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"Umweltrecht"


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Drucksache 745/12 (Beschluss)

... - 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 676/12

... Der Nationale Normenkontrollrat hat gegen das Regelungsvorhaben keine Bedenken, da der Anstieg des Erfüllungsaufwands europarechtlich veranlasst ist. Er weist jedoch darauf hin, dass der Regelungsentwurf unter der Prämisse stand, die bestehenden umweltrechtlichen Standards nicht abzuschwächen, was den Raum für die Prüfung kostengünstigerer Alternativen eingeengt hat. Zudem werden Anforderungen normiert, die unter Berufung auf Art. 18 der Richtlinie über Industrieemissionen über die Anwendung der besten verfügbaren Techniken hinausgehen.



Drucksache 720/12 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat steht der bereits in anderem Zusammenhang geäußerten Absicht der Kommission ablehnend gegenüber, eine Verschärfung der für das gesamte Umweltrecht der EU geltenden Kontroll- und Überwachungsvorschriften, bei denen die Kommission die Wasserwirtschaft als einen der wichtigsten Zielbereiche ansieht, herbeizuführen. Diese Aktivitäten sind mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht zu vereinbaren und führen zu einer nachhaltigen Steigerung des bürokratischen Aufwands, der nicht im Verhältnis zu dem damit für den Schutz der Umwelt Ereichbaren steht.



Drucksache 720/12

... Als Folgemaßnahme zu ihrer jüngsten Mitteilung über die Durchführung der Umweltmaßnahmen der EU41 arbeitet die Kommission derzeit an einer Verschärfung der für das gesamte Umweltrecht der EU geltenden Kontroll- und Überwachungsvorschriften. Die Wasserwirtschaft ist hier einer der wichtigsten Zielbereiche. Die Kommission wird auch prüfen, wie eine engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen partnerschaftlicher Durchführungsvereinbarungen künftig Konformität in Bereichen wie der übermäßigen Wasserzuteilung oder der illegalen Wasserentnahme sichern könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/12




Mitteilung

1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!

1.1. Politischer Hintergrund

2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN

2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.5. Querschnittslösungen

Tabelle

2.6. Globale Aspekte

Tabelle

3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik


 
 
 


Drucksache 15/12 (Beschluss)

... 2. Eine stärkere Einbindung von Aspekten, die den Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourcen- und Energieeffizienz dienen, ist ebenso zu begrüßen wie der mögliche Ausschluss von Bietern, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen. Das deutsche Vergaberecht berücksichtigt diese Vorgaben jedoch jetzt schon weitgehend.



Drucksache 16/12

... Sanktionierung von Verstößen gegen verbindliche sozial-, arbeits- oder umweltrechtliche Vorschriften: Nach der vorgeschlagenen Richtlinie kann eine Vergabestelle Wirtschaftsteilnehmer vom Verfahren ausschließen, wenn sie Verstöße gegen Verpflichtungen des EU-Sozial-, Arbeits- oder Umweltrechts oder gegen internationale arbeitsrechtliche Bestimmungen feststellt. Darüber hinaus werden die Vergabestellen verpflichtet, Angebote abzulehnen, wenn sie feststellen, dass diese ungewöhnlich niedrig sind, weil gegen sozial-, arbeits- und umweltrechtliche Vorschriften des Unionsrechts verstoßen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Umsetzungsmaßnahmen und erläuternde Unterlagen

- Europäischer Wirtschaftsraum

- Einzelerläuterungen zum Vorschlag

1 Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren

2 Strategische Vergabe öffentlicher Aufträge als Antwort auf neue Herausforderungen

3 Besserer Marktzugang für KMU und Startup- Unternehmen

4 Solide Verfahren

5 Governance

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vergabe gemischter Aufträge und Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

Kapitel II
Persönlicher Anwendungsbereich: Abgedeckte Stellen und Tätigkeiten

Abschnitt 1
Stellen

Artikel 4
Vergabestellen

Abschnitt 2
Tätigkeiten

Artikel 5
Gas und Wärme

Artikel 6
Elektrizität

Artikel 7
Wasser

Artikel 8
Verkehrsleistungen

Artikel 9
Häfen und Flughäfen

Artikel 10
Postdienste

Artikel 11
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 12
Schwellenwerte

Artikel 13
Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 14
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge Wettbewerbe

Unterabschnitt 1
Für alle Vergabestellen geltende Ausschlüsse und besondere Ausschlüsse für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 15
Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 16
Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 17
Verteidigung und Sicherheit

Artikel 18
Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 19
Besondere Ausschlüsse für Dienstleistungsaufträge

Artikel 20
Von bestimmten Vergabestellen vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2
Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 21
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Artikel 22
Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 23
Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 24
Unterrichtung

Unterabschnitt 3
Besondere Sachverhalte

Artikel 25
Forschung und Entwicklung

Artikel 26
Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 4
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 27
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 28
Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 27

Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze

Artikel 29
Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 30
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 31
Vorbehaltene Aufträge

Artikel 32
Vertraulichkeit

Artikel 33
Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 34
Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel

Artikel 35
Nomenklaturen

Artikel 36
Interessenkonflikte

Artikel 37
Rechtswidriges Verhalten

Titel II
Vorschriften über Aufträge

Kapitel I
Verfahren

Artikel 38
Bedingungen betreffend das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und andere internationale Übereinkommen

Artikel 39
Wahl der Verfahren

Artikel 40
Offenes Verfahren

Artikel 41
Nichtoffenes Verfahren

Artikel 42
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 43
Innovationspartnerschaft

Artikel 44
Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

Kapitel II
Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 45
Rahmenvereinbarungen

Artikel 46
Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 47
Elektronische Auktionen

Artikel 48
Elektronische Kataloge

Artikel 49
Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 50
Nebenbeschaffungstätigkeiten

Artikel 51
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

Artikel 52
Gemeinsame Auftragsvergabe durch Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten

Kapitel III
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Vorbereitung

Artikel 53
Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 54
Technische Spezifikationen

Artikel 55
Gütezeichen

Artikel 56
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 57
Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 58
Varianten

Artikel 59
Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 60
Fristsetzung

Abschnitt 2
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 61
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 62
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 63
Auftragsbekanntmachung

Artikel 64
Vergabebekanntmachung

Artikel 65
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 66
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 67
Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 68
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung

Artikel 69
Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3
Auswahl der Teilnehmer Auftragsvergabe

Artikel 70
Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1
Qualifizierung und Qualitative Auswahl

Artikel 71
Qualifizierungssysteme

Artikel 72
Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 73
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Artikel 74
In der Richtlinie [2004/18/EGJ festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 75
Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Unterabschnitt 2
Zuschlagserteilung

Artikel 76
Zuschlagskriterien

Artikel 77
Lebenszykluskostenrechnung

Artikel 78
Hindernisse für die Zuschlagserteilung

Artikel 79
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Auftragsausführung

Artikel 80
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 81
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 82
Auftragsänderungen während der Laufzeit

Artikel 83
Kündigung von Aufträgen

Titel III
Besondere Beschaffungsregelungen

Kapitel I
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 84
Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 85
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 86
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

Kapitel II
Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich

Artikel 87
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 88
Anwendungsbereich

Artikel 89
Bekanntmachungen

Artikel 90
Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 91
Entscheidungen des Preisgerichts

Titel IV
Governance

Artikel 92
Durchsetzung

Artikel 93
Öffentliche Aufsicht

Artikel 94
Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 95
Nationale Berichterstattung

Artikel 96
Unterstützung der Vergabestellen und der Unternehmen

Artikel 97
Verwaltungszusammenarbeit

Titel V
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 98
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 99
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 100
Ausschussverfahren

Artikel 101
Umsetzung

Artikel 102
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 103
Überprüfung

Artikel 104
Inkrafttreten

Artikel 105
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe A

Anhang II
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 2

Anhang III
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 27 Absatz 3

I. Vergabestellen im Bereich der Sehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen

Anhang IV
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang V
Verzeichnis der Internationalen Übereinkommen nach Artikel 38

Anhang VI
Teil A

I. Obligatorische Angaben

II. Zusätzlich Aufzuführende Angaben, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet Artikel 61 Absatz 2

Teil
B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmässiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Auruf zum Wettbewerb dienen, Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 61 Absatz 1)

Anhang VII
in Spezifikationen bei elektronischen Auktionen, Aufzuführende Angaben (Artikel 47 Absatz 4)

Anhang VIII
Technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X
in der Bekanntmachung über das bestehen eines Qualifizierungssystems Aufzuführende Angaben

Anhang XI
In den Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 63)

Anhang XII
In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 64)

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union55

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

Anhang XIII
Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interressensbestätigung gemäss Artikel 68

Anhang XIV
Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- Umweltrecht nach den Artikeln 70 79

Anhang XV
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 77 Absatz 3

Anhang XVI
In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 82 Absatz 6)

Anhang XVII
Dienstleistungen nach Artikel 84

Anhang XVIII
In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 85)

Anhang XIX
In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XX
In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XXI
Entsprechungstabelle 56


 
 
 


Drucksache 194/12

... Wasser gehört zu den Bereichen, die im EU-Umweltrecht am umfassendsten reglementiert sind. Die Anfänge der europäischen Wasserpolitik gehen auf die 1970er Jahre zurück, als erstmals einschlägige politische Programme sowie rechtlich verbindliche Vorschriften verabschiedet wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/12




Vorschlag

Begründung

1. Begründung des Vorschlags

2. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Parameterwerte

Artikel 6
Überwachung

Artikel 7
Probenahmestellen

Artikel 8
Probenahme und Analyse

Artikel 9
Abhilfemaßnahmen und Unterrichtung der Verbraucher

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Adressaten

Anhang I
Parameterwerte für Radon und Tritium und Parameterwerte für die Gesamtrichtdosis für andere radioaktive Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch

Anmerkung 1:

Anhang II
Überwachung radioaktiver Stoffe

1. Allgemeine Grundsätze und Überwachungshäufigkeit

2. Radon und Tritium

3. Gesamtrichtdosis

4. Die Kontrollen im Rahmen der Überwachung

Tabelle

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anhang III
Probenahmeverfahren und Analysemethoden

1. Überprüfung auf Einhaltung der Gesamtrichtdosis GRD

2. Berechnung der Gesamtrichtdosis GRD

3. Leistungsmerkmale und Analysemethoden

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anmerkung 4:

Anmerkung 5:

Anmerkung 6:


 
 
 


Drucksache 707/12

... -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften



Drucksache 128/12

... Mit den Überlegungen in dieser Mitteilung wird einer Forderung des Rates "Umwelt" vom Dezember 2010 entsprochen, nach der die Mitgliedstaaten und die Kommission die Anwendung und Durchsetzung des Umweltrechts der EU verstärken und verbessern sollten, um den Zustand der Umwelt zu verbessern und gleiche Bedingungen für alle zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/12




2 Einleitung

Warum eine ordnungsgemäße Anwendung wichtig ist

Warum die EU die Informationen über die Anwendung verbessern muss

Verbesserung der Informationen über die Anwendung

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 469/12

... -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes1

§ 4a
Maßgaben zur Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Umweltauditgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen

§ 62a
Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen

§ 72
Hochwasser

Artikel 7
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 8
Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung

Artikel 9
Änderung der UAG-Gebührenverordnung

Artikel 10
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 11
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 12
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Alternativen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 12

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2000: Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften

3 Zusammenfassung

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

Im Einzelnen

3 Fazit


 
 
 


Drucksache 720/1/12

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung bei den weiteren Beratungen zum Umweltrecht und zur GAP auf EU-Ebene darauf zu achten, dass die Mitteilung der Kommission nicht als Vorfestlegung interpretiert wird. Das betrifft vor allem mit Blick auf die GAP nach 2013 Vorgaben

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/1/12




Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 128/1/12

... 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, die Anwendung des europäischen Umweltrechts zu verbessern und das Vertrauen in die Informationen über die Umwelt zu steigern. Die umfassende Anwendung und Durchsetzung des Umweltrechts der EU ist erforderlich, um den Schutz der Umwelt als natürliche Lebensgrundlage zu gewährleisten. Positiv wird insbesondere auch eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur gleichmäßigen Anwendung des Umweltrechts bewertet, weil dadurch europaweit ein Beitrag geleistet wird, Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen herzustellen.



Drucksache 469/1/12

... -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 1 UmwRG , Buchstabe c § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 UmwRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1 Nummer 2 UmwRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - und bb - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 - neu - UmwRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 und Absatz 3 UmwRG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu -, 2b - neu - § 5 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu -, § 14f Absatz 4 Satz 3, 4 - neu - UVPG

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 11 Absatz 2 USchadG

9. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 WHG

10. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 72 WHG

§ 72
Hochwasser

11. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 1 Satz 1 WHG

12. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 2 Satz 1 WHG


 
 
 


Drucksache 707/12 (Beschluss)

... -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften



Drucksache 15/1/12

... 2. Eine stärkere Einbindung von Aspekten, die den Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourcen- und Energieeffizienz dienen, ist ebenso zu begrüßen wie der mögliche Ausschluss von Bietern, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen. Das deutsche Vergaberecht berücksichtigt diese Vorgaben jedoch jetzt schon weitgehend.



Drucksache 128/12 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, die Anwendung des europäischen Umweltrechts zu verbessern und das Vertrauen in die Informationen über die Umwelt zu steigern. Die umfassende Anwendung und Durchsetzung des Umweltrechts der EU ist erforderlich, um den Schutz der Umwelt als natürliche Lebensgrundlage zu gewährleisten. Positiv wird insbesondere auch eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur gleichmäßigen Anwendung des Umweltrechts bewertet, weil dadurch europaweit ein Beitrag geleistet wird, Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen herzustellen.



Drucksache 469/12 (Beschluss)

... -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1 Nummer 2 UmwRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - und bb - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 - neu - UmwRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

5. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu -, 2b - neu - § 5 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu -, § 14f Absatz 4 Satz 3, 4 - neu - UVPG

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

6. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 11 Absatz 2 USchadG

7. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 WHG

8. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 1 Satz 1 WHG


 
 
 


Drucksache 745/1/12

... 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 629/11 (Beschluss)

... 47. Der Bundesrat hält es nicht für effektiv, im Rahmen der Programmaufstellung eine Bewertung des Verwaltungsaufwands für die Zuwendungsempfänger vorzunehmen sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau festzulegen. Der Verwaltungsaufwand wird in hohem Maß durch Vorgaben der Kommission bestimmt, zumal gerade das vorliegende Regelwerk den Empfängern zusätzliche Bürokratiekosten auferlegt. Außerdem entsteht Bürokratie insbesondere durch politische Festlegungen außerhalb der Kohäsionspolitik (öffentliches Vergaberecht, Beihilferecht, Umweltrecht, Haushaltsrecht), deren Vorgaben nicht in der Verantwortung der Verwaltungsbehörden liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/11 (Beschluss)




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen Ziele

4 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

5 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

4 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen GSR

4 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

V. Territoriale Entwicklung

VI. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

VII. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

4 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

4 Finanzmanagement/Finanzfluss

4 Datenaustauschsysteme

VIII. Förderfähigkeitsregeln

IX. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

X. Delegierung von Rechtsakten

XI. Übergangsbestimmungen

XII. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 629/1/11

... 59. Der Bundesrat hält es nicht für effektiv, im Rahmen der Programmaufstellung eine Bewertung des Verwaltungsaufwands für die Zuwendungsempfänger vorzunehmen sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau festzulegen. Der Verwaltungsaufwand wird in hohem Maß durch Vorgaben der Kommission bestimmt, zumal gerade das vorliegende Regelwerk den Empfängern zusätzliche Bürokratiekosten auferlegt. Außerdem entsteht Bürokratie insbesondere durch politische Festlegungen außerhalb der Kohäsionspolitik (öffentliches Vergaberecht, Beihilferecht, Umweltrecht, Haushaltsrecht), deren Vorgaben nicht in der Verantwortung der Verwaltungsbehörden liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. Förderfähigkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. Übergangsbestimmungen

XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 72/11

... 44. EU-Netz für die Anwendung und Durchsetzung des Umweltrechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/11




1. Einführung

2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten

2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten

2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas

2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung

2.1.3. Rohstoff

2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten

3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten

3.1. Physische Märkte

3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas

3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung

3.2. Regulierung der Finanzmärkte

3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe

4. die Europäische Rohstoffinitiative

4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe

4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen

4.3. Entwicklungsinstrumente

4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen

4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien

4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung

5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative

5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe

5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule

5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen

5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel

5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule

5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule

5.5 Innovation: ein Querschnittsthema

6. die nächsten Schritte

Anhang
Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten


 
 
 


Drucksache 342/11

... , welche Unterlagen sie für erforderlich hält. Die Vorschrift ist Ausdruck des umweltrechtlichen Verursacherprinzips. Wer ein umweltrelevantes Vorhaben verwirklichen will, muss auch die Informationen liefern, die notwendig sind, um die Raum- und Umweltwirkungen des Vorhabens überprüfen zu können. Satz 4 dient dem Schutz von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen. Satz 6 regelt die von der



Drucksache 362/2/11

... Der Bundesrat hatte die Bundesregierung bereits mit Beschluss zu BR-Drucksache 88/11, Ziffer 15, aufgefordert, die Zuständigkeit für die Genehmigung des Überwachungsplans bei den Ländern zu belassen. Dieser Aufforderung ist die Bundesregierung nicht nachgekommen. Der beabsichtigte Wechsel der Zuständigkeit im Bereich des anlagenbezogenen Umweltrechts von den Ländern auf den Bund entbehrt jeglicher sachlichen Begründung und widerspricht der Kompetenzordnung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/2/11




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 713/11

... im grenzüberschreitenden Rahmen, das in das EU-Umweltrecht aufgenommen wurde, auf Folgenabschätzungen im Rahmen von Projekten anwendbar, bei denen grenzüberschreitende Auswirkungen zu erwarten sind. Seine Anwendung ist jedoch bei bestimmten Bohrungsarbeiten nicht obligatorisch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund der Regulierungsinitiative

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise Hinsichtlich der Verordnung Ergebnisse der Folgenabschätzung für die verschiedenen politischen Optionen

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Verhütung von Unfällen

Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften und Haftung bei Schäden

Transparenz, Informationsaustausch und bestmögliche Praktiken

4 Notfallmaßnahmen

Internationale Aktivitäten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Politische Optionen und Bewertung der Auswirkungen

3. Rechtliche Aspekte der Verordnung

4 Betreiber

4 Mitgliedstaaten

4 Kommission

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

Änderung geltender Rechtsvorschriften

4 Übertragung

Europäischer Wirtschaftsraum und Energiegemeinschaft

Vorschlag

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
vermeidung ernster Gefahren bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze des Risikomanagements bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 4
Sicherheitserwägungen im Rahmen der Genehmigung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Artikel 5
Beteiligung der Öffentlichkeit an Lizenzvergabeverfahren

Artikel 6
Akzeptanz von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten innerhalb von Lizenzgebieten

Artikel 7
Haftung für Umweltschäden

Artikel 8
Zuständige nationale Behörde

Kapitel III
Vorbereitung Durchführung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf der Basis einer Risikobewertung

Artikel 9
Bedingungen für den Betrieb von Offshore-Anlagen

Artikel 10
Gefahrenbericht für Förderanlagen

Artikel 11
Gefahrenbericht für Nichtförderanlagen

Artikel 12
Interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 13
Mitteilung über Bohrungsarbeiten

Artikel 14
Mitteilung über den kombinierten Betrieb

Artikel 15
Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten

Artikel 16
Befugnis, Aktivitäten zu untersagen

Artikel 17
Grenzüberschreitende Auswirkungen

Kapitel IV
Beste Praxis für die Beherrschung ernster Gefahren

Artikel 18
Verhütung schwerer Unfälle durch die Betreiber

Artikel 19
Anforderungen an die zuständigen Behörden

Artikel 20
Gewährleistung der Einhaltung des Regulierungsrahmens zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 21
Anonyme Meldung von Sicherheitsbedenken

Kapitel V
Transparenz Austausch von Informationen

Artikel 22
Informationsaustausch

Artikel 23
Transparenz

Artikel 24
Berichterstattung über die Auswirkungen von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf die Sicherheit und Umwelt

Artikel 25
Untersuchungen nach einem schweren Unfall

Artikel 26
Vertraulichkeit

Kapitel IV
Koordinierung Zusammenarbeit

Artikel 27
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 28
Koordinierter Ansatz für Sicherheit in angrenzenden Regionen und internationale Aktivitäten

Kapitel VII
Vorbereitung auf den Notfall Noftallmassnahmen

Artikel 29
Anforderungen an interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 30
Externe Notfalleinsatzpläne und Vorbereitung auf den Notfall

Artikel 31
Notfallmaßnahmen

Artikel 32
Grenzüberschreitende Vorbereitung auf den Notfall und Notfallmaßnahmen

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Sanktionen

Artikel 34
Der Kommission übertragene Befugnisse

Artikel 35
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 36
Ausschussverfahren

Artikel 37
Änderung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden 25

Artikel 38
Übergangsbestimmungen

Artikel 39
Inkrafttreten

Anhang I
Beteiligung der Öffentlichkeit in Verbindung mit Genehmigungen gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Anhang II
Anforderungen an Dokumente für das Akzeptanzverfahren

1. in einer Auslegungsmitteilung für eine Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

2. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für den Betrieb einer Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

3. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für eine NICHTFörder-Anlage zu übermittelnde Informationen

4. in einer Mitteilung über Bohrungsarbeiten zu übermittelnde Informationen

5. Aspekte eines überprüfungssystems

6. BEI einem grösseren Umbau einer Anlage, EINSCHLIESSLICH der Entfernung einer Festen Anlage, zu übermittelnde Informationen

7. in einer Mitteilung über kombinierten Betrieb zu übermittelnde Informationen

Anhang III
Vorkehrungen der zuständigen Behörden zur Regelung von Betriebsvorgängen, die mit ernsten Gefahren behaftet sind

Anhang IV
Vorkehrungen des Betreibers zur Verhütung schwerer Unfälle

Anhang V
Anforderungen in Bezug auf Notfallvorsorge und Notfallmaßnahmen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang VI
Informationsaustausch und Transparenz


 
 
 


Drucksache 542/11

... Die Kommission wird die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene innerhalb des derzeitigen Finanzrahmens fördern, indem sie ihr im Rahmen ihrer aktuellen Arbeitsprogramme Priorität einräumen und die finanzielle Unterstützung mit allen verfügbaren Mitteln steigern wird. Sie wird die Entwicklung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die den Besitzstand der Union und nationale Rechtssysteme zum Gegenstand haben und auf bestimmte Mitgliedstaaten ausgerichtet sind, vor allem durch die Vergabe von Finanzhilfen aktiv unterstützen24. Im Rahmen der Vergabekriterien wird der Fokus auf die Entwicklung praxisgerechter, großangelegter und langfristiger Projekte gelegt werden, die sich aktiver Lehrmethoden bedienen, nachhaltige Ergebnisse erzielen und ein großes Zielpublikum erreichen. Ferner werden die Kommissionsdienststellen Aus- und Fortbildungsmodule über den Besitzstand der Union, wie sie beispielsweise mit großem Erfolg über das EU-Umweltrecht entwickelt wurden, zur Verfügung stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/11




Mitteilung

1. Einleitung

Umsetzung des Unionsrechts auf nationaler Ebene

Der Ausbau gegenseitigen Vertrauens zur Förderung gegenseitiger Anerkennung

Die wirksame Umsetzung des Unionsrechts

Der klare Auftrag der Europäischen Union zur Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung

2. eine neue Gangart: Aus- und Fortbildungsmassnahmen für die Hälfte Aller Rechtspraktiker in der Europäischen Union BIS ZUM JAHR 2020

3. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die SICH an den Bedürfnissen der Rechtspraktiker Orientieren

Ein praktischer Ansatz für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene

Festlegung von Schwerpunktbereichen

Kurze Austauschaufenthalte

Technische Hilfsmittel zur Unterstützung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen: Das Europäische Justizportal und das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln

Entwicklung von Sprachkenntnissen

4. Nutzung bestehender Einrichtungen - Netze

Nutzung der auf nationaler Ebene bereits vorhandenen Stärken

Nutzung der auf europäischer Ebene bereits vorhandenen Stärken

Die Rolle der Berufsverbände auf europäischer Ebene

Maßnahmen der Europäischen Rechtsakademie und anderer Aus- und Fortbildungseinrichtungen der europäischen Ebene

Das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten

5. die Europäische Kommission als tatkräftiger Partner

5.1. Entwicklung neuer Strategien zur Erweiterung des Aus- und Fortbildungsangebots

Öffentlich -Private Partnerschaften

Gegenseitige Anerkennung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Vorhandene Erfahrungswerte nutzen

5.2. Bereitstellung von Fördermitteln

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 314/11

... auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1504) an. Da die fachlichtechnischen Voraussetzungen nach dem bisherigen Absatz 4 nach neuem Recht keine Anerkennungsvoraussetzungen mehr sind, kann auch in Absatz 4 hierauf nicht mehr Bezug genommen werden. Die Akkreditierungsvoraussetzungen des § 17 Absatz 5 GPSG entsprechen weitgehend denen nach § 6 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt sowie für das Ausstellen von Produkten

§ 3
Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt

§ 4
Harmonisierte Normen

§ 5
Normen und andere technische Spezifikationen

§ 6
Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt

§ 7
CE-Kennzeichnung

§ 8
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 3
Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde

§ 9
Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde

§ 10
Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde

§ 11
Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde

Abschnitt 4
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 12
Anträge auf Notifizierung

§ 13
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung

§ 14
Konform itätsve rm utu ng

§ 15
Notifizierungsverfahren, Erteilung der Befugnis

§ 16
Verpflichtungen der notifizierten Stelle

§ 17
Meldepflichten der notifizierten Stelle

§ 18
Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 19
Widerruf der erteilten Befugnis

Abschnitt 5
GS-Zeichen

§ 20
Zuerkennung des GS-Zeichens

§ 21
Pflichten der GS-Stelle

§ 22
Pflichten des Herstellers und des Einführers

§ 23
GS-Stellen

Abschnitt 6
Marktüberwachung

§ 24
Zuständigkeiten und Zusammenarbeit

§ 25
Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden

§ 26
Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 27
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 28
Betretensrechte und Befugnisse

Abschnitt 7
Informations- und Meldepflichten

§ 29
Unterstützungsverpflichtung, Meldeverfahren

§ 30
Schnellinformationssystem RAPEX

§ 31
Veröffentlichung von Informationen

Abschnitt 8
Besondere Vorschriften

§ 32
Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

§ 33
Ausschuss für Produktsicherheit

Abschnitt 9
Überwachungsbedürftige Anlagen

§ 34
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 35
Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 36
Zutrittsrecht des Beauftragten der zugelassenen Überwachungsstelle

§ 37
Durchführung der Prüfung und Überwachung, Verordnungsermächtigung

§ 38
Aufsichtsbehörden

Abschnitt 10
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 39
Bußgeldvorschriften

§ 40
Strafvorschriften

Anlage
Gestaltung des GS-Zeichens

Artikel 2
Änderung des Bauproduktengesetzes

§ 13
Mitteilungspflichten

§ 16
Benennung von notifizierten Stellen

Artikel 3
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz

Artikel 4
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 5
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 6
Änderung des BfR-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 8
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 9
Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Artikel 10
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 11
Änderung des Batteriegesetzes

Artikel 12
Änderung der Verordnung über Gashochdruckleitungen

Artikel 13
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 14
Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

§ 4

Artikel 16
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 17
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern

§ 5
Betriebsanleitung

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 18
Änderung der Gasverbrauchseinrichtungsverordnung

§ 5
Schriftliche Informationen

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 19
Änderung der Maschinenverordnung

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 20
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von und Verkehr mit Sportbooten

Artikel 21
Änderung der Explosionsschutzverordnung

Artikel 22
Änderung der Aufzugsverordnung

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 23
Änderung der Aerosolpackungsverordnung

Artikel 24
Änderung der Druckgeräteverordnung

Artikel 25
Änderung der Feuerzeugverordnung

Artikel 26
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamts

Artikel 27
Änderung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Artikel 28
Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Artikel 29
Änderung des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 30
Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 31
Änderung der Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung

Artikel 32
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 33
Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

Artikel 34
Änderung der See-Sportbootverordnung

Artikel 35
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 36
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 37
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentliche Regelungsinhalte

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 19

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

Zu Artikel 1

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

Zu Artikel 2

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

Zu Artikel 19

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

V. Zeitliche Geltung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften :

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde :

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen :

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 GS-Zeichen :

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 6 Marktüberwachung :

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Informations- und Meldepflichten :

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 8 Besondere Vorschriften :

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 9 Überwachungsbedürftige Anlagen :

Zu Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften :

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 40

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 20

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1534: Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts


 
 
 


Drucksache 214/11

... Nummer 8 bindet die Untersuchungsgenehmigung zunächst daran, dass andere öffentlichrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Andere öffentlichrechtliche Vorschriften sind alle aufgrund anderer Rechtsvorschriften bestehenden Genehmigungsvoraussetzungen oder sonstige selbständige Pflichten. Da der Untersuchungsgenehmigung keine Konzentrationswirkung zukommt, sind die anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften (auch die des einschlägigen nationalen und europäischen Umweltrechts, z.B. der Wasserrahmen-RL, der FFH- und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich, landesrechtliche Gebietsbestimmung

§ 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Transport

§ 4
Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Dauerhafte Speicherung

Abschnitt 1
Bundesweite Bewertung und Register

§ 5
Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung

§ 6
Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die Kommission

Abschnitt 2
Genehmigung und Betrieb

Unterabschnitt 1
Untersuchung

§ 7
Untersuchungsgenehmigung

§ 8
Verfahrens- und Formvorschriften

§ 9
Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung

§ 10
Benutzung fremder Grundstücke

Unterabschnitt 2
Errichtung und Betrieb

§ 11
Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers

§ 12
Antrag auf Planfeststellung

§ 13
Planfeststellung

§ 14
Duldungspflicht

§ 15
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

§ 16
Widerruf der Planfeststellung

Unterabschnitt 3
Stilllegung und Nachsorge

§ 17
Stilllegung

§ 18
Nachsorge

Unterabschnitt 4
Nachweise und Programme

§ 19
Sicherheitsnachweis

§ 20
Überwachungskonzept

Unterabschnitt 5
Betreiberpflichten

§ 21
Anpassung

§ 22
Eigenüberwachung

§ 23
Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten

§ 24
Anforderungen an Kohlendioxidströme

Unterabschnitt 6
Verordnungsermächtigungen

§ 25
Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher

§ 26
Regelung von Anforderungen an das Verfahren

Abschnitt 3
Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht

§ 27
Überprüfung durch die zuständige Behörde

§ 28
Aufsicht

Kapitel 4
Haftung und Vorsorge

§ 29
Haftung

§ 30
Deckungsvorsorge

§ 31
Übertragung der Verantwortung

§ 32
Verordnungsermächtigung für die Deckungsvorsorge und die Übertragung der Verantwortung

Kapitel 5
Anschluss und Zugang Dritter

§ 33
Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigung

§ 34
Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungsermächtigung

§ 35
Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung

Kapitel 6
Forschungsspeicher

§ 36
Geltung von Vorschriften

§ 37
Genehmigung von Forschungsspeichern

§ 38
Anwendung von Vorschriften

Kapitel 7
Schlussbestimmungen

§ 39
Zuständige Behörden

§ 40
Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung

§ 41
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 42
Landesrechtliche Speicherabgaben

§ 43
Bußgeldvorschriften

§ 44
Evaluierungsbericht

§ 45
Übergangsvorschrift

§ 46
Ausschluss abweichenden Landesrechts

Anlage 1
(zu § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nr. 1) Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer Umgebung

1. Datenerhebung Stufe 1 :

1.1 Es sind die erforderlichen Daten zu erheben,

1.2 Die folgenden Merkmale der Umgebung des Speicherkomplexes sind zu dokumentieren:

2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2

3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, Charakterisierung der Sensibilität, Risikobewertung Stufe 3

3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1

3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:

3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über

3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2

3.3 Risikobewertung Stufe 3.3

3.3.2. Bewertung der Gefährdung

3.3.3. Folgenabschätzung

3.3.4. Risikocharakterisierung

Anlage 2
(zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge

1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts

1.1.1 Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen,

1.1.2 Es wird festgestellt,

1.1.3 Die Wahl der Überwachungsmethode

1.2. Aktualisierung des Plans

2. Nachsorgeüberwachung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung2)

Artikel 3
Änderung des Umweltschadensgesetzes3)

Artikel 4
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes4

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen5)

Artikel 8
Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen6)

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

3. Kosten für die Wirtschaft

4. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Europarechtskonformität

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Transport

Zu § 4

Teil 3
Genehmigung und Betrieb

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 4
Haftung und Vorsorge

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid


 
 
 


Drucksache 519/11 (Beschluss)

... Es soll von vornherein eine Diskussion vermieden werden, ob importierte Düngemittel evtl. nicht daraufhin beurteilt werden dürfen, inwieweit sie Gefahren für die Fruchtbarkeit des Bodens bewirken. Die Bodenfruchtbarkeit stellt ein zentrales Schutzgut des Düngerechts, des Umweltrechts und ein bedeutendes Interesse des Gemeinwohls dar. Es ist kein Grund ersichtlich, warum das grundlegende Gebot, die Bodenfruchtbarkeit nicht zu gefährden, nur für Düngemittel aus inländischer Erzeugung gelten sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2, § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 DüngG

2. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 Saatgutverkehrsgesetz


 
 
 


Drucksache 387/11

... Wasser gehört zu den Bereichen, die im EU-Umweltrecht am umfassendsten reglementiert sind. Die Anfänge der europäischen Wasserpolitik gehen auf die 1970er Jahre zurück, als erstmals einschlägige politische Programme sowie rechtlich verbindliche Vorschriften verabschiedet wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/11




Vorschlag

Begründung

1. Begründung des Vorschlags

2. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Parameterwerte

Artikel 6
Überwachung

Artikel 7
Probenahmestellen

Artikel 8
Probenahme und Analyse

Artikel 9
Abhilfemaßnahmen und Unterrichtung der Verbraucher

Artikel 10
Umsetzung in innerstaatliches Recht

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Adressaten

Anhang I
Parameterwerte für Tritium und Parameterwerte für die Gesamtrichtdosis für andere radioaktive Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch

Anmerkung 1:

Anhang II
Überwachung radioaktiver Stoffe

1. Allgemeine Grundsätze und Überwachungshäufigkeit

2. Tritium

3. Gesamtrichtdosis

4. Die Kontrollen

Tabelle

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anmerkung 4:

Anhang III
Probenahmeverfahren und Analysemethoden

1. Überprüfung auf Einhaltung der Gesamtrichtdosis GRD

2. Berechnung der Gesamtrichtdosis GRD

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anmerkung 4:

Anmerkung 5:

Anmerkung 6:


 
 
 


Drucksache 309/1/11

... Es ist zu befürchten, dass die Finanzierung derartiger Maßnahmen insbesondere zu Lasten der Infrastrukturentwicklung geht. Durch die geplanten Ausgleichs- oder Entschädigungsregelungen werden Infrastrukturprojekte verteuert, obwohl die Wirksamkeit der Maßnahmen zum Erhalt der Ökosystemdienstleistungen auf Grund bestehender Forschungslücken nicht ausreichend belegt ist. Nicht auszuschließen ist dabei ferner eine Verschärfung des ohnehin umfassenden EU-Umweltrechts und auch der nationalen Eingriffsregelung gemäß § 15



Drucksache 519/1/11

... Es soll von vornherein eine Diskussion vermieden werden, ob importierte Düngemittel evtl. nicht daraufhin beurteilt werden dürfen, inwieweit sie Gefahren für die Fruchtbarkeit des Bodens bewirken. Die Bodenfruchtbarkeit stellt ein zentrales Schutzgut des Düngerechts, des Umweltrechts und ein bedeutendes Interesse des Gemeinwohls dar. Es ist kein Grund ersichtlich, warum das grundlegende Gebot, die Bodenfruchtbarkeit nicht zu gefährden, nur für Düngemittel aus inländischer Erzeugung gelten sollte.

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Drucksache 519/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2, § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 DüngG

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 Saatgutverkehrsgesetz


 
 
 


Drucksache 216/11

... (2) Soweit entsprechende Regelungen noch nicht in dem Planfeststellungsbeschluss nach § 35 Absatz 2, der Plangenehmigung nach § 35 Absatz 3, in Bedingungen und Auflagen nach § 39 oder den für die Deponie geltenden umweltrechtlichen Vorschriften enthalten sind, hat die zuständige Behörde den Betreiber der Deponie zu verpflichten,



Drucksache 216/11 (Begründung)

... einbezogen und an umfassende umweltrechtliche Vorgaben gebunden. Darüber hinaus wurde der Bereich der Abfallvermeidung durch die Einführungen von Regelungen zur Produktverantwortung der Produzenten von Gütern und der Produktionsverantwortung von Anlagenbetreibern konkretisiert und gestärkt. Mit der Einführung von Grundpflichten für Abfallerzeuger und -besitzer zur Vermeidung, Verwertung und nachrangigen Beseitigung von Abfällen wurde das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Ausgangslage auf nationaler Ebene

2. Ausgangslage auf EU-Ebene

3. Ziele des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Abfallwirtschaft

2. Landwirtschaft und Bodenrecht

3. Staatshaftung

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

1. Allgemeines

2. Unternehmen

a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung

bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung

cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen

dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten

ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung

ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen

gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen

hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge

ii Auskunft über Überwachungsobjekte

jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle

ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften

mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts

nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen

3. Bürgerinnen und Bürger

4. Verwaltung

a Allgemeines

b Einzelne Informationspflichten

aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss

bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder

dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen

ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte

gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger

Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

Zu § 6

Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
(Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zum Teil 3 Produktverantwortung

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zum Teil 4 Planungsverantwortung

Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

Zu § 28

Zu § 29

Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung

Zu § 45

Zu § 46

Zum Teil 6 Überwachung

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe

Zu § 56

Zu § 57

Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zum Teil 9 Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren

Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren

Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts


 
 
 


Drucksache 58/11

... Im Hinblick auf die Vorgaben in der umzusetzenden Richtlinie Umweltstrafrecht führt bereits eine gemeinschaftsrechtskonforme oder – nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon – unionsrechtskonforme Auslegung der Straftatbestände im deutschen Recht (grundlegend zu der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung: BGHSt 37, 21, 23 ff. zum Abfallbegriff) dazu, dass im harmonisierten Umweltrecht unter "verwaltungsrechtlichen Pflichten" auch solche zu verstehen sind, die sich aus dem Recht der EU und dem Recht der anderen Mitgliedstaaten der EU ergeben, soweit es sich um Recht handelt, das der Umsetzung der Rechtsakte dient, die in den Anhängen A und B der Richtlinie aufgeführt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 71
Strafvorschriften

§ 71a
Strafvorschriften

Artikel 3
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 38a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Richtlinie

II. Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht

III. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaft; Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1388: Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt


 
 
 


Drucksache 309/11

... Diese Strategie ist das wichtigste Instrument der EU zur Bewältigung des Biodiversitätsverlustes und zur Ausrichtung der Anstrengungen auf Bereiche, in denen die EU den höchsten Mehrwert erzielen und die stärkste Hebelwirkung entfalten kann; allerdings wird das existierende Umweltrecht der EU umfassend umgesetzt werden müssen, und es werden Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene erforderlich sein, wenn das Ziel für 2020 erreicht werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/11




1. Einleitung

2. eine neue Grundlage für die Biodiversitätspolitik der EU

2.1. Ein doppeltes Handlungsmandat

2.2. Wertbestimmung unseres Naturkapitals seiner Vielfachen Vorteile

2.3. Biodiversitätswissen als Grundlage

3. Ein Handlungsrahmen für das kommende Jahrzehnt

3.1. Erhaltung Wiederherstellung der Natur

Einzelziel 1

3.2. Erhaltung Verbesserung der Ökosysteme ihrer Dienstleistungen

Einzelziel 2

3.3. Sicherstellung einer nachhaltigen Landwirtschaft, Forstwirtschaft Fischerei

Einzelziel 3*

Einzelziel 4

3.4. Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten

Einzelziel 5

3.5. Bewältigung der Globalen Biodiversitätskrise

Einzelziel 6

3.6. Beiträge anderer Umweltmassnahmen Umweltinitiativen

4. Wir sitzen alle im selben Boot

4.1. Partnerschaften zum Schutz der Biodiversität

4.2. Mobilisierung von Mitteln zur Förderung des Schutzes von Biodiversität Ökosystemdienstleistungen

4.3. eine Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die EU

5. Folgemassnahmen

Anhang

Einzelziel 1: Vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der HABITAT-Richtlinie

Maßnahme 1: Vollendung des Natura-2000-Netzes und Sicherstellung seiner ordnungsgemäßen Bewirtschaftung

Maßnahme 2: Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung für Natura-2000-Gebiete

Maßnahme 3: Verstärkung der Sensibilisierung und Einbindung von Interessenträgern und Verbesserung der Durchsetzung

Maßnahme 4: Verbesserung und Rationalisierung von Überwachung und Berichterstattung

Einzelziel 2: Erhaltung Wiederherstellung von Ökosystemen Ökosystemdienstleistungen

Maßnahme 5: Verbesserung der Kenntnisse über Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen in der EU

Maßnahme 6: Festlegung von Prioritäten für die Wiederherstellung von Ökosystemen und Förderung der Nutzung grüner Infrastrukturen

Maßnahme 7: Vermeidung von Nettoverlusten an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen

Einzelziel 3: ERHÖHUNG des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung Verbesserung der Biodiversität

Maßnahme 8: Verstärkung der Direktzahlungen für öffentliche Umweltgüter im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU

Maßnahme 9: Bessere Ausrichtung der ländlichen Entwicklung auf die Erhaltung der Biodiversität

Maßnahme 10: Erhaltung der genetischen Vielfalt der europäischen Landwirtschaft

Maßnahme 11: Förderung des Schutzes und der Verbesserung der Waldbiodiversität durch Waldbesitzer

Maßnahme 12: Einbeziehung von Biodiversitätsmaßnahmen in Waldbewirtschaftungspläne

Einzelziel 4: Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von Fischereiressourcen

Maßnahme 13: Verbesserung der Bewirtschaftung befischter Bestände

Maßnahme 14: Eliminierung negativer Auswirkungen auf Fischbestände, Arten, Lebensräume und Ökosysteme

Einzelziel 5: Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten

Maßnahme 15: Verschärfung der Pflanzen- und Tiergesundheitsvorschriften der EU

Maßnahme 16: Einführung eines speziellen Instruments für invasive gebietsfremde Arten

Einzelziel 6: Beitrag zur Vermeidung des Globalen Biodiversitätsverlustes

Maßnahme 17: Verringerung der indirekten Ursachen des Biodiversitätsverlustes

Maßnahme 18: Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für die Erhaltung der globalen Biodiversität

Maßnahme 19: „Biodiversitätsgerechte“ EU-Entwicklungszusammenarbeit

Maßnahme 20: Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des angemessenen und fairen Ausgleichs der Vorteile aus ihrer Nutzung


 
 
 


Drucksache 321/11

... ), können ergänzend auch die umweltrechtlichen Kompetenztitel herangezogen werden (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 (bürgerliches Recht und Strafrecht), 18 (Bodenrecht), 24 (Abfallwirtschaft, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung), 29 (Naturschutz und Landschaftspflege), 32 (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

I. Kosten für die öffentlichen Haushalte

II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

III. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Entwurf

Artikel 1

§ 19
Verbot der Validierung von Umwelterklärungen

§ 33
Registrierung im EMAS-Register.

§ 35
Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung.

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Änderungen zur Ausfüllung der Verordnung EG Nr. 1221/2009

2. Sonstige Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Befristung

VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1694: Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes (BMU)


 
 
 


Drucksache 58/1/11

... der Verweis auf nationales deutsches Umweltrecht (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 326 Absatz 1 StGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 1 und 2 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 2 StGB

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 69 Absatz 3 Nummer 6, Absatz 6 BNatSchG

5. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe bneu - § 39 Absatz 2 Nummer 5aneu - BJagdG

6. Zu Artikel 4 § 18 Absatz 3 AbfVerbrG

'Artikel 4 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes

7. Zur Eingangsformel und Artikel 5

8. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 58/11 (Beschluss)

... der Verweis auf nationales deutsches Umweltrecht (

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Drucksache 58/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 326 Absatz 1 StGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 1 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 2 StGB

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 69 Absatz 3 Nummer 6, Absatz 6 BNatSchG Artikel 2 Nummer 3 ist zu streichen.

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 71 Absatz 5 BNatSchG Artikel 2 Nummer 4 § 71 Absatz 5 ist zu streichen.

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 38 Absatz 2 BJagdG

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 39 Absatz 2 Nummer 5a - neu - BJagdG Artikel 3 Nummer 6 ist wie folgt zu fassen:

8. Zu Artikel 4 § 18 Absatz 3 AbfVerbrG

'Artikel 4 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes

9. Zur Eingangsformel und Artikel 5

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 78/11

... auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften kommt es nicht allein auf die Kenntnis der Rechtslage in den übrigen Mitgliedstaaten an, vielmehr ist im Hinblick auf die Vielzahl der möglichen Nachweise über die Befähigung in der Regel eine Einzelfallprüfung notwendig, die vom UBA nicht generell vorweg genommen werden kann. Informationen zur Rechtslage in anderen Mitgliedstaaten liegen im Übrigen der Europäischen Kommission vor.

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Drucksache 78/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2 Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung

§ 2
Anzeige der Verwendung von Halonen

§ 4
Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre; Dichtheitsprüfungen; Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

Artikel 2
Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung

§ 1
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

§ 3
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung

II. Verordnungsermächtigungen

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, Nachhaltigkeit

IV. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1473 : Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an Änderungen der Gefahrstoffverordnung


 
 
 


Drucksache 832/11 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass das Umweltrecht seit jeher eine der wichtigsten Triebkräfte für Öko-Innovationen ist. Er begrüßt grundsätzlich die Absicht der Kommission, die Rahmenregelungen im Bereich des Umweltschutzes zu durchleuchten, um einen kohärenten Rechtsrahmen zu schaffen, der Öko-Innovationen fördert. Hierbei müssen jedoch neue Regelungen vermieden werden, die die europäische Industrie im internationalen Wettbewerb unverhältnismäßig schwächen. Der Bundesrat verweist hierzu auf seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission "Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit" (BR-Drucksache 694/10(B)).



Drucksache 45/11

... Es kann auch viel unternommen werden, um komplexe Genehmigungs- und Planungsverfahren zu straffen und die nichtkostenbedingten Hemmnisse für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beseitigen, indem einfach die Planungsverfahren transparenter und schneller gestaltet werden, wobei die Einhaltung der bestehenden Umweltrechtsvorschriften die Akzeptanz der erneuerbaren Energien verbessern kann19. Dadurch, dass für qualifizierte

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Drucksache 45/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Erreichen des 20 %-Ziels

....mehr Strom....

Wärme - und Kältesektor.

....sowie Verkehr....

3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien

Fördersysteme der Mitgliedstaaten.

Mechanismen der Zusammenarbeit.

Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

4 Wärmesektor.

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 832/1/11

... 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass das Umweltrecht seit jeher eine der wichtigsten Triebkräfte für Öko-Innovationen ist. Er begrüßt grundsätzlich die Absicht der Kommission, die Rahmenregelungen im Bereich des Umweltschutzes zu durchleuchten, um einen kohärenten Rechtsrahmen zu schaffen, der Öko-Innovationen fördert. Hierbei müssen jedoch neue Regelungen vermieden werden, die die europäische Industrie im internationalen Wettbewerb [unverhältnismäßig] schwächen.



Drucksache 590/11

... Etappenziel: Spätestens 2020 kommt der Nutzwert des EU-Umweltrechts in vollem Umfang zum Tragen.

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Drucksache 590/11




Herausforderungen Chancen für Europa

Ressourceneffizienz in Europa Einführen

Ausarbeitung des Fahrplans

Fortschritte erzielen und messen

Hindernisse überwinden

Umgestaltung der Wirtschaft

Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.1.1 Produkte verbessern und Verbraucherverhalten ändern

3.1.2 Effiziente Erzeugung fördern

Aus Abfällen Ressourcen gewinnen

Forschung und Innovation fördern

Umweltschädliche Subventionen und die wahren Preise

3.4.1 Ineffiziente Subventionen abschaffen

3.4.2 Die wahren Preise nennen und die Steuerbelastung verlagern

Naturkapital Ökosystemleistungen

4 Ökosystemleistungen

4 Biodiversität

Mineralien und Metalle

4 Wasser

4 Luft

4 Meeresressourcen

3 Schlüsselsektoren

4 Lebensmittel

Besser bauen

Effiziente Mobilität gewährleisten

Governance überwachung

Neue Handlungsansätze für Ressourceneffizienz

Ressourceneffizienz international fördern

3 Fazit

Anhang
Ressourceneffizienz - Wechselbeziehungen zwischen Sektoren und Ressourcen sowie politische Initiativen der EU


 
 
 


Drucksache 342/4/11

... Hierfür spricht auch, dass die Erstellung einer verbindlichen Bundesfachplanung im Sinne eines Raumordnungsverfahrens die Erfüllung hoher naturschutzfachlicher Prüfanforderungen bereits in einem frühen Planungsstadium voraussetzt. Dies widerspricht dem ebenenspezifisch ausgerichteten EU-Umweltrecht. Dieses sieht bei dem Raumordnungsverfahren als Raumverträglichkeitsprüfung die eher überschlägig ausgerichtete strategische Umweltprüfung (Plan-UP) vor, die auch im Gesetzentwurf entsprechend verankert ist. Jedoch kann diese Prüfung nicht die abschließende projektspezifische Umweltprüfung ersetzen, ebenso die auf Zulassungsebene abschließende Prüfung der strengen europäischen Naturschutzrechtanforderungen (FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung).

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Drucksache 342/4/11




Zu Artikel 1

§ 45b
< ... weiter wie Vorlage ... >

§ 45c
Besondere Vorschriften

§ 45d
Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 45e
Einreichung des Plans und der Unterlagen

§ 45f
Veröffentlichung des Plans

§ 45g
Anhörungsbehörde

§ 45h
Raumordnungsverfahren

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 88/11 (Beschluss)

... Eine vollzugrechtliche Aufspaltung zwischen Ländern (Genehmigung nach § 4 TEHG-E) und Bund (Genehmigung des Überwachungsplans nach § 6 TEHG-E) kann sachlich nicht begründet werden, führt zu Friktionen im Vollzug, ist für den Betreiber nicht nachvollziehbar und widerspricht dem europarechtlichen Anliegen, den Überwachungsplan mit der (TEHG-) Genehmigung zu verknüpfen. Hinzu kommt, dass hier - einmalig für das Umweltrecht - einer praxisfernen Bundesbehörde anlagenbezogene Vollzugsaufgaben überantwortet werden sollen, die dem Grundsatz des Artikels 83 GG klar zuwiderlaufen. Für den Ländervollzug sprechen schließlich auch Gesichtspunkte des Selbstverständnisses, die ihren Niederschlag in der Kompetenzordnung des

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Drucksache 88/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 TEHG Der Bundesrat fordert,

2. Zur Eingangsformel

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Anhang 1 Teil 1 Nummer 1 Satz 1 TEHG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Nummer 2 TEHG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Nummer 2 TEHG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Nummer 3 TEHG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 TEHG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 1 TEHG

9. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 TEHG

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1, Absatz 5 Satz 1 TEHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 TEHG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 - neu - TEHG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4a - neu - TEHG

14. Zu Artikel 1 § 10 Satz 1 und § 28 Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 TEHG

15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Nummer 1 TEHG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und Absatz 3 - neu - und § 6 Absatz 2 Satz 4 TEHG

17. Zu Artikel 1 § 23 Satz 4 - neu - TEHG

18. Zu Artikel 1 § 24 TEHG

19. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 und Anhang 5 Teil 2 TEHG

20. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 5 Satz 1TEHG

21. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 6 Satz 2 TEHG

22. Zu Artikel 1 § 27 TEHG

23. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a TEHG

24. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Nummer 1 TEHG

25. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 TEHG

26. Zu Artikel 1 Anhang 1 Teil 2 Nummern 1, 5, 11, 13, 19 und 22 TEHG

27. Zu Artikel 1 TEHG


 
 
 


Drucksache 216/11 (Beschluss)

... -Immissionsschutzgesetz) entgehen konnte, weil sie als "verhaltensbezogene Pflichten" betrachtet wurden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10. 11.2009 – 11 N 30/ 07, NVwZ 2010, 594). Ähnliche Entscheidungen galten auch der "Freigabe" von Gegenständen, mittels derer sich der Insolvenzverwalter von einer einmal entstandenen umweltrechtlichen Pflicht im Nachhinein entziehen konnte. So hat der VGH Kassel entschieden, dass die Gefahrenabwehrpflicht des Insolvenzverwalters als Zustandsverantwortlichem für ein Tanklager für ihn keine Betreiberstellung begründet (VGH Kassel, Beschl. v. 20.04.2009 – 7(B) 838/ 09; NVwZ-RR 2009, 828 (LS)). Auch geht das OVG Lüneburg davon aus, dass der Insolvenzverwalter sich wirksam gegen eine abfallrechtliche Anordnung zur Entsorgung von dort lagernden Abfällen mit dem Argument zur Wehr setzen kann, das Grundstück gehöre nicht der GmbH und der Betrieb der Anlage sei schon zuvor eingestellt worden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.12.2009 – 7 ME 55/ 09; zur 2010, 271 (LS)).



Drucksache 88/1/11

Eine vollzugrechtliche Aufspaltung zwischen Ländern (Genehmigung nach § 4 TEHG-E) und Bund (Genehmigung des Überwachungsplans nach § 6 TEHG-E) kann sachlich nicht begründet werden, führt zu Friktionen im Vollzug, ist für den Betreiber nicht nachvollziehbar und widerspricht dem europarechtlichen Anliegen, den Überwachungsplan mit der (TEHG-) Genehmigung zu verknüpfen. Hinzu kommt, dass hiereinmalig für das Umweltrechteiner praxisfernen Bundesbehörde anlagenbezogene Vollzugsaufgaben überantwortet werden sollen, die dem Grundsatz des Artikel 83 GG klar zuwiderlaufen. Für den Ländervollzug sprechen schließlich auch Gesichtspunkte des Selbstverständnisses, die ihren Niederschlag in der Kompetenzordnung des



Drucksache 819/11

... Mehrere Evaluierungen5 bestätigen, dass das LIFE-Programm ein erfolgreiches Instrument für die Durchführung der Umweltpolitik und des Umweltrechts der Europäischen Union ist und einen deutlichen Mehrwert erbringt. In den Evaluierungen wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass das LIFE-Programm wegen seiner fehlenden strategischen Ausrichtung nur begrenzte politische Auswirkungen hat. Dies war teilweise auf den reinen "Bottom-up"- Ansatz bei der Projektauswahl zurückzuführen, der es der Kommission nicht erlaubte, die Nachfrage an umwelt- und klimapolitischen Erfordernissen der Europäischen Union auszurichten. Daher ist eine gezieltere Ausrichtung auf Tätigkeiten und Bereiche erforderlich, bei denen LIFE etwas Konkretes bewirken könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele und Indikatoren

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Teilnahme von Drittländern am LIFE-Programm

Artikel 6
Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union

Artikel 7
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 8
Komplementarität

Titel II
Teilprogramme

Kapitel 1
Teilprogramm Umwelt

Artikel 9
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Umwelt

Artikel 10
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Umwelt und Ressourceneffizienz

Artikel 11
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Biodiversität

Artikel 12
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich

Kapitel 2
Teilprogramm Klimapolitik

Artikel 13
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Klimapolitik

Artikel 14
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Klimaschutz

Artikel 15
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Anpassung an den Klimawandel

Artikel 16
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich

Titel III
Gemeinsame Durchführungsbestimmungen

Kapitel 1
Finanzierung

Artikel 17
Finanzierungsformen

Artikel 18
Projekte

Artikel 19
Förderkriterien für Projekte

Artikel 20
Kofinanzierungssätze und Zuschussfähigkeit von Projektkosten

Artikel 21
Betriebskostenzuschüsse

Artikel 22
Andere Arten von Tätigkeiten

Artikel 23
Mittelempfänger

Kapitel 2
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 24
Mehrjährige Arbeitsprogramme

Artikel 25
Arten des Haushaltsvollzugs

Artikel 26
Administrative und technische Unterstützung

Artikel 27
Überwachung und Evaluierung

Artikel 28
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausschussverfahren

Artikel 30
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Übergangsmaßnahmen

Artikel 33
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 832/11

... • Umweltpolitik und Umweltrecht als Triebfeder für die Förderung von Öko-Innovationen nutzt (Aktion 1),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 832/11




1. Einleitung

2. die Herausforderung ÖKO-Innovation

3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU

4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU

5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen

5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen

5 Meilensteine

5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen

5 Meilensteine

5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung

5 Meilensteine

5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU

5 Meilensteine

5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit

5 Meilensteine

5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze

5 Meilensteine

5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften

5 Meilensteine

6. Governance Sensibilisierung

6.1. Governance-Struktur

5 Meilensteine

6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten

5 Meilensteine

6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen

7. Schlussbemerkungen

Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt

Europäische Unternehmen erkennen die Chance

Künftige globale Chancen müssen genutzt werden

Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35

Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36


 
 
 


Drucksache 775/10

Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Verordnungen an die Terminologie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 775/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen

Artikel 3
Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Verordnung

II. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Gesetzesfolgen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1513: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2008/112/EG (BMU)


 
 
 


Drucksache 29/10

... Zu guter Letzt sollte auch die Frage der Verteilungsgerechtigkeit auf EU- und globaler Ebene geprüft werden. Da die biologische Vielfalt ungleichmäßig verteilt ist und sich von Region zu Region unterschiedlich entwickelt, ist auch die Last der Krisenbewältigung ungleichmäßig verteilt. Deshalb ist ein breit gefächertes politisches Instrumentarium erforderlich das Regulierung und marktbasierte Instrumente kombiniert. Neben den im Umweltrecht bereits verankerten wichtigen Grundsätzen des "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/10




1. Einleitung

2. Argumente für den Schutz der biologischen Vielfalt

2.1. Zustand und Entwicklungstendenzen der biologischen Vielfalt in Europa und weltweit

2.2. Auswirkungen des Verlusts an biologischer Vielfalt

2.3. Erfolge und Mängel der derzeitigen Politik

3. Optionen für ein Biodiversitätskonzept und Biodiversitätsziel der EU für die Zeit nach 2010

3.1. Ein Konzept für 2050

3.2. Unterschiedliche Ambitionsniveaus

Option 1 Spürbare Senkung der Verlustrate Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020

Option 2 Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020

Option 3 Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 und Wiedernutzbarmachung im Rahmen des Möglichen

Option 4 Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 und Wiedernutzbarmachung im Rahmen des Möglichen sowie Verbesserung des Beitrags der EU zur Vermeidung globaler Biodiversitätsverluste

4. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 366/10 (Beschluss)

... auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften



Drucksache 738/10

... Abgesehen von der Finanzierungsproblematik können komplexe und langwierige administrative Verwaltungsverfahren ein großes Hindernis darstellen. Die bestehenden Vorschriften und Verfahren für Vorhaben von europäischem Interesse (d. h. solche, die im Dienste der Versorgungssicherheit, der Solidarität oder erneuerbarer Energien stehen) müssen unter Wahrung des Grundsatzes der öffentlichen Akzeptanz und des geltenden Umweltrechts erheblich verbessert und gestrafft werden. Gemeinschaften lokaler, regionaler und nationaler Art werden sich konstruktiver an der Förderung der Vorhaben von europäischem Interesse beteiligen, wenn ihnen diese auch konkrete und kurzfristige Vorteile bringen, zum Beispiel privilegierten Zugang zu öffentlichen Mitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt

Priorität 1: Europa energieeffizient machen

Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials

Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie

Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung

Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz

2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs

Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen

Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften

Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030

Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung

Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens

3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen

Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik

Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr

4. Vollzug eines Technologiewandels

Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen

Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans

Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten

Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU

5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn

Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken

Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten

Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern

Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie

Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 366/10

... auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/10




1. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe b wird in den anzufügenden Sätzen Satz 3 wie folgt gefasst:

3. Artikel 7 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

§ 6a
Bekanntgabe von Prüfstellen

4. Artikel 8 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

5. Artikel 11 wird wie folgt geändert:

6. Nach Artikel 11 wird folgender Artikel 11a eingefügt:

‚Artikel 11a Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

7. Artikel 12 wird wie folgt geändert:


 
 
 


Drucksache 242/10

... auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

§ 6
Sachverständige

Artikel 2
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 3
Änderung der Bioabfallverordnung

Artikel 4
Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

§ 9a
Verfahrensvorschriften

Artikel 5
Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung

Artikel 6
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020

Artikel 7
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 8
Änderung der Gewerbeabfallverordnung

Artikel 9
Änderung der Klärschlammverordnung

Artikel 10
Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

Artikel 11
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 12
Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

§ 10a
Nachweise nicht betriebsangehöriger Personen

Artikel 13
Änderung der Störfall-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Verpackungsverordnung

Artikel 15
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigungsgrundlagen

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

V. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen

VI. Befristung

VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1132: Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften mit Bezug zu Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 775/10 (Beschluss)

Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Verordnungen an die Terminologie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008



Drucksache 530/1/10

... Nach dem Schweizer Lebensmittelbuch bzw. auch nach Vorgaben des Umweltrechts werden keine Messunsicherheiten berechnet. Vielmehr sind alle Messunsicherheitsaspekte in den festgelegten Grenzwerten bereits berücksichtigt. Auch im deutschen Abwasserrecht wurde das Problem der Messunsicherheit einer dem Schweizer Modell entsprechenden, vollzugsgerechten und unbürokratischen Lösung zugeführt. So bestimmt die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 bis 9, 11, 12, 13 Buchstabe a bis c, 14, 15 Buchstabe c und d sowie 16 bis 25 Artikel 3

Artikel 3Inkrafttreten

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 und 2 - neu - TrinkwV

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - TrinkwV

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 5 Satz 1a - neu - und Absatz 9 Satz 2 TrinkwV

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 1 TrinkwV

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 TrinkwV

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 TrinkwV

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 TrinkwV

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 7 Satz 2 und 3 - neu - TrinkwV

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, dd und dd1 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, 5, 5a und 5b - neu - TrinkwV

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 Nummer 3 und 5 TrinkwV

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 5 - neu - TrinkwV

15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 2 Satz 2 TrinkwV

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 6 TrinkwV

19. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 15 Absatz 1 Satz 2 TrinkwV

20. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6, Satz 2 und Satz 3 - neu - TrinkwV

23. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 17 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe ii - neu - § 25 Nummer 1 1a - neu - TrinkwV

24. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe d § 17 Absatz 3 TrinkwV , Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe j 1 - neu - und Buchstabe l § 25 Nummer 13a - neu - und Nummer 15 und 16 TrinkwV

25. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 1 TrinkwV

26. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 4 TrinkwV

27. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 3, 4 und 5 - neu - TrinkwV

28. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 25 Nummer 3 TrinkwV

29. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 2 Teil II laufende Nummer 4, 7 und 8 TrinkwV

30. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 3 Teil I laufende Nummer 21 und 22 - neu -, Anmerkungen 3, 4 und 5 - neu - und Teil III, Anlage 4 Teil I Buchstabe b Satz 3 und Anlage 5 Teil IV TrinkwV

31. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 4 Teil II Buchstabe a Spalte Routinemäßige Untersuchungen.... , Zeile 1 und Anmerkung 3 TrinkwV

32. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 3Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 242/10 (Beschluss)

... auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften

1. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 2 AltholzV

2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 4 - neu - AltholzV

3. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 2 AltholzV

4. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 5 AltholzV

5. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 2 BioAbfV

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 4 - neu - BioAbfV

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 2 BioAbfV

8. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 5 BioAbfV

9. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5, Satz 5 - neu - und 6 - neu - ChemKlimaschutzV

10. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Chem-KlimaschutzV

11. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 2 ChemKlimaschutzV

12. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 1 ChemKlimaschutzV

13. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 2, 3, Absatz 4 - neu - ChemKlimaschutzV

14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Nummer 1 ChemOzonSchichtV

15. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 4 ChemOzonSchichtV

16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 5 ChemOzonSchichtV

17. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 21 Absatz 4 und 5 DepV

18. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 1 DepV

19. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 2 - neu - DepV

20. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 1 DepV

21. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 2 DepV

22. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 5 DepV

23. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 7 Satz 2 GewAbfV

24. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 GewAbfV

25. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 5 GewAbfV

26. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 2 AbfKlärV

27. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 4 - neu - AbfKlärV

28. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 2 AbfKlärV

29. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 5 AbfKlärV

30. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 6 RohrFltgV

31. Zu Artikel 11 Anhang Nummer 5.1 Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV

32. Zu Artikel 12 § 10a Satz 1 und 5 der 5. BImSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 13 § 16 Absatz 3 Satz 4 und 8 der 12. BImSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 242/1/10

... auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/1/10




1. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 2 AltholzV *

2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 4 - neu - AltholzV *

3. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 2 AltholzV *

4. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 5 AltholzV *

5. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 2 BioAbfV *

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 4 - neu - BioAbfV *

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 2 BioAbfV *

8. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 5 BioAbfV *

9. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5, Satz 5 - neu - und 6 - neu - ChemKlimaschutzV

10. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Chem-KlimaschutzV

11. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 2 ChemKlimaschutzV

12. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 1 ChemKlimaschutzV *

13. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 2, 3, Absatz 4 - neu - ChemKlimaschutzV

14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Nummer 1 ChemOzonSchichtV

15. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 4 ChemOzonSchichtV *

16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 5 ChemOzonSchichtV

17. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 21 Absatz 4 und 5 DepV

18. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 1 DepV

19. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 2 - neu - DepV *

20. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 5 - neu -,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 1 DepV

22. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 2 DepV *

23. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 5 DepV *

24. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 7 Satz 2 GewAbfV *

25. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 GewAbfV *

26. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 5 GewAbfV *

27. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 2 AbfKlärV **

28. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 4 - neu - AbfKlärV *

29. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 2 AbfKlärV *

30. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 5 AbfKlärV *

31. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 6 RohrFLtgV

32. Zu Artikel 11 Anhang Nummer 5.1 Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV

33. Zu Artikel 12 § 10a Satz 1 und 5 der 5. BImSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 13 § 16 Absatz 3 Satz 4 und 8 der 12. BImSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 312/10 (Beschluss)

... Nicht nur neue Speicher, neue Produktionsanlagen und neue Kraftwerke benötigen entsprechende Transportkapazitäten. Auch erweiterte Anlagen sind auf diese angewiesen. Es ist aus diversen genehmigungsrechtlichen, umweltrechtlichen und wirtschaftlichen Gründen häufig zweckmäßiger eine bestehende Anlage zu erweitern, als eine vollständig neue Anlage zu errichten. Da derartige Erweiterungen in Hinblick auf die Ziele der Gasnetzverordnung den gleichen Zweck erfüllen wie vollständig neue Anlagen, sollten diese Erweiterungen in den §§ 38 und 39 entsprechend gleich behandelt werden. Die beantragten Veränderungen in den §§ 38 und 39 beschränken sich darauf, Erweiterungen an bestehenden Anlagen mit den Neuanlagen gleich zu behandeln.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.