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"Zusatzstoffe"
Drucksache 141/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
... über Lebensmittelzusatzstoffe sind für die Verwendung in Säuglings- und Kleinkindnahrung nicht zugelassen.
Drucksache 73/19
Antrag der Länder Hamburg, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen
... Plastik enthält verschiedene chemische Zusatzstoffe wie z.B. Weichmacher. An Mikroplastik können sich zudem diverse organische Schadstoffe und Schwermetalle ansammeln. Dadurch wird ein zusätzlicher, aber vermeidbarer Eintragspfad von langlebigen Schadstoffen in die Nahrungskette geschaffen. Nach dem jetzigen Erkenntnisstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mikroplastik das Verhalten und die Vermehrung von Fischlarven negativ beeinflusst und damit die Fischbestände gefährdet. Neuere Studien ergeben auch, dass die Auswirkungen von Mikroplastik in Böden die Ökosysteme dauerhaft negativ beeinflussen. Ebenso ist eine gesundheitliche Gefährdung des Menschen nach derzeitigem Wissensstand möglich bzw. kann nicht ausgeschlossen werden.
Drucksache 22/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika - Antrag des Freistaates Bayern -Drucksache: 22/19
... Mikro- und Nanoplastik gefährdet in zunehmendem Maße Ökosysteme und die Gesundheit des Menschen. Der Einsatz von Kunststoffmikropartikeln in Kosmetika und Pflegeprodukten ist eine Ursache der Plastikverschmutzung in der Umwelt. Plastik enthält verschiedene chemische Zusatzstoffe wie z.B. Weichmacher. An Mikroplastik können sich zudem diverse organische Schadstoffe und Schwermetalle ansammeln. Dadurch wird ein zusätzlicher, aber vermeidbarer Eintragspfad von langlebigen Schadstoffen in die Nahrungskette geschaffen. Nach dem jetzigen Erkenntnisstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mikroplastik das Verhalten und die Vermehrung von Fischlarven negativ beeinflusst und damit die Fischbestände gefährdet. Neuere Studien ergeben auch, dass die Auswirkungen von Mikroplastik in Böden die Ökosysteme dauerhaft negativ beeinflussen. Ebenso ist eine gesundheitliche Gefährdung des Menschen nach derzeitigem Wissensstand möglich bzw. kann nicht ausgeschlossen werden.
1. Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in Drucksache 22/19 nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:
Zu Absatz 4
3. Zu Nummer 2 Satz 2, Nummer 4 Satz 1, Nummer 5 Satz 1a - neu -
4. Zu Nummer 3
Drucksache 22/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
... Mikro- und Nanoplastik gefährdet in zunehmendem Maße Ökosysteme und die Gesundheit des Menschen. Der Einsatz von Kunststoffmikropartikeln in Kosmetika und Pflegeprodukten ist eine Ursache der Plastikverschmutzung in der Umwelt. Plastik enthält verschiedene chemische Zusatzstoffe wie z.B. Weichmacher. An Mikroplastik können sich zudem diverse organische Schadstoffe und Schwermetalle ansammeln. Dadurch wird ein zusätzlicher, aber vermeidbarer Eintragspfad von langlebigen Schadstoffen in die Nahrungskette geschaffen. Nach dem jetzigen Erkenntnisstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mikroplastik das Verhalten und die Vermehrung von Fischlarven negativ beeinflusst und damit die Fischbestände gefährdet. Neuere Studien ergeben auch, dass die Auswirkungen von Mikroplastik in Böden die Ökosysteme dauerhaft negativ beeinflussen. Ebenso ist eine gesundheitliche Gefährdung des Menschen nach derzeitigem Wissensstand möglich bzw. kann nicht ausgeschlossen werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
Drucksache 162/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
[allgemeines Lebensmittelrecht ], der Richtlinie 2001/18 /EG
/EG [absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt], der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003
[genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel], der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
[Futtermittelzusatzstoffe ], der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003
[Raucharomen], der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004
[Lebensmittelkontaktmaterialien], der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008
[einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen], der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
[Pflanzenschutzmittel] und der Verordnung (EU) Nr. 2015/2283
[neuartige Lebensmittel] - COM(2018) 179 final
... Futtermittelzusatzstoffe
Drucksache 224/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final
... (8) Einwegkunststoffartikel können aus einer Vielzahl von Kunststoffen hergestellt werden. Letztere sind gewöhnlich definiert als polymere Werkstoffe, denen eventuell Zusatzstoffe zugesetzt wurden. Bestimmte natürliche Polymere würden jedoch ebenfalls unter diese Definition fallen. Nicht modifizierte natürliche Polymere sollten ausgeschlossen werden, da sie auf natürliche Weise in der Natur vorkommen. Die Definition des Begriffs "Polymer" gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
5 Einwegkunststoffartikel
Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option
Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
5 Fanggerät
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verbrauchsminderung
Artikel 5 Beschränkung des Inverkehrbringens
Artikel 6 Produktanforderungen
Artikel 7 Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 8 Erweiterte Herstellerverantwortung
Artikel 9 Getrenntsammlung
Artikel 10 Sensibilisierungsmaßnahmen
Artikel 11 Maßnahmenkoordinierung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Angaben zur Durchführungsüberwachung
Artikel 14 Sanktionen
Artikel 15 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Anhang
Teil A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)
Teil B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)
Teil C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)
Teil D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)
Teil E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)
Teil F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)
Teil G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)
Drucksache 15/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Umsetzung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft: Optionen zur Regelung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht - COM(2018) 32 final
... Ein weiteres Beispiel sind bestimmte Zusatzstoffe enthaltende Weich-PVC-Abfälle, die von Abfallunternehmen (fälschlicherweise) oft als ungefährlich eingestuft werden, obwohl das daraus entstehende verwertete Produkt nach der CLP-Verordnung als gefährliches chemisches Gemisch zu klassifizieren ist.
Mitteilung
1. Einleitung
2. WAS WIRD ANGESTREBT?
3. VIER Probleme
3.1. Informationen über besorgniserregende Stoffe stehen Unternehmen, die Abfälle behandeln und für die Verwertung vorbereiten, nicht ohne Weiteres zur Verfügung.
3.1.1. Ziel
3.1.2. Geplante Maßnahmen
3.2. Abfälle können Stoffe enthalten, die in neuen Produkten nicht mehr zulässig sind.
3.2.1. Ziel
3.2.2. Geplante Maßnahmen
3.3. Die EU-Vorschriften über das Ende der Abfalleigenschaft sind nicht vollständig harmonisiert, weshalb Unsicherheit darüber besteht, wie Abfall zu einem neuen Material und einem neuen Produkt wird.
3.3.1. Ziel
3.3.2. Geplante Maßnahmen
3.4. Die Vorschriften, auf deren Grundlage über die Gefährlichkeit von Abfällen und Chemikalien zu entscheiden ist, sind nicht gut abgestimmt und dies beeinflusst die Verwendung von Sekundärrohstoffen.
3.4.1. Ziel
3.4.2. Geplante Maßnahmen
4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte
Drucksache 162/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
[allgemeines Lebensmittelrecht ], der Richtlinie 2001/18 /EG
/EG [absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt], der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003
[genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel], der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
[Futtermittelzusatzstoffe ], der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003
[Raucharomen], der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004
[Lebensmittelkontaktmaterialien], der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008
[einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen], der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
[Pflanzenschutzmittel] und der Verordnung (EU) Nr. 2015/2283
[neuartige Lebensmittel]
... Futtermittelzusatzstoffe
Drucksache 221/17 (Beschluss)
... "Vitamine oder folgende sonstige Zusatzstoffe (...)" (statt Vitamine und folgende sonstige Zusatzstoffe). Entsprechendes gilt für die Anlage 2 in Verbindung mit § 28
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erster Halbsatz
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 1 Nummer 1 Eingangssatz , Nummer 6 Anlage 2 Nummer 1 Eingangssatz
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Anlage 2 Nummer 4
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 1 und Nummer 6 Anlage 2
2. Zur Einführung einer Höchstmengenregelung für Menthol
3. Zu Regelungen zu verbotenen und begrenzt zugelassenen Zusatz- bzw. Inhaltsstoffen
Drucksache 221/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
... /EU /EU dürfen Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter mit folgenden Zusatzstoffen nicht in den Verkehr gebracht werden:
Drucksache 221/1/17
... "Vitamine oder folgende sonstige Zusatzstoffe (...)" (statt Vitamine und folgende sonstige Zusatzstoffe).
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erster Halbsatz
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 1 Nummer 1 Eingangssatz , Nummer 6 Anlage 2 Nummer 1 Eingangssatz
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Anlage 2 Nummer 4
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 1 und Nummer 6 Anlage 2
8. Zur Einführung einer Höchstmengenregelung für Menthol
9. Zu Regelungen zu verbotenen und begrenzt zugelassenen Zusatz- bzw. Inhaltsstoffen
Drucksache 568/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Technische Hilfsstoff- Verordnung
... a) In Absatz 2 werden die Wörter "Zusatzstoffen, naturidentischen Aromastoffen und Vitaminen" durch die Wörter "Lebensmittelzusatzstoffen, Vitaminen und sonstigen Stoffen, die Lebensmitteln zu ernährungsphysiologischen Zwecken zu- gesetzt werden" ersetzt.
Drucksache 118/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und des BVL-Gesetzes
... a) In Nummer 1 werden nach dem Wort "Futtermittelzusatzstoffen," die Wörter "tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte," eingefügt.
Drucksache 17/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
... 1. Der Bundesrat bedauert, dass das bislang geltende Zulassungssystem für Zusatzstoffe, bei dem nur Zusatzstoffe verwendet werden konnten, die explizit zugelassen waren (präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt), künftig nicht mehr gelten wird.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - TabakerzV
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1
3. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 TabakerzV
4. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 PrüflabV
Drucksache 558/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
... es ermächtigt insbesondere, durch Rechtsverordnung die Zusatzstoffe und Erzeugnisse im Sinne des § 5 Absatz 1 Buchstabe a) des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher 1nhalt des Entwurfs
II. Rechtsgrundlagen
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
IV. Nachhaltigkeitsprüfung/Gleichstellungspolitische Bedeutung
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 211/16
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS)
... 4. sonstige unerwünschte Stoffe oder für die Zieltierart oder Kategorie nicht zugelassene Zusatzstoffe enthalten,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck der Verwaltungsvorschrift
§ 2 Adressaten
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Kontaktstellen
§ 5 Erreichbarkeit der Kontaktstellen
Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission
§ 6 Meldeverantwortlichkeit für Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände
§ 7 Meldeverantwortlichkeit für Futtermittel
§ 8 Erstellung und Übermittlung des Entwurfs einer Meldung
§ 9 Prüfung und Bearbeitung der Meldung durch die nationale Kontaktstelle
§ 10 Meldung durch die nationale Kontaktstelle
§ 11 Unterrichtung des betroffenen Unternehmers und Information der Öffentlichkeit
§ 12 Kriterien für Meldungen zu Lebensmitteln
§ 13 Kriterien für Meldungen zu Lebensmittelbedarfsgegenständen
§ 14 Kriterien für Meldungen zu Futtermitteln
§ 15 Mitteilung über die Einleitung verstärkter Kontrollen bei der Einfuhr
Abschnitt 3 Verfahren bei Meldungen von der Kommission a n die Bundesrepublik Deutschland
§ 16 Bearbeitung und Weitergabe einer Meldung
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 17 Schulungen
§ 18 Außerkrafttreten
§ 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 5
Zu Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission
Zu § 6
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu § 15
Zu Abschnitt 3 Verfahren bei Meldungen von der Kommission an die Bundesrepublik Deutschland
Zu § 16
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 7
Zu Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
Zu § 18
Zu § 19
Drucksache 17/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
... a) Der Bundesrat bedauert, dass das bislang geltende Zulassungssystem für Zusatzstoffe, bei dem nur Zusatzstoffe verwendet werden konnten, die explizit zugelassen waren (präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt), künftig nicht mehr gelten wird.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - TabakerzV
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a - neu - TabakerzV
3. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 TabakerzV
4. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 4 - neu - TabakerzV
5. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 TabakerzV
6. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 PrüflabV
Drucksache 657/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung
... 2. bei Nährkaseinaten die Angabe der Art oder der Arten der aus den verwendeten Lebensmittelzusatzstoffen stammenden Kationen Natrium, Kalium, Calcium, Ammonium und Magnesium;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Bund:
Länder und Kommunen:
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung (Kasein-Verordnung - KaseinV)
§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 2 Anforderungen
§ 3 Kennzelchnung
§ 4 Straftaten
Artikel 2 Anderung der Milcherzeugnisverordnung
Artikel 3 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Zu § 1 (Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Artikel 2 (Änderung der Milcherzeugnisverordnung)
Zu Nummer n
Artikel 3 (Neubekanntmachungserlaubnis)
Artikel 4 (Inkrafttreten)
Drucksache 106/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dreizehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... Futtermittelzusatzstoffe
Drucksache 630/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
... Der Bundesrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie fehlende wesentliche Regelungen nunmehr in der Tabakerzeugnisverordnung enthalten sind. Dazu gehören die neuen Kennzeichnungsregelungen (u.a. Vergrößerung der Warnhinweise, Kombination von Bild- und textlichen Hinweisen) nach Artikel 9 bis 12 der EU-Richtlinie, die Verbote von bestimmten Zusatzstoffen (z.B. solche, die den Eindruck erwecken, dass sie einen gesundheitlichen oder stimulierenden Nutzen haben wie Vitamine oder Koffein, oder die die Rauchinhalation erleichtern) in Artikel 7 Absatz 6 Buchstabe a bis e der EU-Richtlinie und die Übernahme dieser Verbote für E-Zigaretten nach Artikel 20 Absatz 3 Buchstabe c der EU-Richtlinie.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 TabakerzG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 TabakerzG
3. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 9 TabakerzG
4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b TabakerzG
5. Zu Artikel 1 § 6 und § 15 TabakerzG
6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 TabakerzG
7. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 TabakerzG
8. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 TabakerzG
9. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 TabakerzG
10. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 2 TabakerzG
11. Zu Artikel 1 § 46 TabakerzG
12. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 TabakerzG
13. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4 TabakerzG
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 340/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
... 1.6 Verfestigung: Prozesse, die lediglich die physikalische Beschaffenheit des Abfalls durch die Verwendung von Zusatzstoffen ändern, ohne die chemischen Eigenschaften des Abfalls zu berühren
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
1. Begriffsbestimmungen
2. Bewertung und Einstufung
2.2.5.1 Verordnung EG Nr. 1272/2008/EG, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.1 genannten
3. Abfallverzeichnis
Artikel 2 Änderung der Deponieverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Ausgangslage auf EU-Ebene
2. Ausgangslage auf nationaler Ebene
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Gleichstellung von Frauen und Männern
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben / Prozesse der Verordnung
a Vorgaben
b Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 1
a Änderung des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie
b Einführung neuer Abfallarten
Erfüllungsaufwand bei der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung
Erfüllungsaufwand bei der Änderung der abfallrechtlichen Anlagenzulassung Deponien
Erfüllungsaufwand zur Änderung der Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle
Erfüllungsaufwand im abfallrechtlichen Nachweisverfahren
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Nummer 1
Zur Nummer 2 Umstellung behördlicher Entscheidungen
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
IX. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3297: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
1. Änderung der Einstufungskriterien
2. Einführung neuer Abfallarten
Drucksache 630/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
... Der Bundesrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie fehlende wesentliche Regelungen nunmehr in der Tabakerzeugnisverordnung enthalten sind. Dazu gehören die neuen Kennzeichnungsregelungen (u.a. Vergrößerung der Warnhinweise, Kombination von Bild- * Bei Annahme gelten die Eingangssätze von Ziffer 18 als mitbeschlossen. und textlichen Hinweisen) nach Artikel 9 bis 12 der EU-Richtlinie, die Verbote von bestimmten Zusatzstoffen (z.B. solche, die den Eindruck erwecken, dass sie einen gesundheitlichen oder stimulierenden Nutzen haben wie Vitamine oder Koffein, oder die die Rauchinhalation erleichtern) in Artikel 7 Absatz 6 Buchstabe a bis e der EU-Richtlinie und die Übernahme dieser Verbote für E-Zigaretten nach Artikel 20 Absatz 3 Buchstabe c der EU-Richtlinie.
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 TabakerzG
4. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 9 TabakerzG
5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b TabakerzG
6. Hauptempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 1
7. Zu Artikel 1 § 12 TabakerzG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 TabakerzG
9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 TabakerzG
10. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 TabakerzG
11. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 TabakerzG
12. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 2 TabakerzG
13. Zu Artikel 1 § 46 TabakerzG
14. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 TabakerzG
15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1
16. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4 TabakerzG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 237/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
... 11. bei Angaben des Gewichtes und im Falle der Verwendung von granulierten Pflanzenschutzmitteln, Granulierungsstoffen oder anderen festen Zusätzen, die Art des Zusatzstoffes und das ungefähre Verhältnis zwischen dem Gewicht des reinen Saatgutes und dem Gesamtgewicht,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmung
§ 3 Anforderungen an das Inverkehrbringen von Saatgut einer Population
§ 4 Beschränkung des Inverkehrbringens
§ 5 Zulassung einer Population
§ 6 Antrag auf Zulassung einer Population
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Verschließung
§ 9 Aufzeichnungspflicht
§ 10 Weitere Pflichten von Erhaltungszüchtern von Saatgut von Populationen
§ 11 Andere Aufgaben des Bundessortenamtes
§ 12 Aufgaben der zuständigen Behörden bei der Überwachung
§ 13 Übergangsbestimmungen
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Behörden der Länder
b Bundesbehörden Bundessortenamt - BSA
IV. Weitere Kosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
VI. Nachhaltigkeit
VII. Sonstige Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 13
Zu § 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3291: Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens
2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand
2.3. Weitere Kosten
Drucksache 112/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates - COM(2014) 174 final
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
Drucksache 196/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Zwölfte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... "3. ohne Zulassung nach Artikel 8 Absatz 2 Satz 3 einen dort genannten Futtermittelzusatzstoff verwendet,"
Drucksache 310/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung der Mineral - und Tafelwasser-Verordnung
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16)" eingefügt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung1
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Inhalt der Verordnung
Erfüllungsaufwand, weitere Kosten und Preise
Geschlechtsspezifische Auswirkungen
Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2324: Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Mineral- und Tafelwasser-Verordnung)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 510/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Achte Verordnung zur Änderung der Tabakverordnung
... Die Zusatzstoffe Hydroxypropylstärke und Acetyltributylcitrat sind derzeit befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 zugelassen. Gegen eine erneute befristete Zulassung bestehen aus gesundheitlicher Sicht derzeit keine Bedenken. Daher wird die erneute Zulassung bis zum 19. Mai 2016 erteilt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Achte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3079: Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung der Tabakverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 196/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zwölfte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... "3. ohne Zulassung nach Artikel 8 Absatz 2 Satz 3 einen dort genannten Futtermittelzusatzstoff verwendet,"
Drucksache 417/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/167 /EWG des Rates - COM(2014) 556 final
... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob ein Verbot von arzneilich wirksamen Futterzusatzstoffen im verwendeten Mischfuttermittel erforderlich ist.
Drucksache 417/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/167 /EWG des Rates - COM(2014) 556 final
... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob ein Verbot von arzneilich wirksamen Futterzusatzstoffen im verwendeten Mischfuttermittel erforderlich ist.
Drucksache 458/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16)" ersetzt.
Drucksache 816/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel - COM(2013) 894 final
... 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es sich bei dem Begriff "nennenswerter Umfang" um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, da Entscheidungskriterien zur Festlegung des "nennenswerten Umfangs" in der vorgeschlagenen Verordnung nicht vorgesehen sind. In diesem Zusammenhang existieren derzeit zahlreiche Unsicherheiten in der Bewertung bezüglich Menge, Zeitraum, Bekanntheitsgrad, Anerkennung von Dokumenten oder beispielsweise Berücksichtigung der Verwendung als Zusatzstoffe oder Gewürze. Dies führt bei der Beurteilung, ob Lebensmittel als neuartig einzustufen sind oder nicht, sowie im Vollzug immer wieder zu erheblichen Problemen.
Drucksache 328/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Siebente Verordnung zur Änderung der Tabakverordnung
... Die Zusatzstoffe Hydroxypropylstärke und Acetyltributylcitrat sind derzeit befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2012 zugelassen. Gegen eine erneute befristete Zulassung bestehen aus gesundheitlicher Sicht derzeit keine Bedenken. Daher wird die erneute Zulassung bis zum 31. Dezember 2014 erteilt.
Drucksache 768/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2013) 451 final; Ratsdok. 12730/13 in Verbindung mit
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung);
Zu den Vorlagen allgemein
Zu den Rechtsakten im Anhang
Anhang des Verordnungsvorschlags zur Anpassung von Rechtsakten an Artikel 290 AEUV
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 816/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel - COM(2013) 894 final
... 2. Er ist der Auffassung, dass es sich bei dem Begriff "nennenswerter Umfang" um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, da Entscheidungskriterien zur Festlegung des "nennenswerten Umfangs" in der vorgeschlagenen Verordnung nicht vorgesehen sind. In diesem Zusammenhang existieren derzeit zahlreiche Unsicherheiten in der Bewertung bezüglich Menge, Zeitraum, Bekanntheitsgrad, Anerkennung von Dokumenten oder beispielsweise Berücksichtigung der Verwendung als Zusatzstoffe oder Gewürze. Dies führt bei der Beurteilung, ob Lebensmittel als neuartig einzustufen sind oder nicht, sowie im Vollzug immer wieder zu erheblichen Problemen.
Drucksache 768/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2013) 451 final; Ratsdok. 12730/13
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung);
Zu den Vorlagen allgemein
Zu den Rechtsakten im Anhang
Drucksache 175/13
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb)
... - Zusatzstoffe: x 50
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb
§ 11a Kontrollprogramm Futtermittel
§ 11c Nationales Programm zur Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen in Futtermitteln
§ 12a Beauftragung von Prüflaboratorien bei Futtermitteln
Anlage 1a (zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Nummer 2) Anforderungen an ein System zur Ermittlung der risikoorientierten Häufigkeit amtlicher Kontrollen von Futtermittelbetrieben
1. Einstufung in Risikobetriebsarten
2. Beispielmodell zur risikoorientierten Beurteilung von Futtermittelbetrieben
2.1. Zweck und Anwendung
2.2. Aufbau
2.3. Durchführung 2.3.1 Grundsätzliches
2.3.2 Ersteinstufung:
2.3.3 Festlegung der Risikobetriebsart RBA 2.3.3.1 Standardeinstufung
2.3.3.2 Anpassung der Standardeinstufung und Bewertung des Heimtierfutterbereichs
2.3.4 Hauptmerkmale - Risikopunkte - Punktevergabe - individuelles Risiko
Hauptmerkmal I: Produktions-/Handelsmenge und Produktionsspektrum
Hauptmerkmal II: Produktions- und Betriebsstruktur
Hauptmerkmal III: Betriebliche Eigenverantwortung
Hauptmerkmal IV: Bewertung von Ergebnissen aus der amtlichen Futtermittelüberwachung
2.3.5 Gewichtung der einzelnen Risikofaktoren
2.3.6 Berechnung des Gesamt-Risikos und der Kontrollfrequenz
2.3.6.1. Startpunktzahl und Intervall für Risikobetriebsarten
2.3.6.2. Berechnung des Gesamtrisikos RB für einen Betrieb
2.3.6.3. Zuordnung zu einer Risikoklasse / Kontrollfrist
Anhang 1 : Zuordnung der Risikobetriebsarten I) Einteilung in Risikobetriebsarten (RBA) in Anlehnung an den zwischen Bund und Ländern abgestimmten Kodierkatalog für im Verzeichnis der registrierten und zugelassenen Betriebe nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 anzugebende Tätigkeiten
Tabelle
Anhang 1 : Zuordnung der Risikobetriebsarten II)Zuordnung der Risikobetriebsart für Trocknungsbetriebe Abhängig von den eingesetzten Brennstoffen ergeben sich für Futtermittel-Trocknungsbetriebe unterschiedliche Risiken. Für Trocknungsbetriebe ist es deshalb erforderlich, genauere Angaben zum Betrieb zu machen. Sind die Merkmale noch nicht erfasst worden, dann wird die standardmäßig festgelegte RBA (siehe Tab. 1) zugeordnet.
Tabelle
Tabelle
Anhang 2 : Kontrollfrequenzen
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2347: Entwurf der Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 660/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
... Im Rahmen der fortschreitenden Harmonisierung der Recht svorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe wird bestehendes EU-Richtlinienrecht zunehmend durch EU-Verordnungsrecht abgelöst. Dies erfordert eine Anpassung der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Weinverordnung
§ 19 Herstellen von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A., Qualitätsperlwein b.A.,Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsschaumwein außerhalb des bestimmten Anbaugebiets (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes).
§ 20 Herstellen von Landwein außerhalb des Landweingebiets (zu § 22 Absatz 2 Nummer 2 des Weingesetzes)
§ 40 Angabe kleinerer geografischer Einheiten (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
Artikel 2 Änderung der Wein-Überwachungsverordnung
§ 23 Begleitpapier, Ermächtigungen (zu § 30 Satz 1 Nr. 2 i. V.m.
§ 41 Übergangsvorschriften
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts
Artikel 4 Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gründe
II. Verordnungsgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
4. Weitere Kosten
VI. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2453: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 230/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
... rechtlicher Verordnungen vom 12. März 2001 (BGBl. I S. 43 1) neu gefasst. Dabei wurde bestimmt, dass die Einfuhr von Futtermitteln, Zusatzstoffen oder Vormischungen, die nur von anerkannten oder registrierten Betrieben in den Verkehr gebracht werden dürfen, aus einem Drittland, der nicht Vertragsstaat ist, nur über Zollstellen mit zugeordneten Grenzkontrollstellen (Eingangsstellen) zulässig ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Sechsundvierzigste Verordnung
Artikel 1
§ 35g Straftaten
Anlage 4 (zu § 13 Absatz 1 und 2) Schätzgleichungen zur Berechnung des Energiegehaltes von Mischfuttermitteln
Artikel 2
Artikel 3
I. Allgemeiner Teil
II. Kosten/Erfüllungsaufwand
III. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2392: iner Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 306/13
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelfarbstoffverordnung
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S.16) in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind und
Drucksache 444/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung - LKonV )
... sowie Durchführungsvorschriften und Verwaltungsvorschriften zur Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittelzusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Mitteln zum Tätowieren sowie Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches einschließlich der rechtlichen Anforderungen an ordnungsrechtliche Maßnahmen sowie deren sofortige Vollziehung;
Drucksache 188/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... Kunststoff ist nicht inert. Konventioneller Kunststoff enthält, zum Teil in großen Mengen, eine Vielzahl chemischer Zusatzstoffe, die endokrin wirksam oder Krebs erregend sein können oder zu anderen toxischen Reaktionen führen können, und die im Prinzip, wenn auch in geringen Mengen, in die Umwelt gelangen können23. Persistente organische Schadstoffe (POP), z.B. Pestizide wie DDT und polychloriertes Biphenyl (PCB)24, können sich aus dem umgebenden Wasser an Kunststoffteile heften, die schädlich sein können 25 und über die Meeresfauna, die die Kunststoffe als Nahrung aufnimmt, in die Lebensmittelkette gelangen (Trojaner)26. Diese POP sind biologisch nur schwer abbaubar und reichern sich mit potenziell krebserregender und erbgutverändernder Wirkung und sonstigen gesundheitlichen Auswirkungen im Körpergewebe an27.
Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt
1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems
Herstellung von Kunststoff
4 Kunststoffabfälle
Die Kunststoffindustrie
Verbleib in der Umwelt
2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa
4 Abfallrecht
Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen
Umsetzung des Abfallrechts
3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz
4. die internationale Dimension
5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa
5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall
5 Fragen:
5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen
Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen
Freiwillige Maßnahmen
5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens
Kunststoff einen Wert verleihen
5 Fragen:
Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher
5 Frage:
5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen
Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56
5 Fragen:
Neue Herausforderungen durch innovative Materialien
5 Frage:
5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen
Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur
Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse
5 Fragen:
5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen
Biologisch abbaubare Kunststoffe
Biobasierte Kunststoffe
5 Frage:
5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle
5 Fragen:
5.8. Internationale Maßnahmen
5 Fragen:
Drucksache 276/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
... zugelassenen Zusatzstoffen als Additive auch die in Anlage 13 aufgeführten Stoffe unter Einhaltung der in Anlage 13 Spalte 4 genannten Beschränkungen verwendet werden, sofern Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
§ 11a Besondere Vorschriften für die Einfuhr
Artikel 2 Änderung der BVL-Aufgabenübertragungsverordnung
Artikel 3 Änderung der BVL-Übertragungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Inhalt der Verordnung
Erfüllungsaufwand und weitere Kosten
Geschlechtsspezifische Auswirkungen
Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2021: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
Drucksache 820/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabak erzeugnissen und verwandten Erzeugnissen - COM(2012) 788 final; Ratsdok. 18068/12
... Ein "charakteristisches Aroma" wird definiert als ein von Tabak unterscheidbares Aroma oder einen von Tabak unterscheidbaren Geschmack, der durch einen Zusatzstoff oder eine Kombination von Zusatzstoffen erzeugt wird, der vor oder bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Tabakerzeugnisses wahrnehmbar ist.
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 12
26. Zu Artikel 13 Absatz 1 Aufmachung und Inhalt der Packungen
Zu Artikel 15
Zu Artikel 18
Drucksache 569/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110 /EG des Rates über Honig - COM(2012) 530 final
... Nach Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie 2000/13/EG ist eine "Zutat" "jeder Stoff, einschließlich Zusatzstoffe und Enzyme, der bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird und - wenn auch möglicherweise in veränderter Form - im Enderzeugnis vorhanden bleibt".
Drucksache 745/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... Wünschenswert wäre hier sogar, nicht nur einzelne Schwerpunkte unter dem Dach "nichttoxische Umwelt" anzugehen, sondern darüber hinaus eine grundsätzliche Strategie zu entwickeln für die Zulassung von verbrauchernahen Stoffen, die in großen Mengen in vielfältigsten Anwendungen weit verteilt in die Umwelt gelangen (Weichmacher, Flammschutzmittel, Hilfsmittel, Zusatzstoffe). Zwar ist unter Ziel 3 Ziffer 48 vorgesehen, ein "umfassendes Konzept zur Minimierung der negativen Auswirkungen schädlicher Stoffe, einschließlich Chemikalien in Produkten" zu erarbeiten. Es macht aber Sinn, dieses Problem bereits bei der Zulassung der Stoffe und nicht erst bei den Auswirkungen anzugehen. Das Thema ist durch den Einsatz dieser Stoffe in Baumaterialien und Produkten des täglichen Gebrauchs auch innenraumrelevant.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Zielen des Anhangs
Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Klima - und Energieziele der EU
Nachwachsende Rohstoffe
Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren
Luftverschmutzung und Lärm
EU -Politik zur Luftreinhaltung
EU -Politik zur Lärmminderung
2 Gewässerschutz
Umwelt und Gesundheit
2 Nachhaltigkeit
2 Nanotechnologie
Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Zugang zu Gerichten
Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
2 Weiteres
Drucksache 671/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutzmittelverordnung - PflSchMV )
... des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. National festzulegen ist lediglich die Form der Anträge. Die Form der Anträge für die Genehmigung von Zusatzstoffen und für die Anzeige über das Inverkehrbringen eines Pflanzenstärkungsmittels ist ebenfalls festzulegen. Regelungsbedarf besteht auch hinsichtlich der amtlichen Anerkennung von Einrichtungen, die Versuche mit Pflanzenschutzmitteln durchführen. Außerdem ist die Art der Meldungen nach § 64
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
§ 2 Untersuchungen
§ 3 Antrag auf Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen nach Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
§ 4 Antrag auf Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
§ 5 Antrag auf Genehmigung für den Parallelhandel nach Artikel 52 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und § 46 des Pflanzenschutzgesetzes
§ 6 Genehmigung für das innergemeinschaftliche Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf nach § 51 des Pflanzenschutzgesetzes
§ 7 Genehmigung von Zusatzstoffen und Mitteilung über das Inverkehrbringen von Pflanzenstärkungsmitteln
§ 8 Versuchseinrichtung; amtliche Anerkennung
§ 9 Meldung von Inlandsabsatz und Export
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Änderung von Vorschriften
§ 12 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 8 Absatz 6) Anerkennungsbescheinigung
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2145: Entwurf einer Verordnung über Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
Drucksache 789/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
... Futtermittelzusatzstoffe
Drucksache 820/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen - COM(2012) 788 final; Ratsdok. 18068/12
... Ein "charakteristisches Aroma" wird definiert als ein von Tabak unterscheidbares Aroma oder einen von Tabak unterscheidbaren Geschmack, der durch einen Zusatzstoff oder eine Kombination von Zusatzstoffen erzeugt wird, der vor oder bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Tabakerzeugnisses wahrnehmbar ist.
Drucksache 820/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabak erzeugnissen und verwandten Erzeugnissen COM(2012) 788 final
... 3) Inhaltsstoffe/Zusatzstoffe;
Drucksache 296/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Elfte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... a) In Nummer 7 wird das Wort "Futtermittel-Zusatzstoffen" durch das Wort "Futtermittelzusatzstoffen" ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Elfte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Futtermittelverordnung
§ 3 Analysemethoden
§ 4 Untersuchung von Futtermitteln auf Pestizidrückstände
Artikel 2 Weitere Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 3 Aufhebung der Futtermittel-Probenahme- und -Analyse-Verordnung
Artikel 4 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
Kosten / Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer n
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr: 2040: Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
Drucksache 466/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
... gesetz aufgeführt sind, als verbindlicher Maßstab für die Durchführung von nichtklinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen für Stoffe und Zubereitungen, deren Ergebnisse für Zulassungsverfahren verwendet werden sollen, eingeführt. Sie betreffen eine Vielzahl von Zulassungs- oder Registrierungsverfahren in unterschiedlichen Rechtsgebieten wie dem Arzneimittel-, Chemikalien-, Lebens- und Futtermittelzusatzstoffe-, Pflanzenschutzmittel- und Sprengstoffrecht. Die Übergangsregelung des § 19a Absatz 5
Drucksache 745/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... Wünschenswert wäre hier sogar, nicht nur einzelne Schwerpunkte unter dem Dach "nichttoxische Umwelt" anzugehen, sondern darüber hinaus eine grundsätzliche Strategie zu entwickeln für die Zulassung von verbrauchernahen Stoffen, die in großen Mengen in vielfältigsten Anwendungen weit verteilt in die Umwelt gelangen (Weichmacher, Flammschutzmittel, Hilfsmittel, Zusatzstoffe). Zwar ist unter Ziel 3 Ziffer 48 vorgesehen, ein "umfassendes Konzept zur Minimierung der negativen Auswirkungen schädlicher Stoffe, einschließlich Chemikalien in Produkten" zu erarbeiten. Es macht aber Sinn, dieses Problem bereits bei der Zulassung der Stoffe und nicht erst bei den Auswirkungen anzugehen. Das Thema ist durch den Einsatz dieser Stoffe in Baumaterialien und Produkten des täglichen Gebrauchs auch innenraumrelevant.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Zielen des Anhangs
Klima - und Energieziele der EU
Nachwachsende Rohstoffe
Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren
Luftverschmutzung und Lärm
EU -Politik zur Luftreinhaltung
EU -Politik zur Lärmminderung
2 Gewässerschutz
Umwelt und Gesundheit
2 Nachhaltigkeit
2 Nanotechnologie
Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Zugang zu Gerichten
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
2 Weiteres
Drucksache 52/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
... Durch die - Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
§ 19 Verbote zum Schutz vor Täuschung
§ 23 Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 23a Ermächtigungen zum Schutz der tierischen Gesundheit und zur Förderung der tierischen Erzeugung
§ 38a Übermittlung von Daten über den Internethandel
§ 44a Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
§ 75 Übergangsregelungen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Artikel 3 Änderung des BVL-Gesetzes
Artikel 4 Aufhebung der Bundesamt-Futtermittel-Gebührenverordnung
Artikel 5 Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 6 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzesänderung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 30
Zu Nummer 30
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 34
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 36
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 518/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse KOM (2011) 530 endg.
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe6 und (EG) Nr.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Angleichung an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
3. Wesentliche Änderungen
4. AUFBAU des Verordnungsentwurfs
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung Kategorien von aromatisierten Weinerzeugnissen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmung
Kapitel II Bezeichnung, Aufmachung Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen
Artikel 3 Herstellungsverfahren und Analysemethoden für aromatisierte Weinerzeugnisse
Artikel 4 Verkehrsbezeichnungen
Artikel 5 Zusätzliche Angaben zu den Verkehrsbezeichnungen
Artikel 6 Angabe der Herkunft
Artikel 7 Bei der Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen verwendete Sprachen
Artikel 8 Strengere Vorschriften der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Übertragene Befugnisse
Kapitel III Geografische Angaben
Artikel 10 Begriffsbestimmung
Artikel 11 Inhalt der Schutzanträge
Artikel 12 Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland
Artikel 13 Antragsteller
Artikel 14 Nationales Vorverfahren
Artikel 15 Prüfung durch die Kommission
Artikel 16 Einspruchsverfahren
Artikel 17 Entscheidung über den Schutz
Artikel 18 Homonyme
Artikel 19 Gründe für die Verweigerung des Schutzes
Artikel 20 Beziehung zu Marken
Artikel 21 Schutz
Artikel 22 Register
Artikel 23 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 24 Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen
Artikel 25 Änderungen der Produktspezifikationen
Artikel 26 Löschung
Artikel 27 Bestehende geschützte geografische Angaben
Artikel 28 Gebühren
Artikel 29 Übertragene Befugnisse
Artikel 30 Durchführungsbefugnisse
Artikel 31 Ohne Unterstützung des Ausschusses nach Artikel 36 zu erlassende Durchführungsrechtsakte
Kapitel IV Allgemeine, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 32 Kontrolle und Überprüfung von aromatisierten Weinerzeugnissen
Artikel 33 Informationsaustausch
Artikel 34 Befugnisse der Kommission
Artikel 35 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 36 Durchführungsrechtsakte - Ausschuss
Artikel 37 Aufhebung
Artikel 38 Übergangsmaßnahmen
Artikel 39 Inkrafttreten
Anhang I Technische Spezifikationen, Anforderungen Einschränkungen
1 Aromatisierung
2 Süßung
3 Zusatz von Alkohol
4 Zusatzstoffe und Färbung
5 Zusatz von Wasser
6 Für die Herstellung von aromatisierten Weinerzeugnissen ist der Zusatz von Kohlendioxid zulässig.
7 Alkoholgehalt
Anhang II Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinerzeugnisse
A. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weine
1. Aromatisierter Wein
2. Aromatisierter gespriteter Wein
3. Wein-Aperitif
4. Wermut oder Wermutwein
5. Bitterer aromatisierter Wein
6. Aromatisierter Wein mit Ei
7. Väkevä viiniglögi/Starkvinsglögg
B. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinhaltiger Getränke
1. Aromatisiertes weinhaltiges Getränk
2. Gespritetes aromatisiertes weinhaltiges Getränk
3. Sangria
4. Clarea
5. Zurra
6. Bitter soda
7. Kalte Ente
8. Glühwein
9. Viiniglögi/Vinglögg
10. Maiwein
11. Maitrank
12. Pelin
C. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinhaltiger Cocktails
1. Aromatisierter weinhaltiger Cocktail
2. Weinhaltiger Cocktail
3. Aromatisierter Traubenperlmost
4. Weincocktail
Anhang III Entsprechungstabelle
Drucksache 520/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes
... und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen sowie das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenstärkungsmitteln und Zusatzstoffen zu kontrollieren. Die zuständigen Behörden entnehmen basierend auf Artikel 68 der Verordnung (EG) 1107/2009 entgeltfrei entsprechende Proben.
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 3 PflSchG
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 und 2 PflSchG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4 PflSchG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG
5. Zu Artikel 1 § 5 PflSchG
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG
7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 PflSchG
8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu - PflSchG
9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 PflSchG
10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Nummer 4 - neu - PflSchG
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2 PflSchG
12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG
13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG
14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 4 PflSchG
15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 2 PflSchG
16. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 PflSchG
17. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 PflSchG
18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 PflSchG
19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 PflSchG
20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 - neu - PflSchG
21. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Satz 1 PflSchG
22. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 8 Nummer 1 PflSchG
23. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 3 PflSchG
24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - PflSchG
25. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - PflSchG
26. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 3 PflSchG
27. Zu Artikel 1 § 26 PflSchG
28. Zu Artikel 1 § 27 Überschrift, Absatz 6 - neu - PflSchG
29. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Nummer 3 PflSchG
30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG
31. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 PflSchG
32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 PflSchG
33. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG
34. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG
35. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG
36. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - PflSchG
37. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 PflSchG
38. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 - neu - PflSchG
39. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 PflSchG
40. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 5 PflSchG
41. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 7 - neu - PflSchG
42. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 3 - neu - PflSchG
43. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 Nummer 9 - neu - PflSchG
44. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PflSchG
45. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG
46. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG
47. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 5 PflSchG
48. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 7 PflSchG
49. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG
50. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG
51. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 18 PflSchG
52. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 19 PflSchG
53. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 24 PflSchG
54. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 25a bis 25d - neu - PflSchG
55. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 5 PflSchG
56. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 7 - neu - PflSchG
57. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2, Satz 3 - neu - PflSchG
58. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 6 Nummer 3 PflSchG
59. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 8 PflSchG
60. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Suchbeispiele:
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Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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