr. 1371/2007

3. Anpassung des nationalen Rechts

III. Inhalt der Regelung

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VII. Sonstige Kosten

VIII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 620: Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr


 
 
 


Drucksache 569/06

... (2) Gibt es keinen Devisenmarkt, so gilt der Kreuzkurs (cross rate), der sich aus denjenigen Umrechnungskursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlung Umrechnungen der betreffenden Währungen in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Timor-Leste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Timor-Leste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 7

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 174/06

... 1 Die in diesem Übereinkommen genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. Die in Artikel 3 Absatz 1, Artikel 4a Absatz 1, Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 8 genannten Beträge sind in die Landeswährung des Staates des angerufenen Gerichts entsprechend dem Wert der betreffenden Währung gegenüber dem Sonderziehungsrecht am Tag des Urteils oder an dem von den Parteien vereinbarten Tag umzurechnen. Der in Sonderziehungsrechten ausgedrückte Wert der Landeswährung eines Vertragsstaats, der Mitglied des Internationalen Währungsfonds ist, wird nach der vom Internationalen Währungsfonds angewendeten Bewertungsmethode errechnet, die an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen gilt. Der in Sonderziehungsrechten ausgedrückte Wert der Landeswährung eines Vertragsstaats, der nicht Mitglied des Internationalen Währungsfonds ist, wird auf eine von diesem Vertragsstaat bestimmte Weise errechnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Option 1: nur Umsetzung des Athener Übereinkommens. Dies wird durch die

Option 2: Übernahme des Übereinkommens ohne Anpassungen.

Option 3: Übernahme des Übereinkommens mit Anpassungen, wie der Ausweitung des Geltungsbereichs auf den Inlandsverkehr und die Binnenschifffahrt.

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Fragen im Zusammenhang mit der Haftung des Beförderers und der Rechte der

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Haftung des Beförderers

Artikel 4
Haftungshöchstsummen

Artikel 5
Vorschusszahlung

Artikel 6
Information der Reisenden

Artikel 7
Bericht und Änderung des Athener Übereinkommens von 2002

Artikel 8
Inkrafttreten

Anlage
Athener Übereinkommen von 2002 über die BEFÖRDERUNG von REISENDEN und ihrem GEPÄCK auf SEE

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 1a
Anhang

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Haftung des Beförderers

Artikel 4
Ausführender Beförderer

Artikel 4a
Pflichtversicherung

Artikel 5
Wertsachen

Artikel 6
Verschulden des Reisenden

Artikel 7
Haftungsbeschränkung bei Tod und bei Körperverletzung

Artikel 8
Haftungsbeschränkung für Verlust oder Beschädigung von Gepäck und Fahrzeugen

Artikel 9
Rechnungseinheit und Umrechnung

Artikel 10
Ergänzungsbestimmungen über Haftungshöchstbeträge

Artikel 11
Einreden und Beschränkungen für die Bediensteten des Beförderers

Artikel 12
Mehrere Ansprüche

Artikel 13
Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung

Artikel 14
Grundlage für Ansprüche

Artikel 15
Anzeige des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck

Artikel 16
Verjährung von Schadenersatzklagen

Artikel 17
Zuständiges Gericht

Artikel 18
Nichtige Vereinbarungen

Artikel 19
Sonstige Übereinkommen über Haftungsbeschränkung

Artikel 20
Nukleare Schäden

Artikel 21
Gewerbsmäßige Beförderung durch öffentlich-rechtliche Körperschaften

Artikel 22
Erklärung der Nichtanwendung

Artikel 22a
Schlussbestimmungen des Übereinkommens

Schlussbestimmungen Artikel 17 bis 25 des Protokolls von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See

Artikel 17
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 18
Staaten mit mehr als einer Rechtsordnung

Artikel 19
Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Kündigung

Artikel 22
Revision und Änderung

Artikel 23
Änderung der Höchstbeträge

Artikel 24
Verwahrer

Artikel 25
Sprachen

Anhang zum
Athener Übereinkommen

Bescheinigung über eine Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 476/06

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für die Anwendung auf Verfahren zur Auftragsvergabe (ABl. EU (Nr.) L 333 S. 28) an. Die Schwellenwerte wurden von der Europäischen Kommission neu festgesetzt, um für den Zeitraum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 eine Übereinstimmung der Richtlinien mit dem WTO - Beschaffungsübereinkommen hinsichtlich der Auftragswerte, zu erreichen. Die Werte sind im WTO - Beschaffungsübereinkommen in Sonderziehungsrechte ausgedrückt und müssen zweijährlich hinsichtlich der Gegenwerte in Euro überprüft und ggf. angepasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/06




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemein

1. Sachverhalt

2. Gender Mainstreaming

3. Kosten

4. Befristung, Evaluierung

5. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 174/1/06

... (CLNI) vom 4. November 1988 i. V. m. dem Zustimmungsgesetz vom 6. August 1998 (BGBl. 1998 II S. 1643) ist die Haftung in der Binnenschifffahrt bei Personenschäden auf maximal zwölf Millionen Sonderziehungsrechten limitiert; dies entspricht der Regelung des § 5k BinSchG. Fälle, in denen dieser Betrag zur Befriedigung der Ansprüche von Geschädigten nicht ausreicht, sind in der Binnenschifffahrt auf Grund der Sicherheitsvorteile im Vergleich zur Seeschifffahrt aus der Vergangenheit nicht bekannt und derzeit auch für die Zukunft nicht ersichtlich.



Drucksache 83/05

... a) Währungsgold und Sonderziehungsrechte (SZR) (F.1, AF.1)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

§ 5
Statistik über die Schulden, Bürgschaften und Finanzaktiva

§ 13
Zusammenführung

Artikel 2
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 2

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 412/05

... Übereinkommen maximal haftet. Dieser Betrag bestimmt sich nach Artikel 22 Abs. 3 und 4 Montrealer Übereinkommen. Danach haftet der Luftfrachtführer für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung bei der Beförderung von Gütern bis zu einem Betrag von 17 Sonderziehungsrechten je Kilogramm des betroffenen Gutes. Die Regelung gilt allerdings grundsätzlich nur für Personen, die ein Luftfahrzeug betreiben oder führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 8 Abs. 2 Nr.3

3. Nach § 63c wird folgender § 63d eingefügt:

§ 63d
Nichtbeförderung bei Überbuchung; Annullierung und Verspätung von Flügen

4. Die Überschrift des Fünften Abschnitts

5. Nach der Überschrift des Fünften Abschnitts

6. Nach der Überschrift 1. Anwendungsbereich

§ 101
Anwendungsbereich

7. Die bisherige Überschrift

8. § 102 wird wie folgt geändert:

9. § 102a wird wie folgt gefasst:

§ 102a
Anzeigepflicht

10. § 102b wird aufgehoben.

11. Die Überschrift 2. Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers

12. In § 103 Abs. 1 werden die Wörter des Luftfrachtführers seine Haftung durch die Wörter für Fluggastschäden die Haftung des Luftfrachtführers ersetzt.

13. Nach § 103 wird folgende Überschrift eingefügt:

14. § 104 wird wie folgt gefasst:

§ 104
Versicherung für Güterschäden

15. Die Überschrift 3. Gemeinsame Vorschriften

17. § 106 wird wie folgt geändert:

18. Nach § 106 wird folgender § 106a eingefügt:

§ 106a
Selbstbehalt

19. § 108 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Die Verordnung EG Nr.261/2004

2. Die Verordnung EG Nr.261/2004

3. Schließlich sind die Mitgliedstaaten gem. Artikel 16 Abs. 3 der Verordnung EG Nr.261/2004

3.1. Sanktionsmaßnahmen im Bereich der luftrechtlichen Genehmigungen

3.2. Verstöße gegen die Verordnung

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 9/05

... (3) Gibt es keinen Devisenmarkt, so gilt der Kreuzkurs (cross rate), der sich aus denjenigen Umrechnungskursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlung Umrechnungen der betreffenden Währungen in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Vertrags

Artikel 2
Geltungsbereich des Vertrags

Artikel 3
Förderung von Kapitalanlagen

Artikel 4
Inländerbehandlung und Meistbegünstigungsbestimmungen

Artikel 5
Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 6
Transferierungen

Artikel 7
Eintritt in Rechte

Artikel 8
Günstigere Bestimmungen und andere Verpflichtungen

Artikel 9
Anwendbarkeit

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien

Artikel 11
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Investor und einer Vertragspartei

Artikel 12
Protokoll

Artikel 13
Änderung oder Revision

Artikel 14
Inkrafttreten, Dauer und Beendigung

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 3

3. Zu Artikel 4

4. Zu Artikel 6

Denkschrift

I. Allgemeines

I I . B e s o n d e r e s

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zum Protokoll


 
 
 


Drucksache 11/05

... (3) Gibt es keinen Devisenmarkt, so gilt der Kreuzkurs (cross rate), der sich aus denjenigen Umrechnungskursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlung Umrechnungen der betreffenden Währungen in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Zu Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 10/05

... (3) Gibt es keinen Devisenmarkt, so gilt der Kreuzkurs (cross rate), der sich aus denjenigen Umrechnungskursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlung Umrechnungen der Währungen der betreffenden Länder in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 12/05

... nicht vorhanden, so muss der Wechselkurs dem Kreuzkurs entsprechen, der sich aus den Kursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlung Umrechnungen der betreffenden Währungen in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 8/05

... (2) Dieser Kurs muss dem Kreuzkurs (cross rate) entsprechen, der sich aus denjenigen Umrechnungskursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlung Umrechnungen der betreffenden Währungen in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kirgisischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Bundesrepublik Deutschland und die Kirgisische Republik -

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kirgisischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 596/04

... (2) Gibt es keinen Devisenmarkt, so gilt der Kreuzkurs (cross rate), der sich aus denjenigen Umrechnungskursen ergibt, die der Internationale Währungsfonds zum Zeitpunkt der Zahlung Umrechnungen der betreffenden Währungen in Sonderziehungsrechte zugrunde legen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 7

5. Bei Beförderungen von Gütern und Personen,

I. Allgemeines

II . Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Denkschrift

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 876/04

... Übereinkommen orientierte Mindestdeckungen von 250 000 Sonderziehungsrechten je Fluggast für Personenschäden (Artikel 6 Abs. 1), von 1000 Sonderziehungsrechten je Fluggast für Substanzschäden an Gepäck (Artikel 6 Abs. 2) und von 17 Sonderziehungsrechten je Kilogramm des beförderten Gutes für Substanzschäden an Gütern (Artikel 6 Abs. 3) vor. Für die Deckung der Drittschadenshaftung sieht Artikel 7 von der Höchstabflugmasse abhängige, in 10 Kategorien gestaffelte Mindestdeckungen vor. Weitere Regelungen zur Konkretisierung der Versicherungspflichten enthält die EG-Verordnung Nr. 785/2004 nicht, sieht man einmal von der Hinterlegung eines Versicherungsnachweises nach Artikel 5 Abs. 1 ab. Die EG-Verordnung Nr. 785/2004 tritt am 30. April 2005 in Kraft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 876/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.